umwelt-online: ETAG 022 - Teil 1: Leitlinie für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen - Flüssig aufzubringende Abdichtungen mit oder ohne Nutzschicht (3)

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Flüssig aufzubringende Abdichtungen: Verarbeitbarkeit und Dicke der fertigen AbdichtungsschichtAnhang D
(22. März 2005)

1 Geltungsbereich

Dieses Verfahren bezieht sich auf die Beurteilung der Verarbeitbarkeit und der Bestimmung der Dicke von flüssig aufzubringenden Abdichtungen. Die Dickenbestimmung wird an der fertigen Abdichtungsschicht, d.h. nach Trocknung/Erhärtung durchgeführt.

2 Anwendungsbereich

Dieses Verfahren ist bei allen Abdichtungen anwendbar, die für die Verwendung auf Wänden oder Böden in Nassräumen vorgesehen sind.

3 Quellenangabe

keine

4 Definitionen

keine

5 Herstellung der Prüfkörper

Für den Versuch wird ein Prüfkörper verwendet. Der Prüfkörper wird im Labor als Platte hergestellt, auf die die Abdichtung gemäß den Herstellerangaben aufgebracht wird. Eine der am häufigsten verwendeten Plattenart sollte gemeinsam mit dem Antragsteller ah Untergrund ausgewählt werden, z.B. Gipskartonplatte. Wenn der Antragsteller nichts anderes bestimmt, wird die Abdichtung auf eine vertikal stehende Platte aufgebracht.

6 Prüfverfahren

6.1 Prinzip

Die Abdichtung wird auf eine Platte aufgetragen. Das Gewicht de: aufgetragenen Materials und die Dicke der fertigen und ausgehärteten Abdichtung werden bestimmt.

Auf Basis der gemessenen Dicke und der verwendeten Material menge kann die Dicke in mm/kg oder alternativ in kg/mm bestimm werden, d.h. die Menge der flüssigen Abdichtung, die für 1 mit Dicke der fertigen Abdichtung erforderlich ist.

6.2 Geräte

6.3 Durchführung

Die Abdichtung wird auf eine Platte aufgebracht, die mindesten 1 m2 groß sein sollte. Das Aufbringen erfolgt gemäß den Angaben des Herstellers unter Verwendung einer zusätzlichen Grundierung Verstärkungseinlage usw., wenn dies erforderlich ist. Die vorgeschriebene Anzahl der Anstriche und die erforderliche Trocknungs-Aushärtezeit vor jedem weiteren Anstrich sind einzuhalten.

Die Menge der aufgebrachten Abdichtung wird durch das Wiegen des Eimers, einschließlich der Auftragswerkzeuge, vor und nach dem Aufbringen bestimmt.

Wenn das Aufbringen beendet ist, wird der Prüfkörper zur Trocknung/Aushärtung der Abdichtung bei 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit mindestens eine Woche gelagert.

Nach der Aushärtung wird die Platte in zwei Hälften geschnitten und die Schnittkante wird mit einem scharfen Messer bearbeitet, um eine glatte Schnittfläche durch die fertige Abdichtung zu erhalten.

Zehn Stellen werden entlang der Schnittkante nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. An jeder der 10 Stellen wird die Dicke der fertigen Abdichtung mit Hilfe einer Messlupe gemessen.

Der Mittelwert der Dicke und die Standardabweichung werden auf der Basis von Einzelwerten bestimmt.

Auf Basis der gemessenen Dicke und der verwendeten Materialmenge kann die Dicke in mm/kg oder alternativ in kg/mm bestimmt werden, d.h. die Menge der flüssigen Abdichtung, die für 1 mm Dicke der fertigen Abdichtung erforderlich ist.

Die Brauchbarkeit und das Fließen der Abdichtung werden subjektiv beim Aufbringen bewertet.

6.4 Darstellung der Ergebnisse

Das Versuchsergebnis wird entweder als kg/(mm x m2) oder in (m2 x mm)/kg angegeben.

Die Bewertung der Verarbeitbarkeit der Abdichtung ist vorzunehmen.

7 Prüfbericht

Der Prüfbericht sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift der Prüfstelle
  2. Kennnummer des Prüfberichtes
  3. Name und Anschrift der Organisation oder der Person, die den Versuch beauftragt hat
  4. Zweck des Versuchs
  5. Methode der Herstellung der Prüfkörper und andere Randbedingungen (Datum und die für die Herstellung der Prüfkörper verantwortliche Person)
  6. Name und Anschrift des Herstellers oder des Lieferanten des geprüften Materials oder Systems
  7. Name und Identifizierungsmerkmal des geprüften Produkts oder der geprüften Produkte
  8. Beschreibung des geprüften Gegenstandes
  9. Lieferdatum des getesteten Gegenstandes
  10. Datum des Versuchs
  11. Prüfverfahren
  12. Konditionierung der Prüfkörper, Angaben zu Umgebungsbedingungen während des Versuchs (Temperatur, relative Feuchte usw.)
  13. Beschreibung der Versuchseinrichtung und der verwendeten Apparate
  14. Abweichungen vom Prüfverfahren
  15. Versuchsergebnisse
  16. Ungenauigkeit oder Unsicherheiten der Versuchsergebnisse
  17. Datum und Unterschrift

 

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Wände in Nassräumen: Wasserdichtheit und Beständigkeit gegen Wasser und Feuchtigkeit von Wänden mit biegsamem UntergrundAnhang E
(24. November 2005)

1 Geltungsbereich

Dieses Verfahren dient zur Bewertung von Wänden und/oder Wandabdichtungen in Nassräumen, d.h. Badezimmern oder Räumen mit ähnlicher Wasserbeanspruchung. Der Versuch soll das Langzeitverhalten simulieren.

2 Anwendungsbereich

Das Verfahren ist auf alle Wänden und/oder Wandabdichtung anwendbar, die für die Verwendung als Abdichtungen auf Wände in Nassräumen mit biegsamem Untergrund vorgesehen sind.

3 Quellenangabe

keine

4 Definitionen

Die Wasserdichtheit bezieht sich auf den Widerstand gegen de Eindringen von Wasser in die Wand oder durch die Wand hindurch während des Versuchs.

5 Herstellung der Prüfkörper

Für den Versuch wird nur ein Prüfkörper verwendet. Der Prüfkörper wird im Labor als eine Versuchswand zwischen angrenzenden Fußboden und Decke (die in der Regel bereits besteht und nick Teil des Systems ist) eingebaut.

Für die Prüfung der Abdichtungen sollte der üblicherweise verwendete Wandtyp gemeinsam mit dem Antragsteller festgelegt werde, und als Untergrund dienen, z.B. Gipskartonplatte auf eine Stahlrahmentrennwand. Vorzugsweise ist der Typ der Versuch: wand auszuwählen, der als kritischster für die zu prüfend Abdichtung einzustufen ist. Falls erforderlich, kann die Prüfung mit der Abdichtungsschicht ohne Nutzschicht, z.B. Keramikfliesen durchgeführt werden.

Die Prüfwand ist gemäß den Anweisungen der Hersteller oder Lieferanten, wie für den praktischen Gebrauch vorgesehen, herzu stellen. Die Wand muss mindestens 2,3 m hoch sein. Die Zahl uni Art von Aufhängern, Befestigungen, Verstärkungen für Waschbecken, Toilette usw. ist festzulegen. Das Aufbringen der Abdichtungen oder anderer wasserdichter Schichten muss gemäß den Angaben des Herstellers erfolgen.

Die Prüfwand soll mindestens eine Außenecke (in Raumrichtung sowie ein Fenster im Abstand von ca. 1,2 m über dem Bodenniveau und von 0,3 m von angrenzenden Wänden aufweisen. Vie Wasserrohre und ein Abflussrohr sollen die Wand durchdringen Zwei der Wasserrohre sollen senkrecht zur Wandoberfläche stehen Die Durchdringungen sollen auf der Wand gemäß den Angaben de Herstellers ausgeführt und befestigt werden. Zwei der Wasserrohre sollen PEX-Rohre sein, die über 2 Verteilerkästen verbunden sind und gemäß den Festlegungen des Herstellers montiert werden. Die Enden der Rohre sollen verschlossen werden.

Zwei Halter für ein Waschbecken werden ca. 0,8 m über Bodenniveau montiert.

Falls erforderlich, kann der Prüfkörper mit anderen als den oben beschriebenen Details versehen sein, z.B. Haltegriffe für Behinderte

Zur Erleichterung der Beurteilung, ob das Wasser während de: Versuchs in oder durch die Wand dringt, kann auf Teile der Wand ein Feuchteindikator aufgebracht werden bzw. kann während de; Versuchs der Feuchtegehalt im Holz, in Gipskartonplatten usw. mittels eines Feuchtemessers aufgezeichnet werden.

6 Prüfverfahren

6.1 Prinzip

Die Wand wird abwechselnd Heiß- und Kaltwasser ausgesetzt. Die Rohrdurchdringungen und die Halter für das Waschbecken werden kurzzeitig mechanischer Beanspruchungen ausgesetzt.

6.2 Geräte

Die Prüfvorrichtung besteht aus einem wasserdichten Boden mit einem Bodenablauf, einer Decke und zwei Wänden. In den Wänden sollen eine Tür und ein Luftzuführungsschlitz in Bodennähe, z.B. unter der Tür, und ein Luftaustritt in Deckennähe installiert sein. Die Prüfvorrichtung ist so zu errichten, dass Prüfwände mit realen Details ausgestattet werden können.

7 Düsen werden ca. 1 m über dem Bodenniveau und in einer Entfernung von ca. 300 mm von der Wandoberfläche installiert. Die Düsen sind mit Wasserleitungen zu verbinden. Der Sprühstrahl des Wassers aus den Düsen soll einen Kegel von ca. 60° bilden und gleichmäßig verteilt sein. Die Düsen sollen einen Durchsatz von je ca. 0,05 l/s haben.

Anmerkung: Eine passende Düse ist von Spraying Systems Inc., USA. Die Bezeichnung lautet:
1/4 G 10 (weiblich) oder
1/4 GG 10 (männlich)

Die Durchführung der Versuche bei der Besprühung der Prüfvorrichtung mit Heiß- und Kaltwasser und zur Kontrolle der relativen Luftfeuchtigkeit erfolgt nach folgendem Schema:

Die Temperatur ist an der Düse zu messen.

Der Zyklus wird 1500 Mal wiederholt.

Die Vorrichtung zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit der wanddurchdringenden Rohre gegen dynamische Belastungen durch Simulierung der Gebrauchsbelastung der Installation, einschließlich Reparatur, besteht aus einem kleinen elektrischen Motor, z.B. Bosch 12 V Scheibenwischermotor, der mit einem rotierenden Gestänge mit einem Gewicht am Ende des Gestänges ausgerüstet ist. Die Länge des rotierenden Gestänges beträgt 250 mm und die Masse des Eigengewichts 0,3 kg. Das Gestänge wird mit 45 Umdrehungen pro Minute gedreht. Der Motor wird an dem Rohr, das die Wand durchdringt, befestigt. Die Masse der gesamten Einrichtung beträgt 2,3 kg. Das rotierende Gestänge soll einen Abstand von ca. 200 mm von der Wandoberfläche haben.

Feuchteindikator, z.B. 1 Teil Methylenblau auf 200 Teile Talkum, bzw. Feuchtesensor oder Feuchtemesser.

6.3 Herstellung der Prüfkörper

Der Prüfkörper wird wie oben beschrieben (Abschnitt 5) vorbereitet. Falls erforderlich, zum Beispiel, um die Aushärtung der Abdichtung oder des Klebers zu ermöglichen, verbleibt die gesamte Konstruktion zur Aushärtung für eine ausreichende Zeit im Prüflabor. Für die Konditionierung werden keine spezifischen Anforderungen bezüglich Temperatur und Feuchte im Labor vorgegeben. Die fertige Wandoberfläche wird unmittelbar vor der Prüfung mit Wasser mit einem Zusatz vom neutralen Reinigungsmittel gewaschen.

Um die Beurteilung der Wasserdichtigkeit der Durchdringungen der Wasserrohre zu erleichtern, wird empfohlen, während des Versuchs den Feuchtigkeitsgehalt im Umkreis der Durchdringungen aufzuzeichnen, z.B. durch den Einbau von Feuchtesensoren in die Wand.

6.4 Durchführung

6.4.1 Eine statische Last von 1500 N wird mittig senkrecht nach unten auf einem Querbalken aufgebracht, der auf den Waschbeckenstützen in 300 mm Abstand von der Wand aufgelegt wird (Simulation einer Last von vorne auf das Waschbecken). Alternativ kann die Last mit je 750 N auf jede Halterung aufgebracht werden. Die Last wird nach 5 Minuten entfernt. Die Durchbiegungen der Halterungen werden in einem 300 mm Abstand von der Wand vor der Belastung und 10 Minuten, nachdem die Last entfernt worden ist, gemessen. Jedes Anzeichen von Beschädigung wird festgehalten.

6.4.2 Die Düsen werden so angeordnet, dass der Sprühstrahl auf die kritischsten Bereiche der Wand gerichtet ist, z.B. Fugen, Ecken und Rohrdurchdringungen.

Die Wände werden gemäß der Reihenfolge in Abschnitt 6.2 Heiß- und Kaltwasser ausgesetzt. Der Beanspruchungszyklus wird 1500 Mal wiederholt.

Nach den 1500 Zyklen wird die Vorrichtung für die mechanische Prüfung an einer Wasserrohrdurchdringung jeden Typs nacheinander montiert (Abstand von der Wandoberfläche 0,4 m). Der Motor wird 24 Stunden betrieben.

Die Beanspruchung durch Heiß- und Kaltwasser wird gemäß der Reihenfolge in Abschnitt 6.2 1500 Mal wiederholt.

Jede Wasserdurchdringung, äußere Veränderung, Veränderung im Feuchtegehalt usw. ist festzuhalten.

Abschließend wird die Wand demontiert und jede Wasserdurchdringung, Veränderung der Abmessungen oder andere Faktoren, die die Dauerhaftigkeit beeinflussen können, werden notiert.

6.5 Darstellung der Ergebnisse

Die Wand gilt dann als wasserdicht, wenn es keine Anzeichen von Wasserdurchdringungen gibt. Wenn keine Beschädigungen, z.B. Veränderungen der Abmessungen, entstanden sind, ist die Wand als wasserbeständig zu bezeichnen.

Die Lasten, die auf das Waschbecken usw. aufgebracht worden sind, dürfen nicht zu großen bleibenden Verformungen führen.

7 Prüfbericht

Der Prüfbericht sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift der Prüfstelle
  2. Kennnummer des Prüfberichtes
  3. Name und Anschrift der Organisation oder der Person, die den Versuch beauftragt hat
  4. Zweck des Versuchs
  5. Methode der Herstellung der Prüfkörper und andere Randbedingungen (Datum und die für die Herstellung der Prüfkörper verantwortliche Person)
  6. Name und Anschrift des Herstellers oder des Lieferanten des geprüften Materials oder Systems
  7. Name und Identifizierungsmerkmal des geprüften Produkts oder der geprüften Produkte
  8. Beschreibung des geprüften Gegenstandes
  9. Lieferdatum des getesteten Gegenstandes
  10. Datum des Versuchs
  11. Prüfverfahren
  12. Konditionierung der Prüfkörper, Angaben zu Umgebungsbedingungen während des Versuchs (Temperatur, relative Feuchte usw.)
  13. Beschreibung der Versuchseinrichtung und der verwendeten Apparate
  14. Abweichungen vom Prüfverfahren
  15. Versuchsergebnisse
  16. Ungenauigkeit oder Unsicherheiten der Versuchsergebnisse
  17. Datum und Unterschrift

 

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Wasserdichtheit an Durchdringungen und anderen Details von Wänden in Nassräumen mit biegsamem UntergrundAnhang F
(07. Oktober 2005)

1 Geltungsbereich

Dieses Verfahren dient zur Bewertung der Wasserdichtheit von üblicherweise verwendeten Details, z.B. Anschlüsse und Durchführungen für Wasserrohre und Auslässe von wasserdichten Wänden oder mit Abdichtungen versehenen Wänden in Nassräumen. Das Prüfverfahren dient zur Simulierung der mechanischen Belastung und Beanspruchung durch Heiß- und Kaltwasser, wie sie über einen längeren Zeitraum erwartet werden können. Dabei muss ein zufrieden stellendes Verhalten festgestellt werden.

2 Anwendungsbereich

Das Verfahren gilt für alle Wände, die als wasserdichte Wände in Nassräumen vorgesehen sind. Das Verfahren ist für Wände mit biegsamen Untergründen, z.B. Sperrholz, Spanplatte, Gips, Anhydrit und ähnliche gegen Wasser empfindliche Stoffe, vorgesehen. Es ist aber nicht auf diese beschränkt.

3 Quellenangabe

keine

4 Definitionen

Die Wasserdichtheit einer Abdichtung einschließlich Durchdringungen von Wasserleitungen und Abläufen usw. ist definiert als die Fähigkeit, keinen Wasserdurchtritt während des Versuchs zuzulassen.

Abbildung 1. Prüfkörper aus 2 Schichten 13 mm Gipskarton, der an einem Stahl- oder Holzrahmen befestigt wird

5 Herstellung der Prüfkörper

Mindestens 2 Prüfköper werden für die Bewertung für jedes Detail benötigt, z.B.:

Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird der Prüfkörper aus 13 mm Gipskartonplatten in den Abmessungen von ca. 535 mm x 435 mm hergestellt und in einem Rahmen aus Stahl oder Holz befestigt.

Anmerkung: Die Gipskartonplatte soll spezifische wasseraufnehmende Eigenschaften haben, d.h. wenn der Versuch nur an der Gipskartonplatte (ohne Abdichtung) durchgeführt wird, soll die Wasseraufnahme für die erste Schicht der Gipskartonplatte 1,0 - 1,5 kg pro m2 (nach 1 Woche) betragen.

Die Prüfkörper werden mit den gebräuchlichen Details hergestellt, d.h. einschließlich Durchdringungen, Installationsdosen usw. Die Herstellung von Durchdringungen usw. erfolgt gemäß den Anweisungen des Herstellers. Eine passende Armatur/ein Leitungsstück, das am Ende verschlossen ist, wird an der Durchdringung bzw. Installationsdose montiert.

Die Abdichtungsschicht wird auf der Vorderseite und an allen vier seitlichen Kanten aufgebracht. Außerdem muss sie vorzugsweise die äußersten 10 mm der Rückseite bedecken, um das Eindringen von Wasser in diesem Bereich zu verhindern.

Für einige Durchdringungen usw. kann das Anbringen von Keramikfliesen notwendig sein, um eine ordnungsgemäße Installation / Funktion zu erreichen.

6 Prüfverfahren

6.1 Prinzip

Die Prüfkörper werden Zyklen durch Besprühung mit Heiß- und Kaltwasser gefolgt von Trocknung und mechanischer Beanspruchung ausgesetzt. Die Aufnahme der Feuchtigkeit in die Prüfkörper wird festgestellt.

6.2 Geräte

Folgendes wird für die Prüfung verwendet:

Abbildung 2. Abdichtung aus einem weichen (hohlen) Gummiprofil

Abbildung 3. Gummiprofil-Nahaufnahme

Abbildung 4. Düsen für Wasserbesprühung

Abbildung 5. Vorrichtung zur Prüfung von Durchdringungen bei dynamischer Beanspruchung

Anmerkung: Das Bild stellt eine ältere Vorrichtung dar, die eine höhere Belastung erzeugt.

6.3 Herstellung der Prüfkörper

Die Prüfkörper werden mindestens eine Woche in einem Klima von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Feuchte konditioniert.

6.4 Durchführung

6.4.1 Nach dem Konditionieren werden die Prüfkörper in den Rahmen montiert und folgenden Zyklen ausgesetzt:

Heißwasser (60 ± 3 °C) für 60 Sekunden
Pause für 60 Sekunden
Kaltwasser (10 ± 3 °C) für 60 Sekunden
Pause für 60 Sekunden

Die Temperatur wird an der Düse gemessen.

Der Zyklus wird 1500 Mal wiederholt.

Nach 1500 Zyklen werden die Prüfkörper demontiert und einer dynamischen Beanspruchung ausgesetzt.

6.4.2 Die Vorrichtung für dynamische Beanspruchung wird auf einer der Wasserleitungen mit einem Abstand von 0,2 m von der Wandoberfläche installiert. Der Motor wird 24 Stunden betrieben.

6.4.3 Danach werden die Prüfkörper wieder in den Rahmen montiert und weiteren 1500 Heiß- und Kaltwasserzyklen, wie oben beschrieben, ausgesetzt.

Nach 1500 Zyklen werden die Prüfkörper demontiert.

Jede Durchfeuchtung oder äußere Veränderung wird festgestellt.

Zur besseren Bewertung wird empfohlen, die Prüfkörper an den zu untersuchenden Details zu öffnen.

6.5 Darstellung der Ergebnisse

Die Versuchsergebnisse werden als Differenz der Feuchtigkeitsgehalte in der Nähe der Durchdringungen des Wasserrohres und der übrigen Platte angegeben oder als Änderungen des Feuchtigkeitsgehalts der Gipskartonplatte in der Nähe der Details, z.B. an Durchdringungen oder Anschlüssen während des Versuchs.

7 Prüfbericht

Der Prüfbericht soll folgende Angaben, soweit relevant, enthalten:

  1. Name und Anschrift der Prüfstelle
  2. Kennnummer des Prüfberichtes
  3. Name und Anschrift der Organisation oder der Person, die den Versuch beauftragt hat
  4. Zweck des Versuchs
  5. Methode der Herstellung der Prüfkörper und andere Randbedingungen (Datum und die für die Herstellung der Prüfkörper verantwortliche Person)
  6. Name und Anschrift des Herstellers oder des Lieferanten des geprüften Materials oder Systems
  7. Name und Identifizierungsmerkmal des geprüften Produkts oder der geprüften Produkte
  8. Beschreibung des geprüften Gegenstandes
  9. Lieferdatum des getesteten Gegenstandes
  10. Datum des Versuchs
  11. Prüfverfahren
  12. Konditionierung der Prüfkörper, Angaben zu Umgebungsbedingungen während des Versuchs (Temperatur, relative Feuchte usw.)
  13. Beschreibung der Versuchseinrichtung und der verwendeten Apparate
  14. Abweichungen vom Prüfverfahren
  15. Versuchsergebnisse
  16. Ungenauigkeit oder Unsicherheiten der Versuchsergebnisse
  17. Datum und Unterschrift

 

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Wasserdichtheit an Durchdringungen und anderen Details von Wänden und Böden in Nassräumen mit steifem UntergrundAnhang G
(24. Mai 2005)

1 Geltungsbereich

Dieses Verfahren dient zur Bewertung der Leistungsfähigkeit von üblichen Details - wie z.B. Bodenabläufen, Rohrdurchdringungen sowie Innen- und Außenecken von wasserdichten Wänden oder Bodenbelägen, wenn sie Wasser und mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind.

Das Prüfverfahren dient zur Simulierung voraussichtlich auftretender langzeitiger mechanischer Belastung und Beanspruchung durch Heiß- und Kaltwasser, zum Nachweis einer zufrieden stellenden Leistung.

Dieses Prüfverfahren dient zur Bewertung der Wasserdichtheit von Bausätzen, die auf feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen aufgebracht werden sollen, z.B. Beton oder Wandputz.

2 Anwendungsbereich

Das Verfahren ist anwendbar bei Installationen, die als Bausätze für die Abdichtung von Wänden und Böden in Nassräumen verwendet werden.

3 Quellenangabe

keine

4 Definitionen

Dieser Versuch dient der Feststellung der Wasserdichtheit im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit gegen das Eindringen von Wasser, das auf die Oberfläche des Bodens und der angrenzenden Wände gemäß den Versuchsbedingungen einwirkt.

5 Herstellung der Prüfkörper

Es wird ein Prüfkörper für den Versuch verwendet. Der kastenförmige Prüfkörper wird als Boden mit angrenzenden Wänden hergestellt.

Die Innenabmessungen sollen ca. 1200 mm x 1500 mm x 500 mm betragen. Der Prüfkörper wird in einem Labor aufgebaut.

Der Prüfkörper wird auf einem rahmenförmigen Gestell so aufgesetzt und befestigt, dass unterhalb des Bodens ein ca. 0,5 m hoher Raum entsteht. Das Gestell könnte zum Beispiel einen Unterboden aus Holz darstellen.

Der Boden und die Wände des Prüfkörpers sollen aus Porenbetonblöcken (Dicke 75 mm) hergestellt werden, die mit Hilfe eines passenden Klebers/Mörtels zusammengefügt werden. Die Bodenplatte wird durch Auflegen auf das Gestell hergestellt. Die Bodenplatte bildet ein Rechteck von ca. 1350 mm x 1650 mm. Die Wände werden mit Hilfe von 500 mm hohen Teilen aus Porenbetonblöcken hergestellt, die senkrecht zu den Plattenkanten aufgestellt werden, einschließlich einer zusätzlichen Außenecke von 300 mm x 300 mm, wie in Abbildung 3 dargestellt.

Der Boden soll mit Bodenabläufen ausgestattet werden, die zu dem jeweiligen verwendeten Boden passen. Es soll mindestens ein charakteristischer Prüfkörper jeden Bodenablauftyps, der in dem Boden verwendet werden darf, eingebaut werden, z.B. Bodenabläufe:

Ferner werden in den Boden mindestens Durchdringungen in Form von zwei PP Kunststoffrohren verschiedenen Durchmessers, z.B. 50 und 110 mm eingebaut. Die Abdichtung soll sowohl den Unterboden als auch die Wände schützen. Die Abdichtung ist einschließlich aller Details sorgfältig aufzubringen - z.B. Fugen um Bodenabläufe herum und zwischen Boden und Wänden (einschließlich der Innen- und Außenecken) und Manschetten für Rohrdurchdringungen - gemäß Herstellerangaben. Die Bodenabdichtung ist für Prüfzwecke an den Wänden hochzuführen, so dass ein Becken gebildet wird, und sie muss mit der Wandabdichtung verbunden werden, falls diese aus einem anderen System besteht. Wenn die Abdichtungen Boden/Wand nicht identisch sind, sind zusätzliche Durchdringungen der oben erwähnten Wasserleitungen in einer der Wände erforderlich.

Abdichtungen, die üblicherweise mit Schutzschichten verwendet werden, z.B. unter Fliesen, werden ohne diese Schutzschicht geprüft, wenn nichts anderes mit der Zulassungsstelle vereinbart worden ist.

Abbildung 1

Abbildung 2

6 Prüfverfahren

6.1 Prinzip

Die Wasserdichtheit aller Details, z.B. Durchdringungen und Innen- und Außenecken, werden geprüft, indem der Prüfkörper mit Wasserdruck beaufschlagt wird und anschließend Heiß- und Kaltwasserwechseln ausgesetzt wird. Anschließend wird der Prüfkörper wieder mit Wasserdruck beaufschlagt.

6.2 Geräte

9 Düsen werden an einem Wasserrohr in einem Abstand von ca. 300 mm von der Bodenoberfläche installiert. Der Sprühstrahl des Wassers soll einen Kegel von ca. 60° bilden und gleichmäßig verteilt sein. Der Wasserdruck soll vor den Düsen ca. 0,1 MPa betragen.

Anmerkung: Eine passende Düse ist zum Beispiel von Spraying Systems Inc., USA. Die Bezeichnung lautet 1/4 G 10 (weiblich) oder 1/4 GG 10 (männlich).

6.3 Herstellung der Prüfkörper

Vor der Prüfung soll der Prüfkörper gemäß den Herstellerangaben ausreichend trocknen/aushärten.

6.4 Durchführung

6.4.1 Die Bodenabläufe werden im Geruchsverschluss (am Abfluss) verschlossen und das auf dem Boden gebildete Becken wird mit (Leitungs-)Wasser bis zu einer Höhe von 100 mm über den Bodenabläufen gefüllt. Nach 24 Stunden wird visuell bzw. mit einem Feuchtemesser geprüft, ob Wasser durchgedrungen ist.

Anmerkung: Beider Bewertung von Versuchsergebnissen können die Feuchtigkeitsgehalte der Porenbetonblöcke verwendet werden, die an dem Prüfkörper ermittelt wurden. Der Feuchtigkeitsgehalt der Blöcke soll annähernd dem unter den Laborbedingungen bestimmten Feuchtigkeitsgehalt der Platten entsprechen. Es dürfen nur kleinere Unterschiede im Feuchtigkeitsgehalt der Platten auftreten.

Wenn der Prüfkörper wasserdicht bleibt, wird folgende Beanspruchung durch Heiß- und Kaltwasser durchgeführt.

6.4.2

  1. Heiß- und Kaltwasser im Wechsel wird in die Bodenabläufe geleitet, sodass das Wasser Ecken/Kanten der Bodenabläufe (an Anschluss zwischen Bodenablauf und Boden) benetzt. Da: Wasser kann entweder jeweils nacheinander auf einen Bodenablauf oder auf alle drei Bodenabläufe gleichzeitig entsprechend der vorhandenen Versuchsausstattung gesprüht werden. Die Wasserbeanspruchung erfolgt nach folgendem Zyklus:
    Heißwasser (90 ± 3 °C) 0,3 Liter/s für 60 s,
    Pause für 60 s,
    Kaltwasser (10 ± 3 °C) 0,3 Liter/s für 60 s,
    Pause für 60 s.
    Die Temperatur wird an der Düse gemessen.
    Der Zyklus wird 100 Mal wiederholt.

6.4.3

  1. Aus den Düsen wird Heiß- und Kaltwasser im Wechsel auf die Details der Bodenkonstruktion, z.B. Bodenabläufe, Rohren und Ecken gesprüht (siehe Abbildung 3). Die Düsen werden mit einem Abstand von mindestens 300 nun von der Boden- bzw. Wandoberfläche montiert.
    Die Wasserbeanspruchung erfolgt nach folgendem Zyklus:
    Heißwasser (60 ± 3 °C) für 60 s,
    Pause für 60 s,
    Kaltwasser (10 ± 3 °C) für 60 s,
    Pause für 60 s.
    Die Temperatur wird an der Düse gemessen.
    In den Bodenabläufen soll ein Einsatz montiert werden, wodurch ein Verschluss der Bodenabläufe erfolgt, sodass ein Aufstau des Wassers während der Besprühung auf 20 mm über den Bodenabläufen erzeugt wird.
    Der Zyklus wird 1500 Mal wiederholt.

6.4.4 Nach der Heiß- und Kaltwasserbeanspruchung wird der Prüfkörper wieder mit Wasser gefüllt, so dass eine Wassersäule von 100 mm über den Bodenabläufen entsteht.

Nach 7 Tagen wird der Boden von unten wieder auf jedes Anzeichen des Eindringens von Wasser geprüft.

Zusätzlich kann die Feuchte des Untergrundes der Abdichtung um Detaileinbauten herum, die als gefährdet eingestuft werden, mit einem Feuchtemesser geprüft werden.

6.5 Darstellung der Ergebnisse

Nach der Sichtprüfung oder Messung des Feuchtewerts im Bereich empfindlicher Detaileinbauten dürfen keine Anzeichen von Wasserdurchdringung nach dem Versuch festgestellt werden.

7 Prüfbericht

Der Prüfbericht sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift der Prüfstelle
  2. Kennnummer des Prüfberichtes
  3. Name und Anschrift der Organisation oder der Person, die den Versuch beauftragt hat
  4. Zweck des Versuchs
  5. Methode der Herstellung der Prüfkörper und andere Randbedingungen (Datum und die für die Herstellung der Prüfkörper verantwortliche Person)
  6. Name und Anschrift des Herstellers oder des Lieferanten des geprüften Materials oder Systems
  7. Name und Identifizierungsmerkmal des geprüften Produkts oder der geprüften Produkte
  8. Beschreibung des geprüften Gegenstandes
  9. Lieferdatum des getesteten Gegenstandes
  10. Datum des Versuchs
  11. Prüfverfahren
  12. Konditionierung der Prüfkörper, Angaben zu Umgebungsbedingungen während des Versuchs (Temperatur, relative Feuchte usw.)
  13. Beschreibung der Versuchseinrichtung und der verwendeten Apparate
  14. Abweichungen vom Prüfverfahren
  15. Versuchsergebnisse
  16. Ungenauigkeit oder Unsicherheiten der Versuchsergebnisse
  17. Datum und Unterschrift

Abbildung 3: Grundriss

Abbildung 4: Ansicht A-A

Bodenablauf, Bodenablauf; Rohre 50 mm; Rohre 110 mm; Bodenablauf

Abdichtung; Rohre, Bodenablauf, Bodenablauf, Porenbetonblöcke; Gestell

 

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Anstrichsysteme für Wände ohne NutzschichtAnhang H

1 Geltungsbereich

Dieser Anhang wurde getrennt zu Teil 1 erstellt, da bestimmte Eigenschaften von Anstrichsystemen, anders als in Teil 1 festgelegt, zu bewerten sind. Dies liegt daran, dass die vorgesehene Nutzungsdauer kürzer ist und besondere Anforderungen an die Instandhaltung von Anstrichsystemen festgelegt wurden.

1.1 Definition des Bauprodukts

Ein Bausatz ist eine spezielle Form eines "Bauprodukts" im Sinne der BPR. Er besteht aus mehreren "Komponenten", die

Die Komponenten eines Bausatzes können auch einzeln auf dem Markt erhältlich sein. Solch eine Komponente kann selbst aus eigenem Recht aufgrund einer harmonisierten europäischen Produktnorm (hEN) oder einer ETA als ein Bauprodukt im Sinne der BPR eine CE-Kennzeichnung tragen. Dennoch kann es erforderlich werden, dass sie erneut als Komponente des Bausatzes beurteilt werden muss.

Dieser Anhang zu Teil 1 der Leitlinie erfasst Bausätze für die Abdichtung von Wänden in Nassräumen. Die Abdichtung wird auf die Oberfläche der Wand im Inneren des Nassraums aufgebracht Die Abdichtung dient sowohl als wasserdichte Schicht als auch ah Nutzbelag. (Siehe auch Leitpapier C der Kommission über Bausätze und Systeme.)

Dieser Anhang zu Teil 1 der Leitlinie erfasst Anstrichsysteme einschließlich möglicher Glasfaser- oder Polyestergewebe, Grundierung, Kleber, Deckanstrich usw.; siehe Abbildung 1. Gemäß den Stand der Technik haben Anstrichsysteme im Allgemeinen eine Gesamtdicke von ca. 0,5 mm.

Anstrichsysteme sind für die Verwendung ohne Nutzschicht vorgesehen.

Weitere Teile der Leitlinie erfassen Bausätze wie:

Die Bausätze umfassen jede vom Antragsteller spezifizierte Komponente, wie z.B. Bewehrungsgitter, -matten oder -vliese, die in gesamten System, in Ecken, Durchdringungen usw. verwende werden.

Rohre sind nicht Teil des Bausatzes.

Die Abdichtung von Durchdringungen kann mit dem Abdichtungsprodukt selbst, mit besonderem Dichtungsmaterial, Dichtungsstreifen oder Manschetten in Verbindung mit dem Abdichtungsprodukt erfolgen.

Unter normalen Nutzungsbedingungen soll der Bausatz mindesten Beanspruchungen aus Bewegungen der Konstruktionselemente, die als Untergrund dienen sowie dem Einfluss von Wasser um Temperaturschwankungen widerstehen.

Die genaue Zusammensetzung von Anstrichsystemen kann b Abhängigkeit von der Nutzung und der Art des Untergrundes, mit dem sich das Anstrichsystem in hygrothermischer, mechanische und chemischer Hinsicht zufrieden stellend verhalten muss, variieren.

Die Komponenten des Bausatzes werden werkmäßig hergestellt um auf der Baustelle zu einer Abdichtung zusammengefügt.

Diese Leitlinie erfasst keine Abdichtung von Schwimmbecken und industriellen Anlagen.

1.2 Verwendungszweck des Bauprodukts

1.2.1 Allgemeines

Die Bausätze für Abdichtungen werden in folgenden Anwendungsbereichen eingesetzt:

Anwendungen in Innenräumen, in denen der Bausatz nicht Temperaturen unter 5° C und über 40° C ausgesetzt ist (z.B. Bauteiltemperaturen), für folgende Verwendungszwecke:

Die verschiedenen o.g. Verwendungszwecke führen nicht zu unterschiedlichen Beurteilungskriterien. Die ETA deckt alle Verwendungszwecke ab. Die Verwendung kann jedoch aufgrund einzelstaatlicher Gesetzesvorschriften in den Mitgliedstaaten begrenzt sein.

Abbildung 1: Beispiel des Aufbaus eines Anstrichsystems

1.2.2 Untergründe

Die Einwirkungen auf das Anstrichsystem, die eine dauerhafte Abdichtungsfunktion beeinflussen, sind auch von der Funktion und der Art des Untergrunds abhängig. Die folgende Tabelle ist keine erschöpfende Liste von Prüfungen, sondern lediglich eine Auflistung der Prüfungen, die auf die Art des Untergrunds abgestimmt sind.

Grundsätzlich lassen sich folgende Untergründe unterscheiden:

Tabelle 1: Verschiedene Arten von Untergründen und die entsprechenden Systemprüfungen

 rissgefährdete fugenlose Untergründe
(normalerweise "steif")
nicht rissgefährdete Untergründe * mit Fugen
(normalerweise "biegsam")
rissgefährdete Untergründe * mit Fugen
(normalerweise "steif")
feuchtigkeitsempfindliche UntergründeBeispiele:
Gipsblocksteine


Prüfungen:
2.4.4.2
2.4.4.6 in Verbindung mit Anhang G
2.4.6.1

Beispiele:
Gipsbauplatten, Holzwerkstoffe


Prüfungen:
2.4.4.5
2.4.4.6 in Verbindung mit Anhang E
2.4.6.1

Keine bekannt
feuchtigkeitsunempfindliche UntergründeBeispiele:
Ortbeton, Mauerwerk


Prüfungen:
2.4.4.2
2.4.4.6 in Verbindung mit Anhang G
2.4.6.1

Beispiele:
Kalksilikatplatten, Faserzementplatten


Prüfungen:
2.4.4.5
2.4.4.6 in Verbindung mit Anhang E
2.4.6.1

Beispiele:
Beton- oder Porenbetonelemente


Prüfungen:
2.4.4.2 oder 2.4.4.5
2.4.4.6 in Verbindung mit Anhang G
2.4.6.1

*) Bei Untergründen mit nicht armierten verfüllten Fugen ist die Rissüberbrückungsfähigkeit nach 2.4.4.2 zu prüfen.

1.3 Nutzungsdauer des Bauprodukts

Die Bestimmungen sowie die Nachweis- und Beurteilungsverfahren die in dieser Leitlinie enthalten sind oder die in dieser Leitlinie in Bezug genommen werden, beruhen auf der Annahme einer angenommenen Nutzungsdauer des wasserdichten Anstrichsystems vor 10 Jahren, vorausgesetzt, die Abdichtung ist ordnungsgemäß verarbeitet und unterliegt einer zweckbestimmten Nutzung und Instandhaltung (siehe 4.4). Diese Bestimmungen beruhen auf dem gegenwärtigen Stand der Technik und dem verfügbaren Wissens- und Erfahrungsstand.

"Angenommene Nutzungsdauer" bedeutet, dass bei einer Beurteilung gemäß den Bestimmungen dieser ETAG erwartet wird, das nach Ablauf dieser Nutzungsdauer die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Nutzungsbedingungen erheblich länger sein kann ohne dass eine Verschlechterung bezüglich der Erfüllung der Wesentlichen Anforderungen (ER) 1 feststellbar ist.

Die Angaben über die Nutzungsdauer eines Anstrichsystems können nicht als eine vom Hersteller oder von der Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden. Sie sind lediglich als eil Hilfsmittel zur Auswahl der entsprechenden Kriterien für ein wasserdichtes Anstrichsystem angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (siehe Abschnitt 5.2.2 der Grundlagendokumente).

1.4 Begriffe

1.4.1 Allgemeine Begriffe im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie

Für die Bedeutung dieser Begriffe siehe EOTA-Dokument "In den Leitlinien für die europäische technische Zulassung verwendete gemeinsame Begriffe", veröffentlicht auf der EOTA-Website.

1.4.2 Besondere Begriffe in dieser ETAG

1.4.2.1 Nassraum

Nassräume sind Räume, in denen Boden und eventuell Wände häufig Spritzwasser ausgesetzt sind, z.B. Badezimmer, Spülküchen oder Waschräume.

1.4.2.2 Flüssig aufzubringendes Abdichtungssystem (Bausatz)

Eine spezielle Zusammensetzung eines festgelegten Satzes vor Komponenten (Bausatz), der in das Bauwerk durch Aufbringung und/oder Einfügung und/oder Zusammenfügung seiner Komponenten in Übereinstimmung mit den festgelegten Bemessungsmethoden und/oder festgelegten Ausführungsverfahren eingebaut wird. Die flüssig aufzubringende Abdichtung ist normalerweise ein pastenförmiges Material oder eine Kombination von Materialien, die vergossen, aufgestrichen oder gespritzt werden können. Sie wird auf den Untergrund mit Pinsel, Rolle oder in ähnlich geeigneter Weise aufgetragen.

1.4.2.3 Technisches Dossier des Herstellers (TDH)

Das Technische Dossier des Herstellers ist ein Dokument oder eine Dokumentensammlung, in dem die werkseigene Produktionskontrolle (Beschreibung der jeweiligen Verfahren der Qualitätskontrolle, der Hilfsmittel und der Tätigkeitsabläufe), die Bemessungsregeln und die Verarbeitungsverfahren (einschließlich der Verfahren für die Qualitätsüberwachung auf der Baustelle), der Aufbau/die Zusammensetzung des Bausatzes, die Eigenschaften einer möglichen Nutzschicht und die Festlegungen für die Instandhaltung und Reparatur des eingebauten Systems in Hinblick auf ein bestimmtes Produkt oder eine festgelegte Reihe von Produkten beschrieben werden.

Vertrauliche Angaben können in einem vertraulichen Teil des TDH gemacht werden.

1.4.2.4 Charge

Eine begrenzte Materialmenge, die in einem einzigen Herstellungsvorgang produziert wird, z.B. ein Mischungsansatz einer Abdichtungskomponente.

1.4.2.5 Produktionsabschnitt

Fortlaufender Zeitabschnitt, in dem eine Einzelkomponente hergestellt wird, z.B. die Zeit, in der 8 Chargen hergestellt werden.

1.4.2.6 Nutzschicht

Eine über einer Abdichtung aufgebrachte Schutzschicht in flüssiger oder fester Form zum Schutz vor mechanischer Abnutzung, zum Beispiel auch die Begehung von Personen.

1.4.2.7 Wasserdichtheit

Eine Eigenschaft des zusammengefügten Systems, die bedeutet, dass bei Wasserbeanspruchung kein Wasser in flüssiger Form durchdringen darf.

1.4.2.8 Fliese

Ein fester Oberflächenbelag zum Schutz des Untergrunds und/oder für Dekorationszwecke, z.B. Keramikfliesen gemäß EN 14411.

1.4.2.9 Dichtungsbahn

Eine Bahn z.B. in Rollenform, die eine elastische Abdichtung bildet, z.B. Bitumen-, Elastomer- oder Kunststoffbahn. Die Dichtungsbahn kann zugleich auch Nutzschicht sein.

1.4.2.10 Anstrichsystem

Mehrschichtiger, wasserdichter, dekorativer und eventuell mit Verstärkungseinlage versehener Bausatz mit geringen Auftragsdicken für Wände, die mit Pinsel, Rolle oder ähnlichen geeigneten Auftragswerkzeugen aufgetragen werden. Das Anstrichsystem erfordert einen höheren Wartungsaufwand bei geringerer erwarteter Lebensdauer. Im Hinblick auf die Beschaffenheit und die erwartete Lebensdauer des Bausatzes gelten für die Beurteilung dieser Bausätze besondere Anforderungen, die in diesem Anhang H enthalten sind.

1.4.2.11 Wasserdichte Platten


Platten, die selbst oder durch eine werkmäßig behandelte Oberfläche wasserdicht sind.

1.4.2.12 Riss

Ein Riss im Sinne dieser Leitlinie ist ein(e) nicht vorhersehbare(r) entstehende(r) Öffnung/Spalt im Untergrund, z.B. durch Betonschwinden. Risse können auch in dem zum Verfüllen von Fugen zwischen Elementen verwendeten Material auftreten, z.B. im Fugenmörtel.

1.4.2.13 Verfugung

Verfugung ist die gezielte Herstellung einer Verbindung von zwei oder mehreren Bauteilen, die den Untergrund bilden. Die Fuge kann unverfüllt sein, z.B. zwischen zwei Gipskartonplatten, oder sie kann gefüllt sein, z.B. mit Mörtel zwischen zwei Betonbauteilen. Die Fuge im Untergrund kann mit einer Verstärkungseinlage versehen sein.

1.4.2.14 Fuge

Eine Fuge ist eine Unstetigkeit im Untergrund. Im Sinne dieser ETAG beinhaltet der Ausdruck "Fuge" nicht Bewegungsfugen, wie z.B. Schwindfugen, Dehnungsfugen und konstruktive Fugen oder Mörtelfugen im Mauerwerk.

1.4.2.15 Feuchtigkeitsempfindlichkeit

Im Sinne dieser ETAG bedeutet das, dass der Untergrund unter ständiger Feuchtigkeitseinwirkung beeinträchtigt wird.

1.4.2.16 Kleber

Im Sinne dieses Anhanges ist ein Kleber ein gebrauchsfertige Bindemittel, das zur Verklebung einer Bewehrungseinlage auf der möglicherweise vorbehandelten Untergrund dient. In mancher Fällen kann der Kleber auch als Grundierung dienen.

1.4.2.17 Grundierung

Im Sinne dieses Anhanges ist eine Grundierung eine Vorbehandlung des Untergrundes. Die Grundierung kann auch gleichzeitig ab Kleber dienen.

1.5 Verfahren bei wesentlicher Abweichung von der ETAG

Die Bestimmungen dieser ETAG gelten für die Vorbereitung um Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Art. 9 (1) der BPR und Abschnitt 3.1 der Gemeinsamen Verfahrensregeln.

In Fällen, in denen eine der Bestimmungen dieser ETAG nicht vollständig oder nur teilweise anwendbar ist oder eine bestimmt Eigenschaft eines zu beurteilenden Produkts und/oder die Verwendung nicht ganz oder ausreichend von den Verfahren und Kriterien der ETAG erfasst wird, kommt das Verfahren nach Art. 9 (2) de BPR und Abschnitt 3.2 der Gemeinsamen Verfahrensregeln hin sichtlich der Abweichung oder der betroffenen Eigenschaft zu Anwendung.

2 Bewertung der Brauchbarkeit

2.1 Bedeutung der "Brauchbarkeit"

"Brauchbarkeit" oder "Brauchbarkeit für den Verwendungszweck eines Bauprodukts bedeutet, dass das Produkt solche Eigenschaften aufweist, dass das Bauwerk, in dem es durch Einbau, Zusammenfügung, Anbringung oder Installierung verwendet werden soll, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung

Im Fall von Bausätzen bezieht sich "Brauchbarkeit (für den Verwendungszweck)" auf

2.2 Elemente der Bewertung der Brauchbarkeit

Die Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts für seinen Verwendungszweck beinhaltet:

Die Beurteilung des Bausatzes muss im Hinblick auf die gesetzlichen Festlegungen in den Mitgliedstaaten für die Produkt- und/oder Systemeigenschaften durchgeführt werden. Die entsprechenden Anforderungen an die Leistung des Produkts in Abhängigkeit vom Verwendungszweck, von der Art des Untergrunds sowie von Sicherheitsgesichtspunkten (Auswirkungen der Wasserdurchlässigkeit für das Bauwerk, z.B. in Abhängigkeit feuchtigkeitsempfindlicher oder feuchtigkeitsunempfindlicher Untergründe) sind zu erfüllen (siehe Absatz 1.2.2).

Nicht jede Eigenschaft ist nachzuweisen, wenn diese mindestens in einem der Mitgliedstaaten nicht gefordert wird (Option "Keine Leistung festgestellt"). Bei grundlegenden Eigenschaften, für die aus technischen Gründen Grenzwerte einzuhalten sind, ist die Option "keine Leistung festgestellt" nicht möglich.

2.3 Zusammenhang zwischen den Anforderungen an die Produkteigenschaften des Systems und seiner Komponenten und den Nachweis- und Beurteilungsverfahren

Die Eigenschaften des Systems und der Komponenten, die Nachweis- und Beurteilungsverfahren, die für die Brauchbarkeit von Bausätzen für Abdichtungen für ihre(n) Verwendungszweck(e) nach 1.2 relevant sind, sind in Tabelle 2 angegeben.

Tabelle 2: Eigenschaften des Anstrichsystems und Nachweis- und Beurteilungsverfahren

NummerProdukteigenschaftOption
"keine Leistung festgelegt"
Nachweis- und BeurteilungsverfahrenWiedergabe der Prüfergebnisse (Wert, Klasse, npd, Kriterium usw.)
(1)(2)(3)(4)(5)
Wesentliche Anforderung 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
 Nicht relevant   
Wesentliche Anforderung 2 Brandschutz
1Brandverhaltenja2.4.1Euroklasse E-F
Wesentliche Anforderung 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
2Freisetzung gefährlicher Stoffeja2.4.2Aussage des Antragstellers
3Wasserdampfdurchlässigkeitja2.4.3deklarierter Wert
4Widerstand gegenüber Feuchtigkeit 2.4.4 
4.1Wasserdichtheitnein2.4.4.1deklarierter Wert:
Gewichtserhöhung s 200g/m2
4.2Rissüberbrückungsfähigkeit **Rissanfällige Untergründe: Nein

nicht rissanfällige Untergründe: Ja

2.4.4.2bestanden/nicht bestanden
4.3Haftzugfestigkeitnein2.4.4.3deklarierter Wert 0,3 MPa
4.4Kratzfestigkeitnein2.4.4.4bestanden/nicht bestanden
(keine sichtbaren Schäden)
4.5Fugenüberbrückungsfähigkeit **Untergründe mit Fugen: Nein

Untergründe ohne Fugen: Ja

2.4.4.5bestanden/nicht bestanden
4.6Wasserdichtheit an Durchdringungen *; **nein2.4.4.6bestanden/nicht bestanden
Wesentliche Anforderung 4 Nutzungssicherheit
5RutschfestigkeitJa2.4.5nicht relevant
Wesentliche Anforderung 5 Schallschutz
 Nicht relevant   
Wesentliche Anforderung 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
 Nicht relevant   
Allgemeine Aspekte im Hinblick auf die Brauchbarkeit 1
6Dauerhaftigkeit 2.4.6 
6.1Temperaturbeständigkeit **nein2.4.6.1bewertet unter 2.4.4.1
6.2Wasserbeständigkeitnein2.4.6.2bewertet unter 2.4.4.1
6.3Alkalibeständigkeit 2.4.6.3nicht relevant
6.4Beständigkeit gegenüber chemischen Einwirkungen 2.4.6.4nicht relevant
6.5Beständigkeit gegenüber biologischen Einwirkungen 2.4.6.5nicht relevant
6.6Beständigkeit gegenüber mechanischem Verschleißja2.4.6.6deklarierter Wert
7Gebrauchstauglichkeit 2.4.7 
7.1Reinigungsfähigkeitja2.4.7.1deklarierter Wert
7.2Reparierbarkeitja2.4.7.2Aussage des Herstellers
7.3Dickenein2.4.7.3deklarierter Wert
7.4Verarbeitbarkeitnein2.4.7.4Erklärung
1) Aspekte der Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit des Bauwerks (siehe BPR Anhang I, Satz 1 und 2)
*) Diese Eigenschaft bezieht sich auch auf die. Dauerhaftigkeit des Bausatzes
**) Die Relevanz dieser Prüfung richtet sich nach dem für den Verwendungszweck vorgesehenen Untergrund, siehe Absatz 1.2.2

Anpassung der allgemeinen Prüfbedingungen für ein bestimmtes Abdichtungssystem auf der Grundlage einzelstaatlicher Anforderungen

Unter Berücksichtigung einzelstaatlicher Anforderungen für die Bewertung des wasserdichten Anstrichsystems (erforderliche Eigenschaften in Abhängigkeit von der Art des Untergrunds, siehe 1.2.2) und auf der Grundlage der allgemeinen obigen Prüfbedingungen sind die Prüfbedingungen für die vorgesehene Nutzung und die Anwendungsbedingungen für eine Abdichtung, die zugelassen werden soll, festzulegen. Die mit der Option Keine Leistung festgestellt: "Nein" verbundenen Eigenschaften sind auf jeden Fall nachzuweisen. Die mit der Option Keine Leistung festgestellt: "Ja" verbundenen Eigenschaften sind nur dann nachzuweisen, wenn es in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht werden soll, hierzu Anforderungen gibt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass einige Mitgliedstaaten die Angabe bestimmter Eigenschaften fordern, die in der ETA anzugeben sind, z.B. für die relative Feuchte in Bauwerken und Bauteilen oder den Wasserdampfdurchlasswiderstand.

Dies sollte durch den Antragsteller und durch die Zulassungsstelle in Bezug auf den vorgesehenen Markt überprüft werden.

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