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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren *

Vom 14. Juni 2010
(GVOBl. Schl-H. vom 24. Juni 2010 S. 485)



Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 356), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 462), verordnet das Innenministerium:

Artikel 1

Der allgemeine Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 462), wird wie folgt geändert:

Die Tarifstelle 18.7 wird wie folgt geändert:

18.7.4.1

18.7.4.1Zertifizierung einer Schulungseinrichtung nach § 10 Abs. 2 HaSiG500

wird gestrichen

18.7.4.2

18.7.4.2Widerruf der Zertifizierung einer Schulungseinrichtung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 HaSiG100
Anmerkung zu Tarifstellen 18.7.4.1 und 18.7.4.2:
Die Gebührenpflicht nach den Tarifstellen 18.7.4.1 und 18.7.4.2 umfasst auch die Ablehnung der beantragten Amtshandlung.

wird gestrichen

18.7.5.1

18.7.5.1Zertifizierung einer anerkannten Stelle zur Gefahrenabwehr nach § 11 Satz 1 HaSiG500

wird gestrichen

18.7.5.2

18.7.5.2Widerruf der Zertifizierung einer anerkannten Stelle zur Gefahrenabwehr nach § 11 Satz 2 HaSiG100
Anmerkung zu Tarifstellen 18.7.5.1 und 18.7.5.2:

Die Gebührenpflicht nach den Tarifstellen 18.7.5.1 und 18.7.5.2 umfasst auch die Ablehnung der beantragten Amtshandlung.

wird gestrichen"

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

*) Ändert Allg. Gebührentarif vom 15. Oktober 2008, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2013-2-41