VwV BImSchG NW
- Inhalt -
1 Zu § 2 - Geltungsbereich
2 Zu § 3 - Begriffsbestimmungen
3 Zu § 4 - Genehmigung
4 Zu § 5 - Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen -
4.4.4 Vermeidung
4.4.5 Verwertung
4.4.6 Beseitigung
5 Zu § 6 - Genehmigungsvoraussetzungen
6 Zu §§ 8 und 9 - Teilgenehmigung und Vorbescheid
7 Zu § 8a - Zulassung vorzeitigen Beginns
8 Zu § 12 - Nebenbestimmungen zur Genehmigung
9 Zu § 13 - Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
10 Zu § 15 Anzeigeverfahren
11 Zu § 16 - Wesentliche Änderung
12 Zu § 17 - Nachträgliche Anordnungen
13 Zu § 18 - Erlöschen der Genehmigung
14 Zu § 19 - Vereinfachtes Verfahren
15 Zu § 20 - Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
16 Zu § 21 - Widerruf der Genehmigung -
17 Zu § 22 - Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
18 Zu §§ 24 und 25 - Anordnungen im Einzelfall, Untersagung -
19 Zu §§ 26 bis 29 - Ermittlung von Emissionen und Immissionen -
20 Zu § 29a - Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
21 Zu § 47 - Luftreinhaltepläne
22 Zu § 47a - Lärmminderungspläne
23 Zu § 51b - Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
24 Zu § 52 - Überwachung
25 Zu § 52a - Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
26 Zu §§ 53 bis 58d - Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz, Störfallbeauftragter
26.1 Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
26.2 Störfallbeauftragter
27 Zu § 59 - Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
28 Zu § 67 - Bestehende Anlagen und begonnene Verfahren
Anlage 1 Mitteilung über Abweichungen vom Genehmigungsbescheid und über sonstige Änderungen gemäß § 16 des BImSchG
Anlage 2 Anzeige über beabsichtigte Betriebseinstellung gemäß § 16 Abs. 2 des BImSchG