Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 289 vom 03.09.2020 S. 1, ber. 2021 L 450 S. 156)



s.a.: Liste zur Ergänzung / Festlegung der VO (EU) 2017/2402/EG ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 gilt für Verbriefungen jeder Art, einschließlich solcher, für die gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 ein Prospekt zu erstellen ist, ("öffentliche" Verbriefungen) und solcher, für die kein Prospekt erstellt werden muss ("private" Verbriefungen). Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 gilt für Verbriefungen, für die Informationen über ein Verbriefungsregister bereitgestellt werden, d. h. nicht für private Verbriefungen. Um dieser Unterscheidung Rechnung zu tragen, wurde diese Verordnung in separate Abschnitte unterteilt, in denen festgelegt wird, welche Informationen für sämtliche Verbriefungen und welche für öffentliche Verbriefungen anzugeben sind.

(2) Bestimmte Informationen zu Verbriefungen müssen offengelegt werden, damit Anleger und potenzielle Anleger in der Lage sind, die gebotene Sorgfalt wirksam walten zu lassen und die Kreditrisiken sowie Modellrisiko, rechtliches und operationelles Risiko, Gegenparteirisiko, Forderungsverwaltungsrisiko, Liquiditätsrisiko und Konzentrationsrisiko der zugrunde liegenden Risikopositionen einer ordnungsgemäßen Bewertung zu unterziehen. Die offenzulegenden Informationen sollten ausreichend detailliert sein, damit die in Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Stellen die Funktionsweise von Verbriefungsmärkten, Trends bei zugrunde liegenden Pools von Vermögenswerten, Verbriefungsstrukturen, Verflechtungen zwischen Gegenparteien und Auswirkungen der Verbriefung auf die makrofinanzielle Lage der Union wirksam überwachen können.

(3) Viele Arten zugrunde liegender Risikopositionen können Gegenstand von Verbriefungen sein, z.B. Darlehen, Leasingverträge, Schulden, Kredite oder sonstige Zahlungsströme generierende Forderungen. Daher ist es angezeigt, maßgeschneiderte Meldepflichten für die häufigsten Arten zugrunde liegender Risikopositionen in der Union festzulegen, wobei sowohl den ausstehenden Beträgen als auch der lokalen Verteilung Rechnung zu tragen ist. Um sicherzustellen, dass alle Arten zugrunde liegender Risikopositionen offengelegt werden, sollten spezifische Meldepflichten für "esoterische" zugrunde liegenden Risikopositionen festgelegt werden, die keiner der wichtigsten Arten zugeordnet werden können.

(4) Eine zugrunde liegende Risikoposition kann unter mehrere Meldepflichten gemäß dieser Verordnung fallen. Im Einklang mit der derzeitigen Marktpraxis sollten Informationen über einen Pool zugrunde liegender Risikopositionen, der ausschließlich zugrunde liegende Kfz-Risikopositionen umfasst, unter Verwendung des entsprechenden in den Anhängen enthaltenen Meldebogens für zugrunde liegende Kfz-Risikopositionen gemeldet werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den zugrunde liegenden Kfz-Risikopositionen um Kredite oder Leasingverträge handelt. In gleicher Weise sollten im Einklang mit der derzeitigen Marktpraxis Informationen über einen Pool zugrunde liegender Risikopositionen, der ausschließlich Leasingverträge umfasst, unter Verwendung des entsprechenden in den Anhängen enthaltenen Meldebogens für zugrunde liegende Leasing-Risikopositionen gemeldet werden, es sei denn, der Pool zugrunde liegender Risikopositionen besteht ausschließlich aus Kfz-Leasingverträgen; in diesem Fall sollte der in den Anhängen enthaltene Meldebogen für Kfz-Risikopositionen verwendet werden.

(5) Aus Gründen der Kohärenz sollten im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen für Wohn- und Gewerbeimmobilien aus der Empfehlung ESRB/2016/14 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken 3 abgeleitete Begriffe verwendet werden. Im Einklang mit dieser Empfehlung sollten Immobilien, die sowohl für Wohn- als auch Gewerbezwecke genutzt werden, als unterschiedliche Immobilien betrachtet werden, sofern eine solche Aufschlüsselung möglich ist. Ist eine solche Aufschlüsselung nicht möglich, sollte die Immobilie nach ihrer vorherrschenden Nutzung eingestuft werden.

(6) Um die Kontinuität mit bestehenden Meldebögen für die Offenlegung bestimmter Informationen zu gewährleisten, sollten in Bezug auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission 4 abgeleitete Begriffe verwendet werden. In gleicher Weise sollten in Bezug auf zugrunde liegende Risikopositionen in Form von Kfz-Krediten, Verbraucherkrediten, Kreditkarten und Leasingverträgen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2015/3 der Kommission 5 abgeleitete Begriffe verwendet werden.

(7) Die Granularität der Informationen, die über zugrunde liegende Risikopositionen von Nicht-ABCP-Verbriefungen offenzulegen sind, sollte die in den Bestimmungen für Offenlegung und Datenerhebung geforderte Informationstiefe auf Kredit-/Leasingebene widerspiegeln. Für Sorgfalts-, Überwachungs- und Aufsichtszwecke ist eine Aufschlüsselung der Daten auf Ebene der zugrunde liegenden Risikopositionen von großem Interesse für Anleger und potenzielle Anleger in Verbriefungen sowie zuständige Behörden und - in Bezug auf öffentliche Verbriefungen - die anderen in Artikel 17 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Stellen. Darüber hinaus spielen auf Ebene der zugrunde liegenden Risikopositionen aufgeschlüsselte Daten eine Schlüsselrolle für die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit und der Anleger in die Verbriefungsmärkte. Bei ABCP-Verbriefungen besteht aufgrund der Kurzfristigkeit der Verbindlichkeiten und aufgrund der Tatsache, dass es neben zugrunde liegenden Risikopositionen noch andere Unterstützungen gibt, ein geringerer Bedarf an Daten auf Kredit-/Leasingebene.

(8) Anleger, potenzielle Anleger, zuständige Behörden und - in Bezug auf öffentliche Verbriefungen - die anderen in Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Stellen haben weniger Bedarf an Informationen über "inaktive" Risikopositionen. Solche "inaktive" Risikopositionen, wie Kredite, die ohne Aussicht auf künftige Rückflüsse ausgefallen sind, oder Kredite, die zurückgezahlt, frühzeitig rückgezahlt, annulliert, zurückgekauft oder substituiert wurden, wirken sich nicht mehr auf das Risikoprofil der Verbriefung aus. Deshalb sollte bei inaktiven Risikopositionen aus Gründen der Transparenz zwar gemeldet werden, dass ihr Status von "aktiv" auf "inaktiv" übergegangen ist, danach ist eine Meldung solcher Risikopositionen jedoch nicht mehr erforderlich.

(9) Die Meldepflichten gemäß der Verordnung (EU) 2017/2402 können unter Umständen die Bereitstellung einer großen Anzahl und Vielzahl von Unterlagen und anderer Angaben erfordern. Um die Rückverfolgung dieser Unterlagen zu erleichtern, sollten Originator, Sponsor oder Verbriefungszweckgesellschaft bei der Bereitstellung von Informationen an ein Verbriefungsregister bestimmte Positionscodes verwenden.

(10) Im Einklang mit den bewährten Verfahren für Meldepflichten und in der Absicht, Anlegern, potenziellen Anlegern, zuständigen Behörden und - in Bezug auf öffentliche Verbriefungen - den anderen in Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Stellen die Rückverfolgung der relevanten Informationen zu erleichtern, sollten den bereitgestellten Informationen standardisierte Kennungen zugewiesen werden. Diese standardisierten Kennungen sollten eindeutig sein und nicht verändert werden, damit die Entwicklung von Verbriefungsdaten im Laufe der Zeit wirksam überwacht werden kann.

(11) Um Anleger, potenzielle Anleger, zuständige Behörden und - in Bezug auf öffentliche Verbriefungen - die anderen in Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Stellen in die Lage zu versetzen, ihren Sorgfaltspflichten und sonstigen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung nachzukommen, müssen die bereitgestellten Informationen vollständig, kohärent und aktuell sein. Änderungen der Risikomerkmale der zugrunde liegenden Risikopositionen oder der durch diese zugrunde liegenden Risikopositionen generierten aggregierten Cashflows oder Änderungen bezüglich anderer Informationen des Anlegerberichts können die Wertentwicklung der Verbriefung und die Preise der Tranchen/Anleihen dieser Verbriefung wesentlich beeinflussen. Daher sollten bei öffentlichen Verbriefungen Insiderinformationen und Informationen über wichtige Ereignisse bereitgestellt werden, sobald Informationen über zugrunde liegende Risikopositionen und der Anlegerbericht über ein Verbriefungsregister zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollten bei öffentlichen Verbriefungen Insiderinformationen und Informationen über wichtige Ereignisse detaillierte Angaben zur Nicht-ABCP-Verbriefung, zum ABCP-Programm, zur ABCP-Transaktion, zu den Tranchen/Anleihen, Konten und Gegenparteien sowie Angaben zu Merkmalen, die für synthetische oder durch besicherte Kredite unterlegte Verbriefungen ("CLO-Verbriefungen") relevant sind, enthalten.

(12) Aus Gründen der Transparenz sollten Originator, Sponsor oder Verbriefungszweckgesellschaft im Falle, dass Informationen nicht verfügbar oder nicht relevant sind, den genauen Grund und die näheren Umstände der Nichtübermittlung der Daten in standardisierter Weise angeben und erläutern. Zu diesem Zweck sollten "No data"-Optionen entwickelt werden, die bestehende Verfahren für die Offenlegung von Verbriefungsdaten widerspiegeln.

(13) Die "No data" ("ND")-Optionen sollten nur genutzt werden, wenn Informationen aus berechtigten Gründen nicht verfügbar sind, weil z.B. eine bestimmte Meldeposition aufgrund der Heterogenität der zugrunde liegenden Risikopositionen für eine bestimmte Verbriefung nicht relevant ist. Die Nutzung von ND-Optionen sollte jedoch in keiner Weise zu einer Umgehung der Meldepflichten führen. Die Nutzung von ND-Optionen sollte daher kontinuierlich objektiv überprüfbar sein, indem den zuständigen Behörden auf Anfrage jederzeit die Umstände, die zur Angabe von ND-Werten geführt haben, erläutert werden.

(14) Im Interesse der Datengenauigkeit sollten sich die gemeldeten Informationen stets auf dem neuesten Stand befinden. Die bereitgestellten Informationen sollten sich daher auf einen Zeitraum beziehen, der so nah wie möglich am Datum ihrer Übermittlung liegt, und den operativen Schritten, die Originator, Sponsor oder Verbriefungszweckgesellschaft durchführen müssen, um die erforderlichen Informationen zu organisieren und zu übermitteln, gebührend Rechnung tragen.

(15) Die Bestimmungen dieser Verordnung sind eng miteinander verknüpft, da sie festlegen, welche Informationen Originator, Sponsor oder Verbriefungszweckgesellschaft einer Verbriefung den verschiedenen Parteien gemäß der Verordnung (EU) 2017/2402 über diese Verbriefung zur Verfügung stellen müssen. Um sicherzustellen, dass zwischen diesen Bestimmungen, die gleichzeitig in Kraft treten sollten, Kohärenz gewährleistet ist, und um einen umfassenden Überblick über alle für die Verbriefung relevanten Angaben sowie einen problemlosen Zugriff darauf zu erleichtern, sollten diese technischen Regulierungsstandards in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.

(16) Die vorliegende Verordnung stützt sich auf die Entwürfe technischer Regulierungsstandards, die der Kommission von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgelegt wurden.

(17) Die ESMA hat zu diesem Entwurf eine offene öffentliche Konsultation durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeneffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff

  1. "meldende Stelle" die gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannte Einrichtung;
  2. "Datenstichtag" den Stichtag für Meldungen gemäß dieser Verordnung;
  3. "aktive zugrunde liegende Risikoposition" eine zugrunde liegende Risikoposition, von der am Datenstichtag erwartet werden kann, dass sie in Zukunft Mittelzuflüsse oder -abflüsse bewirkt;
  4. "inaktive zugrunde liegende Risikoposition" eine zugrunde liegende Risikoposition, die ohne Aussicht auf künftige Rückflüsse ausgefallen ist oder zurückgezahlt, frühzeitig rückgezahlt, annulliert, zurückgekauft oder substituiert wurde;
  5. "Schuldendeckungsquote" das Verhältnis zwischen den jährlichen Mieteinkünften aus einer vollständig oder teilweise fremdfinanzierten Gewerbeimmobilie nach Abzug von Steuern und Betriebsausgaben zur Erhaltung des Werts der Immobilie und den jährlichen kombinierten Zins- und Kapitalrückzahlungen auf die Gesamtschuld des Kreditnehmers für den durch die Immobilie besicherten Kredit über einen bestimmten Zeitraum;
  6. "Zinsdeckungsquote" das Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttomieteinkünften vor Betriebsausgaben und Steuern aus einer zur Weitervermietung erworbenen Immobilie oder den jährlichen Nettomieteinkünften aus einer oder mehreren Gewerbeimmobilien und den jährlichen Zinskosten für den durch die Immobilie oder die Immobilien besicherten Kredit.

Abschnitt 1
Für alle Verbriefungen bereitzustellende Informationen

Artikel 2 Informationen über zugrunde liegende Risikopositionen

(1) Die Informationen, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 für Nicht-ABCP-Verbriefungen bereitzustellen sind, umfassen Folgendes:

  1. Angaben zu wohnimmobilienbesicherten Krediten an private Haushalte unabhängig vom Zweck der Kreditvergabe gemäß Anhang II;
  2. Angaben zu Krediten, die dem Ankauf von Gewerbeimmobilien dienen oder durch Gewerbeimmobilien besichert sind, gemäß Anhang III;
  3. Angaben zu zugrunde liegenden Unternehmensrisikopositionen, einschließlich Krediten an Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß Anhang IV;
  4. Angaben zu zugrunde liegenden Kfz-Risikopositionen, einschließlich kraftfahrzeugbesicherter Kredite und Leasingverträge mit juristischen oder natürlichen Personen, gemäß Anhang V;
  5. Angaben zu zugrunde liegenden Konsumentenrisikopositionen gemäß Anhang VI;
  6. Angaben zu zugrunde liegenden Kreditkartenrisikopositionen gemäß Anhang VII;
  7. Angaben zu zugrunde liegenden Leasingrisikopositionen gemäß Anhang VIII;
  8. Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen, die unter keine der unter den Buchstaben a bis g genannten Kategorien fallen, gemäß Anhang IX.

Für die Zwecke von Buchstabe a bezeichnet der Begriff "Wohnimmobilie" Immobilien, die für Wohnzwecke zur Verfügung stehen (einschließlich zur Weitervermietung erworbener Immobilien), von einem privaten Haushalt erworben, gebaut oder renoviert wurden und nicht unter Gewerbeimmobilien fallen.

Für die Zwecke von Buchstabe b bezeichnet der Begriff "Gewerbeimmobilie" bestehende oder in Entwicklung befindliche Renditeobjekte ausschließlich Sozialwohnungen und Immobilien, die sich im Besitz der Endnutzer befinden.

(2) Umfasst eine Nicht-ABCP-Verbriefung mehr als eine der in Absatz 1 genannten Arten zugrunde liegender Risikopositionen, stellt die meldende Stelle dieser Verbriefung die im entsprechenden Anhang genannten Informationen für jede zugrunde liegende Risikoposition zur Verfügung.

(3) Die meldende Stelle einer Verbriefung einer notleidenden Risikoposition stellt die in folgenden Anhängen festgelegten Informationen zur Verfügung:

  1. je nach Art der zugrunde liegenden Risikoposition die in Absatz 1 Buchstaben a bis h genannten Anhänge;
  2. Anhang X.

Für die Zwecke dieses Absatzes bezeichnet der Begriff "Verbriefung einer notleidenden Risikoposition" eine Nicht-ABCP-Verbriefung, bei der die Mehrheit der aktiven zugrunde liegenden Risikopositionen, gemessen am zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldo, zu einer der folgenden Kategorien zählt:

  1. in Anhang V Teil 2 Nummern 213 bis 239 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission 7 genannte notleidende Risikopositionen;
  2. finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität im Sinne von Anhang A des International Financial Reporting Standard 9 in der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission 8 oder finanzielle Vermögenswerte, die nach den nationalen Vorschriften zur Anwendung der allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) auf der Grundlage der Richtlinie 86/635/EWG des Rates 9 als Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität ausgewiesen werden.

(4) Die meldende Stelle einer ABCP-Transaktion stellt die in Anhang XI spezifizierten Informationen zur Verfügung.

(5) Für die Zwecke dieses Artikels umfassen die gemäß den Absätzen 1 bis 4 bereitzustellenden Informationen Angaben zu:

  1. zum Datenstichtag aktiven zugrunde liegenden Risikopositionen;
  2. inaktiven zugrunde liegenden Risikopositionen, die zum unmittelbar vorausgegangenen Datenstichtag aktive zugrunde liegende Risikopositionen waren.

Artikel 3 Informationen über Anlegerberichte

(1) Die meldende Stelle einer Nicht-ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XII festgelegten Informationen über Anlegerberichte zur Verfügung.

(2) Die meldende Stelle einer ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XIII festgelegten Informationen über Anlegerberichte zur Verfügung.

Artikel 4 Granularität der Informationen

(1) Die meldende Stelle stellt die in den Anhängen II bis X und XII festgelegten Informationen zur Verfügung über:

  1. jede einzelne zugrunde liegende Risikoposition;
  2. Sicherheiten mit Angaben zu jedem einzelnen Posten zur Besicherung jeder zugrunde liegenden Risikoposition, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    1. Die zugrunde liegende Risikoposition ist durch eine Garantie besichert;
    2. die zugrunde liegende Risikoposition ist durch eine Sachsicherheit oder eine finanzielle Sicherheit besichert;
    3. der Kreditgeber kann unilateral Sicherungsrechte auf die zugrunde liegende Risikoposition schaffen, ohne dafür die Einwilligung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen;
  3. jeden der drei größten Mieter einer Gewerbeimmobilie, gemessen an der von jedem Mieter zu zahlenden jährlichen Gesamtmiete;
  4. bisherige Rückzahlungen für jede zugrunde liegende Risikoposition für jeden der letzten 36 Monate vor dem Datenstichtag;
  5. Cashflows für jeden Zu- oder Abflussposten in der Verbriefung gemäß der geltenden Einnahmen- oder Zahlungsrangfolge zum Datenstichtag;
  6. sämtliche Tests/Ereignisse/Auslöser, die Änderungen der Zahlungsrangfolge oder den Ersatz einer Gegenpartei bewirken.

Für die Zwecke der Buchstaben a und d werden verbriefte Kreditbestandteile als individuelle zugrunde liegende Risikopositionen behandelt.

Für die Zwecke von Buchstabe b wird jede Immobilie, die als Sicherheit für Kredite gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b dient, als eine einzige Sicherheit behandelt.

(2) Die meldende Stelle stellt die in den Anhängen XI und XIII festgelegten Informationen zur Verfügung über:

  1. sämtliche ABCP-Transaktionen, die das ABCP-Programm zum Datenstichtag umfasst;
  2. jedes ABCP-Programm, aus dem zum Datenstichtag ABCP-Transaktionen finanziert werden, für die gemäß Buchstabe a Informationen zur Verfügung gestellt werden;
  3. sämtliche Tests/Ereignisse/Auslöser der ABCP-Verbriefung, die Änderungen der Zahlungsrangfolge oder den Ersatz einer Gegenpartei bewirken;
  4. zugrunde liegende Risikopositionen, für jede ABCP-Transaktion, zu der gemäß Buchstabe a Informationen bereitgestellt werden, und für jede Art von Risikoposition, die zum Datenstichtag nach der Liste in Anhang XI Feld IVAL5 Teil der betreffenden ABCP-Transaktion ist.

Abschnitt 2
Informationen über Verbriefungen, für die ein Prospekt erstellt werden muss (öffentliche Verbriefungen)

Artikel 5 Positionscodes

Die meldenden Stellen weisen den für Verbriefungsregister bereitzustellenden Informationen Positionscodes zu. Die meldenden Stellen weisen zu diesem Zweck den in Anhang I Tabelle 3 aufgeführten Positionscode zu, der die betreffenden Informationen am besten widerspiegelt.

Artikel 6 Insiderinformationen

(1) Die meldende Stelle einer Nicht-ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XIV spezifizierten Insiderinformationen zur Verfügung.

(2) Die meldende Stelle einer ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XV spezifizierten Insiderinformationen zur Verfügung.

Artikel 7 Informationen über wichtige Ereignisse

(1) Die meldende Stelle einer Nicht-ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XIV spezifizierten Informationen über wichtige Ereignisse zur Verfügung.

(2) Die meldende Stelle einer ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XV spezifizierten Informationen über wichtige Ereignisse zur Verfügung.

Artikel 8 Granularität der Informationen

(1) Die meldende Stelle stellt die in Anhang XIV spezifizierten Informationen zur Verfügung über:

  1. die Tranchen/Anleihen in der Verbriefung für jede Tranchenemission in der Verbriefung oder einem anderen Instrument, dem eine Internationale Wertpapierkennnummer zugewiesen wurde, und für jedes nachrangige Darlehen in der Verbriefung;
  2. jedes Konto in der Verbriefung;
  3. jede Gegenpartei in der Verbriefung;
  4. bei synthetischen Nicht-ABCP-Verbriefungen:
    1. die synthetische Deckung für sämtliche Sicherungsvereinbarungen in der Verbriefung;
    2. Emittentensicherheiten für jede von der Verbriefungszweckgesellschaft im Namen von Anlegern gehaltene Sicherheit, die im Rahmen der betreffenden Sicherungsvereinbarung gestellt wird;
  5. bei Nicht-ABCP-Verbriefungen, die durch besicherte Kredite unterlegt sind, ("Collateralised Loan Obligation, CLO"):
    1. jeden CLO-Verwalter in der Verbriefung;
    2. die CLO-Verbriefung.

Für die Zwecke von Buchstabe d Ziffer ii wird jeder Vermögenswert, für den es eine Internationale Wertpapierkennnummer gibt, als eine Sicherheit behandelt, werden Barsicherheiten derselben Währung aggregiert und als eine Sicherheit behandelt und Barsicherheiten verschiedener Währungen als getrennte Sicherheiten ausgewiesen.

(2) Die meldende Stelle stellt die in Anhang XV festgelegten Informationen zur Verfügung über:

  1. sämtliche ABCP-Transaktionen, die das ABCP-Programm zum Datenstichtag umfasst;
  2. sämtliche ABCP-Programme, aus denen zum Datenstichtag ABCP-Transaktionen finanziert werden, für die gemäß Buchstabe a Informationen zur Verfügung gestellt werden;
  3. die Tranchen/Anleihen im ABCP-Programm für jede Emission von Tranchen oder Geldmarktpapieren im Rahmen des ABCP-Programms oder eines anderen Instruments, dem eine Internationale Wertpapierkennnummer zugewiesen wurde, und für jedes nachrangige Darlehen im ABCP-Programm;
  4. jedes Konto in der ABCP-Verbriefung;
  5. jede Gegenpartei in der ABCP-Verbriefung.

Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9 Vollständigkeit und Kohärenz der Informationen

(1) Die gemäß dieser Verordnung zur Verfügung gestellten Informationen müssen vollständig und kohärent sein.

(2) Stellt die meldende Stelle fest, dass Informationen, die sie gemäß dieser Verordnung bereitgestellt hat, sachliche Fehler enthalten, so nimmt sie unverzüglich eine korrigierte Meldung aller nach dieser Verordnung erforderlichen Informationen über die Verbriefung vor.

(3) Sofern dies gemäß dem entsprechenden Anhang zulässig ist, kann die meldende Stelle zur Begründung der Nichtverfügbarkeit der bereitzustellenden Informationen einen der folgenden Werte der "No data"-Optionen ("ND-Werte") melden:

  1. "ND1": Die erforderlichen Informationen wurden nicht erhoben, weil dies aufgrund der Vergabe- oder Zeichnungskriterien zum Zeitpunkt der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition nicht erforderlich war;
  2. "ND2": Die erforderlichen Informationen wurden zum Zeitpunkt der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition erhoben, zum Datenstichtag aber nicht in das Berichtssystem der meldenden Stelle geladen;
  3. "ND3": Die erforderlichen Informationen wurden zum Zeitpunkt der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition erhoben, zum Datenstichtag aber in ein vom Meldesystem der meldenden Stelle getrenntes System geladen;
  4. "ND4-JJJJ-MM-TT": Die erforderlichen Informationen wurden erhoben, können aber erst zu einem nach dem Datenstichtag liegenden Datum verfügbar gemacht werden."JJJJ-MM-TT" dient der Angabe von Jahr, Monat und Tag des in der Zukunft liegenden Datums, zu dem die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden;
  5. "ND5": Die erforderlichen Informationen sind für den Meldeposten nicht relevant.

Die Meldung eines ND-Wertes für die Zwecke dieses Absatzes darf nicht dazu dienen, die Anforderungen dieser Verordnung zu umgehen.

Auf Anfrage der zuständigen Behörden gibt die meldende Stelle detailliert an, aufgrund welcher Umstände diese ND-Werte gemeldet wurden.

Artikel 10 Zeitnahe Bereitstellung der Informationen

(1) Bei Nicht-ABCP-Verbriefungen muss der Datenstichtag für die Bereitstellung der in dieser Verordnung verlangten Informationen mindestens zwei Kalendermonate vor dem Datum der Datenübermittlung liegen.

(2) Für ABCP-Verbriefungen gilt Folgendes:

  1. Der Datenstichtag für die Bereitstellung der in Anhang XI und der in den Abschnitten über Transaktionsdaten der Anhänge XIII und XV spezifizierten Informationen muss mindestens zwei Kalendermonate vor dem Datum der Datenübermittlung liegen;
  2. der Datenstichtag für die Bereitstellung der in allen anderen Abschnitten der Anhänge XIII und XV außer den Abschnitten über Transaktionsdaten spezifizierten Informationen muss mindestens einen Kalendermonat vor dem Datum der Datenübermittlung liegen.

Artikel 11 Eindeutige Kennungen

(1) Jeder Verbriefung wird eine eindeutige Kennung zugewiesen, die aus folgenden Elementen in sequentieller Reihenfolge besteht:

  1. Rechtsträgerkennung der meldenden Stelle;
  2. Buchstabe "A" bei ABCP-Verbriefungen bzw. Buchstabe "N" bei Nicht-ABCP-Verbriefungen;
  3. vierstellige Jahresangabe für:
    1. bei Nicht-ABCP-Verbriefungen das Jahr, in dem die ersten Wertpapiere der Verbriefung emittiert wurden;
    2. bei ABCP-Verbriefungen das Jahr, in dem die ersten Wertpapiere im Rahmen des ABCP-Programms emittiert wurden;
  4. Nummer 01 oder - wenn mehr als eine Verbriefung dieselbe Kennung gemäß den Buchstaben a, b und c erhält - eine zweistellige laufende Nummer in der Reihenfolge der Bereitstellung der Informationen über jede Verbriefung. Bei gleichzeitigen Verbriefungen wird die Reihenfolge nach Ermessen festgelegt.

(2) Jeder ABCP-Transaktion in einem ABCP-Programm wird eine eindeutige Kennung zugewiesen, die aus folgenden Elementen in sequentieller Reihenfolge besteht:

  1. Rechtsträgerkennung der meldenden Stelle;
  2. Buchstabe "T";
  3. vierstellige Jahresangabe für das erste Abschlussdatum der ABCP-Transaktion;
  4. Nummer 01 oder - wenn mehr als eine ABCP-Transaktion dieselbe Kennung gemäß den Buchstaben a, b und c erhält - eine zweistellige laufende Nummer in der Reihenfolge des ersten Abschlussdatums jeder ABCP-Transaktion. Bei gleichzeitigen ABCP-Transaktionen wird die Reihenfolge nach Ermessen festgelegt.

(3) Eindeutige Kennungen werden von der meldenden Stelle nicht geändert.

Artikel 12 Meldung von Einstufungen

(1) Bei Angaben zur Einstufung gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 nach der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 10 sind die in Anhang I Tabelle 1 aufgeführten Codes zu verwenden.

(2) Bei Angaben zur Einstufung gemäß der Servicer-Watchlist sind die in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten Codes zu verwenden.

Artikel 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Oktober 2019

1) ABl. L 347 vom 28.12.2017 S. 35.

2) Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ABl. L 168 vom 30.06.2017 S. 12).

3) Empfehlung ESRB/2016/14 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 31. Oktober 2016 zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten (ABl. C 31 vom 31.01.2017 S. 1).

4) Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003 S. 36).

5) Delegierte Verordnung (EU) 2015/3 der Kommission vom 30. September 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für die Offenlegungspflichten bei strukturierten Finanzinstrumenten (ABl. L 2 vom 06.01.2015 S. 57).

6) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010 S. 84).

7) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 28.06.2014 S. 1).

8) Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 320 vom 29.11.2008 S. 1).

9) Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten (ABl. L 372 vom 31.12.1986 S. 1).

10) Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.06.2013 S. 1).

.

Anhang I

Tabelle 1: Codes des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen

SektorenTeilsektorenESVG-Code
Nichtfinanzielle KapitalgesellschaftenÖffentliche nichtfinanzielle KapitalgesellschaftenS.11001
Inländisch privat kontrollierte nichtfinanzielle KapitalgesellschaftenS.11002
Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle KapitalgesellschaftenS.11003
Monetäre Finanzinstitute (MFI):ZentralbankS.121
Öffentliche Kreditinstitute (ohne die Zentralbank)S.12201
Inländisch privat kontrollierte Kreditinstitute (ohne die Zentralbank)S.12202
Ausländisch kontrollierte Kreditinstitute (ohne die Zentralbank)S.12203
Öffentliche GeldmarktfondsS.12301
Inländisch privat kontrollierte GeldmarktfondsS.12302
Ausländisch kontrollierte GeldmarktfondsS.12303
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne MFI, Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen)Öffentliche Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds)S.12401
Inländisch privat kontrollierte Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds)S.12402
Ausländisch kontrollierte Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds)S.12403
Öffentliche sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen)S.12501
Inländisch privat kontrollierte sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen)S.12502
Ausländisch kontrollierte sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen)S.12503
Öffentliche Kredit- und VersicherungshilfstätigkeitenS.12601
Inländisch privat kontrollierte Kredit- und VersicherungshilfstätigkeitenS.12602
Ausländisch kontrollierte Kredit- und VersicherungshilfstätigkeitenS.12603
Öffentliche firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und KapitalgeberS.12701
Inländisch privat kontrollierte firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und KapitalgeberS.12702
Ausländisch kontrollierte firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und KapitalgeberS.12703
Versicherungsgesellschaften und AltersvorsorgeeinrichtungenÖffentliche VersicherungsgesellschaftenS.12801
Inländisch privat kontrollierte VersicherungsgesellschaftenS.12802
Ausländisch kontrollierte VersicherungsgesellschaftenS.12803
Öffentliche AltersvorsorgeeinrichtungenS.12901
Inländisch privat kontrollierte AltersvorsorgeeinrichtungenS.12902
Ausländisch kontrollierte AltersvorsorgeeinrichtungenS.12903
SonstigeStaatS.13
Bund (Zentralstaat) (ohne Sozialversicherung)S.1311
Länder (ohne Sozialversicherung)S.1312
Gemeinden (ohne Sozialversicherung)S.1313
SozialversicherungS.1314
Private HaushalteS.14
Selbständigenhaushalte (mit und ohne Arbeitnehmer)S.141 + S.142
ArbeitnehmerhaushalteS.143
NichterwerbstätigenhaushalteS.144
Haushalte von VermögenseinkommensempfängernS.1441
Haushalte von Renten- und PensionsempfängernS.1442
Sonstige NichterwerbstätigenhaushalteS.1443
Private Organisationen ohne ErwerbszweckS.15
Mitgliedstaaten der Europäischen UnionS.211
Organe und Einrichtungen der Europäischen UnionS.212
Drittländer und nicht in der Europäischen Union gebietsfremde internationale OrganisationenS.22

Tabelle 2: Codes der Servicer-Watchlist

Code der Servicer-WatchlistBedeutungAufnahmeschwelleKriterium für die Entfernung von der Liste
1AIn Verzug stehende Kapital- und ZinszahlungenZwei Zahlungen im RückstandRückstände ausgeglichen und Kredit bedient. Wird während zwei Quartalen/Perioden weiter auf der Watchlist geführt.
1BKeine Versicherungserneuerung oder erzwungene Deckung30 Tage überfälligNachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes
1CZinsdeckungsquote unterhalb der DividendenfalleZinsdeckungsquote < erforderliche Kreditkennzahlen ("Cash-Falle" oder Ausfallquote);
Zinsdeckungsquote < 1,00 auf Ebene der einzelnen Darlehen
Zinsdeckungsquote oberhalb der Schwelle
1DSchuldendeckungsquote in absoluten ZahlenSchuldendeckungsquote Ratio < 1,00;
Schuldendeckungsquote < 1,20 bei Gesundheitsversorgung und Unterkunft
oder auf Ebene der einzelnen Darlehen
Schuldendeckungsquote oberhalb der Schwelle
1ESchuldendeckungsquote sinkt nach VerbriefungsdatumSchuldendeckungsquote < 80 % der Schuldendeckungsquote bei VerbriefungsdatumSchuldendeckungsquote oberhalb der Schwelle Wird während zwei Quartalen/Perioden weiter auf der Watchlist geführt.
1FAusfall, Laufzeitende oder Feststellung vorher nicht offengelegter nachrangiger Sicherungsrechte, einschließlich Mezzanine-Darlehen.Bei Eingang der Meldung beim ServicerAusfall behoben oder Genehmigung des nachrangigen Schuldtitels durch den Servicer
1GUngeplante Ziehungen auf Akkreditiv, Schuldendienstrücklagen oder Geschäftskapital zur Erfüllung des SchuldendienstesJedes solche Ereignis auf Ebene der einzelnen DarlehenNach Ersatz der Mittel oder des Akkreditivs, falls in den Unterlagen verlangt, ansonsten nach zwei Zinszahlungsdaten ohne weitere Ziehungen
2ABei Abschluss vereinbarte oder dem Servicer auf andere Weise mitgeteilte, zur Frist aber nicht abgeschlossene unbedingt erforderliche ReparaturenDie erforderlichen Reparaturen werden nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit (einschließlich vom Servicer genehmigter Verlängerungen) abgeschlossen und es handelt sich um den niedrigeren Betrag von entweder 10 % des ausstehenden Kapitalsaldos oder 250 000 EUR.Zufriedenstellende Prüfung des Abschlusses der Reparaturen
2BMängel bei der Planung erforderlicher Ausgaben (d. h. Investitionsaufwand, FF&E)Kenntnis von Mängeln mit nachteiligen Auswirkungen auf den Ertrag oder den Wert der Immobilie; auf Ebene der einzelnen Darlehen/Material (> 5 % des ausstehenden Saldos)Behebung der Mängel
2CEintreten eines in den Hypothekenunterlagen beschriebenen Auslöseereignisses (z.B. erforderliche Abzahlung des Kredits, Verbuchung von zusätzlichen Rücklagen, Nichteinhaltung von Mindestschwellen usw.)Jedes solche EreignisAbhilfe für das in den Hypothekenunterlagen definierte Auslöseereignis
2DPrüfung der Ertragslage. Probleme oder Nichterfüllung bezüglich Mieterlisten, Ergebnisrechnung usw.Jedes Vorkommen mit Dauer von mindestens sechs MonatenAbhilfe für das in den Hypothekenunterlagen definierte Auslöseereignis
2EAusfall bei Betriebsgenehmigung oder FranchisevereinbarungBei Eingang der Meldung beim ServicerNeue Franchise/Genehmigung oder Behebung des Franchise- oder Lizenzausfalls - Vereinbarung über Beziehungen
2FKonkurs von Kreditnehmer/Eigentümer/Sponsor oder ähnliches Ereignis (z.B. Insolvenzregelung/-verfahren, Konkurs, Zwangsverwaltung, Liquidation, freiwilliges außergerichtliches Vergleichsverfahren/freiwilliger außergerichtlicher Individualvergleich), Gegenstand einer angeordneten Auflösung oder eines Konkursantrags o. a.Bei Eingang der Meldung beim ServicerWird nach Behebung bis zum nächsten Zinszahlungsdatum weiter auf der Watchlist geführt
3A(i)Feststellung eines schlechten Zustands bei InspektionJedes solche Ereignis auf Ebene der einzelnen Darlehen/Material 5 % > NettomieteinkünfteMängel der Immobilie nach Ermessen des Servicers behoben oder Zugang ermöglicht und Inspektion abgeschlossen
3A(ii)Feststellung schwierigen Zugangs bei InspektionJedes solche Ereignis auf Ebene der einzelnen Darlehen/Material 5 % > NettomieteinkünfteMängel der Immobilie nach Ermessen des Servicers behoben oder Zugang ermöglicht und Inspektion abgeschlossen
3BFeststellung von Umweltproblemen bei InspektionJedes solche EreignisMängel der Immobilie nach Ermessen des Servicers behoben
3CVon einem schweren Störfall oder Zwangsversteigerungsverfahren betroffene Immobilien mit Auswirkungen auf künftige Zahlungsströme, Wert/Verfall/Kaution.Bei Feststellung durch den Servicer und Auswirkungen > 10 % des Werts oder 500 000 EURNach Ermessen des Servicers wurden alle erforderlichen Reparaturen zufriedenstellend durchgeführt oder die Enteignungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, und der Vermögenswert kann zufriedenstellend rentieren
4ARückgang des Nutzungsgrads des Immobilienportfolios insgesamt20 % weniger als zum Verbriefungsdatum; auf Ebene der einzelnen DarlehenWenn dieser Zustand nicht mehr besteht
4BInnerhalb der nächsten 12 Monate auslaufende Mietverträge eines Mieters oder einer Kombination der DREI WICHTIGSTEN MIETER (gemessen an der Bruttomiete) mit Mietverträgen > 30 %Gilt nur für Büro-, Industrie- und PrivatimmobilienWenn dieser Zustand nicht mehr besteht oder nach Ermessen des Servicers
4CWichtiger Mietvertrag/wichtige Mietverträge sind ausgefallen, ausgelaufen oder unklar (Räumlichkeiten sind nicht belegt, aber Miete wird gezahlt)> 30 % der NettomieteinkünfteWenn dieser Zustand nicht mehr besteht oder nach Ermessen des Servicers
5ABevorstehendes Laufzeitende< 180 Tage bis zur FälligkeitKredit ist abbezahlt

Tabelle 3: Arten von Positionen und Codes

Art der PositionArtikel der Verordnung (EU) 2017/2402Positionscode
Zugrunde liegende Risikopositionen oder zugrunde liegenden Forderungen oder Kreditforderungen7(1)(a)1
Anlegerbericht7(1)(e)2
Endgültige Angebotsunterlage, Prospekt, abschließende Unterlagen der Transaktion, ausgenommen Rechtsgutachten7(1)(b)(i)3
Verkaufsvereinbarung über Vermögenswerte, Abtretungs-, Novations- oder Übertragungsvereinbarung und jedwede einschlägige Treuhanderklärung7(1)(b)(ii)4
Derivate- und Garantievereinbarungen, alle einschlägigen Dokumente zu Besicherungsvereinbarungen, wenn die verbrieften Risikopositionen Risikopositionen des Originators bleiben7(1)(b)(iii)5
Vereinbarungen über Servicing, Backup-Servicing, Verwaltung und Vereinbarungen über Zahlungsströme7(1)(b)(iv)6
Treuhandurkunde, Sicherheitenurkunde, Agenturvereinbarung, Vereinbarung mit der kontoführenden Bank, garantierter Beteiligungsvertrag, Vertrag bezüglich der Bedingungen oder der Rahmentreuhandvereinbarung oder Rahmenvereinbarungen zu Definitionen oder andere Rechtsdokumente gleicher Rechtsverbindlichkeit7(1)(b)(v)7
Vereinbarungen zwischen Gläubigern, Dokumentation von Derivaten, Vereinbarung zu nachrangigen Darlehen, Kreditverträge mit Startups und Liquiditätsfazilitätsverträge7(1)(b)(vi)8
sämtliche zugehörige Dokumentation, die zum Verständnis der Transaktion wesentlich ist7(1)(b)9
Bei einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungen die STS-Meldung nach Artikel 27 der Verordnung (EG) 2017/24027(1)(d)10
Alle Insiderinformationen im Zusammenhang mit der Verbriefung, zu deren Veröffentlichung Originator, Sponsor oder Verbriefungszweckgesellschaft gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 verpflichtet sind7(1)(f)11
Alle wichtigen Ereignisse wie
  1. eine erhebliche Verletzung der Verpflichtungen aus den gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Verfügung gestellten Dokumenten sowie jede diesbezügliche Abhilfe, Ausnahme oder nachträglich erteilte Zustimmung;
  2. eine Veränderung der strukturellen Merkmale, die die Wertentwicklung der Verbriefung wesentlich beeinflussen kann;
  3. eine Veränderung der Risikomerkmale der Verbriefung oder der zugrunde liegenden Risikopositionen, die die Wertentwicklung der Verbriefung wesentlich beeinflussen kann;
  4. bei STS-Verbriefungen die Tatsache, dass die Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr erfüllt oder die zuständigen Behörden Abhilfe- oder Verwaltungsmaßnahmen getroffen haben;
  5. jede wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion.
7(1)(g)12
1) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.06.2014, S 1).

.

Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen - Wohnimmobilien (RRE)Anhang II


Feld-CodeBezeichnung des FeldesInhalt der MeldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
RREL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission zugewiesene eindeutige Kennung 1.NEINNEIN
RREL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
RREL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
RREL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
RREL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
RREL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
RREL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
RREL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
RREL9RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
RREL10GebietsansässigerIst der Hauptschuldner in dem Land ansässig, in dem die Sicherheit und die zugrunde liegende Risikoposition begeben sind?JANEIN
RREL11Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
RREL12Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
RREL13BeschäftigungsstatusBeschäftigungsstatus des Hauptschuldners:
Beschäftigt - Privatsektor (EMRS)
Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL)
Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK)
Arbeitslos (UNEM)
Selbständig (SFEM)
Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)
Student (STNT)
Rentner (PNNR)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREL14Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINJA
RREL15KundentypKundentyp bei Originierung:
Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)
Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)
Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)
Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)
Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)
Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREL16PrimäreinkommenJährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
RREL17Art des PrimäreinkommensArt des in RREL16 angegebenen Einkommens:
Bruttojahreseinkommen (GRAN)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)
Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)
Verfügbares Einkommen (DSPL)
Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREL18Währung des PrimäreinkommensWährung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden.JANEIN
RREL19Überprüfung des PrimäreinkommensÜberprüfung des Primäreinkommens:
Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)
Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)
Überprüft (VRFD)
Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF)
Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREL20SekundäreinkommenJährliches Einkommen des Sekundärschuldners zum Zeitpunkt der Originierung, das für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet wird. Ist der Sekundärschuldner eine juristische Person, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Gibt es bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition mehr als zwei Schuldner, so ist in diesem Feld das kombinierte jährliche Gesamteinkommen aller Schuldner anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREL21Überprüfung des SekundäreinkommensEinkommensüberprüfung des Sekundäreinkommens:
Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)
Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)
Überprüft (VRFD)
Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF)
Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)
Sonstige (OTHR)
JAJA
RREL22SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
RREL23Datum der OriginierungDatum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
RREL24FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.NEINJA
RREL25Ursprüngliche LaufzeitUrsprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung.JAJA
RREL26OriginierungskanalKanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)
Zentral oder direkt (DRCT)
Vermittler (BROK)
Internet (WEBI)
Verpackung (TPAC)
Drittpartei, aber Zeichnung ausschließlich durch Originator (TPTC)
Sonstige (OTHR)
JAJA
RREL27ZweckGrund für die Kreditaufnahme des Schuldners:
Kauf (PURC)
Refinanzierung des Hypothekarkredits (RMRT)
Renovierung (RENV)
Immobilienverzehr ("Equity Release") (EQRE)
Bau (CNST)
Schuldenkonsolidierung (DCON)
Refinanzierung durch "Equity Release"-Hypothek (RMEQ)
Unternehmensfinanzierung (BSFN)
Kombinationshypothek (CMRT)
Investmenthypothek (IMRT)
Recht auf Kauf (RGBY)
Staatlich geförderter Kredit (GPSPL)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREL28WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
RREL29Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).
Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREL30Aktueller KapitalsaldoAusstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung ist jedoch der Sparbetrag abzuziehen (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL31Vorrangige KapitalsaldenGesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREL32Gleichrangige zugrunde liegende Risikopositionen (pari passu)Gesamtwert der dieser zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen zugrunde liegenden Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner (unabhängig davon, ob sie in diesem Pool enthalten sind oder nicht). Gibt es keine gleichrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREL33GesamtkreditlimitBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.
Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.
Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut, und der Kreditgeber, die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen kann.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL34KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
RREL35TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREL36Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.NEINJA
RREL37Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
RREL38Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
RREL39ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL40Verhältnis zwischen Schulden und EinkommenSchulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Einkommen als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und Sekundäreinkommen (gemäß den Feldern RRE16 und RRE20) sowie sonstigen Einkünften.
JAJA
RREL41SchlussrateGesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREL42ZinssatzartArt des Zinssatzes:
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)
Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)
Fest mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)
Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)
Diskontsatz (DISC)
Switch-Optionalität (SWIC)
Tausch des Schuldners (OBLS)
Modular (MODE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
RREL43Aktueller ZinssatzJährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden.NEINJA
RREL44Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
RREL45Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
RREL46Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (bzw. unterhalb, in diesem Fall Eingabe als negativer Wert) des Indexsatzes.NEINJA
RREL47ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
RREL48ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
RREL49ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
RREL50Revisionsmarge 1Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z.B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z.B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z.B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).
In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.
JAJA
RREL51Zinsrevisionsdatum 1Datum der nächsten Zinssatzänderung (z.B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum).JAJA
RREL52Revisionsmarge 2Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z.B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z.B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z.B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).
In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.
JAJA
RREL53Zinsrevisionsdatum 2Datum der zweiten Zinssatzänderung (z.B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum).JAJA
RREL54Revisionsmarge 3Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z.B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z.B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z.B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).
In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.
JAJA
RREL55Zinsrevisionsdatum 3Datum der dritten Zinssatzänderung (z.B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum).JAJA
RREL56Revidierter ZinsindexNächster Zinsindex.
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
RREL57Laufzeit des revidierten ZinsindexesLaufzeit des revidierten Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
JAJA
RREL58Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
RREL59Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro JahrProzentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen.JAJA
RREL60Ende der Sperre für vorzeitige RückzahlungenDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt.JAJA
RREL61VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Nicht verbriefte Beträge sind eingeschlossen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL62Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
RREL63Datum der vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist.JAJA
RREL64Kumulierte vorzeitige RückzahlungenGesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREL65Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
RREL66Datum des letzten RückstandsDatum, an dem bei der zugrunde liegenden Risikoposition zum letzten Mal Zahlungsrückstände festgestellt wurden.JAJA
RREL67RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
RREL68Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).NEINNEIN
RREL69KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
RREL70Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JAJA
RREL71AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL72AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
RREL73Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. Berücksichtigung von Rückflüssen und Verwertungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL74Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL75RechtsstreitAngabe, ob ein Gerichtsverfahren anhängig ist (wenn das Konto vollständig beglichen wurde und nicht mehr Gegenstand eines Gerichtsverfahren ist, ist die Angabe auf "N" zurückzusetzten)NEINJA
RREL76RückgriffBesteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners?JAJA
RREL77EinlagenbetragSumme aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.
Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.
Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREL78Anbieter von Versicherungen oder VermögensanlagenName des Anbieters (d. h. von Lebensversicherungen oder zugrunde liegenden Risikopositionen).JAJA
RREL79Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
RREL80Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
RREL81Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
RREL82Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
RREL83Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
RREL84Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN
Angaben zu Sicherheiten
RREC1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld RREL1.NEINNEIN
RREC2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung für jede zugrunde liegende Risikoposition. Die Angabe muss dem Feld RREL3 entsprechen.NEINNEIN
RREC3Ursprüngliche Kennung der SicherheitUrsprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
RREC4Neue Kennung der SicherheitWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREC2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREC2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
RREC5Art der Sicherheit(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.
Automobil (CARX)
Industriefahrzeug (INDV)
Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)
Schienenfahrzeug (RALV)
Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)
Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)
Flugzeug (AERO)
Werkzeugmaschine (MCHT)
Industrieausrüstung (INDE)
Büroausstattung (OFEQ)
IT-Ausrüstung (ITEQ)
Medizinische Ausrüstung (MDEQ)
Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)
Gewerbliches Gebäude (CBLD)
Wohngebäude (RBLD)
Industriegebäude (IBLD)
Sonstiges Fahrzeug (OTHV)
Sonstige Ausrüstung (OTHE)
Sonstige Immobilien (OTRE)
Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)
Wertpapiere (SECU)
Garantie (GUAR)
Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)
Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
RREC6Geografische Region - SicherheitGeografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
RREC7Art der NutzungArt der Immobiliennutzung:
Eigennutzung, d. h. Eigentum eines privaten Haushalts zum Zweck der Bereitstellung einer Unterkunft für den Eigentümer (FOWN)
Teilweise durch den Eigentümer genutzt (teilweise vermietete Immobilie) (POWN)
Nicht durch den Eigentümer genutzt oder Weitervermietung (TLET)
Urlaubs- oder Zweitwohnsitz (HOLD)
Sonstige (OTHR)
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
RREC8SicherungsrechteHöchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält.
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
RREC9ImmobilienartArt der Immobilie:
Wohnimmobilie (Haus, freistehend oder Doppelhaushälfte) (RHOS)
Wohnimmobilie (Wohnung oder Apartment) (RFLT)
Wohnimmobilie (Bungalow) (RBGL)
Wohnimmobilie (Reihenhaus) (RTHS)
Mehrfamilienhaus (Immobilien mit mehr als vier Einheiten zur Besicherung einer zugrunde liegenden Risikoposition) (MULF)
Teilweise kommerzielle Nutzung (Immobilie wird sowohl für Wohnzwecke als auch für gewerbliche Zwecke genutzt, wenn weniger als 50 % ihres Werts aus der gewerblichen Nutzung stammen, z.B. Praxis und Wohnhaus eines Hausarztes) (PCMM)
Gewerbliche oder berufliche Nutzung (BIZZ)
Nur Grundstück (LAND)
Sonstige (OTHR)
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
RREC10EnergieeffizienzausweisAusweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:
A (EPCA)
B (EPCB)
C (EPCC)
D (EPCD)
E (EPCE)
F (EPCF)
G (EPCG)
Sonstige (OTHR)
JAJA
RREC11Aussteller des EnergieeffizienzausweisesVollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
RREC12Aktuelle BeleihungAktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben.
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
RREC13Aktueller BewertungsbetragLetzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert der Sicherheit anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist; ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Sicherheit vorgenommen wurde.
Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben.
Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit um eine Garantie, ist der Betrag der durch diese Sicherheit garantierten zugrunde liegenden Risikoposition zugunsten des Originators anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
RREC14Aktuelle BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in RREC13:
Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI)
Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Steuerbehörde (TXAT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREC15Aktuelles BewertungsdatumDatum der jüngsten Bewertung gemäß Angabe in RREC13.JAJA
RREC16Ursprüngliche BeleihungUrsprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV.
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
RREC17Ursprünglicher BewertungsbetragUrsprüngliche Bewertung der bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendeten Sicherheit (d. h. vor Verbriefung).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
RREC18Ursprüngliche BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in RREC17:
Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI)
Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)
Steuerbehörde (TXAT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
RREC19Ursprüngliches BewertungsdatumDatum der ursprünglichen Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in RREC17.JANEIN
RREC20VerkaufsdatumDatum des Verkaufs zwangsvollstreckter Sicherheiten.JAJA
RREC21VerkaufspreisPreis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
RREC22Währung der SicherheitWährung, auf die der in RREC13 angegebene Bewertungsbetrag lautet.NEINJA
RREC23Art des GarantiegebersArt des Garantiegebers:
Kein Garantiegeber (NGUA)
Einzelperson - Familie (FAML)
Einzelperson - Sonstige (IOTH)
Staat (GOVE)
Bank (BANK)
Versicherungsprodukt (INSU)
Nationale Hypotheek Garantie Guarantee Scheme (NHGX)
Fonds de Garantie de l'Accession Sociale (FGAS)
Kaution (CATN)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
1) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (ABl. L 289 VOM 3.9.2020, S. 1).

.

Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen - Gewerbeimmobilien (RRE)Anhang III


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
CREL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
CREL2Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREL3Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREL4Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREL5Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
CREL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CREL8Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
CREL9RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
CREL10Datum der SubstitutionIm Falle der Substitution der zugrunde liegenden Risikoposition nach dem Verbriefungsdatum das Datum dieser Substitution.NEINJA
CREL11RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
CREL12Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
CREL13Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
CREL14SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
CREL15Datum der OriginierungDatum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
CREL16TilgungsbeginnDatum, an dem die Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition beginnt (dies kann ein Datum vor dem Verbriefungsdatum sein)JAJA
CREL17Fälligkeitstermin am VerbriefungsdatumFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition wie in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt. Eventuelle Verlängerungen der Fälligkeit, die gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zulässig sind, werden hier nicht berücksichtigt.NEINJA
CREL18FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.NEINJA
CREL19Ursprüngliche LaufzeitUrsprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung.JAJA
CREL20Dauer der VerlängerungsoptionDauer jeder Verlängerungsoption, die hinsichtlich der zugrunde liegenden Risikoposition zur Verfügung steht, in Monaten. Stehen für eine Verlängerung der Fälligkeit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, so ist die Dauer der kürzesten Verlängerungsoption für die zugrunde liegende Risikoposition anzugeben.NEINJA
CREL21Art der VerlängerungsoptionReferenzschwellenwerte für die Möglichkeit der Auslösung/Inanspruchnahme der in Feld CREL20 genannten Verlängerungsoption:
Mindestzinsdeckungsquote (MICR)
Mindestschuldendeckungsquote (MDSC)
Maximale Beleihungsquote (MLTV)
Mehrfachbedingungen (MLTC)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL22WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
CREL23Aktueller KapitalsaldoAusstehender Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung sind jedoch Sparbeträge abzuziehen. (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL24Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).
Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CREL25Ursprünglicher Kapitalsaldo am VerbriefungsdatumUrsprünglicher Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt angegeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CREL26Zugesicherter nicht in Anspruch genommener Saldo der zugrunde liegenden RisikopositionVerbleibende Fazilität/nicht in Anspruch genommener Saldo der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition am Ende der Periode. Verbleibende Fazilität der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition nach Zinszahlungsdatum, die der Schuldner noch in Anspruch nehmen kann.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CREL27Summe der sonstigen offenen BeträgeKumulierte offene Beträge auf den Kredit (z.B. Versicherungsprämie, Grundstückspacht, Investitionsaufwand), die von der Verbriefungszweckgesellschaft/dem Servicer ausgegeben wurden. Kumulierte Eigentumsschutzvorschüsse oder sonstige Beträge, die vom Servicer oder der Verbriefungszweckgesellschaft vorgestreckt und vom Schuldner noch nicht erstattet wurden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL28KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
CREL29Datum der letzten NutzungDatum der letzten Nutzung/Inanspruchnahme der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition.NEINJA
CREL30ZweckZweck der zugrunde liegenden Risikoposition. Bei mehreren Zwecken Angabe der Option, die die Vereinbarung am besten beschreibt:
Beteiligungserwerb (ACQI)
Liquidationserwerb (ACQL)
Refinanzierung (RFIN)
Bau (CNST)
Sanierung (RDVL)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREL31StrukturStruktur der zugrunde liegenden Risikoposition:
Vollständiges Darlehen - nicht in nachrangige Darlehen/Schuldtitel unterteilt (LOAN)
Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens einer mit der zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLP)
Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens gegenüber der zugrunde liegenden Risikoposition nachrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLS)
A-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (AABP)
B-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (BABP)
A-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (AABC)
B-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (BABC)
C-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (CABC)
Strukturelle Mezzanine-Finanzierung (MZZD)
Nachrangiger Schuldtitel mit gesonderter Darlehensdokumentation außerhalb des Emissionsinstruments (SOBD)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREL32A-B-Wasserfall für planmäßige Zinszahlungen vor VollstreckungPlanmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip:
Sequentiell (SQNL)
B-Darlehen zuerst (BLLF)
Pro-Rata (PRAT)
Pro-Rata angepasst (MPRT)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL33A-B-Wasserfall für planmäßige Kapitalrückzahlungen vor VollstreckungPlanmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip:
Sequentiell (SQNL)
B-Darlehen zuerst (BLLF)
Pro-Rata (PRAT)
Pro-Rata angepasst (MPRT)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL34Zuweisung von Kapitalrückzahlungen für vorrangige DarlehenProzentualer Anteil (in %) aller regelmäßigen planmäßigen Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen (z.B. A-Darlehen), falls es in der Kreditvereinbarung mehrere Darlehen gibt (z.B. bei Angabe von PMLS, AABP, BABP, AABC, BABC oder CABC in Feld CREL31).NEINJA
CREL35Art des WasserfallsArt des Wasserfalls für die Gesamtkreditvereinbarung:
Zinsen A, Kapital A, Zinsen B, Kapital B (IPIP)
Zinsen A, Zinsen B, Kapital A, Kapital B (IIPP)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL36Kaufpreis für ausfallende zugrunde liegende RisikopositionWenn der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z.B. Inhaber von B-Darlehen) das vorrangige Darlehen bei Ausfall erwerben kann, so ist der Kaufpreis gemäß der anwendbaren Gläubigervereinbarung anzugeben.NEINJA
CREL37Möglichkeit einer ZahlungsübernahmeKann der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z.B. Inhaber von B-Darlehen) Zahlungen für den Hypothekenschuldner leisten? Auswahl aus folgender Liste:
Keine Möglichkeit für Zahlungsübernahme (NCPP)
Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition bis zu einer festen Zahl möglich (FNLP)
Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition unbegrenzt möglich (NLCP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREL38Beschränkungen des Verkaufs nachrangiger Darlehen?Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Inhaber nachrangiger Darlehen (z.B. Inhaber von B-Darlehen), diese an Dritte zu verkaufen?NEINJA
CREL39Ist der Inhaber eines nachrangigen Darlehens mit dem Schuldner verbunden?Gibt es Inhaber nachrangiger Darlehen (z.B. Inhaber von B-Darlehen) mit unbestrittenen Ansprüchen, die mit dem gewerblichen Hypothekenschuldner verbunden (d. h. Teil derselben Finanzgruppe) sind?NEINJA
CREL40Kontrolle des Abwicklungsprozesses durch Inhaber nachrangiger Darlehen?Kann der Inhaber eines nachrangigen Darlehens (z.B. Inhaber eines B-Darlehens) die Entscheidung zur Realisierung und Veräußerung der Sicherheiten kontrollieren und umsetzen?NEINJA
CREL41Stellen Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen einen Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition dar?Werden Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen als Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition gewertet?NEINJA
CREL42Stellen Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges einen Immobilienausfall dar?Werden Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges als Immobilienausfall gewertet?NEINJA
CREL43Einwilligung der InvestorenIst im Falle einer Umstrukturierung die Einwilligung der Investoren notwendig? Umstrukturierungen umfassen Änderungen der Zahlungsbedingungen für verbriefte zugrunde liegende Risikopositionen (einschließlich Zinssatz, Gebühren, Vertragsstrafen, Laufzeit, Rückzahlungsplan und/oder andere allgemein akzeptierte Elemente der Zahlungsbedingungen).JANEIN
CREL44Nächste Investorenversammlung geplantAn welchem Datum ist die nächste Investorenversammlung geplant?NEINJA
CREL45SyndizierungIst die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert?JANEIN
CREL46Beteiligung der VerbriefungszweckgesellschaftErwerb von Eigentum an der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition durch die Verbriefungszweckgesellschaft in Form von:
Abtretung (ASGN)
Novation (NOVA)
Stille Abtretung (EQTB)
Finanzierte Beteiligung (pari passu) (PARI)
Nachrangige Beteiligung (JUNP)
Rechtliche Abtretung (LGAS)
Notifizierte Abtretung (NOTA)
Unterbeteiligung (SUBP)
Risikobeteiligung (RSKP)
Verkaufsveranstaltung (SALE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL47Folgen bei Nichteinhaltung der FinanzkennzahlFolgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl:
Ausfallereignis (EDFT)
Zusätzliche Amortisierung (AAMR)
Rücklagen für Cash-Falle (CTRS)
Beendung des Vertrags mit Immobilienverwalter (TPRM)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL48Strafen bei Nichtvorlage von FinanzdatenGibt es Strafen, wenn der Schuldner es versäumt, die in den Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition geforderten Finanzdaten (Ergebnisrechnung, Zeitplan usw.) vorzulegen?JANEIN
CREL49RückgriffBesteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners?JAJA
CREL50Rückgriff - DritteBesteht bei Verstoß des Schuldners gegen eine Verpflichtung aus der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des (vollständigen oder teilweisen) Rückgriffs auf eine andere Partei (z.B. Garantiegeber)?JAJA
CREL51Servicing-StandardErbringt der Servicer dieser verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition auch die Servicing-Leistung für die gesamte zugrunde liegende Risikoposition oder nur für einen/mehrere Posten der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition (z.B. Posten A oder B oder Pari-Passu-Posten)?NEINNEIN
CREL52Hinterlegte BeträgeSumme der gesetzlich belasteten Rücklagenkonten zum Datenstichtag.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL53Einziehung von HinterlegungenAngabe von "Y", wenn Zahlungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition nur für Zwecke der Deckung von Grundstückspachtzahlungen, Versicherungen oder Steuern (nicht Instandhaltung. Ausbauten, Investitionsaufwand usw.) in Rücklagenkonten gehalten werden.JANEIN
CREL54Einziehung sonstiger RücklagenWerden sonstige Beträge ausgenommen Grundstückspacht, Steuern oder Versicherungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition für Mieterausbauten, Vermietungsprovisionen und ähnliche Dinge in Bezug auf die zugehörige Immobilie oder zur Bereitstellung einer zusätzlichen Sicherheit für einen solchen Kredit in Rücklagenkonten gehalten?NEINNEIN
CREL55Trigger für HinterlegungArt des Trigger-Ereignisses, das zur Zahlung von Hinterlegungen führt:
Kein Trigger (NONE)
Trigger Beleihungsquote (LVTX)
Trigger Zinsdeckungsquote (ICVR)
Trigger Schuldendeckungsquote (DSCT)
Trigger Nettoergebnis (NOIT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREL56Ziel für Hinterlegungsbeträge/RücklagenZiel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL57Freigabebedingungen für HinterlegungskontoFreigabebedingungen des Hinterlegungskontos. Im Falle von Mehrfachbedingungen ist jede Bedingung im XML-Schema anzugeben.NEINJA
CREL58Bedingungen für die Inanspruchnahme der BarreserveAngabe, wann die Barreserve in Anspruch genommen werden kann:
Nichteinhaltung der Finanzkennzahl (FICB)
Trigger-Ereignis (TREV)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL59Währung des HinterlegungskontosWährung, auf die das Hinterlegungskonto lautet.NEINJA
CREL60Währung der hinterlegten ZahlungenWährung der hinterlegten Zahlungen. Felder CREL52 und CREL56.NEINJA
CREL61RücklagengesamtsaldoGesamtsaldo der Rücklagenkonten auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition am Zahlungsdatum, einschließlich Instandhaltung, Reparaturen und Umweltkosten usw. (außer Barrücklagen für Steuern und Versicherung) und LC für Barrücklagen. Auszufüllen, wenn in Feld CREL54 ("Einziehung von sonstigen Barrücklagen") "Y" = Ja angegeben wird.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL62Währung des RücklagenkontosWährung, auf die das Rücklagenkonto lautet.NEINJA
CREL63Hinterlegungs-Trigger eingetretenAngabe von "Y", wenn ein Ereignis eingetreten ist, das die Bildung von Rücklagen auslöst. Angabe von "N", wenn Zahlungen als normale Bedingung der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition des Kreditvertrags aufgebaut werden.NEINNEIN
CREL64Hinterlegte Beträge in aktueller PeriodeBetrag, der zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten zu jeglichen Hinterlegungen oder Rücklagen addiert wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL65EinnahmenSumme der Einnahmen aus allen Quellen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate), für alle Immobilien Kann normalisiert werden, wenn dies in der geltenden Servicing-Vereinbarung vorgesehen ist.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CREL66Betriebskosten am VerbriefungsdatumSumme der übernommenen Betriebskosten für alle Immobilien wie im Prospekt beschrieben. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Gesamtbetriebskosten der zugrunde liegenden Immobilien zu addieren.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL67Investitionsaufwendungen am VerbriefungsdatumErwarteter Investitionsaufwand über die gesamte Lebensdauer der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung), falls im Prospekt angegeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL68Währung des AbschlussesDie in der anfänglichen Finanzberichterstattung in den Feldern CREL65 - CREL66 verwendete Währung.JANEIN
CREL69Verstoß gegen Berichtspflicht durch SchuldnerHat der Schuldner gegen seine Berichtspflicht gegenüber dem Servicer oder Kreditgeber der zugrunde liegenden Risikoposition verstoßen? Y = Ja oder N = Nein.JANEIN
CREL70Methode für die Berechnung der SchuldendeckungsquoteBeschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Schuldendeckungsquote, abgeleitete Berechnungsmethode. Weicht die Berechnungsmethode für das gesamte Darlehen von der Methode für das A-Darlehen ab, so ist die Methode für das A-Darlehen anzugeben.
Aktuelle Periode (CRRP)
Projektion - Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF)
Projektion - Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF)
Kombi 6 - Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF)
Kombi 12 - Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF)
Historisch - Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF)
Historisch - Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF)
Modifiziert - einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI)
Mehrere Perioden - Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREL71Indikator der Schuldendeckungsquote am VerbriefungsdatumArt der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien:
Teilweise - Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL)
Durchschnittlich - Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER)
Vollständig - Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL)
Ungünstigster Fall - Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS).
Keine Erfassung - Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT).
Konsolidiert - Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Meldung ("rollup") vom Schuldner (COND)
Gesamtes Darlehen auf Grundlage von Kreditverträgen (WLAG)
Gesamtes Darlehen auf anderer Grundlage (WLOT)
Schuldversprechen auf Grundlage eines Kreditvertrags (TNAG)
Schuldversprechen auf anderer Grundlage (TNOT)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL72Indikator der aktuellsten SchuldendeckungsquoteArt der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien:
Teilweise - Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL)
Durchschnittlich - Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER)
Vollständig - Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL)
Ungünstigster Fall - Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS).
Keine Erfassung - Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT).
Konsolidiert - Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Meldung ("rollup") vom Schuldner (COND)
Gesamtes Darlehen auf Grundlage von Kreditverträgen (WLAG)
Gesamtes Darlehen auf anderer Grundlage (WLOT)
Schuldversprechen auf Grundlage eines Kreditvertrags (TNAG)
Schuldversprechen auf anderer Grundlage (TNOT)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL73Schuldendeckungsquote am VerbriefungsdatumBerechnung der Schuldendeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition am Verbriefungsdatum auf der Grundlage der Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
CREL74Aktuelle SchuldendeckungsquoteBerechnung der aktuellen Schuldendeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition auf der Grundlage der Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
CREL75Ursprüngliche BeleihungsquoteBeleihungsquote (LTV) für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für den verbrieften Kreditbetrag) am Verbriefungsdatum.JANEIN
CREL76Aktuelle BeleihungsquoteAktuelle Beleihungsquote (LTV) für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für den verbrieften Kreditbetrag).JANEIN
CREL77Zinsdeckungsquote am VerbriefungsdatumBerechnung der Zinsdeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition am Verbriefungsdatum.JANEIN
CREL78Aktuelle ZinsdeckungsquoteBerechnung der aktuellen Zinsdeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition.JANEIN
CREL79Berechnungsmethode für ZinsdeckungsquoteBeschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Zinsdeckungsquote auf Ebene der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition (oder der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition, falls nicht für eine spezifische zugrunde liegende Risikoposition im Rahmen der allgemeinen Kreditvereinbarung spezifiziert); abgeleitete Berechnungsmethode:
Aktuelle Periode (CRRP)
Projektion - Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF)
Projektion - Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF)
Kombi 6 - Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF)
Kombi 12 - Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF)
Historisch - Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF)
Historisch - Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF)
Modifiziert - einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI)
Mehrere Perioden - Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL80Anzahl der Immobilien am VerbriefungsdatumAnzahl der Immobilien, die am Verbriefungsdatum als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen.NEINJA
CREL81Anzahl der Immobilien zum DatenstichtagAnzahl der Immobilien, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen.JANEIN
CREL82Immobilien zur Besicherung der zugrunde liegenden RisikopositionAngabe der eindeutigen Sicherheitenkennungen (CREC4) der Immobilien, die zum Datenstichtag als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. Im Falle mehrerer Immobilien Angabe aller Kennungen im XML-Schema.NEINNEIN
CREL83Immobilienportfoliowert am VerbriefungsdatumBewertung der Immobilien zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt beschrieben. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Werte der Immobilien zu addieren.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL84Währung der Immobilienportfoliobewertung am VerbriefungsdatumWährung der in CREL83 angegebenen Bewertung.NEINJA
CREL85Status der ImmobilienStatus der Immobilien. Falls in der nachfolgenden Liste mehrere Situationen zutreffen, Angabe der Situation, die die Gesamtheit der Immobilien am besten beschreibt.
Langfristige Vollmacht (LPOA)
Zwangsverwaltung (RCVR)
Zwangsvollstreckung (FCLS)
Eigentümer der Immobilie (REOW)
Entschuldung (Defeasence) (DFSD)
Teilfreigabe (PRLS)
Freigabe (RLSD)
Wie bei Verbriefungsdatum (SCDT)
In Special Servicing (SSRV)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL86Bewertungsdatum am VerbriefungsdatumDatum, an dem die Bewertung für die im Prospekt angegebenen Werte erstellt wurde. Bei mehreren Immobilien und mehreren Daten ist das letzte Datum anzugeben.NEINJA
CREL87TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREL88Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.NEINJA
CREL89Zulässige tilgungsfreie Periode in TagenAnzahl der Tage nach Fälligkeitstermin einer Zahlung, während der der Kreditgeber versäumte Zahlungen nicht als Ausfallereignis betrachtet. Dies betrifft Zahlungsversäumnisse aus nichttechnischen Gründen (d. h. versäumte Zahlungen, die nicht z.B. durch Systemausfälle bedingt sind).NEINJA
CREL90Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL91Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL92Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
CREL93Beschreibung der VorfälligkeitsbedingungenMuss die Angaben im Prospekt widerspiegeln. Wenn die Vorfälligkeitsbedingungen beispielsweise die Zahlung von 1 % Gebühr in Jahr 1, 0,5 % in Jahr 2 und 0,25 % in Jahr 3 des Darlehens vorsehen, kann dies im Prospekt wie folgt angegeben werden: 1 %(12), 0,5 %(24), 0,25 %(36).JAJA
CREL94Ende der Sperre für vorzeitige RückzahlungenDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt.JAJA
CREL95Wegfall des VorfälligkeitsentgeltsDatum, nach dem die zugrunde liegende Risikoposition ohne Vorfälligkeitsentgelt vorzeitig zurückgezahlt werden kann.NEINJA
CREL96VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL97Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
CREL98Außerplanmäßige KapitaleinziehungenAußerplanmäßige Kapitaleinziehungen in der letzten Einziehungsperiode. Sonstige Kapitaleinzahlungen während der Zinsperiode, die zum Abzahlen der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet werden. Dies kann sich auf Veräußerungserlöse, freiwillige vorzeitige Rückzahlungen oder Liquidationsbeträge beziehen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL99Datum der Liquidation/vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung oder Liquidationserlöse eingegangen sind.NEINJA
CREL100Code der Liquidation/vorzeitigen RückzahlungCode, der eingegangenen außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen oder Liquidationserlösen während der Einziehungsperiode zugewiesen wurde.
Teilliquidation (Schuldverminderung) (PTLQ)
Auszahlung vor Fälligkeit (PTPY)
Liquidation oder Auflösung (LQDP)
Rückkauf oder Substitution (RPSB)
Volle Auszahlung bei Fälligkeit (FLPY)
Diskontierte Auszahlung (DPOX)
Auszahlung mit Vertragsstrafe (PYPN)
Auszahlung mit Vorfälligkeitsentgelt (YLMT)
Schuldverminderung mit Vertragsstrafe (CTPL)
Schuldverminderung mit Vorfälligkeitsentgelt (CTYL)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL101Zinsmehrzahlung/-minderzahlung aufgrund vorzeitiger RückzahlungenZinsmehrzahlung oder -minderzahlung bei der planmäßigen Zinszahlung, die nicht mit einem Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition verbunden ist. Ergebnisse einer vorzeitigen Rückzahlung an einem anderen Datum als einem planmäßigen Fälligkeitstermin: Minderzahlung - negative Differenz zwischen den gezahlten Zinsen und dem planmäßig am Zahlungsdatum für die zugrunde liegende Risikoposition fälligen Zinsbetrag (nur, wenn nach Zahlung etwaiger "Vertragsbruchkosten" durch den Schuldner ein Fehlbetrag bleibt). Mehrzahlung - Zinsen, die über die im Abgrenzungszeitraum für die zugrunde liegende Risikoposition fälligen aufgelaufenen Zinsen hinaus eingezogen wurden. Eine negative Zahl steht für eine Minderzahlung, eine positive für eine Mehrzahlung.
Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL102ZahlungsdatumJüngstes Datum, an dem Kapital und Zinsen an die Verbriefungszweckgesellschaft gezahlt wurden (Stand Datenstichtag). Dies ist in der Regel das Datum der Zinszahlung für die zugrunde liegende Risikoposition.NEINJA
CREL103Nächstes ZahlungsanpassungsdatumBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des nächsten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des nächsten Zahlungsdatums.NEINJA
CREL104Nächstes ZahlungsdatumDatum der nächsten Zahlung für die zugrunde liegende Risikoposition.NEINJA
CREL105ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL106Ursprünglicher ZinssatzGesamtzinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition bei Originierung der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
CREL107Zinssatz am VerbriefungsdatumGesamtzinssatz (z.B. EURIBOR und Marge), der zur Berechnung der am ersten Zinszahlungsdatum nach dem Verbriefungsdatum fälligen Zinsen für die zugrunde liegende Risikoposition herangezogen wird.JANEIN
CREL108Erstes ZahlungsanpassungsdatumBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- und/oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll (d. h. nicht des ersten Datums nach der Verbriefung, an dem sie geändert werden könnte).JAJA
CREL109ZinssatzartArt des Zinssatzes:
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)
Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)
Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)
Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)
Diskontsatz (DISC)
Switch-Optionalität (SWIC)
Tausch des Schuldners (OBLS)
Modular (MODE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL110Aktueller ZinssatzJährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden.NEINJA
CREL111Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL112Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL113Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (falls unterhalb Eingabe eines negativen Wertes) des Indexsatzes.NEINJA
CREL114ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CREL115Aktueller IndexsatzIndexsatz zur Festsetzung des aktuellen Zinssatzes für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Zinssatz (vor Marge) zur Berechnung der Zinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden.NEINJA
CREL116IndexfestsetzungsdatumAngabe des nächsten Indexfestsetzungsdatums, wenn in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition bestimmte Daten für die Indexfestsetzung vorgesehen sind.NEINJA
CREL117RundungsinkrementInkrementeller Prozentsatz, um den ein Indexsatz zur Festsetzung des Zinssatzes gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition gerundet werden sollte.NEINJA
CREL118ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
CREL119ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
CREL120Aktueller VerzugszinsZinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden.NEINJA
CREL121Auflaufen von Zinsen zulässigDürfen die Zinsen gemäß den Unterlagen, in denen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition beschrieben sind, auflaufen und kapitalisiert werden?JANEIN
CREL122Zinsberechnungsmethode"Tage"-Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen:
30/360 (A011)
act/365 (A005)
act/360 (A004)
act/act ICMA (A006)
act/act ISDA (A008)
act/act AFB (A010)
act/366 (A009)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL123Planmäßige Kapital- und ZinsgesamtfälligkeitAm jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CREL124Planmäßige Kapital- und ZinsgesamtzahlungenAm jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CREL125Negative TilgungNegative Tilgung/aufgeschobene Zinsen/kapitalisierte Zinsen ohne Vertragsstrafe. Eine negative Tilgung liegt vor, wenn die während eines Zahlungszeitraums aufgelaufenen Zinsen höher sind als die planmäßige Zahlung und der überschüssige Betrag zu dem noch ausstehenden Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition hinzuaddiert wird. Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CREL126Aufgeschobene ZinsenAufgeschobene Zinsen auf den gesamten Kredit (d. h. einschließlich des verbrieften Kredits und aller anderen Darlehen, die Teil der Kreditvereinbarung mit dem Schuldner sind). Aufgeschobene Zinsen entsprechen dem Betrag, um den die Zinsen, die ein Schuldner auf einen Hypothekenkredit zahlen muss, geringer sind als der Betrag der aufgelaufenen Zinsen auf den offenen Kapitalsaldo.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CREL127Gesamtminderzahlung bei offenen Kapital- und ZinsbeträgenKumulierte Kapital- und Zinsfälligkeit für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL128Datum des letzten RückstandsDatum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war.JAJA
CREL129RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CREL130Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).NEINNEIN
CREL131Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)
JAJA
CREL132AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen und einschließlich jeglicher kapitalisierter Gebühren/Strafen usw. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL133AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
CREL134Nachträgliche ZinszahlungWerden die bei der zugrunde liegenden Risikoposition anfallenden Zinsen nachträglich gezahlt?NEINNEIN
CREL135Tatsächliche VerzugszinsenTatsächliche Verzugszinsen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten gezahlt wurden. Summe der Verzugszinsen, die der Schuldner während der Zinsperiode oder am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition gezahlt hat.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL136KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
CREL137Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL138Nettoerlöse bei LiquidationNettoerlöse bei Liquidation zur Feststellung der der Verbriefungszweckgesellschaft entstandenen Verluste gemäß den Verbriefungsunterlagen. Die Höhe der Nettoerlöse aus Veräußerungen bestimmt, ob es sich um einen Verlust oder eine Minderzahlung für die zugrunde liegende Risikoposition handelt.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL139LiquidationskostenKosten im Zusammenhang mit der Liquidation, die bei den anderen Vermögenswerten des Emittenten saldiert werden, um den Verlust gemäß den Verbriefungsunterlagen festzustellen. Höhe der Liquidationskosten, die aus den Nettoveräußerungserlösen gezahlt werden, um festzustellen, ob Verluste vorliegen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL140Voraussichtlicher Zeitpunkt von RückflüssenErwartete Rückzahlungsfristen des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition in Monaten.NEINJA
CREL141Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL142VollstreckungsbeginnDatum, an dem ein Zwangsvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren oder alternative Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet wurden oder vom Schuldner genehmigt wurden.NEINJA
CREL143Code der AbwicklungsstrategieAbwicklungsstrategie:
Änderung (MODI)
Vollstreckung (ENFR)
Zwangsverwaltung (RCVR)
Insolvenz (NSOL)
Verlängerung (XTSN)
Darlehensverkauf (LLES)
Diskontierter Auszahlung (DPFF)
Immobilieneigentum (PPOS)
Auflösung (RSLV)
Bevorstehende Rückübertragung an Servicer (PRTS)
Urkunde statt Zwangsvollstreckung (DLFR)
Vollständige Auszahlung (FPOF)
Zusicherungen und Gewährleistungen (REWR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL144ÄnderungArt der Änderung:
Verlängerung der Fälligkeit (MEXT)
Tilgungsänderung (AMMC)
Kapitalabschreibung (PWOF)
Befristete Zinssenkung (TMRR)
Kapitalisierung der Zinsen (CINT)
Kapitalisierung vorgestreckte Kosten (z.B. Versicherung, Grundstückspacht) (CPCA)
Kombination (CMRT)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL145Special Servicing-StatusUnterliegt die zugrunde liegende Risikoposition zum Zahlungsdatum einem Special Servicing?NEINNEIN
CREL146Datum der letzten Übertragung an Special ServicerDatum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition nach einem entsprechenden Vorfall an den Special Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Wurde die zugrunde liegende Risikoposition mehrfach übertragen, ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Übertragung an den Special Servicer erfolgt ist.NEINJA
CREL147Datum der letzten Rückübertragung an Primary ServicerDatum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition eine "korrigierte Hypothekenposition" wird; dies entspricht dem Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Special Servicer zurück an den Master/Primary Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Bei mehrfacher Rückübertragung der zugrunde liegenden Risikoposition ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Rückübertragung an den Master/Primary Servicer erfolgt ist.NEINJA
CREL148Uneinbringlichkeit festgestelltIndikator (Ja/Nein), ob der Servicer oder Special Servicer festgestellt hat, dass eventuell geleistete Vorschüsse und der offene Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition sowie sonstige aus der zugrunde liegenden Risikoposition geschuldete Beträge von Erlösen bei Veräußerer oder Liquidation der Immobilie oder der zugrunde liegenden Risikoposition uneinbringlich sindJAJA
CREL149Nichteinhaltung der Finanzkennzahl/TriggerArt der Nichteinhaltung der Finanzkennzahl oder des entsprechenden Triggers:
Zinsdeckungsquote (ICRX)
Schuldendeckungsquote (DSCR)
Beleihungsquote (LLTV)
Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote (ICDS)
Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote oder Beleihungsquote (ICDL)
Nichteinhaltung auf Immobilienebene (PROP)
Nichteinhaltung auf Schuldnerebene (OBLG)
Nichteinhaltung auf Mieter- oder auf Leerstandsebene (TENT)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL150Datum des VerstoßesDatum, an dem ein Verstoß gegen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition festgestellt wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des frühesten Verstoßes anzugeben.JAJA
CREL151Datum der Behebung des VerstoßesDatum, an dem ein in Feld CREL150 gemeldeter Verstoß behoben wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des zuletzt behobenen Verstoßes anzugeben.NEINJA
CREL152Code der Servicer-WatchlistWenn die zugrunde liegende Risikoposition in die Servicer-Watchlist aufgenommen wurde, ist der am besten zutreffende Code aus Anhang I Tabelle 2 anzugeben. Wenn mehrere Kriterien anwendbar sind, ist der ungünstigste Code anzugeben.NEINJA
CREL153Datum der Servicer-WatchlistDatum, an dem die Aufnahme einer zugrunde liegenden Risikoposition in die Watchlist beschlossen wurde. Wenn eine zugrunde liegende Risikoposition in einer früheren Periode aus der Watchlist entfernt wurde und nun wieder hinzugefügt wird, ist hier das neue Eintragungsdatum anzugeben.NEINJA
CREL154Zinsswap-AnbieterGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
CREL155Rechtsträgerkennung des Zinsswap-AnbietersAngabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
CREL156Fälligkeit des ZinsswapsFälligkeitstermin des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition.NEINJA
CREL157Nominalbetrag des ZinsswapsNominalbetrag des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL158Währungsswap-AnbieterGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
CREL159Rechtsträgerkennung des Währungsswap-AnbietersAngabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Währungsswap für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
CREL160Fälligkeit des WährungsswapsFälligkeitstermin des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition.NEINJA
CREL161Nominalbetrag des WährungsswapsNominalbetrag des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL162Swap-WechselkursWechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde.NEINJA
CREL163Anderer Swap-AnbieterVollständige juristische Bezeichnung des Anbieters eines Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition, wenn es sich bei dem Swap weder um einen Zins- noch einen Währungsswap handelt. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
CREL164Rechtsträgerkennung des anderen Swap-AnbietersAngabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters "anderer" Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
CREL165Pflicht des Schuldners zur Zahlung von Vertragsauflösungskosten auf SwapUmfang, bis zu dem der Schuldner Vertragsauflösungskosten an den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.
Vollentschädigung vom Schuldner (TOTL)
Teilentschädigung vom Schuldner (PINO)
Keine Entschädigung vom Schuldner (NOPE)
JANEIN
CREL166Vollständige oder teilweise Kündigung des Swaps für aktuelle PeriodeAngabe der Gründe für eine Kündigung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.
Kündigung des Swaps wegen Herabstufung im Rating des Swap-Anbieters (RTDW)
Kündigung des Swaps wegen Zahlungsausfall des Swap-Anbieters (PYMD)
Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall der Swap-Gegenpartei (CNTD)
Kündigung des Swaps wegen vollständiger oder teilweiser vorzeitiger Rückzahlung durch den Schuldner (PRPY)
Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall des Schuldners (OBGD)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CREL167Periodische Nettozahlung des Swap-AnbietersNettobetrag der von der Gegenpartei des Swaps für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition geleisteten Zahlung am Zahlungsdatum gemäß Swap-Vertrag. Dies schließt keine Vertragsauflösungs- oder Kündigungszahlungen ein. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL168An den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zu zahlende VertragsauflösungskostenHöhe der fälligen Zahlung vom Schuldner an die Swap-Gegenpartei im Falle der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL169Minderzahlung bei Vertragsauflösungskosten auf SwapHöhe einer eventuellen Minderzahlung von Vertragsauflösungskosten aufgrund der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps; gezahlt vom Schuldner. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL170Von der Swap-Gegenpartei zu zahlende VertragsauflösungskostenHöhe von eventuellen Gewinnen, die von der Swap-Gegenpartei bei der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps an den Schuldner gezahlt werden. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREL171Datum der nächsten Anpassung des SwapsDatum der nächsten Anpassung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.NEINJA
CREL172SponsorBezeichnung des Sponsors der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CREL173Rechtsträgerkennung der Korrespondenzbank der SyndizierungAngabe der Rechtsträgerkennung (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) der Korrespondenzbank der Syndizierung, d. h. des Instituts, das als Schnittstelle zwischen Schuldner und kreditgebenden Parteien der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition agiert.NEINJA
CREL174Rechtsträgerkennung des ServicersAngabe der Rechtsträgerkennung des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
CREL175Name des ServicersVollständige juristische Bezeichnung des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
CREL176Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
CREL177Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
CREL178Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN
CREL179Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
CREL180Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
CREL181Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
Angaben zu Sicherheiten
CREC1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CREL1.NEINNEIN
CREC2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CREL5 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREC3Ursprüngliche Kennung der SicherheitUrsprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREC4Neue Kennung der SicherheitWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CREC5Art der Sicherheit(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.
Automobil (CARX)
Industriefahrzeug (INDV)
Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)
Schienenfahrzeug (RALV)
Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)
Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)
Flugzeug (AERO)
Werkzeugmaschine (MCHT)
Industrieausrüstung (INDE)
Büroausstattung (OFEQ)
IT-Ausrüstung (ITEQ)
Medizinische Ausrüstung (MDEQ)
Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)
Gewerbliches Gebäude (CBLD)
Wohngebäude (RBLD)
Industriegebäude (IBLD)
Sonstiges Fahrzeug (OTHV)
Sonstige Ausrüstung (OTHE)
Sonstige Immobilien (OTRE)
Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)
Wertpapiere (SECU)
Garantie (GUAR)
Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)
Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
CREC6Name der ImmobilieName der Immobilie, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dient.
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
CREC7Adresse der ImmobilieAdresse der Immobilie, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dient.
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
CREC8Geografische Region - SicherheitGeografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
CREC9Postleitzahl der ImmobilieVollständige primäre Postleitzahl der Immobilie.
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
CREC10SicherungsrechteHöchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält.JAJA
CREC11ImmobilienstatusStatus der Immobilie:
Langfristige Vollmacht (LPOA)
Zwangsverwaltung (RCVR)
Zwangsvollstreckung (FCLS)
Eigentümer der Immobilie (REOW)
Entschuldung (Defeasence) (DFSD)
Teilfreigabe (PRLS)
Freigabe (RLSD)
Wie bei Verbriefungsdatum (SCDT)
In Special Servicing (SSRV)
Sonstige (OTHR)
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
CREC12ImmobilienartArt der Immobilie:
Campinganlagen (CRVP)
Parkhaus (CARP)
Gesundheitswesen (HEAL)
Gastgewerbe oder Hotel (HOTL)
Industrieimmobilie (IDSR)
Nur Grundstück (LAND)
Freizeit (LEIS)
Mehrfamilienhaus (MULF)
Gemischter Verwendungszweck (MIXD)
Büro (OFFC)
Kneipe (PUBX)
Privatimmobilie (RETL)
Selbstlagerung (SSTR)
Lagerhalle (WARE)
Verschiedene (VARI)
Sonstige (OTHR)
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
CREC13Form des EigentumstitelsJeweiliger Eigentumstitel der Immobilie. Nur Verpachtung, wobei der Schuldner gewöhnlich ein Gebäude besitzt oder bauen muss, wie im Pachtvertrag angegeben. Inhalt solcher Verträge sind in der Regel langfristige Nettomieten; die Rechte und Pflichten des Schuldners bestehen so lange fort, bis der Mietvertrag ausläuft oder wegen Ausfall gekündigt wird:
Pacht (LESH)
Eigentum (FREE)
Gemischt (MIXD)
Sonstige (OTHR)
Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen.
NEINJA
CREC14Aktuelles BewertungsdatumDatum der letzten Bewertung.JAJA
CREC15Aktueller BewertungsbetragLetzte Bewertung der Immobilie durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Immobilie hinreichend granular ist. Ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Immobilie hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Immobilie vorgenommen wurde.
Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CREC16Aktuelle BewertungsmethodeAktuelle Methode zur Berechnung des in Feld CREC15 gemeldeten Werts der Sicherheit.
Vollständige, interne und externe Inspektion (FALL)
Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FEXT)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)
Steuerbehörde (TXAT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREC17Aktuelle BewertungsbasisLetzte Bewertungsbasis:
Offener Markt (OPEN)
Leer stehend (VCNT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREC18Ursprüngliche BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Vollständige, interne und externe Inspektion (FALL)
Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FEXT)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)
Steuerbehörde (TXAT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CREC19VerbriefungsdatumDatum, an dem die Immobilie/Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition hinzugefügt wurde. Falls die Immobilie/Sicherheit substituiert wurde, ist das Datum der Substitution anzugeben. Falls die Immobilie/Sicherheit Teil der ursprünglichen Verbriefung war, ist dies das Verbriefungsdatum.JANEIN
CREC20Zugewiesener Prozentsatz der zugrunde liegenden Risikoposition am VerbriefungsdatumAnteil der zugrunde liegenden Risikoposition (in %), der der Immobilie/Sicherheit am Verbriefungsdatum zuzurechnen ist, wenn die zugrunde liegende Risikoposition durch mehr als eine Immobilie/Sicherheit besichert wird. Dies kann in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt sein, ansonsten Bestimmung nach Bewertung oder Nettobetriebseinkommen.JAJA
CREC21Aktueller zugewiesener Anteil der zugrunde liegenden RisikopositionAnteil der zugrunde liegenden Risikoposition (%), der der Sicherheit am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition zuzurechnen ist. Gibt es mehr als eine Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition, muss die Summe aller Anteile 100 % betragen. Dies kann in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt sein, ansonsten Bestimmung nach Bewertung (Nettobetriebseinkommen).NEINJA
CREC22Bewertung bei VerbriefungBewertung der Immobilie/Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt beschrieben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREC23Name des Gutachters bei VerbriefungName des Sachverständigenbüros, das die Bewertung der Immobilie/Sicherheit am Datum der Verbriefung durchgeführt hat.NEINJA
CREC24Datum der Bewertung bei VerbriefungDatum, an dem die Bewertung für die im Prospekt angegebenen Werte erstellt wurde.NEINJA
CREC25BaujahrBaujahr der Immobilie gemäß Bewertungsbericht oder Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
CREC26Jahr der letzten RenovierungJahr, in dem die letzte größere Renovierung bzw. der letzte Neubau an der Immobilie fertiggestellt wurde, gemäß Bewertungsbericht oder Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
CREC27Anzahl der EinheitenFür eine Immobilie des Typs "Mehrfamilienhaus" ist die Anzahl der Einheiten, für Gastgewerbe-/Hotel-/Gesundheitsimmobilien die Anzahl der Betten, für Campinganlagen die Anzahl der Einheiten, für Mietwohnungen die Anzahl der Räume und für Selbstlagerzentren die Anzahl der Einheiten anzugeben.NEINJA
CREC28NettoquadratmeterVermietbare Nettogesamtfläche in Quadratmetern der Immobilien, die als Sicherheit für den Kredit dienen, gemäß aktuellem Bewertungsbericht.NEINJA
CREC29Gewerbliche FlächeGewerblich vermietbare Nettogesamtfläche in Quadratmetern der Immobilien, die als Sicherheit für den Kredit dienen, gemäß aktuellem Bewertungsbericht.NEINJA
CREC30WohnflächeVermietbare Nettogesamtwohnfläche in Quadratmetern der Immobilie, die als Sicherheit für den Kredit dient, gemäß aktuellem BewertungsberichtNEINJA
CREC31Validierung der NettowohnflächeHat der Gutachter (der jüngsten Bewertung) die Nettowohnfläche der Immobilie überprüft?JAJA
CREC32Aktueller Stand der NutzungDatum der letzten erhaltenen Mieterliste. Bei Gastgewerbe- (Hotels) und Gesundheitsimmobilien Angabe der durchschnittlichen Nutzung für die Periode, für die die Ergebnisse gemeldet werden.NEINJA
CREC33Wirtschaftlicher Vermietungsgrad bei VerbriefungVermietungsgrad mit unterzeichneten Mietverträgen am Verbriefungsdatum, sofern im Prospekt angegeben (Mieter nutzen das Objekt eventuell nicht, zahlen aber Miete).NEINJA
CREC34Physische Nutzung bei VerbriefungVerfügbarer Prozentsatz der vermietbaren Fläche, die bei Verbriefung tatsächlich belegt ist, d. h. von Mietern genutzt wird und nicht geräumt ist, sofern im Prospekt offengelegt. Sollte aus einer Mieterliste oder einem anderen Dokument abgeleitet werden, woraus die Nutzung in Übereinstimmung mit den letzten Geschäftsjahresdaten hervorgeht.NEINJA
CREC35Wert der leer stehenden Immobilie am VerbriefungsdatumWert der leer stehenden Immobilie am Verbriefungsdatum.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREC36Datum der Finanzdaten bei VerbriefungEnddatum der Finanzdaten für die im Prospekt verwendeten Informationen (z.B. Jahresbeginn bis dato, jährlich, vierteljährlich oder vorangegangene 12 Monate)JAJA
CREC37Nettobetriebsergebnis bei VerbriefungEinnahmen abzüglich Betriebskosten am Verbriefungsdatum.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CREC38Letzte Finanzdaten zum StartdatumErster Tag der Periode, die durch die letzte verfügbare Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z.B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate).JAJA
CREC39Letzte Finanzdaten zum EnddatumEnddatum der Finanzdaten, die für die letzte Ergebnisrechnung verwendet wurden (z.B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate).JAJA
CREC40Letzte EinnahmenSumme der Einnahmen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z.B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für die betreffende Immobilie.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CREC41Letzte BetriebskostenSumme der Betriebskosten für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z.B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für alle Immobilien. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CREC42Letzter InvestitionsaufwandGesamtinvestitionsaufwand (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung) für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z.B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für die betreffende Immobilie.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CREC43Zahlbare GrundstückspachtIst die Immobilie gemietet, ist die aktuelle Jahresmiete anzugeben, die an den Vermieter zu zahlen ist.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREC44Gewichtete durchschnittliche MietdauerGewichtete durchschnittliche Mietdauer in Jahren, wobei als Gewicht der letzte verfügbare ausstehende Mietwert zu verwenden ist.NEINJA
CREC45Ablauf der GrundstückspachtAngabe des frühesten Datums, an dem der Pachtzins abläuft.NEINJA
CREC46Vertragliche JahresmieteinnahmenVertragliche Jahresmieteinnahmen, abgeleitet aus der letzten Mieterliste des Schuldners.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CREC47Einnahmen mit Ablauf in 1-12 MonatenProzentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 1 bis 12 Monaten.JAJA
CREC48Einnahmen mit Ablauf in 13-24 MonatenProzentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 13 bis 24 Monaten..JAJA
CREC49Einnahmen mit Ablauf in 25-36 MonatenProzentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 25 bis 36 Monaten.JAJA
CREC50Einnahmen mit Ablauf in 37-48 MonatenProzentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 37 bis 48 Monaten.JAJA
CREC51Einnahmen mit Ablauf in 49 oder mehr MonatenProzentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 49 oder mehr Monaten.JAJA
Angaben zum Mieter
CRET1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CREL1.NEINNEIN
CRET2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CREL5 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRET3Kennung der SicherheitEindeutige Kennung der Sicherheit. Dieses Feld muss der Angabe in CREC4 entsprechen, um eine Zuordnung zu ermöglichen.NEINNEIN
CRET4Kennung des MietersEindeutige Kennung des Mieters. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRET5Name des MietersName des derzeitigen Mieters. Handelt es sich beim Mieter um eine natürliche Person, so muss hier die gleiche Eingabe erfolgen wie in Feld CRET4.JANEIN
CRET6NACE-BranchencodeNACE-Branchencode des Mieters gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates. 1JAJA
CRET7Datum des MietauslaufsDatum des Mietauslaufs des derzeitigen Mieters.NEINJA
CRET8Zahlbare MieteJahresmiete, die vom derzeitigen Mieter zu zahlen ist.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRET9Währung der MieteWährung, in der die Miete gezahlt wird.NEINJA
1) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).

.

Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - UnternehmenAnhang IV


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
CRPL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
CRPL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CRPL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CRPL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
CRPL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CRPL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
CRPL9RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
CRPL10Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
CRPL11Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
CRPL12Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINJA
CRPL13KundentypKundentyp bei Originierung:
Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)
Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)
Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)
Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)
Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)
Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CRPL14NACE-BranchencodeNACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006.JAJA
CRPL15Basel III-Segment des SchuldnersBasel III-Segment des Schuldners:
Unternehmen (CORP)
Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX)
Retail (RETL)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CRPL16UnternehmensgrößeEinstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission:
Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.
Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.
Natürliche Person (NATP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CRPL17EinnahmenUm Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des "Gesamtjahresumsatzes" im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CRPL18GesamtschuldenGesamte Bruttoverbindlichkeiten des Schuldners, einschließlich der in der zugrunde liegenden Risikoposition enthaltenen Finanzierung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CRPL19EBITDAWiederkehrende Erträge aus dem laufenden Geschäft zuzüglich Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisierung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CRPL20UnternehmenswertUnternehmenswert, d. h. Marktkapitalisierung zuzüglich Schulden, Minderheitsbeteiligungen und Vorzugsaktien, abzüglich sämtlicher Barmittel und Barmitteläquivalente.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CRPL21Freier CashflowNettoeinkommen zuzüglich unbarer Aufwendungen, Zinsen x (1 - Steuersatz) und langfristiger Investitionen abzüglich Investitionen in Geschäftskapital. Unbare Aufwendungen umfassen Abschreibungen, Amortisation, Aufzehrung, Entschädigungen auf der Grundlage von Beteiligungskapital und die Wertminderung von Vermögenswerten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CRPL22Datum der FinanzdatenDatum der Finanzinformationen (z.B. EBITDA) über den Schuldner dieser zugrunde liegenden Risikoposition.JAJA
CRPL23Währung des AbschlussesMeldewährung der Abschlüsse.JANEIN
CRPL24Art der SchuldArt der Schuld:
Darlehen oder Leasing (LOLE)
Garantie (DGAR)
Eigenwechsel (PRMS)
Gewinnbeteiligungsrechte (PRTR)
Überziehung (ODFT)
Kreditbrief (LCRE)
Betriebsmittelfazilität (WCFC)
Beteiligungen (EQUI)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
CRPL25Verbriefte ForderungenForderungen im Zusammenhang mit dieser zugrunde liegenden Risikoposition, die verbrieft wurden:
Kapital und Zinsen (PRIN)
Nur Kapital (PRPL)
Nur Zinsen (INTR)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
CRPL26Internationale WertpapierkennnummerGegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CRPL27RangRang des Schuldinstruments:
Vorrangig (SNDB)
Mezzanine-Finanzierung (MZZD)
Nachrangig (Junior) (JUND)
Nachrangig (Subordinated) (SBOD)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL28SyndizierungIst die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert?JANEIN
CRPL29Fremdfinanzierte TransaktionHandelt es sich bei der zugrunde liegenden Risikoposition um eine fremdfinanzierte Transaktion im Sinne von https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.leveraged_transactions_guidance_201705.en.pdf?NEINNEIN
CRPL30CLO-VerwaltungWird die zugrunde liegende Risikoposition auch vom CLO-Manager verwaltet?NEINJA
CRPL31Zahlung in SachleistungenZahlungen aus der zugrunde liegenden Risikoposition in Form von Sachleistungen (d. h. Zinszahlungen in Form eines kapitalisierten Kapitalbetrags)?JANEIN
CRPL32SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
CRPL33Datum der OriginierungDatum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
CRPL34FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.NEINJA
CRPL35OriginierungskanalKanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)
Vermittler (BROK)
Internet (WEBI)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CRPL36ZweckZweck der zugrunde liegenden Risikoposition:
Überziehung oder Betriebskapital (OVRD)
Neue Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen (EQPI)
Neue Investitionen in Informationstechnologie (INFT)
Modernisierung bestehender Anlagen, Ausrüstungen oder Technologien (RFBR)
Fusion und Übernahme (MGAQ)
Anderer expansiver Zweck (OEXP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CRPL37WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
CRPL38Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).
Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CRPL39Aktueller KapitalsaldoAusstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL40Vorrangige KapitalsaldenGesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CRPL41MarktwertBei durch besicherte Kredite unterlegten Verbriefungen ist der Marktwert der Sicherheit anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL42GesamtkreditlimitBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.
Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.
Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL43KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
CRPL44KündigungsterminGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des Rückverkaufs, so ist das Datum anzugeben, an dem die Option ausgeübt werden kann. Ist das Datum nicht bekannt (z.B. bei amerikanischer Option), so ist der 31. Dezember 2099 anzugeben.NEINJA
CRPL45VerkaufsoptionGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des Rückverkaufs, so ist der Ausübungspreis anzugeben. Bei einem nicht festen Ausübungspreis (z.B. bei Lookback-Option) ist der beste Schätzwert des Ausübungspreises anzugeben (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL46TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CRPL47Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.JAJA
CRPL48Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL49Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL50ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL51SchlussrateGesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CRPL52ZinssatzartArt des Zinssatzes:
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)
Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)
Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)
Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)
Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)
Diskontsatz (DISC)
Switch-Optionalität (SWIC)
Tausch des Schuldners (OBLS)
Modular (MODE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL53Aktueller ZinssatzJährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden.NEINJA
CRPL54Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL55Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL56Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes).NEINJA
CRPL57ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CRPL58ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
CRPL59ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
CRPL60Revisionsmarge 1Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z.B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z.B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z.B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).
In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.
JAJA
CRPL61Zinsrevisionsdatum 1Datum der nächsten Zinssatzänderung (z.B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw. Dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum).JAJA
CRPL62Revisionsmarge 2Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z.B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z.B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z.B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).
In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.
JAJA
CRPL63Zinsrevisionsdatum 2Datum der zweiten Zinssatzänderung (z.B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum).JAJA
CRPL64Revisionsmarge 3Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z.B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z.B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z.B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).
In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge.
JAJA
CRPL65Zinsrevisionsdatum 3Datum der dritten Zinssatzänderung (z.B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw. Dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum).JAJA
CRPL66Revidierter ZinsindexNächster Zinsindex.
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CRPL67Laufzeit des revidierten ZinsindexesLaufzeit des revidierten Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CRPL68Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
CRPL69Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro JahrProzentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen.JAJA
CRPL70Ende der Sperre für vorzeitige RückzahlungenDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt.JAJA
CRPL71VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL72Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
CRPL73Datum der vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist.JAJA
CRPL74Kumulierte vorzeitige RückzahlungenGesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CRPL75Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
CRPL76Datum des letzten RückstandsDatum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war.JAJA
CRPL77RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CRPL78Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).NEINNEIN
CRPL79KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
CRPL80Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)
JAJA
CRPL81AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL82AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
CRPL83Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL84Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL85Quelle von RückzahlungenDie Quelle rückgezahlter Beträge:
Liquidation von Sicherheiten (LCOL)
Vollstreckung von Garantien (EGAR)
Zusätzliche Kredite (ALEN)
Barrückzahlungen (CASR)
Gemischt (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPL86RückgriffBesteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners?JAJA
CRPL87EinlagenbetragSumme aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.
Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.
Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL88Nominalbetrag des ZinsswapsGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Nominalbetrag anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL89Rechtsträgerkennung des Zinsswap-AnbietersAngabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINJA
CRPL90Zinsswap-AnbieterGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
CRPL91Fälligkeit des ZinsswapsGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Fälligkeitstermin des Swaps anzugeben.NEINJA
CRPL92Nominalbetrag des WährungsswapsGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Währungsswap, so ist hier der Nominalbetrag anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPL93Rechtsträgerkennung des Währungsswap-AnbietersGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Währungsswap, so ist hier die Rechtsträgerkennung des Anbieters des Swaps (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) anzugeben.NEINJA
CRPL94Währungsswap-AnbieterGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINJA
CRPL95Fälligkeit des WährungsswapsGibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Fälligkeitstermin des Swaps anzugeben.NEINJA
CRPL96Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
CRPL97Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
CRPL98Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
CRPL99Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
CRPL100Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
CRPL101Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN
Angaben zu Sicherheiten
CRPC1Eindeutige KennungAngabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CRPL1.NEINNEIN
CRPC2Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CRPL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPC3Ursprüngliche Kennung der SicherheitUrsprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPC4Neue Kennung der SicherheitWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld CRPC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CRPC5Geografische Region - SicherheitGeografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JAJA
CRPC6Art der SicherungArt der Sicherung:
Sicherheit (COLL)
Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL)
Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
CRPC7Art der BelastungAngabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben."Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches" beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen:
Feste Belastung (FXCH)
Variable Belastung (FLCH)
Keine Belastung (NOCG)
Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CRPC8SicherungsrechteHöchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält.JAJA
CRPC9Art der Sicherheit(Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.
Automobil (CARX)
Industriefahrzeug (INDV)
Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)
Schienenfahrzeug (RALV)
Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)
Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)
Flugzeug (AERO)
Werkzeugmaschine (MCHT)
Industrieausrüstung (INDE)
Büroausstattung (OFEQ)
IT-Ausrüstung (ITEQ)
Medizinische Ausrüstung (MDEQ)
Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)
Gewerbliches Gebäude (CBLD)
Wohngebäude (RBLD)
Industriegebäude (IBLD)
Sonstiges Fahrzeug (OTHV)
Sonstige Ausrüstung (OTHE)
Sonstige Immobilien (OTRE)
Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)
Wertpapiere (SECU)
Garantie (GUAR)
Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)
Gemischte Kategorien - Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)
Sonstige (OTHR)
NEINNEIN
CRPC10Aktueller BewertungsbetragLetzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CRPC11Aktuelle BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC10:
Vollständige Bewertung (FAPR)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Kaufpreis (PPRI)
Haircut (HCUT)
Marktbewertung (MTTM)
Bewertung des Schuldners (OBLV)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CRPC12Aktuelles BewertungsdatumDatum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC10.JAJA
CRPC13Ursprünglicher BewertungsbetragUrsprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CRPC14Ursprüngliche BewertungsmethodeMethode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in Feld CRPC13.
Vollständige Bewertung (FAPR)
Fernabschätzung ("Driveby") (DRVB)
Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)
Indexiert (IDXD)
Desktop (DKTP)
Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)
Kaufpreis (PPRI)
Haircut (HCUT)
Marktbewertung (MTTM)
Bewertung des Schuldners (OBLV)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CRPC15Ursprüngliches BewertungsdatumDatum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC13.JAJA
CRPC16VerkaufsdatumDatum des Verkaufs der Sicherheit.NEINJA
CRPC17VerkaufspreisPreis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CRPC18Währung der SicherheitWährung, auf die der in CRPC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet.NEINJA
CRPC19Land des GarantiegebersStaat, in dem der Garantiegeber niedergelassen ist.NEINJA
CRPC20ESVG-Teilsektor des GarantiegebersESVG 2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ("ESVG 2010") 1. Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden.NEINJA
1) Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.06.2013 S. 1).

.

Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - KraftfahrzeugeAnhang V


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
AUTL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
AUTL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
AUTL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes AUTL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in AUTL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
AUTL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
AUTL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes AUTL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in AUTL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
AUTL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
AUTL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
AUTL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
AUTL9RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
AUTL10Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
AUTL11Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
AUTL12BeschäftigungsstatusBeschäftigungsstatus des Hauptschuldners:
Beschäftigt - Privatsektor (EMRS)
Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL)
Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK)
Arbeitslos (UNEM)
Selbständig (SFEM)
Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)
Student (STNT)
Rentner (PNNR)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL13Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINJA
AUTL14Rechtsform des SchuldnersRechtsform des Kunden:
Öffentliches Unternehmen (PUBL)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLCO)
Partnerschaft (PNTR)
Einzelperson (INDV)
Staatliche Stelle (GOVT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL15KundentypKundentyp bei Originierung:
Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)
Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)
Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)
Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)
Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)
Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL16PrimäreinkommenJährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL17Art des PrimäreinkommensArt des in AUTL16 angegebenen Einkommens:
Bruttojahreseinkommen (GRAN)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)
Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)
Verfügbares Einkommen (DSPL)
Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL18Währung des PrimäreinkommensWährung, in der das Einkommen des Primärschuldners gezahlt wird. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so ist hier die Währung der in Feld AUTL20 gemeldeten Einnahmen anzugeben.JAJA
AUTL19Überprüfung des PrimäreinkommensÜberprüfung des Primäreinkommens:
Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)
Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)
Überprüft (VRFD)
Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF)
Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL20EinnahmenUm Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des "Gesamtjahresumsatzes" im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL21Währung des AbschlussesMeldewährung der Abschlüsse.JAJA
AUTL22SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
AUTL23Art des ProduktsEinstufung des Leasings gemäß den Festlegungen des Leasinggebers:
(Persönlicher) Kaufvertrag (PPUR)
(Persönlicher) Mietvertrag (PHIR)
Mietkauf (HIRP)
Leasing-Kauf (LEAP)
Finanzierungsleasing (FNLS)
Betriebsleasing (OPLS)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
AUTL24Datum der OriginierungDatum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
AUTL25FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.NEINJA
AUTL26Ursprüngliche LaufzeitUrsprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung.JAJA
AUTL27OriginierungskanalKanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:
Automobilhändler (ADLR)
Vermittler (BROK)
Direkt (DIRE)
Indirekt (IDRT)
Sonstige (OTHR)
JAJA
AUTL28WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
AUTL29Ursprünglicher KapitalsaldoAusstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition des Schuldners oder diskontierter Leasingsaldo (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Vergabe.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL30Aktueller KapitalsaldoAusstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (oder diskontierter Saldo des Leasings) des Schuldners zum Datenstichtag. Dies umfasst sämtliche Beträge, die gegen das Fahrzeug besichert sind. Wenn dem Saldo beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL31KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
AUTL32TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL33Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.NEINJA
AUTL34Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
AUTL35Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
AUTL36ZahlungsmethodeÜbliche Zahlungsmethode (kann auf der letzten eingegangenen Zahlung basieren):
Lastschriftverfahren (CDTX)
Dauerauftrag (SORD)
Scheck (CHKX)
Bar (CASH)
Banküberweisung (weder Lastschrift noch Dauerauftrag) (BTRA)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL37ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL38SchlussrateGesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL39AnzahlungsbetragHöhe der Anzahlung bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich des Werts von in Zahlung genommenen Fahrzeugen usw.)
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL40Aktueller ZinssatzGesamtbetrag des laufenden Bruttozins- oder Diskontierungszinssatzes für die zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden.NEINJA
AUTL41Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
AUTL42Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
AUTL43Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes).NEINJA
AUTL44ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
AUTL45ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
AUTL46ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
AUTL47Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
AUTL48Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro JahrProzentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen.JAJA
AUTL49VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL50Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
AUTL51Datum der vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist.JAJA
AUTL52Kumulierte vorzeitige RückzahlungenGesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL53HerstellerMarkenname des Fahrzeugherstellers
z.B."Skoda", nicht "Volkswagen".
JANEIN
AUTL54ModellName des Fahrzeugmodells.JANEIN
AUTL55Jahr der ZulassungJahr, in dem das Auto zugelassen wurde.JAJA
AUTL56Neu oder gebrauchtZustand des Fahrzeugs bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition
Neu (NEWX)
Gebraucht (USED)
Vorführwagen (DEMO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
AUTL57EnergieeffizienzausweisAusweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:
A (EPCA)
B (EPCB)
C (EPCC)
D (EPCD)
E (EPCE)
F (EPCF)
G (EPCG)
Sonstige (OTHR)
JAJA
AUTL58Aussteller des EnergieeffizienzausweisesVollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
AUTL59Ursprüngliche BeleihungsquoteVerhältnis zwischen dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition bei Originierung und dem Fahrzeugwert bei Originierung.JANEIN
AUTL60Ursprünglicher BewertungsbetragListenpreis des Fahrzeugs zum Datum der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Bei Fahrzeugen, die nicht neu sind, Angabe von Handelswert oder Verkaufspreis des Fahrzeugs.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
AUTL61Ursprünglicher Restwert des FahrzeugsGeschätzter Restwert des Vermögenswerts am Datum der Leasingvergabe.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL62Preis bei KaufoptionBetrag, den der Schuldner am Leasingende oder bei Ende der zugrunde liegenden Risikoposition zahlen muss, um Eigentümer des Fahrzeugs zu werden, wenn dieser Betrag von dem in Feld AUTL63 angegebenen Betrag abweicht.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL63Verbriefter RestwertRestwert, der lediglich verbrieft wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL64Aktualisierter Restwert des FahrzeugsWenn der Restwert verbrieft wurde, ist der letzte geschätzte Restwert des Fahrzeugs bei Vertragsende anzugeben. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist der ursprünglich geschätzte Restwert anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL65Datum der aktualisierten Restwertbestimmung des FahrzeugsFalls der Restwert verbrieft wurde, ist das Datum anzugeben, an dem die letzte aktualisierte Berechnung des Restwerts des Fahrzeugs vorgenommen wurde. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist das Datum der ursprünglichen Bewertung anzugeben.NEINJA
AUTL66Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
AUTL67Datum des letzten RückstandsDatum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war.JAJA
AUTL68RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
AUTL69Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).NEINNEIN
AUTL70KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
AUTL71Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)

Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)

JAJA
AUTL72AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL73AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
AUTL74Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL75RestwertverlusteRestwertverlust bei Rückgabe des Fahrzeugs. Falls der Restwert nicht verbrieft wurde, ist hier ND5 einzutragen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
AUTL76Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL77VerkaufspreisPreis, der bei Verkauf des Fahrzeugs im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL78EinlagenbetragSumme aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.
Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.
Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
AUTL79Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
AUTL80Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
AUTL81Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
AUTL82Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
AUTL83Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
AUTL84Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN


.

Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen - VerbraucherAnhang VI


FeldcodeBezeichnung des feldesInhalt der meldungND1-ND4 zulässig?ND5 zulässig?
Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen
CMRL1Eindeutige KennungVon der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung.NEINNEIN
CMRL2Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionEindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CMRL3Neue Kennung der zugrunde liegenden RisikopositionWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CMRL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CMRL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CMRL4Ursprüngliche Kennung des SchuldnersUrsprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CMRL5Neue Kennung des SchuldnersWenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CMRL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CMRL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern.NEINNEIN
CMRL6DatenstichtagDatenstichtag für diese Meldung.NEINNEIN
CMRL7Pool-TransferdatumDatum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CMRL8RückkaufsdatumDatum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde.NEINJA
CMRL9RückzahlungsdatumDatum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens.NEINJA
CMRL10Geografische Region - SchuldnerGeografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS3-Klassifizierung von Eurostat (z.B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von "ZZZ".JANEIN
CMRL11Klassifizierung der geografischen RegionAngabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z.B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden.JANEIN
CMRL12BeschäftigungsstatusBeschäftigungsstatus des Hauptschuldners:
Beschäftigt - Privatsektor (EMRS)
Beschäftigt - öffentlicher Sektor (EMBL)
Beschäftigt - Sektor nicht bekannt (EMUK)
Arbeitslos (UNEM)
Selbständig (SFEM)
Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)
Student (STNT)
Rentner (PNNR)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CMRL13Schuldner mit beeinträchtigter BonitätBestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers
  1. für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenn
    1. eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, und
    2. in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;
  2. zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder - sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt - in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oder
  3. eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.

Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.

NEINJA
CMRL14KundentypKundentyp bei Originierung:
Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)
Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)
Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)
Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)
Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)
Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CMRL15PrimäreinkommenJährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JANEIN
CMRL16Art des PrimäreinkommensArt des in CMRL15 angegebenen Einkommens:
Bruttojahreseinkommen (GRAN)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)
Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)
Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)
Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)
Verfügbares Einkommen (DSPL)
Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CMRL17Währung des PrimäreinkommensWährung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Schuldners gezahlt werden.JANEIN
CMRL18Überprüfung des PrimäreinkommensÜberprüfung des Primäreinkommens:
Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)
Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)
Überprüft (VRFD)
Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung ("Fast Track") (NVRF)
Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CMRL19Durch Lohn-/Pensionsabtretung besichertFällt die persönliche zugrunde liegende Risikoposition unter die Kategorie der pensions-/lohnbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen (d. h. cessione del quinto)?JANEIN
CMRL20SonderregelungenWenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben.JAJA
CMRL21Datum der OriginierungDatum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.JANEIN
CMRL22FälligkeitsterminFälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings.NEINJA
CMRL23Ursprüngliche LaufzeitUrsprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung.JAJA
CMRL24OriginierungskanalOriginierungskanal:
Internet (WEBI)
Zweigstelle (BRCH)
Telefonverkauf (TLSL)
Stand (STND)
Post (POST)
"White-Label" (WLBL)
Magazin (MGZN)
Automobilhändler (ADLR)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CMRL25ZweckZweck des Kredits:
Ausbildung (TUIT)
Lebenshaltungskosten (LEXP)
Medizinische Versorgung (MDCL)
Verbesserung des Wohnraums (HIMP)
Gerät oder Möbel (APFR)
Reise (TRVL)
Schuldenkonsolidierung (DCON)
Neues Fahrzeug (NCAR)
Gebrauchtes Fahrzeug (UCAR)
Sonstiges Fahrzeug (OTHV)
Ausrüstung (EQUP)
Immobilie (PROP)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CMRL26WährungWährung der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINNEIN
CMRL27Ursprünglicher KapitalsaldoUrsprünglicher Kapitalsaldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Originierung. Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CMRL28Aktueller KapitalsaldoAusstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL29GesamtkreditlimitBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition - der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.
Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.
Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL30Revolvierendes EnddatumBei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuzeichnungs-/Revolvierungseigenschaften Angabe des Datums, an dem die flexiblen Eigenschaften voraussichtlich auslaufen, d. h. wann die revolvierende Periode endetNEINJA
CMRL31KaufpreisAngabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben.NEINJA
CMRL32TilgungsartArt der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).
Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)
Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)
Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)
Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)
Sonstige (OTHR)
JANEIN
CMRL33Ende der tilgungsfreien PeriodeAngabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar.NEINJA
CMRL34Planmäßige Häufigkeit der KapitalrückzahlungenHäufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CMRL35Planmäßige Häufigkeit der ZinszahlungenHäufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen Zahlungen
Monatlich (MNTH)
Vierteljährlich (QUTR)
Halbjährlich (SEMI)
Jährlich (YEAR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CMRL36ZahlungsfälligkeitNächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL37Aktueller ZinssatzJährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden.NEINJA
CMRL38Aktueller ZinsindexAktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):
MuniAAA (MAAA)
FutureSWAP (FUSW)
LIBID (LIBI)
LIBOR (LIBO)
SWAP (SWAP)
US-Treasury (TREA)
Euribor (EURI)
Pfandbriefe (PFAN)
EONIA (EONA)
EONIASwaps (EONS)
EURODOLLAR (EUUS)
EuroSwiss (EUCH)
TIBOR (TIBO)
ISDAFIX (ISDA)
GCFRepo (GCFR)
STIBOR (STBO)
BBSW (BBSW)
JIBAR (JIBA)
BUBOR (BUBO)
CDOR (CDOR)
CIBOR (CIBO)
MOSPRIM (MOSP)
NIBOR (NIBO)
PRIBOR (PRBO)
TELBOR (TLBO)
WIBOR (WIBO)
Basissatz der Bank of England (BOER)
Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)
Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CMRL39Laufzeit des aktuellen ZinsindexesLaufzeit des aktuellen Zinsindexes:
Eintägig (OVNG)
Intradaday (INDA)
1 Tag (DAIL)
1 Woche (WEEK)
2 Wochen (TOWK)
1 Monat (MNTH)
2 Monate (TOMN)
3 Monate (QUTR)
4 Monate (FOMN)
6 Monate (SEMI)
12 Monate (YEAR)
Auf Anfrage (ONDE)
Sonstige (OTHR)
NEINJA
CMRL40Aktuelle ZinsmargeAktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes).NEINJA
CMRL41ZinsanpassungsintervallAnzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition.NEINJA
CMRL42ZinsobergrenzeHöchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
CMRL43ZinsuntergrenzeMindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss.NEINJA
CMRL44Anzahl der Zahlungen vor VerbriefungAnzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden.JANEIN
CMRL45Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro JahrProzentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen.JAJA
CMRL46Ende der Sperre für vorzeitige RückzahlungenDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt.JAJA
CMRL47VorfälligkeitsgebührVom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als "Vertragsbruchkosten" für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL48Wegfall der VorfälligkeitsgebührDatum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird.JAJA
CMRL49Datum der vorzeitigen RückzahlungLetztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist.JAJA
CMRL50Kumulierte vorzeitige RückzahlungenGesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
JAJA
CMRL51Datum der UmstrukturierungAngabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern.
JAJA
CMRL52Datum des letzten RückstandsDatum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war.JAJA
CMRL53RückstandssaldoAktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:
Bis dato fällige Zahlungen insgesamt
zuzüglich kapitalisierter Beträge
zuzüglich für das Konto geltender Gebühren
abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.
Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINNEIN
CMRL54Rückstand in TagenAnzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl).NEINNEIN
CMRL55KontostatusAktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:
Vertragsgemäß bedient (PERF)
Umstrukturiert - keine Rückstände (RNAR)
Umstrukturiert - Rückstände (RARR)
Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen
Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)
Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)
Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)
Rückstände (ARRE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)
Vom Verkäufer zurückgekauft - ausgefallen (REDF)
Vom Verkäufer zurückgekauft - umstrukturiert (RERE)
Vom Verkäufer zurückgekauft - Special Servicing (RESS)
Vom Verkäufer zurückgekauft - sonstige Gründe (REOT)
Zurückgezahlt (RDMD)
Sonstige (OTHR)
Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.
NEINNEIN
CMRL56Grund für den Ausfall oder die ZwangsvollstreckungAngabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)
Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD)
JAJA
CMRL57AusfallbetragBruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL58AusfalldatumDatum des Ausfalls.NEINJA
CMRL59Zugewiesene VerlusteBis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL60Kumulierte RückflüsseGesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL61EinlagenbetragSumme aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.
Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.
Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.
Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}.
NEINJA
CMRL62Name des ursprünglichen KreditgebersVollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA
CMRL63Rechtsträgerkennung des ursprünglichen KreditgebersAngabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).
Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen.
JAJA
CMRL64Land der Niederlassung des ursprünglichen KreditgebersLand, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist.JAJA
CMRL65Name des OriginatorsVollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.NEINNEIN
CMRL66Rechtsträgerkennung des OriginatorsAngabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).NEINNEIN
CMRL67Land der Niederlassung des OriginatorsLand, in dem der Originator niedergelassen ist.NEINNEIN
CMRL68EnergieeffizienzausweisAusweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:
A (EPCA)
B (EPCB)
C (EPCC)
D (EPCD)
E (EPCE)
F (EPCF)
G (EPCG)
Sonstige (OTHR)
JAJA
CMRL69Aussteller des EnergieeffizienzausweisesVollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.JAJA


UWS Umweltmanagement GmbHweiter .Frame öffnen