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Beschluss (GASP) 2025/344 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/3097 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa
(ABl. L 2025/344 vom 19.02.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 5. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/3097 1 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa angenommen, um die Phase II des durch das Sekretariat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgeführten Projekts zu unterstützen (im Folgenden "Projekt").
(2) Zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses (GASP) 2024/3097 hatte dieser keinen Anhang. Eine ausführliche Beschreibung des durchzuführenden Projekts ist nun im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
(3) Der Beschluss (GASP) 2024/3097 muss daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Text im Anhang des vorliegenden Beschlusses wird dem Beschluss (GASP) 2024/3097 als Anhang angefügt.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2025.
Anhang |
Umfassendes Programm der OSZE für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa
Phase II
1. Hintergrund
Die OSZE-Teilnehmerländer in Südosteuropa ergreifen seit längerem Maßnahmen gegen die erheblichen Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der destabilisierenden Anhäufung und unkontrollierten Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen und leichter Waffen (im Folgenden "SALW") sowie konventioneller Munition. Es ist allgemein anerkannt, dass sich diese Risiken nicht nur auf die Sicherheit Südosteuropas, sondern auch der Europäischen Union (EU) auswirken.
Der unerlaubte Handel mit SALW und konventioneller Munition aus und durch Südosteuropa stellt in der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie zugehörige Munition (im Folgenden "SALW-Strategie der EU") 1 eine strategische Herausforderung dar. Er wurde durch mehrere Aktionspläne in Angriff genommen, etwa durch den EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) 2 und den Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024 3. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, haben die zuständigen Behörden der südosteuropäischen Länder die OSZE offiziell um Unterstützung im Bereich der Kontrolle von SALW und zugehöriger Munition ersucht. 4 Die beantragte Hilfe trägt zur Verwirklichung der oben genannten strategischen und operativen Ziele bei und unterstützt die südosteuropäischen Länder gleichzeitig bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus den OSZE-Dokumenten zu SALW (FSC.DOC/1/00/Rev.1) und zu Beständen konventioneller Munition (FSC.DOC/1/03/Rev.1). Vor diesem Hintergrund hat die OSZE ein umfassendes Programm für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa (im Folgenden "das Programm") entwickelt.
Das Programm ist mit dem "Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024" 5 (im Folgenden "der Fahrplan") und der darauf folgenden aktualisierten Fassung des Fahrplans, der für den Zeitraum 2025 bis 2030 gelten soll, abgestimmt. Daher wird die gesamte Maßnahme eng mit den südosteuropäischen Interessenträgern und internationalen Partnern, die zum Fahrplan beitragen, abgestimmt. In diesem Zusammenhang hat die EU beschlossen, die Anstrengungen des Programms mit dem Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa zu unterstützen. Zusätzlich zur politischen und finanziellen Unterstützung der EU wird das Programm auch von fünfzehn weiteren Geber-Teilnehmerstaaten unterstützt.
Die vorgeschlagene Maßnahme stellt Phase 2 der mit dem oben genannten Ratsbeschluss eingeleiteten Unterstützung dar und unterstützt die südosteuropäischen Behörden weiterhin bei der Erfüllung der Anforderungen des überarbeiteten Fahrplans, der von 2025 bis 2030 umgesetzt werden soll, und bei der Fortsetzung der Bekämpfung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen.
Indem diese Maßnahme die negativen Auswirkungen des unerlaubten Handels mit SALW und dazugehöriger Munition auf die nachhaltige Entwicklung abmildert und verhindert, trägt sie auch zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bei, insbesondere:
2. Gesamtziel
Weitere Verringerung der Risiken des unerlaubten Handels mit SALW und ihrer unkontrollierten Verbreitung in, nach und aus Südosteuropa, die die Sicherheit untergraben, die nachhaltige Friedenskonsolidierung und die sozioökonomische Entwicklung behindern, zu einem Zusammenbruch der Ordnung beitragen, Terrorismus und kriminelle Gewalt schüren oder zu einem Wiederaufflammen des Konflikts führen könnten.
3. Beschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme beruht auf systematischen Bedarfsermittlungen, insbesondere auf Expertenbewertungen, die von 2022 bis 2024 durchgeführt wurden.
Auf der Grundlage dieser Bewertungen und der bisher geleisteten Unterstützung besteht die Notwendigkeit,
Die Maßnahme besteht aus sieben OSZE-Projektkomponenten, die in der gesamten Region durchgeführt werden. Dementsprechend sorgt dieser Ansatz für den Kapazitätsaufbau und die Standardisierung in jedem Land und Gebiet und gewährleistet gleichzeitig die Schaffung interoperabler, homogener und zuverlässiger Prozesse und Ergebnisse in der gesamten Region. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme werden Fähigkeiten und Prozesse aufgebaut, die sowohl für Präventions- als auch für Durchsetzungskapazitäten in jedem Land und Gebiet und regional sowie darüber hinaus genutzt werden können. Alle Tätigkeiten wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den beauftragten Behörden/Einrichtungen, dem OSZE-Konfliktpräventionszentrum und den OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa konzipiert.
Die Fortschritte bei der Durchführung dieser Maßnahme werden weiterhin auf lokalen und regionalen Koordinierungssitzungen zur Unterstützung des aktualisierten "Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2030" vorgestellt und gemeldet. In diesem Zusammenhang wird die Überwachung der Durchführung mit allen südosteuropäischen SALW-Ausschüssen, internationalen Partnern und der SEESAC koordiniert.
3.1. Projektkomponente 1: Unterstützung der nationalen Behörden der Republik Albanien bei der Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW
3.1.1. Projektziel:
Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW in der Republik Albanien.
3.1.2. Projektbeschreibung
Die Folgen der unkontrollierten Verbreitung und des unkontrollierten Besitzes von SALW, Munition und Explosivstoffen stellen nach wie vor eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Albanien dar. Schlecht kontrollierte und unerlaubte SALW führen zu Gewalt und Unsicherheit und begünstigen dadurch kriminelle Elemente und die organisierte Kriminalität. Diese Aspekte wirken sich nachteilig auf die Maßnahmen zum Aufbau von Sicherheit und zur Vertrauensbildung im Land und in der Region aus. Im Oktober 2019 hat Albanien das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation um Unterstützung ersucht.
Die OSZE hat in folgenden Bereichen Defizite festgestellt:
Zu den Begünstigten des Projekts zählen neben der Bevölkerung Albaniens zahlreiche nationale Behörden, die für den Bereich der SALW-Kontrolle zuständig sind, insbesondere der nationale SALW-Ausschuss, das Innenministerium der Republik Albanien und die albanische Staatspolizei.
3.1.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Der Rechtsrahmen für die Deaktivierung von SALW und die Mechanismen für seine Durchführung und Überwachung werden verbessert.
Projektergebnis 2: Die Infrastruktur, die Kapazitäten und die Ressourcen der Spürhunde-Einheit der albanischen Staatspolizei für das Aufspüren illegaler SALW, Munition und Explosivstoffe werden gestärkt.
3.1.4. Projektmaßnahmen
3.1.4.1. Maßnahme zur Verbesserung des Rechtsrahmens der Republik Albanien für SALW und deren Deaktivierung.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.1.4.2. Maßnahme zum Ausbau der Kapazitäten der albanischen Polizei für das Aufspüren von unerlaubten Waffen und Explosivstoffen.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.2. Projektkomponente 2: Bewältigung von Sicherheitsrisiken durch den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von SALW und der zugehörigen Munition sowie den unerlaubten Handel damit in Bosnien und Herzegowina
3.2.1. Projektziel
Unterstützung von Bosnien und Herzegowina bei der Minderung von Sicherheitsrisiken infolge des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von SALW und der zugehörigen Munition sowie des unerlaubten Handels damit.
3.2.2. Projektbeschreibung
Mit dem Projekt wird dem im Unterstützungsersuchen des Ministeriums für Sicherheit (2019) genannten vorrangigen Bedarf entsprochen und Bosnien und Herzegowina bei der Minderung der Sicherheitsrisiken infolge des unerlaubten Besitzes oder des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen sowie des unerlaubten Handels damit unterstützt; so wird ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Land und in der gesamten Region geleistet.
Die OSZE wird weiterhin die folgenden Defizite angehen:
3.2.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Verstärkung der Spürhundefähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen.
Projektergebnis 2: Entwicklung einer integrierten, interinstitutionellen Falldatenbank und eines entsprechenden Rückverfolgungssystems für SALW und Munition.
Projektergebnis 3: Entwicklung eines einsatzbereiten Rechts- und Regelungsrahmens für die Deaktivierung von SALW.
3.2.4. Projektmaßnahmen
3.2.4.1. Maßnahmen zur Verstärkung der Spürhundefähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.2.4.2. Maßnahme für die Entwicklung einer integrierten, interinstitutionellen Falldatenbank und eines entsprechenden Registers für SALW und Munition.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.2.4.3. Maßnahme zur Verbesserung des Rechtsrahmens Bosniens und Herzegowinas für SALW und deren Deaktivierung
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.3. Projektkomponente 3: Unterstützung bei der Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo 6 für das Aufspüren und die Beschlagnahme von SALW, Munition und Explosivstoffen
3.3.1. Projektziel
Unterstützung des Ausbaus der bestehenden Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit im Westbalkan.
3.3.2. Projektbeschreibung
Das Projekt unterstützt den Ausbau der bestehenden Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit im Westbalkan.
Mit dem Projekt werden festgestellte Defizite der Spürhunde-Einheit bei der Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW und des unerlaubten Handels damit angegangen. Begünstigte des Projekts ist neben der Bevölkerung des Kosovos die kosovarische Polizei.
3.3.3. Voraussichtliches Projektergebnis
Projektergebnis 1: Verbesserung des Rechts- und Ausbildungsrahmens sowie der Infrastruktur und Ausrüstung der Spürhunde-Einheit für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit.
3.3.4. Projektmaßnahmen
3.3.4.1. Maßnahme zur Verbesserung des Rechts- und des Ausbildungsrahmens sowie der Infrastruktur und der Ausrüstung der Spürhunde-Einheit für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.4. Projektkomponente 4: Unterstützung der nationalen Behörden der Republik Nordmazedonien bei der Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW
3.4.1. Projektziel
Verringerung des Risikos der Verbreitung von Waffen und des Missbrauchs von SALW in der Republik Nordmazedonien durch den Ausbau der Präventions-, Aufdeckungs-, Analyse- und Ermittlungskapazitäten des Innenministeriums und anderer Regierungseinrichtungen.
3.4.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde ausgearbeitet, um dem Ersuchen der Regierung der Republik Nordmazedonien um Unterstützung (2019) bei der Stärkung der Kapazitäten des nationalen SALW-Ausschusses und beim Kompetenzausbau der Spürhunde-Einheit der Polizei zum Aufspüren von Waffen und Explosivstoffen nachzukommen.
Die OSZE hat in folgenden Bereichen Defizite festgestellt:
Zu den Begünstigten des Projekts zählen neben der Bevölkerung der Republik Nordmazedonien auch nationale Behörden mit Zuständigkeiten im Bereich der SALW-Kontrolle, insbesondere der nationale SALW-Ausschuss, das Innenministerium und die Polizei.
3.4.3. Voraussichtliches Projektergebnis
Projektergebnis 1: Kapazitätsausbau beim Innenministerium und dem SALW-Ausschuss der Republik Nordmazedonien in Bezug auf den Erlass von Rechtsvorschriften sowie die operative und behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW.
Projektergebnis 2: Verbesserte Kapazitäten für die Kontrolle der Vernichtung und Deaktivierung von SALW und verbesserte Verwaltung des Lebenszyklus von SALW.
3.4.4. Projektmaßnahmen
3.4.4.1. Unterstützung beim Kapazitätsausbau im Innenministerium für das Aufspüren unerlaubter SALW durch den effizienten Einsatz von Spürhunden.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.4.4.2. Verringerung illegaler Waffen, Munition und Explosivstoffe durch Vernichtung und Deaktivierung.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.5. Projektkomponente 5: Stärkung der Kapazitäten des Innenministeriums Montenegros zur wirksameren Verringerung, Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW), Munition und Explosivstoffen sowie deren Missbrauch
3.5.1. Projektziel
Unterstützung der Verbesserung der bestehenden Spürhunde-Fähigkeiten für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen sowie der Weiterentwicklung von Verfahren zur Deaktivierung von Kleinwaffen und leichten Waffen, wodurch die Fähigkeiten des Innenministeriums, den unerlaubten Handel mit SALW, Munition und Explosivstoffen und deren Missbrauch zu verringern, zu verhüten und zu bekämpfen, gestärkt werden.
3.5.2. Projektbeschreibung
Das vorgeschlagene Projekt stützt sich auf das Ersuchen der montenegrinischen SALW-Kommission sowie auf die Einladung des Innenministeriums an die OSZE-Mission in Montenegro, technische Hilfe in diesem Bereich zu leisten. Es wurden ausführliche Konsultationen mit internationalen und regionalen Partnern durchgeführt, um die Bemühungen zu koordinieren und mögliche Überschneidungen festzustellen. Dieses Projekt ist auf die nationalen, regionalen und internationalen SALW-Kontrollrahmen abgestimmt und leistet direkte Unterstützung dafür.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden von den unabhängigen Experten der OSZE sowie der Hundestaffel der französischen Gendarmerie systematische Bedarfsanalysen durchgeführt, die praktische Orientierungshilfe bieten, um
3.5.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Stärkung der Kapazitäten der Spürhunde-Einheiten der Strafverfolgungsbehörden unter der Sachleitung des Innenministeriums für das Aufspüren illegaler SALW, Munition und Explosivstoffe durch die Verbesserung ihrer Infrastruktur-, Operativ- und Ausbildungskapazitäten.
Projektergebnis 2: Der Rechtsrahmen für die Deaktivierung von Feuerwaffen wird verbessert und an internationale Standards angepasst, während die Kapazitäten für seine wirksame Durchführung und Überwachung verstärkt werden.
3.5.4. Projektmaßnahmen
3.5.4.1. Maßnahme zur Unterstützung der Änderungen und Ergänzungen des Rechts- und Regulierungsrahmens, zur Aktualisierung der Standardarbeitsanweisungen für die Nutzung von Spürhunde-Kapazitäten sowie der Entwicklung eines Spürhunde-Masterplans für die Modernisierung dieser Fähigkeit.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.5.4.2. Maßnahme im Zusammenhang mit verbesserten Schulungsmethoden und operativen Fähigkeiten für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.5.4.3. Maßnahme zur Verbesserung von Schulungsmethoden und Trainingsausrüstung sowie zur Aufrüstung von Infrastruktur und Logistikressourcen für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.5.4.4. Maßnahme im Zusammenhang mit der Unterstützung der Entwicklung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Deaktivierung von Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich Mechanismen für ihre wirksame Durchführung und Überwachung.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.5.4.5. Maßnahme zur Unterstützung der Entwicklung und Institutionalisierung der Fähigkeiten zur Deaktivierung von SALW.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.5.4.6. Maßnahme zur Unterstützung der Ausarbeitung eines Schulungshandbuchs über die Deaktivierung von SALW und das Anbieten von nationalen und internationalen Schulungen für die Ausführenden vor Ort.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.6. Projektkomponente 6: Bewältigung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW sowie dem unerlaubten Handel damit in Serbien
3.6.1. Projektziel
Verringerung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit in unerlaubtem Besitz befindlichen SALW, dem Missbrauch legaler SALW und dem unerlaubten Handel mit SALW in Serbien.
3.6.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde nach dem Unterstützungsersuchen des serbischen Innenministeriums von 2019 entwickelt, um die Herausforderungen der unkontrollierten Verbreitung und des unerlaubten Besitzes von SALW zu bewältigen, die für die Sicherheit in Serbien eine große Bedrohung darstellen. Diese Herausforderungen ebnen der Gewalt, der Bedrohung und dem Terrorismus den Weg und tragen so zur Ausbreitung von Kriminalität und schwerer organisierter Kriminalität bei. Darüber hinaus wirken sie sich negativ auf vertrauensbildende Maßnahmen im Land aus und stellen auch im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt eine Bedrohung dar.
Die OSZE hat den folgenden Bedarf für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW festgestellt:
Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung Serbiens das Innenministerium, die Polizei und die serbische SALW-Prüfstelle in Kragujevac.
3.6.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Verbesserung des Rechtsrahmens für die Deaktivierung und seine Anpassung an internationale Standards und bewährte Verfahren.
Projektergebnis 2: Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards.
3.6.4. Projektmaßnahmen
3.6.4.1. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen für die Deaktivierung werden verbessert und an internationale Standards und bewährte Verfahren angepasst.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.6.4.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit den Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen gemäß Menschenrechtsstandards.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.7. Projektkomponente 7: Verstärkung der OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung und von Lagerbeständen konventioneller Munition (SCA) - Phase 3
3.7.1. Projektziel
Unterstützung der Teilnehmerstaaten beim Aufbau von Vertrauen und bei der Stärkung der Sicherheit sowie bei der Reaktion auf politische und sicherheitspolitische Entwicklungen im OSZE-Raum und bei der Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit mit externen Interessenträgern.
3.7.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde zur Unterstützung der OSZE-Teilnehmerstaaten entwickelt, damit diese ihre Zusagen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW/SCA besser planen, umsetzen und - falls erforderlich - verstärken können. Dieses Projekt ist Teil eines abgestuften Ansatzes zur kontinuierlichen und detaillierten Analyse der Bedrohung und des Risikos der Verbreitung und des unerlaubten Handels mit SALW/SCA, zum Überblick über die Bedürfnisse und Erfordernisse und zu Prognosen darüber sowie zum Einsatz praktischer Instrumente im Bereich SALW und SCA. Diese Grundlage ist von entscheidender Bedeutung für alle Akteure, die daran interessiert sind, den normativen Rahmen voranzubringen, den Unterstützungsmechanismus zu stärken sowie den Bedarf an technischer Hilfe und entsprechende Anträge zu ermitteln.
Der Einsatz, der Missbrauch und die Auswirkungen von SALW und SCA betreffen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unterschiedlich. Um diese unterschiedlichen Auswirkungen zu bewältigen, müssen Hilfsprojekte so konzipiert und durchgeführt werden, dass die sehr unterschiedlichen Auswirkungen von SALW auf die Geschlechter berücksichtigt werden und die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird. Dieses Projekt unterstützt politische und praktische Beratung darüber, wie solche gezielten Maßnahmen im Rahmen von OSZE-Projekten zur praktischen Unterstützung im Bereich SALW und SCA entwickelt und durchgeführt werden können.
3.7.3. Voraussichtliches Projektergebnis
Projektergebnis 1: Verbesserung der Kapazität der OSZE-Teilnehmerstaaten, der OSZE-Exekutivstrukturen und deren Feldmissionen, um angemessen auf das Problem der Verbreitung und Kontrolle von SALW/SCA in jeder Phase ihres Lebenszyklus angemessen zu reagieren.
Projektergebnis 2: Steigerung der Nutzung des SALW-Portals und von Wissensprodukten und -instrumenten, um die Überwachung, den Überblick und die Umsetzung von Projekten zur praktischen Unterstützung von SALW/SCA zu fördern.
3.7.4. Projektmaßnahmen
3.7.4.1. Beratung und Unterstützung der anfordernden OSZE-Teilnehmerstaaten, um den Unterstützungsmechanismus wirksamen zu nutzen.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.7.4.2. Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung für die rechtzeitige und wirksame Beschlussfassung und die Planung der Ressourcenverteilung für den SALW/SCA-Unterstützungsmechanismus für jene OSZE-Staaten, die Unterstützung leisten.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.7.4.3. Förderung der Nutzung, der Funktionen und der Inhalte des SALW-Portals.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.7.4.4. Entwicklung von SALW-Fachschulungen und deren Eingliederung in das SALW-Portal.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
3.7.4.5. Gewährleistung des reibungslosen Betriebs und der laufenden Unterstützung des SALW-Portals.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
4. Geschlechterperspektive
Die Gleichstellungsfrage wurde in allen Phasen der Gestaltung, Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte durchgängig berücksichtigt. Als wichtigster Grundsatz galt, dass der Einsatz, der Missbrauch und die Auswirkungen von SALW und konventioneller Munition Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unterschiedlich betreffen. Um diese Auswirkungen zu bewältigen, wird diese Maßnahme die Einbeziehung von Frauen in Beschlussfassungsprozesse sowie in die Durchführung der SALW-Kontrolle fördern.
Die durchgängige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse wurde jeweils an den besonderen Kontext und die geplante Art der Unterstützung für die Projekte angepasst und beruhte auf einer Situationsanalyse, bei der den Geschlechterperspektiven Rechnung getragen wurde.
Der "Geschlechtergleichstellungsmarker" der OSZE wurde bei der Konzeption der Projekte, aber auch bei der Überwachung der Fortschritte der Umsetzung des Gendermainstreaming im Projektmanagementzyklus angewandt. Bei jedem in dieser Maßnahme enthaltenen Projekte ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel oder wird durchgängig berücksichtigt.
5. Begünstigte
Unmittelbar Begünstigte der Maßnahme werden die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition zuständigen Behörden in Südosteuropa sein. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende Behörden: die Innenministerien und Strafverfolgungsbehörden sowie die Polizei.
Mittelbar Begünstigter der Maßnahme ist die Bevölkerung der Länder in Südosteuropa und ihren europäischen Nachbarländern, die durch den Einsatz unerlaubter SALW und konventioneller Munition bei kriminellen Aktivitäten, Terrorismus und deren gewalttätigem Missbrauch gefährdet ist.
Die EU und die beauftragten Behörden ihrer Mitgliedstaaten werden ebenfalls mittelbar Begünstigte sein, da ihnen verstärkte Kontrollkapazitäten für SALW und zugehörige Munition in Südosteuropa zugutekommen, unter anderem durch einen besseren Informationsaustausch sowie Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen wie Risikoermittlung, Ermittlung und Rückverfolgung, Aufspüren und Beschlagnahme von unerlaubten SALW und zugehöriger Munition.
6. Außenwirkung der Union
Die OSZE ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Europäische Union die Maßnahme im jeweiligen südosteuropäischen Land und Gebiet finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die OSZE wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.
Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen jedes Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung der verschiedenen Länder und Gebiete und ihrer Bevölkerung, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen.
7. Dauer
Die Gesamtlaufzeit dieser Maßnahme beträgt voraussichtlich 36 Monate.
8. Für die technische Durchführung zuständige Stelle
Mit der technischen Durchführung dieses Programms werden das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa betraut; ersteres ist auch für die Koordinierung zuständig.
9. Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss für diese Maßnahme setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters, den EU-Delegationen in den jeweiligen Ländern und Gebieten Südosteuropas, dem Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / der Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa zusammen.
Die durchführende Stelle wird mit Unterstützung des Lenkungsausschusses sicherstellen, dass das Projekt in Abstimmung mit anderweitiger einschlägiger Unterstützung der EU für Länder und Gebiete in Südosteuropa durchgeführt wird.
Der Lenkungsausschuss wird regelmäßig Vertreter der Partnerländer und -gebiete Südosteuropas einladen. Der Lenkungsausschuss kann auch Vertreter von Einrichtungen einladen, die an Projekten in Südosteuropa beteiligt sind, die ein ähnliches oder damit zusammenhängendes Ziel verfolgen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.
2) Europäische Kommission, EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) und Anhänge, COM(2020) 608 final, 24. Juli 2020.
3) Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC), Regional-Roadmapfor-asustainablesolutionto-the.pdf (seesac.org).
4) Anträge wurden gestellt vom Innenministerium Albaniens, dem Ministerium für Sicherheit von Bosnien und Herzegowina, dem Innenministerium der Republik Nordmazedonien, dem Verteidigungsministerium Montenegros und dem Innenministerium Serbiens. Aufgrund des Status von Kosovo gelten die Beschränkungen und Anforderungen des förmlichen Verfahrens dort nicht für potenzielle Projekte. Daher werden unter der Leitung der OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) maßgeschneiderte Projekte und Tätigkeiten zur Unterstützung der kosovarischen Polizei durchgeführt. Jedes Hilfeersuchen wurde geprüft und anschließend einer angemessenen Bedarfsermittlung unterzogen.
5) Der Fahrplan wurde von den Behörden des Westbalkans mit technischer Unterstützung der SEESAC unter der Schirmherrschaft Frankreichs und Deutschlands und in Absprache mit der EU sowie allen anderen zuständigen Akteuren ausgearbeitet und auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 10. Juli 2018 in London angenommen.
6) Im vorliegenden Text sind alle Bezugnahmen auf das Kosovo, sei es das Gebiet, die Einrichtungen oder die Bevölkerung, als in voller Übereinstimmung mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN zu verstehen.
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