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Zur Nachfolgeregelung

Bauregelliste A Teil 2

Stand


Lfd.
Nr.
BauproduktVerwendbarkeitsnachweisÜbereinstimmungsnachweis
1234
1Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient
1.1Füllbauteile für Decken, statisch nicht mitwirkend (z.B. als verlorene Schalung)PÜH
1.2Das Bauprodukt "Lager für Lagerungen der Lagerungsklasse 2 nach DIN 4141-3:1984-09" ist in der Liste (Ausgabe 2012/1) gestrichen.PÜH
1.3Das Bauprodukt "Normalentflammbare Bahnen für Dach- und Bauwerksabdichtung, die nicht den Produkten 10.1 bis 10.22 in Bauregelliste A Teil 1 zugeordnet werden können" ist in der Liste (Ausgabe 2015/2) gestrichen.
1.4Normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bewegungsfugen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit, die nicht den Produkten 10.23 und 10.24 in Bauregelliste A Teil 1 und nicht der lfd. Nr. 2.53 zugeordnet werden könnenPÜHP
1.5Das Bauprodukt "Dachabdichtungen mit Flüssigkunststoffen" wird in der Liste (Ausgabe 2013/2) im Abschnitt 2 unter lfd. Nr. 2.52 geführt.
1.6
2015/2
Aufsätze für Abgasanlagen, außer Aufsätze nach DIN EN 13502, DIN EN 14989-1, DIN EN 1856-1, DIN EN 13063-3 und DIN EN 14471PÜH
1.7Normalentflammbare Schalldämpfer für Lüftungsanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes gestellt werdenPÜH
1.8Das Bauprodukt "Normalentflammbare kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen" ist in der Liste (Ausgabe 2001/2) gestrichen.
1.9Das Bauprodukt "Mineralische Dichtungsschlämme für Bauwerksabdichtungen" wird in der Liste (Ausgabe 2010/2) im Abschnitt 2 unter der lfd. Nr. 2.49 geführt.
1.10Das Bauprodukt "Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen für Bauwerksabdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser bei hoher Beanspruchung wie z.B. in Nassräumen im öffentlichen und gewerblichen Bereich sowie gegen von innen drückendes Wasser wie z.B. bei Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich" wird künftig in der Liste (Ausgabe 2012/2) im Abschnitt 2, unter lfd. Nr. 2.50 geführt.PÜHP
1.11Das Bauprodukt "Bentonitmatten für Bauwerksabdichtungen" ist in der Liste (Ausgabe 2008/2) gestrichen.
1.12Das Bauprodukt "Bauwerksabdichtungen mit Flüssigkunststoffen" wird in der Liste (Ausgabe 2010/2) im Abschnitt 2 unter der lfd. Nr. 2.51 geführt.
1.13Abdichtungen von Bewegungsfugen gegen drückendes Wasser im Erdreich und gegen nicht drückendes Wasser auf befahrbaren Deckenflächen, die nicht mit den Produkten nach BRL B Teil 1 lfd. Nr. 1.10 hergestellt werden.PÜHP
1.14Abdichtungsstoffe für Bauwerks- und Dachabdichtungen, die nicht den in BRL A Teil 1, A Teil 2 oder B Teil 1 genannten Produkten für die Bauwerks- und Dachabdichtung entsprechen.PÜHP
ÜH - Übereinstimmungserklärung des Herstellers
ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle
P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis


Lfd. Nr.BauproduktVerwend-
barkeits-
nachweis
anerkanntes Prüfverfahren nachÜberein-
stimmungs-
nachweis
2Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können.
2.1Vorgefertigte Decken, Dächer, Doppelböden, Stützen, Träger, Unterzüge, Treppen und tragende Wände, die mit Ausnahme der Feuerwiderstandsdauer und/oder des Schallschutzes von den technischen Regeln der Bauregelliste A Teil 1 nicht wesentlich abweichenPJe nach Bauprodukt gilt:
für die Feuerwiderstandsdauer:
DIN 4102-2:1977-09 außer den Abschnitten 6.2.7, 6.2.9 und 6.2.10 in Verbindung mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1 (für Brandwände
DIN 4102-3:1977-09) oder
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1363-2:1999-10,
DIN EN 1364-2:1999-10,
DIN EN 1365-1:2013-08,
DIN EN 1365-2,-3:2000-02,
DIN EN 1365-4:1999-10
in Verbindung mit Anlage 8 und mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1,
oder
DIN EN 13501-2:2010-02
in Verbindung mit Anlage 0.1.2 der Bauregelliste A Teil 1 und
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1363-2:1999-10,
DIN EN 1364-2:1999-10,
DIN EN 1365-1:2013-08,
DIN EN 1365-2,-3:2000-02,
DIN EN 1365-4:1999-10
für den Schallschutz:
DIN EN ISO 10140-1:2012-05,
DIN EN ISO 10140-2, -3, -4 und -5:2010-12,
DIN EN ISO 717-1, -2:2013-06 sowie
DIN EN ISO 10848-1, -2, -3:2006-08
jeweils in Verbindung mit Anlage 18 der Bauregelliste A Teil 2
ÜH,
sofern sich nicht
aus der Bauregelliste
A Teil 1 für diese
Bauprodukte eine
andere Art des Übereinstimmungs-
nachweises ergibt
2.2Vorgefertigte, nichttragende, innere Trennwände, einschließlich Einbauten (z.B. Sanitäreinrichtungen), deren Absturzsicherheit experimentell nachgewiesen werden soll und/oder für deren Verwendung Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden mit Ausnahme von solchen aus GlasPJe nach Bauprodukt gilt:
für die Absturzsicherung:
DIN 4103-1:1984-07
in Verbindung mit Anlage 17
Die folgenden Eigenschaften sind jeweils zusammen mit den Anforderungen der DIN 4103-1:1984-07 zu erfüllen:
für die Feuerwiderstandsdauer:
DIN 4102-2:1977-09 außer den Abschnitten 6.2.7 und 6.2.9 in Verbindung mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1363-2:1999-10,
DIN EN 1364-1:1999-10
in Verbindung mit Anlage 8 und mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1, oder
DIN EN 13501-2:2010-02
in Verbindung mit Anlage 0.1.2 der Bauregelliste A Teil 1 und
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1364-1:1999-10
für den Schallschutz:
DIN EN ISO 10140-1:2012-05,
DIN EN ISO 10140-2, -4
und -5:2010-12,
DIN EN ISO 717-1:2013-06
sowie
DIN EN ISO 10848-1, -2, -3:2006-08
jeweils in Verbindung mit Anlage 18 der Bauregelliste A Teil 2
ÜH
2.3Vorgefertigte, nichttragende Außenwände, die mit Ausnahme der Feuerwiderstandsdauer und/oder des Schallschutzes von den technischen Regeln der Bauregelliste A Teil 1 nicht wesentlich abweichenPJe nach Bauprodukt gilt:
für die Feuerwiderstandsdauer:
DIN 4102-3:1977-09
in Verbindung mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1363-2:1999-10,
DIN EN 1364-1:1999-10
in Verbindung mit Anlage 8 und mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1
oder
DIN EN 13501-2:2010-02
in Verbindung mit Anlage 0.1.2 der Bauregelliste A Teil 1 und
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1363-2:1999-10,
DIN EN 1364-1:1999-10
für den Schallschutz:
DIN EN ISO 10140-1:2012-05,
DIN EN ISO 10140-2, -4
und -5:2010-12,
DIN EN ISO 717-1:2013-06
sowie
DIN EN ISO 10848-1, -2, -3:2006-08
jeweils in Verbindung mit Anlage 18 der Bauregelliste A Teil 2, für die Absturzsicherung:
ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" (1985-06)
ÜH,
sofern sich
nicht aus der
Bauregelliste A
Teil 1 für diese
Bauprodukte
eine andere Art
des Überein-
stimmungs-
nachweises
ergibt
2.4Vorgefertigte Lüftungsleitungen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Ausgenommen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen
(Brandschutzklappen)
PJe nach Bauprodukt gilt:
für die Feuerwiderstandsdauer:
DIN 4102-6:1977-09 und - sofern zutreffend - in Verbindung mit
DIN V 4102-21:2002-08
in Verbindung mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1366-1:1999-10
in Verbindung mit
DIN EN 13501-3:2010-02
und mit Anlage 0.1.2 der Bauregelliste A Teil 1
oder
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1366-1:1999-10
und
DIN V 4102-21:2002-08
in Verbindung mit Anlage 8 der Bauregelliste A Teil 2 und mit Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1,
für den Schallschutz:
DIN EN ISO 10140-1:2012-05,
DIN EN ISO 10140-2, -4
und -5:2010-12,
DIN EN ISO 717-1:2013-06
ÜH
2.5Vorgefertigte Rohrummantelungen/ Streckenisolierungen für Abschottungen an Rohrleitungen aus (ggf. isolierten) Metallrohren, an die nur Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werdenPDIN 4102-11:1985-12
in Verbindung mit Anlagen 8 und 19
ÜH
2.6Vorgefertigte Rohrummantelungen/ Streckenisolierungen für Abschottungen an Rohrleitungen aus (ggf. isolierten) thermoplastischen Kunststoffrohren
- bei denen keine dämmschichtbildenden Baustoffe eingesetzt werden und
- an die nur Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
PDIN 4102-11:1985-12
in Verbindung mit Anlagen 8 und 19
ÜH
2.7Vorgefertigte Installationsschächte und -kanäle einschließlich der Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werdenPJe nach Bauprodukt gilt:
für die Feuerwiderstandsdauer:
DIN 4102-11:1985-12
oder
DIN EN 13501-2:2010-02
in Verbindung mit Anlage 0.1.2 der Bauregelliste A Teil 1 und
DIN EN 1363-1:1999-10,
DIN EN 1366-5:2010-06
bzw. als Prüfverfahren für Installationsschachtwände von Installationsschächten auch
DIN 4102-2:1977-09,
außer den Abschnitten 6.2.7 und 6.2.9, in Verbindung mit Anlage 8 der Bauregelliste A Teil 2 und Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1
oder
DIN EN 1363-1:2012-10,
DIN EN 1363-2:1999-10,
DIN EN 1364-1:1999-10
in Verbindung mit Anlage 8 der Bauregelliste A Teil 2 und mit der Anlage 0.1.1 der Bauregelliste A Teil 1
für den Schallschutz:
DIN EN ISO 10140-1:2012-05,
DIN EN ISO 10140-2, -4
und -5:2010-12
DIN EN ISO 717-1:2013-06
ÜH
2.8Das Bauprodukt "vorgefertigte Dachhaut (Bedachung), an die Anforderungen hinsichtlich Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gestellt werden" ist in der Liste (Ausgabe 1997/1) gestrichen.
2.9Vorgefertigte elektrische Kabelanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Funktionserhalts unter Brandeinwirkung gestellt werdenPDIN 4102-12:1998-11ÜH
2.10.1.1
Hinweis
Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und
  • die nichtbrennbar (Klasse DIN 4102-A) sind, ohne brennbare Bestandteile
  • die normalentflammbar (Klasse DIN 4102-B2) sind.

Ausgenommen sind Baustoffe der Liste C.

PDIN 4102-1:1998-05
in Verbindung mit Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1
ÜH
2.10.1.2
Hinweis
Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die normalentflammbar (Klasse E) sind. Ausgenommen sind Baustoffe der Liste CPDIN EN ISO 11925-2:2011-02
in Verbindung mit
DIN EN 13501-1:2010-01 und
Anlagen 0.2.2 und 0.2.3 der Bauregelliste A Teil 1
ÜH
2.10.2
Hinweis
Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und
  • die nichtbrennbar (Klasse DIN 4102-A) sind, mit brennbaren Bestandteilen
  • die schwerentflammbar (Klasse DIN 4102-B1) sind, ausgenommen Bodenbeläge
PDIN 4102-1:1998-05
in Verbindung mit Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1
ÜZ
2.10.3Schwerentflammbare Bodenbeläge, die nicht für die Verwendung in Aufenthalts- räumen vorgesehen sind und die nicht EN 13813 oder EN 14041 oder EN 14904 oder EN 14342 oder EN 15285 entsprechenPDIN 4102-1:1998-05
in Verbindung mit
Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN ISO 9239-1:2002-06 in Verbindung mit
DIN EN 13501-1:2010-01 und
Anlage 0.2.2 der Bauregelliste A Teil 1
ÜZ
2.11Zubehörteile (nicht geregelte) für Feuerschutzabschlüsse, ausgenommen einachsige TürbänderPDIN 4102-18:1991-03ÜZ
2.12Schornsteinreinigungsverschlüsse und RußabsperrerPPrüfgrundsätze für Schornsteinreinigungsverschlüsse und Rußabsperrer (2012-02)ÜHP
2.13Das Bauprodukt "Horizontal eingebaute Rauchabzüge" ist in der Liste (Ausgabe 2008/1) gestrichen.
2.14
2015/2
Armaturen und Geräte der Wasserinstallation, an die hinsichtlich des Geräuschverhaltens Anforderungen gestellt werdenPDIN EN ISO 3822-1:2009-07,
DIN EN ISO 3822-2:1995-05,
DIN EN ISO 3822-3:2010-04,
DIN EN ISO 3822-4:1997-03
ÜHP
2.15Beschichtungsstoffe zum Beschichten von Beton-, Putz- und Estrichflächen in Auffangwannen und Auffangräumen für die Lagerung von
  • Heizöl EL,
  • ungebrauchten Verbrennungsmotoren- und Kraftfahrzeuggetriebeölen sowie
  • Gemischen aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von < 20 Masse-% und einem Flammpunkt von > 55 °C
PBau- und Prüfgrundsätze (BPG) Beschichtungen von Auffangräumen (2009-02)ÜZ
2.16Das Bauprodukt "Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe aus Kunststoffen zur Sanierung von Asbestprodukten" ist in der Liste (Ausgabe 2010/1) gestrichen.
2.17Niet- und schraubenartige Verbindungen und niet- und schraubenartige Befestigungen für geregelte AußenwandbekleidungenPDIN 18516-1:2010-06
Zusätzlich gilt: Anlage 21
ÜHP
2.18Unterkonstruktionen und Abhänger 1PDIN 18168-2:1984-12ÜH
2.19Mit Scheitholz befeuerte Backöfen mit offenem oder geschlossenem FeuerraumPDIN 18880-2:1991-08
Zusätzlich gilt: Anlage 1
ÜHP
2.20
2015/2
Das Bauprodukt "Schächte für Abgasleitungen mit Abgastemperaturen = 200°C, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Ausgenommen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung für Abgasanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/2) gestrichen.
2.21Metall-Kunststoff-Verbundprofile für Rahmen von Fenstern und Türen nach DIN 18056:1966-06 sowie für HaupttraggliederPRichtlinie für den Nachweis der Standsicherheit von Metall- Kunststoff- Verbundprofilen Abschnitt 3.2 (1986-08)ÜH
2.22
Hinweis
Beschichtungsmaterial für Stahloberflächen für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sindPDAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) -SIBR, Teil 2 (2001-10) und Teil 4 (2001-10)
Zusätzlich gilt:
Anlage 9 und Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN ISO 11925-2:2011-02 in Verbindung mit
DIN EN 13501-1:2010-01
und Anlagen 0.2.2 und 0.2.3 der Bauregelliste A Teil 1
ÜZ
2.23
Hinweis
Instandsetzungsbeton und -mörtel für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind. Ausgenommen sind Instandsetzungsbeton und -mörtel der Beanspruchungsklasse M1PDAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) - SIBR, Teil 2 (2001-10) und Teil4 (2001-10)
Zusätzlich gilt: Anlage 10 und
DIN 4102-1:1998-05 in Verbindung mit Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN ISO 11925-2:2011-02 in Verbindung mit
DIN EN 13501-1:2010-01 und
Anlagen 0.2.2 und 0.2.3 der Bauregelliste A Teil 1
ÜZ
2.24Oberflächenbeschichtungsstoffe OS 7 und OS 10 für Beton für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sindPDAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) - SIBR, Teil 2 (2001-10) und Teil 4 (2001-10)
Zusätzlich gilt:
Anlage 11 und DIN 4102-1:1998-05 in Verbindung mit Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN ISO 11925-2:2011-02 in Verbindung mit
DIN EN 13501-1:2010-01
und Anlagen 0.2.2 und 0.2.3 der Bauregelliste A Teil 1
ÜZ
2.25Das Bauprodukt "Füllstoffe für Risse für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind" ist in der Liste (Ausgabe 2006/2) gestrichen.
2.26Das Bauprodukt "Kaminkassetten und Kamineinsätze mit selbstschließenden Türen" ist in der Liste (Ausgabe 2009/1) gestrichen.
2.27Stahltrapezprofile, Stahlkassettenprofile und Stahlwellprofile, deren Tragfähigkeit mit Hilfe von Versuchen ermittelt wirdPDIN 18807-2:1987-06,
DIN 18807-2/A1:2001-05
Zusätzlich gilt:
Anlagen 4.2, 4.4, und 4.44 der Bauregelliste A Teil 1 und Anlagen 3 und 4
ÜZ
2.28Aluminiumtrapezprofile und Aluminiumwellprofile, deren Tragfähigkeit mit Hilfe von Versuchen ermittelt wirdPDIN 18807-7:1995-09
Zusätzlich gilt: Anlagen 4.2 und 4.44 der Bauregelliste A Teil 1 und Anlagen 5 und 6
ÜZ
2.29
2015/2
Das Bauprodukt "Vorgefertigte Entrauchungsleitungen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Ausgenommen sind Entrauchungsklappen für ventilatorbetriebene Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/2) gestrichen.
2.30Baustützen aus Stahl mit Ausziehvorrichtung, deren Tragfähigkeit mit Hilfe von Versuchen ermittelt wirdPDIN EN 1065:1998-12ÜZ
2.31Das Bauprodukt "Verbindungselemente zur Verwendung bei Konstruktionen mit Kaltprofilen aus Aluminiumblech" ist in der Liste (Ausgabe 2006/1) gestrichen
2.32Das Bauprodukt "hochfeste Zugglieder, deren Tragfähigkeit mit Hilfe von Versuchen ermittelt wird" ist in der Liste (Ausgabe 2007/2) gestrichen.
2.33Türen und Tore als RauchschutzabschlüssePDIN 18095-1:1988-10
DIN 18095-3:1999-06
ÜH
2.34Zubehörteile (nicht geregelte) für Rauchschutzabschlüsse, ausgenommen einachsige TürbänderPDIN 4102-18:1991-03
in Verbindung mit
DIN 18095-1:1988-10
ÜH
2.35Einschubtreppen (nicht selbstschließend) mit Abschluss der Öffnung in Decken, für die eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben istPDIN 4102-2:1977-09
außer dem Abschnitt 6.2.7
ÜH
2.36
2015/2
Das Bauprodukt "Vorgefertigte Entrauchungsleitungen, an die keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Ausgenommen sind Entrauchungsklappen für ventilatorbetriebene Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/2) gestrichen.
2.37Das Bauprodukt "Abdichtungsstoffe für Bauwerksabdichtungen mit hoher Beanspruchung, die nicht für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind. Ausgenommen sind Produkte der lfd. Nr. 1.10.7 der Bauregelliste B Teil 1 nach Ende der Koexistenzperiode" ist in der Liste (Ausgabe 2013/1) gestrichen.
2.38Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe für die Abdichtung von befahrbahren Flächen.PTL/TP-BEL-B Teil 3 (Ausgabe 1995) und
TL/TP-BEL-EP (Ausgabe 1999)
Zusätzlich gilt:
DIN 4102-1:1998-05
in Verbindung mit Anlage 0.2.1 der Bauregelliste A Teil 1 oder
DIN EN ISO 11925-2:2011-02 in Verbindung mit
DIN EN 13501-1:2010-01 und Anlagen 0.2.2 und 0.2.3 der Bauregelliste A Teil 1
ÜZ
2.39Das Bauprodukt "Normalentflammbare kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen" ist in der Liste (Ausgabe 2014/2) gestrichen.
2.40Selbsttätig schließende ZapfventilePDIN EN 13012:2002-03ÜHP
2.41Revisionsklappen für vorgefertigte Installationsschächte und -kanäle nach lfd. Nr. 2.7, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werdenPDIN 4102-11:1985-12ÜH
2.42Revisionsklappen für Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werdenPDIN 4102-2:1977-09
außer dem Abschnitt 6.2.7,
in Verbindung mit Abschnitt 5.1 Absatz c der DIN 4102-11:1985-12
ÜH
2.43.1
2015/2
Vorgefertigte absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger EinwirkungPDIN 18008-4:2013-07,
nach Anhang A, Anhang D und Anhang E;
zusätzlich gilt:
Anlage 23
ÜH
2.43.2
2015/2
Punkthalter ohne Kugelgelenk mit versuchstechnisch ermittelter TragfähigkeitPDIN 18008-3:2013-07,
Anhang D
ÜH
2.43.3
2015/2
Vorgefertigte begehbare Verglasungen mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung und ResttragfähigkeitPDIN 18008-5:2013-07,
Anhang A
ÜH
2.43
2015/2
Das Bauprodukt "Vorgefertigte absturzsichernde Verglasung" wird unter lfd. Nr. 2.43.1 aufgeführt.
2.44Hochfeuerhemmende Bauteile, deren tragende, aussteifende und raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen habenPfür die Anforderungen des Brandschutzes:
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - HFHHolzR (2004-07) in Verbindung mit Anlage 0.1.2 der Bauregelliste A Teil 1
für den Schallschutz:
DIN EN ISO 10140-1:2012-05,
DIN EN ISO 10140-2, -3, -4 und -5:2010-12,
DIN EN ISO 717-1, -2:2013-11
für die Absturzsicherung:
ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" (1985-06)
ÜZ
2.45Beschichtungs- und Einhausungssysteme zur Sanierung Pentachlorphenol (PCP)- belasteter HolzbauteilePPrüfplan für Beschichtungs- und Einhausungssysteme zur Sanierung Pentachlorphenol(PCP)-belasteter Holzbauteile (2005-10)ÜHP
2.46Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach EN 10216-1 für die Verwendung bei StahlschornsteinenPDIN EN 10045-1:1991-04ÜHP
2.47Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach EN 10217-1 für die Verwendung bei StahlschornsteinenPDIN EN 10045-1:1991-04ÜHP
2.48Stoffe zur Abdichtung erdberührter Bauteile gegen drückendes Wasser und im Übergang auf wasserundurchlässige BauteilePPrüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (PG-ÜBB) (2010-09)ÜHP
2.49Mineralische Dichtungsschlämmen für BauwerksabdichtungenPPrüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauwerksabdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (PG-MDS) (2014-01)ÜHP
2.50
2015/2
Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen
  • für Wände und Böden im Innenbereich oder im Außenbereich, wenn diese mit Gebäuden verbunden sind, gegen nichtdrückendes Wasser bei hoher Beanspruchung wie z.B. in Nassräumen im öffentlichen und gewerblichen Bereich
  • für Behälter und Becken im Innenbereich oder im Außenbereich, wenn diese mit Gebäuden verbunden sind, gegen Füllwasser wie z.B. bei Schwimmbecken
PPrüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen
  • Teil 1: Flüssig zu verarbeitende Abdichtungen (PG AIV-F) (2014-05),
  • Teil 2: Bahnenförmige Abdichtungen (PG AIV-B) (2014-05),
  • Teil 3: Plattenförmige Abdichtungen (PG AIV-P) (2012-08)
ÜHP
2.51Bauwerksabdichtungen mit FlüssigkunststoffenPPrüfgrundsätze zur Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für Bauwerksabdichtungen mit Flüssigkunststoffen (PG-FLK) (2010-06)ÜHP
2.53Dachabdichtungen mit FlüssigkunststoffenPPrüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Dachabdichtungen mit Flüssigkunststoffen
Anlage 22
ÜHP
2.54Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand, die nicht den Produkten 10.23 und 10.24 in Bauregelliste A Teil 1 zugeordnet werden könnenPPrüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich (PG-FBB Teil 1: Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte (2012-10))ÜHP
ÜH - Übereinstimmungserklärung des Herstellers
ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle
ÜZ - Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

1) Für das Bauprodukt gibt es eine harmonisierte Norm nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung - EU-BauPVO)/ ist eine Europäische Technische Bewertung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung - EU-BauPVO) ausgestellt. Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt unberührt.

Anlagen zur Bauregelliste A Teil 2

Anlage 1 (1997/1)

Das Prüfverfahren nach DIN 18880-2:1991-08 und der mitgeltenden DIN 18880-1:1991-08 ist auf die für den Einsatz von Scheitholz und für den Betrieb als Pizzaofen relevanten Bedingungen zu beschränken. Insbesondere sind dies:

DIN 18880-1:1991-08, Abschnitt 5, ausschließlich Abschnitt 5.7.3
DIN 18880-2:1991-08, Abschnitt 6, ausschließlich Abschnitt 6.3

Bezüglich der Aufstellungs- und Bedienungsanleitung ist DIN 18880-2:1991-08, Abschnitt 7 und für die Kennzeichnung und Beschriftung DIN 18880-2:1991-08, Abschnitt 8 zu beachten.

Anlage 2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/1) -

Anlage 3 (1999/1)

Der Übereinstimmungsnachweis ist in DIN 18807-1:1987-06 geregelt.

Anlage 4 (1999/1)

Vor Erteilung des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses muss die Versuchsauswertung entsprechend den "Grundsätzen für den Nachweis der Standsicherheit von Stahltrapezprofilen" (Fassung September 1989) von einem Prüfamt für Baustatik geprüft worden sein. Die Bestätigung dieser Prüfung muss im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis enthalten sein.

Anlage 5 (1999/1)

Der Übereinstimmungsnachweis ist in DIN 18807-9:1998-06 geregelt.

Anlage 6 (1999/1)

Vor Erteilung des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses muss die Versuchsauswertung von einem Prüfamt für Baustatik geprüft worden sein. Die Bestätigung dieser Prüfung muss im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis enthalten sein.

Anlage 7
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/2) -

Anlage 8 (2007/2)

1 Nichttragende raumabschließende Trennwände

Eine nichttragende raumabschließende Trennwand kann als F ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie entweder

oder

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1364-1 ist bei symmetrischen Bauteilen ein Brandversuch erforderlich.

2 Tragende raumabschließende Wände

Eine tragende raumabschließende Wand kann als F ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie entweder

oder

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN1365-1 ist bei symmetrischen Bauteilen ein Versuch erforderlich.

3 Unterdecke (als selbständiges Bauelement)

Eine Unterdecke als selbständiges Bauelement kann als F ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie entweder

oder

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1364-2 ist ein Versuch mit Beanspruchung der Unterseite und ein Versuch mit Beanspruchung der Oberseite erforderlich. Wenn die Klassifizierung nur von einer Seite erfolgen soll, ist ein Versuch mit Beanspruchung dieser Seite erforderlich.

4 Stützen

Eine Stütze kann als F ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie entweder

oder

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1365-4 ist ein Versuch erforderlich.

5 Brandwände

Eine Brandwand kann als solche nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie entweder

oder

Die Wände müssen diese Anforderungen ohne Bekleidungen erfüllen. Sie müssen außerdem ausschließlich aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1365-1 und DIN EN 1363-2, Abschnitt 7, ist bei symmetrischen Bauteilen ein Versuch erforderlich.

6 Lüftungsleitungen

Eine Lüftungsleitung mit einer äußeren Abmessung von 1250 mm x 1000 mm < B x H < 2500 mm x 1250 mm bzw. einem äußeren Durchmesser von 1000 mm < D < 1250 mm kann als L ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn

und wenn

7 Balken/Unterzüge

Ein Balken/Unterzug kann als F ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn er entweder

oder

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1365-3 ist ein Versuch erforderlich.

8 Decken/Dächer

Eine Decke/ein Dach kann als F ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie/es entweder

oder

Anforderungen nach DIN EN 1363-1, Abschnitt 11.1, Tragfähigkeit, Ziffer I sowie nach Abschnitt 11.2, Raumabschluss und Abschnitt 11.3, Wärmedämmung erfüllt hat.

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1365-2 ist ein Versuch erforderlich.

9 Rohrummantelungen/Rohrabschottungen

Eine Rohrummantelung/Rohrabschottung kann als R ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn sie die Bedingungen nach DIN 4102-11 eingehalten hat, wobei die Prüfung

oder

10 Installationsschächte und -kanäle

Ein Installationsschacht/-kanal kann als I ... nach DIN 4102 klassifiziert werden, wenn er entweder

oder

Für die Prüfung nach DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1364-1 ist bei symmetrischen Bauteilen ein Brandversuch erforderlich.

Anlage 9 (2002/2)

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis kann auch auf der Grundlage der folgenden Regelwerke erteilt werden:

TL/TP BE -PCC (Ausgabe 1990)
oder
TL/TP BE - SPCC (Ausgabe 1990)
oder
TL/TP BE - PC (Ausgabe 1990).

Anlage 10 (2002/2)

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis für die unterschiedlichen Instandsetzungsstoffe kann auch auf der Grundlage der folgenden Regelwerke erteilt werden:

TL/TP BE - PCC (Ausgabe 1990)
bzw.
TL/TP BE - SPCC (Ausgabe 1990)
bzw.
TL/TP BE - PC (Ausgabe 1990).

Anlage 11 (2002/2)

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis für die unterschiedlichen Oberflächenbeschichtungsstoffe kann auch auf der Grundlage des Regelwerkes TL/TP OS (Ausgabe 1996) erteilt werden.

Anlage 12
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2006/2) -

Anlage 13 (2005/1)

Zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise

Bis zum Vorliegen der in Abschnitt 3.2 Absatz 1 in Bezug genommenen technischen Regeln gilt folgende Regelung:

Das Brandschutzvermögen der Brandschutzbekleidung ist gemäß prEN 14135 zu prüfen. Bei der Prüfung sind Normträgerplatten nach prEN 14135 Abschnitt 6.2 zu verwenden. Die Beurteilung der Wirkung der Brandschutzbekleidung erfolgt auf der Grundlage der DIN EN 13501-2:2003-12 Abschnitt 7.6.4. Die Brandschutzbekleidung muss die Leistungskriterien des Abschnittes 7.6.4 während eines Zeitraumes von mindestens 60 Minuten erfüllen.

Anlage 14 (2005/2)

Abweichend von DIN V 18232-6 ist die Leckage der Entrauchungsleitung der Kategorie 3 der vorgenannten Norm bei Brandbeanspruchung mit der Sauerstoff-Messmethode nach DIN EN 1366-8:2004-10 für die darin aufgeführten Druckstufen 1 oder 2 oder 3 zu bestimmen.

Anlage 15 (2007/2)

Eine Entrauchungsleitung kann als Kategorie 3 nach DIN V 18232-6 klassifiziert werden, wenn sie die Prüfungen nach DIN EN 1366-1 (Leitung A bei einem Druck von -500 Pa) bestanden hat und während einer Prüfdauer von > 30 Minuten bei einer Temperaturbeanspruchung nach DIN EN 1363-1 die Anforderungen nach DIN EN 1366-8, Abschnitt 11.3.2, Dichtheit; nach Abschnitt 11.3.3, Raumabschluss; nach Abschnitt 11.3.4, Wärmedämmung und nach Abschnitt 1 1.3.5 Querschnittsverringerung erfüllt hat.

Anlage 16 (2005/2)

Abweichend von DIN V 18232-6 ist die Leckage der Entrauchungsleitung der Kategorie 2 der vorgenannten Norm bei Brandbeanspruchung mit der Sauerstoff-Messmethode nach DIN EN 1366-8:2004-10 für die darin aufgeführten Druckstufen 1 oder 2 oder 3 zu bestimmen.

Anlage 17 (2012/2)

Sofern sich nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 einschl. NA größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden.

Anlage 18 (2009/2)

Es ist die Norm-Flankenschallpegeldifferenz Dn,f zu ermitteln. Im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist der Rechenwert des bewerteten Schall-Längsdämm-Maßes RL,w,R anzugeben.

Anlage 19 (2010/2)

Zu DIN 4102-11:1985-12

Zu Abschnitt 3.1 Nachweis mit Brandversuchen
Abweichend von Abschnitt 3.1 genügt ein Probekörper für die Brandprüfung.

Zu Abschnitt 4.2.3 Probekörper und Prüfanordnung
Abweichend von Abschnitt 4.2.3 wird auf die Durchführung von Brandprüfungen an Rohrpost- und Staubsaugleitungen bei einem Arbeitsdruck von -0,5 bar verzichtet.

Zu Abschnitt 4.2.4.1 Brandversuch mit minimaler Beanspruchung
Der Abschnitt 4.2.4.1 entfällt.

Zu Abschnitt 4.2.4.2 Brandversuch mit der Einheits-Temperaturzeitkurve
Abweichend von Abschnitt 4.2.4.2 entfallen die Messstellen zur Ermittlung der mittleren Temperaturerhöhung in 10 cm und 60 cm Abstand von Wand oder Decke.

Zu Abschnitt 4.2.4.3 Brandversuch mit Schwelfeuerbeanspruchung
Der Abschnitt 4.2.4.3 entfällt.

Anlage 20 (2015/2)
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/2) -

Anlage 21 (2011/2)

Der charakteristische Wert der Tragfähigkeit für die Verbindungen und Befestigungen ist jeweils das aus den Prüfergebnissen ermittelte 5 % Quantil mit 75%iger Aussagewahrscheinlichkeit.

Anlage 22 (2013/2)

Die Prüfgrundsätze bestehen aus dem in den Kapiteln 2 - 7 beschriebenen Prüfverfahren der ETAG 005 "Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen", Teile 1 bis 8, veröffentlicht im Bundesanzeiger, Jg. 53, Nr. 200a, 25.10.2001 und Jg. 57, Nr. 102a, 04.06.2005. Weiterhin sind die im Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen lfd. Nr. 2.3 genannten Anwendungsregelungen anzuwenden.

Hinweis: Die Erteilung europäischer technischer Zulassungen (ETA) nach ETAG 005 ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Anlage 23 (2015/2)

Für den versuchstechnischen Nachweis der Tragfähigkeit von punktförmigen Lagerungskonstruktionen (Punkthalter) gilt BRL A T 2 lfd. Nr. 2.43.2.

Für zweiseitig linienförmig gelagerte Einfachverglasungen der Kategorie A darf anstelle des im letzten Satzes des Kapitels A.1.9. geforderten Versuches alternativ auch nur die stoßzugewandte Glastafel mit dem Körner gebrochen werden, welche dann jedoch durch einen Pendelschlag mit einer Fallhöhe von 450 mm zu prüfen ist.

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