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3.4 Auswahl und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen

Vor Beginn der Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zu prüfen, ob Absturzsicherungen in Form von Seitenschutz oder Auffangeinrichtungen (Fanggerüsten oder Netzen) verwendet und angebracht werden können. Ist dies nicht der Fall dürfen PSA gegen Absturz (siehe Bild 3-9) verwendet werden.

Bild 3-9: sachgemäß angelegter Auffanggurt nach DIN EN 361

Neben der Absturzgefährdung können bei vielen Arbeitsvorgängen zusätzliche Gefährdungen auftreten, die sich nicht immer durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermeiden lassen. Persönliche Schutzausrüstungen sollen die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen und gesundheitsschädigenden Einflüssen schützen.

Dazu gehören insbesondere:

Vor dem Einsatz von PSA ist Folgendes zu beachten:

Die Beschäftigten zum Tragen von PSA motivieren bedeutet:

Beim Einsatz von PSA ist zu beachten, dass

Der Einsatz der geeigneten und zweckmäßigen persönlichen Schutzausrüstungen ist im Fremdbetrieb und auf Baustellen von besonderer Bedeutung.

Weitere Informationen zu Auswahl und Gebrauch von PSA können den BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (z.B. BGR 189 bis 199) entnommen werden.

3.5 Einweisen in der Arbeitsaufgabe

Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten wird durch die Einweisung in den Arbeitsauftrag sinnvoll ergänzt.

Auf Besonderheiten der aktuellen Baustelle werden die Beschäftigten gezielt hingewiesen.

Gleichfalls müssen die vom Auftraggeber gegebenen Hinweise zum Arbeitsschutz (z.B. Baustellenordnung, gegenseitige Gefährdung usw.) an die eigenen Beschäftigten weitergegeben werden.

Ist das Thema der Unterweisung z.B. der richtige Umgang mit persönlichen Schutzausrüstungen, wird bei der Einweisung genau beschrieben, wo sich z.B. die Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz am Bauwerk befinden.

Einweisung ist beispielsweise erforderlich

Sie dient dazu,

4 Ergebniskontrolle

Ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrages ist die Kontrolle des Ergebnisses. Neben Aussagen zur qualitativen Erfüllung des Auftrags gibt die Ergebniskontrolle auch Aufschlüsse über Qualität von Planung und Organisation sowie Art und Weise, wie ein Arbeitsauftrag ausgeführt wurde.

Insbesondere gewinnen die Verantwortlichen Aufschlüsse über

Die Ergebniskontrolle (siehe Checkliste im Anhang) versetzt den Unternehmer in die Lage, zukünftige Arbeitsaufträge sicherer und kostenbewusster vorzubereiten und durchzuführen.

5 Zusammenfassung

Die Informationsschrift "Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen" gibt dem Unternehmer Hinweise, Aufträge sicher und erfolgreich auszuführen. Erfolg können allerdings auf Dauer nur die Unternehmen haben, in denen Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Unternehmensphilosophie verankert sind.

Gerade beim Erteilen von Arbeitsaufträgen für Bau- und Montagearbeiten müssen sich Unternehmer und Vorgesetzte ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten bewusst sein. Obwohl unternehmerische Pflichten auf geeignete Vorgesetzte übertragen werden können, verbleibt beim Unternehmer die Verantwortung und somit die Fürsorgepflicht und die "Oberaufsicht" bei der Ausführung von Arbeitsaufträgen.

Bei der Ermittlung von Unfallursachen wird deutlich, dass sich viele Unfälle durch bessere Planung und eine den Arbeitsaufträgen angemessene Organisation hätten vermeiden lassen. Konsequentes Durchdenken der Arbeitsabläufe und Ermitteln möglicher Gefährdungen sowie verbleibender Restrisiken vor Beginn der Arbeiten können menschliches Leid und Sachschäden verhindern.

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Anhang1

Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten

Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 9 Abs. 2 Nr.2 OWiG, & 13 Abs.2 ArbSchG)
Herrn/Frau
werden für den Betrieb/die Abteilung *)
der Firma
(Name und Anschrift der Firma)
Die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung:
  • Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten *)
  • - Anordnungen und sonstige Maßnahmen zu treffen *)
  • eine wirksame erste Hilfe sicherzustellen *)
  • arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen *)
soweit ein Betrag von ... ... ... ... ... Euro nicht überschritten wird
Dazu gehören insbesondere:
 
 
 
Ort
 
Datum


Unterschrift des Unternehmers


(Unterschrift des Verpflichteten)

*) Nichtzutreffendes streichen

Arbeitsschutzvereinbarung

Arbeitsschutzvereinbarung
(als Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages )
Die Tätigkeit von Zeitarbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) unterliegt den für den Kunden (Entleiher) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Kunden (Entleiher) unbeschadet dar Pflichten das Zeitarbeitunternehmens (Verleihers vgl. § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Die nachfolgenden Vereinbarungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten für den/die folgende(n) Beschäftigte(n):

Frau/Herr:
Qualifikation/Tätigkeit:
Beschreibung/Charakterisierung der Tätigkeit:
Einsatzort:Einsatzdauer:
1. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Für die o.a. Tätigkeit sind folgende PSA erforderlich:

Gestellung durch:
Zeitarbeitunternehmen
(Verleiher)
Kunde
(Entleiher)
 
 
 
 
2. Erste Hilfe

Einrichtungen und Maßnahmen der ersten Hilfe werden vom Kunden (Entleiher) sichergestellt:

3. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für die o.a. Tätigkeit sind folgende Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich:

Veranlasst durch:
Zeitarbeitunternehmen
(Verleiher)
Kunde
(Entleiher)
 
 
4. Sicherheitstechnische Einweisung am Arbeitsart

Der Kunde (Entleiher) unterrichtet den Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann und über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwehr dieser Gefahren.

Der Kunde (Entleiher) unterrichtet den Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen der beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes (§ 11 Abs. 6 AÜG).

5. Arbeitsunfall

Der Kunde (Entleiher) verpflichtet sich, einen Arbeitsunfall dem Zeitarbeitunternehmen (Verleiher) sofort zu melden. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist gemeinsam zu untersuchen.

 
 Unterschrift Kunde/EntleiherUnterschrift Zeitarbeitunternehmen/Verleiher

Kurzunterweisung

Für wiederkehrende Unterweisungen hat sich die Form der Kurzunterweisung bewährt. Diese Art der Unterweisung berücksichtigt nicht nur die gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung der Beschäftigten, sondern auch die Tatsache, dass die zu vermittelnden Inhalte den Unterwiesenen meistens bekannt sind. Die Kurzunterweisung sollte die Dauer von 15 Minuten nicht überschreiten. Bei der Kurzunterweisung werden die Beschäftigten unmittelbar in die Beurteilung der Arbeitsplatzsituation mit einbezogen.

Auf diese Weise wird der Ermüdungseffekt infolge regelmäßiger Wiederholung der Unterweisungsinhalte wirkungsvoll vermieden. Der Vorgesetzte übernimmt bei dieser Form der Unterweisung die Rolle des Moderators oder überlässt diese einem erfahrenen Beschäftigten, der Kenntnisse im Arbeitsschutz bezogen auf den aktuellen Unterweisungsinhalt hat. Die Wirkung der Unterweisung wird verstärkt, wenn sie am Arbeitsplatz durchgeführt wird.

In der Praxis hat sich folgendes methodisches Vorgehen bewährt:

Unterweisungsgegenstand, Unterweisungsziel werden vom Unterweisenden genannt und auf einem Plakat, Flipchart o.Ä. festgehalten.

Unterweisungsthemen können sein:
sicheres Arbeiten auf Anlegeleitern, Arbeiten mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, sicheres Arbeiten auf Fahrgerüsten, sicheres Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Sicherheit beim E-Schweißen, sicherer Umgang mit Winkelschleifern usw.
  1. Welche Gefahren gibt es?
    Hier nennen die zu Unterweisenden alle Gefahren, die ihnen zum Unterweisungsthema bekannt sind, die Antworten werden notiert und notfalls vom Unterweisenden ergänzt.
    Mögliche Antworten je nach Unterweisungsthema können sein:
    Absturzgefahr, Zeitdruck, Unkenntnis, Witterung, keine Erfahrungen, elektrischer Strom, Lärm, Explosionen, Funken usw.
  2. Was kann dadurch passieren?
    Hier werden die möglichen Folgen der Gefahren für Mensch bzw. Umwelt genannt und ebenfalls schriftlich festgehalten.
    Dem Unterweisungsinhalt entsprechende Antworten können sein:
    Verletzungen, Tod, Gehör- und andere Gesundheitsschäden, Gefährdungen anderer, Zerstörung von Sachwerten, Verbot des Weiterarbeitens usw.
  3. Wie schützen wir uns?
    Hier werden die notwendigen Schutzmaßnahmen genannt und aufgelistet und in ihrer Wirksamkeit, in der Reihenfolge Technik, Organisation, PSA und Verhalten bewertet.
    Die Antworten können lauten:
    Seitenschutz, Fangnetze, PSA gegen Absturz, Absaugung von Gefahrstoffen, Atemschutz usw.

Das Ergebnis der Kurzunterweisung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Unterwiesenen und dem Unterweisenden und sollte durch Unterschrift der Beteiligten bestätigt werden.

Der schriftlich festgehaltene Unterweisungsablauf mit der verbindlichen Vereinbarung kann an geeigneter Stelle ausgehängt werden, so dass "Abweichler" später direkt auf ihr Fehlverhalten angesprochen werden können:

"Du hast es doch selber gesagt. Warum hältst du dich nicht an unsere Vereinbarung?"

Vorteile dieser Methode sind:

Unterweisungsgegenstand/Unterweisungsziel (Beispiel)
Sicheres Arbeiten mit Anlegeleitern
  1. Welche Gefahren gibt es?

    Umfallende Leiter, wegrutschender Leiterkopf, beschädigte Holme und Sprossen, wegrutschender Leiterfuß.

  2. Was kann dadurch passieren?

    Durch Abrutschen und Herabfallen können Verstauchungen, Hautabschürfungen und Knochenbrüche auftreten. Auch schwere Verletzungen mit Todesfolge können Abstürze von Leitern bewirken.

  3. Wie schützen wir uns?

    Leitern vor Benutzung auf sichtbare Beschädigungen überprüfen. Leiter sicher aufstellen, Leiterkopf mit Schnellspanngurt gegen Wegrutschen sichern. 1,00 m Überstand der Leiter zum Übersteigen auf Flächen , Leiterfüße gegen Wegrutschen sichern (Anstellwinkel von 65 - 75 ° beachten), Leiterfüße dem Untergrund anpassen, Sicherungsposten in Verkehrswegen , keine schweren Elektrohandgeräte auf Leitern einsetzen, auf saubere Schuhsohlen achten u.s.w.

  
 
 
DatumUnterschriften

Gestaltung einer Vorlage für die Kurzunterweisung


C
heckliste zur Vorbereitung von Arbeiten an Gebäuden und Anlagen

Nr.AllgemeinBemerkungen
1.Wer ist dafür verantwortlich, dass die ausgewählten Beschäftigten für den Arbeitsauftrag fachlich ausreichend qualifiziert und unterwiesen sind? 
2.Kennen Sie die örtlichen Bedingungen für die geplanten Bau- und Montagearbeiten Ihrer Beschäftigten? 
3.Waren Sie selbst vor Ort? 
4.Muss man sich u.U. mit anderen Firmen verständigen und wer ist dafür verantwortlich? 
5.Ist der Zeitbedarf realistisch kalkuliert? 
6.Haben Sie Zeit für unvorhergesehene Störungen eingebaut? 
7.Wer stellt die erforderlichen Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen zur Verfügung? 
8.Wer arbeitet mit wem zusammen? 
9.Was haben sie dabei zu tun? 
10.Welche Mittel benötigen sie dazu? 
11.Wurde die genaue Terminplanung bekannt gegeben? 
12Wer übernimmt die Führung auf der Baustelle? 
13.Was genau ist bei Störungen im Arbeitsablauf zu tun? 
14.Haben Sie sich davon überzeugt, dass alle Beteiligten den Arbeitsauftrag bzw. die Anweisungen verstanden haben? 
Nr.BaustelleBemerkungen
1.Wer leitet und wer beaufsichtigt die Bauarbeiten? 
2.Gibt es spezielle Baustellenregelungen des Bauherrn und haben Sie darüber Ihre Beschäftigten informiert? 
3.Mit wem sind spezielle Arbeitsgenehmigungen m(z.B. für Schweißen) abzusprechen? 
4.Wer hat die einzelnen Montageschritte vorab mit dem örtlichen Aufsichtführenden abzusprechen? 
5.Wer hat die Baustelle gemäß § 3, UVV "Bauarbeiten" (BGV C22) der Berufsgenossenschaft angezeigt? 
6.Wurde eine Montageanweisung gemäß § 17, UVV "Bauarbeiten" (BGV C22) erstellt? 
Nr.Zugänge und ArbeitsplätzeBemerkungen
1.Sind die Zugänge zu den Arbeitsplätzen stolperfrei zu begehen und sind erforderlichen falls Seitenschutz oder andere Einrichtungen als Absturzsicherungen vorhanden? 
2.Wie ist sichergestellt, dass die eingesetzten Leitern unbeschädigt sind und gemäß den Herstellerhinweisen benutzt werden? 
3.Arbeiten auf Leitern dürfen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Welche alternativen Arbeitsplätze sind von Ihnen vorgesehen? 
4.Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) sind nach einer Aufbau- und Verwendungsanleitung aufzubauen. Liegt diese auf der Baustelle vor? 
5.Sind die benutzten Gerüste vor der Benutzung auf augenfällige Mängel (z.B. fehlender Seitenschutz und beschädigte Gerüstbeläge) überprüft? 
6.Sind Ihre Beschäftigten schriftlich für die Benutzung von Hubarbeitsbühnen beauftragt? 
7.Wer stellt sicher, dass bei fehlendem Seitenschutz, Fanggerüsten oder Fangnetzen für jeden Beschäftigten PSA gegen Absturz zur Verfügung stehen und diese auch benutzt werden? 
Nr.Werkzeuge und EinrichtungenBemerkungen
1.Wie ist die regelmäßige mindestens 3-monatige bzw. 6-monatige Prüfung der elektrischen Handwerkzeuge organisiert? 
2.Hat der Baustromverteiler einen Fehlerstromschutzschalter (RCD mit d 30 mA Auslösung) und wird dieser regelmäßig geprüft? 
3.Wie vermeiden Sie Entstehungsbrände beim Schweißen? 
4.Wer prüft den Zustand der eingesetzten Anschlagmittel? 
5.Wie ist der sichere Umgang mit Gefahrstoffen inkl. Entsorgung sichergestellt? 
Nr.Persönliche SchutzausrüstungBemerkungen
1.Wer kontrolliert die Verwendung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung? 
2.Wer unterweist die Beschäftigten in der richtigen Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung? 
Nr.Notfälle und erste HilfeBemerkungen
1.Wer und wie ist im Notfall (z.B. bei Brand) zu alarmieren? 
2.Wo ist auf der Baustelle ein Verbandkasten? 
3.Wer ist ausgebildeter Ersthelfer? 
4.Sind die Anschriften der nächstgelegenen Durchgangsärzte bekannt? 

Checkliste zur Ergebniskontrolle ("Fünf-Minuten-Check")

Nr.Organisation - VorbereitungBemerkungen
1.Wurde der Arbeitsauftrag lt. Anweisung komplett erledigt?

Was fehlte?

 
2.Standen alle Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen zur Verfügung?

Was fehlte?

 
3.Gab es Störungen?

Welche?

 
4.Kamen kritische Situationen vor?

Welche?

 
5.Traten Schwierigkeiten mit Kunden oder Fremdfirmen

auf?

Welche?

 
6.Gab es Probleme mit den Beschäftigten (z.B. Fehlverhalten)?

Welche?

 
7.Was könnte in Zukunft verbessert werden? 


_____________________________________________________

1 Gruber, Mierdel; "Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung", Verlag Technik & Information e.K., Bochum 2001

2 Debitz, Gruber, Richter; "Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz", Teil 2; Verlag Technik & Information e.K., Bochum 2001

3 Strobel, G.; J. v. Krause; "Psychische Belastung von Bauleitern", Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Fb 778, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW

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