umwelt-online: ETAG 009 Leitlinie für verlorene Schalungsbausätze/-systeme (4)

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6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.3.1 Gefährliche Substanzen

Das Produkt muss alle maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften erfüllen, die für den Verwendungszweck zutreffen, für den das Produkt in Verkehr gebracht wird. Die Aufmerksamkeit des Antragstellers ist darauf zu richten, dass für andere Anwender oder andere Bestimmungsländer andere Anforderungen gelten, die zu beachten sind. Für gefährliche Substanzen, die im Produkt enthalten sind, jedoch nicht in der ETA behandelt wurden, ist die NPD-Option (Keine Leistung festgestellt) anwendbar.

6.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit

Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistungsfähigkeit hinsichtlich auftretender Feuchte auf Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Konstruktionsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu beurteilen. Sind Eigenschaften, wie die Wasserdampfdurchlässigkeit, nicht bekannt, so sind sie durch Prüfung zu ermitteln.

Es ist nachzuweisen, dass Kondensation in der Wand infolge Wasserdampfdiffusion nicht auftritt oder nur in dem Maße auftritt, dass während des Zeitraums der Kondensation kein Schaden verursacht wird und die Wand während der Verdunstungsperiode wieder austrocknet.

6.3.3 Wasseraufnahme

Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistungsfähigkeit hinsichtlich auftretender Feuchte auf Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Konstruktionsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu beurteilen.

Es ist nachzuweisen, dass eine Wasseraufnahme durch die Schalung bei Kontakt mit Frischbeton oder aus inneren oder äußeren Quellen nicht stattfindet oder nur an einer Stelle und in dem Maße stattfindet, dass kein Schaden verursacht wird und die Wand während der Verdunstungsperiode wieder austrocknet.

6.3.4 Wasserdichtheit

Dieses Kriterium ist Insbesondere bei integrierten Oberflächenausbildungen relevant. Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistungsfähigkeit hinsichtlich Wasserdichtheit der Wand unter Endnutzungsbedingungen auf Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Konstruktionsdetails (insbesondere Aufbau der Wand unter Berücksichtigung der Ausbildung des Kernbetons, Vorkehrungen zum Erzielen der Wasserdichtheit von Fugen zwischen Teilen der Oberfläche, Fähigkeit, einen geeigneten Untergrund für übliche Abdichtungsmaßnahmen zu bilden) und des vorgesehenen Verwendungszwecks, Wie in den Verarbeitungsrichtlinien angegeben, mit entsprechender Einwirkung von Regen oder Schnee, bzw. Grundwasser bei vollständig oder teilweise im Erdreich liegenden Wänden zu beurteilen.

6.4 Nutzungssicherheit

6.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße

6.4.1.1 Haftfestigkeit zwischen Oberflächenausbildung und ihrem direkten Untergrund

(a) Bei integrierten, verputzartigen Deckschichten auf der Dämmstoffschicht muss die Haftfestigkeit der ETAG 004 WDVS entsprechen. Insbesondere die Zugfestigkeit. des Teils des Bausatzes, der als Untergrund für den armierten Unterputz eines WDVS fungieren soll, muss eine Zugfestigkeit gemäß den Anforderungen in ETAG 004 WDVS aufweisen.

(b) Andere Arten von integrierten Oberflächenausbildungen:

Es ist die Haftfestigkeit zu prüfen, um die Erfüllung der Anforderungen, die in Abschnitt 6.4.1.2 angegeben sind, nachzuweisen.

6.4.1.2 Haftfestigkeit zwischen den Schichten der Schalung

Die Anforderung an die Mindestzugfestigkeit senkrecht zu den Schalungsflächen. der die Verbindungen zwischen den Bestandteilen des Bausatzes entsprechen müssen, beträgt: 0,02 N/mm2.

Dieser Wert muss durch Prüfergebnisse oder durch Berechnung gemäß Abschnitt 5.4.1.2 nachgewiesen werden.

6.4.1.3 Haftfestigkeit zwischen Schale und Beton

Falls erforderlich, ist der Wert in der ETA anzugeben.

6.4.1.4 Widerstand gegen Stöße

Wird der Widerstand gegen Stöße durch Prüfung gemäß Abschnitt 5.4.1.4 festgestellt, so beträgt die anzuwendende Energie bei einem kleinen weichen Körper 60 Nm und bei einem harten Körper 10 Nm. Die Annahmekriterien lauten für beide: kein Herabfallen und Auftreten gefährlicher Bruchstücke.

6.4.2 Widerstand gegen den Schalungsdruck

Die Schalung muss unter den extremsten Betonierbedingungen, wie sie vom Hersteller vorgegeben werden (z.B. maximale Betonierungsgeschwindigkeit, maximale Fallhöhe usw.), einen angemessenen Widerstand bieten. Die folgenden Kriterien sind daher zu erfüllen:

6.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen

Die Beschaffenheit der Oberfläche ist in qualitativer Art hinsichtlich des potentiellen Risikos von Verletzungen zu beschreiben (z.B. Gefahr von Abschürfungen, scharfe oder schneidende Kanten).

6.5 Schallschutz

6.5.1 Luftschalldämmung

Die gemessene Luftschalldämmung ist als Einzahl-Angabe, Rw, gemäß EN ISO 717-1:1996 Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1:1996) angegeben.

6.5.2 Schallabsorption

Die Schallabsorption ist nur bei Wänden mit werkmäßig aufgebrachter Oberfläche zu berücksichtigen.

Die gemessene Schallabsorption ist als Einzahl-Angabe gemäß EN ISO 11654:1997, Akustik - Schallabsorber für die Anwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption (ISO 11654: 1997) angegeben.

6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Der berechnete oder gemessene Wert des Wärmedurchlasswiderstands (R-Wert) in m2K/W ist in der ETA anzugeben. Die Auswirkung von Bereichen mit Wärmebrücken ist als gewichteter Flächenfaktor für das gesamte System auf Grundlage seines R-Wertes einzurechnen.

6.6.2 Einfluss des Feuchtigkeitstransports auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand

Die Untersuchung des Wandaufbaus mit ihren zulässigen Oberflächenausbildungen wird gemäß den in Abschnitt 5 angegebenen Verfahren durchgeführt und muss ergeben. dass sich jede Feuchtigkeitsanreicherung im Wandinneren während extremer klimatischer Bedingungen im Winter nicht in erheblichem Maße nachteilig auf den Wärmedurchlasswiderstand der Wand auswirkt.

Befindet sich ein Wandbereich im Winter unter dem mittleren Taupunkt, so muss er hinsichtlich Dauerhaftigkeit und Verträglichkeit anhand der zeitbezogenen Feuchtigkeitsanreicherung beurteilt werden, die gemäß den in Abschnitt 5 angegebenen Verfahren bestimmt wurde.

Besonderes Augenmerk ist auf Fugen und Stellen mit Wärmebrücken zu legen.

6.6.3 Thermische Trägheit

Die zur Berechnung der thermischen Trägheit der fertig gestellten Wand erforderlichen Angaben sind in der ETA anzuführen: Lage der Dämmschicht(en), zu berücksichtigende Massen, Größe solcher Massen bezogen auf die Wandfläche, Wärmekapazität bestimmter Baustoffe.

6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

6.7.1 Beständigkeit gegenüber schädigenden Einflüssen

Das Risiko der vorzeitigen Alterung von Bestandteilen des Bausatzes hinsichtlich der Nutzungsdauer und der Gebrauchstauglichkeit des Schalungsbausatzes (siehe Abschnitt 2, Allgemeine Anmerkung d) muss hauptsächlich durch technische Bewertung auf Grundlage nachgewiesener Eigenschaften der Baustoffe unter extremen Umweltbedingungen, die der ETA-Antragsteller in der Dokumentation für die ETA angegeben hat, beurteilt werden.

In der Dokumentation sind Nachweise zu liefern, die sich auf nennenswerte Erfahrungen mit der Verwendung der Baustoffe oder Bestandteile unter den relevanten Umweltbedingungen beziehen dürfen.

Falls erforderlich, müssen sie sich auf die Verträglichkeit von Baustoffen untereinander beziehen.

6.7.1.1 Physikalische Einflüsse

Die Nachweise eines zufrieden stellenden Verhaltens der Bausatzteile unter Einwirkung schädigender physikalischer Einflüsse bestehen In der Regel aus Ergebnissen der Prüfung von Eigenschaften der Baustoffe oder Bestandteile unter extremen Bedingungen (Temperatur, Frost-/Tauzyklen usw.).

Bei Prüfung gemäß Abschnitt 5.7.1.1 hinsichtlich der Auswirkung von Strahlung ist die integrierte Oberflächenausbildung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Eigenschaften nicht durch Verlust der Haftung, Bruch oder Verformung beeinträchtigt werden. Der absolute Wert der Verformung darf 5 mm nicht überschreiten.

6.7.1.2 Chemische Einflüsse

- Korrosion von metallenen Oberflächen und Abstandhaltern

Die Beurteilung muss bestätigen, dass die technischen Daten hinsichtlich des Korrosionsschutzes dieser Bestandteile für den vorgesehenen Verwendungszweck des Schalungsbausatzes geeignet sind. Diese Anforderung betrifft die äußeren Teile der Abstandhalter, die in erster Linie durch Umwelteinflüsse beschädigt werden können (z.B. Teile von Abstandhaltern aus Metall, die nicht vom Kernbeton überdeckt sind oder von der äußeren Oberflächenausbildung nicht sicher vor eindringendem Regen geschützt werden). In diesem Fall hat man sich hinsichtlich Umwelteinflüssen auf die Umweltklassen in prEN 206-1:2000 Abschnitt 4.1 zu beziehen.

- Reinigungsmittel

Die Beurteilung von Oberflächen bekannter Zusammensetzung und bekannter Leistungsfähigkeit ist qualitativ zu beschreiben.

6.7.1.3 Biologische Einflüsse

Das Ergebnis der Beurteilung ist anzugeben und vorbeugende Maßnahmen oder Einschränkung für bestimmte Nutzanwendungen abzugeben. Die Anfälligkeit für Insekten- oder Schädlingsbefall ist beschrieben.

- Wenn die Schalungsbausätze in Innenwänden verwendet werden sollen, dürfen die Bedingungen für den Angriff durch biologische Einflüsse auf Schalungsbausätze. die Bestandteile aus Holz oder Holzwerkstoffen enthalten, entsprechend der Gefahrenklasse 1 nach prEN 335-1:1992 Haltbarkeit von Holz und Holzwerkstoffen - Gefahrenklassen bei biologischen Angriffen - Teil 1: Allgemeines berücksichtigt werden. Eine Behandlung solcher Bestandteile ist daher nicht erforderlich. Wenn sie für den inneren Teil von Außenwänden oder bei diesem Wandtyp außen verwendet werden sollen, gelten die Einwirkungsbedingungen gemäß Gefahrenklasse 2 und es sollte daher eine entsprechende Behandlung erfolgen.

6.7.2 Beständigkeit gegen Beschädigung durch normale Nutzung

Das Risiko einer unzureichenden Widerstandsfähigkeit der Bestandteile des Bausatzes gegen Beschädigung durch normale Nutzung muss in erster Linie durch technische Beurteilung auf Grundlage der nachgewiesenen Eigenschaften der Baustoffe eingeschätzt werden. Bei spröden Oberflächenausbildungen oder Untergründen für Oberflächenausbildungen können Prüfungen erforderlich sein.

6.7.2.1 Stöße bei normaler Nutzung

Der Widerstand gegen Stöße hinsichtlich Beibehaltung der Leistungsfähigkeit ist in denselben Fällen wie bei der Widerstandsfähigkeit gegen Stöße hinsichtlich Sicherheit (siehe Abschnitt 5.4.1.4) durch Prüfungen zu beurteilen. Neben den Prüfkörpern und den Energiewerten. die in Abschnitt 6.4.1.4 angegeben sind, beträgt die hier mit einem großen, weichen Körper anzunehmende Energie 400 Nm. und es gelten die in M.O.A.T. Nr. 43:1987 angegebenen Anforderungen.

6.7.2.2 Einbau von Leitungen

Die Beurteilung "zufrieden stellend", die der Beurteilung keine inakzepTABLE Beschädigung, entspricht, für auf der Baustelle" geschaffene Aussparungen für Leitungen in den Bestandteilen des Bausatzes hat anhand der vom ETA-Antragsteller angegebenen Verarbeitungsanleitung zu erfolgen. Die maximalen Abmessungen der auf der Baustelle geschaffenen Leitungen sind in der ETA anzugeben.

6.7.2.3 Befestigung von Gegenständen

Die Beurteilung "zufrieden stellend" hinsichtlich der Fähigkeit des Bausatzes, die angegebenen Lastbereiche mit den entsprechenden üblichen Befestigungsarten (Nägel. Schrauben, Anker usw.) ohne Beschädigung und ohne Erfordernis einer Verankerung im Kernbeton aufnehmen zu können, hat anhand der Beschaffenheit und der charakteristischen Festigkeit der einzelnen Teile der Oberflächenausbildung und der gemäß 6.4.1 festgestellten Haftfestigkeit zu erfolgen.

6.8 Identifizierung des Produkts

Alle Bestandteile des Schalungsbausatzes sollen eindeutig identifizierbar sein. Wo möglich, ist auf harmonisierte europäische Normen zu verweisen.

Wenn Bestandteile nicht durch harmonisierte europäische Normen erfasst sind, sind deren Baustoffe in chemisch eindeutiger Form zu beschreiben und durch Normprüfungen zu identifizieren (z.B. so genannte Fingerabdruckprüfungen). Alle Bestandteile/Mengen sind mit angemessenen Toleranzen, entweder mit Gewicht-, Volumen- oder Prozentanteilen davon, anzugeben. Sie sind durch Angaben physikalischer Eigenschaften, wie z.B. Geometrie, Dichte, mechanische Festigkeit usw., präzise zu definieren.

Soweit diese vorliegen, hat die Bestimmung der Produktmerkmale auf Grundlage von Prüfungen nach den entsprechenden CEN- oder EOTA-Prüfverfahren zu erfolgen.

7 Voraussetzungen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts beurteilt wird

7.1 Allgemeines

Im vorliegenden Abschnitt sind die Voraussetzungen und Empfehlungen für Bemessung, Verpackung, Transport, Lagerung, Verarbeitung und Ausführung, Instandhaltung und Reparatur angeführt, denen zufolge die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß der ETAG durchgeführt werden kann (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder die Produkte haben).

7.2 Bemessung der Bauwerke

7.2.1 Allgemeines

Die Bedingungen für Bemessung und Verarbeitung des Schalungsbausatzes im Bauwerk sind den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu entnehmen. Die Angemessenheit dieser Anweisungen ist zu beurteilen.

Die wesentlichen zu beurteilenden Punkte sind die Folgenden:

Die Verarbeitungsrichtlinien sind Bestandteile der Dokumentation der ETA und müssen daher dem ausgelieferten Bausatz stets beizufügen sein.

Der Schalungsbausatz an sich bestimmt nicht sämtliche Merkmale der Wand unter Endnutzungsbedingungen. Insbesondere die Oberflächenausbildungen sind möglicherweise nicht immer im Bausatz enthalten, da der ETA-Antragsteller zwei Möglichkeiten hat:

  1. In der Dokumentation der ETA sind die genauen Oberflächenausbildungen angeführt, die mit dem Bausatz zu kombinieren sind. In diesem Fall sind diese Oberflächenausbildungen Bestandteil des Bausatzes.
  2. In der Dokumentation der ETA sind nur die Typen der Oberflächenausbildungen angeführt, die mit dem Bausatz kombiniert werden können (siehe Abschnitt 5.4.1). In diesem Fall sind die Oberflächenausbildungen nicht Bestandteil des Bausatzes, der ETA-Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass sein Bausatz ein zufrieden stellender Untergrund für solche Typen von Oberflächenausbildungen ist und dass das errichtete System einen ausreichenden Widerstand gegen Stöße aufweist.
    Hinsichtlich jeder dieser Möglichkeiten muss in der Dokumentation die möglicherweise erforderliche Oberflächenvorbereitung angegeben sein, die notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Schalung als geeigneter Untergrund fungiert (z.B. Behandlung der Oberfläche vor der Aufbringung des Außen- oder Innenputzes und Befestigungsverfahren für Verankerungen für selbsttragende Vormauerung oder Verkleidungen).

Wenn die Oberflächenausbildung das außenseitige Bestandteil eines WDVS (außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystems mit Putzschicht) ist, muss das Aufbringen dieser Deckschicht gemäß den entsprechenden ETAs und der ETAG und mit Zustimmung des entsprechenden ETA-Inhabers erfolgen.

7.2.2 Mechanische Aspekte

Die grundlegende Voraussetzung Ist, dass der Schalungsbausatz mit der Bemessung der Geometrie des tragenden Kernbetons (scheibenartiger Typ, Gitter- und Säulentyp) gemäß ENV-1992-1-1:1991 und ENV 1992-1-6:1994 oder nationalen Regeln, die am Verwendungsort gelten, im Einklang ist. Andernfalls sollte das tragende Kernbetongerüst durch Versuche bewertet werden und in diesem Fall sind die Ergebnisse vom ETA-Antragsteller vorzulegen.

In beiden Fällen hat der Konstrukteur die Verpflichtung, das Zutreffen der von ihm angenommenen Voraussetzungen zu prüfen. Beim Gittertyp wird vorausgesetzt, dass die Mindestabmessung der auszubetonierenden Querschnitte hinsichtlich der relevanten Betoneigenschaften den Angaben in der nachstehenden Tabelle entspricht.

 

Mindestabmessung
des Füllbereichs
Betoneigenschaften
< 12 cmBeton gemäß EN 206 Größtkorn des Zuschlags 8 mm, Setzmaßklasse > F5
12 bis 14 cmBeton gemäß EN 206 Größtkorn des Zuschlags 16 mm, Setzmaßklasse > F3
> 14 cmBeton gemäß EN 206 Größtkorn des Zuschlags 32 mm, Setzmaßklasse > F2

Für alle Typen der geometrischen Ausbildung des Kernbetons wird vorausgesetzt, dass das Größtkorn mindestens 8 mm beträgt.

Für Betonwände des Gittertyps sieht ENV 1992 (Teile 1-1 und 1-6) kein Bemessungsverfahren für Schubbeanspruchungen in der Wand-Ebene vor. Aus diesem Grund enthält Anhang B einen Vorschlag, der bei Fehlen anwendbarer nationaler oder harmonisierter Verfahren angewendet werden kann.

7.2.3 Hygrothermische Einflüsse

Es ist durch Berechnung nachzuweisen, dass innerhalb des fertig gestellten Wandsystems infolge Wasserdampfdiffusion keine Tauwasserbildung auftritt oder nur in dem Maße auftritt, dass während des Zeitraums der Tauwasserbildung kein Schaden verursacht wird und die Wand während der Verdunstungsperiode wieder austrocknet.

Die Berechnung der hygrothermischen Leistungsfähigkeit der Wand erfolgt wie in folgenden Normen beschrieben:


prEN ISO 13788, Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren - Berechnungsverfahren (ISO 13788:200 1).

EN ISO 10211-1:1996, Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren (ISO 10211-1:1995)

EN ISO 10211-2:1995, Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Teil 2: Berechnungsverfahren für linienförmige Wärmebrücken (ISO 10211-2:1995)

7.2.4 Schalldämmung

Die Schalldämmeigenschaften einer Wand oder Fassade, ob innen oder außen, werden hauptsächlich durch die Schallübertragung des Elements mit der geringsten Schalldämmung bestimmt, praktisch unabhängig von seinem Anteil an der Gesamtwand. Im Allgemeinen können Fassaden und Wände durch Elemente wie Fenster und Türen durchbrochen sein und deshalb kann angenommen werden, dass die Schalldämmeigenschaften des undurchbrochenen Wandelements eine geringere Bedeutung hinsichtlich der Erfüllung der wesentlichen Anforderung zukommt, wenn nicht spezielle Vorkehrungen bei der Planung getroffen werden.

7.2.5 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Die Wärmedämmeigenschaften vieler Dämmstoffe und von Beton werden durch das Vorhandensein kleiner Mengen Feuchtigkeit negativ beeinflusst; daher muss vorausgesetzt werden, dass die Rohbauwand eine entsprechende Oberflächenbehandlung erhält und vor Feuchtigkeit aus dem Boden, durch Witterung und im

Gebäudeinneren verursachter Feuchtigkeit geschützt wird. Es muss ebenfalls vorausgesetzt werden, dass jede Feuchtigkeit, die in die Wand eindringt, nur vorübergehender Natur ist und dass es Gelegenheit zur endgültigen Austrocknung gibt.

7.2.6 Vorkehrungen für Versorgungsleitungen

In die Wand einzubauende Versorgungsleitungen werden nicht behandelt und Vorkehrungen für den Einbau von Versorgungsleitungen werden nur insoweit berücksichtigt, um sicherzustellen, dass sie die Eigenschaften und die Leistungsfähigkeit der Wand nicht negativ beeinflussen. In den Verarbeitungsrichtlinien ist daher anzugeben, ob der Schalungsbausatz für den Einbau von Versorgungsleitungen geeignet ist und welche Teile der Bauteile des Bausatzes im Falle eines möglichen Einbaus eine Durchführung von Rohrleitungen ermöglichen.

7.2.7 Befestigung von Gegenständen

In den Verarbeitungsrichtlinien ist anzugeben, welche Lasten der Schalungsbausatz mit allgemein üblichen Befestigungsmitteln (Nägel, Schrauben. Anker usw.) ohne Beschädigung und ohne Notwendigkeit einer Verankerung im Kernbeton aufnehmen kann.

7.3 Verpackung, Transport und Lagerung

Die Baustoffe müssen mit Sorgfalt transportiert, gelagert und vor unabsichtlicher Beschädigung geschützt werden.

Es ist die Verantwortung des Lieferanten der Baustoffe, dafür zu sorgen, dass allen Beteiligten die besonderen Vorschriften bekannt gemacht werden.

7.4 Ausführung von Bauwerken

Die Bauwerke müssen durch geschulte Facharbeiter ausgeführt werden.

Die ETA und deren Dokumentation müssen eine detaillierte Beschreibung der Errichtung des Systems unter Angabe der erforderlichen Maßnahmen (z.B. Vorbereitung des Fundaments, Zusammenbau der Elemente des Bausatzes, Einbau der möglichen Bewehrung, Betonieren, Herstellen der Wandoberflächen, wenn diese nicht in den Schalungselementen integriert sind), Ihrer Abfolge und des Zeitplanes für die Arbeitsgänge (z.B. die Zeit, die zwischen einzelnen Betoniervorgängen verstreichen darf), der Betonierverfahren (z.B. Pumpverfahren entsprechend der Korngröße der Zuschlagstoffe), der einzusetzenden Materialmengen sowie der Temperaturgrenzwerte für die Errichtung enthalten.

Insbesondere die Angabe des Größtkorns des Betonzuschlags sowie der Konsistenz des Betons (beides hängt eng mit der Geometrie der Hohlräume des Schalungsbausatzes zusammen) und der maximalen Füllhöhe beim Betonieren (die den maximalen Schalungsdruck bestimmt) fällt in den Verantwortungsbereich des ETA-Antragstellers und muss in der Dokumentation und in der ETA angegeben werden.

Um inakzepTABLE feuchtebedingte Formänderungen der Produkte und verzögerte Austrocknung zu vermeiden, sollte der Feuchtigkeitsgehalt der Schalungssteine/Mantelsteine oder Schalungselemente vor der Herstellung der Wandoberflächen die Ausgleichsfeuchte nicht nennenswert überschreiten.

7.5 Instandhaltung und Reparatur

Die Beurteilung der Eignung des Schalungsbausatzes für den vorgesehenen Verwendungszweck hat als Voraussetzung, dass die Wandoberflächen in üblichem Umfang gewartet werden. Insbesondere Abrieb Und kleinere Beschädigungen durch Stöße lassen sich nicht vermeiden und müssen, ohne negative Auswirkungen zu verursachen, leicht repariert werden können.

Instandhaltung umfasst:

Erforderliche Reparaturen sollten rasch durchgeführt werden.

Es ist wichtig, dass die Instandhaltung so weit wie möglich unter Verwendung problemlos erhältlicher Produkte und Gerätschaften ohne Beeinträchtigung der Optik durchgeführt werden kann. Es ist darauf zu achten, dass keine Produkte verwendet werden, die mit dem Schalungsbausatz nicht verträglich sind.

Abschnitt 3:
Bescheinigung und Bewertung der Konformität (AC)

8 Bescheinigung und Bewertung der Konformität

Je nach den spezifischen Umständen kann der Hersteller der ETA-Inhaber und/oder ein Bauteilhersteller und/oder der Bausatzhersteller sein.

8.1 Entscheidung der Europäischen Kommission

Das durch die Entscheidung der Europäischen Kommission 98/279/EG vom 5. Dezember 1997 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125 vom 24. April 1998) in der geltenden Fassung und im Mandat CONSTRUCT 97/209 Rev. 1 festgelegte System der Konformitätsbescheinigung lautet wie folgt:

System 1 für Schalungssysteme, für die Folgendes gilt:

System 2+ für Schalungssysteme, für die Folgendes gilt:

und zur Errichtung von keinen Brandvorschriften unterliegenden Außen- und Innenwänden in Gebäuden.

Die in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG) Anhang III 2(i) beschriebenen Systeme enthalten im Einzelnen:

System 1:

(a) Aufgaben des Herstellers

(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle

System 2+:

(a) Aufgaben des Herstellers

(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle

8.2 Verantwortlichkeiten

8.2.1 Aufgaben des Herstellers

8.2.1.1 Werkseigene Produktionskontrolle

Der Hersteller hat eine ständige interne Überwachung der Produktion vorzunehmen. Alle vom Hersteller übernommenen Elemente, Anforderungen und Vorschriften sind in systematischer Art und Weise in Form schriftlicher Regeln und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem muss gewährleisten, dass das Produkt mit der europäischen technischen Zulassung (ETA) übereinstimmt.

Hersteller mit einem werkseigenen Produktionskontrollsystem, das der EN ISO 9000-Reihe entspricht und auf die Anforderungen einer ETA ausgerichtet ist, wird die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie an die werkseigene Produktionskontrolle zuerkannt.

8.2.1.2 Prüfung von im Werk entnommenen Proben

Sowohl große als auch kleine Unternehmen stellen diese Produkte her und es besteht eine große Vielfalt an verwendeten Baustoffen. Daher kann ein exakter Prüfplan nur in jedem Einzelfall erstellt werden.

Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, Prüfungen an kompletten nichttragenden Schalungssystemen durchzuführen. Indirekte Verfahren sind im Allgemeinen ausreichend, z.B. Kontrolle von Rohstoffen, Herstellungsverfahren und Bauteileigenschaften.

8.2.1.3 Übereinstimmungserklärung

Wenn alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung erfüllt sind, muss der Hersteller eine Übereinstimmungserklärung abgeben.

8.2.2 Aufgaben des Herstellers oder der zugelassenen Stelle

8.2.2.1 Erstprüfung

Zulassungsprüfungen werden von der Zulassungsstelle oder unter ihrer Verantwortung (wobei ein Teil von einer Prüfstelle oder vom Hersteller, überwacht durch die Zulassungsstelle, durchgeführt werden kann) gemäß Abschnitt 5 dieser ETAG durchgeführt. Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Prüfungen in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser ETAG als Teil des ETA-Zulassungsverfahrens bewerten.

Diese Prüfungen sind für die Zwecke der Erstprüfung zu verwenden. Hierbei müssen Zulassungsstellen in der Lage sein, freie Vereinbarungen mit zuständigen zugelassenen Stellen zur Vermeidung von Doppelarbeit zu treffen, unter gegenseitiger Beachtung der Verantwortlichkeiten.

System 1:

Die Aufgabe der zugelassenen Stelle ist auf folgende Eigenschaft beschränkt:

Eigenschaften hinsichtlich der Euroklassen des Brandverhaltens wie in der Entscheidung der Kommission (2000/147/EG) angegeben (wo relevant)

Die durch die Zulassungsstelle für die Ausfertigung der ETA durchgeführten Arbeiten sollten durch die zugelassene Stelle zum Zwecke der Zertifizierung bestätigt werden.

System 2+:

Die durch die Zulassungsstelle für die Ausfertigung der ETA durchgeführten Arbeiten sollten durch die zugelassene Stelle zum Zwecke der Übereinstimmungserklärung bestätigt werden.

8.2.3 Aufgaben der zugelassenen Stelle

8.2.3.1 Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems - Erstinspektion

System 1 und 2+:

Die Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems liegt in der Verantwortlichkeit der zugelassenen Stelle.

Eine Beurteilung muss an jeder Produktionsanlage durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle in Übereinstimmung mit der ETA und allen ergänzenden Angaben erfolgt. Die Beurteilung muss auf einer Erstinspektion des Werks basieren.

8.2.3.2 Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems

- laufende Überwachung des werkseigenen Produktionskontrollsystems

System 1 und 2+:

Die laufende Überwachung, Beurteilung und Genehmigung des werkseigenen Produktionskontrollsystems liegt in der Verantwortlichkeit der zugelassenen Stelle.

Gemäß dem Mandat sind Kenngrößen hinsichtlich folgender Eigenschaften für die zugelassene Stelle von Interesse:

Eigenschaften hinsichtlich der Euroklassen des Brandverhaltens wie in der Entscheidung der Kommission 2000/147/EG angegeben (wo relevant),

Feuerwiderstand (unter Endnutzungsbedingungen) (für Schalungssysteme/-bausätze auf der Grundlage von Schalungssteinen/Mantelsteinen)

Widerstand gegen den Schalungsdruck

Es wird empfohlen. dass Überwachungsinspektionen mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden. Mindestens einmal jährlich sind sie durchzuführen.

8.2.3.3 Übereinstimmungszertifikat und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle

Die zugelassene Stelle muss ausstellen:

Konformitätszertifikat für das Produkt (für System 1)

Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle (für System 2+)

8.3 Dokumentation

Um der zugelassenen Stelle bei der Konformitätsbewertung behilflich zu sein, muss die die ETA erteilende Zulassungsstelle die nachfolgend angeführten Informationen bereitstellen. Diese Informationen bilden zusammen mit den in Leitpapier B der Europäischen Kommission angeführten Anforderungen im Allgemeinen für System 1 und 2+ die Grundlage für die Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die zugelassene Stelle.

Diese Informationen sind anfangs von der Zulassungsstelle vorzubereiten oder zu sammeln und mit dem Hersteller abzustimmen. Nachfolgend wird eine Anleitung über die Art der erforderlichen Informationen gegeben:

(1) ETA

siehe Abschnitt 9 dieser Leitlinie.

Die Art zusätzlicher (vertraulicher) Informationen ist in der ETA anzugeben.

(2) Grundlegender Herstellungsprozess

Der grundlegende Herstellungsprozess muss ausreichend detailliert beschrieben werden, um die vorgeschlagenen werkseigenen Produktionskontrollverfahren zu unterstützen.

Bauteile für nichttragende Schalungssysteme werden im Allgemeinen unter Anwendung herkömmlicher Techniken hergestellt. Jedes kritische Verfahren oder jede kritische Behandlung der Bauteile, die Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben, ist besonders hervorzuheben.

(3) Produkt- und Materialdaten

Diese können umfassen:

(4) Prüfplan

Der Hersteller und die die ETA erteilende Zulassungsstelle müssen einen Prüfplan für die werkseigene Produktionskontrolle vereinbaren.

Ein abgestimmter Prüfplan ist erforderlich, da die geltenden Normen für Qualitätssicherungssysteme (EN ISO 9000-Reihe, usw.) nicht gewährleisten, dass die Produkteigenschaften unverändert bleiben, und sie nicht die technische Gültigkeit der Art oder Häufigkeit von Kontrollen/Prüfungen betreffen können.

Die Anrechenbarkeit der Art und Häufigkeit von Überprüfungen! Versuchen, die während der Produktion und am fertigen Produkt durchgeführt werden, muss berücksichtigt werden. Dies schließt die Überprüfung von Eigenschaften während der Herstellung ein, die in einem späteren Stadium nicht mehr überprüft werden können, sowie Überprüfungen am fertigen Produkt. Normalerweise erstrecken sich diese auf:

Werden Baustoffe/Bauteile vom Lieferanten nicht im Einklang mit vereinbarten Verfahren hergestellt und geprüft, so müssen diese, wenn möglich, vor ihrer Annahme geeigneten Überprüfungen/Versuchen durch den Hersteller unterzogen werden.

8.4 CE-Kennzeichnung und Information

In der ETA sind die Begleitinformationen zur CE-Kennzeichnung sowie die Stelle der Anbringung der CE-Kennzeichnung und der Begleitinformationen anzugeben (auf dem Bausatz bzw. den Bauteilen selbst, einem angehängten Etikett, auf der Verpackung oder den begleitenden Lieferdokumenten).

Entsprechend dem EG-Leitpapier D über die CE-Kennzeichnung sind dem Symbol "CE" folgende Angaben hinzuzufügen:

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