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Regelwerk, EU 2011, Lebensmittel - Futtermittel

Verordnung (EU) Nr. 337/2011 der Kommission vom 7. April 2011 zur Zulassung einer Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase und Endo-1,3(4) -beta-Glucanase als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel, entwöhnte Ferkel und Mastschweine (Zulassungsinhaber: Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 94 vom 08.04.2011 S. 19;
VO (EU) 2019/221 - ABl. L 35 vom 07.02.2019 S. 28 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2023/1703 - ABl. L 221 vom 08.09.2023 S. 3 aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 3 der VO (EU) 2023/1703

Änd.: Titel 19

Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang der vorliegenden Verordnung beschriebenen Zubereitung vorgelegt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" einzuordnen ist, als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel, entwöhnte Ferkel und Mastschweine.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "die Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 10. November 2010 2 den Schluss, dass die im Anhang beschriebene Zubereitung unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat und dass dieser Zusatzstoff die zootechnischen Parameter der Zielart verbessern kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe vorgelegt hat.

(5) Die Bewertung der im Anhang beschriebenen Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und der Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. April 2011

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) EFSA Journal (2010); 8(12):1916.

.

Anhang 19


Kennnummer
des Zusatzstoffs
Name des
Zulassungsinhabers
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung,
Beschreibung, Analysemethode
Tierart oder
Tierkategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige BestimmungenGeltungsdauer
der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel
mit einem Feuchtigkeitsgehalt
von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.
4a15Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.Endo-1,4-beta-Xylanase

EC 3.2.1.8

Endo-1,3(4) -beta- Glucanase

EC 3.2.1.6

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung(fest bzw. flüssig) aus Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Trichoderma reesei (ATCC PTA5588), und Endo-1,3(4) -beta-Glucanase, gewonnen aus Trichoderma reesei (ATCC SD 2106), mit einer Mindestaktivität von 12 200 U 1/g bzw. 1 520 U 2/g

Charakterisierung des Wirkstoffs

Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Trichoderma reesei (ATCC PTA5588), und Endo-1,3(4) -beta-Glucanase, gewonnen aus Trichoderma reesei (ATCC SD 2106)

Analysemethoden 3

Charakterisierung des Wirkstoffs im Zusatzstoff, in den Vormischungen und in den Futtermitteln:

  • kolorimetrisches Verfahren zur Messung eines wasserlöslichen Farbstoffs, der durch die Aktivität von Endo-1,4-beta-Xylanase aus mit Azur in vernetzten Weizen-Arabinoxylansubstraten freigesetzt wird;
  • kolorimetrisches Verfahren zur Messung eines wasserlöslichen Farbstoffs, der durch die Aktivität von Endo-1,3(4) -beta-Glucanase aus mit Azurin vernetzten Gersten-Beta- Glucansubstraten freigesetzt wird.
Masttruthühner und Truthühner für Zuchtzwecke Legehennen-Endo-1,4-beta-Xylanase

1 220 U

Endo-1,3(4) -beta-Glucaö
nase

152 U


-
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
  2. Für die Verwendung in Futtermitteln mit hohem Gehalt an anderen Polysacchariden als Stärke (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 30 % Weizen, Gerste, Roggen und/oder Triticale.
  3. Sicherheitshinweise: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe bei der Handhabung.
  4. 4. Für Ferkel (entwöhnt) bis 35 kg Körpergewicht.
28. April
2021
Sonstiges Geflügel

Ferkel (entwöhnt)

Mastschweine

Endo-1,4-beta-Xylanase

610 U

Endo-1,3(4) -beta-Glucanase

76 U

1) 1 U ist die Enzymmenge, die 0,48 ¼mol reduzierende Zucker (Xyloseäquivalent) pro Minute bei einem pH-Wert von 4,2 und einer Temperatur von 50 °C aus Weizen-Arabinoxylan freisetzt.

2) 1 U ist die Enzymmenge, die 2,4 ¼mol reduzierende Zucker (Glucoseäquivalent) pro Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 50 °C aus Gerstenglucan freisetzt.

3) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter www.irmm.jrc.be/crlfeedadditives.


UWS Umweltmanagement GmbHENDE