umwelt-online: Bauregelliste A Teil 1 Anlagen (4)
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Anlage 5.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 5.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2002/2) -
Anlage 5.5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 5.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 5.7
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 6.1 (1998/2)
Bei Verwendung von Fahrschachttüren nach
DIN 18090:1997-01
DIN 18091:1993-07
DIN 18092:1992-04
müssen
1. die Türen in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton eingebaut sein;
2. die Fahrkörbe überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1:1998-05) hergestellt sein; Fahrkörbe gelten als überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt, wenn
3. die Türen so gesteuert sind, dass sie nur so lange offen bleiben, wie es das Betreten oder Verlassen des Fahrkorbs erfordert;
4. die Türen, falls mehrere nebeneinander angeordnet werden, durch feuerbeständige Bauteile getrennt und an diesen befestigt sind.
Anlage 6.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2005/1) -
Anlage 6.3 (2014/2)
1 Allgemeines
Folgendes gilt für Innentüren, an die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes gestellt werden. Innentüren bestehen jeweils aus Blatt und Zarge.
Innentüren müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen (siehe Anlage 0.2).
2 Bewertetes Schalldämm-Maß
Sollen je nach Verwendungszweck schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist das bewertete SchalldämmMaß nach DIN EN ISO 10140-1:2012-05, DIN EN ISO 10140-2, -4 und -5:2010-12 und DIN EN ISO 717-1:2013-06 zu bestimmen und der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R nach DIN 4109:1989-11 festzulegen.
Prüfberichte nach DIN EN 20140-3:1995-05 und DIN EN ISO 140-3:2005-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 717-1:1997-01, DIN EN ISO 717-1:2006-11 bzw. DIN EN ISO 717-1:2013-06, die vor dem Inkrafttreten dieser Ausgabe der Bauregelliste erstellt wurden, dürfen weiterhin verwendet werden.
3 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen
Im Ü-Zeichen einer Innentür, die den Anforderungen nach Abschnitt 2 entspricht, ist der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R anzugeben sowie die Kombinationen von Blättern mit Zargen, für welche dieser gilt.
Anlage 6.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -
Anlage 6.5 (2014/2)
Tore müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) bestehen.
Im Ü-Zeichen eines Tores ist anzugeben, dass die Bestandteile des Tores normalentflammbar sind.
Die Anlage wird bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.
Anlage 6.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2011/2) -
Anlage 7.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/2)
Anlage 7.2 (2010/1)
Für Führungslager und Festhaltekonstruktionen gilt DIN EN 1337-8:2008-01. Für die Gleitpaarung Stahl/Stahl bei Führungslagern und Festhaltekonstruktionen kann der entsprechende Abschnitt von DIN V 4141-13:2008-11 angewendet werden.
Anlage 8.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2013/1) -
Anlage 8.2 (2014/2)
Richtlinie über Rollladenkästen - RokR -
- Fassung Oktober 2013 -
1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für werkmäßig hergestellte Rollladenkästen (einschließlich Rollladenkastendeckel), an die Anforderungen hinsichtlich des Wärme- oder Schallschutzes gestellt werden.
Die Bestandteile des Rollladenkastens müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen (siehe Anlage 0.2).
Für werkmäßig hergestellte Rollladenkästen mit statisch tragender Funktion im Bauwerk ist zusätzlich die in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachte technische Regel für das jeweilige Bauprodukt zu beachten.
2 Wärmeschutz
2.1 Anforderungen an den Mindestwärmeschutz
Es werden Anforderungen an die Begrenzung des Wärmedurchgangs sowie an die Oberflächentemperatur gestellt.
Der Rollladenkasten muss die Anforderung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2:2013-02, Abschnitt 5.1.3, erfüllen.
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der nach Abschnitt 2.2 berechnete oder der nach Abschnitt 2.3 gemessene Wärmedurchgangskoeffizient Usb des Rollladenkastens Usb ≤ 0,85 W/(m2×K) beträgt, und der nach Abschnitt 2.2 berechnete Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70 beträgt.
2.2 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Usb und des Temperaturfaktors fRsi
Der Wärmedurchgangskoeffizient Usb des Rollladenkastens ist zweidimensional nach DIN EN ISO 10077-2:2012-06 zu berechnen und auf zwei Wert anzeigende Ziffern zu runden. Die Berechnung ist mit einem Blendrahmen mit 60 mm Bautiefe, der für die Zwecke dieser Richtlinie als adiabat zu betrachten ist, durchzuführen. Der Blendrahmen ist bündig mit der Außenseite des tatsächlichen oder geplanten Fensterrahmens anzusetzen, unabhängig von dessen Breite.
Bei der zweidimensionalen Berechnung ist die Wärmestromdichte auf die maßgebliche Höhe bsb nach DIN EN ISO 10077-2:2012-06 zu beziehen.
Der Temperaturfaktor fRsides Rollladenkastens ist zweidimensional nach DIN EN ISO 10211:2008-04 in Verbindung mit DIN EN ISO 10077-2:2012-06 zu berechnen und auf zwei Wert anzeigende Ziffern zu runden. Die Berechnung ist mit einem Blendrahmen mit 70 mm Bautiefe aus Holz der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,13 W/(m×K) unter den Randbedingungen aus DIN 4108-2:2013-02 durchzuführen. Für die Übergangswiderstände sind die Randbedingungen nach Beiblatt 2 zu DIN 4108:2006-03 anzusetzen. Der obere Baukörperanschluss wird für die Zwecke dieser Richtlinie als adiabat betrachtet.
Für die Bestandteile des Rollladenkastens sind bei den Berechnungen die jeweiligen Bemessungswerte λ der Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN ISO 10456:2010-05, DIN EN ISO 10077-2:2012-06 oder DIN 4108-4:2013-02 anzusetzen. Für eingeschäumte Dämmschichten aus Polyurethan-Schaum ist als Bemessungswert ?der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m×K) anzusetzen.
Die äquivalente Wärmeleitfähigkeitdes Rollraums ist nach DIN EN ISO 10077-2:2012-06 zu bestimmen. Geeignete Dichtungen, z.B. Bürstendichtungen, dürfen zur Verringerung der Schlitzbreite in Ansatz gebracht werden.
2.3 Messung des Wärmedurchgangskoeffizienten Usb
Der Wärmedurchgangskoeffizient Usb des Rollladenkastens ist nach DIN EN 12412-4:2003-11 zu bestimmen.
3 Schallschutz
Sollen für den Rollladenkasten schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist der zugehörige Rechenwert für das bewertete Schalldämm-Maß entweder
aufgrund seiner konstruktiven Merkmale nach Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989-11, Tabelle 41, oder
durch Messung nach DIN EN ISO 10140-1:2012-05, DIN ENISO 10140-2, -4 und -5:2010-12 und Bewertung nach DIN EN ISO 717-1:2013-06 und Beiblatt 1 zuDIN 4109:1989-11, Abschnitt 10.1.3,
zu ermitteln.
Prüfberichte nach DIN EN 20140-3:1995-05 und DIN EN ISO 140-3:2005-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 717-1:1997-01, DIN EN ISO 717-1:2006-11 bzw. DIN EN ISO 717-1:2013-06, die vor dem Inkrafttreten dieser Ausgabe der Bauregelliste erstellt wurden, dürfen weiterhin verwendet werden.
4 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen
Im Ü-Zeichen eines Rollladenkastens, der den Anforderungen der Abschnitte 1 und 2 entspricht, ist als wesentliches Merkmal der Wärmedurchgangskoeffizient Usb, bei Rollladenkästen mit schalldämmenden Eigenschaften nach Abschnitt 3 zusätzlich das bewertete Schalldämm-Maß "RW,R = ..." anzugeben.
Zu den im Ü-Zeichen anzugebenden wesentlichen Merkmalen gehörtauch die Angabe, für welche Kombination von Rollladenkasten mit Rollladenkastendeckel diese wesentlichen Merkmale gelten.
Für Rollladenkästen mit statisch tragender Funktion im Bauwerk sind die Regelungen zur Kennzeichnung gemäß der in Bezug genommenen technischen Regel zusätzlich zu beachten.
Anlage 8.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2002/2) -
Anlage 8.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2013/1) -
Anlage 8.5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2013/1) -
Anlage 8.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2001/2) -
Anlage 8.7 (2007/2)
Fenster und Außentüren müssen aus mindestens normalent-flammbaren Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) bestehen.
Im U-Zeichen von Fenstern und Außentüren ist anzugeben, dass die Bestandteile von Fenstern und Außentüren mindestens normalentflammbar sind.
Anlage 8.8 (2011/2)
Begehbare Kunststoffgitterroste nach DIN 24537-3:2007-08 bedürfen als Verwendbarkeitsnachweis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, sofern die Fallhöhe mehr als 0,5 m beträgt oder die Stützweiten der Roste mehr als 0,5 m betragen.
Anlage 9.1 (2001/2)
Zu DIN 18148:2000-10
Zu Abschnitt 1: Hohlwandplatten aus Leichtbeton dürfen nur für die Herstellung von leichten Trennwänden nach DIN 4103-1:1984-07 verwendet werden.
Anlage 9.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2013/1) -
Anlage 9.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 1998/1) -
Anlage 9.4 (2001/2)
Zu DIN 18162:2000-10
Zu Abschnitt 1: Unbewehrte Wandbauplatten aus Leichtbeton dürfen nur für die Herstellung von leichten Trennwänden nach DIN 4103-1:1984-07 verwendet werden.
Anlage 9.5 (2015/2)
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/2) -
Anlage 9.6 (2014/1)
Das Brandverhalten von nichtbrennbaren und schwerentflammbarenwerksmäßig im Nassverfahren hergestellten Mineralplatten ist nach BRL A Teil 2 lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2 nachzuweisen.
Bei Produkten,die in die Klasse TVOC 3 nach Tabelle 3 und/oder FH Klasse 3 nach Tabelle 4 eingestuft sind und daher nicht in Innenräumen verwendet werden dürfen, ist im Ü-Zeichen anzugeben: "Das Produkt darf nicht in Innenräumen verwendet werden."
Anlage 10.1 (2009/1)
Zu DIN 7865-1 und DIN 7865-2
DIN 7865-2 gilt mit Ausnahme von Abschnitt 8.1 Absatz 2 und 4, Abschnitt 8.3 und Anhang A.
Hinweis: Für die Kennzeichnung des Bauproduktes gelten die Bestimmungen der Ü-Zeichenverordnung der Länder.
Die Baustoffklasse ist im Rahmen der Produktkennzeichnung anzugeben.
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