umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (3)

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1)Zwischen den u- und us Werten der Zeilen 1 bis 1.3 darf in Abhängigkeit von der Balkenbreite b geradlinig interpoliert werden.
2)Die geforderte Mindeststabzahl n darf unterschritten werden, wenn der seitliche Achsabstand us je entfallendem Stab jeweils um 10 mm vergrößert wird; Stabbündel gelten in diesem Falle als ein Stab.
3)Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5.2 erforderlich.
4)Die Tabellenwerte gelten auch für Spannbetonbalken; die Mindestachsabstände u, um, us und uo sind jedoch nach den Angaben von Tabelle 1 um die Δu-Werte zu erhöhen.
5)Bei den Balkenbreiten für F 60 bis F 180 sind kleinere Balkenbreiten möglich, wenn die Balkenbreite z.B. nach Tabelle 3, Zeile 4.1, abgemindert wird.

3.4 Feuerwiderstandsklassen von Decken aus Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton und Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2

3.4.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.4.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.4 gelten für von unten oder von oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbetondecken aus Normalbeton sowie für gleichzustellende Dächer nach den folgenden Abschnitten von DIN 1045/07.88:

  1. Abschnitt 19.7.6 - Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht,
  2. Abschnitt 20.1 - Platten und
  3. Abschnitt 22 - punktförmig gestützte Platten.

Die Angaben von Abschnitt 3.4 gelten sinngemäß auch für Balkendecken ohne Zwischenbauteile mit ebener Deckenuntersicht nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 19.7.7.

Für Decken aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2 gelten die Randbedingungen von Abschnitt 3.4.6.

3.4.1.2 Bekleidungen an der Deckenunterseite - z.B. Holzschalungen - und die Anordnung von Fußbodenbelägen oder Bedachungen auf der Decken- bzw. Dachoberseite sind bei den klassifizierten Decken bzw. Dächern ohne weitere Nachweise erlaubt; gegebenenfalls sind bei Verwendung von Baustoffen der Klasse B jedoch bauaufsichtliche Anforderungen zu beachten.

3.4.1.3 Durch die klassifizierten Decken dürfen elektrische Leitungen vereinzelt durchgeführt werden, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit Mörtel oder Beton nach DIN 1045 vollständig verschlossen wird.

Anmerkung: Für die Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren Feuerwiderstandsklasse durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 9 nachzuweisen ist; ihre Brauchbarkeit ist besonders nachzuweisen - z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

3.4.2 Mindestdicken von Platten ohne Hohlräume 2)

3.4.2.1 Unbekleidete Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton ohne Hohlräume müssen unabhängig von der Anordnung eines Estrichs die in Tabelle 9, Zeilen 1 bis 1.2, angegebenen Mindestdicken besitzen; bei punktförmig gestützten Platten müssen die Mindestwerte nach Zeile 2 eingehalten werden.

3.4.2.2 Sofern Estriche bei Platten nach Tabelle 9, Zeilen 1 bis 1.2, brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, müssen die Mindestdicken für Platten und Estriche nach Tabelle 9, Zeilen 3 bis 6, eingehalten werden. Dämmschichten von schwimmenden Estrichen müssen bei Bemessung nach Tabelle 9, Zeilen 5 bis 5.2, DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, entsprechen, mindestens der Baustoffklasse B2 angehören und eine Rohdichte ≥ 30 kg/m3 aufweisen.

3.4.2.3 Sofern Bekleidungen bei Platten nach Tabelle 9, Zeilen 1 bis 1.2 und 3 bis 6, brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, gelten die Mindestwerte von Zeilen 7 bis 7.3.

3.4.3 Mindestdicken von Platten mit Hohlräumen 2)

3.4.3.1 Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton mit Hohlräumen (a/hi > 1; Formelzeichen siehe Bild 8) ohne brennbare Bestandteile müssen die in Tabelle 10, Zeilen 1 bis 1.2, angegebenen Mindestdicken besitzen; bei Hohlräumen mit Baustoffen der Baustoffklasse B - z.B. bei Anordnung von Füllkörpern - müssen die Mindestwerte nach den Zeilen 2 bis 2.2 eingehalten werden. Stahlbetonhohldielen nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 19.7.9, werden in Abschnitt 3.5 behandelt.

3.4.3.2 Der Quotient ANetto/b errechnet sich aus der Nettoquerschnittsfläche und der dazugehörigen Breite nach den Angaben von Bild B.

Bild 8: Beispiel für ANetto und b bei Decken mit Hohlräumen

3.4.3.3 Sofern Bekleidungen brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, gelten für die Dicke d2 die Mindestwerte nach Tabelle 10, Zeilen 3 bis 3.3.

Tabelle 9: Mindestdicken von Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton ohne Hohlräume

ZeileKonstruktionsmerkmaleFeuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestdicke d in mm unbekleideter Platten ohne Anordnung eines Estrichs bei 
1.1statisch bestimmter Lagerung60 1) 2)80 2)100120150
1.2statisch unbestimmter Lagerung80 1) 2)80 1) 2)100120150
2Mindestdicke d in mm punktförmig gestützter Platten unabhängig von der Anordnung eines Estrichs bei  
2.1Decken mit Stützenkopfverstärkung150150150150150
2.2Decken ohne Stützenkopfverstärkung150200200200200
3Mindestdicke d in mm unbekleideter Platten mit Estrich der Baustoffklasse A, Gussasphaltestrich oder Walzasphalt5050506075
4Mindestdicke D in mm = d + Estrichdicke bei  
4.1statisch bestimmter Lagerung60 1) 2)80 2)100120150
4.2statisch unbestimmter Lagerung80 1) 2)80 1) 2)100120150
5Mindestdicke d in mm unbekleideter Platten mit schwimmendem Estrich bei einer Dämmschicht nach Abschnitt 3.4.2.2 bei 
5.1statisch bestimmter Lagerung60 1) 2)60 1) 2)60 1) 2)60 1) 2)80 2)
5.2statisch unbestimmter Lagerung80 1) 2)80 1) 2)80 1) 2)80 1) 2)80 1) 2)
6Mindestestrichdicke d1 in mm bei Estrichen aus Baustoffen der Baustoffklasse A, Gussasphaltestrich 3) oder Walzasphalt 3)2525253040
7Mindestdicke d in mm von Platten nach den Zeilen 1 und 3 bis 6 mit Bekleidungen aus 
7.1Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5Mindestdicke d nach den Zeilen 1 bis 1.2, 3 und 5 bis 5.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, d jedoch nicht kleiner als 50
7.2Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei 
7.2.1einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 25 mm5050---
7.2.2einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 50 mm5050505050
7.3Unterdeckend ≥ 50; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1)Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei sehr dichter Bewehrungsanordnung (Stababstände < 100 mm) sind die Mindestdicken d nach den Zeilen 1 bis 1.2 und 5 bis 5.2 sowie die Mindestdicken D nach Zeile 4 bis 4.2 um 20 mm zu vergrößern.
2)Bei Platten mit mehrseitiger Brandbeanspruchung - z.B. bei auskragenden Platten - müssen die Mindestdicken d nach den Zeilen 1 bis 1.2 und 5 bis 5.2 sowie die Mindestdicken D nach den Zeilen 4 bis 4.2 jeweils ≥ 100 mm sein.
3)Bei Anordnung von Gussasphaltestrich, Walzasphalt, bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B und bei Verwendung von Holzwolle-Leichtbauplatten nach Zeile 7.2 muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.

Tabelle 10: Mindestdicken von Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton mit Hohlräumen

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestdicken von Hohlplatten ohne brennbare Bestandteile 
1.1Mindestdicke d2 in mm von Platten mit 
1.1.1Statisch bestimmter Lagerung - wegen Einfeldplatten mit Kragarm siehe Zeile 1.1.2 - bei Hohlräumen mit 
1.1.1.1Rechteckquerschnitt6060606060
1.1.1.2Kreis- oder Ovalquerschnitt5050505050
1.1.2Statisch unbestimmter Lagerung - ohne Massiv- und Halbmassivstreifen 1) sowie bei Einfeldplatten mit Kragarm bei Hohlräumen mit

 
1.1.2.1Rechteckquerschnitt8080808080
1.1.2.2Kreis- oder Ovalquerschnitt7070707070
1.2Mindestgesamtdicke d in mm unabhängig vom statischen SystemANetto/bd nach Tabelle 9
2Mindestdicken von Hohlplatten mit brennbaren Bestandteilen 
2.1Mindestdicke d2 in mm von Platten mit 
2.1.1Statisch bestimmter Lagerung bei Hohlräumen mit 
2.1.1.1Rechteckquerschnitt8080808080
2.1.1.2Kreis- oder Ovalquerschnitt7070707070
2.1.2Statisch unbestimmter Lagerung, unabhängig vom Hohlraumquerschnitt

8080100120150
2.2Mindestgesamtdicke d in mm unabhängig vom statischen SystemANetto/bd nach Tabelle 9
3Mindestdicke d2 von Hohlplatten mit Bekleidungen aus 
3.1Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5Mindestdicke d2 nach den Zeilen 1.1 und 2.1, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, d2 jedoch nicht kleiner als 50 mm
3.2Holzwolle- Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei 
3.2.1einer Dicke der Holzwolle- Leichtbauplatten ≥ 25 mm5050---
3.2.2einer Dicke der Holzwolle- Leichtbauplatten ≥ 50 mm5050505050
3.3Unterdeckend  ≥ 50; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1)Bei Hohlplatten mit Massiv- oder Halbmassivstreifen bis zu den Momentennullpunkten dürfen die Werte von Zeile 1.1.1 verwendet werden
2)Bei Verwendung von Füllkörpern oder Holzwolle-Leichtbauplatten nach Zeile 3.2 jeweils der Baustoffklasse B muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.

3.4.4 Mindestachsabstand der Bewehrung von frei aufliegenden Platten

3.4.4.1 Die Feldbewehrung frei aufliegender Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton muss unter Beachtung der Abschnitte 3.4.4.2 bis 3.4.4.4 die in Tabelle 11 angegebenen Mindestachsabstände besitzen. Die Tabellenwerte beziehen sich immer auf die untere Lage der Tragbewehrung.

3.4.4.2 Bei einer Feldbewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Feldbewehrung darf nach den Angaben von Bild 6 statt des Achsabstandes u der mittlere Achsabstand um nach Gleichung (4) verwendet werden. um muss ≥ u nach Tabelle 11 sein und der Achsabstand des zur Oberfläche am nächsten liegenden Einzelstabes muss ≥ 10 mm und ≥ 0,5 u nach Tabelle 11 sein.

Tabelle 11: Mindestachsabstand der Feldbewehrung von frei aufliegenden Stahlbetonplatten 3) aus Normalbeton

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse
F 30F 60F 90F 120F 180
1Mindestachsabstand u in mm 1achsig gespannter Platten

 
1.1Stahlbeton, unbekleidet1025354560 1)
1.2Stahlbetondecken mit Stahlblech als verlorene Schalung (Profilhöhe der Stahlbleches 50 mm)1020304055
1.3Platten mit konstruktivem Querabtrag bei einer Plattenbreite b mit 
1.3.1b/l ≤ 1,0 2)1010203040
1.3.2b/l ≥ 3,0 2)1025354560 1)
2Mindestachsabstand u in mm unbekleideter 2achsig gespannter Platten bei 
2.13seitiger Lagerung mit ly/lx >1,01025354560 1)
2.23seitiger Lagerung mit 1,0 ≥ ly/lx ≥ 0,71020303545
2.33seitiger Lagerung mit 0,7 > ly/lx1015253040
2.44seitiger Lagerung 2) mit 1,5 ≥ ly/lx1010152030
2.54seitiger Lagerung 2) mit ly/lx ≥ 31025354560 1)
3Mindestachsabstand u in mm von Platten mit Bekleidungen aus 
3.1Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.6Mindestachsabstand u nach den Zeilen 1 bis 1.3.2 und 2 bis 2.5, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, u jedoch nicht kleiner als 10
3.2Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei 
3.2.1einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 25 mm1010---
3.2.2einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 50 mm1010101015
3.3Unterdeckenu ≥ 10; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1)Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.
2)Zwischenwerte zwischen den Zeilen 1.3.1 und 1.3.2 bzw. 2.4 und 2.5 dürfen geradlinig interpoliert werden.
3)Die Tabellenwerte gelten auch für Spannbetonplatten; die Mindestachsabstände u sind jedoch nach den Angaben von Tabelle 1 um die Δu- Werte zu erhöhen.

3.4.4.3 Bei auskragenden Platten muss die Bewehrung zur Plattenoberseite die in Tabelle 12, Zeilen 1 bis 1.2 und 2, angegebenen Mindestachsabstände besitzen. Dasselbe gilt für eine gegebenenfalls vorhandene oben liegende Drillbewehrung 2achsig gespannter Platten.

3.4.4.4 Bei 3seitig gelagerten Platten mit freiem Rand, bei dem der Brandangriff 2- oder 3seitig erfolgen kann, muss die in der Regel erforderliche Bewehrung des freien Randes die in Tabelle 11, Zeilen 1 bis 1.3.2, angegebenen Mindestachsabstände u auch von der Seite besitzen.

3.4.5 Mindestachsabstände der Bewehrung durchlaufender oder eingespannter sowie punktförmig gestützter Platten

3.4.5.1 Durchlaufende oder eingespannte sowie punktförmig gestützte Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton müssen unter Beachtung der Angaben von Abschnitt 3.4.5 die in Tabelle 12 angegebenen Mindestachsabstände besitzen.

3.4.5.2 Bei einer Feldbewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Feldbewehrung gelten die Angaben über um in Abschnitt 3.4.4.2 bezüglich Tabelle 12 sinngemäß.

3.4.5.3 Der Achsabstand der Feldbewehrung darf nach den Angaben von Tabelle 12, Zeilen 3.1.2.1 und 3.1.2.2, bestimmt werden, wenn die Stützbewehrung an jeder Seite gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Stützbewehrung um 0,15 l verlängert wird - bei durchlaufenden Platten ist l die Stützweite des angrenzenden größeren Feldes.

3.4.5.4 Bei punktförmig gestützten Platten ist über die Breite der Stützstreifen beider Richtungen eine durchgehende, oben liegende Mindestbewehrung von 20% der über den Stützpunkten erforderlichen Bewehrung anzuordnen. Bei vorgespannten Platten ist diese Mindestbewehrung für 20% der über den Stützpunkten im Gebrauchszustand vorhandenen Gesamt-Zugkraft auszulegen.

3.4.6 Feuerwiderstandsklassen von Decken aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2

3.4.6.1 Für die Bemessung von Decken aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2 gilt Abschnitt 3.4 unter Beachtung der Randbedingungen der Abschnitte 3.4.6.2 bis 3.4.6.5.

3.4.6.2 Die in Abschnitt 3.4.6 klassifizierten Decken dürfen nur eingebaut werden, wenn die Umweltbedingungen DIN 1045/07.88, Abschnitt 13, Tabelle 10, Zeilen 1 oder 2, entsprechen.

3.4.6.3 Für Platten ohne Hohlräume nach Tabelle 9 gelten folgende Mindestdicken, wobei Zeilen 2 bis 2.2 nicht angewendet werden dürfen:

Zeile 1:für alle Feuerwiderstandsklassen min. d = 150 mm
Zeile 3:für alle Feuerwiderstandsklassen min. d = 100 mm
Zeile 4:für alle Feuerwiderstandsklassen min. d = 150 mm
Zeile 5:für alle Feuerwiderstandsklassen min. d = 100 mm
Zeile 6:unverändert
Zeile 7:unverändert

3.4.6.4 Platten mit Hohlräumen dürfen nur entsprechend nachstehender Zeilen der Tabelle 10 mit den zugehörigen Mindestdicken ausgeführt werden:

Zeile 1.1.1.2:für alle F-Klassen min. d2 = 70 mm
Zeile 1.1.2.2:für alle F-Klassen min. d2 = 70 mm
Zeile 1.2:unverändert
Zeile 2.1.1.2:für alle F-Klassen min. d2 = 70 mm
Zeile 2.1.2:für alle F-Klassen min. d2 = 150 mm
Zeile 2.2:unverändert
Zeile 3:unverändert

3.4.6.5 Der Mindestachsabstand der Feldbewehrung nach den Tabellen 11 und 12 darf folgendermaßen verringert werden:

Tabelle 12, Zeile 3.3, darf nicht angewendet werden.

Bei dieser Verringerung dürfen folgende Werte nicht unterschritten werden:

F 30-A: min. u siehe DIN 4219 Teil 2

≥ F 60-A: min. u = 30 mm.

Tabelle 12: Mindestachsabstand der Bewehrung durchlaufender oder eingespannter sowie punktförmig gestützter Stahlbetonplatten 2) aus Normalbeton

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse
F 30F 60F 90F 120F 180
1Mindestachsabstand uo in mm der Stütz- bzw. Einspannbewehrung 2) 
1.1ohne Anordnung von Estrichen1010153050
1.2bei Anordnung eines nichtbrennbaren Estrichs, eines Gussasphaltestrichs oder von Walzasphalt1010101520
2Mindestdicke des Estrichs D in mm bei Wahl von uo nach Zeile 1.2--101530
3Mindestachsabstand u in mm der Feldbewehrung 2) 
3.1unbekleideter, 1achsig gespannter Platten bei einer Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung 
3.1.1nach DIN 1045 
3.1.1.12seitig gelagert1025354560 1)
3.1.1.2Platten mit konstruktivem Querabtrag bei einer Plattenbreite b mit 
3.1.1.2.1b/l ≤ 1,5 3)1010203040
3.1.1.2.2b/l ≥ 3,0 3)1025354560 1)
3.1.2nach Abschnitt 3.4.5.3 bei einem Stützweitenverhältnis 
3.1.2.1min. l ≤ 0,2 max. l 3)1010253555 1)
3.1.2.2min. l ≥ 0,8 max. l 3)1010102545
3.2unbekleideter, 2achsig gespannter Platten bei einer Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung nach DIN 1045 unabhängig vom Seitenverhältnis bei 
3.2.13seitiger Lagerung1015253040
3.2.24seitiger Lagerung1010152030
3.3unbekleideter, punktförmig gestützter Platten unabhängig vom Seitenverhältnis1015253545
4Mindestachsabstand u der Feldbewehrung von Platten mit Bekleidungen aus 
4.1Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5Mindestachsabstand u nach den Zeilen 3 bis 3.3.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, u jedoch nicht kleiner als 10 mm
4.2Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei 
4.2.1einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 25 mm1010---
4.2.2einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 50 mm1010101015
4.3Unterdeckenu ≥ 10 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1)Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.
2)Bei Spannbetonplatten aus Normalbeton sind die u-Werte um die Δu-Werte nach Tabelle 1 zu erhöhen.
3)Zwischenwerte dürfen geradlinig interpoliert werden.

  

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