umwelt-online: Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung (3)
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Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
10 04 03*Calciumarsenat
10 04 04*Filterstaub
10 04 05*andere Teilchen und Staub
10 04 06*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 04 07*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 05Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
10 05 03*Filterstaub
10 05 05*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 05 06*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 06Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
10 06 03*Filterstaub
10 06 06*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 06 07*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 08Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
10 08 08*Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 14Abfälle aus Krematorien
10 14 01*quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
11Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie
11 01Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
11 01 05*saure Beizlösungen
11 01 06*Säuren a.n.g.
11 01 07*alkalische Beizlösungen
11 01 08*Phosphatierschlämme
11 01 15*Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 16*gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
11 01 98*andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 02*Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)
11 02 07*andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 03Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen
11 03 01*cyanidhaltige Abfälle
11 03 02*andere Abfälle
11 05Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung
11 05 03*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
11 05 04*gebrauchte Flussmittel
12Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 06*halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 07*halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 08*halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 09*halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 10*synthetische Bearbeitungsöle
12 01 12*gebrauchte Wachse und Fette
12 01 18*ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
12 01 19*biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle
12 03Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
12 03 01*wässrige Waschflüssigkeiten
12 03 02*Abfälle aus der Dampfentfettung
AbfallAbfallbezeichnung
13Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöl und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 fallen)
13 01Abfälle von Hydraulikölen
13 01 01*Hydrauliköle, die PCB enthalten
(Für PCB gilt in dieser Abfallliste die Begriffsbestimmung der Richtlinie 96/59/EG)
13 01 04*chlorierte Emulsionen
13 01 05*nichtchlorierte Emulsionen
13 01 09*chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 10*nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 11*synthetische Hydrauliköle
13 01 12*biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
13 01 13*andere Hydrauliköle
13 02Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
13 02 04*chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 05*nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 06*synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07*biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08*andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 03Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen
13 03 01*Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten
13 03 06*chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen
13 03 07*nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
13 03 08*synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 09*biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 10*andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 04Bilgenöle
13 04 01*Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
13 04 02*Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
13 04 03*Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
13 05Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01*feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02*Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 03*Schlämme aus Einlaufschächten
13 05 06*Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 07*öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08*Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 07Abfälle aus flüssigen Brennstoffen
13 07 01*Heizöl und Diesel
13 07 02*Benzin
13 07 03*andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
13 08Ölabfälle a.n.g.
13 08 01*Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
13 08 02*andere Emulsionen
13 08 99*Abfälle a.n.g.
14Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)
14 06Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
14 06 01*Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW
14 06 02*andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 03*andere Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 04*Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
14 06 05*Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten
Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
15Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)
15 01Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 11*Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
16Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 07*Ölfilter
16 01 08*quecksilberhaltige Bestandteile
16 01 09*Bestandteile, die PCB enthalten
16 01 10*explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
16 01 13*Bremsflüssigkeiten
16 01 21*gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 04Explosivabfälle
16 04 01*Munition
16 04 02*Feuerwerkskörperabfälle
16 04 03*andere Explosivabfälle
16 06Batterien und Akkumulatoren
16 06 01*Bleibatterien
16 06 02*Ni-Cd-Batterien
16 06 03*Quecksilber enthaltende Batterien
16 06 06*getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 07Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
16 07 08*ölhaltige Abfälle
16 07 09*Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
16 08Gebrauchte Katalysatoren
16 08 05*gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
16 08 06*gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 09Oxidierende Stoffe
16 09 01*Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
16 09 02*Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03*Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
16 09 04*oxidierende Stoffe a.n.g.
17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 03Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 09*Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 06Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 05*asbesthaltige Baustoffe
18Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 10*Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
19Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 01Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 05*Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 06*wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 01 07*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 10*gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
19 02Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 04*vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 07*Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
19 02 11*sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 04Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 02*Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 04 03*nicht verglaste Festphase
19 08Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
19 08 06*gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 07*Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 08 08*schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
19 11Abfälle aus der Altölaufbereitung
19 11 01*gebrauchte Filtertone
191102*Säureteere
19 11 03*wässrige flüssige Abfälle
19 11 04*Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit BASEn
19 11 07*Abfälle aus der Abgasreinigung
20Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 13*Lösemittel
20 01 14*Säuren
20 01 15*Laugen
20 01 17*Fotochemikalien
20 01 19*Pestizide

.

Liste der Spiegeleinträge Anhang II
01Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
01 03Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 04*Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz Rückstände können Schwefelsäure bilden (Pyrit); zu berücksichtigen ist die Eigenschaft H8 (R35).
Je nach verarbeitetem Material sind Auslaugprodukte, insbesondere Schwermetalle (H13), zu betrachten (s. Nrn. 3.3 und 4.2.2).
01 03 05*andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
Je nach verarbeitetem Material sind Auslaugprodukte, insbesondere Schwermetalle (H13), zu betrachten (s. Nrn. 3.3 und 4.2.2).
01 03 06Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
01 03 07*andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
Rotschlamm kann stark alkalisch sein (Natronlauge); zu berücksichtigen ist dabei die Eigenschaft H8 (R35).
Je nach verarbeitetem Material sind Auslaugprodukte, insbesondere Schwermetalle (H13), zu betrachten (s. Nrn. 3.3 und 4.2.2).
01 03 08Staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
01 03 09Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt
01 04Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 07*gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
Je nach verarbeitetem Material sind Auslaugprodukte, insbesondere Schwermetalle (H13), zu betrachten (s. Nrn. 3.3 und 4.2.2).
Aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz sowie Steinkohle sind keine gefährlichen Abfälle bekannt.
01 04 08Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 10Staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 12Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
01 04 13Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 05Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
01 05 05*ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Ölen aus der Exploration von Lagerstätten und Ölen, die als Bohrhilfsmittel verwendet werden:
bei Ölen aus Lagerstätten sind die Eigenschaften H3 und H7 (R45) zu betrachten;
bei ölhaltigen Bohrhilfsmitteln ist eine spezifische Gefahrstoffbetrachtung (s. Nr. 4.1) vorzunehmen.
01 05 06*Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Je nach Exploration sind Schwermetalle (s. Nr. 4.2.2), Auslaugprodukte (H13, s. Nr. 3.3) und die eingesetzten Bohrhilfsmittel (außer Öle, s.o.) zu betrachten.
01 05 07barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 08chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
02Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 08*Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
Je nach Inhaltsstoff direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse (s. Nr. 4.1); dabei kommen insbesondere Pflanzenschutz- und Desinfektionsmittel in Betracht; zu Verpackungen, die derartige Rückstände enthalten, vgl. Gruppe 15 01.
02 01 09Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
03Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 04*Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
Hölzer mit gefährlichen Inhaltsstoffen fallen bei der Behandlung mit Holzschutzmitteln an. Zu berücksichtigen sind insbesondere:
  • Teeröl mit Benzo(a)pyren als bestimmender Komponente mit den Eigenschaften H7 (R45), H10 (R60/61), H11 (R46),1-114 (R50-53), (s. Nr. 4.2.1),
  • Arsen (CKA-Salze), Chromat (CFB/CK/CKB/CKF-Salze), Kupfer (chromfreie Kupfersalze) (s. Nr. 4.2.2).

Zur Bestimmung der Holzschutzmittel vgl. Gruppe 03 02.

03 01 05Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
04Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
04 02Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 14*Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
Bestimmend für die Einstufung ist die Art der verwendeten Lösungsmittel; zu betrachten ist insbesondere die Entflammbarkeit (H3).
04 02 15Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
04 02 16*Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
Spezifische Eigenschaften der jeweiligen gefährlichen Inhaltsstoffe betrachten, i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse (s. Nr. 4.1).
04 02 17Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 19*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
04 02 20Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
05Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
05 01Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 09*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Zu betrachten sind insbesondere:
  • Teere mit Benzo(a)pyren als bestimmender Komponente mit den Eigenschaften H7 (R45), H10 (R60/61), H11 (R46), H14 (R50-53), (s. Nr. 4.2.1), Mineralöle (MKW) mit der Eigenschaft H7 (R45), (s. Nr. 4.2.1),
  • Erdölbürtige Schwermetalle (insbesondere Nickel- sowie Vanadiumverbindungen), (s. Nr. 4.2.2).
05 01 10Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen
06Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 03Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 11*feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
Gefahrenrelevante Eigenschaften für Cyanide sind:
H6 (R26/27/28), H12 (HCN-Entwicklung bei Einwirkung von Säuren, R32), H13 (s. Nr. 3.3) und H14 (R50-53).
06 03 13*feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
Zu betrachten sind Schwermetalle (s. Nr. 4.2.2); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse, insbesondere H 13 (s. Nr. 3.3).
06 03 14feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
06 03 15*Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
Zu betrachten sind Schwermetalle (s. Nr. 4.2.2) und deren Auslaugprodukte (H13, s. Nr. 3.3); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
06 03 16Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
06 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
06 05 02*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
06 05 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen
06 06Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen
06 06 02*Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
Besonders zu betrachten sind die giftigen (H6) und ätzenden Eigenschaften (H8) von Sulfiden, Hydrogensulfiden, des Kohlenstoffdisulfids sowie von Schwefel-Halogen- und Schwefel-Phosphor-Verbindungen.
Daneben sind die Eigenschaften H3, H7, H10, H12 (H2S-Entwicklung), H13 und H14 zu betrachten.
06 06 03sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
06 08Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen
06 08 02*gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
06 08 99Abfälle a.n.g.
Diese Abfallart ist als Spiegeleintrag zu werten, da die Gruppe 06 08 nur aus zwei Einträgen besteht, einem gefährlichen und einem nicht gefährlichen; somit sind die Merkmale eines Spiegeleintrages erfüllt.
06 09Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie
06 09 03*Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten
Relevanter Abfall ist der Phosphorgips aus der Düngemittelherstellung. Dieser kann als gefährliche Stoffe Cd-Verbindungen enthalten, deren Konzentration jedoch unterhalb der für die Einstufung relevanten Konzentration liegt (s. Nr. 4.2.2).
06 09 04Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09.03 fallen
06 10Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln
06 10 02*Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse;
ggf. Betrachtung der Eigenschaft H12 (Ammoniakentwicklung).
06 10 99Abfälle a.n.g.
Diese Abfallart ist als Spiegeleintrag zu werten, da die Gruppe 06 10 nur aus zwei Einträgen besteht, einem gefährlichen und einem nicht gefährlichen; somit sind die Merkmale eines Spiegeleintrages erfüllt.
07Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 01 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen
07 02Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 02 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen
07 02 14*Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
Spezifische Beurteilung der Inhaltsstoffe, z.B. Antioxidantien, Weichmacher, Flammschutzmittel; i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 02 15Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen
07 02 16*gefährliche Silicone enthaltende Abfälle
Keine gefährlichen Silicone bekannt.
07 02 17siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
07 03Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
07 03 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 03 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen
07 04Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
07 04 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 04 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen
07 04 13*feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 04 99Abfälle a.n.g.
07 05Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
07 05 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 05 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen
07 05 13*feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 05 14feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
07 06Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 06 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen
07 07Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a.n.g.
07 07 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Produktionsspezifische gefährliche Inhaltsstoffe betrachten, (s. Nr. 4.1); i.d.R. direkte Abprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften anhand gefahrstoffrechtlicher Kenntnisse.
07 07 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen
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