umwelt-online: Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 der Kommission vom 8. Februar 2005 über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen (3)

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11. BATCHICHARGE:

Die Chargenbezeichnung kann vom Betreiber gewählt werden, es gilt jedoch Folgendes:

  1. Im Fall der Bestandsänderung "Eingang (RD)" ist die vom Absender gewählte Chargenbezeichnung zu verwenden;
  2. eine Chargenbezeichnung darf in derselben Materialbilanzzone nicht nochmals für eine andere Charge benutzt werden.

12. KMPISMP:

Schlüsselmesspunkt. Die Codes werden der betroffenen Anlage in den besonderen Kontrollbestimmungen mitgeteilt. Wurden keine Codes festgelegt, ist "&" zu verwenden.

13. MEASUREMENT/MESSUNG:

Die Grundlage, auf der die Menge des gemeldeten Kernmaterials ermittelt wurde, ist anzugeben. Einer der folgenden Codes ist zu verwenden:

Gemessen Geschätzt Erläuterungen
MEIn der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird.
NFIn einer anderen Materialbilanzzone.
TGIn der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer Aufstellung des realen Bestandes angeführt wurden.
LHIn einer anderen Materialbilanzzone, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer Aufstellung des realen Bestandes für die jetzige Materialbilanzzone angeführt wurden.

14. MATERIAL FORM/MATERIALFORM:

Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Hauptmaterialform Unterkategorie Code
Erz OR
Konzentrat YC
Uranhexafluorid (UF6) U6
Urantetrafluorid (UF4) U4
Urandioxid (U02) U2
Urantrioxid (U03) U3
Uranoxid (U30S) Ug
Thoriumoxid (ThO2) T2
LösungNitratLN
FluoridLF
SonstigeLO
PulverHomogenPH
HeterogenPN
KeramikTablettenCP
KugelnCS
SonstigeCO
MetallReinMP
LegiertMA
BrennstoffStäbeER
PlattenEP
BündelEB
AnordnungenEA
SonstigeEO
Versiegelte Strahlenquellen QS
Kleine Mengen/Proben SS
ProduktionsabfallHomogenSH
Heterogen (Kehricht, Sinterschlacke, Schlämme, Feinanteile, sonstige)SN
Fester AbfallHülsenAH
Gemischt (Kunststoff, Handschuhe, Papier usw.)AM
Kontaminierte AusrüstungAC
SonstigerAO
Flüssiger AbfallSchwachaktivWL
MittelaktivWM
HochaktivWH
Konditionierter AbfallGlasNG
BitumenNB
BetonNC
SonstigerNO

15. MATERIAL CONTAINER/MATERIALBEHÄLTER

Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Behälterart Code
ZylinderC
PackungP
FassD
Gesonderte BrennelementeinheitS
TransportkäfigB
FlascheF
Tank, sonstiges GefäßT
Sonstige0

16. MATERIAL STATE/MATERIALZUSTAND:

Folgende Codes sind zu verwenden:

Zustand Code
Unbestrahltes KernmaterialF
Bestrahltes KernmaterialI
AbfallW
Nicht rückgewinnbares MaterialN

17. MBA FROM/VON MBZ:

Nur bei den Bestandsänderungscodes RD und RF zu verwenden. Bei dem Bestandsänderungscode RD ist der Code der versendenden Materialbilanzzone anzugeben. Ist dieser Code unbekannt, ist der Code "F", "Q" oder "W" (für die versendende MBZ in Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder einem Nicht-Kernwaffenstaat) anzugeben. Name und Anschrift des Absenders sind vollständig in das Feld "Bemerkungen" (40) einzutragen. Bei dem Bestandsänderungscode RF ist der Ländercode des Ausfuhrstaats oder - soweit bekannt - der MBZ-Code der ausführenden Anlage anzugeben. Name und Anschrift des Absenders sind vollständig in das Feld "Bemerkungen" (40) einzutragen.

18. MBA TO/AN MBZ:

Nur bei den Bestandsänderungscodes SD und SF zu verwenden. Bei dem Bestandsänderungscode SD ist der Code der empfangenden Materialbilanzzone anzugeben. Ist dieser Code unbekannt, ist der Code "F", "Q" oder "W" (für die empfangende MBZ in Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder einem Nicht-Kernwaffenstaat) anzugeben; Name und Anschrift des Empfängers sind vollständig in das Feld "Bemerkungen" (40) einzutragen. Bei dem Bestandsänderungscode SF ist der Ländercode des Einfuhrstaats oder - soweit bekannt - der MBZ-Code der einführenden Anlage anzugeben. Name und Anschrift des Empfängers sind vollständig in das Feld "Bemerkungen" (40) einzutragen.

19. PREVIOUS BATCH/VORHERIGE CHARGE:

Chargenbezeichnung vor der Änderung der Charge. Die Chargenbezeichnung nach Änderung der Charge ist in Feld 11 anzugeben.

20. ORIGINAL DATEIURSPRÜNGLICHES DATUM:

Im Fall einer Berichtigung sind Tag, Monat und Jahr, an denen die zu berichtigende Buchungszeile ursprünglich gebucht wurde, anzugeben. Bei Korrekturketten ist das ursprüngliche Datum stets das Buchungsdatum der ersten Zeile in der Kette. Bei Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) ist das ursprüngliche Datum der Zeitpunkt, an dem die Bestandsänderung eingetreten ist.

21. PIT DATEIDATUM DER REALEN BESTANDSAUFNAHME:

Datum der realen Bestandsaufnahme entsprechend der Angabe im Materialbilanzbericht, auf dem der Buchausgleich für MUF (nicht nachgewiesenes Material) beruht. Zu verwenden nur mit dem Bestandsänderungscode MF.

22. LINE NUMBER/ZEILENNUMMER:

Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos.

23. ACCOUNTING DATE/BUCHUNGSDATUM:

Tag, Monat und Jahr, an denen die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde.

24. ITEMS/POSTEN:

Die Anzahl der zur Charge gehörenden Posten ist jeweils anzugeben. Umfasst eine Bestandsänderung mehrere Zeilen, muss die Summe der angegebenen Anzahl von Posten der Gesamtzahl der Posten entsprechen, die zur gleichen Transaktionsnummer gehören. Umfasst die Transaktion mehr als ein Element, so ist die Anzahl der Posten in den Buchungen nur für die Elementkategorie mit dem höchsten strategischen Wert anzugeben (in absteigender Reihenfolge: P, H, L, N, D, T).

25. ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE:

Folgende Codes sind zu verwenden:

Kernmaterialkategorie Code
PlutoniumP
Hochangereichertes Uran (20 % Anreicherung und darüber)H
Schwach angereichertes Uran (höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung)L
NatururanN
Abgereichertes UranD
ThoriumT

26. ELEMENT WEIGHTIELEMENTGEWICHT:

Es ist das Gewicht der in Feld 25 aufgeführten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

27. ISOTOPE/ISOTOP:

Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird (28). Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233.

28. FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT:

Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderung, soweit sie angereichertes Uran betrifft, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

29. ISOTOPIC COMPOSITION/ISOTOPENZUSAMMENSETZUNG:

Soweit in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart, ist als U- und/oder Pu-Isotopenzusammensetzung im Format eine Aufzählung der Gewichte [Zahl (18,3)] anzugeben, wobei die Gewichte von U-233, U-234, U-235, U-236 und U-238 bzw. von Pu-238, Pu-239, Pu-240, Pu-241 und Pu-242 durch Semikolon getrennt aufzuführen sind. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

30. OBLIGATIONSVERPFLICHTUNG:

Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit.

31. PREVIOUS CATEGORY/VORHERIGE KATEGORIE:

Code der Kernmaterialkategorie vor der Kategorieänderung. Der entsprechende Code nach der Änderung ist in Feld 25 anzugeben. Zu verwenden nur mit den Bestandsänderungscodes CE, CB und CC.

32. PREVIOUS OBLIGATIONSVORHERIGE VERPFLICHTUNG:

Code der besonderen Kontrollverpflichtung, der für das Kernmaterial vor der Änderung galt. Der entsprechende Verpflichtungscode nach der Änderung ist in Feld 30 anzugeben. Zu verwenden nur mit den Bestandsänderungscodes BR, CR, PR und SR.

33. CAM-CODE FROMICAM-CODE ABSENDER:

Code für Anlagen des Anhangs I-G, die Material versenden. Der entsprechende Code wird dem Betreiber [oder der Stelle] von der Kommission mitgeteilt. Für diese Betreiber gelten vereinfachte Meldeverfahren.

34. CAM-CODE TO/CAM-CODE EMPFÄNGER:

Code für Anlagen des Anhangs I-G, die Material empfangen. Der entsprechende Code wird dem Betreiber [oder der Stelle] von der Kommission mitgeteilt. Für diese Betreiber gelten vereinfachte Meldeverfahren.

35. DOCUMENT/DOKUMENT:

Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokument(e).

36. CONTAINER ID/BEHÄLTER ID:

Vom Betreiber festgelegte Behälternummer. Fakultatives Datenelement für Fälle, in denen die Behälternummer nicht in der Chargenbezeichnung erscheint.

37. CORRECTION/BERICHTIGUNG:

Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

CodeErläuterungen
DStreichung. Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer 4 in Feld 38, der Zeilennummer 22 in Feld 39 und des CRC 42 in Feld 43, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
AZusatz (als Bestandteil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist anzugeben mit allen Datenfeldern, einschließlich der Felder "vorheriger Bericht" 38 und "vorherige Zeile" 39. Im Feld "vorherige Zeile" 39 ist die Zeilennummer 22 der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Streichung/Zusatzpaar ersetzt wird.
LSpätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist anzugeben mit allen Datenfeldern, einschließlich des Feldes "vorheriger Bericht" 38. Im Feld "vorheriger Bericht" 38 ist die Berichtsnummer 4 des Berichts anzugeben, in den die Spätbuchungszeile hätte aufgenommen werden müssen.

38. PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT:

Anzugeben ist die Berichtsnummer (4) der zu berichtigenden Zeile.

39. PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE:

Bei Streichungen oder Zusätzen als Bestandteil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (22) der zu berichtigenden Zeile anzugeben.

40. COMMENT/BEMERKUNGEN:

Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen).

41. BURN-UP/ABBRAND:

Bei Bestandsänderungen des Typs NP oder NL in Kernreaktoren, Abbrand in MWd/t.

42. CRC:

Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit.

43. PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC:

Hash-Code der zu berichtigenden Zeile.

44. ADVANCE NOTIFICATION/VORAUSMELDUNG:

Referenzcode für die Vorausmeldung (Artikel 20 und 21). Zu verwenden bei den Bestandsänderungen SF und RF und bei solchen Bestandsänderungen des Typs SD und RD, wo die Staaten, in denen Absender und Empfänger ihren Standort haben, nicht Vertragspartei des gleichen Kontrollübereinkommens mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und Euratom sind.

45. CAMPAIGNIKAMPAGNE:

Eindeutige Identifikation der Wiederaufarbeitungskampagne. Nur zu verwenden bei Bestandsänderungen in Prozessmaterialbilanzzone(n) von Wiederaufarbeitungsanlagen für abgebrannten Brennstoff.

46. REACTOR/REAKTOR:

Eindeutige Identifikation des Reaktors, aus dem bestrahlter Brennstoff gelagert oder wiederaufgearbeitet wird. Nur zu verwenden bei Bestandsänderungen in Lagern für abgebrannten Brennstoff oder Wiederaufarbeitungsanlagen.

47. ERROR PATHIFEHLERPFAD:

Sondercode zur Beschreibung von Messfehlern und ihrer Fortpflanzung zum Zweck der Materialbilanzauswertung. Die Codes werden zwischen der Anlage und der Kommission vereinbart.

Allgemeine Bemerkungen zum Erstellen der Berichte

  1. Im Fall der Weitergabe von Kernmaterial hat der Absender dem Empfänger alle notwendigen Angaben für den Bestandsänderungsbericht zur Verfügung zu stellen.
  2. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen.
  3. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen "plus", "minus", "Schrägstrich, % "Sternchen", "Leerzeichen", "gleich", "größer als", "kleiner als", "Punkt", "Komma", "Klammer auf`, "Klammer zu", "Doppelpunkt", "Dollar", "Prozent", "Anführungsstrich", "Strichpunkt", "Fragezeichen" und "& -Zeichen".
  4. Nach Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.
  5. Die Berichte sind in einem zwischen der Kommission und den Betreibern vereinbarten weltweit anerkannten Kennsatz-Meldeformat zu erstellen.
  6. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und digital unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.

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Materialbilanzbericht (MBR) Anhang IV


Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen #
MBAZeichen 4MBZ-Code der meldenden MBZ1
Report typeZeichen 1M für Materialbilanzbericht2
Report dateTTMMJJJJAbschlussdatum des Berichts3
Start reportTTMMJJJJStartdatum des MBR (Datum der letzten PIT + 1 Tag)4
End reportTTMMJJJJAbschlussdatum des MBR (Datum der laufenden PIT)5
Report numberZahl 8Laufende Nummer, lückenlos6
Element-categoryZeichen 1Kernmaterialkategorie7
Une countZahl 8Gemeldete Gesamtzeilenzahl8
Reporting personZeichen 30Name der für den Bericht zuständigen Person9
IC codeZeichen 2Art der Bestandsänderung10
Une numberZahl 8Laufende Nummer, lückenlos11
Element weightZahl (24.3)Elementgewicht12
IsotopeZeichen 1G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-23313
Fissile weightZahl (24.3)Gewicht des spaltbaren Isotops14
ObligationZeichen 2Kontrollverpflichtung15
CorrectionZeichen 1D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Streichung/Zusatz-Paares, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze)16
Previous reportZahl 8Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile17
Previous lineZahl 8Nummer der zu berichtigenden Buchungszeile18
CommentZeichen (256)Kommentar des Betreibers19
CRCZahl 20Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle20
Previous CRCZahl 20Zu korrigierender Hash-Zeilencode21

Erläuterungen

1. MBAIMBZ:

Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt.

2. REPORT TYPE/BERICHTSART:

M für Materialbilanzberichte.

3. REPORT DATE/BERICHTSDATUM:

Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde.

4. START REPORT/BERICHTSBEGINN:

Beginndatum des MBR, Tag unmittelbar nach dem Tag der vorherigen Realbestandsaufnahme.

5. END REPORT/BERICHTSENDE:

Schlussdatum des MBR, Datum der laufenden Realbestandsaufnahme.

6. REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER:

Laufende Nummer, lückenlos.

7. ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE:

Folgender Code für Kernmaterialkategorien ist zu verwenden:

Kernmaterialkategorie Code
PlutoniumP
Hochangereichertes Uran (20 % Anreicherung und darüber)H
Schwach angereichertes Uran (höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung)L
NatururanN
Abgereichertes UranD
ThoriumT

8. LINE COUNTIZEILENZAHL:

Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen.

9. REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER:

Name der für den Bericht zuständigen Person.

10. IC-CODE:

Die verschiedenen Arten von Bestandsänderungen und Bestandsinformationen sind in nachstehender Reihenfolge einzutragen. Dabei sind folgende Codes zu verwenden:

Bezeichnung Code Erläuterung
Realer AnfangsbestandPBRealer Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums (muss dem realen Bestand am Ende des vorherigen Berichtszeitraums entsprechen).
Bestandsänderungen (nur Codes der nachstehenden Liste) Für jede Art von Bestandsänderung ist eine zusammengefasste Buchungszeile für den gesamten Berichtszeitraum einzutragen (erst Zugänge, dann Abgänge).
BuchendbestandBABuchbestand am Ende des Berichtszeitraums. Muss der arithmetischen Summe der obigen MBR-Buchungen entsprechen.
Realer EndbestandPERealer Bestand am Ende des Berichtszeitraums.
Nicht nachgewiesenes MaterialMFNicht nachgewiesenes Material. Ist zu berechnen als .xealer Endbestand (PE)" minus "Buchendbestand (BA)".

 

Bei Bestandsänderung ist einer der folgenden Codes zu verwenden:

Bezeichnung Code Erläuterung
EingangRDEingang von Kernmaterial aus einer MBZ in der Europäischen Union.
EinfuhrRFEinfuhr von Kernmaterial aus einem dritten Staat.
Eingang aus nicht überwachter TätigkeitRNEingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
VersandSDVersand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union.
AusfuhrSFAusfuhr von Kernmaterial in einen dritten Staat.
Versand zu nicht überwachter TätigkeitSNVersand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34).
Überführung zu konditioniertem AbfallTCIn Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z.B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
In die Umwelt überführter AbfallTEIn Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.
Überführung zu zurückbehaltenem AbfallTWIn Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Aufbereitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, von der sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen.
Rückführung von konditioniertem AbfallFCRückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft.
Rückführung von zurückbehaltenem AbfallFWRückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Aufbereitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für einen Versand aus der MBZ entnommen wird.
Unfallbedingter VerlustLAUnwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes im MBR ist nur dann zulässig, wenn bei Eintreten oder Bekanntwerden der Bestandsänderung ein Sonderbericht an die Kommission gesandt worden ist.
Unfallbedingter GewinnGAUnerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes im MBR ist nur dann zulässig, wenn bei Eintreten oder Bekanntwerden der Bestandsänderung ein Sonderbericht an die Kommission gesandt worden ist.
Änderung der KategorieCEBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses.
Änderung der KategorieCBBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs.
Änderung der KategorieCCBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden.
Änderung der besonderen VerpflichtungBRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Uranbestands nach einem Vermengungsvorgang.
Änderung der besonderen VerpflichtungPRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt.
Änderung der besonderen VerpflichtungSRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach Austausch einer Verpflichtung oder Substitution.
Änderung der besonderen VerpflichtungCRBuchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle.
Nukleare ErzeugungNPErhöhung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Nuklearer VerlustNLVerringerung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung.
Absender/Empfänger-DifferenzDIAbsender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19).
NeumessungNMIn der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und die weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist.
BilanzberichtigungBJIn der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für eigene Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht.
RundungRARundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll.
IsotopenausgleichR5Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der MBZ bringen soll.
MaterialproduktionMPAus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnene Kernmaterialmenge, die überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt.
Beendigung der NutzungTUKernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die

i) in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist oder

ii) in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird.

Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen.

11. LINE NUMBER/ZEILENNUMMER:

Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos.

12. ELEMENT WEIGHTIELEMENTGEWICHT:

Es ist das Gewicht der in Feld 7 genannten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

13. ISOTOPE/ISOTOP:

Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233.

14. FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT:

Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderungen, soweit sie angereichertes Uran betreffen, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden.

15. OBLIGATIONSVERPFLICHTUNG:

Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit.

16. CORRECTION/BERICHTIGUNG:

Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden:

Code Erläuterung
DStreichung. Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer 6 in Feld 17, der Zeilennummer 11 in Feld 18 und des CRC 20 in Feld 21, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
AZusatz (als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschl. der Felder "vorheriger Bericht" 17 und "vorherige Zeile" 18. Im Feld "vorherige Zeile" 18 ist die Zeilennummer 11 der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Paar aus Streichung und Zusatz ersetzt wird.
LSpätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich des Feldes "vorheriger Bericht" 17. Das Feld "vorheriger Bericht" 17 muss die Berichtsnummer 6 des Berichts enthalten, in den die Spätbuchungszeile hätte eingefügt werden müssen.

17. PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT:

Angabe der Berichtsnummer 6 der zu berichtigenden Buchungszeile.

18. PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE:

Bei Streichungen oder Zusätzen als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer 11 der zu berichtigenden Buchungszeile anzugeben.

19. COMMENT/BEMERKUNGEN

Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen).

20. CRC:

Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit.

21. PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC:

Hash-Code der zu berichtigenden Zeile.

Allgemeine Bemerkungen zum Erstellen der Berichte

Die allgemeinen Bemerkungen 2, 3, 4, 5 und 6 am Ende des Anhangs III gelten entsprechend.

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Aufstellung des realen Bestands (PIL) Anhang V


Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen #
MBAZeichen 4MBZ-Code der meldenden MBZ1
Report typeZeichen 1P für Aufstellung des realen Bestands2
Report dateTrffl JAbschlussdatum des Berichts3
Report numberZahl 8Laufende Nummer, lückenlos4
PIT dateTrffl JDatum der Realbestandsaufnahme5
Line countZahl 8Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen6
Reporting personZeichen 30Name der für den Bericht zuständigen Person7
PIL_ITEM_IDZahl 8Laufende Nummer8
BatchZeichen 20Eindeutige Identifikation einer Kernmaterialcharge9
KMPZeichen 1Schlüsselmesspunkt.10
MeasurementZeichen 1Messcode11
Element categoryZeichen 1Kernmaterialkategorie12
Material formZeichen 2Materialformcode13
Material containerZeichen 1Materialbehältercode14
Material stateZeichen 1Materialzustandscode15
Line numberZahl 8Laufende Nummer, lückenlos16
ItemsZahl 6Anzahl der Posten17
Element weightZahl (24.3)Elementgewicht18
IsotopeZeichen 1G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-23319
Fissile weightZahl (24.3)Gewicht des spaltbaren Isotops20
ObligationZeichen 2Kontrollverpflichtung21
DocumentZeichen (70)Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokumente22
Container IDZeichen 20Vom Betreiber festgelegte Behälteridentifikation23
CorrectionZeichen 1D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze)24
Previous reportZahl 8Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile25
Previous lineZahl 8Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile26
CommentZeichen (256)Kommentar des Betreibers27
CRCZahl 20Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle28
Previous CRCZahl 20Hash-Code der zu berichtigenden Zeile29
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