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I-C. Konversions-, Fabrikations- und Wiederaufbereitungsanlagen
Datum:
Angaben zur Anlage
1. Bezeichnung
2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6. Zweck und Typ
7. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)
8. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
9. Aufbau der Anlage:
Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung
Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials
10. Flussdiagramm mit Punkten, an denen Kernmaterial identifiziert oder gemessen wird; Materialbilanzzonen und Orte, an denen der Bestand für die Materialbuchführung bestimmt wird; geschätzter Kernmaterialbestand an diesen Orten unter normalen Betriebsbedingungen. Die Beschreibung sollte ggf. folgende Angaben enthalten:
11. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 Beschreibung und grafische Darstellung der Lagerzonen für Eingangsmaterial bei Wiederaufarbeitungsanlagen unter Angabe
12. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Rezyklagestufe des Prozesses nach Möglichkeit einschließen:
13. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Abfallstufe des Prozesses die Abfallmethode (Beseitigung oder Lagerung) umfassen.
14. Zu jedem der in den Nummern 10 und 17 genannten Flussdiagramme sind unter Gleichgewichtsbedingungen und für die Betriebsarten gemäß Nummer 7 anzugeben:
15. Beschreibung der normalerweise angewandten Verfahren zum vollständigen oder teilweisen Leerfahren der Anlage. Beschreibung der speziellen Probenahmen und der Punkte, an denen Messungen in Verbindung mit dem Leerfahren und der anschließenden Aufnahme des realen Bestandes durchgeführt werden, sofern diese Beschreibung nicht in den Angaben zu Nummer 10 enthalten ist
Beschreibung des Kernmaterials
16. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
17. Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben:
Kernmaterialbuchführung und -kontrolle
Buchführungssystem
18. Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.
19. Es ist anzugeben, wann und wie oft - auch während der Kampagnen - Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands
20. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich
21. Beschreibung des Verfahrens zur buchmäßigen Berichtigung von Verfahrens- oder Schreibfehlern und Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen.
Realer Bestand
22. Verweisung auf Nummer 15. Von der in den Flussdiagrammen gemäß den Nummern 10 und 17 dargestellten Ausrüstung sind die Posten zu kennzeichnen, die bei der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Vorgesehener Zeitplan für die Aufnahmen des realen Bestands während der Kampagne
Mess-, Probenahme- und Analysemethoden
23. Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben.
24. Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen.
Kontrolle der Messgenauigkeit
25. Beschreibung des für die Materialbuchführung benötigten Programms zur Qualitätskontrolle der Messungen einschließlich der Programme (mit Genauigkeitsangaben) zur kontinuierlichen Bewertung der Genauigkeiten und Abweichungen bezüglich der analytischen Gewichts- und Volumenbestimmungen und Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der zugehörigen Geräte; Eichmethode für die Messeinrichtungen gemäß Nummer 24; Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 24 verwendeten Standards; Art der benutzten Analyseneinrichtung; Eichmethode und -häufigkeit
Statistische Auswertung
26. Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln
Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen
27. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.
28. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben
Datum:
Angaben zur Anlage
1. Bezeichnung
2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6. Zweck und Typ
7. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
8. Aufbau der Anlage mit baulicher Umschließung, Zäunen und Zugangsstraßen
Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung
Beschreibung des Kernmaterials
9. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
10. Beschreibung des gesamten Kernmaterials der Anlage durch grafische Darstellung oder auf andere Weise mit folgenden Angaben:
Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials
11. Durch grafische Darstellung oder auf andere Weise sind zu beschreiben:
Kernmaterialbuchführung und -kontrolle
Buchführungssystem
12. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.
Realer Bestand
13. Beschreibung der Verfahren und der Häufigkeit für die Aufnahme des realen Bestands durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der hauptsächlichen Prüfmethoden); veranschlagter Genauigkeitsgrad
Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen
14. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle
15. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben
I-E. Isotopentrennanlagen
Datum:
Angaben zur Anlage
1. Bezeichnung
2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer und E-Mail-Adresse
3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6. Bauzeitplan (falls Anlage noch nicht in Betrieb):
7. Zweck und Typ der Anlage (Nennkapazität für Trennarbeit, Anreicherungsmöglichkeiten usw.)
8. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)
9. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)
10. Aufbau der Anlage:
Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung
Beschreibung des Kernmaterials
11. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
12. Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben:
Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials
13. Beschreibung der Lager- und Prozesszonen durch grafische Darstellung oder auf andere Weise. Dabei sind anzugeben:
14. Zusätzlich zu Nummer 13 sind anzugeben:
15. Nötigenfalls Angabe des Energieverbrauchs
16. Für jedes Flussdiagramm sind unter Gleichgewichtsbedingungen anzugeben:
17. Beschreibung der speziellen Probenahme- und Messpunkte in Verbindung mit der Dekontaminierung der Ausrüstungen, die zur Wartung oder zum Austausch aus dem Prozess herausgenommen worden sind
18. Beschreibung der Stelle, an der Prozessabfälle entsorgt werden, einschließlich der verwendeten Methode, der Dauer der Lagerung, der Art der Entsorgung usw.
Kernmaterialbuchführung und -Kontrolle
Buchführungssystem
19. Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.
20. Es ist anzugeben, wann und wie oft - auch während der Kampagnen - Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands
21. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich
22. Beschreibung der zur buchmäßigen Berichtigung aufgrund von Verfahrens- oder Schreibfehlern benutzten Methode und ggf. der Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen
Realer Bestand
23. In der Beschreibung gemäß den Nummern 13 und 18 sind diejenigen Ausrüstungsgegenstände zu kennzeichnen, die für die Zwecke der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Angabe des vorgesehenen Zeitplans für die Aufnahme des realen Bestands
Mess-, Probenahme- und Analysemethoden
24. Zur Bezeichnung der Probenahme- und Messpunkte ist auf die Angaben in Nummern 13 und 17 zu verweisen.
25. Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben. Die Zahl der entnommenen Proben und die Ausschusskriterien sind anzugeben.
26. Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen.
Kontrolle der Messgenauigkeit
27. Beschreibung der Programme zur kontinuierlichen Bewertung der Messgenauigkeit und der Abweichungen bei den Gewichts- und Volumenbestimmungen und den Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der entsprechenden Geräte
28. Beschreibung der Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 26 verwendeten Standards und der Art der benutzten Analysenausrüstung; Eichmethode und -häufigkeit
Statistische Auswertung
29. Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln
Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen
30. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.
31. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben
I-F. Anlagen, die mehr als ein effektives Kilogramm Kernmaterial verwenden
Datum:
Zu allen nicht unter A bis E genannten Anlagentypen, die mehr als ein effektives Kilogramm Kernmaterial pro Jahr verwenden, sind folgende Angaben zu machen:
Die zu diesen Punkten erforderlichen Angaben decken sich ggf. mit denen für die Anlagentypen in den Abschnitten C, D bzw. E dieses Anhangs.
I-G. Anlagen, für die die Aufnahme in die Catch-All-Materialbilanzzonen (CAM) in Betracht kommen
Datum:
Bei diesen Anlagen wird der Gesamtbestand als Summe des Bestandes jeder dort befindlichen Kernmaterialkategorie berechnet, jeweils als prozentualer Anteil folgender Höchstwerte:
abgereichertes Uran | 350.000 g oder |
Thorium | 200.000 g oder |
Natururan | 100.000 g oder |
schwach angereichertes Uran | 1.000 g oder |
hochangereichertes Uran | 5 g oder |
Plutonium | 5 g |
Beispiel:
Angaben zur Anlage und zum Kernmaterial
Kernmaterialbuchführung und -kontrolle
Die Verpflichtungen des Besitzers wurden wie folgt vereinfacht:
A. Begrenzungen für Besitz/Bewegungen
Übersteigt jeder einzelne Eingang von Kernmaterial die oben genannten Mengen oder übersteigt der "prozentuale Bestand" der Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt 100 %, ist unverzüglich die Kommission zu benachrichtigen.
B. Zu führende Buchungs-/Betriebsprotokolle
Die Buchungs-Betriebsprotokolle sind so zu führen, dass eine zügige Nachprüfung der Berichte an die Kommission sowie jeder Korrektur zu diesen Berichten möglich ist.
C. Bestandsänderungsberichte (ICR) Nur bei Bestandsänderungen vorzulegen.
Ein Hinweis auf unübliche Bestandsänderungen und Korrekturen oder auf sonstige im Bericht erscheinende Informationen sollte beigefügt werden. Insbesondere sollten Name und Anschrift jeder Stelle angegeben werden, an die Material versandt (einschließlich Ausfuhren) oder von der Material bezogen wird (einschließlich Einfuhren).
Auch wenn im Jahresverlauf keine Bestandsänderung eingetreten ist, ist der Endbuchbestand nach Kategorien zum 31. Dezember zu melden. Diese Meldung ist bis zum 31. Januar jedes Jahres der Europäischen Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg, zu übermitteln.
D. Berichtsformblatt
Der Bericht nach vorstehendem Abschnitt C kann formlos mit einem Schreiben erstattet werden.
I-H. Abfallbehandlungsanlagen oder Abfalllager 12
Datum:
Angaben zur Anlage
1. Bezeichnung
2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
6. Zweck und Typ
7. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.).
8. Aufbau der Anlage:
Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung
Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials
9. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
10. Beschreibung anhand von Zeichnungen oder auf andere Weise
Kernmaterialbuchführung und -Kontrolle
Buchführungssystem
11. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems mit Lieferung von Blankomustern der bei den Buchführungs- und Kontrollverfahren benutzten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.
Realer Bestand
12. Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads)
Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen
13. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle
14. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben
Datum:
Angaben zur Anlage und zum Kernmaterial
1. Bezeichnung
2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)
5. Art des Kernmaterials
6. Beschreibung der für die Lagerung und Handhabung benutzten Behälter (z.B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit)
7. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)
8. Bei Erzeugern von Erzen der mögliche Jahresdurchsatz der Anlage
9. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)
Kernmaterialbuchführung und -kontrolle
10. Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands
11. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle
Allgemeine Beschreibung des Standorts 1 | Anhang II |
Standortbezeichnung
Meldung Nr. 2
Meldedatum
Berichtszeitraum 3
Bemerkungen 4
Eintrag 5 | Rel. 6 | MBZ-Code 7 | Gebäude 8 | Allgemeine Beschreibung einschl. Verwendungszweck 9 | Bemerkungen 10 |
Name und Unterschrift des Standortvertreters:
Erläuterungen
1) Die Erstmeldung sollte alle kerntechnischen Anlagen und alle sonstigen Gebäude an ihrem Standort gemäß Artikel 2 Nummer 21 umfassen. Für jedes Gebäude am Standort ist ein separater Eintrag notwendig. Spätere jährliche Aktualisierungsmeldungen sind nur für Standorte und Gebäude erforderlich, bei denen seit der vorherigen Meldung eine Änderung eingetreten ist. Der Erstmeldung ist ein Lageplan des Standorts beizufügen, der bei weiteren Meldungen erforderlichenfalls zu aktualisieren ist.
2) "Meldung Nr.": Laufende Nummer für jeden Standort, beginnend mit "1" für die Erstmeldung.
3) In der Spalte "Berichtszeitraum" ist in der Erstmeldung "ab" und das betreffende Datum einzutragen; in allen späteren jährlichen Aktualisierungsmeldungen sind der erste und der letzte Tag des Zeitraums anzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Angaben ab dem letzten Datum gelten. Alle Daten sind im Format TTMMJJJJ anzugeben.
4) Kommentare für den gesamten Standort.
5) Jeder "Eintrag" in jeder Meldung ist fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit "1".
6) Die Spalte "Ref." dient der Verweisung auf einen anderen Eintrag. In der Spalte "Ref." sind die entsprechenden Meldungs- und Eintragsnummern anzugeben (so verweist 10-20 auf Eintrag 20 der Meldung 10). Die Verweisung zeigt an, dass der jetzige Eintrag Angaben in einem früher gemeldeten Eintrag ergänzt oder aktualisiert. Bei Bedarf sind mehrere Verweisungen möglich.
7) In der Spalte "MBZ-Code" ist der MBZ-Code des Gebäudes unter diesem Eintrag anzugeben.
8) In der Spalte "Gebäude" ist eine Gebäudenummer oder ein sonstiger Hinweis als eindeutige Identifizierung des Gebäudes auf dem Lageplan des Standorts anzugeben.
9) In der "allgemeinen Beschreibung" zu jedem Gebäude sind anzugeben:
Bereits früher im Formblatt mit den grundlegenden technischen Merkmalen angegebene Aktivitätsbeschreibungen brauchen nicht erneut angeführt zu werden.
10) Kommentare zu jedem Eintrag.
Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt bzw. das entsprechende Formblatt in elektronischer Form ist an folgende Adresse zu übermitteln: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.
Bestandsänderungsbericht (ICR) | Anhang III |
Kennsatz/Bezeichnung | Inhalt | Bemerkungen | # |
MBA | Zeichen 4 | MBZ-Code der meldenden MBZ | 1 |
Report type | Zeichen 1 | I für Bestandsänderungsbericht | 2 |
Report date | TTMMJJJJ | Abschlussdatum des Berichts | 3 |
Report number | Zahl 8 | Laufende Nummer, lückenlos | 4 |
Une count | Zahl 8 | Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen | 5 |
Start report | TTMMJJJJ | Erster Tag des Berichtszeitraums | 6 |
End report | TTMMJJJJ | Letzter Tag des Berichtszeitraums | 7 |
Reporting person | Zeichen 30 | Name der für den Bericht zuständigen Person | 8 |
Transaction ID | Zahl 8 | Laufende Nummer | 9 |
IC code | Zeichen 2 | Art der Bestandsänderung | 10 |
Batch | Zeichen 20 | Eindeutige Identifikation einer Kernmaterialcharge | 11 |
KMP | Zeichen 1 | Schlüsselmesspunkt | 12 |
Measurement | Zeichen 1 | Messcode | 13 |
Material form | Zeichen 2 | Materialformcode | 14 |
Material container | Zeichen 1 | Materialbehältercode | 15 |
Material state | Zeichen 1 | Materialzustandscode | 16 |
MBA from | Zeichen 4 | MBZ-Code der versendenden MBZ (nur für IC-Codes RD und RF) | 17 |
MBA to | Zeichen 4 | MBZ-Code der empfangenden MBZ (nur für IC-Codes SD und SF) | 18 |
Previous batch | Zeichen 20 | Bezeichnung der vorherigen Charge (nur für IC-Code RB) | 19 |
Original date | TTMMJJJJ | Buchungsdatum der zu berichtigenden Zeile (stets aus der ersten Zeile der Korrekturkette) | 20 |
PIT date | TTMMJJJJ | Datum der Aufnahme des realen Bestands, auf das sich der MF-Ausgleich bezieht (nur mit IC-Code MF) | 21 |
Une number | Zahl 8 | Laufende Nummer, lückenlos | 22 |
Accounting date | TTMMJJJJ | Datum, an dem die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde | 23 |
Items | Zahl 6 | Anzahl der Posten | 24 |
Element category | Zeichen 1 | Kernmaterialkategorie | 25 |
Element weight | Zahl (24.3) | Elementgewicht | 26 |
Isotope | Zeichen 1 | G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-233 | 27 |
Fissile weight | Zahl (24.3) | Gewicht des spaltbaren Isotops | 28 |
Isotopic composition | Zeichen (130) | Gewicht der U-, Pu-Isotope (nur wenn in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart) | 29 |
Obligation | Zeichen 2 | Kontrollverpflichtung | 30 |
Previous category | Zeichen 1 | Vorherige Kategorie (nur für IC-Codes CB, CC und CE) | 31 |
Previous obligation | Zeichen 2 | Vorherige Verpflichtung (nur für IC-Codes BR, CR, PR und SR) | 32 |
CAM code from | Zeichen 8 | Code für Versender kleiner Mengen | 33 |
CAM code to | Zeichen 8 | Code für Empfänger kleiner Mengen | 34 |
Document | Zeichen 70 | Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokumente | 35 |
Container ID | Zeichen 20 | Vom Betreiber festgelegte Behälteridentifikation | 36 |
Correction | Zeichen 1 | D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) | 37 |
Previous Report | Zahl 8 | Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile | 38 |
Previous line | Zahl 8 | Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile | 39 |
Comment | Zeichen (256) | Kommentar des Betreibers | 40 |
Burn-up | Zahl 6 | Abbrand in MWd/t (nur für IC-Codes NL und NP in Leistungsreaktoren) | 41 |
CRC | Zahl 20 | Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle | 42 |
Previous CRC | Zahl 20 | Hash-Code der zu berichtigenden Zeile | 43 |
Advance notification | Zeichen 8 | Verweisung auf Vorausmeldung an Euratom (nur für IC-Codes RD, RF, SD und SF) | 44 |
Campaign | Zeichen 12 | Kampagnenidentifikation für Wiederaufarbeitungsanlagen | 45 |
Reactor | Zeichen 12 | Reaktorcode für Wiederaufarbeitungskampagnen | 46 |
Error path | Zeichen 8 | Spezialcode für Auswertungszwecke | 47 |
Erläuterungen
1. MBAIMBZ:
Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt.
2. REPORT TYPE/BERICHTSART:
I für Bestandsänderungsberichte.
3. REPORT DATE/BERICHTSDATUM:
Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde.
4. REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER:
Laufende Nummer, lückenlos.
5. LINE COUNTIZEILENZAHL:
Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen.
6. START REPORT/BERICHTSBEGINN:
Datum des ersten Tags des Berichtszeitraums.
7. END REPORT/BERICHTSENDE:
Datum des letzten Tags des Berichtszeitraums.
8. REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER:
Name der für den Bericht zuständigen Person.
9. TRANSACTION ID/TRANSAKTIONSNUMMER:
Laufende Nummer, dient zur Identifizierung aller Bestandsänderungszeilen zu der gleichen physischen Transaktion.
10. IC-CODE:
Dabei ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden:
Bezeichnung | Code | Erläuterung |
Eingang | RD | Eingang von Kernmaterial aus einer Materialbilanzzone (MBZ) innerhalb der Europäischen Union. |
Einfuhr | RF | Einfuhr von Kernmaterial aus einem Drittland. |
Eingang aus nicht überwachter Tätigkeit | RN | Eingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34). |
Versand | SD | Versand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union. |
Ausfuhr | SF | Ausfuhr von Kernmaterial in ein Drittland. |
Versand zu nicht überwachter Tätigkeit | SN | Versand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34). |
Überführung zu konditioniertem Abfall | TC | In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z.B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen. |
In die Umwelt überführter Abfall | TE | In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. |
Überführung zu zurückbehaltenem Abfall | TW | In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Verarbeitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, dem sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen. |
Rückführung von konditioniertem Abfall | FC | Rückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft. |
Rückführung von zurückbehaltenem Abfall | FW | Rückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Verarbeitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für eine Versendung aus der MBZ entnommen wird. |
Unfallbedingter Verlust | LA | Unwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission. |
Unfallbedingter Gewinn | GA | Unerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission. |
Änderung der Kategorie | CE | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der Kategorie | CB | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs 0e Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der Kategorie | CC | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der Charge | RB | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Charge zu einer anderen (je Chargenänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der besonderen Verpflichtung | BR | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Urangesamtbestands nach einem Vermengungsvorgang (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der besonderen Verpflichtung | PR | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), etwa wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der besonderen Verpflichtung | SR | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach einem Verpflichtungsaustausch oder einer Substitution (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Änderung der besonderen Verpflichtung | CR | Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). |
Nukleare Produktion | NP | Erhöhung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung. |
Nuklearer Verlust | NL | Verringerung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung. |
Absender/Empfänger-Differenz | DI | Absender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19) |
Neumessung | NM | In der MBZ gebuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist. |
Bilanzberichtigung | BJ | In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für seine eigenen Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht. |
Nicht nachgewiesenes Material | MF | Buchausgleich für nicht nachgewiesenes Material. Entspricht der Differenz zwischen realem Endbestand (PE) und Buchendbestand (BA) im Materialbilanzbericht (Anhang IV). Als ursprüngliches Datum gilt das Datum der Realbestandsaufnahme, das Buchungsdatum muss nach dem Datum der Realbestandsaufnahme liegen. |
Rundung | RA | Rundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll. |
Isotopenausgleich | R5 | Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der Materialbilanzzone bringen soll. |
Materialproduktion | MP | Kernmaterialmenge, die aus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnen wurde und überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt. |
Beendigung der Verwendung | TU | Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die
i) in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist oder ii) in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. |
Buchendbestand | BA | Buchbestand am Ende eines Berichtszeitraums und zum Zeitpunkt der Aufnahme des realen Bestands, getrennt nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung. |
weiter . |