umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (2)
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Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - Kreditkarte | Anhang VII |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
CCDL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
CCDL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CCDL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CCDL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CCDL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
CCDL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
CCDL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
CCDL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
CCDL9 | Geografische Region - Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | NEIN |
CCDL10 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
CCDL11 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners: Beschäftigt - Privatsektor (EMRS) Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL) Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK) Arbeitslos (UNEM) Selbständig (SFEM) Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM) Student (STNT) Rentner (PNNR) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
CCDL12 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
CCDL13 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung: Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO) Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO) Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO) Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO) Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO) Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
CCDL14 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung.
Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
CCDL15 | Art des Primäreinkommens | Art des in CCDL14 angegebenen Einkommens: Bruttojahreseinkommen (GRAN) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX) Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS) Verfügbares Einkommen (DSPL) Kreditnehmer ist juristische Person (CORP) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
CCDL16 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. | JA | NEIN |
CCDL17 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens: Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT) Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF) Überprüft (VRFD) Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF) Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
CCDL18 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
CCDL19 | Datum der Originierung | Datum, an dem das Konto eröffnet wurde. | JA | NEIN |
CCDL20 | Originierungskanal | Originierungskanal: Internet (WEBI) Zweigstelle (BRCH) Telefonverkauf (TLSL) Stand (STND) Post (POST) "White-Label" (WLBL) Magazin (MGZN) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
CCDL21 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
CCDL22 | Aktueller Kapitalsaldo | Angabe des aktuellen Gesamtbetrags, den der Schuldner bei dem Konto schuldet (einschließlich aller Gebühren und Zinsen). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
CCDL23 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte. Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen. Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
CCDL24 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
CCDL25 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
CCDL26 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
CCDL27 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
CCDL28 | Zahlungsfälligkeit | Nächste planmäßige Mindestzahlung, die vom Schuldner zu leisten ist Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
CCDL29 | Aktueller Zinssatz | Gewichteter durchschnittlicher annualisierter Gesamtertrag, einschließlich aller anwendbaren Gebühren am letzten Rechnungsdatum (d. h. in Rechnung gestellt, nicht Barrendite). | NEIN | JA |
CCDL30 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
CCDL31 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
CCDL32 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
CCDL33 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
CCDL34 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem das Konto zuletzt einen Rückstand aufwies. | JA | JA |
CCDL35 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, mit denen das Konto zum Datenstichtag im Rückstand ist. Gibt es keinen Rückstand, ist der Wert 0 einzugeben. | NEIN | NEIN |
CCDL36 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
CCDL37 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert - Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
CCDL38 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
CCDL39 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen.
Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
CCDL40 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
CCDL41 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten.
Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
CCDL42 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
CCDL43 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
CCDL44 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
CCDL45 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
CCDL46 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
CCDL47 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - LEASING | Anhang VIII |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
LESL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
LESL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
LESL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
LESL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
LESL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
LESL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
LESL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
LESL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
LESL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
LESL10 | Geografische Region - Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | NEIN |
LESL11 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
LESL12 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
LESL13 | Basel III-Segment des Schuldners | Basel III-Segment des Schuldners: Unternehmen (CORP) Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX) Retail (RETL) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
LESL14 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung: Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO) Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO) Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO) Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO) Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO) Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
LESL15 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Leasingnehmers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | JA | JA |
LESL16 | Unternehmensgröße | Einstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission:
Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt. Natürliche Person (NATP) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
LESL17 | Einnahmen | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des "Gesamtjahresumsatzes" im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL18 | Währung des Abschlusses | Meldewährung der Abschlüsse. | JA | JA |
LESL19 | Art des Produkts | Einstufung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Festlegungen des Leasinggebers: (Persönlicher) Kaufvertrag (PPUR) (Persönlicher) Mietvertrag (PHIR) Mietkauf (HIRP) Leasing-Kauf (LEAP) Finanzierungsleasing (FNLS) Betriebsleasing (OPLS) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
LESL20 | Syndizierung | Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? | JA | NEIN |
LESL21 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
LESL22 | Datum der Originierung | Datum des ursprünglichen Leasingabschlusses. | JA | NEIN |
LESL23 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
LESL24 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
LESL25 | Originierungskanal | Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN) Vermittler (BROK) Internet (WEBI) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
LESL26 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
LESL27 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapital- (oder diskontierter) Saldo des Leasings (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Vergabe.
Auszuweisen ist der Saldo des Leasings zum Datum des Abschlusses, d. h. nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL28 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo oder diskontierter Saldo des Leasings des Schuldners zum Datenstichtag.
Dies umfasst sämtliche Beträge, die gegen den Vermögenswert besichert sind.
Wenn dem Saldo beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden.
Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL29 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
LESL30 | Verbriefter Restwert | Restwert, der lediglich verbrieft wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL31 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen). Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX) Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX) Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE) Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
LESL32 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
LESL33 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
LESL34 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
LESL35 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL36 | Aktueller Zinssatz | Gesamtbetrag des laufenden Bruttozins- oder Diskontierungszinssatzes für die zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
LESL37 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
LESL38 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
LESL39 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | NEIN | JA |
LESL40 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
LESL41 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
LESL42 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Leasing-Vereinbarung zahlen muss. | NEIN | JA |
LESL43 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
LESL44 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
LESL45 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
LESL46 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag.
Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" zur Entschädigung für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum des Leasings entrichtet werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL47 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
LESL48 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
LESL49 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL50 | Preis bei Kaufoption | Betrag, den der Leasingnehmer bei Leasingende zahlen muss, um Eigentümer des Vermögenswerts zu werden, wenn dieser Betrag von dem in Feld LESL30 angegebenen Betrag abweicht. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL51 | Anzahlungsbetrag | Höhe der Anzahlung bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich des Werts von in Zahlung genommener Ausrüstung usw.) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL52 | Aktueller Restwert des Vermögenswerts | Letzter prognostizierter Restwert des Vermögenswerts am Ende der Leasinglaufzeit.
Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist der ursprünglich geschätzte Restwert anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL53 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
LESL54 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
LESL55 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
LESL56 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
LESL57 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert - Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
LESL58 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
LESL59 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen.
Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL60 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
LESL61 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen.
Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL62 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten.
Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL63 | Quelle von Rückzahlungen | Die Quelle rückgezahlter Beträge: Liquidation von Sicherheiten (LCOL) Vollstreckung von Garantien (EGAR) Zusätzliche Kredite (ALEN) Barrückzahlungen (CASR) Gemischt (MIXD) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
LESL64 | Einlagenbetrag | Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen.
Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden. Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition. Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
LESL65 | Geografische Region - Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der der Vermögenswert belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | JA |
LESL66 | Hersteller | Name des Herstellers des Vermögenswerts. | JA | NEIN |
LESL67 | Modell | Name des Vermögenswerts/Modells. | JA | NEIN |
LESL68 | Herstellungs-/Baujahr | Jahr der Herstellung. | JA | JA |
LESL69 | Neu oder gebraucht | Zustand des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Neu (NEWX) Gebraucht (USED) Vorführwagen (DEMO) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
LESL70 | Ursprünglicher Restwert des Vermögenswerts | Geschätzter Restwert des Vermögenswerts am Datum der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL71 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die zugrunde liegende Risikoposition besichert wird: Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapier (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) IT-Ausrüstung (ITEQ) Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
LESL72 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Bewertung des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
LESL73 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts des Vermögenswerts bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
LESL74 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der Bewertung des Vermögenswerts bei Originierung. | JA | NEIN |
LESL75 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung des Vermögenswerts.
Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die ursprüngliche Bewertung anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
LESL76 | Aktuelle Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des aktuellen Werts des Vermögenswerts.
Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die Art der ursprünglichen Bewertung anzugeben: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
LESL77 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der letzten Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist das ursprüngliche Bewertungsdatum anzugeben. | JA | JA |
LESL78 | Zahl der Leasing-Objekte | Anzahl der einzelnen Vermögenswerte, die unter diese zugrunde liegende Risikoposition fallen. | JA | NEIN |
LESL79 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
LESL80 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
LESL81 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
LESL82 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
LESL83 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
LESL84 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - "ESOTERIC" | Anhang IX |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
ESTL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
ESTL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
ESTL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
ESTL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
ESTL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
ESTL10 | Beschreibung | Kurze Beschreibung der zugrunde liegenden Risikoposition (z.B."Stromtarifforderungen", Künftige Flüsse"). Bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art ist bei der Datenübermittlung durchgängig dieselbe Sprache zu verwenden. | NEIN | NEIN |
ESTL11 | Geografische Region - Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | JA |
ESTL12 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | JA |
ESTL13 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners: Beschäftigt - Privatsektor (EMRS) Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL) Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK) Arbeitslos (UNEM) Selbständig (SFEM) Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM) Student (STNT) Rentner (PNNR) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL14 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | JA | JA |
ESTL15 | Rechtsform des Schuldners | Rechtsform des Kunden: Öffentliches Unternehmen (PUBL) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLCO) Partnerschaft (PNTR) Einzelperson (INDV) Staatliche Stelle (GOVT) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL16 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | JA | JA |
ESTL17 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung.
Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL18 | Art des Primäreinkommens | Art des in ESTL17 angegebenen Einkommens: Bruttojahreseinkommen (GRAN) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS) Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX) Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX) Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS) Verfügbares Einkommen (DSPL) Kreditnehmer ist juristische Person (CORP) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL19 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. | JA | JA |
ESTL20 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens: Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT) Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF) Überprüft (VRFD) Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF) Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL21 | Einnahmen | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des "Gesamtjahresumsatzes" im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL22 | Währung des Abschlusses | Meldewährung der Abschlüsse. | JA | JA |
ESTL23 | Internationale Wertpapierkennnummer | Gegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
ESTL24 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
ESTL25 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | JA | JA |
ESTL26 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
ESTL27 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapitalsaldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Originierung.
Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL28 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag.
Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden.
Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden.
Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL29 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte. Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen. Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL30 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
ESTL31 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen). Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX) Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX) Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE) Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT) Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
ESTL32 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | JA | JA |
ESTL33 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL34 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL35 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL36 | Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen | Schulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert sind und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden.
Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden.
Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Einkommen gemäß Definition in Feld ESTL17 plus sonstiges relevantes Einkommen (z.B. Sekundäreinkommen). | JA | JA |
ESTL37 | Schlussrate | Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL38 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
ESTL39 | Aktueller Zinssatz | Aktueller Zinssatz. | JA | JA |
ESTL40 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL41 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTL42 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | JA | JA |
ESTL43 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | JA | JA |
ESTL44 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | JA | JA |
ESTL45 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | JA |
ESTL46 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
ESTL47 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
ESTL48 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag.
Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL49 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
ESTL50 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
ESTL51 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL52 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
ESTL53 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als: Bis dato fällige Zahlungen insgesamt zuzüglich kapitalisierter Beträge zuzüglich für das Konto geltender Gebühren abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL54 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | JA | JA |
ESTL55 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition: Vertragsgemäß bedient (PERF) Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR) Umstrukturiert - Rückstände (RARR) Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT) Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR) Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB) Rückstände (ARRE) Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR) Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF) Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE) Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS) Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT) Zurückgezahlt (RDMD) Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
ESTL56 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX) Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
ESTL57 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen.
Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL58 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | JA | JA |
ESTL59 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen.
Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL60 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten.
Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTL61 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
ESTL62 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
ESTL63 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
ESTL64 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
ESTL65 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
ESTL66 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
Angaben zu Sicherheiten | ||||
ESTC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld ESTL1. | NEIN | NEIN |
ESTC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld ESTL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
ESTC5 | Geografische Region - Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | JA |
ESTC6 | Art der Sicherung | Art der Sicherung: Sicherheit (COLL) Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL) Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
ESTC7 | Art der Belastung | Angabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit.
Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben."Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches" beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen: Feste Belastung (FXCH) Variable Belastung (FLCH) Keine Belastung (NOCG) Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTC8 | Sicherungsrechte | Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. | JA | JA |
ESTC9 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird.
Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit. Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) IT-Ausrüstung (ITEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapiere (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
ESTC10 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung der Sicherheit.
Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTC11 | Aktuelle Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Marktbewertung (MTTM) Bewertung des Schuldners (OBLV) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTC12 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10. | JA | JA |
ESTC13 | Aktuelle Beleihungsquote | Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben. | JA | JA |
ESTC14 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Ursprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
ESTC15 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts der in Feld ESTC14 gemeldeten Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Marktbewertung (MTTM) Bewertung des Schuldners (OBLV) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
ESTC16 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC14. | JA | JA |
ESTC17 | Ursprüngliche Beleihungsquote | Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. | JA | JA |
ESTC18 | Verkaufsdatum | Datum des Verkaufs der Sicherheit. | NEIN | JA |
ESTC19 | Verkaufspreis | Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
ESTC20 | Währung der Sicherheit | Währung, auf die der in ESTC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet. | NEIN | JA |
Angaben zugrunde liegenden Risikopositionen - Aufschlag notleidende Risikopositionen | Anhang X |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der Meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
NPEL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld der eindeutigen Kennung im begleitenden Meldebogen für diese betreffende zugrunde liegende Risikoposition entsprechen. | NEIN | NEIN |
NPEL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld "Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. | NEIN | NEIN |
NPEL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld "Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
NPEL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld "Ursprüngliche Kennung des Schuldners" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. | NEIN | NEIN |
NPEL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld "Neue Kennung des Schuldners" im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
NPEL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
NPEL7 | Unter Zwangsverwaltung | Angabe, ob der Schuldner unter Zwangsverwaltung steht. | JA | JA |
NPEL8 | Datum des letzten Kontakts | Datum des letzten direkten Kontakts mit dem Schuldner. | JA | JA |
NPEL9 | Verstorben | Angabe, ob der Schuldner verstorben ist. | JA | JA |
NPEL10 | Rechtsform | Rechtsform des Schuldners. Börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LCRP). Nicht börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden; nicht börsennotierte Unternehmen können jedoch eine unbegrenzte Anzahl von Aktionären/Anteilseignern haben, um Kapital für kommerzielle Vorhaben zu beschaffen (UCRP). Börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LFND). Nicht börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (UFND). In Partnerschaften handelt es beim Sponsor um eine Gruppe von Einzelpersonen, die eine rechtliche Partnerschaft bilden, in der Gewinne und Verbindlichkeiten geteilt werden (PSHP). Privatperson (INDV) | JA | JA |
NPEL11 | Art des rechtlichen Verfahrens | Art des Insolvenzverfahrens, in dem sich der Schuldner derzeit befindet: Unternehmensumstrukturierung, einschließlich Fonds (CPRR) Insolvenzverfahren, einschließlich Fonds (CPRI) Privatschuldner-Schuldenvergleich (PRCM) Privatschuldner-Insolvenzverfahren (PRIP) Umstrukturierung von Partnerschaften (PRTR) Insolvenz von Partnerschaften (PRTR) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
NPEL12 | Bezeichnung des rechtlichen Verfahrens | Bezeichnung des rechtlichen Verfahrens, die Aufschluss darüber gibt, wie weit das entsprechende Verfahren fortgeschritten ist, je nach Land, in dem sich der Schuldner befindet. | JA | JA |
NPEL13 | Abgeschlossene rechtliche Verfahren | Beschreibung der für den Schuldner abgeschlossenen rechtlichen Verfahren. | JA | JA |
NPEL14 | Datum der Einleitung des aktuellen rechtlichen Verfahrens | Datum, an dem der Schuldner in das aktuelle rechtliche Verfahren eingetreten ist. | JA | JA |
NPEL15 | Datum der Bestellung des Insolvenzverwalters | Datum, an dem der Insolvenzverwalter bestellt wurde. | JA | JA |
NPEL16 | Zahl der derzeitigen Urteile | Zahl der ausstehenden gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. | JA | JA |
NPEL17 | Zahl der vollstreckten Urteile | Zahl der abgeschlossenen gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. | JA | JA |
NPEL18 | Datum der externen Zahlungsaufforderung | Datum des Versands einer Zahlungsaufforderung durch einen im Namen des Instituts handelnden Anwalt. | JA | JA |
NPEL19 | Datum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt | Datum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt des Instituts | JA | JA |
NPEL20 | Gerichtliche Zuständigkeit | Sitz des Gerichts, bei dem der Fall verhandelt wird. | JA | JA |
NPEL21 | Datum des Erhalts des Räumungsbescheids | Datum der Erteilung des Räumungsbescheids durch das Gericht | JA | JA |
NPEL22 | Anmerkungen zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten | Weitere Anmerkungen/Einzelheiten, sofern es weitere Rechtsverfahren gibt. | JA | JA |
NPEL23 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem die Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition unterliegt. Dies muss nicht notwendigerweise das Land der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition sein. | JA | JA |
NPEL24 | Beschreibung der Rückzahlung | Beschreibung des spezifischen Rückzahlungsprofils, wenn im Feld "Tilgungsart" die Angabe "Sonstige" erfolgte. | JA | JA |
NPEL25 | Beginn des tilgungsfreien Zeitraums | Startdatum des Zeitraums, in dem nur laufende Zinsen gezahlt werden. | JA | JA |
NPEL26 | Ende des tilgungsfreien Zeitraums | Enddatum des Zeitraums, in dem nur Zinsen gezahlt werden. | JA | JA |
NPEL27 | Beginn der Periode mit fester Verzinsung | Startdatum der Periode mit fester Verzinsung. | JA | JA |
NPEL28 | Ende der Periode mit fester Verzinsung | Enddatum der Periode mit fester Verzinsung. | JA | JA |
NPEL29 | Aktueller Zinsumwandlungssatz | Aktueller Zinsumwandlungssatz gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegenden Risikopositionen. | JA | JA |
NPEL30 | Letztes Zahlungsdatum | Datum, an dem die letzte Zahlung geleistet wurde. | JA | JA |
NPEL31 | Syndizierter Anteil | Prozentsatz des vom Institut gehaltenen Anteils, für den im Feld "Syndiziert" im entsprechenden Anhang für die notleidende Risikoposition "Ja" angegeben wird. | JA | JA |
NPEL32 | Beginn des MARP-Prozesses | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition in den aktuellen MARP-Status eingetreten ist. | JA | JA |
NPEL33 | MARP-Status | Status des derzeitigen Verfahrens zum Abbau im Rückstand befindlicher Hypothekenzahlungen (MARP): Nicht in MARP (NMRP) MARP abgeschlossen (EMRP) Provision 23, 31 Tage im Rückstand (MP23) Provision 24, finanzielle Schwierigkeiten (MP24) Provision 28, nicht kooperierend - Warnung (MP28) Provision 29, nicht kooperierend (MP29) Provision 42, Umstrukturierung - Angebot (MP42) Provision 45, Umstrukturierung - vom Verkäufer abgelehnt (MP45) Provision 47, Umstrukturierung - vom Kreditnehmer abgelehnt (MP47) Selbstabhilfe (MPSC) Alternative Rückzahlungsvereinbarung (MPAR) Sonstige (OTHR) | JA | JA |
NPEL34 | Externe Einziehungen | Indikator für die Vorbereitung externer Einziehungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
NPEL35 | Rückzahlungsplan | Indikator für die Vereinbarung eines Rückzahlungsplans mit der externen Inkassoagentur. | JA | JA |
NPEL36 | Stundung | Indikator für die Vorbereitung von Stundungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
NPEL37 | Datum der ersten Stundung | Datum, an dem die erste Stundung erfolgte. | JA | JA |
NPEL38 | Zahl bisheriger Stundungen | Zahl in der Vergangenheit erfolgter Stundungen | JA | JA |
NPEL39 | Kapitalverzicht | Höhe des im Rahmen der laufenden Stundung erlassenen Kapitals, einschließlich eines von externen Inkassoagenturen vereinbarten Kapitalverzichts. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEL40 | Datum des Kapitalverzichts | Datum des Kapitalverzichts. | JA | JA |
NPEL41 | Enddatum der Stundung | Datum, an dem die derzeitige Stundungsvereinbarung endet. | JA | JA |
NPEL42 | Unter die Stundung fallender Rückzahlungsbetrag | Höhe der periodischen Rückzahlung, die das Institut und der Schuldner in den derzeitigen Stundungsmodalitäten vereinbart haben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
Angaben zu Sicherheiten | ||||
NPEC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1. | NEIN | NEIN |
NPEC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
NPEC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde.
Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss die Eingabe in diesem Feld der Eingabe im Feld "Ursprüngliche Kennung der Sicherheit" im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC3, CREC3, CRPC3 bzw. ESTC3 Kennung übereinstimmen). Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
NPEC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben.
Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss diese neue Kennung der Eingabe im Feld "Neue Kennung der Sicherheit" im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC4, CREC4, CRPC4 bzw. ESTC4 Kennung übereinstimmen). Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
NPEC5 | Höhe der Mehrwertsteuer | Betrag der bei der Veräußerung dieses Postens zu zahlenden Mehrwertsteuer. | JA | JA |
NPEC6 | Fortschritt der Arbeiten | Prozentualer Anteil der seit Baubeginn abgeschlossenen Arbeiten. | JA | JA |
NPEC7 | Status der Vollstreckung | Stand des Vollstreckungsverfahrens, in dem sich die Sicherheit zum Stichtag befindet (z.B. bei Zwangsverwaltung). | JA | JA |
NPEC8 | Status der Vollstreckung durch Dritte | Haben andere gesicherte Gläubiger Schritte unternommen, um Ansprüche auf die Sicherheit durchsetzen? | JA | JA |
NPEC9 | Zugewiesener Hypothekenbetrag | Gesamtbetrag der Immobiliensicherheiten zugewiesenen Hypothek. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC10 | Höherrangige zugrunde liegende Risikopositionen | Anzahl höherrangiger Rechte auf zugrunde liegende Risikopositionen, die durch die Sicherheit unterlegt sind, die nicht durch das Institut gehalten wird und nicht Bestandteil des Portfolios ist. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC11 | Beschreibung der Vollstreckung | Anmerkungen oder Beschreibung des Status der Vollstreckung | JA | JA |
NPEC12 | Gerichtlich festgestellter Betrag | Durch gerichtliche Prüfung festgestellter Betrag der Immobilie/der Sicherheit. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC13 | Datum der gerichtlichen Prüfung | Datum der gerichtlichen Prüfung. | JA | JA |
NPEC14 | Marktpreis | Preis der Immobilie/Sicherheit auf dem Markt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC15 | Angebotspreis | Höchstes Preisangebot potenzieller Käufer. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC16 | Datum, an dem die Immobilie für den Verkauf vorbereitet wird | Datum, an dem die Immobilie/Sicherheit für den Verkauf vorbereitet wird. | JA | JA |
NPEC17 | Datum, an dem der Verkauf der Immobilie angekündigt wird | Datum, an dem die Sicherheit auf dem Markt beworben wird. | JA | JA |
NPEC18 | Datum, ab dem die Immobilie zum Verkauf angeboten wird | Datum des Verkaufsangebots auf dem Markt. | JA | JA |
NPEC19 | Vereinbartes Verkaufsdatum | Vereinbartes Verkaufsdatum. | JA | JA |
NPEC20 | Vertragsdatum | Vertragsdatum. | JA | JA |
NPEC21 | Erstes Auktionsdatum | Datum der ersten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
NPEC22 | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC23 | Nächstes Auktionsdatum | Datum der planmäßig nächsten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
NPEC24 | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC25 | Letztes Auktionsdatum | Datum der letzten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
NPEC26 | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEC27 | Zahl ergebnisloser Auktionen | Anzahl bisheriger ergebnisloser Auktionen für die Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
Angaben zu bisherigen Einziehungen | ||||
NPEH1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1. | NEIN | NEIN |
NPEH2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
NPEH[3-38] | Negativsaldo im Monat n | Aufstellung nicht gezahlter Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH3 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH38. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEH[39-74] | Aufstellung der überfälligen Salden im Monat n | Aufstellung überfälliger Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH39 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH74. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEH[75-110] | Aufstellung der nicht aus dem Verkauf von Sicherheiten stammenden Rückzahlungen im Monat n | Rückzahlungen des Schuldners in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag ohne Berücksichtigung des Verkaufs von Sicherheiten, aber einschließlich Einziehungen durch externe Inkassoagenturen, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH75 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH110. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
NPEH[111-146] | Aufstellung der Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten im Monat n | Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH111 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH146. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen - Forderungsgedeckte Geldmarktpapiere | Anhang XI |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
IVAL1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVAL2 | Eindeutige Kennung - ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVAL3 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der Art der zugrunde liegenden Risikoposition. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVAL4 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAL3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAL3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVAL5 | Art der zugrunde liegenden Risikoposition | Wählen Sie die Art der zugrunde liegenden Risikoposition aus, die Teil dieser Transaktion ist: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TREC) Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL) Verbraucherkredite (CONL) Ausrüstungsleasing (EQPL) Lagerfinanzierungskredit (FLRF) Versicherungsprämien (INSU) Kreditkartenforderungen (CCRR) Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT) Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT) Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL) Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML) Künftige Flüsse (FUTR) Hebelfinanzierung (LVRG) Durch einen Anleihe-Pool besicherte Wertpapiere (CBOB) Durch ein Kreditportfolio besicherte Wertpapiere (CLOB) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
IVAL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
IVAL7 | Geografische Region - höchste Expositionskonzentration 1 | Geografische Region, in der der höchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | JA |
IVAL8 | Geografische Region - höchste Expositionskonzentration 2 | Geografische Region, in der der zweithöchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | JA |
IVAL9 | Geografische Region - höchste Expositionskonzentration 3 | Geografische Region, in der der dritthöchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ". | JA | JA |
IVAL10 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | JA |
IVAL11 | Aktueller Kapitalsaldo | Gesamtbetrag der ausstehenden Kapitalbilanz zum Datenstichtag für diese Art von Risikopositionen.
Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden.
Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden.
Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL12 | Anzahl der zugrunde liegenden Risikopositionen | Anzahl der verbrieften zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art. | JA | NEIN |
IVAL13 | Risikopositionen in EUR | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für auf EUR lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL14 | Risikopositionen in GBP | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für auf GBP lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL15 | Risikopositionen in USD | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für auf USD lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL16 | Sonstige Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für nicht auf EUR, GBP oder USD lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL17 | Maximale Restlaufzeit | Längste Restlaufzeit in Monaten für alle Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag. | JA | JA |
IVAL18 | Durchschnittliche Restlaufzeit | Durchschnittliche Restlaufzeit in Monaten zum Datenstichtag, gewichtet nach dem aktuellen Saldo zum Datenstichtag, für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL19 | Aktuelle Beleihungsquote | Auf der Grundlage der aktuellen Salden aller Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag gewichtete durchschnittliche Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. | JA | JA |
IVAL20 | Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen | Auf der Grundlage der aktuellen Salden aller Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag gewichtetes durchschnittliches Schulden-Einkommen-Verhältnis des Schuldners.
Schulden werden definiert als ausstehender Gesamtkapitalsaldo der ausstehenden zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag.
Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital klassifiziert werden.
Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden.
Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Einkommen wird definiert als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und (falls zutreffend) Sekundäreinkommen. | JA | JA |
IVAL21 | Tilgungsart | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art mit endfälliger Tilgung, Schlussraten-Tilgung oder einer anderen Tilgungsvereinbarung, die nicht Französisch, Deutsch oder ein fester Tilgungsplan ist. Für die Zwecke dieses Felds gelten folgende Definitionen:
| JA | JA |
IVAL22 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen in Abständen von mehr als einem Monat | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, bei denen der Zeitraum zwischen fälligen Kapitalrückzahlungen mehr als einen Monat beträgt (z.B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig, Null-Kupon, Sonstige). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL23 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen in Abständen von mehr als einem Monat | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, bei denen der Zeitraum zwischen fälligen Zinszahlungen mehr als einen Monat beträgt (z.B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig, Null-Kupon, Sonstige). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL24 | Forderungen mit variabler Verzinsung | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art mit variablem Zinssatz zum Datenstichtag."Variabel" bezeichnet einen Satz, der an einen der folgenden Werte gebunden ist: LIBOR (jede Währung und Laufzeit), EURIBOR (jede Währung und Laufzeit), Basissatz einer Zentralbank (BoE, EZB usw.), variabler Standardsatz des Originator oder ähnliche Vereinbarungen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL25 | Finanzierter Betrag | Betrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft und durch Geldmarktpapiere finanziert wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL26 | Verwässerungen | Gesamtkapitalminderungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art in der Periode. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL27 | Zurückgekaufte Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, die zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag vom Originator/Sponsor zurückgekauft (und dadurch aus dem Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen herausgenommen) wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL28 | Bei Verbriefung ausgefallene Risikopositionen oder bonitätsbeeinträchtigte Risikopositionen | Gemäß Artikel 24 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die zum Zeitpunkt der Verbriefung entweder ausgefallene Risikopositionen oder Risikopositionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität im Sinne des genannten Artikels waren. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL29 | Ausgefallene Risikopositionen | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalsaldo ausgefallener Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL30 | Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der Eigenmittelverordnung | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalsaldo ausgefallener Risikopositionen auf der Grundlage der in Artikel 178 der Verordnung (EU) 575/2013 enthaltenen Ausfalldefinition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL31 | Bruttoausbuchungen in der Periode | Nennwert der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode.
Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL32 | Rückstände 1-29 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL33 | Rückstände 30-59 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL34 | Rückstände 60-89 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL35 | Rückstände 90-119 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL36 | Rückstände 120-149 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL37 | Rückstände 150-179 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL38 | Rückstände 180+ Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum von 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
IVAL39 | Umstrukturierte Risikopositionen | Anteil der Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Berechnung des Anteils als aktueller Gesamtsaldo dieser Risikopositionen, dividiert durch den aktuellen Gesamtsaldo von Risikopositionen dieser Art, zum Datenstichtag. | JA | JA |
IVAL40 | Umstrukturierte Risikopositionen (0 bis 1 Jahr vor Übertragung) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL41 | Umstrukturierte Risikopositionen (1 bis 3 Jahre vor Übertragung) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten drei Jahren, nicht aber im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL42 | Umstrukturierte Risikopositionen (mehr als 3 Jahre vor Übertragung) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt vor mehr als drei Jahren vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL43 | Umstrukturierte Risikopositionen (Zinssatz) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Zinssatz vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung des Zinssatzes gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren und Vertragsstrafen, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, zinsrelevante Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL44 | Umstrukturierte Risikopositionen (Rückzahlungsplan) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Rückzahlungsplan vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung des Rückzahlungsplans gelten jegliche stundungsbedingte, für den Rückzahlungsplan relevante Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen und den Zeitpunkt der Rückzahlung, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, für den Rückzahlungsplan relevante Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL45 | Umstrukturierte Risikopositionen (Fälligkeit) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Fälligkeitsprofil vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung des Fälligkeitsprofils gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich der Verlängerung der Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, für die Fälligkeit relevante Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL46 | Umstrukturierte Risikopositionen (0 bis 1 Jahr vor Übertragung und keine neuen Rückstände) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu keinem Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL47 | Umstrukturierte Risikopositionen (keine neuen Rückstände) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu keinem Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL48 | Umstrukturierte Risikopositionen (neue Rückstände) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu einem beliebigen Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAL49 | Umstrukturierte Risikopositionen (Sonstige) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden, außer Umstrukturierungen, die bereits in den Feldern IVAL43, IVAL44 und IVAL45 erfasst wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
Im Anlegerbericht verlangte Informationen - Verbriefung mittels anderer Instrumente als forderungsgedeckter Geldmarktpapiere | Anhang XII |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der Meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu Verbriefungen | ||||
IVSS1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVSS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag in den Meldebögen über die zugrunde liegende Risikoposition übereinstimmen. | NEIN | NEIN |
IVSS3 | Bezeichnung der Verbriefung | Angabe der Bezeichnung der Verbriefung. | NEIN | NEIN |
IVSS4 | Bezeichnung der meldenden Stelle | Vollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SESP3 (Abschnitt "Angaben zur Gegenpartei") gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
IVSS5 | Kontaktperson der meldenden Stelle | Vor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVSS6 | Kontaktperson der meldenden Stelle - Telefonnummer | Telefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVSS7 | Kontaktperson der meldenden Stelle - E-Mail | Direkte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVSS8 | Verfahren des Risikoselbstbehalts | Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z.B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Vertikaler Anteil - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC) Anteil des Verkäufers - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX) Erstverlusttranche - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR) Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert - d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
IVSS9 | Träger des Risikoselbstbehalts | Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Originator (ORIG) Sponsor (SPON) Ursprünglicher Kreditgeber (OLND) Verkäufer (SELL) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
IVSS10 | Art der zugrunde liegenden Risikoposition | Angabe der Art der zugrunde liegenden Risikoposition der Verbriefung.
Wenn mehrere Arten der nachstehenden Liste vorhanden sind, ist "Gemischt" anzugeben (mit Ausnahme von Verbriefungen, deren zugrunde liegende Risikopositionen ausschließlich aus einer Kombination von Verbraucherkrediten und Kfz-Krediten oder Kfz-Leasing bestehen, für die "Verbraucherkredite" anzugeben ist): Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL) Verbraucherkredite (CONL) Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT) Kreditkartenforderungen (CCRR) Leasing (LEAS) Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT) Gemischt (MIXD) Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL) Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
IVSS11 | Verfahren der Risikoübertragung | Im Hinblick auf die Risikoübertragung handelt es sich um eine "traditionelle Verbriefung" im Sinne von Artikel 242 Nummern 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("True-Sale"-Verbriefung). | NEIN | NEIN |
IVSS12 | Trigger-Bewertungen/Quoten | Ist im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z.B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite. | NEIN | NEIN |
IVSS13 | Ende der revolvierenden Periode/Anlaufphase | Angabe des Datums, an dem die revolvierende Periode oder Anlaufphase der Verbriefung planmäßig endet. Bei revolvierender Periode ohne planmäßiges Enddatum ist der Fälligkeitstermin der Verbriefung anzugeben. | NEIN | JA |
IVSS14 | Kapitalrückflüsse in der Periode | Während der Periode eingegangene Bruttokapitalrückflüsse. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
IVSS15 | Zinsrückflüsse in der Periode | Während der Periode eingegangene Bruttozinsrückflüsse. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
IVSS16 | Kapitaleingänge in der Periode | Eingänge in der Periode, die als Kapital behandelt werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
IVSS17 | Zinseingänge in der Periode | Eingänge in der Periode, die als Einnahmen behandelt werden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
IVSS18 | Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität | Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. | NEIN | JA |
IVSS19 | Überschussmarge der Verbriefung | Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit geltenden Wasserfallphasen verbleibenden Mittel (sogenannte "Überschussmarge"). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
IVSS20 | "Trapping"-Mechanismus für die Überschussmarge | Die Überschussmarge bleibt in der Verbriefung "gefangen" (z.B. in einem gesonderten Rücklagenkonto). | NEIN | NEIN |
IVSS21 | Aktuelle Übersicherung | Aktuelle Übersicherung der Verbriefung, berechnet als Verhältnis zwischen (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller zugrunde liegenden Risikopositionen ohne als ausgefallen eingestufte Risikopositionen) und (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller Tranchen/Anleihen). | NEIN | NEIN |
IVSS22 | Annualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsrate | Annualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsquote (CPR) der zugrunde liegenden Risikopositionen basierend auf der letzten periodischen CPR. Die periodische CPR entspricht [(Summe der außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen bei Ende der letzten Einziehungsperiode)/(Gesamtkapitalsaldo bei Beginn der Einziehungsperiode)]. Die periodische CPR wird wie folgt annualisiert: 100*(1-((1-Periodische CPR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr)) "Periodische CPR" bezeichnet die CPR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein. | NEIN | NEIN |
IVSS23 | Verwässerungen | Gesamtkapitalminderungen bei Risikopositionen in der Periode. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
IVSS24 | Bruttoausbuchungen in der Periode | Gesamtbetrag der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode.
Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
IVSS25 | Zurückgekaufte Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag zurückgekauft wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVSS26 | Umstrukturierte Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag umstrukturiert wurden.
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
IVSS27 | Annualisierte konstante Ausfallquote | Annualisierte konstante Ausfallquote (CDR) der zugrunde liegenden Risikopositionen, basierend auf der letzten periodischen CDR. Die periodische CDR entspricht [(aktueller Gesamtsaldo der in der Periode als ausgefallen eingestuften zugrunde liegenden Risikopositionen)/(aktueller Gesamtsaldo der bei Beginn der Periode nicht ausgefallenen zugrunde liegenden Risikopositionen)]. Dieser Wert wird wie folgt annualisiert:
100*(1-((1-Periodische CDR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr)) "Periodische CDR" bezeichnet die CDR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein. | NEIN | NEIN |
IVSS28 | Ausgefallene Risikopositionen | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
IVSS29 | Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der Eigenmittelverordnung | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVSS30 | Risikogewichtungsansatz | Angabe des vom Originator verwendeten Risikogewichtungsansatzes zur Ermittlung des Risikogewichts der zugrunde liegenden Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Standardansatz (STND) Basis-IRB-Ansatz (FIRB) Fortgeschrittener IRB-Ansatz (ADIR) | NEIN | JA |
IVSS31 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,00 %,0,10 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,00 % < = x < 0,10 % veranschlagt wird.
Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS32 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,10 %,0,25 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,10 % < = x < 0,25 % veranschlagt wird.
Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS33 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,25 %,1,00 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,25 % < = x < 1,00 % veranschlagt wird.
Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS34 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [1,00 %,7,50 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 1,00 % < = x < 7,50 % veranschlagt wird.
Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS35 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [7,50 %,20,00 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 7,50 % < = x < 20,00 % veranschlagt wird.
Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS36 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [20,00 %,100,00 %] | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 20,00 % < = x < 100,00 % veranschlagt wird.
Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden. Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS37 | Intern geschätzte Verlustquote bei Ausfall | Letzte vom Originator für die zugrunde liegende Risikoposition vorgenommene Schätzung der Verlustquote bei Ausfall in einem Abschwungszenario, gewichtet anhand des zum Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalsaldos der ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen. Ist die Berechnung der Verlustquote bei Ausfall nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
IVSS38 | Rückstände 1-29 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | NEIN | NEIN |
IVSS39 | Rückstände 30-59 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
IVSS40 | Rückstände 60-89 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
IVSS41 | Rückstände 90-119 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
IVSS42 | Rückstände 120-149 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
IVSS43 | Rückstände 150-179 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
IVSS44 | Rückstände 180+ Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
Angaben zu Test/Ereignis/Trigger | ||||
IVSR1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1. | NEIN | NEIN |
IVSR2 | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVSR3 | Neue Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVSR4 | Beschreibung | Beschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen. | NEIN | NEIN |
IVSR5 | Schwellenwert | Angabe des Werts, bei dem je nach Art des gemeldeten Tests/Ereignisses/Triggers der Test als erfüllt bzw. der Trigger als ausgelöst bzw. eine andere Maßnahme als eingetreten gilt. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
IVSR6 | Tatsächlicher Wert | Angabe des tatsächlichen Werts des Maßes, an das der Schwellenwert angelegt wird. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. Prozentsätze sind als Prozentpunkte anzugeben, z.B. 99,50 für 99,50 % oder 0,006 für 0,006 %. | NEIN | JA |
IVSR7 | Status | Befindet sich Test/Ereignis/Trigger zum Datenstichtag im Status "Verstoß" (d. h. der Test bzw. die Trigger-Bedingungen wurden nicht erfüllt)? | NEIN | NEIN |
IVSR8 | Abhilfefrist | Angabe der Höchstzahl von Tagen, die gewährt werden, um diesen Test/Ereignis/Trigger wieder in Konformität mit dem geforderten Wert zu bringen. Wenn kein solcher Zeitraum gewährt wird (d. h. wenn es keine Abhilfefrist gibt), ist 0 anzugeben. | NEIN | JA |
IVSR9 | Berechnungshäufigkeit | Angabe der Anzahl der Kalendertage zwischen den Berechnungen des Tests. Verwendung runder Zahlen, d. h. 7 für wöchentlich, 30 für monatlich, 90 für vierteljährlich und 365 für jährlich. | NEIN | JA |
IVSR10 | Folgen von Verstößen | Angabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Hinblick auf diese Tests/Ereignisse/Trigger (d. h. Verstoß): Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP) Ersatz einer Gegenpartei (CHCP) Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH) Sonstige Folgen (OTHR) | NEIN | NEIN |
Angaben zum Cashflow | ||||
IVSF1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1. | NEIN | NEIN |
IVSF2 | Ursprüngliche Kennung des Cashflow-Postens | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Cashflow-Postens. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVSF3 | Neue Kennung des Cashflow-Postens | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSF2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSF2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVSF4 | Cashflow-Posten | Auflistung des Cashflow-Postens. Dieses Feld ist in der Zahlungsrangfolge für Ein- oder Ausgänge zum Datenstichtag auszufüllen. Das heißt, jede Quelle von Mittelzuflüssen ist der Reihe nach aufzulisten, danach werden die Quellen von Mittelabflüssen aufgelistet. | NEIN | NEIN |
IVSF5 | In der Periode gezahlter Betrag | Welche Mittel wurden gemäß Zahlungsrangfolge für diesen Posten ausgezahlt? Ausgezahlte Mittel sind als negativer Wert, eingegangene Mittel als positiver Wert auszuweisen.
Der in einer bestimmten Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesene "in der Periode gezahlte Betrag" zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z.B. Zeile A) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel" ergeben zusammen die in dieser Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel". Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
IVSF6 | Verfügbare Mittel | Welche Mittel stehen für die Zahlungsrangfolge nach Anwendung des Cashflow-Postens zur Verfügung? Der in einer bestimmten Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesene "in der Periode gezahlte Betrag" zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z.B. Zeile A) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel" ergeben zusammen die in dieser Zeile (z.B. Zeile B) ausgewiesenen "verfügbaren Mittel". Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
Im Anlegerbericht verlangte Informationen - Verbriefung forderungsgedeckter Geldmarktpapiere | Anhang XIII |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zum Programm | ||||
IVAS1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVAS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
IVAS3 | Bezeichnung der meldenden Stelle | Vollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SEAP3 (Abschnitt "Angaben zur Gegenpartei") gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
IVAS4 | Kontaktperson der meldenden Stelle | Vor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVAS5 | Kontaktperson der meldenden Stelle - Telefonnummer | Telefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVAS6 | Kontaktperson der meldenden Stelle - E-Mail | Direkte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVAS7 | Trigger-Bewertungen/Quoten | Ist im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z.B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite. | NEIN | JA |
IVAS8 | Nicht konforme Risikopositionen | Gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des Gesamtbetrags der Risikopositionen, ausgedrückt als aktueller Saldo zum Datenstichtag, die gegen die Anforderungen von Artikel 24 Absätze 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 verstoßen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
IVAS9 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | Angabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des diesem ABCP-Programm zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren. | JA | JA |
IVAS10 | Verfahren des Risikoselbstbehalts | Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z.B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Vertikaler Anteil - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC) Anteil des Verkäufers - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX) Erstverlusttranche - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR) Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
IVAS11 | Träger des Risikoselbstbehalts | Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Originator (ORIG) Sponsor (SPON) Ursprünglicher Kreditgeber (OLND) Verkäufer (SELL) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
Angaben zur Transaktion | ||||
IVAN1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld IVAS1. | NEIN | NEIN |
IVAN2 | Eindeutige Kennung - ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVAN3 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen gemäß Anhang XI für die zugrunde liegende Risikoposition angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
IVAN4 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Originators gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | NEIN | JA |
IVAN5 | Verfahren des Risikoselbstbehalts | Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z.B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Vertikaler Anteil - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC) Anteil des Verkäufers - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX) Erstverlusttranche - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR) Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert - Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
IVAN6 | Träger des Risikoselbstbehalts | Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder - bis zum Inkrafttreten - Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Originator (ORIG) Sponsor (SPON) Ursprünglicher Kreditgeber (OLND) Verkäufer (SELL) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
IVAN7 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | Angabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des dieser Transaktion zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren. | JA | JA |
Angaben zu Test/Ereignis/Trigger | ||||
IVAR1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld IVAN2. | NEIN | NEIN |
IVAR2 | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVAR3 | Neue Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVAR4 | Beschreibung | Beschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen. | NEIN | NEIN |
IVAR5 | Status | Wurde der Test zum Datenstichtag erfüllt? Wurde ein Trigger ausgelöst? | NEIN | NEIN |
IVAR6 | Folgen von Verstößen | Angabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Zusammenhang im Zusammenhang mit diesen Tests/Ereignissen/Triggern (d. h. Verstoß): Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP) Ersatz einer Gegenpartei (CHCP) Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH) Sonstige Folgen (OTHR) | NEIN | NEIN |
Insiderinformationen oder Angaben zu signifikanten Ereignissen - Verbriefung mittels anderer Instrumente als forderungsgedeckter Geldmarktpapiere | Anhang XIV |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zu Verbriefungen | ||||
SESS1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SESS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
SESS3 | Nicht mehr STS | Erfüllt die Verbriefung nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die Verbriefung nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESS4 | Abhilfemaßnahmen | Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESS5 | Administrative Schritte | Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESS6 | Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. | Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. | NEIN | JA |
SESS7 | Verkaufsabschluss | Ist die Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 (d. h. Abschluss des Verkaufs) nach Abschlussdatum der Verbriefung erfolgt? | NEIN | JA |
SESS8 | Aktuelle Art des Wasserfalls | Wählen Sie aus der nachstehenden Liste die am besten zutreffende, derzeit auf die Verbriefung anwendbare Wasserfallregelung aus: Turbo-Wasserfall (TRWT) Sequentieller Wasserfall (SQWT) Pro-Rata-Wasserfall (PRWT) Derzeit sequentiell, mit Möglichkeit eines Übergangs auf Pro-Rata (SQPR) Derzeit Pro-Rata, mit Möglichkeit eines Übergangs auf sequentiell (PRSQ) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESS9 | Art der Master-Trust-Struktur | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung: Jede Verbriefungszweckgesellschaft entscheidet unabhängig von anderen Verbriefungszweckgesellschaften über Emissionen und Ausschüttungen ("kapitalistische Struktur") (CSTR). Verluste werden auf alle Verbriefungszweckgesellschaften verteilt und einzelne Kategorien von Papieren werden unabhängig von der Emission vorrangigerer oder nachrangigerer Klassen emittiert ("sozialistische Struktur" oder "entkoppelter Master Trust") (SSTR). Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESS10 | Wert der Verbriefungszweckgesellschaft | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (Kapital und Belastungen), an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESS11 | Kapitalwert der Verbriefungszweckgesellschaft | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (nur Kapital), an denen der Trust am Datenstichtag Eigentumsansprüche hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESS12 | Verbriefungszweckgesellschaft - Anzahl der Konten | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Anzahl der Konten, an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben. | NEIN | JA |
SESS13 | Kapitalsaldo der Schuldtitel | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller forderungsbesicherten Schuldtitel, die durch die zugrunde liegenden Risikopositionen im Trust abgesichert sind. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESS14 | Anteil des Verkäufers | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche des Originators, ausgedrückt als Prozentzahl. Im Falle mehrerer Originatoren ist die Summe der Ansprüche für sämtliche Originatoren anzugeben. | NEIN | JA |
SESS15 | Finanzierungsanteil | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche der Verbriefungszweckgesellschaft an dieser Serie im Trust zur Datenstichtag, ausgedrückt als Prozentzahl. | NEIN | JA |
SESS16 | Dieser Serie zugewiesene Einnahmen | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der vom Trust dieser Serie zugewiesenen Einnahmen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESS17 | Referenzzinssatz des Zinsswaps | Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESS18 | Fälligkeit des Zinsswaps | Fälligkeitstermin des Zinsswaps. | NEIN | JA |
SESS19 | Nominalbetrag des Zinsswaps | Nominalbetrag des Zinsswaps zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESS20 | Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. | NEIN | JA |
SESS21 | Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. | NEIN | JA |
SESS22 | Wechselkurs des Währungsswaps | Wechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde | NEIN | JA |
SESS23 | Fälligkeit des Währungsswaps | Fälligkeitstermin des Währungsswaps. | NEIN | JA |
SESS24 | Nominalbetrag des Währungsswaps | Nominalbetrag des Währungsswaps zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
Angaben zu Tranche/Anleihe | ||||
SEST1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SEST2 | Ursprüngliche Kennung der Tranche | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEST3 | Neue Kennung der Tranche | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEST2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEST2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEST4 | Internationale Wertpapierkennnummer | Sofern anwendbar, ISIN-Code dieser Tranche. | NEIN | JA |
SEST5 | Bezeichnung der Tranche | Bezeichnung (üblicherweise ein Buchstabe und/oder eine Zahl) dieser Anleihentranche (oder Wertpapiergattung) mit den gleichen Rechten, Prioritäten und Eigenschaften wie im Prospekt festgelegt, d. h. Serie 1 Klasse A1 usw. | NEIN | JA |
SEST6 | Art der Tranche/Anleihe | Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments: Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL) Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL) Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO) Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SEST7 | Währung | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
SEST8 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapitalsaldo dieser Tranche bei Emission. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEST9 | Aktueller Kapitalsaldo | Nennwert dieser Tranche nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEST10 | Zinszahlungshäufigkeit | Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SEST11 | Zinszahlungsdatum | Erstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Zinszahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist. | NEIN | JA |
SEST12 | Kapitalrückzahlungsdatum | Erstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Kapitalrückzahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist. | NEIN | JA |
SEST13 | Aktueller Kupon | Kupon des Instruments in Basispunkten. | NEIN | NEIN |
SEST14 | Aktuelle Zinsmarge/Kupon-Spread | Kupon-Spread auf den Referenzzinsindex gemäß der Festlegung in den Angebotsunterlagen für dieses spezifische Instrument in Basispunkten. | NEIN | JA |
SEST15 | Kupon-Untergrenze | Kupon-Untergrenze des Instruments. | NEIN | JA |
SEST16 | Kupon-Obergrenze | Kupon-Obergrenze des Instruments. | NEIN | JA |
SEST17 | Betrag des Step-Up/Step-Down-Kupons | Gegebenenfalls Angabe des Werts des "Step-Up/Step-Down"-Kupons gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms. | NEIN | JA |
SEST18 | Datum des Step-Up/Step-Down-Kupons | Gegebenenfalls Angabe des Datums, an dem sich der Kupon gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms ändert. | NEIN | JA |
SEST19 | Geschäftstagekonvention | Für die Berechnung der fälligen Zinsen verwendete Geschäftstagekonvention: Nächster Geschäftstag (FWNG) Nächster Geschäftstag - modifiziert (MODF) Nächstliegender Geschäftstag (NEAR) Vorausgegangener Geschäftstag (PREC) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEST20 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEST21 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEST22 | Emissionsdatum | Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. | NEIN | NEIN |
SEST23 | Auszahlungsdatum | Angabe des ersten Tags, an dem der auf das Instrument zu zahlenden Zinsbetrag berechnet wird. | NEIN | JA |
SEST24 | Gesetzliche Fälligkeit | Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. | NEIN | JA |
SEST25 | Verlängerungsklausel | Auswahl der am besten zutreffenden Option zur Angabe der Partei, die gemäß den Bedingungen der Verbriefung/des Programms das Recht hat, die Laufzeit des Instruments zu verlängern: Nur Verbriefungszweckgesellschaft (ISUR) Investor (NHLD) Verbriefungszweckgesellschaft oder Investor (ISNH) Keine Option (NOPT) | NEIN | JA |
SEST26 | Nächstes Datum für Kaufoption ("Call") | Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Kaufoption auf das Instrument ausgeübt werden kann. Hierunter fallen nicht Rückführungsvereinbarungen. | NEIN | JA |
SEST27 | Schwellenwert für Rückführungsaufruf | Angabe des Schwellenwerts für Rückführungsaufrufe gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms. | NEIN | JA |
SEST28 | Nächstes Datum für Verkaufsoption ("Put") | Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Verkaufsoption ausgeübt werden kann. | NEIN | JA |
SEST29 | Zinsberechnungsmethode | "Tage"-Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen: 30/360 (A011) act/365 (A005) act/360 (A004) act/act ICMA (A006) act/act ISDA (A008) act/act AFB (A010) act/366 (A009) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEST30 | Abrechnungsregelung | Übliche Abrechnungsregelung für die Tranche: T Plus eins (TONE) T Plus zwei (TTWO) T Plus drei (TTRE) So bald wie möglich (ASAP) Bei Vertragsende (ENDC) Ende des Monats (MONT) Künftig (FUTU) Nächster Tag (NXTD) Regelmäßig (REGU) T Plus fünf (TFIV) T Plus vier (TFOR) Bei Emission (sofern emittiert) (WHIF) Bei Verteilung (WDIS) Bei Emission (WISS) Bei Emission oder Verteilung (WHID) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEST31 | Derzeitiger oberer Tranchierungspunkt | Derzeitiger oberer Tranchierungspunkt (Attachment Point), berechnet gemäß Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100. | NEIN | NEIN |
SEST32 | Ursprünglicher oberer Tranchierungspunkt | Oberer Tranchierungspunkt bei Ausgabe der Papiere, berechnet nach Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100. | NEIN | JA |
SEST33 | Aktuelle Bonitätsverbesserung | Aktuelle Bonitätsverbesserung der Tranche, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | NEIN |
SEST34 | Ursprüngliche Bonitätsverbesserung | Bonitätsverbesserung der Tranche bei Ausgabe der Papiere, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | JA |
SEST35 | Bonitätsverbesserungsformel | Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Tranche. | NEIN | NEIN |
SEST36 | Pari-Passu-Tranchen | Angabe der ISIN aller Tranchen (einschließlich dieser), die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung den gleichen Rang haben wie die derzeitige Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
SEST37 | Vorrangige Tranchen | Angabe der ISIN aller Tranchen, die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung Vorrang vor der derzeitigen Tranche haben. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
SEST38 | Ausstehender PDL-Saldo (Principal Deficiency Ledger) | Ausstehender PDL-Saldo der betreffenden Tranche. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEST39 | Rechtsträgerkennung des Garantiegebers | Bei garantierten Tranchen Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
SEST40 | Name des Garantiegebers | Vollständige juristische Bezeichnung des Garantiegebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
SEST41 | ESVG-Teilsektor des Garantiegebers | ESVG-2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013("ESVG 2010"). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
SEST42 | Art der Sicherung | Angabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments: Kreditausfallswap (CDSX) Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN) Gesamtertragsswap (TRES) Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA) Kreditversicherung (CINS) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
Angaben zum Konto | ||||
SESA1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESA2 | Ursprüngliche Kennung des Kontos | Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESA3 | Neue Kennung des Kontos | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESA4 | Kontotyp | Kontotyp: Rücklagenkonto ("Barreserve") (CARE) "Commingling Reserve"-Konto (CORE) Verrechnungskonto ("Setoff Reserve") (SORE) Liquiditätsfazilität (LQDF) Marginkonto ("Margin Account") (MGAC) Sonstiges Konto (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESA5 | Zielsaldo | Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESA6 | Tatsächlicher Saldo | Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESA7 | Amortisationskonto | Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? | NEIN | NEIN |
Angaben zur Gegenpartei | ||||
SESP1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESP2 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei | Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESP3 | Name der Gegenpartei | Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SESP4 | Art der Gegenpartei | Art der Gegenpartei: Kontoführende Bank (ABNK) Backup-Konto-Bank (ABNK) Kontoführende Bank - Vermittler (ABFC) Kontoführende Bank - Garantiegeber (ABGR) Sicherheitenverwalter (COLL) Zahlstelle (PAYA) Berechnungsstelle (CALC) Verwaltungsstelle (ADMI) Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA) Transferstelle (RANA) Verifizierungsstelle (VERI) Sicherheitsstelle (SECU) Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR) Sicherungsgeber (COLL) Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP) Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP) Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP) Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP) Sparhypotheken-Partei (SVMP) Emittent (ISSR) Originator (ORIG) Verkäufer (SELL) Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP) Servicer (SERV) Backup-Servicer (BSER) Backup-Servicer - Vermittler (BSRF) Special Servicer (SSRV) Zeichner (SUBS) Zinsswap-Anbieter (IRSP) Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR) Währungsswap-Anbieter (CSPR) Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR) Abschlussprüfer (AUDT) Berater (CNSL) Treuhänder (TRUS) Investoren-Vertreter (REPN) Zeichner (UNDR) Arrangeur (ARRG) Händler (DEAL) Manager (MNGR) Kreditbrief-Aussteller (LCPR) Multi-Seller-Conduit (MSCD) Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE) Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG) Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC) Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG) Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP) Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC) Cash-Manager (CASM) Einzugskontobank (CACB) Sicherheitenkontobank (COLA) Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP) CLO-Manager (CLOM) Portfolioberater (PRTA) Substitutionsstelle (SUBA) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESP5 | Niederlassungsland der Gegenpartei | Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
SESP6 | Ratingschwelle für die Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESP7 | Rating der Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESP8 | Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SESP9 | Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben.
Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
Angaben zur CLO-Verbriefung | ||||
SESC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESC2 | Ende der Kündigungssperrfrist | Angabe des Datums, an dem eine Kündigungssperrfrist (während der es z.B. Inhabern einer Tranche untersagt ist, von der Verbriefungszweckgesellschaft die Liquidierung des Portfolios und die Rückzahlung sämtlicher Tranchen oder die Rückstellung oder Refinanzierung von Tranchen usw. zu verlangen) endet. | NEIN | JA |
SESC3 | CLO-Typ | Angabe des CLO-Typs, der diese Transaktion am besten beschreibt: Bilanz-CLO (BCLO) Arbitrage-CLO (ACLO) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESC4 | Laufende Periode | Status der laufenden CLO-Periode: Warehouse (WRHS) Anlaufphase (RMUP) Reinvestition (RINV) Post-Reinvestition (PORI) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESC5 | Beginn der laufenden Periode | Angabe des Datums, an dem die laufende Periode begonnen hat. | NEIN | JA |
SESC6 | Ende der laufenden Periode | Angabe des Datums, an dem die laufende Periode ausläuft/voraussichtlich ausläuft. | NEIN | JA |
SESC7 | Konzentrationsbegrenzung | Angabe der in den Transaktionsunterlagen festgelegten und für alle Gegenparteien/Schuldner geltenden Konzentrationsbegrenzung, ausgedrückt als prozentualer Anteil am Portfolio-Nennwert. Bei Mehrfachbegrenzungen ist der höchste Wert anzugeben (z.B. Angabe von 20 %, wenn es je nach Rating zwei Begrenzungen von 10 % und 20 % gibt). | NEIN | JA |
SESC8 | Beschränkungen - rechtliche Fälligkeit | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Risikopositionen, deren rechtlicher Endfälligkeitstermin die kürzeste rechtliche Endfälligkeit der Tranchen überschreitet (unter Annahme eines Rückführungsaufrufs). | NEIN | JA |
SESC9 | Beschränkungen - nachrangige Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von nicht erstrangigen Sicherungsrechten, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC10 | Beschränkungen - notleidende Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von notleidenden Risikopositionen, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC11 | Beschränkungen - PIK-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von in Sachwerten zahlbaren Risikopositionen, die gehalten werden dürfen. | NEIN | JA |
SESC12 | Beschränkungen - Nullkupon-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Nullkupon-Risikopositionen, die gehalten werden dürfen. | NEIN | JA |
SESC13 | Beschränkungen - Eigenkapital-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Eigenkapital-Positionen oder in Eigenkapital umwandelbaren Schuldtiteln, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC14 | Beschränkungen - Beteiligungen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Beteiligungsdarlehen, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
SESC15 | Beschränkungen - diskretionäre Verkäufe | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von diskretionären Verkäufen pro Jahr. | NEIN | JA |
SESC16 | Diskretionäre Verkäufe | Tatsächliche diskretionäre Verkäufe, Jahr bis dato. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESC17 | Reinvestitionen | Reinvestierte Beträge, Jahr bis dato. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESC18 | Beschränkungen - Bonitätsverbesserung | Möglichkeit des CLO-Managers, überschüssige Bonitätsverbesserungen rückgängig zu machen oder zu veräußern. | NEIN | NEIN |
SESC19 | Beschränkungen - Kursofferten | Möglichkeit des CLO-Managers, Kursofferten von anderen Händlern als dem Arrangeur einzuholen. | NEIN | NEIN |
SESC20 | Beschränkungen - Handel | Möglichkeit des CLO-Managers für den Handel mit anderen Händlern als dem Arrangeur. | NEIN | NEIN |
SESC21 | Beschränkungen - Emissionen | Beschränkungen hinsichtlich zusätzlicher Schuldtitel-Emissionen. | NEIN | NEIN |
SESC22 | Beschränkungen - Rückzahlungen | Beschränkungen hinsichtlich der Herkunft von Mitteln für selektive Rückkäufe/Rückzahlungen (z.B. Verbot der Verwendung von Kapitalerlösen für Rückzahlungen; Auflage, dass alle Rückzahlungen in der Zahlungsrangfolge erfolgen; Auflage der Erhaltung oder Verbesserung der OC-Quote nach Kauf). | NEIN | NEIN |
SESC23 | Beschränkungen - Refinanzierung | Angabe jeglicher Beschränkungen hinsichtlich der Refinanzierung von Schuldtiteln. | NEIN | NEIN |
SESC24 | Beschränkungen - Vergütung von Schuldtiteln | Möglichkeit der Investoren zur Übergabe ihrer Schuldtitel an den Treuhänder zur Annullierung der Schuld ohne entsprechende Entschädigungszahlung. | NEIN | NEIN |
SESC25 | Beschränkungen - Kreditbesicherung | Möglichkeit des CLO-Managers zum Kauf oder Verkauf von Kreditbesicherungen für zugrunde liegende Vermögenswerte. | NEIN | NEIN |
SESC26 | Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten | Angabe der Anzahl der Kalendertage bis zur verpflichteten Liquidation der Sicherheiten. Im Falle einer Zeitspanne oder mehrerer möglicher Zeiträume ist die Mindestzahl von Kalendertagen anzugeben. | NEIN | JA |
SESC27 | Liquidation von Sicherheiten - Ausnahmen | Möglichkeit von Ausnahmen vom Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten für bestimmte oder alle Investoren. | NEIN | NEIN |
Angaben zum CLO-Manager | ||||
SESL1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESL2 | Rechtsträgerkennung des CLO-Managers | Angabe der Rechtsträgerkennung des CLO-Managers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESL3 | Name des Managers | Vollständige juristische Bezeichnung des CLO-Managers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SESL4 | Datum der Niederlassung | Datum der Eintragung/Niederlassung des CLO-Managers. | NEIN | JA |
SESL5 | Zulassungsdatum | Datum der Zulassung in der EU als Anlageberater. | NEIN | JA |
SESL6 | Beschäftigte | Gesamtzahl der Beschäftigten. | NEIN | NEIN |
SESL7 | Beschäftigte - CLO | Gesamtzahl der Beschäftigten, die für den Kredithandel und die Verwaltung von CLO-Portfolios zuständig sind. | NEIN | NEIN |
SESL8 | Beschäftigte - Abwicklung | Gesamtzahl der Beschäftigten, die für die Abwicklung notleidender Kredite zuständig sind. | NEIN | NEIN |
SESL9 | AUM | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL10 | AUM - gehebelte Kredite | Gesamtwert der verwalteten gehebelten Kredite. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL11 | AUM - CLO | Gesamtwert der verwalteten CLO. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL12 | AUM - EU | Gesamtwert der in der EU verwalteten Vermögenswerte. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL13 | AUM - EU-CLO | Gesamtwert der in der EU verwalteten CLO. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL14 | Anzahl EU-CLO | Anzahl der in der EU verwalteten CLO. | NEIN | NEIN |
SESL15 | Kapital | Gesamtkapital. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL16 | Kapital - Risikoselbstbehalt | Kapital zur Finanzierung des Risikoselbstbehalts. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESL17 | Abwicklungsdauer | Durchschnittlich benötigte Zeit für die Abwicklung von Handelstransaktionen in Kalendertagen. | NEIN | NEIN |
SESL18 | Bepreisungshäufigkeit | Häufigkeit der Bepreisung/Neubepreisung von Portfolios (in Tagen). Bei unterschiedlichen Häufigkeiten ist die gewichtete Durchschnittshäufigkeit anzugeben, gewichtet nach den verwalteten Vermögenswerten jeder Kategorie und gerundet auf den nächsten Tag. | NEIN | NEIN |
SESL19 | Ausfallquote - 1 Jahr | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten im vorangegangenen Jahr. | NEIN | NEIN |
SESL20 | Ausfallquote - 5 Jahre | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen fünf Jahren. | NEIN | NEIN |
SESL21 | Ausfallquote - 10 Jahre | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen zehn Jahren. | NEIN | NEIN |
Angaben zur synthetischen Deckung | ||||
SESV1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESV2 | Kennung des Sicherungsinstruments | Eindeutige Kennung des Sicherungsinstruments. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESV3 | Art der Sicherung | Angabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments: Kreditausfallswap (CDSX) Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN) Gesamtertragsswap (TRES) Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA) Kreditversicherung (CINS) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESV4 | Internationale Wertpapierkennnummer des Sicherungsinstruments | Sofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments. | NEIN | JA |
SESV5 | Name des Sicherungsgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des Sicherungsgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SESV6 | Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESV7 | Einrichtungen mit einem Risikogewicht von 0 % | Handelt es sich bei dem Sicherungsgeber um eine in Artikel 113 Absatz 4, Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in geänderter Fassung) genannte öffentliche Stelle? | NEIN | NEIN |
SESV8 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem die Sicherungsvereinbarung unterliegt. | NEIN | NEIN |
SESV9 | ISDA-Rahmenvertrag | Grundlage für die Sicherungsunterlagen: ISDA-Vertrag 2002 (ISDA) ISDA-Vertrag 2014 (IS14) Sonstiger ISDA-Vertrag (ISOT) Rahmenvertrag (DERV) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESV10 | Ausfall- und Kündigungsereignisse | Wo sind die Ausfall- und Kündigungsereignisse des Sicherungsvertrags aufgeführt? ISDA 2002 (ISDA) ISDA 2014 (IS14) Sonstige - Rückzahlung (OTHR) | NEIN | JA |
SESV11 | Art der synthetischen Verbriefung | Handelt es sich um eine "synthetische Bilanzverbriefung"? | NEIN | NEIN |
SESV12 | Währung der Sicherung | Währung der Sicherung. | NEIN | NEIN |
SESV13 | Nennwert der aktuellen Sicherung | Gesamtdeckungssumme gemäß Sicherungsvereinbarung zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESV14 | Nennwert der maximalen Sicherung | Höchstbetrag der Deckung gemäß Sicherungsvereinbarung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESV15 | Attachment-Point der Sicherung | Angabe des Attachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung beginnt. | NEIN | JA |
SESV16 | Detachment-Point der Sicherung | Angabe des Detachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung endet. | NEIN | JA |
SESV17 | Internationale Wertpapierkennnummer der gedeckten Schuldtitel | Bei Sicherung bestimmter Tranchen (z.B. Garantie) Angabe der ISIN jeder unter die spezifische Sicherungsvereinbarung fallenden Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
SESV18 | Sicherungsdeckung | Angabe der Option, die die Deckung des Sicherungsbetrags am besten beschreibt: Deckung nur von Kapitalverlusten (PRNC) Deckung von Kapital- und Zinsverlusten (PACC) Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Strafzinsen (PAPE) Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Vollstreckungskosten (PINF) Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten, Strafzinsen und Vollstreckungskosten (PIPF) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV19 | Datum der Kündigung der Sicherung | Angabe des vertraglich festgelegten Datums, an dem die Sicherung enden/gekündigt werden soll. | NEIN | JA |
SESV20 | Wesentlichkeitsschwellenwerte | Angabe eventueller Wesentlichkeitsschwellen für Sicherungsauszahlungen. Dies wäre beispielsweise ein Mindestbetrag der Bonitätsverschlechterung von Cashflow generierenden Vermögenswerten, der erreicht sein muss, ehe ein Anspruch gegenüber dem Sicherungsgeber geltend gemacht werden kann. | NEIN | NEIN |
SESV21 | Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen | Angabe der Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen durch den Sicherungsgeber: Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte (IFAM) Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte ohne erwartete Rückflüsse (IFAR) Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum (ACOL) Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum in Höhe der tatsächlichen Verluste abzüglich der erwarteten Rückflüsse (APCR) Nach vollständiger Verwertung von Verlusten in Höhe des tatsächlichen Verlusts (AWRK) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV22 | Möglichkeit von Anpassungszahlungen | Sind in den Modalitäten der Sicherungsvereinbarung Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer vorgesehen (z.B. wenn nach Fälligkeit der Sicherungsvereinbarung Abweichungen zwischen den zuvor geschätzten und den tatsächlich gezahlten Beträgen bestehen)? | NEIN | NEIN |
SESV23 | Länge des Abwicklungszeitraums | Wenn im Hinblick auf die zeitliche Planung der Zahlungen vorab ein Zeitraum für Einziehungen festgelegt wurde und jegliche Anpassungen der ursprünglichen Verlustregelung nötig werden, ist die Anzahl der Tage dieses Zeitraums anzugeben. | NEIN | JA |
SESV24 | Pflicht zur Rückzahlung | Angabe jeglicher Verpflichtungen des Sicherungsnehmers zur Rückzahlung sämtlicher bereits erhaltener Sicherungszahlungen (neben Verpflichtungen bei Kündigung des Derivats oder aufgrund eines Auslöseereignisses oder bei Verstoß gegen die Garantie in Bezug auf die Referenzverbindlichkeiten). | NEIN | NEIN |
SESV25 | Sicherheitensubstitution | Können im Falle, dass Sicherheiten gehalten werden, die Vermögenswerte im Sicherheitenportfolio substitutiert werden? Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | NEIN |
SESV26 | Anforderungen an die Deckung von Sicherheiten | Werden Sicherheiten gehalten, ist die in den Verbriefungsunterlagen festgelegte Deckungsanforderung (als Sicherungsnennwert) in % anzugeben. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | JA |
SESV27 | Sicherheiteneinschüsse | Bei Repo-Geschäften Angabe des in den Verbriefungsunterlagen geforderten Ersteinschusses (Sicherheit) für zulässige Investitionen.
Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SESV28 | Frist für die Leistung von Sicherheiten | Bei Repo-Geschäften Angabe der in den Verbriefungsunterlagen festgelegten Frist (in Tagen) bis zur Leistung der Sicherheit bei Abruf. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z.B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | JA |
SESV29 | Abwicklung | Zu leistende Entschädigung: Bar (CASH) Physische Abwicklung (PHYS) | NEIN | JA |
SESV30 | Maximaler Fälligkeitstermin | Bei physischer Abwicklung Angabe des in den Verbriefungsunterlagen festgelegten maximalen Fälligkeitstermins für lieferbare Wertpapiere. | NEIN | JA |
SESV31 | Aktueller Index für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden: MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV32 | Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Laufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsnehmer zugrunde gelegten Zinsindex: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV33 | Anpassung der Zahlungshäufigkeit - Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Häufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsnehmer gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV34 | Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsnehmer oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
SESV35 | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer. Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
SESV36 | Aktueller Index für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsgeber). MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV37 | Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Laufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsgeber zugrunde gelegten Zinsindex: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV38 | Anpassung der Zahlungshäufigkeit - Zahlungen an den Sicherungsgeber | Häufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsgeber gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESV39 | Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsgeber oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
SESV40 | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber. | NEIN | JA |
SESV41 | Unterstützung durch Überschussmarge | Nutzung der Überschussmarge zur Bonitätsverbesserung der nachrangigsten Schuldkategorien. | NEIN | NEIN |
SESV42 | Definition der Überschussmarge | Je nach Verbriefungsunterlagen wird die Überschussmarge am besten als feste Überschussmarge beschrieben (z.B. vorab festgelegte Höhe der verfügbaren Überschussmarge, in der Regel in Form eines festen Prozentsatzes). | NEIN | NEIN |
SESV43 | Aktueller Sicherungsstatus | Aktueller Sicherungsstatus zum Datenstichtag. Aktiv (ACTI) Annulliert (CANC) Deaktiviert (DEAC) Ausgelaufen (EXPI) Inaktiv (INAC) Zurückgezogen (WITH) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESV44 | Kreditereignis Insolvenz | Fällt Insolvenz des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
SESV45 | Kreditereignis Zahlungsversäumnis | Fällt das Ereignis, dass ein Schuldner nicht innerhalb von 90 Tagen zahlt, unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
SESV46 | Kreditereignis Umstrukturierung | Fällt eine Umstrukturierung des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
SESV47 | Kreditereignis | Wurde ein Kreditereignis mitgeteilt? | NEIN | NEIN |
SESV48 | Kumulierte Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Gesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsgeber zum Datenstichtag an den Sicherungsnehmer geleistet hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESV49 | Kumulierte Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer | Gesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer geleisteten Anpassungszahlungen (z.B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESV50 | Kumulierte Zahlungen an den Sicherungsgeber | Gesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsnehmer zum Datenstichtag an den Sicherungsgeber geleistet hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESV51 | Kumulierte Anpassungszahlungen an den Sicherungsgeber | Gesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber geleisteten Anpassungszahlungen (z.B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESV52 | Synthetische Überschussmarge | Gesamtbetrag des Kontos synthetische Überschussmarge zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
Angaben zu den Sicherheiten des Emittenten | ||||
SESI1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
SESI2 | Kennung des Sicherungsinstruments | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESV2. | NEIN | NEIN |
SESI3 | Ursprüngliche Kennung des Sicherungsinstruments | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Sicherungsinstrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESI4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESI3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESI3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SESI5 | Internationale Wertpapierkennnummer des Sicherungsinstruments | Sofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments. | NEIN | JA |
SESI6 | Art des Sicherungsinstruments | Art des Sicherungsinstruments: Bar (CASH) Staatsanleihe (GBND) Geldmarktpapier (CPAP) Unbesicherte Bankschuld (UBDT) Vorrangige unbesicherte Bankschuld (SUCD) Nachrangige unbesicherte Bankschuld (JUCD) Gedeckte Schuldverschreibung (CBND) Forderungsbesichertes Wertpapier (ABSE) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SESI7 | ESVG-Teilsektor des Herausgebers der Sicherheit | ESVG-2010-Klassifizierung des Herausgebers der Sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 ("ESVG 2010"). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. | NEIN | JA |
SESI8 | Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit | Angabe der Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SESI9 | Verbindung des Herausgebers der Sicherheit mit dem Originator | Haben der Herausgeber der Sicherheit und der wichtigste Originator der Verbriefung die gleiche oberste Muttergesellschaft? | NEIN | NEIN |
SESI10 | Aktuell ausstehender Saldo | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo der Sicherheit zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SESI11 | Währung des Instruments | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
SESI12 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der Sicherheit. | NEIN | JA |
SESI13 | Abschlag ("Haircut") | Angabe des gemäß den Verbriefungsunterlagen (auf den derzeitigen ausstehenden Kapitalsaldo) anzuwendenden Abschlags auf diese Sicherheit in %. | NEIN | JA |
SESI14 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESI15 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SESI16 | Aktueller Zinssatz auf Bareinlagen | Bei Sicherungsinstrumenten in Form von Bareinlagen Angabe des aktuellen Zinssatzes für diese Einlagen. Bei mehreren Einlagenkonten je Währung ist der gewichtete durchschnittliche aktuelle Zinssatz anzugeben, wobei als Gewicht der aktuelle Saldo der Bareinlagen in den jeweiligen Konten verwendet wird. | NEIN | JA |
SESI17 | Name der Gegenpartei des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung der Gegenpartei der Verbriefung. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
SESI18 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei, bei der die Bareinlagen hinterlegt werden (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
SESI19 | Fälligkeitstermin des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe des Fälligkeitsdatums der Verbriefung. | NEIN | JA |
Sonstige Angaben | ||||
SESO1 | Eindeutige Kennung | Im Feld SESS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SESO2 | Zeilennummer sonstiger Angaben | Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. | NEIN | NEIN |
SESO3 | Sonstige Angaben. | Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. | NEIN | NEIN |
Insiderinformationen oder Angaben zu signifikanten Ereignissen - Verbriefung forderungsgedeckter Geldmarktpapiere | Anhang XV |
Feldcode | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
Angaben zum Programm | ||||
SEAS1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SEAS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
SEAS3 | Nicht mehr STS | Erfüllt das ABCP-Programm nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn das ABCP-Programm nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAS4 | Abhilfemaßnahmen | Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAS5 | Administrative Schritte | Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAS6 | Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. | Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. | NEIN | JA |
SEAS7 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem das Programm unterliegt. | NEIN | NEIN |
SEAS8 | Dauer der Liquiditätsfazilität | Zeitraum der Deckung des Programms durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene (in Tagen). | NEIN | JA |
SEAS9 | Deckung der Liquiditätsfazilität | Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen des Programms), der durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene gedeckt ist. | NEIN | JA |
SEAS10 | Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität | Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung des Geschäfts durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. | NEIN | JA |
SEAS11 | Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität | Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Programmebene endet. | NEIN | JA |
SEAS12 | Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität | Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität auf Programmebene verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. | NEIN | JA |
SEAS13 | Gesamtemissionen | Ausstehende Gesamtemissionen des Programms, umgerechnet in EUR. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEAS14 | Maximalemission | Gibt es eine Obergrenze für Emissionen des ABCP-Programms, so ist diese hier anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
Angaben zur Transaktion | ||||
SEAR1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. | NEIN | NEIN |
SEAR2 | Eindeutige Kennung - ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SEAR3 | Anzahl der Programme zur Finanzierung der Transaktion | Anzahl der ABCP-Programme, die diese Transaktion finanzieren. | NEIN | NEIN |
SEAR4 | Nicht mehr STS | Erfüllt die ABCP-Transaktion nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die ABCP-Transaktion nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR5 | Originator als Kunde des Programmsponsors | Standen Originator und Programmsponsor zum Zeitpunkt der Übertragung von Vermögenswerten in einer Kundenbeziehung? | NEIN | NEIN |
SEAR6 | Gewährung von Sicherungsrechten | Hat die betreffende Verbriefungszweckgesellschaft/das insolvenzgeschützte Tochterunternehmen des Originators dem Käufer (Verbriefungszweckgesellschaft) Sicherungsrechte an ihren Vermögenswerten eingeräumt? | NEIN | NEIN |
SEAR7 | Einnahmen | Summe der Einnahmen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR8 | Betriebliche Aufwendungen | Summe der betrieblichen Aufwendungen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR9 | Umlaufvermögen | Umlaufvermögen des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR10 | Barmittel | Kassenbestände des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR11 | Marktgängige Wertpapiere | Marktgängige Wertpapiere des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR12 | Forderungen | Forderungen des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR13 | Kurzfristige Verbindlichkeiten | Kurzfristige Verbindlichkeiten des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR14 | Gesamtschulden | Gesamtschulden des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR15 | Gesamtkapital | Gesamtkapital des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR16 | Währung des Abschlusses | Die in der Finanzberichterstattung in den Feldern SEAR7 - SEAR15 verwendete Währung. | NEIN | JA |
SEAR17 | Ebene der Unterstützung durch den Sponsor | Auf welcher Ebene leistet der Sponsor Unterstützung: Transaktionsebene (TRXN) Programmebene (PRGM) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEAR18 | Art der Unterstützung durch den Sponsor | Leistet der Sponsor volle Unterstützung für diese Transaktion? | NEIN | JA |
SEAR19 | Dauer der Liquiditätsfazilität | Zeitraum der Deckung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (in Tagen). | NEIN | JA |
SEAR20 | Aus der Liquiditätsfazilität in Anspruch genommener Betrag | Aus der Liquiditätsfazilität zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten in Anspruch genommener Betrag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR21 | Deckung der Liquiditätsfazilität | Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen der Transaktion), der durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gedeckt ist. | NEIN | JA |
SEAR22 | Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität | Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. | NEIN | JA |
SEAR23 | Art der Liquiditätsfazilität | Art der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene: Kauf von Vermögenswerten (PURC) Pensionsgeschäfte (RPAG) Darlehensfazilität (LOFA) Beteiligungsvertrag (PAGR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEAR24 | Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte der Liquiditätsfazilität | Nutzt die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene Pensionsgeschäfte, so ist das Datum anzugeben, an dem das entsprechende Pensionsgeschäft ausläuft. | NEIN | JA |
SEAR25 | Währung der Liquiditätsfazilität | Angabe der Währung, in der Mittel aus der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gezogen werden können. | NEIN | JA |
SEAR26 | Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität | Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene endet. | NEIN | JA |
SEAR27 | Name des Anbieters der Liquiditätsfazilität | Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
SEAR28 | Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
SEAR29 | Übersicherung/Nachrangige Beteiligungen | Anteil der nachrangigen Beteiligungen an den zugrunde liegenden Risikopositionen, die vom Verkäufer verkauft werden (oder vom Verkäufer gewährter Nachlass auf den Kaufpreis der zugrunde liegenden Risikopositionen). Falls der Anteil der nachrangigen Beteiligungen je nach zugrunde liegender Risikoposition schwankt, ist die Mindestübersicherung sämtlicher zugrunde liegender Risikopositionen anzugeben. | NEIN | NEIN |
SEAR30 | Überschussmarge der Transaktion | Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit anwendbaren Zahlungen, Kosten, Gebühren usw. verbleibenden Mittel ("Überschussmarge"). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEAR31 | Name des Kreditbrief-Ausstellers | Vollständige juristische Bezeichnung des Kreditbrief-Ausstellers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
SEAR32 | Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers der Transaktion (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
SEAR33 | Währung des Kreditbriefs | Angabe der Währung des Kreditbriefs. | NEIN | JA |
SEAR34 | Maximale Sicherung durch den Kreditbrief | Maximaler Deckungsgrad durch den Kreditbrief der Sicherungsvereinbarung, ausgedrückt als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen. | NEIN | JA |
SEAR35 | Name des Garantiegebers | Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung des Garantiegebers unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, in denen ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
SEAR36 | Rechtsträgerkennung des Garantiegebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, durch die ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. | NEIN | JA |
SEAR37 | Maximale Deckung durch die Garantie | Höchstbetrag der Deckung gemäß Garantie/Kaufvertrag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR38 | Währung der Garantie | Angabe der Währung, in der Mittel aus der Garantie bereitgestellt werden. | NEIN | JA |
SEAR39 | Fälligkeitstermin der Garantie | Datum, zu dem die Garantie endet. | NEIN | JA |
SEAR40 | Art der Forderungsübertragung | Angabe der Art der Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer. "True-Sale"-Verkauf (1) Besichertes Darlehen (2) Sonstige (3) | NEIN | NEIN |
SEAR41 | Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte | Datum, an dem Pensionsgeschäfte zur Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer außer Kraft treten. | NEIN | JA |
SEAR42 | Gekaufter Betrag | Betrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEAR43 | Maximale Finanzierungsgrenze | Maximale Obergrenze für Finanzierungen, die dem Originator im Rahmen der Transaktion zum Datenstichtag Verfügung gestellt werden können. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAR44 | Referenzzinssatz des Zinsswaps | Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Zinsswaps anzugeben. MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEAR45 | Fälligkeit des Zinsswaps | Angabe des Fälligkeitstermins des Zinsswaps. Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR46 | Nominalbetrag des Zinsswaps | Nominalbetrag des Zinsswaps auf Transaktionsebene. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist der Nominalbetrag des letzten Zinsswaps anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR47 | Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR48 | Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR49 | Wechselkurs des Währungsswaps | Wechselkurs, der für einen Währungsswap auf Transaktionsebene festgelegt wurde Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Wechselkurs des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR50 | Fälligkeit des Währungsswaps | Angabe des Fälligkeitstermins des Währungsswaps auf Transaktionsebene. Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
SEAR51 | Nominalbetrag des Währungsswaps | Angabe des Nominalbetrags des Währungsswaps auf Transaktionsebene. Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Nominalbetrag des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
Angaben zu Tranche/Anleihe | ||||
SEAT1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. | NEIN | NEIN |
SEAT2 | Ursprüngliche Kennung der Anleihe | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEAT3 | Neue Kennung der Anleihe | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAT2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEAT2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEAT4 | Internationale Wertpapierkennnummer | Sofern anwendbar, ISIN-Code dieses Instruments. | NEIN | JA |
SEAT5 | Art der Tranche/Anleihe | Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments: Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL) Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL) Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO) Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SEAT6 | Emissionsdatum | Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. | NEIN | NEIN |
SEAT7 | Gesetzliche Fälligkeit | Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. | NEIN | JA |
SEAT8 | Währung | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
SEAT9 | Aktueller Kapitalsaldo | Nennwert dieses Instruments nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEAT10 | Aktueller Kupon | Kupon des Instruments in Basispunkten. | NEIN | NEIN |
SEAT11 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEAT12 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
SEAT13 | Zinszahlungshäufigkeit | Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SEAT14 | Aktuelle Bonitätsverbesserung | Aktuelle Bonitätsverbesserung des Instruments, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | NEIN |
SEAT15 | Bonitätsverbesserungsformel | Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Anleihe. | NEIN | JA |
Angaben zum Konto | ||||
SEAA1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. | NEIN | NEIN |
SEAA2 | Ursprüngliche Kennung des Kontos | Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEAA3 | Neue Kennung des Kontos | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SEAA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
SEAA4 | Kontotyp | Kontotyp: Rücklagenkonto ("Barreserve") (CARE) "Commingling Reserve"-Konto (CORE) Verrechnungskonto ("Setoff Reserve") (SORE) Liquiditätsfazilität (LQDF) Marginkonto ("Margin Account") (MGAC) Sonstiges Konto (OTHR) | NEIN | NEIN |
SEAA5 | Zielsaldo | Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
SEAA6 | Tatsächlicher Saldo | Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
SEAA7 | Amortisationskonto | Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? | NEIN | NEIN |
Angaben zur Gegenpartei | ||||
SEAP1 | Eindeutige Kennung - ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. | NEIN | NEIN |
SEAP2 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei | Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
SEAP3 | Name der Gegenpartei | Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
SEAP4 | Art der Gegenpartei | Art der Gegenpartei: Kontoführende Bank (ABNK) Backup-Konto-Bank (ABNK) Kontoführende Bank - Vermittler (ABFC) Kontoführende Bank - Garantiegeber (ABGR) Sicherheitenverwalter (COLL) Zahlstelle (PAYA) Berechnungsstelle (CALC) Verwaltungsstelle (ADMI) Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA) Transferstelle (RANA) Verifizierungsstelle (VERI) Sicherheitsstelle (SECU) Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR) Sicherungsgeber (COLL) Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP) Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP) Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP) Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP) Sparhypotheken-Partei (SVMP) Emittent (ISSR) Originator (ORIG) Verkäufer (SELL) Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP) Servicer (SERV) Backup-Servicer (BSER) Backup-Servicer - Vermittler (BSRF) Special Servicer (SSRV) Zeichner (SUBS) Zinsswap-Anbieter (IRSP) Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR) Währungsswap-Anbieter (CSPR) Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR) Abschlussprüfer (AUDT) Berater (CNSL) Treuhänder (TRUS) Investoren-Vertreter (REPN) Zeichner (UNDR) Arrangeur (ARRG) Händler (DEAL) Manager (MNGR) Kreditbrief-Aussteller (LCPR) Multi-Seller-Conduit (MSCD) Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE) Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG) Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC) Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG) Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP) Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC) Cash-Manager (CASM) Einzugskontobank (CACB) Sicherheitenkontobank (COLA) Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP) CLO-Manager (CLOM) Portfolioberater (PRTA) Substitutionsstelle (SUBA) Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
SEAP5 | Niederlassungsland der Gegenpartei | Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
SEAP6 | Ratingschwelle für die Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAP7 | Rating der Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAP8 | Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
SEAP9 | Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben.
Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
Sonstige Angaben | ||||
SEAO1 | Eindeutige Kennung | Im Feld SEAS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
SEAO2 | Zeilennummer sonstiger Angaben | Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. | NEIN | NEIN |
SEAO3 | Sonstige Angaben. | Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. | NEIN | NEIN |
ENDE |