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ETAG 017 - Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen
Leitlinie für die europäische technische Zulassung
Vom 9. Januar 2008
(BAnz. Nr. 63a vom 24.04.2008 S. 1)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTA bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des BauPG für Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen erteilt werden.
Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.
Vorwort
Hintergrundinformation zum Thema
Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 04.04/2 - "Vorgefertigte Elemente für die Wärmedämmung von Außenwänden (VETURES)" - erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Mitgliedern sechs europäischer Staaten zusammen (Belgien, Frankreich (Einberufender), Deutschland, Slowakei, Slowenien und Großbritannien).
In der Leitlinie sind die Leistungsanforderungen an Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen zur Verwendung als außenseitige Wärmedämmung von Gebäudewänden, die Nachweisverfahren für die Untersuchung von verschiedenen Leistungsaspekten, die Beurteilungskriterien für die Bewertung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die angenommenen Bedingungen für Entwurf und Ausführung festgelegt.
Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte zum Teil auf Grundlage der UEAtc-Leitlinie für die Beurteilung von vorgefertigten Elementen für die Wärmedämmung von Außenwänden (Wärmedämmende Bekleidungspaneele) (November 1990).
Bezugsdokumente
Auf Bezugsdokumente wird im Text der ETAG verwiesen. Sie unterliegen den dort angegebenen spezifischen Bedingungen.
Die Liste der Bezugsdokumente (mit Ausgabedatum) für diese ETAG ist Anhang B zu entnehmen. Später verfasste zusätzliche Teile zur vorliegenden ETAG können Änderungen hinsichtlich der Liste der Bezugsdokumente beinhalten, die für den betreffenden Teil gelten.
Bedingungen für eine Aktualisierung
Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokuments handelt es sich um die von der EOTA für ihre spezifische Verwendung verabschiedete Ausgabe.
Erscheint eine neue Ausgabe, ersetzt sie die in der Liste aufgeführte Ausgabe nur dann, wenn die EOTA ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft bzw. neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).
Technische Berichte der EOTA gehen in einigen Aspekten ins Detail und sind als solche nicht Teil der ETAG, sondern bringen den gemeinsamen Standpunkt der EOTA-Stellen hinsichtlich vorliegendem Wissen und Erfahrung zum entsprechenden Zeitpunkt zum Ausdruck. Wenn sich das Wissen und die Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.
Auslegungsdokumente der EOTA nehmen ständig alle zweckdienlichen Informationen auf zum allgemeinen Verständnis der vorliegenden ETAG in der jeweiligen Fassung, wenn im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern ETAs erteilt werden. Leser und Anwender der vorliegenden ETAG werden darauf hingewiesen, den aktuellen Stand dieser Dokumente mit einem EOTA-Mitglied zu überprüfen.
Für die EOTA kann es erforderlich werden, an der ETAG während ihrer Lebensdauer Änderungen/Korrekturen auszuführen. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der EOTA Website www.eota.be aufgenommen; jede Ausführung einer Änderung wird in der zugehörigen 'Progress File' katalogisiert und mit Datum versehen.
Lesern und Anwendern der vorliegenden ETAG wird empfohlen, den aktuellen Stand des Inhalts dieses Dokuments im Vergleich mit dem auf der EOTA-Website zu überprüfen. Das Deckblatt gibt Auskunft darüber, ob und wann eine Änderung vorgenommen wurde.
Abschnitt 1:
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlage
Diese ETA-Leitlinie wurde in völliger Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG (BPR) unter Berücksichtigung folgender Schritte erstellt:
Dieses Dokument wird von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 11 (3) der BPR in der jeweiligen Amtssprache oder den Amtssprachen veröffentlicht.
Es ersetzt keine vorhandene ETAG.
1.2 Status der ETAG
2 Geltungsbereich
2.1 Geltungsbereich
Diese Leitlinie gilt für Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen zur Verwendung als außenseitige Wärmedämmung von Gebäudewänden. Die Wände bestehen aus Mauerwerk (Ziegel, Blöcke, Steine usw.) oder Beton (vor Ort gegossen oder als vorgefertigte Platten). Anwendungen auf Wänden im Holz- oder Stahlrahmenbau werden von dieser Leitlinie nicht erfasst.
Die Bausätze werden in Übereinstimmung mit den Entwurfs- und Montageanweisungen des Zulassungsinhabers bemessen und eingebaut. Der Bausatz umfasst Komponenten, die vom Zulassungsinhaber oder von Zulieferern werkmäßig hergestellt sind. Der Zulassungsinhaber ist letztlich verantwortlich für den Bausatz. Alle Bestandteile der Bausätze sollten vom Zulassungsinhaber in der ETA spezifiziert werden.
Der Bausatz umfasst eine äußere Deckschicht und eine Wärmedämmschicht sowie Befestigungsmittel, die zusammen auf die Baustelle geliefert werden. Die Bausätze können typische Zubehörteile (z.B. Sockelprofile, Eckprofile usw.) für den Anschluss an benachbarte Gebäudeteile (Öffnungen, Ecken, Brüstungen usw.) umfassen. Die Deckschicht und die Wärmedämmung haben ungefähr die gleiche Länge und Höhe. Die Deckschicht kann - muss aber nicht - mit der Wärmedämmschicht verbunden sein.Das Wärmedämmelement wird direkt an der tragenden Wand mit Befestigungselementen (z.B. Dübel, Profile oder Schiene, Konsole usw.) mechanisch befestigt. In der Regel gibt es keinen Luftzwischenraum zwischen der Deckschicht und der Wärmedämmschicht. Es gibt keinen belüfteten Luftzwischenraum auf der Rückseite des Wärmedämmelements.
Die Befestigungsmittel sind in der Regel spezifisch für einen bestimmten Bausatz. Ihre Tragfähigkeit in der Wand wird in dieser Leitlinie jedoch nicht behandelt.
Wärmedämmelemente für Fassadenbekleidungen mit Unterkonstruktion werden in dieser Leitlinie nicht behandelt. Elemente/Bausätze ohne Wärmedämmschicht werden in dieser Leitlinie ebenfalls nicht behandelt, auch dann nicht. wenn sie auf einer vorher aufgebrachten Wärmedämmschicht montiert werden.
Die Wärmedämmelemente sind so entworfen und bemessen, dass sie der Wand, auf der sie aufgebracht sind, eine zusätzliche Wärmedämmung verleihen. Der zusammengebaute Bausatz (das eingebaute System) sollte einen minimalen Wärmedurchlasswiderstand über 0,5 m2 K/W aufweisen.
Die Wärmedämmelemente können auf neuen oder bereits bestehenden vertikalen Wänden bei Sanierungen verwendet werden.
Die Wärmedämmelemente sind keine lastabtragenden Bauteile. Sie tragen nicht direkt zur Standsicherheit der Wand bei, auf die sie aufgebracht sind. Der Bausatz kann zur Dauerhaftigkeit des Bauwerks beitragen, indem er für einen verbesserten Schutz gegen Witterungseinflüsse sorgt.
Die Wärmedämmelemente sind nicht zur Gewährleistung der Luftdichtheit des Tragwerks vorgesehen.
Anmerkung: Diese Leitlinie behandelt keine Wärmedämmelemente, die in Kontakt mit dem Baugrund sind. Für diese Fälle kann die Zulassungsstelle zusätzliche Prüfverfahren entwickeln, die eine Übereinstimmung seitens der EOTA benötigen.
2.2 Nutzungskategorien, Produktfamilien, Bausätze und Systeme
2.2.1 Produktfamilien
Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen werden hinsichtlich ihrer Ausführung nach Befestigungsarten unterschieden.
Siehe nachstehende Beispiele:
A - Nutverbindung in der Wärmedämmschicht mit Schienenprofilen
* Verbindung zwischen Deckschicht und Wärmedämmschicht
B - Befestigung des Wärmedämmelements durch die Wärmedämmschicht hindurch
* Verbindung zwischen Deckschicht und Wärmedämmschicht
C - Nutverbindung in der Deckschicht mit Schienenprofilen
* Verbindung zwischen Deckschicht und Wärmedämmschicht
** Direkt oder indirekt auf der Wand angebracht
D - Mechanische Befestigung der Deckschicht am Untergrund durch die Wärmedämmschicht hindurch
* Verbindung zwischen Deckschicht und Wärmedämmschicht
2.2.2 Nutzungskategorien
Mehrere Nutzungskategorien werden dem Grad der Beanspruchung zugeordnet:
2.3 Annahmen
Der Stand der Technik erlaubt es nicht, innerhalb einer angemessenen Zeit vollständige und detaillierte Nachweisverfahren und entsprechende technische Kriterien/Anleitungen für die Akzeptanz einiger besonderer Aspekte oder Produkte zu entwickeln. Diese ETAG enthält Annahmen, die den Stand der Technik berücksichtigen, und nennt Vorschriften für ein geeignetes zusätzliches Einzelfallkonzept zur Prüfung von ETA-Anträgen innerhalb des allgemeinen Rahmens der ETAG und nach dem Konsensverfahren der BPR zwischen den Mitgliedern der EOTA.
Die Leitlinie bleibt für andere Fälle gültig, die nicht wesentlich abweichen. Das allgemeine Konzept der ETAG behält seine Gültigkeit, die Vorschriften sollen aber dann im Einzelfall angemessen angewandt werden. Die Anwendung der ETAG liegt in der Verantwortung derjenigen EOTA-Stelle, die den besonderen Antrag erhält und unterliegt dem Konsens innerhalb von EOTA. Erfahrungen in dieser Hinsicht werden nach Bestätigung im EOTA-TB im Auslegungsdokument zur ETAG gesammelt.
Allgemeine Empfehlungen
Der Gegenstand einer ETA kann sein:
In einer ETA können behandelt werden:
3. Begriffe
3.1 Gemeinsame Begriffe und Abkürzungen
(Siehe Anhang A.)
3.2 Begriffe und Abkürzungen, die für diese ETAG spezifisch sind
Bausatz: Ein spezifischer Bausatz, der aus einer äußeren Deckschicht, einer Wärmedämmschicht und Befestigungsmitteln besteht. Der Bausatz kann Zubehörteile (z.B. Sockelprofile, Eckprofile usw.) für den Anschluss an angrenzende Gebäudeteile (Öffnungen, Ecken, Brüstungen usw.) umfassen. Die Deckschicht und die Wärmedämmung haben etwa die gleiche Länge und Höhe. Die Deckschicht kann - muss aber nicht - mit der Wärmedämmschicht verbunden sein. Die Wärmedämmelemente werden direkt an der tragenden Wand mit Befestigungsmitteln (Dübel, Schienen/Profile, Konsolen usw.) mechanisch befestigt. In der Regel ist kein Luftzwischenraum zwischen der Deckschicht und der Wärmedämmschicht vorhanden.
Wärmedämmelement: Die äußere Deckschicht und die Wärmedämmschicht, die miteinander verbunden sein können oder nicht.
3.2.1 Untergründe
Der Begriff "Untergrund" bezieht sich auf eine Wand, die selbst bereits die Anforderungen an die Luftdichtigkeit und mechanische Festigkeit erfüllt (Widerstand gegenüber statischen und dynamischen Einwirkungen).
Sie kann beispielsweise mit mineralischen oder organischen Putzschichten sowie mit Anstrichen oder Fliesen bekleidet sein.
Wände, die aus Ziegeln, Blöcken, Steinen, usw. gebaut sind.
Wände aus Beton, die auf der Baustelle gegossen werden oder aus Betonfertigteilen bestehen.
3.2.2 Wärmedämmstoff
Ein Produkt wie z.B. Mineralwolle (MW), expandierter Polystyrolschaum (EPS), extrudierter Polystyrolschaum (XPS) oder Polyurethan-Hartschaum (PUR), dessen Hauptfunktion darin besteht, der Wand, auf der es angebracht ist, wärmedämmende Eigenschaften zu verleihen.
3.2.3 Deckschicht
Äußere Abdeckung wie etwa Platten, Fliesen, Tafeln, Schindeln oder Paneele, die aus dauerhaftem Material gefertigt sind, z.B. aus Holzwerkstoffplatten, Faserzement, Beton, im Werk aufgebrachtem Putz, Stein, Schiefer, Keramik, Metall, Glas, Kunststoff, Schichtpressstoffplatten und Verbundplatten, Bituntenschindeln oder Ziegel.
3.2.4 Mechanische Befestigungsmittel
Schienen/Profile, Konsolen, Schrauben/Dübel oder andere spezielle Befestigungsmittel zur Befestigung der Wärmedämmelemente auf dem Untergrund.
3.2.5 Haltevorrichtung
Permanente mechanische Vorrichtung zum Halten der Deckschicht, um das Risiko im Falle des Versagens der Verbindung zwischen der Wärmedämmschicht und der Deckschicht zu verringern.
3.2.6 Zubehörteile
Alle ergänzenden Elemente, Bestandteile oder Produkte, die im Bausatz verwendet werden, z.B. zur Ausbildung von Fugen (Abdichtstoff, Eckstreifen usw.) oder zum Erreichen der Kontinuität (Mastix, Fugenabdeckungen, Dichtungen, Verkleidungen usw.).
Abschnitt 2:
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit
Allgemeine Anmerkungen:
a) Anwendbarkeit der ETAG
Diese ETAG dient als Leitfaden für die Beurteilung von Bausätzen aus Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen und ihrer vorgesehenen Verwendungszwecke. Es ist der Hersteller oder Fabrikant, der die Bausätze festlegt, für die er eine ETA beantragt, sowie die Art ihrer Verwendung im Bauwerk und somit auch den Umfang der Beurteilung.
Es ist daher möglich, dass für einige relativ gebräuchliche Produkte nur einige der Prüfungen und entsprechenden Kriterien für die Ermittlung der Brauchbarkeit ausreichend sind. In anderen Fällen, z.B. bei speziellen oder innovativen Bausätzen oder Baustoffen kann die Anwendung der gesamten Palette der Prüfungen und Beurteilungen erforderlich sein.
b) Allgemeiner Aufbau dieses Abschnitts
Die Beurteilung von Produkten hinsichtlich ihrer Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck in Bauwerken ist ein aus drei Hauptschritten bestehender Prozess:
c) Stufen oder Klassen oder Mindestanforderungen in Bezug auf die wesentlichen Anforderungen und die Produktleistung (siehe Grundlagendokument, Abschnitt 1.2., und Leitpapier E der Europäischen Kommission)
Gemäß BPR beziehen sich "Klassen" in der vorliegenden ETAG nur auf im Mandat der Europäischen Kommission vorgeschriebenen Stufen oder Klassen.
Diese ETAG beschreibt jedoch die vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Angabe der relevanten Leistungsmerkmale für die Bausätze. Verfügt mindestens ein Mitgliedstaat für einige Anwendungen über keine Vorschriften, so hat ein Hersteller stets das Recht, sich gegen eine oder mehrere von ihnen zu entscheiden. In diesem Fall wird dann in der ETA hinsichtlich dieses Aspekts "keine Leistung festgestellt" angegeben, mit Ausnahme derjenigen Eigenschaften, bei denen das Produkt nicht mehr in den Geltungsbereich der ETAG fällt, wenn dafür keine Festlegung getroffen wird; solche Fälle sind in der ETAG anzugeben.
d) Nutzungsdauer (Dauerhaftigkeit) und Gebrauchstauglichkeit
Die Anforderungen, Prüf- und Beurteilungsverfahren in der vorliegenden Leitlinie oder jene, auf die verwiesen wird, wurden auf der Grundlage einer angenommenen Nutzungsdauer der Bauprodukte für den vorgesehenen Verwendungszweck von 25 Jahren verfasst, vorausgesetzt, die eingebauten Bauprodukte unterliegen angemessener Nutzung und Instandhaltung (vgl. Kapitel 7). Diese Bestimmungen basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Technik und dem vorhandenen Wissen und der Erfahrung.
Eine "angenommene vorgesehene Nutzungsdauer" bedeutet, es wird erwartet, dass bei einer Beurteilung gemäß den Vorschriften der ETAG und nach Ablauf dieser Nutzungsdauer die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Gebrauchsbedingungen ohne größere Beeinträchtigung der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen erheblich länger sein kann.
Die Angaben zur Nutzungsdauer von Bauprodukten können nicht als eine vom Hersteller oder von der Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden. Sie sind lediglich als ein Hilfsmittel für die Verfasser von Spezifikationen für die Auswahl der geeigneten Kriterien angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (gestützt auf die Grundlagendokumente, Abschnitt 5.2.2).
e) Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck
Gemäß BPR ist anzunehmen, dass im Rahmen der Bedingungen dieser ETAG die Produkte solche Merkmale aufweisen müssen, dass das Bauwerk, in dem sie eingefügt, zusammengefügt, aufgebracht oder montiert werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann (BPR, Art. 2(1)).
Somit müssen Bausätze geeignet sein zur Verwendung in Bauwerken, die (als Ganzes und in ihren Teilen) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und hierbei die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen müssen bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Die Anforderungen setzen normalerweise vorhersehbare Einwirkungen voraus (BPR, Anhang I, Vorbemerkungen).
4 Anforderungen
Anforderungen an Bauwerke und ihre Verbindung zu den Produktmerkmalen
Dieses Kapitel bestimmt die Aspekte der Leistung, die zur Erfüllung der relevanten wesentlichen Anforderungen zu untersuchen sind:
Dieses Kapitel berücksichtigt auch gegebenenfalls weitere Anforderungen (die sich z.B. aus anderen Richtlinien der Europäischen Kommission ergeben) und bestimmt Aspekte der Gebrauchstauglichkeit einschließlich spezifizierender Eigenschaften, die zur Identifizierung der Produkte benötigt werden (vgl. ETA-Format, Abschnitt 11.2.).
Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen, die jeweiligen Abschnitte der entsprechenden Grundlagendokumente und die damit zusammenhängenden Anforderungen an die Produktleistung.
Tabelle 1: Verbindung zwischen Abschnitt des Grundlagendokuments für Bauwerke, der Leistung von Bausätzen und der Produktmerkmale gemäß Mandat
ER | Entsprechender Abschnitt des Grundlagendokuments für Bauwerke | Entsprechender Abschnitt des Grundlagendokuments für Produktleistung | Produktmerkmal gemäß Mandat | ETAG - Abschnitt über die Bausatzleistung |
1 | - | - | - | - |
2 | 4.2.3.4.2b Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch über den Brand- entstehungsraum: Wände | 4.3.1.1 Anforderungen an das Brandverhalten: Fassaden / Außenwände | Brandverhalten (für Anwendungen, die Brandvorschriften unterliegen) | 4.2.1 Brandverhalten |
3 | 3.3.1.2 Klima im Innern von Gebäuden | 3.3.1.2.2 Feuchtigkeits- kontrolle | Wasserdichtigkeit, Wasser- durchlässigkeit, Wasserdampf- durchlässigkeit, Verhalten bei Feuchtigkeit | 4.3.1 Klima im Innern von Gebäuden, Feuchtigkeit |
3.3.5 Äußere Umwelt | 3.3.5.3 Freisetzung von Schadstoffen an die Außenluft, Boden und Grundwasser | Freisetzung gefährlicher Stoffe | 4.3.2 Äußere Umwelt | |
4 | 3.3.2 Direkte Stöße Aufprall herabfallender Gegenstände, die zum Bauwerk gehören, auf Benutzer | 3.3.2.2 Leistung der Bauwerke | Widerstand gegen Windlasten, Mechanische Festigkeit, Widerstand gegen horizontale Lasten, Stoßfestigkeit, Brucheigenschaften | 4.4 Nutzungssicherheit |
5 | 4.2 Schallschutz (Schutz gegen Außenlärm) | 4.3.2 Akustische Eigenschaften und ihre Darstellung - akustische Eigenschaften des Bausatzes | Luftschalldämmung | 4.5 Schallschutz |
6 | 4.2.3 Ausdruck der energiebezogenen Anforderungen und deren Verknüpfung mit den Produktmerkmalen | 4.3.2 Produktmerkmale, die für die wesentliche Anforderung bedeutsam sein können | Wärmedurchlasswiderstand | 4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz |
Aspekte der Dauer- haftigkeit und der Gebrauchs- tauglichkeit | Andere Aspekte der Dauerhaftigkeit | Widerstand gegen Temperatur- änderungen, Feuchte und Schwinden, Formbeständigkeit, Widerstand gegen chemische und biologische Einflüsse, Korrosion, UV-Strahlung | 4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchs- tauglichkeit |
4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit sind bei nichttragenden Bauteilen nicht in dieser wesentlichen Anforderung enthalten, sondern werden unter der wesentlichen Anforderung "Nutzungssicherheit" behandelt (siehe Abschnitt 4.4).
4.2 Brandschutz
Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet:
Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand:
Die folgenden Aspekte der Leistung sind zu dieser wesentlichen Anforderung für Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen relevant:
4.2.1 Brandverhalten
Das Brandverhalten von den Bausätzen aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen soll mit den Gesetzen, Regeln und Vorschriften übereinstimmen, die für das eingebaute System bei seiner vorgesehenen Endanwendung gelten. Diese Eigenschaft ist in Form einer Klassifizierung auszudrücken, die in Übereinstimmung mit der entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission und den einschlägigen CEN-Klassifizierungsnormen anzugeben ist.
4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4.3.1 Umwelt im Innern von Gebäuden, Feuchtigkeit
Soweit Feuchtigkeit bei Außenwänden betroffen ist, sind zwei Anforderungen in Betracht zu ziehen, auf die der Einsatz von Wärmedämmelementen eine günstige Auswirkung hat:
Außenwände sollen gegen das Eindringen von Regen und Schnee in das Gebäudeinnere resistent sein; sie sollten von Regen und Schnee nicht beschädigt werden und sollten Feuchtigkeit nicht an Gebäudeteile weiterleiten, an denen sie Schaden anrichten könnte.
Die Tauwasserbildung an der Oberfläche wird durch das Anbringen von Wärmedämmelementen in der Regel reduziert.
Unter normalen Nutzungsbedingungen tritt keine schädliche Tauwasserbildung im eingebauten System auf. Bei hoher Luftfeuchtigkeit im Innenraum müssen entsprechende Maßnahmen zum Schutz des eingebauten Systems (Außenwandbekleidung) vor Durchfeuchtung getroffen werden (z.B. durch geeignete konstruktive Maßnahmen und Materialwahl).
Das heißt, dass für die wesentliche Anforderung Nr. 3 die folgenden Produktmerkmale für das eingebaute System und/oder seine Bestandteile zu beurteilen sind:
4.3.2 Äußere Umwelt
Das Produkt//der Bausatz muss - wenn es/er in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften der Mitgliedstaaten angebracht wird - die wesentliche Anforderung Nr. 3 der BPR gemäß den einzelstaatlichen Vorschriften im jeweiligen Mitgliedstaat erfüllen; insbesondere darf von den Bauprodukten weder eine Freisetzung giftiger Gase, gefährlicher Partikel oder Strahlung in das Gebäudeinnere noch eine Verunreinigung der äußeren Umwelt (Luft, Boden, Wasser) verursacht werden.
4.4 Nutzungssicherheit
Obwohl die Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen Systeme ohne lastabtragende Funktion sind, sind ihre mechanische Festigkeit und Standsicherheit dennoch gefordert.
Das eingebaute System soll gegenüber kombinierten Beanspruchungen aus normalen Lasten wie Eigengewicht, Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden sowie aus Bewegungen des Haupttragwerks, direkten Stößen und Windkräften (Windsog) beständig sein.
Das bedeutet, dass in Bezug auf die wesentliche Anforderung Nr. 4 der Bausätze und/oder ihre Bestandteile folgende Produktmerkmale zu beurteilen sind:
Einwirkung aus Eigengewicht
Das eingebaute System soll selbsttragend sein, ohne dass schädliche Verformungen auftreten.
Leistungseigenschaften bei Beanspruchung durch Bewegungen des Haupttragwerks
Normale Bewegungen des Hauptbauwerks sollen nicht zu einer Rissbildung oder einem Haftverlust im eingebauten System führen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wärmedämmelemente Bewegungen aufgrund von Temperatur- und Lastschwankungen Widerstand leisten sollten, außer im Bereich von Bauwerksfugen, wo besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind.
Stoßfestigkeit
Das System soll so entworfen und bemessen sein, dass es seine Eigenschaften unter der Einwirkung von Stößen durch normalen Verkehr und normale Nutzung bewahrt. Sein Leistungsverhalten sollte so sein, dass die Einwirkung von normalen, unbeabsichtigten oder mit Absicht verursachten, nicht außergewöhnlichen Stößen keine Schäden verursacht, die zu Personenverletzungen führen, wie z.B. gefährliche Schnittkanten oder Herabfallen von Gegenständen aus dem Bauwerk auf Benutzer. Schaden, der durch Aufprall entsteht, soll nicht zur Folge haben, dass das eingebaute System irgendeine andere der relevanten wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, z.B. Schaden durch Eindringen von Wasser, das die Erfüllung der wesentlichen Anforderung Nr. 3 gefährdet.
Brucheigenschaften
Die Wärmedämmelemente dürfen keine scharfen oder schneidenden Kanten aufweisen. Von ihrer Oberfläche darf keine Verletzungsgefahr ausgehen, weder für die Bewohner noch für Personen, die sich in ihrer Nähe aufhalten.
Haltevorrichtung
In Abhängigkeit der geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten ist eine mechanische Nothalterung ggf. erforderlich für Wärmedämmelemente, bei denen die Deckschicht und die Wärmedämmschicht miteinander verklebt sind und die Deckschicht nicht mechanisch am Untergrund befestigt ist.
Horizontale Einzellast
Es sollte möglich sein, standardmäßige Wartungsausrüstung gegen das eingebaute System mit den Wärmedämmelementen zu lehnen, ohne dass dabei Schäden entstehen, die zu Personenverletzungen führen, wie z.B. gefährliche Schnittkanten oder herabfallende Gegenstände aus dem Bauwerk auf Benutzer oder Schäden, die zur Folge haben, dass das eingebaute System irgendeine andere der relevanten wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, z.B. Schaden, der die Erfüllung der wesentlichen Anforderung Nr. 3 gefährdet.
Einwirkungen aus Windlasten
Das eingebaute System soll geeigneten, mechanischen Widerstand gegen Windlasten (Druck-, Sog- und Vibrationskräfte) aufweisen.
4.5 Schallschutz
Die Bauwerke sollen so entworfen, bemessen und ausgeführt sein, dass der von außen durch die Fassade ins Gebäudeinnere übertragene Schall auf einem Pegel gehalten wird, der für die Bewohner nicht gesundheitsgefährdend ist und ihnen zufrieden stellende Schlaf-, Ruhezeit- und Arbeitsbedingungen erlaubt.
Die Fassade soll so entworfen und bemessen sein, dass die Anforderungen hinsichtlich der akustischen Leistung bei jedem Projekt erfüllt werden.
4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Diese Anforderung muss von der gesamten Wand erfüllt werden.
Wärmedämmelemente verbessern die Wärmedämmung und ermöglichen eine Reduzierung des Heizaufwands (im Winter) und des Klimatisierungsaufwands (im Sommer).
Daher soll die durch die Wärmedämmelemente bewirkte Verbesserung des Wärmedurchlasswiderstandes der Wand beurteilt werden, so dass diese in die in den Vorschriften der Mitgliedstaaten für Energieeinsparung geforderten wärmeschutztechnischen Berechnungen mit aufgenommen werden kann.
Mechanische Befestigungen oder Dübelbefestigungen können örtliche Temperaturunterschiede verursachen. Es muss sichergestellt werden, dass dieser Einfluss so gering ist, dass die Wärmedämmeigenschaften dadurch nicht nachteilig beeinflusst werden.
Damit die Vorteile der Wärmedämmelemente für die Wand ermittelt werden können, sollen folgende relevante Merkmale spezifiziert werden:
4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit
Alle oben genannten wesentlichen Anforderungen müssen während der gesamten Lebensdauer des eingebauten Systems unter den Einwirkungen, denen es ausgesetzt ist, erfüllt werden.
Dauerhaftigkeit des Systems
Die Systeme aus den Wärmedämmelementen sollen gegen Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit und Schwinden beständig sein.
Weder hohe noch niedrige Temperaturen sollen eine zerstörerische oder irreversible Verformung hervorrufen.
Niedrige Lufttemperaturen der Größenordnung von -20 °C und hohe Lufttemperaturen von +50 °C werden im Allgemeinen als Extremwerte innerhalb des Temperaturwechsels angesehen. In nordeuropäischen Ländern können die Lufttemperaturen jedoch auf -40 °C absinken.
Sonneneinstrahlung erhöht die Oberflächentemperaturen der exponierten Wärmedämmelemente. Der Temperaturanstieg hängt vom Strahlungsstrom und von der Energieabsorption der Oberfläche (Farbe) ab. In der Regel gelten (z.B. bei lichtundurchlässigen Oberflächen) +80 °C als maximale Oberflächentemperatur.
Eine Änderung der Oberflächentemperatur in der Größenordnung von 30 °C - z.B. durch einen plötzlichen Temperaturwechsel nach längerer Sonneneinstrahlung, gefolgt von starkem Regen, oder durch den Wechsel von Sonne und Schatten - soll keinerlei Schaden verursachen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um eine Rissbildung sowohl in den Dehnungsfugen des Tragwerks als auch an den Stellen, wo Fassadenelemente aus unterschiedlichem Material bestehen, zu vermeiden, z.B. bei Fensteranschlüssen.
Dauerhaftigkeit von Bestandteilen
Alle Bestandteile sollen ihre Eigenschaften während der gesamten Lebensdauer des Systems unter normalen Bedingungen der Nutzung und Instandhaltung bewahren, so dass die Qualität des eingebauten Systems aufrechterhalten bleibt. Das erfordert Folgendes:
5 Nachweisverfahren
Dieses Kapitel verweist auf die Nachweisverfahren, die angewandt werden, um die verschiedenen Aspekte der Leistung der Produkte in Bezug auf die Anforderungen an die Bauwerke zu bestimmen (Berechnungen, Versuche, technisches Wissen, Baustellenerfahrungen usw.), wie in Kapitel 4 dargelegt. Die Möglichkeit besteht, vorhandene Daten gemäß dem Anleitungsdokument Nr. 004 der EOTA über "die Bereitstellung von Daten für die Beurteilung, die zu einer ETA führt" zu verwenden.
Das Beurteilungsprogramm (Versuche oder Berechnungen) und insbesondere die Relevanz der nachfolgend aufgeführten Versuche soll durch die Zulassungsstelle auf Basis der geplanten Ausführung festgelegt werden.
Zur Bewertung und Beurteilung von Bausätzen aus den Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen ist es oft erforderlich, mit Nachweisverfahren zu arbeiten, bei denen zwei oder mehr Bestandteile in Kleinproben zu prüfen sind. Für sich allein sind sie weder Bausätze noch Bestandteile. Mit diesem Ansatz kann die Durchführung einer großen Anzahl von Bauteilprüfungen vermieden bzw. zumindest die erforderliche Anzahl begrenzt werden, weil dies die Auswahl geeigneter Kombinationen von Bestandteilen zur Bewertung des gesamten Spektrums ermöglicht.
Aus diesem Grund ist dieses Kapitel so strukturiert, dass diese Prüfungen sich eher auf das System als auf einzelne Bestandteile beziehen.
Die geprüften Produkte sollen in allen Prüfberichten mit Angaben zu Material und Geometrie beschrieben werden.
Die relevanten wesentlichen Anforderungen, die relevanten Nachweisverfahren für die wesentlichen Anforderungen und die diesbezüglich zu bewertenden Produktmerkmale sind in nachstehender Tabelle 2 angegeben.
Tabelle 2: Nachweis der Leistungen
ER | Abschnitt der ETAG über Produktleistung | Produktmerkmal | Abschnitt der ETAG über, Nachweisverfahren | |
Bausatz (eingebautes System) | Bestandteil | |||
1 | - | - | - | - |
2 | 4.2.1 Brandverhalten | Brandverhalten | 5.2.1 Brandverhalten | |
3 | 4.3.1 Umwelt im Innern von Gebäuden, Feuchtigkeit | Wasserdichtigkeit | 5.3.1 Wasserdichtigkeit | |
Wasserdurch- lässigkeit | 5.3.2 Wasserdurch- lässigkeit | |||
Wasserdampf- durchlässigkeit | 5.3.3 Wasserdampf- durchlässigkeit (Deckschicht oder Wärmedämmelement) | |||
Verhalten bei Feuchtigkeit | 5.3.4.1 Kapillaritätsprüfung (Wärmedämmelement) | |||
5.3.4.2 hygrothermisches Verhalten | 5.3.4.2 hygrothermisches Verhalten (Wärmedämmelement) | |||
5.3.4.3 Frost- Tauwechselverhalten | 5.3.4.3 Frost- Tauwechselverhalten (Wärmedämmelement) | |||
4.3.2 Äußere Umwelt | Freisetzung gefährlicher Stoffe | 5.3.5 Freisetzung gefährlicher Stoffe | ||
4 | 4.4 Nutzungssicherheit | Widerstand gegen Windlasten | 5.4.1.1 Windsogversuch
5.4.1.2 Ermüdungsprüfung 5.4.1.3 Winddruckversuch | |
Mechanische Festigkeit | 5.4.2.1 Haftvermögen zwischen Deckschicht und Dämmschicht (Wärmedämmelement) | |||
5.4.2.2 Prüfung der Durchzugsfestigkeit der Befestigungen
5.4.2.2.1 Durchzug durch das Dämmmaterial 5.4.2.2.2 Durchzug durch die Deckschicht | ||||
5.4.2.2.3 Tragfähigkeit der Nutverbindung in der Deckschicht
5.4.2.2.4 Tragfähigkeit der Nutverbindung in der Wärmedämmschicht | ||||
5.4.2.2.5 Durchzug der Befestigungen durch die Profile
5.4.2.3 Eigenlast-Prüfung 5.4.2.4 Verschiebungsprüfung | ||||
5.4.3 Prüfungen der Haltvorrichtungen | ||||
Widerstand gegen horizontale Lasten | 5.4.4 Widerstand gegen horizontale punktuelle Lasten | |||
Stoßfestigkeit | 5.4.5 Stoßfestigkeit | |||
Brucheigenschaften | 5.4.6 Brucheigenschaften | |||
5 | 4.5 Schallschutz | Luftschalldämmung | 5.5 Schallschutz | |
6 | 4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz | Wärmedurchlass- widerstand | 5.6.1 Wärmedurchlass- widerstand | 5.6.2 Wärmedurch- lasswiderstand des Dämmstoffes 5.6.3 Wärmedurch- |
Aspekte der Dauer- haftigkeit und der Gebrauchs- tauglichkeit | 4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchs- tauglichkeit | Widerstand gegen Temperatur- schwankungen, Feuchtigkeit und Schwinden | 5.7.1 Temperatur- schwankungen, Feuchtigkeit und Schwinden | |
5.7.1.1 Bausatz | 5.7.1.2 Dämmstoff | |||
Feuchtigkeits- beständigkeit | 5.7.2.2 Bausatz | 5.7.2.1 Deckschicht | ||
5.7.2.3 Klebstoff | ||||
Formbeständigkeit | 5.7.3.1 Formbeständigkeit der Deckschicht
5.7.3.2 Formbeständigkeit des Dämmstoffs | |||
5.7.3.3 Wärmeschock-Zyklen | ||||
Widerstand gegen chemische und biologische Einflüsse | 5.7.4 Widerstand gegen chemische und biologische Einflüsse (Deckschicht) | |||
Korrosion | 5.7.5 Korrosion (Deckschicht, Profile und Befestigungselemente) | |||
UV-Strahlung | 5.7.6 UV-Strahlung (Deckschicht) |
In Abhängigkeit von der Art und vom Typ des Produkts soll die ETAG Hinweise enthalten, wie Produkte für die Zulassung oder für andere Zwecke zu identifizieren sind. Diese Angaben sind jedoch flexibel aufzufassen aufgrund der Unterschiede zwischen den Herstellungsverfahren, der unterschiedlichen Größen der Herstellwerke/ Einrichtungen, der unterschiedlichen Chargen bzw. Produktmenge, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums gefertigt werden kann.
Da die Hersteller unterschiedliche Ansichten haben in Bezug auf die Informationen, die sie den Zulassungsstellen zur Verfügung stellen wollen, ist es erforderlich, aus der nachstehenden Liste von Beispieltechniken und Verfahren entsprechende Optionen auszuwählen.
Beispiele für Techniken und Verfahren, die einzeln oder kombiniert zu betrachten sind (unvollständige Auswahl)
Unabhängig von dem oder den jeweils verwendeten Verfahren ist es notwendig, tatsächlich vorhandene Toleranzen gemäß den ermittelten Ergebnissen/Daten anzuerkennen.
Darüber hinaus ist es jedoch von wesentlicher Bedeutung, diese Techniken und Verfahren nur insoweit einzuführen, als sie einen Einfluss auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen einschließlich der Aspekte der Dauerhaftigkeit haben oder haben könnten.
5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Diese Anforderung ist für Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen nicht relevant (siehe Anforderung Nr. 4, Nutzungssicherheit).
5.2 Brandschutz
5.2.1 Brandverhalten
Der Bausatz und seine Bestandteile sind unter Anwendung der Prüfverfahren, die für die entsprechende Brandverhaltensklasse relevant sind, zu prüfen, um sie gemäß der Norm EN 13501-1:2002 zu klassifizieren.
Der mögliche Beitrag eines Produkts zum Brand hängt nicht nur von seinen eigenen Eigenschaften und von der Brandlast ab, sondern zum großen Teil auch von seiner Endnutzung im eingebauten Zustand. Daher sind Prüfungen unter Simulierung der Endnutzungsbedingungen durchzuführen.
Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die entsprechenden Prüfungen sind für den gesamten Bausatz anzugeben.
EN 13823 gibt lediglich eine allgemeine Beschreibung der Anordnung des Probekörpers. Anhang E enthält genaue und spezifische Informationen zum SBI-Test für Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen.
Zurzeit wird in einigen Ländern die Beurteilung/Klassifizierung aufgrund der Prüfungen des Brandverhaltens zur Bestimmung des Brandverhaltens von Bausätzen aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen als ausreichend betrachtet. In Ländern, die den einen oder anderen Versuch für ein Brandszenario von Fassaden fordern, ist ein zusätzlicher Nachweis der Brauchbarkeit in diesem Zusammenhang auf nationaler Ebene zu erbringen, solange ein harmonisiertes System noch nicht zur Verfügung steht.
5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.3.1 Wasserdichtigkeit (Schlagregenschutz)
Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen tragen zur Wasserdichtigkeit der Wand bei. Der Grad der Wasserdichtigkeit eines eingebauten Systems wird in der Regel durch die Betrachtung der vorgesehenen Ausführung unter Berücksichtigung der Eigenschaften der eingesetzten Materialen, der Geometrie der Wärmedämmelemente und der Fugen beurteilt.
Wenn erforderlich, kann für das eingebaute System ein Schlagregenversuch nach EN 12865-1 "Wärme- und feuchteschutztechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung des Widerstandes gegen Schlagregen bei pulsierendem Luftdruck" - Prozedur A (maximal 600 Pa) durchgeführt werden.
5.3.2 Wasserdurchlässigkeit (Widerstand gegen Wasserdiffusion)
Das Eindringen und die Ausbreitung von Wasser im eingebauten System (Außenwandbekleidung) ist bei der Prüfung nach Abschnitt 5.3.1 visuell zu beurteilen und es sind mögliche Veränderungen hinsichtlich des Verhaltens der Materialien bei Wassereinwirkung und hinsichtlich der Dauerhaftigkeit zu beurteilen (siehe 5.3.4.2 und 5.3.4.3).
5.3.3 Wasserdampfdurchlässigkeit (Widerstand gegen Wasserdampfdiffusion)
Eine Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit ist nur erforderlich, wenn Kondensationsrisiko festgestellt wurde.
Vorbereitung der Probekörper
Die Prüfung kann am gesamten Wärmedämmelement mit der Deckschicht und Wärmedämmschicht oder an Proben aus der Deckschicht, die durch Ablösen der Deckschicht vom Dämmstoff gewonnen wurden, durchgeführt werden.
Es werden fünf Prüfkörper mit einer Abmessung von jeweils mindestens 5000 mm2 verwendet.
Versuchsverfahren
Die Prüfung der Deckschicht oder des Wärmedämmelements erfolgt gemäß EN ISO 12572, "Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit".
Die Prüfung sollte in einer Anlage bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5% relativer Luftfeuchtigkeit erfolgen. Die Schale enthält eine gesättigte Lösung aus Ammonium-Hydrogenphosphat (NH4H2PO4).
Ergebnisse
Die Wasserdampfdurchlässigkeit W wird in [kg/(m2.s×Pa)] angegeben. Es wird der Mittelwert ermittelt.
Berechnung
Wenn die Deckschicht geprüft wurde, wird der Wasserdampfdiffusions-Durchlasswiderstand Z des Wärmedämmelements wie folgt berechnet:
Z = (dDeckschicht/δ Deckschicht) + (dDämmschicht/δDämmschicht)
Hierbei ist
dDeckschicht: Dicke der Deckschicht in [m]
δDeckschicht = WDeckschicht x dDeckschicht: Wasserdampfdurchlässigkeit in [kg/(m.s.Pa)]
dWärmedämmschicht: Dicke der Wärmedämmschicht in [m]
δWärmedämmschicht: Wasserdampfdurchlässigkeit (bekannter Wert für den Wärmedämmstoff gemäß EN 12524 oder gemäß EN 12086 ermittelter Wert)
Wenn das Wärmedämmelement geprüft wurde, wird der Wasserdampfdiffusions-Durchlasswiderstand Z des Wärmedämmelements wie folgt berechnet:
Z = 1/WWärmedämmelement
Hierbei ist WWärmedämmelement = Dampfdurchlässigkeit des Wärmedämmelements (Testergebnis)
5.3.4 Verhalten bei Feuchtigkeit
5.3.4.1 Prüfling der Kapillarwirkung
Die Prüfung der Kapillarwirkung ist nur erforderlich, wenn bekannt ist oder vermutet wird, dass die Deckschicht Wasser aufnimmt; z.B. Stein, Faserzement, Holzwerkstoffplatten, Ziegel, Keramik, werkseitig aufgebrachter Putz.
Vorbereitung der Probekörper:
Die Proben sollen eine Oberfläche von mindestens 200 x 200 mm aufweisen.
Es werden drei Proben vorbereitet.
Die vorbereiteten Proben werden 7 Tage bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5% relativer Luftfeuchtigkeit konditioniert.
Die Kanten der Probekörper (ggf. einschließlich der Dämmschicht) werden wasserdicht versiegelt, um sicherzustellen, dass während der Prüfung nur die Vorderseite der Deckschicht der Wasseraufnahme ausgesetzt ist. Anschließend werden die Proben 3 Prüfzyklen unterworfen, die folgende Phasen umfassen:
Wenn Unterbrechungen erforderlich sind (z.B. an Wochenenden oder Feiertagen), werden die Probekörper bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5% relativer Luftfeuchtigkeit nach dem Trocknen bei 50 ± 5 °C gelagert.
Nach den Zyklen werden die Probekörper für mindestens 24 Stunden bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Luftfeuchtigkeit gelagert.
Prüfverfahren:
Zu Beginn der Prüfung der Kapillarwirkung werden die Probekörper erneut in ein Wasserbad wie oben beschrieben eingetaucht.
Nach 3 Minuten im Wasserbad werden die Probekörper gewogen (Referenzgewicht) und dann nach einer Stunde und nach 24 Stunden. Vor dem zweiten und dritten Wiegen wird das an der Oberfläche des Probekörpers haftende Wasser mit einem feuchten Schwamm entfernt.
Hinweis: Spezielle Anforderungen für einige Bausätze: Wenn die Wärmedämmelemente auf dem Baugrund aufgebracht werden und deshalb dem direkten Erdkontakt und dem Bodenfeuchtigkeitsrisiko ausgesetzt sind, wird die Zulassungsstelle zusätzliche Prüfungen entwickeln müssen, die in entsprechender Weise dem Konsensverfahren innerhalb EOTA unterliegen.
Versuchsergebnisse:
Anhand von Berechnungen wird die durchschnittliche Wasseraufnahme der drei Probekörper pro Quadratmeter nach einer Stunde und nach 24 Stunden ermittelt.
5.3.4.2 Hygrothermisches Verhalten
Diese Anforderung wird in Abschnitt 5.7.1.1 behandelt.
5.3.4.3 Frost-Tauwechselverhalten
Diese Anforderung wird in Abschnitt 5.7.2 behandelt.
5.3.5 Freisetzung gefährlicher Stoffe
5.3.5.1 Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Produkt
Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung einreichen, in der angegeben ist, ob das Produkt/der Bausatz gefährliche Stoffe nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Er muss diese Stoffe aufführen.
5.3.5.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
Enthält das Produkt/der Bausatz derartige gefährliche Stoffe, wird in der ETA das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage, Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.
5.3.5.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips
Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, die jedoch noch nicht geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt.
Nach Zustimmung zu diesen Angaben werden diese in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.
Die Informationen, die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETA-Antragsteller mitgeteilt.
Auf der Grundlage dieser Angaben kann ein Protokoll zur Bewertung des Produkts hinsichtlich des Stoffes auf Antrag eines Herstellers unter Mitwirkung der Zulassungsstelle erstellt werden, die den Punkt aufbrachte.
5.4 Nutzungssicherheit
Die zulässige Belastung für den Dübel in dem Untergrund ist entweder einer ETA zu entnehmen oder wird gemäß der EOTA-Leitlinie ETAG 014 für "Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzschicht" ermittelt.
Die bei den Prüfungen verwendeten Produkte sind hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften zu kontrollieren. Sind diese Eigenschaften besser als die in der ETA angegebenen, so ist eine entsprechende Korrektur der Prüfergebnisse vorzunehmen.
5.4.1 Widerstand gegen Windlasten
Abhängig von der Art des im Wärmedämmelement verwendeten Wärmedämmstoffes ist der Windsogversuch entweder eine statische Prüfung (Abschnitt 5.4.1.1) oder ein Ermüdungsversuch (Abschnitt 5.4.1.2) wie im Folgenden festgelegt:
Der Bausatz aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen kann ohne Haltevorrichtung getestet werden. Wenn die Tragfähigkeit der Haltevorrichtung beurteilt werden soll, ist der Prototyp so auszuführen, dass die Windlasten nur über die Haltevorrichtungen abgetragen werden.
Anmerkung 1: Im besonderen Fall, wenn die Haltevorrichtung zum Widerstand des eingebauten Systems gegen Windlasten beiträgt, kann das Wärmedämmelement mit der Haltevorrichtung getestet werden.Anmerkung 2: Bei nichtvertikaler Anwendung ist eine spezifische Bewertung vorzunehmen, um der Auswirkung des Eigengewichts der Wärmedämmelemente in Kombination mit der Windlast Rechnung zu tragen.
5.4.1.1 Windsogversuch
Bei Bausätzen aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen ist in der Regel Windsog maßgebend, deshalb besteht das Prinzip dieses Versuchs darin, diese Einwirkung zu simulieren.
Es sind sowohl Herstellungs- bzw. Montagetoleranzen als auch Verformungen aufgrund von Temperaturschwankungen in Betracht zu ziehen, und der Versuch ist für den kritischeren Fall durchzuführen.
Für jede ausgewählte Geometrie ist ein Probekörper zu prüfen. Wenn das Versuchsergebnis die Ergebnisse der mechanischen Prüfungen gemäß Abschnitt 5.4.2 nicht bestätigt, werden zumindest zwei weitere Probekörper getestet.
Vorbereitung des Probekörpers
Der Probekörper soll auf der Prüfwand gemäß den Angaben des Herstellers montiert werden. Der Probekörper umfasst:
Die Abmessungen des Versuchskörpers hängen von der Größe der Wärmedämmelemente und den spezifizierten Befestigungsmitteln ab:
Versuchsausrüstung
Die Versuchsausrüstung besteht aus einer Unterdruckkammer, gegen die die Prüfwand gestellt wird. Die Tiefe der Unterdruckkammer soll ausreichend sein, um einen gleichmäßigen Druck auf den Probekörper ausüben zu können (Belastung auf die Vorderseite der Wärmedämmelemente) unabhängig von einer möglichen Verformung. Die Unterdruckkammer ist auf einem biegesteifen Rahmen montiert. Die Wärmedämmelemente dienen als Abdichtung zwischen der Kammer und der Außenumgebung. Die Verbindung zwischen der Deckschicht und der Kammer sollte ausreichend sein, um eine realistische Verformung des zu prüfenden Systems unter Einfluss des simulierten Windsogs zu ermöglichen.
Prüfverfahren
Eine gleichmäßig verteilte Soglast wirkt auf die Vorderseite der Wärmedämmelemente ein.
Es sollen zwei Impulse zwischen 0 und 300 Pa ausgeführt werden.
Die Prüfung erfolgt in aufeinander folgenden Schritten von jeweils 500 Pa bis zum Erreichen von 1000 Pa und von jeweils 250 Pa nach Erreichen der 1000 Pa, mit einem Druckabfall auf 0 nach jeder Stufe so lange, bis eine signifikante irreversible Verformung eintritt (siehe Beispiel in Abb. 1b).
Für jede Laststufe (siehe Abb. 1b) ist die Last für ungefähr 10 Sekunden konstant zu halten. Für jeden Druckanstieg und Druckabfall soll die Zeit mindestens 1 Sekunde betragen.
Die Prüfung wird bis zum Versagen weitergeführt.
Die Verformung soll in der Mitte des Wärmedämmelements und an einer Befestigung als Funktion des Unterdrucks gemessen und tabellarisch oder in einem Diagramm protokolliert werden.
Die irreversible Verformung mit dem Differenzdruck reduziert auf Null soll nach einer Wartezeit von 1 Minute notiert werden. Die Lasten, bei denen Defekte oder eine Beschädigung aufgetreten sind/ist, soll notiert werden.
Anmerkung: Die mechanische Befestigung, mit der das System an der Prüfwand verankert ist, soll nicht der Versagenspunkt sein und soll dementsprechend gewählt werden.
Versagen eines Probekörpers ist durch eines der folgenden Ereignisse definiert:
Versuchsergebnisse
Das Versuchsergebnis ist:
Die Versuchsergebnisse gelten nur für die geprüften Befestigungsvarianten.
Beschreibung des Prüfkörpers
Die Beschreibung des Prüfkörpers sollte folgende Details beinhalten:
Abb. 1: Beispiel einer Vorrichtung für den Windsogversuch
* Haftverbund, chemische Befestigung (Klebstoff) oder mechanische Befestigung (Formschluss)
Abb.1b: Windbelastung
5.4.1.2 Ermüdungsprüfung
Mit diesem Versuch kann die Tragfähigkeit gegenüber Ermüdung nachgewiesen werden.
Vorbereitung des Probekörpers
Der Probekörper soll auf die Prüfwand gemäß den Angaben des Herstellers montiert werden.
Der Probekörper besteht aus:
Die Abmessungen des Probekörpers hängen von der Größe der Wärmedämmelemente und den spezifizierten Befestigungsmitteln ab:
Versuchsausrüstung
Die Versuchsausrüstung besteht aus einer Unterdruckkammer, gegen die die Prüfwand gestellt wird. Die Tiefe der Unterdruckkammer soll ausreichend sein, um einen gleichmäßigen Druck auf den Probekörper ausüben zu können (Belastung auf die Vorderseite der Wärmedämmelemente) unabhängig von einer möglichen Verformung. Die Unterdruckkammer ist auf einem biegesteifen Rahmen montiert. Die Wärmedämmelemente dienen als Abdichtung zwischen der Kammer und der Außenumgebung. Die Verbindung zwischen der Deckschicht und der Kammer sollte ausreichend sein, um eine realistische Verformung des zu prüfenden Systems unter Einfluss des simulierten Windsogs zu ermöglichen.
Versuchsverfahren
Die in Abb. 2 gezeigten Lasten werden angelegt, wobei jeder einzelne Windstoß das in Abb. 2b dargestellte Profil aufweist.
Abb. 2: Aufzubringende Lasten
Abb. 2b: Last/Zeit-Profil der zyklischen Belastungen
Die maximale Soglast in jedem Zyklus ist W100% und wird gemäß nachstehender Tabelle definiert:
Tabelle 4: Maximaler Sog der Zyklen W100%
Anzahl der Zyklen | Maximale Soglast in kPa |
4 | 1,0 |
1 | 1,5 |
1 | 2,0 |
1 | 2,5 |
1 | 3,0 |
1 | 3,5 |
1 | 4,0 |
1 | usw. |
Der Versuch wird bis zum Versagen des Probekörpers durchgeführt:
Das Versagen eines Probekörpers ist durch eines der folgenden Ereignisse definiert:
Versuchsergebnisse
Das Versuchsergebnis Q, ist die Last W100%im Zyklus, der dem Versagen des Probekörpers vorangegangen ist.
5.4.1.3 Winddruckversuch
In Fällen, bei denen der Winddruck relevant sein kann (z.B. bei Wärmedämmelementen mit Luftzwischenraum zwischen Deck- und Wärmedämmschicht), ist ergänzend ein Versuch mit Winddruckbelastung durchzuführen. Das Prüfverfahren ist ähnlich wie in 5.4.1.1 oder in 5.4.1.2, lediglich die Einwirkungsrichtung des Windes wird umgekehrt.
Für jede gewählte Geometrie wird ein Probekörper getestet. Wenn das erzielte Versuchsergebnis die durch mechanische Versuche nach Abschnitt 5.4.2 erzielten Ergebnisse nicht bestätigt, werden mindestens zwei weitere Probekörper getestet.
5.4.2 Mechanische Prüfungen
Die mechanischen Prüfungen dienen zur Beurteilung der einzelnen Teile der Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen.
Die Produktfamilien A, B, C und D (siehe Abschnitt 2.2.1) sind die gebräuchlichsten Bausätze und können gemäß nachstehender Beschreibung geprüft werden.
Bei anderen Ausführungen können jedoch andere Prüfungen erforderlich sein.
Produktfamilie A: Nutverbindung in der Wärmedämmschicht mit Schienenprofilen: |
Produktfamilie B: Befestigung des Elements durch die Wärmedämmschicht hindurch: |
Produktfamilie C: Nutverbindung in der Deckschicht mit Hilfe von Profilen: |
Produktfamilie D: Deckschicht punktuell mechanisch befestigt am Untergrund:
|
5.4.2.1 Haftzugfestigkeit zwischen Deckschicht und Dämmschicht
Diese Prüfung ist für Wärmedämmelemente erforderlich, wenn die Deckschicht auf der Wärmedämmschicht entweder durch Verklebung oder durch das Herstellungsverfahren (z.B. Schäumprozess) haftet.
Alle unten aufgeführten Prüfungen sind durchzuführen:
Fünf Quadrate mit den Abmessungen 50 x 50 mm (bei Dämmstoffen aus Schaumkunststoff) bzw. 200 x 200 mm (bei Dämmstoffen aus Mineralwolle) werden mit einem Winkelschleifer durch die Deckschicht hindurch bis leicht in die Wärmedämmschicht hinein eingeschnitten. Auf diese Bereiche werden quadratische Bleche der entsprechenden Größe mit einem geeigneten Klebstoff geklebt (Abb. 3).
Anschließend wird die Haftzugfestigkeit bei einer Vorspanngeschwindigkeit von 10 mm/min ermittelt. Es werden Einzel- und Mittelwerte protokolliert.
Die Ergebnisse werden in MPa angegeben.
Abb. 3: Beispiel einer Versuchsvorrichtung
Der Prüfbericht soll entsprechend Anhang D Folgendes enthalten:
weiter . |