umwelt-online: ETAG 009 Leitlinie für verlorene Schalungsbausätze/-systeme (3)
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5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.3.1 Gefährliche Substanzen
5.3.1.1 Vorhandensein von gefährlichen Substanzen im Produkt
Der ETA-Antragsteller muss durch eine schriftliche Erklärung bestätigen, ob das Produkt/der Bausatz entsprechend europäischer oder nationaler Vorschriften, die zeitlich und örtlich im Bestimmungs-Mitgliedsland relevant sind, gefährliche Substanzen enthält oder nicht, und eine Liste dieser Substanzen vorlegen.
5.3.1.2 Übereinstimmung mit den zutreffenden Vorschriften
Falls das Produkt/der Bausatz gefährliche Substanzen wie oben angegeben enthält, wird die ETA festlegen, welche Methode(n) angewandt wurde(n), um die Übereinstimmung mit den zutreffenden Vorschriften Im Bestimmungs-Mitgliedstaat gemäß der jeweils aktuellen EU-Datenbank (Verfahren für Gehalt oder Freisetzung. je nach Sachlage) nachzuweisen.
5.3.1.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips
Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit. den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut den Gesundheitsbehörden seines, Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als gefährlich" eingestuft werden, die jedoch noch nicht gesetzlich geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt.
Nach Zustimmung zu diesen Angaben. werden sie in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.
Die Angaben (Informationen), die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETA-Antragsteller mitgeteilt.
Auf der Grundlage dieser Angaben könnte auf Antrag eines Herstellers - und unter der Beteiligung jener Zulassungsstelle, die diese Angelegenheit angeregt hat - ein Bewertungsprotokoll des Produkts hinsichtlich dieses Stoffes erstellt werden.
5.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit
Die Produktspezifikationen und -leistungen sind zu überprüfen und hinsichtlich der Einwirkung von Feuchtigkeit auf der Grundlage von bekannten Materialeigenschaften (EN 12524:2000), Konstruktionsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu bewerten. In Fällen, in denen Eigenschaften wie die Wasserdampfdurchlässigkeit nicht bekannt sind, sind diese durch Prüfung zu bestimmen.
Die Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit von Materialien erfolgt nach EN 12086:1997, Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit.
Als Alternative darf prEN ISO 12572 Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit (150/DIS 12572: 1997) verwendet werden.
5.3.3 Wasseraufnahme
Die Aspekte dieses Nachweises sind durch Abschnitt 5.1.2 hinsichtlich Kapillarwirkung der Schalung und Abschnitt 5.3.4 hinsichtlich Abdichtungen abgedeckt. Die diesbezügliche Eignung des Schalungsbausatzes wird auf Grundlage der in den jeweiligen Paragraphen angeführten Verfahren beurteilt.
5.3.4 Wasserdichtheit
Die Ausführung einer ausreichenden Wasserdichtheit der Wand ist (im Falle einer Integrierten Oberflächenausbildung) auf der Grundlage der Spezifikation der Oberflächenausbildungen und ihrer Anwendung zu beurteilen (z.B. Maßnahmen zur Abdichtung von Fugen zwischen Teilen der Oberflächenausbildung gemäß den Verarbeitungsrichtlinien).
Wenn besonderer Schutz aufgrund der Innenraumverhältnisse erforderlich ist (z.B. Räume mit Spritzwasser und/oder hoher Feuchtigkeit), ist zu beurteilen, ob Oberflächenausbildungen, die für eine ausreichende Wasserdichtheit sorgen, ordnungsgemäß aufgebracht werden können.
Wenn die Verwendung für unterirdische Wände in den Verarbeitungsrichtlinien als möglich angegeben ist, muss beurteilt werden, ob integrierte Oberflächenausbildungen und deren Fugen in der Lage sind, von sich aus eine ausreichende Wasserdichtheit zu bewerkstelligen oder einen angemessenen Untergrund für übliche Feuchtigkeitsabdichtungen bilden, wenn Wasserdichtheit erforderlich ist.
Falls erforderlich, ist das versetzte System hinsichtlich des praxisorientierten Einbaus von üblichen Abdichtungsmaßnahmen zu beurteilen.
5.4 Nutzungssicherheit
5.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße
Die Stabilität der Schalungsflächen unter Lasten aufgrund von Eigengewicht, Winddruck und -sog und unter Schlagbeanspruchung bei üblicher Nutzung und üblichem Verkehr muss bewertet werden.
Die Stabilität der Schalungsfläche kann maßgebend abhängen von
Der Schalungsdruck, der durch den Einbau des Frischbetons bei der in den Verarbeitungsrichtlinien des ETA-Antragstellers angegebenen maximalen Höhe erfolgt, ist voraussetzungsgemäß höher als der mögliche Unterdruck, der durch Windsog entsteht. Somit ist grundsätzlich keine Haftfestigkeit zwischen Schalung und Beton erforderlich. Jedoch kann in speziellen Fällen, insbesondere bei profilierten Dämmplatten als Schalung, der ETA-Antragsteller eine Haftfestigkeit zwischen Schale und dem abgebundenen Beton fordern. Das entsprechende Prüfverfahren ist darauf abzustimmen. Die Beurteilung und/oder Prüfung hinsichtlich Haftfestigkeit hat gegebenenfalls die Art der Oberflächenausbildung zu berücksichtigen. Es lassen sich vier Arten von inneren und äußeren Oberflächenausbildungen unterscheiden, von denen die ersten drei normalerweise nicht Bestandteil des Bausatzes sind:
5.4.1.1 Haftfestigkeit zwischen Oberflächenausbildung und ihrem direkten Untergrund
Dieser Abschnitt gilt für Schalungsbausätze mit integrierter Oberflächenausbildung.
(a) Auf der Dämmschale aufgebrachte Putze:
Um den Verbund zwischen Putz und Dämmstoff zu bestimmen, sind die relevanten Prüfverfahren der ETAG 004 WDVS (außen liegende Wärmedämmverbundsysteme mit Putz), gegebenenfalls angepasst an spezifische Erfordernisse, heranzuziehen.
(b) Oberflächenausbildungen aus Mörtel auf Mauerwerk als Untergrund:
Für Oberflächenausbildungen aus Mörtel auf Untergründen aus Ziegel, Beton, Leichtbeton und Porenbeton ist die relevante Prüfmethode EN 1015-12:2000 .,Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Teil 12: Bestimmung der Haftfestigkeit von erhärteten Putzmörteln".
(c) Andere Arten von integrierten Oberflächenausbildungen:
Je nach Art der Oberflächenausbildung und der Befestigungstechnik (Verklebung oder mechanische Befestigung) ist ihre Haftung auf dem Untergrund entsprechend den maßgebenden, in ETAG 004 WDVS beschriebenen Prüfverfahren zu bestimmen, oder, falls erforderlich, entsprechend einem anderen relevanten Prüfverfahren.
5.4.1.2 Haftfestigkeit zwischen den Schichten der Schalung
Der Abschnitt gilt für Schalungsbausätze aus mehreren Schichten, die durch Verklebung und/oder mechanische Verzahnung miteinander verbunden sind, wobei die äußeren Schichten als Untergrund für Oberflächenausbildungen fungieren.
Die Haftfestigkeit zwischen den Schichten und die Zugfestigkeit senkrecht zur Ebene der Baustoffe der Schichten sind wie folgt zu beurteilen:
Bezugsdokumente für den Zugversuch: EN 1607:1996/AC:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene und prEN 13168 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle - Spezifikation
5.4.1.3 Haftfestigkeit zwischen Schale und Beton
Dieser Abschnitt gilt nur für Schalungsbausätze, für die in den Unterlagen, die der Zulassungsstelle vorliegen, die Haftfestigkeit zwischen einer Schale und dem erhärteten Beton gefordert ist.
In diesem Fall ist die Haftfestigkeit wie folgt zu beurteilen:
5.4.1.4 Widerstand gegen Stöße
Die sichere Tragfähigkeit der Wand bei Stößen hängt hauptsächlich von der Bemessung des Kernbetons (Betonquerschnitte, Betonfestigkeit, Bewehrung, ggf. Abstand zwischen Gitter- oder Säulenelementen usw.) ab. Es wird davon ausgegangen, dass der Kernbeton bei ordnungsgemäßer Bemessung für eine sichere Tragfähigkeit der fertigen Wand bei Stoßbeanspruchung sorgt. Es besteht also nur die Gefahr, dass sich Teile der Schalung beim Aufprall harter oder weicher Körper lösen und herabfallen. Der Widerstand gegen diese Art von Beanspruchung wird nur im Falle von integrierten Oberflächenausbildungen bewertet.
Die Prüfung von Schalungssystemen unter Endnutzungsbedingungen hinsichtlich des Aufpralls kleiner harter Körper und kleiner weicher Körper erfolgt gemäß MOAT 43:1987 UEAtc, Directives for Impact Testing Opaque Vertical Building Components.
Eine Beurteilung ohne Prüfung ist möglich, wenn die integrierte Deckschicht und/oder ihr Untergrund im Bausatz aus Materialien bestehen, die nicht spröde sind und bekanntermaßen eine zufrieden stellende Leistungsfähigkeit zeigen (z.B. Metalloberflächen auf einer Betonschalung).
5.4.2 Widerstand gegen den Schalungsdruck
Zum Versagen der Schalung kann es kommen durch:
DA es auf dem Markt eine große Vielfalt von Schalungsbausätzen gibt, ist es im Allgemeinen nicht möglich, detaillierte Prüfverfahren anzugeben. Die relevante Art des Versagens der Schalung muss durch Anwendung geeigneter Verfahren bestimmt werden.
Es können drei Arten von Verfahren angewandt werden:
5.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen
Schalungsbausätze mit integrierten Oberflächenausbildungen müssen wie folgt beurteilt werden:
Zur Beurteilung des Vorhandenseins von scharfen oder schneidenden Kanten sind keine Prüfungen erforderlich. Das Produkt, die Produktspezifikation und der Versuchsaufbau sind zu untersuchen. um zu bestätigen, dass keine scharfen oder schneidenden Kanten beispielsweise an Ecken, Vorsprüngen, Fugen oder Schnittstellen vorhanden sind.
Zur Beurteilung der Beschaffenheit der Oberfläche ist keine Prüfung erforderlich. Die Produktspezifikation und die Produkte sind zu untersuchen, um die Oberflächenstruktur und die Gefahren zu beurteilen, dass sich Personen aufschürfen oder schneiden können.
5.5 Schallschutz
5.5.1 Luftschalldämmung
Die Prüfung der Luftschalldämmung von Wänden ist unter Endnutzungsbedingungen gemäß EN ISO 140-3:1995, Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen durchzuführen.
Alternativ können Berechnungen gemäß prEN 12354 Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 1: Luftschalldämmung zwischen Räumen - Teil 3: Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegen Außenlärm durchgeführt werden.
5.5.2 Schallabsorption
Die Prüfung des Schallabsorptionskoeffizienten von Baustoffen erfolgt unter Endnutzungsbedingungen, beschrieben In:
EN ISO 354:1993. Akustik - Messung der Schallabsorption im Hallraum und EN ISO 354/A1 :1997, Akustik - Messung der Schallabsorption im Hallraum - Änderung 1: Montagearten von Prüfgegenständen für Schallabsorptionsmessungen
5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
5.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist entweder durch Berechnung oder durch Prüfung zu bestimmen.
Eine Prüfung ist in den Fällen erforderlich, in denen die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes durch das Einwirken des Frischbetons beeinträchtigt wird (z.B. durch Zusammenpressen dämmender Schichten oder Eindringen von Beton in Hohlräume der dämmenden Schichten).
Die Berechnung der Wärmedämmeigenschaften erfolgt gemäß:
EN 12524:2000, Baustoffe und -produkte - Wärme- und feuchteschutztechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte
EN ISO 6946:1996, Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren (ISO 6946:1996)
Die Prüfung und Festlegung von wärmetechnischen Eigenschaften erfolgt gemäß den folgenden:
EN ISO 8990:1996, Wärmeschutz - Bestimmung der Wärmedurchgangseigenschaften im stationären Zustand - Verfahren mit dem kalibrierten und dem geregelten Heizkasten (ISO 8990:1994)
ISO 8301:1991. Wärmeschutz - Bestimmung des stationären Wärmedurchlasswiderstandes und verwandter Eigenschaften - Verfahren mit dem Wärmestrommessplatten-Gerät
ISO 8302:1991, Wärmeschutz - Bestimmung des stationären Wärmedurchlasswiderstandes und verwandter Eigenschaften - Verfahren mit dem Plattengerät
EN ISO 10456:1999, Baustoffe und -produkte - Verfahren zur Bestimmung der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte (ISO 10456:1999)
5.6.2 Einfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand
Der mögliche Einfluss von Feuchtigkeitstransport auf die Dämmfähigkeit der Wand durch Oberflächenkondensation und Tauwasserbildung im Innern ist durch Berechnung gemäß prEN ISO 13788, Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren - Berechnungsverfahren (ISO 13788:2001) zu bewerten.
5.6.3 Thermische Trägheit
Zur Berechnung der thermischen Trägheit der Wand sind folgende Informationen erforderlich:
5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit
5.7.1 Beständigkeit gegenüber schädigenden Einflüssen
Die Bewertung der Beständigkeit gegenüber Beschädigung gilt hauptsächlich für Schalungsbausätze mit integrierter Oberflächenausbildung.
5.7.1.1 Physikalische Einflüsse
Ein richtig bemessener Kernbeton stellt ausreichende Beständigkeit gegen physikalische Einflüsse sicher. Unter dieser Voraussetzung kann davon ausgegangen werden, dass die Gefahr einer Beschädigung oder Verformung der Schalung unter Endnutzungsbedingungen durch die festgelegten physikalischen Einflüsse nur von der Empfindlichkeit der Baustoffe der Bauteile des Bausatzes abhängt (z.B. sprödes Verhalten bei sehr niedrigen Temperaturen).
Die Bewertung des Verhaltens der Schalungsbauteile hat unter Verwendung von Diagrammen der Leistungsfähigkeit der Baustoffe der Bauteile in Abhängigkeit von entsprechenden Parametern (hauptsächlich Temperatur) unter Berücksichtigung der vom ETA-Antragsteller geltend gemachten Extremwerte zu erfolgen.
Bei Bauteilen des Bausatzes, die aus Baustoffen bekannter Zusammensetzung hergestellt sind und nachweislich seit langer Zeit erfolgreich unter den vom ETA-Antragsteller geltend gemachten Einsatzbedingungen verwendet werden, kann eine Beurteilung ohne Prüfung durchgeführt werden.
Bei Schalungsbaustoffen, die durch einen Temperaturanstieg, der lokal durch Heizkörper verursacht wird, wahrscheinlich in Mitleidenschaft gezogen werden, muss ein Probekörper aus einer Versuchswand auf einer der Sichtflächen einer Wärmestrahlung ausgesetzt werden, die es ermöglicht, die Temperatur der der Strahlung ausgesetzten Teile sechs Stunden lang auf ca. 50 °C zu bringen.
Nach der Prüfung ist die Verformung der Schalung zu messen.
5.7.1.2 Chemische Einflüsse
5.7.1.3 Biologische Einflüsse
Die Produktspezifikation ist zu prüfen und die verwendeten Baustoffe sind zu beurteilen, um festzustellen, ob ein ausreichender Schutz gegen Pilze, Bakterien, Algen und Insekten für den vorgesehenen Verwendungszweck gegeben ist und ob sie als Nahrung dienen oder Hohlräume zum Ansiedeln von Ungeziefer enthalten können. Dies ist besonders wichtig, wenn sie zur Nutzung in Bereichen der Nahrungsmittelzubereitung vorgesehen sind.
5.7.2 Beständigkeit gegenüber Beschädigung durch normale Nutzung
Der Widerstand gegenüber Beschädigung durch normale Nutzung ist im Falle von integrierten Oberflächenausbildungen durch technische Begutachtung oder durch Prüfung zu beurteilen.
5.7.2.1 Stöße bei normaler Nutzung
Eine Beurteilung ohne Prüfung ist möglich, wenn die integrierte Deckschicht und/oder deren Unterkonstruktion im Bausatz aus Baustoffen besteht, die nicht spröde sind und diesbezüglich bekanntermaßen eine zufrieden stellende Leistungsfähigkeit aufweisen (z.B. Betonschalen eines Schalungssteines/Mantelsteines)
Die Prüfung eines Schalungssystems unter Endnutzungsbedingungen wird gemäß denselben Bezugsdokumenten durchgeführt wie in Abschnitt 5.4.1.4, ergänzt durch die in Abschnitt 6.4.1.4 angegebenen Energiewerte.
5.7.2.2 Einbau von Leitungen
Wenn in den Verarbeitungsrichtlinien angegeben ist, dass bei Teilen der Bestandteile des Bausatzes entsprechende Vorkehrungen im Werk oder auf der Baustelle getroffen werden können, um Durchführungen für Verrohrungen zu schaffen, so ist zu beurteilen, ob die Geometrie der Hohlräume nicht die Unversehrtheit irgendeines Bestandteils des Bausatzes in einem Maße schädigt, dass dessen Funktion als dämmender Teil der Wand oder als Oberfläche, bzw. als Untergrund für eine Oberflächenausbildung deutlich verringert wird.
5.7.2.3 Befestigung von Gegenständen
Anhand der Angaben in den Verarbeitungsrichtlinien (siehe Abschnitt 7.2.7) ist zu beurteilen, ob die in den Verarbeitungsrichtlinien angegebene mögliche Belastung des Schalungsbausatzes und die angegebenen üblichen Arten von Befestigungen nicht die Unversehrtheit irgendeines Bestandteils des Bausatzes in einem Maße schädigen, dass dessen Funktion als dämmender Teil der Wand oder als Oberfläche, bzw. als Untergrund für eine Oberflächenausbildung deutlich verringert wird.
6 Beurteilung der Brauchbarkeit von Produkten für einen vorgesehenen Verwendungszweck
Dieses Kapitel enthält die Leistungsanforderungen, die durch ein Schalungssystem (Kapitel 4) zu erfüllen sind, in Form von präzisen und (soweit möglich und im Verhältnis zur Größe des Risikos) messbaren oder qualitativen, sich auf die Produkte und ihren vorgesehenen Verwendungszweck beziehenden Größen, unter Verwendung des Ergebnisses der Nachweisverfahren (Kapitel 5).
In der nachstehenden Tabelle sind die Möglichkeiten, die Ergebnisse der Beurteilung der obligatorischen Leistungsanforderungen auszudrücken, dargestellt:
Tabelle 3: Zusammenhang zwischen der zu beurteilenden Produktleistung und der Angabe der Klassifizierung, Kategorisierung und Zahlenbewertung
Wesentliche Anforderung | ETAG-Abschnitt über die zu bewertende Produktleistung | Klasse Nutzungskategorie Messwert |
1 | 6.1.1 Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons | Typ der geometrischen Ausbildung des tragenden Kernbetons |
6.1.2 Effizienz der Einbringung des Betons | Zufrieden stellend | |
6.1.3 Möglichkeit einer Bewehrung | Zufrieden stellend | |
2 | 6.2.1 Brandverhalten | Euroklassen A1 bis F |
6.2.2 Feuerwiderstand | R15 - 240 RE 20 - 120 REI 15 - 240 REIM 30 - 120 REW 20 - 240 E 20 - 120 EIM 30 - 120 EI 15 - 240 EW 20 - 120 Keine Leistung festgestellt | |
3 | 6.3.1 Gefährliche Substanzen | Formaldehydklasse (Platten aus Holzwerkstoff) Angabe des Asbestgehalts Angabe des Gehalts an anderen gefährlichen Substanzen "Keine gefährlichen Substanzen" |
4 | 6.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße | Zufrieden stellend Keine Leistung festgestellt |
6.4.2 Widerstand gegen den Schalungsdruck | Zufrieden stellend | |
6.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen | Beschreibung Keine Leistung festgestellt | |
5 | 6.5.1 Luftschalldämmung | Einzahl-Angabe Keine Leistung festgestellt |
6.5.2 Schallabsorption | Einzahl-Angabe Keine Leistung festgestellt | |
6 | 6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand | R-Wert Keine Leistung festgestellt |
6.6.2 Einfluss eines Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand | Angaben sachdienlicher Daten Keine Leistung festgestellt | |
6.6.3 Thermische Trägheit | Angaben sachdienlicher Daten Keine Leistung festgestellt | |
Aspekte der Dauerhaftig- keit und Ge- brauchstaug- lichkeit | 6.7.1 Beständigkeit gegenüber schädigenden Einflüssen:
| Zufrieden stellend Zufrieden stellend Zufrieden stellend |
6.7.1 Beständigkeit gegenüber Beschädigung durch normale Nutzung
| Zufrieden stellend Zufrieden stellend Zufrieden stellend |
6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
6.1.1 Geometrische Ausbildung des tragenden Kernbetons
Die Ergebnisse der Beurteilung dieser Eigenschaft dienen dazu, den Typ der geometrischen Ausbildung des tragenden Kernbetons (scheibenartiger Typ, Gittertyp und Säulentyp) zu bestimmen und die Besonderheiten des und etwaige Beschränkungen über den auszubetonierenden Hohlraum in der ETA festzulegen, um den Planer des Gebäudes in die Lage zu versetzen, den Kernbeton in Übereinstimmung mit prEN 206-1 und ENV 1992-1-1:1991 Eurocode 2 oder Prüfergebnissen zu bemessen.
6.1.2 Effizienz der Einbringung des Betons
Die Angaben des Herstellers sind dahin gehend zu beurteilen, ob die Betoneigenschaften (Mindestfestigkeit, Konsistenz und Größtkorn der Zuschlagstoffe usw.) und die Betonierverfahren (Fallhöhe, maximale Füllhöhe, Betonierverfahren usw.) hinsichtlich der spezifischen Geometrie der auszubetonierenden Hohlräume zufrieden stellend sind (Mindestdicke einer Wand des scheibenartigen Typs oder Mindestquerschnitt des Gitter- und Säulentyps).
Die Versuchswand muss, um zu überprüfen, ob die Schalung effektiv gefüllt wurde, ohne zu bersten, ohne Hohlräume zu hinterlassen, ohne dass Bewehrung ungedeckt bleibt und ohne dass es zu erheblichen Verformungen des Betonkerns, kommt, beurteilt werden.
6.1.3 Möglichkeit einer Bewehrung
Es ist die mögliche Anordnung der Bewehrung zu beurteilen. Die Beurteilung sollte zumindest die erforderliche Mindestbewehrung umfassen.
Bei den zu beurteilenden Mindestbewehrungen handelt es sich um:
Es ist zu beurteilen, ob die Bewehrung mit einer ausreichenden Betondeckung praxisgerecht verlegt werden kann und ob sie während des Betonierens an der richtigen Stelle verbleibt.
Ist der Einbau der erforderlichen Mindestbewehrung schwierig, so müssen ergänzende Informationen durch den Hersteller vorgelegt werden.
6.2 Brandschutz
Die Klassifizierung von Wänden aufgrund von Prüfungen ist in der ETA anzugeben.
6.2.1 Brandverhalten
Die Klassifizierung von Wänden hinsichtlich des Brandverhaltens erfolgt gemäß
EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus: den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
Es wird folgender Bereich der Euroklassen angewandt: A1 bis F
6.2.2 Feuerwiderstand
Die Klassifizierung von Wänden hinsichtlich des Feuerwiderstands erfolgt gemäß
EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen (mit Ausnahme von Produkten für Lüftungsanlagen)
Die Leistungskriterien sind der folgenden Liste zu entnehmen:
Falls keine Prüfdaten zum Feuerwiderstand vorliegen, kann eine Klassifizierung von Wänden anhand der Geometrie der Kernbetonstruktur aus ENV 1992-1-2:1995 abgeleitet werden. Da die Umsetzung der im besagten Bezugsdokument enthaltenen Tabellen einiger Interpretation bedarf, wird den Zulassungsstellen in Anhang C ein allgemeiner Vorschlag unterbreitet.
6.2.2.1 Klassifizierung von tragenden Wänden
a) mit Trennfunktion:
RE | 20 | 30 | 60 | 90 | 120 | ||||
REI | 15 | 20 | 30 | 45 | 60 | 90 | 120 | 180 | 240 |
REI-M | 30 | 60 | 90 | 120 | |||||
REW | 20 | 30 | 60 | 90 | 120 | 180 | 240 |
wobei
RE | Klassifizierung hinsichtlich Tragfähigkeit und Raumabschluss |
REI | Klassifizierung hinsichtlich Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) |
REI-M | Klassifizierung hinsichtlich Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) und mechanische Einwirkungen (z.B. dynamische Lasten) |
REW | Klassifizierung hinsichtlich Tragfähigkeit, Raumabschluss und Begrenzung des Strahlungsdurchtritts |
b) ohne Trennfunktion:
R | 15 | 20 | 30 | 45 | 60 | 90 | 120 | 180 | 240 | 360 |
wobei
R | Klassifizierung hinsichtlich Tragfähigkeit |
6.2.2.2 Klassifizierung von nichttragenden Wänden
E | 20 | 30 | 60 | 90 | 120 | ||||
EI | 15 | 20 | 30 | 45 | 60 | 90 | 120 | 180 | 240 |
EI-M | 30 | 60 | 90 | 120 | |||||
EW | 20 | 30 | 60 | 90 | 120 |
wobei
E | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss |
EI | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss und Wärmedämmung |
EI-M | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss und Wärmedämmung und mechanischen Einwirkungen |
EW | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss und Begrenzung des Strahlungsdurchtritts |
6.2.2.3 Klassifizierung von Fassaden und Außenwänden
E | 15 | 30 | 60 | 90 | 120 | |
EI | 15 | 30 | 60 | 90 | 120 | |
EW | 20 | 30 | 60 |
wobei
E | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss |
EI | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss Und Wärmedämmung |
EW | Klassifizierung hinsichtlich Raumabschluss und Begrenzung des Strahlungsdurchtritts |
Die Prüfung und Klassifizierung kann auch nur von einer Seite aus durchgeführt werden. Je nachdem, welche Prüfung/Prüfungen durchgeführt und welche Klassifizierung/Klassifizierungen vorgenommen wird/werden, werden die Klassen wie folgt gekennzeichnet:
"i → o" wenn von innen nach außen geprüft und
"o → i" wenn von außen nach innen geprüft
"o » i" wenn von innen nach außen und von außen nach innen geprüft wurde.
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