umwelt-online: Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 der Kommission vom 8. Februar 2005 über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen (2)
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I-C. Konversions-, Fabrikations- und Wiederaufbereitungsanlagen

Datum:

Angaben zur Anlage

1. Bezeichnung

2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse

3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)

6. Zweck und Typ

7. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)

8. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)

9. Aufbau der Anlage:

  1. bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
  2. Transportwege des Kernmaterials
  3. Lagerzone für eingehendes Kernmaterial
  4. alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien
  5. Prüf- und Experimentierzonen
  6. Lagerzone für ausgehendes Kernmaterial
  7. Entsorgungsbereich für Nuklearabfall
  8. Analysenlaboratorium

Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung

Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

10. Flussdiagramm mit Punkten, an denen Kernmaterial identifiziert oder gemessen wird; Materialbilanzzonen und Orte, an denen der Bestand für die Materialbuchführung bestimmt wird; geschätzter Kernmaterialbestand an diesen Orten unter normalen Betriebsbedingungen. Die Beschreibung sollte ggf. folgende Angaben enthalten:

  1. Chargengröße oder Durchsatz
  2. Lager- oder Verpackungsmethode
  3. Lagerkapazität
  4. Vorausschätzung des Durchsatzes und des Bestands sowie der Ein- und Ausgänge

11. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 Beschreibung und grafische Darstellung der Lagerzonen für Eingangsmaterial bei Wiederaufarbeitungsanlagen unter Angabe

  1. der Position der Brennelemente und Handhabungsvorrichtungen
  2. des Brennelementtyps einschl. Kernmaterialgehalt und Anreicherung

12. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Rezyklagestufe des Prozesses nach Möglichkeit einschließen:

  1. die Dauer der zeitweiligen Lagerung
  2. ggf. vorgesehene Zeitpläne für die externe Rezyklage

13. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Abfallstufe des Prozesses die Abfallmethode (Beseitigung oder Lagerung) umfassen.

14. Zu jedem der in den Nummern 10 und 17 genannten Flussdiagramme sind unter Gleichgewichtsbedingungen und für die Betriebsarten gemäß Nummer 7 anzugeben:

  1. der Nenndurchsatz pro Jahr
  2. der Prozessbestand der Grundlage der Auslegungskapazität

15. Beschreibung der normalerweise angewandten Verfahren zum vollständigen oder teilweisen Leerfahren der Anlage. Beschreibung der speziellen Probenahmen und der Punkte, an denen Messungen in Verbindung mit dem Leerfahren und der anschließenden Aufnahme des realen Bestandes durchgeführt werden, sofern diese Beschreibung nicht in den Angaben zu Nummer 10 enthalten ist

Beschreibung des Kernmaterials

16. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

17. Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben:

  1. physikalische und chemische Form
  2. Mengenbereich oder erwartete Höchstmengen für jede Kategorie von festem oder flüssigem Abfall
  3. Anreicherungsspanne.

Kernmaterialbuchführung und -kontrolle

Buchführungssystem

18. Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

19. Es ist anzugeben, wann und wie oft - auch während der Kampagnen - Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands

20. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich

21. Beschreibung des Verfahrens zur buchmäßigen Berichtigung von Verfahrens- oder Schreibfehlern und Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen.

Realer Bestand

22. Verweisung auf Nummer 15. Von der in den Flussdiagrammen gemäß den Nummern 10 und 17 dargestellten Ausrüstung sind die Posten zu kennzeichnen, die bei der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Vorgesehener Zeitplan für die Aufnahmen des realen Bestands während der Kampagne

Mess-, Probenahme- und Analysemethoden

23. Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben.

24. Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen.

Kontrolle der Messgenauigkeit

25. Beschreibung des für die Materialbuchführung benötigten Programms zur Qualitätskontrolle der Messungen einschließlich der Programme (mit Genauigkeitsangaben) zur kontinuierlichen Bewertung der Genauigkeiten und Abweichungen bezüglich der analytischen Gewichts- und Volumenbestimmungen und Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der zugehörigen Geräte; Eichmethode für die Messeinrichtungen gemäß Nummer 24; Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 24 verwendeten Standards; Art der benutzten Analyseneinrichtung; Eichmethode und -häufigkeit

Statistische Auswertung

26. Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln

Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen

27. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.

28. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-D. Lagereinrichtungen 11

Datum:

Angaben zur Anlage

1. Bezeichnung

2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse

3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)

6. Zweck und Typ

7. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)

8. Aufbau der Anlage mit baulicher Umschließung, Zäunen und Zugangsstraßen

Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung

Beschreibung des Kernmaterials

9. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

10. Beschreibung des gesamten Kernmaterials der Anlage durch grafische Darstellung oder auf andere Weise mit folgenden Angaben:

  1. sämtliche Posten einschließlich der normalen Handhabungsvorrichtungen
  2. chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile
  3. Form und Abmessungen
  4. Anreicherung
  5. Nenngewicht des Kernmaterials mit Auslegungstoleranzen
  6. Hüllwerkstoff
  7. Verfahren zur Kennzeichnung der Posten

Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

11. Durch grafische Darstellung oder auf andere Weise sind zu beschreiben:

  1. Kernmateriallagerzonen (Bestandsbereiche)
  2. geschätzter Umfang der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen
  3. Behälter für die Lagerung und/oder den Versand von Kernmaterial
  4. ggf. Wege und Ausrüstungen für den Kernmaterialtransport

Kernmaterialbuchführung und -kontrolle

Buchführungssystem

12. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

Realer Bestand

13. Beschreibung der Verfahren und der Häufigkeit für die Aufnahme des realen Bestands durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der hauptsächlichen Prüfmethoden); veranschlagter Genauigkeitsgrad

Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen

14. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle

15. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-E. Isotopentrennanlagen

Datum:

Angaben zur Anlage

1. Bezeichnung

2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer und E-Mail-Adresse

3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)

6. Bauzeitplan (falls Anlage noch nicht in Betrieb):

  1. Daten des Baubeginns
  2. Datum der Abnahme der Anlage
  3. Datum der Inbetriebnahme

7. Zweck und Typ der Anlage (Nennkapazität für Trennarbeit, Anreicherungsmöglichkeiten usw.)

8. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.)

9. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.)

10. Aufbau der Anlage:

  1. bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
  2. bauliche Umschließung bestimmter Anlagenteile
  3. Transportwege des Kernmaterials
  4. Lagerzone für eingehendes Kernmaterial
  5. alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien einschließlich der Zonen für Wägungen und Probenahme sowie der Dekontaminations-, Reinigungs- und Eingangszonen usw.
  6. Prüf- und Experimentierzonen
  7. Lagerzone für ausgehendes Kernmaterial
  8. Entsorgungsbereich für Nuklearabfall
  9. Analysenlaboratorium

Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung

Beschreibung des Kernmaterials

11. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

12. Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben:

  1. physikalische und chemische Form
  2. Anreicherungsspanne für Eingangsmaterial, Produkt und abgereicherte Phase (tails")
  3. Mengenbereich oder erwartete Höchstmengen für jede Kategorie festen oder flüssigen Abfalls

Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

13. Beschreibung der Lager- und Prozesszonen durch grafische Darstellung oder auf andere Weise. Dabei sind anzugeben:

  1. Probenahme- und Messpunkte
  2. Chargengröße und/oder Durchsatz
  3. Lager- oder Verpackungsmethode
  4. Lagerkapazität

14. Zusätzlich zu Nummer 13 sind anzugeben:

  1. Trennkapazität
  2. Anreicherungstechniken oder -methoden
  3. mögliche Punkte für Eingangsmaterial, Produkt und abgereicherte Phase ("tails')
  4. Rückführungseinrichtungen
  5. Typ und Größe der verwendeten UF6-Zylinder, Verfahren zur Füllung und Entleerung

15. Nötigenfalls Angabe des Energieverbrauchs

16. Für jedes Flussdiagramm sind unter Gleichgewichtsbedingungen anzugeben:

  1. Nenndurchsatz pro Jahr
  2. realer Materialbestand im Prozess
  3. Materialverluste durch Leckagen, Zersetzung, Ablagerung usw.
  4. Modalitäten der systematischen Wartung der Anlage (periodische Abschaltungen oder kontinuierlicher Komponentenaustausch usw.)

17. Beschreibung der speziellen Probenahme- und Messpunkte in Verbindung mit der Dekontaminierung der Ausrüstungen, die zur Wartung oder zum Austausch aus dem Prozess herausgenommen worden sind

18. Beschreibung der Stelle, an der Prozessabfälle entsorgt werden, einschließlich der verwendeten Methode, der Dauer der Lagerung, der Art der Entsorgung usw.

Kernmaterialbuchführung und -Kontrolle

Buchführungssystem

19. Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

20. Es ist anzugeben, wann und wie oft - auch während der Kampagnen - Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands

21. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich

22. Beschreibung der zur buchmäßigen Berichtigung aufgrund von Verfahrens- oder Schreibfehlern benutzten Methode und ggf. der Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen

Realer Bestand

23. In der Beschreibung gemäß den Nummern 13 und 18 sind diejenigen Ausrüstungsgegenstände zu kennzeichnen, die für die Zwecke der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Angabe des vorgesehenen Zeitplans für die Aufnahme des realen Bestands

Mess-, Probenahme- und Analysemethoden

24. Zur Bezeichnung der Probenahme- und Messpunkte ist auf die Angaben in Nummern 13 und 17 zu verweisen.

25. Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben. Die Zahl der entnommenen Proben und die Ausschusskriterien sind anzugeben.

26. Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen.

Kontrolle der Messgenauigkeit

27. Beschreibung der Programme zur kontinuierlichen Bewertung der Messgenauigkeit und der Abweichungen bei den Gewichts- und Volumenbestimmungen und den Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der entsprechenden Geräte

28. Beschreibung der Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 26 verwendeten Standards und der Art der benutzten Analysenausrüstung; Eichmethode und -häufigkeit

Statistische Auswertung

29. Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln

Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen

30. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle.

31. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-F. Anlagen, die mehr als ein effektives Kilogramm Kernmaterial verwenden

Datum:

Zu allen nicht unter A bis E genannten Anlagentypen, die mehr als ein effektives Kilogramm Kernmaterial pro Jahr verwenden, sind folgende Angaben zu machen:

Die zu diesen Punkten erforderlichen Angaben decken sich ggf. mit denen für die Anlagentypen in den Abschnitten C, D bzw. E dieses Anhangs.

I-G. Anlagen, für die die Aufnahme in die Catch-All-Materialbilanzzonen (CAM) in Betracht kommen

Datum:

Bei diesen Anlagen wird der Gesamtbestand als Summe des Bestandes jeder dort befindlichen Kernmaterialkategorie berechnet, jeweils als prozentualer Anteil folgender Höchstwerte:

abgereichertes Uran350.000 g oder
Thorium200.000 g oder
Natururan100.000 g oder
schwach angereichertes Uran1.000 g oder
hochangereichertes Uran5 g oder
Plutonium5 g

Beispiel:

  1. Der Besitz von 4 g Plutonium entspricht einem prozentualen Bestand von 80 % (415);
  2. der Besitz von 1 g hochangereichertem Uran plus 20.000 g Natururan entspricht einem prozentualen Bestand von 40 % (115 + 20.000 100.000).

Angaben zur Anlage und zum Kernmaterial

  1. Bezeichnung
  2. Eigentümer und/oder Betreiber
  3. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse
  4. Art des Kernmaterials
  5. Beschreibung der zur Lagerung und Handhabung benutzten Behälter
  6. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

Kernmaterialbuchführung und -kontrolle

Die Verpflichtungen des Besitzers wurden wie folgt vereinfacht:

A. Begrenzungen für Besitz/Bewegungen

Übersteigt jeder einzelne Eingang von Kernmaterial die oben genannten Mengen oder übersteigt der "prozentuale Bestand" der Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt 100 %, ist unverzüglich die Kommission zu benachrichtigen.

B. Zu führende Buchungs-/Betriebsprotokolle

Die Buchungs-Betriebsprotokolle sind so zu führen, dass eine zügige Nachprüfung der Berichte an die Kommission sowie jeder Korrektur zu diesen Berichten möglich ist.

C. Bestandsänderungsberichte (ICR) Nur bei Bestandsänderungen vorzulegen.

Ein Hinweis auf unübliche Bestandsänderungen und Korrekturen oder auf sonstige im Bericht erscheinende Informationen sollte beigefügt werden. Insbesondere sollten Name und Anschrift jeder Stelle angegeben werden, an die Material versandt (einschließlich Ausfuhren) oder von der Material bezogen wird (einschließlich Einfuhren).

Auch wenn im Jahresverlauf keine Bestandsänderung eingetreten ist, ist der Endbuchbestand nach Kategorien zum 31. Dezember zu melden. Diese Meldung ist bis zum 31. Januar jedes Jahres der Europäischen Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg, zu übermitteln.

D. Berichtsformblatt

Der Bericht nach vorstehendem Abschnitt C kann formlos mit einem Schreiben erstattet werden.

I-H. Abfallbehandlungsanlagen oder Abfalllager 12

Datum:

Angaben zur Anlage

1. Bezeichnung

2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse

3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

5. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)

6. Zweck und Typ

7. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.).

8. Aufbau der Anlage:

  1. bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen
  2. Transportwege des Kernmaterials
  3. Entsorgungsbereiche für Nuklearabfall
  4. alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien
  5. Prüf- und Experimentierzonen
  6. Analysenlaboratorium

Allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung

Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials

9. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

10. Beschreibung anhand von Zeichnungen oder auf andere Weise

  1. der Kernmateriallagerzonen (Bestandsbereiche)
  2. des geschätzten Umfangs der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen
  3. der Behälter für die Lagerung und/oder den Versand von Kernmaterial
  4. ggf. der Wege und Ausrüstungen für den Kernmaterialtransport

Kernmaterialbuchführung und -Kontrolle

Buchführungssystem

11. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems mit Lieferung von Blankomustern der bei den Buchführungs- und Kontrollverfahren benutzten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben.

Realer Bestand

12. Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads)

Sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen

13. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle

14. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben

I-J. Sonstige Anlagen 13

Datum:

Angaben zur Anlage und zum Kernmaterial

1. Bezeichnung

2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse

3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person)

5. Art des Kernmaterials

6. Beschreibung der für die Lagerung und Handhabung benutzten Behälter (z.B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit)

7. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1)

8. Bei Erzeugern von Erzen der mögliche Jahresdurchsatz der Anlage

9. Gegenwärtiger Zustand (z.B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb)

Kernmaterialbuchführung und -kontrolle

10. Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands

11. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle

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Allgemeine Beschreibung des Standorts 1 Anhang II

Standortbezeichnung

Meldung Nr. 2

Meldedatum

Berichtszeitraum 3

Bemerkungen 4

Eintrag 5Rel. 6MBZ-Code 7Gebäude 8Allgemeine Beschreibung einschl. Verwendungszweck 9Bemerkungen 10
      
      
      
      
      
      
      

Name und Unterschrift des Standortvertreters:

Erläuterungen

1) Die Erstmeldung sollte alle kerntechnischen Anlagen und alle sonstigen Gebäude an ihrem Standort gemäß Artikel 2 Nummer 21 umfassen. Für jedes Gebäude am Standort ist ein separater Eintrag notwendig. Spätere jährliche Aktualisierungsmeldungen sind nur für Standorte und Gebäude erforderlich, bei denen seit der vorherigen Meldung eine Änderung eingetreten ist. Der Erstmeldung ist ein Lageplan des Standorts beizufügen, der bei weiteren Meldungen erforderlichenfalls zu aktualisieren ist.

2) "Meldung Nr.": Laufende Nummer für jeden Standort, beginnend mit "1" für die Erstmeldung.

3) In der Spalte "Berichtszeitraum" ist in der Erstmeldung "ab" und das betreffende Datum einzutragen; in allen späteren jährlichen Aktualisierungsmeldungen sind der erste und der letzte Tag des Zeitraums anzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Angaben ab dem letzten Datum gelten. Alle Daten sind im Format TTMMJJJJ anzugeben.

4) Kommentare für den gesamten Standort.

5) Jeder "Eintrag" in jeder Meldung ist fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit "1".

6) Die Spalte "Ref." dient der Verweisung auf einen anderen Eintrag. In der Spalte "Ref." sind die entsprechenden Meldungs- und Eintragsnummern anzugeben (so verweist 10-20 auf Eintrag 20 der Meldung 10). Die Verweisung zeigt an, dass der jetzige Eintrag Angaben in einem früher gemeldeten Eintrag ergänzt oder aktualisiert. Bei Bedarf sind mehrere Verweisungen möglich.

7) In der Spalte "MBZ-Code" ist der MBZ-Code des Gebäudes unter diesem Eintrag anzugeben.

8) In der Spalte "Gebäude" ist eine Gebäudenummer oder ein sonstiger Hinweis als eindeutige Identifizierung des Gebäudes auf dem Lageplan des Standorts anzugeben.

9) In der "allgemeinen Beschreibung" zu jedem Gebäude sind anzugeben:

  1. die ungefähre Gebäudegröße, d. h. Geschosszahl und die Gesamtzahl an Quadratmetern Bodenfläche,
  2. der Verwendungszweck des Gebäudes einschließlich früherer Verwendungszwecke, die für die Interpretation anderer, der Kommission zur Verfügung stehender Informationen relevant sein könnten, etwa die Ergebnisse von Umgebungsprobenahmen, und
  3. Hauptinhalt des Gebäudes, soweit dies nicht aus dem angegebenen Verwendungszweck ersichtlich ist.

Bereits früher im Formblatt mit den grundlegenden technischen Merkmalen angegebene Aktivitätsbeschreibungen brauchen nicht erneut angeführt zu werden.

10) Kommentare zu jedem Eintrag.

Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt bzw. das entsprechende Formblatt in elektronischer Form ist an folgende Adresse zu übermitteln: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.

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Bestandsänderungsbericht (ICR) Anhang III
Kennsatz/BezeichnungInhaltBemerkungen#
MBAZeichen 4MBZ-Code der meldenden MBZ1
Report typeZeichen 1I für Bestandsänderungsbericht2
Report dateTTMMJJJJAbschlussdatum des Berichts3
Report numberZahl 8Laufende Nummer, lückenlos4
Une countZahl 8Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen5
Start reportTTMMJJJJErster Tag des Berichtszeitraums6
End reportTTMMJJJJLetzter Tag des Berichtszeitraums7
Reporting personZeichen 30Name der für den Bericht zuständigen Person8
Transaction IDZahl 8Laufende Nummer9
IC codeZeichen 2Art der Bestandsänderung10
BatchZeichen 20Eindeutige Identifikation einer Kernmaterialcharge11
KMPZeichen 1Schlüsselmesspunkt12
MeasurementZeichen 1Messcode13
Material formZeichen 2Materialformcode14
Material containerZeichen 1Materialbehältercode15
Material stateZeichen 1Materialzustandscode16
MBA fromZeichen 4MBZ-Code der versendenden MBZ (nur für IC-Codes RD und RF)17
MBA toZeichen 4MBZ-Code der empfangenden MBZ (nur für IC-Codes SD und SF)18
Previous batchZeichen 20Bezeichnung der vorherigen Charge (nur für IC-Code RB)19
Original dateTTMMJJJJBuchungsdatum der zu berichtigenden Zeile (stets aus der ersten Zeile der Korrekturkette)20
PIT dateTTMMJJJJDatum der Aufnahme des realen Bestands, auf das sich der MF-Ausgleich bezieht (nur mit IC-Code MF)21
Une numberZahl 8Laufende Nummer, lückenlos22
Accounting dateTTMMJJJJDatum, an dem die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde23
ItemsZahl 6Anzahl der Posten24
Element categoryZeichen 1Kernmaterialkategorie25
Element weightZahl (24.3)Elementgewicht26
IsotopeZeichen 1G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-23327
Fissile weightZahl (24.3)Gewicht des spaltbaren Isotops28
Isotopic compositionZeichen (130)Gewicht der U-, Pu-Isotope (nur wenn in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart)29
ObligationZeichen 2Kontrollverpflichtung30
Previous categoryZeichen 1Vorherige Kategorie (nur für IC-Codes CB, CC und CE)31
Previous obligationZeichen 2Vorherige Verpflichtung (nur für IC-Codes BR, CR, PR und SR)32
CAM code fromZeichen 8Code für Versender kleiner Mengen33
CAM code toZeichen 8Code für Empfänger kleiner Mengen34
DocumentZeichen 70Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokumente35
Container IDZeichen 20Vom Betreiber festgelegte Behälteridentifikation36
CorrectionZeichen 1D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze)37
Previous ReportZahl 8Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile38
Previous lineZahl 8Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile39
CommentZeichen (256)Kommentar des Betreibers40
Burn-upZahl 6Abbrand in MWd/t (nur für IC-Codes NL und NP in Leistungsreaktoren)41
CRCZahl 20Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle42
Previous CRCZahl 20Hash-Code der zu berichtigenden Zeile43
Advance notificationZeichen 8Verweisung auf Vorausmeldung an Euratom (nur für IC-Codes RD, RF, SD und SF)44
CampaignZeichen 12Kampagnenidentifikation für Wiederaufarbeitungsanlagen45
ReactorZeichen 12Reaktorcode für Wiederaufarbeitungskampagnen46
Error pathZeichen 8Spezialcode für Auswertungszwecke47

Erläuterungen

1. MBAIMBZ:

Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt.

2. REPORT TYPE/BERICHTSART:

I für Bestandsänderungsberichte.

3. REPORT DATE/BERICHTSDATUM:

Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde.

4. REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER:

Laufende Nummer, lückenlos.

5. LINE COUNTIZEILENZAHL:

Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen.

6. START REPORT/BERICHTSBEGINN:

Datum des ersten Tags des Berichtszeitraums.

7. END REPORT/BERICHTSENDE:

Datum des letzten Tags des Berichtszeitraums.

8. REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER:

Name der für den Bericht zuständigen Person.

9. TRANSACTION ID/TRANSAKTIONSNUMMER:

Laufende Nummer, dient zur Identifizierung aller Bestandsänderungszeilen zu der gleichen physischen Transaktion.

10. IC-CODE:

Dabei ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden:

BezeichnungCodeErläuterung
EingangRDEingang von Kernmaterial aus einer Materialbilanzzone (MBZ) innerhalb der Europäischen Union.
EinfuhrRFEinfuhr von Kernmaterial aus einem Drittland.
Eingang aus nicht überwachter TätigkeitRNEingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
VersandSDVersand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union.
AusfuhrSFAusfuhr von Kernmaterial in ein Drittland.
Versand zu nicht überwachter TätigkeitSNVersand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
Überführung zu konditioniertem AbfallTCIn Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z.B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
In die Umwelt überführter AbfallTEIn Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.
Überführung zu zurückbehaltenem AbfallTWIn Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Verarbeitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, dem sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
Rückführung von konditioniertem AbfallFCRückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft.
Rückführung von zurückbehaltenem AbfallFWRückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Verarbeitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für eine Versendung aus der MBZ entnommen wird.
Unfallbedingter VerlustLAUnwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission.
Unfallbedingter GewinnGAUnerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission.
Änderung der KategorieCEBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der KategorieCBBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs 0e Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der KategorieCCBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der ChargeRBBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Charge zu einer anderen (je Chargenänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen VerpflichtungBRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Urangesamtbestands nach einem Vermengungsvorgang (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen VerpflichtungPRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), etwa wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen VerpflichtungSRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach einem Verpflichtungsaustausch oder einer Substitution (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Änderung der besonderen VerpflichtungCRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden).
Nukleare ProduktionNPErhöhung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Nuklearer VerlustNLVerringerung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Absender/Empfänger-DifferenzDIAbsender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19)
NeumessungNMIn der MBZ gebuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist.
BilanzberichtigungBJIn der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für seine eigenen Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht.
Nicht nachgewiesenes MaterialMFBuchausgleich für nicht nachgewiesenes Material. Entspricht der Differenz zwischen realem Endbestand (PE) und Buchendbestand (BA) im Materialbilanzbericht (Anhang IV). Als ursprüngliches Datum gilt das Datum der Realbestandsaufnahme, das Buchungsdatum muss nach dem Datum der Realbestandsaufnahme liegen.
RundungRARundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll.
IsotopenausgleichR5Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der Materialbilanzzone bringen soll.
MaterialproduktionMPKernmaterialmenge, die aus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnen wurde und überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt.
Beendigung der VerwendungTUKernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die

i) in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist oder

ii) in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird.

Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.

BuchendbestandBABuchbestand am Ende eines Berichtszeitraums und zum Zeitpunkt der Aufnahme des realen Bestands, getrennt nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung.


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