umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (4)
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3.5 Feuerwiderstandsklassen von Decken aus Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten
3.5.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung
3.5.1.1 Die folgenden Angaben gelten für von unten oder oben beanspruchte Decken sowie gleichzustellende Dächer aus
Die Hohlräume in Hohldielen nach Aufzählungen a) und b) besitzen ein Verhältnis a/hi ≤ l (Formelzeichen siehe Bild 8).
3.5.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.2.1 und 3.4.1.3.
3.5.2 Mindestdicken von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten
3.5.2.1 Unbekleidete Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten müssen unabhängig von der Anordnung eines Estrichs die in Tabelle 13, Zeilen 1.1, 4 bis 4.2 und 5 bis 5.2, angegebenen Mindestdicken besitzen.
3.5.2.2 Sofern Estriche bei Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton nach Tabelle 13, Zeile 1, brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, müssen die Mindestdicken für Platten und Estriche nach Tabelle 13, Zeilen 1.2 bzw. 1.3 sowie 2 bzw. 3, eingehalten werden. Dämmschichten von schwimmenden Estrichen müssen bei Bemessung nach DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, Tabelle 13, Zeile 1.3, entsprechen, mindestens der Baustoffklasse B2 angehören und eine Rohdichte von ≥ 30 kg/m3 besitzen.
Tabelle 13: Mindestdicken von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten
Zeile | Konstruktionsmerkmale | Feuerwiderstandsklasse-Benennung | |||||
F 30-A | F 60-A | F 90-A | F 120-A | F 180-A | |||
1 | Mindestdicke d in mm unbekleideter Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton | ||||||
1.1 | unabhängig von der Anordnung eines Estrichs | 80 1) | 100 | 120 | 140 | 170 | |
1.2 | bei Anordnung eines Estrichs der Baustoffklasse A oder eines Gussasphaltestrichs | 80 1) | 80 1) | 80 1) | 80 1) | 80 1) | |
1.3 | bei Anordnung eines schwimmenden Estrichs mit einer Dämmschicht nach Abschnitt 3.5.2.2 | 80 1) | 80 1) | 80 1) | 80 1) | 80 1) | |
2 | Mindestdicke D in mm = d + Estrichdicke bei Estrichen nach Zeile 1.2 | 801) | 100 | 120 | 140 | 170 | |
3 | Mindestestrichdicke d1 in mm bei Estrichen aus Baustoffen der Baustoffklasse A oder Gussasphaltestrich | 25 | 25 | 25 | 30 | 40 | |
4 | Mindestdicke d in mm unbekleideter Stahlbetonhohldielen aus haufwerksporigem Leichtbeton unabhängig von der Anordnung eines Estrichs bei Fugen | ||||||
4.1 | nach DIN 4028/01.82, Bild 2 a, | 75 | 75 | 75 | 100 | 125 | |
4.2 | nach DIN 4028/01.82, Bild 2 b und Bild 2 c | 75 | 75 | 100 | 125 | 150 | |
5 | Mindestdicke d in mm unbekleideter Porenbetonplatten unabhängig von der Anordnung eines Estrichs bei Fugen | ||||||
5.1 | 75 | 75 | 75 | 100 | 125 | ||
5.2 | 75 | 75 | 100 | 125 | 150 | ||
6 | Mindestdicke d in mm nach den Zeilen 1 bis 1.3 bei Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | Mindestdicke d nach den Zeilen 1 bis 1.3, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, d jedoch nicht kleiner als 80 mm | |||||
7 | Mindestdicke d in mm nach den Zeilen 4 bis 4.2 und 5 bis 5.2 bei Stahlbetonhohldielen aus haufwerksporigem Leichtbeton und bei Porenbetonplatten mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | Mindestdicke d nach den Zeilen 4 bis 4.2 und 5 bis 5.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, d jedoch nicht kleiner als | |||||
50 | 50 | 75 | 100 | 125 | |||
8 | Mindestdicke d in mm nach den Zeilen 1 bis 5 bei Hohldielen und Porenbetonplatten mit Unterdecken | d ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5 |
1) | Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei Hohldielen mit sehr dichter Bewehrungsanordnung (Stababstände < 100 mm) muss die Dicke mindestens 100 mm betragen. |
2) | Bei Anordnung von Gussasphaltestrich und bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B nach Zeile 1.3 muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten. |
Tabelle 14: Mindestachsabstand der Bewehrung von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten
Zeile | Konstruktionsmerkmale | Feuerwiderstandsklasse-Benennung | ||||
F 30-A | F 60-A | F 90-A | F 120-A | F 180-A | ||
1 | Mindestachsabstand u in mm unbekleideter Stahlbetonhohldielen aus | |||||
1.1 | Normalbeton | 10 | 25 | 35 | 45 | 60 1) |
1.2 | haufwerksporigem Leichtbeton | 10 | 10 | 23 | 33 | 48 |
2 | Mindestachsabstand u in mm unbekleideter Porenbetonplatten | 10 | 20 | 30 | 40 | 55 1) |
3 | Mindestachsabstand u in mm von Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | Mindestachsabstand u nach Zeile 1.1, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, u jedoch nicht kleiner als 10 | ||||
4 | Mindestachsabstand u in mm von Stahlbetonhohldielen aus haufwerksporigem Leichtbeton und von Porenbetonplatten jeweils mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | Mindestachsabstand u nach den Zeilen 1.2 und 2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, u jedoch nicht kleiner als 10 | ||||
5 | Mindestachsabstand u in mm von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten jeweils mit Unterdecken | u ≥ 10 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5 |
1) Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.
3.5.3 Mindestachsabstand der Bewehrung von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten
3.5.3.1 Die Bewehrung von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten muss die in Tabelle 14 angegebenen Mindestachsabstände besitzen.
3.5.3.2 Bei einer Bewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei einer mehrlagigen Bewehrung darf nach den Angaben von Bild 6 statt des Achsabstandes u der mittlere Abstand um nach Gleichung (4) verwendet werden. um muss ≥ u nach Tabelle 14 sein, und der Achsabstand des zur Oberfläche am nächsten liegenden Einzelstabes muss ≥ 10 mm und ≥ 0,5 u nach Tabelle 14 sein.
3.6 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbeton- und Spannbetondecken bzw. -dächern aus Fertigteilen aus Normalbeton
3.6.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung
3.6.1.1 Die folgenden Angaben gelten für von unten oder oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbetondecken aus Fertigteilen aus Normalbeton nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitt 19, sowie für gleichzustellende Dächer, soweit diese Decken und Dächer nicht bereits in den Abschnitten 3.4 und 3.5 behandelt wurden.
3.6.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen der Abschnitte 3.4.1.2 und 3.4.1.3.
3.6.2 Decken aus Fertigteilplatten
3.6.2.1 Decken aus Fertigteilplatten müssen hinsichtlich der Mindestdicken und -achsabstände die in Abschnitt 3.4 wiedergegebenen Bedingungen erfüllen.
3.6.2.2 Fugen zwischen Fertigteilplatten sind nach den Angaben von Bild 9 mit Mörtel oder Beton der Baustoffklasse A zu schließen. Gefaste Kanten dürfen unberücksichtigt bleiben, wenn die Fasung ≤ 4 cm bleibt. Bei Fasungen > 4 cm ist die Mindestdicke d nach Abschnitt 3.4.2 bzw. nach Abschnitt 3.4.3 auf den Endpunkt der Fasung zu beziehen.
3.6.2.3 Fugen zwischen Fertigteilplatten dürfen bis zu einer Breite von 3 cm auch offen bleiben, wenn auf der Plattenoberseite ein im Fugenbereich bewehrter Estrich oder Beton jeweils aus Baustoffen der Klasse A nach den Angaben von Bild 10 und Tabelle 15 angeordnet wird.
Der Estrich oder Beton darf zur Erzielung einer Sollbruchfuge auf der Oberseite einen maximal 1,5 cm tiefen Einschnitt erhalten. Der Einschnitt darf mit Fugendichtstoffen im Sinne von DIN EN 26927 geschlossen werden.
Bild 9: Geschlossene Fugen zwischen Fertigteilplatten (Schema für die Ausführungen 1 bis 5)
Maße in cm
Bild 10: Offene Fugen zwischen Fertigteilplatten
(Schema)
Tabelle 15: Mindestdicken d und dE bei Fugen zwischen Fertigteilplatten nach Bild 10
Mindestdicken d und dE in mm für die Feuerwiderstandsklasse | |||||
F 30 | F 60 | F 90 | F 120 | F 180 | |
d | siehe Abschnitt 3.4.2, Tabelle 9 | ||||
dE | 30 | 30 | 40 | 45 | 50 |
Dämmschichten von schwimmenden Estrichen müssen bei einer derartigen Ausführung DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, entsprechen, mindestens der Baustoffklasse A angehören und eine Rohdichte ≥ 30 kg/m3 besitzen.
3.6.2.4 Fugen zwischen Fertigteilen und an Rändern dürfen bei Dächern bis zu einer Breite von 2 cm auch offen bleiben, wenn auf der Plattenoberseite eine Wärmedämmung aus Dämmschichten der Baustoffklasse A (Rohdichte 30 kg/m3) in einer Dicke von d ≥ 8 cm nach Bild 11 angeordnet wird.
Bild 11: Offene Fugen bei Fertigteildächern
a) Dächer aus TT-Platten
Maße in cm
Bedachung, |
Dämmung Baustoffklasse A, |
TT-Platten oder ähnliches schlaff bewehrt bzw. vorgespannt |
b) Ränder des Daches
Maße in cm
Dämmung Baustoffklasse A, |
TT-Platte oder ähnliches |
3.6.3 Plattenbalken- und Rippendecken aus Fertigteilen
3.6.3.1 Plattenbalken- und Rippendecken aus Fertigteilen müssen hinsichtlich der Mindestquerschnittsabmessungen und -achsabstände die in den Abschnitten 3.7 und 3.8 wiedergegebenen Bedingungen erfüllen.
3.6.3.2 Fugen zwischen Plattenteilen sind nach den Angaben nach Abschnitt 3.6.2 auszuführen.
3.6.3.3 Fugen zwischen Balken oder Rippen sind nach den Angaben von Bild 12 mit Mörtel oder Beton der Baustoffklasse A zu schließen.
3.6.3.4 Werden die Fugen nach den Angaben von Bild 12 ausgeführt, dürfen die in den Abschnitten 3.7 und 3.8 angegebenen Mindestbalken- bzw. Mindestrippenbreiten auf zwei aneinandergrenzende Fertigteile bezogen werden. Die Breite einer einzelnen Rippe b' - siehe Bild 12 - darf nicht schmaler als (b/2) - 1 cm - werden.
Bei Sollfugenbreiten > 2,0 cm ist b auf die Einzelbalken bzw. -rippen (Randträger) eines Fertigteils zu beziehen.
Bild 12: Fugen zwischen Balken oder Rippen von Fertigteilen (Schema)
Maße in cm
3.7 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton bzw. Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2 ohne Zwischenbauteile
3.7.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung
3.7.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.7 gelten für von unten oder oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile sowie gleichzustellende Dächer nach den folgenden Abschnitten von DIN 1045/07.88:
3.7.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.
3.7.2 Randbedingungen
3.7.2.1 Für die Bemessung von Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile gelten unter Beachtung von Abschnitt 3.7.2, in Abhängigkeit von der Lastübertragung dem statischen System und der Ausführung der Auflagerbereiche die in Tabelle 16 angegebenen Tabellen 17 bis 26.
3.7.2.2 Bei Rippen mit mehrlagiger Bewehrung darf b in Höhe des Bewehrungsschwerpunkts gemessen werden.
3.7.2.3 Aussparungen in den Rippen dürfen vernachlässigt werden, wenn jeweils der unterhalb einer Aussparung liegende Rippenquerschnitt mindestens eine Höhe von min. b und mindestens eine Querschnittsfläche von 2 min. b2 bzw. bei kreisförmigen oder quadratischen Aussparungen von 1,5 min. b (kreisförmige dürfen wie flächengleiche quadratische Aussparungen bemessen werden) behält, wobei min. b der kleinste der gewünschten Feuerwiderstandsklasse zugeordnete Wert nach den Tabellen 17, 20, 21 und 24, jeweils Zeile 1, ist.
Aussparungen mit einem Durchmesser ≤ 100 mm sind nach Abschnitt 3.2.2.5 zu berücksichtigen.
Die Mindestachsabstände u und us der Bewehrung müssen auch von der Aussparungsseite her eingehalten werden.
3.7.2.4 Die in den Tabellen 19, 23 und 25 angegebenen Mindestachsabstände und Mindeststabzahlen gelten jeweils für eine 1lagige Bewehrung.
Bei einer Rippenbewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Rippenbewehrung darf nach den Angaben von Bild 6 - nach den Abschnitten 3.2.4.2 und 3.2.4.3 - statt des Achsabstandes u der mittlere Achsabstand um nach Gleichung (4) verwendet werden. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
Dies gilt bezüglich u auch für die Plattenbewehrung.
Bei einer mehrlagigen Rippenbewehrung werden an die Mindeststabzahl n der Bewehrung keine Anforderungen erhoben.
3.7.2.5 Bei statisch unbestimmt gelagerten Rippendecken muss die Stütz- bzw. Einspannbewehrung in der oberen Hälfte der Platten verlegt werden.
3.7.2.6 Die Achsabstände und die Stabzahl der Feldbewehrung der Rippen dürfen jeweils nach den Angaben der Zeile 1.2 der Tabellen 23 und 25 bestimmt werden, wenn die Stützbewehrung der Rippen an jeder Stelle gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Stützbewehrung um 0,15 l verlängert wird - bei durchlaufenden Rippen ist l die Stützweite des angrenzenden größeren Feldes.
Tabelle 16: Übersicht über die maßgebenden Tabellen für die Bemessung von Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile
Zeile | Lastabtragung | Statisches System | Ausführung der Auflagerbereiche | Maßgebende Bemessungstabelle für die | |
Querschnittsabmessungen b und d | Achsabstände u, us und uo sowie für n | ||||
1 | 2achsig | ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen | 17 und 18 | 19 | |
2 | 2achsig | ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen | 20 und 22 | 23 | |
3 | 2achsig | mit Massiv- oder Halbmassivstreifen | 21 und 22 | ||
4 | 1achsig | mit Massiv- oder Halbmassivstreifen | 24 und 22 | 25 | |
5 | 1achsig | ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen | 26 | 26 |
Tabelle 17: Mindestbreite und Mindestdicke von 2achsig gespannten 1feldrigen Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile und ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen |
Zeile | Konstruktionsmerkmale | Feuerwiderstandsklasse-Benennung | ||||
F 30-A | F 60-A | F 90-A | F 120-A | F 180-A | ||
1 | Mindestbreite b in mm unbekleideter Rippen in der | |||||
1.1 | Biegezugzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone mit Ausnahme der Auflagerbereiche bei | |||||
1.1.1 | Stahlbeton- und Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit crit T ≥ 450°C nach Tabelle 1 | 80 1) 2) | 100 1) 2) | 120 2) | 150 | 220 |
1.1.2 | Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit crit T = 350°C nach Tabelle 1 | 120 2) | 120 2) | 160 | 190 | 260 |
1.2 | Druck oder Biegedruckzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone im Auflagerbereich | 90 1) 2) bis 140 2) Die Bedingungen von Tabelle 18 sind einzuhalten. | 160 | 240 | ||
2 | Mindestbreite b in mm von Rippen mit Bekleidungen aus | |||||
2.1 | Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | b nach den Zeilen 1 bis 1.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, b jedoch nicht kleiner als 80 mm | ||||
2.2 | Unterdecken | b ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5 | ||||
3 | Mindestdicke d in mm der Platten 3) | 80 | 80 | 100 | 120 | 150 |
1) | Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei Rippen mit sehr dichter Bügelbewehrung (Stababstände < 100 mm) muss die Breite mindestens 120 mm betragen. |
2) | Wird die Bewehrung in der Symmetrieachse konzentriert und werden dabei mehr als zwei Bewehrungsstäbe oder Spannglieder übereinander angeordnet, dann sind die angegebenen Mindestbreiten unabhängig vom Betonfeuchtegehalt um den zweifachen Wert des verwendeten Bewehrungsstabdurchmessers - bei Stabbündeln um den zweifachen Wert des Vergleichsdurchmessers dsV - zu vergrößern (zu verbreitern). Bei b ≥ 150 mm braucht diese Zusatzmaßnahme nicht mehr angewendet zu werden. |
3) | Sofern bei der Wahl von d ein Estrich oder eine Bekleidung berücksichtigt werden sollen, gelten die Mindestdicken von Tabelle 9, Zeilen 3 bis 7.3. |
Tabelle 18: Mindest-kh-Werte bei Stahlbetonrippen und maximal zulässige Betondruckrandspannungen σ bei Spannbetonrippen in Abhängigkeit von der Mindestrippenbreite b
Mindestrippenbreite b in mm | Mindest-kh-Werte bei Stahlbetonrippen 1) bei der Betonfestigkeitsklasse | Maximal zulässige Betondruckrandspannung σ bei Spannbetonrippen | ||||
mm | B15 | B25 | B35 | B45 | B55 | N/mm2 |
90 | 3,7 | 3,4 | 3,0 | 4,0 | 5,4 | 3,5 |
100 | 3,1 | 3,0 | 2,5 | 2,8 | 3,7 | 7,0 |
110 | 2,2 | 2,4 | 2,2 | 2,3 | 2,6 | 10,0 |
120 | 1,7 | 1,5 | 2,0 | 2,2 | 13,5 | |
130 | 1,4 | 1,9 | 16,5 | |||
140 | 1,3 | 20,0 | ||||
≥ 150 | Keine Begrenzung |
1) Siehe Heft 220 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton.
Tabelle 19: Mindestachsabstände sowie Mindeststabzahl 1lagig bewehrter, 2achsig gespannter, 1feldriger Stahlbetonrippendecken 5) aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile und ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen
Zeile | Konstruktionsmerkmale | Feuerwiderstandsklasse-Benennung | ||||||||
F 30-A | F 60-A | F 90-A | F 120-A | F 180-A | ||||||
1 | Mindestachsabstände u 1) und us 1) sowie Mindeststabzahl n 2) der Feldbewehrung unbekleideter Rippen | |||||||||
1.1 | bei einer Rippenbreite b in mm von | 80 | ≤ 120 | ≤ 160 | ≤ 190 | ≤ 260 | ||||
1.1.1 | u in mm | 15 | 25 | 40 | 55 3) | 75 3) | ||||
1.1.2 | us in mm | 25 | 35 | 50 | 65 | 85 | ||||
1.1.3 | n | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
1.2 | bei einer Rippenbreite b in mm von | ≥ 160 | ≥ 200 | ≥ 250 | ≥ 300 | ≥ 400 | ||||
1.2.1 | u in mm | 10 | 15 | 30 | 40 | 60 3) | ||||
1.2.2 | us in mm | 20 | 25 | 40 | 50 | 70 | ||||
1.2.3 | n | 2 | 3 | 4 | 4 | 4 | ||||
2 | Mindestachsabstände der Bewehrung unbekleideter Platten bei der | |||||||||
2.1 | Stützbewehrung uo in mm 4) | 10 | 10 | 15 | 30 | 50 | ||||
2.2 | Feldbewehrung u in mm | 10 | 10 | 10 | 25 | 45 | ||||
3 | Mindestachsabstand u und us in mm der Feldbewehrung der Rippen und Platten jeweils mit Bekleidungen aus | |||||||||
3.1 | Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | Mindestachsabstände u und us nach den Zeilen 1 bis 1.2.3 und 2.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, u und us jedoch nicht kleiner als 10 mm | ||||||||
3.2 | Unterdecken | u ≥ 10 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5 |
1) | Zwischen den u- und us -Werten nach den Zeilen 1 bis 1.2.3 darf in Abhängigkeit von der Rippenbreite b geradlinig interpoliert werden. |
2) | Die geforderte Mindeststabzahl n darf unterschritten werden, wenn der seitliche Achsabstand us je entfallendem Stab jeweils um 10 mm vergrößert wird; Stabbündel gelten in diesem Falle als ein Stab. |
3) | Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich. |
4) | Sofern bei der Wahl von uo ein Estrich berücksichtigt werden soll, gelten die Mindestwerte von Tabelle 12, Zeilen 1 bis 1.2 und 2. |
5) | Die Tabellenwerte gelten auch für Spannbetonrippendecken; die Mindestachsabstände u, us und uo sind jedoch nach den Angaben von Tabelle 1 um die Δu-Werte zu erhöhen. |
Tabelle 20: Mindestbreite und Mindestdicke von 2achsig gespannten Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile und ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen mit mindestens einem eingespannten Rand |
Zeile | Konstruktionsmerkmale | Feuerwiderstandsklasse-Benennung | ||||
F 30-A | F 60-A | F 90-A | F 120-A | F 180-A | ||
1 | Mindestbreite b in mm unbekleideter Rippen in der | |||||
1.1 | Biegezugzone (Feldbereich) bzw. in der vorgedrückten Zugzone mit Ausnahme der Auflagerbereiche bei | |||||
1.1.1 | Stahlbeton- und Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit crit T ≥ 450°C nach Tabelle 1 | 80 1) 2) | 100 1) 2) | 120 2) 3) (150) | 150 3) (220) | 310 3) (400) |
1.1.2 | Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit crit T= 350°C nach Tabelle 1 | 120 2) | 120 2) | 160 | 190 3) (220) | 350 3) (400) |
1.2 | Druck oder Biegedruckzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone im Auflagerbereich 4) | 110 2) bis 170 Die Bedingungen von Tabelle 22 sind einzuhalten. | 240 | 320 3) (400) | ||
2 | Mindestbreite b in mm von Rippen mit Bekleidungen aus | |||||
2.1 | Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 | b nach den Zeilen 1 bis 1.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich, b jedoch nicht kleiner als 80 mm | ||||
2.2 | Unterdecken | b ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5 | ||||
3 | Mindestdicke d in mm der Platten 5) | 80 | 80 | 100 | 120 | 150 |
1) | Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei Rippen mit sehr dichter Bügelbewehrung (Stababstände < 100 mm) muss die Mindestbreite mindestens 120 mm betragen. |
2) | Wird die Bewehrung in der Symmetrieachse konzentriert und werden dabei mehr als zwei Bewehrungsstäbe oder Spannglieder übereinander angeordnet, dann sind die angegebenen Mindestbreiten unabhängig vom Betonfeuchtegehalt um den zweifachen Wert des verwendeten Bewehrungsstabdurchmessers - bei Stabbündeln um den zweifachen Wert des Vergleichsdurchmessers dsV - zu vergrößern (zu verbreitern). Bei b ≥ 150 mm braucht diese Zusatzmaßnahme nicht mehr angewendet zu werden. |
3) | Die angegebenen Werte gelten für Decken mit vorwiegend gleichmäßig verteilter Belastung; bei Decken mit großem Einzellastanteil sind in den Schubbereichen 2 und 3 nach DIN 1045 die ( )-Werte zu verwenden. |
4) | Bei einem Seitenverhältnis dR/ b ≤ 2 dürfen die in Zeile 12 angegebenen Mindestwerte jeweils um 20 mm verringert werden. |
5) | Sofern bei der Wahl von d ein Estrich oder eine Bekleidung berücksichtigt werden sollen, gelten die Mindestdicken nach Tabelle 9, Zeilen 3 bis 7.3. |
weiter. |