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7.3 Anforderungen an die einzusetzenden Geräte und an die Durchführung von Druck- und Dichtheitsprüfungen

7.3.1 Es ist durch geeignete Verfahren sicherzustellen, dass der vorgesehene Prüfdruck, bzw. höchstzulässige Leitungsdruck nicht überschritten wird. Der Prüfdruck muss sich von außerhalb des Gefahrbereiches ablesen lassen, z.B. mittels Druckmessgerät mit Kontrollmanometer.

7.3.2 Das Prüfobjekt darf keine direkte Verbindung zu einer unter Überdruck stehenden Leitung, bzw. Pumpe besitzen.

Bei der Prüfung mit Gas ist eine Befülleinrichtung mit Druckminderungsventil bzw. Druckbegrenzer, z.B. elektronische Druckabschaltung, zu verwenden.

Bei Wasserdruckprüfungen nach DIN EN 1610 ist ein Freispiegelbehälter oder eine entsprechende Ausrüstung zur drucklosen Befüllung zu benutzen.

7.3.3 Die auf die vorübergehend eingebauten Abschlussformstücke und Absperrelemente wirkenden Ausschubkräfte müssen sicher aufgenommen werden. Provisorische Rohrabsperrgeräte sind durch eine geeignete formschlüssige Sicherung gegen Ausschub infolge Leitungsdruck zu sichern.

Siehe auch BG-Information "Sicherheitshinweise für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten" (BGI 802).

Abbildung 6: Absperrelement mit Ausschubsicherung

7.3.4 Beim Aufbringen und Ablassen des Prüfdruckes sowie während der Druckprüfung dürfen sich keine Personen vor dem Absperrgerät oder in den anschließenden Haltungen und Schächten aufhalten.

Weitere Hinweise zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen finden sich im DWa Arbeitsblatt a 139, in den DVGW Arbeitsblättern G 462, G 463, G 469, G 472, W 400-2 und in der BG-Information "Sicherheitshinweise für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten" (BGI 802).


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Mindestgrabenbreiten Anhang 1


DIN 4124 Tabelle 5 -Lichte Mindestgrabenbreite für Gräben ohne Arbeitsraum
(Tabelle gilt nicht für Abwasserkanäle und -leitungen nach DIN EN 1610)

Regelverlegetiefe m bis 0,70 über 0,70 bis 0,90 über 0,90 bis 1,00 über 1,00 bis 1,25
Lichte Grabenbreite m 0,30 0,40 0,50 0,60


DIN 4124 Tabelle 6 -Lichte Mindestgrabenbreite für Gräben mit Arbeitsraum in Abhängigkeit vom äußeren Leitungs- bzw. Rohrschaftdurchmesser
(Tabelle gilt nicht für Abwasserkanäle und -leitungen nach DIN EN 1610)

Äußerer Leitungsbzw. Rohrschaft- Durchmesser OD m Lichte Mindestbreite b
m
Verbauter Graben Geböschter Graben
Regelfall Umsteifung β ≤ 60 β > 60
bis 0,40 b = OD + 0,40 b = OD + 0,70 b = OD + 0,40
über 0,40 bis 0,80 b = OD + 0,70 b = OD + 0,40 b = OD + 0,70
über 0,80 bis 1,40 b = OD + 0,85
über 1,40 b = OD + 1,00


DIN 4124 Tabelle 7 -Lichte Mindestgrabenbreite für Gräben mit Arbeitsraum in und senkrechten Wänden in Abhängigkeit von der Grabentiefe
(Tabelle gilt nicht für Abwasserkanäle und -leitungen nach DIN EN 1610)

Lichte Mindestbreiteb mm Art und Tiefe des Grabens
0,60 Geböschter Graben bis 1,75 m Teilweiser verbauter Graben bis 1,75 m
0,70 Verbauter Graben bis 1,75 m
0,80 Verbauter Graben über 1,75 m bis 4,00 m
1,00 Verbauter Graben über 4,00 m


Für Gräben mit Arbeitsraum ist die Mindestgrabenbreite der jeweils größere Wert aus den Tabellen 6 und 7.

Siehe auch Abschnitt 9.2 der DIN 4124.

DIN EN 1610 Tabelle 1 - Mindestgrabenbreiten in Abhängigkeit von der Nennweite DN

DN Mindestgrabenbreite (OD + x)
verbauter Graben unverbauter Graben
β > 60 β = ≤ 60
d 225 OD + 0,40 OD + 0,40
> 225 bis ≤ 350 OD + 0,50 OD + 0,50 OD + 0,40
> 350 bis ≤ 700 OD + 0,70 OD + 0,70 OD + 0,40
> 700 bis ≤ 1200 OD + 0,85 OD + 0,85 OD + 0,40
> 1200 OD + 1,00 OD + 1,00 OD + 0,40

Bei den Angaben OD + x entspricht x/2 dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Grabenwand bzw. Grabenverbau (Pölzung).

Dabei ist:

OD der Außendurchmesser, in m
β der Böschungswinkel des verbauten Grabens, gemessen gegen die Horizontale (siehe Bild 2)

DIN EN 1610 Tabelle 2 -Mindestgrabenbreiten in Abhängigkeit von der Grabentiefe

Grabentiefe m Mindestgrabenbreite m
< 1,00 keine Mindestgrabenbreite vorgegeben
≥ 1,00 ≤ 1,75 0,80
> 1,75 ≤ 4,00 0,90
> 4,00 1,00


Für Abwasserkanäle und -leitungen ist die Mindestgrabenbreite der jeweils größere Wert aus den Tabellen 1 und 2.

Siehe auch Abschnitt 6.2 der DIN 1610.


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Gefährdungsbeurteilung Anhang 2


Verlegen von Rohrleitungen

Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile
Wie werden Gefährdungen beim Lagern und Stapeln von Bauteilen .vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.3)
Maßnahme
  • Rohre gegen Auseinanderrollen sichern
  • Maximale Stapelhöhe beachten
  • Rohrstapel möglichst eben lagern
  • ...
Wie werden Gefährdungen durch hängende Lasten vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.2)
Maßnahme
  • Auswahl geeigneter Hebezeuge
  • Auswahl geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Lasten nicht über Personen hinwegführen
  • Aufenthalt im Gefahrbereich vermeiden
  • Einweiser einsetzen, wenn Sicht des Hebezeugführers eingeschränkt
  • ...
Wie werden Gefährdungen beim Führen von Lasten vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.2.6)
Maßnahme
  • Mitgänger im Sichtbereich des Maschinenführers und außerhalb der Fahrspur
  • Geeignete Hilfsmittel zum Führen von Lasten
  • ...
Wie werden Gefährdungen beim Einbringen von Rohren in Gräben vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.5)
Maßnahme
  • Bei verbauten Gräben Ablassfeld vorsehen
  • Hilfsmittel für Längstransport der Rohre im Graben
  • Umsteifungen unter Beachtung der statischen Verhältnisse festlegen
  • ...


Gefährdungen beim Verbinden, Trennen, Bearbeiten, Umhüllen von Rohren
Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Herstellen von Muffenverbindungen vermieden?
Maßnahme
  • Bei der Verwendung von Ziehgeräten kein Aufenthalt im Gefahrbereich der Zugseile
  • Einsatz von Baumaschinen zum Zusammenschieben der Rohre nur mit Zustimmung des Rohrherstellers
  • Erhöhte Quetschgefahr -Unterweisung der Beschäftigten, ständige Anwesenheit des Aufsichtführenden
Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Herstellen von Schweißverbindungen vermieden? (siehe Abschnitt 3.2.4.4)
Maßnahme
  • Geprüfte Schweißer einsetzen (DVGW Arbeitsblatt GW 330/331)
  • Schadstoffarme Schweißelektroden verwenden
  • Schweißrauche abführen
  • Persönliche Schutzausrüstungen benutzen
  • ...
Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Trennen und Bearbeiten von Rohren/Schachtbauteilen vermieden? (siehe Abschnitt 3.4.2)
Maßnahme
  • Nassschneiden, z.B. bei Beton, Steinzeug
  • Staub, Schweißrauche absaugen
  • Windrichtung beachten
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Schutzbrille, Atemschutz, benutzen
  • Bei asbesthaltigen Werkstoffen TRGS 519 beachten
  • ...


Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen
Wie werden Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen vermieden? (siehe Abschnitt 4.6)
Maßnahme
  • Bei unvermutetem Antreffen Arbeiten sofort unterbrechen Stelle markieren und sichern
  • Abstimmung mit dem Betreiber
  • Freigelegte Leitungen und Kabel sichern
  • ...


Gefährdungen durch Abrutschen von Massen
Wie werden Gefährdungen durch abrutschende Massen vermieden? (siehe Abschnitte 4.1 bis 4.3)
Maßnahme
  • Wände von Baugruben und Gräben böschen oder verbauen (DIN 4124)
  • ...


Gefährdungen/Belastungen durch Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung
Wie werden Gefährdungen/Belastungen durch körperliche Zwangshaltung vermieden? (siehe Abschnitt 4.5)
Maßnahme
  • Beim Arbeiten in Baugruben und Gräben müssen die Arbeitsraumbreiten nach DIN 4124 bzw. nach DIN EN 1610 eingehalten werden
  • bei Schweißarbeiten in Gräben sind die Arbeitsraumbreiten nach DVGW Arbeitsblatt G 461 ff (Kopflöcher beim Schweißen von Rohren und Verbindungen) einzuhalten
  • ...


Gefährdungen durch stürzen und stolpern
Wie werden Gefährdungen durch stürzen und stolpern vermieden? (siehe Abschnitt 4.4)
Maßnahme
  • Anordnung von 60 cm breiten waagerechten Schutzstreifen
  • Baugruben und Gräben mit mehr als 1,25 m Tiefe nur über Leitern betreten
  • Übergänge, Laufstege vorsehen wenn Gräben breiter als 0,80 m
  • ...

Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten

Gefährdungen/ Belastungen durch Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung
Welche zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind bei Arbeiten in Rohrleitungen zu treffen? (siehe Abschnitt 5.1)
Maßnahme
  • Für jede Person eine batteriegespeiste Hand- oder Stollenleuchte (siehe Abschnitt 5.7)
  • Bei gefährlichen Arbeiten, Aufsichtführender ständig in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle
  • Bei Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten mindestens einen Sicherungsposten einsetzen
  • Verständigungsmöglichkeit schaffen
  • Rettung organisieren; Personal und notwendige Einrichtungen bereithalten (siehe Abschnitt 5.8)
  • ...
Welche Mindestlichtmaße sind beim Aufenthalt von Personen in Rohrleitungen und Schächten einzuhalten? (siehe Abschnitt 5.2)
Maßnahme
  • Lichte Weite begehbarer Schächte mindestens 1 m; unter bestimmten
  • Voraussetzungen 0,80 m
  • Lichte Weite von Einstiegsöffnungen mindestens 0,60 m
  • Kein Personeneinsatz in Rohrleitungen mit einem Lichtmaß unter 600 mm
  • In Rohrleitungen von 600-800 mm Personeneinsatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Abschnitt 5.2.1.2)
  • ...
Welche Schutzmaßnahmen sind beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel vorzusehen? (siehe Abschnitt 3.3)
Maßnahme
  • Betrieb nur mit Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder Schutz durch Abschaltung (FI 30 mA)
  • Zusätzliche Maßnahmen bei elektrisch leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • ...
Wie werden Gefährdungen/Belastungen beim Öffnen von Schachtbauwerken vermieden? (siehe Abschnitt 3.8)
Maßnahme
  • Geeignete Schachtdeckelhebegeräte benutzen
  • ...


Gefährdungen durch Absturz
Wie werden Absturzgefährdungen vermieden? (siehe Abschnitt 5.3)
Maßnahme
  • Schachtöffnungen sichern, bzw. abdecken
  • Schächte vor Einstieg reinigen
  • Zustand von Steigeisen (z.B. lose, korrodiert), bzw. Steigleitern überprüfen
  • Gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz benutzen
  • ...


Gefährdungen durch Stoffe und Zubereitungen
Welche Maßnahmen sind gegen "gefährliche" Atmosphäre zu treffen? (siehe Abschnitt 5.4)
Maßnahme
  • Vor Einstieg Atmosphäre überprüfen
  • Bei "gefährlicher" Atmosphäre natürlich oder technisch belüften
  • Keine Verbrennungskraftmaschinen einsetzen
  • Kein Einsatz von Flüssiggas
  • Exgeschützte Leuchten und Geräte verwenden
  • Rauchen und offene Flammen vermeiden
  • ...
Welche Maßnahmen sind gegen biologische Gefährdungen zu treffen? (siehe 5.5)
Maßnahme
  • Schächte und Rohrleitungen vor dem Betreten reinigen, z.B. mittels Hochdruckspülung
  • Waschgelegenheit und Reinigungsmittel zur Verfügung stellen
  • Hygiene beachten
  • ...
Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei starker Wasserführung zu treffen? (siehe Abschnitt 5.6)
Maßnahme
  • Sperren, bzw. Umleiten der Wasserzuflüsse
  • Wetterlage beachten
  • Absprache mit möglichen Einleitern
  • ...

Instandhaltungsarbeiten

Gefährdungen bei Kanalreinigungsarbeiten
Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren durch Aerosole bei Hochdruckreinigung zu treffen? (siehe Abschnitt 6.1.2)
Maßnahme
  • Wahl des Standplatzes in Abhängigkeit von der Windrichtung
  • Benutzung von Atemschutz (FFP 3)
  • ...
Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren durch die Spüldüse bei der Hochdruckreinigung zu treffen? (siehe Abschnitt 6.1.2)
Maßnahme
  • Während der Rohrreinigung darf sich keine Person im Kanal aufhalten
  • ...


Gefährdungen bei Kanalsanierungsarbeiten
Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei Rissinjektionen zu treffen? (siehe 6.2.1)
Maßnahme
  • Verankerung der Packer nach Herstellerangeben
  • Aufenthalt außerhalb des Gefahrbereiches bei der Druckbeaufschlagung
  • ...
Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei der Auskleidung mit vorgefertigten Rohren zu treffen? (siehe Abschnitt 6.2.2)
Maßnahme
  • Bei der Verwendung von Winden sind Zugkraftbegrenzungen zu benutzen
  • Bei der Verwendung von Heißdampf müssen Sicherungseinrichtungen gegen Havarien vorhanden sein
  • ...
Welche Maßnahmen sind gegen Gefahren bei der Auskleidung mit örtlich hergestellten und erhärtenden Rohren (Schlauchverfahren) zu treffen? (siehe Abschnitt 6.2.3)
Maßnahme
  • Bei der Verwendung von Winden sind Zugkraftbegrenzungen zu benutzen
  • Im Zielschacht ist zur Entlastung des Knotens ein Widerlager anzubringen
  • Atemschutz gegen Dämpfe und Stäube in Abhängigkeit der gewählten Harz-/Härter-Systeme
  • Entlüftung am Schlauchende
  • ...

Druck- und Dichtheitsprüfung

Arbeitsorganisation
Welche zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen sind bei der Durchführung von Druck- und Dichtheitsprüfungen zu treffen? (siehe Abschnitt 7.1)
Maßnahme
  • Nur Aufsichtführende einsetzen, die über einschlägige Kenntnisse in der Rohrleitungstechnik, in der Durchführung von Druck- und Dichtheitsprüfungen und der Messtechnik verfügen.
  • Beschäftigte über die Größe und mögliche Auswirkungen der auftretenden Kräfte infolge des Leitungsdrucks unterrichten.
  • ...


Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile/ Ertrinken
Welche Maßnahmen sind gegen Gefährdungen aus Leitungsdruck zu treffen? (siehe Abschnitt 7)
Maßnahme
  • Bereitstellen geeigneter Rohrabsperrgeräte und Prüfeinrichtungen.
  • Durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass der vorgesehene Prüfdruck nicht überschritten wird.
  • Keine direkte Verbindung des Prüfobjektes zu einer unter Überdruck stehenden Leitung, bzw. Pumpe.
  • Nicht überdeckte, bzw. freiliegende Leitungen gegen unzulässige Bewegung sichern
  • Rohrabsperrgeräte formschlüssig gegen Ausschub infolge Leitungsdrucks sichern
  • Kein Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich von Leitungen die unter Über-, bzw. Unterdruck stehen
  • ...

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Vorschriften und Regeln Anhang 3


Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt; siehe auch Abschnitt 3.2:

1. Gesetze, Verordnungen

Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG),

Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV),

Biostoffverordnung ( BioStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für biologische Arbeitstoffe (TRBA, insbesondere

"Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" (TRBa 500),

"Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" (TRBa 220),

Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere

TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten",

Maschinenverordnung ( 9. GPSGV),

PSA-Benutzungsverordnung ( PSA-BV),

Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV),

Straßenverkehrsordnung ( StVO),

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Unfallverhütungsvorschriften

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1),

"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3),

"Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4),

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),

"Laserstrahlung" (BGV B2),

"Lärm" (BGV B3),

"Abwassertechnische Anlagen" (BGV C5),

"Bauarbeiten" (BGV C22),

"Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34),

BG-Regeln

BG-Informationen

"Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung (BGI 594)",

"Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" (BGI 608),

"Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" (BGI 664),

"Sicherheitshinweise für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten" (BGI 802),

"Auswahl und Betrieb von , Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" (BGI 867).

3. Normen
(Bezugsquelle: VDE-Verlag GmbH, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin)

DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste,
DIN 4124 Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten,
DIN 46.440 Umflochtene Rundseile aus Kupfer,
DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen
DIN EN 12.811 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke,
DIN EN 60825-1 VDE 0837 Teil 1 Sicherheit von Lasereinrichtungen, Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien (IEC 60825-1:1993),
DIN VDE 0100 Teil 704 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis F 1000 V; Baustellen.
DIN VDE 0100 Teil 706 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit,
DIN VDI 0100 Teil 551 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 55: Andere Betriebsmittel; Hauptabschnitt 551: Niederspannungs- Stromversorgungsanlagen (IEC 60364-5-551:1994).
VDI 2058 Blatt 2 Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung.

4. DVGW-Arbeitsblätter
(Bezugsquelle: VDE-Verlag GmbH, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin)

GW 308 Mobile Ersatzstromerzeuger für Rohrleitungsbaustellen; Ausrüstung und Betrieb,
GW 309 Elektrische Überbrückung bei Rohrtrennungen,
GW 310 Widerlager aus Beton; Bemessungsgrundlagen,
GW 330 Schweißen von Rohren und Rohrleitungsteilen aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa) für Gas- und Wasserleitungen; Lehr- und Prüfplan,
GW 331 Schweißaufsicht für Schweißarbeiten an Rohrleitungen aus PE-HD für Gas- und Wasserversorgung; Lehr- und Prüfplan,
GW 350 Schweißverbindungen an Rohrleitungen aus Stahl in der Gas- und Wasserversorgung; Herstellung, Prüfung und Bewertung,
GW 368 Längskraftschlüssige Muffenverbindungen für Rohre, Formstücke und Armaturen aus duktilem Gusseisen und Stahl,
G 462 Gasleitungen aus Stahlrohren bis 16 bar Betriebsdruck; Errichtung,
G 463 Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsüberdruck 16 bar; Errichtung,
G 469 Druckprüfverfahren für Leitungen und Anlagen der Gasversorgung,
G 472 Gasleitungen bis 10 bar; Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa); Errichtung,
W 400-2 Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV); Teil 2: Bau und Prüfung.


ENDE

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