umwelt-online: ETAG 017 - Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen (2)
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5.4.2.2 Durchziehversuch an Befestigungen
5.4.2.2.1 Durchziehen durch den Dämmstoff
Dieser Versuch ist nur für Wärmedämmelemente erforderlich, die durch die Dämmschicht hindurch mechanisch befestigt werden.
Der Versuch wird bei Raumtemperatur durchgeführt.
Probekörper mit einer durch die Mitte geführten Befestigung werden wie in Abbildung 4 aufgebracht.
Die Kraft wird auf den Dübel durch den Dämmstoff bei einer Geschwindigkeit von 10 mm/min bis zum Versagen ausgeübt. Die Kraft kann gleichermaßen als Druckkraft am Kopf des Dübels oder als Zugkraft am Ende des Dübels aufgebracht werden.
d: Dicke des Dämmstoffes
f: Durchmesser der Befestigung
Durchmesser des Auflagerrings: > 3 x d + f und > 150 mm
Abb. 4: Beispiel des Befestigungsversuches
d: Dicke des Dämmstoffes
f: Durchmesser der Befestigung
Durchmesser des Auflagerrings: > 3 x d + f und > 150 mm
Es sollen mindestens 9 Prüfungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind in N anzugeben.
Im Prüfbericht soll in Übereinstimmung mit Anhang D Folgendes aufgeführt werden:
5.4.2.2.2 Durchziehen durch die Deckschicht
Dieser Versuch ist nur für Wärmedämmelemente erforderlich, die durch die Deckschicht hindurch mechanisch befestigt werden.
Der Versuch wird bei Raumtemperatur durchgeführt.
Probekörper von 200 x 100 mm x Dicke der Deckschicht mit einer Befestigung werden auf einen steifen Untergrund wie in Abb. 5 dargestellt aufgebracht.
Abb. 5: Beispiel der Prüfung der Befestigung
Die Kraft wird auf den Dübel durch die Deckschicht bei einer Geschwindigkeit von 10 mm/min bis zum Versagen ausgeübt. Die Kraft kann gleichermaßen als Druckkraft am Kopf des Dübels oder als Zugkraft am Ende des Dübels ausgeübt werden.
Es sollen mindestens 9 Prüfungen durchgeführt werden.
Die Ergebnisse sind in N anzugeben.
Im Prüfbericht soll in Übereinstimmung mit Anhang D Folgendes aufgeführt werden:
5.4.2.2.3 Tragfähigkeit der Nutverbindung in der Deckschicht
Dieser Versuch ist nur für Wärmedämmelemente mit Nutverbindung in der Deckschicht erforderlich, die über Profile befestigt werden.
Der Versuch wird bei Raumtemperatur durchgeführt.
Probekörper mit einem Formstück werden auf einen steifen Untergrund wie in Abb. 6 dargestellt aufgebracht.
Auf das Profil wird bei einer Geschwindigkeit von 5 mm/min eine Kraft ausgeübt. Die Ausübung der Kraft erfolgt durch Ziehen am Kopf des Profils. Werden statt eines durchgehenden Profils Konsolen verwendet, kann die Länge (L) der Konsole < 100 mm betragen.
Abb. 6: Beispiel der Prüfung der Befestigung
Es sollen mindestens 9 Prüfungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind in N anzugeben.
Im Prüfbericht soll in Übereinstimmung mit Anhang D Folgendes aufgeführt werden:
5.4.2.2.4 Tragfähigkeit der Nutverbindung in der Wärmedämmschicht
Dieser Versuch ist nur für Wärmedämmelemente mit Nutverbindung in der Wärmedämmschicht erforderlich, um die Profile wie unten gezeigt anzupassen.
Der Versuch wird bei Raumtemperatur durchgeführt.
Probekörper mit dem Profil werden auf einen steifen Untergrund aufgebracht (siehe Abb. 7).
Auf das Profil wird bei einer Geschwindigkeit von 5 mm/min eine Kraft ausgeübt. Die Ausübung der Kraft erfolgt durch Ziehen am Kopf des Profils.
Abb. 7: Beispiel des Befestigungsversuchs
Es sollen mindestens 9 Prüfungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind in N anzugeben.
Im Prüfbericht soll in Übereinstimmung mit Anhang D Folgendes aufgeführt werden:
5.4.2.2.5 Durchzugsfestigkeit der Befestigungen aus den Profilen
Dieser Versuch ermittelt die Durchzugsfestigkeit eines Dübels durch das Profil.
Der Versuch wird an 9 Probekörpern mit Abmessungen von jeweils 300 mm ± 20 mm und mit einem mit Hilfe eines Bohrers in der Mitte angebrachten Bohrloch durchgeführt.
Die Prüfvorrichtung besteht aus:
Abb. 8: Beispiel des Versuchs
Die Versuchskörper sind vor der Prüfung mindestens 2 Stunden bei 23 ± 2 °C zu konditionieren.
Die Schraube wird wie in Abb. 7 senkrecht auf dem Profil angebracht.
Der Versuch erfolgt bei 23 ± 2 °C bei einer Zuggeschwindigkeit von 20 mm/min.
Die Durchzugsfestigkeit wird in N angegeben.
Im Prüfbericht soll in Übereinstimmung mit Anhang D Folgendes aufgeführt werden:
5.4.2.3 Eigengewichtprüfung
Dieser Versuch ist für alle Produktfamilien erforderlich. Dieser Versuch wird bei Raumtemperatur durchgeführt.
Die Wärmedämmelemente werden gemäß den Herstelleranweisungen an der Wand befestigt.
Die Durchbiegung des Profils oder des Wärmedämmelements soll gemessen werden.
Am Profil wird ein Wärmedämmelement montiert und ein zusätzliches Gewicht, das dem Gewicht von zwei Wärmedämmelementen entspricht, wird auf das erste Wärmedämmelement hinzugefügt.
Der Versuch kann beendet werden, wenn die Durchbiegung nach einer Stunde weniger als 0,1 mm beträgt.
Das Prüfergebnis ist eine Durchbiegungskurve, welche den Zeitverlauf und die maximale Durchbiegung zeigt.
5.4.2.4 Verschiebungsprüfung
Mit Hilfe der Verschiebungsprüfung wird die Verschiebung des montierten Systems an den Wandrändern beurteilt und die Distanz zwischen den Dehnungsfugen im System ermittelt.
Dieser Versuch ist nicht erforderlich bei Bausätzen, die eines oder mehrere der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen:
Vorbereitung der Versuchskörper:
Der Versuch wird mit der dünnsten Wärmedämmschicht durchgeführt, die für die ETA vorgesehen ist.
Eine Stahlbetonplatte mit glatter Oberfläche und einer Abmessung von 1,0 m x 2,0 m sowie einer Dicke von 100 mm wird vorbereitet. Auf die Oberseite der Betonplatte wird eine dünne Schicht Sand aufgetragen, so dass der Dämmstoff auf dem Sand gleiten kann. Die Wärmedämmelemente sollen mit der kleinsten in den Anweisungen des ETA-Antragstellers angegebenen Anzahl mechanischer Befestigungsmittel auf der Betonplatte befestigt werden. Der Versuch soll bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relativer Luftfeuchte durchgeführt werden.
Vor dem Versuch wird ein Schaumblock auf der Deckschicht angeklebt; die Deckschicht wird über ihre gesamte Länge in die Klemmbacken eingespannt.
Durchführung des Versuchs:
Auf das System wird über den Schaumblock eine simulierte Windsoglast von 2000 Pa aufgebracht. Gleichzeitig wird die Deckschicht, wie in Abb. 9 gezeigt, mit einer normalen Zuglast belastet.
Bei einer Zuggeschwindigkeit von 1 mm/min werden die entstandene Verschiebung des Wärmedämmelements gegenüber der Betonplatte sowie die entsprechende Last gemessen.
Die Betonplatte ist vorzugsweise oberhalb des Bausatzes zu platzieren;. d. h. das Wärmedämmelement wird unter der Betonplatte angebracht.
Ergebnisanalyse
Die Lastkurve/Verschiebungskurve wird bis zum Auftreten von Versagen aufgezeichnet, wobei die der Elastizitätsgrenze entsprechende Verschiebung Ue ermittelt wird (siehe Abb. 10).
Die Länge der Wand bzw. die Distanz zwischen den Dehnungsfugen wird mit folgender Formel als Funktion des vorgegebenen Werts ΔT berechnet:
L = Ue / (αT x ΔT)
Hierbei gilt:
Ue= der Elastizitätsgrenze entsprechende Verschiebung
αT= Koeffizient der linearen thermischen Dehnung
ΔT = Temperaturschwankungen in der Deckschicht
L = Länge der Wand bzw. Distanz zwischen den Dehnungsfugen
Abb. 9: Aufbau der Verschiebungsprüfung
(1) Klemmbacken
(2) Steife Platte
(3) Schaumblock
(4) Deckschicht des Elements
(5) Dämmstoff des Elements
(6) Betonplatte
Abb. 10: Lastkurve/Verschiebungskurve
5.4.3 Prüfungen der Haltevorrichtungen
Das Tragverhalten von Haltevorrichtungen soll entweder durch Versuche oder Berechnungen unter Berücksichtigung deren Befestigungsart am Untergrund ermittelt werden. Aufgrund der möglichen Konstruktionsvielfalt wird die Zulassungsstelle im Einzelfall über die relevante Vorgehensweise entscheiden.
5.4.4 Widerstand gegenüber horizontalen punktuellen Lasten
Das eingebaute System soll in der Lage sein, horizontal an der Oberfläche angreifende Kräfte (etwa Anlehnen einer Leiter bei Instandhaltungsarbeiten) ohne Leistungsverluste standzuhalten.
Es wird eine horizontal einwirkende statische Last von 500 N auf zwei 25 x 5 mm2 große Rechtecke im Abstand 440 mm auf der Oberfläche des Systems aufgebracht.
Jede bleibende Verformung wie z.B. Bruch oder Durchstoß wird notiert.
5.4.5 Stoßfestigkeit
Dieser Versuch wird in Übereinstimmung mit dem EOTA technischen Bericht (EOTA TR 001) durchgeführt.
5.4.5.1 Widerstand gegen Stoß mit hartem Körper
Stoßversuche mit hartem Körper werden gemäß ISO 7892:1988, "Vertikale Bauwerksteile; Prüfung der Stoßfestigkeit; Stoßkörper und allgemeine Prüfverfahren" durchgeführt. Die Aufprallpunkte werden unter Berücksichtigung verschiedener Verhaltensweisen von Wänden und ihrer Bekleidung gewählt und variieren in Abhängigkeit davon, ob sich der Aufprallpunkt in einem Bereich mit größerer Steifigkeit befindet oder nicht (mindestens 50 mm Abstand von der Kante des Wärmedämmelements).
Stöße mit hartem Körper (10 Joules) erfolgen mit einer Stahlkugel von 1 kg Gewicht und aus einer Fallhöhe von 1,02 m (an mindestens drei Punkten).
Stöße mit hartem Körper (3 Joules) erfolgen mit einer Stahlkugel von 0,5 kg Gewicht und aus einer Fallhöhe von 0,61 m (an mindestens drei Punkten).
Beobachtungen:
5.4.5.2 Widerstand gegen Stoß mit weichem Körper
Die Stoßversuche mit weichem Körper werden gemäß ISO 7892:1988, "Vertikale Bauwerksteile; Prüfung der Stoßfestigkeit; Stoßkörper und allgemeine Prüfverfahren" durchgeführt. Die Aufprallpunkte werden unter Berücksichtigung verschiedener Verhaltensweisen von Wänden und ihrer Bekleidung gewählt und variieren in Abhängigkeit davon, ob sich der Aufprallpunkt in einem Bereich mit größerer Steifigkeit befindet oder nicht (mindestens 50 mm Abstand von der Kante des Wärmedämmelements).
Stöße mit weichem Körper (10 bis 60 Joules) erfolgen mit einem Ball von 3 kg Gewicht und aus einer Fallhöhe von 0,34 bis 2,04 m (an mindestens drei Punkten).
Stöße mit weichem Körper (300 bis 400 Joules) erfolgen mit einem Ball von 50 kg Gewicht und aus einer Fallhöhe von 0,61 bis 0,82 m (ungefähr am Mittelpunkt eines Wärmedämmelements).
Beobachtungen:
5.4.5.3 Widerstand gegen Durchstoß
Dieser Versuch ist bei Deckschichtdicken von weniger als 5 mm durchzuführen.
In Abb. 11 ist eine Beispielvorrichtung für die Prüfung des Widerstands gegen Durchstoß dargestellt. Sie wird mit einem zylindrischen Stempel (Abb. 12) kalibriert, von dem der Aufprall einer Stahlkugel mit einem Gewicht von 0,5 kg aus einer Fallhöhe von 0,765 m reproduziert wird.
Die Messungen werden unter Verwendung der in den folgenden Abbildungen dargestellten zylinderförmigen Stempel an mindestens drei Punkten durchgeführt.
Beobachtungen:
Es ist der Durchmesser des Stempels zu notieren, bei dem die Deckschicht nicht durchstoßen wird.
Abb. 11: Beispiel der Prüfvorrichtung
Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
ØD | 4 | 6 | 8 | 10 | 12 | 15 | 20 | 25 | 30 |
A | 10 | 10 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 |
B | 20 | 20 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 |
Vergüteter Stahl (R = kg/mm2
Abb. 12: Stempel
zylinderförmiger Stempel
5.4.6 Brucheigenschaften
Vor und nach dem Stoßversuch (Abschnitt 5.4.5) soll die Zulassungsstelle die Wärmedämmelemente untersuchen und ggf. vorhandene scharfe oder schneidende Kanten notieren und feststellen, ob die Oberfläche Verletzungen verursachen könnte.
5.5 Schallschutz
Die Schalldämmung einer Fassade wird von der gesamten Konstruktion und Ausführung bestimmt.
Wenn spezifische akustische Anforderungen gestellt werden, wird das System nach EN ISO 140-3 "Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen" oder EN ISO 717-1 "Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung" durch Versuche (mindestens 4 m2) beurteilt.
Eine Beurteilung der Schalldämmung ist nur möglich, wenn das montierte System zusammen mit dem Untergrund (Außenwand) geprüft wird. Zur Ermittlung des Einflusses des Systems auf die Schalldämmung der Außenwand sollen Parameter wie etwa die dynamische Steifigkeit des Dämmstoffs, das Gewicht pro m2 des Deckschichtmaterials und die Art der Befestigungen im Untergrund bekannt sein.
Die Option "keine Leistung festgestellt" ist möglich.
5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
5.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Der Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) berechnet sich aus dem Wärmedurchlasswiderstand des Dämmstoffs, bestimmt nach Abschnitt 5.6.2 und dem tabellarischen R-Wert der Deckschicht, bestimmt nach Abschnitt 5.6.3 - wie beschrieben in:
Die durch die mechanischen Befestigungsmittel hervorgerufenen Wärmebrücken sowie die Luftspalten sollen unter Verwendung der in diesen Normen definierten Rechenverfahren berücksichtigt werden.
Anmerkung: Die Ermittlung des R-Werts durch Messung kann nach EN ISO 8990 " Wärmeschutz - Ermittlung der stationären Wärmedurchgangseigenschaften - Verfahren mit dem kalibrierten und dem geregelten Heizkasten" erfolgen.
5.6.2 Wärmedurchlasswiderstand des Dämmstoffs
Der Wärmedurchlasswiderstand des Dämmstoffes wird als charakteristischer Wert durch Berechnung als Fraktil 90/90 ermittelt, gemäß:
Wenn geeignet, sollten diese Werte von den deklarierten Werten nach EN 13162 oder EN 13171 "Wärmedämmstoffe für Gebäude" unter Verwendung der geeigneten Korrekturkoeffizienten abgeleitet werden.
Wenn der Dämmstoff modifiziert oder speziell für den Bausatz hergestellt wurde (z.B. PUR-Ortschaum), soll der Wärmedurchlasswiderstand als ein Fraktilwert (mit 90 % Aussagewahrscheinlichkeit) auf der Basis eines über 25 Jahre angesetzten Durchschnittswertes gemäß Abschnitt 4.2.1 sowie Anhänge A und C (Alterung bei der Erfassung jeglicher Feuchtigkeitseinflüsse und aller Alterungsfaktoren) der jeweils entsprechenden EN (z.B. EN 13165 für PUR-Hartschaum) ermittelt werden.
Wird der Dämmstoff nicht durch Verweis auf eine harmonisierte europäische Norm definiert, dann ist ein Bewertungsverfahren auf Basis einer anderen ETAG-Leitlinie oder einer anderen Leitlinie (CUAP) gemäß Art. 9 (2) der BPR anzuwenden.
Für die Ermittlung des R-Wertes können folgende Verfahren verwendet werden:
5.6.3 Wärmedurchlasswiderstand der Deckschicht
Der Wärmedurchlasswiderstand der Deckschicht wird ermittelt gemäß:
5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchstauglichkeit
5.7.1 Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit und Schwinden
5.7.1.1 Wärmedämmelemente
Dieser Versuch ist nur für Wärmedämmelemente erforderlich, von denen bekannt ist bzw. vermutet wird, dass sie gegenüber hygrothermischen Veränderungen anfällig sind; hierzu gehören z.B. Deckschichten aus werkseitig aufgebrachtem Putz, Ziegelverkleidungen und dünne Steinschichten.
Zusammen mit der Prüfwand werden 10 Proben vorbereitet, um die Haftzugfestigkeit zwischen Deckschicht und Wärmedämmschicht nach Wärme- und Regenzyklen und nach Wärme- und Kältezyklen zu beurteilen (zu Größe und Anzahl der Proben siehe relevanten Prüfverfahren in Abschnitt 5.4.2.1). Fünf Proben können auch nach den Wärme- und Regenzyklen und den Wärme- und Kältezyklen aus der Prüfwand genommen werden.
Vorbereiten der Prüfwand
Die Verfugung der Wärmedämmelemente sollte vor der Prüfung ausreichend ausgehärtet sein (normalerweise 28 Tage bei zementgebundenen Fugenmörteln).
Prüfverfahren
Die Prüfvorrichtung wird gegen die Vorderseite der Prüfwand mit einem Abstand von ungefähr 0,10 bis 0,30 m gestellt. Im Inneren der Prüfvorrichtung befinden sich fünf Proben.
Die spezifizierten Temperaturen werden während der Zyklen auf der Oberfläche der Prüfwand gemessen. Die Regulierung soll durch Warmluft erfolgen.
Wärme-Regenzyklen
Die Prüfwand wird einer aus 80 Zyklen bestehenden Reihe unterworfen, die aus folgenden Phasen bestehen:
1 - Erwärmen bis +70 °C (Anstieg für 1 Stunde) und Halten der Temperatur (+70 °C ± 5 °C) bei 10 bis 15 % relative Luftfeuchtigkeit über eine Dauer von 2 Stunden (Gesamtdauer 3 Stunden).
2 - Besprühen über 1 Stunde (Wassertemperatur + 15 ± 5 °C, Wassermenge 1 l/m2 min).
3 - Ruhen für 2 Stunden (Entwässerung).
Wärme-Kältezyklen
Nach mindestens 48 Stunden nachfolgender Konditionierung bei Temperaturen zwischen + 10 und + 25 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von mindestens 50 % wird dieselbe Prüfwand 5 Wärme-Kältezyklen ausgesetzt, von denen jeder 24 Stunden dauert und aus folgenden Phasen besteht:
1 - Bewitterung mit + 50 ± 5 °C (Anstieg für 1 Stunde) und einer maximalen Luftfeuchtigkeit von 30 % für eine Dauer von 7 Stunden (Gesamtdauer 8 Stunden).
2 - Bewitterung mit - 20 ± 5 °C (Abfall für 2 Stunden) für eine Dauer von 14 Stunden (Gesamtdauer 16 Stunden).
Prüfung der Haftzugfestigkeit zwischen Deckschicht und Dämmschicht
Fünf vorbereitete Proben (d.h. Proben, die während der hygrothermischen Zyklen in der Prüfvorrichtung lagen) oder aus der Prüfwand entnommene Versuchskörper werden nach den Zyklen gemäß 5.4.2.1 geprüft.
Beobachtungen während des Versuchs
In Intervallen von jeweils 4 Zyklen bei den Wärme-Regenzyklen und bei jedem Zyklus bei den Wärme-Kältezyklen sind Beobachtungen hinsichtlich Veränderungen von Eigenschaften oder Leistung (Blasenbildung, Ablösen, Verlust der Haftwirkung, Wölbung, Rissbildung, Ausblühung, Farbveränderungen etc.) wie folgt aufzuzeichnen:
Nach Abschluss der Prüfung wird eine weitere Untersuchung durchgeführt, beider nach Entfernen von Teilen festgestellt wird, ob Wasser in das System eingedrungen ist.
5.7.1.2 Dämmstoff
Im trockenen Zustand
Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene gemäß EN 1607.
Im feuchten Zustand
Wenn die Eigenschaften des Dämmstoffs durch Feuchtigkeit beeinträchtigt werden könnten, sollte die Prüfung im feuchten Zustand durchgeführt werden.
Die Größe der Probekörper beträgt dabei 150 mm x 150 mm x Dicke.
Das Prüfen erfolgt im Rahmen von drei Versuchsreihen mit mindestens 8 Probekörpern, die für 5 Tage einem Warmwasserdampfbad ausgesetzt sind.
Die Probekörper werden dazu über einem zur Hälfte mit Wasser gefüllten Behälter gelagert. Die Wassertemperatur wird auf 60 + 5 °C gehalten.
Die Lücken zwischen den Probekörpern sollen mit Polystyrol-Extruderschaum geschlossen werden, damit durch sie kein Wasserdampf dringen kann.
Die Oberseiten werden mit einem Aluminiumblech abgedeckt.
Anschließend werden die Probekörper entfernt und folgenden Bedingungen ausgesetzt:
Versuchsreihe 1: | 7 Tage in einer luftdicht verschlossenen Kunststofftüte bei 23 ± 2 °C, dann eine Trocknungsperiode an freier Luft bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Luftfeuchtigkeit bis zum Erreichen eines konstanten Gewichts |
Versuchsreihe 2: | 28 Tage in einer luftdicht verschlossenen Kunststofftüte bei 23 ± 2 °C und 2 Stunden an freier Luft bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Luftfeuchtigkeit |
Versuchsreihe 3: | 28 Tage in einer luftdicht verschlossenen Kunststofftüte bei 23 ± 2 °C, dann eine Trocknungsperiode an freier Luft bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Luftfeuchtigkeit bis zum Erreichen eines konstanten Gewichts |
Die Kunststofftüte besteht aus Polyethylen (0,2 mm dicke Folie).
Nach jeder Konditionierung wird die Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene ermittelt und in MPa angegeben.
Hinweis: Das Gewicht gilt als konstant, wenn der Gewichtsunterschied zwischen zwei Messvorgängen im Abstand von 24 Stunden unter 5 % liegt.
5.7.2 Frost-Tauwechsel
5.7.2.1 Deckschicht
Die Beständigkeit der Deckschicht gegenüber Frost-Tauwechsel soll gemäß den relevanten EN-Normen beurteilt werden. Nachstehend ist eine unvollständige Liste mit Beispielen einiger relevanter Normen aufgeführt:
5.7.2.2 Bausatz
Dieser Versuch ist nur für Bausätze mit Wärmedämmelementen erforderlich, von denen bekannt ist oder angenommen wird, dass sie gegenüber Frost-Tauwechsel anfällig sind; hierzu gehören z.B. Elemente mit werkseitig aufgebrachtem Putz, Steinen, Faserzement, Holzwerkstoffe, Ziegelverkleidungen und Keramik (als Deckschicht).
Bei Deckschichten aus werkseitig aufgebrachtem Putz ist die Frost-Tauwechselprüfung durchzuführen, ausgenommen bei Elementen mit einer Wasseraufnahme nach 24 Stunden von weniger als 0,5 kg/m2 bei der Prüfung nach Abschnitt 5.3.4.1.
Bei Wärmedämmelementen mit anderen Deckschichtmaterialien wird die Zulassungsstelle auf der Grundlage der Wasseraufnahmeergebnisse nach 24 Stunden (Abschnitt 5.3.4.1) im Einzelfall entscheiden, ob die Frost-Tauwechselprüfung durchgeführt werden soll.
Gleichzeitig mit der Fertigstellung der Prüfwand für die Frost-Tauwechselzyklen werden 10 Proben vorbereitet, um die Haftzugfestigkeit zwischen Deckschicht und Dämmstoff vor und nach den Zyklen zu beurteilen (zu relevantem Prüfverfahren, Größe und Anzahl der Proben siehe Abschnitt 5.4.2.1). Die fünf Proben für die Prüfung nach Frost-Tau können auch nach den Frost-Tauwechselzyklen aus der Prüfwand entnommen werden.
Vorbereiten der Prüfwand
Die Verfugung der Wärmedämmelemente sollte vor der Prüfung ausreichend ausgehärtet sein (normalerweise 28 Tage bei zementgebundenen Fugenmörteln).
Prüfverfahren
Die Prüfvorrichtung wird gegen die Vorderseite der Prüfwand mit einem Abstand von ungefähr 0,10 bis 0,30 m von den Rändern gestellt. Im Inneren der Prüfvorrichtung befinden sich fünf Probekörper.
Die spezifizierten Temperaturen werden während der Zyklen auf der Oberfläche der Prüfwand gemessen.
Zyklen
Die Prüfwand wird dann einer aus 30 Zyklen bestehenden Versuchsreihe unterzogen, wobei die Zyklen folgende Phasen umfassen:
Haftzugfestigkeit zwischen Deckschicht und Dämmschicht
Fünf vorbereitete oder der Prüfwand entnommene Proben werden nach den Zyklen gemäß 5.4.2.1 geprüft.
Beobachtungen während der Prüfung
In Intervallen von jeweils 3 Zyklen sind während der Frost-Tauwechselzyklen Beobachtungen hinsichtlich einer Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit oder des Verhaltens des gesamten Systems gemäß 5.3.4.2 aufzuzeichnen.
Alternative Frost-Tauwechselprüfung:
Es ist möglich, eine alternative Prüfung durchzuführen.
Die Prüfung soll an drei Versuchskörpern von 500 mm x 500 mm durchgeführt werden.
Diese Versuchskörper werden gemäß den Herstelleranweisungen vorbereitet und für 8 Tage bei + 23 ± 2 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 ± 5 % gelagert.
Zyklen
Die Proben werden dann einer aus 30 Zyklen bestehenden Versuchsreihe unterzogen, wobei die Zyklen folgende Phasen umfassen:
Wenn die Prüfung unterbrochen wird, weil die Probekörper manuell behandelt werden und es an den Wochenenden bzw. Feiertagen zu Unterbrechungen kommt, sind die Probekörper zwischen den Zyklen immer bei einer Temperatur von - 20 ± 2 °C zu lagern.
Hinweis: Die spezifizierten Temperaturen werden auf der Oberfläche der Probekörper gemessen. Die Regulierung erfolgt durch konditionierte Luft.
Beobachtungen während der Prüfung
In Intervallen von jeweils 3 Zyklen sind während der Frost-Tauwechselzyklen Beobachtungen hinsichtlich einer Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit oder des Verhaltens des gesamten Systems gemäß 5.7.1.1 aufzuzeichnen.
Verdrehungen/Verzerrungen an den Rändern der Probekörper sind ebenfalls zu protokollieren.
5.7.2.3 Klebstoff
Gegebenenfalls kann die Frost-Tauwechselbeständigkeit des Klebstoffs gemäß EN 29142 "Klebstoffe; Auswahlrichtlinien für Labor-Alterungsbedingungen zur Prüfung von Klebverbindungen" und gemäß EN 1465 "Klebstoffe - Bestimmung der Zugscherfestigkeit hochfester Überlappungsklebungen" beurteilt werden.
5.7.3 Formbeständigkeit
5.7.3.1 Deckschicht
Die Formbeständigkeit wird ermittelt unter Anwendung von:
5.7.3.2 Dämmstoff
Gemäß EN 1604 "Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und Feuchtebedingungen" (7 Tage Lagerung bei 70 °C).
5.7.3.3 Thermoschockzyklen
Der Versuch ist erforderlich für ein Wärmedämmelement mit einer Deckschicht, die gegenüber dimensionaler Veränderungen empfindlich sein kann, darunter Holzwerkstoffplatten, Kunststoffe, Schichtpressstoffe, Faserzement, Metall usw.
Dieser Versuch ist nicht erforderlich, wenn der Bausatz bereits dem in Abschnitt 5.7.1.1 beschriebenen Versuch unterzogen wurde.
Vorbereitung des Probekörpers
Der Probekörper wird auf der Prüfwand gemäß den Angaben des Herstellers montiert.
Der Probekörper umfasst:
Anlage
Mit der Anlage soll die Erwärmung und Abkühlung der Außenseite des Probekörpers möglich sein. Die Anlage soll für die Messung und Aufzeichnung von Oberflächentemperaturen der Wärmedämmelemente (innen und außen) an den relevanten kritischen Punkten geeignet sein.
Prüfverfahren
Phase I
Die Außenseite des Probekörpers wird ausgehend von der Umgebungstemperatur (+20 ± 5°C) erwärmt, so dass die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Außenseite des Probekörpers +70 °C ± 3 °C (bei einem Sonnenabsorptionskoeffizienten der Deckschicht von weniger als 0,7) bzw. +80 °C ± 3 °C (bei einem Koeffizienten von mehr als 0,7) erreicht.
Diese Bedingungen werden nach dem Erreichen für mindestens 4 Stunden beibehalten.
Phase II
Das Heizgerät wird abgeschaltet, und die Außenseite des Probekörpers kann sich ohne zusätzliche Beschleunigung des Vorgangs auf Umgebungstemperatur abkühlen. Nach Erreichen einer stabilen Temperatur wird diese für mindestens 1 Stunde beibehalten.
Phase III
Die Außenseite des Probekörpers wird ausgehend von der Umgebungstemperatur erwärmt, so dass die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Außenseite des Probekörpers +70 °C bzw. +80 °C erreicht. Diese Bedingungen werden nach dem Erreichen für mindestens 1 Stunde beibehalten.
Phase IV
Das Heizgerät wird abgeschaltet, und die Außenseite des Probekörpers wird rasch (in weniger als 20 min) auf Umgebungstemperatur (20 ± 5 °C) heruntergekühlt.
Diese Bedingungen werden nach dem Erreichen für nur 1 Minute beibehalten.
Die thermischen Zyklen schließen drei Zyklen ein, wobei jeweils ein Zyklus die Phasen III und IV umfasst.
Beobachtungen während des Versuchs
Nach jedem Zyklus werden Beobachtungen hinsichtlich einer Änderung der Merkmale oder Leistungen (Blasenbildung, Ablösung, Verlust der Haftwirkung, Wölben, Rissbildung, Effloreszenz, Farbänderung usw.) wie folgt protokolliert:
5.7.4 Beständigkeit gegen chemische und biologische Einflüsse
Der Versuch ist für Wärmedämmelemente mit einer Deckschicht erforderlich, von der bekannt ist oder angenommen wird, dass sie gegen chemische und biologische Einflüsse anfällig ist, darunter Holzwerkstoffplatten, Kunststoffe usw.
Die Bewertung wird gemäß den jeweils aktuellen (gültigen), für den Werkstoff relevanten europäischen Normen durchgeführt. Nachstehend ist eine unvollständige Liste mit Beispielen einiger relevanter Normen aufgeführt:
5.7.5 Korrosion
5.7.5.1 Deckschichten aus Stahl, Stahllegierungen und nichtrostendem Stahl
Die Deckschicht ist gemäß den folgenden Normen zu definieren:
5.7.5.2 Deckschichten aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen
Die Deckschicht ist gemäß den folgenden Normen zu definieren:
5.7.5.3 Befestigungen
Zur Bewertung der Korrosion von Befestigungen wird die Zulassungsstelle gegebenenfalls Bezug auf die nachstehende europäische Norm nehmen:
5.7.6 UV-Strahlung
Der Versuch ist für Wärmedämmelemente mit einer Deckschicht erforderlich, von der bekannt ist oder vermutet wird, dass sie gegen UV-Strahlung anfällig ist; darunter Polyester, Kunststoffe, Schichtpressstoffe und Produkte mit beschichteten Deckschichten (Stahl, Aluminium, Faserzement, PVC, Polyester usw.).
Die Zulassungsstelle wird hinsichtlich des Verfahrens für die künstliche Bestrahlung im Labor auf folgende Normen Bezug nehmen:
Nach der Alterungsprüfung kann die Zulassungsstelle die Veränderung der Merkmale durch Identifikationsprüfung beurteilen (z.B. Elastizitätsmodul, Härte) wie in Anhang B beschrieben.
Anmerkung: Die Farbveränderung kann gemäß folgender Normen ermittelt werden:
- ISO 7724-1 "Lacke und Anstrichstoffe; Farbmessung; Teil 1: Grundlagen"
- ISO 7724-2 "Lacke und Anstrichstoffe - Farbmessung; Teil 2: Bestimmung von Farbmaßzahlen"
- ISO 7724-3 "Lacke und Anstrichstoffe; Farbmessung; Teil 3: Berechnung von Farbabständen"
- ISO 105 A01 "Textilien - Farbechtheitsprüfungen - Teil A01:
Allgemeine Prüfgrundlagen"- ISO 105 A02 "Textilien - Farbechtheitsprüfungen - Teil A02: Graumaßstab zur Bewertung der Änderung der Farbe"
- ISO 105 A03 "Textilien - Farbechtheitsprüfungen - Teil A03: Graumaßstab zur Bewertung des Anblutens"
6 Bewerten und beurteilen der Brauchbarkeit von Produkten für einen vorgesehenen Verwendungszweck
Dieses Kapitel führt die Leistungsanforderungen auf (Kapitel 4) in Form von präzisen und (soweit möglich und im Verhältnis zur Bedeutung des Risikos) messbaren oder qualitativen Begriffen, bezogen auf das Produkt und seinen vorgesehenen Verwendungszweck unter Anwendung der Ergebnisse aus den Nachweisverfahren (Kapitel 5).
Jede für einen gegebenen vorgesehenen Verwendungszweck zu erfüllende Leistungsanforderung wird im Allgemeinen in Form von Klassen, Nutzungskategorien oder Zahlenwerten beurteilt. Im Allgemeinen soll in der ETA entweder das Ergebnis dieser Beurteilungen angegeben oder der Hinweis "keine Leistung festgestellt" enthalten sein (für Länder/ Gegenden/Gebäude, für die in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine entsprechenden Anforderungen gestellt werden). Diese Erklärung bedeutet nicht, dass der Bausatz die Leistungsanforderungen nicht erfüllt, sondern lediglich, dass diese spezifische Leistungseigenschaft nicht geprüft und beurteilt wurde.
Bei Ergebnissen, die außerhalb der unten aufgeführten Anforderungen liegen, kann die Zulassungsstelle diese einer eingehenderen Untersuchung auf der Grundlage einer größeren Anzahl von Prüfkörpern unterziehen und alle fragwürdigen Versuche oder anderen Messungen, die mit dem entsprechenden Problem zusammenhängen, wiederholen.
Tabelle 3: Verbindung zwischen der zu beurteilenden Leistung des Bausatzes oder Bauteiles und der Angabe zur Klassifizierung, Einstufung und Erklärung
ER | Abschnitt der ETAG über die zu beurteilende Produktleistung | Klasse, Verwendungskategorie, Kriterium | Option "Keine Leistung festgestellt" zulässig |
1 | - | - | - |
2 | 6.2.1 Brandverhalten | Euroklassen A, bis F | JA |
3 | 6.3.1 Wasserdichtigkeit | Klasse I oder II | JA |
6.3.2 Wasserdurchlässigkeit | Klasse I oder II | JA | |
6.3.3 Wasserdampfdurchlässigkeit | Wert oder nicht relevant | JA | |
6.3.4.1 Kapillaritätsprüfung | Wert oder nicht relevant | JA | |
6.3.4.2 Hygrothermisches Verhalten | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.3.4.3 Frost-Tauwechselverhalten | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.3.5 Abgabe gefährlicher Stoffe | Angabe der gefährlichen Stoffe und ihrer Konzentration usw. "Keine gefährlichen Stoffe" | NEIN | |
4 | 6.4.1.1 Windsogversuch | Widerstand | NEIN |
6.4.1.2 Ermüdungsprüfung | Widerstand | NEIN | |
6.4.1.3 Winddruckversuch | Widerstand | NEIN | |
6.4.2 Mechanische Festigkeit | Charakt. Widerstand | NEIN | |
6.4.2.3 Eigengewichtsprüfung | Widerstand | JA | |
6.4.2.4 Verschiebungsprüfung | Wert für Ue und L | JA | |
6.4.3 Prüfung der Haltevorrichtungen | Charakt. Widerstand | JA | |
6.4.4 Widerstand gegen horizontale Lasten | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.4.5 Stoßfestigkeit | Kategorien I, II, III | JA | |
6.4.6 Brucheigenschaften | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
5 | 6.5 Schallschutz | Rw-Wert | JA |
6 | 6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand | R-Wert | NEIN |
6.6.2 Wärmedurchlasswiderstand des Dämmmaterials | R-Wert | NEIN | |
6.6.3 Wärmedurchlasswiderstand der Deckschicht | R-Wert | JA | |
Aspekte der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchs- tauglichkeit | 6.7.1.1 Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit und Schwinden des eingebauten Systems | Bestanden/Nicht bestanden | JA |
6.7.1.2 Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit und Schwinden des Dämmmaterials | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.2.1 Frost-Tauwechselbeständigkeit der Deckschicht | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.2.2 Frost-Tauwechselbeständigkeit des eingebauten Systems | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.2.3 Frost-Tauwechselbeständigkeit des Klebstoffs | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.3.1 Formbeständigkeit der Deckschicht | angegebener/ermittelter Wert | JA | |
6.7.3.2 Formbeständigkeit des Dämmmaterials | angegebener/ermittelter Wert | JA | |
6.7.3.3 Wärmezyklen | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.4 Beständigkeit gegen chemische und biologische Einflüsse | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.5 Korrosion | Bestanden/Nicht bestanden | JA | |
6.7.6 UV-Strahlung | Bestanden/Nicht bestanden | JA |
6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Nicht relevant.
6.2 Brandschutz
6.2.1 Brandverhalten
Der Bausatz und seine Bestandteile sollen gemäß EN 13501-1 (2002) "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten" klassifiziert werden (in Übereinstimmung mit den Vorgaben der entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission anzuwenden).
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass, da der Bausatz nicht entsprechend Brandszenarien von Fassaden beurteilt wurde, in einigen Ländern ein zusätzlicher Nachweis der Brauchbarkeit auf der nationalen Ebene notwenig sein könnte, solange kein harmonisiertes System vorliegt.
6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
6.3.1 Wasserdichtigkeit
Zwei Anforderungen sollen erfüllt werden:
Es gibt zwei zulässige Kategorien von Bausätzen, die hinsichtlich deren Schutzgrades klassifiziert werden. Ihre Verwendung ist abhängig von den klimatischen Bedingungen und von der Beanspruchung unter Berücksichtigung der tragenden Wand.
Typ I
Systeme, die die Wassermenge, die den Untergrund (Wand) erreichen kann, erheblich begrenzen und bei denen Vorrichtungen für das Sammeln und Abführen eingedrungenen Wassers vorgesehen sind (z.B. Systeme mit offenen Fugen, die über einen Druckausgleichszwischenraum und über Drainagemöglichkeit verfügen).Anmerkung: Diese Systeme gelten als geeignet für alle Regenbeanspruchungen mit Ausnahme von Gebäuden in Meeresnähe (< 20 km).
Typ II
Systeme, bei denen die Außenoberfläche das Eindringen von Wasser verhindert und daher die innert liegenden Schichten der Wärmedämmelemente und die Fugen zwischen den Wärmedämmelementen vor dem Eindringen von Wasser schützt.Anmerkung: Diese Bausätze können unabhängig von der Regenbeanspruchung eingesetzt werden.
Die Zulassungsstelle wird den Grad des Regenschutzes ermitteln (Typ I oder II).
6.3.2 Wasserdurchlässigkeit
Das Eindringen und die Ausbreitung von Wasser im eingebauten System (bei Typ I gemäß Abschnitt 6.3.1) sind visuell zu beurteilen und es sind eventuell zu erwartende Änderungen des Verhaltens des Systems hinsichtlich Feuchtigkeit und Dauerhaftigkeit einzuschätzen (siehe Abschnitt 6.3.4.2 und Abschnitt 6.3.4.3).
6.3.3 Wasserdampfdurchlässigkeit
Die Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit ist nur erforderlich, wenn Gefahr von Tauwasserbildung erkannt ist.
Die Gefahr von Tauwasserbildung im Bauteilinnern kann wie folgt beurteilt werden:
Anmerkung 1: Wenn an der Wärmedämmschicht kein Versuch nach EN 12086 durchgeführt wird, werden Tabellenwerte nach EN 12524 angegeben.Anmerkung 2: Die Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke der Deckschicht (Sd = δa x ZDeckschicht [m], wobei δa = Wasserdampfdiffusionsleitkoeffzient der Luft [kg/(m.s.Pa)]) sollte in der Regel die folgenden Werte nicht überschreiten:
- 3,0 m, wenn ein Dämmstoff aus Schaumkunststoff verwendet wird
- 1,0 m, wenn ein Dämmstoff aus Mineralwolle verwendet wird.
6.3.4 Verhalten bei Feuchtigkeit
6.3.4.1 Kapillaritätsprüfung
Die durchschnittliche Wasseraufnahme pro m2 nach 1 Stunde und nach 24 Stunden der drei Versuchskörper wird rechnerisch ermittelt:
Die durchschnittliche Wasseraufnahme pro m2 nach 1 Stunde und nach 24 Stunden soll in der ETA angegeben werden.
6.3.4.2 Leistung unter hygrothermischer Beanspruchung
Die Leistungsanforderungen sind in Abschnitt 6.7.1.1 behandelt.
6.3.4.3 Frost-Tauwechselbeständigkeit
Die Leistungsanforderungen sind in Abschnitt 6.7.2 behandelt.
6.3.5 Freisetzung gefährlicher Stoffe
Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETA abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".
6.4 Nutzungssicherheit
6.4.1 Widerstand gegen Windlasten
Die Bewertung wird aufgrund der Ergebnisse aus dem Windsogversuch, dem Winddruckversuch (siehe Abschnitt 5.4.1) und aus den mechanischen Prüfungen (siehe Abschnitt 5.4.2) vorgenommen.
Wenn die Ergebnisse der mechanischen Prüfungen zu Grunde gelegt werden, soll die Berechnung des charakteristischen Werts für den Widerstand gegen Windlasten Q5% aus dem für die Komponente ermittelten charakteristischen Wert des Widerstands in der ETA angegeben werden.
6.4.1.1 Windsogversuch
Die Last Q, bei der der Probekörper versagt, die Art des Versagens und der Wert der maximalen Durchbiegung sollen in der ETA angegeben werden.
Ferner sollen die Messpunkte in einer Zeichnung des Probekörpers markiert werden. Für die einzelnen Messpunkte soll die Durchbiegung bei jeder Laststufe tabellarisch aufgezeichnet werden.
6.4.1.2 Ermüdungsprüfung
In der ETA soll die Last W100% angegeben werden.
Die Messpunkte sollen in einer Zeichnung des Probekörpers markiert werden. Für die einzelnen Messpunkte soll die Durchbiegung bei jeder Laststufe tabellarisch aufgezeichnet werden (zu Beginn und Ende jeder Serie von Zyklen).
6.4.1.3 Winddruckversuch
In der ETA sollen die Last Q, bei der der Probekörper versagt, die Art des Versagens und der Wert der maximalen Durchbiegung angegeben werden.
Ferner sollen die Messpunkte in einer Zeichnung des Probekörpers markiert werden. Für die einzelnen Messpunkte soll die Durchbiegung bei jeder Laststufe tabellarisch aufgezeichnet werden.
6.4.2 Mechanische Festigkeit
6.4.2.1 Haftzugfestigkeit zwischen Deckschicht und Dämmschicht
Die charakteristische Haftzugfestigkeit des Wärmedämmelements sollte größer oder gleich 0,08 N/mm2 sein und die Versagensart soll in mehr als 90 % der Fälle durch Kohäsionsbruch erfolgen.
Der Haftzugfestigkeitswert (Abschnitt 5.4.2.1) nach hygrothermischen und Frost-Tauwechsel Prüfungszyklen FMittel,e sollte mindestens 75 % des Anfangswerts FMittel,n betragen.
6.4.2.2 Durchziehversuche
Folgende Merkmale werden ausgewertet:
6.4.2.2.1 Zugfestigkeit des Dämmstoffes
In der ETA sollen der mittlere und der charakteristische Wert angegeben werden.
6.4.2.2.2 Durchzugswiderstand der Befestigungen durch die Deckschicht
In der ETA sollen der mittlere und der charakteristische Wert angegeben werden.
6.4.2.2.3 Tragfähigkeit der Nutverbindung in der Deckschicht
In der ETA sollen der mittlere und der charakteristische Wert angegeben werden.
6.4.2.2.4 Tragfähigkeit der Nutverbindung in der Wärmedämmschicht
In der ETA sollen der mittlere und der charakteristische Wert angegeben werden.
6.4.2.2.5 Durchzugwiderstand der Befestigungen aus Profilen
In der ETA sollen der mittlere und der charakteristische Wert angegeben werden.
6.4.2.3 Eigengewichtsprüfung
Die Zulassungsstelle soll beurteilen, ob die Verformung durch Eigengewicht mit dem System verträglich ist.
6.4.2.4 Verschiebungsprüfung
In der ETA sind der Wert Ue und die Formel zum Bestimmen von L als einer Funktion von ΔT anzugeben.
6.4.3 Prüfung der Haltevorrichtungen
Da die Ausführungsvarianten sehr vielfältig sind, hat die Zulassungsstelle über die im Einzelfall relevante Vorgehensweise zu entscheiden.
6.4.4 Widerstand gegen horizontale Lasten
Bei keinem Bestandteil soll eine bleibende Verformung auftreten, die dazu führen kann, dass die relevanten wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.
6.4.5 Stoßfestigkeit
Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Kategorien entsprechen dem Beanspruchungsgrad im eingebauten Zustand. Jede Art von Vandalismus ist dabei ausgeschlossen.
Tabelle 5: Definition der Nutzungskategorien
Nutzungskategorie | Beschreibung |
I | Ein der Öffentlichkeit leicht zugänglicher und gegen Stöße mit harten Körpern ungeschützter Bereich in Erdbodennähe, der jedoch keiner abnorm starken Nutzung ausgesetzt ist. |
II | Ein Bereich, der Stößen durch geworfene oder mit dem Fuß gestoßene Gegenstände ausgesetzt ist, sich jedoch an öffentlich zugänglichen Stellen befindet, wo die Einbauhöhe des Systems die Größe des Stoßes begrenzt; oder in niedrigeren Bereichen, wo ein Zugang zum Gebäude in erster Linie durch Personen erfolgt, die einen Grund haben, Sorgfalt walten zu lassen. |
III | Ein Bereich, in dem Stoßbeschädigungen durch Personen oder geworfene bzw. mit dem Fuß gestoßene Gegenstände unwahrscheinlich sind. |
Der Stoß des harten Körpers mit Stahlkugel und der dynamische Durchstoß mit dem Perfotest repräsentieren die Einwirkung von schweren, nicht verformbaren oder spitzen Gegenständen, die unfallbedingt auf das eingebaute System treffen. Auf der Grundlage der Prüfergebnisse wird der Bausatz in Kategorie I, II oder III wie folgt eingestuft:
Tabelle 6: Einteilung in Kategorien
Kategorie III | Kategorie II | Kategorie 1 | |
Prüfung 5.1.4.5.1 Stoß 3 Joule | Kein Durchstoß der Deckschicht 2 | keine Rissbildung in der Deckschicht | keine Beschädigung 1 |
Prüfung 5.1.4.5.1 Stoß 10 Joule | ------- | Kein Durchstoß der Deckschicht 2 | keine Beschädigung 1 |
Prüfung 5.1.4.5.2 Stoß 10 Joule | keine Beschädigung 1 | ------- | ------- |
Prüfung 5.1.4.5.2 Stoß 60 Joule | ------- | keine Beschädigung 1 | keine Beschädigung 1 |
Prüfung 5.1.4.5.2 Stoß 300 Joule | ------- | keine Beschädigung 1 | |
Prüfung 5.1.4.5.2 Stoß 400 Joule | ------- | ------- | keine Beschädigung 1 |
Prüfung 5.1.4.5.3 | Kein Durchstoß 3 mittels eines Stempels mit 20 mm Durchmesser | Kein Durchstoß 3 mittels eines Stempels mit 12 mm Durchmesser | Kein Durchstoß 3 mittels eines Stempels mit 6 mm Durchmesser |
1) oberflächliche Schäden ohne Rissbildung gelten als "Keine Beschädigung". 2) Das Prüfergebnis wird als "durchstoßen" bewertet, wenn eine kreisförmige Rissbildung bis zum Dämmstoff zu verzeichnen ist. 3) Das Prüfergebnis wird als "durchstoßen" bewertet, wenn bei mindestens 3 der 5 Aufpralle eine Zerstörung der Deckschicht bis zu einem gewissen Grad zu beobachten ist. |
6.4.6 Brucheigenschaften
Die Zulassungsstelle soll feststellen, dass die Wärmedämmelemente keine spitzen oder scharfen Kanten aufweisen und dass die Oberfläche der Elemente keinen Personenschaden verursacht.
6.5 Schallschutz
Der gemäß EN ISO 140-3 "Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen" ermittelte und gemäß EN ISO 717 "Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen" bewertete Rw-Wert kann zusammen mit der Beschreibung der tragenden Wand angegeben werden.
Die Option "Keine Leistung festgestellt" ist möglich.
6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Der Wärmedurchlasswiderstand des Bausatzes soll in der ETA in Form des gesamten Wärmedurchlasswiderstands in m2 K/W unter Berücksichtigung von Wärmebrücken (z.B. durch die Befestigungen) gemäß Abschnitt 5.6 angegeben werden.
Dieser Wärmedurchlasswiderstand sollte über 0,5 m2 K/W liegen.
6.6.2 Wärmedurchlasswiderstand des Dämmstoffes
In der ETA soll der charakteristische Wärmedurchlasswiderstand angegeben werden.
6.6.3 Wärmedurchlasswiderstand der Deckschicht
In der ETA soll der Wärmedurchlasswiderstand angegeben werden bzw. als vernachlässigbar deklariert werden.
6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchstauglichkeit
6.7.1 Temperatur, Feuchtigkeit und Schwinden
6.7.1.1 Bausatz
Folgende Schäden sollten weder während noch am Ende der Prüfung auftreten:
Am Ende des Prüfprogramms soll in dem Kontaktbereich zwischen Bausatz/Untergrund kein Eindringen von Wasser zu beobachten sein.
Der Haftzugfestigkeitswert (Abschnitt 5.4.2.1) nach den hygrothermischen Prüfzyklen FMittel,csollte mindestens 75 % des Anfangswerts FMittel,n betragen.
Die Standardabweichung der Haftzugfestigkeitswerte soll in der ETA angegeben werden.
6.7.1.2 Dämmstoff
Der mittlere Wert (Abschnitt 5.7.1.2) im feuchten Zustand (Versuchsreihe 1, 2 und 3) sollte mindestens 50 % des mittleren Werts in trockenem Zustand betragen.
In der ETA soll der mittlere Wert im trockenen Zustand und im feuchten Zustand angegeben werden.
6.7.2 Frost-Tauwechsel
6.7.2.1 Frost-Tauwechselbeständigkeit der Deckschicht
Die Deckschicht sollte gemäß der relevanten EN-Norm frostbeständig sein.
6.7.2.2 Frost-Tauwechselbeständigkeit des Bausatzes
Der Bausatz gilt als frostbeständig, wenn die Wasseraufnahme des Wärmedämmelements nach 24 Stunden unter 0,5 kg/m2 liegt.
In allen anderen Fällen ist eine Analyse der Ergebnisse aus den Prüfungen nach Abschnitt 5.3.4.1 erforderlich.
Die Leistungsanforderung für den Bausatz gilt als erfüllt, wenn folgende Schäden weder während noch am Ende der Prüfung auftreten (5.7.2.2):
Der Haftzugfestigkeitswert (Abschnitt 5.4.2.1) nach, den Frost-Tauwechsel Prüfzyklen FMittel,c nsollte mindestens 75 % des Anfangswertes FMittel,n betragen.
Die Standardabweichung der Haftzugfestigkeitswerte soll in der ETA angegeben werden.
6.7.2.3 Frost-Tauwechselbeständigkeit des Klebstoffs
Die Zulassungsstelle wird überprüfen/ermitteln, ob die Hauptversagensart und die Festigkeitsänderung (vor und nach der Alterung) das ordnungsgemäße Funktionieren des Bausatzes im Gebrauchszustand beeinträchtigen wird.
6.7.3 Formbeständigkeit
6.7.3.1 Deckschicht
In der ETA sollen der mittlere und der charakteristische Wert angegeben sein.
6.7.3.2 Dämmstoff
In der ETA soll der mittlere oder der tabellierte Wert angegeben werden; er sollte 1,5 mm/m nicht überschreiten.
6.7.3.3 Wärmezyklen
Folgende Schäden sollten weder während noch am Ende der Wärmezyklen auftreten:
6.7.4 Widerstand gegen chemische und biologische Einflüsse
Falls erforderlich, sollte die durch chemische und biologische Einflüsse verursachte Beeinträchtigung der Leistung angegeben werden.
Die Zulassungsstelle wird bestimmen, ob dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren des eingebauten Systems im Gebrauchszustand verhindert wird.
6.7.5 Korrosion
Falls erforderlich, sollte die durch Korrosion verursachte Beeinträchtigung der Leistung angegeben werden.
Die Zulassungsstelle wird bestimmen, ob dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren des Bausatzes im Gebrauchszustand verhindert wird.
6.7.6 UV-Strahlung
Falls erforderlich, sollte die durch UV-Bestrahlung verursachte Beeinträchtigung der Leistung angegeben werden.
Die Zulassungsstelle wird bestimmen, ob dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren des eingebauten Systems im Gebrauchszustand verhindert wird.
Bei der Beurteilung sind alle festgelegten Sicherheitsfaktoren zu berücksichtigen.
Zur Information kann die zu erwartende Farbveränderung ebenfalls angegeben werden.
7 Annahmen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit der Produkte beurteilt wird
Im vorliegenden Kapitel sind die Annahmen und Empfehlungen für Entwurf, Einbau und Ausführung, für Verpackung, Transport und Lagerung sowie für die Nutzung, die Instandhaltung und die Instandsetzung aufgeführt, denen zufolge die Beurteilung der Brauchbarkeit nach der ETAG vorgenommen werden kann (nur wenn erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).
Die Wand, auf die der Bausatz aufgebracht wird, soll ausreichend luftdicht sein.
Das Schalldämmmaß der Wand kann sich infolge der Aufbringung eines Bausatzes ändern.
7.1 Entwurf und Bemessung des Bauwerks
Das Bauwerk einschließlich der Details (Anschlüsse, Fugen usw.) sollte so entworfen und ausgeführt werden, dass ein Eindringen von Wasser hinter das eingebaute System oder Tauwasserbildung im Bauteil verhindert wird.
Es sollte möglich sein, Befestigungen (für Regenfallrohre usw.) in dem Untergrund anzubringen, ohne dass dadurch die Unversehrtheit des Systems in einem das gesamte Leistungsverhalten beeinträchtigenden Maße herabgesetzt wird.
Die Befestigung der Wärmedämmelemente im Untergrund sollte jeweils projektbezogen so entworfen und bemessen werden, dass das Eigengewicht der Elemente und gegebenenfalls die auf das System aufgebrachten Lasten mit einem geeigneten Sicherheitsfaktor abgetragen werden.
Entwurf und Ausführung des Bauwerks (Wand einschließlich des montierten Bausatzes) sollten unter dem hygrothermischen Aspekt beurteilt werden, um die Anfälligkeit für Tauwasserbildung im Bauteilinneren zu ermitteln.
7.2 Ausführung der Arbeiten
Die Arbeiten sollten von dafür ausgebildeten Fachleuten ausgeführt werden.
In der ETA und den Zusatzdokumenten sollte eine detaillierte Beschreibung der Anbringung des Bausatzes enthalten sein, in der die erforderlichen Vorgehensweisen (Vorbereitung des jeweiligen Untergrunds, insbesondere bei alten Wänden, usw.), die Abfolge und der zeitliche Ablauf der Handlungen sowie das Befestigungsverfahren (Geräte, Ausrüstung, Werkzeuge) aufgeschlüsselt sind.
7.2.1 Untergrund
Der Untergrund sollte tragfähig und trocken sein.
In der ETA sollte die zulässige Unebenheit des Untergrunds angegeben werden.
Anmerkung: Eine üblicherweise akzeptable Ebenheit des Untergrunds beträgt:
< 5mm/20 cm;
< 10mm/2 m.
Wände aus Beton (gemäß EC 2) oder Mauerwerk (gemäß EC 6), für die Dübel zugelassen sind, gelten als für die Anforderungen (bzgl. der Tragfähigkeit des Untergrundes) geeignet.
Bei einem anderen Untergrund sollte die Eignung gemäß der EOTA-Leitlinie für Kunststoffdübel vor Ort geprüft werden.
7.2.2 Ausführung des Bausatzes (Montage der Wärmedämmelemente)
Die Wärmedämmelemente werden mit durchlaufenden oder nicht durchlaufenden vertikalen Fugen angebracht.
Die Ausführung sollte auf Fassadenflächen zwischen Dehnungsfugen begrenzt werden (d. h. vorhandene Dehnungsfugen im Untergrund sind in der Außenwandbekleidung auch vorzusehen).
7.2.3 Instandhaltung und Instandsetzung
Es wird davon ausgegangen, dass zur Erhaltung des Leistungsverhaltens des eingebauten Systems die Deckschicht normalen Instandhaltungsmaßnahmen unterzogen werden sollte.
Zu Instandhaltungsmaßnahmen gehören:
Notwendige Reparaturen sollten schnell ausgeführt werden.
Es ist wichtig, Instandhaltungsarbeiten nach Möglichkeit schnell unter Verwendung verfügbarer Produkte und Werkzeuge ohne Beeinträchtigung des Aussehens durchzuführen.
Kommentar: Es ist darauf zu achten, dass Produkte verwendet werden, die mit den Produkten des Bausatzes verträglich sind.
weiter . |