umwelt-online: BGR 173 Kleingerüste
Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, BGR / DGUV-R
Frame öffnen

BGR 173 - Kleingerüste
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)
(bisherige ZH 1/534.8)

(Ausgabe 04/2000)



Zurückgezogen, nur zur Information

Vorbemerkung

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder BG-Vorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in BG-Vorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus BG-Vorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in kleinerer Schrift gegeben.

DIN 4420 für "Arbeits- und Schutzgerüste" wurden unter ingenieurmäßigen Gesichtspunkten erarbeitet und ist wie folgt in 4 Teile gegliedert:

- DIN 4420-1"Allgemeine Regelungen; sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen",
- DIN 4420-2"Leitergerüste; sicherheitstechnische Anforderungen",
- DIN 4420-3"Gerüstbauarten ausgenommen Leiter- und Systemgerüste; sicherheitstechnische Anforderungen und Regelausführungen",
- DIN 4420-4"Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste); Werkstoffe, Gerüstbauteile, Abmessungen, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen",
- DIN 4422-1"Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen; Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen".

Diese BG-Regeln stützen sich auf DIN 4420 sowie DIN 4422 und erläutern diese für die unterschiedlichen Gerüstbauarten. In diesen BG-Regeln sind für den Gerüsthersteller und -anwender die für die Regelausführung der jeweiligen Gerüstbauart spezifischen Anforderungen sowie die im berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerk enthaltenen Bestimmungen zusammengestellt. Darüber hinaus enthalten sie, entsprechend DIN 4420-1, für die verschiedenen traditionellen Gerüstbauarten Regelungen für den Aufbau und die Verwendung.

Die Reihe "Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit im Gerüstbau" (BG-Regeln Gerüstbau) umfasst folgende Teile:

- Allgemeiner Teil (mit Anhang DIN 4420)BGR 165
- Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste)BGR 166
- Stahlrohr-KupplungsgerüsteBGR 167
- AuslegergerüsteBGR 168
- Konsolgerüste für den Hoch- und TiefbauBGR 169
- Konsolgerüste für den Stahl- und AnlagenbauBRG 170
- BockgerüsteBGR 171
- FahrgerüsteBGR 172
- KleingerüsteBGR 173
- HängegerüsteBGR 174
- Montagegerüste für AufzugschächteBGR 175.
Zusätzlich sind für Arbeits- und Schutzgerüste die
- BG-Grundsätze "Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten
sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten"
BGG 927
zu beachten.

1 Anwendungsbereich

Diese BG-Regeln finden Anwendung auf das Herstellen, Auf-, Um- und Abbauen sowie das Verwenden von Kleingerüsten.

2 Begriffsbestimmungen

Kleingerüste im Sinne dieser BG-Regeln sind gerüstähnliche Konstruktionen mit mehr als 1,00 m Standhöhe, die aus einer Gerüstlage mit unveränderlicher Länge und Breite bestehen und freistehend benutzt werden können. Die Standhöhe ist konstruktiv auf höchstens 2,00 m begrenzt.

3 Allgemeine Anforderungen

Kleingerüste müssen nach diesen BG-Regeln und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein und verwendet werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind z.B. die im Anhang 1 aufgeführten DIN-Normen und VDE-Bestimmungen sowie technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

3.1 Die in diesen Regeln enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

3.2 Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

4 Brauchbarkeitsnachweis

Für Kleingerüste ist ein Brauchbarkeitsnachweis, bestehend aus dem Standsicherheitsnachweis und dem Nachweis der Arbeits- und Betriebssicherheit, erforderlich. Er ist auf Grundlage DIN 4420-1 in Verbindung mit Abschnitt 5 dieser Regeln zu erbringen.

Siehe Bauordnungen der Bundesländer.

5 Anforderungen an Kleingerüste

5.1 Einwirkungen

5.1.1 Eigenlasten

Die Eigenlasten der verwendeten Bauteile sind nach DIN 1055-1 zu ermitteln.

5.1.2 Verkehrslasten

Kleingerüste müssen vertikal für eine Verkehrslast von 1 kN/m2 und eine Einzellast von 1 kN, verteilt auf eine Fläche von 0,2 m X 0,2 m, in ungünstigster Stellung bemessen sein. Beide angegebenen Lasten brauchen nicht überlagert zu werden.

5.1.3 Wind- und Schneelasten

Wind- und Schneelasten brauchen nicht berücksichtigt zu werden.

5.1.4 Horizontale Ersatzlast aus Arbeitsbetrieb

Nicht planmäßig horizontale Beanspruchungen sind durch eine äußere horizontal wirkende Ersatzlast zu berücksichtigen. Sie ist mit 0,3 kN in ungünstigster Stellung in Höhe des Belags anzusetzen. Für das Standmoment darf neben dem Eigengewicht des Kleingerüstes eine vertikale Ersatzlast von 0,75 kN angesetzt werden.

5.2 Gerüstabmessungen

Kleingerüste müssen eine Belagbreite von mindestens 0,50 m haben.

5.3 Fahrrollen

An verfahrbaren Kleingerüsten müssen die Fahrrollen den Anforderungen DIN 4422-1 entsprechen. Sie müssen mit ihrer zulässigen Tragfähigkeit gekennzeichnet sein.

5.4 Seitenschutz

Für Kleingerüste muss eine Einrichtung vorhanden sein, die ein Anbringen eines Seitenschutzes nach DIN 4420-1 ermöglicht.

Das Anbringen eines Seitenschutzes ist z.B. erforderlich, wenn ein Kleingerüst als Bedienungsstand an einer Maschine verwendet wird.

5.5 Zugänge

5.5.1 Kleingerüste müssen über sichere Zugänge oder Aufstiege erreichbar sein. Aufstiege müssen DIN 4422-1 entsprechen.

5.5.2 Werden vertikale Leitern als Außenaufstiege verwendet, ist die Sicherheit gegen Umkippen bei ungünstigster Stellung nachzuweisen. Hierzu ist eine vertikale Ersatzlast von 0,75 kN in einem horizontalen Abstand von 0,50 m anzusetzen.

Bild 1:Lage der Ersatzlast

5.6 Werkstoffe

5.6.1 Es dürfen nur Werkstoffe nach DIN 4420-1 verwendet werden.

5.6.2 Abweichend von Abschnitt 5.6.1 müssen die Mindestdicken von Stahl- und Aluminiumbauteilen nur eingehalten werden, wenn Kupplungen nach DIN EN 74 angeschlossen werden sollen.

6 Aufbau- und Verwendungsanleitung

Für Kleingerüste muss der Hersteller eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung stellen. Diese muss alle für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlichen Angaben, einschließlich der zulässigen Belastung und der Eigenlasten, enthalten.

7 Kennzeichnung

Kleingerüste müssen vom Hersteller deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss umfassen

8 Verwendung

Kleingerüste müssen entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung verwendet werden. Diese muss der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.

9 Zeitpunkt der Anwendung

Diese BG-Regeln sind anzuwenden ab April 2000, sofern nicht Inhalte dieser Regeln nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.

.

Vorschriften und RegelnAnhang 1

Anhang 1
Vorschriften und Regeln

Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:

1.Gesetze, Verordnungen

Bauordnungen der Bundesländer,

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),

Straßenverkehrsordnung (StVO),

Binnenschifffahrtsordnung,

Luftverkehrsgesetz.

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BG-Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (ab 1/2004) (BGV A1),

BG-Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2),

BG-Vorschrift "Bauaufzüge" (BGV D7),

BG-Vorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22),

BG-Vorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (BGV D33),

BG-Vorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D36).

BG-Regeln "Seitenschutz und Dachschutzwände als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" (BGR 184),

BG-Regeln "Traggerüst- und Schalungsbau" (BGR 187),

BG-Regeln "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR 198),

BG-Regeln "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten" (BGR 199),

BG-Grundsätze "Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten" (BGG 927).

3.DIN-Normen
(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin)

DIN 1055-1Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Baustoffe und Bauteile, Eigenlasten und Reibungswinkel,
DIN 4420-1Arbeits- und Schutzgerüste; Allgemeine Regelungen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen,
DIN 4420-2Arbeits- und Schutzgerüste; Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen,
DIN 4420-3Arbeits- und Schutzgerüste; Gerüstbauarten, ausgenommen Leiter- und Systemgerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen und Regelausführungen,
DIN 4420-4
HD 1000
Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste); Werkstoffe, Gerüstbauteile, Abmessungen, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen,
DIN 4422-1
HD 1004
Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen; Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen,
DIN EN 74Kupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten für Stahlrohr-Arbeitsgerüste und Traggerüste; Anforderungen, Prüfungen.


UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen