umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (2)

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Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - KreditkarteAnhang VII


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
CCDL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
CCDL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CCDL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CCDL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CCDL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CCDL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
CCDL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CCDL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
CCDL9Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
CCDL10Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
CCDL11BeschäftigungsstatusBeschäftigungsstatus des Hauptschuldners:
Beschäftigt - Privatsektor (EMRS)
Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL)
Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK)
Arbeitslos (UNEM)
Selbständig (SFEM)
Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)
Student (STNT)
Rentner (PNNR)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CCDL12Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINJA
CCDL13KundentypKundentyp bei Originierung:
Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)
Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)
Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)
Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)
Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)
Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CCDL14PrimäreinkommenJährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CCDL15Art des PrimäreinkommensArt des in CCDL14 angegebenen Einkommens:
Bruttojahreseinkommen (GRAN)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)
Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)
Verfügbares Einkommen (DSPL)
Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CCDL16Währung des PrimäreinkommensWährung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden.JANEIN
CCDL17Überprüfung des PrimäreinkommensÜberprüfung des Primäreinkommens:
Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)
Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)
Überprüft (VRFD)
Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF)
Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CCDL18SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
CCDL19Datum der OriginierungDatum, an dem das Konto eröffnet wurde.JANEIN
CCDL20OriginierungskanalOriginierungskanal:
Internet (WEBI)
Zweigstelle (BRCH)
Telefonverkauf (TLSL)
Stand (STND)
Post (POST)
"White-Label" (WLBL)
Magazin (MGZN)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CCDL21WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
CCDL22Aktueller KapitalsaldoAngabe des aktuellen Gesamtbetrags, den der Schuldner bei dem Konto schuldet (einschließlich aller Gebühren und Zinsen).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CCDL23GesamtkreditlimitBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.
Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.
Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CCDL24KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
CCDL25Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.NEINJA
CCDL26Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CCDL27Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CCDL28ZahlungsfälligkeitNächste planmäßige Mindestzahlung, die vom Schuldner zu leisten ist
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CCDL29Aktueller ZinssatzGewichteter durchschnittlicher annualisierter Gesamtertrag, einschließlich aller anwendbaren Gebühren am letzten Rechnungsdatum (d. h. in Rechnung gestellt, nicht Barrendite).NEINJA
CCDL30Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CCDL31Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CCDL32Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
CCDL33Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
CCDL34Datum des letzten RückstandsDatum, an dem das Konto zuletzt einen Rückstand aufwies.JAJA
CCDL35Rückstand in TagenAnzahl der Tage, mit denen das Konto zum Datenstichtag im Rückstand ist. Gibt es keinen Rückstand, ist der Wert 0 einzugeben.NEINNEIN
CCDL36RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CCDL37KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
CCDL38Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JAJA
CCDL39AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CCDL40AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
CCDL41Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CCDL42Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
CCDL43Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
CCDL44Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
CCDL45Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
CCDL46Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
CCDL47Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN

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Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - LEASINGAnhang VIII


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
LESL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
LESL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
LESL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
LESL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
LESL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
LESL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
LESL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
LESL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
LESL9RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
LESL10Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
LESL11Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
LESL12Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINJA
LESL13Basel III-Segment des SchuldnersBasel III-Segment des Schuldners:
Unternehmen (CORP)
Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX)
Retail (RETL)
Sonstige (OTHR)
JAJA
LESL14KundentypKundentyp bei Originierung:
Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)
Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)
Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)
Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)
Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)
Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
LESL15NACE-BranchencodeNACE-Branchencode des Leasingnehmers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006.JAJA
LESL16UnternehmensgrößeEinstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission:

Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.

Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.

Natürliche Person (NATP)

Sonstige (OTHR)

JAJA
LESL17EinnahmenUm Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des "Gesamtjahresumsatzes" im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL18Währung des AbschlussesMeldewährung der Abschlüsse.JAJA
LESL19Art des ProduktsEinstufung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Festlegungen des Leasinggebers:
(Persönlicher) Kaufvertrag (PPUR)
(Persönlicher) Mietvertrag (PHIR)
Mietkauf (HIRP)
Leasing-Kauf (LEAP)
Finanzierungsleasing (FNLS)
Betriebsleasing (OPLS)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
LESL20SyndizierungIst die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert?JANEIN
LESL21SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
LESL22Datum der OriginierungDatum des ursprünglichen Leasingabschlusses.JANEIN
LESL23FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.NEINJA
LESL24Ursprüngliche LaufzeitUrsprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung.JAJA
LESL25OriginierungskanalKanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)
Vermittler (BROK)
Internet (WEBI)
Sonstige (OTHR)
JAJA
LESL26WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
LESL27Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Kapital- (oder diskontierter) Saldo des Leasings (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Vergabe. Auszuweisen ist der Saldo des Leasings zum Datum des Abschlusses, d. h. nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL28Aktueller KapitalsaldoAusstehender Saldo oder diskontierter Saldo des Leasings des Schuldners zum Datenstichtag. Dies umfasst sämtliche Beträge, die gegen den Vermögenswert besichert sind. Wenn dem Saldo beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL29KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
LESL30Verbriefter RestwertRestwert, der lediglich verbrieft wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL31TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
LESL32Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.NEINJA
LESL33Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
LESL34Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
LESL35ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL36Aktueller ZinssatzGesamtbetrag des laufenden Bruttozins- oder Diskontierungszinssatzes für die zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden.NEINJA
LESL37Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
LESL38Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
LESL39Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes).NEINJA
LESL40ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
LESL41ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
LESL42ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Leasing-Vereinbarung zahlen muss.NEINJA
LESL43Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
LESL44Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro JahrProzentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen.JAJA
LESL45Ende der Sperre für vorzeitige RückzahlungenDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt.JAJA
LESL46VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" zur Entschädigung für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum des Leasings entrichtet werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL47Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
LESL48Datum der vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist.JAJA
LESL49Kumulierte vorzeitige RückzahlungenGesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL50Preis bei KaufoptionBetrag, den der Leasingnehmer bei Leasingende zahlen muss, um Eigentümer des Vermögenswerts zu werden, wenn dieser Betrag von dem in Feld LESL30 angegebenen Betrag abweicht.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL51AnzahlungsbetragHöhe der Anzahlung bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich des Werts von in Zahlung genommener Ausrüstung usw.)
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL52Aktueller Restwert des VermögenswertsLetzter prognostizierter Restwert des Vermögenswerts am Ende der Leasinglaufzeit. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist der ursprünglich geschätzte Restwert anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL53Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
LESL54Datum des letzten RückstandsDatum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war.JAJA
LESL55RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
LESL56Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).NEINNEIN
LESL57KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
LESL58Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JAJA
LESL59AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL60AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
LESL61Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL62Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL63Quelle von RückzahlungenDie Quelle rückgezahlter Beträge:
Liquidation von Sicherheiten (LCOL)
Vollstreckung von Garantien (EGAR)
Zusätzliche Kredite (ALEN)
Barrückzahlungen (CASR)
Gemischt (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
LESL64EinlagenbetragSumme aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.
Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.
Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
LESL65Geografische Region - SicherheitGeografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der der Vermögenswert belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
LESL66HerstellerName des Herstellers des Vermögenswerts.JANEIN
LESL67ModellName des Vermögenswerts/Modells.JANEIN
LESL68Herstellungs-/BaujahrJahr der Herstellung.JAJA
LESL69Neu oder gebrauchtZustand des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Neu (NEWX)
Gebraucht (USED)
Vorführwagen (DEMO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
LESL70Ursprünglicher Restwert des VermögenswertsGeschätzter Restwert des Vermögenswerts am Datum der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL71Art der Sicherheit(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die zugrunde liegende Risikoposition besichert wird:
Automobil (CARX)
Industriefahrzeug (INDV)
Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)
Schienenfahrzeug (RALV)
Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)
Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)
Flugzeug (AERO)
Werkzeugmaschine (MCHT)
Industrieausrüstung (INDE)
Büroausstattung (OFEQ)
Medizinische Ausrüstung (MDEQ)
Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)
Gewerbliches Gebäude (CBLD)
Wohngebäude (RBLD)
Industriegebäude (IBLD)
Sonstiges Fahrzeug (OTHV)
Sonstige Ausrüstung (OTHE)
Sonstige Immobilien (OTRE)
Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)
Wertpapier (SECU)
Garantie (GUAR)
Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)
IT-Ausrüstung (ITEQ)
Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
LESL72Ursprünglicher BewertungsbetragBewertung des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
LESL73Ursprüngliche BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des Werts des Vermögenswerts bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Vollständige Bewertung (FAPR)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Kaufpreis (PPRI)
Haircut (HCUT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
LESL74Ursprüngliches BewertungsdatumDatum der Bewertung des Vermögenswerts bei Originierung.JANEIN
LESL75Aktueller BewertungsbetragLetzte Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die ursprüngliche Bewertung anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
LESL76Aktuelle BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des aktuellen Werts des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die Art der ursprünglichen Bewertung anzugeben:
Vollständige Bewertung (FAPR)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Kaufpreis (PPRI)
Haircut (HCUT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
LESL77Aktuelles BewertungsdatumDatum der letzten Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist das ursprüngliche Bewertungsdatum anzugeben.JAJA
LESL78Zahl der Leasing-ObjekteAnzahl der einzelnen Vermögenswerte, die unter diese zugrunde liegende Risikoposition fallen.JANEIN
LESL79Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
LESL80Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
LESL81Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
LESL82Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
LESL83Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
LESL84Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN

.

Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - "ESOTERIC"Anhang IX


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
ESTL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
ESTL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
ESTL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
ESTL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
ESTL9RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
ESTL10BeschreibungKurze Beschreibung der zugrunde liegenden Risikoposition (z.B."Stromtarifforderungen", Künftige Flüsse"). Bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art ist bei der Datenübermittlung durchgängig dieselbe Sprache zu verwenden.NEINNEIN
ESTL11Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
ESTL12Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JAJA
ESTL13BeschäftigungsstatusBeschäftigungsstatus des Hauptschuldners:
Beschäftigt - Privatsektor (EMRS)
Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL)
Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK)
Arbeitslos (UNEM)
Selbständig (SFEM)
Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)
Student (STNT)
Rentner (PNNR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL14Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

JAJA
ESTL15Rechtsform des SchuldnersRechtsform des Kunden:
Öffentliches Unternehmen (PUBL)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLCO)
Partnerschaft (PNTR)
Einzelperson (INDV)
Staatliche Stelle (GOVT)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL16NACE-BranchencodeNACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006.JAJA
ESTL17PrimäreinkommenJährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL18Art des PrimäreinkommensArt des in ESTL17 angegebenen Einkommens:
Bruttojahreseinkommen (GRAN)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)
Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)
Verfügbares Einkommen (DSPL)
Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL19Währung des PrimäreinkommensWährung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden.JAJA
ESTL20Überprüfung des PrimäreinkommensÜberprüfung des Primäreinkommens:
Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)
Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)
Überprüft (VRFD)
Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF)
Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL21EinnahmenUm Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des "Gesamtjahresumsatzes" im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL22Währung des AbschlussesMeldewährung der Abschlüsse.JAJA
ESTL23Internationale WertpapierkennnummerGegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
ESTL24Datum der OriginierungDatum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
ESTL25FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.JAJA
ESTL26WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
ESTL27Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Kapitalsaldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Originierung. Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL28Aktueller KapitalsaldoAusstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL29GesamtkreditlimitBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.
Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.
Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL30KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
ESTL31TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
ESTL32Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.JAJA
ESTL33Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL34Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL35ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL36Verhältnis zwischen Schulden und EinkommenSchulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert sind und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Einkommen gemäß Definition in Feld ESTL17 plus sonstiges relevantes Einkommen (z.B. Sekundäreinkommen).
JAJA
ESTL37SchlussrateGesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL38ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
ESTL39Aktueller ZinssatzAktueller Zinssatz.JAJA
ESTL40Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL41Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTL42Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes).JAJA
ESTL43ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.JAJA
ESTL44ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.JAJA
ESTL45Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JAJA
ESTL46Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro JahrProzentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen.JAJA
ESTL47Ende der Sperre für vorzeitige RückzahlungenDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt.JAJA
ESTL48VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL49Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
ESTL50Datum der vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist.JAJA
ESTL51Kumulierte vorzeitige RückzahlungenGesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL52Datum des letzten RückstandsDatum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war.JAJA
ESTL53RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL54Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).JAJA
ESTL55KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINNEIN
ESTL56Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JAJA
ESTL57AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL58AusfalldatumDatum des Ausfalls.JAJA
ESTL59Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL60Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTL61Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
ESTL62Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
ESTL63Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN
ESTL64Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
ESTL65Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
ESTL66Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
Angaben zu Sicherheiten
ESTC1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld ESTL1.NEINNEIN
ESTC2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld ESTL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTC3Ursprüngliche Kennung der SicherheitUrsprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTC4Neue Kennung der SicherheitWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
ESTC5Geografische Region - SicherheitGeografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
ESTC6Art der SicherungArt der Sicherung:
Sicherheit (COLL)
Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL)
Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
ESTC7Art der BelastungAngabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben."Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches" beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen:
Feste Belastung (FXCH)
Variable Belastung (FLCH)
Keine Belastung (NOCG)
Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTC8SicherungsrechteHöchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält.JAJA
ESTC9Art der Sicherheit(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.
Automobil (CARX)
Industriefahrzeug (INDV)
Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)
Schienenfahrzeug (RALV)
Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)
Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)
Flugzeug (AERO)
Werkzeugmaschine (MCHT)
Industrieausrüstung (INDE)
Büroausstattung (OFEQ)
IT-Ausrüstung (ITEQ)
Medizinische Ausrüstung (MDEQ)
Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)
Gewerbliches Gebäude (CBLD)
Wohngebäude (RBLD)
Industriegebäude (IBLD)
Sonstiges Fahrzeug (OTHV)
Sonstige Ausrüstung (OTHE)
Sonstige Immobilien (OTRE)
Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)
Wertpapiere (SECU)
Garantie (GUAR)
Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)
Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
ESTC10Aktueller BewertungsbetragLetzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTC11Aktuelle BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10:
Vollständige Bewertung (FAPR)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Kaufpreis (PPRI)
Haircut (HCUT)
Marktbewertung (MTTM)
Bewertung des Schuldners (OBLV)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTC12Aktuelles BewertungsdatumDatum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10.JAJA
ESTC13Aktuelle BeleihungsquoteAktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben.JAJA
ESTC14Ursprünglicher BewertungsbetragUrsprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
ESTC15Ursprüngliche BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des Werts der in Feld ESTC14 gemeldeten Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Vollständige Bewertung (FAPR)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Kaufpreis (PPRI)
Haircut (HCUT)
Marktbewertung (MTTM)
Bewertung des Schuldners (OBLV)
Sonstige (OTHR)
JAJA
ESTC16Ursprüngliches BewertungsdatumDatum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC14.JAJA
ESTC17Ursprüngliche BeleihungsquoteUrsprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV.JAJA
ESTC18VerkaufsdatumDatum des Verkaufs der Sicherheit.NEINJA
ESTC19VerkaufspreisPreis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
ESTC20Währung der SicherheitWährung, auf die der in ESTC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet.NEINJA


.

Angaben zugrunde liegenden Risikopositionen - Aufschlag notleidende RisikopositionenAnhang X


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der MeldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
NPEL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld der eindeutigen Kennung im begleitenden Meldebogen für diese betreffende zugrunde liegende Risikoposition entsprechen.NEINNEIN
NPEL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld "Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen.NEINNEIN
NPEL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld "Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
NPEL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld "Ursprüngliche Kennung des Schuldners" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen.NEINNEIN
NPEL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld "Neue Kennung des Schuldners" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
NPEL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
NPEL7Unter ZwangsverwaltungAngabe, ob der Schuldner unter Zwangsverwaltung steht.JAJA
NPEL8Datum des letzten KontaktsDatum des letzten direkten Kontakts mit dem Schuldner.JAJA
NPEL9VerstorbenAngabe, ob der Schuldner verstorben ist.JAJA
NPEL10RechtsformRechtsform des Schuldners.
Börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LCRP).
Nicht börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden; nicht börsennotierte Unternehmen können jedoch eine unbegrenzte Anzahl von Aktionären/Anteilseignern haben, um Kapital für kommerzielle Vorhaben zu beschaffen (UCRP).
Börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LFND).
Nicht börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (UFND).
In Partnerschaften handelt es beim Sponsor um eine Gruppe von Einzelpersonen, die eine rechtliche Partnerschaft bilden, in der Gewinne und Verbindlichkeiten geteilt werden (PSHP).
Privatperson (INDV)
JAJA
NPEL11Art des rechtlichen VerfahrensArt des Insolvenzverfahrens, in dem sich der Schuldner derzeit befindet:
Unternehmensumstrukturierung, einschließlich Fonds (CPRR)
Insolvenzverfahren, einschließlich Fonds (CPRI)
Privatschuldner-Schuldenvergleich (PRCM)
Privatschuldner-Insolvenzverfahren (PRIP)
Umstrukturierung von Partnerschaften (PRTR)
Insolvenz von Partnerschaften (PRTR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
NPEL12Bezeichnung des rechtlichen VerfahrensBezeichnung des rechtlichen Verfahrens, die Aufschluss darüber gibt, wie weit das entsprechende Verfahren fortgeschritten ist, je nach Land, in dem sich der Schuldner befindet.JAJA
NPEL13Abgeschlossene rechtliche VerfahrenBeschreibung der für den Schuldner abgeschlossenen rechtlichen Verfahren.JAJA
NPEL14Datum der Einleitung des aktuellen rechtlichen VerfahrensDatum, an dem der Schuldner in das aktuelle rechtliche Verfahren eingetreten ist.JAJA
NPEL15Datum der Bestellung des InsolvenzverwaltersDatum, an dem der Insolvenzverwalter bestellt wurde.JAJA
NPEL16Zahl der derzeitigen UrteileZahl der ausstehenden gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner.JAJA
NPEL17Zahl der vollstreckten UrteileZahl der abgeschlossenen gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner.JAJA
NPEL18Datum der externen ZahlungsaufforderungDatum des Versands einer Zahlungsaufforderung durch einen im Namen des Instituts handelnden Anwalt.JAJA
NPEL19Datum des Schreibens über den RechtsvorbehaltDatum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt des InstitutsJAJA
NPEL20Gerichtliche ZuständigkeitSitz des Gerichts, bei dem der Fall verhandelt wird.JAJA
NPEL21Datum des Erhalts des RäumungsbescheidsDatum der Erteilung des Räumungsbescheids durch das GerichtJAJA
NPEL22Anmerkungen zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit RechtsstreitigkeitenWeitere Anmerkungen/Einzelheiten, sofern es weitere Rechtsverfahren gibt.JAJA
NPEL23Anwendbares RechtRecht des Landes, dem die Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition unterliegt. Dies muss nicht notwendigerweise das Land der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition sein.JAJA
NPEL24Beschreibung der RückzahlungBeschreibung des spezifischen Rückzahlungsprofils, wenn im Feld "Tilgungsart" die Angabe "Sonstige" erfolgte.JAJA
NPEL25Beginn des tilgungsfreien ZeitraumsStartdatum des Zeitraums, in dem nur laufende Zinsen gezahlt werden.JAJA
NPEL26Ende des tilgungsfreien ZeitraumsEnddatum des Zeitraums, in dem nur Zinsen gezahlt werden.JAJA
NPEL27Beginn der Periode mit fester VerzinsungStartdatum der Periode mit fester Verzinsung.JAJA
NPEL28Ende der Periode mit fester VerzinsungEnddatum der Periode mit fester Verzinsung.JAJA
NPEL29Aktueller ZinsumwandlungssatzAktueller Zinsumwandlungssatz gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegenden Risikopositionen.JAJA
NPEL30Letztes ZahlungsdatumDatum, an dem die letzte Zahlung geleistet wurde.JAJA
NPEL31Syndizierter AnteilProzentsatz des vom Institut gehaltenen Anteils, für den im Feld "Syndiziert" im entsprechenden Anhang für die notleidende Risikoposition "Ja" angegeben wird.JAJA
NPEL32Beginn des MARP-ProzessesDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition in den aktuellen MARP-Status eingetreten ist.JAJA
NPEL33MARP-StatusStatus des derzeitigen Verfahrens zum Abbau im Rückstand befindlicher Hypothekenzahlungen (MARP):
Nicht in MARP (NMRP)
MARP abgeschlossen (EMRP)
Provision 23, 31 Tage im Rückstand (MP23)
Provision 24, finanzielle Schwierigkeiten (MP24)
Provision 28, nicht kooperierend - Warnung (MP28)
Provision 29, nicht kooperierend (MP29)
Provision 42, Umstrukturierung - Angebot (MP42)
Provision 45, Umstrukturierung - vom Verkäufer abgelehnt (MP45)
Provision 47, Umstrukturierung - vom Kreditnehmer abgelehnt (MP47)
Selbstabhilfe (MPSC)
Alternative Rückzahlungsvereinbarung (MPAR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
NPEL34Externe EinziehungenIndikator für die Vorbereitung externer Einziehungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
NPEL35RückzahlungsplanIndikator für die Vereinbarung eines Rückzahlungsplans mit der externen Inkassoagentur.JAJA
NPEL36StundungIndikator für die Vorbereitung von Stundungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
NPEL37Datum der ersten StundungDatum, an dem die erste Stundung erfolgte.JAJA
NPEL38Zahl bisheriger StundungenZahl in der Vergangenheit erfolgter StundungenJAJA
NPEL39KapitalverzichtHöhe des im Rahmen der laufenden Stundung erlassenen Kapitals, einschließlich eines von externen Inkassoagenturen vereinbarten Kapitalverzichts.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEL40Datum des KapitalverzichtsDatum des Kapitalverzichts.JAJA
NPEL41Enddatum der StundungDatum, an dem die derzeitige Stundungsvereinbarung endet.JAJA
NPEL42Unter die Stundung fallender RückzahlungsbetragHöhe der periodischen Rückzahlung, die das Institut und der Schuldner in den derzeitigen Stundungsmodalitäten vereinbart haben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
Angaben zu Sicherheiten
NPEC1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1.NEINNEIN
NPEC2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
NPEC3Ursprüngliche Kennung der SicherheitUrsprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss die Eingabe in diesem Feld der Eingabe im Feld "Ursprüngliche Kennung der Sicherheit" im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC3, CREC3, CRPC3 bzw. ESTC3 Kennung übereinstimmen).
Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.
NEINNEIN
NPEC4Neue Kennung der SicherheitWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss diese neue Kennung der Eingabe im Feld "Neue Kennung der Sicherheit" im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC4, CREC4, CRPC4 bzw. ESTC4 Kennung übereinstimmen).
Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.
NEINNEIN
NPEC5Höhe der MehrwertsteuerBetrag der bei der Veräußerung dieses Postens zu zahlenden Mehrwertsteuer.JAJA
NPEC6Fortschritt der ArbeitenProzentualer Anteil der seit Baubeginn abgeschlossenen Arbeiten.JAJA
NPEC7Status der VollstreckungStand des Vollstreckungsverfahrens, in dem sich die Sicherheit zum Stichtag befindet (z.B. bei Zwangsverwaltung).JAJA
NPEC8Status der Vollstreckung durch DritteHaben andere gesicherte Gläubiger Schritte unternommen, um Ansprüche auf die Sicherheit durchsetzen?JAJA
NPEC9Zugewiesener HypothekenbetragGesamtbetrag der Immobiliensicherheiten zugewiesenen Hypothek.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC10Höherrangige zugrunde liegende RisikopositionenAnzahl höherrangiger Rechte auf zugrunde liegende Risikopositionen, die durch die Sicherheit unterlegt sind, die nicht durch das Institut gehalten wird und nicht Bestandteil des Portfolios ist.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC11Beschreibung der VollstreckungAnmerkungen oder Beschreibung des Status der VollstreckungJAJA
NPEC12Gerichtlich festgestellter BetragDurch gerichtliche Prüfung festgestellter Betrag der Immobilie/der Sicherheit.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC13Datum der gerichtlichen PrüfungDatum der gerichtlichen Prüfung.JAJA
NPEC14MarktpreisPreis der Immobilie/Sicherheit auf dem Markt.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC15AngebotspreisHöchstes Preisangebot potenzieller Käufer.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC16Datum, an dem die Immobilie für den Verkauf vorbereitet wirdDatum, an dem die Immobilie/Sicherheit für den Verkauf vorbereitet wird.JAJA
NPEC17Datum, an dem der Verkauf der Immobilie angekündigt wirdDatum, an dem die Sicherheit auf dem Markt beworben wird.JAJA
NPEC18Datum, ab dem die Immobilie zum Verkauf angeboten wirdDatum des Verkaufsangebots auf dem Markt.JAJA
NPEC19Vereinbartes VerkaufsdatumVereinbartes Verkaufsdatum.JAJA
NPEC20VertragsdatumVertragsdatum.JAJA
NPEC21Erstes AuktionsdatumDatum der ersten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit.JAJA
NPEC22Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste AuktionGerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC23Nächstes AuktionsdatumDatum der planmäßig nächsten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit.JAJA
NPEC24Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste AuktionGerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC25Letztes AuktionsdatumDatum der letzten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit.JAJA
NPEC26Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte AuktionGerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEC27Zahl ergebnisloser AuktionenAnzahl bisheriger ergebnisloser Auktionen für die Immobilie/Sicherheit.JAJA
Angaben zu bisherigen Einziehungen
NPEH1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1.NEINNEIN
NPEH2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
NPEH[3-38]Negativsaldo im Monat nAufstellung nicht gezahlter Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH3 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH38.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEH[39-74]Aufstellung der überfälligen Salden im Monat nAufstellung überfälliger Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH39 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH74.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEH[75-110]Aufstellung der nicht aus dem Verkauf von Sicherheiten stammenden Rückzahlungen im Monat nRückzahlungen des Schuldners in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag ohne Berücksichtigung des Verkaufs von Sicherheiten, aber einschließlich Einziehungen durch externe Inkassoagenturen, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH75 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH110.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
NPEH[111-146]Aufstellung der Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten im Monat nRückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH111 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH146.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA

.

Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen - Forderungsgedeckte GeldmarktpapiereAnhang XI


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
IVAL1Eindeutige Kennung - ABCP-ProgrammVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
IVAL2Eindeutige Kennung - ABCP-TransaktionVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
IVAL3Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der Art der zugrunde liegenden Risikoposition. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVAL4Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAL3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAL3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVAL5Art der zugrunde liegenden RisikopositionWählen Sie die Art der zugrunde liegenden Risikoposition aus, die Teil dieser Transaktion ist:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TREC)
Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL)
Verbraucherkredite (CONL)
Ausrüstungsleasing (EQPL)
Lagerfinanzierungskredit (FLRF)
Versicherungsprämien (INSU)
Kreditkartenforderungen (CCRR)
Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT)
Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT)
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL)
Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML)
Künftige Flüsse (FUTR)
Hebelfinanzierung (LVRG)
Durch einen Anleihe-Pool besicherte Wertpapiere (CBOB)
Durch ein Kreditportfolio besicherte Wertpapiere (CLOB)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
IVAL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
IVAL7Geografische Region - höchste Expositionskonzentration 1Geografische Region, in der der höchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
IVAL8Geografische Region - höchste Expositionskonzentration 2Geografische Region, in der der zweithöchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
IVAL9Geografische Region - höchste Expositionskonzentration 3Geografische Region, in der der dritthöchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
IVAL10Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JAJA
IVAL11Aktueller KapitalsaldoGesamtbetrag der ausstehenden Kapitalbilanz zum Datenstichtag für diese Art von Risikopositionen. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL12Anzahl der zugrunde liegenden RisikopositionenAnzahl der verbrieften zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art.JANEIN
IVAL13Risikopositionen in EURAusstehender Gesamtkapitalsaldo für auf EUR lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL14Risikopositionen in GBPAusstehender Gesamtkapitalsaldo für auf GBP lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL15Risikopositionen in USDAusstehender Gesamtkapitalsaldo für auf USD lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL16Sonstige RisikopositionenAusstehender Gesamtkapitalsaldo für nicht auf EUR, GBP oder USD lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL17Maximale RestlaufzeitLängste Restlaufzeit in Monaten für alle Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.JAJA
IVAL18Durchschnittliche RestlaufzeitDurchschnittliche Restlaufzeit in Monaten zum Datenstichtag, gewichtet nach dem aktuellen Saldo zum Datenstichtag, für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL19Aktuelle BeleihungsquoteAuf der Grundlage der aktuellen Salden aller Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag gewichtete durchschnittliche Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV.JAJA
IVAL20Verhältnis zwischen Schulden und EinkommenAuf der Grundlage der aktuellen Salden aller Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag gewichtetes durchschnittliches Schulden-Einkommen-Verhältnis des Schuldners. Schulden werden definiert als ausstehender Gesamtkapitalsaldo der ausstehenden zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital klassifiziert werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Einkommen wird definiert als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und (falls zutreffend) Sekundäreinkommen.
JAJA
IVAL21TilgungsartAusstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art mit endfälliger Tilgung, Schlussraten-Tilgung oder einer anderen Tilgungsvereinbarung, die nicht Französisch, Deutsch oder ein fester Tilgungsplan ist. Für die Zwecke dieses Felds gelten folgende Definitionen:
  1. Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt;
  2. Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen).
  3. Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt.
  4. Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt.
  5. Schlussratentilgung: Kapitalteilrückzahlung, gefolgt von einer höheren abschließenden Kapitalrückzahlung.
  6. Andere Tilgungsarten: Alle anderen Arten der Tilgung, die nicht durch eine der oben genannten Kategorien fallen.


Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.

JAJA
IVAL22Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen in Abständen von mehr als einem MonatAusstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, bei denen der Zeitraum zwischen fälligen Kapitalrückzahlungen mehr als einen Monat beträgt (z.B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig, Null-Kupon, Sonstige).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL23Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen in Abständen von mehr als einem MonatAusstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, bei denen der Zeitraum zwischen fälligen Zinszahlungen mehr als einen Monat beträgt (z.B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig, Null-Kupon, Sonstige).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL24Forderungen mit variabler VerzinsungAusstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art mit variablem Zinssatz zum Datenstichtag."Variabel" bezeichnet einen Satz, der an einen der folgenden Werte gebunden ist: LIBOR (jede Währung und Laufzeit), EURIBOR (jede Währung und Laufzeit), Basissatz einer Zentralbank (BoE, EZB usw.), variabler Standardsatz des Originator oder ähnliche Vereinbarungen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL25Finanzierter BetragBetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft und durch Geldmarktpapiere finanziert wurden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL26VerwässerungenGesamtkapitalminderungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art in der Periode.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL27Zurückgekaufte RisikopositionenAusstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, die zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag vom Originator/Sponsor zurückgekauft (und dadurch aus dem Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen herausgenommen) wurden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL28Bei Verbriefung ausgefallene Risikopositionen oder bonitätsbeeinträchtigte RisikopositionenGemäß Artikel 24 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die zum Zeitpunkt der Verbriefung entweder ausgefallene Risikopositionen oder Risikopositionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität im Sinne des genannten Artikels waren.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL29Ausgefallene RisikopositionenZum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalsaldo ausgefallener Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL30Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der EigenmittelverordnungZum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalsaldo ausgefallener Risikopositionen auf der Grundlage der in Artikel 178 der Verordnung (EU) 575/2013 enthaltenen Ausfalldefinition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL31Bruttoausbuchungen in der PeriodeNennwert der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode. Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL32Rückstände 1-29 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL33Rückstände 30-59 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL34Rückstände 60-89 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL35Rückstände 90-119 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL36Rückstände 120-149 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL37Rückstände 150-179 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL38Rückstände 180+ TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum von 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.JAJA
IVAL39Umstrukturierte RisikopositionenAnteil der Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Berechnung des Anteils als aktueller Gesamtsaldo dieser Risikopositionen, dividiert durch den aktuellen Gesamtsaldo von Risikopositionen dieser Art, zum Datenstichtag.
JAJA
IVAL40Umstrukturierte Risikopositionen (0 bis 1 Jahr vor Übertragung)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL41Umstrukturierte Risikopositionen (1 bis 3 Jahre vor Übertragung)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten drei Jahren, nicht aber im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL42Umstrukturierte Risikopositionen (mehr als 3 Jahre vor Übertragung)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt vor mehr als drei Jahren vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL43Umstrukturierte Risikopositionen (Zinssatz)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Zinssatz vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde.
Als Umstrukturierung des Zinssatzes gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren und Vertragsstrafen, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, zinsrelevante Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL44Umstrukturierte Risikopositionen (Rückzahlungsplan)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Rückzahlungsplan vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde.
Als Umstrukturierung des Rückzahlungsplans gelten jegliche stundungsbedingte, für den Rückzahlungsplan relevante Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen und den Zeitpunkt der Rückzahlung, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, für den Rückzahlungsplan relevante Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL45Umstrukturierte Risikopositionen (Fälligkeit)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Fälligkeitsprofil vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde.
Als Umstrukturierung des Fälligkeitsprofils gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich der Verlängerung der Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, für die Fälligkeit relevante Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL46Umstrukturierte Risikopositionen (0 bis 1 Jahr vor Übertragung und keine neuen Rückstände)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu keinem Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL47Umstrukturierte Risikopositionen (keine neuen Rückstände)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu keinem Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL48Umstrukturierte Risikopositionen (neue Rückstände)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu einem beliebigen Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAL49Umstrukturierte Risikopositionen (Sonstige)Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden, außer Umstrukturierungen, die bereits in den Feldern IVAL43, IVAL44 und IVAL45 erfasst wurden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA

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Im Anlegerbericht verlangte Informationen - Verbriefung mittels anderer Instrumente als forderungsgedeckter GeldmarktpapiereAnhang XII


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der MeldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu Verbriefungen
IVSS1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
IVSS2DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag in den Meldebögen über die zugrunde liegende Risikoposition übereinstimmen.NEINNEIN
IVSS3Bezeichnung der VerbriefungAngabe der Bezeichnung der Verbriefung.NEINNEIN
IVSS4Bezeichnung der meldenden StelleVollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SESP3 (Abschnitt "Angaben zur Gegenpartei") gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
IVSS5Kontaktperson der meldenden StelleVor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind.NEINNEIN
IVSS6Kontaktperson der meldenden Stelle - TelefonnummerTelefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind.NEINNEIN
IVSS7Kontaktperson der meldenden Stelle - E-MailDirekte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind.NEINNEIN
IVSS8Verfahren des RisikoselbstbehaltsStrategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z.B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):
Vertikaler Anteil - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC)
Anteil des Verkäufers - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS)
Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX)
Erstverlusttranche - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR)
Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX)
Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
IVSS9Träger des RisikoselbstbehaltsWelche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):
Originator (ORIG)
Sponsor (SPON)
Ursprünglicher Kreditgeber (OLND)
Verkäufer (SELL)
Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
IVSS10Art der zugrunde liegenden RisikopositionAngabe der Art der zugrunde liegenden Risikoposition der Verbriefung. Wenn mehrere Arten der nachstehenden Liste vorhanden sind, ist "Gemischt" anzugeben (mit Ausnahme von Verbriefungen, deren zugrunde liegende Risikopositionen ausschließlich aus einer Kombination von Verbraucherkrediten und Kfz-Krediten oder Kfz-Leasing bestehen, für die "Verbraucherkredite" anzugeben ist):
Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL)
Verbraucherkredite (CONL)
Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT)
Kreditkartenforderungen (CCRR)
Leasing (LEAS)
Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT)
Gemischt (MIXD)
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL)
Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
IVSS11Verfahren der RisikoübertragungIm Hinblick auf die Risikoübertragung handelt es sich um eine "traditionelle Verbriefung" im Sinne von Artikel 242 Nummern 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("True-Sale"-Verbriefung).NEINNEIN
IVSS12Trigger-Bewertungen/QuotenIst im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z.B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite.NEINNEIN
IVSS13Ende der revolvierenden Periode/AnlaufphaseAngabe des Datums, an dem die revolvierende Periode oder Anlaufphase der Verbriefung planmäßig endet. Bei revolvierender Periode ohne planmäßiges Enddatum ist der Fälligkeitstermin der Verbriefung anzugeben.NEINJA
IVSS14Kapitalrückflüsse in der PeriodeWährend der Periode eingegangene Bruttokapitalrückflüsse.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
IVSS15Zinsrückflüsse in der PeriodeWährend der Periode eingegangene Bruttozinsrückflüsse.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
IVSS16Kapitaleingänge in der PeriodeEingänge in der Periode, die als Kapital behandelt werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
IVSS17Zinseingänge in der PeriodeEingänge in der Periode, die als Einnahmen behandelt werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
IVSS18Ziehungen im Rahmen der LiquiditätsfazilitätWenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht.NEINJA
IVSS19Überschussmarge der VerbriefungAngabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit geltenden Wasserfallphasen verbleibenden Mittel (sogenannte "Überschussmarge").
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
IVSS20"Trapping"-Mechanismus für die ÜberschussmargeDie Überschussmarge bleibt in der Verbriefung "gefangen" (z.B. in einem gesonderten Rücklagenkonto).NEINNEIN
IVSS21Aktuelle ÜbersicherungAktuelle Übersicherung der Verbriefung, berechnet als Verhältnis zwischen (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller zugrunde liegenden Risikopositionen ohne als ausgefallen eingestufte Risikopositionen) und (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller Tranchen/Anleihen).NEINNEIN
IVSS22Annualisierte konstante vorzeitige RückzahlungsrateAnnualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsquote (CPR) der zugrunde liegenden Risikopositionen basierend auf der letzten periodischen CPR. Die periodische CPR entspricht [(Summe der außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen bei Ende der letzten Einziehungsperiode)/(Gesamtkapitalsaldo bei Beginn der Einziehungsperiode)]. Die periodische CPR wird wie folgt annualisiert: 100*(1-((1-Periodische CPR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr)) "Periodische CPR" bezeichnet die CPR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein.NEINNEIN
IVSS23VerwässerungenGesamtkapitalminderungen bei Risikopositionen in der Periode.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
IVSS24Bruttoausbuchungen in der PeriodeGesamtbetrag der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode. Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
IVSS25Zurückgekaufte RisikopositionenAusstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag zurückgekauft wurden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVSS26Umstrukturierte RisikopositionenAusstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
IVSS27Annualisierte konstante AusfallquoteAnnualisierte konstante Ausfallquote (CDR) der zugrunde liegenden Risikopositionen, basierend auf der letzten periodischen CDR. Die periodische CDR entspricht [(aktueller Gesamtsaldo der in der Periode als ausgefallen eingestuften zugrunde liegenden Risikopositionen)/(aktueller Gesamtsaldo der bei Beginn der Periode nicht ausgefallenen zugrunde liegenden Risikopositionen)]. Dieser Wert wird wie folgt annualisiert:

100*(1-((1-Periodische CDR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr))

"Periodische CDR" bezeichnet die CDR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein.

NEINNEIN
IVSS28Ausgefallene RisikopositionenZum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
IVSS29Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der EigenmittelverordnungZum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVSS30RisikogewichtungsansatzAngabe des vom Originator verwendeten Risikogewichtungsansatzes zur Ermittlung des Risikogewichts der zugrunde liegenden Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Standardansatz (STND)
Basis-IRB-Ansatz (FIRB)
Fortgeschrittener IRB-Ansatz (ADIR)
NEINJA
IVSS31Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,00 %,0,10 %)Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,00 % < = x < 0,10 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.
Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS32Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,10 %,0,25 %)Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,10 % < = x < 0,25 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.
Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS33Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,25 %,1,00 %)Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,25 % < = x < 1,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.
Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS34Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [1,00 %,7,50 %)Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 1,00 % < = x < 7,50 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.
Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS35Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [7,50 %,20,00 %)Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 7,50 % < = x < 20,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.
Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS36Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [20,00 %,100,00 %]Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 20,00 % < = x < 100,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.
Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS37Intern geschätzte Verlustquote bei AusfallLetzte vom Originator für die zugrunde liegende Risikoposition vorgenommene Schätzung der Verlustquote bei Ausfall in einem Abschwungszenario, gewichtet anhand des zum Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalsaldos der ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen.
Ist die Berechnung der Verlustquote bei Ausfall nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben.
NEINJA
IVSS38Rückstände 1-29 TageProzentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art.NEINNEIN
IVSS39Rückstände 30-59 TageProzentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen.NEINNEIN
IVSS40Rückstände 60-89 TageProzentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen.NEINNEIN
IVSS41Rückstände 90-119 TageProzentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen.NEINNEIN
IVSS42Rückstände 120-149 TageProzentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen.NEINNEIN
IVSS43Rückstände 150-179 TageProzentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen.NEINNEIN
IVSS44Rückstände 180+ TageProzentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen.NEINNEIN
Angaben zu Test/Ereignis/Trigger
IVSR1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1.NEINNEIN
IVSR2Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/TriggerUrsprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVSR3Neue Kennung für Test/Ereignis/TriggerWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVSR4BeschreibungBeschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen.NEINNEIN
IVSR5SchwellenwertAngabe des Werts, bei dem je nach Art des gemeldeten Tests/Ereignisses/Triggers der Test als erfüllt bzw. der Trigger als ausgelöst bzw. eine andere Maßnahme als eingetreten gilt. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben.NEINJA
IVSR6Tatsächlicher WertAngabe des tatsächlichen Werts des Maßes, an das der Schwellenwert angelegt wird. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. Prozentsätze sind als Prozentpunkte anzugeben, z.B. 99,50 für 99,50 % oder 0,006 für 0,006 %.NEINJA
IVSR7StatusBefindet sich Test/Ereignis/Trigger zum Datenstichtag im Status "Verstoß" (d. h. der Test bzw. die Trigger-Bedingungen wurden nicht erfüllt)?NEINNEIN
IVSR8AbhilfefristAngabe der Höchstzahl von Tagen, die gewährt werden, um diesen Test/Ereignis/Trigger wieder in Konformität mit dem geforderten Wert zu bringen. Wenn kein solcher Zeitraum gewährt wird (d. h. wenn es keine Abhilfefrist gibt), ist 0 anzugeben.NEINJA
IVSR9BerechnungshäufigkeitAngabe der Anzahl der Kalendertage zwischen den Berechnungen des Tests. Verwendung runder Zahlen, d. h. 7 für wöchentlich, 30 für monatlich, 90 für vierteljährlich und 365 für jährlich.NEINJA
IVSR10Folgen von VerstößenAngabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Hinblick auf diese Tests/Ereignisse/Trigger (d. h. Verstoß):
Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP)
Ersatz einer Gegenpartei (CHCP)
Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH)
Sonstige Folgen (OTHR)
NEINNEIN
Angaben zum Cashflow
IVSF1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1.NEINNEIN
IVSF2Ursprüngliche Kennung des Cashflow-PostensUrsprüngliche eindeutige Kennung des Cashflow-Postens. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVSF3Neue Kennung des Cashflow-PostensWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSF2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSF2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVSF4Cashflow-PostenAuflistung des Cashflow-Postens. Dieses Feld ist in der Zahlungsrangfolge für Ein- oder Ausgänge zum Datenstichtag auszufüllen. Das heißt, jede Quelle von Mittelzuflüssen ist der Reihe nach aufzulisten, danach werden die Quellen von Mittelabflüssen aufgelistet.NEINNEIN
IVSF5In der Periode gezahlter BetragWelche Mittel wurden gemäß Zahlungsrangfolge für diesen Posten ausgezahlt? Ausgezahlte Mittel sind als negativer Wert, eingegangene Mittel als positiver Wert auszuweisen. Der in einer bestimmten Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesene "in der Periode gezahlte Betrag" zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z.B. Zeile A) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel" ergeben zusammen die in dieser Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel".
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
IVSF6Verfügbare MittelWelche Mittel stehen für die Zahlungsrangfolge nach Anwendung des Cashflow-Postens zur Verfügung? Der in einer bestimmten Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesene "in der Periode gezahlte Betrag" zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z.B. Zeile A) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel" ergeben zusammen die in dieser Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel".
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN


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Im Anlegerbericht verlangte Informationen - Verbriefung forderungsgedeckter GeldmarktpapiereAnhang XIII


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zum Programm
IVAS1Eindeutige Kennung - ABCP-ProgrammVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
IVAS2DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
IVAS3Bezeichnung der meldenden StelleVollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SEAP3 (Abschnitt "Angaben zur Gegenpartei") gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
IVAS4Kontaktperson der meldenden StelleVor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind.NEINNEIN
IVAS5Kontaktperson der meldenden Stelle - TelefonnummerTelefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind.NEINNEIN
IVAS6Kontaktperson der meldenden Stelle - E-MailDirekte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind.NEINNEIN
IVAS7Trigger-Bewertungen/QuotenIst im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z.B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite.NEINJA
IVAS8Nicht konforme RisikopositionenGemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des Gesamtbetrags der Risikopositionen, ausgedrückt als aktueller Saldo zum Datenstichtag, die gegen die Anforderungen von Artikel 24 Absätze 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 verstoßen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
IVAS9Gewichtete durchschnittliche RestlaufzeitAngabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des diesem ABCP-Programm zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren.JAJA
IVAS10Verfahren des RisikoselbstbehaltsStrategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z.B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):
Vertikaler Anteil - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC)
Anteil des Verkäufers - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS)
Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX)
Erstverlusttranche - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR)
Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX)
Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
IVAS11Träger des RisikoselbstbehaltsWelche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):
Originator (ORIG)
Sponsor (SPON)
Ursprünglicher Kreditgeber (OLND)
Verkäufer (SELL)
Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
Angaben zur Transaktion
IVAN1Eindeutige Kennung - ABCP-ProgrammAngabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld IVAS1.NEINNEIN
IVAN2Eindeutige Kennung - ABCP-TransaktionVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
IVAN3DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen gemäß Anhang XI für die zugrunde liegende Risikoposition angegeben wurde.NEINNEIN
IVAN4NACE-BranchencodeNACE-Branchencode des Originators gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006.NEINJA
IVAN5Verfahren des RisikoselbstbehaltsStrategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z.B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):
Vertikaler Anteil - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC)
Anteil des Verkäufers - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS)
Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX)
Erstverlusttranche - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR)
Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX)
Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
IVAN6Träger des RisikoselbstbehaltsWelche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):
Originator (ORIG)
Sponsor (SPON)
Ursprünglicher Kreditgeber (OLND)
Verkäufer (SELL)
Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
IVAN7Gewichtete durchschnittliche RestlaufzeitAngabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des dieser Transaktion zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren.JAJA
Angaben zu Test/Ereignis/Trigger
IVAR1Eindeutige Kennung - ABCP-TransaktionAngabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld IVAN2.NEINNEIN
IVAR2Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/TriggerUrsprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVAR3Neue Kennung für Test/Ereignis/TriggerWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
IVAR4BeschreibungBeschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen.NEINNEIN
IVAR5StatusWurde der Test zum Datenstichtag erfüllt? Wurde ein Trigger ausgelöst?NEINNEIN
IVAR6Folgen von VerstößenAngabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Zusammenhang im Zusammenhang mit diesen Tests/Ereignissen/Triggern (d. h. Verstoß):
Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP)
Ersatz einer Gegenpartei (CHCP)
Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH)
Sonstige Folgen (OTHR)
NEINNEIN

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Insiderinformationen oder Angaben zu signifikanten Ereignissen - Verbriefung mittels anderer Instrumente als forderungsgedeckter GeldmarktpapiereAnhang XIV


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu Verbriefungen
SESS1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
SESS2DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde.NEINNEIN
SESS3Nicht mehr STSErfüllt die Verbriefung nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die Verbriefung nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben.NEINJA
SESS4AbhilfemaßnahmenHaben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben.NEINJA
SESS5Administrative SchritteHaben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben.NEINJA
SESS6Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion.Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen.NEINJA
SESS7VerkaufsabschlussIst die Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 (d. h. Abschluss des Verkaufs) nach Abschlussdatum der Verbriefung erfolgt?NEINJA
SESS8Aktuelle Art des WasserfallsWählen Sie aus der nachstehenden Liste die am besten zutreffende, derzeit auf die Verbriefung anwendbare Wasserfallregelung aus:
Turbo-Wasserfall (TRWT)
Sequentieller Wasserfall (SQWT)
Pro-Rata-Wasserfall (PRWT)
Derzeit sequentiell, mit Möglichkeit eines Übergangs auf Pro-Rata (SQPR)
Derzeit Pro-Rata, mit Möglichkeit eines Übergangs auf sequentiell (PRSQ)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESS9Art der Master-Trust-StrukturBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung:
Jede Verbriefungszweckgesellschaft entscheidet unabhängig von anderen Verbriefungszweckgesellschaften über Emissionen und Ausschüttungen ("kapitalistische Struktur") (CSTR).
Verluste werden auf alle Verbriefungszweckgesellschaften verteilt und einzelne Kategorien von Papieren werden unabhängig von der Emission vorrangigerer oder nachrangigerer Klassen emittiert ("sozialistische Struktur" oder "entkoppelter Master Trust") (SSTR).
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESS10Wert der VerbriefungszweckgesellschaftBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (Kapital und Belastungen), an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESS11Kapitalwert der VerbriefungszweckgesellschaftBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (nur Kapital), an denen der Trust am Datenstichtag Eigentumsansprüche hat.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESS12Verbriefungszweckgesellschaft - Anzahl der KontenBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Anzahl der Konten, an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben.NEINJA
SESS13Kapitalsaldo der SchuldtitelBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller forderungsbesicherten Schuldtitel, die durch die zugrunde liegenden Risikopositionen im Trust abgesichert sind.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESS14Anteil des VerkäufersBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche des Originators, ausgedrückt als Prozentzahl. Im Falle mehrerer Originatoren ist die Summe der Ansprüche für sämtliche Originatoren anzugeben.NEINJA
SESS15FinanzierungsanteilBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche der Verbriefungszweckgesellschaft an dieser Serie im Trust zur Datenstichtag, ausgedrückt als Prozentzahl.NEINJA
SESS16Dieser Serie zugewiesene EinnahmenBei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der vom Trust dieser Serie zugewiesenen Einnahmen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESS17Referenzzinssatz des ZinsswapsBeschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist:
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESS18Fälligkeit des ZinsswapsFälligkeitstermin des Zinsswaps.NEINJA
SESS19Nominalbetrag des ZinsswapsNominalbetrag des Zinsswaps zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESS20Währung der zahlenden Komponente des WährungsswapsAngabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung.NEINJA
SESS21Währung der empfangenden Komponente des WährungsswapsAngabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung.NEINJA
SESS22Wechselkurs des WährungsswapsWechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurdeNEINJA
SESS23Fälligkeit des WährungsswapsFälligkeitstermin des Währungsswaps.NEINJA
SESS24Nominalbetrag des WährungsswapsNominalbetrag des Währungsswaps zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
Angaben zu Tranche/Anleihe
SEST1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SEST2Ursprüngliche Kennung der TrancheUrsprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SEST3Neue Kennung der TrancheWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEST2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEST2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SEST4Internationale WertpapierkennnummerSofern anwendbar, ISIN-Code dieser Tranche.NEINJA
SEST5Bezeichnung der TrancheBezeichnung (üblicherweise ein Buchstabe und/oder eine Zahl) dieser Anleihentranche (oder Wertpapiergattung) mit den gleichen Rechten, Prioritäten und Eigenschaften wie im Prospekt festgelegt, d. h. Serie 1 Klasse A1 usw.NEINJA
SEST6Art der Tranche/AnleiheAuswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments:
Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL)
Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL)
Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO)
Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SEST7WährungWährung, auf die das Instrument lautet.NEINNEIN
SEST8Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Kapitalsaldo dieser Tranche bei Emission.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEST9Aktueller KapitalsaldoNennwert dieser Tranche nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEST10ZinszahlungshäufigkeitHäufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind:
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SEST11ZinszahlungsdatumErstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Zinszahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist.NEINJA
SEST12KapitalrückzahlungsdatumErstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Kapitalrückzahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist.NEINJA
SEST13Aktueller KuponKupon des Instruments in Basispunkten.NEINNEIN
SEST14Aktuelle Zinsmarge/Kupon-SpreadKupon-Spread auf den Referenzzinsindex gemäß der Festlegung in den Angebotsunterlagen für dieses spezifische Instrument in Basispunkten.NEINJA
SEST15Kupon-UntergrenzeKupon-Untergrenze des Instruments.NEINJA
SEST16Kupon-ObergrenzeKupon-Obergrenze des Instruments.NEINJA
SEST17Betrag des Step-Up/Step-Down-KuponsGegebenenfalls Angabe des Werts des "Step-Up/Step-Down"-Kupons gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms.NEINJA
SEST18Datum des Step-Up/Step-Down-KuponsGegebenenfalls Angabe des Datums, an dem sich der Kupon gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms ändert.NEINJA
SEST19GeschäftstagekonventionFür die Berechnung der fälligen Zinsen verwendete Geschäftstagekonvention:
Nächster Geschäftstag (FWNG)
Nächster Geschäftstag - modifiziert (MODF)
Nächstliegender Geschäftstag (NEAR)
Vorausgegangener Geschäftstag (PREC)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEST20Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEST21Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEST22EmissionsdatumDatum, an dem dieses Instrument emittiert wurde.NEINNEIN
SEST23AuszahlungsdatumAngabe des ersten Tags, an dem der auf das Instrument zu zahlenden Zinsbetrag berechnet wird.NEINJA
SEST24Gesetzliche FälligkeitDatum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten.NEINJA
SEST25VerlängerungsklauselAuswahl der am besten zutreffenden Option zur Angabe der Partei, die gemäß den Bedingungen der Verbriefung/des Programms das Recht hat, die Laufzeit des Instruments zu verlängern:
Nur Verbriefungszweckgesellschaft (ISUR)
Investor (NHLD)
Verbriefungszweckgesellschaft oder Investor (ISNH)
Keine Option (NOPT)
NEINJA
SEST26Nächstes Datum für Kaufoption ("Call")Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Kaufoption auf das Instrument ausgeübt werden kann. Hierunter fallen nicht Rückführungsvereinbarungen.NEINJA
SEST27Schwellenwert für RückführungsaufrufAngabe des Schwellenwerts für Rückführungsaufrufe gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms.NEINJA
SEST28Nächstes Datum für Verkaufsoption ("Put")Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Verkaufsoption ausgeübt werden kann.NEINJA
SEST29Zinsberechnungsmethode"Tage"-Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen:
30/360 (A011)
act/365 (A005)
act/360 (A004)
act/act ICMA (A006)
act/act ISDA (A008)
act/act AFB (A010)
act/366 (A009)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEST30AbrechnungsregelungÜbliche Abrechnungsregelung für die Tranche:
T Plus eins (TONE)
T Plus zwei (TTWO)
T Plus drei (TTRE)
So bald wie möglich (ASAP)
Bei Vertragsende (ENDC)
Ende des Monats (MONT)
Künftig (FUTU)
Nächster Tag (NXTD)
Regelmäßig (REGU)
T Plus fünf (TFIV)
T Plus vier (TFOR)
Bei Emission (sofern emittiert) (WHIF)
Bei Verteilung (WDIS)
Bei Emission (WISS)
Bei Emission oder Verteilung (WHID)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEST31Derzeitiger oberer TranchierungspunktDerzeitiger oberer Tranchierungspunkt (Attachment Point), berechnet gemäß Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100.NEINNEIN
SEST32Ursprünglicher oberer TranchierungspunktOberer Tranchierungspunkt bei Ausgabe der Papiere, berechnet nach Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100.NEINJA
SEST33Aktuelle BonitätsverbesserungAktuelle Bonitätsverbesserung der Tranche, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft.NEINNEIN
SEST34Ursprüngliche BonitätsverbesserungBonitätsverbesserung der Tranche bei Ausgabe der Papiere, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft.NEINJA
SEST35BonitätsverbesserungsformelBeschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Tranche.NEINNEIN
SEST36Pari-Passu-TranchenAngabe der ISIN aller Tranchen (einschließlich dieser), die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung den gleichen Rang haben wie die derzeitige Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben.NEINJA
SEST37Vorrangige TranchenAngabe der ISIN aller Tranchen, die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung Vorrang vor der derzeitigen Tranche haben. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben.NEINJA
SEST38Ausstehender PDL-Saldo (Principal Deficiency Ledger)Ausstehender PDL-Saldo der betreffenden Tranche.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEST39Rechtsträgerkennung des GarantiegebersBei garantierten Tranchen Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben.NEINJA
SEST40Name des GarantiegebersVollständige juristische Bezeichnung des Garantiegebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben.NEINJA
SEST41ESVG-Teilsektor des GarantiegebersESVG-2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013("ESVG 2010"). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben.NEINJA
SEST42Art der SicherungAngabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments:
Kreditausfallswap (CDSX)
Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN)
Gesamtertragsswap (TRES)
Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA)
Kreditversicherung (CINS)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
Angaben zum Konto
SESA1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SESA2Ursprüngliche Kennung des KontosUrsprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SESA3Neue Kennung des KontosWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SESA4KontotypKontotyp:
Rücklagenkonto ("Barreserve") (CARE)
"Commingling Reserve"-Konto (CORE)
Verrechnungskonto ("Setoff Reserve") (SORE)
Liquiditätsfazilität (LQDF)
Marginkonto ("Margin Account") (MGAC)
Sonstiges Konto (OTHR)
NEINNEIN
SESA5ZielsaldoHöhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESA6Tatsächlicher SaldoSaldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESA7AmortisationskontoAmortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung?NEINNEIN
Angaben zur Gegenpartei
SESP1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SESP2Rechtsträgerkennung der GegenparteiAngabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
SESP3Name der GegenparteiVollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
SESP4Art der GegenparteiArt der Gegenpartei:
Kontoführende Bank (ABNK)
Backup-Konto-Bank (ABNK)
Kontoführende Bank - Vermittler (ABFC)
Kontoführende Bank - Garantiegeber (ABGR)
Sicherheitenverwalter (COLL)
Zahlstelle (PAYA)
Berechnungsstelle (CALC)
Verwaltungsstelle (ADMI)
Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA)
Transferstelle (RANA)
Verifizierungsstelle (VERI)
Sicherheitsstelle (SECU)
Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR)
Sicherungsgeber (COLL)
Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP)
Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP)
Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP)
Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP)
Sparhypotheken-Partei (SVMP)
Emittent (ISSR)
Originator (ORIG)
Verkäufer (SELL)
Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP)
Servicer (SERV)
Backup-Servicer (BSER)
Backup-Servicer - Vermittler (BSRF)
Special Servicer (SSRV)
Zeichner (SUBS)
Zinsswap-Anbieter (IRSP)
Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR)
Währungsswap-Anbieter (CSPR)
Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR)
Abschlussprüfer (AUDT)
Berater (CNSL)
Treuhänder (TRUS)
Investoren-Vertreter (REPN)
Zeichner (UNDR)
Arrangeur (ARRG)
Händler (DEAL)
Manager (MNGR)
Kreditbrief-Aussteller (LCPR)
Multi-Seller-Conduit (MSCD)
Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE)
Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG)
Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC)
Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG)
Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP)
Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC)
Cash-Manager (CASM)
Einzugskontobank (CACB)
Sicherheitenkontobank (COLA)
Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP)
CLO-Manager (CLOM)
Portfolioberater (PRTA)
Substitutionsstelle (SUBA)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESP5Niederlassungsland der GegenparteiLand, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist.NEINNEIN
SESP6Ratingschwelle für die GegenparteiFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.
Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
SESP7Rating der GegenparteiFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.
Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
SESP8Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmtFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben.
Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
SESP9Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmtFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.
Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
Angaben zur CLO-Verbriefung
SESC1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SESC2Ende der KündigungssperrfristAngabe des Datums, an dem eine Kündigungssperrfrist (während der es z.B. Inhabern einer Tranche untersagt ist, von der Verbriefungszweckgesellschaft die Liquidierung des Portfolios und die Rückzahlung sämtlicher Tranchen oder die Rückstellung oder Refinanzierung von Tranchen usw. zu verlangen) endet.NEINJA
SESC3CLO-TypAngabe des CLO-Typs, der diese Transaktion am besten beschreibt:
Bilanz-CLO (BCLO)
Arbitrage-CLO (ACLO)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESC4Laufende PeriodeStatus der laufenden CLO-Periode:
Warehouse (WRHS)
Anlaufphase (RMUP)
Reinvestition (RINV)
Post-Reinvestition (PORI)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESC5Beginn der laufenden PeriodeAngabe des Datums, an dem die laufende Periode begonnen hat.NEINJA
SESC6Ende der laufenden PeriodeAngabe des Datums, an dem die laufende Periode ausläuft/voraussichtlich ausläuft.NEINJA
SESC7KonzentrationsbegrenzungAngabe der in den Transaktionsunterlagen festgelegten und für alle Gegenparteien/Schuldner geltenden Konzentrationsbegrenzung, ausgedrückt als prozentualer Anteil am Portfolio-Nennwert. Bei Mehrfachbegrenzungen ist der höchste Wert anzugeben (z.B. Angabe von 20 %, wenn es je nach Rating zwei Begrenzungen von 10 % und 20 % gibt).NEINJA
SESC8Beschränkungen - rechtliche FälligkeitZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Risikopositionen, deren rechtlicher Endfälligkeitstermin die kürzeste rechtliche Endfälligkeit der Tranchen überschreitet (unter Annahme eines Rückführungsaufrufs).NEINJA
SESC9Beschränkungen - nachrangige RisikopositionenZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von nicht erstrangigen Sicherungsrechten, die gekauft werden können.NEINJA
SESC10Beschränkungen - notleidende RisikopositionenZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von notleidenden Risikopositionen, die gekauft werden können.NEINJA
SESC11Beschränkungen - PIK-RisikopositionenZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von in Sachwerten zahlbaren Risikopositionen, die gehalten werden dürfen.NEINJA
SESC12Beschränkungen - Nullkupon-RisikopositionenZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Nullkupon-Risikopositionen, die gehalten werden dürfen.NEINJA
SESC13Beschränkungen - Eigenkapital-RisikopositionenZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Eigenkapital-Positionen oder in Eigenkapital umwandelbaren Schuldtiteln, die gekauft werden können.NEINJA
SESC14Beschränkungen - BeteiligungenZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Beteiligungsdarlehen, die gekauft werden können.NEINJA
SESC15Beschränkungen - diskretionäre VerkäufeZulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von diskretionären Verkäufen pro Jahr.NEINJA
SESC16Diskretionäre VerkäufeTatsächliche diskretionäre Verkäufe, Jahr bis dato.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESC17ReinvestitionenReinvestierte Beträge, Jahr bis dato.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESC18Beschränkungen - BonitätsverbesserungMöglichkeit des CLO-Managers, überschüssige Bonitätsverbesserungen rückgängig zu machen oder zu veräußern.NEINNEIN
SESC19Beschränkungen - KursoffertenMöglichkeit des CLO-Managers, Kursofferten von anderen Händlern als dem Arrangeur einzuholen.NEINNEIN
SESC20Beschränkungen - HandelMöglichkeit des CLO-Managers für den Handel mit anderen Händlern als dem Arrangeur.NEINNEIN
SESC21Beschränkungen - EmissionenBeschränkungen hinsichtlich zusätzlicher Schuldtitel-Emissionen.NEINNEIN
SESC22Beschränkungen - RückzahlungenBeschränkungen hinsichtlich der Herkunft von Mitteln für selektive Rückkäufe/Rückzahlungen (z.B. Verbot der Verwendung von Kapitalerlösen für Rückzahlungen; Auflage, dass alle Rückzahlungen in der Zahlungsrangfolge erfolgen; Auflage der Erhaltung oder Verbesserung der OC-Quote nach Kauf).NEINNEIN
SESC23Beschränkungen - RefinanzierungAngabe jeglicher Beschränkungen hinsichtlich der Refinanzierung von Schuldtiteln.NEINNEIN
SESC24Beschränkungen - Vergütung von SchuldtitelnMöglichkeit der Investoren zur Übergabe ihrer Schuldtitel an den Treuhänder zur Annullierung der Schuld ohne entsprechende Entschädigungszahlung.NEINNEIN
SESC25Beschränkungen - KreditbesicherungMöglichkeit des CLO-Managers zum Kauf oder Verkauf von Kreditbesicherungen für zugrunde liegende Vermögenswerte.NEINNEIN
SESC26Zeitraum für die Liquidation von SicherheitenAngabe der Anzahl der Kalendertage bis zur verpflichteten Liquidation der Sicherheiten. Im Falle einer Zeitspanne oder mehrerer möglicher Zeiträume ist die Mindestzahl von Kalendertagen anzugeben.NEINJA
SESC27Liquidation von Sicherheiten - AusnahmenMöglichkeit von Ausnahmen vom Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten für bestimmte oder alle Investoren.NEINNEIN
Angaben zum CLO-Manager
SESL1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SESL2Rechtsträgerkennung des CLO-ManagersAngabe der Rechtsträgerkennung des CLO-Managers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
SESL3Name des ManagersVollständige juristische Bezeichnung des CLO-Managers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
SESL4Datum der NiederlassungDatum der Eintragung/Niederlassung des CLO-Managers.NEINJA
SESL5ZulassungsdatumDatum der Zulassung in der EU als Anlageberater.NEINJA
SESL6BeschäftigteGesamtzahl der Beschäftigten.NEINNEIN
SESL7Beschäftigte - CLOGesamtzahl der Beschäftigten, die für den Kredithandel und die Verwaltung von CLO-Portfolios zuständig sind.NEINNEIN
SESL8Beschäftigte - AbwicklungGesamtzahl der Beschäftigten, die für die Abwicklung notleidender Kredite zuständig sind.NEINNEIN
SESL9AUMVerwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL10AUM - gehebelte KrediteGesamtwert der verwalteten gehebelten Kredite.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL11AUM - CLOGesamtwert der verwalteten CLO.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL12AUM - EUGesamtwert der in der EU verwalteten Vermögenswerte.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL13AUM - EU-CLOGesamtwert der in der EU verwalteten CLO.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL14Anzahl EU-CLOAnzahl der in der EU verwalteten CLO.NEINNEIN
SESL15KapitalGesamtkapital.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL16Kapital - RisikoselbstbehaltKapital zur Finanzierung des Risikoselbstbehalts.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESL17AbwicklungsdauerDurchschnittlich benötigte Zeit für die Abwicklung von Handelstransaktionen in Kalendertagen.NEINNEIN
SESL18BepreisungshäufigkeitHäufigkeit der Bepreisung/Neubepreisung von Portfolios (in Tagen). Bei unterschiedlichen Häufigkeiten ist die gewichtete Durchschnittshäufigkeit anzugeben, gewichtet nach den verwalteten Vermögenswerten jeder Kategorie und gerundet auf den nächsten Tag.NEINNEIN
SESL19Ausfallquote - 1 JahrDurchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten im vorangegangenen Jahr.NEINNEIN
SESL20Ausfallquote - 5 JahreDurchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen fünf Jahren.NEINNEIN
SESL21Ausfallquote - 10 JahreDurchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen zehn Jahren.NEINNEIN
Angaben zur synthetischen Deckung
SESV1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SESV2Kennung des SicherungsinstrumentsEindeutige Kennung des Sicherungsinstruments. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SESV3Art der SicherungAngabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments:
Kreditausfallswap (CDSX)
Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN)
Gesamtertragsswap (TRES)
Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA)
Kreditversicherung (CINS)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESV4Internationale Wertpapierkennnummer des SicherungsinstrumentsSofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments.NEINJA
SESV5Name des SicherungsgebersVollständige juristische Bezeichnung des Sicherungsgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
SESV6Rechtsträgerkennung des SicherungsgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
SESV7Einrichtungen mit einem Risikogewicht von 0 %Handelt es sich bei dem Sicherungsgeber um eine in Artikel 113 Absatz 4, Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in geänderter Fassung) genannte öffentliche Stelle?NEINNEIN
SESV8Anwendbares RechtRecht des Landes, dem die Sicherungsvereinbarung unterliegt.NEINNEIN
SESV9ISDA-RahmenvertragGrundlage für die Sicherungsunterlagen:
ISDA-Vertrag 2002 (ISDA)
ISDA-Vertrag 2014 (IS14)
Sonstiger ISDA-Vertrag (ISOT)
Rahmenvertrag (DERV)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESV10Ausfall- und KündigungsereignisseWo sind die Ausfall- und Kündigungsereignisse des Sicherungsvertrags aufgeführt?
ISDA 2002 (ISDA)
ISDA 2014 (IS14)
Sonstige - Rückzahlung (OTHR)
NEINJA
SESV11Art der synthetischen VerbriefungHandelt es sich um eine "synthetische Bilanzverbriefung"?NEINNEIN
SESV12Währung der SicherungWährung der Sicherung.NEINNEIN
SESV13Nennwert der aktuellen SicherungGesamtdeckungssumme gemäß Sicherungsvereinbarung zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESV14Nennwert der maximalen SicherungHöchstbetrag der Deckung gemäß Sicherungsvereinbarung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESV15Attachment-Point der SicherungAngabe des Attachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung beginnt.NEINJA
SESV16Detachment-Point der SicherungAngabe des Detachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung endet.NEINJA
SESV17Internationale Wertpapierkennnummer der gedeckten SchuldtitelBei Sicherung bestimmter Tranchen (z.B. Garantie) Angabe der ISIN jeder unter die spezifische Sicherungsvereinbarung fallenden Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben.NEINJA
SESV18SicherungsdeckungAngabe der Option, die die Deckung des Sicherungsbetrags am besten beschreibt:
Deckung nur von Kapitalverlusten (PRNC)
Deckung von Kapital- und Zinsverlusten (PACC)
Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Strafzinsen (PAPE)
Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Vollstreckungskosten (PINF)
Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten, Strafzinsen und Vollstreckungskosten (PIPF)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV19Datum der Kündigung der SicherungAngabe des vertraglich festgelegten Datums, an dem die Sicherung enden/gekündigt werden soll.NEINJA
SESV20WesentlichkeitsschwellenwerteAngabe eventueller Wesentlichkeitsschwellen für Sicherungsauszahlungen. Dies wäre beispielsweise ein Mindestbetrag der Bonitätsverschlechterung von Cashflow generierenden Vermögenswerten, der erreicht sein muss, ehe ein Anspruch gegenüber dem Sicherungsgeber geltend gemacht werden kann.NEINNEIN
SESV21Bedingungen für die Freigabe von ZahlungenAngabe der Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen durch den Sicherungsgeber:
Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte (IFAM)
Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte ohne erwartete Rückflüsse (IFAR)
Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum (ACOL)
Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum in Höhe der tatsächlichen Verluste abzüglich der erwarteten Rückflüsse (APCR)
Nach vollständiger Verwertung von Verlusten in Höhe des tatsächlichen Verlusts (AWRK)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV22Möglichkeit von AnpassungszahlungenSind in den Modalitäten der Sicherungsvereinbarung Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer vorgesehen (z.B. wenn nach Fälligkeit der Sicherungsvereinbarung Abweichungen zwischen den zuvor geschätzten und den tatsächlich gezahlten Beträgen bestehen)?NEINNEIN
SESV23Länge des AbwicklungszeitraumsWenn im Hinblick auf die zeitliche Planung der Zahlungen vorab ein Zeitraum für Einziehungen festgelegt wurde und jegliche Anpassungen der ursprünglichen Verlustregelung nötig werden, ist die Anzahl der Tage dieses Zeitraums anzugeben.NEINJA
SESV24Pflicht zur RückzahlungAngabe jeglicher Verpflichtungen des Sicherungsnehmers zur Rückzahlung sämtlicher bereits erhaltener Sicherungszahlungen (neben Verpflichtungen bei Kündigung des Derivats oder aufgrund eines Auslöseereignisses oder bei Verstoß gegen die Garantie in Bezug auf die Referenzverbindlichkeiten).NEINNEIN
SESV25SicherheitensubstitutionKönnen im Falle, dass Sicherheiten gehalten werden, die Vermögenswerte im Sicherheitenportfolio substitutiert werden? Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden).NEINNEIN
SESV26Anforderungen an die Deckung von SicherheitenWerden Sicherheiten gehalten, ist die in den Verbriefungsunterlagen festgelegte Deckungsanforderung (als Sicherungsnennwert) in % anzugeben. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden).NEINJA
SESV27SicherheiteneinschüsseBei Repo-Geschäften Angabe des in den Verbriefungsunterlagen geforderten Ersteinschusses (Sicherheit) für zulässige Investitionen. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SESV28Frist für die Leistung von SicherheitenBei Repo-Geschäften Angabe der in den Verbriefungsunterlagen festgelegten Frist (in Tagen) bis zur Leistung der Sicherheit bei Abruf. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden).NEINJA
SESV29AbwicklungZu leistende Entschädigung:
Bar (CASH)
Physische Abwicklung (PHYS)
NEINJA
SESV30Maximaler FälligkeitsterminBei physischer Abwicklung Angabe des in den Verbriefungsunterlagen festgelegten maximalen Fälligkeitstermins für lieferbare Wertpapiere.NEINJA
SESV31Aktueller Index für Zahlungen an den SicherungsnehmerAktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden:
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV32Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den SicherungsnehmerLaufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsnehmer zugrunde gelegten Zinsindex:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV33Anpassung der Zahlungshäufigkeit - Zahlungen an den SicherungsnehmerHäufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsnehmer gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden:
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV34Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den SicherungsnehmerAktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsnehmer oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden.NEINJA
SESV35Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den SicherungsnehmerAktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer. Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden.NEINJA
SESV36Aktueller Index für Zahlungen an den SicherungsgeberAktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsgeber).
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV37Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den SicherungsgeberLaufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsgeber zugrunde gelegten Zinsindex:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV38Anpassung der Zahlungshäufigkeit - Zahlungen an den SicherungsgeberHäufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsgeber gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden:
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESV39Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den SicherungsgeberAktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsgeber oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden.NEINJA
SESV40Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den SicherungsgeberAktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber.NEINJA
SESV41Unterstützung durch ÜberschussmargeNutzung der Überschussmarge zur Bonitätsverbesserung der nachrangigsten Schuldkategorien.NEINNEIN
SESV42Definition der ÜberschussmargeJe nach Verbriefungsunterlagen wird die Überschussmarge am besten als feste Überschussmarge beschrieben (z.B. vorab festgelegte Höhe der verfügbaren Überschussmarge, in der Regel in Form eines festen Prozentsatzes).NEINNEIN
SESV43Aktueller SicherungsstatusAktueller Sicherungsstatus zum Datenstichtag.
Aktiv (ACTI)
Annulliert (CANC)
Deaktiviert (DEAC)
Ausgelaufen (EXPI)
Inaktiv (INAC)
Zurückgezogen (WITH)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESV44Kreditereignis InsolvenzFällt Insolvenz des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung?NEINNEIN
SESV45Kreditereignis ZahlungsversäumnisFällt das Ereignis, dass ein Schuldner nicht innerhalb von 90 Tagen zahlt, unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung?NEINNEIN
SESV46Kreditereignis UmstrukturierungFällt eine Umstrukturierung des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung?NEINNEIN
SESV47KreditereignisWurde ein Kreditereignis mitgeteilt?NEINNEIN
SESV48Kumulierte Zahlungen an den SicherungsnehmerGesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsgeber zum Datenstichtag an den Sicherungsnehmer geleistet hat.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESV49Kumulierte Anpassungszahlungen an den SicherungsnehmerGesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer geleisteten Anpassungszahlungen (z.B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESV50Kumulierte Zahlungen an den SicherungsgeberGesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsnehmer zum Datenstichtag an den Sicherungsgeber geleistet hat.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESV51Kumulierte Anpassungszahlungen an den SicherungsgeberGesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber geleisteten Anpassungszahlungen (z.B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESV52Synthetische ÜberschussmargeGesamtbetrag des Kontos synthetische Überschussmarge zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
Angaben zu den Sicherheiten des Emittenten
SESI1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1.NEINNEIN
SESI2Kennung des SicherungsinstrumentsAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESV2.NEINNEIN
SESI3Ursprüngliche Kennung des SicherungsinstrumentsUrsprüngliche eindeutige Kennung, die dem Sicherungsinstrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SESI4Neue Kennung der SicherheitWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESI3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESI3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SESI5Internationale Wertpapierkennnummer des SicherungsinstrumentsSofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments.NEINJA
SESI6Art des SicherungsinstrumentsArt des Sicherungsinstruments:
Bar (CASH)
Staatsanleihe (GBND)
Geldmarktpapier (CPAP)
Unbesicherte Bankschuld (UBDT)
Vorrangige unbesicherte Bankschuld (SUCD)
Nachrangige unbesicherte Bankschuld (JUCD)
Gedeckte Schuldverschreibung (CBND)
Forderungsbesichertes Wertpapier (ABSE)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SESI7ESVG-Teilsektor des Herausgebers der SicherheitESVG-2010-Klassifizierung des Herausgebers der Sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 ("ESVG 2010"). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden.NEINJA
SESI8Rechtsträgerkennung des Herausgebers der SicherheitAngabe der Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
SESI9Verbindung des Herausgebers der Sicherheit mit dem OriginatorHaben der Herausgeber der Sicherheit und der wichtigste Originator der Verbriefung die gleiche oberste Muttergesellschaft?NEINNEIN
SESI10Aktuell ausstehender SaldoAusstehender Gesamtkapitalsaldo der Sicherheit zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SESI11Währung des InstrumentsWährung, auf die das Instrument lautet.NEINNEIN
SESI12FälligkeitsterminFälligkeitstermin der Sicherheit.NEINJA
SESI13Abschlag ("Haircut")Angabe des gemäß den Verbriefungsunterlagen (auf den derzeitigen ausstehenden Kapitalsaldo) anzuwendenden Abschlags auf diese Sicherheit in %.NEINJA
SESI14Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESI15Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SESI16Aktueller Zinssatz auf BareinlagenBei Sicherungsinstrumenten in Form von Bareinlagen Angabe des aktuellen Zinssatzes für diese Einlagen. Bei mehreren Einlagenkonten je Währung ist der gewichtete durchschnittliche aktuelle Zinssatz anzugeben, wobei als Gewicht der aktuelle Saldo der Bareinlagen in den jeweiligen Konten verwendet wird.NEINJA
SESI17Name der Gegenpartei des Repo-GeschäftsBei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung der Gegenpartei der Verbriefung. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
SESI18Rechtsträgerkennung der Gegenpartei des Repo-GeschäftsBei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei, bei der die Bareinlagen hinterlegt werden (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
SESI19Fälligkeitstermin des Repo-GeschäftsBei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe des Fälligkeitsdatums der Verbriefung.NEINJA
Sonstige Angaben
SESO1Eindeutige KennungIm Feld SESS1 ausgewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
SESO2Zeilennummer sonstiger AngabenAngabe der Zeilennummer für sonstige Angaben.NEINNEIN
SESO3Sonstige Angaben.Sonstige Angaben, Zeile für Zeile.NEINNEIN

.

Insiderinformationen oder Angaben zu signifikanten Ereignissen - Verbriefung forderungsgedeckter GeldmarktpapiereAnhang XV


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zum Programm
SEAS1Eindeutige Kennung - ABCP-ProgrammVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
SEAS2DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde.NEINNEIN
SEAS3Nicht mehr STSErfüllt das ABCP-Programm nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn das ABCP-Programm nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben.NEINJA
SEAS4AbhilfemaßnahmenHaben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben.NEINJA
SEAS5Administrative SchritteHaben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben.NEINJA
SEAS6Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion.Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen.NEINJA
SEAS7Anwendbares RechtRecht des Landes, dem das Programm unterliegt.NEINNEIN
SEAS8Dauer der LiquiditätsfazilitätZeitraum der Deckung des Programms durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene (in Tagen).NEINJA
SEAS9Deckung der LiquiditätsfazilitätMaximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen des Programms), der durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene gedeckt ist.NEINJA
SEAS10Deckungsintervall der LiquiditätsfazilitätMaximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung des Geschäfts durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität.NEINJA
SEAS11Fälligkeitstermin der LiquiditätsfazilitätDatum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Programmebene endet.NEINJA
SEAS12Ziehungen im Rahmen der LiquiditätsfazilitätWenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität auf Programmebene verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht.NEINJA
SEAS13GesamtemissionenAusstehende Gesamtemissionen des Programms, umgerechnet in EUR.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEAS14MaximalemissionGibt es eine Obergrenze für Emissionen des ABCP-Programms, so ist diese hier anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
Angaben zur Transaktion
SEAR1Eindeutige Kennung - ABCP-ProgrammAngabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1.NEINNEIN
SEAR2Eindeutige Kennung - ABCP-TransaktionVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
SEAR3Anzahl der Programme zur Finanzierung der TransaktionAnzahl der ABCP-Programme, die diese Transaktion finanzieren.NEINNEIN
SEAR4Nicht mehr STSErfüllt die ABCP-Transaktion nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die ABCP-Transaktion nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben.NEINJA
SEAR5Originator als Kunde des ProgrammsponsorsStanden Originator und Programmsponsor zum Zeitpunkt der Übertragung von Vermögenswerten in einer Kundenbeziehung?NEINNEIN
SEAR6Gewährung von SicherungsrechtenHat die betreffende Verbriefungszweckgesellschaft/das insolvenzgeschützte Tochterunternehmen des Originators dem Käufer (Verbriefungszweckgesellschaft) Sicherungsrechte an ihren Vermögenswerten eingeräumt?NEINNEIN
SEAR7EinnahmenSumme der Einnahmen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate)
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR8Betriebliche AufwendungenSumme der betrieblichen Aufwendungen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate)
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR9UmlaufvermögenUmlaufvermögen des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR10BarmittelKassenbestände des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR11Marktgängige WertpapiereMarktgängige Wertpapiere des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR12ForderungenForderungen des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR13Kurzfristige VerbindlichkeitenKurzfristige Verbindlichkeiten des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR14GesamtschuldenGesamtschulden des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR15GesamtkapitalGesamtkapital des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR16Währung des AbschlussesDie in der Finanzberichterstattung in den Feldern SEAR7 - SEAR15 verwendete Währung.NEINJA
SEAR17Ebene der Unterstützung durch den SponsorAuf welcher Ebene leistet der Sponsor Unterstützung:
Transaktionsebene (TRXN)
Programmebene (PRGM)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEAR18Art der Unterstützung durch den SponsorLeistet der Sponsor volle Unterstützung für diese Transaktion?NEINJA
SEAR19Dauer der LiquiditätsfazilitätZeitraum der Deckung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (in Tagen).NEINJA
SEAR20Aus der Liquiditätsfazilität in Anspruch genommener BetragAus der Liquiditätsfazilität zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten in Anspruch genommener Betrag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR21Deckung der LiquiditätsfazilitätMaximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen der Transaktion), der durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gedeckt ist.NEINJA
SEAR22Deckungsintervall der LiquiditätsfazilitätMaximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität.NEINJA
SEAR23Art der LiquiditätsfazilitätArt der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene:
Kauf von Vermögenswerten (PURC)
Pensionsgeschäfte (RPAG)
Darlehensfazilität (LOFA)
Beteiligungsvertrag (PAGR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEAR24Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte der LiquiditätsfazilitätNutzt die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene Pensionsgeschäfte, so ist das Datum anzugeben, an dem das entsprechende Pensionsgeschäft ausläuft.NEINJA
SEAR25Währung der LiquiditätsfazilitätAngabe der Währung, in der Mittel aus der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gezogen werden können.NEINJA
SEAR26Fälligkeitstermin der LiquiditätsfazilitätDatum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene endet.NEINJA
SEAR27Name des Anbieters der LiquiditätsfazilitätVollständige juristische Bezeichnung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
SEAR28Rechtsträgerkennung des Anbieters der LiquiditätsfazilitätAngabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
SEAR29Übersicherung/Nachrangige BeteiligungenAnteil der nachrangigen Beteiligungen an den zugrunde liegenden Risikopositionen, die vom Verkäufer verkauft werden (oder vom Verkäufer gewährter Nachlass auf den Kaufpreis der zugrunde liegenden Risikopositionen). Falls der Anteil der nachrangigen Beteiligungen je nach zugrunde liegender Risikoposition schwankt, ist die Mindestübersicherung sämtlicher zugrunde liegender Risikopositionen anzugeben.NEINNEIN
SEAR30Überschussmarge der TransaktionAngabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit anwendbaren Zahlungen, Kosten, Gebühren usw. verbleibenden Mittel ("Überschussmarge").
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEAR31Name des Kreditbrief-AusstellersVollständige juristische Bezeichnung des Kreditbrief-Ausstellers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
SEAR32Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-AusstellersAngabe der Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers der Transaktion (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
SEAR33Währung des KreditbriefsAngabe der Währung des Kreditbriefs.NEINJA
SEAR34Maximale Sicherung durch den KreditbriefMaximaler Deckungsgrad durch den Kreditbrief der Sicherungsvereinbarung, ausgedrückt als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen.NEINJA
SEAR35Name des GarantiegebersAngabe der vollständigen juristischen Bezeichnung des Garantiegebers unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, in denen ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
SEAR36Rechtsträgerkennung des GarantiegebersAngabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, durch die ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet.NEINJA
SEAR37Maximale Deckung durch die GarantieHöchstbetrag der Deckung gemäß Garantie/Kaufvertrag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR38Währung der GarantieAngabe der Währung, in der Mittel aus der Garantie bereitgestellt werden.NEINJA
SEAR39Fälligkeitstermin der GarantieDatum, zu dem die Garantie endet.NEINJA
SEAR40Art der ForderungsübertragungAngabe der Art der Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer.
"True-Sale"-Verkauf (1)
Besichertes Darlehen (2)
Sonstige (3)
NEINNEIN
SEAR41Fälligkeitstermin der PensionsgeschäfteDatum, an dem Pensionsgeschäfte zur Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer außer Kraft treten.NEINJA
SEAR42Gekaufter BetragBetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft wurden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEAR43Maximale FinanzierungsgrenzeMaximale Obergrenze für Finanzierungen, die dem Originator im Rahmen der Transaktion zum Datenstichtag Verfügung gestellt werden können.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAR44Referenzzinssatz des ZinsswapsBeschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Zinsswaps anzugeben.
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEAR45Fälligkeit des ZinsswapsAngabe des Fälligkeitstermins des Zinsswaps.
Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.
NEINJA
SEAR46Nominalbetrag des ZinsswapsNominalbetrag des Zinsswaps auf Transaktionsebene.
Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist der Nominalbetrag des letzten Zinsswaps anzugeben.
NEINJA
SEAR47Währung der zahlenden Komponente des WährungsswapsAngabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben.NEINJA
SEAR48Währung der empfangenden Komponente des WährungsswapsAngabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben.NEINJA
SEAR49Wechselkurs des WährungsswapsWechselkurs, der für einen Währungsswap auf Transaktionsebene festgelegt wurde
Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Wechselkurs des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.
NEINJA
SEAR50Fälligkeit des WährungsswapsAngabe des Fälligkeitstermins des Währungsswaps auf Transaktionsebene.
Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.
NEINJA
SEAR51Nominalbetrag des WährungsswapsAngabe des Nominalbetrags des Währungsswaps auf Transaktionsebene.
Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Nominalbetrag des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
Angaben zu Tranche/Anleihe
SEAT1Eindeutige Kennung - ABCP-ProgrammAngabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1.NEINNEIN
SEAT2Ursprüngliche Kennung der AnleiheUrsprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SEAT3Neue Kennung der AnleiheWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAT2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEAT2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SEAT4Internationale WertpapierkennnummerSofern anwendbar, ISIN-Code dieses Instruments.NEINJA
SEAT5Art der Tranche/AnleiheAuswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments:
Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL)
Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL)
Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO)
Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SEAT6EmissionsdatumDatum, an dem dieses Instrument emittiert wurde.NEINNEIN
SEAT7Gesetzliche FälligkeitDatum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten.NEINJA
SEAT8WährungWährung, auf die das Instrument lautet.NEINNEIN
SEAT9Aktueller KapitalsaldoNennwert dieses Instruments nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEAT10Aktueller KuponKupon des Instruments in Basispunkten.NEINNEIN
SEAT11Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEAT12Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
SEAT13ZinszahlungshäufigkeitHäufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind:
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SEAT14Aktuelle BonitätsverbesserungAktuelle Bonitätsverbesserung des Instruments, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft.NEINNEIN
SEAT15BonitätsverbesserungsformelBeschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Anleihe.NEINJA
Angaben zum Konto
SEAA1Eindeutige Kennung - ABCP-TransaktionAngabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2.NEINNEIN
SEAA2Ursprüngliche Kennung des KontosUrsprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SEAA3Neue Kennung des KontosWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SEAA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
SEAA4KontotypKontotyp:
Rücklagenkonto ("Barreserve") (CARE)
"Commingling Reserve"-Konto (CORE)
Verrechnungskonto ("Setoff Reserve") (SORE)
Liquiditätsfazilität (LQDF)
Marginkonto ("Margin Account") (MGAC)
Sonstiges Konto (OTHR)
NEINNEIN
SEAA5ZielsaldoHöhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
SEAA6Tatsächlicher SaldoSaldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
SEAA7AmortisationskontoAmortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung?NEINNEIN
Angaben zur Gegenpartei
SEAP1Eindeutige Kennung - ABCP-TransaktionAngabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2.NEINNEIN
SEAP2Rechtsträgerkennung der GegenparteiAngabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
SEAP3Name der GegenparteiVollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
SEAP4Art der GegenparteiArt der Gegenpartei:
Kontoführende Bank (ABNK)
Backup-Konto-Bank (ABNK)
Kontoführende Bank - Vermittler (ABFC)
Kontoführende Bank - Garantiegeber (ABGR)
Sicherheitenverwalter (COLL)
Zahlstelle (PAYA)
Berechnungsstelle (CALC)
Verwaltungsstelle (ADMI)
Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA)
Transferstelle (RANA)
Verifizierungsstelle (VERI)
Sicherheitsstelle (SECU)
Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR)
Sicherungsgeber (COLL)
Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP)
Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP)
Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP)
Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP)
Sparhypotheken-Partei (SVMP)
Emittent (ISSR)
Originator (ORIG)
Verkäufer (SELL)
Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP)
Servicer (SERV)
Backup-Servicer (BSER)
Backup-Servicer - Vermittler (BSRF)
Special Servicer (SSRV)
Zeichner (SUBS)
Zinsswap-Anbieter (IRSP)
Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR)
Währungsswap-Anbieter (CSPR)
Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR)
Abschlussprüfer (AUDT)
Berater (CNSL)
Treuhänder (TRUS)
Investoren-Vertreter (REPN)
Zeichner (UNDR)
Arrangeur (ARRG)
Händler (DEAL)
Manager (MNGR)
Kreditbrief-Aussteller (LCPR)
Multi-Seller-Conduit (MSCD)
Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE)
Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG)
Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC)
Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG)
Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP)
Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC)
Cash-Manager (CASM)
Einzugskontobank (CACB)
Sicherheitenkontobank (COLA)
Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP)
CLO-Manager (CLOM)
Portfolioberater (PRTA)
Substitutionsstelle (SUBA)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
SEAP5Niederlassungsland der GegenparteiLand, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist.NEINNEIN
SEAP6Ratingschwelle für die GegenparteiFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.
Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
SEAP7Rating der GegenparteiFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.
Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
SEAP8Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmtFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben.
Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
SEAP9Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmtFalls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.
Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben.
NEINJA
Sonstige Angaben
SEAO1Eindeutige KennungIm Feld SEAS1 ausgewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
SEAO2Zeilennummer sonstiger AngabenAngabe der Zeilennummer für sonstige Angaben.NEINNEIN
SEAO3Sonstige Angaben.Sonstige Angaben, Zeile für Zeile.NEINNEIN


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