Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003
RL 2003/85/EG
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Bekämpfung von Ausbrüchen der MKS
Abschnitt 1
Mitteilung
Artikel 3 Mitteilung der MKS
Abschnitt 2
Massnahmen bei Verdacht auf einen MKS-Ausbruch
Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht auf einen MKS-Ausbruch
Artikel 5 Verbringungen in einen und aus einem Betrieb bei Verdacht auf MKS
Artikel 6 Ausdehnung von Maßnahmen auf andere Betriebe
Artikel 7 Zeitweilige Kontrollzonen
Artikel 8 Präventives Tilgungsprogramm
Artikel 9 Aufrechterhaltung von Maßnahmen
Abschnitt 3
Maßnahmen bei Bestätigung
Artikel 10 Maßnahmen bei Bestätigung eines Ausbruchs von MKS
Artikel 11 Reinigung und Desinfektion
Artikel 12 Ermittlung und Behandlung von Erzeugnissen und Stoffen, die von Tieren aus einem Seuchenbetrieb gewonnen bzw. hergestellt wurden oder die mit derartigen Tieren in Berührung gekommen sind
Artikel 13 Epidemiologische Untersuchung
Artikel 14 Zusätzliche Maßnahmen bei Bestätigung von Ausbrüchen der MKS
Abschnitt 4
Massnahmen für Sonderfälle
Artikel 15 Maßnahmen für den Fall eines MKS-Ausbruchs in der näheren Umgebung oder innerhalb besonderer Betriebe, in denen ständig oder vorübergehend Tiere empfänglicher Arten gezüchtet bzw. gehalten werden
Artikel 16 Maßnahmen für den Fall von MKS-Ausbrüchen in Schlachthöfen, Grenzkontrollstellen und Transportmitteln
Artikel 17 Überprüfung der Maßnahmen
Abschnitt 5
Betriebe mit mehreren epidemiologischen Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe
Artikel 18 Betriebe mit mehreren epidemiologischen Produktionseinheiten
Artikel 19 Kontaktbetriebe
Artikel 20 Koordinierung von Maßnahmen
Abschnitt 6
Schutz und Überwachungszonen
Artikel 21 Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen
Artikel 22 Maßnahmen für Betriebe in der Schutzzone
Artikel 23 Verbringung und Beförderung von Tieren und aus ihnen gewonnenen Erzeugnissen innerhalb der Schutzzone
Artikel 24 Zusätzliche Maßnahmen und Ausnahmen
Artikel 25 Maßnahmen für frisches Fleisch, das in der Schutzzone erzeugt wurde
Artikel 26 Maßnahmen für in der Schutzzone hergestellte Fleischerzeugnisse
Artikel 27 Maßnahmen für in der Schutzzone erzeugte Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 28 Maßnahmen für Sperma, Eizellen und Embryos von Tieren empfänglicher Arten in der Schutzzone
Artikel 29 Beförderung und Ausbringung von Mist und Gülle von Tieren empfänglicher Arten in der Schutzzone
Artikel 30 Maßnahmen für Häute und Felle von Tieren empfänglicher Arten in der Schutzzone
Artikel 31 Maßnahmen für Schafwolle, Wiederkäuerhaare und Schweineborsten aus der Schutzzone
Artikel 32 Maßnahmen für andere tierische Erzeugnisse aus der Schutzzone
Artikel 33 Maßnahmen für Futtermittel, Trockenfutter, Heu und Stroh aus der Schutzzone
Artikel 34 Gewährung von Ausnahmen und zusätzliche Bescheinigung
Artikel 35 Zusätzliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Schutzzone
Artikel 36 Aufhebung von Maßnahmen in der Schutzzone
Artikel 37 Maßnahmen für Betriebe in der Überwachungszone
Artikel 38 Verbringung von Tieren empfänglicher Arten innerhalb der Überwachungszone
Artikel 39 Maßnahmen für frisches Fleisch von aus der Überwachungszone stammenden Tieren empfänglicher Arten und daraus hergestellte Fleischerzeugnisse
Artikel 40 Maßnahmen für in der Überwachungszone erzeugte Milch und Milcherzeugnisse von Tieren empfänglicher Arten
Artikel 41 Beförderung und Ausbringung von Mist und Gülle von Tieren empfänglicher Arten in der Überwachungszone
Artikel 42 Maßnahmen für andere in der Überwachungszone erzeugte tierische Produkte
Artikel 43 Zusätzliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Überwachungszone
Artikel 44 Aufhebung von Maßnahmen in der Überwachungszone
Abschnitt 7
Regionalisierung, Verbringungskontrolle und Kennzeichnung
Artikel 45 Regionalisierung
Artikel 46 Maßnahmen im Sperrgebiet eines Mitgliedstaats
Artikel 47 Kennzeichnung von Tieren empfänglicher Arten
Artikel 48 Verbringungskontrolle bei Ausbruch von MKS
Abschnitt 8
Impfung
Artikel 49 Verwendung, Herstellung, Abgabe und Kontrolle von MKS-Impfstoffen
Artikel 50 Entscheidung über die Durchführung von Notimpfungen
Artikel 51 Voraussetzungen für die Notimpfung
Artikel 52 Schutzimpfung
Artikel 53 Suppressivimpfung
Artikel 54 Maßnahmen, die in der Zeit ab Beginn der Notimpfung bis Ablauf von mindestens 30 Tagen nach Abschluss dieser Impfung in der Impfzone durchzuführen sind (Phase 1)
Artikel 55 Maßnahmen, die in der Zeit zwischen der Notimpfung und der Untersuchung und Einstufung von Betrieben in der Impfzone durchzuführen sind (Phase 2)
Artikel 56 Klinische und serologische Erhebung in der Impfzone (Phase 2-a)
Artikel 57 Einstufung von Beständen in der Impfzone (Phase 2-b)
Artikel 58 Maßnahmen, die in der Zeit nach Abschluss der Erhebung und Einstufung von betrieben und dem Zeitpunkt der Wiedererlangung des Status der MKS-Freiheit in der Impfzone durchzuführen sind (Phase 3)
Abschnitt 9
Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit
Artikel 59 Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit
Artikel 60 Wiedererlangen des Seuchenfreiheitsstatus nach Tilgung der Maul- und Klauenseuche ohne Notimpfung
Artikel 61 Wiedererlangen des Seuchenfreiheitsstatus nach Tilgung der MKS mit Impfung
Artikel 62 Änderungen der Vorschriften für das Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit
Artikel 63 Ausstellung von Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten Tieren empfänglicher Arten und von ihnen gewonnenen Erzeugnissen
Artikel 64 Verbringung geimpfter Tiere empfänglicher Arten nach Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit
Kapitel III
Präventivmaßnahmen
Abschnitt 10
Mit MKS-Viren umgehende Labors und Einrichtungen
Artikel 65 Mit MKS-Lebendviren umgehende Labors und Einrichtungen
Artikel 66 Kontrollen von mit MKS-Lebendviren umgehenden Labors und Einrichtungen
Artikel 67 Änderung der Liste der für den Umgang mit lebenden MKS-Viren zugelassenen Labors und Einrichtungen
Artikel 68 Nationale Labors
Artikel 69 Gemeinschaftliches Referenzlabor
Artikel 70 Sicherheitsnormen, Leitlinien für die Überwachung und Verhaltenskodex für mit MKS-Lebendviren umgehende zugelassene Labors und Einrichtungen
Abschnitt 11
Diagnose der MKS
Artikel 71 Standards und Testmethoden für die MKS-Diagnose und die Differenzialdiagnose zur Abgrenzung der MKS von anderen vesikulären Krankheiten
Abschnitt 12
Krisenpläne und Echtzeitübungen
Artikel 72 Krisenpläne
Artikel 73 Echtzeitübungen
Abschnitt 13
Kontrollzentren und Sachverständigengruppen
Artikel 74 Rationale/Zentrale Seuchenkontrollzentren - Funktionen und Aufgaben
Artikel 75 Nationale/Zentrale Seuchenkontrollzentren - Technische Vorschriften
Artikel 76 Lokale Seuchenkontrollzentren - Einrichtung, Funktionen und Aufgaben
Artikel 77 Lokale Seuchenkontrollzentren - Technische Vorschriften
Artikel 78 Sachverständigengruppe
Abschnitt 14
Antigen- und Impfstoffbanken
Artikel 79 Nationale Antigen- und Impfstoffbanken
Artikel 80 Gemeinschaftliche Antigen- und Impfstoffbank
Artikel 81 Lieferung und Lagerung von inaktiviertem Antigenkonzentrat
Artikel 82 Formulierung, Herstellung, Abfüllung, Etikettierung und Abgabe von Impfstoffen
Artikel 83 Zugang zur Gemeinschaftlichen Antigen- und Impfstoffbank
Artikel 84 Prüfung von MKS-Impfstoffen
Abschnitt 15
MKS bei anderen Arten
Artikel 85 Zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der MKS
Kapitel IV
Durchführungsbestimmungen
Artikel 86 Strafmaßnahmen
Artikel 87 Verfahren zur Umsetzung spezieller Artikel sowie zur Festlegung weiterer Durchführungsvorschriften zu dieser Richtlinie und zur Änderung der Anhänge
Artikel 88 Verfahren zur Festlegung von epidemiologischen Ad-hoc-Maßnahmen
Artikel 89 Ausschussverfahren
Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 90 Änderung der Richtlinie 92/46/EWG
Artikel 91 Aufhebungen
Artikel 92 Übergangsbestimmungen
Artikel 93 Umsetzung
Artikel 94 Inkrafttreten
Artikel 95 Adressaten
Anhang I Definition eines Seuchenausbruchs
Anhang II Mitteilung des Ausbruchs der Seuche sowie weitere epidemiologische Informationen, die von den Mitgliedstaaten bei Bestätigung der MKS mitzuteilen sind
Anhang III Erhebung
1. Klinische Untersuchung2. Probenentnahmeverfahren
2.1 Allgemeine Bestimmungen
2.2. Stichprobenuntersuchungen in Haltungsbetrieben
2.3. Stichprobenuntersuchungen in Schutzzonen
2.4. Stichprobenuntersuchungen in Überwachungszonen
2.5. Stichprobenuntersuchungen zu Überwachungszwecken
Anhang IV Grundregeln und Verfahrensvorschriften für die Reinigung und Desinfektion
1. Allgemeine Grundregeln und Verfahrensvorschriften
2. Sondervorschriften für die Reinigung und Desinfektion von Seuchenbetrieben2.1. Grobreinigung und Vordesinfektion
2.2. Feinreinigung und Schlussdesinfektion
3. Desinfektion von Einstreu, Mist und Gülle
4. Sonderfälle
Anhang V Wiederbelegung von Seuchenbetrieben
1. Allgemeine Grundsätze
2. Ausweitung von Massnahmen und Ausnahmen
3. Neubelegung in Verbindung mit Notimpfung
Anhang VI Verbringungsbeschränkungen für Equiden
1. Mindestmaßnahmen
2. Empfohlene zusätzliche Maßnahmen
2.1. Maßnahmen während der Verbringungssperre2.2. Kontrollen von Equiden im Hinblick auf Schutz- und Überwachungszonen
Anhang VII Behandlung von Erzeugnissen zur wirksamen Abtötung des MKS-Virus
Teil A
Erzeugnisse tierischen Ursprungs
Teil B
Erzeugnisse nichttierischen Ursprungs
Teil A
Behandlung von frischem Fleisch
Teil B
Zusätzliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Frischfleisch von Tieren empfänglicher Arten, die aus der Überwachungszone stammen
Anhang IX Behandlung von Milch zur wirksamen Abtötung von MKS-Viren
Teil A
Konsummilch und Konsummilcherzeugnisse
Teil B
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Milch und Milcherzeugnisse sowie Futtermilch und Futtermilcherzeugnisse
Anhang X Kriterien für die Durchführung von Schutzimpfungen und Leitlinien für Notimpfprogramme
1. Kriterien für die Durchführung von Schutzimpfungen
2. Zusätzliche Kriterien für die Durchführung von Notimpfungen
3. Abgrenzung von Gebieten mit hoher Besatzdichte
Teil A
Nationale Labors, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zugelassen sind
Teil B
Labors, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zur Impfstoffherstellung zugelassen sind
Anhang XII Biologische Sicherheit für Labors und Einrichtungen, die mit MKS-Lebendviren umgehen
Anhang XIII Testmethoden und Standards für die Diagnose der MKS und für die Differenzial-Diagnose zur Abgrenzung der MKS von anderen vesikulären Viruserkrankungen
Teil A
Diagnosetestmethoden
1. Verfahrensempfehlungen
2. Alternativverfahren
3. Standards und Qualitätskontrolle
4. Verfahren für die Festlegung und Überprüfung von Testmethoden und Standards zur Diagnose vesikulärer Viruserkrankungen
5. Verfahren der Konformitätskontrolle
6. Auswahl und Transport von Probenmaterial
Teil B
Standards
1. MKS
1.1. Antigennachweis1.2. Virusisolierung
1.3. Methoden zum Nukleinsäurenachweis
1.4. Antikörpernachweis (Strukturproteine)
1.5. Antikörpernachweis (Nichtstrukturproteine)
2. Vesikuläre Schweinekrankheit (VSK)
3. Andere vesikuläre Erkrankungen
Anhang XIV Gemeinschaftliche Antigen- und Impfstoffbank
Anhang XV Funktionen und Aufgaben der nationalen Labors
Anhang XVI Funktionen und Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlabors für MKS
Anhang XVII Kriterien und Anforderungen für die Krisenpläne
Teil A
Massnahmen bei Bestätigung des Vorliegens von MKS bei Wildtieren
Teil B
Pläne zur Tilgung der MKS bei Wildtieren
Anhang XIX Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht
Anhang XX Entsprechungstabelle