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Tankbezeichnung | Lage des Tanks | Fassungsvermögen (m3) | |
Spanten von-bis |
Lage in der Schiffsquerrichtung | ||
Gesamtfassungsvermögen: ................................ m3 |
3 | Einrichtungen für das Zurückbehalten und die Beseitigung von Ölrückständen (Ölschlamm) (Regel 12) sowie Sammeltank(s) für ölhaltiges Bilgenwasser |
3.1 | Auf dem Schiff sind folgende Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) für das Zurückbehalten von Ölrückständen (Ölschlamm) an Bord vorgesehen: |
Tankbezeichnung | Lage des Tanks | Fassungsvermögen (m3) | |
Spanten von-bis |
Lage in der Schiffsquerrichtung | ||
Gesamtfassungsvermögen: ................................ m3 |
3.2 | Einrichtungen für die Beseitigung von in Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) zurückbehaltenen Ölrückständen (Ölschlamm): | |
3.2.1 14 | Verbrennungsanlage für Ölrückstände (Ölschlamm) | [ ] |
3.2.2 | für die Verbrennung von Ölrückständen (Ölschlamm) geeigneter Hilfskessel | [ ] |
3.2.3 | andere anerkannte Einrichtungen, angeben, welche | [ ] |
3.3 | Auf dem Schiff ist folgender Sammeltank/sind folgende Sammeltanks für das Zurückbehalten von ölhaltigem Bilgenwasser an Bord vorgesehen: |
Tankbezeichnung | Lage des Tanks | Fassungsvermögen (m3) | |
Spanten von-bis |
Lage in der Schiffsquerrichtung | ||
Gesamtfassungsvermögen: ................................ m3 |
4 | Genormter Abflussanschluss (Regel 13) | |
4.1 | Das Schiff ist mit einer Rohrleitung für die Abgabe von Rückständen aus den Maschinenraumbilgen und Ölschlamm an Auffanganlagen ausgerüstet, an der ein genormter Abflussanschluss nach Regel 13 angebracht ist | |
5 | Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen/Meeresverschmutzungen (Regel 37) | |
5.1 | Das Schiff führt einen Notfallplan für Ölverschmutzungen nach Regel 37 mit | |
5.2 | Das Schiff führt einen Notfallplan für Meeresverschmutzungen nach Regel 37 Absatz 3 mit | |
6 | Befreiung | |
6.1 | Befreiungen von den Vorschriften der Anlage I Kapitel 3 des Übereinkommens sind nach Regel 3 Absatz 1 von der Verwaltung in Bezug auf die unter der (den) Nummer(n)........................................................................................................ dieses Berichts aufgeführten Punkte gewährt worden | |
7 | Gleichwertiger Ersatz (Regel 5) | |
7.1 | Gleichwertiger Ersatz ist von der Verwaltung für bestimmte Vorschriften der Anlage I in Bezug auf die unter der (den) Nummer(n) dieses Berichts aufgeführten Punkte zugelassen worden | |
8 | Einhaltung des Teils II-a Kapitel 1 des Polar Codes | |
8.1 | Das Schiff entspricht den zusätzlichen Anforderungen der auf die Umweltaspekte gerichteten Bestimmungen der Einleitung sowie Teil II-a Kapitel 1 Absatz 1.2 des Polar Codes |
Hiermit wird bescheinigt, dass dieser Bericht in jeder Hinsicht zutreffend ist.
Ausgestellt in.................................... | .......................................................... | .......................................................... |
(Ort der Ausstellung des Berichts) | ||
......................................................... | .......................................................... | |
(Tag der Ausstellung) | (Unterschrift des ermächtigten Bediensteten, der den Bericht ausfertigt) | |
(Siegel bzw. Stempel der Stelle) | ||
(Stand: 10.07.2024)
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