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Regelwerk, Immissionsschutz, Lärm

BUB - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen
(Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)

Vom 7. September 2021
(BAnz AT 05.10.2021 B4, Ber. 02.12.2021 B6)



Archiv: 2018 (Anlage 1 zu BAnz AT 05.10.2021 B4)  

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Definition der Indizes, Frequenzbereiche und Frequenzbänder

Die Berechnung des Schalldruckpegels ist für die acht Oktavbänder mit den Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 kHz vorzunehmen.

Die Berechnung des Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- sowie Industrie- und Gewerbelärms erfolgt in Oktavbändern, ausgenommen jedoch die Schallleistung der Quelle des Schienenverkehrslärms, bei der die Terzbänder genutzt werden. Für den Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- sowie Industrie- und Gewerbelärm, der auf diesen Oktavbandergebnissen beruht, wird der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel für den Zeitraum Tag, Abend und Nacht gemäß § 2 der Verordnung über die Lärmkartierung ( 34. BImSchV) durch Summierung über alle Frequenzen berechnet:

( 1.1)

Dabei gilt:

Ai bezeichnet die A-Bewertungskorrektur (siehe Tabelle 5.2),
i Frequenzbandindex und
T Index für den Zeitraum (Tag, Abend oder Nacht).

Wichtige Lärmparameter und weitere physikalische Parameter sind in Tabelle 1.1 aufgeführt.

Tabelle 1.1: Wichtige Parameter

Formelzeichen Einheit Bedeutung
Lp in dB
(re 2 · 10-5 Pa)
Momentaner Schalldruckpegel
LAeq,LT in dB
(re 2 · 10-5 Pa)
Gesamt-Langzeit-DauerschallpegelLAeq ausgehend von allen Quellen und Spiegelquellen am Punkt R
LW in dB
(re 10-12 W)
In-Situ-Schallleistungspegel einer Punktquelle (Bewegung oder Stand)
LW,i,dir in dB
(re 10-12 W)
Gerichteter In-Situ-Schallleistungspegel für das i-te Frequenzband
Lw" in dB
(re 10-12 W/m)
Längenbezogener Schallleistungspegel einer Quellenlinie
p in Pa Effektivwert des momentanen Schalldrucks
po in Pa Referenzschalldruck = 2 · 10-5 Pa
WO in W Referenzschallleistung = 10-12 W

1.2 Qualitätsrahmen

1.2.1 Genauigkeit der Eingangswerte

Alle Eingangswerte, die den Emissionspegel einer Quelle beeinflussen, sind mit mindestens der Genauigkeit zu bestimmen, die einer Unsicherheit von ± 2 dB(A) im Emissionspegel der Quelle entspricht (wobei alle anderen Parameter unverändert bleiben).

1.2.2 Verwendung von Standardwerten

Die Eingangswerte für die Berechnung entsprechen der tatsächlichen Nutzung. Generell dürfen keine Standardeingangswerte oder -annahmen zugrunde gelegt werden. Standardeingangswerte und -annahmen werden akzeptiert, wenn die Erfassung realer Daten mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

1.2.3 Qualität der für die Berechnungen verwendeten Software

Die für die Berechnung verwendeten Softwareprodukte müssen die normgerechte Abbildung dieser Vorschrift sicherstellen; dies kann erfolgen in Anlehnung an die DIN 45687:2006-05, Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Schallimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen.

1.3 Ziel und Anwendungsbereich

Mit der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)" können die LärmindizesLDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) undLNight (Nacht-Lärmindex) der Verordnung über die Lärmkartierung ( 34. BImSchV) für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr sowie für Industrie und Gewerbeanlagen berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden. Die Datengrundlage ist in der "Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) ( BUB-D)" dargestellt.

Die BUB gilt nicht für Schallberechnungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( Ta Lärm).

2 Straßenverkehrslärm

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