Regelwerk, Gefahrgut; Binnenschifffahrt

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Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschiffahrtsstraßen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07 Anforderungen an die Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen

§ 1.11 Mitführen der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen

§ 1.14 Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge, Anzeige von Unfällen

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art

§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

§ 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge

§ 1.25 Laden, Löschen und Leichtern

§ 1.26 Fahrgeschwindigkeit

Kapitel 2
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03 Schiffseichung

§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05 Kennzeichen der Anker

Kapitel 3
Bezeichnung der Fahrzeuge

Abschnitt I
Allgemeines

§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung
(Anlage 3 Bild 1)

§ 3.02 Lichter und Signalleuchten

§ 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel

§ 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel

§ 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen

§ 3.06 (ohne Inhalt)

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln, Wimpeln usw.

Abschnitt II
Nacht- und Tagbezeichnung

Titel A
Bezeichnung während der Fahrt

§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
(Anlage 3 Bild 2, 3)

§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)

§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 11, 12, 13, 14)

§ 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 15, 16)

§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
(Anlage 3 Bild 17)

§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)

§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)

§ 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist
(Anlage 3 Bild 33)

§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
(Anlage 3 Bild 34, 35, 36)

§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
(Anlage 3 Bild 37)

§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 38)

§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
(Anlage 3 Bild 39)

Titel B
Bezeichnung beim Stilliegen

§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)

§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 42, 43, 44)

§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
(Anlage 3 Bild 45, 46)

§ 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 47)

§ 3.24 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
(Anlage 3 Bild 48)

§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
(Anlage 3 Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)

§ 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
(Anlage 3 Bild 53, 54, 55)

Abschnitt III
Sonstige Zeichen

§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
(Anlage 3 Bild 56)

§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
(Anlage 3 Bild 57)

§ 3.28a Bezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr

§ 3.29 Schutz gegen Sog und Wellenschlag
(Anlage 3 Bild 58)

§ 3.30 Notzeichen
(Anlage 3 Bild 59)

§ 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
(Anlage 3 Bild 60)

§ 3.32 Hinweis auf das Rauchverbot
(Anlage 3 Bild 61)

§ 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)

Kapitel 4
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Radar

§ 4.01 Allgemeines

§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03 Verbotene Schallzeichen

§ 4.04 Notzeichen

Abschnitt II
Sprechfunk

§ 4.05 Sprechfunk

Abschnitt III
Radar

§ 4.06 Radar

Kapitel 5
Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.01 Schiffahrtszeichen

§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße

Kapitel 6
Fahrregeln

Abschnitt I
Allgemeines

§ 6.01 (ohne Inhalt)

§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

Abschnitt II
Begegnen, Kreuzen und Überholen

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

§ 6.03a Kreuzen

§ 6.04 Begegnen Grundregeln
(Anlage 3 Bild 63)

§ 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06 (ohne Inhalt)

§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge

§ 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen

Abschnitt III
Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16 Überqueren der Wasserstraße, Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen

§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände

§ 6.22 Sperrung der Schiffahrt und gesperrte Wasserflächen

§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
(Anlage 3 Bild 50a, 50b, 52)

Abschnitt IV
Fähren

§ 6.23 Verhalten der Fähren

Abschnitt V
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren Allgemeines

§ 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken

§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken

§ 6.27 Durchfahren der Wehre

§ 6.28 Durchfahren der Schleusen

§ 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt

§ 6.29 Reihenfolge der Schleusungen

§ 6.29a Durchfahren der Schiffshebewerke

Abschnitt VI
Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar

§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter

§ 6.31 Schallzeichen beim Stilliegen

§ 6.32 Radarfahrt

§ 6.33 Schallzeichen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren

§ 6.34 Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren und das Dreitonzeichen hören

§ 6.35 (ohne Inhalt)

§ 6.36 (ohne Inhalt)

§ 6.37 (ohne Inhalt)

Kapitel 7
Regeln für das Stilliegen

§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen

§ 7.02 Liegeverbot

§ 7.03 Ankern

§ 7.04 Festmachen

§ 7.05 Liegestellen

§ 7.06 Besondere Liegestellen

§ 7.07 Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stilliegen

§ 7.08 Wache und Aufsicht

Kapitel 8
Zusatzbestimmungen

§ 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge

§ 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände

§ 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen

§ 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen

§ 8.05 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes

§ 8.06 Kupplungen der Schubverbände

§ 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden

§ 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände

§ 8.09 Bleib-weg-Signal

§ 8.10 Badeverbot

§ 8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei

§ 8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
(Anlage 3 Bild 64)

Kapitel 9
Fahrgastschiffahrt

§ 9.01 Fahrpläne

§ 9.02 Anlegestellen

§ 9.03 Schiffsverkehr an den Anlegestellen

§ 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste

§ 9.05 Zurückweisung von Fahrgästen

§ 9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen

§ 9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind

Zweiter Teil
Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschiffahrtsstraßen

Kapitel 10
Neckar

§ 10.01 Anwendungsbereich

§ 10.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

§ 10.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 10.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 10.05 Bergfahrt

§ 10.06 Begegnen

§ 10.07 Überholen

§ 10.08 Wenden

§ 10.09 Ankern

§ 10.10 Stilliegen

§ 10.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 10.12 Schiffahrt bei Eis

§ 10.13 Nachtschiffahrt

§ 10.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 10.15 Meldepflicht

§ 10.16 Benutzung der Schleusen

Kapitel 11
Main

§ 11.01 Anwendungsbereich

§ 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und - breite

§ 11.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 11.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 11.05 Bergfahrt

§ 11.06 Begegnen

§ 11.07 Überholen

§ 11.08 Wenden

§ 11.09 Ankern

§ 11.10 Stilliegen

§ 11.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 11.12 Schiffahrt bei Eis

§ 11.13 Nachtschiffahrt

§ 11.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 11.15 Meldepflicht

§ 11.16 Lichter frei fahrender Fähren

§ 11.17 Benutzung der Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen

§ 11.18 Regelung der Schleuseneinfahrt

§ 11.19 Durchfahren der Brücken

§ 11.20 Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt

Kapitel 12
Main-Donau-Kanal

§ 12.01 Anwendungsbereich

§ 12.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

§ 12.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 12.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 12.05 Bergfahrt

§ 12.06 Begegnen

§ 12.07 Überholen

§ 12.08 Wenden

§ 12.09 Ankern

§ 12.10 Stilliegen

§ 12.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 12.12 Schiffahrt bei Eis

§ 12.13 Nachtschiffahrt

§ 12.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 12.15 Meldepflicht

§ 12.16 Benutzung der Schleusen und Bootsumsetzanlagen

§ 12.17 Befahren der Altwässer

§ 12.18 Schiffahrt auf der Regnitz und Altmühl

§ 12.19 Schutz des Kanals und der Anlagen

Kapitel 13
Lahn

§ 13.01 Anwendungsbereich

§ 13.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

§ 13.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 13.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 13.05 Bergfahrt

§ 13.06 Begegnen

§ 13.07 Überholen

§ 13.08 Wenden

§ 13.09 Ankern

§ 13.10 Stilliegen

§ 13.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 13.12 Schiffahrt bei Eis

§ 13.13 Nachtschiffahrt

§ 13.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 13.15 Meldepflicht

Kapitel 14
Schiffahrtsweg Rhein-Kleve

§ 14.01 Anwendungsbereich

§ 14.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

§ 14.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 14.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 14.05 Bergfahrt

§ 14.06 Begegnen

§ 14.07 Überholen

§ 14.08 Wenden

§ 14.09 Ankern

§ 14.10 Stilliegen

§ 14.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 14.12 Schiffahrt bei Eis

§ 14.13 Nachtschiffahrt

§ 14.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 14.15 Meldepflicht

§ 14.16 Lichter frei fahrender Fähren

Kapitel 15
Norddeutsche Kanäle

§ 15.01 Anwendungsbereich

§ 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 15.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 15.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 15.05 Bergfahrt

§ 15.06 Begegnen

§ 15.07 Überholen

§ 15.08 Wenden

§ 15.09 Ankern

§ 15.10 Stilliegen

§ 15.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 15.12 Schiffahrt bei Eis

§ 15.13 Nachtschiffahrt

§ 15.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 15.15 Meldepflicht

§ 15.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen

§ 15.17 topplichter der Fahrzeuge an der Spitze eines Schleppverbandes, Hecklicht der Anhänge

§ 15.18 Durchfahren der Hase-Hubbrücke in Meppen

§ 15.19 Durchfahren des Leda-Sperrwerks

§ 15.20 Fahrt auf den Stichkanälen Osnabrück und Salzgitter

§ 15.21 Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)

§ 15.22 Durchfahren der Schleuse Parey

§ 15.23 Schutz der Kanäle und Anlagen

§ 15.24 Segeln

Kapitel 16
Weserstromgebiet

§ 16.01 Anwendungsbereich

§ 16.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

§ 16.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 16.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 16.05 Bergfahrt

§ 16.06 Begegnen

§ 16.07 Überholen

§ 16.08 Wenden

§ 16.09 Ankern

§ 16.10 Stilliegen

§ 16.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 16.12 Schiffahrt bei Eis

§ 16.13 Nachtschiffahrt

§ 16.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 16.15 Meldepflicht

§ 16.16 Bezeichnung der Fahrzeuge

§ 16.17 Einfahrt zum Verbindungskanal Süd zur Weser und zum Verbindungskanal Nord zur Weser

Kapitel 17
Elbe

§ 17.01 Anwendungsbereich

§ 17.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

§ 17.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 17.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 17.05 Bergfahrt

§ 17.06 Begegnen

§ 17.07 Überholen

§ 17.08 Wenden

§ 17.09 Ankern

§ 17.10 Stilliegen

§ 17.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 17.12 Schiffahrt bei Eis

§ 17.13 Nachtschiffahrt

§ 17.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 17.15 Meldepflicht

§ 17.16 Durchfahren der Magdeburger Stromstrecke

§ 17.17 Durchfahren der Schleusengruppe Geesthacht

§ 17.18 Höhe der Brücken

§ 17.19 Kennzeichnung der Brückendurchfahrten

§ 17.20 Verhalten gegenüber Seilfähren

Kapitel 18
Ilmenau

§ 18.01 Anwendungsbereich

§ 18.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 18.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 18.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 18.05 Bergfahrt

§ 18.06 Begegnen

§ 18.07 Überholen

§ 18.08 Wenden

§ 18.09 Ankern

§ 18.10 Stilliegen

§ 18.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 18.12 Schiffahrt bei Eis

§ 18.13 Nachtschiffahrt

§ 18.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 18.15 Meldepflicht

Kapitel 19
Elbe-Lübeck-Kanal und Trave

§ 19.01 Anwendungsbereich

§ 19.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 19.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 19.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 19.05 Bergfahrt

§ 19.06 Begegnen

§ 19.07 Überholen

§ 19.08 Wenden

§ 19.09 Ankern

§ 19.10 Stilliegen

§ 19.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 19.12 Schiffahrt bei Eis

§ 19.13 Nachtschiffahrt

§ 19.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 19.15 Meldepflicht

§ 19.16 Höhe der Brücken

§ 19.17 Segeln

Kapitel 20
Saar

§ 20.01 Anwendungsbereich

§ 20.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

§ 20.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 20.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 20.05 Bergfahrt

§ 20.06 Begegnen

§ 20.07 Überholen

§ 20.08 Wenden

§ 20.09 Ankern

§ 20.10 Stilliegen

§ 20.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 20.12 Schiffahrt bei Eis

§ 20.13 Nachtschiffahrt

§ 20.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 20.15 Meldepflicht

§ 20.16 Höhe der Brücken

§ 20.17 Benutzung der Schleusen und Bootsumsetzanlagen

Kapitel 21
Spree- oder Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen

§ 21.01 Anwendungsbereich

§ 21.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 21.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 21.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 21.05 Bergfahrt

§ 21.06 Begegnen

§ 21.07 Überholen

§ 21.08 Wenden

§ 21.09 Ankern

§ 21.10 Stilliegen

§ 21.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 21.12 Schiffahrt bei Eis

§ 21.13 Nachtschiffahrt

§ 21.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 21.15 Meldepflicht

§ 21.16 Kennzeichnung der Brückendurchfahrten

§ 21.17 Segeln

§ 21.18 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge

§ 21.19 Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt

§ 21.20 Verkehrsregelung auf der Spree- oder-Wasserstraße

§ 21.21 Verkehrsregelung auf dem Griebnitzkanal

§ 21.22 Durchfahren der Schleuse Neue Mühle (Dahme-Wasserstraße)

§ 21.23 Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

Kapitel 22
Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal

§ 22.01 Anwendungsbereich

§ 22.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 22.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 22.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 22.05 Bergfahrt

§ 22.06 Begegnen

§ 22.07 Überholen

§ 22.08 Wenden

§ 22.09 Ankern

§ 22.10 Stilliegen

§ 22.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 22.12 Schiffahrt bei Eis

§ 22.13 Nachtschiffahrt

§ 22.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 22.15 Meldepflicht

§ 22.16 Kennzeichnung der Brückendurchfahrten

§ 22.17 Segeln

§ 22.18 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge

§ 22.19 Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt

§ 22.20 Durchfahren der Nadelwehre

§ 22.21 Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

Kapitel 23
Havel-Oder-Wasserstraße

§ 23.01 Anwendungsbereich

§ 23.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 23.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 23.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 23.05 Bergfahrt

§ 23.06 Begegnen

§ 23.07 Überholen

§ 23.08 Wenden

§ 23.09 Ankern

§ 23.10 Stilliegen

§ 23.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 23.12 Schiffahrt bei Eis

§ 23.13 Nachtschiffahrt

§ 23.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 23.15 Meldepflicht

§ 23.16 Kennzeichnung der Brückendurchfahrten

§ 23.17 Segeln

§ 23.18 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge

§ 23.19 Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt

§ 23.20 Verkehrsregelung auf der Havel- oder-Wasserstraße von km 41,50 bis km 76,50

§ 23.21 Reihenfolge der Schleusungen am Schiffshebewerk Niederfinow

§ 23.22 Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

Kapitel 24
Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße

§ 24.01 Anwendungsbereich

§ 24.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe

§ 24.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 24.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 24.05 Bergfahrt

§ 24.06 Begegnen

§ 24.07 Überholen

§ 24.08 Wenden

§ 24.09 Ankern

§ 24.10 Stilliegen

§ 24.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 24.12 Schiffahrt bei Eis

§ 24.13 Nachtschiffahrt

§ 24.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 24.15 Meldepflicht

§ 24.16 Kennzeichnung der Brückendurchfahrten

§ 24.17 Segeln

§ 24.18 Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

Kapitel 25
Saale und Saale-Leipzig-Kanal

§ 25.01 Anwendungsbereich

§ 25.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

§ 25.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 25.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 25.05 Bergfahrt

§ 25.06 Begegnen

§ 25.07 Überholen

§ 25.08 Wenden

§ 25.09 Ankern

§ 25.10 Stilliegen

§ 25.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 25.12 Schiffahrt bei Eis

§ 25.13 Nachtschiffahrt

§ 25.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 25.15 Meldepflicht

§ 25.16 Kennzeichnung der Brückendurchfahrten

§ 25.17 Ein- und Ausfahrt Schleuse Bernburg

§ 25.18 Verhalten gegenüber Seilfähren

Kapitel 26
Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße

§ 26.01 Anwendungsbereich

§ 26.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

§ 26.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 26.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 26.05 Bergfahrt

§ 26.06 Begegnen

§ 26.07 Überholen

§ 26.08 Wenden

§ 26.09 Ankern

§ 26.10 Stilliegen

§ 26.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 26.12 Schiffahrt bei Eis

§ 26.13 Nachtschiffahrt

§ 26.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 26.15 Meldepflicht

§ 26.16 Sprechfunk

§ 26.17 Benutzung der Wasserstraße

§ 26.18 Regeln über den Verkehr und das Stilliegen der Fahrzeuge an der Einmündung der Spree- oder-Wasserstraße

§ 26.19 Stilliegen der Fahrzeuge an der Einmündung des Verbindungskanals Hohensaaten Ost

§ 26.20 Pflichten des Schiffsführers und der Besatzung an Bord

Kapitel 27
Peene und Warnow

§ 27.01 Anwendungsbereich

§ 27.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

§ 27.03 Zusammenstellung der Verbände

§ 27.04 Fahrgeschwindigkeit

§ 27.05 Bergfahrt

§ 27.06 Begegnen

§ 27.07 Überholen

§ 27.08 Wenden

§ 27.09 Ankern

§ 27.10 Stilliegen

§ 27.11 Schiffahrt bei Hochwasser

§ 27.12 Schiffahrt bei Eis

§ 27.13 Nachtschiffahrt

§ 27.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 27.15 Meldepflicht

Dritter Teil
Umweltbestimmungen

Kapitel 28
Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen

§ 28.01 Begriffsbestimmungen

§ 28.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 28.03 Verbot der Einbringung und Einleitung

§ 28.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord

§ 28.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen

§ 28.06 (ohne Inhalt)

§ 28.07 (ohne Inhalt)

§ 28.08 Bilgenentölungsboote

§ 28.09 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge

Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt (nur Hinweis)

Anlage 2 (ohne Inhalt)

Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge

Anlage 4 (ohne Inhalt)

Anlage 5 (ohne Inhalt)

Anlage 6 Schallzeichen

A. Allgemeine Zeichen

B. Begegnungszeichen

C. Überholzeichen

D. Wendezeichen

E. Zeichen bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

F. (ohne Inhalt)

G. Zeichen bei unsichtigem Wetter

Anlage 7 Schiffahrtszeichen

Abschnitt I
Hauptzeichen

A. Verbotszeichen

B. Gebotszeichen

C. Zeichen für Einschränkungen

D. Empfehlende Zeichen

E. Hinweiszeichen

Abschnitt II
Zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften

Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

I. Allgemeines

1. Schiffahrtszeichen

2. Begriffe

II. Bezeichnung der Fahrrinne

III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße

A. Feste Zeichen

B. Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung von Hindernissen)

C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel)

IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße

V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschiffahrt (falls erforderlich)

A. Bezeichnung von Radarzielen

B. Bezeichnung von Freileitungen

VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer

A. Lage der Fahrrinne zum Ufer

B. Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer

VII. Zusätzliche Bezeichnung für Seen und seeartige Erweiterungen

A. Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen

1. Kardinalzeichen

1.1 Definition der Quadranten und Zeichen

1.2 Beschreibung der Kardinalzeichen

2. Einzelgefahrzeichen

B. Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt

1. Mittelfahrwasserzeichen

2.

3. Einfahrtzeichen

4. Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel)

VIII. Bezeichnung von besonderen Wasserflächen

1. Tonnen für gesperrte Wasserflächen

2. Tonnen für sonstige Zwecke

Anlage 9 (ohne Inhalt)

Anlage 10 Muster für das Ölkontrollbuch (§ 28.05 Nr. 1)

Anlage 11