Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2011, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
(ABl. Nr. L 31 vom 05.02.2011 S. 1, ber. 2014 L 294 S. 51;
VO (EU) 1100/2012 - ABl. Nr. L 327 vom 27.11.2012 S. 16;
VO (EU) 517/2013 - ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 1;
VO (EU) 735/2013 - ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2013 S. 23;
VO (EU) 81/2014 - ABl. Nr. L 28 vom 31.01.2014 S. 2;
VO (EU) 2015/147 - ABl. Nr. L 26 vom 31.01.2015 S. 3;
VO (EU) 2016/111 - ABl. Nr. L 23 vom 29.01.2016 S. 1;
VO (EU) 2017/149 - ABl. Nr. L 23 vom 28.01.2017 S. 1;
VO (EU) 2018/137 - ABl. Nr. L 25 vom 30.01.2018 S. 1;
VO (EU) 2019/132 - ABl. L 25 vom 29.01.2019 S. 12 A;
VO (EU) 2019/1163 - ABl. L 182 vom 08.07.2019 S. 33 A, ber. 2021 L 355 S. 142;
VO (EU) 2020/115 - ABl. L 22 vom 28.01.2020 S. 1 A;
VO (EU) 2021/49 - ABl. L 23 vom 25.01.2021 S. 5 A;
VO (EU) 2022/113 - ABl. L 19 vom 28.01.2022 S. 7;
VO (EU) 2022/149 - ABl. L 25 vom 04.02.2022 S. 7 A;
VO (EU) 2022/595 - ABl. L 114 vom 12.04.2022 S. 60 A;
VO (EU) 2022/1356 - ABl. L 205 vom 05.08.2022 S. 1 A;
VO (EU) 2022/2073 - ABl. L 280 vom 28.10.2022 S. 1 A;
VO (EU) 2023/156 - ABl. L 22 vom 24.01.2023 S. 8 A;
VO (EU) 2023/2694 - ABl. L 2023/2694 vom 28.11.2023;
VO (EU) 2024/426 - ABl. L 2024/426 vom 30.01.2024;
VO (EU) 2024/2465 - ABl. L 2024/2465 vom 12.09.2024 A;
VO (EU) 2024/2663 - ABl. L 2024/2663 vom 09.10.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215, Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien 1,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Beschluss 2011/72/GASP ist vorgesehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum bestimmter Personen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft des Landes bringen und die Entwicklung der Demokratie in Tunesien untergraben, oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und der Personen, die mit ihnen in Verbindung stehen, eingefroren werden. Diese natürlichen und juristischen Personen und Organisationen sind im Anhang des Beschlusses aufgeführt.
(2) Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; daher bedarf es für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(3) Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Diese Verordnung sollte unter Wahrung dieser Rechte angewandt werden.
(4) In Anbetracht der spezifischen Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit in der Region, die von der Situation in Tunesien ausgeht, und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.
(5) Das Verfahren zur Änderung der Listen in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Listen erfahren, so dass sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Werden Bemerkungen oder wesentliche neue Beweise eingereicht, sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Bemerkungen überprüfen und die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend unterrichten.
(6) Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Ereichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit innerhalb der Union müssen die Namen und übrigen sachdienlichen Angaben zu den natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dieser Verordnung eingefroren werden müssen, veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr 2 und der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr 3 erfolgen.
(7) Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind, die vom Rat nach Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2011/72/GASP als für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich ermittelt worden sind, oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen, werden eingefroren.
(2) Den in den Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3) Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.
Im Falle des Todes einer in Anhang I aufgeführten Person gilt Folgendes:
(1) Anhang I enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
(2) Anhang I enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlich sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.
(1) Abweichend von Artikel 2 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
(2) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 erteilte Genehmigung.
(1) Artikel 2 Absätze 1 und 2 findet keine Anwendung auf die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 2 Absätze 1 und 2 unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Zurverfügungstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich ist, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen.
(3) Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang eines Genehmigungsantrags nach Absatz 2 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen oder keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der einschlägigen zuständigen Behörde, so gilt die Genehmigung als erteilt.
(4) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 2 und 3 erteilte Genehmigung innerhalb von vier Wochen nach einer solchen Erteilung.
(2) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.
(1) Artikel 2 Absatz 2 gilt nicht für die auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von
sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen nach Artikel 2 Absatz 1 eingefroren werden.
(2) Artikel 2 Absatz 2 hindert die Finanz- und Kreditinstitute in der Union nicht daran, Gelder, die auf das Konto einer in der Liste geführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, auf den eingefrorenen Konten gutzuschreiben, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden. Die Finanz- und Kreditinstitute unterrichten unverzüglich die betreffende zuständige Behörde über diese Transaktionen.
Schuldet eine in Anhang I aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die von der betreffenden Person, Organisation oder Einrichtung vor dem Datum geschlossen wurden beziehungsweise für sie entstanden sind, an dem diese Person, Organisation oder Einrichtung benannt wurde, so können die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 2 die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie ihre Führungskräfte und Beschäftigten, die im guten Glauben, im Einklang mit dieser Verordnung zu handeln, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder ihre Bereitstellung ablehnen, können hierfür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass das Einfrieren oder das Zurückhalten der Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen auf Fahrlässigkeit beruht.
(2) Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt haben, können im Zusammenhang mit dem Verbot nach Artikel 2 Absatz 2 nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen dieses Verbot verstoßen.
(1) Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Anzeigepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,
(2) Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.
(3) Absatz 2 hindert Mitgliedstaaten nicht daran, diese Informationen im Einklang mit ihrem nationalem Recht mit den betreffenden Behörden Tunesiens und anderen Mitgliedstaaten auszutauschen, soweit dies zur Unterstützung der Abschöpfung veruntreuter Vermögenswerte erforderlich ist.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und teilen einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen mit, insbesondere über Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile einzelstaatlicher Gerichte.
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
(1) Beschließt der Rat, eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung den in Artikel 2 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu unterwerfen, so ändert er Anhang I entsprechend.
(2) Der Rat setzt die in den Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entweder auf direktem Weg, falls deren Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dabei diesen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3) Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.
(4) Die Liste in Anhang I wird in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate überprüft.
(5) Der Rat ändert erforderlichenfalls die Liste in Anhang I, sobald er feststellt, dass die Bedingungen des Artikels 2a für die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder die von dieser gehalten oder kontrolliert wurden, nicht mehr erfüllt sind.
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängenden Sanktionen und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Sanktionen angewandt werden. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
(2) Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission diese Vorschriften unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und notifizieren ihr jede spätere Änderung.
Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Anschrift und die anderen Kontaktdaten verwendet, die Anhang II angegeben sind.
Diese Verordnung gilt
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
2) ABl. Nr. L 8 vom 12.01.2001 S. 1.
3) ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995 S. 31.
Anhang I 19 20 21 22 22a 22b 23 24 24 |
A. Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen 22 22a 22b 23 24 24a
Name | Angaben zur Identifizierung | Gründe | |
1. | Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Geburtsort:
Hammam-Sousse Geburtsdatum: 3. September 1936 Staatsangehörigkeit: tunesisch Personalausweisnummer: 00354671 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
2. | Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 24. Oktober 1956 Personalausweisnummer: 00683530 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
3. | Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 4. März 1944 Personalausweisnummer: 05000799 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
4. | - gestrichen - | ||
5. | Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 2. Dezember 1981 Personalausweisnummer: 04682068 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
6. | Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 16. Januar 1987 Personalausweisnummer: 00299177 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
7. | Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 17. Juli 1992 Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 09006300 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Leila Trabelsi (Nummer 2). |
8. | Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 5. November 1962 Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 - El Menzah - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00777029 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
9. | Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 24. Juni 1948 Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 - Carthage - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00104253 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
10. | Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Radès Geburtsdatum: 19. Februar 1953 Letzte bekannte Anschrift: Rue d"Aristote 21 - Karthago Salammbô Personalausweisnummer: 00403106 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
11. | Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 26. August 1974 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 - Karthago Presidence Personalausweisnummer: 05417770 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 26. April 1950 Personalausweisnummer: 00178522 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. | |
13. | Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 25. September 1955 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 - Salammbô - Carthage - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05150331 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
14. - gestrichen - | |||
15. | Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: La Marsa Geburtsdatum: 5. Mai 1959 Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa Personalausweisnummer: 00046988 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
16. | Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 1. Februar 1960 Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 - Gammarth Supérieur Personalausweisnummer: 00235016 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
17. | Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 5. März 1957 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 - Gammarth Supérieur Personalausweisnummer: 00547946 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
18. | - gestrichen - | ||
19. | Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 25. Juni 1975 Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05417907 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), verheiratet mit Mourad MEHDOUI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
20. | Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 3. Mai 1962 Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 05189459 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
21. | - gestrichen - | ||
22. | - gestrichen - | ||
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24. | Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 29. Januar 1988 Letzte bekannte Anschrift: Rue Mohamed Makhlouf 4 - El Manar.2 - Tunis, Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor des Unternehmens Stafim Peugeot, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
25. | Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 13. Januar 1959 Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin - Sidi Bousaid - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 00400688 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
26. - gestrichen - | |||
27. - gestrichen - | |||
29. | Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Le Bardo Geburtsdatum: 8. März 1963 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 - Carthage Personalausweisnummer: 00589758 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Slim Zarrouk (Nummer 30). |
30. | Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 13. August 1960 Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 - Karthago Personalausweisnummer: 00642271 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
31. | Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 22. November 1949 Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02951793 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
32. | Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 13. März 1947 Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02800443 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
33. | Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 16. Mai 1952 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 02914657 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
34. | Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Sousse Geburtsdatum: 18. September 1956 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l"Imam Muslim- Khezama Ouest- Sousse Personalausweisnummer: 02804872 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
35. | Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsdatum: 28. Oktober 1938 Personalausweisnummer: 02810614 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
36. | - gestrichen - | ||
37. | - gestrichen - | ||
38. | - gestrichen - | ||
39. | - gestrichen - | ||
40. | Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Hammam-Sousse Geburtsdatum: 8. Oktober 1978 Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse Personalausweisnummer: 05590835 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
41. | - gestrichen - | ||
42. | Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Monastir Geburtsdatum: 30. August 1982 Personalausweisnummer: 08434380 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: weiblich Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR | Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Hayet Ben Ali (Nummer 33). |
43. | - gestrichen - | ||
44. | - gestrichen - | ||
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46. | Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch Geburtsort: Paris, Frankreich Geburtsdatum: 27. Oktober 1966 Personalausweisnummer: 05515496 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben. Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
47. | - gestrichen - | ||
48. | Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI | Staatsangehörigkeit: tunesisch Geburtsort: Tunis, Tunesien Geburtsdatum: 28. August 1974 Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 - El Manar 2 - Tunis, Tunesien Personalausweisnummer: 04622472 Ausstellender Staat: Tunesien Geschlecht: männlich Weitere Angaben: Verstorben, Kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht: 21 22 22a 22b 24 24a
Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz
Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:
Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz
1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Ben Ali vertrat.
2. Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.
3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
4. - gestrichen -
5. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht bgeschlossen.
Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.
6. Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.
7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.
8. Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren.
9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 13. und am 16. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
10. Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
11. Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi missachtet wurden.
13. Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi am 23. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
14. - gestrichen -
15. Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
16. Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
17. Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
18. - gestrichen -
19. Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed Nacef am 20. Februar 2012 in Anwesenheit ihrer Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde, dass sie in den mündlichen Verhandlungen vor Gericht von Anwälten unterstützt wurde und dass sie von ihrem Recht, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, Gebrauch gemacht hat.
20. Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
21. - gestrichen -
22. - gestrichen -
23. - gestrichen -
24. Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed Ben Gaied am 22. September 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
25. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar 2015, am 10. April 2015 und am 2. Dezember 2015 in mehreren Rechtssachen in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde.
Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr CHIBOUB in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig.
26. - gestrichen -
27. - gestrichen -
29. Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 5. Oktober 2011 und am 18. Oktober 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
30. Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
31. Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
32. Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.
33. Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
34. Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
35. Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
36. - gestrichen -
37. - gestrichen -
38. - gestrichen -
39. - gestrichen -
40. Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
41. - gestrichen -
42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina am 19. und am 25. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
43. - gestrichen -
44. - gestrichen -
45. - gestrichen -
46. Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI
Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.
In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
47. - gestrichen -
48. Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI
Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.
Anhang II 19 22 24 |
BELGIEN
https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions
BULGARIEN
https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions
TSCHECHIEN
https://fau.gov.cz/en/international-sanctions
DÄNEMARK
https://um.dk/udenrigspolitik/sanktioner/ansvarlige-myndigheder
DEUTSCHLAND
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html
ESTLAND
https://vm.ee/en/sanctions-arms-and-export-control/international-sanctions
IRLAND
https://www.dfa.ie/our-role-policies/ireland-in-the-eu/eu-restrictive-measures/
GRIECHENLAND
http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html
SPANIEN
https://www.exteriores.gob.es/en/PoliticaExterior/Paginas/SancionesInternacionales.aspx
FRANKREICH
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/
KROATIEN
https://mvep.gov.hr/foreign-policy/restrictive-measures/271988
ITALIEN
https://www.esteri.it/en/politica-estera-e-cooperazione-allo-sviluppo/politica_europea/misure_deroghe/
ZYPERN
https://mfa.gov.cy/themes/
LETTLAND
https://www.fid.gov.lv/en
LITAUEN
https://www.urm.lt/en/lithuania-in-the-region-and-the-world/lithuanias-security-policy/international-sanctions/997
LUXEMBURG
https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/organisations-economiques-int/mesures-restrictives.html
UNGARN
https://kormany.hu/kulgazdasagi-es-kulugyminiszterium/ensz-eu-szankcios-tajekoztato
MALTA
https://smb.gov.mt/
NIEDERLANDE
https://www.government.nl/topics/international-sanctions
ÖSTERREICH
https://www.bmeia.gv.at/themen/aussenpolitik/europa/eu-sanktionen-nationale-behoerden/
POLEN
https://www.gov.pl/web/dyplomacja/sankcje-miedzynarodowe
https://www.gov.pl/web/diplomacy/international-sanctions
PORTUGAL
https://portaldiplomatico.mne.gov.pt/politica-externa/medidas-restritivas
RUMÄNIEN
http://www.mae.ro/en/node/2123
SLOWENIEN
https://www.gov.si/en/topics/restrictive-measures/
SLOWAKEI
https://www.mzv.sk/en/web/en/diplomacy/international-sanctions
FINNLAND
https://um.fi/international-sanctions
SCHWEDEN
https://www.government.se/government-policy/foreign-and-security-policy/international-sanctions/
Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA) |
Rue de Spa 2/Spastraat 2 |
1049 Bruxelles/Brussel, Belgien |
E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu |
ENDE |