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4.3.12 Schutzkleidung für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Schutzkleidung bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen dient zum Schutz gegen elektrische Körperdurchströmung und teilweise auch gegen Einwirkung eines Störlichtbogens. Sie muss DIN VDE 0680 Teil 1 "Körperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Geräte zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000V; Isolierende Körperschutzmittel und isolierende Schutzvorrichtungen" entsprechen. Für Schutzanzüge begrenzt sich jedoch der Anwendungsbereich auf Anlagen bis 500 V~ und 750 V =.

4.3.13 Antistatische Schutzanzüge

Die Aufladung von Personen in aufladbarer Kleidung kann im Allgemeinen durch das Tragen ableitfähiger Schuhe verhindert werden. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Kleidung elektrostatisch auflädt; deshalb darf der Oberflächenwiderstand 5 x 109 Ω bei homogenen Materialien nicht überschreiten. Das Ausziehen derartiger Kleidungsstücke kann jedoch zu zündauslösenden Entladungen führen und ist deshalb in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit einer Mindestzündenergie < 3 mJ nicht zulässig.

Hinweis: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass antistatische Schutzanzüge keinen Schutz gegen Brand- oder Explosionsauswirkungen bieten.

Siehe auch

4.3.14 Kontaminationsschutzanzüge

(Kontamination mit radioaktivem Material)

Kontamination liegt vor, wenn eine Person oder ein Gegenstand mit radioaktivem Stoff verunreinigt ist. Der radioaktive Stoff haftet auf der Haut oder der Kleidung. Kontaminationsschutzanzüge bieten Schutz gegen Kontamination durch radioaktive Stäube, Flüssigkeiten oder Gase. Sie bieten jedoch keinen Schutz vor radioaktiver Strahlung.

Zur Ausführung kommen unbelüftete Schutzanzüge mit oder ohne Möglichkeit, Atemschutz zu tragen, unbelüftete Schutzanzüge mit belüfteter Sichthaube und fremdbelüftete Schutzanzüge. Die Auswahl der erforderlichen Schutzanzüge hängt von der Art der Einwirkung ab.

Abb. 7: Beispiel für einen Kontaminationsschutzanzug (unbelüftet, mit Atemschutz)

Siehe auch

4.3.15 Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung)

Diese Einwegkleidung kann über der Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden. Sie wird nach der Kontamination mit Schmutz oder Gefahrstoffen nicht gereinigt, sondern entsorgt. Man bezeichnet diese Schutzkleidung auch als Einwegkleidung. Zur Ausführung kommen hauptsächlich Kombinationen mit oder ohne Kapuze. Als Material werden zur Zeit Vlies oder Folie verwendet. Es handelt sich um Fasern, die mechanisch verschlungen und anschließend im Spezialverfahren verfestigt werden. Dabei gibt es luftdurchlässige oder flüssigkeitsdichte Materialien. Der Anwender sollte genau angeben, gegen welche Einwirkungen die Schutzkleidung eingesetzt werden soll.

Abb. 8: Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz

4.3.16 Schutzkleidung im medizinischen Bereich

Schutzkleidung im medizinischen Bereich hat die Aufgabe zu verhindern, dass die Kleidung (auch Berufs- oder Arbeitskleidung) der Versicherten mit Mikroorganismen kontaminiert wird und durch Verschleppen unkontrollierbare Gefahren entstehen. Sie ist geeignet, wenn sie

Im allgemeinen ist aus Gründen der besseren Reinigung und Desinfektion der Hände und Unterarme kurzärmelige Schutzkleidung zweckmäßig. In besonderen Bereichen, z.B. auf Infektionsstationen, im Operationssaal und in mikrobiologischen Laboratorien kann zum Schutz vor Infektionen auch langärmelige Schutzkleidung mit Handschuhen, die zusammen vollständig die Haut bedecken, zweckmäßig sein.

Es können auch Schürzen zum Einsatz kommen, sofern die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Schutzkleidung ist vor dem Betreten von Aufenthaltsräumen, insbesondere von Speiseräumen, abzulegen. Getragene Schutzkleidung und Privat- bzw. Berufskleidung sind getrennt aufzubewahren. Für die Desinfektion, Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung hat der Unternehmer zu sorgen; siehe Abschnitt 7.

Siehe auch E DIN EN 533.

4.3.17 Wetterschutzkleidung

Diese Schutzkleidung soll den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C schützen. Das Schutzziel ist die Gesundheit des Trägers. Die Kleidung muss so ausgeführt sein, dass sie den Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers unterstützt. Dazu gehört eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit.

Abb. 9: Ausführungsbeispiel eines Wetterschutzanzuges

Für Wetterschutzkleidung werden in der Regel mehrschichtiges Laminat mit spezieller Membran bzw. mikroporös beschichtetes textiles Flächengebilde eingesetzt, die einen niedrigen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret besitzen, so dass sie den Wasserdampf vom Körper, z.B. Schweiß, passieren lassen, aber das Wasser von außen, z.B. Regen, abhalten.

Verbunden mit einer ventilierenden Schnittgestaltung vermitteln diese Konstruktionen bei mittelschwerer körperlicher Belastung des Trägers auch bei warmer Umgebung mit Temperaturen um 20 °C guten Tragekomfort.

Da unterschiedliche Materialien für Wetterschutzkleidung eingesetzt werden, wurde eine Klasseneinteilung vorgenommen. Maßstab ist hierbei der Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret (m2 x Pa / W)

Tabelle 1

KlasseWasserdampfdurchgangswiderstand
Ret (m2 x Pa / W)
Materialbeispiele
1150 < RetPVC oder
PVC-beschichtet
220 < Ret < 150PUR, beschichtet
3Ret < 20Laminat


Um bei unterschiedlich zum Einsatz kommenden Materialien keine Gesundheitsgefährdung durch metabolischen Kreislaufstress zu bewirken, wird eine Empfehlung für eine Tragezeitbegrenzung gegeben.

Tabelle 2: Tragezeiten in Minuten bei mittlerer Arbeitsschwere 150 W/relative Feuchte 50%, Luftgeschwindigkeit V = 0,5 m/s

UmgebungstemperaturKlasse 1Klasse 2Klasse 3
< 25°C6070205
20 °C7590-*)
15°C100120-*)
10°C240-*)-*)
50C-*)-*)-*)
-*) keine Tragezeitbegrenzung

Durch wirkungsvolle Ventilationsöffnungen oder Arbeitspausen kann die Tragezeit verlängert werden.

Siehe auch DIN EN 343 "Schutzkleidung gegen Regen".

4.3.18 Kälteschutzkleidung

Diese Kleidung dient zum Schutz gegen kaltes Wetter bei Temperaturen unterhalb von -5 °C. Der Anwendungsbereich dieser Kleidung liegt vornehmlich bei tiefen Umgebungstemperaturen. Ein entscheidender Faktor ist die Luftgeschwindigkeit. Die Kälteschutzkleidung wird auch in Kühlhäusern getragen, wobei die Isolationsanforderungen besser zu beherrschen sind, weil mit nennenswerter Luftgeschwindigkeit hier nicht zu rechnen ist.

Abb. 10: Ausführungsbeispiel für Kälteschutzkleidung

Zur Beurteilung einer Kälteschutzkleidung sind folgende Eigenschaften der Kleidung zu ermitteln:

  1. Thermische Isolation,
  2. die Luftdurchlässigkeit
    und
  3. der Wasserdampfdurchgangswiderstand.

Um eine Kälteschutzkleidung optimal zu gestalten, ist für den Hersteller die Kenntnis der klimatischen Parameter des Einsatzortes, Lufttemperatur, mittlere Strahlungstemperatur, Luftgeschwindigkeit, relative Feuchte und Tätigkeit des Beschäftigten notwendig. Aus diesen Werten wird die erforderliche Isolation (IREQ) der Kleidung berechnet. In der unten zitierten europäischen Norm sind entsprechende Anforderungswerte enthalten. Neuere Entwicklungen machen auch den Einsatz beheizbarer Kälteschutzkleidung möglich.

Siehe auch DIN EN 342 "Schutzkleidung ; Kleidungssysteme zum Schutz gegen Kälte".

4.3.19 Warnkleidung

4.3.19.1 Allgemeines

Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im Verkehrsraum tätig sind. Sie dient dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung - auch bei Dunkelheit - frühzeitig erkennbar zu machen. Sie muss rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Da die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen. Nach DIN EN 471 "Warnkleidung; Prüfverfahren und Anforderungen" handelt es sich um fluoreszierendes Orange-Rot, fluoreszierendes Gelb und fluoreszierendes Rot. Um den bisher erreichten Sicherheitsstandard in den genannten Gefährdungsbereichen zu erhalten, wird empfohlen, auch weiterhin Warnkleidung mit der Warnfarbe fluoreszierendes Orange-Rot einzusetzen.

Siehe auch BG-Information "Auswahl von Warnkleidung" (BGI 5037).

4.3.19.2 Ausführungen

Es gibt drei Klassen von Warnkleidung:

Klasse 3:Einteiliger Anzug, Jacke mit Ärmeln
Klasse 2:Weste, Überwurf, Latzhose
Klasse 1:Reflexgeschirr, Rundbundhose

Jede Klasse muss eine Mindestfläche von Hintergrund und Reflexmaterial aufweisen; siehe Tabelle 3.

Abb. 11: Ausführungsbeispiele von Warnkleidung der Klasse 1 bis 3

Klasse 3 - Jacke

Klasse 2 - Weste

Klasse 1 - Rundbundhose


Tabelle 3: Mindestflächen des sichtbaren und reflektierenden Materials in m2

Materialart
1
Klasse
2

3
Hintergrundmaterial0,80,500,14
Retroreflektierendes Material0,20,130,10
Material mit kombinierten Eigenschaften--0,20


Bezüglich der Breite der Reflexstreifen und des Ortes der Anbringung sind die Angaben der DIN EN 471 zu berücksichtigen.

Je großflächiger das Hintergrundmaterial und je höher der Rückstrahlwert des Reflexmaterials einer Warnkleidung ist, desto besser kann sie wahrgenommen und damit erkannt werden. Aus größerer Entfernung ist eine großflächige Warnkleidung, d.h. mit großen Anteilen von Tagesleuchtfarben und Reflexmaterial, auch dann noch zu erkennen, wenn eine kleinflächige Ausführung nicht mehr sichtbar ist.

Anzüge - bestehend aus Latz- oder Rundbundhose und Jacke - bieten die höchste Auffälligkeit und sollten deshalb bevorzugt getragen werden. DIN EN 471 zeigt beispielhaft Gestaltungsmöglichkeiten von Reflexgeschirren auf. Diese Geschirre sind in die Normung mit aufgenommen worden, weil sie besonders in den südeuropäischen Ländern aufgrund der sehr hohen Sommertemperaturen getragen werden. Diese Konstruktionen besitzen jedoch einen unzureichenden Warnflächenanteil, sie dürfen darum nie als alleinige Warnkleidung benutzt werden.

4.3.20 Schutzkleidung für bestimmte Körperpartien

4.3.20.1 Schutzschürzen

Die Schutzwirkung von Schutzschürzen beschränkt sich hauptsächlich auf die Körpervorderseite. Sie bieten entsprechend der Auswahl der im Abschnitt 4.4 beschriebenen Materialien Schutz gegen folgende Einwirkungen:

Da die Befestigung der Schutzschürzen einen Einfluss auf die Trageeigenschaften hat, ist auf die Art der Beriemung besonderer Wert zu legen. Bei schweren Schürzen sind Kreuz- und Gabelriemen zweckmäßig, um den Druck auf den Schultern zu vermeiden. Um die Schürze im Gefahrfall schnell ablegen zu können, haben sich sogenannte " Ruck-Zuck"- Verschlüsse bewährt.

Zum Schutz gegen Spritzer von feuerflüssigen Materialien haben sich Schutzschürzen mit möglichst glatter Oberfläche aus Wollgewebe bewährt.

Abb. 12: Brustlatz-SchürzeAbb. 13: Ruck-Zuck- Verschluss

4.3.21 Schutzmantel

4.3.21.1 Allgemeines

Schutzmäntel werden dort eingesetzt, wo vollständige Schutzanzüge nicht erforderlich sind oder wo sie als zusätzlichen Schutz benötigt werden. Sie dürfen keinen Rückengurt aufweisen.

4.3.21.2 Schutzmäntel für den Einsatz in Chemie-Laboratorien

Schutzmäntel schützen die von ihm bedeckten Körperbereiche des Trägers bei kurzzeitigem Kontakt mit sehr giftigen, giftigen, mindergiftigen, ätzenden oder reizenden Flüssigkeiten geringer Menge (Tropfen, Spritzer) für eine begrenzte Zeitspanne. Schutzmäntel werden über der Oberbekleidung getragen.

Eine weitere Anforderung an Schutzmäntel, den Schutz gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen zu erfüllen, lässt sich mit den meisten Materialien, die Schutz gegen Chemikalien bieten, nicht erfüllen. Es wird daher empfohlen, in Laboratorien, in denen überwiegend die Gefahr des Kontaktes mit Flammen besteht, Schutzmäntel zu verwenden, die den Materialanforderungen gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen entsprechen.

Abb. 14: Schutzmantel für den Einsatz in Chemie-Laboratorien

Siehe auch

4.3.21.3 Röntgenschutzmäntel

Zum Einsatz gelangen Röntgenschutzmäntel aus gummiummanteltem Blei, die Vorderseite und Schulterblätter bedecken und die Einwirkungen der Röntgenstrahlung reduzieren.

Siehe auch Röntgenverordnung.

4.3.22 Unterkleidung

Unterkleidung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Schutzwirkung und die Trageeigenschaften von Schutzanzügen. An einigen Arbeitsplätzen, z.B. in chemie-, flammen- und explosionsgefährdeten Bereichen, ist es unerlässlich, zu dem geeigneten Schutzanzug auch entsprechende Unterkleidung zu tragen.

Besonders bedeutungsvoll ist die Unterkleidung bei der Verwendung von Kälteschutzkleidung (siehe Abschnitt 4.3.18). Hier ist die Unterkleidung Bestandteil dieser Schutzkleidung.

Aus Gründen des Tragekomforts sollte die Unterkleidung eine nicht zu körpernahe Schnittgestaltung haben.

Unterkleidung aus Wolle oder Angorawolle hat eine vorzügliche Wärmeisolationswirkung. Diese Unterkleidung wird besonders an zugigen Arbeitsplätzen und im Freien bzw. dort empfohlen, wo stark wechselnde Umgebungstemperaturen vorliegen. Neuentwicklung von absorbierender Unterkleidung kann die Tragezeit verlängern.

Siehe auch DIN EN 342.

4.3.23 Schutzkleidung für den Umgang mit Kettensägen

Der Schutz gegen Verletzungen beim Umgang mit Kettensägen kann durch verschiedene Materialien im Schnittschutz der Beine und der Arme erreicht werden, z.B.

  1. bei Kontakt schneidet die Kette das Material nicht,
  2. die Fasern werden in den Antrieb gezogen und blockieren die Kettenbewegung.

Abb. 15: Beispiel einer Schnittschutzhose nach DIN EN 381 Teil 5

Siehe auch

4.4 Materialien zur Herstellung von Schutzkleidung

4.4.1 Faserstoffe

Zur Herstellung von Schutzkleidung kommen Natur-, Chemie- und Spezialfasern zur Anwendung. Tabelle 4 zeigt ein Diagramm von Faserstoffen.

4.4.2 Naturfasern

4.4.2.1 Baumwolle ist eine Naturfaser von 10 bis 50 mm Länge. Sie weist nach zunehmenden Wasch- bzw. Reinigungsprozessen einen Reißkraftverlust auf, dadurch wird die mechanische Beanspruchbarkeit reduziert. Darüber hinaus neigen Kleidungsstücke aus reiner Baumwolle beim Waschen zum Einlaufen. Baumwollgewebe brennt unter Verkohlung und kann durch Ausrüstung, z.B. mit Aflamman, Flammentin, Secan/Proban und Pyrovatex, gegen Flammen und Entflammen durch glühende Metall- und Schlackespritzer widerstandsfähiger gemacht werden. Zu beachten ist, dass die Schutzwirkung der Ausrüstung durch Waschen (Reinigen) verlorengehen kann und bei einer Reihe der Ausrüstungsmittel je nach Anzahl der Reinigungsbehandlungen nachgerüstet werden muss.

4.4.2.2 Wolle ist eine tierische Naturfaser, die 50 bis 300 mm lang ist. Textile Flächengebilde aus Wolle sind von Natur aus schwerer brennbar. Sie schützen gegen Flammen, Wärmestrahlung, Kontaktwärme sowie gegen glühende Metall- und Schlackespritzer. Wollstoffe, die mit Zirpo-Ausrüstung versehen sind, bieten verbesserten Schutz gegen Entflammen durch glühende Metall- und Schlackespritzer. Wolle eignet sich auch gut als Schutz gegen Kälte. Beim Waschen ist zu beachten, dass Wolle Waschtemperaturen über 40 °C nicht verträgt. Es ist daher die chemische Reinigung vorzuziehen.

Tabelle 4: Diagramm von Faserstoffen

4.4.3 Chemiefasern

"Chemiefaser" ist ein Gattungsname für alle auf chemischem Wege industriell hergestellten Spinn- und Filamentfasern. Man unterscheidet cellulosische Chemiefasern, z.B. Viskose, Cupro, Acetat und synthetische Chemiefasern, z.B. Polyamid, Polyester und andere.

Chemiefasern besitzen gegenüber Naturfasern im allgemeinen höhere Festigkeits- und bessere Pflegeeigenschaften. Die Beständigkeit von Chemiefasern gegen erhöhte Temperatur kann durch spezielle Modifikation erheblich verbessert werden.

Chemiefasern, die besondere Anforderungen in Bezug auf Flammen und Hitzeschutz erfüllen, sind z.B.

4.4.4 Antistatische Fasern

Antistatische Fasern sind synthetische Fasern, die hygroskopische Eigenschaften haben (Feuchtigkeit aus der Luft aufnehmen und dadurch leitfähiger werden). Die Beimischung von Metallfasern - die Wirksamkeit kann durch Bruch der Metallfaser herabgesetzt werden - zu anderen Textilfasern ermöglicht ebenfalls eine Ableitung elektrostatischer Aufladungen; störende und gefährliche Funken sind damit ausgeschlossen.

4.4.5 Spezialfasern

4.4.5.1 Asbest besteht aus faserig kristallisierten Silikatmineralien. Er brennt nicht, ist resistent gegen Säuren, Alkalien und andere Chemikalien. Asbest wurde in der Vergangenheit zum Schutze gegen Kontaktwärme sowie gegen glühende Metall- und Schlackenspritzer eingesetzt. Da Asbest zu den krebserzeugenden Stoffen gehört, ist die Verwendung von Asbest seit 1. Januar 1995 verboten.

4.4.5.2 Glasfasern sind Fasern aus natürlichen, anorganischen Stoffen. Sie sind verrottungsfest und unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen auch waschbar, leicht zu trocknen, besitzen jedoch im allgemeinen nur eine beschränkte Scheuer- und Biegefestigkeit. Zur Verbesserung der Scheuer- und Knotenfestigkeit können Glasfasern mit einer Kunststoffhülle überzogen werden. Das Glasfasergewebe kann kunststoffbeschichtet oder metallisiert werden. Es bietet einen guten Schutz gegen glühende Metall- und Schlackenspritzer. Gegen Wärmestrahlung sind diese Fasern nur bedingt geeignet, da die Wärmeleitfähigkeit höher liegt als bei allen Chemie- und Naturfasern.

4.4.6 Sondermaterialien

4.4.6.1 Gummi wird durch eine chemische Reaktion (Vulkanisation) aus Kautschuk hergestellt. Gummi hat eine hohe Reißdehnung, ist beständig gegen viele Chemikalien. Er ist empfindlich gegen konzentrierte Schwefel-, Salpeter- und Chromsäure, aber widerstandsfähig gegen Alkalien. Chlor und andere Halogene greifen das Material an; Lösemittel führen zum Quellen. Gummi hat schlechte bekleidungsphysiologische Eigenschaften, Chemischreinigung soll vermieden werden.

4.4.6.2 Folien aus Kunststoff oder Folienverbunde, die aus der Verbindung zweier Materialien hergestellt sind. In der Praxis werden für Schutzkleidung hauptsächlich Kunststoff/Kunststoff- oder Kunststoff/ Textil-Verbunde verwendet. Aus bekleidungsphysiologischen Gründen (schlechter Feuchtetransport) war der Einsatz von Folien für Schutzanzüge oder Schutzmäntel bisher begrenzt.

Neue Entwicklungen von mikroporösen oder wasserdampfdurchlässigen Folien ermöglichen es, dass Wasserdampf, nicht jedoch Wasser, durch die Folie hindurchgelassen wird. Diese besonderen Folien werden insbesondere für Wetterschutz- und Winterschutzkleidung eingesetzt.

4.4.6.3 Leder ist durch Gerbung konservierte Haut. Am häufigsten wird die Gerbung mit Chromsalzen durchgeführt. Gerbmittel und Gerbverfahren beeinflussen die Eigenschaften des Leders.

Leder unterscheidet sich grundsätzlich von allen Textilien. Die einzelnen Teilflächen der tierischen Haut sind nicht gleichwertig; sie haben unterschiedliche Eigenschaften. Am wertvollsten ist das sogenannte Kernstück der Haut (Croupon), das etwa 50% der gesamten Hautfläche einnimmt. In diesem Teil ist das Fasergefüge am festesten und sehr gleichmäßig. Weniger Festigkeit weist Leder aus dem Hals- und Bauchteil auf. Wird die Haut horizontal geteilt (gespalten), bezeichnet man den oberen Teil, auf dem sich der Narben befindet, als Narbenspalt und den Spaltteil ohne Narbenschicht als den Fleischspalt. Während aus dem Narbenspalt das Vollleder mit seinen guten Festigkeitswerten hergestellt wird, gewinnt man aus dem Fleischspalt später das eigentliche Spaltleder mit ebenfalls noch guten Festigkeitseigenschaften. In der Regel wird die Haut nur einmal gespalten. Sollte dennoch mehrfach gespalten werden, erhält man den Zwischenspalt, der für persönliche Schutzausrüstungen nicht verwendet werden sollte, da die Fasern beim Spalten zweimal durchschnitten wurden und damit die Festigkeitseigenschaften erheblich herabgesetzt werden. Der Einsatz von Narbenleder ist dort vorteilhaft, wo eine glatte Oberfläche und ein gutes Formhaltevermögen gewünscht werden. Leder - insbesondere Rindleder - bietet hervorragenden Schutz gegen kurzzeitig auftretende thermische Einwirkungen, speziell auch gegen heißen Dampf. Leder schützt ebenso gegen glühende Metallspritzer, gegen kurzzeitiges Einwirken aggressiver Stoffe, z.B. Säuren, Laugen und Lösemittel. Wegen seiner Wasseraufnahmefähigkeit und Wasserdampfdurchlässigkeit besitzt Leder gute bekleidungsphysiologische Eigenschaften.
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