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Bauregelliste B

Bauregelliste B Teil 1
Stand


1 Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie

1 Als Norm wird in Spalte 3 die europäische Kurzbezeichnung der harmonisierten Norm angegeben, wie sie auch als zusätzliche Angabe zur CE-Kennzeichnung zu verwenden ist. Bei der Übernahme der harmonisierten Normen in das Normenwerk des DIN wird der europäischen Kurzbezeichnung der Zusatz "DIN" vorangestellt.

2 In Europäischen Normen enthaltene informative Anhänge ZA gelten als Bestandteil der harmonisierten Normen.

3 Anwendungsnormen bzw. Anwendungsregelungen sind in der Liste der Technischen Baubestimmungen oder in sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten. Gibt es solche Anwendungsnormen oder Anwendungsregeln nicht, handelt es sich bei der Verwendung des Bauprodukts um nicht geregelte Bauarten. Für deren Anwendung ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, wenn dies im Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen so festgelegt ist oder sich aus den Anlagen E von Teil I der Liste der Technischen Baubestimmungen ergibt.

4 Die Verordnung EU Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) hat die Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie) am 01.07.2013 abgelöst. Bauprodukte, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht worden sind, gelten als mit der Bauproduktenverordnung konform. Hersteller können eine Leistungserklärung auf der Grundlage einer Konformitätsbescheinigung oder einer Konformitätserklärung erstellen, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie ausgestellt wurde (Art. 66 Bauproduktenverordnung).

2 und 3 Bauprodukte und Bausätze im Geltungsbereich von Europäischen Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen und im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 veröffentlicht worden sind

1 Bauprodukte, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht worden sind, gelten als mit der Bauproduktenverordnung konform. Leitlinien, die vor dem 01.07.2013 gemäß Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie veröffentlicht worden sind, können als Europäische Bewertungsdokumente verwendet werden. Europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 gemäß Art. 9 der Bauproduktenrichtlinie erteilt worden sind, können während ihrer Gültigkeitsdauer als Europäische Technische Bewertung verwendet werden (Art. 66 Bauproduktenverordnung).

4 und 5 Bauprodukte und Bausätze, für die europäische technische Zulassungen vor dem 01.07.2013 ohne Leitlinie erteilt worden sind

1 Bauprodukte, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht worden sind, gelten als mit der Bauproduktenverordnung konform. Europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 gemäß Art. 9 der Bauproduktenrichtlinie erteilt worden sind, können während ihrer Gültigkeitsdauer als Europäische Technische Bewertung verwendet werden (Art. 66 Bauproduktenverordnung).


Lfd. Nr.BauproduktIn Abhängigkeit vom Verwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
BezeichnungNorm
1234
1Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie *
1.1Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau
1.1.1Bindemittel
1.1.1.1
2015/1
Das Bauprodukt "Normalzement bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder Zwischenhändler" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.1.2Das Bauprodukt "Hochofenzement mit niedriger Anfangsfestigkeit" ist in der Liste (Ausgabe 2012/2) gestrichen.
1.1.1.3
2015/1
Das Bauprodukt "Sonderzement mit sehr niedriger Hydratationswärme" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.1.4
2015/1
Das Bauprodukt "Tonerdezement" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.1.5
Hinweis
SulfathüttenzementEN 15743:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15743:2010-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
1.1.2Betonzusätze
1.1.2.1
2015/1
Das Bauprodukt "Tonerdezement" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.2Betonzusatzmittel für Einpressmörtel für SpanngliederEN 934-4:2009,
EN 934-6:2001 und
EN 934-6/A1:2005 in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 934-4:2009-09 und
DIN EN 934-6:2006-03
Anlage 01
1.1.2.3
Hinweis
Flugasche für BetonEN 934-4:2009,
EN 934-6:2001 und
EN 934-6/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 934-4:2009-09
und
DIN EN 934-6:2006-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.5
1.1.2.4
2015/1
Das Bauprodukt "Silikastaub für Beton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.5
Hinweis
Pigmente für BetonEN 12878:2005 und
EN 12878/ Berichtigung AC:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12878:2006-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.10
1.1.2.6
2015/1
Das Bauprodukt "Stahlfasern für Beton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.7
2015/1
Das Bauprodukt "Polymerfasern für Beton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.8
2015/1
Das Bauprodukt "Hüttensandmehl zur Verwendung in Beton, Mörtel und Einpressmörtel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.9
2015/1
Das Bauprodukt "Hüttensandmehl zur Verwendung in Beton, Mörtel und Einpressmörtel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.3Gesteinskörnungen
1.1.3.1
Hinweis
Gesteinskörnungen für Beton bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder ZwischenhändlerEN 12620:2002+A1:2008,
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12620:2008-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.3
1.1.3.2
Hinweis
Leichte Gesteinskörnungen für Beton bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder ZwischenhändlerEN 13055-1:2002 und
EN 13055-1 / Berichtigung AC:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13055-1:2002-08, DIN EN 13055-1 / Berichtigung 1:2004-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.4
1.1.5Beton und Mörtel
1.1.5.1
Hinweis
Estrichmörtel und EstrichmassenEN 13813:2002
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13813:2003-01
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
für Kunstharzestriche Anlage 1/1.5.1
1.1.6Vorgefertigte Bauteile aus Beton und Stahlbau, Betongläser und Ziegel
1.1.6.1
Hinweis
Vorgefertigte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton und mit statisch anrechenbarer oder nichtanrechenbarer BewehrungEN 1520:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1520:2011-06
Anlage 01
1.1.6.2
Hinweis
Vorgefertigte Stahlbeton- und Spannbeton-HohlplattenEN 1168:2005+A3:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1168:2011-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.15
1.1.6.3
Hinweis
Vorgefertigte GründungspfähleEN 12794:2005 und
EN 12794/A1:2007/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12794:2007-08 und
DIN EN 12794/Berichtigung 1:2009-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.13 und 1/1.16
1.1.6.4
Hinweis
Vorgefertigte BetonmasteEN 12843:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12843:2004-11
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.5
Hinweis
Vorgefertigte RippendeckenEN 13224:2004:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13224:2011-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.6
Hinweis
Vorgefertigte stabförmige BauteileEN 13225:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13225:2004-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.7
Hinweis
Vorgefertigte DachelementeEN 13693:2004+A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13693:2009-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.8
Hinweis
Vorgefertigte Decken mit OrtbetonergänzungEN 13747:2005+A2:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13747:2010-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/1.14 und 1/1.16
1.1.6.9
Hinweis
BetonfertiggaragenEN 13978-1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13978-1:2005-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.10
Hinweis
Vorgefertigte HohlkastenelementeEN 14844:2006+A2:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14844:2012-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.11
Hinweis
Vorgefertigte TreppenEN 14843:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14843:2007-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.12
Hinweis
Vorgefertigte GründungselementeEN 14991:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14991:2007-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.13
Hinweis
Vorgefertigte WandelementeEN 14992:2007+A1:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14992:2012-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.14
Hinweis
Fertigteile für BrückenEN 15050:2007+A1:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15050:2012-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.15
Hinweis
Vorgefertigte Balken für Balkendecken mit ZwischenbauteilenEN 15037-1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15037-1:2008-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16 und 1/1.17
1.1.6.16
2015/1
Hinweis
Schalungssteine aus HolzspanbetonEN 15498:2008
in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15498:2008-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08
1.1.6.17
Hinweis
Schalungssteine aus Normal- und LeichtbetonEN 15435:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15435:2008-10
Anlage 01
1.1.6.18
Hinweis
Zwischenbauteile für Balkendecken aus BetonEN 15037-4:2010
in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15037-4:2010-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.19
Hinweis
Zwischenbauteile für Balkendecken aus ZiegelnEN 15037-3:2009+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15037-3:2011-07
Anlage 01
1.1.6.20
2015/1
Hinweis
Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum für BalkendeckenEN 15037-4:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15037-4:2010-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 04
1.1.6.21
Hinweis
Vorgefertigte StützwandelementeEN 15258:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15258:2009-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.7Schutz und Instandsetzung von Beton
1.1.7.1
2015/1
Hinweis
Produkte für Oberflächenschutzsysteme für BetonEN 1504-2:2004 in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-2:2005-01
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.6
1.1.7.2RissfüllstoffeEN 1504-5:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-5:2005-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.7
1.1.7.3
2015/1
Kleber für BauzweckeEN 1504-4:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-4:2005-02
Anlage 01
1.1.7.4
2015/1
Instandsetzungsmörtel und -beton für BetonbauteileEN 1504-3:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-3:2006-03
Anlage 01
1.1.7.5Beschichtungsmaterial zum Korrosionsschutz von BetonstahlbewehrungEN 1504-7:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-7:2006-11
Anlage 01
1.1.7.6Mörtel zur Verankerung von Bewehrungsstäben bei Schutz- und InstandsetzungsmaßnahmenEN 1504-6:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-6:2006-11
Anlage 01
1.1.8Andere Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau
1.1.8.1Das Bauprodukt "Hüllrohre aus Bandstahl für Spannglieder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.2Bauprodukte für den Mauerwerksbau
1.2.1Künstliche Stein für Wände, Decken und Schornsteine
1.2.1.1
Hinweis
MauerziegelEN 771-1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-1:2011-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.2
1.2.1.2
Hinweis
KalksandsteineEN 771-2:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-2:2011-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.3
1.2.1.3
Hinweis
Mauersteine aus Beton und LeichtbetonEN 771-3:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-3:2011-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.4
1.2.1.4PorenbetonsteineEN 771-4:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-4:2011-07
Anlage 01
1.2.1.5BetonwerksteineEN 771-5:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-5:2011-07
Anlage 01
1.2.1.6Das Bauprodukt "Steine und Mörtel für Innenrohre freistehender Schornsteine" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
1.2.2Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel
1.2.2.1Das Bauprodukt "Baukalk" ist in der Liste (Ausgabe 2013/1) gestrichen.
1.2.2.2
Hinweis
Gesteinskörnungen für MörtelEN 13139:2002
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13139:2002-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.1
1.2.2.3Das Bauprodukt "Mauerbinder" ist in der Liste (Ausgabe 2013/1) gestrichen.
1.2.3Werkmauermörtel
1.2.3.1WerkmauermörtelEN 998-2:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 998-2:2010-12
Anlage 01
1.2.4Ergänzungsbauteile
1.2.4.1Maueranker, Zugbänder, Auflager und KonsolenEN 845-1:2003+A1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 845-1:2010-12
Anlage 01
1.2.4.2StürzeEN 845-2:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 845-2:2003-08
Anlage 01
1.2.4.3Lagerfugenbewehrung aus StahlEN 845-3:2003+A1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 845-3:2008-06
Anlage 01
1.2.5.1Das Bauprodukt "Natursteine" ist in der Liste (Ausgabe 2011/1) gestrichen
1.3Bauprodukte für den Holzbau
1.3.1Bauholz
1.3.1.1
Hinweis
BrettschichtholzEN 14080:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14080:2005-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/3.6 und 1/3.7
1.3.1.2
Hinweis
Bauholz mit rechteckigem QuerschnittEN 14081-1:2005+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14081-1:2011-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.8
1.3.2Holzwerkstoffe und andere Plattenwerkstoffe
1.3.2.1
2015/1
Hinweis
Holzwerkstoffe zur Verwendung im BauwesenEN 13986:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13986:2005-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 04 und 1/3.1
1.3.2.2
2015/1
Hinweis
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL)EN 438-7:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 438-7:2005-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 1/3.3 und 1/3.4
1.3.2.3Furnierschichtholz für tragende ZweckeEN 14374:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14374:2005-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.5
1.3.2.4GipsplattenEN 520:2004+A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 520:2009-12
Anlage 01
1.3.2.5
2015/1
Hinweis
Gipsplattenprodukte aus der WeiterverarbeitungEN 14190:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14190:2005-11
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08 und 1/3.9
1.3.3Vorgefertigte Bauteile
1.3.3.1
Hinweis
Vorgefertigte Fachwerkträger mit NagelplattenEN 14250:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14250:2010-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.2 und 1/3.7
1.3.4.1Stiftförmige VerbindungsmittelEN 14592:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14592:2009-02
Anlage 01
1.3.4.2Nicht stiftförmige VerbindungsmittelEN 14545:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14545:2009-02
Anlage 01
1.4Bauprodukte für den Metallbau
1.4.1Bauprodukte aus unlegierten Baustählen
1.4.1.1Das Bauprodukt "Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.1.2Das Bauprodukt "Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und Feinkornbaustählen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.1.3Das Bauprodukt "Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und Feinkornbaustählen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.3Bauprodukte aus Gusswerkstoffen
1.4.3.1Stahlguss für das BauwesenEN 10340:2007 und
EN 10340:2007/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10340:2008-01 und
DIN EN 10340/ Berichtigung 1:2008-11
Anlage 01
1.4.4.1Vergütungsstähle für das BauwesenEN 10343:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10343:2009-07
Anlage 01
1.4.5.1Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das BauwesenEN 10088-4:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10088-4:2010-01
Anlage 01

Zusätzlich gilt: Anlage 1/4.2

1.4.5.2Stäbe, Walzdraht, gezogener Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das BauwesenEN 10088-5:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10088-5:2009-07
Anlage 01

Zusätzlich gilt: Anlage 1/4.2

1.4.7Bauprodukte aus Aluminium
1.4.7.1Das Bauprodukt "Aluminium und Aluminiumlegierungen für Tragwerksanwendungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.8Verbindungsmittel (Niete, Schrauben, Bolzen, Muttern und Scheiben), Schweißzusätze, Schweißhilfsstoffe
1.4.8.1Das Bauprodukt "Hochfeste planmäßig vorspannbare Schraubenverbindungen für den Metallbau" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.8.2Das Bauprodukt "Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.8.3Das Bauprodukt "Garnituren für nicht planmäßig vorgespannte Schraubenverbindungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
1.4.10Vorgefertigte Bauteile aus Metall
1.4.10.1
2015/1
Selbsttragende Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendung aus MetallblechEN 14782:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14782:2006-03
Anlage 01
1.4.10.2Das Bauprodukt "Zylindrische Stahlbauteile zur Verwendung in einschaligen Stahlschornsteinen und Innenrohren aus Stahl" ist in der Liste (Ausgabe 2014/2) gestrichen.
1.4.10.3Vollflächig unterstützte Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendung aus MetallblechEN 14783:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14783:2013-07
Anlage 01
1.4.10.4Vorgefertigte tragende Bauteile und Bausätze aus Stahl und AluminiumEN 1090-1:2009+A1_2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1090-1:2012-02
Anlage 01
1.5Dämmstoffe für den Wärme- und Schallschutz
1.5.1
2015/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Mineralwolle (MW)EN 13162:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13162:2013-03
Anlage 01
1.5.2
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS)EN 13163:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13163:2013-03
Anlage 01
1.5.3
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS)EN 13164:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13164:2013-03
Anlage 01
1.5.4
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PUR)EN 13165:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13165:2013-03
Anlage 01
1.5.5
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Phenolharzschaum (PF)EN 13166:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13166:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02
1.5.6
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Schaumglas (CG)EN 13167:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13167:2013-03
Anlage 01
1.5.7
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Holzwolle (WW)EN 13168:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13168:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 04
1.5.8
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Blähperlit (EPB)EN 13169:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13169:2013-03
Anlage 01
1.5.9
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus extrudiertem Kork (ICB)EN 13170:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13170:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 04
1.5.10
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Holzfasern (WF)EN 13171:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13171:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 04
1.5.11Das Bauprodukt "Wärmedämmputzmörtel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.5.12An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung aus Blähton- Leichtzuschlagsstoffen (LWA)EN 14063-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14063-1:2004-11
Anlage 01
1.5.13An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung aus Produkten mit expandiertem Perlite (EP)EN 14316-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14316-1:2004-11
Anlage 01
1.5.14An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung mit Produkten aus expandiertem Vermiculite (EV)EN 14317-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14317-1:2004-11
Anlage 01
1.5.15
2015/1
Hinweis
Gips-Verbundplatten zur Wärme- und SchalldämmungEN 13950:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13950:2006-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
1.5.16
2014/1
Hinweis
Leichte Gesteinskörnungen für ungebundene VerwendungEN 13055-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13055-2:2004-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 07 und 1/5.3
1.5.17
2015/1
Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)EN 14303:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14303:2013-04
Anlage 01
1.5.18Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus flexiblem Elastomerschaum (FEF)EN 14304:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14304:2013-04
Anlage 01
1.5.19Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG)EN 14305:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14305:2013-04
Anlage 01
1.5.20Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Calciumsilikat (CS)EN 14306:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14306:2013-04
Anlage 01
1.5.21Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS)EN 14307:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14307:2013-04
Anlage 01
1.5.22Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) und Polyisocyanurat-Schaum (PIR)EN 14308:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14308:2013-04
Anlage 01
1.5.23Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS)EN 14309:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14309:2013-04
Anlage 01
1.5.24Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyethylenschaum (PEF)EN 14313:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14313:2013-04
Anlage 01
1.5.25Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF)EN 14314:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14314:2013-04
Anlage 01 und 06
1.5.26Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung mit Produkten aus expandiertem Perlit (EP)EN 15599-1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15599-1:2010-12
Anlage 01
1.5.27Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung mit Produkten aus expandiertem Vermiculit (EV)EN 15600-1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15600-1:2010-12
Anlage 01
1.5.28
2015/1
An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung aus Mineralwolle (MW)EN 14064-1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14064-1:2010-06
Anlage 01
1.5.29
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Polyethylenschaum (PEF)EN 16069:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 16069:2013-03
Anlage 01
1.5.30An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat /PIR)-SpritzschaumEN 14315-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14315-1:2013-04Anlage 01
1.5.31An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus dispensiertem Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-HartschaumEN 14318-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14318-1:2013-04Anlage 01
1.5.32Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-GießschaumEN 14319-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14319:2013-04Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 5/4
1.5.33Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)- SpritzschaumEN 14320-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14320-1:2013-04Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 5/5
1.5.34Wärmedämmstoffe für die Haustechnik und für betriebstechnische Anlagen - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EP) und expandiertem Vermiculit (EV)EN 15501:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15501:2013-07Anlage 01
1.6Türen und Tore
1.6.1Das Bauprodukt "Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte" ist in der Liste (Ausgabe 2006/1) getrichen
1.6.2Das Bauprodukt "Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange" ist in der Liste (Ausgabe 2006/1) getrichen
1.6.3Das Bauprodukt "Einachsige Tür- und Fensterbänder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.4Das Bauprodukt "Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf" ist in der Liste (2015/1) gestrichen.
1.6.5Das Bauprodukt "Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.6Das Bauprodukt "Schließfolgeregler" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.7Das Bauprodukt "Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.8
2015/1
Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder RauchdichtheitEN 14351-1:2006+A1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14351-1:2010-08
Anlage 01
1.7Lager
1.7.1Das Bauprodukt "Kalotten- und Zylinderlager mit PTFE" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.7.2ElastomerlagerEN 1337-3:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-3:2005-07
Anlage 01
1.7.3RollenlagerEN 1337-4:2004 und
EN 1337-4/AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-4:2004-08 und
DIN EN 1337-4/ Berichtigung 1:2007-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/7.1
1.7.4TopflagerEN 1337-5:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-5:2005-07
Anlage 01
1.7.5KipplagerEN 1337-6:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-6:2004-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/7.1
1.7.6Das Bauprodukt "Führungslager und Festhaltekonstruktionen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.8Sonderkonstruktionen
1.8.1Das Bauprodukt "Geotextilien und geotextilverwandte Produkte für die Anwendung beim Bau von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen (mit Ausnahme von Eisenbahnbau und Asphaltoberbau)" ist in der Liste (Ausgabe 2011/2) gestrichen.
1.8.2Geotextilien und geotextilverwandte Produkte für die Anwendung im Erd- und Grundbau sowie in StützbauwerkenEN 13251:2000 und
EN 13251/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13251:2005-04
Anlage 01
1.8.3Das Bauprodukt "Geosynthetische Dichtungsbahnen für Deponien, Zwischenlager und Auffangbecken für flüssige Abfallstoffe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.8.4
2015/1
VorhangfassadenEN 13830:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13830:2003-11
Anlage 01
1.8.5
2015/1
Heiß verarbeitbare FugenmassenEN 14188-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14188-1:2004-12
Anlage 01
1.8.6
2015/1
Kalt verarbeitbare FugenmassenEN 14.188-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14.188-2:2005-03
Anlage 01
1.8.7
2015/1
Vorgefertigte Lichtkuppeln aus KunststoffEN 1873:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1873:2006-03
Anlage 01
1.8.8
2015/1
Elastomere FugenprofileEN 14188-3:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14188-3:2006-04
Anlage 01
1.8.9
2015/1
Dachlichtbänder aus KunststoffEN 14963:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14963:2006-12 und
DIN EN 14963/Berichtigung 1:2007-06
Anlage 01
1.8.10
2015/1
Klebstoffe für Druckrohrleitungssysteme aus thermoplastischen Kunststoffen für Flüssigkeiten (außer Trinkwasser)EN 14814:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14814:2008-03
Anlage 01
1.8.11
2015/1
Hinweis
Klebstoffe für allgemeine Anwendungen in strukturellen KlebverbundenEN 15274:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15274:2008-01
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.8.12Das Bauprodukt "Strukturklebstoffe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.9Bauprodukte für Dächer und Bedachungen, Wände und Wandbekleidungen sowie Decken und Deckenbekleidungen und nichttragende innere Trennwände
1.9.1
2015/1
Gips-WandbauplattenEN 12859:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12859:2011-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 05
1.9.2
2015/1
Das Bauprodukt "Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.9.3
2014/1
Keramische Fliesen und PlattenEN 14411:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14411:2012-12
Anlage 01
1.9.4Platten aus NatursteinEN 1469:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1469:2005-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/9.2
1.9.5
2015/1
Hinweis
UnterdeckenEN 13964:2003 und
EN 13964/A1:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13964:2007-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 05
- für Dämmstoffe, die nicht den Anforderungen einer harmonischen europäischen Produktnorm entsprechen
- für Holzwerkstoffe
1.9.6
2014/1
Hinweis
Faserzement-PlattenEN 492:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 492:2012-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.9.7
2014/1
Hinweis
Faserzement-WellplattenEN 12467:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12467:2012-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.9.8
2014/1
Hinweis
Faserzement-TafelnEN 12467:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12467:2012-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.9.9Dach- und FormziegelEN 1304:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1304:2008-07
Anlage 01
1.9.10Dach- und Formsteine aus BetonEN 490:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 490:2012-01
Anlage 01
1.9.11
2015/1
Bitumen-WellplattenEN 534:2006+A1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 534:2010-07
Anlage 01
1.9.12Sandwichelemente mit beidseitigen MetalldeckschichtenEN 14509:2006/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14509:2007-02 und
DIN EN 14509/Berichtigung 1:2009-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/9.1
1.9.13
2015/1
Formteile aus faserverstärktem GipsEN 13815:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13815:2006-12
Anlage 01
1.9.14
2015/1
Gipselemente für UnterdeckenEN 14246:2006
EN 14246:2006/AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14246:2006-09
DIN EN 14246/ Berichtigung 1: 2007-11
Anlage 01
1.9.15Das Bauprodukt "Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.9.16Gipsplatten-Wandbaufertigtafeln mit einem KartonwabenkernEN 13915:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13915:2007-11
Anlage 01
1.9.17Profile aus PVC-U und PVC-UEEN 13245-2:2008+AC:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13245-2:2010-11
Anlage 01
1.9.18Gipsplatten mit VliesarmierungEN 15283-1:2008 + A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15283-1:2009-12
Anlage 01
1.9.19GipsfaserplattenEN 15283-2:2008 + A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15283-2:2009-12
Anlage 01
1.9.20
Hinweis
Dekorative Wandbekleidung in Rollen- und PlattenformEN 15102:2007+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15102:2011-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/9.3
1.9.21 2014/1Lichtdurchlässige, einschalige profilierte Platten aus Kunststoff für Innen- und Außenanwendungen an Dächern, Wänden und DeckenEN 1013:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1013:2013-03
Anlage 01
1.10Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung
1.10.1Bitumenbahnen mit Trägereinlage für DachabdichtungenEN 13707:2004+A2:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13707:2009-10
Anlage 01
1.10.2
2014/1
Kunststoff- und Elastometerbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und WasserEN 13967:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13967:2012-07
Anlage 01
1.10.3Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und WasserEN 13969:2004 und
EN 13969/A1:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13969:2007-03
Anlage 01
1.10.4Kunststoff- und Elastomerbahnen für DachabdichtungenEN 13956:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13956:2013-03
Anlage 01
1.10.5
2014/1
Kunststoff- und Elastomer-MauersperrbahnenEN 14909:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14909:2012-07
Anlage 01
1.10.6Bitumen-MauersperrbahnenEN 14967:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14967:2006-08
Anlage 01
1.10.7
2015/1
Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Abdichtungen von Betonbrücken und anderen Verkehrsflächen aus BetonEN 14695:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14695:2010-05
Anlage 01
1.10.8Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur BauwerksabdichtungEN 15814:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15814:2013-01
Anlage 01
1.10.9Flüssig zu verarbeitende wasserundurchlässige Produkte im Verbund mit keramischen Fliesen und PlattenbelägenEN 14891:2012+AC:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14891:2013-07
Anlage 01
1.11Bauprodukte aus Glas

1.11.1Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas
  • Floatglas
  • Poliertes Drahtglas
  • Gezogenes Flachglas
  • Ornamentglas
  • Drahtornamentglas
  • Profilbauglas
EN 572-9:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 572-9:2005-01
Anlage 01
1.11.2
2015/1
Beschichtetes GlasEN 1096-4:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1096-4:2005-01
Anlagen 01
1.11.3Das Bauprodukt "Borosilicatgläser" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.4Das Bauprodukt "Glaskeramik" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.5Teilvorgespanntes Kalk-NatronglasEN 1863-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1863-2:2005-01
Anlage 01
1.11.6Thermisch vorgespanntes Kalknatron-EinscheibensicherheitsglasEN 12150-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12150-2:2005-01
Anlage 01
1.11.7Das Bauprodukt "Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.8Das Bauprodukt "Thermisch vorgespanntes Borosilikat-Einscheibensicherheitsglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
1.11.9Das Bauprodukt "Erdalkali-Silicatglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.10
2015/1
Mehrscheiben-IsolierglasEN 1279-5:2005+A2 :2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1279-5:2010-11
Anlage 01
1.11.11
2015/1
Verbundglas und Verbund-SicherheitsglasEN 14449:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14449:2005-07
Anlage 01
1.11.12Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-EinscheibensicherheitsglasEN 14179-2:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14179-2:2005-08
Anlage 01
1.11.13Das Bauprodukt "Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.14Glassteine und BetongläserEN 1051-2:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1051-2:2007-12
Anlage 01
1.12Bauprodukte für die Grundstücksentwässerung
1.12.1Das Bauprodukt "Fäkalienhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.2Das Bauprodukt "Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.3Das Bauprodukt "Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.4Das Bauprodukt "Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.5Das Bauprodukt "Einstieg- und Kontrollschächte für Abwasserkanäle und Abwasserleitungen aus Faserzementrohren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.6Rückstauverschlüsse für GebäudeEN 13564-1:2002
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13564-1:2002-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/12.2
1.12.7Das Bauprodukt "Belüftungsventile für Entwässerungssysteme" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.8
Hinweis
Entwässerungsrinnen für VerkehrsflächenEN 1433:2002,
EN 1433/AC:2004 und
EN 1433/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1433:2005-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/12.7
1.12.9Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus vulkanisiertem Gummi für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.10Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus thermoplastischen Elastomeren für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.11Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus zelligem vulkanisiertem Kautschuk für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.12Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus gegossenem Polyurethan für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.13
Hinweis
Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und StahlbetonEN 1916:2002 und
EN 1916:2002/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1916:2003-04,
DIN EN 1916/ Berichtigung 1:2004-05 und
DIN EN 1916/ Berichtigung 2:2008-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/12.5
1.12.14
Hinweis
Einstieg- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und StahlbetonEN 1917:2002 und
EN 1917:2002/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1917:2003-04,
DIN EN 1917/ Berichtigung 1:2004-05 und
DIN EN 1917/ Berichtigung 2:2008-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/12.6
1.12.15Das Bauprodukt "Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.16Das Bauprodukt "Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen und für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.17Das Bauprodukt "Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.18Rohre und Fittings aus unlegiertem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen FlüssigkeitenEN 10224:2002 und
EN 10224/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10224:2005-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/12.8
1.12.19Das Bauprodukt "Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für Abwasserleitungen und -kanäle" ist in der Liste (Ausgabe 2014/2) gestrichen.


1.13Abwasserbehandlungsanlagen
1.13.1Kleinkläranlagen bis zu 50 EW - werkmäßig hergestellte FaulgrubenEN 12566-1:2000 und
EN 12566-1/A1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-1:2004-05
Anlage 01
1.13.2
Hinweis
Abscheideranlagen für LeichtflüssigkeitenEN 858-1:2002 und
EN 858-1/A1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 858-1:2005-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/13.1
1.13.3
Hinweis
Abscheideranlagen für FetteEN 1825-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1825-1:2004-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/13.2
1.13.4Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem SchmutzwasserEN 12566-3:2005+A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-3:2009-07
Anlage 01
1.13.5Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben für Kleinkläranlagen für bis zu 50 EWEN 12566-4:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-4:2008-01
Anlage 01
1.13.6Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden AbwassersEN 12566-6:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-6:2013-05
Anlage 01
1.14Feuerungsanlagen
1.14.1Das Bauprodukt "Keramik-Aufsätze für Abgasanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.14.2Das Bauprodukt "Keramik-Innenrohre für Abgasanlagen" wird in der Liste (Ausgabe 2013/2) unter lfd.Nr. 1.14.2.1 und 1.14.2.2 geführt.
1.14.2.1Keramik-Innenrohre für Abgasanlagen - Trockenbetrieb -EN 1457-1:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1457-1:2012-04
Anlage 01
1.14.2.2Keramik-Innenrohre für Abgasanlagen - Nassbetrieb -EN 1457-2:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1457-2:2012-04
Anlage 01
1.14.3
Hinweis
Bauteile und Abschnitte von System-Abgasanlagen mit MetallinnenrohrenEN 1856-1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1856-1:2009-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.1
1.14.4Betoninnenrohre für AbgasanlagenEN 1857:2010,
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1857:2010-08
Anlage 01
1.14.5Betonformblöcke für AbgasanlagenEN 1858:2008+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1858:2011-09
Anlage 01
1.14.6Außenschalen aus Beton für AbgasanlagenEN 12446:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12446:2011-09
Anlage 01
1.14.7Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall für AbgasanlagenEN 1856-2:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1856-2:2009-09
Anlage 01
1.14.8Heizkessel für feste Brennstoffe bis 50 kW, für offene Systeme bis max. 2 barEN 12809:2001+A1:2004,
EN 12809:2001/AC:2006 und
EN 12809:2001/A1:2004/AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12809:2005-08 und
DIN EN 12809/ Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.9Herde für feste BrennstoffeEN 12815:2001+A1:2004,
EN 12815:2001/AC:2006 und
EN 12815:2001/A1:2004/ AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12815:2005-09 und
DIN EN 12815/ Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.10Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste BrennstoffeEN 13229:2001+A1:2003 +A2:2004,
EN 13229:2001/AC:2006 und
EN 13229:2001/A2:2004/ AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13229:2005-10 und
DIN EN 13229/ Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.11Raumheizer für feste BrennstoffeEN 13240:2001+A2:2004,
EN 13240:2001/AC:2006 und
EN 13240:2001/A2:2004/ AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13240:2005-10 und
DIN EN 13240/Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.12
Hinweis
Systemabgasanlagen mit KunststoffinnenrohrenEN 14.471:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14.471:2005-11
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.2
1.14.13
Hinweis
Systemabgasanlagen mit Keramik-InnenrohrenEN 13063-2:2005 und
EN 13063-2/A1:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13063-2:2007-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.2 und 1/14.3
1.14.14
Hinweis
Keramik-Außenschalen für SystemabgasanlagenEN 13.069:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13.069:2005-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.2
1.14.15Rußbrandbeständige Systemabgasanlagen mit Keramik-InnenrohrenEN 13063-1:2005 und
EN 13063-1/A1:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13063-1:2007-10
Anlage 01
1.14.16
Hinweis
Keramik-Formblöcke für AbgasanlagenEN 1806:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1806:2006-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.1
1.14.17
Hinweis
Aufsätze für raumluftunabhängige Abgasanlagen von Gasgeräten des Typs C6EN 14989-1:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14989-1:2007-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/14.4 und 1/14.5
1.14.18Luft-Abgas-Systeme mit Keramik- InnenrohrenEN 13063-3:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13063-3:2007-10
Anlage 01
1.14.19Das Bauprodukt "Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluss" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.14.20Raumheizer zur Verfeuerung von HolzpelletsEN 14785:2006-06
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14785:2006-09 und
DIN EN 14785/ Berichtigung 1:2007-10
Anlage 01
1.14.21
Hinweis
Abgas- und Luftleitungen für raumluftunabhängige FeuerstättenEN 14989-2:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14989-2:2008-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/14.4 und 1/14.5
1.14.22
Hinweis
Speicherfeuerstätten für feste BrennstoffeEN 15250:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15250:2007-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/14.6
1.14.23
2014/1
Mehrfach befeuerte Saunaöfen zur Verfeuerung von naturbelassenem ScheitholzEN 15821:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15821:2011-01
Anlage 01
1.15Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
1.15.1Leckdetektoren für Unter- und Überdrucksysteme für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sindEN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.2Leckdetektoren für Flüssigkeitssysteme für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sindEN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.3Flüssigkeits- und Gassensoren für die Verwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sindEN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.4Sensoren in Überwachungsschächten für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sindEN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.5Leckschutzauskleidungen für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sindEN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.6Leckschutzummantelungen für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sindEN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.7Überfüllsicherungen (Grenzwertgeber)EN 13616:2004 und
EN 13616/AC:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13616:2004-09 und
DIN EN 13616/ Berichtigung 1:2006-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/15.1
1.15.8Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Behälter (Tanks) aus Stahl zur oberirdischen Lagerung von wassergefährdenden flüssigen Brennstoffen für die energetische Versorgung von Heiz- und Kühlanlagen für GebäudeEN 12285-2:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12285-2:2005-05
Anlage 01
1.15.9Ortsfeste Tanks aus ThermoplastenEN 13341:2005+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13341:2011-04
Anlage 01
1.17Technische Gebäudeausrüstung
1.17.1Das Bauprodukt "Natürliche Rauchabzugsgeräte" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.17.2Maschinelle RauchabzugsgeräteEN 12101-3:2001 und
EN 12101-3/AC:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-3:2002-06 und
DIN EN 12101-3/ Berichtigung 1:2006-04
Anlage 01
1.17.3
2015/1
RauchschürzenEN 12101-1:2005 und EN 12101-1/A1:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-1:2006-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/17.2
1.17.4Das Bauprodukt "Differenzdrucksysteme für die Rauch- und Wärmefreihaltung" ist in der Liste (Ausgabe 2011/2) gestrichen.
Hinweis: Im Rahmen des Brandschutznachweises ist darzustellen, wie das Differenzdrucksystem ausgeführt und betrieben werden soll.
1.17.5
2015/1
BrandschutzklappenEN 15650:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15650:2010-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/17.3
1.17.6
2015/1
EntrauchungskanalstückeEN 12101-7:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-7:2011-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 09
1.17.7
2015/1
EntrauchungsklappenEN 12101-8:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-8:2011-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/17.4
1.18Bodenbeläge
1.18.1
Hinweis
Elastische, textile und Laminat-BodenbelägeEN 14041:2004,
EN 14041/AC:2005 und
EN 14041/AC:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14041:2008-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/18.1
1.18.2
Hinweis
Sportböden, Mehrzweck-SporthallenbödenEN 14904:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14904:2006-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/18.2
1.18.3
Hinweis
Parkett und HolzfußbödenEN 14342:2005 + A1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14342:2008-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/18.3
1.18.4
Hinweis
Künstlich hergestellter Stein - Fliesen für Fußbodenbeläge und Stufenbeläge (innen und außen)EN 15285:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15285:2008-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
- für kunstharzgebundene Produkte: Anlage 02,
- für Produkte mit industriell hergestellten Gesteinskörnungen, außer kristalliner Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat sowie recyclierten Gesteinskörnungen: Anlage 07
2Bauprodukte im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen
2.3.4.5
2014/1
Leichte Holzbauträger und -stützenETAG 011Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.7
2.4.1.4
2014/1
Hinweis
Leichte selbsttragende VerbundplattenETAG 016 Teile 1 bis 4Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 07 und 08
2.4.4.13
2014/1
Silikonklebstoff für geklebte GlaskonstruktionenETAG 002Anlage 01
2.6.1.3
2014/1
Metalldübel zur Verankerung im BetonETAG 001, Teile 1 bis 6Anlage 01
2.6.3.1Das Bauprodukt "Blechformteile" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
2.6.4.2.1Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämmverbundsystemen mit PutzschichtETAG 014Anlage 01
2.6.4.2.2Das Bauprodukt "Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und Mauerwerk" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
2.6.4.3Das Bauprodukt "Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
2.11.4.1
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall
- Abschottungen
- Linienförmige Fugenverschlüsse
ETAG Nr. 026 Teil 1, 2 und 3Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
2.11.6.1.1
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen)ETAG 018, Teile 1, 3 und 4Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 07
2.11.6.1.2
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen)ETAG 018, Teile 1 und 2Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 07 und 2/1
2.11.6.3
2014/1
Hinweis
FeuerschutzmittelETAG 028Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 07



BausatzIn Abhängigkeit vom Anwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
Lfd. Nr. 1BezeichnungZulassungsleitlinie
1234
3Bausätze im Geltungsbereich von Europäischen Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen und im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 veröffentlicht worden sind
3.1.7.1
2014/2
Bausätze für flüssig aufzubringende BrückenabdichtungenETAG 033Anlage 01
3.1.7.2Das Bauprodukt "Fahrbahnübergänge für Straßenbrücken" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
3.2.3.1
2014/1
Hinweis
Bausätze für den HolzrahmenbauETAG 007Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08 und 1/3.7
3.2.3.2
2014/1
Hinweis
Bausätze für BlockhäuserETAG 012Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08 und 1/3.7
3.2.4.1.1
2014/1
Bausätze für Gebäude aus MetallrahmenETAG 025Anlage 01
3.2.4.1.2
2014/1
Bausätze für Gebäude aus StahlbetonrahmenETAG 024Anlage 01
3.2.5.2
2014/1
Hinweis
Bausätze für KühlhäuserETAG 021 Teile 1 und 2Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
3.3.1.14
2014/1
Bausätze zur Vorspannung von TragwerkenETAG 013Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 3/2
3.3.5.5
2014/1
Hinweis
Nichtlasttragende verlorene Schalungsbausätze/ -systeme, bestehend aus Schalungs-/ Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus BetonETAG 009Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
3.4.1.2
2014/1
Bausätze für die Dämmung von UmkehrdächernETAG 031 Teil 1, Teil 2Anlage 01
3.4.1.9
2014/1
Selbstragende lichtdurchlässige DachbausystemeETAG 010Anlage 01
3.4.2.1
2014/1
Flüssig aufzubringende DachabdichtungenETAG 005, Teile 1 bis 8Anlage 01
3.4.2.2
2014/1
Hinweis
Mechanisch befestigte DachabdichtungssystemeETAG 006
1
Anlage 01
3.4.4.2
2014/1
Bausätze aus vorgefertigten Elementen für die Wärmedämmung von AußenwandbekleidungenETAG 017Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 3/1
3.4.4.8
2014/1
Hinweis
Bausätze für AußenwandbekleidungenETAG 034, Teile 1 und 2 Anlage 01Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08 und 3/3
3.4.4.11
2014/1
Hinweis
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit PutzschichtETAG 004Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
3.4.4.13
2014/1
Geklebte GlaskonstruktionenETAG 002, Teile 1, 2 und 3Anlage 01
3.5.3.2
2014/1
Bausätze für Abdichtungen von Wänden und Böden in NassräumenETAG 022Anlage 01
3.5.4.3
2015/1
Das Bauprodukt "Vorgefertigte Treppenbausätze" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
3.5.5.1
2014/1
Hinweis
Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende WändeETAG 003Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 08
3.11.4.1
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall
- Abschottungen
- Linienförmige Fugenverschlüsse
ETAG Nr. 026 Teil 1, 2 und 3Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
3.11.6.1.1
2014/1
Hinweis
Bausätze aus Brandschutzprodukten (Brandschutzverkleidungen und Brandschutzbeschichtungen)ETAG 018, Teile 1, 3 und 4
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 07
3.11.6.1.2
2014/1
Hinweis
Bausätze aus Brandschutzprodukten (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen)ETAG 018, Teile 1 und 2Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 07 und 2/1
1) Die laufende Nummer setzt sich aus der Nummer des Abschnitts der Bauregelliste B Teil 1 und der EOTA-Nummer für den Produktbereich (siehe Homepage des DIBt unter "Zulassungen/Europa (ETA)/ETA ohne Leitlinie") zusammen.


Lfd. Nr. 1BauproduktIn Abhängigkeit vom Verwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
123
4Bauprodukte, für die europäische technische Zulassungen vor dem 01.07.2013 ohne Leitlinie erteilt worden sind
4.1.2.5Drahtgeflechtbehälter für GabionenAnlage 01
4.1.3.2Das Bauprodukt "Schalungselemente aus Wärmedämmstoffen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.1.3.11Das Bauprodukt "Elastomerlager für den allgemeinen Hochbau/Typ B: Unbewehrtes Elastomerlager" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.1.3.12Das Bauprodukt "Gleitlagerschlauch" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.1.3.14Pfähle aus duktilem GusseisenAnlage 01
4.1.6.4Das Bauprodukt "Mikroprismatisches reflektierendes Folienmaterial" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.23Das Bauprodukt "Bewehrungselement zur Aufnahme von Durchstanzlasten" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.26-ASchnellerstarrender Zement A (ohne Zusätze, Erstarrungszeit von 1 bis 4 min)Anlage 01
4.3.1.26-BSchnellerstarrender Zement B (mit Zusätzen, Erstarrungszeit von 1 bis 4 min)Anlage 01
4.3.1.26-CSchnellerstarrender Zement C (Erstarrungszeit von 1 bis 20 min)Anlage 01
4.3.1.27Schnellerstarrender Zement (Erstarrungszeit von 1 min 30 s bis 10 min)Anlage 01
4.3.1.30Hydraulisches Bindemittel (Hüttensand und Additive)Anlage 01
4.3.1.32Natürliches (getempertes) Puzzolan als Typ II-ZusatzstoffAnlage 01
4.3.1.34
Hinweis
Flugasche für Beton (Gehalt an bestimmten Mitverbrennungsstoffen bis max. 40 M.-%)Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/1.5
4.3.1.35Das Bauprodukt "Kalottenlager mit speziellem Gleitwerkstoff" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.39Bewehrungsstahl mit T-förmigem AnkerkopfAnlage 01
4.3.1.40Spezialzement CEM III/A mit hohem SulfatwiderstandAnlage 01
4.3.1.41Kalziumkarbonatmehl als Typ I-Zusatzstoff für Beton mit katalytischen BindeeigenschaftenAnlage 01
4.3.1.42Kompositzement (Portlandzementklinker, Hüttensand, natürliches Puzzolan) der Festigkeitsklasse 32,5 N-LH mit hohem SulfatwiderstandAnlage 01
4.3.1.48Organischer BetonzusatzstoffAnlage 01
4.3.1.54
Hinweis
Modifizierte Flugasche für BetonAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/1.5
4.3.1.57Calciniertes Schichtsilikat als Typ II-ZusatzstoffAnlage 01
4.3.1.61Sedimentationsreduzierer für BetonAnlage 01
4.3.1.64
2014/1
Schnellerhärtender Zement auf Basis von CalciumaluminatsulfatAnlage 01
4.3.1.65Das Bauprodukt "Schwindarmer Calciumaluminatsulfatzement" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.66Reaktionsharzmörtel für Fugen zwischen BetonbauteilenAnlage 01
4.3.1.68Alkaliresistente, zirkondioxidhaltige Glasfasern für die Verwendung in BetonAnlage 01
4.3.1.80
2014/1
Elastische Mikrohohlkugelnals BetonzusatzmittelAnlage 01
4.3.2.7Das Bauprodukt "Dachfachwerkträger" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.2.8Das Bauprodukt "Stahlträger mit speziellem Verbindungsverfahren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.3.2.14SeilnatzkonstruktionAnlage 01
4.3.2.15Amorphe Metallfasern für BetonAnlage 01
4.3.2.16Das Bauprodukt "Wand- und Dachsysteme mit verdeckten Befestigungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.3.1Das Bauprodukt "Modulare Bauelemente" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.3.2Das Bauprodukt "Stahltrapezprofilblech zur Verwendung in Deckensystemen in Kombination mit Stahlbetonrippendecken" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.4.6Das Bauprodukt "Plattenförmige Kreuzlagen-Holzelemente für tragende Bauteile in Bauwerken" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
4.3.4.7Das Bauprodukt "Holzbauelemente für Wände, Dächer und Decken/Böden" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.4.9Das Bauprodukt "Leichter Holzbauträger" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.4.20Balken aus ein bis vier auf Zugfestigkeit geprüften keilgezinkten HölzernAnlage 01
4.3.6.8Das Bauprodukt "Selbstbohrende Schrauben als Holzverbindungsmittel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.12Das Bauprodukt "Bitumenschindeln mit Zelluloseeinlage" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.16Das Bauprodukt "Verbundabdichtung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.18Das Bauprodukt "Dachunterspannbahnen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.30
Hinweis
Tragende Verbundplatten mit integrierten Rippen für BedachungenAnlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 06, 07 und 08
4.4.4.12
Hinweis
Gepresste organisch oder anorganisch beschichtete Mineralwolleplatten einschließlich ihrer BefestigungAnlage 01
Zusätzlich gilt. Anlage 4/8
4.4.4.32Acrylat-Klebeband für die Anwendung bei geklebten Glaskonstruktionen oder FassadenAnlage 01
4.4.4.33Das Bauprodukt "Außenwand-Dämmelemente bekleidet mit Ziegel- oder Kalksandsteinriemchen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.5.12Das Bauprodukt "Mehrachsig, verdeckt liegende Türbänder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.4.5.13Das Bauprodukt "Sicherheitseinrichtung im Zusammenhang mit der Verplombung von Notausgängen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.1.5Das Bauprodukt "Schallabsorptionskörper für Innenräume" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.5.2.2Profilierte Bewehrungsbleche für Verbundboden-SystemeAnlage 01
4.5.2.4Das Bauprodukt "Polyurethan-gebundene Mineralmatte zur Anwendung für die Trittschalldämmung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.2.11
2014/1
Hinweis
Gummifasermatten zur TrittschalldämmungAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 02
4.5.3.4Das Bauprodukt "Trockenmischung aus bitumenummanteltem Polystyrolgranulat zur Trittschalldämmung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.4.5Das Bauprodukt "Homogene Verbundplatten für Innenwandverkleidungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.4.6Das Bauprodukt "Gipsgebundene Spanplatte" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.4.7
Hinweis
Zementgebundene BauplatteAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 02
4.5.5.6Spezial gezogenes FlachglasAnlage 01
4.6.1.1Das Bauprodukt "Ankerschienen" ist in der Liste (2015/1) gestrichen.
4.6.1.12Das Bauprodukt "Spezialdübel zur Sicherung von Wetterschalen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.13Spreizdübel mit GummiteilAnlage 01
4.6.1.14Das Bauprodukt "Einbetonierte Ankerbolzen aus geripptem Betonstahl" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.15Das Bauprodukt "Stahlplatte mit angeschweißten Ankerbolzen, die einbetoniert werden" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.16Das Bauprodukt "Befestigungsmittel für Fassadenbekleidungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.19Spezialdübel für Wärmedämm-VerbundsystemeAnlage 01
4.6.1.20Das Bauprodukt "Betonschraube zur Verankerung in Normalbeton" ist in der Liste (2015/1) gestrichen.
4.6.1.21Das Bauprodukt "Metalldübel zur Verankerung in Porenbeton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.2.3Das Bauprodukt "Punkthalter" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.2.5Das Bauprodukt "Setzbolzen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.2.9Vorgefertigte Drahtseile aus Stahl und nichtrostendem Stahl mit A EndverankerungenAnlage 01
4.6.3.5Das Bauprodukt "Nägel mit profilierter Schaftausbildung und Schrauben zum Anschluss von Blechen und Blechformteilen im Holzbau" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.6.4.5Das Bauprodukt "Hohlraumschalen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.4.6Dämmstoff-BefestigungselementAnlage 01
4.6.5.10Das Bauprodukt "Ringdichtungselemente aus Elastomeren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.5.11Fugendichtstoffsysteme zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender StoffeAnlage 01
4.6.5.12Fugenbänder aus thermoplastischen Kunstoffen zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender StoffeAnlage 01
4.6.5.15Dichtungsbahnen als Abdichtungsmittel von Auffangwannen und Auffangräumen in Anlagen zur Lagerung wassergefährdender FlüssigkeitenAnlage 01
4.6.5.26Betonschutzplatten für Auffangwannen/-räume zur Lagerung wasser- gefährdender FlüssigkeitenAnlage 01
4.7.4.4Das Bauprodukt "Bodenablauf mit wassergefülltem Geruchsverschluss mit mechanisch wirkender Tauchglocke" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.7.4.16Das Bauprodukt "Formstücke aus PVC-U mit schwenkbarer Muffe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.11.4.5Das Bauprodukt "Rohrabschottung mit intumeszierender Matte" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
4.11.4.6Das Bauprodukt "Biegsame, aufschäumende Brandschutzstreifen, vorgeformte Elemente und beschichtete Gewebe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.11.6.2Das Bauprodukt "Brandschutzverglasungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.12.1.2.1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus pflanzlichen oder tierischen Fasern zur Wärme- und/oder SchalldämmungAnlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 04, 4/6 und 4/9
4.12.1.2.2
Hinweis
Lose Schüttdämmstoffe aus pflanzlichen oder tierischen Fasern zur Wärme- und/oder SchalldämmungAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlagen 04, 4/6 und 4/9
4.12.1.2.3
2014/1
Hinweis
Lose Dämmschüttung aus Hanffasern zur Wärme- oder Schalldämmung für die Anwendung unter schwimmenden FußbödenAnlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 4/6
4.12.1.3
2014/1
Hinweis
Wärmedämmstoff aus ReisschalenAnlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 4/6
4.12.1.5Wärmedämmplatten aus mineralischem MaterialAnlage 01
4.12.1.6
Hinweis
2014/1
Lose Hobelspäne als DämmstoffschüttungAnlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 4/6
4.12.1.8
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Schüttungen aus SchaumglasschotterAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
4.12.1.12Produkte mit reflektierenden Schichten zur Wärmedämmung der GebäudehülleAnlage 01
4.12.1.18Dämmstoffe aus granuliertem Polystyrol und BindemittelgemischAnlage 01
4.12.1.23Dämmprodukte aus expandiertem Perlit (EPB), abweichend von EN 13169Anlage 01
4.12.1.26Decken-Dämmplatten aus Polystyrol-LeichtbetonAnlage 01
4.12.1.40
2014/1
Thermische Trennelemente für tragende und nichttragende Wände aus MauerwerkAnlage 01
Lfd. Nr. 1BausatzIn Abhängigkeit vom Anwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
123
5Bausätze, für die europäische technische Zulassungen vor dem 01.07.2013 ohne Leitlinie erteilt worden sind
5.1.2.3
Hinweis
Bausatz für Fels- und Bodennägel, Bausatz mit Hohlstäben für selbstbohrende NägelAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
5.1.2.4
Hinweis
Bausatz für Fels- und Bodenanker, Bausatz mit GewindestäbenAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
5.1.3.2
Hinweis
Bausatz für ein verlorenes Schalungssystem aus Wärmedämmstoffen für ganze GebäudeAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.1.3.10
Hinweis
Bausatz für Verpresspfähle (Verbundpfähle) mit kleinem Durchmesser, Bausatz mit Hohlstäben für selbstbohrende Verpresspfähle (Verbundpfähle) mit kleinem DurchmesserAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
5.1.5.6Das Bauprodukt "Bahnübergangsbelag" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.1.6.1Das Bauprodukt "Lärmschutzwände aus Spezialbetonelementen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.3.2.20
Hinweis
Bausatz für tragende AußenwändeAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.3.3.4
Hinweis
Bausatz für Holz-Beton-VerbundeckenAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.4.1.12Abstandhaltersysteme für Dach- und Wandverkleidungen aus MetallAnlage 01
5.4.2.16Bausätze für VerbundabdichtungenAnlage 01
5.4.2.17
Hinweis
Bausatz zur Wärmedämmung von DächernAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.4.2.20Einkomponentige Bitumen-Polyurethan-Mischung zur Abdichtung von vertikalen Wandanschlüssen bei BitumendachabdichtungenAnlage 01
5.4.4.23Rahmenlose Balkon-VerglasungAnlage 01
5.4.4.25Punktgestützte VertikalverglasungAnlage 01
5.4.4.26Außenseitiges Wärmedämmverbundsystem für die Verwendung im HolzrahmenbauAnlage 01
5.4.4.35Bausatz aus Unterkonstruktion und Befestigungsmitteln für Wandbekleidungs- und AußenwandelementeAnlage 01
5.4.4.36
Hinweis
Brüstungskonstruktion aus GlasAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 5/1
5.4.4.44
2014/1
Bausatz für nichttragende innere und äußere Wände aus GlasbausteinenAnlage 01
5.4.4.46
Hinweis
Isolierglaselement mit tragender Verklebung und punktgestützter BefestigungAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 5/2
5.5.2.3
Hinweis
Bausatz für einen dämmenden TrockenestrichAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.6.2.2Das Bauprodukt "Zugstabsystem" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
5.6.5.1Das Bauprodukt "Fugendichtungsbänder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
5.6.5.13Ableitfähige Beschichtungssysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender FlüssigkeitenAnlage 01
5.6.5.14Beschichtungssysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender FlüssigkeitenAnlage 01
5.6.5.16Fertigteile aus flüssigkeitsdichtem Beton bzw. Stahlbeton zur Verwendung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden StoffenAnlage 01
5.6.5.17Gussasphalt-Dichtschichten zur Verwendung in Anlagen zum Umgang mit flüssigen Chemikalien (wassergefährdenden Stoffen)Anlage 01
5.6.5.19Aufgeklebte Fugendichtungsbänder in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender FlüssigkeitenAnlage 01
5.6.5.21Das Bauprodukt "Bausatz aus einer Polymerabdichtungsbahn und weiteren Komponenten zur Herstellung eines Abdichtungssystems gegen Wasser auf Wänden und Böden im Innen- und Außenbereich" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.6.5.22Bausätze mit Verbundabdichtungsbahnen für die Dach- und BauwerksabdichtungAnlage 01
5.6.5.23Bausatz aus einer flüssig aufgebrachten polymermodifizierten Dichtungsschlämme und weiteren Komponenten unter Fliesenbelägen zur Herstellung eines Abdichtungssystems gegen Wasser auf verschiedenen Bauwerksteilen im Innen- und AußenbereichAnlage 01
5.7.1.4Das Bauprodukt "Bausätze für Rohrleitungssysteme aus Polyäthylen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.7.4.7Das Bauprodukt "Erdverlegte gewickelte glasfaserverstärkte Druckrohrleitungssysteme für den Transport von Wasser, mit Ausnahme von Trinkwasser" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.7.4.19Das Bauprodukt "Bausatz zur Sanierung von Abwasserleitungen innerhalb und auf der Außenseite von Gebäuden mittels Glasflocken verstärktem Polyestergemisch" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.8.2.13Das Bauprodukt "Bausätze für Rohrleitungssysteme für Heizungsanlagen aus unvernetzten Rohren aus Polyäthylen mit erhöhter Temperaturbeständigkeit mit Sauerstoffsperrschicht" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.Anlage 01
5.8.2.19Bausatz für System-Abgasanlagen mit Keramik-InnenrohrAnlage 01
5.11.7.2
Hinweis
Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener FörderanlagenAnlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 5/3
1 Die laufende Nummer setzt sich aus der Nummer des Abschnitts der Bauregelliste B Teil 1 und der EOTA-Nummer für den Produktbereich (siehe Homepage des DIBt unter "Zulassungen/Europa (ETA)/ETAs ohne Leitlinien") zusammen.

Anlagen zur Bauregelliste B Teil 1

Anlage 01 (2007/1)

Es gelten die in den Landesbauordnungen und in den Vorschriften aufgrund der Landesbauordnungen vorgegebenen Stufen, Klassen und Verwendungsbedingungen.

Für die Zuordnung der Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 zu den bauaufsichtlichen Benennungen gilt Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.1.2. Für die Zuordnung der nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Brandeigenschaften von Baustoffen zu den bauaufsichtlichen Benennungen gilt Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.2.2. Für die Zuordnung der nach DIN EN 13501-5 klassifizierten Eigenschaften zum Verhalten von Bedachungen bei einer Beanspruchung von außen gilt Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.1.3.

Anlage 02 (2014/1)
Hinweis

Das Bauprodukt/der Bausatz darf aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes für Aufenthaltsräume einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird.

Anlage 03
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/1) -

Anlage 04 (2003/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von Baustoffen, die nach DIN EN 13501-1 in die Klasse A2, B oder C eingestuft werden, ist zusätzlich durch Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 05 (2015/1)

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 06 (2009/2)

Das Bauprodukt/der Bausatz darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Dies gilt nicht für Arbeitsräume und Arbeitsplätze, die im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen. Dies gilt auch nicht für industriell und gewerblich genutzte Hallen, in denen sich ausschließlich Arbeitnehmer aufhalten. Hierzu gehören z.B. Produktions- und Montagehallen der Automobil- und Elektroindustrie sowie Lagerhallen. Unbeschadet dessen sind die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Anlage 07 (2007/2)
Hinweis

Das Bauprodukt/der Bausatz darf nur dann als Außenbauteil, d.h. im unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt mit Wasser und Boden, verwendet werden, wenn der Nachweis der Umweltverträglichkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird.

Anlage 08 (2015/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von in Bauprodukten und Bausätzen verwendeten Dämmstoffen aus Holzwerkstoffen, pflanzlichen/tierischen Fasern oder Kork, die nach DIN EN 13501-1 in das Brandverhalten der Klassen A1, A2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 09

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/1.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/1.2 (2009/1)
- gestrichen in der Liste -

Anlage 1/1.3 (2015/1)
Hinweis

1. Gesteinskörnungen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird.

2. Für rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen außer kristalliner Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat ist die Umweltverträglichkeit mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

3. Bei natürlichen und rezyklierten Gesteinskörnungen für die Verwendung in tragenden Bauteilen gilt im Hinblick auf die Alkali-Kieselsäure-Reaktion Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.2.7.1 bzw. 1.2.7.2.

Anlage 1/1.4 (2015/1)
Hinweis

1. Gesteinskörnungen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird.

2. Für rezyklierte Gesteinskörnungen und industriell hergestellte Gesteinskörnungen außer Blähglimmer (Vermikulit), Blähperlit, Blähschiefer, Blähton und Ziegelsplitt aus ungebrauchten Ziegeln ist die Umweltverträglichkeit mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen. Der Nachweis ist bei gesinterter Steinkohlenflugasche und Kesselsand aus Wärmekraftwerken gemäß DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.3.6, nur dann zu führen, wenn außer Kohle Sekundärbrennstoffe mitverbrannt werden.

3. Für natürliche leichte Gesteinskörnungen außer Tuff, Naturbims und Lava ist die Alkaliempfindlichkeit für die Verwendung in tragenden Bauteilen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.5 (2006/1)
Hinweis

Die Umweltverträglichkeit der Flugaschen ist mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.5.1 (2014/1)
Hinweis

Das Bauprodukt/der Bausatz darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Dies gilt nicht für Arbeitsräume und Arbeitsplätze, die im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen. Dies gilt auch nicht für industriell und gewerblich genutzte Hallen, in denen sich ausschließlich Arbeitnehmer aufhalten. Hierzu gehören z.B. Produktions- und Montagehallen der Automobil- und Elektroindustrie sowie Lagerhallen. Unbeschadet dessen sind die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Anlage 1/1.6 (2006/1)

Für Oberflächenschutzsysteme, die bei Instandsetzungen für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind, dürfen die Produkte nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird, wobei die Mindestprüfhäufigkeit für die werkseigene Produktionskontrolle DIN EN 1504-2, Anhang A, entsprechen muss. Die für alle vorgesehenen Verwendungszwecke geforderten Leistungseigenschaften nach Abschnitt 5.2 sind in der Erstprüfung zu prüfen. Alle weiteren Leistungsmerkmale für "bestimmte vorgesehene Verwendungszwecke" nach DIN EN 1504-2, Abschnitt 4, müssen, falls gefordert, in der Erstprüfung geprüft werden.

Anlage 1/1.7 (2006/1)

Für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind, dürfen die Produkte nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird, wobei die Mindestprüfhäufigkeit für die werkseigene Produktionskontrolle DIN EN 1504-5, Anhang D, entsprechen muss. Die für alle vorgesehenen Verwendungszwecke geforderten Leistungseigenschaften nach Abschnitt 5.2 sind in der Erstprüfung zu prüfen. Alle weiteren Leistungsmerkmale für "bestimmte vorgesehene Verwendungszwecke" nach DIN 1504-5, Abschnitt 4, müssen, falls gefordert, in der Erstprüfung geprüft werden.

Anlage 1/1.8
gestrichen in der Liste - Ausgabe 2007/2 -

Anlage 1/1.9
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/1.10 (2015/1)
Hinweis

Für die Verwendung in standsicherheitsrelevanten Bauteilen aus Stahlbeton oder Spannbeton ist für Pigmente in Lieferform (Pigmentmischungen und wässrige Pigmentpräparationen) gemäß Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.3.3.3, nachzuweisen, dass das Pigment keine korrosionsfördernde Wirkung auf den im Beton eingebetteten Stahl hat.

Anlage 1/1.11
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2009/1) -

Anlage 1/1.12
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2009/1) -

Anlage 1/1.13 (2007/2)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von Pfählen oder Segmentpfählen gemäß Tabelle 3, Klasse 2, und von Pfahlkupplungen ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.14 (2009/1)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von vorgefertigten Gitterträgerdecken bzw. vorgespannten Decken mit Ortbetonergänzung als tragende Bauteile ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Gitterträger für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht bzw. für vorgespannte Elementdecken nachzuweisen.

Anlage 1/1.15 (2013/1)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von vorgefertigten Stahlbeton- und Spannbeton-Hohlplatten als tragende Bauteile ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen. Hier von ausgenommen sind vorgefertigte schlaff bewehrte Stahlbeton-Hohlplatten, die dem Normenwerk von DIN 1045, Teile 1 bis 4 (DIN 1045-1:2008-08, DIN 1045-2:2008-08, DIN 1045-3:2008-08, DIN 1045-4:2001-07) unter Verwendung von Beton nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.5.9), in Verbindung mit den DIBt Mitteilungen 37 (2005) Heft 3, Seiten 102 und 103 entsprechen.

Anlage 1/1.16 (2009/1)
Hinweis

Bei tragenden Bauteilen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton gilt bei der Herstellung von Beton, Betonstahl und Spannstahl Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.6.28.

Anlage 1/1.17 (2010/1)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von vorgefertigten Balken mit Gitterträgern oder/und mit Aufbeton als tragende Bauteile ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.18 (2013/2)
Hinweis

1) Bei den vorgefertigten Bauteilen gilt bei der Herstellung des haufwerksporigen Leichtbetons und des Betonstahls Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.6.11.

2) Für die Bauteile WLH nach DIN EN 1520, Abschnitt 5.5.3.2 (2) sind die nicht harmonisierten Produkteigenschaften nach DIN EN 1520, Abschnitt 5.5.3.2, Bild 4 mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/2.1 (2005/3)
Hinweis

1. Gesteinskörnungen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird.

2. Für industriell hergestellte Gesteinskörnungen außer kristalliner Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat ist die Umweltverträglichkeit mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

3. Die Verwendung von rezyklierten Zuschlägen bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anlage 1/2.2 (2006/1)
Hinweis

Für Mauerziegel, an die Anforderungen an den Frostwiderstand gestellt werden, ist nachzuweisen, dass sie Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 2.1.23 entsprechen.

Anlage 1/2.3 (2013/1)
Hinweis

Kalksand-Verblender müssen Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 2.1.24 entsprechen.

Anlage 1/2.4 (2006/1)
Hinweis

Für Mauersteine aus Beton, an die Anforderungen an den Frostwiderstand gestellt werden, ist nachzuweisen, dass sie Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 2.1.25 entsprechen.

Anlage 1/3.1 (2007/1)
Hinweis

Holzwerkstoff nach der Norm EN 13986:2004-10 dürfen nur verwendet werden, wenn

Holzwerkstoffe, denen bei der Herstellung chemische Substanzen zur Verbesserung des Brandverhaltens (Flammschutzmittel) oder zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen einen biologischen Befall z.B. durch Pilze und Insekten (Holzschutzmittel) zugesetzt werden, bedürfen zur Verwendung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anlage 1/3.2 (2006/2)
Hinweis

In Fällen, in denen die Produkte nicht mit Holz- oder Feuerschutzmitteln behandelt sind, ist dies zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ausdrücklich anzugeben.

Die Festlegungen zur Festigkeit und Steifigkeit entsprechend Abschnitt 5.1 der Norm sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu treffen. Bei Produkten, die mit Holz- oder Feuerschutzmitteln behandelt sind, ist im Rahmen der Zulassung auch die Gesundheitsverträglichkeit zu beurteilen.

Anlage 1/3.3 (2015/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von HPL-Mehrschicht-Verbundplatten/-paneelen mit Trägermaterial auf Holzbasis, die nach DIN EN 13501 -1 in Klasse A 2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen

Anlage 1/3.4 (2006/2)

Holzwerkstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie den PCP-Gehalt von 5 ppm, bestimmt nach CEN/TR 14823, nicht überschreiten und die Formaldehyd-Abgabe den Wert von 0,124 mg/m3 Luft (entspricht Formaldehydklasse E 1 in Deutschland) nicht überschreitet.

Anlage 1/3.5 (2007/1)

Furnierschichtholz nach der Norm EN 14374:2004-11 darf nur verwendet werden, wenn es der Formaldehydklasse E 1 (Formaldehyd-Abgabe ≤ 0,124 mg/m3 Luft) entspricht.

Anlage 1/3.6 (2007/1)
Hinweis

Brettschichtholz nach der Norm EN 14080:2005-06 darf nur verwendet werden, wenn es der Formaldehydklasse E 1 (Formaldehyd-Abgabe ≤ 0,124 mg/m3 Luft) entspricht.

Anlage 1/3.7 (2008/1)

Holzbauteile mit geklebten tragenden Verbindungen dürfen nur verwendet werden, wenn diese Verbindungen mit Klebstoffen hergestellt worden sind, die als Klebstoffe des Typs I nach DIN EN 301:2006-09, Tabelle 1, klassifiziert sind. Dies gilt nicht für die Verbindung der Komponenten in Holzwerkstoffen mit Ausnahme von Brettsperrholz.

Anlage 1/3.8 (2010/1)
Hinweis

Bauholz, das mit chemischen Substanzen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen einen biologischen Befall z.B. durch Pilze und Insekten (Holzschutzmittel) gemäß EN 14081-1:2005-11, Abschnitt 5.4.2, behandelt und das gemäß Anhang ZA 3.2 entsprechend gekennzeichnet wurde, bedarf zur Verwendung, die Dauerhaftigkeit sowie den Gesundheits- und Umweltschutz betreffend, einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, es sei denn, es wurden nachweislich in Deutschland allgemein bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel verwendet.

Anlage 1/3.9 (2010/1)
Hinweis

Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung mit dekorativer Laminierung aus Kunststofffolien nach der Norm EN 14190, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Anlage 1/4.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/4.2 (2012/2)

In Deutschland ist nur die Verwendung der Stahlsorten mit den nachfolgend genannten Werkstoffnummern geregelt: 1.4003, 1.4016, 1.4301, 1.4307, 1.4318, 1.4362, 1.4401, 1.4404, 1.4439, 1.4462, 1.4529, 1.4539, 1.4541, 1.4547, 1.4565, 1.4567, 1.4571 und 1.4578.

Anlage 1/5.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/5.2

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/5.3 (2010/1)
Hinweis

Die Verwendung von leichten Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-2 als Schüttung unter tragenden Bauteilen bzw. als Wärmedämmung bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anlage 1/6.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/6.2

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/7.1 (2007/2)

Für die Verwendung in Deutschland sind nur die Materialklassen A, B und C nach Anhang A von DIN EN 1337-4: 2004-08 bzw. DIN EN 1337-6:2004-08 erlaubt.

Anlage 1/8.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2009/2) -

Anlage 1/8.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/9.1 (2009/1)

Der Nachweis des Brandverhaltens muss gemäß DIN EN 14509 Anhang C Abschnitt C 1.2.3 ohne Abdeckungen an den Schnittkanten des Probekörpers nach DIN EN ISO 11925-2 erfolgen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-1 enthält den Zusatz "alle Endanwendungen".

Anlage 1/9.2 (2013/2)

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen unterliegen in Deutschland Anforderungen zur Nutzungssicherheit. Daher dürfen Platten aus Naturstein für hinterlüftete Außenwandbekleidungen nur verwendet werden, wenn gemäß EN 1469, Tabelle ZA.2 das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität dem System "3" entspricht.

Anlage 1/9.3 (2012/1)
Hinweis

Dekorative Wandbekleidungen in Rollen- und Plattenform nach der Norm EN 15102 auf Kunststoff- oder Korkbasis sowie Glasfaser- und Fototapeten, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Die Anlage 1.9/3 tritt am 1.1.2014 in Kraft.

Anlage 1/12.1 -
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2006/1) -

Anlage 1/12.2 (2005/3)

Für fäkalienfreies Abwasser sind Rückstauverschlüsse der Typen 2, 3 und 5 zu verwenden.

Für fäkalienhaltiges Abwasser sind Rückstauverschlüsse Typ 3 mit der Kennzeichnung "F" zu verwenden.

Anlage 1/12.3

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/12.4

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/12.5 (2005/3)
Hinweis

Für die Verwendung der Rohre und Formstücke für die Grundstücksentwässerung sind die in DIN EN 1916:2003-04, Tabelle 1 nicht geregelten Eigenschaften entsprechend Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 12.1.19 und lfd. Nr. 12.1.21 nachzuweisen.

Anlage 1/12.6 (2005/3)
Hinweis

Für die Verwendung der Einstieg- und Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerung sind die in DIN EN 1917:2003-04, Tabelle 1 nicht geregelten Eigenschaften entsprechend Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 12.1.20 nachzuweisen.

Anlage 1/12.7 (2012/2)
Hinweis

Für die Verwendung der Entwässerungsrinnen sind die in DIN EN 1433:2005-09, Abschnitt 6.1, 6.3.3.2, 6.3.3.3 und 7.9 nicht geregelten Eigenschaften entsprechend Bauregelliste ATeil 1, lfd. Nr. 12.1.28 nachzuweisen.

Anlage 1/12.8 (2008/2)

Rohre und Fittings sind mit Beschichtungsstoffen zum Korrosionsschutz mit einem Gehalt < 50 ppm Benzo(a)pyren verwendbar.

Anlage 1/13.1 (2005/3)
Hinweis

Die Norm für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten enthält keine Festlegungen zur Standsicherheit der Abscheiderbehälter, zur Dichtheit der Abscheideranlagen gegenüber Leichtflüssigkeiten und zum Brandverhalten von Einbauteilen. Diese nicht durch die Norm abgedeckten Produkteigenschaften sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.*

______

* Die fehlenden Produkteigenschaften und die Verwendung der Abscheideranlagen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt.

Anlage 1/13.2 (2005/3)
Hinweis

Die Norm für Abscheideranlagen für Fette enthält keine Festlegungen zur Standsicherheit der Abscheiderbehälter, zur Dichtheit der Abscheideranlagen gegenüber Fetten und zum Brandverhalten von Einbauteilen. Diese nicht durch die Norm abgedeckten Produkteigenschaften sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.*

_______

* Die fehlenden Produkteigenschaften und die Verwendung der Abscheideranlagen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt.

Anlage 1/14.1 (2007/1)
Hinweis

Die harmonisierte Norm enthält im Anhang ZA.1 keine Festlegungen für das Brandverhalten des Dämmstoffes. Bis zu einer Ergänzung der harmonisierten Norm um solche Bestimmungen ist das Brandverhalten des Dämmstoffes noch nicht harmonisiert. Das Brandverhalten des Dämmstoffes ist deshalb in einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis gemäß Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10 festzulegen.

Anlage 1/14.2 (2006/2)
Hinweis

Der Nachweis des Feuerwiderstandes zur Vermeidung von Brandübertragung von Geschoss zu Geschoss wird in dieser Norm nicht geregelt, der Nachweis ist entsprechend Bauregelliste A Teil 3, lfd. Nr. 2.13 zu führen. Darüber hinaus enthält die harmonisierte Norm im Anhang ZA.1 keine Festlegungen für das Brandverhalten der einzelnen Bauteile der Systemabgasanlage. Bis zu einer Ergänzung der harmonisierten Norm um solche Bestimmungen ist das Brandverhalten noch nicht harmonisiert. Die Bauteile müssen mindestens normalentflammbar sein. Der Nachweis des Brandverhaltens ist gemäß Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10 zu führen.

Anlage 1/14.3 (2008/2)

Systemabgasanlagen mit Keramik-Innenrohren der Klassifizierung W 3 O sind nicht verwendbar.

Anlage 1/14.4 (2010/1)

Aufsätze aus Metallen, die in der Norm nicht gelistet sind (Klasse 99), dürfen nur angewendet werden, wenn sie der Korrosionsklasse V1, V2 oder V3 nach DIN EN 1856-1:2006-08 entsprechen.

Bauteile für metallische Abgasanlagen aus Metallen der Klasse 80 oder 99 dürfen nur angewendet werden, wenn sie der Korrosionsklasse V1, V2 oder V3 nach DIN EN 1856-1:2006-08 entsprechen.

Anlage 1/14.5 (2010/1)
Hinweis

Die harmonisierte Norm enthält im Anhang ZA.1 keine Festlegungen für das Brandverhalten. Bis zu einer Ergänzung der harmonisierten Norm um solche Bestimmungen ist das Brandverhalten der Baustoffe gemäß Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1, 2.10.1.2 oder 2.10.2 festzulegen.

Anlage 1/14.6 (2010/2)
Hinweis

Die harmonisierte Norm enthält im Anhang ZA keine spezifischen Anforderungen an die Feuerraumbaustoffe und Speichermassen. Es gilt Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.56.

Anlage 1/15.1 (2009/1)

In Deutschland dürfen nur Grenzwertgeber des Typs B verwendet werden.

Anlage 1/17.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/17.2 (2007/2)

Für die Verwendung von Rauchschürzen aus Materialien, die in begrenztem Maß Rauch durchlassen, muss die Rauchdurchlässigkeit nach Anhang C.3 der EN 12101-1 bei einer Temperatur von 200 °C

Anlage 1/17.3 (2012/2)

Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA.3 Punkt h)2) und m)1) sind für die Brandschutzklappen vom Hersteller anzugeben:
- die Nennauslösetemperatur des temperaturempfindlichen Messfühlers der thermischen Auslöseeinrichtung, dessen Belastbarkeit nach Abschnitt 5.2.5 in Verbindung mit ISO 10294-4 nachgewiesen wurde,
- die Anzahl der nach Abschnitt 5.4.2 in Verbindung mit Anhang C nachgewiesenen Öffnungs- und Schließzyklen,
- die Achslage des mechanischen Absperrelements (vertikal oder horizontal), die im Rahmen der Feuerwiderstandsprüfung nachgewiesen wurde.

Anlage 1/17.4 (2012/2)

Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA.3 ist für Entrauchungsklappen vom Hersteller die Achslage des mechanischen Absperrelements (vertikal oder horizontal), die im Rahmen der Feuerwiderstandsprüfung nach
EN 1366-2 nachgewiesen wurde, anzugeben. In Entrauchungsanlagen, die automatisch ausgelöst und gemäß DIN EN 12101-8, Abschnitt 3.26 manuell übersteuert werden können, sind Entrauchungsklappen der Klassifizierung "MA" zu verwenden. Für die Anwendung in einem Brandabschnitt: mindestens E300 30 i ↔ o S 500 * 1 MA single

1) 300 oder 10000 je nach Verwendungszweck

Anlage 1/18.1 (2010/1)
Hinweis

Bodenbeläge nach der Norm EN 14041, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Hinweis: Werden textile, elastische oder Laminat-Bodenbeläge vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.

Die Anlage 1/18.1 in der Fassung 2010/1 tritt am 1.1.2012 in Kraft.

Anlage 1/18.2 (2013/2)
Hinweis

Sportböden nach der Norm EN 14904 dürfen nur verwendet werden, wenn sie der Formaldehydklasse E1 (Formaldehyd-Abgabe < 0,124 mg/m3 Luft) entsprechen und kein Produkt den PCP-Gehalt von 5 ppm überschreitet. Sportböden nach der Norm EN 14904, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen darüber hinaus aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Die Norm DIN EN 14904 enthält zudem keine Festlegungen zur Berücksichtigung der Unterkonstruktion des Sportbodens bei den Brandprüfungen sowie zur erweiterten Anwendung von Prüfergebnissen aus diesen Prüfungen. Deshalb bedürfen Sportböden nach dieser Norm, die in die Klassen A2fl, Bfl, Cfl oder Dfl nach DIN EN 13501-1 eingestuft werden sollen, einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis des Brandverhaltens.

Hinweis: Werden Sportböden oder Mehrzweck-Sporthallenböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.

Anlage 1/18.3 (2012/2)
Hinweis

Bodenbeläge nach der Norm EN 14342, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind massive unbehandelte Holzfußböden, die zudem vor Ort nicht beschichtet und/oder verklebt werden.

Hinweis: Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen* verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.
___
* gilt für Verlegeunterlagen ab 1.1.2012

Anlage 2/1 (2007/2)

Es dürfen nur Bauprodukte/Bausätze nach solchen europäischen technischen Zulassungen verwendet werden, die den Nachweis des Feuerwiderstandes unter Berücksichtigung der Schwelbrandbeanspruchung und die Klassifizierung gemäß DIN EN 13501-2 Abschnitt 6.6 enthalten.

Anlage 3/1 (2015/1)
Hinweis

Das Brandverhalten der Elemente kann aufgrund der Angaben in Annex E der ETAG 017 hinsichtlich Vorbereitung, Konditionierung und Einbau des Produktes in die Prüfeinrichtung nach DIN EN 13823 nicht abschließend beurteilt werden. Das Brandverhalten ist deshalb bis auf weiteres mit Ausnahme der Klasse A1 und Klasse E im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festzulegen.

Das Glimmverhalten von Wärmedämm-Verbundelementen mit Dämmstoffen aus Holzwerkstoffen, pflanzlichen/tierischen Fasern und expandiertem Kork, die nach DIN EN 13501-1 in das Brandverhalten der Klassen A 1 mit einem Anteil an organischen Bestandteilen größer 3%, A 2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 3/2 (2010/1)

Für Bausatze mit europäischer technischer Zulassung nach ETAG 013, Ausgabe 2002 mit Spannanker- und Kopplungsserien, bei denen die Kraftdifferenz ΔFpk mehr als 7600 kN beträgt (Serien, bei denen die Kraftdifferenz ΔFpk zwischen dem kleinsten und dem größten Anker bzw. der kleinsten und der größten Kopplung ΔFpk = 7600 kN uberschreitet), sind zusätzlich folgende Prüfungen nach Prüfvariante B durchzufuhren:

Prüfungsvariante B:

Die Definition für Anker und Kopplungen aus einer Serie mit ähnlichem Aufbau der Anker und Kopplungen verschiedener Größen nach ETAG 013, Abschnitt 3.2.1 unter dem Begriff .Typ g ist zu beachten.

Die geprüften Anker- und Kopplungsgrosen aus einer Serie müssen die gesamte Spanngliederbreite abdecken. Bei kleineren Serien mit maximal fünf verschiedenen Anker- oder Kopplungsgrößen, deren Spanngliederbreite nicht mehr als zehn Zugelemente aufweist, sind mindestens zwei unterschiedliche Größen zu prüfen.

Für Anker- und Kopplungsserien, bei denen die Kraftdifferenz ΔFpk zwischen dem kleinsten und größten Anker bzw. der kleinsten und größten Kopplung ΔFpk = 7600 kN nicht überschreitet, ist die minimale Anzahl von Prüfungen für eine Serie in Tabelle 6.3 (6.1.1-I bis 6.1.3-I) angegeben.

Ist ΔFpk > 7600 kN, ist in Schritten von nicht mehr als ΔFpk = 3500 kN zusätzlich zu den Versuchen nach Tabelle 6.3 je eine zusätzliche Prüfung wie für die mittlere Größe nach Tabelle 6.3 durchzuführen (je eine zusätzliche Prüfung für 6.1.1-I bis 6.1.3-I). Der größte Anker bzw. die größte Kopplung muss zweimal geprüft werden (jede vorgeschriebene Prüfung 6.1.1-I bis 6.1.3-I).

Zwischen geprüften Anker- oder Kopplungsgrosen darf die Kraftdifferenz nicht größer als ΔFpk = 3500 kN sein. Wird diese Kraftdifferenz uberschritten, sind die Anker- oder Kopplungsgrosen "unter- oder oberhalb dieses Bereiches" als getrennte Serien zu prüfen, jede Serie mit der Anzahl vorgeschriebener Prüfungen in Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Regeln.

Anlage 3/3 (2013/2)

Für Bausätze für Außenwandbekleidungen mit unsymmetrischaufgebauten Bekleidungselementen ist das Brandverhalten gemäß ETAG 034, Abschnitte 6.2.1 (Beflammung der Vorderseite) und 6.2.2 (Beflammung der Rückseite) anzugeben. Für die Klassen A1, D und E nach DIN EN 13501-1 entfällt der Nachweis nach Abschnitt 6.2.2.

Anlage 4/1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/1) -

Anlage 4/4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2011/1) -

Anlage 4/6 (2007/2)

Der Dämmstoff muss hinsichtlich des Widerstandes gegenüber Schimmelpilz in die Klasse 0 eingestuft sein, es sei denn, in der europäischen technischen Zulassung sind zur Vermeidung des Schimmelpilzwachstums detaillierte konstruktive Randbedingungen festgelegt.

Anlage 4/7
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/8 (2010/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von Baustoffen, die nach DIN EN 13501-1 in die Klasse A1, A2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 4/9 (2010/2)
Hinweis

Der Dämmstoff darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Aufenthaltsräume einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Hier von ausgenommen sind Dämmstoffe, die nach Maßgabe der jeweiligen europäischen technischen Zulassung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und den diesbezüglichen Angaben ergänzend zur CE-Kennzeichnung dem Produkttyp 1 oder 2 entsprechen.

Anlage 5/1 (2011/1)
Hinweis

Für die Glasscheiben gilt die Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nrn. 11.13 und 11.14. Die Verwendbarkeit von teilvorgespanntem Glas (TVG) ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 5/2 (2011/1)
Hinweis

Für die Glasscheiben gilt die Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nrn. 11.10 bis 11.16. Die Verwendbarkeit von teilvorgespanntem Glas (TVG) ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 5/3 (2012/1)
Hinweis

Der Brauchbarkeitsnachweis gilt nur für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen ohne elektromotorisches Antriebssystem zum Schließen.

Die Verwendbarkeit von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit elektromotorischem Antriebssystem zum Schließen ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 5/4 (2014/2)

Für die Verwendung ist eine Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß DIN EN 14319-1 Abschnitt 4.2.3 und Anhang I, Tabelle I.3 Zeile Nr. 1 (ohne Oberflächenprodukt (Abdeckung) des Bauprodukts in der Prüfeinrichtung nach DIN EN 13823) erforderlich.

Anlage 5/5 (2014/2)

Für die Verwendung ist eine Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß DIN EN 14320-1 Abschnitt 4.2.3 und Anhang G, Tabelle G.3 Zeile Nr. 1 (ohne Oberflächenprodukt (Abdeckung) des Bauprodukts in der Prüfeinrichtung nach DIN EN 13823) erforderlich.

Bauregelliste B Teil 2 **

Stand





Lfd. Nr.BauproduktVorschriften zur Umsetzung der genannten EG-RichtlinienIn den Vorschriften nach Spalte 3 nicht berücksichtigte wesentliche Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Bauproduktengesetz und die hierfür noch nachzuweisenden ProduktmerkmaleZusätzlich zur CE- Kennzeichnung erforderlicher Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweis für die Anforderungen nach Spalte 4
123456
1Technische Gebäudeausrüstung
1.1.1Das Bauprodukt "Abwasserhebeanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2002/1) gestrichen.
1.1.2Das Bauprodukt "Fettabscheider mit mechanischen Abstreifern" ist in der Liste (Ausgabe 2005/3) gestrichen
1.1.3Amalgamabscheider2006/95/EG
2004/108/EG
93/42/EWG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Verhinderung des
Rückflusses, Geruchsdichtheit
und Abscheidegrad
Z- 1
1.1.4Kleinkläranlagen mit motorischen Antrieben2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Verhinderung des Rückflusses, Geruchsdichtheit und biologische Klärwirkung
Z- 1
1.1.5Das Bauprodukt "Leichtflüssigkeitsabscheider mit motorischen Antrieben für Benzin, Öl und Fett" ist in der Liste (Ausgabe 2005/3) gestrichen.
1.1.6Anlagen zur Begrenzung von Schwermetallen in Abwässern, die bei der Herstellung keramischer Erzeugnisse anfallen und die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z- 1
1.1.7Anlagen zur Begrenzung von abfiltrierbaren Stoffen, Arsen, Antimon, Barium, Blei und anderen Schwermetallen, die für einen Anfall von bei der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern anfallenden Abwässern bis zu acht Kubikmetern pro Tag bemessen sind und die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z- 1
1.1.8Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern, die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z- 1
1.1.9Anlagen zur Begrenzung des Silbergehaltes in Abwässern aus fotografischen Verfahren, die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z- 1
1.1.10Anlagen zur Begrenzung von Halogenkohlenwasserstoffen in Abwässern von chemischen Reinigungen, die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z- 1
1.2.1Das Bauprodukt "Brandschutzklappen für Lüftungsleitungen" ist in der Liste (Ausgabe 2014/1) gestrichen.
1.2.2Rauchschutzklappen für Lüftungsleitungen2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Dichtheit, Rauchmelder und
Schließen bei Unterbrechung
der Hilfsenergiezufuhr
Z- 1
1.2.3Das Bauprodukt "Entrauchungsklappen für ventilatorbetriebene Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2014/1) gestrichen.
1.2.4Lüftungsgeräte2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Kennlinienverlauf, Mindestvolumenstrom, Dichtheit
Luftqualität (Filter), Sicherheitseinrichtungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Z- 1
1.2.5Das produkt "Entrauchungsventilatoren" ist in der Liste (Ausgabe 2005/1) gestrichen.
1.2.6Das Bauprodukt "Rauchschürzen" ist in der Liste (Ausgabe 2010/1) gestrichen.
1.2.7Das Bauprodukt "Auswerte- und Auslöseeinrichtungen zur Ansteuerung von maschinellen Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
1.2.8Das Bauprodukt "Automationseinheit zur Steuerung von Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen oder von Entrauchungsklappen in Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
1.3.1Raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe mit motorisch betriebenen Teilen2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
CO-Konzentration im Abgas, notwendiger Förderdruck
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit für diese Betriebsweise, selbstschließende Feuerraumtüren, Aufstellbedingungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Mindestluftbedarf, Dichtheit, energetische Kennwerte 2 (wenn die Feuerstätte nicht der Beheizung einzelner Räume oder Raumgruppen dient, Einzelfeuerstätte).
Z- 1
1.3.2Raumluftunabhängige Feuerstätten für flüssige Brennstoffe mit motorisch betriebenen Teilen2006/95/EG
2004/108/EG
92/42/EWG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
CO-Konzentration im Abgas, notwendiger Förderdruck
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit für diese Betriebsweise, selbstschließende Feuerraumtüren, Aufstellbedingungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Mindestluftbedarf, Dichtheit, energetische Kennwerte
Z- 1
1.3.3Schnellregelbare Feuerstätten für feste Brennstoffe mit motorisch betriebenen Teilen für einzelne Räume oder Raumgruppen (Einzelfeuerstätte)2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
CO-Konzentration im Abgas, notwendiger Förderdruck
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit für diese Betriebsweise, Abschaltzeit, Brennstoffdosierung,
Aufstellbedingungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Mindestluftbedarf, Dichtheit
Z- 1
1.3.4Öl- und Gasbefeuerte Feuerstätten 3 4 bis max 400 kWJe nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
92/42/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.53ÜHP
1.3.5Öl- und Gasbefeuerte Feuerstätten 3 < 4 kW und > 400 kWJe nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.54ÜHP
1.3.6Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser die von Hand mit festen Brennstoffen beschickt werden.97/23/EGBrandschutz:
Brandsicherheit der Feuerstätte
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser, hygienische Verbrennung
Nutzungssicherheit:
Nutzungssicherheit der Feuerstätte
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte 2
Z- 1
1.3.7Heizkessel mit motorischem Antrieb für feste Brennstoffe 22006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich:
Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.55ÜHP
1.3.8Eigenständige Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten2006/95/EG
2004/108/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz: Verhinderung eines gefährlichen Unterdruckes im Aufstellraum der Feuerstätte während des Betriebes der Feuerstätte
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit
Z- 1
1.4.1Wärmepumpen 3, elektr.2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
2006/42/EG
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.1ÜHP
1.4.2Nicht elektrisch betriebene Wärmepumpen 2
(Sorptions- oder motorisch betriebene WP)
Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Je nach Verwendung: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energieeinsparung und Wärmeschutz: Energetische Kennwerte
Z- 1
1.5.1Thermische Solaranlagen, vorgefertigte Anlagen und Teilanlagen 2, 3
Ausgenommen Solarkollektoren nach 1.5.2.1 und 1.5.2.2
Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
97/23/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.2ÜHP
1.5.2Solarkollektoren 2, 397/23/EGEnergiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.3ÜHP
1.5.2.1Solarkollektoren 3  mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen mit einer maximalen Einzelglasfläche bis 3,0 m2 für die Verwendung:
- im Dachbereich mit einem Neigungswinkel ≤ 75° 6
- bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich
97/23/EGBrandschutz:
(wenn schwerentflammbar oder nicht brennbar gefordert)
Energieeinsparung und Wärmeschutz: Energetische Kennwerte
Bauregelliste ATeil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2
und
Bauregelliste ATeil 1 lfd. Nr. 17.3
ÜH
ÜZ
ÜHP
1.5.2.2Solarkollektoren abweichend von 1.5.2.197/23/EGmechanische Festigkeit und Standsicherheit7
Brandschutz
Energieeinsparung und Wärmeschutz: Energetische Kennwerte
Z- 1
1.5.3Solarspeicher 297/23/EGHygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.4ÜHP
1.5.4.1Photovoltaische Module mit mechanisch gehalte- nen Glasdeckflächen mit einer maximalen Einzel- modulfläche bis 2,0 m2 für die Verwendung:
- im Dachbereich mit einem Neigungswinkel ≤ 75° 6
- bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich
2006/95/EGBrandschutz
(wenn schwerentflammbar oder nicht brennbar gefordert)
Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2ÜH
ÜZ
1.5.4.2Photovoltaische Module ohne Glasdeckflächen für die Verwendung im Dachbereich2006/95/EGBrandschutz
(wenn schwerentflammbar oder nicht brennbar gefordert)
Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2ÜH
ÜZ
1.5.4.3Photovoltaische Module abweichend von 1.5.4.1 oder 1.5.4.22006/95/EGmechanische Festigkeit und Standsicherheit 7
Brandschutz
Z- 1
1.6.1Trinkwasserspeicher 2 direkt/indirekt (elektr./ Gas) beheizte und Pufferspeicher 2Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.5ÜHP
1.8.1Blockheizkraftwerke, BHKW 2Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Je nach Verwendung: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Z- 1
1.10.1Fern- und NahwärmeübergabestationenJe nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Je nach Verwendung: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Z- 1
1.10.2
2015/2
Abgaswärmeüberträger 497/23/EGEnergieeinsparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Feuerungsanlage mit Abgaswärmeüberträger
Brandschutz:
Brandsicherheit des Abgaswärmetauschers
Z- 1
1.10.3Verteiler die nicht in eigene - für andere Zwecke nicht genutzten - Räumen untergebracht werden, in elektrischen Leitungsanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Funktionserhalt im Brandfall
Z- 1


Lfd. Nr.BauproduktVorschriften zur Umsetzung der EG-RichtlinienIn den Vorschriften nach Spalte 3 nicht berücksichtigte wesentliche Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Bauproduktengesetz und die hierfür noch nachzuweisenden ProduktmerkmaleZusätzlich zur CE-Kennzeichnung erforderlicher Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweis für die Anforderungen nach Spalte 4
123456
2Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
2.1Überfüllsicherungen für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden
Flüssigkeiten
2006/95/EG
2004/108/EG
94/9/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Funktionssicherheit, Erkennbarkeit der Alarmanzeige, Korrosionsbeständigkeit und Störungsanzeige
Z- 1
2.2Das Bauprodukt "Überfüllsicherungen für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von brennbaren Flüssigkeiten" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
2.3Leckanzeigegeräte für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden
Flüssigkeiten 9
2006/95/EG
2004/108/EG
94/9/EG
Festigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Überwachungsraums
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Durchgängigkeit und Eignung des Leckanzeigemediums, Korrosionsbeständigkeit, Dichtigkeit des Überwachungsraums und Funktionssicherheit des Leckanzeigers
Z- 1
2.4Das Bauprodukt "Leckanzeigegeräte für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von brennbaren Flüssigkeiten" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
2.5Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten 92006/95/EG
2004/108/EG
94/9/EG
Festigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Überwachungsraums
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Durchgängigkeit und Eignung des Leckanzeigemediums, Korrosionsbeständigkeit, Dichtigkeit des Überwachungsraums und Funktionssicherheit des Leckanzeigers
Z- 1
2.6Das Bauprodukt "Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von nichtbrennbaren Flüssigkeiten" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
2.7Das Bauprodukt "Grenzwertgeber für Behälter zum Lagern von Heizöl EL und Dieselkraftstoff" ist in der Liste (Ausgabe 2009/1) gestrichen.- 1
2.8Leckageerkennungssysteme für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen 92006/95/EG
2004/108/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Funktionssicherheit, Erkennbarkeit der Alarmanzeige,
Korrosionsbeständigkeit und Störungsanzeige
Z- 1
2.9Behälter mit auf den Atmosphärendruck bezogenen Überdrücken über 0,5 bar97/23/EGFestigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Übewachungsraums (nur bei doppelwandigen Behältern) Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
  • Leckerkennung (nur bei Behältern mit Leckschutzauskleidung und bei doppelwandigen Behältern)
  • Permeation (nur bei unterirdischen Kunststoffbehältern)

Nutzungssicherheit:
(nur bei Behältern zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten mit Flammpunkt ≤ 55 °C

  • Explosionsfestigkeit (nur bei Behältern ohne Ausrüstung mit Flammendurch- schlagsicherung

Elektrostatische Aufladung (nur bei Behältern ohne eine Einrichtung zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen)

Z- 1
2.10Rohre, Schläuche, zugehörige Formstücke, Dichtmittel, Armaturen für Rohrleitungen mit auf den Atmosphärendruck bezogenen Überdrücken über 0,5 bar97/23/EGFestigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Überwachungsraums (nur bei doppelwandigen Rohrleitungen)
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
  • Leckerkennung (nur bei doppelwandigen Rohrleitungen)
  • Permeation (nur bei unterirdischen Rohrleitungen aus Kunststoff)

Nutzungssicherheit:
(nur bei Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten mit Flammpunkt ≤ 55 °C

  • Elektrostatische Aufladung (nur bei Rohrleitungen ohne eine Einrichtung zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen)
Z- 1
2.11Selbstätig schließende Zapfventile94/9/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Funktionssicherheit
Bauregelliste A Teil 2 lfd. Nr. 2.40ÜHP
2.12Kupplungen mit Nottrennfunktion (Abreißkupplungen) für flexible Rohrleitungen mit auf den Atmosphärendruck bezogenen Überdrücken über 0,5 bar97/23/EGHygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Leckagemenge
Nutzungssicherheit:
Nottrennfunktion
Z- 1


Lfd. Nr.BauproduktVorschriften zur Umsetzung der EG-RichtlinienIn den Vorschriften nach Spalte 3 nicht berücksichtigte wesentliche Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Bauproduktengesetz und die hierfür noch nachzuweisenden ProduktmerkmaleZusätzlich zur CE-Kennzeichnung erforderlicher Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweis für die Anforderungen nach Spalte 4
123456
3Zubehörteile für den Brandschutz
3.1Das Bauprodukt "Fahrschachttüren zum Einbau in feuerbeständige Wände" ist in der Liste (Ausgabe 2005/2) gestrichen.
3.2Feuerschutzabschlüsse bei Förderanlagen2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Feuerwiderstandsdauer, Verhinderung von Rauchdurchtritt, selbständiges Schließen, Mechanisches Verhalten, Einbaubedingungen
Z- 1
3.3Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Brandmeldung, Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung
Z- 1
3.4Elektrische Kabelanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall2006/95/EGBrandschutz:
Funktionserhalt unter Brandeinwirkung
Bauregelliste
A Teil 2 lfd.
Nr. 2.9
ÜH
3.5Automatische Schiebetüren in Rettungswegen2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Konstruktionsanforderung
Steuerung, Einfehlersicherheit, Notschalter
Bauregelliste
A Teil 1 lfd.
Nr. 6.18.
ÜHP
3.6Elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Konstruktionsanforderung, Steuerung, Einfehlersicherheit, Notschalter
Bauregelliste
A Teil 1 lfd.
Nr. 6.19
ÜHP
4 Bauprodukte für den Metallbau
4.1Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach EN 10216-1 für die Verwendung bei Stahlschornsteinen97/23/EGFestigkeit und Standsicherheit:
Kerbschlagarbeit von KV-27J bei Raumtemperatur
Bauregelliste
A Teil 2,
lfd. Nr. 2.46
ÜHP
4.2Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach DIN EN 10217-1 für die Verwendung bei Stahlschornsteinen97/23/EGFestigkeit und Standsicherheit:
Kerbschlagarbeit von KV="27J" bei Raumtemperatur
Bauregelliste
A Teil 2,
lfd. Nr. 2.47
ÜHP
4.3Bauliche Verankerungen (Anker) von Anschlagpunkten für Anschlageinrichtungen89/686/EWGNutzungssicherheit:
Eignung der baulichen Verankerungen (Anker) am Bauwerk (gilt nicht für Verankerungen, die nach den geltenden Technischen Baubestimmungen nachgewiesen werden können, wie z.B. an Stahlunterkonstruktionen angeschweißte Augenlaschen zum Einhängen der persönlichen Schutzausrüstung)
Z- 1


ÜHÜbereinstimmungserklärung des Herstellers
ÜHPÜbereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
ÜZÜbereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
ZAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung
2006/95/EG(Nierderspannungsrichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 1. GPSGV vom 11.06.1997 (BGBl. I S. 629)
2004/108/EG(EMV-Richtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das EMVG vom 18.09.1998 (BGBl. I S. 2882)
90/396/EWG(Gasgeräterichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 7. GPSGV vom 26.01.1993 (BGBl. I S. 133)
92/42/EWG(Heizkesselwirkungsgradrichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das BauPG vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 812), die BauPG HeizkesselV vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 796), das EnEG vom 22.07.1976 (BGBl. I S. 1873) und die EnEV vom 16.11.2001 (BGBl. I S. 3085)
93/42/EWG(Medizinprodukte-Richtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das MPG vom 02.08.1994 (BGBl. I S. 1963) und MPV vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3138, 1998 I S. 515)
94/9/EG(Explosionsschutzrichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSGV vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 11. GPSGV vom 12.12.1996 (BGBl. I S. 1914)
97/23/EG(Druckgeräterichlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 14. GPSGV vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777, 3806)
2006/42/EG(Maschinenrichtlineie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG und die 9. GPSGV
1Der erforderliche Übereinstimmungsnachweis wird in der Zulassung geregelt.
2Nur Bauprodukte, die auf Wunsch des Herstellers bessere energetische Kennwerte als nach DIN V 4701-10:2003-08 ausweisen sollen, unterliegen dieser Regelung.
3Nur Bauprodukte, die auf Wunsch des Herstellers bessere energetische Kennwerte als nach DIN V 4701-10:2003-08 ausweisen sollen, unterliegen dieser Regelung. Soweit eine Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser (Bauprodukte sind in Kontakt mit Trinkwasser) nachzuweisen ist, ist in jedem Fall ein zusätzlicher Verwendbarkeitsnachweis entsprechend dem Eintrag in der Bauregelliste, unabhängig von den energetischen Kennwerten, erforderlich.
4Heizseitig Warmwasser ab Wärmeträgermedium
5Für das Bauprodukt gibt es eine Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz (BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt
6Hinweis: Bei Verwendung über Verkehrsflächen, die durch herabfallende Glasteile gefährdet werden können (Überkopfverglasung), sind die Technischen Baubestimmungen im Bereich des Glasbaus zu beachten (z.B. DIN 18008-2:2010-12, Abschnitt 5). Bei wesentlicher Abweichung hier von ist ein Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
7Der erforderliche Übereinstimmungsnachweis wird in der Zulassung geregelt
8Heizseitig Warmwasser als Wärmeträgermedium
*Für das Bauprodukt gibt es eine technische Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz (BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt unberührt.
9Für Leckanzeiger bzw. Leckageerkennungssysteme gibt es für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind, eine technische Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz (BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt unberührt.




11Hinweis: BeiVerwendung über Verkehrsflächen, diedurchherabfallende Glasteile gefährdet werden können (Überkopfverglasung), sind die Technischen Baubestimmungen im Bereich des Glasbaus zu beachten (z.B. DIN 18008-2:2010-12, Abschnitt 5). Bei wesentlicher Abweichung hier von ist ein Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungerforderlich.
12Hinweis: Bei Verwendung von Bauprodukten der Bauregelliste B Teil 1 in Verbindung mit der Bauregelliste A Teil 1entfällt die Anforderung eines gesonderten Verwendbarkeitsnachweises.



Hinweis: Bei Verwendung von Bauprodukten der Bauregelliste B Teil 1 in Verbindung mit der Bauregelliste A Teil 1 entfällt die Anforderung eines gesonderten Verwendbarkeitsnachweises.

Bezugsquellennachweis

Normen (DIN EN)
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Leitlinien für europäische technische Zulassungen (ETAG)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln

Europäische technische Zulassungen (ETA)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin

EG-Richtlinien
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Amsterdamer Strasse 192
50735 Köln

________________
2) Das gelegentliche Betreten von Dachflächen zu Zwecken der Instandhaltung und eine extensive Begrünung der Dachfläche gilt nicht als Nutzung

*) Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21.12.1988, geändert durch Richtlinie des Rates 93/68/EWG, in Deutschland umgesetzt durch das "Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktengesetz-BauPG)" vom 10. August 1992

**) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998 S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006 S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

***) zurzeit Entwurf, anwendbar mit Erscheinen der Norm

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