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Messung und Messstrategie von KühlschmierstoffenAnhang 1


Anhang 1.1 - Leitfaden zur Messung und messtechnischen Wirksamkeitskontrolle

Vor einer messtechnischen Bewertung sind zunächst die nach Anhang 8 empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, die sicherstellen sollen, dass die technischen Randbedingungen den heute gängigen Möglichkeiten entsprechen, also den Stand der Technik darstellen. Die Messung sollte abschließend der Bestätigung dienen, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind.

Nach Ermittlung sämtlicher Randbedingungen ist festzulegen, welches Kohlenwasserstoffgemisch im Wesentlichen für die Emission verantwortlich und somit zu bewerten ist. Dabei sind sämtliche, im Arbeitsbereich verwendete Kohlenwasserstoffgemische zu berücksichtigen, insbesondere leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe die unter den Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische - RCP fallen.

In regelmäßigen Abständen ist zu prüfen, ob die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Betriebsbedingungen noch gelten. Wird eine Änderung festgestellt und beeinflusst dies die Exposition wesentlich, ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und der Stand der Technik durch abschließende Messungen abzusichern.

Das Messverfahren für Kühlschmierstoffe beruht auf der Messung der CH-Valenzschwingung und erfasst sämtliche organischen Moleküle, die derartige Molekülanteile aufweisen (z.B. Kohlenwasserstoffe-RCP, Lösemittel wie Aceton, Alkohole, Essigester). Messergebnisse ohne eine besonders sorgfältige Ermittlung von Fremdemissionen sind nicht zu bewerten. Allgemein lässt sich feststellen, dass sich Beeinflussungen umso stärker auswirken, je schwerer flüchtig der im Arbeitsbereich eingesetzte Kühlschmierstoff ist.

Bei Messungen auf Kühlschmierstoffe ist grundsätzlich parallel zu der Probenahme auf Kühlschmierstoffe eine Probenahme auf leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe und Lösemittel vorzunehmen. Dazu sind parallel das Messverfahren für Kühlschmierstoff und das gaschromatographische Verfahren für die Kohlenwasserstoffgemische - RCP einzusetzen. Für Kühlschmierstoffe ist bei Messwerten, die oberhalb des festgestellten Standes der Technik liegen (vgl. Abschnitt 6.1.2) zu prüfen, ob bei der gaschromatographischen Auswertung der Aktivkohleröhrchen andere Emissionen festgestellt werden können.

Werden z.B. Lösemittel oder Kohlenwasserstoff - RCP als Störkomponenten in nennenswertem Umfang (z.B. bei wassergemischten Kühlschmierstoffen oder nichtwassermischbaren Kühlschmierstoffen mit Flammpunkt > 100 °C mehr als 50 % des Standes der Technik) ermittelt, ist eine Bewertung für Kühlschmierstoffe nicht möglich. Diese zweite, parallel gezogene Probe bietet somit eine gute Sicherheit, dass mögliche Beeinflussungen erkannt bzw. ausgeschlossen werden können. Aus der Auswertung der Parallelprobe lässt sich in der Regel das emissionsbestimmende Kohlenwasserstoffgemisch ermitteln und bewerten.

Eine ausführliche Erläuterung zu dieser Problematik enthalten der BIA-Report 5/99 (Messen, Beurteilen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen) und die CD-ROM Kühlschmierstoffe (ESKA Verlag), die gemeinsam von den Metall-Berufsgenossenschaften, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und Kühlschmierstoffherstellern zusammengestellt wurde.

Anhang 1.2 Messverfahren

Die Messverfahren für Kühlschmierstoffe und sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische unterscheiden sich nur wenig; bei beiden Verfahren wird die kohlenwasserstoffhaltige Luft mittels einer geeigneten Pumpe durch ein mit einem Glasfaserfilter und XAD-2-Adsorberharz bestücktes GGP-Probenahmesystem gesaugt. Das in der Luft enthaltene Aerosol des Kühlschmierstoffes oder des sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemisches wird vom Glasfaserfilter zurückgehalten, der Dampf wird am XAD-2 adsorbiert.

Der beaufschlagte Filter und das XAD-2 werden mit jeweils 10 mL Tetrachlorethen 16 h extrahiert. Das Adsorberharz wird durch Filtration vom Lösungsmittel getrennt. Die quantitative Auswertung erfolgt infrarotspektrometrisch mittels Kalibrierkurven. Als Vergleichsstandard wird das jeweilig am Arbeitsplatz verwendete komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemisch zugrunde gelegt.

Wasserlösliche Kühlschmierstoffe können mit diesem Messverfahren nicht überwacht werden!

Anhang 1.2.1 - Kenndaten des Verfahrens:

Messbereich:
0,5 bis > 250 mg/m³

Erweiterte Messunsicherheit über das Gesamtverfahren nach EN 482 im Messbereich:
1 mg/m³: U = 28,2 %
20 mg/m³: U = 23,7 %

Die ermittelten Konzentrationen am Arbeitsplatz sollten außerhalb des durch die erweiterte Messunsicherheit charakterisierten Fehlerbereichs der Methode liegen.

Verfahrensvariationskoeffizient der analytischen Methode:
1,2 %

Wiederfindungsrate:
108 %

Lagerfähigkeit der Proben:
10 Tage

Anhang 1.3 - Messergebnisse von Messungen der Berufsgenossenschaften in Arbeitsbereichen mit Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

Die Messwerte wurden im qualitätsgesicherten Messsystem der UV-Träger zur Gefährdungsermittlung - MGU ermittelt in der Expositionsdatenbank MEGA dokumentiert und im IFA ausgewertet.

AnwendungsbereichAnzahl
Mess-
werte
50-Per-
zentil in
mg/m³
75-Perzen-
til in
mg/m³
90-Per-
zentil in
mg/m³
95-Per-
zentil in
mg/m³
Kühlschmierstoffe wassergemischt75644,99,317,223,7
Kühlschmierstoff nicht wassermischbar24514,28,815,821,0
Kühlschmierstoffe Flammpunkt < 100 °C916,361,0104,9140,2
Nichtwassermischbare Umform-
schmierstoffe

Stahlrohrproduktion, Kaltmassiv-
umformung

Herstellung von Verbindungsele-
menten - Gewindewalzen

Blechumformung (z.B. Tiefziehen,
Schneiden, Drücken, Biegen)

2473,410,333,452,4
Wassermischbare und wassergemischte
Umformhilfsstoffe
753,14,88,311,1
Kühlschmierstoffe in der Glasbearbeitung211,83,710,411,1


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Muster eines Reinigungsplanes für Werkzeugmaschinen mit MinimalmengenschmierungAnhang 2


Firma:ReinigungsplanNr.:
Datum:
Arbeitsbereich:
Arbeitsplatz:
Maschinen-Nr.:
Reinigung von Werkzeugmaschinen mit Minimalmengenschmierung
1. Zweck:Reinigen des Maschinen-Innenraumes von Metallstaub/Öl-Ablagerungen gemäß Wartungs- und Reinigungsintervall.
2. Anwendung:Für Werkzeugmaschinen mit Minimalmengenschmierung.
2.1 Leicht verschmutzte AnlagenDurchführung mit Produktionsunterbrechung (Schichtende).
2.1.1 Reinigungsmittel:Putztücher und/oder Besen,
2.1.2 Durchführung
  1. Spänenester und Metallknäuel auf waagerechten Oberflächen und hervorstehenden Teilen beseitigen.
  2. Feuchte Rückstände/Belag auf Innenwänden der Maschine abreiben/abkehren in Späneförderer.
  3. Absaugstelle der Maschine kontrollieren. Eventuelle Spänegitter reinigen (Verstopfung durch Späne verhindern).
2.2 mittel bis stark verschmutzte Anlagen:Durchführung mit Produktionsunterbrechung.
2.2.1 Reinigungsmittel:Reinigung mit Niederdruckgeräten (Druck: 3 bis 7,5 bar).
2.2.2 Durchführung:Ablagerungen auf Oberfläche vom Maschineninnenraum durch Wasserstrahl mit einer Lanze entfernen. Evtl. durch die Zugabe einer Reinigungsemulsion Reinigungswirkung verbessern und Korrosionsschutz auftragen (Lieferantenangaben beachten).
2.3 Sehr stark verschmutzte Anlagen (hartnäckige Verunreinigungen, Verkrustungen):Durchführung mit Produktionsunterbrechung.
2.3.1 Reinigungsmittel:Strahlreinigung mit Trockeneis
2.3.2 Durchführung:Die zu reinigende Oberfläche mit tiefgekühlten CO2 -Pellets in der Größe von Reiskörnern mit einer Strahldüse unter Druckluft strahlen. Ablösen der versprödeten Schmutzschicht vom Untergrund. Verunreinigungen in Späneförderer leiten.

Achtung:

  • Hohe Lärmentwicklung; Gehörschutz tragen
  • Nur mit Schutzkleidung/Schutzanzug/ Schutzhandschuhe/ Schutzbrille arbeiten.
  • Nicht in engen, schlecht belüfteten Räumen arbeiten: Gefahr der CO2-Anreicherung!
Bearbeiter:Unterschrift:


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Prüfplan für wassergemischte KühlschmierstoffeAnhang 3


Firma:Prüfplan
- für wassergemischte KSS -
Nr.:
Datum:
Zu prüfende GrößePrüfmethodenPrüfintervalleMaßnahmen, Erläuterungen
1Wahrnehmbare VeränderungenAussehen, GeruchtäglichUrsachen suchen und beseitigen, z.B. Öl abskimmen, Filter überprüfen, KSS belüften
2pH-WertLabormethode:
elektrometrisch mit pH-Meter (DIN 51369)
Vor-Ort-Mess-Methode:
mit pH-Papier (Spezialindikatoren mit geeignetem Messbereich)
wöchentlich 1)Bei pH-Wert-Abfall :
> 0,5 bezüglich Erstbefüllung:
Maßnahmen gemäß Herstellerempfehlung

> 1,0 bezüglich Erstbefüllung:
KSS austauschen, KSS-Kreislauf reinigen
3Gebrauchs-KonzentrationHandrefraktometerwöchentlich 1) Methode ergibt bei Fremdölgehalten falsche Werte
4BasenreserveSäuretitration gemäß Herstellerempfehlungbei BedarfMethode ist unabhängig von enthaltenem Fremdöl
5NitritgehaltTeststäbchenmethode oder Labormethodewöchentlich 1)> 20 mg/l Nitrit:
KSS-Austausch oder Teilaustausch oder inhibierende Zusätze; sonst muss NDELA im KSS und in der Luft bestimmt werden.

> 5 mg/l NDELA im KSS:
Austausch, KSS-Kreislauf reinigen und desinfizieren, Nitrit-Quelle suchen und falls möglich beseitigen

6Nitrat-/Nitritgehalt des Ansetzwassers, wenn dieses nicht dem öffentlichen Netz entnommen wirdTeststäbchenmethode oder Labormethodenach BedarfWasser aus öffentlichem Netz benutzen.

Falls Wasser aus öffentlichem Netz > 50 mg/l Nitrat: Wasserwerk verständigen.
1) Die angegebenen Prüfintervalle (Häufigkeit) beziehen sich auf den Dauerbetrieb. Andere Betriebsverhältnisse können zu anderen Prüfintervallen führen; Ausnahmen nach den Abschnitten 4.4 und 4.10 der TRGS 611 sind möglich.
Bearbeiter:Unterschrift:


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Muster eines Prüfplanes für wassergemischte KühlschmierstoffeAnhang 4


Maschinenbezeichnung:Füllmenge :
Maschinennummer:AnsetzwasserNitrat:
Bearbeitungsart:Nitrit:
Kühlschmierstoff:Härte:
Einsatzkonzentration:Refraktometerfaktor:
Biozid:Titrationsfaktor:
Biozidkonzentration:Zuständig ist:
KW, DatumWahrnehmbare, VeränderungenpH- WertKonzentration
Refraktometer
Konzentration
Säuretitration
Nitritkonzentration (mg/l)Anmerkungen (Keimbefall, Konservierungsmaßnahmen, Korrosion, Leitfähigkeit)Prüfer
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        


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Muster eines Reinigungsplanes für Kühlschmierstoff-Kreisläufe mit wassergemischten Kühlschmierstoffen in WerkzeugmaschinenAnhang 5


Firma:ReinigungsplanNr.:
Datum:
Arbeitsbereich: 
Arbeitsplatz: 
Maschinen-Nr.: 
Reinigung und Desinfektion von Kühlschmierstoff-Kreisläufen mit wassergemischten Kühlschmierstoffen
1. Zweck:Reinigen und Desinfizieren des KSS- Kreislaufes bei jährlicher Reinigung oder gegebenenfalls bei KSS-Neuansatz.
2. Anwendung:Für Anlagen, die mit wassergemischten Kühlschmierstoffen befüllt sind.
2.1 Leicht verschmutzte Anlagen:Durchführung ohne Produktionsunterbrechung.
2.1.1 Reinigungsmittel:1 bis 2 % Systemreiniger
2.1.2 Durchführung:
  1. Dem umlaufenden wassergemischten KSS, 8 bis 12 Stunden vor Wechsel, Systemreiniger zugeben (Lieferantenangaben beachten) und umwälzen.
  2. Ablassen, nachspülen und mit frischem wassergemischten KSS befüllen.

Hinweis:
Verfahren weniger wirksam als Durchführung mit Produktionsunterbrechung, Abschnitt 2.2.

2.2 Leicht verschmutzte Anlagen:Durchführung mit Produktionsunterbrechung.
2.2.1 Reinigungsmittel:1 bis 2 % Systemreiniger, gegebenenfalls mit Biozidzusatz (Lieferantenangaben beachten).
2.2.2 Durchführung:
  1. Dem umlaufenden wassergemischten KSS, 8 bis 12 Stunden vor Wechsel, Systemreiniger zugeben (Lieferantenangaben beachten) und umwälzen.
  2. Ablassen, zugängliche Behälter und Maschinenteile mechanisch reinigen und mit Wasser nachspülen.
  3. Anlage mit frischem wassergemischten KSS befüllen.
2.3 mittel bis stark verschmutzte Anlagen:Durchführung mit Produktionsunterbrechung
2.3.1 Reinigungsmittel:1 bis 2 % Systemreiniger, gegebenenfalls mit Biozidzusatz (Lieferantenangaben beachten).
2.3.2 Durchführung:
  1. Wassergemischten KSS ablassen, zugängliche Behälter und Maschinenteile mechanisch reinigen.
  2. Das gesamte Umlaufsystem mit Reinigungslösung durchspülen und mindestens zwei Stunden (mit Biozidzusatz sechs Stunden) lang einwirken lassen.
  3. Ablassen, mit Wasser nachspülen.
  4. Anlage mit frischem wassergemischten KSS befüllen.
2.4 Stark verschmutzte Anlagen:Durchführung mit Produktionsunterbrechung
2.4.1 Reinigungsmittel:Systemreiniger, gegebenenfalls mit Biozidzusatz (Lieferantenangaben beachten).
2.4.2 Durchführung:
  1. Wassergemischten KSS ablassen, zugängliche Behälter und Maschinenteile mechanisch reinigen.
  2. Das gesamte Umlaufsystem und die Behälter mit 2 bis 3 %iger Reinigungslösung (Lieferantenangaben beachten) befüllen und umwälzen.
  3. Ablassen, mit Wasser nachspülen.
  4. Das gesamte Umlaufsystem mit 0,5 bis 1 %iger Reinigungslösung (Lieferantenangaben beachten) mit Biozidzusatz befüllen, umwälzen und Reinigungslösung mindestens sechs Stunden lang einwirken lassen.
  5. Ablassen, mit Wasser nachspülen.
  6. Anlage mit frischem wassergemischten KSS befüllen.
Bearbeiter:Unterschrift:
Bei der Reinigung von Anlagen ohne Anzeichen einer erhöhten Keimbelastung nach Abschnitt 6.3.1.2 und 7.1.1 kann wie unter Punkt 2.1 mit einem Reiniger ohne Biozid gearbeitet werden.


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Muster eines Konservierungsplanes für wassergemischte KühlschmierstoffeAnhang 6


Firma:Konservierungplan
(Biozidzugabe)
Nr.:
Datum:
Arbeitsbereich: 
Arbeitsplatz: 
Maschinen-Nr.: 
Zugabe von Bioziden zu wassergemischten Kühlschmierstoffen
1. Zweck:Kühlschmierstoffe (KSS) können durch mikrobiellen Befall nachteilig verändert werden, z.B. Verfärbung, Instabilität, Verschlechterung des Korrosionsschutzes, Geruchsbildung, Verstopfung durch Biofilm.
Durch Zugabe von Bioziden werden Kühlschmierstoffveränderungen verhindert oder verzögert; die Häufigkeit des Austausches des Kühlschmierstoffes wird verringert.
2. Verwendung:Für alle wassergemischten KSS die nachkonserviert werden sollen,
  • Dosierung bei Neuansatz
  • Dosierung während der Verwendungsdauer
  • Dosierung im Falle notwendiger Nachfüllungen
3. Biozid (Name und Lieferant) Biozidwirkstoff(e): 
4. Dosierung bei Neuansatz:Das Biozid wird entweder dem verwendungsfertigen wassergemischten KSS im Vorratsbehälter zugemischt, wobei eine gleichmäßige Verteilung anzustreben ist, oder über geeignete Dosiersysteme zusammen mit dem KSS-Konzentrat dem Wasser zugegeben.
5. Dosierung während der Verwendungsdauer:Aufgrund von Informationen des Biozidlieferanten oder der Verwendungsdauer: Ergebnissen von Prüfungen muss der Gehalt auf die Sollkonzentration ergänzt werden. Zur Vermeidung von Konzentrationsspitzen (Überschreitung der Hautreizschwelle) soll die Zugabe möglichst langsam erfolgen.
6. Dosierung im Falle notwendiger Nachfüllungen:Vorgehen wie unter Nr. 4.
7. Wechsel des Wirkstofftyps:Verringert sich die Keimzahl trotz richtig bemessener Dosierung nicht, (z.B. wegen Anpassung oder Resistenzbildung), kann ein Wechsel des Wirkstofftyps erforderlich sein.
8. Maximal zulässige Biozidkonzentration:... ... ... ... ... ... ... %
9. Empfohlener Konzentrationsbereich:... ... ... ... ... ... ... % bis ... ... ... ... ... %
Bearbeiter:Unterschrift:


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Biozide WirkstoffeAnhang 6a


Stoffgruppe / biozider Wirkstoffantimikrobielle WirkungBemerkungen
BakterienPilze/ Hefen
Formaldehyd-Depots
O-Formale, z.B.
  • Benzylalkohol-mono(poly)hemiformal
  • 1,6-Dihydroxy-2,5-dioxahexan
++(+)pH-neutral, gute Sofortwirkung
Harnstoffderivate, z.B.
  • 1,3-Bis(hydroxymethyl)harnstoff
+- 
N-Formale und verwandte Verbindungen z.B.
  • 1,3,5-substituierte Hexahydrotriazine
  • 3,3'-Methylen-bis(5-methyloxazolidin)
  • 5-Ethyl-3,7-dioxa-1-azabicyclo[3.3.0]-octan
  • 1,3-Dimethylol-5,5-dimethylhydantoin
++(+)alkalische Stoffe, pH-Wert-Anhebung
Andere heterocyclische Verbindungen mit überwiegend bakterizider Wirkung
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on+++ 
5-Chlor-2-methyl-2,3-dihydro-isothiazol-
3-on (CMI) / 2-Methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on (MI)
+++für Vorkonservierung nicht geeignet, schneller Abbau während des Einsatzes
Heterocyclische Verbindungen mit überwiegend fungizider Wirkung
Pyridin-2-thiol-1-oxid, Na-Salz (Natriumpyrithion)(+)++bildet farbigen Komplex mit Eisen
2-n-Octyl-2,3-dihydro-isothiazol-3-on(+)++ 
N-Butyl-1,2-benzisothiazol-3(2H)-on(+)++
2-(Methoxycarbonylamino)-benzimidazol(+)++ 
Phenoxyalkoholehohe Einsatzkonzentration notwendig
2-Phenoxyethanol(+)(-) 
1-Phenoxy-2-propanol /
2-Phenoxy-1-propanol.
(+)(-) 
Carbamate
3-Iod-2-propinyl-butylcarbamat(+)++pH-neutral
Quatenäre Ammoniumverbindungen+++Deaktivierung durch anionische Emulgatoren, Einsatz meist nur in wasserlösl. KSS
Zeichenerklärung (antimikrobielle Wirkung):
++sehr gut
+gut
(+)schwach
-sehr schwach oder keine


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Muster einer Betriebsanweisung für Biozide und ReinigerAnhang 7


Firma:Betriebsanweisung
gemäß § 14 Abs. 1 GefStoffV und TRGS 555
Nr.:
Datum:

Anwendungsbereich

Arbeitsbereich: 
Arbeitsplatz: 
Tätigkeit 

Gefahrstoffbezeichnung

Biozide/ Reiniger
Handelsname:
Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • "R23/24/25", "R34", "R36", "R38", "R43" oder "R52/53" (in Textform, je nach Kennzeichnung des Produktes).
  • Kontakt mit Biozid/Reiniger führt zu Reizung von Haut und Augen (falls zutreffend).
  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (falls zutreffend).
  • Verschüttetes oder ausgelaufenes Biozid/Reiniger kann Erdreich und Gewässer verunreinigen (falls zutreffend).
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

  • Biozid/Reiniger darf nur von unterwiesenen Personen verwendet werden,
  • Bei Tätigkeiten mit Biozid/Reiniger sind Schutzbrille Typ ... ... Schutzhandschuhe Typ ... ... und Chemikalien-Schürze Typ ... ... zu tragen.
  • Bei Tätigkeiten mit Biozid/Reiniger nicht essen, trinken oder rauchen.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
  • verschüttetes oder ausgelaufenes Biozid/Reiniger mit Bindemittel Typ ... ... aufnehmen, dabei Schutzbrille Typ ... ... und Schutzhandschuhe Typ ... ... tragen,
  • Bei Auslaufen/Verschütten von Biozid/Reiniger Aufsichtführenden benachrichtigen.
Erste Hilfe und Gesundheitsschutz
  • Nach Augenkontakt sofort mit viel Wasser spülen, Augenduschen benutzen; anschließend Arzt aufsuchen.
  • Nach Hautkontakt Hände waschen.
  • Ersthelfer: ... ...
Sachgerechte Entsorgung
  • Zu entsorgende Biozide/Reiniger im Originalbehälter entsorgen
Bearbeiter:Unterschrift:


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Basismaßnahmen zur EmissionsminderungAnhang 8


Ursachen für KSS-EmissionenMaßnahmen
Ungünstig ausgelegte bzw. positionierte KSS-ZufuhrDie KSS-Zufuhr soll unmittelbar und gleichmäßig an die Wirkstelle gebracht werden, um Reibung zu mindern, den Spänetransport zu sichern und die Wärmeabfuhr zu gewährleisten.
Das zugeführte KSS-Volumen pro Zeiteinheit sowie der KSS-Druck sind nicht optimiert, Mindestwerte werden nicht eingehalten oder der Druck ist zu hoch.Bestimmung und Einstellung des optimalen KSS-Volumenstromes (VDI 3035).
Einschleppung von Fremdölen (Hydrauliköle, offene Schmiersysteme etc.). In nichtwassermischbaren KSS werden Fremdöle irreversibel vermischt. Eine Trennung ist mit mechanischen Verfahren nicht möglich.

In wassergemischten KSS werden Fremdöle mehr oder weniger emulgiert. Nur die sich an der Oberfläche absetzende ölige Schicht kann abgetrennt werden.

KSS und Schmierstoffe aufeinander abstimmen, gegebenenfalls Einsatz von Skimmern und Separatoren zum Abtrennen von Fremdölen (VDI 3397 Blatt 2).

Konstruktive Trennung von Hydraulik-, Schmier- und KSS-Kreisläufen bei Neuanlagen. Bei Anwendung einer Verbrauchsölschmierung (Trennung konstruktiv nicht möglich). Installation von Schmierölableitungen, die ein Vermischen minimieren können.

Zu hohe Temperatur des umlaufenden KSS, z.B. durch:
  • zu geringes KSS-Behältervolumen, ungenügende Füllmenge
  • schlechte Wärmeabfuhr über den KSS-Sammelbehälter
  • schlechte Abstimmung von KSS-Rücklauf und Zufuhr auf den Wärmefluss
  • schlechte Wärmeabfuhr durch Schaum
Ausreichende Auslegung von KSS-Behältern sowie KSS-Umlaufsystemen (VDI 3035).

Empfohlene Umwälzung des KSS-Volumens: 6 bis 8 mal pro Stunde (für wg-KSS), für nw-KSS 2 bis 3 mal.

Für wassergemischte KSS sind gemäß TRGS 611 regelmäßige Temperaturkontrollen erforderlich. Bestimmte anwendungstechnisch empfohlene Temperaturen sind einzuhalten: maximal 40 °C bei vielen Zerspanungsoperationen.
Temperieren des KSS im Umlaufsystem (VDI 3035).
KSS-Lieferanten und Anlagenhersteller befragen.

Erforderliche (technische bedingt) hohe KSS- Drücke, große KSS-Fördermengen, schnell rotierende Werkzeuge und Werkstücke.Möglichst weit gehende Kapselung der Anlage, Anbringen von Spritzabdeckungen, Abdichten bzw. Ergänzen vorhandener Kapselungen.
Verdampfen von KSS an warmen Werkstücken oder SpänenSpäne bzw. Werkstücke möglichst rasch aus dem Arbeitsbereich entfernen (nicht lagern!).
Verschüttete, verspritzte oder verschleppte KSS im Arbeitsbereich (KSS-Pfützen)Lecks an Gehäusen oder Leitungssystemen abdichten; Anbringen von Spritzabdeckungen. Sofortiges Beseitigen von Verunreinigungen, z.B. unter Einsatz von Nasssaugern oder Bindemitteln.
Offene KSS-Sammel- und -Ablaufstellen, insbesondere mit großen OberflächenSammel- und Ablaufstellen soweit wie möglich schließen.
Ablagerung von KSS in Bodenwannen, Auffangwannen etc.Regelmäßige Reinigung durchführen.
Offenes Ablegen von mit KSS verunreinigten (getränkten) PutztüchernBereithalten verschließbarer Behältnisse, Putztücher darin sammeln und regelmäßig beseitigen.
Abblasen von Werkstücken und Maschinen mit DruckluftNotwendigkeit prüfen; andere Möglichkeiten nutzen, z.B. Gummiwischer bei Flachschleifmaschinen; Abblasen gegebenenfalls in der abgesaugten Maschinenkapselung bzw. in einer abgesaugten Kabine (Box oder ähnliches).


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Abgestuftes Konzept zur Beurteilung der inhalativen Belastung von Arbeitsbereichen bei Tätigkeiten mit KühlschmierstoffeAnhang 9


Für die Ermittlung und Beurteilungen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen ist die TRGS 402 (Ausgabe 6/2008) heranzuziehen. Im Nachfolgenden wird auf die Besonderheiten bei Tätigkeiten mit diesen Stoffgemischen hinsichtlich der Befundsicherung gemäß Abschnitt 2.10 der TRGS 402 eingegangen. Die inhalative Belastung (Abschnitt 4.4 TRGS 402) ist vom Arbeitgeber hinsichtlich Ausmaß und Dauer zu ermitteln. Da Kühlschmierstoffe keinen verbindlichen AGW haben, kann die Beurteilung z.B. Anhand des Standes der Technik (vgl. Abschnitt 5.3 der TRGS 402 und Abschnitt 6.1.2 erfolgen.

Für alle Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen sind zunächst die Basismaßnahmen gemäß Abschnitt 6.3.3 umzusetzen. Abhängig von der Tätigkeit, den technischen Randbedingungen, wie z.B. der technischen Lüftung, kann die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen gemäß TRGS 400 nach folgenden Stufen abgeschlossen werden:

Anhang 9.1 Umsetzung der Basismaßnahmen

Stufe 1: Umsetzung der Basismaßnahmen ohne Wirksamkeitskontrolle

Erfüllt die Tätigkeit folgende Kriterien, so kann mit Umsetzung der Basismaßnahmen davon ausgegangen werden, dass der Befund "Schutzmaßnahmen ausreichend" auch ohne Wirksamkeitskontrolle lauten kann (vgl. Abschnitt 5.1 (2) TRGS 402):

Stufe 2: Umsetzung der Basismaßnahmen mit Wirksamkeitskontrolle

Kann nach Umsetzung der Basismaßnahmen nicht abschließend davon ausgegangen werden, dass der Befund auch ohne Wirksamkeitskontrolle "Schutzmaßnahmen ausreichend" lauten kann (vgl. Abschnitt 5.1 (2) TRGS 402), so hat eine Wirksamkeitskontrolle zu erfolgen. Abweichend von den o. g. Verfahren können dies z.B. sein:

Hat die Wirksamkeitskontrolle den Befund "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend" ergeben, sind technische Schutzmaßnahmen erforderlich.

Anhang 9.2 Schutzziel nur unter Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen zu erreichen

Bei zahlreichen Bearbeitungsverfahren kann davon ausgegangen werden, dass die alleinige Umsetzung der Basismaßnahmen nicht ausreicht, um den Befund "Schutzmaßnahmen ausreichend" zu erhalten. Zu diesen Verfahren gehören z.B.:

Je nach den individuellen Randbedingungen kann die Durchführung technischer Maßnahmen in verschiedenen Stufen durchgeführt werden.

Stufe 3: Umsetzung der Basismaßnahmen und einfache technische Schutzmaßnahmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es ausreichen, dass die Ausbreitung von Aerosolen z.B. durch Prallbleche oder Einhausungen verhindert werden kann. Weitere Randbedingungen die erfüllt sein müssen, wären in diesem Fall eine ausreichende natürliche Lüftung durch Fenster, Tore und Dachreiter. Folgende Kriterien können für diese Verfahren angewendet werden:

Nach Durchführung der Maßnahmen hat eine Wirksamkeitskontrolle zu erfolgen, hat diese den Befund "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend" ergeben, sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Stufe 4: Umsetzung der Basismaßnahmen und weiterführende technische Schutzmaßnahmen - Prozesslufttechnische Maßnahmen

Als weitere Maßnahmen eignen sich prozesslufttechnische Maßnahmen, die sich auf die Absaugung von Maschinen und Nebenaggregaten beziehen. Der Auslegung der Erfassung bzw. Absaugung ist dem jeweiligen Anwendungsfall anzupassen. Hinweise enthält die VDI 2262 Blatt 4 "Erfassung luftfremder Stoffe" sowie die VDI 3802 Blatt 2 (Entwurf). Die abgesaugte Luft ist in jedem Fall als Fortluft (und Berücksichtigung der BImSchV) nach außen abzuführen.

Wird eine Luftrückführung aufgrund der Randbedingung (z.B. Verfahren mit mäßiger Emission) in Erwägung gezogen, so sind die Bedingungen der VDI 2262 Blatt 3 in vollem Umfang anzuwenden.

Nach Durchführung der prozesslufttechnischen Maßnahmen hat eine Wirksamkeitskontrolle zu erfolgen, hat diese den Befund "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend" ergeben, sind in der Regel zusätzlich hallenlufttechnische Maßnahmen erforderlich.

Stufe 5: Umsetzung der Basismaßnahmen und weiterführende technische Schutzmaßnahmen - Hallenlufttechnische Maßnahmen

Die hallenlufttechnischen Maßnahmen sind gemäß VDI 3802 Blatt 1 "Lüftungstechnische Maßnahmen in Industriebetrieben" auszulegen. Wegen der Komplexität dieser Maßnahmen sollte die Planung der gesamten Lüftungstechnik (Hallenlüftung und Prozesslüftung) von einem qualifizierten Ingenieurbüro (z.B. das Ingenieurbüro kann durch das Vorlegen von Referenzen belegen, dass es derartige Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt hat) durchgeführt werden.

Die Luftführung als Umluft hat sich der Einsatz von Kühlschmierstoffen als nicht sinnvoll herausgestellt, die Nutzung von regenerativen Wärmetauschern speziell vom Typ Wärmeräder ist ebenfalls zu vermeiden.

Folgende Randparameter haben sich als günstig erwiesen:

Abschließend hat eine Wirksamkeitskontrolle zu erfolgen.

Stufe 6: Umsetzung der Basismaßnahmen und technische Schutzmaßnahmen nach dem Modell "Best Practice" gemäß Anhang 9.3 dieser TRGS

Konnte mit den bisher beschriebenen Schutzmaßnahmen das Schutzziel nicht erreicht werden, so sind als technische Maßnahmen in vollem Umfang die im Anhang 4 dieser TRGS genannten Maßnahmen nach dem "Best Practice Modell" durchzuführen.

Sind sämtliche Maßnahmen nach dem "Best Practice Modell" durchgeführt, kann davon ausgegangen werden, dass der Stand der Technik eingehalten ist und der Befund lautet "Schutzmaßnahmen ausreichend".

Anhang 9.3 - Ideale lufttechnische Maßnahmen (Best Practice) für technische Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Kühlschmierstoffen

Bei der Umsetzung des "Best Practice" Modells sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Auswahl des eingesetzten Kühlschmierstoffes,
  2. Umsetzung der Basismaßnahmen,
  3. Verhinderung der Ausbreitung von KSS-Emissionen durch geschlossene Maschinen und Anlagen,
  4. Absaugung der Emissionen und Fortführung der Emissionen nach Außen,
  5. Hallenlüftung.

Anhang 9.3.1 Auswahl des eingesetzten Kühlschmierstoffes

Der Kühlschmierstoff ist entsprechend des folgenden Diagramms auszuwählen, wobei vorher zu prüfen ist, ob die Substitution technisch möglich ist.


Anhang 9.3.2 Basismaßnahmen

Die Basismaßnahmen (s. Anhang 8) werden voll umfänglich in allen Arbeitsbereichen der Halle umgesetzt.

Anhang 9.3.3 Verhinderung der Ausbreitung von KSS-Emissionen

Die Maschinen sind vollständig eingehaust. Weitere Quellen von KSS-Emissionen wie z.B. mit Kühlschmierstoff benetzte, abdunstende Werkstücke im Arbeitsbereich, Spänebehälter, Transportbänder, Kühlschmierstoffrinnen etc. sind einzuhausen, abzudecken oder aus dem Hallenbereich zu entfernen.

Anhang 9.3.4 Erfassung, Absaugung und Abscheidung von KSS-Emissionen

Die Erfassung und Absaugung umfasst alle Maschinen, Fertigungsanlagen und peripheren Einrichtungen (VDI 3035 "Gestaltung von Werkzeugmaschinen, Fertigungsanlagen und peripheren Einrichtungen für den Einsatz von Kühlschmierstoffen") und ist entsprechend dem Stand der Technik ausgelegt (VDI 2262 Blatt 4 "Erfassen luftfremder Stoffe" und VDI 3802 Blatt 2 "Lüftungstechnische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" (Entwurf). Die erfasste Luft wird Abscheidern zugeführt und die Luft nach den Abscheidern wird unter Berücksichtigung der BImSchV. nach außen abgeführt. Die Systeme zur Erfassung, Absaugung und Abscheidung unterliegen einer regelmäßigen Prüfung und Wartung entsprechend der Vorgaben der Regel "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (BGR 121).

Anhang 9.3.5 Hallenlüftung

In der Werkhalle ist eine Hallenlüftung vorhanden deren Zu- und Abluftvolumenströme nach den auftretenden Lasten durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro (z.B. das Ingenieurbüro kann durch das Vorlegen von Referenzen belegen, dass es derartige Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt hat) (siehe VDI 3802 "Lüftung in Industriehallen") ausgelegt wurden. Die Luftführung ist als Schicht- bzw. Quelllüftung konzipiert und ausgeführt, hierdurch werden die Lasten am effektivsten aus dem Atembereich der Beschäftigten abtransportiert. Die Hallenlüftung wird regelmäßig überprüft und gewartet (BGR 121) und die maßgeblichen Kenngrößen werden mit den bei der Abnahme in Anlehnung an die DIN EN 12599 "Lüftung von Gebäuden - Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen" festgestellten Einstellungen verglichen und evtl. korrigiert.

Nachfolgend ist einer Werkhalle mit installierter "Best Practice" dargestellt:

Abb. 1 Ideale lufttechnische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoff


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Muster eines ExplosionsschutzdokumentesAnhang 10


Explosionsschutz - Dokumentation nach BetrSichV § 6

Datum:
Verantwortlich:
Unterschrift:

1 Allgemeine Angaben

Firmenname:
Arbeitsbereich: Kaltwalzen von Aluminium
Bezeichnung der Anlage: Walzgerüst 1

2 Zugehörige Dokumente

Gefahrstoffverzeichnis
Gefährdungsbeurteilung
Sicherheitsdatenblätter
Lageplan
Ex-zonenplan (Anhang A)
Prüfbescheinigungen
Betriebsanweisung
Nachweis der Unterweisung

3 Einsatzstoffe und sicherheitstechnische Kennzahlen

Petroleum
Siedepunkt: 150 - 290 °C
Dampfdruck: < 3,1 mbar
Flammpunkt: 65 - 85 °C
Zündtemperatur: ca. 210 °C
Temperaturklasse T3
UEG: 0,7 Vol-%
OEG: 5 Vol-%

4 Beurteilung der Explosionsgefahr

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.) kann auftreten:

Normalbetrieb:
Im Nahbereich des Walzenspaltes wird durch Eindüsen von Petroleum eine g.e.A. durch das Aerosol/ Dampf/Luft-Gemisch erzeugt (Vol. = ca. 300 Liter). Durch starke Konvektion in diesem Bereich, eine Objektabsaugung oberhalb des Walzengerüstes und dem niedrigen Dampfdruck des Petroleums kommt es zur starken Verdünnung in den angrenzenden Bereichen. Die maximale Temperatur am Walzenspalt beträgt ca. 150 °C, somit beträgt der Abstand zur Zündtemperatur ca. 60 °C (80 % der Zündtemp.= 168 °C). Andere Zündquellen in diesem Bereich sind u.a. das Rollenlager.

Technische Störung:
Durch Folienabriss (Materialstau) oder Lagerüberhitzung können sich im Bereich des Walzenspaltes wirksame Zündquellen bilden. Da das Petroleum auch bei einer Störung weiter in diesen Bereich eindüst, kann es zur Zündung der g.e.A. kommen. Durch die mit Petroleum benetzten Oberflächen ist eine schnelle Brandausbreitung gegeben.

5 Maßnahmen

5.1 Technische MaßnahmenDas Walzengerüst wird mit 50.000 m3/h abgesaugt. Die Lüftungsleistung wird durch Strömungswächter kontrolliert. Der Walzprozess schaltet bei Störung der Lüftung ab.

Die Walzenlager werden alle 8 h ausgewechselt, hierdurch wird eine Überhitzung durch mechanische Belastung weitestgehend vermieden.

Über Temperatur- und optische Sensoren im Walzenbereich wird eine automatische zweistufige CO2-Feuerlöschanlage (6 und 12 kg) ausgelöst.

5.2 ZoneneinteilungZone 0: Im Nahbereich der Eindüsung und der Walzen (40 cm auf der gesamten Rollenbreite)
Zone 1: weitere 10 cm um die Zone 0
Zone 2: ca. 50 cm um die Zone 1 unterhalb der Walzen (ungelüftete Bereiche)
Siehe: Ex-zonenplan (Anhang A)
5.3 Betriebsmittel in Zone 2Auswahlkriterium:
Elektrische Betriebsmittel mit potentiell eigenen Zündquellen sind im bereich der Zonen nicht vorhanden
Nichtelektrische Betriebsmittel mit potentiell eigenen Zündquellen im Normalbetrieb sind nicht vorhanden.
Nichtelektrische Betriebsmittel ohne potentiell eigene Zündquelle:
Rollenlager (Temperatur)
Rollenoberfläche
Materialstau am Walzenspalt (Störung)
5.4 Konstruktiver Explosionsschutz---
5.5 OrganisationAlarmplan
Betriebsanweisung
Unterweisung wird jährlich durchgeführt
Prüfungen:
  • Absauganlage alle 12 Monate (Fa. ...)
  • Rollenlager alle 8 h Wechsel und Wartung
  • Gesamtwalzengerüst: ...

Freigabeverfahren bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ist vorhanden.

5.6 Kennzeichnung nach Arbeitsstättenverordnung


Anhang A - Ex-Zonenplan Walzengerüst


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Auswahl eines geeigneten KSSAnhang 10a


Bei der spanenden Bearbeitung entstehen in Abhängigkeit vom eingesetzten Kühlschmierstoff und vom angewendeten Bearbeitungsverfahren folgende Emissionen:

(Siehe auch Quelle BGIA Report 09/2006).

Durch die Auswahl emissionsarmer Kühlschmierstoffe kann die Aerosol- und Dampfbildung durch KSS am Arbeitsplatz reduziert werden (Tabelle X). Emissionsarme Kühlschmierstoffe bestehen z.B. aus verdampfungsarmen Kohlenwasserstoffen (Mineralöle oder synthetische Öle) oder synthetischen Estern. Die Wirkung wird verstärkt durch den Zusatz von Antinebeladditiven.

Grundsätzlich wird empfohlen, den KSS mit geringstem Verdampfungsverlust und dem höchsten Flammpunkt bei dem vom Bearbeitungsprozess vorgegebener und nach Möglichkeit hoher Viskosität zu wählen.

Grundsätzlich wird empfohlen, auf Basis der geforderten Viskositätsklasse den KSS mit dem geringsten Verdampfungsverlust und dem höchsten Flammpunkt zu wählen.

Tabelle X: Kenndaten von nichtwassermischbaren Kühlschmierstoffen (Quelle: E DIN 31007:2003-10 S. 6)

TendenzViskositätsklasse nach DIN 51519 (ISO 3448:1992)Viskosität bei 40 °C nach DIN 51562Flammpunkt nach ISO 2592 (Verfahren mit offenem Tiegel nach Cleveland)Verdampfungsverlust bei 250 °C nach DIN 51581-1 (Verfahren nach Noack)Bearbeitungs-
verfahren beispielhaft

abnehmende Brand- und Explosions-
gefahr

ISO VG 54,14 - 5,06 mm2/s> 120 °C< 85 %Honen, Reiben
ISO VG 76,12 - 7,48 mm2/s> 145 °C< 80 %Schleifen
Tiefbohren
ISO VG 109 - 11 mm2/s> 155 °C< 60 %Drehen, Fräsen
ISO VG 1513,5 - 16,5 mm2/s> 190 °C< 25 %Bohren
ISO VG 2219,8 - 24,2 mm2/s> 200 °C< 15 %Gewindeschneiden
ISO VG 3228,8 - 35,2 mm2/s> 210 °C< 13 %Gewinderollen
ISO VG 4641,4 - 50,6 mm2/s> 220 °C< 11 %Räumen


In der Praxis kann der Kühlschmierstoff durch Einschleppungen seine guten tribologischen Eigenschaften verlieren. Daher gilt es, Einschleppungen von Fremdölen und Rückständen wie z.B.


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Muster einer Betriebsanweisung für wassergemischte KühlschmierstoffeAnhang 11


Firma:Betriebsanweisung
gemäß § 14 Abs. 1 GefStoffV und § 12 BioStoffV
Nr.:

Anwendungsbereich

Arbeitsbereich: 
Arbeitsplatz: 
Tätigkeit 

Gefahrstoffbezeichnung

wassergemischter Kühlschmierstoff (KSS)
Handelsname:
Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • Hautkontakt beeinträchtigt die Schutzfunktion der Haut; langfristige Einwirkung kann zu Hauterkrankungen führen
  • schon geringfügige Hautverletzungen, z.B. durch Späne oder Abrieb, erhöhen das Risiko einer KSS-bedingten Hauterkrankung,
  • das Abblasen KSS-benetzter Haut und Kleidung mit Druckluft kann Hautschäden verursachen,
  • das Einatmen von KSS-Dampf und -Aerosolen kann zu Schleimhaut- oder Atemwegsreizungen führen,
  • Mikroorganismen können zu Infektionen, z.B. bei Wunden oder vorgeschädigter Haut, oder zu allergischen Erkrankungen, z.B. beim Einatmen, führen
  • verschütteter oder ausgelaufener KSS kann Erdreich und Gewässer verunreinigen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
 
  • Hautkontakt auf ein Minimum beschränken, dazu gehören:
    • Haut nie mit KSS reinigen, Hände nur mit sauberen Textil- oder Papiertüchern abtrocknen (keine Putzlappen verwenden).
    • Gebrauchte Textil- oder Papiertücher nicht in die Kleidung stecken.
    • Werkstücke, Maschinen und Haut nicht mit Druckluft abblasen.
    • Schutzeinrichtungen verwenden.
    • KSS-durchtränkte Kleidung sofort wechseln.
  • Vor Arbeitsbeginn, vor Pausen und nach Arbeitsende Schutzmaßnahmen nach Hautschutzplan durchführen.
  • Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen, keine Lebensmittel aufbewahren.
  • Keine Abfälle z.B. Zigarettenkippen, Lebensmittel, Taschentücher, in den KSS-Kreislauf
  • gelangen lassen.
  • KSS nicht in die Kanalisation entsorgen.
Verhalten bei Störungen; und im Gefahrfall
Notruf:
  • Bei Störungen, z.B. Ausfall der Absaugung, oder auffälligen Veränderungen des KSS (z.B. Aussehen, Geruch, Fremdöl) den Aufsichtführenden informieren,
  • Verschüttete/ausgelaufene oder ausgelaufene KSS mit Bindemittel Typ ... aufnehmen, dabei Schutzhandschuhe Typ ... ... tragen, Aufsichtführenden informieren.
Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe
Notruf:
  • Bei Hauterscheinungen, z.B. raue Haut, Juckreiz, Brennen, Bläschen, Schuppen, den Aufsichtführenden und gegebenenfalls den Betriebsarzt informieren
  • Hautverletzungen fachgerecht versorgen lassen,
  • Nach Augenkontakt sofort mit fließendem Wasser spülen, Arzt aufsuchen,
  • Ersthelfer: ... ...
Instandhaltung, Entsorgung
  • Zu entsorgende KSS dürfen nur in gekennzeichneten Behältern gesammelt werden,
  • Benutzte Einwegtücher in mit ... gekennzeichneten Behältern sammeln ,
  • Wieder verwendbare Putztücher getrennt sammeln,
  • Verwendete Bindemittel in mit ... ... gekennzeichneten Behälter geben.
Bearbeiter:Unterschrift:


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Muster einer Betriebsanweisung für wassermischbare KühlschmierstoffeAnhang 12

Firma:Betriebsanweisung
gemäß  GefStoffV § 14 und TRGS 555
Nr.:

Anwendungsbereich

Arbeitsbereich: 
Arbeitsplatz: 
Tätigkeit 

Gefahrstoffbezeichnung

wassermischbarer Kühlschmierstoff (KSS-Konzentrat)
Handelsname:
Gefahren für Mensch und Umwelt
  • "R36", "R38" oder "R43" (in Textform, je nach Kennzeichnung des Produktes).
  • Kontakt mit Konzentrat führt zu Reizung von Haut und Augen (falls zutreffend).
  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (falls zutreffend).
  • Verschüttetes oder ausgelaufenes Konzentrat kann Erdreich und Gewässer verunreinigen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Bei Tätigkeiten mit Konzentrat sind Schutzbrille Typ ... ... Schutzhandschuhe Typ ... .... und gegebenenfalls Schutzkleidung (nach Gefährdungsbeurteilung) zu tragen,
  • Bei Tätigkeiten mit Konzentrat nicht essen, trinken oder rauchen.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
Notruf:
  • Verschüttete oder ausgelaufene Konzentrate mit Bindemittel Typ .. ... aufnehmen, dabei Schutzbrille Typ .. ... und Schutzhandschuhe Typ .. .... tragen, Aufsichtführenden benachrichtigen.
Erste Hilfe und Gesundheitsschutz
Notruf:
  • Nach Augenkontakt sofort mit viel Wasser spülen, Augenduschen benutzen; anschließend Arzt aufsuchen.
  • Nach Hautkontakt Hände waschen.
  • Ersthelfer: ... ...
Instandhaltung, Entsorgung
  • Zu entsorgende Konzentrate im Originalbehälter entsorgen,
  • Benutzte Einwegtücher in mit ... gekennzeichneten Behältern sammeln,
  • Wieder verwendbare Putztücher getrennt sammeln,
  • Verwendete Bindemittel in mit ... ... gekennzeichneten Behälter geben.
Bearbeiter:Unterschrift:


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Muster einer Betriebsanweisung für nichtwassermischbare KühlschmierstoffeAnhang 13


Firma:Betriebsanweisung
gemäß § 14 Abs. 1 GefStoffV und TRGS 555
Nr.:

Anwendungsbereich

Arbeitsbereich: 
Arbeitsplatz: 
Tätigkeit 

Gefahrstoffkennzeichnung

nichtwassermischbarer Kühlschmierstoff (KSS)
Handelsname:
Gefahren für Mensch und Umwelt
  • "R 65" (in Textform, je nach Kennzeichnung des Produktes).
  • Bildung explosionsfähiger/brennbarer Aerosol-Dampf-Luftgemische möglich,
  • Hautkontakt beeinträchtigt die Schutzfunktion der Haut; langfristige Einwirkung kann zu Hauterkrankungen führen,
  • Schon geringfügige Hautverletzungen, z.B. durch Späne oder Abrieb, erhöhen das Risiko einer KSS-bedingten Hauterkrankung,
  • Das Abblasen KSS-benetzter Haut und Kleidung mit Druckluft kann Hautschäden verursachen,
  • Das Einatmen von KSS-Dampf und -Aerosolen kann zu Schleimhaut- oder Atemwegsreizungen führen,
  • Verschütteter oder ausgelaufener KSS kann Erdreich und Gewässer verunreinigen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  
  • Hautkontakt auf ein Minimum beschränken, dazu gehören:
    • Haut nie mit KSS reinigen.
    • Hände nur mit sauberen Textil- oder Papiertüchern abtrocknen (keine Putzlappen verwenden).
    • gebrauchte Textil- oder Papiertücher nicht in die Kleidung stecken.
    • Werkstücke, Maschinen und Haut nicht mit Druckluft abblasen.
    • Schutzeinrichtungen verwenden.
    • KSS-durchtränkte Kleidung sofort wechseln.
  • Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen, keine Lebensmittel aufbewahren.
  • Vor Arbeitsbeginn, vor Pausen und nach Arbeitsende Schutzmaßnahmen nach Hautschutzplan durchführen.
  • Keine Abfälle, z.B. Lebensmittel, Taschentücher, in den KSS-Kreislauf gelangen lassen.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
Notruf:
  • Bei Störungen, z.B. Ausfall der Absaugung, oder auffälligen Veränderungen des KSS (z.B. Aussehen, Geruch) den Aufsichtführenden informieren,
  • erschüttete oder ausgelaufene KSS mit Bindemittel Typ ... ... aufnehmen, dabei Schutzhandschuhe Typ ... ... tragen,
  • bei Auslaufen größerer KSS-Mengen Aufsichtführenden benachrichtigen.
Erste Hilfe und Gesundheitsschutz
  • Bei Hautveränderungen, z.B. raue Haut, Juckreiz, Brennen, Bläschen, Schuppen, den Aufsichtführenden und gegebenenfalls den Betriebsarzt informieren
  • Hautverletzungen fachgerecht versorgen lassen,
  • nach Augenkontakt sofort mit fließendem Wasser spülen, Arzt aufsuchen,
  • Ersthelfer ... ...
Instandhaltung, Entsorgung
  • Zu entsorgende KSS dürfen nur in gekennzeichneten Behältern gesammelt werden,
  • benutzte Einwegtücher in mit ... gekennzeichneten Behältern sammeln.
  • wieder verwendbare Putztücher getrennt sammeln,
  • verwendete Bindemittel in mit ... ...gekennzeichneten Behälter geben.
Bearbeiter:Unterschrift:


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Muster eines Hautschutz- und HygieneplanesAnhang 14



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Vorschriften und RegelnAnhang 13


Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt.

1. Gesetze, Verordnungen

Arbeitsschutzgesetz,

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und Verzeichnis Maschinen zum Gerätesicherheitsgesetz (veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt),

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (CLP-Verordnung, GHS),

Chemikaliengesetz (ChemG),

Jugendarbeitsschutzgesetz,

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrwAbfG,

Mutterschutzgesetz und Mutterschutz-Richtlinienverordnung

Wasserhaushaltsgesetz (WHG),

Betriebssicherheitsverordnung,

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere

TRGS 200"Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"
TRGS 201"Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang",
TRGS 220"Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen",
TRGS 400"Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen",
TRGS 401"Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen",
TRGS 402"Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
TRGS/ TRBA 406"Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege",
TRGS 500"Schutzmaßnahmen",
TRGS 551"Pyrolyseprodukte aus organischem Material",
TRGS 552"Nitrosamine",
TRGS 555"Betriebsanweisung und Information der Beschäftigte",
TRGS 560"Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen",
TRGS 611"Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können",
TRGS 900"Arbeitsplatzgrenzwerte",
TRGS 905"Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe",
TRGS 906"Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV",
TRGS 907"Verzeichnis sensibilisierender Stoffe (Bekanntmachung des BMA nach § 52 Abs. 3 GefStoffV)"

Biostoffverordnung (BioStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), insbesondere

TRBA 400"Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen",
TRBA 500"Allgemeine Hygienemaßnahmen; Mindestanforderungen",

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere

TRBS 2152 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines",

TRBS 2152-1 "Beurteilung der Explosionsgefährdung",

TRBS 2152-2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre",

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere

- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",

Maschinenverordnung (9. GPSGV),

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BIA-Report 4/2004 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanabhebenden Metallbearbeitung".

BGIA-Report 9/2006 "Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoffemissionen".

3. Normen/VDI-Richtlinien
(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de)

DIN 51385Schmierstoffe; Kühlschmierstoffe; Begriffe,
DIN 51369Prüfung von Kühlschmierstoffen; Bestimmung des pH-Wertes von wassergemischten Kühlschmierstoffen,
DIN 51520Schmierstoffe; Kühlschmierstoffe; Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe SN; Mindestanforderungen,
DIN 51521Schmierstoffe; Kühlschmierstoffe; Wassermischbare Kühlschmierstoffe SE; Anforderungen,
DIN 51581-1Prüfung von Mineralölerzeugnissen; Bestimmung des Verdampfungsverlustes; Teil 1: Verfahren nach Noack,
DIN EN 374Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen,
DIN EN 420Schutzhandschuhe; Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren,
DIN EN 482Arbeitsplatzatmosphäre - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe
DIN EN 12599Lüftung von Gebäuden - Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen,
DIN EN ISO 2592Mineralölerzeugnisse; Bestimmung des Flamm- und Brennpunktes; Verfahren mit offenem Tiegel nach Cleveland,
VDI 2066Messen von Partikeln; Manuelle Staubmessung in strömenden Gasen,
VDI 2071Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen,
VDI 2262 Blatt 1Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe; Allgemeine Anforderungen,
VDI 2262 Blatt 4Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe; Erfassen luftfremder Stoffe, (künftiger Ersatz für VDI 3929),
VDI 3035Anforderungen an Werkzeugmaschinen, Fertigungsanlagen und periphere Einrichtungen beim Einsatz von Kühlschmierstoffen,
VDI 3397 Blatt 1Kühlschmierstoffe für spanende Fertigungsverfahren,
VDI 3397 Blatt 2Pflege von Kühlschmierstoffen für die Metallbe- und -verarbeitung; Maßnahmen zur Qualitätserhaltung, Abfall- und Abwasserverminderung,
VDI 3397 Blatt 3Entsorgung von Kühlschmierstoffen,
VDI 3802Raumlufttechnische Anlagen für Fertigungsstätten,
VDI 3929Erfassen luftfremder Stoffe,
VDMA 24 176Inspektion von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden.

4. Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoff-Emissionen

"Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoff-Emissionen", W. Pfeiffer, St. Augustin
aus: TÜ Band 46 (2005) Nr. 4


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