umwelt-online: ETAG 009 Leitlinie für verlorene Schalungsbausätze/-systeme (2)

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4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:

Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass die während der Errichtung und Nutzung möglichen Einwirkungen keines der nachstehenden Ereignisse zur Folge haben:

Die folgenden Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit sind hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderung für verlorene Schalungsbausätze/-systeme relevant:

4.1.1 Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons

Die Geometrie der Hohlräume innerhalb der Schalung muss dergestalt sein, dass die sich ergebende Betonwand so konstruiert und ausgeführt werden kann, dass die relevanten Teile dieser wesentlichen Anforderung gemäß den Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfüllt werden. Die Ausbildung des tragenden Kernbetons bestimmt die Bemessungsverfahren, die für den Ort, an dem das Produkt in das Bauwerk eingebaut wird, anzuwenden sind.

Die lotrecht ausgeführte Betonwand ist für das Verhalten der tragenden Bauteile und der Widerstände des Tragwerks maßgebend. Alle Mängel wirken sich auf die allgemeine Stabilität aus. Es lassen sich vier Typen des tragenden Kernbetons unterscheiden, wie diese in Abschnitt 2.2 beschrieben sind: scheibenartiger Typ, Gittertyp, Säulentyp und sonstige Typen.

Diese Typen werden von Form und Abmessungen der Schalungssteine/Mantelsteine, Schalen und Abstandhalter sowie Wandelemente bestimmt, wenn sie auf der Baustelle korrekt versetzt werden.

4.1.2 Effizienz der Einbringung des Betons

Das Schalungssystem muss die Errichtung sicherer Betonwände ermöglichen, und zwar ohne nennenswerter Nesterbildung, mit hinreichend geringem Verlust an Anmachwasser durch Fugen oder Schalungsflächen und darf die Entmischung nicht begünstigen. In dieser Hinsicht muss es möglich sein, die Schalung ordnungsgemäß auszubetonieren und den Beton erforderlichenfalls nach den vom ETA-Antragsteller vorgegebenen Verarbeitungsrichtlinien zu verdichten. Die Schalung muss insbesondere ausreichend dicht sein, um den Austritt der Feinteile des Betons zu verhindern, und ausreichend stabil, um einer Beschädigung durch den Betoniervorgang vorzubeugen.

4.1.3 Möglichkeit einer Bewehrung

Die Ausbildung der Hohlräume und die Anordnung der Abstandhalter sollte eine richtige Bewehrungsführung erlauben und eine ausreichende Betondeckung der Bewehrung gewährleisten.

Eine gewisse Mindestbewehrung des Kernbetons sollte ausführbar sein.

4.2 Brandschutz

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:

Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand

Die folgenden Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit sind hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderung für verlorene Schalungsbausätze/-systeme relevant:

4.2.1 Brandverhalten

Die Anforderungen an das Brandverhalten müssen mit den für die jeweilige Endnutzung der Wand zutreffenden Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen. Die entsprechende Leistungsfähigkeit ist nach den CEN-Klassifizierungsdokumenten zu beschreiben.

4.2.2 Feuerwiderstand

Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Wand müssen mit den für die jeweilige Endnutzung der Wand zutreffenden Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen. Die entsprechende Leistungsfähigkeit ist nach den CEN-Klassifizierungsdokumenten zu beschreiben.

4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche

Anforderung lautet:

Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass die Hygiene und die Gesundheit der Bewohner und der Anwohner nicht gefährdet werden:

Die folgenden Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit sind hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderung für verlorene Schalungsbausätze/-systeme relevant:

4.3.1 Gefährliche Substanzen

Das Produkt/der Bausatz muss derart beschaffen sein, dass es/er nach Einbau entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Mitgliedstaaten die wesentliche Anforderung Nr. 3 der BPR, wie sie durch nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten ausgedrückt wird, erfüllt und insbesondere keine schädlichen Emissionen giftiger Gase, gefährlicher Teilchen oder Strahlung in die Innenraumluft noch Verunreinigungen der Umwelt (Luft, Boden oder Wasser) verursacht.

4.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit

Der Schalungsbausatz muss derart entworfen und versetzt sein, dass Wasserdampfdiffusion durch die Wand innerhalb der Wand oder auf ihrer Oberfläche keine Kondensation, in einem die Eigenschaften der Wand beeinträchtigenden Ausmaß, verursacht.

4.3.3 Wasseraufnahme

Der Schalungsbausatz muss derart entworfen und versetzt sein, dass das Saugen der Schalung dem Frischbeton kein Anmachwasser entzieht, das die Qualität des erhärteten Betons beeinträchtigt. Bei den Teilen des Bausatzes, die Wasser unmittelbar ausgesetzt sind, muss die Höhe der Wasseraufnahme ausreichend beschränkt werden, um die Eigenschaften der Wand nicht zu beeinträchtigen. Das Wasser darf außerdem nicht zur Korrosion metallener Abstandhalter und/oder der Bewehrung führen.

Die Aspekte dieser Anforderung stehen mit Abschnitt 4.1.2 hinsichtlich des Saugens von Wasser aus dem Frischbeton aufgrund der Kapillarwirkung und mit Abschnitt 4.3.4 hinsichtlich der Feuchtigkeit aus dem Boden usw. im Zusammenhang.

4.3.4 Wasserdichtheit

Anforderungen an die Wasserdichtheit von Wänden sind nur dann von Bedeutung, wenn Wände in Bereichen verwendet werden, in denen sie Wasser von außen (z.B. Regen oder Schnee oder Grundwasser und Bodenfeuchtigkeit) oder Wasser von innen (z.B. in Badezimmern, Waschräumen) direkt ausgesetzt sind und wenn die Gefahr besteht, dass es zu schädlicher Wasseransammlung oder Kondensation kommt. In den meisten Fällen beziehen sich solche Anforderungen hauptsächlich auf die Leistungsfähigkeit der Oberflächenausbildung der Wände oder der Feuchtigkeitsabdichtungen. Ziel ist es, das Eindringen von Regen oder Schnee oder Feuchtigkeit aus dem Boden ins Innere des Gebäudes zu verhindern.

4.4 Nutzungssicherheit

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:

Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass sich bei seiner Nutzung oder seinem Betrieb keine unannehmbaren Unfallgefahren ergeben, wie Verletzungen durch Rutsch-, Sturz- und Aufprallunfälle, Verbrennungen, Stromschläge, Explosionsverletzungen.

Die folgenden Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit sind hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderung für verlorene Schalungsbausätze/-systeme relevant:

4.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße

Die Schalungsflächen müssen unter den Lasten aufgrund von Eigengewicht, Winddruck und -sog sowie unter Stößen bei üblicher Nutzung und üblichem Verkehr standsicher bleiben.

Gewicht der Oberflächenausbildungen

Der Schalungsbausatz muss dem Gewicht der integrierten oder aufgebrachten Oberflächenausbildungen standhalten, ohne dass es zu einer schädigenden Verformung kommt.

Windeinwirkungen

Der Schalungsbausatz muss einen angemessenen mechanischen Widerstand gegen Kräfte aus Winddruck, -sog und windinduzierten Schwingungen aufweisen.

Stöße bei üblicher Nutzung

Der Schalungsbausatz muss derart entworfen sein, dass unter Endnutzungsbedingungen die Auswirkung von Stößen, die durch normale Nutzung und normalen Verkehr verursacht werden, die Stabilität und den Zusammenhalt der Schalung nicht beeinträchtigt.

Der Verbund zwischen dem äußeren Teil des Schalungsbausatzes und dem Kernbeton muss ohne Beschädigung oder inakzepTABLE Verformung dem Anlehnen von üblichen Gerätschaften für Wartungszwecke, beispielsweise einer Leiter, standhalten.

4.4.2 Widerstand gegen den Schalungsdruck

Der Schalungsbausatz muss Im Rahmen der vom ETA-Inhaber festgelegten Grenzwerte dem Schalungsdruck beim Einbringen und ggf. Verdichten des Frischbetons standhalten.

Der Widerstand gegen den Schalungsdruck bezieht sich auf das erforderliche Verhalten der Schalungselemente (Stabilität, Innendruck usw.) während des Betoniervorganges.

4.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen

Schalungsbausätze mit integrierten Oberflächenausbildungen müssen unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit von Bewohnern entworfen und versetzt werden, sowohl unter normalen Bedingungen als auch wenn eine Person durch einen Unfall gegen die Wand fällt. Zu den Merkmalen des Schalungsbausatzes, die das Ausmaß des Risikos beeinflussen, zählen:

4.5 Schallschutz

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:

Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass der von den Bewohnern oder von in der Nähe befindlichen Personen wahrgenommene Schall auf einem Pegel gehalten wird, der nicht gesundheitsgefährdend ist und bei dem zufrieden stellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen sichergestellt sind.

Die folgenden Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit sind hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderung für Schalungen relevant:

4.5.1 Luftschalldämmung

Die Reduktion des Luftschalls bei Übertragung durch die Mantelbetonwand muss mit den Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die am jeweiligen Standort gelten, an dem der Schalungsbausatz in das Bauwerk eingebaut wird.

Alle Anforderungen zu der Wand die im Bezug als Flankenbauteile oder gebundene Tragwerksteile verwendet werden, oder horizontal versetzte ausgeklinkte Wände müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die oben angegebenen Anforderungen untersucht werden.

4.5.2 Schallabsorption

Die Schallabsorption wird bei diesen Produkten normalerweise nicht berücksichtigt, wenn auf der Innenseite zusätzliche Wandhaftflächen aufgebracht werden. Die Schallabsorption muss nur bei Schalungsbausätzen mit werkmäßig aufgebrachten Oberflächen berücksichtigt werden.

Die akustischen Eigenschaften der Oberfläche der Schalung müssen alle relevanten Anforderungen hinsichtlich der Nachhallzeit erfüllen.

4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:

Das Bauwerk und seine Anlagen und Einrichtungen für Heizung und Lüftung müssen derart entworfen und ausgeführt sein, dass unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Energieverbrauch bei seiner Nutzung gering gehalten und ein ausreichender Wärmekomfort der Bewohner gewährleistet wird.

Die folgenden Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit sind hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderung für wärmedämmende Mantelbetonwände relevant:

Bei Verwendung zwischen Räumen mit unterschiedlichen Feuchtigkeits- und Temperaturverhältnissen müssen Mantelbetonwände angemessene Wärmedämmeigenschaften aufweisen, um

4.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Der Wärmedurchgang/Wärmedurchlasswiderstand der Mantelbetonwand ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften festzulegen, die am jeweiligen Standort, an dem das Produkt in das Bauwerk eingebaut wird, gelten.

Die Wirkung von Wärmebrücken ist zu berücksichtigen.

4.6.2 Einfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand

Die Mantelbetonwand muss derart konstruiert und ausgeführt sein, dass die Stelle und das Ausmaß einer etwaigen Feuchtigkeitskondensation keine nennenswerte negative Auswirkung auf den Wärmedurchlasswiderstand der fertig gestellten Wand hat.

4.6.3 Thermische Trägheit

Der Einfluss der Schichtfolge des Schalungsbausatzes auf die thermische Trägheit sowohl von Innen- als auch von Außenwänden muss dann festgestellt werden, wenn diese Eigenschaft zur Ermittlung des Energieverbrauchs des Bauwerks erforderlich ist (für Heizung und/oder Kühlung).

4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

Die im Folgenden berücksichtigten Anforderungen beziehen sich zwar auf die wesentlichen Anforderungen, aber nicht auf eine bestimmte wesentliche Anforderung. Folglich kann ein Nichterfüllen dieser Anforderungen bedeuten, dass eine oder mehrere der wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.

4.7.1 Beständigkeit gegenüber schädigenden Einflüssen

Sämtliche Bauteile des Schalungsbausatzes müssen ihre Eigenschaften unter normalen Nutzungs- und Wartungsbedingungen während der gesamten Nutzungsdauer des errichteten Systems behalten, so dass die Qualität des errichteten Systems aufrechterhalten wird. Dies macht Folgendes erforderlich:

4.7.1.1 Physikalische Einflüsse

Die äußeren Schalen und die Abstandhalter dürfen durch physikalische Einflüsse, z.B. Frost-Tauwechsel, Feuchtigkeit, Temperatur und Sonneneinstrahlung oder Bewegungen des Betontragwerks nicht beeinträchtigt werden (z.B. Beschädigung, Verformung, Korrosion). Niedrige Lufttemperaturen in der Größenordnung von -20 °C und hohe Lufttemperaturen von +50 °C werden üblicherweise als Extremwerte der Temperaturwechsel betrachtet. In nordeuropäischen Ländern können die Lufttemperaturen jedoch auf -40 °C sinken. Die Sonneneinstrahlung erhöht die Oberflächentemperaturen der äußeren Deckschicht, wenn diese der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Der Temperaturanstieg hängt vom Strahlungsfluss und von der Energieabsorption der Oberfläche (Farbe) ab. Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die maximale Oberflächentemperatur der Wandfläche +80 °C beträgt.

Weder niedrige noch hohe Temperaturen, die in der äußeren Oberflächenausbildung der Wand auftreten, dürfen eine schädigende Wirkung oder irreversible Verformung der Schalung bewirken.

Veränderungen der Oberflächentemperatur dürfen keine Schäden verursachen (z.B. Veränderung der mittleren Außentemperatur zwischen Sommer und Winter, plötzliche Veränderung infolge langer Sonneneinstrahlung und darauf folgendem Starkregen oder Temperaturwechsel zwischen Sonne und Schatten).

Die inneren Schalen dürfen infolge lokaler Erwärmung durch nahe der Schalung angeordnete Heizkörper oder Radiatoren nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Haftfestigkeit des Schalungsbausatzes darf durch Belastungen aufgrund von normalen Bewegungen des Betontragwerks nicht beeinträchtigt werden: Schwinden und Kriechen des Betons und/ oder Bewegungen aufgrund von Veränderungen bei auf das Tragwerk einwirkenden Belastungen.

4.7.1.2 Chemische Einflüsse

Wasser, Kohlendioxid, Sauerstoff (mögliche Korrosion) und andere übliche chemische Gefährdungen, mit denen der Bausatz der Mantelbetonwand wahrscheinlich in Kontakt kommt, z.B. Reinigungsmittel. die auf einer integrierten Oberflächenausbildung angewandt werden, dürfen keine negativen Auswirkungen haben.

4.7.1.3 Biologische Einflüsse

Der Schalungsbausatz darf durch Pilze, Bakterien, Algen und Insekten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Schalungsbausatz muss so konstruiert sein, dass ein Befall der Wand durch Insekten oder Ungeziefer verhindert wird.

4.7.2 Beständigkeit gegenüber Beschädigung durch normale Nutzung

Soweit integrierte Oberflächenausbildungen oder Unterkonstruktionen für aufgebrachte Oberflächenausbildungen nicht aus üblichem Material bestehen (z.B. sprödes Material), besteht die Gefahr einer funktionellen Beschädigung des Schalungsbausatzes bei der Nutzung, wenn Gegenstände daran befestigt oder Verrohrungen eingebaut werden, bzw. ganz einfach durch Stöße bei üblicher Nutzung. Es sind daher die diesbezüglichen Angaben in den Verarbeitungsrichtlinien (siehe Abschnitte 7.2.6 und 7.2.7) zu bewerten.

5 Nachweisverfahren für die Leistungsmerkmale

Dieser Abschnitt behandelt die- Nachweisverfahren, die zur Behandlung der verschiedenen Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit der Produkte hinsichtlich der Anforderungen an die Bauwerke (Berechnungen, Ingenieurwissen, Baustellenerfahrungen usw.) anzuwenden sind. Es besteht die Möglichkeit, bereits vorliegende Ergebnisse gemäß dem EOTA-Leitdokument Nr. 004 über "die Vorschriften über Ergebnisse für Beurteilungen bei der Ausarbeitung einer ETA" zu verwenden.

Werden in der vorliegenden ETAG als Verfahren zum Nachweis bestimmter Produktmerkmale EUROCODES angegeben, so muss ihre Anwendung in der vorliegenden ETAG sowie in den anschließend gemäß dieser ETAG erteilten ETAs gemäß den Grundsätzen erfolgen, die im EG-Leitpapier über die Verwendung von EUROCODES in harmonisierten europäischen technischen Regelwerken festgelegt sind.

Die jeweiligen wesentlichen Anforderungen. die zugehörigen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Produkte (gemäß Abschnitt 4). die diesbezüglich zu beurteilenden Produktmerkmale und die entsprechenden Nachweisverfahren sind in der folgenden Tabelle angeführt:

Tabelle 2: Zusammenhang zwischen dem ETAG-Abschnitt über Leistungsfähigkeit der Produkte, den Produktmerkmalen und dem ETAG-Abschnitt über das Nachweisverfahren

E.R.ETAG-Abschnitt über die Leistungsmerkmale der ProdukteProduktmerkmaleETAG-Abschnitt über das Nachweisverfahren
14.1.1 Geometrische Ausbildung des tragenden KernbetonsGeometrie der Hohlräume der Schalung5.1.1 Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons Dokumente und Versuchswand
4.1.2 Effizienz der Einbringung des BetonsFähigkeit der Schalung, einen zufrieden stellenden Kernbeton auszubilden Dichtheit der Schalung5.1.2 Effizienz der Einbringung des Betons Versuchswand
4.1.3 Möglichkeit einer BewehrungKompatibilität der Schalung mit einer ordnungsgemäßen Bewehrung5.1.3 Möglichkeit einer Bewehrung Zeichnungen - praktische Prüfungen
24.2.1 BrandverhaltenEntzündbarkeit

Geschwindigkeit der Wärmefreisetzung

Geschwindigkeit der Flammenausbreitung

Geschwindigkeit der Rauchentwicklung

Brennendes Abtropfen/Abfallen

5.2.1 Brandverhalten
4.2.2 FeuerwiderstandTragfähigkeit

Raumabschluss

Wärmedämmung

Mechanische Einwirkung Strahlung

5.2.2 Feuerwiderstand
34.3.1 Gefährliche SubstanzenGehalt, Freisetzungsrate an gefährlichen Substanzen5.3.1 Gefährliche Substanzen
4.3.2 WasserdampfdurchlässigkeitWasserdampfdurchlässigkeit5.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit
4.3.3 WasseraufnahmeKapillarwirkung der Schalung5.3.3 Wasseraufnahme
4.3.4 WasserdichtheitWasserdichtheit5.3.4 Wasserdichtheit
44.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen StößeHaftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße5.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße
4.4.2 Widerstand gegen den DruckMechanische Eigenschaften der Schalung5.4.2 Widerstand gegen den Schalungsdruck
4.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei BerührungenSicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen:
  • keine scharfen oder schneidenden Kanten
  • Beschaffenheit der Oberfläche
5.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen
54.5.1 LuftschalldämmungLuftschalldämmung5.5.1 Luftschalldämmung
4.5.2 SchallabsorptionSchallabsorptionskoeffizient5.5.2 Schallabsorption
64.6.1 WärmedurchlasswiderstandWärmedurchlasswiderstand5.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
4.6.2 Einfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der WandEinfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand5.6.2 Einfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand
4.6.3 Thermische TrägheitThermische Trägheit5.6.3 Thermische Trägheit
Aspekte der
Dauerhaftig-
keit und
Gebrauchs-
tauglichkeit
4.7.1 Beständigkeit gegenüber schädigen EinflüssenBeständigkeit gegenüber schädigen Einflüssen5.7.1 Beständigkeit gegenüber schädigen Einflüssen
  • physikalische Einflüsse
  • chemische Einflüsse
  • biologische Einflüsse
4.7.2 Beständigkeit gegenüber Beschädigungen durch normale NutzungBeständigkeit gegenüber Beschädigungen durch normale Nutzung5.7.2 Beständigkeit gegenüber Beschädigungen durch normale Nutzung
  • Stöße bei üblicher Nutzung
  • Einbau von Leitungen
  • Befestigung von Gegenständen

5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

5.1.1 Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons

Die Art und die Abmessungen der Hohlräume, die die geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons bestimmen, müssen aus den vom ETA-Antragsteller beigestellten Zeichnungen und Toleranzangaben der Schalungssteine/Mantelsteine oder Schalungselemente ermittelt werden. Die Abmessungen und Formen der Schalungssteine/Mantelsteine oder Schalen. sind festzulegen.

Es ist die Kompatibilität der verschiedenen Typen von Schalungssteinen/Mantelsteinen (z.B. halbe Steine. Ecksteine usw.) zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung des tragenden Kernbetons gewahrt bleibt.

Anhand des Betonierversuchs (siehe unten) ist die lotrechte Ausbildung der sich ergebenden Wand zu überprüfen.

Die Verarbeitung muss gemäß den Anweisungen des ETA-Antragstellers erfolgen, einschließlich der Methode des Betonierens und der maximalen Fallhöhe.

5.1.2 Effizienz der Einbringung des Betons

Die Effizienz der Einbringung des Betons ist zur Überprüfung durch die Herstellung einer Versuchswand gemäß den Anweisungen des ETA-Antragstellers, vorzugsweise auf der Baustelle, festzustellen. Die Probewand muss so viele typische Einzelheiten wie möglich enthalten, beispielsweise folgende, wenn dies für den Bausatz zweckdienlich ist:

Die Versuchswand muss überprüft werden auf

Die Schalung ist zu entfernen, um die Nesterfreiheit des erhärteten Betons und eine eventuelle negative Auswirkung der Kapillarwirkung der Schalungsflächen erkennen zu können. Es müssen folgende Stellen überprüft werden:

Der Beton ist auf vollständige Verdichtung, Nester oder Entmischung zu überprüfen. Es können auch Kerne entnommen und auf korrekte Verdichtung überprüft Werden. Dies kann dort erforderlich sein, wo das Entfernen der Schalung eine unbefriedigende Oberfläche hinterlässt und bei den Abstandhaltern. Die Druckfestigkeit des Betons kann an solchen Stellen gemäß prEN 206-1 festgestellt und mit der Festigkeit von ebenen, richtig verdichteten Bereichen der Wand verglichen werden, um die Auswirkungen auf die Eigenschaften zu ermitteln.

Der Beton muss auf ordnungsgemäßes Erstarren und Erhärten überprüft werden, da dies beispielsweise durch die Kapillarwirkung der Schalung beeinflusst werden kann.

Beim Auswählen der Schalungs-Probestücke für obige Versuche sind die Auswirkungen der Toleranzen zu berücksichtigen. Es sind Produkte aus verschiedenen Chargen und Fertigungsstraßen zu mischen, um die Kompatibilität sicherzustellen.

Erfahrungen des ETA-Antragstellers dürfen berücksichtigt werden.

5.1.3 Möglichkeit einer Bewehrung

Die Möglichkeit einer Bewehrung von Stahlbetonwänden und einer Mindestbewehrung von unbewehrten Betonwänden müssen durch Überprüfung von Zeichnungen oder, wenn erforderlich, durch praktische Verlegeversuche vorzugsweise auf der Baustelle beurteilt werden. Bei der zu überprüfenden Mindestbewehrung handelt es sich um:

Die Betondeckung der Bewehrung ist ebenfalls zu ermitteln.

Zusätzliche Hauptbewehrungen, besonders solche, die für das Bauen in erdbebengefährdeten Gebieten erforderlich sind (dazwischen liegende vertikale und horizontale Verbindungsbewehrungen) müssen entsprechend dem vom ETA-Antragsteller gewünschten vorgesehenen Verwendungszweck bewertet werden. Sieht der Schalungsbausatz Abstandhalter für die Bewehrung vor, so ist zu beurteilen, ob der Bausatz die Bewehrung wirksam an Ort und Stelle hält und zu einer angemessenen Betondeckung dieser Bewehrung führt.

Diesbezügliche Erfahrungen des ETA-Antragstellers dürfen berücksichtigt werden.

5.2 Brandschutz

Die Brandeigenschaften können in allen Fällen durch Prüfungen gemäß den nachstehend angeführten Normen ermittelt werden.

5.2.1 Brandverhalten

Die Prüfung des Brandverhaltens der Schalungsbausätze mit und ohne Oberflächenausbildungen. einschließlich Entzündbarkeit, Geschwindigkeit der Wärmefreisetzung, Geschwindigkeit der Flammenausbreitung. Geschwindigkeit der Rauchentwicklung und brennenden Abtropfens/Abfallens ist, wie in EN 13501-1 beschrieben, durchzuführen (Prüfverfahren für die Euroklassen A1 - E). Wird die Leistungsfähigkeit nicht festgelegt, so fallen die Produkte ohne Prüfung in Klasse F.

Schalungsbausätze. die Materialien enthalten, die durch die Entscheidung der Kommission 2000/605/EG erfasst sind, dürfen ohne Prüfung in Euroklasse A1 ein gestuft werden.

In allen Fällen müssen die Schichten, die von einem Brand betroffen sein können, zur Klassifizierung geprüft werden.

5.2.2 Feuerwiderstand

Die Prüfungen sind, wie in der Klassifizierungsnorm prEN 23501-2 beschrieben, durchzuführen. Bei manchen Gitter- und Säulentypen, die mit mechanisch befestigten Oberflächenausbildungen versehen sind, kann ohne Prüfung eine Beurteilung durch ein notifiziertes Branduntersuchungslabor erfolgen. Bei geklebten Oberflächenausbildungen ist eine solche Beurteilung grundsätzlich nicht möglich. In diesem Fall kann die experimentelle Überprüfung der Stabilität der Oberflächenausbildung im Brandfall an Teilproben (mindestens 1 m2) mit repräsentativer Kernbetonausbildung durchgeführt werden.

5.2.2.1 Tragende Wände

Einwirkung:

(a) Einheits-Temperaturzeitkurve

(b) Stoßbeanspruchung, die den Tragfähigkeitsverlust eines anderen Bauteils im Brandfall darstellt

Leistungskriterien

(a) TragfähigkeitR
(b) Tragfähigkeit und RaumabschlussRE
(c) Tragfähigkeit. Raumabschluss und WärmedämmungREI
(d) Tragfähigkeit, Raumabschluss, Wärmedämmung und mechanische EinwirkungREI-M
(e) für Teile ohne ausreichendem 1: Tragfähigkeit, Raumabschluss und StrahlungREW

Die Prüfung von tragenden Wänden erfolgt nach:

EN 1363-1:1999 Feuerwiderstandsprüfungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen

EN 1363-2:1999 Feuerwiderstandsprüfungen - Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren

EN 1365-1:1999 Feuerwiderstandsprüfungen für tragende Bauteile - Teil 1: Wände

5.2.2.2 Nichttragende Wände

Einwirkung:

(a) Einheits-Temperaturzeitkurve

(b) Stoßbeanspruchung, die den Tragfähigkeitsverlust eines anderen Bauteils im Brandfall darstellt

Leistungskriterien

(a) RaumabschlussE
(b) Raumabschluss und WärmedämmungEI
(c) Raumabschluss, Wärmedämmung und mechanische EinwirkungEI-M
(d) Raumabschluss und Strahlung (für Elemente mit nicht ausreichendem I)EW

Die Prüfung von nichttragenden Wänden erfolgt nach:

EN 1363-1:1999 Feuerwiderstandsprüfungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen

EN 1363-2:1999 Feuerwiderstandsprüfungen - Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren

EN 1364-1:1999 Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile - Teil 1: Wände

5.2.2.3 Fassaden (Vorgehängte Wände) und Außenwände

Einwirkung:

(a) Einheits-Temperaturzeitkurve (von der Innenseite)

(b) Außenbrandkurve

Leistungskriterien

(a) RaumabschlussE
(b) Raumabschluss und WärmedämmungEI
(c) Mechanische Festigkeit 

Falls die mechanische Festigkeit erforderlich ist, bedeutet dies, dass während der Zeit für die E- oder EI-Klassifizierung keine Teile herabfallen dürfen, die Verletzungen verursachen können.

Die Prüfung von Fassaden erfolgt nach der Beschreibung der Klassifizierungsnorm prEN 1350 1-2.

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