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Regelwerk, Bau und Planung
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KOVerm - Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 22. Mai 2012
(GVBl. Nr. 10 vom 29.05.2012 S. 141; 25.03.2017 S. 68 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 20220


Zur aktuellen Fassung

Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 471), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5)

wird verordnet:

§ 1 Gebührenverzeichnis des amtlichen Vermessungswesens

(1) Für Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden, der Kommunen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im amtlichen Vermessungswesen sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1.

(2) Die Umsatzsteuer ist in den Gebühren nicht enthalten.

§ 2 Erstattung von Bereitstellungsaufwand

Behörden des Landes, Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie andere Stellen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG) erhalten für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke bereitgestellte Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen gegen Erstattung lediglich des Aufwandes für die jeweilige Bereitstellung (Bereitstellungsaufwand). Die Berechnung des dem Land zu erstattenden Aufwandes richtet sich nach der Anlage 2.

§ 3 Von Aufgabenträgern dem Land zu erstattender Aufwand

Werden

  1. einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (§ 6 Abs. 2 NVermG),
  2. einer anderen behördlichen Vermessungsstelle (§ 6 Abs. 3 NVermG) oder
  3. einer Kommune, der die Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen (§ 6 Abs. 4 Satz 1 NVermG) übertragen ist,

Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen (Geobasisdaten) bereitgestellt, so richtet sich die Berechnung des dem Land zu erstattenden Aufwandes (§ 6 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 3 NVermG) nach der Anlage 3. In der Anlage 3 ist berücksichtigt, dass bei den Aufgabenträgern nach Satz 1 eigener Aufwand entsteht (§ 10 Nr. 6 Halbsatz 2 NVermG).

§ 4 Vereinigung oder Teilung von Grundstücken

Die öffentliche Beglaubigung der Anträge von Grundstückseigentümern auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken ist gebührenfrei.

§ 5 Berechnung nach Zeitaufwand

(1) Gebühren nach Zeitaufwand sind je angefangene halbe Stunde zu berechnen. Bei Arbeiten außerhalb des Dienstgebäudes (örtliche Arbeiten) gehört die Zeit für die An- und Abreise zum Zeitaufwand.

(2) Bei Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeiten erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand entsprechend den tariflichen Zuschlägen.

§ 6 Auslagen

(1) Als Auslagen im Sinne des § 13 NVwKostG sind neben der Gebühr zu erstatten

  1. die Kosten für besondere Materialien, deren Verwendung abweichend vom Standard verlangt wird, und besondere Arten der Versendung,
  2. die Kosten für Abmarkungs- und Vermessungsmaterial und
  3. die Feldaufwandvergütung für Beschäftigte der Vermessungs- und Katasterbehörden.

(2) Für Amtshandlungen und Leistungen nach § 1 Abs. 1 ist für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges als Auslage ein Pauschbetrag von 0,70 Euro je Kilometer anzusetzen; hiermit ist auch die Beförderung von Personen, Geräten und Material abgegolten. Für Übernachtungen sind die für eine angemessene Unterbringung entstehenden Kosten anzusetzen.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 11. September 2008 (Nds. GVBl. S. 280) außer Kraft.

.

 GebührenverzeichnisAnlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

 

Nr.GegenstandGebühr
in Euro
123
Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1Auskunft, Einsichtgewährung
1.1Präsentationsauskunft, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwandnach Tabelle 3
1.2Amtliche Grenzauskunft
1.2.1Grundgebühr85,00
1.2.2Unterlagen zur Vermessung für Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 bis 3 NVermG70,00
1.2.3vermessungstechnische und örtliche Arbeitennach Tabelle 3
2Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS)
2.1Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters (farbig oder in Graustufen)
2.1.1Erstausfertigung der Liegenschaftskarte
2.1.1.1Liegenschaftskarte (DIN A4)18,00
2.1.1.2Liegenschaftskarte (DIN A3)20,00
2.1.1.3Liegenschaftskarte (größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0)40,00
2.1.2Erstausfertigung der Liegenschaftsbeschreibung
2.1.2.1Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis10,00
2.1.2.2Bestandsnachweis20,00
2.1.3Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.2Spezielle Präsentationen
2.2.1Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 15 ha Landschaftsfläche
2.2.1.1im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat35,00
2.2.1.2im DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat45,00
2.2.2Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab, je Karte (farbig oder in Graustufen)
2.2.2.1Erstausfertigung1,3-fache der Gebühr nach Nr. 2.1.1
2.2.2.2Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 2.2.2.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach Nr. 2.2.2.1
2.3Zuschlag zu Nr. 2. 1.1 für die Beglaubigung eines Auszuges nach § 2 Abs. 3 der Grundbuchordnung, je beglaubigte Standardpräsentation10,00
2.4ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten)nach Tabelle 4
2.5Hauskoordinaten und Hausumringenach Tabelle 4
3Abgabe von Vermessungszahlen zu Liegenschaften
3.1Abgabe
3.1.1Grundgebühr je Auftrag33,00
3.1.2zuzüglich für analoge Formate, je Seite DIN A45,00
3.1.3zuzüglich für digitale Formate, je angefangene 10 Grenz- und Vermessungspunkte5,00
3.2Manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlennach Tabelle 3
4Abgabe der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5) und der Präsentationsgrafik 1 : 2.500 (AP2.5)
4.1Standardpräsentationen AK5 (farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen)
4.1.1je Karte bis DIN A48,00
4.1.2je Karte bis DIN A312,00
4.1.3je Karte größer DIN A3 bis einschließlich DIN A040,00
4.1.4Zuschlag zu Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3 für abweichenden Maßstab30 % der Gebühr nach Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3
4.1.5Mehrausfertigung der einzelnen Position der Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach Nr. 4.1.1, 4.1.2 oder 4.1.3
4.2Ergänzung der Standardpräsentationnach Tabelle 3
4.3Digitale Daten der AK5 als Rasterdatennach den Nrn. 1, 3 und 4 der Tabelle 6
4.4Digitale Daten der AP2.5 als Rasterdatennach den Nrn. 2 bis 4 der Tabelle 6
5Abgabe von Topographischen Karten
5.1Topographische Karte 1 :25.000 Normalausgabe je Karte5,00
5.2Topographische Karte 1 :50.000
5.2.1Normalausgabe je Karte5,00
5.2.2Waldbrandeinsatzkarte, plano je Karte10,00
5.3Topographische Karte 1 : 100.000 Normalausgabe je Karte5,00
5.4Zuschlag zu Nr. 5.1, 5.2.1 oder 5.3 für die Abgabe in plano je Karte5,00
5.5Abschlag bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Exemplare einer Topographischen Karte nach Nr. 5.1, 5.2.1 oder 5.3
5.5.1für das 2. bis 200. Exemplar je Karte20 %
5.5.2ab dem 201. Exemplar je Karte30 %
6Abgabe von Übersichtskarten
6.1Regionalkarte 1 : 100.000
6.1.1Normalausgabe je Karte6,00
6.1.2Verwaltungsausgabe je Karte6,50
6.2Übersichtskarte 1 : 500.000
6.2.1Normalausgabe je Karte6,50
6.2.2Verwaltungsausgabe je Karte6,50
6.3Niedersächsisches Küstengewässer mit Koordinatenverzeichnis je Karte35,70
6.4Zuschlag zu Nr. 6.1 oder 6.2 für die Abgabe in plano je Karte5,00
7Abgabe digitaler Daten: Landschaftsmodell (DLM), Geländemodell (DGM), Topographische Karte (DTK), Übersichtskarte Niedersachsen (DÜKN),
Straßenkarte (DSK10), Ortsverzeichnis
nach den Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 der Tabelle 7
8Abgabe von Luftbildern und Digitalen Orthophotos (DOP)
8.1Digitale Luftbilder, gescannt, nicht orientiert, je Luftbild50,00
8.2Orientierte digitale Luftbildernach den Nrn. 5 bis 8 der Tabelle 7
8.3DOP digitale Ausgabenach den Nrn. 3 und 6 bis 8 der Tabelle 7
8.4.Abgabe auf Spezialpapier
8.4.1bis DIN A420,00
8.4.2bis DIN A328,00
8.4.3bis DIN A240,00
8.4.4bis DIN A160,00
8.4.5bis DIN A090,00
8.4.6Mehrausfertigung der einzelnen Position nach den Nrn. 8.4.1 bis 8.4.5 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach den Nrn. 8.4.1 bis 8.4.5
9Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Festpunktinformationssystems (AFIS), Nutzung des Satelliten-Positionierungsdienstes (SAPOS)
9.1AFIS-Präsentationsausgaben
9.1.1Erstausfertigung
9.1.1.1Punktliste (je angefangene 50 Punkte)20,00
9.1.1.2Einzelnachweis (einschließlich Punktbeschreibung)10,00
9.1.1.3Festpunktübersicht (bis einschließlich DIN A3)10,00
9.1.1.4Festpunktübersicht (größer DIN A3)20,00
9.1.2Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 9.1.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach Nr. 9.1.1
9.2AFIS-Datensätzenach Tabelle 8
9.3Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten-Positionierungsdienst (SAPOS)nach Tabelle 9
10Online-Abruf von Geobasisdaten (Download)
10.1Geobasisdaten des ALKIS
10.1.1Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL) für Nutzungsberechtigte
10.1.1.1Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters50 % der Gebühr nach Nr. 2.1
10.1.1.2Spezielle Präsentationen
10.1.1.2.1Konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat)70 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
10.1.1.2.2Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab, je Karte1,15-fache der Gebühr nach Nr. 10.1.1.1
10.1.2ALKIS-Rasterdaten über Web Map Services (WMS)nach Tabelle 5
10.1.3ALKIS-Vektordaten über Web Feature Services (WFS)nach Tabelle 5
10.2Geobasisdaten des AFISnach Tabelle 5
10.3AK 5, DSK 10, DOP, DTK und DÜKN über WMSnach Tabelle 5
10.4Hauskoordinaten über Web Feature Service einschließlich des Gazetteer-Profils (WFS-G)nach Tabelle 5
10.5Hausumringe über WFSnach Tabelle 5
10.6Basis-DLM und DLM 50 über WFSnach Tabelle 5
11Registrierung und Nutzerverwaltung für das Abrufverfahren Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL)
11.1ASL (mit Eigentumsangaben)
11.1.1für bis zu 5 Nutzerprofile jährlich200,00
11.1.2Zuschlag zu Nr. 11.1.1 für je weitere 5 Nutzerprofile jährlich50,00
11.2ASL (ohne Eigentumsangaben) jährlich100,00
12Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdatennach Tabelle 11
13Planunterlagen, Bauvorlagen und Bescheinigungen nach dem öffentlichen Baurecht
13.1Planunterlagen für Bauleitpläne
13.1.1Unterlagen für die Erstellung einer Planunterlage172,00
13.1.2Anfertigung einer Planunterlagenach Tabelle 3
13.1.3Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplannach Tabelle 3
13.2Lagepläne nach § 2 der Bauvorlagenverordnung
13.2.1Amtliche Angaben für Lagepläne für Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 bis 3 NVermG
13.2.1.1Abgabe oder Abruf von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters30 % der Gebühr nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
13.2.1.2Abgabe oder Abruf einer Übersichtskarte (DIN A4) im Maßstab 1 : 5.000 als Ergänzung für einen Lageplan8,00
13.2.1.3Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan50,00
13.2.1.4Zuschlag zu Nr. 13.2.1.1 für zusätzliche, konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat)70 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
13.2.2Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen
13.2.2.1für ein Bauvorhabennach Tabelle 10
13.2.2.2für sonstige Fällenach Zeile 1 der Tabelle 10
13.2.2.3ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung12,00
13.2.3Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans
13.2.3.1für bis zu 4 Ausfertigungen60 % der Gebühr nach Nr. 13.2.2
13.2.3.2ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung6,00
13.2.4Erhebung zusätzlicher Angaben für den Lageplan (z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen)nach Tabelle 3
13.2.5Zuschlag zu Nr. 13.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdatennach Tabelle 3
13.3Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
13.3.1Grenz- und Gebäudebescheinigung, Bescheinigung nach § 79 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung10 % der Gebühr nach Spalte 2 der Tabelle 2, mindestens 32,00
13.3.2Zuschlag zu Nr. 13.3.1 für Tatbestandsermittlungen (z.B. Abstandsberechnungen, Aufstellung eines Plans)nach Tabelle 3
13.3.3Beglaubigung einer Baulasterklärung nach § 92 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung32,00
Liegenschaftsvermessungen
14Vermessungsunterlagen für Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 bis 3 NVermG
14.1Grenzfeststellung, Erhebung vorgesehener Grenzen
14.1.1je Vermessungsauftrag für das 1. bis 3. zu vermessende Flurstück140,00
14.1.2Zuschlag zu Nr. 14.1.1 für das 4. bis 9. zu vermessende Flurstück,
je weitere angefangene 3 Flurstücke
32,00
14.1.3Zuschlag zu Nr. 14.1.1 ab dem 10. zu vermessenden Flurstück,
je weitere angefangene 10 Flurstücke
42,00
14.2Grenzfeststellung der Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung von Planunterlagen73,00
14.3Gebäudevermessung, Nachweis nach § 79 Abs. 3 NBauO
14.3.1je Auftrag für eine Gebäudevermessung auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert
bis 50.000 Euro
50,00
14.3.2je Auftrag im Übrigen70,00
15Vermessungen und Auswertungen
15.1Grenzfeststellung, Erhebung vorgesehener Grenzen, Abmarkung
15.1.1Zerlegung
15.1.1.1örtliche Arbeiten und Auswertungnach Tabelle 1
Abschnitte A und B
15.1.1.2Zuschlag, soweit bei einer Zerlegung die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 10.000 m2 beträgt25 % der Gebühr nach Nr. 15.1.1.1
15.1.1.3Abschlag, soweit bei einer Zerlegung die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt25 % der Gebühr nach Nr. 15.1.1.1
15.1.2Sonderung40 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 35 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt B
15.1.3Grenzfeststellung80 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und
100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C
15.1.4Langgestreckte Anlage mit mehr als 100 m Länge (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
15.1.4.1Vorbereitung und Auswertung50 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt B
15.1.4.2Örtlicher Aufwandnach Tabelle 3
15.1.5Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 15.1.1 oder 15.1.327,00
15.1.6Gesonderter Auftrag zur Abmarkung im Rahmen laufender Arbeiten nach Nr. 15.1.1, 15.1.3 oder 15.1.4
15.1.6.1je Auftrag28,00
15.1.6.2je Grenzpunkt27,00
15.2Erhebung und Auswertung von Gebäuden
15.2.1Gebäudevermessungnach Spalte 2 der Tabelle 2
15.2.2Gebäudevermessung auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 50.000 Euronach Spalte 3 der Tabelle 2
15.2.3Zuschlag zu Nr. 15.2.1 oder 15.2.2 für zusätzlich beantragten Grenzbezug20 % der Gebühr nach Nr. 15.2.1 oder 15.2.2
16Eintragung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster
16.1Zerlegung oder Sonderung32 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
16.2Grenzfeststellung17 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
16.3Langgestreckte Anlage mit mehr als 100 m Länge42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
16.4Gebäudevermessung36 % der Gebühr nach Tabelle 2
Bodenordnung
17Umlegungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
17.1Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umringsnach den Nrn. 14.1, 15.1.1, 15.1.2, 15.1.3, 16.1 und 16.2
17.2Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
17.2.1Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
17.2.1.1je Grundbuchbestand1.300,00
17.2.1.2je Quadratmeter Fläche
17.2.1.2.1für Wohnbauland0,35
17.2.1.2.2für Gewerbebauland0,17
17.2.2Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungenbis 40 % der Gebühr nach Nr. 17.2.1
17.2.3Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstrukturbis 20 % der Gebühr nach Nr. 17.2.1
17.2.4Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplansnach Tabelle 3
17.2.5Übertragung oder Abmarkung der neuen Grenzpunkte in die Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplansnach Tabelle 3
17.3Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB nach Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
18Vereinfachte Umlegungen nach dem Baugesetzbuch
18.1Bearbeitungnach Nr. 14.1 und Tabelle 3
18.2Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A
19Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
19.1Neuvermessungsgebietsgrenze
19.1.1Vorbereitung und Auswertung zur Feststellung der Neuvermessungsgebietsgrenze je angefangene 1,5 km Verfahrensgebietsgrenze40 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C
19.1.2Örtliche Arbeitennach Tabelle 3
19.2Übertragung, Abmarkung und Vermessung von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
19.2.1je Hektar Fläche17,30
19.2.2je Hofraumgrundstück28,30
19.2.3je Gerätestandpunkt11,50
19.2.4je Objektpunkt bei der Aufmessung5,40
19.2.5je Objektpunkt bei der Auswertung8,30
19.3Vorbereitung und Auswertung zur Übertragung, Abmarkung und Vermessung einer Landabfindung
19.3.1je Gerätestandpunkt11,50
19.3.2je Objektpunkt mit Kontrollmessung13,20
19.3.3je Objektpunkt ohne Kontrollmessung3,40
19.4Örtliche Arbeiten zu Nr. 19.2 oder 19.3nach Tabelle 3
Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
20Sonstige vermessungstechnische Arbeitennach Tabelle 3
21Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdatennach Tabelle 3
22Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes,
je Auftrag
55,00
23Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriftennach Tabelle 3
24Unschädlichkeitszeugnisse
24.1Erteilung oder Ablehnung bis zu 10 Beteiligte250,00
24.2Zuschlag zu Nr. 24.1 für je weitere angefangene 10 Beteiligte60,00
24.3Zurückweisung aufgrund fehlender Voraussetzungnach Tabelle 3
25Übertragung der Befugnis nach § 6 Abs. 4 NVermG zur Aufgabenwahrnehmung der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters an eine Kommune133,00
26Kombination von Produkten aus Geobasisdaten
26.1Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik)
26.1.1je Kartenach den Nrn. 8.4 und 2.1.1, 2.2.2 oder 4.1
26.1.2Zuschlag für ergänzende Arbeitennach Tabelle 3
26.2Ortspläne, Hofkarten, Jagdkarten und andere aufbereitete Karten
26.2.1Kartengrundlagenach Nr. 2.1.1, 2.2.2 oder 4.1
26.2.2Übersichtskartenach Nr. 7
26.2.3Zuschlag für ergänzende Arbeitennach Tabelle 3
26.3Mehrausfertigung des analogen Abgabeprodukts der Nr. 26.1 oder 26.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung20,00

Tabelle 1 Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Abschnitt A
Vorbereitung und Vermessung - Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Anzahl der festgestellten und neuen GrenzpunkteBodenwert
bis 5 Euro/m2über 5 Euro/m2 bis 150 Euro/m2über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1234
bis 2 Grenzpunkte490580720
3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt125170200
7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt100135165
ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt80105140

Abschnitt B
Auswertung - Gebühr für neu gebildete Flurstücke

Anzahl der FlurstückeBodenwert
bis 5 Euro/m2über 5 Euro/m2 bis 150 Euro/m2über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1234
1. Flurstück435535645
2. bis 3. Flurstück, je Flurstück140175215
4. bis 20. Flurstück, je Flurstück125155185
ab dem 21. Flurstück, je Flurstück110130160

Die Anzahl der Flurstücke ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Flurstücke ohne Zerlegung zählen bei einer langgestreckten Anlage nicht mit.

Abschnitt C
Auswertung - Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Anzahl der festgestellten GrenzpunkteBodenwert
bis 5 Euro/m2über 5 Euro/m2 bis 150 Euro/m2über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1234
bis 2 Grenzpunkte350405460
3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt506070
ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt354045

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Auftrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Punkte eines Auftrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Tabelle 2 Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlichGebühr nach Nr. 15.2.1Gebühr nach Nr. 15.2.2
Euroin Euroin Euro
123
10.00014095
50.000260180
250.000470
500.000930
1.500.0001.460
2.500.0002.055
über 2.500.0001,3 x √Herstellungswert

1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Auftrag

  1. für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück und
  2. für Garagen oder Garagenzeilen auf einem Grundstück oder Flurstück, das räumlich nicht mit dem zugehörigen Wohn- oder Geschäftshaus zusammenhängt.

2. Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.

3. Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 3 Gebühr nach Zeitaufwand

Ausführung durchGebühr in Euro je angefangene halbe Arbeitsstunde
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 14 bis A 16 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure45,00
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer37,00
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer28,00
Vermessungsgehilfinnen und Vermessungsgehilfen, technische Hilfskräfte23,50

Tabelle 4 ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten), Hauskoordinaten und Hausumringe

1 Allgemeines

Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich aus einem Grundbetrag nach Nr. 2 und dem Faktor nach Nr. 3 oder nach Nr. 6.

2 Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für eigene oder betriebsinterne Verwendung

Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt.

ObjekteGebühr in Euro je Objekt
DatensatzProdukt
FlurstückeGebäudeTatsächliche NutzungBodenschätzungEigentumsangaben je GrundbuchkennzeichenHauskoordinatenHausumringe
für das 1. bis 1.000.1,081,080,540,540,540,150,12
für das 1.001. bis 10.000.0,540,540,270,270,270,0750,06
für das 10.001. bis 100.000.0,270,270,1350,1350,1350,03750,03
für das 100.001. bis 1.000.000.0,1350,1350,06750,06750,06750,018750,015
ab dem 1.000.001.0,06750,06750,033750,033750,03375-0,0075
Höchstgebühr in Euro16.000,0024.000,00

3 Formatfaktor

Die Formatfaktoren sind bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe nicht anzuwenden.

DatenformatFaktor
Vektordaten mit Objektstruktur (NAS und vergleichbare Datenformate)1,00
Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Datenformate)0,90
Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare Datenformate)0,50
Rasterdaten (TIFF und vergleichbare Datenformate)0,25

 

4 Aktualisierung1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach den Nrn. 2 und 3, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
5 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzer, je weiterer Nutzer70 % der Gebühr nach den Nrn. 2 bis 4
6 Mindestgebühr je Abgabe50,00 Euro

Tabelle 5 Download-Dienste mit direktem Datenzugriff (WMS, WFS und WFS-G)

1 Allgemeines

Die Gebühren ergeben sich aus der Grundgebühr für die Nutzerverwaltung nach Nr. 2 in Verbindung mit einem Tarifmodell nach den Nrn. 3 bis 5.

2 Grundgebühr für die Nutzerverwaltung

GegenstandGebühr in Euro je Jahr
Nutzerverwaltung je Nutzer200,00

3 Nutzungsabhängiger Tarif

Die Gebühren für den Download ergeben sich aus den Beträgen nach Nr. 3.1 oder 3.2 und dem Faktor nach Nr. 3.3.

3.1 Rasterdaten über Web Map Services (WMS)

3.1.1 Grundbetrag

Anzahl in Millionen Pixel (MPx),
aufgerundet auf volle MPx
Betrag in Euro je MPx
für das1. bis 1.000.1,00
für das1.001. bis 10.000.0,50
für das10.001. bis 100.000.0,25
für das100.001. bis 1.000.000.0,125
ab dem1 000.001.0,0625

3.1.2 Zuschläge für Get-Feature-Infos

GegenstandBetrag in Euro
Get-Feature-Infos ohne Eigentümerangaben50 % nach Nr. 3.1.1
Get-Feature-Infos mit Eigentümerangaben100 % nach Nr. 3.1.1

3.2 Vektordaten über Web Feature Services (WFS) oder WFS einschließlich des Gazetteer-Profils (WFS-G)

Datensätze/ProdukteBetrag in Euro
AFIS-Objektenach Nr. 1 der Tabelle 8
ALKIS-Objektenach den Nrn. 2 und 3 der Tabelle 4
ALKIS-Hauskoordinatennach Nr. 2 der Tabelle 4
ALKIS-Hausumringenach Nr. 2 der Tabelle 4
ATKIS-Objektenach den Nrn. 1, 3 und 4 der Tabelle 7

3.3 Nutzungsfaktor für den Download

NutzungFaktor
Download mit Speicherung1,0
Download ohne Speicherung mittels WFS oder WFS-G0,5
Download ohne Speicherung mittels WMS0,05

4 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif (mindestens 2-jährige Nutzung)

ZeitraumGebühr in Euro
erstes NutzungsjahrGebühr nach Nr. 3 gemäß dem vereinbarten Nutzungsumfang
je FolgejahrGebühr nach Nr. 3 gemäß dem tatsächlichen Nutzungsumfang des Vorjahres

5 Pauschaltarif

ZeitraumGebühr in Euro
je Jahr30 % der Gebühr für die Bereitstellung des zur Nutzung vereinbarten Datenumfangs nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Tabelle 6 AK5 und AP2.5 in digitalen Datenformaten

1 Bereitstellung der AK5 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat für die eigene oder betriebsinterne Verwendung

1.1 Gesamtinhalt, nicht foliengetrennt (Summenlayer) mit Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Euro je km2
für den1. bis 200. km28
für den201. bis 1.000. km26
für den1.001. bis 5.000. km25
für den5.001. bis 20.000. km24
ab dem20.001. km23
höchstens 150.000 Euro

 

1.2 Abschlag bei Auflösung 100 L/cm30 % der Gebühr nach Nr. 1.1

2 Bereitstellung der AP2.5 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat für die eigene oder betriebsinterne Verwendung

2.1 mit Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Euro je km2
für den1. bis 200. km215
für den201. bis 1.000. km210
für den1 001. bis 5.000. km28
für den5 001. bis 20.000. km26
ab dem20.001. km24
höchstens 195.000 Euro

2.2 Zuschlag zu Nr. 2.1

2.2.1 bei Einbeziehung von Daten betreffend das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, der Hansestadt Lüneburg oder der Städte Braunschweig, Göttingen, Oldenburg (Oldenburg) oder Osnabrück;je Stadt 10.000 Euro

2.2.2 anteilig verminderter Zuschlag nach Nr. 2.2.1, wenn nicht das gesamte Gebiet der Stadt betroffen ist.

Der Zuschlag nach den Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 wird nur insoweit erhoben, als sich dadurch die Gebühr nicht auf mehr als 195.000,00 Euro erhöht.

3 Aktualisierung der AK5 oder AP2.51,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach Nr. 1 oder 2, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
4 Mindestgebühr je Abgabe50,00 Euro

Tabelle 7 Digitale Daten: DLM, DGM, DOP, DTK, DÜKN, DSK10, orientierte Luftbilder, Ortsverzeichnis

1 Landschaftsmodell (DLM)

1.1 Bereitstellung im NAS-Datenformat

1.1.1 alle Objektbereiche

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Basis-DLMDLM50
Euro je km2
für den 1. bis 500. km27,502,00
für den 501. bis 5.000. km23,751,00
für den 5.001. bis 25.000. km21,8750,50
ab dem 25.001. km20,93750,25
Euro
höchstens72.000,0019.200,00

1.1.2 Einzelne Objektbereiche

% der Gebühr nach Nr. 1.1.1
Siedlung35
Verkehr35
Vegetation15
Gewässer10
Gebiete5
Höhenlinien15

 

1.1.3Aktualisierung1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach Nr. 1.1.1 oder 1.1.2,
multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
1.2Bereitstellung in einem anderen Datenformat
1.2.1Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur im SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat90 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1 oder 1.1.2
1.2.2Vektordaten ohne Objektstruktur im DXF- oder in einem vergleichbaren Datenformat50 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1 oder 1.1.2
1.3Verwaltungsgrenzen im NAS-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat

 

1.3.1Landesweite Abgabe der Grenzen vonGebühr in Euro
1.3.1.1Land100,00
1.3.1.2Land, Landkreise400,00
1.3.1.3Land, Landkreise, Gemeinden1.000,00
1.3.1.4Zuschlag zu Nr. 1.3.1.3 für Gemeinde-Schlüssel, Namen und Flächenangaben300,00
1.3.2Abgabe von Gemarkungs- und FlurgrenzenGebühr in Euro je km2
1.3.2.1Gemarkungsgrenzen0,04, höchstens 2.000,00 je Auftrag
1.3.2.2Gemarkungs- und Flurgrenzen0,14, höchstens 7.000,00 je Auftrag
1.3.2.3Mindestgebühr zu den Nrn. 1.3.2.1 und 1.3.2.250,00 Euro

2 Geländemodell (DGM)

2.1Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DGM5

Höhengenauigkeit bis 1,5 m

10-m-Gitter

DGM25

Höhengenauigkeit bis 5 m

25-m-Gitter

DGM50

Höhengenauigkeit bis 10 m

50-m-Gitter

Euro je km2
für den1. bis500. km220,004,001,00
für den501. bis5.000. km210,002,000,50
für den5.001. bis25.000. km25,001,000,25
ab dem25.001. km22,500,500,125
Euro
höchstens192.000,0038.400,009.600,00

2.2 Zuschlag zu Nr. 2.1 für DGM5 für Strukturinformationen in Höhe von 50 % der Gebühr

2.3 Abschlag zu Nr. 2.1 für DGM5 bis zu 50 % der Gebühr, wenn nur eine geringere Genauigkeit geliefert wird

3 DOP im Raster-Datenformat (RGB- oder Color Infrared [CIR]-Farbkanäle)

3.1Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
Auflösung (Pixelgröße) in der Natur
20 cm40 cm
Euro je km2
für den1. bis500. km29,006,00
für den501. bis5.000. km24,503,00
für den5.001. bis25.000. km22,251,50
ab dem25.001. km21,1250,75
Euro
höchstens86.400,0057.600,00

3.2 Zuschlag zu Nr. 3.1 für vierten Farbkanal (RGB mit IR) in Höhe von 30 % der Gebühr

3.3 Zuschlag zu den Nrn. 3.1 und 3.2 für höhere Auflösung in Höhe von 20 % der Gebühr für "Auflösung 20 cm"

4 DTK, DSK10 und DÜKN im TIFF-Datenformat

4.1 Gesamtinhalt, foliengetrennt (Einzellayer) mit Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2
DSK10 1)DTK25DTK50DTK100DÜKN500DÜKN1000
Euro je km2
für den1. bis500. km22,001,000,300,100,0050,003
für den501. bis5.000. km21,000,500,150,050,00250,0015
für den5.001. bis25.000. km20,500,250,0750,0250,001250,00075
ab dem25.001. km20,250,1250,03750,01250,0006250,000375
Euro
höchstens19.200,009.600,002.880,0050,0050,0030,00
1) nicht foliengetrennt

 

4.2Teilinhalt (Einzelfolien)
4.2.1Grundriss, mit Schrift60 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.2.2Vegetation15 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.2.3Gewässer10 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.2.4Höhenlinien15 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.3Zuschlag bei Auflösung 320 L/cm und mehr50 % der Gebühr nach Nr. 4.1 oder 4.2
4.4Abschlag bei Auflösung 100 L/cm10 % der Gebühr nach Nr. 4.1 oder 4.2

5 Orientierte digitale Luftbilder (nicht entzerrt) im Raster-Datenformat,Auflösung höher als 20 cm (Pixelgröße) in der Natur

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km2

Abgabe mit
Aerotriangulationsdaten (AT-Daten)
Euro je km2
für den1. bis500. km213,00
für den501. bis5.000. km26,50
für den5.001. bis25.000. km23,25
ab dem25.001. km21,625
Euro
höchstens124.300,00

 

6Zuschlag bei Mehraufwand für die Datenaufbereitungnach Tabelle 3
7Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzer, je weiterer Nutzer70 % der Gebühr nach den Nrn. 1 bis 5 und 9
8Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis 750,00 Euro
9Ortsverzeichnis
landesweit, geocodiert mit Angabe der Verwaltungszugehörigkeit
240,00 Euro

Tabelle 8 AFIS-Datensätze

1 Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für die eigene oder betriebsinterne Verwendung

Anzahl ObjekteGebühr in Euro je Objekt
für das1. bis10.000.0,90
für das10.001. bis100.000.0,45
ab dem100.001.0,225

2 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro

Tabelle 9 Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten-Positionierungsdienst (SAPOS)

1Landesweite Bereitstellung von SAPOS-Daten
1.1Für eigene oder betriebsinterne Zwecke
1.1.1Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) mit einer Taktrate von einem Hertz,
je Freischaltung in Niedersachsen und je Jahr
150,00 Euro
1.1.2Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS)
1.1.2.1im RTCM-Format mit einer Taktrate von einem Hertz, je Minute0,10 Euro
1.1.2.2Abschlag zu Nr. 1.1.2.1 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr30 % der Gebühr
1.1.2.3Alternativ zu Nr. 1.1.2.1 je Freischaltung einer registrierten Telefonnummer
oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, je Monat pauschal250,00 Euro
1.1.2.4Abschlag zu Nr. 1.1.2.3 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren30 % der Gebühr
1.1.3Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service (GPPS) im RINEX-Format
1.1.3.1mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute0,20 Euro
1.1.3.2mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute0,80 Euro
1.1.3.3Zuschlag zu den Nrn. 1.1.3.1 und 1.1.3.2 für Daten einer virtuellen Referenzstation (VRS)100 % der Gebühr
1.1.3.4Abschlag zu den Nrn. 1.1.3.1 und 1.1.3.2 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr30 % der Gebühr
1.1.3.5Alternativ zu Nr. 1.1.3.1 je Referenzstation, je Monat pauschal500,00 Euro
1.1.3.6Abschlag zu Nr. 1.1.3.5 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren30 % der Gebühr
1.1.4Mindestgebühr zu Nr. 1.1.2 oder 1.1.3, je Monat10,00 Euro
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS wird die Mindestgebühr je Monat nur einmal erhoben.
1.2Für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
1.2.1Bereitstellung im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
1 Monat480,00 Euro
2 Jahren460,00 Euro
3 Jahren440,00 Euro
4 Jahren420,00 Euro
5 Jahren400,00 Euro
1.2.2Faktoren zu Nr. 1.2.1 bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation
1.2.2.1Verfügbarkeit weniger als 98,5 % bis 90,0 %0,75
1.2.2.2Verfügbarkeit weniger als 90,0 % bis 75,0 %0,50
1.2.2.3Verfügbarkeit weniger als 75,0 % bis 50,0 %0,25
1.2.2.4Verfügbarkeit weniger als 50 %0
2Bundesweite Bereitstellung von SAPOS-Daten
2.1Für eigene oder betriebsinterne Zwecke
2.1.1Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) mit einer Taktrate von einem Hertz,
je Freischaltung und Jahr
700,00 Euro
2.1.2Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS)
2.1.2.1im RTCM-Format oder RTCM-AdV-Format mit einer Taktrate von einem Hertz,
je Minute
0,10 Euro
2.1.2.2Abschlag zu Nr. 2.1.2.1 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr30 % der Gebühr
2.1.2.3im RTCM-AdV-Format, zusätzlich zu Nr. 2.1.2.1, je Freischaltung250,00 Euro
2.1.2.4im RTCM-Format alternativ zu Nr. 2.1.2.1, je Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, je Monat pauschal250,00 Euro
2.1.2.5Abschlag zu Nr. 2.1.2.4 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren30 % der Gebühr
2.1.3Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service (GPPS) im RINEX-Format
2.1.3.1mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute0,20 Euro
2.1.3.2Abschlag zu Nr. 2.1.3.1 bei einer vereinbarten Nutzung von
mindestens 120 Std. je Jahr10 % der Gebühr
mindestens 360 Std. je Jahr20 % der Gebühr
mindestens 600 Std. je Jahr30 % der Gebühr
2.1.3.3Alternativ zu Nr. 2.1.3.1, je Referenzstation, je Monat pauschal500,00 Euro
2.1.3.4Abschlag zu Nr. 2.1.3.3 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens 1 Jahr10 % der Gebühr
mindestens 2 Jahren20 % der Gebühr
mindestens 3 Jahren30 % der Gebühr
2.1.4Mindestgebühr zu Nr. 2.1.2 oder 2.1.3, je Monat10,00 Euro
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS wird die Mindestgebühr je Monat nur einmal erhoben.
2.2Für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
2.2.1Bereitstellung von weniger als 40 Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
1 Monat480,00 Euro
2 Jahren460,00 Euro
3 Jahren440,00 Euro
4 Jahren420,00 Euro
5 Jahren400,00 Euro

2.2.2 Bereitstellung von 40 bis 99 Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je Monat nach folgender Tabelle:

Anzahl der Referenzstationen1-jährige Nutzung2-jährige Nutzung3-jährige Nutzung4-jährige Nutzung5-jährige Nutzung
123456
EuroEuroEuroEuroEuro
40 bis 4919.00018.40017.80017.20016.600
50 bis 5921.30020.30019.30018.40017.500
60 bis 6923.30022.00020.70019.50018.300
70 bis 7925.00023.50022.00020.50019.000
80 bis 8926.40024.60022.90021.20019.500
90 bis 9927.50025.60023.70021.80019.900

 

2.2.3Bereitstellung von 100 oder mehr Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
1 Monat280,00 Euro
2 Jahren260,00 Euro
3 Jahren240,00 Euro
4 Jahren220,00 Euro
5 Jahren200,00 Euro
2.2.4Faktoren zu den Nrn. 2.2.1 und 2.2.3 bei eingeschränkter Verfügbarkeit
(bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation
2.2.4.1Verfügbarkeit weniger als 98,5 % bis 90,0 %0,75
2.2.4.2Verfügbarkeit weniger als 90,0 % bis 75,0 %0,50
2.2.4.3Verfügbarkeit weniger als 7 5, 0 % bis 5 0, 0 %0,25
2.2.4.4Verfügbarkeit weniger als 50 %0
2.2.5Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) ist der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr. 2.2.2 unter Anwendung der Faktoren nach den Nrn. 2.2.4.1 bis 2.2.4.4 zu vermindern.

Tabelle 10 Lagepläne nach § 2 der Bauvorlagenverordnung

ZeileWert des Bauvorhabens bis einschließlichEinfacher LageplanQualifizierter AnfertigungLageplan Anfertigung mit örtlicher Überprüfung
1234
EuroEuroEuroEuro
110.00055142175
250.00088235294
3250.000137381477
4500.000218688871
52.500.0004311.2401.642
6über 2.500.0000,273 x √Wert0,785 x √Wert1,040 x √Wert

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 11 Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten

1 Bereitstellung von Geobasisdaten in Verbindung mit der Erlaubnis zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung

1.1 Topographische Karten und Übersichtskarten

Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Gebühr nach Nr. 5 oder 6 des Gebührenverzeichnisses und einem der Abgabemenge entsprechenden Faktor:

AbgabemengeFaktor für den Einzelhandel
für 1 bis10 Exemplare0,7
für 11 bis200 Exemplare0,6
ab201 Exemplare0,5

Für den Großhandel beträgt der Faktor unabhängig von der Abgabemenge 0,4.

1.2 Digitale Geobasisdaten

1.2.1 Bereitstellung von Geobasisdaten

Werden die Geobasisdaten nicht durch Abruf (Download) bezogen, so fällt eine einmalige Gebühr an:

GegenstandGebühr in Euro
je Datenlieferung20 % nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 2.1.1.1 oder 2.2.1 entrichtet wurde.

1.2.2 Verwertung

GegenstandGebühr in Euro
je Weitergabe60 % nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr. 1.2.1. Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn. 2.1.1.2 und 2.2.2 den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

2 Bereitstellung von digitalen Geobasisdaten in Verbindung mit der Erlaubnis zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe

2.1 Weitergabe von analogen und von digitalen Produkten mit veränderten digitalen Geobasisdaten

2.1.1 für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1.1 Bereitstellung von Geobasisdaten

Gebühr nach Nr. 1.2.1

Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 1.2.1 oder 2.2.1 entrichtet wurde.

2.1.1.2 Verwertung

Die Gebühr entspricht einem Anteil am Erlös aus der Weitergabe des Produkts. Der Anteil am Erlös ergibt sich aus den Tabellen I und II.

Wird kein Erlös oder ein nicht marktgerechter Erlös erzielt, so ist ein marktgerechter Erlös zugrunde zu legen, mindestens aber 40 % der Gebühr nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8.

Tabelle I

Anteil der Geobasisdatenam ProduktGrad der Umarbeitungder Geobasisdaten
ProzentWertpunkteProzentWertpunkte
bis 2510bis 2530
über 25 bis 7520über 25 bis 7520
über 7530über 7510

Tabelle II

Summe der Wertpunkte nach Tabelle IAnteil am Erlös in %
205
3010
4015
5020
6025

Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr. 2.1.1.1. Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn. 1.2.2 und 2.2.2 den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

2.1.1.3 Verwertung oder öffentliche Wiedergabe mit untergeordneter Bedeutung im Format bis DIN A3 in analogen Produkten wie Büchern, Broschüren und Faltblättern

GegenstandGebühr in Euro
Verwertung oder öffentliche Wiedergabe je Produkt80,00

2.1.2 für nicht wirtschaftliche Zwecke

2.1.2.1 Bereitstellung der Geobasisdaten

GegenstandGebühr in Euro
je Datenlieferungnach Tabelle 4, 6, 7 oder 8

Eine Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 1.2.1, 2.1.1.1 oder 2.2.1 entrichtet wurde.

2.1.2.2 Verwertung oder öffentliche Wiedergabe

Die Gebühr ergibt sich aus dem Betrag nach Tabelle I und dem Faktor nach Tabelle II.

Tabelle I

GegenstandBetrag in Euro je Produkt
Verwertung1/dm2 x 0,5 x Fläche in dm2 x √Höhe der Auflage

Es ist die Kartenbildfläche im Originalmaßstab zugrunde zu legen.

Tabelle II

VerwertungssituationFaktor
Standardfall1,0
bis zum Format DIN A4 im Originalmaßstab:

Produkt dient auch der Öffentlichkeitsarbeit für die Topographischen Karten, auf die durch einen Schriftzusatz deutlich hingewiesen wird

Verwendung als Anschauungsmaterial

Information der Öffentlichkeit über raumbezogene Sachverhalte

Orientierungshilfe im Gelände bei sportlichen Veranstaltungen

0,3
ohne Formatbeschränkung:

Einsatz zur Bildwirkung oder Hintergrundgestaltung, ohne dass zusammenhängende topographische Informationen entnommen werden können

0,3
bis zum Format DIN A4 im Originalmaßstab:

Kulturelle Zwecke

0,0
ohne Formatbeschränkung:

Wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke (z.B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer)

Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke

Ausstellung auf Wandertafeln

Kartenausschnitte zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen

0,0

2.1.3 Mindestgebühr je Produkt

GegenstandGebühr in Euro je Produkt
Verwertung50,00

Eine Mindestgebühr wird für die Produkte nach Nr. 2.1.2.2 bei einer Verwertungssituation mit dem Faktor 0,0 nicht erhoben.

2.2 Weitergabe von veränderten digitalen Geobasisdaten in Diensten

2.2.1 Bereitstellung von Geobasisdaten

Gebühr nach Nr. 1.2.1

Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr. 1.2.1 oder 2.1.1.1 entrichtet wurde.

2.2.2 Verwertung oder öffentliche Wiedergabe

GegenstandGebühr in Euro
Verwertung oder öffentliche Wiedergabe60 % nach Tabelle 5

Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr. 2.2.1. Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn. 1.2.2 und 2.1.1.2 den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

Die öffentliche Wiedergabe von Bildern im Internet ist gebührenfrei, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist, die Anzahl von zehn statischen Bildern zu je maximal 1 Mio. Pixel je Website (Internet-Domain) nicht überschritten wird und als Quellenangabe ein deutlich sichtbarer Link auf die Internetseite der Vermessungs- und Katasterbehörde angebracht ist.

3 Nutzerverwaltung in Bezug auf die Nrn. 1.2, 2.1.1 und 2.2 bei Bezug der Geobasisdaten über Abruf (Download)

GegenstandGebühr in Euro je Jahr
Nutzerverwaltung je Nutzer200,00

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Bereitstellungsaufwand Anlage 2
(zu § 2)

 

Nr.GegenstandBereitstellungsaufwand,
bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
123
1Angaben und Standardpräsentationen aus dem Liegenschaftskataster für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke innerhalb der eigenen Verwaltungsorganisation
1.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters
(Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte)
65 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.2Abgabe von Geobasisdaten des ALKIS
1.2.1Digitale Daten10 % nach den Nrn. 1 bis 4 der Tabelle 4,
mindestens 50,00 Euro
1.2.2konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat40 % nach Nr. 2.2.1
1.2.3präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab70 % nach Nr. 2.1.1
1.2.4Zuschlag zu Nr. 1.2.3 für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für besonderen Inhaltnach Tabelle 3
1.2.5Aufbereitung digitaler amtlicher Datennach Tabelle 3
1.3Abruf mit dem Verfahren ASL
1.3.1Standardpräsentationen (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte)10 % nach den Nrn. 2.1.1
und 2.1.2
1.3.2konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat30 % nach Nr. 2.2.1
1.3.3präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab10 % nach Nr. 2.1.1
1.3.4Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung,
je abgerufenem Nachweis
4 % nach Nr. 2.1.2
1.4Abgabe von Vermessungszahlen zu LiegenschaftenNrn. 3.1.1, 3.2 und 20 % nach den Nrn. 3.1.2 und 3.1.3
2AK5 und AP2.5
2.1Abgabe von Standardpräsentationen der AK5Nr. 4.1
2.2Abgabe digitaler Datenformate der AK520 % nach den Nrn. 1 und 3 der Tabelle 6,
mindestens 50,00 Euro
2.3Abgabe digitaler Datenformate der AP2.520 % nach den Nrn. 2 und 3 der Tabelle 6,
mindestens 50,00 Euro
3Abgabe der Topographischen Karten und ÜbersichtskartenNrn. 5 und 6
4Abgabe von analogen LuftbildernNr. 8.4
5Abgabe von Daten
DLM, DGM, DOP, DTK, DÜKN, DSK10, orientierte Luftbilder und Ortsverzeichnis30 % nach den Nrn. 1 bis 5 und 9 der Tabelle 7, mindestens 50,00 Euro
6Zuschlag für die Erlaubnis zur Mehrfachverwendung
bereitgestellter Daten des amtlichen Vermessungswesens je Behörde des Landes, Kommune, Wasser- und Bodenverband oder andere Stelle nach § 5 Abs. 4 NVermG30 % der Höhe des Bereitstellungsaufwandes nach den Nrn. 1.1, 1.2, 2.2, 2.3 und 5 dieser Anlage
7Online-Abruf von Geobasisdaten (Download)
7.1WMS-Dienste70 % nach Tabelle 5
7.2WFS-Dienste10 % nach Tabelle 5
8Abgabe von Geobasisdaten des AFIS und SAPOSNr. 9
9Registrierung und Verwaltung für AbrufverfahrenNr. 11

.

Von Aufgabenträgern dem Land zu erstattender Aufwand Anlage 3
(zu § 3)

 

Nr.GegenstandZu erstattender Aufwand, bezogen auf die Gebühren
nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
1Abruf mit dem Verfahren ASL
1.1für die Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) an Dritte30 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.2von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) als amtliche Angaben für LagepläneNr. 13.2.1.1
1.3einer Übersichtskarte im Maßstab 1 :5.000 (DIN A4) als Ergänzung für einen Lageplan.70 % nach Nr. 13.2.1.2
1.4einer konfektionierten Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat als amtliche Angaben für LagepläneNr. 13.2.1.4
1.5von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) zur eingeschränkten Verwendung für die Erteilung von Auskünften daraus, zur Gewährung von Einsicht, für Bescheinigungen nach Nr. 13.3, für Amtshandlungen nach den Nrn. 20 und 22 des Gebührenverzeichnisses10 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.6präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung15 % nach Nr. 2.1.1
1.7Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis4 % nach Nr. 2.1.2
2Abgabe
2.1von Standardpräsentationen (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) als amtliche Angaben für Lagepläne30 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.2einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 5.000 (DIN A4) als Ergänzung für einen LageplanNr. 13.2.1.2
2.3einer konfektionierten Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat als amtliche Angaben für LagepläneNr. 13.2.1.4
2.4von Vermessungszahlen und Eigentumsangaben als amtliche Angaben für einen qualifizierten LageplanNr. 13.2.1.3
2.5von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) zur eingeschränkten Verwendung für die Erteilung von Auskünften daraus, zur Gewährung von Einsicht, für Bescheinigungen nach Nr. 13.3, für Amtshandlungen nach den Nrn. 20 und 22 des Gebührenverzeichnisses70 % nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
3Unterlagen zur Vermessung für amtliche GrenzauskünfteNr. 1.2.2
4Vermessungsunterlagen für Liegenschaftsvermessungen und UmlegungenNr. 14
5Unterlagen für die Erstellung von PlanunterlagenNr. 13.1.1
6Registrierung und Verwaltung für AbrufverfahrenNr. 11

 

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