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ETAG 009 - Leitlinie für nicht nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung

Ausgabe Juni 2002

Vom 24. März 2003
(BAnz. Nr. 104a vom 06.06.03)



Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), der durch Artikel 63 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassung EOTA bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des Bauproduktengesetzes für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton erteilt werden. Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.

Berlin, den 24. März 2003
BS 21 -8304 02- 3.1.1

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Im Auftrag
Günther

Vorwort

Hintergrundinformation zur ETA-Leitlinie

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe WG 03.05/05 - Nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme, bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton - erarbeitet.

Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern aus neun EU-Ländern (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Osterreich, Portugal und Schweden).

Die Leitlinie legt die Leistungsanforderungen, die Nachweisverfahren zu den einzelnen Leistungsaspekten und die Beurteilungskriterien zur Bewertung der Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck fest. Sie berücksichtigt ETAG 003 "Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände" und ETAG 004 "Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht".

Das grundsätzliche Beurteilungskonzept der Leitlinie basiert auf dem aktuellen Stand des Wissens und Prüferfahrungen.

So wie die meisten Mitgliedstaaten und das Grundlagendokument für den Brandschutz verwendet auch diese Leitlinie zur Festlegung des Feuerwiderstandes und Brandverhaltens Klassen. Ansonsten werden in der Leitlinie keine Klassen verwendet. Alle Kennwerte der Produkte werden im Allgemeinen als numerische Werte ausgedrückt. Dieses Konzept steht mit dem Grundsatz der BPR im Einklang, dass die wesentlichen Anforderungen für das Bauwerk gelten und dass eine ETA eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für seinen vorgesehenen Verwendungszweck ist, d.h. für die Verwendung im eingebauten Zustand. Die ETA behandelt nur das Produkt und gibt Klassen oder Kenndaten des Produkts an, die in weiterer Folge vom Planer des Bauwerks zu verwenden sind.

Bezugsdokumente

Auf Bezugsdokumente wird im Text der ETAG (Leitlinie für die europäische technische Zulassung) verwiesen; sie unterliegen den in der vorliegenden Leitlinie aufgeführten besonderen Bedingungen.

Die Liste der Bezugsdokumente (mit Angabe des Ausgabejahres) für die vorliegende ETAG geht aus Anhang D hervor. Werden später zusätzliche Teile zur vorliegenden ETAG erstellt, so können sie Änderungen hinsichtlich der Liste der Bezugsdokumente beinhalten, die für den betreffenden Teil gelten.

Bedingungen für die Aktualisierung

Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokuments handelt es sich um die von der EOTA für ihre spezifische Verwendung verabschiedete Ausgabe.

Erscheint eine neue Ausgabe, ersetzt sie die in der Liste angeführte Ausgabe nur dann, wenn die EOTA ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft oder neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).

Technische Berichte der EOTA gehen in einigen Aspekten ins Detail, sind aber selbst nicht Teil der ETAG, sondern bringen den gemeinsamen Standpunkt der EOTA-Stellen hinsichtlich momentan vorliegenden Wissens und Erfahrung zum Ausdruck. Wenn sich Wissen und Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.

Alle zweckdienlichen Informationen zur Aktualisierung der Bezugsdokumente und zum allgemeinen Verständnis der vorliegenden ETAG. die sich im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern bei der Erteilung von ETAs entwickeln, werden laufend in die Zusatzdokumente der EOTA übernommen. Leser und Anwender der vorliegenden ETAG werden darauf hingewiesen, den aktuellen Stand dieser Dokumente mit einem EOTA-Mitglied zu überprüfen.

Die EOTA muss möglicherweise während der Geltungsdauer der ETAG Änderungen/Korrekturen vornehmen. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der EOTA-Website www.eota.be übernommen und in einer dazugehörigen Chronologie datiert und katalogisiert.

Lesern und Anwendern der vorliegenden ETAG wird empfohlen. den aktuellen Status des Inhalts dieses Dokuments mit jenem auf der EOTA-Website zu vergleichen. Aus dem Deckblatt geht hervor, ob und wann Änderungen erfolgt sind.

Abschnitt 1:
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Diese ETA-Leitlinie (ETAG) wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG (BPR) und unter Beachtung folgender Schritte erstellt:

- Erteilung des endgültigen Mandats durch die EG:25.06.1997
- Erteilung des endgültigen Mandats durch die EFTA:25.06.1997
- Verabschiedung der Leitlinie durch das Exekutiv-Komitee der EOTA:21.02.2001
- Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen:22/23.05.2001
- Bestätigung durch die EU:28.05.2002

Dieses Dokument wird durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 11(3) der BPR in der jeweiligen Amtssprache oder den Amtssprachen veröffentlicht.

Diese Leitlinie ersetzt keine bestehende ETAG.

1.2 Status der ETAG

1.2.1 Eine ETA ist eine von zwei Arten der technischen Spezifikationen im Sinne der EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG. Dies bedeutet, dass Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der zugelassenen Schalungsbausätze für ihren vorgesehenen Verwendungszweck ausgehen sollen, d.h., dass diese es den Bauwerken, für die sie verwendet werden, erlauben, die wesentlichen Anforderungen für eine wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer zu erfüllen, vorausgesetzt, dass

1.2.2 Diese ETA-Leitlinie ist eine Grundlage für ETAs, d.h. eine Grundlage für die technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Schalungsbausatzes für einen vorgesehenen Verwendungszweck. Eine ETAG an sich ist keine technische Spezifikation im Sinne der BPR.

Die vorliegende ETAG gibt im Hinblick auf die Schalungsbausätze und deren Verwendungszwecke den gemeinsamen Standpunkt der innerhalb der EOTA zusammenwirkenden Zulassungsstellen über die Vorschriften der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG und der Grundlagendokumente wieder und sie ist im Rahmen eines durch die Kommission und das EFTA-Sekretariat nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen erteilten Mandats erstellt.

1.2.3 Diese ETA-Leitlinie ist verbindlich für die Erteilung von ETAs für die Schalungsbausätze des vorgesehenen Verwendungszwecks, wenn sie von der Europäischen Kommission nach Befassung im Ständigen Ausschuss für das Bauwesen angenommen wurde.

Die Anwendung und die Erfüllung der Bestimmungen einer ETAG (Untersuchungen, Prüfungen und Bewertungen) führen nur durch eine Bewertung, einen Zulassungsprozess und eine Entscheidung zu einer ETA und zur Annahme der Brauchbarkeit eines Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck, gefolgt von der entsprechenden Bescheinigung der Konformität. Dies unterscheidet eine ETAG von einer harmonisierten europäischen Norm, die die direkte Grundlage für die Konformitätsbescheinigung ist.

Schalungsbausätze, die außerhalb des (genauen) Geltungsbereichs dieser ETAG liegen, können ggf. durch das Zulassungsverfahren ohne Leitlinien nach Artikel 9 (2) der BPR erfasst werden.

Die Anforderungen in dieser ETAG sind in Form von Zielen und entsprechenden, zu berücksichtigenden Einwirkungen angegeben. Sie legt Werte und Eigenschaften mit dem Ziel fest, dass eine Übereinstimmung mit diesen Werten und Eigenschaften zu der Annahme führt, dass die angeführten Anforderungen erfüllt sind, wo immer es der Stand der Technik erlaubt und nachdem sie durch die ETA als für das betreffende Produkt geeignet bestätigt wurden.

2 Anwendungsbereich und Typen

2.1 Anwendungsbereich

Die vorliegende ETA-Leitlinie befasst sich mit nichttragenden Schalungsbausätzen/-systemen aus Schalungssteinen/Mantelsteinen oder Wandelementen aus Wärmedämmstoffen und gelegentlich aus Beton zur Errichtung von oberhalb oder unterhalb des Terrains liegenden Außenwänden, Innenwänden und Trennwänden für Gebäude.

Im Sinne dieser ETAG gelten jene Schalungsbauteile als Bausatz, die bei der Errichtung von Wänden zur Aufnahme des Frischbetons dienen. Das zusammengebaute System ist der als Teil der Wand errichtete Bausatz und, falls angegeben, eine etwaige Integrierte Oberflächenausbildung. Die Anforderungen an den Kernbeton (Stahlbeton oder unbewehrter Beton) sind nicht Gegenstand dieser ETAG.

Die Schalungssteine/Mantelsteine oder Wandelemente können folgende Materialien enthalten: Beton, Beton mit Zuschlagstoffen aus expandiertem Polystyrol, Porenbeton, Gips, Ziegel, Metall. Kunststoffdämmstoff, Schaumglas, organische Fasern, anorganische Fasern, Holz, mineralisch (auch zement-) gebundene Holzwolle, mineralisch gebundene Holzspäne, expandierter Kork. Nach dem Versetzen werden die Schalungssteine/Mantelsteine oder Wandelemente am Ort der Verwendung ausbetoniert, und zwar mit oder ohne Bewehrung. Die fertige Wand kann tragend oder nichttragend sein. Die üblichen Oberflächenausbildungen der Wände. nämlich Außenputz, Verkleidungen, Innenputz oder Trockenausbau, sind üblicherweise nicht ein Teil des Schalungsbausatzes. Trotzdem können einige dieser Produkte (Außenputz. Innenputz) ein Teil des Bausatzes sein oder der ETA-Antragsteller verweist auf sie. In beiden Fällen sind sie dieser Bewertung zu unterziehen.

Die - Schalungsbausätze werden gemäß den Konstruktions- und Verarbeitungsrichtlinien des ETA-Antragstellers versetzt. Die Bestandteile werden als Teil des Bausatzes entweder durch den ETA-Antragsteller selbst oder mit Einverständnis des ETA-Antragstellers durch andere Hersteller werksmäßig hergestellt. Sie werden auf der Baustelle versetzt, bevor sie ausbetoniert und damit zu einem Teil des Bauwerks werden.

Diese Schalungsbausätze umfassen im Allgemeinen händisch versetzte Elemente, die aus mindestens zwei Schalen bestehen, die durch Abstandhalter, die der Zugbelastung durch den Betoniervorgang widerstehen, verbunden sind.

Die Schalen oder zumindest eine von ihnen sind so konstruiert, dass sie für den größten Teil der Dämmfähigkeit der Wand sorgen, jedoch nicht zur Tragfähigkeit der Wand beitragen. Sie können aus einer Kombination verschiedener Baustoffe bestehen, mindestens eine Schale muss jedoch Wärmedämmstoff enthalten; sie dürfen auch verschiedene Profile (Metall, Kunststoff, ...) enthalten. Zur Vervollständigung des Bausatzes, beispielsweise für Innenwände, dürfen Schalungselemente gegebenenfalls keine Wärmedämmstoffe enthalten.

Die Abstandhalter, die gemeinsam mit den Schalen aus demselben Baustoff hergestellt sein können, können auch aus anderem Baustoff bestehen.

Die wesentlichsten Gesichtspunkte für die Konstruktion sind der Anteil und die Anordnung der Hohlräume, die ausbetoniert werden. Diesbezüglich lassen sich verschiedene Systemtypen unterscheiden, darunter solche, die einen nahezu scheibenartigen Kernbeton aufweisen, bis zu solchen, die nur ein Gitter aus ausbetonierten Hohlräumen ergeben.

2.2 Typen

Die folgenden Typen dienen zur Festlegung des Anwendungsbereichs und der zu behandelnden Leistungsmerkmale des Produkts. Alle Schalungsbausätze sind unabhängig von der Klassifizierung denselben Beurteilungsverfahren zu unterziehen.

Der ETA-Antragsteller wählt aus, welche Eigenschaften in der ETA beurteilt und angegeben werden. Seine Wahl hängt vom vorgesehenen Verwendungszweck der Wand ab, den der ETA-Antragsteller abdecken möchte (vorgesehener Markt, Berücksichtigung nationaler Abweichungen). Ein bestimmter Bausatz muss nicht für alle der folgenden vorgesehenen Verwendungszwecke geeignet sein.

Typen je nach vorgesehenem Verwendungszweck:

Tragende Wände: Wände, die die Stabilität einer tragenden Konstruktion sicherstellen, indem sie vertikale Lasten (im Allgemeinen von einer Decke oder einem Dach stammend) und/oder horizontale Lasten, die von einer Decke oder einem Dach in der Wandebene wirken, und gegebenenfalls normal zur Wandebene wirkende Last übertragen.

Nichttragende Wände: Wände, die nicht die Stabilität einer tragenden Konstruktion sicherstellen, die jedoch ihr Eigengewicht auf dieses Tragwerk übertragen (selbsttragende Wand) und gegebenenfalls Windlasten senkrecht zur Wandebene.

Innenwände: tragende oder nichttragende Wände zur Trennung gleicher oder unterschiedlicher Innenraumsphären. Trennwände sind Innenwände.

Außenwände: tragende oder nichttragende Wände zur Trennung eines Innenraumbereichs von einer sich verändernden äußeren Umwelt. Außenwände, häufig auch "Fassadenwände" genannt, müssen den Innenraum vor Witterungseinflüssen schützen.

Typen je nach geometrischer Ausbildung des Kernbetons:

1. Scheibenartiger Typ:

Der tragende Kernbeton des scheibenartigen Typs ist eine Betonwand, die nur an einzelnen Stellen von Abstandhaltern punktförmig unterbrochen ist, Die Abstandhalter sind im Allgemeinen regelmäßig angeordnet. Die Summe der Querschnittsflächen der Abstandhalter macht nur einige wenige Prozent der Wandfläche aus.

2. Gittertyp:

Der tragende Kernbeton des Gittertyps besteht aus Betonsäulen, die durch horizontale Betonriegel verbunden sind. Die Säulen und Riegel entstehen durch das Ausbetonieren der Hohlräume der Schalungssteine/Mantelsteine oder Wandelemente. Die vertikalen Säulen verlaufen über die gesamte Höhe der Wand, und zwar ohne Unterbrechung oder Verringerung der Querschnittsfläche.

3. Säulentyp:

Der tragende Kernbeton des Säulentyps besteht aus regelmäßig angeordneten Betonsäulen ohne horizontale Betonriegel oder mit Betonriegeln, die keine tragende Verbindung zu den Betonsäulen aufweisen. Die Säulen entstehen durch das Ausbetonieren der vertikalen Hohlräume der Schalungssteine/Mantelsteine oder Wandelemente. Die vertikalen Säulen verlaufen über die gesamte Höhe der Wand, und zwar ohne Unterbrechung oder Verringerung der Querschnittsfläche.

4. Sonstige Typen:

Sämtliche Typen, die vorstehend nicht definiert sind.

Typen je nach den Grundelementen der Schalung:

Schalungssteine/Mantelsteine:

Schalungselemente, deren Abmessungen mehr oder weniger denen von Betonschalsteinen ähnlich sind, in die keine Wärmedämmmaterialien integriert sind und die als monolithische Steine hergestellt werden, sowie Platten, das sind Schalungselemente. die durch auf der Baustelle zusammengebaute Schalen und Abstandhalter entstehen.

Wandelemente:

Vormontierte Schalungselemente, die Im Allgemeinen die Höhe eines Stockwerks haben.

2.3 Voraussetzungen

Die ETA-Leitlinie (ETAG) behandelt Schalungsbausätze, die zur Errichtung von Gebäuden aus unbewehrtem Beton, leicht bewehrtem Beton oder Stahlbeton bestimmt sind.

Aus speziellen Anwendungen (Kühlräume, Industriebauten, ...) könnten sich zusätzliche Anforderungen ergeben, die in der vorliegenden ETAG nicht behandelt werden.

Hinsichtlich der Ausbildung der fertigen Wandoberflächen, die nicht im Bausatz enthalten sind (Außenputz, Verkleidung, Innenputz etc.), berücksichtigt die ETAG nur deren mögliche Auswirkung auf die allgemeine Leistungsfähigkeit der verlorenen Schalung, nicht jedoch die Leistungsfähigkeit der Oberflächenausbildung selbst.

Für bestimmte Aspekte und Produkte ist es aufgrund des Stands der Technik nicht möglich, vollständige und detaillierte Nachweisverfahren und entsprechende technische Kriterien/Leitfäden für die Annahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszuarbeiten. Bei Anwendungen für ETAs enthält die vorliegende ETAG, innerhalb des allgemeinen Rahmens der ETAG, gemäß dem BPR-Konsensverfahren zwischen den EOTA-Mitgliedern und unter Berücksichtigung des Stands der Technik, Voraussetzungen und liefert Bestimmungen für geeignete zusätzliche Konzepte für Untersuchungen im Einzelfall.

Der Leitfaden behält seine Gültigkeit für andere Fälle, die nicht wesentlich abweichen. Das allgemeine Konzept der ETAG behält seine Gültigkeit, doch müssen dann die Bestimmungen im Einzelfall in angemessener Weise angewandt werden. Diese Anwendung der ETAG fällt in die Verantwortlichkeit derjenigen ETA-Stelle, bei der der jeweilige Antrag eingeht, und unterliegt der Zustimmung innerhalb der EOTA. Diesbezügliche Erfahrungen werden - nach Bestätigung im EOTA-TB - Im Zusatzdokument des Musters für ETAGs (comprehension document) gesammelt.

3 Begriffe

3.1 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen (siehe Anhang A)

3.2 Spezielle Begriffe und Abkürzungen für die vorliegende ETAG

Porenbeton:

Porenbeton besteht aus hydraulischen Bindemitteln, wie z.B. Zement und/oder Kalk, kombiniert mit feinem Baustoff auf Kieselsäurebasis, porenbildendem Stoff und Wasser. Die Ausgangsstoffe werden vermischt und in Formen gegossen, in denen die Mischung quillt und zu Blöcken erhärtet. Nach diesem Teil des Prozesses werden die Blöcke auf die benötigten Abmessungen zugeschnitten und mit Dampf unter hohem Druck in Autoklaven ausgehärtet.

Bestandteil:

Bestandteil ist ein einzelnes Teil des Schalungsbausatzes oder einige, zum Zwecke der Prüfung zusammengebaute, Teile des Schalungsbausatzes.

WDVS:

Außenseitiges Wärmedämm-Verbundsystem mit Putzschicht (siehe ETAG 004).

Endnutzungsbedingungen:

Endnutzungsbedingungen sind genau festgelegte Prüfanordnungen, die vom Hersteller festgelegt und von der Zulassungsstelle akzeptiert wurden. Im Allgemeinen handelt es sich bei Endnutzungsbedingungen um einen zusammengefügten, ausbetonierten Schalungsbausatz, nach der Erhärtung des Betons. Dies umfasst auch integrierte Oberflächenausbildungen. Falls vom ETA-Antragsteiler gefordert, kann der Schalungsbausatz unter Endnutzungsbedingungen mit verschiedenen Oberflächenausbildungen kombiniert werden, auf die durch genaue Beschreibung oder durch Typenklassifizierung (Außenputz, Verkleidung, Innenputz usw.) verwiesen wird,

Beton mit Zuschlägen aus expandiertem Polystyrol:

Beton mit expandierten Polystyrolteilchen als Zuschlag. Beton mit Zuschlag aus expandiertem Polystyrol kann zusätzlich feinkörnigen Zuschlag, Zusatzmittel und andere Zugabestoffe enthalten. Das Mischungsverhältnis muss so eingestellt sein, dass die Oberfläche sämtlicher Polystyrolpartikel zur Gänze mit Zementleim umhüllt ist.

Integrierte Oberflächenausbildung:

Oberflächenausbildung der Wand, die als sichtbarer Teil des Schalungsbausatzes in Verkehr gebracht und als dieser auf der Baustelle aufgebracht wird.

IPS:

Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände (siehe ETAG 003).

Leichtbeton:

Gefügedichter Beton mit einer Trockenrohdichte von mindestens 800 kg/m3 und höchstens 2100 kg/m3, der zur Gänze oder teilweise aus leichten porösen Zuschlägen mit einer Kornrohdichte von weniger als 2000 kg/m3 hergestellt wird.

Nichttragende Schalung:

Schalung, die keine maßgebende mechanische Festigkeit aufweist oder deren mechanische Festigkeit bei der Bemessung der Tragfähigkeit der Wand nicht berücksichtigt wird.

Normalbeton:

Beton mit einer Trockenrohdichte von mehr als 2100 kg/m3, jedoch höchstens 2600 kg/m3.

Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons:

Die ausbetonierte Schalung bildet einen Betonkörper, dessen Form als geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons bezeichnet wird. Der Betonkörper darf, muss aber nicht bewehrt sein.

Schalungsbausatz:

Nichttragende Schalung, auf Schalungssteinen/Mantelsteinen oder Wandelementen basierend, in die Wärmedämmstoffe integriert sind und die am Ort der Verwendung ausbetoniert wird und als Bestandteil in der Wand verbleibt.

Abstandhalter:

Im Werk oder auf der Baustelle eingefügter Bestandteil der Schalung, der die Schalen verbinden und dem Schalungsdruck bis zum Erhärten des Betons standhält. Er kann aus dem selben Baustoff wie die Schalen oder aus einem eigenen Werkstoff, beispielsweise Metall oder Kunststoff, bestehen.

Wärmedämmung eines Schalungsbausatzes:

In Anbetracht des breiten Anwendungsgebiets (Gebäudetyp und klimatische Bedingungen) kann ein zahlenmäßiger Grenzwert für die Wärmedämmung einer verlorenen Schalung erst gefunden werden, wenn eine bestimmte Anwendung festgelegt ist. Ungeachtet dessen sollte die Wärmeleitfähigkeit (λ-Wert) des integrierten Wärmedämmstoffes 0,5 W / (m.K) nicht überschreiten.

Abschnitt 2:
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

Allgemeine Anmerkungen

  1. Anwendbarkeit der ETAG
    Die vorliegende ETAG stellt einen Leitfaden für die Beurteilung von Schalungsbausätzen und ihren vorgesehenen Verwendungszwecken dar. Der Hersteller oder Produzent definiert den Schalungsbausatz, für den er eine ETA beantragt sowie die Art seiner Verwendung im Bauwerk und somit den Maßstab für die Beurteilung.
    Es ist daher möglich, dass für einige Schalungsbausätze, die herkömmlicher Art sind, nur einige der Prüfungen und entsprechenden Kriterien für die Ermittlung der Brauchbarkeit erforderlich sind. In anderen Fällen, z.B. bei besonderen oder innovativen Schalungsbausätzen oder Baustoffen, oder bei einer Reihe verschiedener Verwendungen, kann die Gesamtheit der Prüfungen und Beurteilungen Anwendung finden.
  2. Allgemeiner Aufbau dieses Abschnitts
    Die Beurteilung der Brauchbarkeit der Schalungsbausätze im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck in Bauwerken ist ein Prozess, der aus drei Hauptschritten besteht:
  3. Stufen oder Klassen oder Mindestanforderungen bezogen auf die wesentlichen Anforderungen und auf die Leistungsfähigkeit des Schalungsbausatzes (siehe GD Abschnitt 1.2). Gemäß BPR beziehen sich "Klassen" in der vorliegenden ETAG nur auf im Mandat der Kommission vorgeschriebene Stufen oder Klassen.
    In dieser ETAG ist jedoch die verbindlich vorgeschriebene Vorgehensweise für die Wiedergabe der relevanten Leistungsmerkmale des Schalungsbausatzes angegeben. Verfügt mindestens ein Mitgliedstaat für einige Anwendungen über keine Vorschriften, so hat ein Hersteller stets das Recht, eine oder mehrere von ihnen nicht anzuwenden. In diesem Fall wird dann in der ETA hinsichtlich dieses Aspekts "keine Leistung festgestellt" angegeben, außer bei denjenigen Eigenschaften, bei denen der Schalungsbausatz, wenn keine Leistung festgestellt wurde, nicht mehr in den Geltungsbereich der ETAG fällt.
  4. Nutzungsdauer (Dauerhaftigkeit) und Gebrauchstauglichkeit
    Die Bestimmungen, Prüf- und Beurteilungsverfahren in der vorliegenden Leitlinie oder jene, auf die verwiesen wird, wurden auf Grundlage einer angenommenen vorgesehenen Nutzungsdauer des Schalungsbausatzes für seinen vorgesehenen Verwendungszweck von mindestens 50 Jahren festgelegt, vorausgesetzt. der Schalungsbausatz wird angemessen genutzt und in Stand gehalten (siehe Abschnitt 7). Diese Bestimmungen basieren auf dem aktuellen Stand der Technik, dem verfügbaren Wissen und der bestehenden Erfahrung.
    Eine ,angenommene vorgesehene Nutzungsdauer" bedeutet, dass erwartet wird, dass bei einer Beurteilung gemäß den Bestimmungen der ETAG und nach Ablauf dieser Nutzungsdauer die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Gebrauchsbedingungen erheblich länger sein kann ohne größere Beeinträchtigung der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen.
    Die Angaben zur Nutzungsdauer eines Schalungsbausatzes können nicht als eine vom Hersteller oder von der Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden. Sie sind lediglich ein Hilfsmittel für den Planer, um die geeigneten Kriterien für Produkte angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks auszuwählen (basierend auf GDs, Abschnitt 5.2.2).
  5. Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck
    Nach der BPR Ist davon auszugehen, dass die Schalungsbausätze im Sinne der vorliegenden ETAG "solche Merkmale aufweisen, dass das Bauwerk, für das sie durch Einbau, Zusammenfügung, Anbringung oder Installation verwendet werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann". [BPR, Artikel 2 (1)]
    Somit müssen die Schalungsbausätze für ihre Verwendung in Bauwerken geeignet sein, die (als Ganzes oder in ihren Teilen) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und hierbei die wesentlichen Anforderungen ,erfüllen. Diese Anforderungen müssen bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Die Anforderungen setzen normalerweise vorhersehbare Einwirkungen voraus. (BPR, Anhang I, Vorbemerkungen)

4 Anforderungen

Dieser Abschnitt führt die Leistungsmerkmale an, die zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen (ER) zu untersuchen sind; durch:

Gilt ein Produktmerkmal oder eine andere zutreffende Eigenschaft speziell für eine der wesentlichen Anforderungen, so erfolgt die Behandlung an der entsprechenden Stelle. Wenn jedoch das Merkmal oder die Eigenschaft für mehr als eine wesentliche Anforderung relevant ist, erfolgt die Behandlung unter der wichtigsten wesentlichen Anforderung mit Querverweis auf die andere(n) wesentliche(n) Anforderung(en). Dies ist besonders dann wichtig, wenn ein Hersteller für ein Merkmal oder eine Eigenschaft im Rahmen einer wesentlichen Anforderung "keine Leistung festgelegt "in Anspruch nimmt, und das Merkmal bzw. die Eigenschaft für die Bewertung und Beurteilung im Rahmen einer anderen wesentlichen Anforderung entscheidend ist. Ähnlich können Merkmale oder Eigenschaften. die auch für die Beurteilung der Dauerhaftigkeit von Bedeutung sind, mit Verweis auf Abschnitt 4.7, unter ER 1 bis ER 6 behandelt werden. Bezieht sich ein Merkmal nur auf die Dauerhaftigkeit, dann wird dieses in Abschnitt 4.7 behandelt.

Jede wesentliche Anforderung wird der Reihe nach berücksichtigt.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen (E.R.), die zutreffenden Abschnitte der entsprechenden Grundlagendokumente (GD), die im Mandat angeführten Produktmerkmale und die in der ETAG angeführten Produktleistungen mit den entsprechenden Absätzen.

Tabelle 1: Zusammenhang zwischen den Abschnitten der Grundlagendokumente (GD) über Bauwerke, den Abschnitten der Grundlagendokumente (GD) über Produktleistungen, den Produktmerkmalen im Mandat und den Produktleistungen in der ETAG mit den entsprechenden Abschnitten

E.REntsprechender Abschnitt im Grundlagendokument (GD) betr. BauwerkeEntsprechender Abschnitt im Grundlagendokument für die ProduktleistungProduktmerkmale aus Anhang 2 des MandatsLeistungsmerkmale in der ETAGETAG-Abschnitt
14.2 Bestimmungen für Bauwerke oder Bauwerksteile4.3 Bestimmungen für ProdukteGeometrische Ausbildung des tragenden KernbetonsGeometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons4.1.1
Effizienz der Betoneinbringung (Das Schalungssystem muss die Errichtung sicherer Betonwände ermöglichen, und zwar ohne Nesterbildung im Beton, mit hinreichend geringem Verlust an Anmachwasser und ohne die Entmischung zu begünstigen)Effizienz der Einbringung des Betons4.1.2
Möglichkeit einer Bewehrung (Die Schalung muss die Möglichkeit einer Bewehrung bieten)Möglichkeit einer Bewehrung4.1.3
24.2.2.2.A Lasttragende Teile des Bauwerks mit und ohne Trennfunktion bei Bränden4.3.1.3.2 und 3 Tragende Bauteile ohne raumabschließende Funktion Tragende Bauteile mit raumabschließender FunktionBrandverhalten (unter Endnutzungsbedingungen) (für Schalungssysteme/ -bausätze für Wände, die Brandvorschriften unterliegen)Brandverhalten4.2.1
4.2.3.3.2.A Begrenzung der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandentstehungsraum - Wände /Decken4.3.1.1. Produkte, bei denen Anforderungen an das Brandverhalten (von Wänden) gestellt werdenFeuerwiderstand (unter Endnutzungsbedingungen) (für Schalungssysteme/ -bausätze für Wände, die Brandvorschriften unterliegen)Feuerwiderstand der Wand: E, I, R, M, W4.2.2
4.2.3.4.2a und b Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandentstehungsraum - Betroffene Bauwerksteile: Beanspruchte Oberflächen; Teile des Bauwerks (mit feuerwiderstandsfähiger, raumabschließender Funktion)4.3.1.3.5.2a und b Außenwände - Brandbeanspruchung von innen und außen; Brandausbreitung auf höhere Geschosse
4.2.4.2a Begrenzung der Brandausbreitung auf benachbarte Bauwerke - Feuerwiderstandsfähige raumabschließende Teile des Bauwerks4.3.1.1 Produkte, bei denen Anforderungen an das Brandverhalten (Fassaden und Außenwände) gestellt werden
33.3.1 Umwelt im Inneren von Gebäuden3.3.1.1.3.2a Minderung der Schadstoffe - BaustoffeGefährliche SubstanzenGefährliche Substanzen4.3.1
3.3.1.1 LuftqualitätWasserdampfdurchlässigkeit WasseraufnahmeWasserdampfdurchlässigkeit Wasseraufnahme
Kapillarwirkung der Schalungsflächen
4.3.2
4.3.3
3.3.1.2 Feuchtigkeit3.3.1.2.3.2. e1 Vorkehrungen zum Schutz vor Feuchtigkeit - Wände, Wandbaustoffe
3.3.5 Äußere Umwelt3.3.5.3 Begrenzung der Auswirkungen von Bauwerken auf die äußere UmweltWasserdichtheitWasserdichtheit der Oberflächenausbildungen4.3.4
43.3.2.1 Beschreibung des Risikos
  • Aufprall herabfallender Gegenstände, die zum Bauwerk gehören, auf Benutzer
  • Aufprall, Zusammenstoß usw. von Benutzern mit Bauwerksteilen als Folge von Unfällen
3.3.2.3 Wesentliche Produktmerkmale Mechanische Widerstandsfähigkeit und Stabilität; Scharfe Kanten, gefährliche OberflächenHaftfestigkeit von Bestandteilen (Schalungssteine/Mantelsteine und Wandelemente)Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße4.4.1
 Widerstand gegen den Schalungsdruck (Der Widerstand gegen den Schalungsdruck bezieht sich auf das angemessene Verhalten der Schalungselemente (Stabilität, Schalungsdruck, ...) beim Einbringen des BetonsWiderstand gegen den Schalungsdruck4.4.2
3.3.2.2 Leistung der Bauwerke
  • scharfe oder schneidende Kanten
  • Art der Oberfläche
Sicherheit gegen Verletzung bei Berührungen4.4.3
54.2.1 Bestimmungen für Bauwerke und Bauwerksteile (Wände)
  • Dämmung gegen Außenlärm
  • Dämmung gegen Lärm aus anderen umbauten Räumen
  • Übertragung von Trittschall
4.3.2.1 - 4.3.4.1 Akustische Eigenschaften bei BauproduktenLuftschalldämmung (unter Endnutzungsbedingungen)Luftschalldämmung4.5.1
SchallabsorptionSchallabsorption4.5.2
64.2 Bestimmungen für Bauwerke und Bauteile - Begrenzung des Energieverbrauchs4.3.2.1 Materialien für den Baukörper Tabelle 4.1 MerkmaleWärmedurchlasswiderstandWärmedurchlasswiderstand4.6.1
Einfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand4.6.2
4.3.2.2 Bauteile für den Baukörper Tabelle 4.2 Merkmale der BauteileThermische Trägheit4.6.3
DAspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit 
  Relevante Faktoren für Zerstörung wie Frost-TauwechselBeständigkeit gegenüber schädigen Einflüssen4.7.1
Beständigkeit gegenüber Beschädigung durch normale Nutzung4.7.2
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