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Regelwerk, EU 2009, Wasser - EU Bund

Entscheidung 2009/64/EG der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 119)

(ABl. Nr. L 23 vom 27.01.2009 S. 32;
Beschl. (EU) 2017/1583 - ABl. Nr. L 239 vom 19.09.2017 S. 34 aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 des Beschl.'es (EU)2017/1583

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) beschreibt die Kriterien und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren.

(2) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) "Wasserbeschaffenheit - Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren" wird gemäß Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren festgelegt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 21. Januar 2009


1) ABl. Nr. L 64 vom 04.03.2006 S. 37.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE