umwelt-online: Kontaminationskontrolle beim Verlassen eines Kontrollbereichs (4)
zurück |
4 Kontaminationskontrolle bei einem Radionuklidgemisch (Beispiel II)
Das in diesem Beispiel verwendete Radionuklidgemisch entspricht dem Ergebnis einer Oberflächenkontaminationsmessung in einer kerntechnischen Anlage. Das Aktivitätsverhältnis der Radionuklide wird für einen bestimmten Arbeitsbereich und über einen bestimmten Kontrollzeitraum als konstant angenommen. Da das Radionuklidgemisch ausschließlich Beta/Gammastrahler enthält, wird das Kontaminationsmessgerät auf die Betriebsart "Alpha/Betamessung (α +β)" eingestellt.
Es wird ein stationäres Kontaminationsmessgerät mit Hand- und Schuhdetektor verwendet. Jeder Detektor hat einen Impulszähler mit Zeitvorwahl, es erfolgt keine Nulleffektsubtraktion und jeder Detektor hat eine getrennt einstellbare Alarmschwelle.
Die im Radionuklidgemisch enthaltenen Nuklide, deren normierte Aktivitätsanteile, die relevante Strahlungskomponente sowie die nuklidspezifischen Werte der Oberflächenkontamination sind in den Spalten 1 bis 4 der Tabelle C dargestellt.
Zur Vorbereitung der Kontaminationskontrolle ist gemäß Anlage 2 Diagramm 1 der Empfehlung zu verfahren.
Schritt 1: Auswahl der repräsentativen Messfläche (Abschnitt 2.2.1)
Repräsentative Messfläche ist der Ganzkörper.
Schrill 2: Ermittlung des Nulleffektes (Abschnitt 2.1.2.2)
Als Messzeit bei der Ermittlung des Nulleffektes wird das Zehnfache der im Routinebetrieb eingestellten Messzeit gewählt. Die Messzeit im Routinebetrieb beträgt = 10 s; die Messzeit bei der Ermittlung des Nulleffektes beträgt dementsprechend = 100 s. Der Mittelwert der Impulszahl des Nulleffektes in der Messzeit = 10 s bei Routinebetrieb beträgt N0 = 180.
Schritt 3: Messung mit Prüfstrahler (Abschnitt 2.1.2.3)
In diesem und den nachfolgenden Schritten wird geprüft, ob das gewählte Kontaminationsmessgerät in Verbindung mit einem geeigneten Prüfstrahler den Messanforderungen genügt.
Bei der Kontaminationskontrolle eines Radionuklidgemisches vorliegender Zusammensetzung wird Co-60 als Radionuklid des Prüfstrahlers empfohlen. Für das Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes werden die im Vergleich zum Handdetektor ungünstigeren Daten des Schuhdetektors gewählt. Das Oberflächenansprechvermögen bei einem Co-60-Prüfstrahler beträgt gemäß Tabelle A : S = 13 s-1 Bq-1 cm2 .
Schritt 4: Ermittlung der "kleinsten nachweisbaren Kontamination" (Abschnitt 2.1.2.4)
Nach Formel (3) wird für einen Co-60-Prüfstrahler als kleinste nachweisbare Kontamination errechnet:
Schritt 5: Geeignet im Sinne des Abschnitts 2.1.1?
Das vorgesehene Messgerät ist im Sinne des Abschnitts 2.1.1 geeignet, d. h. eine flächenbezogene Co-50-Aktivität von 1 Bq cm-2, die dem Wert der Oberflächenkontamination des im Prüfstrahler verwendeten Radionuklids entspricht, ist mit der im Routinebetrieb eingestellten Messzeit von t = 10 s nachweisbar, denn
k1min = 0,48 Bq cm-2 < 1 Bq cm-2
Schritt 6: Schwer nachweisbare Radionuklide? (Abschnitt 3.2.4)
Sofern keine Angaben des Herstellers über die Nachweisgrenzen des Messgerätes für die interessierenden Radionuklide vorliegen, ist zu prüfen, ob diese schwer nachweisbar sind.
Mit der Bestimmung des mindestens erforderlichen Oberflächenansprechvermögens Smin eines Kontaminationsmessgerätes erhält man eine Information darüber, ob eine Oberflächenkontamination mit einem Radionuklid, dessen Aktivität pro Flächeneinheit gleich dem Wert der Oberflächenkontamination ist, mit dem gewählten Gerät unter den gegebenen Messbedingungen nachgewiesen werden kann. Um bei Vorliegen eines Radionuklidgemisches eine analoge Aussage treffen zu können, muss der effektive Kontaminationswert für das Gemisch bestimmt werden.
DA in die Berechnung des effektiven Kontaminationswertes als bestimmende Größe nicht die aus der Messung herrührenden absoluten Werte der Aktivität pro Flächeneinheit eingehen, sondern die Aktivitätsverhältnisse der Gemischkomponenten zueinander, können die Werte der Aktivität pro Flächeneinheit normiert dargestellt werden (Tabelle C, Spalte 2).
Aus den Aktivitätsanteilen AFi der im Gemisch vorliegenden Radionuklide und den nuklidspezifischen Werten der Oberflächenkontamination Oi wird die Verteilung der gewichteten Verhältniszahlen Qgi bestimmt (Tabelle C, Spalte 5). Die prozentuale Verteilung der gewichteten Verhältniszahlen wird auf 100 % normiert (Spalte 6), womit die Summe der gewichteten und normierten
Verhältniszahlen Qni dem Kriterium entspricht.
Einige Radionuklide tragen nur einen geringen (Teilsumme < 10 %) Anteil zur Verteilung der gewichteten und normierten Verhältniszahlen Qni. bei. Das sind Radionuklide, die wegen ihrer geringen Emissionswahrscheinlichkeit pro Kernzerfall bzw. wegen der geringen Energie ihrer Emissionskomponenten einen hohen Wert der Oberflächenkontamination aufweisen und/oder mit einem geringen Aktivitätsanteil im Gemisch vertreten sind. Diese Radionuklide sind von geringer radiologischer Relevanz und können gemäß Anlage III zu § 45 StrlSchV ohne Berücksichtigung bleiben (Spalte 6).
Im Ergebnis erhält man die gewichteten und normierten Kontaminationswerte Ogn i für die relevanten Radionuklide (Spalte 7). Deren Summe entspricht dem effektiven Kontaminationswert des Gemisches Oeff. Die prozentualen Aktivitätsanteile Pni der relevanten Radionuklide sind in Spalte 8 angegeben.
Radio- nuklid | Aktivität pro Flächeneinh. AFi ; Bq cm-2 | Strah- lungsart | Wert der Oberfl.kont Oi; Bq cm-2 | AFi/Oi = Qgi | Qni;
% | O gn i; Bq cm-2 | Aktivitäts- anteile Pni % | Seff min; s-1 Bq-1 cm2 | Si (α +β ); s-1 Bq-1 cm2 | Pni ⋅ Si (α +β) s-1 Bq-1 cm2 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Be-7 | 2,9 | γ | 100 | 0,029 | 6,6 | |||||
Cr-51 | 28,7 | γ | 100 | 0,287 | ||||||
Mn-54 | 25,2 | γ | 1 | 25,2 | 37,6 | 0,38 | 40 | 0,31 | 0,12 | |
Co-58 | 12,5 | β/γ | 1 | 12,5 | 18,66 | 0,19 | 20 | 3,4 | 0,68 | |
Fe-59 | 0,2 | β/γ | 1 | 0,2 | ||||||
Co-60 | 5,8 | β/γ | 1 | 5,8 | 8,7 | 0,09 | 9,5 | 13 | 1,2 | |
Zr-95 | 8,8 | β/γ | 1 | 8,8 | 13,1 | 0,13 | 13,7 | 14 | 1,9 | |
Nb-95 | 10,9 | β/γ | 1 | 10,9 | 16,2 | 0,16 | 16,8 | 6,9 | 1,2 | |
Ag-110m | 2,8 | β/γ | 1 | 2,8 | ||||||
Sn-113 | 0,8 | β/γ | 10 | 0,08 | ||||||
Sb-125 | 1,1 | β/γ | 10 | 0,11 | ||||||
Cs-134 | 0,1 | β/γ | 1 | 0,1 | ||||||
Cs-137 | 0,2 | β/γ | 1 | 0,2 | ||||||
≅ 67 | = 100 % | Oeff ≅ 0,95 Bq cm-2 | 100 % | Seff (α +β ) ≅ 5,1 s-1 Bq-1 cm2 |
Das mindestens erforderliche Oberflächenansprechvermögen Seff min des Kontaminationsmessgerätes zum Nachweis einer flächenbezogenen Aktivität des Gemisches, die gleich dem effektiven Kontaminationswert O eff ist errechnet sich gemäß Formel (5)
Seff min ≅ 6,6 s-1 Bq-1 cm2 (Spalte 9)
Das in der Praxis erreichbare Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes für die im Gemisch relevanten Radionuklide errechnet sich mit den aus Tabelle A entnommenen Einzelangaben (Spalte 10) zu
Seff = (α+β) = (Pni ⋅ Si (α+β))
Seff (α+β)≅ 5,1 s-1 Bq-1 cm2 (Spalte 11)
Der Vergleich der Werte ergibt
Seff (α+β) = 5,1 s-1 Bq-1 cm2 < Seff min = 6,6 s-1 Bq-1 cm2
Das vorliegende Radionuklidgemisch ist schwer nachweisbar.
Schritt 7: Prüfung veränderter Messbedingungen zum Nachweis schwer nachweisbarer Radionuklide (Abschnitt 3.2.3)
Entsprechend der für dieses Anwendungsbeispiel eingangs getroffenen Vorgaben soll für die Kontaminationskontrolle ein festinstalliertes Kontaminationsmeßgerät mit Hand- und Schuhdetektor verwendet werden. Die zur Bestimmung des Oberflächenansprechvermögens Seff (α+β) dieses Gerätes erforderlichen nuklidspezifischen Einzelangaben Si (α+β) wurden der Tabelle A entnommen. Die Schlussfolgerung, dass das vorliegende Radionuklidgemisch schwer nachweisbar ist, gilt demzufolge für festinstallierte Hand-, Fuß-, Kleider- und Ganzkörper-Kontaminationsmonitore, für die die Werte in Tabelle A unter bestimmten Messbedingungen ermittelt wurden.
Eine Möglichkeit, vorliegendes Radionuklidgemisch dennoch einer Messung zugänglich zu machen, besteht generell darin, das nuklidspezifische Oberflächenansprechvermögen Si (α +β) durch Änderung der Messbedingungen zu erhöhen und/oder ein geeignetes Kontaminationsmeßgerät zu verwenden, das sich durch ein höheres Oberflächenansprechvermögen gegenüber den Strahlungskomponenten auszeichnet, die von den im Gemisch vorliegenden Radionukliden emittiert werden.
In diesem Anwendungsbeispiel wird geprüft, ob ein geeigneteres Kontaminationsmeßgerät zur Verfügung steht. Es sei angenommen, dass die Kontaminationskontrolle ersatzweise mit einem tragbaren Kontaminationsmeßgerät durchgeführt werden kann, dessen Oberflächenansprechvermögen gegenüber den relevanten Strahlungskomponenten größer ist als bei dem festinstallierten Kontaminationsmonitor.
Für das neu gewählte Kontaminationsmeßgerät ist zu prüfen, ob mit dem in der Praxis erreichbaren Oberflächenansprechvermögen Seff (α+β) mindestens eine flächenbezogene Aktivität des Gemisches, die gleich dem effektiven Kontaminationswert Oeff ist, nachgewiesen werden kann. Zur Berechnung des Oberflächenansprechvermögens Seff (α+β) werden nuklidspezifische Werte Si (α+β) herangezogen, die für tragbare Kontaminationsmessgeräte gelten.
Die für die Neuberechnung erforderlichen Spalten der Tabelle C sind in Tabelle D dargestellt.
Das in der Praxis erreichbare Oberflächenansprechvermögen des Kontaminationsmessgerätes für die im Gemisch relevanten Radionuklide errechnet sich mit den für tragbare Geräte geltenden Einzelangaben (Spalte 10) zu
Seff (α +β ) = (Pni ⋅ Si (α +β))
Seff (α +β ) = 8,4 s-1 Bq-1 cm2 (Spalte 11)
Radionuklid | O gn i; Bq cm-2 | Aktivitäts- anteile Pni % | Seff min;
s-1 Bq-1 cm2 | Si (α +β ); s-1 Bq-1 cm2 | Pni ⋅ Si (α +β) s-1 Bq-1 cm2 |
1 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Be-7 | 6,6 | ||||
Cr-51 | |||||
Mn-54 | 0,38 | 40 | 0,41 | 0,16 | |
Co-58 | 0,19 | 20 | 5,5 | 1,1 | |
Fe-59 | |||||
Co-60 | 0,09 | 9,5 | 21 | 2,0 | |
Zr-95 | 0,13 | 13,7 | 23 | 3,15 | |
Nb-95 | 0,16 | 16,8 | 12 | 2,0 | |
Ag-ibm | |||||
Sn-113 | |||||
Sb-125 | |||||
Cs-134 | |||||
Cs-137 | |||||
Oeff = 0,95 Bq cm-2 | 100 % | Seff (α +β ) = 8,4 s-1 Bq-1 cm2 |
Der Vergleich der Werte ergibt
Seff (α +β ) = 8,4 s-1 Bq-1 cm2 > Seff min = 6,6 s-1 Bq-1 cm2
Das vorliegende Radionuklidgemisch ist ausreichend gut nachweisbar.
Schritt 8: Ist eine Kontamination in Höhe des effektiven Kontaminationswertes nachweisbar?
DA mit dem neu gewählten Kontaminationsmessgerät das vorliegende Radionuklidgemisch ausreichend gut nachweisbar ist, kann die Einleitung spezieller Messverfahren bzw. Maßnahmen entfallen.
Schritt 9: Alarmschwelle einstellen (Abschnitt 2.1.3)
Für das tragbare Kontaminationsmessgerät ist zunächst der Nulleffekt in der Betriebsart (α +β) zu ermitteln. Der Mittelwert der Impulszahl des Nulleffektes in der Messzeit t = 10 s bei Routinebetrieb betrage N0 = 60. Die Alarmschwelle ist auf folgende Impulszahl einzustellen:
NAlarm = N0 + 1,6 σ | |||
Mit | σ | = (N0)0,5 = (60)0,5 | ist |
NAlarm ≅ 73 |
Die Alarmschwelle ist auf 73 Impulse in 10 s einzustellen.
Der effektive Kontaminationswert Oeff für das zu kontrollierende Objekt (im vorliegenden Fall Ganzkörper) ist eingehalten, wenn das Kontaminationsmessgerät eine Impulszahl von
N = N0 + Σ (Ogn i ⋅ Si (α +β)) ⋅ t
N = 60 + (0,2 + 1,1 + 1,9 + 3,0 + 1,9) s-1 ⋅ 10 s ≅ 140
nicht überschreitet.
Beispielrechnungen zur Beurteilung der radiologischen Relevanz einer verbleibenden Hautkontamination | Anlage 4 |
Gemäß Abschnitt 3.3 sind folgende Kriterien zu prüfen:
Bei der Berechnung der Hautdosis in Kriterium 1 wird davon ausgegangen, dass die Aktivitätskonzentration der Kontaminanten in der obersten Hornschicht der Haut exponentiell mit der Tiefe abnimmt. Die Hornschicht wird im Verlauf von ca. 2 Wochen sukzessive abgestoßen. In der Modellbetrachtung wird eine Expositionsdauer von 1 Woche (168 h) angenommen. Die Berechnung der Hautdosis führt damit zu konservativen Ergebnissen, da die Abnahme der Aktivität pro Flächeneinheit durch die Abstoßung kontaminierter Hautschuppen vernachlässigt wird. Der radioaktive Zerfall kurzlebiger Radionuklide ist zu berücksichtigen.
Der Abschätzung der effektiven Dosis in Kriterium 2 liegt kein Expositionsmodell zugrunde, das den Mechanismus des Radionuklidtransfers von der kontaminierten Hautfläche über den Pfad der Ingestion in Werte der Aktivitätszufuhr für die exponierte Person in rechnerisch erfassbare Schritte umsetzt. Mit Hilfe des Kriteriums wird geprüft, ob die angenommene ingestive Zufuhr einer Aktivitätsmenge, die in einem bestimmten Verhältnis zur Hautkontamination steht, zu einer radiologisch signifikanten Überschreitung des gewählten Schwellenwertes der effektiven Dosis führt.
Bei einer Kontamination mit einem Radionuklidgemisch sind für jedes Kriterium die Dosisbeiträge der einzelnen Komponenten getrennt zu berechnen und zu summieren.
Beispiel I: Tc-99m
Radionuklid mit der Freigrenze 107 Bq
Halbwertszeit T1/2 = 6 h Zerfallskonstante λ = 0,12 h-1
Wert der Oberflächenkontamination OTc-99m = 10 Bq cm-2
Es sei eine verbleibende Hautkontamination von 100 Bq cm-2 angenommen.
Kriterium 1
Die Hautdosis HT bei gleichmäßiger Kontamination der betrachteten Hautoberfläche berechnet sich zu
HT = AF,0 IC λ -1 (1-eλt)
wobei | HT | die Äquivalentdosis der kontaminierten Haut |
AF,0 | die flächenbezogene Aktivität zu Beginn der Kontamination | |
λ | die Zerfallskonstante | |
t | die Dauer der Kontamination | |
I,C | der Äquivalentdosisleistungsfaktor (s. Tab. 7.1 Bd. 43 SSK) |
ist.
Wegen T1/2 << t vereinfacht sich die Formel (1) zu
HT = AF,0 IC λ -1 (2) 100 Bq cm-2 ⋅ 2,4 ⋅ 10-1 µSv h-1 Bq-1 cm2 HT = 0,12 h-1 HT = 200 µSv
Das Kriterium 1 ist eingehalten.
Kriterium 2
Bei einer kontaminierten Hautfläche von 500 cm2 beträgt die verbleibende Gesamtaktivität A = 5 ⋅ 104 Bq.
Durch Ingestion werden 25 % zugeführt: Aing = 1,25 ⋅ 104 Bq.
Die effektive Dosis Eeff berechnet sich zu
Eeff = zugeführte Aktivität Aing Dosiskoeffizient hing (g)Eeff = 1,25 ⋅ 104 Bq ⋅ 2,2 ⋅ 10-11 Sv Bq-1
Eeff = 0,3 µSv
Das Kriterium 2 ist eingehalten.
Schlußfolgerung: Weitere Dekontaminationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Beispiel II: Co-60
Radionuklid mit der Freigrenze 105 Bq
Halbwertszeit T1/2 = 5,27 a
Wert der Oberflächenkontamination OCo-60 = 1 Bq cm-2
Es sei eine verbleibende Hautkontamination von 10 Bq cm-2 angenommen.
Kriterium 1
DA es nicht erforderlich ist, die Abnahme der Aktivität pro Flächeneinheit durch radioaktiven Zerfall zu berücksichtigen (T1/2 >> t), vereinfacht sich die Formel (1) zur Berechnung der Hautdosis HT zu:
HT = AF,0 ⋅ IC ⋅ tHT = 10 Bq cm-2 ⋅ 1,1 µSv h-1 Bq-1 cm2 ⋅ 168 h
HT ≅ 1,9 mSv
Das Kriterium 1 ist eingehalten.
Kriterium 2
Bei einer kontaminierten Hautfläche von 500 cm2 beträgt die verbleibende Gesamtaktivität A = 5 ⋅ 103 Bq. Durch Ingestion werden 25 % zugeführt: Aing = 1,25 ⋅ 10 Bq.
Die effektive Dosis Eeff berechnet sich zu
Eeff = zugeführte Aktivität Aing ⋅ Dosiskoeffizient hing(g)Eeff = 1,25 ⋅ 103 Bq ⋅ 3,4 ⋅ 10-9 SvBq-1
Eeff = 4 µSv
Das Kriterium 2 ist eingehalten.
Schlussfolgerung: Weitere Dekontaminationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Beispiel III: Am-241
Radionuklid mit der Freigrenze 104 Bq
Halbwertszeit T1/2 = 432,7 a
Wert der Oberflächenkontamination OAm-241 = 0,1 Bq cm-2
Es sei eine verbleibende Hautkontamination von 0,1 Bq cm-2 angenommen.
Kriterium 1
DA es nicht erforderlich ist, die Abnahme der Aktivität pro Flächeneinheit durch radioaktiven Zerfall zu berücksichtigen (T1/2 >> t), vereinfacht sich die Formel (1) zur Berechnung der Hautdosis HT zu:
HT = AF,0 ⋅ IC ⋅ tHT = 0,1 Bq cm-2 ⋅ 1,5 ⋅ 10-2 µSv h-1 Bq-1 cm2 ⋅ 168h
HT ≅ 0,25 µSv
Das Kriterium 1 ist eingehalten.
Kriterium 2
Bei einer kontaminierten Hautfläche von 500 cm2 beträgt die verbleibende Gesamtaktivität A = 50 Bq. Durch Ingestion werden 25 % zugeführt: Aing = 12,5 Bq.
Die effektive Dosis Eeff berechnet sich zu
Eeff = zugeführte Aktivität Aing ⋅ Dosiskoeffizient hing (g)Eeff = 12,5 Bq ⋅ 2,0 ⋅ 10-7 Sv Bq-1
Eeff = 2,5 µSv
Eeff = 0,003 mSv
Das Kriterium 2 ist eingehalten.
ENDE |