umwelt-online: Kontaminationskontrolle beim Verlassen eines Kontrollbereichs (3)
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1 Kontaminationskontrolle bei Tc-99m
Technetium-99m ist ein reiner Photonenstrahler mit einer dominierenden Gammakomponente Eγ = 141 keV (89 %). Dieses Radionuklid wird nahezu ausschließlich für nuklearmedizinische Untersuchungen verwendet. Kontaminationen erfolgen überwiegend im Bereich der Hände. Zur Kontaminationskontrolle wird ein handelsübliches stationäres Kontaminationsmessgerät mit Xenonzählrohr verwendet, in vorliegendem Beispiel mit linearem Ratemeter ohne Nulleffektsubtraktion. Eine Alarmschwelle ist nicht vorgesehen; die Entscheidung über eine Überschreitung der Alarmschwelle wird durch Ablesen der angezeigten Impulsrate getroffen.
Der Wert der Oberflächenkontamination beträgt OTc-90m = 10 Bq cm2
Zur Vorbereitung der Kontaminationskontrolle ist gemäß Anlage 2 Diagramm 1 der Empfehlung zu verfahren.
Schritt 1: Auswahl der repräsentativen Messfläche (Abschnitt 2.2.1)
Repräsentative Messfläche sind die Hände.
Schritt 2: Ermittlung des Nulleffektes (Abschnitt 2.1.2.2)
Die Zeitkonstante des Kontaminationsmessgerätes beträgt τ = 3 s. Als Messzeit für die Ermittlung der Nulleffektzählrate wird das Zehnfache der Zeitkonstante gewählt; die Messzeit des Nulleffektes beträgt t = 30 s. Die Nulleffektzählrate von n0 = 20 s-1 wird durch Ablesung am Ratemeter ermittelt.
Schritt 3: Messung mit Prüfstrahler (Abschnitt 2.1.2.3)
In diesem und den nachfolgenden Schritten wird geprüft, ob das gewählte Kontaminationsmessgerät in Verbindung mit einem geeigneten Prüfstrahler den Messanforderungen gerecht wird.
Zum Nachweis eines Photonenstrahlers wie Tc-99m ist ein Xenonzählrohr geeignet; als Prüfstrahler wird die Verwendung von Sr-90/Y-90 empfohlen. Das Oberflächenansprechvermögen. eines Xenonzählrohres bei einem Sr-90/Y-90-Prüfstrahler beträgt gemäß Herstellerangabe S = 20 s-1 Bq-1 cm2.
Schritt 4: Ermittlung der "kleinsten nachweisbaren Kontamination" (Abschnitt 2.1.2.4)
Für die vorliegende Messanordnung und einen Sr-90/Y-90-Prüfstrahler wird nach Formel (4) als kleinste nachweisbare Kontamination errechnet:
Schritt 5: Geeignet im Sinne des Abschnitts 2.1.1?
Das vorgesehene Messgerät ist im Sinne des Abschnitts 2.1.1 geeignet. Eine flächenbezogene Sr-90/Y-90-Aktivität von 10 Bq cm2, die dem Wert der Oberflächenkontamination des im Prüfstrahler verwendeten Radionuklids entspricht, ist mit der im Routinebetrieb eingestellten Zeitkonstante τ = 3 s nachweisbar, denn
k2min = 0,4 Bq cm-2 < 10 Bq cm-2
Schritt 6: Schwer nachweisbares Radionuklid? (Abschnitt 3.2.4)
Sofern keine Angaben des Herstellers über die Nachweisgrenzen des Messgerätes für die interessierenden Radionuklide vorliegen, ist zu prüfen, ob diese schwer nachweisbar sind.
Im vorliegenden Fall wird dazu das mindestens erforderliche Oberflächenansprechvermögen Smin des Kontaminationsmessgerätes zum Nachweis einer flächenbezogenen Tc-99m-Aktivität in Höhe des Wertes der Oberflächenkontamination OTc-99m = 10 Bq cm-2
gemäß Formel (5) errechnet
Das in der Praxis erreichbare Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes bei Tc-90m beträgt nach Tabelle A: S(α +β) = 1,3 s-1 Bq-1 cm2. (Die Werte in Tabelle A gelten für Großflächenproportionalzählrohre mit Kohlenwasserstoffen als Zählgas; das Oberflächenansprechvermögen eines Xenonzählrohres für Tc-99m ist etwas günstiger als in der Tabelle angegeben.)
S(α +β) = 1,3 s-1 Bq-1 cm2 > Smin = 0,9 s-1 Bq-1 cm2
Tc-99m ist ein Radionuklid mit ausreichend guter Nachweisbarkeit. Da Tc-99m ein Radionuklid mit ausreichend guter Nachweisbarkeit ist, können die Schritte 7 und 8 entfallen.
Schritt 9: Alarmschwelle einstellen (Abschnitt 2.1.3)
Das vorgesehene stationäre Kontaminationsmessgerät besitzt keine einstellbare Alarmschwelle. Als Überschreitung der Alarmschwelle gilt die Anzeige von Messwerten größer
Der Messwert nalarm ist ein Maß für das minimale Ansprechvermögen des Messgerätes unter den gegebenen Messbedingungen. Der Wert der Oberflächenkontamination OTc-99m für das zu kontrollierende Objekt (im vorliegenden Fall die Hände) ist eingehalten, wenn das Kontaminationsmessgerät eine Zählrate von
Z = n0 + (OTc-99m ⋅ S) = 20 s-1 + (10 Bq cm-2 ⋅ 1,3 s-1 Bq-1 cm2) = 33 s-1
nicht überschreitet.
2 Kontaminationskontrolle bei Pu-239/241
Bei der Kontaminationskontrolle ist ein Radionuklidgemisch, bestehend aus Plutonium-239 und Plutonium-241, nachzuweisen; das Aktivitätsverhältnis von Pu-239 zu Pu-241 betrage 1:10. Pu-239 ist ein energiereicher Alphastrahler mit Ea > 5 MeV; Pu-241 hingegen emittiert eine sein weiche Betastrahlung mit einer mittleren Energie von Eβ ≅ keV. Da das Kontaminationsmessgerät für die Alphastrahlung des Pu-239 ein höheres Oberflächenansprechvermögen aufweist als für die Betastrahlung des Pu-241, wird das Kontaminationsmessgerät auf die Betriebsart "Alphamessung" eingestellt.
Es wird vom Strahlenschutzbeauftragten ein stationäres Kontaminationsmessgerät mit Hand- und Schuhdetektor als erforderlich angesehen. Jeder Detektor hat einen Impulszähler mit Zeitvorwahl, es erfolgt keine Nulleffektsubtraktion und jeder Detektor hat eine getrennt einstellbare Alarmschwelle.
Wert der Oberflächenkontamination für Pu-239 OPu-239 = 0,1 Bq cm-2
Wert der Oberflächenkontamination für Pu-241 OPu-241 = 10 Bq cm-2
Zur Vorbereitung der Kontaminationskontrolle ist gemäß Anlage 2 Diagramm 1 der Empfehlung zu verfahren.
Schritt 1: Auswahl der repräsentativen Messfläche (Abschnitt 2.2.1)
Repräsentative Messfläche sind Hände und Schuhe.
Schritt 2: Ermittlung des Nulleffektes (Abschnitt 2.1.2.2)
Als Messzeit bei der Ermittlung des Nulleffektes wird das Zehnfache der im Routinebetrieb eingestellten Messzeit gewählt. Die Messzeit im Routinebetrieb beträgt t = 10 s; die Messzeit bei der Ermittlung des Nulleffektes beträgt dementsprechend t = 100 s. Der Mittelwert der Impulszahl des Nulleffektes in der Messzeit t = 10 s bei Routinebetrieb beträgt N0 = 1.
Schrift 3: Messung mit Prüfstrahler (Abschnitt 2.1.2.3)
In diesem und den nachfolgenden Schritten wird geprüft, ob das gewählte Kontaminationsmessgerät in Verbindung mit einem geeigneten Prüfstrahler den Messanforderungen gerecht wird.
Bei der Kontaminationskontrolle von Alphastrahlern ist Am-241 als Radionuklid des Prüfstrahlers zu verwenden. Für das Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes werden die im Vergleich zum Handdetektor ungünstigeren Daten des Schuhdetektors gewählt. Die Herstellerangabe für das Oberflächenansprechvermögen des Schuhdetektors bei einem Am-241-Prüfstrahler ist S = 16 s-1 Bq-1 cm2.
Schritt 4: Ermittlung der "kleinsten nachweisbaren Kontamination" (Abschnitt 2.1.2.4)
Nach Formel (3) wird für einen Am-241-Prüfstrahler als kleinste nachweisbare Kontamination errechnet:
Schritt 5: Geeignet im Sinne des Abschnitts 2.1.1?
Das vorgesehene Messgerät ist im Sinne des Abschnitts 2.1.1 geeignet, d. h. eine flächenbezogene Am-241-Aktivität von 0,1 Bq cm-2, die dem Wert der Oberflächenkontamination des im Prüfstrahler verwendeten Radionuklids entspricht, ist mit der im Routinebetrieb eingestellten Messzeit von t = 10 s nachweisbar, denn
k1min = 0,03 Bq cm-2 < 0,1 Bq cm-2.
Schritt 6: Schwer nachweisbares Radionuklid? (Abschnitt 3.2.4)
Sofern keine Angaben des Herstellers über die Nachweisgrenzen des Messgerätes für die interessierenden Radionuklide vorliegen, ist zu prüfen, ob diese schwer nachweisbar sind. Dazu muss der effektive Kontaminationswert für das Radionuklidgemisch Pu-239/ 241 im angegebenen Aktivitätsverhältnis unter Anwendung der Summenformel errechnet werden.
DA in die Berechnung des effektiven Kontaminationswertes als bestimmende Größe nicht die aus einer Messung herrührenden absoluten Werte der Aktivität pro Flächeneinheit eingehen, sondern das Aktivitätsverhältnis der Gemischkomponenten, können die Werte der Aktivität pro Flächeneinheit normiert dargestellt werden.
Aktivität pro Flächen - AFi Bq cm-2 | Wert der Oberflächen kontam. Oi in Bq cm-2 | AFi/Oi = Qgi | Qni % | Qgn i Bq cm-2 | |
Pu-239 | 1 | 0,1 | 10 | 90,9 | 0,09 |
Pu-241 | 10 | 10 | 1 | 9,1 | 0,91 |
11 | 100 % | Oeff = 1 Bq cm-2 |
Aus den Aktivitätsanteilen AFi und den nuklidspezifischen Werten der Oberflächenkontamination Oi wird die Verteilung der gewichteten Verhältniszahlen Qgi bestimmt und gemäß dem Kriterium normiert.
Aus der prozentualen Verteilung der Verhältniszahlen Qni werden die gewichteten und normierten Kontaminationswerte Qgn i der Gemischkomponenten berechnet, deren Summe gleich dem effektiven Kontaminationswert für das Gemisch Oeff = Bq cm-2 ist.
Zur Bewertung des Messeffektes, den die energiearme Betastrahlung des Pu-241 unter den vorliegenden Messbedingungen in der Betriebsart (α +β) erzeugt, wird folgende Betrachtung vorgenommen:
Das mindestens erforderliche Oberflächenansprechvermögen Smin des Kontaminationsmessgerätes zum Nachweis einer flächenbezogenen Pu-241-Aktivität in Höhe des gewichteten und normierten Kontaminationswertes O gn Pu-241 = 0,91 Bq cm-2 errechnet sich
gemäß Formel (5)
Das in der Praxis erreichbare Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes bei Pu-241 beträgt nach Tabelle A: S(α +β) < 0,01 S-1 Bq-1 cm2
S(α+β) < 0,01 S-1 Bq-1 cm2 << Smin = 6,9 s-1 Bq-1 cm2
Pu-241 ist ein schwer nachweisbares Radionuklid; die von Pu-241 emittierte sehr energiearme Betastrahlung erzeugt im Messgerät keinen signifikanten Messeffekt.
DA im Gemisch neben Pu-241 auch das besser nachweisbare Pu-239 in einem definierten Aktivitätsverhältnis vorliegt, wird letzteres als Leitnuklid betrachtet und zur Messung herangezogen.
Das verwendete Kontaminationsmessgerät wird zur Messung der Pu-239-Komponente in der Betriebsart (α) betrieben.
Anstelle des mindestens erforderlichen Oberflächenansprechvermögens Seff min des Kontaminationsmessgerätes zum Nachweis einer flächenbezogenen Pu-239/241-Aktivität in Höhe des effektiven Kontaminationswertes für das Gemisch Oeff = 1 Bq cm-2 wird, da ausschließlich das Leitnuklid Pu-239 nachgewiesen werden kann, das mindestens erforderliche Oberflächenansprechvermögen Smin des Messgerätes zum Nachweis einer flächenbezogenen Pu-239-Aktivität in Höhe des gewichteten und normierten Kontaminationswertes Ogn Pu-239 = 0,09 Bq cm-2 bestimmt
gemäß Formel (5)
Das in der Praxis erreichbare Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes bei Pu-239 beträgt nach Tabelle A: S(α) - 9,7 s-1 Bq-1 cm2.
S(α) = 9,7 s-1 Bq-1 cm2 > Smin = 5,2 s-1 Bq-1 cm2
Pu-239 ist ein Radionuklid mit ausreichend guter Nachweisbarkeit und kann im vorliegenden Radionuklidgemisch als Leitnuklid herangezogen werden.
DA Pu-239 ein Radionuklid mit ausreichend guter Nachweisbarkeit ist, können die Schritte 7 und 8 entfallen.
Schritte 9: Alarmschwelle einstellen (Abschnitt 2.1.3)
Das vorgesehen stationäre Kontaminationsmessgerät mit Hand- und Schuhdetektor besitzt für jeden Detektor getrennt einstellbare Alarmschwellen. Diese sind auf folgende Impulszahlen einzustellen:
Die Alarmschwelle ist auf 3 Impulse in 10 s einzustellen.
Der gewichtete und normierte Kontaminationswert Ogn Pu-239 für das zu kontrollierende Objekt (im vorliegenden Fall für Hände und Schuhe) ist eingehalten, wenn das Kontaminationsmessgerät eine Impulszahl von
N = N0 + (Ogn Pu-239 ⋅ SPu-239) ⋅ t = 1 + (0,09 Bq cm-2 ⋅ 10 s-1 Bq-1 cm2) ⋅ 10 s = 10
nicht überschreitet.
DA sich die Aktivität pro Flächeneinheit von Pu-239 zu Pu-241 im definierten Verhältnis von 1 : 10 befindet, ist bei Einhaltung des gewichteten und normierten Kontaminationswertes für Pu-239 in Höhe von 0,09 Bq cm-2 auch der gewichtete und normierte Kontaminationswert für Pu-241 in Höhe von 0,91 Bq cm-2 und insgesamt der effektive Kontaminationswert für das Gemisch von Oeff = 1 Bq cm-2 eingehalten.
3 Kontaminationskontrolle bei einem Radionuklidgemisch (Beispiel 1)
Das in diesem Beispiel verwendete Radionuklidgemisch entspricht dem Ergebnis einer Oberflächenkontaminationsmessung in einer kerntechnischen Anlage. Das Aktivitätsverhältnis der Radionuklide wird für einen bestimmten Arbeitsbereich und über einen bestimmten Kontrollzeitraum als konstant angenommen. Da das Radionuklidgemisch überwiegend Beta/Gammastrahler enthält, von denen einige signifikant zum Messeffekt des Kontaminationsmessgerätes beitragen, und der Anteil der Alphastrahler im Bereich von Bruchteilen eines Prozentes liegt, wird das Kontaminationsmessgerät auf die Betriebsart "Alpha/Betamessung (α +β)" eingestellt.
Es wird ein stationäres Kontaminationsmessgerät für den Ganzkörper verwendet. Jeder Detektor hat einen Impulszähler mit Zeitvorwahl, es erfolgt keine Nulleffektsubtraktion und jeder Detektor hat eine getrennt einstellbare Alarmschwelle.
Die im Radionuklidgemisch enthaltenen Nuklide, deren normierte Aktivitätsanteile, die relevante Strahlungskomponenten sowie die nuklidspezifischen Werte der Oberflächenkontamination sind in den Spalten 1 bis 4 der Tabelle B dargestellt.
Zur Vorbereitung der Kontaminationskontrolle ist gemäß Anlage 2 Diagramm 1 der Empfehlung zu verfahren.
Schritt 1: Auswahl der repräsentativen Messfläche (Abschnitt 2.2.1)
Repräsentative Messfläche ist der Ganzkörper.
Schritt 2: Ermittlung des Nulleffektes (Abschnitt 2.1.2.2)
Als Messzeit bei der Ermittlung des Nulleffektes wird das Zehnfache der im Routinebetrieb eingestellten Messzeit gewählt. Die Messzeit im Routinebetrieb beträgt t = 10 s; die Messzeit bei der Ermittlung des Nulleffektes beträgt dementsprechend t = 100 s. Der Mittelwert der Impulszahl des Nulleffektes in der Messzeit t = 10 s bei Routinebetrieb beträgt N0 = 180.
Schritt 3: Messung mit Prüfstrahler (Abschnitt 2.1.2.3)
In diesem und den nachfolgenden Schritten wird geprüft, ob das gewählte Kontaminationsmessgerät in Verbindung mit einem geeigneten Prüfstrahler den Messanforderungen genügt.
Bei der Kontaminationskontrolle eines Radionuklidgemisches vorliegender Zusammensetzung wird Sr-90/Y-90 als Radionuklid des Prüfstrahlers empfohlen. Für das Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes werden die im Vergleich zum Handdetektor ungünstigeren Daten des Schuhdetektors gewählt. Die Herstellerangabe für das Oberflächenansprechvermögen bei einem Sr-90/Y-90-Prüfstrahler ist S = 20 s-1 Bq-1 cm2.
Schritt 4: Ermittlung der "kleinsten nachweisbaren Kontamination" (Abschnitt 2.1.2.4)
Nach Formel (3) wird für einen Sr-90/Y-90-Prüfstrahler als kleinste nachweisbare Kontamination errechnet:
Schritt 5: Geeignet im Sinne des Abschnitts 2.1.1?
Das vorgesehene Messgerät ist im Sinne des Abschnitts 2.1.1 geeignet, d. h. eine flächenbezogene Sr-90/Y-90-Aktivität von 10 Bq cm-2, die dem Wert der Oberflächenkontamination des im Prüfstrahler verwendeten Radionuklids entspricht, ist mit der im Routinebetrieb eingestellten Messzeit von t = 10 s nachweisbar, denn
k1min = 0,3 Bq cm-2 < 10 Bq cm-2
Schritt 6: Schwer nachweisbare Radionuklide? (Abschnitt 3.2.4)
Sofern keine Angaben des Herstellers über die Nachweisgrenzen des Messgerätes für die interessierenden Radionuklide vorliegen, ist zu prüfen, ob diese schwer nachweisbar sind.
Mit der Bestimmung des mindestens erforderlichen Oberflächenansprechvermögens Smin eines Kontaminationsmessgerätes enthält man eine Information darüber, ob eine Oberflächenkontamination mit einem Radionuklid, dessen Aktivität pro Flächeneinheit gleich dem Wert der Oberflächenkontamination ist, mit dem gewählten Gerät unter den gegebenen Messbedingungen nachgewiesen werden kann.
Um bei Vorliegen eines Radionuklidgemisches eine analoge Aussage treffen zu können, muss der effektive Kontaminationswert für das Gemisch bestimmt werden.
DA in die Berechnung des effektiven Kontaminationswertes als bestimmende Größe nicht die aus der Messung herrührenden absoluten Werte der Aktivität pro Flächeneinheit eingehen, sondern die Aktivitätsverhältnisse der Gemischkomponenten zueinander, können die Werte der Aktivität pro Flächeneinheit normiert dargestellt werden (Tabelle B, Spalte 2).
Aus den Aktivitätsanteilen AFi der im Gemisch vorliegenden Radionuklide und den nuklidspezifischen Werten der Oberflächenkontamination Oi wird die Verteilung der gewichteten Verhältniszahlen bestimmt (Tabelle B, Spalte 5) . Die prozentuale Verteilung der gewichteten Verhältniszahlen wird auf 100 % normiert (Spalte 6), womit die Summe der gewichteten und normierten
Verhältniszahlen Qni dem Kriterium entspricht.
Einige Radionuklide tragen nur einen geringen (Teilsumme < 10 %) Anteil zur Verteilung der gewichteten und normierten Verhältniszahlen Q". bei. Das sind Radionuklide, die wegen ihrer geringen Emissionswahrscheinlichkeit pro Kernzerfall bzw. wegen der geringen Energie ihrer Emissionskomponenten einen hohen Wert der Oberflächenkontamination aufweisen und/oder mit einem geringen Aktivitätsanteil im Gemisch vertreten sind. Diese Radionuklide sind von geringer radiologischer Relevanz und können gemäß Anlage III zu § 45 StrlSchV ohne Berücksichtigung bleiben (Spalte 6).
Im Ergebnis erhält man die gewichteten und normierten Kontaminationswerte Ogn i für die relevanten Radionuklide (Spalte 7). Deren Summe entspricht dem effektiven Kontaminationswert des Gemisches Oeff. Die prozentualen Aktivitätsanteile Pni der relevanten Radionuklide sind in Spalte 8 angegeben. Das mindestens erforderliche Oberflächenansprechvermögen Seff min des Kontaminationsmessgerätes zum Nachweis einer flächenbezogenen Aktivität des Gemisches, die gleich dem effektiven Kontaminationswert Oeff ist, errechnet sich gemäß Formel (5)
zu
Seff min ≅ 6,8 s-1 Bq-1 cm2. (Spalte9)
Das in der Praxis erreichbare Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes für die im Gemisch relevanten Radionuklide errechnet sich mit den aus Tabelle A entnommenen Einzelangaben (Spalte 10) zu
Seff (α +β ) = (Pni ⋅ Si (α +β))
Radio- nuklid | Aktivität pro Flächeneinh. AFi; Bq cm-2 | Strah- lungsart | Wert der Oberfl.kont Oi; Bq cm-2 | AFi/Oi = Qgi | Qni; % | Ogn i; Bq cm-2 | Aktivitäts- anteile Pni % | Seff min; s-1 Bq-1 cm2 | Si (α +β); s-1 Bq-1 cm2 | Pni ⋅ Si (α+β) s-1 Bq-1 cm2 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Co-60 | 19,04 | β/γ | 1 | 19 | 26,7 | 0,27 | 29,4 |
6,8 | 13 | 3,8 |
Fe-55 | 23,46 | β/γ | 100 | 0,23 | ||||||
Ni-59 | 0,13 | β/γ | 100 | 0,0013 | ||||||
Ni-63 | 3,50 | β/γ | 100 | 0,035 | ||||||
Sr-90+ | 31,20 | β/γ | 1 | 31,2 | 43,6 | 0,44 | 47,8 | 20 | 9,6 | |
Ag-108m | 0,06 | β/γ | 1 | 0,06 | ||||||
Cs-134 | 0,07 | β/γ | 1 | 0,07 | ||||||
Cs-137+ | 15,24 | β/γ | 1 | 15,2 | 21,3 | 0,21 | 22,8 | 20 | 4,6 | |
Eu-152 | 3,34 | β/γ | 1 | 3,3 | ||||||
Eu-154 | 1,53 | β/γ | 1 | 1,5 | ||||||
Eu-155 | 0,27 | β/γ | 10 | 0,03 | ||||||
Pu-238 | 0,01 | α | 0,1 | 0,1 | ||||||
Pu-239/240 | 0,02 | α | 0,1 | 0,2 | ||||||
Pu-241 | 2,09 | β | 10 | 0,2 | ||||||
Am-241 | 0,04 | α | 0,1 | 0,4 | ||||||
≅ 71,5 | = 100 % | Oeff ≅ 0,92 Bq cm-2 | 100 % | Seff (α +β) ≅ 18 s-1 Bq-1 cm2 |
Seff (α +β ) = 18 s-1 Bq-1 cm2 (Spalte 11)
Der Vergleich der Werte ergibt
Seff (α +β) = 18 s-1 Bq-1 cm2 > Seff min = 6 8 s-1 Bq-1 cm2
Das vorliegende Radionuklidgemisch ist ausreichend gut nachweisbar.
DA das vorliegende Radionuklidgemisch ausreichend gut nachweisbar ist, können die Schritte 7 und 8 entfallen.
Schritt 9: Alarmschwelle einstellen (Abschnitt 2.1.3)
Das vorgesehene Ganzkörper-Kontaminationsmessgerät besitzt für jeden Detektor getrennt einstellbare Alarmschwellen. Diese sind auf folgende Impulszahlen einzustellen:
Die Alarmschwelle ist auf 200 Impulse in 10 s einzustellen.
Der effektive Kontaminationswert Oeff für das zu kontrollierende Objekt (im vorliegenden Fall Ganzkörper) ist eingehalten, wenn das Kontaminationsmessgerät eine Impulszahl von
nicht überschreitet.
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