umwelt-online: ETAG 014 Leitlinie für Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzschicht (2)
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4.4 Nutzungssicherheit (ER 4)
4.4.1 Allgemeines
Obwohl ein Kunststoffdübel für WDVS ein Produkt ohne tragenden Verwendungszweck ist, sind mechanische Festigkeit und Standsicherheit dennoch erforderlich. Eingebaute Kunststoffdübel für WDVS müssen die Bemessungslasten, denen sie ausgesetzt sind, während der voraussichtlichen Nutzungsdauer übertragen und dabei Folgendes aufweisen:
(1) ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber Versagen (Grenzzustand der Tragfähigkeit),
(2) ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber Verschiebungen (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit)
Für Kunststoffdübel im Allgemeinen sind die folgenden Leistungsaspekte für diese wesentliche Anforderung relevant:
4.4.2 Zulässige Anwendungsbedingungen (charakteristische Tragfähigkeit)
Die in einer Beurteilung berücksichtigten Anwendungsbedingungen können in gewissem Maße durch den Antragsteller ausgewählt werden.
4.4.3 Montagearten
Kunststoffdübel müssen für die Montagearten, für die sie vom Hersteller vorgesehen sind, einwandfrei funktionieren.
4.4.4 Einwandfreie Montage (Toleranzen der Bohrer)
Die Kunststoffdübel müssen unter normalen Baustellenbedingungen einwandfrei mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen Werkzeug einfach eingebaut werden können. Es darf dabei nicht zu Schäden kommen, die ihr Verhalten während ihrer Nutzungsdauer nachteilig beeinflussen können. Die Montage muss bei normalen Umgebungstemperaturen (innerhalb eines Bereichs von 0 °C bis + 40 °C, sofern keine anderen Werte ausdrücklich vorgeschrieben sind) durchführbar sein.
Es muss möglich sein, die einwandfreie Montage des Kunststoffdübels zu überprüfen.
Außer in Sonderfällen, in denen der Hersteller ein spezielles Setzwerkzeug liefert, sollte die Montage unter Verwendung der üblicherweise auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Werkzeuge verhältnismäßig einfach erfolgen können.
4.4.5 Feuchtigkeit
Die Funktionssicherheit eines Kunststoffdübels einschließlich seiner Fähigkeit, bei begrenzten Verschiebungen der Bemessungslast mit einem angemessenen Sicherheitsbeiwert zu widerstehen, darf durch den Feuchtigkeitsgehalt der Kunststoffhülse nicht ungünstig beeinträchtigt werden.
4.4.6 Temperatur
Die Funktionssicherheit eines Kunststoffdübels einschließlich seiner Fähigkeit, bei begrenzten Verschiebungen der Bemessungslast mit einem angemessenen Sicherheitsbeiwert zu widerstehen, darf durch Temperatureinwirkungen an der Verankerungsgrundoberfläche im Bereich
≈ 0 °C bis + 40 °C (maximale Kurzzeit-Temperatur + 40 °C und maximale Langzeit-Temperatur + 24 °C)
nicht beeinträchtigt werden.
Die Leistung darf durch Kurzzeit-Temperaturen innerhalb des Bereichs der Anwendungstemperaturen oder durch Langzeit-Temperaturen bis zu maximalen Langzeit-Temperaturen nicht beeinträchtigt werden. Die Leistung unter Einwirkung der maximalen Langzeit-Temperatur wird durch Versuche nach 5.4.6a) überprüft.
Die Funktionssicherheit muss ebenfalls gewährleistet sein für den Bereich von Montagetemperaturen, die vom Hersteller als niedrigste und höchste Montageumgebungstemperatur, normalerweise im Bereich 0 °C bis + 40 °C, anzugeben sind. Die Leistung unter Einwirkung der niedrigsten Montagetemperatur wird durch Versuche nach 5.4.6b) überprüft.
4.4.7 Wiederholte Belastung
Kunststoffdübel müssen ihre einwandfreie Funktion auf Dauer beibehalten, wenn sich die Höhe ihrer Belastung ändert.
4.4.8 Relaxation
Die Funktionssicherheit eines Kunststoffdübels, einschließlich seiner Fähigkeit bei begrenzten Verschiebungen der Bemessungslast mit einem angemessenen Sicherheitsbeiwert zu widerstehen, darf durch Relaxation der Kunststoffteile des Dübels nicht beeinträchtigt werden.
4.4.9 Maximales Drehmoment
Das maximale Drehmoment eines Kunststoffdübels darf die Leistung des Kunststoffdübels nicht beeinträchtigen.
4.5 Schallschutz (ER 5)
Nicht relevant.
4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (ER 6)
Nicht relevant.
4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, der Gebrauchstauglichkeit und der Identifizierung
Die Merkmale des Kunststoffdübels sollten sich während der Nutzungsdauer nicht wesentlich ändern. Deshalb dürfen die mechanischen Eigenschaften, von denen die Eignung und das Tragverhalten des Kunststoffdübels abhängen, nicht durch physikalisch-chemische Umwelteinflüsse wie z.B. Korrosion und Beeinträchtigung infolge Umweltbedingungen (z.B. Alkalität, Feuchtigkeit) beeinflusst werden.
5 Nachweisverfahren
Dieser Abschnitt behandelt die Nachweisverfahren zur Ermittlung der verschiedenen Aspekte der Leistung der Produkte in Bezug auf die Anforderungen an das Bauwerk, wie in Abschnitt 4 aufgeführt.
5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Nicht relevant.
5.2 Brandschutz
Hier gilt ETAG 004 [3].
5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe
5.3.1.1 Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Produkt
Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung einreichen, in der angegeben ist, ob das Produkt/der Bausatz gefährliche Stoffe nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Er muss diese Stoffe aufführen.
5.3.1.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
Enthält das Produkt/der Bausatz derartige gefährliche Stoffe, wird in der ETA das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage: Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.
5.3.1.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips
Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, die jedoch noch nicht geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt.
Nach Zustimmung zu diesen Angaben werden diese in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.
Die Angaben (Informationen), die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETA-Antragsteller mitgeteilt.
Auf der Grundlage dieser Angaben könnte ein Protokoll zur Bewertung des Produkts hinsichtlich des Stoffes auf Antrag eines Herstellers unter Teilnahme der Zulassungsstelle erstellt werden, die den Punkt aufbrachte.
5.4 Nutzungssicherheit
5.4.1 Allgemeines
Die zur Beurteilung von Kunststoffdübeln durchzuführenden Versuche lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
(1) Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen des Kunststoffdübels (Tabelle 5.1, Zeile 1)
(2) Versuche zur Bestätigung der Eignung des Kunststoffdübels (Tabelle 5.1, Zeilen 2 bis 9)
(3) Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit des Kunststoffdübels (siehe Abschnitt 5.7).
Diese Leitlinie enthält die allgemeinen Versuchsbedingungen für die Prüfung und Auswertung von Kunststoffdübeln für WDVS oder Vêtures im Verankerungsgrund Beton und Mauerwerk. Das Verhalten des gesamten Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) oder der Außenwandbekleidungselemente mit Wärmedämmschicht (Vêtures), außerhalb des Verankerungsgrunds und dort wo die Lastübertragung in den Dämmstoffhalteteller oder den Kragenkopf stattfindet, ist nach ETAG 004 [3] oder der ETAG für Vêtures [4] zu beurteilen.
Es wird davon ausgegangen, dass es für jede Kunststoffdübelgröße nur eine Verankerungstiefe gibt. Sollten die Kunststoffdübel mit zwei Verankerungstiefen gesetzt werden, so sind im Allgemeinen Versuche mit beiden Verankerungstiefen durchzuführen. In Sonderfällen kann die Anzahl der Versuche reduziert werden.
Die Versuchseinzelheiten sind in Anhang C aufgeführt.
Durch die Versuche soll festgestellt werden, ob sich ein Kunststoffdübel im Gebrauchszustand sicher und funktionstüchtig verhält. Dabei werden ungünstige Bedingungen sowohl während des Einbaus auf der Baustelle als auch während der Nutzung berücksichtigt.
Die Versuche werden ohne das außenseitige Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) durchgeführt.
Die Versuche für die Beurteilung der Kunststoffdübel sollten in dem Verankerungsgrund, für den sie vorgesehen sind, durchgeführt werden, entsprechend der folgenden Tabelle 5.0.
Tabelle 5.0 Erforderliche Versuche für den Verwendungszweck von Kunststoffdübeln für WDVS
Nutzungskategorien für den Verwendungszweck | Erforderliche Versuche für den Verwendungszweck | ||
Normalbeton
C 12/15 | Vollstein - Mauerwerk
Ziegel oder/und Kalksandsteine | Hohl- oder Lochsteine | |
A | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in Normalbeton C 20/25 | ||
B | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in Ziegel- oder Kalksandvollsteinen mit einer Druckfestigkeit von 12 N/mm2 und einer Rohdichte zwischen 1,6 und 2,0 kg/dm3 | ||
A | B | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in Normalbeton C 20/25 und zusätzlich Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeile 1 in Vollsteinmauerwerk (Ziegel- oder Kalksandsteinen) | |
A | B | C | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in Normalbeton C 20/25 und zusätzlich Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeile 1 in Vollsteinmauerwerk (Ziegel- oder Kalksandsteinen) und in Hohl- oder Lochsteinen, für die sie vorgesehen sind 1 |
B | C | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in Ziegel- oder Kalksandvollsteinen mit einer Druckfestigkeit von 12 N/mm2 und einer Rohdichte zwischen 1,6 und 2,0 kg/dm3 und zusätzlich Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeile 1 in Hohl- oder Lochsteinen, für die sie vorgesehen sind 1 | |
D haufwerksporiger Leichtbeton LAG 2 bis LAG 25 oder Blöcke aus haufwerksporigem Leichtbeton | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in haufwerksporigem Leichtbeton LAG 2 oder in Blöcken aus haufwerksporigem Leichtbeton | ||
E Porenbeton P 2 bis P 7 | Versuche gemäß Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 9 in Porenbeton P 2 oder in Blöcken aus Porenbeton | ||
1) Wenn der bauseitige Verankerungsgrund in Bezug auf das Material und die Mindestfestigkeit und die Lochgeometrie der Mauersteine nicht mit dem Verankerungsgrund, in dem die Labor- bzw. Beurteilungsversuche durchgeführt wurden, gleich ist, dann werden Versuche am Bauwerk gemäß nationalen Anforderungen oder Anhang D für die Ermittlung der Tragfähigkeit im tatsächlich vorhandenen Verankerungsgrund erforderlich. |
Tabelle 5.1 Versuche für Kunststoffdübel für WDVS
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
Zweck des Versuches | Verankerungs- grund | Bohrer | Umgebungs- temperatur | Konditionierung der Kunststoffhülse | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße | Kriterien Höchstlast erf. α | Anmerkungen zum Versuchs- verfahren in Abschnitt | |
(3) | (4) | |||||||
1 | Versuche zur Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit | (1) | dcut,m | normal | Standard | 10 | - | 5.4.2 |
2 | Montagesicherheit, Setzverhalten von Kunststoff-Einschlagdübeln | (2) | dcut,m | min t (5) | Standard | 5 | > 0,9 | 5.4.3 |
3 | Funktionsfähigkeit, abhängig vom Bohrerdurchmesser | (2) | dcut,min
dcut,max | normal
normal | Standard
Standard | 5
5 | > 1,0
> 0,8 | 5.4.4 |
4 | Funktionsfähigkeit bei Konditionierung | (2) | dcut,m dcut,m | normal normal | trocken feucht | 5 5 | > 0,8 > 0,8 | 5.4.5 (7) |
5 | Funktionsfähigkeit, Temperatureinwirkung | (2) | dcut,m dcut,m | min t (6) +40 °C | Standard Standard | 5
5 | > 1,0 > 0,8 | 5.4.6 |
6 | Funktionsfähigkeit unter wiederholter Belastung | (2) | dcut,m | normal | Standard | 3 | > 1,0 | 5.4.7 |
7 | Funktionsfähigkeit Relaxation 500 h | (2) | dcut,m | normal | Standard | 5 | > 1,0 | 5.4.8 |
8 | Maximales Drehmoment | (2) | dcut,m | normal | Standard | 10 | - | 5.4.9 (8) |
9 | Dauerstandsversuche | (2) | dcut,m | normal | Standard | 10 | > 1,0 | 5.4.10 (9) |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1
(1) Die Versuche sind gemäß Tabelle 5.0 in dem Verankerungsgrund durchzuführen, für den der Dübel vorgesehen ist. Bei Normalbeton sind 5 Versuche in C 20/25 und 5 Versuche in C 50/60 erforderlich; der kleinere Wert ist zur Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit für alle Festigkeitsklassen > C 16/20 zu verwenden. (2) Die Versuche sind gemäß Tabelle 5.0 in dem Verankerungsgrund durchzuführen, für den der Dübel vorgesehen ist. (3) Normale Umgebungstemperatur: 21±3 °C (Kunststoffdübel und Beton) (4) Konditionierung der Kunststoffdübelhülse nach 5.4.5 (5) Mindeatmontagetemperatur nach Angabe des Herstellers; normalerweise 0 °C bis + 5 °C (6) Mindestmontagetemperatur nach Angabe des Herstellers; normalerweise 0 °C bis +5 °C Nur für Kunststoff-Einschraubdübel (7) Versuche sind nur für Kunststoffe erforderlich, wenn deren Verhalten durch Feuchtigkeit beeinflusst wird, z.B. für Polyamid. Für Polyethylene PE oder Polypropylene PF sind diese Versuche nicht erforderlich (8) Nur für Kunststoff-Einschraubdübel (9) Diese Versuche sind nur dann erforderlich, wenn nicht ausschließlich neues Material für die Kunststoffhülse verwendet wird, siehe Abschnitt 2.1.2.2. |
5.4.2 Versuche zur Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit
Für die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit des Kunststoffdübels gegenüber Einwirkungen (Zug) in Normalbeton sind die Versuche nach Tabelle 5.1, Zeile 1 durchzuführen. Von den geforderten 10 Versuchen sind je 5 Versuche in C 20/25 bzw. in C 50/60 durchzuführen; der kleinere Wert, der dabei erreicht wird, ist zu verwenden. Die Zugversuche in C 20/25 werden auch als Referenzversuche für die Auswertung der Ergebnisse der Eignungsversuche benötigt. Der Randabstand beträgt smin > 100 mm und der Achsabstand cmin > 100 mm.
Für die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit des Kunststoffdübels in Vollsteinmauerwerk oder anderen Verankerungsgründen sind 10 Zugversuche in dem Verankerungsgrund, für den der Kunststoffdübel gemäß Tabelle 5.0 vorgesehen ist, bei normaler Umgebungstemperetur und unter Standardbedingungen erforderlich.
5.4.3 Montagearten
Diese Versuche gelten nur für Kunststoff-Einschlagdübel. Die Versuche sind bei der minimalen Montagetemperatur durchzuführen. Nach dem vollständigen Setzen des Kunststoffdübels ist ein weiterer Hammerschlag (mit einem üblichen Hammer) auf den Kunststoffdübel auszuführen. Anschließend sind Zugversuche nach Anhang C durchzuführen.
5.4.4 Einwandfreie Montage (Toleranzen der Bohrer)
Für das Bohrloch sind Höchst- und Mindestdurchmesser (dcut,max und dcut,min,) des Bohrers nach Anhang C.3 zu verwenden. Die Zugversuche sind nach Anhang C durchzuführen.
5.4.5 Feuchtigkeit
Der Feuchtigkeitsgehalt des Kunststoffs kann das Verhalten des Kunststoffdübels beeinflussen. Für die Versuche sind 3 verschiedene Feuchtigkeitsbereiche definiert:
Standard: | Wassergehalt ausgeglichen bei T = + 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit |
Trocken: | Wassergehalt ausgeglichen bei T = + 23 °C und < 10 % relativer Luftfeuchtigkeit |
Feucht: | Wassergehalt ausgeglichen nach Unterwasserlagerung (feucht konditioniert bedeutet wassergesättigt) |
Für Standardfeuchtigkeit kann die Konditionierung nach ISO 1110 [10] erfolgen.
Die trockene Konditionierung kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, indem die Kunststoffhülse in einem Ofen bei + 70 °C getrocknet wird, bis der Gewichtsverlust kleiner als 0,1 % in 3 aufeinanderfolgenden Messungen alle 24 Stunden ist. Die feuchte Konditionierung kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, indem die Kunststoffhülse so lange unter Wasser gehalten wird, bis die Gewichtszunahme kleiner als 0,1 % in 3 aufeinanderfolgenden Messungen alle 24 Stunden ist.
Z. B. können bei einem Kunststoffdübel aus Polyamid PA 6 die folgenden Wassergehalte gelten:
Standard: | 2,5 ± 0,2 M% Wassergehalt |
Trocken: | < 0,2 M% Wassergehalt |
Feucht: | > 6,0 M% Wassergehalt |
Die Zugversuche sind nach Anhang C durchzuführen.
5.4.6 Temperatur
5.4.7 Wiederholte/veränderliche Belastung
Der Kunststoffdübel wird 105 Lastwechseln mit einer maximalen Frequenz von etwa 6 Hz ausgesetzt. Während jedem Lastspiel muss die Last sinusförmig zwischen max N und min N gemäß Gleichung (5.1) bzw. (5.2) variieren. Die Verschiebungen sind während der ersten Belastung bis max N und anschließend entweder kontinuierlich oder mindestens nach 1, 10, 100, 1.000, 10.000 und 100.000 Lastwechseln zu messen.
max N = kleinerer Wert von 0,6 ⋅ NRK und 0,8 ⋅ AS ⋅ fyk (5.1)
min N = größerer Wert von 0,25 ⋅ NRK und NRK - AS ⋅ ΔσS (5.2)
NRK = charakteristische Zugtragfähigkeit in Beton C 20/25 ausgewertet nach 6.4.3
AS = Spannungsquerschnitt des Spreizelementes
ΔσS = 120 N/mm2
Im Anschluss an die Lastwechsel wird der Kunststoffdübel entlastet, die Verschiebung gemessen und ein Zugversuch gemäß Anhang C durchgeführt.
5.4.8 Relaxation
Die Kunststoffdübel werden in den Prüfkörper eingebaut und bleiben dort für 500 h unbelastet. Danach sind Zugversuche nach Anhang C durchzuführen.
5.4.9 Maximales Drehmoment
Der Kunststoffdübel ist mit einem Schraubendreher einzubauen. Das Drehmoment ist mit einem geeichten Drehmomentschlüssel zu messen. Das Drehmoment ist bis zum Versagen des Kunststoffdübels zu erhöhen.
Das Drehmoment wird zeitabhängig gemessen. Von dem Kurvenverlauf können zwei Momente bestimmt werden, das eine, wenn die Schraube vollständig am Kunststoffdübelkragen anliegt (Tinst), und das andere, wenn der Kunststoffdübel versagt (Tu).
5.4.10 Dauerstandsversuche
Diese Versuche sind nur dann erforderlich, wenn nicht ausschließlich neues Material für die Kunststoffhülse verwendet wird, siehe 2.1.2.2.
Die Kunststoffdübel werden in den Prüfkörper eingebaut und bleiben dort für mindestens 5.000 h unbelastet. Danach sind Zugversuche nach Anhang C durchzuführen. Zum Vergleich sind 10 Zugversuche mit Kunststoffdübeln im selben Prüfkörper ohne die Wartezeit von 5.000 h erforderlich.
5.5 Schallschutz
Nicht relevant.
5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Nicht relevant.
5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung
5.7.1 Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Metallteile (Korrosion)
Es sind keine besonderen Versuche erforderlich, wenn die Bedingungen nach 6.7.1 eingehalten werden. Wenn der Kunststoffdübel in besonders aggressiver Umgebung zu verwenden ist, sind besondere Überlegungen einschließlich Prüfungen unter Berücksichtigung der Umwelteinflüsse und der vorliegenden Erfahrungswerte notwendig.
Die Dauerhaftigkeit der Beschichtung des Metallteils, das die Eignung und das Tragverhalten des Kunststoffdübels sicherstellt, ist aufzuzeigen. In dieser Leitlinie können keine besonderen Prüfbedingungen für die Überprüfung einer Beschichtung angegeben werden, da diese sich nach der Art der Beschichtung richten. Mögliche geeignete Versuche sollten von der verantwortlichen Zulassungsstelle festgelegt werden.
5.7.2 Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse
Die Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse gegenüber hoher Alkalität (pH = 13,2) ist nachzuweisen.
Das kann z.B. bei dem Werkstoff PA 6 durch folgende Versuche erfolgen:
Prüfkörper:
Hohe Alkalität:
Die Zugstäbe mit Stiften werden unter normalen Klimabedingungen in einem mit einer alkalischen Lösung (pH = 13,2) gefüllten Behälter gelagert. Alle Scheiben müssen für 2.000 Stunden vollkommen bedeckt sein (T = +21 °C ±3 °C). Die alkalische Lösung entsteht aus dem Mischen von Wasser mit Ca(OH)2 (Calciumhydroxid) in Pulver- oder tablettenform, bis der pH-Wert von 13,2 erreicht wird. Die Alkalität von pH = 13,2 sollte während der Lagerung so genau wie möglich bei 13,2 gehalten werden und nicht unter den Wert von 13,0 fallen. Dafür ist der pH-Wert regelmäßig zu überprüfen und zu überwachen (mindestens täglich).
Die Versuche sind für jede Farbe des Kunststoffdübels durchzuführen.
Tabelle 5.2: Erforderliche Versuchsanzahl für Zugstäbe mit Stiften
Durchmesser der Stifte [mm] | Wasser | Hohe Alkalität | |
Referenzversuch | 3,0 | 5 | - |
Versuch | 3,5 | - | 5 |
5.7.3 Einfluss von UV-Bestrahlung
Es sind keine besonderen Prüfbedingungen erforderlich. Im Allgemeinen sind die Kunststoffdübel während ihrer Nutzung keiner UV-Bestrahlung für längere Zeit ausgesetzt.
6 Bewertung und Beurteilung der Brauchbarkeit von Produkten für einen vorgesehenen Verwendungszweck
Das vorliegende Kapitel enthält die zu erfüllenden Leistungsanforderungen (Kapitel 4) in Form von präzisen und (soweit möglich und im Verhältnis zur Größe des Risikos) messbaren oder qualitativen Begriffen, bezogen auf das Produkt und seinen vorgesehenen Verwendungszweck unter Anwendung der Ergebnisse der Nachweisverfahren (Kapitel 5).
6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Nicht relevant.
6.2 Brandschutz
Hier gilt ETAG 004 [3].
6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
6.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe
Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETA abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".
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