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"Schadenersatz"


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0945/04B
0441/04
0923/03B
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Drucksache 76/1/05

... Andererseits hat der Landwirt als Produzent von Saatgut einen Anspruch auf eine neutrale amtliche Prüfung des von ihm erzeugten Saatgutes, um zu vermeiden, dass z.B. GVO-verunreinigtes Saatgut in Verkehr gebracht wird und um eventuell daraus abgeleitete zivilrechtliche Schadenersatzansprüche abwehren zu können.


 
 
 


Drucksache 676/05 (Beschluss)

... Ist auf einen Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes übergegangen, so ist die Krankenkasse zur Erstattung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber den auf ihn übergegangenen Anspruch bis zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrages an die Krankenkasse abtritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beteiligte Arbeitgeber

§ 3
Beteiligte Krankenkassen

§ 4
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

§ 5
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

§ 8
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 9
Abtretung

§ 10
Verjährung und Aufrechnung

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Verwaltung der Mittel

§ 13
Gemeinsames Ausgleichsverfahren

§ 14
Satzung

§ 15
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 16
Ausnahmevorschriften

§ 17
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung


 
 
 


Drucksache 168/05

... Beim Gerichtshof können Rechtsmittel eingelegt werden, entweder um eine Nichtigerklärung etwaiger von der Agentur getroffener, für Dritte rechtsverbindlicher Entscheidungen zu erwirken, oder um im Falle einer ungerechtfertigterweise ausbleibenden Entscheidung den Tatbestand der Untätigkeit gerichtlich feststellen zu lassen, oder aber um die Agentur bei beschwerenden Maßnahmen, die diese in Ausübung ihrer Tätigkeiten ergriffen hat, auf Schadenersatz zu verklagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/05




Begründung

I. ERRICHTUNG

II. ORGANISATIONSSTRUKTUR und Arbeitsweise

3 ORGANISATIONSSTRUKTUR

3 Arbeitsweise

III. Bewertung und Kontrollen

IV. Inkrafttreten, Anwendung und laufende Überwachung


 
 
 


Drucksache 615/05

... Werden Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder deren Angehörige körperlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen einen Dritten zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser während einer auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit oder infolge der Körperverletzung oder der Tötung zur Gewährung von Leistungen verpflichtet ist. Ist eine Versorgungskasse zur Gewährung der Versorgung verpflichtet, geht der Anspruch auf sie über. Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil der Verletzten oder der Hinterbliebenen geltend gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

„§ 14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 944/05

... a) Verluste oder Schäden, die außerhalb des Schiffes durch eine auf das Ausfließen oder Ablassen von Bunkeröl aus dem Schiff zurückzuführende Verunreinigung verursacht werden, gleichviel wo das Ausfließen oder Ablassen erfolgt; jedoch wird der Schadenersatz für eine Beeinträchtigung der Umwelt, ausgenommen der aufgrund dieser Beeinträchtigung entgangene Gewinn, auf die Kosten tatsächlich ergriffener oder zu ergreifender angemessener Wiederherstellungsmaßnahmen beschränkt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Drucksache 467/05

... Soweit es zur Vorbereitung der Planung oder der Durchführung des Vorhabens erforderlich ist, haben die Grundstückeigentümer und die Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück , die von dem Vorhaben betroffen sind, sowie die Eigentümer und Inhaber benachbarter Grundstücke in jedem Stand des Verfahrens nach rechtzeitiger Ankündigung zu dulden, dass ihre Grundstücke betreten und vorübergehend benutzt werden. Entstehen Schäden, hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/05




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

1. Dem Abschnitt 2 des Teils V der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt:

2. § 73 wird wie folgt geändert:

3. Dem Abschnitt 2 des Teils V wird folgender § 78a angefügt

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 92/05

... Soweit eine Verpflichtung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12 500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Die Begrenzung der Haftung nach den Sätzen 1 bis 3 gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, kann durch einzelvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 853/05

... “1. Beim Europäischen Gerichtshof können Rechtsmittel eingelegt werden, um die Nichtigerklärung etwaiger von der Agentur getroffener, für Dritte rechtsverbindlicher Entscheidungen zu erwirken, um eine ungerechtfertigte Untätigkeit feststellen zu lassen oder um für Schäden, die die Agentur in Ausübung ihrer Tätigkeiten verursacht hat, Schadenersatz zu erlangen.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/05




Begründung

1. REGELUNGSRAHMEN

2. derzeitige Herausforderungen

3. STELLUNGNAHME der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen

4. Folgenabschätzung

5. RECHTSETZUNGSVORSCHLAG

5.1. Instrument und Methode

5.2. Inhalt

5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur

5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung

5.2.3. Sonstige Änderungen an der Verordnung

6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Nummerierung der Artikel sowie Angabe der Änderungen an der Verordnung EG NR.1592/2002 :

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

8. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Änderungen an der Grundverordnung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

5. Nach Artikel 6 werden folgende Artikel 6a und 6b eingefügt:

6. Artikel 7 erhält folgende Fassung:

7. Artikel 8 wird wie folgt geändert:

8. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

9. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

10. Artikel 10 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 11 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

12. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:

13. Artikel 13 wird wie folgt geändert:

14. In Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a wird der Wortlaut

15. Artikel 15 wird wie folgt geändert:

16. Nach Artikel 15 werden folgende Artikel 15a und 15b eingefügt:

17. In Artikel 16 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

18. In Artikel 18 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

19. Artikel 24 wird wie folgt geändert:

20. Artikel 25 wird wie folgt geändert:

21. In Artikel 26 Absatz 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

22. Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

23. Nach Artikel 28 werden folgende Artikel 28a bis 28c eingefügt:

24. Artikel 29 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

25. Artikel 30 wird wie folgt geändert:

26. Artikel 35 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

27. Artikel 41 wird wie folgt geändert:

28. In Artikel 45 Absatz 1 erhält der Einleitungsteil folgende Fassung:

29. Artikel 46 wird wie folgt geändert:

30. Nach Artikel 46 werden folgende Artikel 46a und 46b eingefügt:

31. In Artikel 47 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

32. Artikel 48 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Kapitel II
Schlussbestimmungen

Artikel 2
Aufhebung

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang

„Anhang II Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 2

„Anhang III Grundlegende Anforderungen für die Lizenzierung von Luftfahrzeugführern gemäß Artikel 6a

Anhang IV
Grundlegende Anforderungen an den Flugbetrieb gemäß Artikel 6b

Anhang V
Kriterien für qualifizierte Stellen gemäß Artikel 9a


 
 
 


Drucksache 764/05 (Beschluss)

... - die geplanten Schadenersatzregelungen (Artikel 28).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


Drucksache 614/05

... Ist auf den Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes übergegangen, so ist die Krankenkasse zur Erstattung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber den auf ihn übergegangenen Anspruch bis zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrags an die Krankenkasse abtritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 614/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung

§ 1
Erstattungsanspruch

§ 2
Erstattung

§ 3
Feststellung der Umlagepflicht

§ 4
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 5
Abtretung

§ 6
Verjährung und Aufrechnung

§ 7
Aufbringung der Mittel

§ 8
Verwaltung der Mittel

§ 9
Satzung

§ 10
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 11
Ausnahmevorschriften

§ 12
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

Artikel 2
Änderung weiterer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Systematik der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsgeld nach geltendem Recht

II. Erstattung der Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten

III. An den Umlageverfahren teilnehmende Krankenkassen

IV. Ausgleich der Kosten für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4. Befristung

5. Verwaltungsvereinfachung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 445/1/05

... Dies ist erforderlich, um ein Ausufern von Schadenersatzforderungen zu verhindern, und kann im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben erfolgen.



Drucksache 764/05

... 1. Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jede Person, der wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung oder einer anderen mit den innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses nicht zu vereinbarenden Handlung ein Schaden entsteht, Anspruch auf Schadenersatz von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen hat. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann teilweise oder vollständig von seiner Haftung befreit werden, wenn er nachweist, dass der Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, ihm nicht zur Last gelegt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 822/04

... Ist auf einen Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes übergegangen, so ist die Krankenkasse zur Erstattung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber den auf ihn übergegangenen Anspruch bis zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrages an die Krankenkasse abtritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beteiligte Arbeitgeber

§ 3
Beteiligte Krankenkassen

§ 4
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

§ 5
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

§ 8
Versagung der Rückforderung der Erstattung

§ 9
Abtretung

§ 10
Verjährung und Aufrechnung

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Verwaltung der Mittel

§ 13
Gemeinsames Ausgleichsverfahren

§ 14
Satzung

§ 15
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 16
Ausnahmevorschriften

§ 17
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung Zur Gesetzesbezeichnung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18


 
 
 


Drucksache 945/04

... § 51 Abs. 6 wird redaktionell angepasst und um eine Regelung ergänzt, die es der Rechtsanwaltskammer bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ermöglicht, Dritten Auskünfte über die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts zu erteilen. Nach geltendem Recht bestehen erhebliche Zweifel, ob die Rechtsanwaltskammer hierzu berechtigt ist (vgl. hierzu Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl. 2003, § 51 RdNr. 29). Für die Ermöglichung einer solchen Auskunft besteht aber ein erhebliches Bedürfnis. Die in § 51 BRAO verankerte Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, wurde zum Schutz der Mandanten in das Gesetz aufgenommen. Ohne gesetzlich geregelte Auskunftsbefugnis der Rechtsanwaltkammer läuft diese Schutzfunktion gerade in den besonders problematischen Fällen leer, in denen der Geschädigte von dem Rechtsanwalt selbst weder Schadenersatz noch diejenigen Informationen über dessen Haftpflichtversicherung erlangen kann, die erforderlich sind, um auf den Freistellungsanspruch des Anwalts gegenüber der Versicherung zugreifen zu können. Durch die Änderung des § 51 Abs. 6 wird es der Rechtsanwaltskammer ermöglicht, in solchen Fällen die zur Realisierung des Anspruchs notwendige Auskunft zu erteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 6
Übergangsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer n

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Artikel 2

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 906/1/04

... Erklärtes Ziel des Gesetzes ist, dass die Finanzierungsbeiträge der Gebietskörperschaften und sonstiger öffentlicher Stellen zügiger als bisher an den Entschädigungsfonds abgeführt werden, um die Bezuschussung aus dem Bundeshaushalt zu verringern. Es verfolgt dieses Ziel durch Zeitvorgaben an die Behörden für die Festsetzung der Abführungsbeträge nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 8 und 11 EntschG. In den Fällen, in denen bereits eine Entscheidung über die Höhe der Entschädigung oder des Schadenersatzes vor Inkrafttreten des Gesetzes getroffen wurde oder aber die Mitteilung bereits erfolgte, muss die Festsetzung spätestens bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen werden. In der Sachverständigenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurde jedoch offenbar, dass mit dem Gesetzesvorhaben ein gänzlich anderes Ziel verfolgt wird. Mit ihm soll einer drohenden Verjährung der Abführungsansprüche begegnet werden.



Drucksache 945/04 (Beschluss)

... § 51 Abs. 6 wird redaktionell angepasst und um eine Regelung ergänzt, die es der Rechtsanwaltskammer bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ermöglicht, Dritten Auskünfte über die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts zu erteilen. Nach geltendem Recht bestehen erhebliche Zweifel, ob die Rechtsanwaltskammer hierzu berechtigt ist (vgl. hierzu Feuerich/Weyland, a.a.O., § 51 Rnr. 29). Für die Ermöglichung einer solchen Auskunft besteht aber ein erhebliches Bedürfnis. Die in § 51 verankerte Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, wurde zum Schutz der Mandanten in das Gesetz aufgenommen. Ohne gesetzlich geregelte Auskunftsbefugnis der Rechtsanwaltkammer läuft diese Schutzfunktion gerade in den besonders problematischen Fällen leer, in denen der Geschädigte von dem Rechtsanwalt selbst weder Schadenersatz noch diejenigen Informationen über dessen Haftpflichtversicherung erlangen kann, die erforderlich sind, um auf den Freistellungsanspruch des Anwalts gegenüber der Versicherung zugreifen zu können. Durch die Änderung des § 51 Abs. 6 wird es der Rechtsanwaltskammer ermöglicht, in solchen Fällen die zur Realisierung des Anspruchs notwendige Auskunft zu erteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzug/Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 12
Zulassung

§ 12a
Vereidigung

§ 18
Zulassung bei den Gerichten

§ 27
Kanzlei

§ 30
Zustellungsbevollmächtigter

§ 31
Rechtsanwaltsverzeichnis und Rechtsanwaltsbescheinigung

§ 37
Antrag

§ 109
Beendigung des Amtes als Beisitzer

§ 172b
Kanzlei

§ 192
Erhebung von Verwaltungsgebühren

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 39
Gebühren

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 6
Übergangsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu den Nummern 24 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 50

Zu den Nummer n

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 441/04

... Für Schadensersatzansprüche, die in Geld zu leisten sind, wird in Satz 3 eine Verzinsungspflicht ab Schadenseintritt eingeführt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Geschädigte häufig erst lange nach dem Kartellverstoß seinen Anspruch geltend machen und dadurch eine Zinspflicht nach den allgemeinen Regeln auslösen kann. In aller Regel wird der Geschädigte, soweit er den Kartellverstoß nicht selbst aufklären und beweisen kann, zunächst die Entscheidung der Kartellbehörde abwarten müssen. Dabei kommen ihm die Regelungen der Absätze 4 und 5 zugute. Es bleibt aber der Umstand, dass der Anspruch des Geschädigten durch die zum Teil lange Dauer der kartellbehördlichen Verfahren teilweise entwertet wird. Dies soll durch die Verzinsungspflicht ab Schadenseintritt ausgeglichen werden. Zugleich wird dadurch sichergestellt, dass der Schädiger durch die zum Teil lange Dauer von kartellbehördlichen Ermittlungen keinen Vorteil erzielt. Dies dient ebenfalls dem Zweck einer Verstärkung des Abschreckungscharakters von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen. Evtl. weitergehende Zinsansprüche aus anderen Rechtsgrundlagen bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 923/03 (Beschluss)

... Beibehaltung des bestehenden Rechtszustandes, dem auch 27 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Wirklichkeit des Strafvollzuges nicht angepasst werden konnte und Zahlung immateriellen Schadenersatzes an Gefangene, deren Anspruch auf Einzelunterbringung nicht nachgekommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/03 (Beschluss)




A. Problem

B. Zielsetzung

C. Lösung

D. Alternativen

E. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 2
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 450/03

... Zu diesem Zweck sprechen die zuständigen Gerichte der geschädigten Partei auf Antrag Schadenersatz der folgenden Art zu:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 24/16 PDF-Dokument



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 66/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 79/17 PDF-Dokument



Drucksache 95/20 PDF-Dokument



Drucksache 98/18 PDF-Dokument



Drucksache 101/17 PDF-Dokument



Drucksache 103/17 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 145/17 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 253/10 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Drucksache 274/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 286/18 PDF-Dokument



Drucksache 287/18 PDF-Dokument



Drucksache 291/17 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 382/18 PDF-Dokument



Drucksache 389/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 403/19 PDF-Dokument



Drucksache 411/16 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Drucksache 489/14 PDF-Dokument



Drucksache 493/17 PDF-Dokument



Drucksache 510/07 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.