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Regelwerk

Verordnung über die Meldepflichten nach § 10 Abs. 1 und 2 des Investmentgesetzes
InvMV - Investmentmeldeverordnung

Vom 21. März 2005
(BGBl. Nr. 22 vom 18.04.2005 S. 1050)
aufgehoben durch Gesetz vom 21.12.2007 S. 3089



Auf Grund des § 10 Abs. 3 Satz 1 des Investmentgesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676) in Verbindung mit § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), § 1 Nr. 3 neu gefasst durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf Meldungen nach § 10 Abs. 1 und 2 des Investmentgesetzes an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Meldepflichtige im Sinne dieser Verordnung sind Investmentaktiengesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften.

(2) Als Sondervermögen im Sinne dieser Verordnung gilt bei Umbrella-Konstruktionen nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Investmentgesetzes der einzelne Teilfonds und bei Investmentaktiengesellschaften das Gesellschaftsvermögen.

Abschnitt 2
Meldungen nach § 10 Abs. 1 des Investmentgesetzes

§ 3 Meldesatz und Übermittlungsfrist

(1) Vermögensaufstellungen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Investmentgesetzes sind in Form eines Meldesatzes nach Maßgabe der Tabellen in Anlage 1 dieser Verordnung zu übermitteln.

(2) Für jedes Sondervermögen und für jeden Tag, an dem eine Ermittlung des Wertes nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Investmentgesetzes erfolgt, ist ein gesonderter Meldesatz zu erstellen. Für Immobilien-Sondervermögen ist abweichend von Satz 1 die monatliche Erstellung eines Meldesatzes bezogen auf die Vermögensverhältnisse am Tag der Erstellung ausreichend. Für Spezial-Sondervermögen, die keine Immobilien-Sondervermögen sind, gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass eine wöchentliche Erstellung des Meldesatzes ausreichend ist.

(3) Der Meldesatz ist der Bundesanstalt spätestens am fünften Werktag nach dem jeweiligen Tag der Erstellung zu übermitteln.

§ 4 Identifikation des Meldepflichtigen und des Sondervermögens; allgemeine Angaben

(1) Der Meldesatz muss folgende Angaben zur Identifikation des Meldepflichtigen enthalten (Tabelle T 0):

  1. den Namen des Meldepflichtigen;
  2. die Kennung des Meldepflichtigen nach dem Bank Identifier Code (BIC) oder bei Investmentaktiengesellschaften die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN); falls solche nicht vorhanden sind, eine von der Bundesanstalt vergebene Identifikationsnummer.

(2) Der Meldesatz muss weiterhin folgende allgemeine Angaben enthalten (Tabelle T 1):

  1. den Namen des Sondervermögens;
  2. falls vorhanden, die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) oder die deutsche Wertpapierkennnummer des Sondervermögens;
  3. das Datum des Bewertungstages;
  4. die gesetzliche Art des Sondervermögens nach Tabelle S 11;
  5. die Art des Sondervermögens, nach der sich das Meldeintervall bestimmt, nach Tabelle S 12;
  6. die Angabe, ob für das Sondervermögen vertragliche Anlagegrenzen gelten und ob diese eingehalten sind;
  7. die Angabe, ob es sich bei dem Meldesatz um eine Neumeldung, Stornierung oder Aktualisierung handelt;
  8. das Vermögen des Sondervermögens unter Angabe der Währung, in der das Sondervermögen geführt wird;
  9. die Anzahl der Anteile des Sondervermögens.

§ 5 Gliederung der Vermögensaufstellung

(1) Der Meldesatz muss eine Vermögensaufstellung enthalten, die in folgende Gattungen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu gliedern ist (Tabelle S 21):

  1. Wertpapiere mit einer Zulassung zum Handel im amtlichen Markt an einer Börse;
  2. Wertpapiere, die in einen organisierten Markt einbezogen sind;
  3. Wertpapiere aus Neuemissionen, die an einer Börse zum Handel im amtlichen Markt zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen werden sollen;
  4. Wertpapiere, die nicht zum Handel im amtlichen Markt an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind;
  5. Investmentanteile;
  6. Schuldscheindarlehen;
  7. Derivate;
  8. Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und Anteile an Geldmarktfonds;
  9. Rückzahlungsforderungen aus in Pension genommenen Wertpapieren;
  10. sonstige Vermögensgegenstände;
  11. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme;
  12. Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften;
  13. Verbindlichkeiten aus Wertpapier-Darlehens-Geschäften;
  14. sonstige Verbindlichkeiten.

Die Vermögensaufstellung muss auch die Angabe enthalten, ob für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente die Ausnahmeregelungen der §§ 62 und 63 des Investmentgesetzes in Anspruch genommen werden.

(2) Die in Absatz 1 genannten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind gemäß Tabelle S 21 in weitere Untergruppen zu gliedern.

(3) Bei einem Immobilien-Sondervermögen ist die Vermögensaufstellung abweichend von Absatz 1 in folgende Gruppen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu gliedern (Tabelle S 22):

  1. Immobilien;
  2. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften;
  3. Liquiditätsanlagen;
  4. Wertpapiere;
  5. sonstige Vermögensgegenstände;
  6. Verbindlichkeiten;
  7. Rückstellungen;
  8. gebundene Mittel des Sondervermögens.

Die Vermögensaufstellung muss auch die Angabe enthalten, ob für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente die Ausnahmeregelungen des § 62 des Investmentgesetzes in Anspruch genommen werden.

(4) Die in Absatz 3 genannten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind gemäß Tabelle S 22 in weitere Untergruppen zu gliedern.

§ 6 Angaben zu den Vermögensgegenständen

(1) Die Vermögensaufstellung muss für jeden Vermögensgegenstand des Sondervermögens die folgenden Angaben enthalten (Tabellen T 2, S 21 und S 22):

  1. eine vom Meldepflichtigen vergebene Kennung, mit der der Vermögensgegenstand innerhalb des zu übermittelnden Meldesatzes eindeutig identifiziert wird;
  2. die Bezeichnung der Art des Vermögensgegenstandes durch einen Schlüssel nach den Tabellen S 21 und S 22;
  3. die Bezeichnung des Vermögensgegenstandes durch Text;
  4. die Identifikation des Vermögensgegenstandes durch eine im Kapitalmarktverkehr verbreitete Kennnummer, soweit eine solche vorhanden ist;
  5. die Angabe, ob der Bestand der Vermögensgegenstände als Stückzahl, als Zahl der Anteile oder als Währung in Tausend mitgeteilt wird;
  6. den Bestand der Vermögensgegenstände in absoluten Zahlen;
  7. den Börsenpreis oder Wert des Vermögensgegenstandes unter Angabe der Währung;
  8. den Gesamtwert der gleichen Vermögensgegenstände in der Währung des Sondervermögens.

Abweichend von Satz 1 kann der Bestand der in den Tabellen S 21 und S 22 als Sammelposition gekennzeichneten Vermögensgegenstände zusammengefasst mitgeteilt werden.

(2) Der Meldepflichtige kann als freiwillige Zusatzangabe für die Vermögensgegenstände jeweils eine interne Referenznummer angeben.

§ 7 Angaben zur Einhaltung der Anlagegrenzen

Die einzelnen Vermögenspositionen nach § 6 Abs. 1 sind jeweils den Anlagegrenzen zuzuordnen, die für diese von Bedeutung sind (Tabellen T 3, T4, S 31 und S 32). Daneben ist die Gesamtauslastung der für das Sondervermögen geltenden Anlagegrenzen anzugeben (Tabelle T 3).

§ 8 Fehlerhafte Meldungen; Stornierungen

Bei Feststellung eines Fehlers in einer abgegebenen Meldung hat der Meldepflichtige unverzüglich eine Aktualisierung oder Stornierung vorzunehmen. Dabei ist bei inhaltlichen Korrekturen der Daten die gesamte betroffene Vermögensaufstellung unter Angabe der Satzart A (Aktualisierung) in allen Sätzen der Tabellen T 0 bis T 4 zu übermitteln. Bei einer irrtümlich übermittelten Vermögensaufstellung sind die entsprechenden Sätze der Stammdatentabelle (T 0 und T 1) unter Angabe der Satzart S (Stornierung) zu übermitteln. Bei dieser Kennzeichnung gilt die gesamte bereits übermittelte Vermögensaufstellung, die in Bewertungstag und betroffenem Sondervermögen mit der Stornomitteilung übereinstimmt, als nicht abgegeben.

§ 9 Technisches Übermittlungsformat

Die Meldungen nach diesem Abschnitt sind mit einer Übertragungsdatei im XML-Format zu übermitteln.

Abschnitt 3
Meldungen nach § 10 Abs. 2 des Investmentgesetzes

§ 10 Meldesatz und Mitteilungsfrist

(1) Mitteilungen nach § 10 Abs. 2 des Investmentgesetzes sind in Form eines Meldesatzes nach Maßgabe des Meldebogens und der Feldbeschreibung in Anlage 2 dieser Verordnung vorzunehmen. Felder, die auf Grund von Art und Struktur des zu meldenden Geschäfts nicht benötigt werden, bleiben leer.

(2) Für jedes zu identifizierende Geschäft eines Meldepflichtigen darf jeweils nur ein Meldesatz übermittelt werden. Übermittelt ein Meldepflichtiger an einem Tag mehrere Meldesätze, hat er diese mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

(3) Alle Zeitangaben haben stets in gleicher Form zu erfolgen. Ein Datum ist achtstellig in der Reihenfolge Jahrhundert, Jahr, Monat und Tag, die Uhrzeit sechsstellig in der Reihenfolge Stunden, Minuten und Sekunden anzugeben.

(4) Der Meldesatz ist der Bundesanstalt spätestens am fünften Werktag nach Abschluss des Geschäfts zu übermitteln.

§ 11 Bezeichnung des Finanzinstruments und Wertpapierkennnummer

(1) Das Finanzinstrument ist hinreichend, insbesondere durch Angabe von Art und Bezeichnung und Seriennummer zu beschreiben (Feld-Nr.: 35). Bei Wertpapieren ist die Art anzugeben (Feld-Nr.: 30), Derivate sind nach Call, Put und Future zu unterscheiden (Feld-Nr.: 39).

(2) Die internationale Wertpapierkennnummer des gehandelten Finanzinstruments ist anzugeben (Feld-Nr.: 31). Gibt es keine internationale Wertpapierkennnummer oder ist sie dem Meldepflichtigen nicht verfügbar, ist die deutsche Wertpapierkennnummer anzugeben; gibt es keine deutsche Wertpapierkennnummer, ist eine sonstige nationale Kennnummer anzugeben (Feld-Nr.: 33). Bei einer nationalen Kennnummer ist der Staat, aus dem die Kennnummer stammt, anzugeben (Feld-Nr.: 32). Bei Angabe einer deutschen Serien-Wertpapierkennnummer ist auch die Stamm-Wertpapierkennnummer anzugeben (Feld-Nr.: 34).

(3) Bei Derivaten ist die Wertpapierkennnummer oder die Kennnummer des Basisobjekts (Underlying-Instrument) anzugeben (Feld-Nr.: 41). Es ist zu kennzeichnen, mit welcher Art von Kennnummer das Underlying-Instrument angegeben wird (Feld-Nr.: 40).

§ 12 Datum und Uhrzeit

(1) Das Datum des Geschäftsabschlusses oder der maßgeblichen Preisfeststellung ist anzugeben (Feld-Nr.: 13).

(2) Die Uhrzeit des Geschäftsabschlusses oder der maßgeblichen Preisfeststellung ist nach Stunden, Minuten und Sekunden anzugeben (Feld-Nr.: 14), sofern der Meldepflichtige oder ein von diesem nach § 21 beauftragter Dritter über diese Information verfügt. Eine Uhrzeit, die von einem Abrechnungs- oder Abwicklungssystem generiert wird (Systemzeit), darf nur angegeben werden, wenn sie der im Inland gültigen Zeit entspricht.

(3) Bei im Ausland abgeschlossenen Geschäften ist das Datum und die Uhrzeit des Geschäftsabschlusses oder der maßgeblichen Preisfeststellung in die jeweils im Inland gültige Zeit (mitteleuropäische Zeit oder mitteleuropäische Sommerzeit) umzusetzen.

§ 13 Börsenpreis, Stückzahl, Nennbetrag der Finanzinstrumente

(1) Die Menge, auf die der ausgeführte Auftrag oder das Geschäft lautet, ist anzugeben (Feld-Nr.: 25). Es ist zu erläutern, auf welche Einheit (beispielsweise Stück, Kontrakte) sich diese Menge bezieht (Feld-Nr.: 24). Die in einem Kontrakt jeweils enthaltene Stückzahl ist als Preismultiplikator anzugeben (Feld-Nr.: 42).

(2) Bei Wertpapieren ist der auf das gemeldete Geschäft bezogene Börsenpreis (Feld-Nr.: 27) unter Angabe der Einheit der Effektennotiz (Feld-Nr.: 36) und der Handelswährung (Feld-Nr.: 26) anzugeben.

(3) Bei Optionen ist der auf das gemeldete Geschäft bezogene Preis (Feld-Nr.: 27) unter Angabe der Handelswährung (Feld-Nr.: 26), des Basispreises der Option (Feld-Nr.: 45), der Notierungsart des Basispreises (Feld-Nr.: 46) und der Währung des Basispreises (Feld-Nr.: 44) anzugeben.

§ 14 Identifikation der Beteiligten

(1) Die Meldepflichtigen haben der Bundesanstalt Namen und Anschrift sowie, soweit vorhanden, die Kennung nach dem BIC, die Kassenvereinsnummern, die deutsche Bankleitzahl, den Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems (EBHS) und die von der Bundesanstalt vergebene Börsensystemnummer (BSN) anzuzeigen. Jede Änderung dieser Daten ist der Bundesanstalt unverzüglich anzuzeigen.

(2) Hat ein Meldepflichtiger keine BIC-Kennung, erhält er nach Eingang der Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 von der Bundesanstalt eine achtstellige Identifikationsnummer.

(3) Im Meldesatz haben die Meldepflichtigen für ihre Identifikation die BIC-Kennung, die Identifikationsnummer nach Absatz 2 oder eine der anderen in der Feldbeschreibung vorgesehenen Nummern in der dort festgelegten Reihenfolge anzugeben (Feld-Nr.: 2). Die Art der Identifikation ist anzugeben (Feld-Nr.: 1).

(4) Für die Identifikation der an dem Geschäft als Kontrahent, Makler oder Zwischenkommissionär beteiligten Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, sonstigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute mit der Erlaubnis zum Betreiben des Eigenhandels, Zweigstellen und sonstigen Unternehmen gilt Absatz 3 entsprechend (Feld-Nr.: 5 bis 12).

(5) Die Meldepflichtigen haben das Sondervermögen, für das das Geschäft getätigt wird, zu identifizieren. Dabei ist dessen deutsche Wertpapierkennnummer zu verwenden (Feld-Nr.: 4). Eine eindeutige Zuordnung des verwendeten Kennzeichens zu einem bestimmten Sondervermögen muss gewährleistet sein.

§ 15 Angaben zum Handel

Es ist anzugeben, ob das Geschäft zu einem Börsenpreis abgeschlossen wurde (Feld-Nr.: 21). Außerdem ist anzugeben, in welchem Handelssegment das Geschäft abgeschlossen wurde (Feld-Nr.: 23), der Staat, in dem das Geschäft abgeschlossen wurde (Feld-Nr.: 22), sowie nach Maßgabe der Feldbeschreibung die Geschäftsnummer des Börsenabwicklungssystems, die dem Geschäft zugeteilt wurde (Feld-Nr.: 16).

§ 16 Kennzeichen zur Identifikation des Geschäfts

Zur Identifikation des Geschäfts sind anzugeben:

  1. eine vom Meldepflichtigen für jedes Geschäft selbst vergebene interne Meldenummer (Feld-Nr.: 15);
  2. ob es sich aus Sicht des Meldepflichtigen um einen Kauf oder um einen Verkauf für ein Sondervermögen handelt (Feld-Nr.: 17);
  3. bei maklervermittelten und über die Börse abgewickelten Geschäften die Abruf-Gruppe-Makler (Feld-Nr.: 60), die Angabe, ob es sich um ein Aufgabegeschäft handelt (Feld-Nr.: 59) sowie die Geschäftsnummer und bei Änderung dieser Geschäftsnummer die ursprüngliche Geschäftsnummer (Feld-Nr.: 58);
  4. im Feld "Geschäftstyp" (Feld-Nr.: 18), ob eine Brutto- oder Nettoabrechnung oder eine zusammengefasste Meldung nach § 19 vorliegt oder ob eine interessewahrende Order oder eine Groß- oder Sammelorder zugrunde liegt;
  5. die Emittentennummer (Feld-Nr.: 28) und die ursprüngliche Emittentennummer (Feld-Nr.: 29);
  6. der Zinssatz des gehandelten Finanzinstruments (Feld-Nr.: 37);
  7. bei Derivaten der Kalendertag der Endfälligkeit des Underlying-Instruments, bei sonstigen Finanzinstrumenten der Kalendertag der eigenen Endfälligkeit (Feld-Nr.: 38);
  8. das Valutadatum durch Bezeichnung des Kalendertages, an dem vereinbarungsgemäß die Geldverrechnung vorzunehmen ist (Feld-Nr.: 51), sofern eine besondere Valuta als Erklärung für einen vom Markt abweichenden Kurs dient;
  9. bei Derivaten der Kalendertag der Fälligkeit (Feld-Nr.: 47) und, soweit vorhanden, die Nummer der jeweiligen Version (Feld-Nr.: 43).

§ 17 Weitere Angaben

(1) Die Mitteilung hat weiterhin folgende Angaben zu enthalten:

  1. die laufende Nummer des Meldesatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 2 (Feld-Nr.: 54);
  2. das Kalenderdatum der Erstellung des Meldesatzes (Feld-Nr.: 53);
  3. die Angabe des Melders (Feld-Nr.: 55);
  4. die Rechtsgrundlage, auf der die Mitteilung beruht (Feld-Nr.: 52).

Melder im Sinne des Satzes 1 Nr. 3 ist dasjenige Unternehmen, das den Meldesatz erstellt hat.

(2) Leitet ein anderer als der Meldepflichtige einen Meldesatz an die Bundesanstalt weiter, so sind zusätzlich anzugeben:

  1. Datum und Uhrzeit des Eingangs des Meldesatzes beim anderen (Feld-Nr.: 56 und 57);
  2. im Falle einer Änderung des Meldesatzes das Datum der letzten Änderung (Feld-Nr.: 61).

§ 18 Fehlerhafte Mitteilungen

Stellt der Meldepflichtige einen Fehler in der abgegebenen Mitteilung fest, hat er unverzüglich eine Stornierung entsprechend den Angaben des zu stornierenden Geschäfts unter Angabe des Stornodatums (Feld-Nr.: 48) zu melden. Eine anschließende erneute Mitteilung des Geschäfts ist zu kennzeichnen (Feld-Nr.: 50); hierbei muss die interne Meldenummer von dem unmittelbar zuvor gemeldeten Geschäft und Storno abweichen. Satz 2 gilt auch für weitere Meldungen eines Geschäfts.

§ 19 Zusammenfassung von Mitteilungen

Festpreisgeschäfte eines Tages in zum Nennwert rückzahlbaren fest- oder variabel verzinslichen Schuldverschreibungen inländischer Emittenten, die zum gleichen Preis ausgeführt werden, können pro Wertpapier in zusammengefasster Form mit einem Meldesatz gemeldet werden; in diesem Fall entfällt eine Meldung der Uhrzeit. Dasselbe gilt für Bezugsrechte, die ein Meldepflichtiger am letzten Tag des Bezugsrechtshandels für seine Sondervermögen veräußert, wenn diese Geschäfte zum gleichen Preis ausgeführt werden, für Zuteilungen auf Grund von Zeichnungen sowie für Geschäfte im Rahmen von Daueremissionen des Bundes.

§ 20 Technisches Übermittlungsformat

(1) Die Mitteilungen nach diesem Abschnitt sind mit einer Übertragungsdatei im ASCII-Format zu übermitteln.

(2) Die Übertragungsdatei ist mit einem Namen von höchstens acht Zeichen zu versehen. Eine Datei kann mehrere Meldesätze enthalten. Die Datei muss mit einem Vorsatz beginnen und mit einem Nachsatz enden. Der Vorsatz ist wie folgt aufgebaut: Name der Übertragungsdatei; Datum der Erstellung der Übertragungsdatei; Zeit der Erstellung der Übertragungsdatei. Der Nachsatz ist wie folgt aufgebaut: Datum der Erstellung der Übertragungsdatei; Zeit der Erstellung der Übertragungsdatei; Anzahl der übertragenen Datensätze einschließlich des Vor- und des Nachsatzes.

(3) Die einzelnen Felder in den Datensätzen sind durch ein Semikolon zu trennen (ASCII-Code 59). Jeder Datensatz beginnt und endet ohne Semikolon. Die einzelnen Datensätze sind durch eine Zeilenschaltung zu trennen (ASCII-Code 13 und 10). Der Nachsatz endet ohne Zeilenschaltung. Ein leerer Datensatz am Ende einer Datei ist nicht zulässig.

§ 21 Mitteilung durch Dritte

(1) Der Meldepflichtige kann die Mitteilungen nach diesem Abschnitt auf seine Kosten durch einen geeigneten Dritten abgeben. Geeignet ist ein Dritter, der die Datensicherheit und die Einhaltung der in § 10 Abs. 4 vorgeschriebenen Mitteilungsfrist gewährleistet. Die Bundesanstalt kann die mangelnde Eignung eines Dritten, die insbesondere bei wiederholt fehlerhaften oder verspäteten Mitteilungen anzunehmen ist, feststellen. Zuvor ist dem Dritten unter angemessener Fristsetzung Gelegenheit zur Abhilfe einzuräumen.

(2) Bei Einschaltung eines Dritten haben die Meldepflichtigen ihre Mitteilungspflicht erst dann erfüllt, wenn der Dritte die Mitteilung gegenüber der Bundesanstalt mit dem vollständig und richtig erstellten Meldesatz innerhalb der in § 10 Abs. 4 vorgeschriebenen Frist abgegeben hat.

Abschnitt 4
Übermittlungsverfahren

§ 22 Zulässige Datenträger und Übertragungswege

(1) Verfahren zur Datenübertragung können nur mit Zustimmung der Bundesanstalt auf Kosten des Meldepflichtigen oder eines Dritten eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Eignung des Verfahrens. Dieser kann durch Lieferung von Testdaten an die Bundesanstalt erbracht werden.

(2) Die Bundesanstalt kann bei wiederholt fehlerhaften oder verspäteten Mitteilungen ein bestimmtes Übertragungsverfahren untersagen oder dieses anordnen. Entspricht ein Übertragungsverfahren nicht mehr dem Stand der Technik, kann die Bundesanstalt ein anderes Übertragungsverfahren anordnen.

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 23 Erstmalige Anzeigepflicht

Eine erstmalige Anzeige nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ist spätestens zehn Werktage nach der ersten Übermittlung einer Mitteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 abzugeben.

§ 24 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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 Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1 der Investmentmeldeverordnung)

Tabelle T 0 (Identifikation des Meldepflichtigen)

FeldNameFormatInhaltTabelleAttributeBemerkung
E1KAG_NAMEA50Name/Bezeichnung des Meldepflichtigen als Text   
E2KAG_IDENTA12Identifizierung des Meldepflichtigen, das Attribut "art" steuert den Inhalt des Elements: BIC (BIC/SWIFT Nr.), Internationale Kennnummer (ISIN) bei Investmentaktiengesellschaften bzw. BAFINID (von der BaFin vergebene, interne Nummer). art 
E3KAG_KENNUNGA50optional: eigene Kennung der Lieferung durch den Meldepflichtigen   
UE1FONDS(1-n)Unterelemente T2: verschiedene Fonds, einzelne Sondervermögen  Strukturelement, Zuordnung erfolgt über die XML-Struktur

Tabelle T 1 (Stammdatentabelle)

FeldNameFormatInhaltTabelleAttributeBemerkung
A1datumJJJJ-MM-TTStichtag bzw. Bewertungstag im ISO 8601 Format   
A2ges_artA3Angabe der gesetzlichen Art nach S11S11  
A3art_svA3Art des Sondervermögens gemäß S12S12 Aufgrund unterschiedlicher Meldeintervalle muss hier klar werden, um welche Art es sich handelt.
A4grenzen_okA1Angabe, ob vertragliche Grenzen eingehalten wurden (J/N)   
A5satzartA1(N)eumeldung, (S)tornierung oder (A)ktualisierung   
E1FONDS_NAMEA50Bezeichnung des Sondervermögens als Text   
E2FONDS_IDENTA12ISIN des Sondervermögens (Attribut art = "ISIN") oder, wenn nicht möglich, deutsche Wertpapierkennnummer (WKN, Attribut art = "WKN") art 
E3FONDS VERMOEGENN25,5Fondsvermögen in Fondswährung, die als Attribut definiert wird, z.B. notation = "EUR" notation 
E4FONDS ANTEILEN10,0Anzahl der Anteile   
UE1POSITION(0-n)Unterelemente T2: Vermögenspositionen zum FondsT2 Strukturelement, die Anzahl Null ist nur bei einer Stornierung zulässig
UE2ANLAGEGRENZE(0-n)Unterelemente T3: betroffene Anlagegrenzen zum FondsT3 Strukturelement, die Anzahl Null ist nur bei einer Stornierung zulässig

Tabelle S 11 (Gesetzliche Art des Sondervermögens)

Schlüsselgesetzliche Artgesetzliche GrundlageBemerkung
K01Geldmarkt-Sondenvermögen § 7a KAGG 
K02Wertpapier-Sondervermögen § 8 KAGG 
K03Beteiligungs-Sondenvermögen § 25a KAGG 
K04Investmentfondsanteil-Sondermägen (Dachfonds) § 25k KAGG 
K05Grundstücks-Sondervermögen § 26 KAGG 
K06Gemischtes Wertpapier- und Grundstücks-Sondenvermögen § 37a KAGG 
K07Altersvorsorge-Sondenvermögen § 37h KAGG 
101Richtlinienkonformes Sondenvermögen § 46 InvG 
102Immobilien-Sondenvermögen § 66 InvG 
103Gemischtes Sondenvermögen § 83 InvG 
104Altersvorsorge-Sondenvermögen § 87 InvG 
105Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital § 104 InvG 
106Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital § 107 InvG 

Tabelle S 12 (Typ des Sondervermögens zur Bestimmung des Melderhythmus)

SchlüsselArtInformationBemerkung
PBLPublikums-SondenvermögenMeldung täglich 
SPZSpezial-SondervermögenMeldung wöchentlich 
IMMImmobilien-SondervermögenMeldung monatlich 

Tabelle T 2 (Vermögenspositionsaufstellung)

FeldNameFormatInhaltTabelleAttributeBemerkung
A1idC50Innerhalb des XML-Dokuments eindeutige Identifizierung der Position, muss mit einem Buchstaben starten. Definition XML 1.0 muss hier eingehalten werden, ansonsten ist die Wahl freigestellt.  Über die vergebene ID wird später die Zuordnung in T4 zur Anlagegrenze in T3 abgebildet.
A2typC10Schlüssel für die Art der Position entsprechend der Tabellen S21 oder S22S21/S22  
E1POS_NAMEC200Bezeichnung der Position als Text   
E2POS_IDENTC12Identifikation der Position, wie in der Spalte "Identifikation" in S21/S22 angegeben. Das Attribut "art" definiert die Art der Definition (z.B. art = "WKN`).S21/S22 Spalte IdentifikationartAls "art" sind vorgesehen: ISIN, WKN, BLZ (Bankleitzahl), EMI (Emittentennummer) oder XXX (bei Sonderpositionen vom Typ ZA in S21/S22.
E3POS_KAGINFOC12Von dem Meldepflichtigen intern vergebene Referenz, um Rückfragen zu erleichtern   
E4POS_BESTANDN25,5Definiert den Bestand in dieser Position. Das Attribut "notation" definiert, wie die Angabe zu verstehen ist.notationFür das Attribut "notation" sind vorgesehen: XXX Stücke, XXP Prozent und Währungen nach ISO.
E5POS_KURSN25,5Angabe über den Kurs bzw. den Wert der Position zum Zeitpunkt der Aufstellung. Das Attribut "notation" regelt hier, wie die Angabe zu verstehen ist.notationAls Attribut "notation" sind Währungen im ISO-Code und XXP als Prozentangabe anzugeben.
E6POS_KURSWERTN25,5Angabe des Wertes dieser Position in Fondswährung  Hier ist kein Attribut "notation" vorgesehen, da die Angabe immer in Fondswährung erfolgt.

Tabelle S 21 (Gliederung der Vermögens Dositionen)

Schlüsselgruppen Endschlüssel Ebene StrukturPos.schl. Kommentar Identifikation
WA    WA1Amtlich gehandelte WertpapieresSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WAA   WAA2Aktienj ISIN wenn existent, sonst nur Name
WAZ   WAZ2Verzinsliche Wertpapierej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WA1   WAI2Indexzertifikatej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WAS   WAS2Andere Wertpapiere (a] 4)j ISIN wenn existent, sonst nur Name
WO    WO1In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere [b]sSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WOA   WOA2Aktienj ISIN wenn existent, sonst nur Name
WOZ   WOZ2Verzinsliche Wertpapierej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WO1   WOI2Indexzertifikatej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WOS   WOS2Andere Wertpapiere (a]j ISIN wenn existent, sonst nur Name
WE    WE1Neuemissionen (b]sSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WEA   WEA2Zulassung zum amtlichen Handel vorgesehensSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WEAA  WEAA3Aktienj ISIN wenn existent, sonst nur Name
WEAZ  WEAZ3Verzinsliche Wertpapierej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WEA1  WEAI3Indexzertifikatej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WEAS  WEAS3Andere Wertpapiere [a]j ISIN wenn existent, sonst nur Name
WE0   WEO2Einbeziehung in organisierte Märkte vorgesehen [b]sSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WE0A  WEOA3Aktienj ISIN wenn existent, sonst nur Name
WE0Z  WEOZ3Verzinsliche Wertpapierej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WE01  WEOI3Indexzertifikatej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WE0S  WEOS3Andere Wertpapiere [a]j ISIN wenn existent, sonst nur Name
WN    WN1Nichtnotierte Wertpapiere (b]sSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WNA   WNA2Aktienj ISIN wenn existent, sonst nur Name
WNZ   WNZ2Verzinsliche Wertpapierej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WN1   WNI2Indexzertifikatej ISIN wenn existent, sonst nur Name
WNS   WNS2Andere Wertpapiere (a]j ISIN wenn existent, sonst nur Name
IM    IM1Anteile an Immobilien-SondervermögensSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
IME   IME2Gruppeneigene Immobilien-Investmentanteilej ISIN wenn existent, sonst nur Name
IMF   IMF2Gruppenfremde Immobilien-Investmentanteilej ISIN wenn existent, sonst nur Name
IN    IN1Sonstige InvestmentanteilesSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
INE   INE2KAG-eigene sonstige Investmentanteilej ISIN wenn existent, sonst nur Name
ING   ING2Gruppeneigene sonstige Investmentanteilej ISIN wenn existent, sonst nur Name
INF   INF2Gruppenfremde sonstige Investmentanteilej ISIN wenn existent, sonst nur Name
VG    VG1Verbriefte Geldmarktinstrumente und Schuldscheindarlehenj Bei Geldmarktinstrumenten ISIN wenn existent, sonst nur Name; bei Schuldscheindarlehen EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
DE    DE1DerivatesUnterscheidung call/put durch Anhängen von C/P an den Endschlüssel. Schlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DEW   DEW2Derivate auf einzelne WertpapieresSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DEWRA DEWRA3Optionsrechte auf Aktienj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEWRR DEWRR3Optionsrechte auf Rentenj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE0   DEO2Wertpapier-OptionsscheinesSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DE0SA DEOSA3Optionsscheine auf Aktienj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE0SR DEOSR3Optionsscheine auf Rentenj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DET   DET2Wertpapier-TerminkontraktesSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DETA  DETA3Wertpapier-Terminkontrakte auf Aktienj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DETR  DETR3Wertpapier-Terminkontrakte auf Rentenj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE1   DEI2Aktienindex-DerivatesSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DE11  DEII3Aktienindex-Terminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE1RA DEIRA3Optionsrechte auf Aktienindicesj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE1RT DEIRT3Optionsrechte auf Aktienindex-Terminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE1SA DEISA3Optionsscheine auf Aktienindicesj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DE1ST DEIST3Optionsscheine auf Aktienindex-Terminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZ   DEZ2Zins-DerivatesSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DEZZ  DEZZ3Zinsterminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZ1  DEZI3Rentenindex-Terminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZRZ DEZRZ3Optionsrechte auf Zinsterminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZR1 DEZRI3Optionsrechte auf Rentenindicesj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZRS DEZRS3Optionsrechte auf Rentenindex-Terminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZSZ DEZSZ3Optionsscheine auf Zinsterminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZS1 DEZSI3Optionsscheine auf Rentenindicesj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEZSS DEZSS3Optionsscheine auf Rentenindex-Terminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DED   DED2Devisen-DerivatesSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DEDT  DEDT3Devisenterminkontrakteslong/short-Position wird durch das Vorzeichen definiert. Schlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DEDTR DEDTR4Optionsrechte auf Devisenj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDTRDDEDTRD4Optionsrechte auf Devisenterminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDTS DEDTS4Optionsscheine auf Devisenj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDTSDDEDTSD4Optionsscheine auf Devisenterminkontraktej ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDS  DEDS3SwapssUnterscheidung receiver/payer durch Anhängen von R/P an den Endschlüssel. Schlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
DEDSW DEDSW4Währungsswapsj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDSZ DEDSZ4Zinsswapsj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDSS DEDSS4Zins-Währungsswapsj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
DEDS0 DEDSO4Swap Optionsj ISIN Underlying wenn existent, sonst nur Name
BABA1Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds [c]sSchlüssel für SonstigesEmi.nr. od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
BAE   BAE2EUR-Guthaben bei:j EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
BAT   BAT2Vorzeitig kündbares Termingeldj EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
BAS   BAS2Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungenj EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
BAA   BAA2Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungenj EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
BAN   BAN2Nicht verbriefte Geldmarktinstrumentej ISIN wenn existent, sonst nur Name
BAF   BAF2GeldmarktfondssSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
BAFE  BAFE3KAG-eigene Geldmarktfondsj ISIN wenn existent, sonst nur Name
BAFG  BAFG3Gruppeneigene Geldmarktfondsj ISIN wenn existent, sonst nur Name
BAFF  BAFF3Gruppenfremde Geldmarktfondsj ISIN wenn existent, sonst nur Name
PW    PW1Rückzahlungsforderungen aus in Pension genommenen Wertpapierenj ISIN wenn existent, sonst nur Name
SS    SS1Sonstige Vermögensgegenstände [d]sSchlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
SSZ   SSZ2Zinsansprüchej ISIN wenn existent, sonst nur Name
SSD   SSD2Dividendenansprüchej ISIN wenn existent, sonst nur Name
SSE   SSE2Einschüsse (Initial Margins)j Bezeichnung
SSA   SSA2Ansprüche auf Ausschüttungj ISIN wenn existent, sonst nur Name
KR    KR1Verbindlichkeiten aus KreditaufnahmesSchlüssel für SonstigesEMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
KRE   KRE2EUR-Kreditej EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
KRW   KRW2Kredite in sonstigen EU/EWR-Währungenj EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
KRS   KRS2Kredite in Nicht-EU/EWR-Währungenj EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
SV    SV1Sonstige Verbindlichkeitenj Sammelposition
ZA    ZA1Ausnahmen nach §§ 62, 63 InvGjaus SV StammblattSchlüsselnummer im Identifikationsfeld 62 od. 63 für jede Ausnahme eine Position

Tabelle S 22 (Gliederung der Vermögenspositionen bei Immobilien-Sondervermögen)

Hauptschlüssel Unterschlüssel Feinschlüssel Endschlüssel Gliederungspunkte der Vermögensaufstellung   
     Gliederungspunkt Gesetzliche Grundlage Kommentar Identifikation
LM ILMGrundstücke § 44 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 79 InvGSchlüssel für SonstigesSammelposition
LM1ILMIMietwohngrundstücke  Sammelposition
LG1ILGIGeschäftsgrundstücke  Sammelposition
LX1ILXIgemischt genutzte
Grundstücke
  Sammelposition
LA1ILAIandere Grundstücke und
Rechte
(gemäß § 67 Abs. 2 InvG)
  Sammelposition
LB1ILGIGrundstücke im Zustand der Bebauung  Sammelposition
LU1ILUIunbebaute Grundstücke  Sammelposition
BM IBMBeteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Schlüssel für SonstigesSammelposition
BMEIBMEMehrheitsbeteiligungen an Immobilien-Gesellschaften § 68 Abs. 6 InvG Sammelposition
BM1IBMIMinderheitsbeteiligungen an Immobilien-Gesellschaften  Sammelposition
B  IBLiquiditätsanlagen Schlüssel für SonstigesEMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
BB IBBBankguthabenAnlagegrenzen bezüglich Einrichtungen und Liquidität EMI od. BLZ wenn existent, sonst nur Name
B1 IBIGeldmarktinstrumenteAnlagegrenzen bezüglich Einrichtungen und Liquidität ISIN wenn existent, sonst nur Name
BS IBSInvestmentanteile bzw. Anteile
an Spezial-Sondervermögen gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 InvG
  ISIN wenn existent, sonst nur Name
W  IWWertpapiere Schlüssel für SonstigesISIN wenn existent, sonst nur Name
WA1IWAIWertpapiere gemäß § 80
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buch-
stabe A InvG
  ISIN wenn existent, sonst nur Name
WB1IWBIWertpapiere gemäß § 80
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buch-
stabe b InvG
  ISIN wenn existent, sonst nur Name
FS IFSSonstige Vermögens-
gegenstände
 Schlüssel für SonstigesSammelposition
FB1IFBIForderung aus der Grundstücksbewirtschaftung  Sammelposition
FG1IFGIForderungen an Immobilien-Gesellschaften aus Darlehensgewährung25 %-Grenze für Darlehen an Immobiliengesellschaften Sammelposition
F11IFIIsonstige Forderungen an Immobiliengesellschaften  Sammelposition
FZ1IFZIZinsansprüche  Sammelposition
FS1IFSIAndere  Sammelposition
V  IVVerbindlichkeiten aus Schlüssel für SonstigesSammelposition
VK1IVKIKrediten  Sammelposition
VP1IVPIdavon besichert (gemäß
§ 82 Abs. 3 InvG)
50 %-Grenze für Belastungen Sammelposition
VB1IVBIGrundstückskäufen und Bauvorhaben  Sammelposition
VW1IVWIGrundstücksbewirtschaftung  Sammelposition
VPPIVPPPensionsgeschäften  Sammelposition
VD1IVDIWertpapier-Darlehens-
Geschäften
  Sammelposition
VS1IVSIanderen Gründen  Sammelposition
RS1IRSIRückstellungen Schlüssel für SonstigesSammelposition
G  IGGebundene Mittel des Sondervermögensinformative Angaben auf Grundlage der Anlagegrenzen nach § 80 Abs. 1 Satz 1 InvGSchlüssel für Sonstiges 
GB 1GBBenötigte Mittel zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung  Sammelposition
GA IGAFür die nächste Ausschüttung vorgesehene Mittel  Sammelposition
GV IGVZur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus rechtswirksam   
    geschlossenen Grundstückskaufverträgen, aus Darlehensverträgen, die für die bevorstehenden Anlagen in bestimmten Immobilien und für bestimmte Baumaßnahmen erforderlich werden, sowie aus Bauverträgen erforderliche Mittel, sofern die Verbindlichkeiten in den folgenden zwei Jahren fällig werden  Sammelposition
        
    Zusätzliche Sonderpositionen   
        
ZA ZAAusnahmen nach § 62 InvGaus SV Stammblatt Schlüsselnummer im Identifikationsfeld 62; für jede Ausnahme eine Position

Tabelle T 3 (Anlagegrenzentabelle)

Feld Name Format Inhalt Tabelle Attribute Bemerkung
A1typC3Schlüssel der Art der Anlagegrenze nach S31/S32S31/S32  
E1BEZUG_NAMEC50Bezeichnung als Text, wenn in Spalte "Topf-Identifikation" in S31/S32 eine Angabe verlangt wirdS31/S32 Spalte Topf-IdentifikationWenn eine Topf-Identifikation verlangt wird, muss BEZUG_NAME angegeben sein. Ggf. wird BEZUG_IDENT weggelassen, wenn keine Angabe möglich ist. Wird keine Topf-Identifikation verlangt, fallen beide weg.
E2BEZUG_IDENTC12Identifikation, sofern eine der geforderten Kennnummern existent ist, wie in Spalte "Topf-Identifikation" in S31/S32 angegeben. Über das Attribut "art" wird definiert, welchen Typ diese hat.S31/S32 Spalte Topf-IdentifiationartAls "art" sind möglich: ISIN, WKN, BLZ (Bankleitzahl), EMI (Emittentennummer) oder BIC (BIC/SWIFT-Code).
E3GRENZ_AUSLASTUNGN25,5Auslastung der Anlagegrenze. Das Attribut "art" definiert, wie die Angabe zu verstehen ist.S31/S32
Spalte "Angabe absolut in Prozent"
artDas Attribut "art" definiert, ob die Angabe in Fondswährung ("ABS") oder prozentual ("PRZ") erfolgt. Eine prozentuale Angabe erfolgt immer, wenn die Spalte "Angabe absolut in Prozent" in den Tabellen S31 und S32 markiert ist. Hierbei handelt es sich um Grenzen, die sich auf externe Zahlen und nicht das Fonds- vermögen beziehen. Anzugeben sind die Prozente als Ergebnis der Berechnung (Überschreitung in 101 bei einer Angabe von mehr als 200, bei 124 bei mehr als 10).
E4GRENZ_KOMMENTARC100Zusätzliche Bemerkungen zur Auslastung der Grenze  Optional
UE1ZUORDNUNG(0-n)Unterelemente T4: Zuordnungen zu Positionen, die zu der Grenze zusammengezogen wurdenS31/S32
Spalte "Bezug Position"
Strukturelement: Über diese Elemente werden die Verbindungen zwischen T2 und T3 hergestellt. Die Anzahl Null ist nur zulässig, wo kein Positionsbezug hergestellt werden muss, also die Spalte "Bezug Position" in S31/S32 leer ist.

Tabelle S 31 (Anlagegrenzen nach dem InvG)

NummerNummerGrundlage InvGInhaltErläuterungAngabe absolut in ProzentBezug PositionTopf-Identifikation
101a1 § 51 Abs. 2200 %-GrenzeDiese Grenze bezieht sich auf das gesamte Sondervermögen, die einzelnen Vermögenspositionen lassen sich wahrscheinlich nicht einzeln zuordnen, die Auslastung dieser Grenze sollte für das Sondervermögen insgesamt gemeldet werden. Potentieller Risikobetrag des Sondervermögens für das Marktrisiko in Relation zum potentiellen Risikobetrag für das Marktrisiko des Vergleichsvermögens nach dem qualifizierten Ansatz gemäß § 8 DerivateV.X  
101b1 § 51 Abs. 2200 %-GrenzeAnrechnungsbetrag des Sondervermögens für das Zins- und Aktienkursrisiko in Relation zum Wert des Sondervermögens nach dem einfachen Ansatz gemäß § 15 DerivateVx  
101c1 § 51 Abs. 2200 %-GrenzeAnrechnungsbetrag des Sondervermögens für das Währungsrisiko in Relation zum Wert des Sondervermögens nach dem einfachen Ansatz gemäß § 15 DerivateVX  
1022 § 5210 %-GrenzeAuslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
1033 § 5310 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögens- bzw. Verbindlichkeitspositionen zu bestimmen. X 
1044 § 54 Abs. 1 Satz 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XDarlehensnehmer: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
1055 § 54 Abs. 1 Satz 515 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. X 
1066 § 60 Abs. 110 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
1077 § 60 Abs. 140 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. X 
1088 § 60 Abs. 2 Satz 135 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
1099 § 60 Abs. 2 Satz 225 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11010 § 60 Abs. 2 Satz 380 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11111 § 60 Abs. 320 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11212 § 60 Abs. 4 Satz 15 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11313 § 60 Abs. 4 Satz 12 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11414 § 60 Abs. 4 Satz 220 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. X 
11515 § 60 Abs. 4 Satz 32 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen.XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11616 § 60 Abs. 520 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XEinrichtung: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11717 § 22 Abs. 1 Satz 1 DerivateV5 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller (hier Vertragspartner) im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen.XVertragspartner: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11818 § 22 Abs. 1 Satz 2 DerivateV10 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller (hier Vertragspartner) im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen.XVertragspartner: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
11919 § 61 Satz 120 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. XInvestmentvermögen: ISIN wenn existent, sonst nur Name
12020 § 61 Satz 230 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
12121 § 6230 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. XISIN wenn existent, sonst nur Name
12222 § 63 Abs. 120 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
12323 § 63 Abs. 235 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
12424 § 64 Abs. 1 Satz 110 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf die Emission und nicht auf das Sondervermögen bezieht.XXAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
12525 § 64 Abs. 1 Satz 410 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf die Emission und nicht auf das Sondervermögen bezieht.XXAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
12626 § 64 Abs. 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf die Emission und nicht auf das Sondervermögen bezieht.XXAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
12727 § 64 Abs. 325 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf das andere Sondervermögen oder das ausländische Investmentvermögen und nicht auf das betreffende Sondervermögen bezieht.XXISIN wenn existent, sonst nur Name
12828 § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 220 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
12929 § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 320 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
13030 § 67 Abs. 215 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
13131 § 67 Abs. 430 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
13232 § 67 Abs. 7 Satz 310 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
13333 § 68 Abs. 6 Satz 149 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
13434 § 68 Abs. 6 Satz 220 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
13535 § 69 Abs. 1 Satz 250 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf die von der Immobilien-Gesellschaft gehaltenen Grundstücke und nicht auf das Sondenvermögen bezieht.XXName der Immobilien- Gesellschaft
13636 § 69 Abs. 1 Satz 325 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Verbindlichkeitspositionen zu bestimmen.XX 
13737 § 73 Abs. 1 Satz 115 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Verbindlichkeitspositionen zu bestimmen.XXName der Immobilie
13838 § 73 Abs. 1 Satz 250 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen.XX 
13939 § 80 Abs. 1 Satz 149 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14040 § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b5 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14141 § 80 Abs. 1 Satz 25 %-MindestgrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14242 § 82 Abs. 3 Satz 250 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der grundpfand- rechtlich gesicherten Kredite zu bestimmen, dabei ist zu beachten, dass der Bezugswert nicht das Fondsvolumen, sondern der Verkehrswert der sich im Sondenvermögen befindlichen Immobilien ist. Hier sollte in Prozentform gemeldet werden.xX 
14343 § 8510 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14444 § 88 Abs. 230 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14545 § 88 Abs. 375 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14646 § 88 Abs. 451 %-MindestgrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14747 § 88 Abs. 549 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
14848 § 88 Abs. 730 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 

Tabelle S 32 (Anlagegrenzen nach dem KAGG)

NummerNummerGrundlage KAGGInhaltErläuterungAngabe absolut in ProzentBezug PositionTopf-Identifikation
K011 § 7c Abs. 2 Satz 1 Hs. 15 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 4 KAGG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K022 § 7c Abs. 2 Satz 1 Hs. 21 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 4 KAGG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K033 § 7c Abs. 2 Satz 215 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 4 KAGG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K044 § 8 Abs. 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K055 § 8 Abs. 2a51 %-MindestgrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K066 § 8 Abs. 349 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K077 § 8a Abs. 1 Satz 1 Hs. 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 4 KAGG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K088 § 8a Abs. 1 Satz 1 Hs. 240 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 4 KAGG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K099 § 8a Abs. 4 Satz 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 4 KAGG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XAussteller: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K1010 § 8b Abs. 1 Satz 25 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K1111 § 8b Abs. 1 Satz 410 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf das andere Sondervermögen oder das ausländische Investmentvermögen und nicht auf das eigene Sondervermögen bezieht.XXISIN wenn existent, sonst nur Name
K1212 § 8e Abs. 2 Satz 15 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. XVertragspartner: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K1313 § 8i Abs. 1100 %-GrenzeDiese Grenze bezieht sich auf das gesamte Sondervermögen, die einzelnen Vermögenspositionen lassen sich wahrscheinlich nicht einzeln zuordnen, die Auslastung dieser Grenze sollte für das Sondervermögen insgesamt gemeldet werden.X  
K1414 § 9a Abs. 1 Satz 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. XDarlehensnehmer: EMI oder BLZ wenn existent, sonst nur Name
K1515 § 9a Abs. 2 Satz 315 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Aussteller im Sinne von § 60 Abs. 7 InvG in Verbindung mit § 18 AktG zu bestimmen. X 
K1616 § 251 Abs. 3 Satz 120 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. XISIN wenn existent, sonst nur Name
K1717 § 251 Abs. 3 Satz 210 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen, unter Beachtung, dass sich die prozentuale Anrechnung auf das andere Sondervermögen oder das ausländische Investmentvermögen und nicht auf das eigene Sondervermögen bezieht.XXISIN wenn existent, sonst nur Name
K1818 § 35 Abs. 1 Satz 15 %-MindestgrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K1919 § 35 Abs. 249 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K2020 § 37b Abs. 4 Satz 130 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K2121 § 37i Abs. 430 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K2222 § 37i Abs. 675 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K2323 § 37i Abs. 751 %-MindestgrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K2424 § 37i Abs. 849 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 
K2525 § 37i Abs. 1030 %-GrenzeDie Auslastung dieser Grenze ist auf Basis der betreffenden einzelnen Vermögenspositionen zu bestimmen. X 

Tabelle T 4 (Verknüpfungstabelle)

FeldNameFormatInhaltTabelleAttributeBemerkung
A1positionC50REFID, d. h. hier ist das Attribut "id" des Elements "POSITION` aus T2 anzugeben, auf welches sich die Zuordnung bezieht (siehe Ausführungen dort).T2XML 1.0 Spezifikation zum Thema Attribute ID und REFID beachten.
ElANRECHNUNGS_WERTN25,5Definiert den Anteil der zugeordneten Position an der Gesamtgrenzauslastung. Das Attribut "art" muss auf den gleichen Wert wie die Grenzauslastung in T3 gesetzt werden.T3artDas Attribut "art" definiert, ob die Angabe in Fondswährung ("ABS") oder prozentual ("PRZ") erfolgt. Eine prozentuale Angabe erfolgt immer, wenn die Spalte "Angabe absolut in Prozent" in den Tabellen S31 und S32 markiert ist. Hierbei handelt es sich um Grenzen, die sich auf externe Zahlen und nicht das Fondsvermögen be- ziehen. Anzugeben sind die Prozente als Ergebnis der Berechnung (Überschreitung in 101 bei einer Angabe von mehr als 200, bei 124 bei mehr als 10).

.

 Anlage 2
(zu § 10 Abs. 1 Satz 1 der Investmentmeldeverordnung)

Meldebogen

Feldnr.FeldnameEtikettlabelTypFmtLängeKommentar
1G_ARTGeschäftsartA11V/K, K = Kauf, V = Verkauf
2G_TYPGeschäftstyp bzw. TransaktionsschlüsselN221 = Brutto,
2 = Netto,
3 = Aggregation,
4 = IW, Groß- oder Sammelorder
3FLAG_NOSTROBKennzeichnung EigenbestandA11J, N
4FLAG_NOSTROGKennzeichen EffektengeschäftA11K = Kundengeschäft,
E = Eigengeschäft
5FLAG_BOERSEKennz. Börsenpreis entspr. § 24 BörsGA11J = Börsenpreis,
N = kein Börsenpreis
6LANDStaat des GeschäftsabschlussesA22Staat der Börse lt. WM-L02
7BOERSEHandelssegmentA33lt. WM-G32 bis auf anderweitige Verlautbarungen der BaFin
8WAEH_DEPOTDepotwährungA33XXX oder ISO-Währungscode, lt. WM-W02
9NOMINALENominaleAvar16-
10WAEH_HANDELWährung des Kurses (Handelswährung)A33Landeswährung ISO-Code, lt. WM-W02
11KURSAbschlusskurs/-preisN7,715Landeswährung ISO-Code
12EMITTENT_NREmittentennummer aktuellN66lt. GD245
13EMITTENT_UREmittentennummer ursprünglichN66lt. GD240
14GD195Art des WertpapiersA33lt. WM Feld GD195
15ISINInternationale Wertpapierkennnummer (ISIN)A1212ISIN
16FLAG_NUM_ARTKennung des Herkunftsstaates der WertpapierkennnummerA22lt. WM Tabelle L02 (ISO 3166)
17WKNDeutsche WertpapierkennnummerA99Dt. WKN, nat. WKN
18STAMM_WKNStamm-WKNN66WKN, die Stammnr. ist in Feld Wertpapierkennnummer
19WP_LANGBEZWertpapierbezeichnungA7070-
20EINH_NOTIZEinheit der EffektennotizN11lt. WM-G19
21ZINSSATZZinssatzN2,710-
22FAELLIGKEITEndfälligkeitN88für WP/Underlying, JHJJMMTT
23ART_DERIVATArt des DerivatsA11Call, Put, Future
24ART_ID_UNDERArt der Identifikation des UnderlyingA22I = ISIN,
D = WKN
25ID_UNDERIdentifikation des UnderlyingA1212ISIN oder WKN des Underlying
26PREISMULTIPreismultiplikatorN5,410-
27VERSION_NRVersionsnummerN22nur bei Eurex-Optionen
28WAEH_BASISPRWährung des Basispreises der OptionA33lt. WM-W02
29BASISPREISBasispreis der OptionN7,715-
30ART_NOT_BPRNotierungsart des BasispreisesN11lt. WM-G19
31FAELLIG_DRVTFälligkeit des DerivatesN88JHJJMMTT
32STORNOTAGStornodatumN88JHJJMMTT
33ART_MELDESTZArt des MeldesatzesA11kein Eintrag
34FLAGAKTKennzeichen-AktualisierungA11A = Aktual. Stornosatz,
N = Default
35VALUTAValutaN88JHJJMMTT
36RZ_TRANSFERgesetzliche Grundlage der MitteilungA55hier ist INVMV anzugeben
37NEUDATUM_MPDatum-ErstellungN88JHJJMMTT Erstellung beim Melder
38ISNISNN66SWIFT lfd. Num. pro Tag
39SWIFT_ADRAdresse MelderA1212ID des Melders
40EMPFANGDATUMDatum-EingangN88Eingang bei der DBAG
41EMPFANGZEITZeit-EingangN66Eingang bei der DBAG
42G_NR_URUrsprungs-Geschäftsnummer DBAGA1616Ursprungs-Gnr. der DBAG, z.B. nach Zwangsaufgabe
43FLAG_AUFGABEAufgabe-KennzeichenA11Aufgabe-Kennzeichen-Bö
44FLAG_ABRUFMKAbruf-Gruppe-MaklerA11Abruf-Gr-Makler
45DBC_AEND_DATDatum letzte ÄnderungN88JHJJMMTT

Feldbeschreibung

Meldepflichtige im Sinne dieser Feldbeschreibung sind Meldepflichtige nach § 10 Abs. 2 InvG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Für Geschäfte aus der Börsengeschäftsabwicklung, die nicht über die "Gruppe Deutsche Börse" gemeldet werden, ist im Rahmen des Verfahrens über "BaFin direkt oder über geeignete Dritte" stets das Verfahren der zweiten Alternative über die "Gruppe Deutsche Börse" anzuwenden.

Feld-Nr. Bezeichnung Label
1Art der Identifikation des MeldepflichtigenE 2011

1.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Es sollte die Identifikationsart "F" gewählt werden.

1.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

1.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Der Meldepflichtige wird über die Kennung des Bank Identifier Code (BIC), die BaFin-Identifikation, die vierstellige Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler, die deutsche Bankleitzahl, den Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems oder durch eine von der BaFin vergebene Börsenidentifikationsnummer identifiziert. Letztere ist nur zulässig, wenn der Meldepflichtige nicht über eine Kennung des Bank Identifier Code (BIC), eine Identifikationsnummer der BaFin, eine Kassenvereinsnummer, eine deutsche Bankleitzahl oder einen Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems verfügt.

Es soll die BIC-Kennung oder eine der alternativen Identifikationen in folgender Reihenfolge verwendet werden:

Meldepflicht-ArtMeldepflicht- Kennung Erläuterung
 LängeFeldtyp 

 

K4numerischKassenvereinsnummer oder EDV- Nummer der Makler
B8numerischdeutsche Bankleitzahl
M5alphanumerischMember-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D8numerischBörsensystemnummer der BaFin (Stelle 1 bis 2: `99` Stelle 3 bis 8: int. Kennnummer)
W8numerischIdentifikationsnummer der BaFin
F11alpha- numerischKennung des BIC

1.2.2 XONTRO-Meldesatz

Es darf außer "F" nur die Kassenvereinsnummer oder die EDV-Nummer gewählt werden, also "K".

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
1.1A 1 F = Kennung des BIC
1.2.1A 1F = Kennung des BIC
W = Identifikationsnummer der BaFin
K = Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler
B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
1.2.2A 1 F = Kennung des BIC
K = Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
2Identifikation des MeldepflichtigenE 2012

2.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Es sollte die Kennung des BIC eingegeben werden.

2.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

2.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Abhängig von der Art der Identifikation des Meldepflichtigen ist in diesem Feld die Identifikation selbst einzutragen (für nähere Erläuterungen siehe vorheriges Feld).

2.2.2 XONTRO-Meldesatz

Es ist die Kennung des BIC, die Kassenvereinsnummer oder die EDV-Nummer einzugeben.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
2.1A 11 (wenn Feld 1 = F)
2.2.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
A 11
 (wenn Feld 1 = W)
(wenn Feld 1 = K)
(wenn Feld 1 = B)
(wenn Feld 1 = M)
(wenn Feld 1 = D)
(wenn Feld 1 = F)
2.2.2A 11
N 4
 (wenn Feld 1 = F)
(wenn Feld 1 = K)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
3Art der Identifikation (Sondervermögen)E 82 D 22

3.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Hier ist das Sondervermögen, für das der gemeldete Kauf oder Verkauf erfolgte, näher identifiziert. Für das angegebene Sondervermögen wurde die gemeldete Geschäftsart (siehe Feld 17) getätigt. Das Sondervermögen wird über seine Wertpapierkennnummer identifiziert.

Meldepflicht-Art Meldepflicht- Kennung  Erläuterung
 LängeFeldtyp 

G6alpha- numerischWKN des Sondervermögens

3.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

3.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 3.1)

3.2.2 XONTRO-Meldesatz

Hier ist "G" einzutragen.

Bezug Dimension Format Werteliste
3.1A 1 G = Identifikation des Sondervermögens
3.2.1A 1 G = Identifikation des Sondervermögens
3.2.2A 1 G = Identifikation des Sondervermögens

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
4Identifikation (Sondervermögen)E 82 D 23

4.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) des Sondervermögens ist hier einzustellen. Bei Meldeerleichterungen im Rahmen des § 19 InvMV erfolgt hier der Eintrag "SAMMELID".

4.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

4.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 4.1)

4.2.2 XONTRO-Meldesatz

Für das hier angegebene Sondervermögen wurde die gemeldete Geschäftsart getätigt.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
4.1A 6 (wenn Feld 3 = G)
4.2.1A 6 (wenn Feld 3 = G)
4.2.2A 6 (wenn Feld 3 = G)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
5Art der Identifikation (Makler)E 7221

5.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Wird von einem deutschen Makler ein Geschäft vermittelt, ist in diesem Feld der Vermittlungsmakler anzugeben. Das nach § 9 WpHG meldepflichtige Institut wird über die BaFin-Identifikation oder die vierstellige Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler identifiziert.

Meldepflicht-Art Meldepflicht- Kennung  Erläuterung
 LängeFeldtyp 

 

W8numerischIdentifikationsnummer der BaFin
K4numerischKassenvereinsnummer oder EDV- Nummer der Makler

5.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

5.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 5.1)

5.2.2 XONTRO-Meldesatz

Hier ist ausschließlich die Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer "K" des Vermittlungsmaklers zulässig.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
5.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin K = Kassenvereinsnummer
5.2.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin K = Kassenvereinsnummer
5.2.2A 1 K = Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
6Identifikation (Makler)E 7222

6.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Identifikation ist gemäß der "Art der Identifikation des Maklers" zu füllen (siehe nähere Erläuterungen vorheriges Feld).

6.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

6.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 6.1)

6.2.2 XONTRO-Meldesatz

Bei einem Vermittlungsgeschäft des Maklers sind die Felder "Art der Identifikation (Makler)" und "Identifikation (Makler)" entsprechend den Feldern "Art der Identifikation des Meldepflichtigen" und "Identifikation des Meldepflichtigen" zu füllen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
6.1N 8 N 4 (wenn Feld 5 = W) (wenn Feld 5 = K)
6.2.1N 8 N 4 (wenn Feld 5 = W) (wenn Feld 5 = K)
6.2.2N 8 N 4 (wenn Feld 5 = W) (wenn Feld 5 = K)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
7Art der Identifikation (Kontrahent)E 7231

7.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Diese Felder "Art der Identifikation (Kontrahent)" und "Identifikation (Kontrahent)" geben Auskunft über den Geschäftskontrahenten, sofern dieser selbst nach § 9 WpHG oder § 10 Abs. 2 InvG meldepflichtig ist. Der hier angegebene Kontrahent stellt die Gegenseite zu der gemeldeten Geschäftsart dar.

Grundsätzlich kommen hier als Geschäftspartner alle Meldepflichtigen nach § 9 WpHG oder § 10 Abs. 2 InvG in Frage. Dieses Feld bleibt bei Geschäften, die von einem deutschen Börsenmakler vermittelt wurden, leer. Bei allen anderen Geschäften muss jedoch der Kontrahent genannt werden, so z.B. bei Geschäften von XETRA-Teilnehmern wie auch bei Eurex-Geschäften unter Angabe des zentralen Kontrahenten.

Der Kontrahent ist über die Kennung des BIC, die BaFin-Identifikation, die vierstellige Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler, die deutsche Bankleitzahl, den Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems oder durch eine von der BaFin vergebene Börsensystemnummer zu identifizieren. Letztere ist nur zulässig, wenn für den Kunden weder Kassenvereinsnummer noch deutsche Bankleitzahl noch Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems existieren. Es soll die Kennung des BIC oder eine der alternativen Identifikationen in folgender Reihenfolge verwendet werden:

Meldepflicht-Art Meldepflicht- Kennung  Erläuterung
 LängeFeldtyp 

 

K4numerischKassenvereinsnummer oder EDV- Nummer der Makler
B8numerischdeutsche Bankleitzahl
M5alpha-numerischMember-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D8numerischBörsensystemnummer der BaFin (Stelle 1 bis 2: `99` Stelle 3 bis 8: int. Kennnummer)
W8numerischIdentifikationsnummer der BaFin
F11alpha-numerischKennung nach dem BIC

7.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

7.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 7.1)

7.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
7.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin
K = Kassenvereinsnummer
   B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
F = Kennung nach dem BIC
7.2.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin
K = Kassenvereinsnummer
B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
F = Kennung nach dem BIC
7.2.2A 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
8Identifikation (Kontrahent)E 7232

8.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Feld wird entsprechend der unter "Art der Identifikation (Kontrahent)" gemachten Ausführungen gefüllt.

8.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

8.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 8.1)

8.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
8.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
A 11
 (wenn Feld 7 = W)
(wenn Feld 7 = K)
(wenn Feld 7 = B)
(wenn Feld 7 = M)
(wenn Feld 7 = D)
(wenn Feld 7 = F)
8.2.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
A 11
 (wenn Feld 7 = W)
(wenn Feld 7 = K)
(wenn Feld 7 = B)
(wenn Feld 7 = M)
(wenn Feld 7 = D)
(wenn Feld 7 = F)
8.2.2N 8 (blank)

Feld-Nr. Bezeichnung Label
9Art der Identifikation (1. Zwischenkommissionär)E 7241

9.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Felder "Art der Identifikation (1. Zwischenkommissionär)" und "Identifikation (1. Zwischenkommissionär)" zur Angabe des ersten Zwischenkommissionärs sind vorgesehen, um eine mehrstufige Kommission in einem einzigen Meldesatz darzustellen. Wenn der Zwischenkommissionär das Geschäft an einer deutschen Börse ausführt, sind die meldenden Institute verpflichtet, den Zwischenkommissionär mit der Kassenvereinsnummer des Platzes zu identifizieren, an dem dieser das Geschäft ausführt.

Der Zwischenkommissionär ist über die BaFin-Identifikation, die vierstellige Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler, die deutsche Bankleitzahl, den Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems oder durch eine von der BaFin vergebene Börsenidentifikationsnummer zu identifizieren. Letztere ist nur zulässig, wenn für den Kunden weder Kassenvereinsnummer noch deutsche Bankleitzahl noch Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems existieren. Es soll die BaFin-Identifikation oder eine der alternativen Identifikationen in folgender Reihenfolge verwendet werden:

Meldepflicht-Art Meldepflicht- Kennung  Erläuterung
 LängeFeldtyp 

 

K4numerischKassenvereinsnummer oder EDV- Nummer der Makler
B8numerischdeutsche Bankleitzahl
M5alpha- numerischMember-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D8numerischBörsensystemnummer der BaFin (Stelle 1 bis 2: `99` Stelle 3 bis 8: int. Kennnummer)
W8numerischIdentifikationsnummer der BaFin

9.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

9.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 9.1)

9.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
9.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin
K = Kassenvereinsnummer
B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
9.2.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin
K = Kassenvereinsnummer
B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
9.2.2A 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
10Identifikation (1. Zwischenkommissionär)E 7242

10.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Feld ist entsprechend dem Eintrag im Feld "Art der Identifikation (1. Zwischenkommissionär)" zu füllen.

10.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

10.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 10.1)

10.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
10.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
 (wenn Feld 9 = W)
(wenn Feld 9 = K)
(wenn Feld 9 = B)
(wenn Feld 9 = M)
(wenn Feld 9 = D)
10.2.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
 (wenn Feld 9 = W)
(wenn Feld 9 = K)
(wenn Feld 9 = B)
(wenn Feld 9 = M)
(wenn Feld 9 = D)
10.2.2N 8 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
11Art der Identifikation (2. Zwischenkommissionär)E 7243

11.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Felder "Art der Identifikation (2. Zwischenkommissionär)" und "Identifikation (2. Zwischenkommissionär)" zur Angabe des zweiten Zwischenkommissionärs sind vorgesehen, um eine mehrstufige Kommission in einem einzigen Meldesatz darzustellen. Wenn der Zwischenkommissionär das Geschäft an einer deutschen Börse ausführt, sind die meldenden Institute verpflichtet, den Zwischenkommissionär mit der Kassenvereinsnummer des Platzes zu identifizieren, an dem dieser das Geschäft ausführt.

Der zweite Zwischenkommissionär darf nur bei Angabe des ersten angegeben werden.

Der zweite Zwischenkommissionär ist über die BaFin-Identifikation, die vierstellige Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler, die deutsche Bankleitzahl, den Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems oder durch eine von der BaFin vergebene Börsensystemnummer zu identifizieren. Letztere ist nur zulässig, wenn für den Kunden weder Kassenvereinsnummer noch deutsche Bankleitzahl noch Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems existieren. Es soll die BaFin-Identifikation oder eine der alternativen Identifikationen in folgender Reihenfolge verwendet werden:

Meldepflicht-ArtMeldepflicht- Kennung Erläuterung
 LängeFeldtyp 

 

K4numerischKassenvereinsnummer oder EDV- Nummer der Makler
B8numerischdeutsche Bankleitzahl
M5alpha- numerischMember-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D8numerischBörsensystemnummer der BaFin (Stelle 1 bis 2: `99` Stelle 3 bis 8: int. Kennnummer)
W8numerischIdentifikationsnummer der BaFin

11.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

11.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 11.1)

11.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
11.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin
   K = Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler
B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
11.2.1A 1 W = Identifikationsnummer der BaFin
K = Kassenvereinsnummer oder EDV-Nummer der Makler
B = deutsche Bankleitzahl
M = Member-ID-Code eines elektronischen Börsenhandelssystems
D = Börsensystemnummer der BaFin
11.2.2A 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
12Identifikation (2. Zwischenkommissionär)E 7244

12.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Feld ist entsprechend dem Eintrag im Feld "Art der Identifikation (2. Zwischenkommissionär)" zu füllen.

12.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

12.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 12.1)

12.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
12.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
 (wenn Feld 11 = W)
(wenn Feld 11 = K)
(wenn Feld 11 = B)
(wenn Feld 11 = M)
(wenn Feld 11 = D)
12.2.1N 8
N 4
N 8
A 5
N 8
 (wenn Feld 11 = W)
(wenn Feld 11 = K)
(wenn Feld 11 = B)
(wenn Feld 11 = M)
(wenn Feld 11 = D)
12.2.2N 8 (blank)

Feld-Nr. Bezeichnung Label
13Kalenderdatum des GeschäftsabschlussesE 31 P 11

13.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Hier ist das Kalenderdatum des Geschäftsabschlusses einzustellen.

13.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

13.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 13.1)

13.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 13.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
13.1N 8JHJJMMTT(Datum)
13.2.1N 8JHJJMMTT(Datum)
13.2.2N 8JHJJMMTT(Datum)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
14Uhrzeit des GeschäftsabschlussesE 31 P 12

14.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die Uhrzeit des Geschäftsabschlusses entsprechend dem Eintrag im Feld "Kalenderdatum des Geschäftsabschlusses"; wenn die Angabe von Sekunden nicht möglich ist, so ist "00" anzugeben.

14.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

14.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 14.1)

14.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 14.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
14.1N 6HHMMSS(Uhrzeit MEZ/MESZ)
14.2.1N 6HHMMSS(Uhrzeit MEZ/MESZ)
14.2.2N 6HHMMSS(Uhrzeit MEZ/MESZ)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
15Interne MeldenummerE 721

15.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält eine vom Meldepflichtigen vergebene Nummer und damit die vom Gesetz verlangte Identifikation des Geschäfts. Die Nummer ist notwendig, um bei eventuellen Verdachtsmomenten den Vorgang beim Meldepflichtigen weiter zu verfolgen.

15.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

15.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 15.1)

15.2.2 XONTRO-Meldesatz

Dieses Feld ist inhaltlich entsprechend dem Feld "Referenz zum Börsengeschäft" zu füllen.

Generell ist die Geschäftsnummer einzutragen. Ist eine Geschäftsnummer auf Grund eines Stornos entstanden, so ist diese durch eine neue Geschäftsnummer zu ersetzen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
15.1A 33 (ANSI Zeichensatz)
15.2.1A 33 (S.W.I.F.T.-konforme Zeichen)
15.2.2A 33 (S.W.I.F.T.-konforme Zeichen)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
16Referenz zum BörsengeschäftE 21

16.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Angabe einer Geschäftsreferenz existiert in diesen Meldungen nicht. Aus diesem Grunde ist die Konstante "NONREF" einzustellen.

16.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

16.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 16.1)

16.2.2 XONTRO-Meldesatz

Das Feld muss auf jeden Fall die Geschäftsnummer - zusammengesetzt aus Börse, Datum und laufender Geschäftsnummer - enthalten.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
16.1A 16 NONREF
16.2.1A 16 NONREF
16.2.2A 16NNNJJMMTTNNNNNNN(Geschäftsnummer)

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
17GeschäftsartE 23

17.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Geschäftsart ist entweder "Kauf" oder "Verkauf". Die Einträge für das Feld "Geschäftsart" "Bought (B)" und "Sold (S)" sind in die Attribute "K" und "V" umzusetzen.

17.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

17.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 17.1)

17.2.2 XONTRO-Meldesatz

Da ein XONTRO-Maklersatz beide Seiten eines Geschäfts beinhaltet, ist dieser in zwei Sätze zu unterteilen, nämlich in die Kauf- und Verkaufseite. Dementsprechend ist dann auch das Feld Geschäftsart mit "K" oder "V" zu besetzen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
17.1A 1 K = Kauf = Bought
V = Verkauf = Sold
17.2.1A 1 K = Kauf = Bought
V = Verkauf = Sold
17.2.2A 1 K = Kauf = Bought
V = Verkauf = Sold

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
18GeschäftstypE 31 P 3

18.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Der Geschäftstyp ist von den Meldepflichtigen zu benutzen, um Besonderheiten in den Meldedaten zu erläutern.

18.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

18.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 18.1)

18.2.2 XONTRO-Meldesatz

Das IW-, Groß- oder Sammelorder-Feld des Maklersatzes ist hier in den Feldwert "4" umzusetzen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
18.1N 2 1 = Bruttoabrechnung
2 = Nettoabrechnung
3 = Aggregation von Geschäften
4 = IW-, Groß- oder Sammelorder
18.2.1N 2 1 = Bruttoabrechnung
2 = Nettoabrechnung
3 = Aggregation von Geschäften
4 = IW-, Groß- oder Sammelorder
18.2.2N 2 1 = Bruttoabrechnung
4 = IW-, Groß- oder Sammelorder

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
19Kennzeichnung EigenbestandE 31 P 17

19.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld kennzeichnet, ob bei dem Geschäft der Eigenbestand betroffen ist oder nicht.

19.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

19.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 19.1)

19.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist der Eintrag "N" vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
19.1A 1 J = der Eigenbestand ist betroffen
N = der Eigenbestand ist nicht betroffen
19.2.1A 1 J = der Eigenbestand ist betroffen
N = der Eigenbestand ist nicht betroffen
19.2.2A 1 (blank)
N = der Eigenbestand ist nicht betroffen

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
20Kennzeichen EffektengeschäftE 82 D 21

20.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Feld gibt Auskunft über das Wesen des gemeldeten Effektengeschäfts, ob es sich um ein Kunden- oder Eigengeschäft handelt.

Zwischen dem "Kennzeichen Effektengeschäft" und dem "Kennzeichen Eigenbestand" existiert folgende Beziehung:

"Kennzeichen Effektengeschäft" = "K"

"Kennzeichen Eigenbestand" = "J" oder "N"

"Kennzeichen Effektengeschäft" = "E"

"Kennzeichen Eigenbestand" = " J"

20.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

20.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 20.1)

20.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Bestand existieren nur Kundengeschäfte.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
20.1A 1 K = Kundengeschäft
E = Eigengeschäft
20.2.1A 1 K = Kundengeschäft
E = Eigengeschäft
20.2.2A 1 K = Kundengeschäft

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
21Kennzeichen BörsenpreisE 31 P 15

21.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld kennzeichnet, ob es sich um einen Börsenpreis im Sinne des § 24 BörsG handelt oder nicht.

21.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

21.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 21.1)

21.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 21.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
21.1A 1 J = Börsenpreis
N = kein Börsenpreis
21.2.1A 1 J = Börsenpreis
N = kein Börsenpreis
21.2.2A 1 J = Börsenpreis
N = kein Börsenpreis

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
22Staat des Geschäftsabschlusses 

22.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Hier ist der Staat, in dem das Geschäft geschlossen wurde, anzugeben.

22.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

22.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 22.1)

22.2.2 XONTRO-Meldesatz

Hier ist stets der Eintrag "DE" vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
22.1A 2 (WM-Tabelle L 02 ISO 3166)
22.2.1A 2 (WM-Tabelle L 02 ISO 3166)
22.2.2A 2 "DE"

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
23HandelssegmentE 31 P 14

23.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Hier ist das Handelssegment, in dem das Geschäft geschlossen wurde, anzugeben. Ist das Handelssegment nicht bekannt, wird ausschließlich der Staat, in dem das Geschäft stattgefunden hat, im Feld "Staat" angegeben. Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um den Staat des Börsenplatzes. Die Schlüssel für die Handelssegmente sind grundsätzlich der WM-Tabelle G 32 zu entnehmen. Weitere Schlüssel für Handelssegmente sind entsprechend den Verlautbarungen der BaFin zu berücksichtigen.

23.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

23.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 23.1)

23.2.2 XONTRO-Meldesatz

Es ist immer der deutsche Börsenplatz anzugeben.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
23.1A 3 (WM-Tabelle G 32 oder Verlautbarung der BaFin)
23.2.1A 3 (WM-Tabelle G 32 oder Verlautbarung der BaFin)
23.2.2A 3 (WM-Tabelle G 32 oder Verlautbarung der BaFin)
Feld-Nr. Bezeichnung Label
24DepotwährungE 35 B 21

24.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Depotwährung (Einheit der gehandelten Menge) erläutert die als Zahl angegebene Nominale (Menge) und ist abhängig von der Notierungsart. Als Depotwährung gelten auch Stücke (in der Regel bei Aktien) und Kontrakte (in der Regel bei Derivaten).

24.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

24.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 24.1)

24.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 24.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
24.1A 3 (XXX oder ISO-Währungscode, lt. WM-W02)
24.2.1A 3 (XXX oder ISO-Währungscode, lt. WM-W02)
24.2.2A 3 (XXX oder ISO-Währungscode, lt. WM-W02)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
25NominaleE 35 A 12

25.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die Nominale (Menge), auf die der ausgeführte Auftrag oder das Geschäft lautet.

Ob es sich bei der Nominale (Menge) um Stück, Euro-Nennwert, Dollar- Nennwert usw. oder um Kontrakte handelt, ist dem Feld "Depotwährung" zu entnehmen.

25.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

25.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 25.1)

25.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 25.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
25.1A 1610,4 / 12,3 / 14,0(Betrag)
25.2.1A 1610,4 / 12,3 / 14,0(Betrag)
25.2.2A 1610,4 / 12,3 / 14,0(Betrag)

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
26Währung des Kurses oder PreisesE 33 T 11

26.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Handelswährung erläutert den in Feld 27 als Zahl angegebenen Abschlusskurs oder Preis.

26.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

26.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 26.1)

26.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 26.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
26.1A 3 (Landeswährung ISO-Code, lt. WM-W02)
26.2.1A 3 (Landeswährung ISO-Code, lt. WM-W02)
26.2.2A 3 (Landeswährung ISO-Code, lt. WM-W02)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
27Abschlusskurs / PreisE 33 T 12

27.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Der Abschlusskurs/Preis bezieht sich auf das gemeldete Geschäft. Bei Wert-papieren ist dies der Kurs und bei Optionen der Preis (Optionspreis).

Zu beachten ist, dass keine der in dem Meldesatz angegebenen Währungen mit der (nicht meldepflichtigen) Abrechnungswährung identisch sein muss.

27.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

27.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 27.1)

27.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 27.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
27.1N 157,7(Betrag)
27.2.1N 157,7(Betrag)
27.2.2N 157,7(Betrag)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
28Emittentennummer aktuellD 95008

28.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die Emittentennummer lt. dem WM-Daten-Feld GD245.

28.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

28.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 28.1)

28.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 28.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
28.1N 6 (lt. WM-GD245)
28.2.1N 6 (lt. WM-GD245)
28.2.2N 6 (lt. WM-GD245)

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
29Emittentennummer ursprünglichD 95009

29.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die ursprüngliche Emittentennummer lt. dem WM-Feld GD240.

29.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

29.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 29.1)

29.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 29.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
29.1N 6 (lt. WM-GD240)
29.2.1N 6 (lt. WM-GD240)
29.2.2N 6 (lt. WM-GD240)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
30Art des WertpapiersE 35 A 11

30.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Feld ist gemäß WM-GD195 zu füllen.

30.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

30.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 30.1)

30.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 30.2.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
30.1A 3 (lt. WM-GD195)
30.2.1A 3 (lt. WM-GD195)
30.2.2A 3 (lt. WM-GD195)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
31Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN)E 35 B 1

31.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die ISIN (International Securities Identification Number) des gehandelten Wertpapiers oder - soweit vorhanden - des gehandelten Derivats.

31.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

31.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 31.1)

31.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 31.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
31.1A 12AANNNNNNNNNN(lt. ISIN)
31.2.1A 12AANNNNNNNNNN(lt. ISIN)
31.2.2A 12AANNNNNNNNNN(lt. ISIN)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
32Kennzeichen des Herkunftsstaates der WertpapierkennnummerE 35 B 25

32.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld beschreibt die Wertpapierkennnummer. Es enthält die Kennung des Staates, aus dem die Kennnummer stammt.

32.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

32.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 32.1)

32.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 32.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
32.1A 2 (lt. WM-Tabelle L02 (ISO 3166))
32.2.1A 2 (lt. WM-Tabelle L02 (ISO 3166))
32.2.2A 2 "DE"

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
33WertpapierkennnummerE 35 B 25

33.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das gehandelte Wertpapier kann alternativ zur "ISIN" durch eine deutsche "WKN" oder eine andere nationale Kennnummer beschrieben werden. Das Wertpapier ist nicht meldepflichtig, wenn Nachforschungen des meldepflichtigen Unternehmens ergeben, dass keine nationale Kennnummer verfügbar ist.

Die Kennnummer ist in Abhängigkeit der "Kennzeichen der Gattungsart" anzugeben. Die Verwendung einer hausinternen Kennnummer ist nicht zulässig.

33.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

33.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 33.1)

33.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 33.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
33.1A 9 (Dt. WKN, nationale WKN)
33.2.1A 9 (Dt. WKN, nationale WKN)
33.2.2A 9 (Dt. WKN, nationale WKN)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
34Stamm-WKN 

34.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld hat bei Meldung einer deutschen Serien-WKN im Feld "Wertpapierkennnummer" die Stamm-WKN aus den WP-Stammdaten zu enthalten.

34.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

34.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld enthält bei Meldung einer deutschen Serien-WKN im Feld "Wertpapierkennnummer" die Stamm-WKN aus den WP-Stammdaten. Diese wird von der Deutsche Börse AG ergänzt, um die Zuordnung zur Gegenseite des Geschäfts, die nur die Stamm-WKN meldet, zu ermöglichen.

34.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
34.1N 6 (Stamm-WKN)
34.2.1N 6 (Stamm-WKN)
34.2.2N 6 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
35WertpapierbezeichnungE 35 B 3

35.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Es ist eine geeignete Wertpapierbezeichnung einzutragen, welche auch im Handelsverkehr üblicherweise verwendet wird.

35.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

35.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld unterteilt sich ursprünglich in zwei Felder. Handelt es sich um ein Wertpapier, welches im WM-Gattungsstamm enthalten ist, so wird dieses Feld von der Deutsche Börse AG dann gefüllt, wenn im Feld "Gattungsart" DE eingestellt ist und für beide Felder der WP-Bezeichnung kein Eintrag existiert.

In allen anderen Fällen wird die Gattung bzw. das Derivat im Meldesatz vom Meldepflichtigen verbal beschrieben (Name des Emittenten bzw. Produktbezeichnung, Zusatzangaben über Wertpapierart, Seriennummer, Hinweis auf Floater und dergleichen).

35.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 35.2.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
35.1A 70 (ANSI Zeichensatz)
35.2.1A 70 (S.W.I.F.T. konforme Zeichen)
35.2.2A 70 (S.W.I.F.T. konforme Zeichen)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
36Einheit der EffektennotizE 35 B 22

36.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Einheit der Effektennotiz (Notierungsart) erläutert den als Zahl angegebenen Kurs (Stückzahl, Prozentnotiz usw.).

36.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

36.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 36.1)

36.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 36.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
36.1N 1 (Belegung gemäß WM-Tabelle G19)
36.2.1N 1 (Belegung gemäß WM-Tabelle G19)
36.2.2N 1 (Belegung gemäß WM-Tabelle G19)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
37ZinssatzE 35 B 23

37.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält - sofern vorhanden - den Zinssatz des gehandelten Wertpapiers.

37.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

37.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 37.1)

37.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 37.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
37.1N 102,7(Zinssatz)
37.2.1N 102,7(Zinssatz)
37.2.2N 102,7(Zinssatz)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
38EndfälligkeitE 35 B 24

38.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält - sofern vorhanden - die Endfälligkeit des gehandelten Wertpapiers.

38.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

38.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 38.1)

38.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 38.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
38.1N 8JHJJMMTT(Datum)
38.2.1N 8JHJJMMTT(Datum)
38.2.2N 8JHJJMMTT(Datum)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
39Art des DerivatsE 7251

39.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die Art des gehandelten Derivats.

39.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

39.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 39.1)

39.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
39.1A 1 C = Call / Kaufoption
P = Put / Verkaufsoption
F = Future
39.2.1A 1 C = Call / Kaufoption
P = Put / Verkaufsoption
F = Future
39.2.2A 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
40Art der Identifikation des UnderlyingD 95020

40.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Underlying wird entweder als "ISIN" oder "Deutsche WKN" angegeben.

40.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

40.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 40.1)

40.2.2 Verfahren Makler - XONTRO

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
40.1A 2 I = ISIN
D = deutsche WKN
40.2.1A 2 I = ISIN
D = deutsche WKN
40.2.2A 2 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
41Identifikation des UnderlyingD 95021

41.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Feld "Identifikation des Underlying" muss als "ISIN" oder "Deutsche WKN" angegeben werden. Es darf keine hausinterne "WKN" verwendet werden.

41.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

41.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 41.1)

41.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
41.1A 12 (ISIN, dt. WKN des Underlying od. blank)
41.2.1A 12 (ISIN, dt. WKN des Underlying od. blank)
41.2.2A 12 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
42PreismultiplikatorE 7252

42.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Der Preismultiplikator ist nur bei Eurex-Geschäften gefüllt und beinhaltet die im Kontrakt enthaltene Stückzahl.

42.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

42.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 42.1)

42.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
42.1N 105,4(Multiplikator)
42.2.1N 105,4(Multiplikator)
42.2.2N 105,4(blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
43VersionsnummerE 7253

43.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld gibt die Versionsnummer der Option an.

43.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

43.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 43.1)

43.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
43.1N 2 (Nummer)
43.2.1N 2 (Nummer)
43.2.2N 2 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
44Währung des Basispreises der OptionE 7254

44.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Währung des Basispreises der Option erläutert den in Feld 45 als Zahl angegebenen Basispreis.

44.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

44.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 44.1)

44.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
44.1A 3 (lt. WM-W02)
44.2.1A 3 (lt. WM-W02)
44.2.2A 3 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
45Basispreis der OptionE 7255

45.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Der Basispreis der Option ist bei Call/Kaufoption und Put/Verkaufsoption zur vollständigen Beschreibung der gehandelten Serien obligatorisch.

45.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

45.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 45.1)

45.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
45.1N 157,7(Betrag)
45.2.1N 157,7(Betrag)
45.2.2N 157,7(blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
46Notierungsart des BasispreisesE 7256

46.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Notierungsart des Basispreises dient seiner näheren Beschreibung.

46.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

46.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 46.1)

46.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
46.1N 1 (lt. WM-G19)
46.2.1N 1 (lt. WM-G19)
46.2.2N 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
47Fälligkeit des DerivatsE 726

47.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Die Fälligkeit des Derivats ist das Verfallsdatum gemäß den Produktspezifikationen. Wenn der Tag vom Meldepflichtigen nicht ermittelt werden kann, ist nur Jahr und Monat anzugeben und der Tag mit 00 zu belegen.

47.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

47.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 47.1)

47.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
47.1N 8JHJJMMTT oder JHJJMM00,
falls nicht vorhanden/bekannt
(Datum)
47.2.1N 8JHJJMMTT oder JHJJMM00,
falls nicht vorhanden/bekannt
(Datum)
47.2.2N 8 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
48StornodatumE 3 P 6

48.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

(siehe § 18 Satz 1 InvMV)

48.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

48.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 48.1)

48.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 48.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
48.1N 8JHJJMMTT(Datum)
48.2.1N 8JHJJMMTT(Datum)
48.2.2N 8JHJJMMTT(Datum)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
49Art des Meldesatzes 

49.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

49.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

49.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

49.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
49.1A 1 (blank)
49.2.1A 1 (blank)
49.2.2A 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
50Kennzeichen-AktualisierungE 31 P 18

50.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

(siehe § 18 Satz 2 und 3 InvMV)

50.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

50.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Das von den Meldepflichtigen gemeldete Kennzeichen "J" ist in "A" zu ändern

(im Übrigen siehe 50.1).

50.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzunehmen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
50.1A 1 A = Geschäft wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet
N = Defaultwert
50.2.1A 1 (siehe 50.1)
50.2.2A 1 (blank)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
51ValutaE 30

51.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Das Valutadatum eines Wertpapiergeschäfts ist der Tag, an dem vereinbarungsgemäß die Geldverrechnung (Geldvaluta) vorgenommen wird.

Das Feld ist in der Regel nur belegt, wenn eine besondere Valuta als Erklärung für einen vom Markt wesentlich abweichenden Kurs dient.

51.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

51.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

(siehe 51.1)

51.2.2 XONTRO-Meldesatz

(siehe 51.1)

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
51.1N 8JHJJMMTT(Datum)
51.2.1N 8JHJJMMTT(Datum)
51.2.2N 8JHJJMMTT(Datum)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
52Gesetzliche Grundlage des MeldesatzesD 95000

In diesem Feld ist bei Meldungen nach § 10 Abs. 2 InvG zur eindeutigen Zuordnung stets die Bezeichnung "INVMV" einzutragen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
52A 5 INVMV

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
53Datum-ErstellungD 95001

53.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

53.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

Das Sendedatum ist vom Meldepflichtigen oder einem von diesem Beauftragten unmittelbar vor dem Senden zu füllen.

53.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld wird von der Deutsche Börse AG gefüllt, wenn die Sätze aufbereitet werden. Dieses Datum enthält den Kalendertag der Erstellung des Meldesatzes durch die Deutsche Börse AG. Es wird beim File-Transfer dem Vorsatz des übertragenen Meldesatzes entnommen und ist im Dialog das Erfassungsdatum (Sendedatum).

53.2.2 XONTRO-Meldesatz

Hier ist das Datum, an dem der Meldesatz aus dem XONTRO-Maklersatz generiert wird, einzustellen.

 

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
53.1N 8JHJJMMTT(Datum)
53.2.1N 8JHJJMMTT(Datum)
53.2.2N 8JHJJMMTT(Datum)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
54ISN bzw. MeldenummerD 95003

54.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Es ist pro Tag und Melder eine fortlaufende Nummerierung der Sätze in dieses Feld zu generieren. Beginnend mit der Nummer 1.

54.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

54.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld enthält die laufende Nummer der Sätze pro Tag.

Beim File-Transfer wird die ISN vom Melder vergeben und beginnt täglich mit der Nummer 1.

Im Dialog wird die Meldenummer täglich mit 900001 beginnend von der Deutsche Börse AG vergeben.

54.2.2 XONTRO-Meldesatz


Pro Tag sollte eine laufende Nummer generiert werden, die für jeden Block des File-Transfers mit 1 beginnt.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
54.1N 6 lfd. Nummer pro Tag und Melder
54.2.1N 6 File-Transfer-Nummer zwischen 1 und 899999 Dialog-Nummer zwischen 900001 und 999999
54.2.2N 6 Nummer zwischen 1 und 999999

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
55Adresse-MelderD 95004

55.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Es ist die Identifikation des Meldepflichtigen, die auch im Feld "Identifikation des Meldepflichtigen" verwendet wurde, in diesem Feld einzustellen.

55.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

55.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld wird automatisch bei dem SWIFT-Datentransfer generiert. Es enthält die SWIFT-Adresse des Melders.

55.2.2 XONTRO-Meldesatz

Es ist die Identifikation des Meldepflichtigen aus dem Feld "Identifikation des Meldepflichtigen" einzustellen.

Dies entspricht ebenfalls dem Eintrag im Feld Identifikation (Makler).

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
55.1A 12 (ID des Melders)
55.2.1A 12 File-Transfer = S.W.I.F.T.-Adresse
Dialog = existente KVN
55.2.2A 12 (ID des Melders)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
56Datum-EingangD 95006

56.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält das Eingangsdatum, an dem der Meldesatz bei einem geeigneten Dritten eingegangen ist.

56.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

56.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld enthält das Eingangsdatum bei der Deutsche Börse AG.

56.2.2 XONTRO-Meldesatz

Dieses Feld enthält das Datum, an dem der Meldesatz von der Deutsche Börse AG erstellt wurde. Es ist mit dem Feld "Datum Erstellung" identisch.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
56.1N 8JHJJMMTT(Datum)
56.2.1N 8JHJJMMTT(Datum)
56.2.2N 8JHJJMMTT(Datum)

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
57Zeit-EingangD 95007

57.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

Dieses Feld enthält die Eingangsuhrzeit, an dem der Meldesatz bei einem geeigneten Dritten eingegangen ist.

57.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

57.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Dieses Feld enthält die Eingangsuhrzeit bei der Deutsche Börse AG.

57.2.2 XONTRO-Meldesatz

Dieses Feld enthält die Uhrzeit, an dem der Meldesatz von der Deutsche Börse AG erstellt wurde. Es ist mit dem Feld "Datum Erstellung" identisch.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension FormatWerteliste
57.1N 6HHMMSS(Uhrzeit)
57.2.1N 6HHMMSS(Uhrzeit)
57.2.2N 6HHMMSS(Uhrzeit)

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
58Ursprungs-Geschäftsnummer Deutsche Börse AGD 95010

58.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

58.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

58.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

58.2.2 XONTRO-Meldesatz

Dieses Feld ist zu füllen, um den Handel unter Maklern mit sich ändernden Geschäftsnummern lückenlos nachvollziehen zu können.

Sollte sich im Laufe eines Geschäfts die Geschäftsnummer ändern, z.B. wegen einer Aufgabenweitergabe, so ist die ursprüngliche Geschäftsnummer in diesem Feld einzutragen.

Dieses Feld ist nur bei Aufgabenschließung und -weitergabe relevant.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
58.1A 16 (blank)
58.2.1A 16 (blank)
58.2.2A 16 Numerischer Schlüssel der deutschen Präsenzbörsen gemäß WM-G32 gültiges
Datum im Format JJMMTT ganzzahliger Wert

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
59Aufgabe-KennzeichenD 95012

59.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

59.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

59.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

59.2.2 XONTRO-Meldesatz

Dieses Feld kennzeichnet und klassifiziert ein Aufgabegeschäft des Maklers. Das Aufgabe-Kennzeichen der Makler ist in dieses Feld zu übertragen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
59.1A 1 (blank)
59.2.1A 1 (blank)
59.2.2A 1 0 = keine Aufgabe
1 = Aufgabe
3 = Aufgabenschließung
4 = Aufgabenweitergabe

 

Feld-Nr. Bezeichnung Label
60Abruf-Gruppe-MaklerD 95013

60.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

60.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

60.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

60.2.2 XONTRO-Meldesatz

Dieses Feld enthält zusätzliche Informationen über das entstandene maklervermittelte Geschäft.

Aus dem XONTRO-Maklersatz ist die Abruf-Gruppe-Makler in dieses Feld zu übertragen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
60.1A 1 (blank)
60.2.1A 1 (blank)
60.2.2A 1 (blank)=Geschäft
D = Stornierung
E = Löschung einer Aufgabe
F = Info-Meldung über Storno eines HuM-Geschäfts
L = Zwangsaufgabe/-weitergabe (Gegeneingabe mit Kontrahent = Bank)
R = Storno: Zwangsaufgabe/-weitergabe (Gegeneingabe mit Kontrahent = Bank)

 

Feld-Nr.BezeichnungLabel
61Datum letzte Änderung 

61.1 Verfahren an BaFin direkt oder über geeignete Dritte

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

61.2 Verfahren über Gruppe Deutsche Börse

61.2.1 File-Transfer-/Dialog-Meldesatz

Wenn ein gemeldeter Geschäftssatz im änderungsfähigen Online-Bestand geändert wird, so ist das Datum der letzten Änderung einzutragen.

61.2.2 XONTRO-Meldesatz

In diesem Feld ist kein Eintrag vorzusehen.

Technische Beschreibung
Bezug Dimension Format Werteliste
61.1N 8JHJJMMTT(blank)
61.2.1N 8JHJJMMTTGültiges Datum im Format JHJJMMTT
61.2.2N 8JHJJMMTT(blank)
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