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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft - EU Bund
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Durchführungsbeschluss (EU) 2025/503 der Kommission vom 18. März 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Musters, das von den Mitgliedstaaten zu verwenden ist, damit ihre nationalen Strategien für das Asyl- und Migrationsmanagement bei spezifischen Kernelementen vergleichbar sind

(ABl. L 2025/503 vom 20.03.2025)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1351 wird ein Gesamtkonzept für das Migrationsmanagement durch eine integrierte Politikgestaltung im Bereich Asyl- und Migrationsmanagement eingeführt, das interne und externe Komponenten umfasst.

(2) Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 müssen die Mitgliedstaaten nationale Strategien vorhalten, in denen ein strategischer Ansatz festgelegt ist, mit dem sichergestellt wird, dass sie die Kapazitäten haben und in der Lage sind, ihr Asyl- und Migrationsmanagementsystem in voller Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus dem Unionsrecht und dem Völkerrecht, einschließlich der Achtung der Grundrechte, wirksam umzusetzen. Die nationalen Strategien müssen zumindest Präventivmaßnahmen zur Verringerung des Migrationsdrucks und einen Notfallplan, Informationen über die Umsetzung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten auf nationaler Ebene sowie Informationen über die Maßnahmen enthalten, die ergriffen wurden, um den relevanten Ergebnissen der Überwachung durch die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) Rechnung zu tragen.

(3) Zwecks Festlegung eines solchen strategischen Ansatzes sollten die nationalen Strategien die langfristige Vision der Mitgliedstaaten in Form von strategischen Zielen eines integrierten Asyl- und Migrationsmanagementsystems auf nationaler Ebene transportieren; dabei sind unter anderem die spezifische Situation, insbesondere die jeweilige geografische Lage, und das Gesamtkonzept für das Asyl- und Migrationsmanagement mit seinen internen und externen Komponenten nach den Artikeln 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2024/1351 sowie der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten nach Artikel 6 zu berücksichtigen.

(4) Damit die nationalen Strategien vergleichbar sind, sollten die Mitgliedstaaten bei deren Festlegung ein Muster verwenden, das eine einheitliche Struktur und die Elemente, die unbedingt vergleichbar sein müssen, enthält, wobei der Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten in Bezug auf Art und Umfang der jeweiligen Maßnahmen erhalten bleibt. Die nationalen Strategien sollten nicht als Überwachungsinstrument dienen, da sie lediglich den strategischen Ansatz der Mitgliedstaaten für das Asyl- und Migrationsmanagement und die künftigen Erfordernisse in dieser Hinsicht zum Gegenstand haben.

(5) Um eine kohärente Umsetzung der nationalen Strategien der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, muss die Kommission nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1351 eine fünfjährige Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement ausarbeiten, in der das strategische und langfristige Konzept für das Migrations- und Asylmanagement auf Unionsebene beschrieben wird. Die Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement soll auf den nationalen Strategien der Mitgliedstaaten beruhen und diese berücksichtigen.

(6) Das Muster sollte die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung gut strukturierter Strategien für das Asyl- und Migrationsmanagement unterstützen und ihnen helfen, ihre strategischen Ziele für jeden Bereich zu formulieren, indem konkrete Kernelemente ermittelt werden. Es sollte bestimmte wesentliche Elemente und Maßnahmen umfassen, damit alle Strategien umfassend und vergleichbar sind.

(7) Die nationalen Strategien sollten ein Gesamtkonzept für das Asyl- und Migrationsmanagement auf der Grundlage der in den Artikeln 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten internen und externen Komponenten umfassen. Für ein effektives Asyl- und Migrationsmanagement sind sowohl Regelungen zur Verringerung des Migrationsdrucks als auch in den Mitgliedstaaten sowie in Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu ergreifende Maßnahmen unerlässlich. In den nationalen Strategien sollten daher entsprechende strategische Ziele festgelegt werden und konkrete Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die betreffenden Migrationsrouten sowie zur Verringerung der Anreize für das Untertauchen und unerlaubte Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zwischen den Mitgliedstaaten beinhalten. Solche Regelungen und Maßnahmen sind sowohl für die internen als auch für die externen Komponenten erforderlich, um die Gesamtzahl der irregulären Einreisen in die Union zu verringern und so den Migrationsdruck zu senken.

(8) Unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der externen Komponente des in der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Gesamtkonzepts sollten die nationalen Strategien wichtige Regelungen und Maßnahmen hinsichtlich der jeweiligen Migrationsrouten umfassen - etwa Maßnahmen zur Förderung von Partnerschaften mit Drittstaaten, zur Förderung der legalen Migration und legaler Zugangswege, zur Unterstützung von Partnerländern, die viele Migranten und Flüchtlinge aufnehmen, zur Verhinderung und Verringerung der irregulären Migration, zur Bekämpfung der Ursachen und Triebkräfte für irreguläre Migration und zur Verbesserung der Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und gemäß den internationalen Verpflichtungen der Union. Diese Regelungen und Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung für das Migrationsmanagement auf nationaler Ebene und für die langfristige Verringerung des Risikos von Migrationsdruck.

(9) Unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der internen Komponente des in der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Gesamtkonzepts sollten die nationalen Strategien zweckmäßige wichtige Regelungen und Maßnahmen enthalten, die sicherstellen, dass die Vorschriften über die Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, die Regelungen zur Bekämpfung von Ausbeutung, zur Verringerung der illegalen Beschäftigung und zur Verhinderung der Ausbeutung von Migranten auf dem Arbeitsmarkt sowie die Regelungen für eine wirksame Steuerung der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger befolgt werden. Diese Regelungen und Maßnahmen sind äußerst wichtig, um die mit der Migration verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und Versuchen, die auf nationaler Ebene eingeführten Asylverfahren zu missbrauchen, einen Riegel vorzuschieben.

(10) Um die Wirkung der Asyl- und Migrationspolitik der Union auf der Grundlage des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1351 sicherzustellen, sollten die nationalen Strategien zweckmäßige wichtige Regelungen und Maßnahmen im Bereich des Grenzmanagements umfassen, die für ein kohärentes und faires Asyl- und Migrationskonzept unerlässlich sind, etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Grenzverfahren und der Ausstellung von Visa und zur Verhinderung des Missbrauchs der Regelungen für visumfreies Reisen.

(11) Damit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme einen effektiven Zugang zu Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes ermöglichen, sollten die nationalen Strategien spezifische wichtige Regelungen und Maßnahmen zur Gewährleistung eines raschen und effektiven Zugangs zu einem Asylverfahren im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats, Regelungen, aus denen hervorgeht, wie die Achtung der in der Charta der Grundrechte der EU und anderen einschlägigen internationalen Verträgen verankerten Grundrechte gewährleistet und überwacht wird, Maßnahmen zum Aufbau eines soliden Aufnahmesystems, Maßnahmen zur wirksamen Unterstützung anderer Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung legaler Migrationsmöglichkeiten und einer gut gesteuerten Mobilität sowie Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration umfassen. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die effektive Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach der Verordnung (EU) 2024/1351. Die strategischen Ziele, die diese Maßnahmen umfassen, sind von größter Bedeutung für die Einhaltung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten.

(12) Die in den nationalen Strategien festgelegten strategischen Ziele und damit verbundenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten resilienter werden, besser auf künftige Entwicklungen im Bereich Asyl und Migration reagieren können, auf Schwankungen in der Migrationslage vorbereitet sind und Krisensituationen bewältigen können.

(13) Unter Berücksichtigung des Stands der Vorsorge und der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, sich an neue und veränderte Gegebenheiten des Asyl- und Migrationsmanagements anzupassen, sollten die nationalen Strategien einen strategischen Ansatz für die erforderliche Notfallplanung enthalten und die Komplementarität und Kohärenz der verschiedenen anderen Instrumente im Bereich der Vorsorge und der Notfallplanung sicherstellen.

(14) Damit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme auf mögliche Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, auf die Instrumentalisierung von Asyl und Migration oder auf Situationen höherer Gewalt vorbereitet sind, sollten die nationalen Strategien dafür sorgen, dass diese Systeme über die erforderlichen Regelungen und Instrumente verfügen, um umfassend auf solche Situationen vorbereitet zu sein, darauf zu reagieren und sie zu bewältigen.

(15) Im Sinne des integrierten Ansatzes sollten die nationalen Strategien auch strategische Ziele umfassen, die mit entsprechenden Maßnahmen gestützt werden, um den Grundsatz der integrierten Politikgestaltung und den ressortübergreifenden Ansatz nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 im Rahmen des Gesamtkonzepts für das Asyl- und Migrationsmanagement umzusetzen.

(16) Um die Kohärenz und Wirksamkeit der von der Union und ihren Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten getroffenen Regelungen und Maßnahmen gemäß dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Notwendigkeit, die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1351 sicherzustellen, sollte in dem Muster angegeben werden können, mit welchen Maßnahmen genügend Kapazitäten zur Umsetzung der verschiedenen Komponenten der Strategie bereitgestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die nationale Strategie über einen Zeitraum von fünf Jahren umzusetzen ist.

(17) Darüber hinaus müssen die nationalen Strategien nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1351 Informationen darüber enthalten, wie relevante Ergebnisse der Überwachung durch die mit der Verordnung (EU) 2021/2303 2 eingerichtete EUAA und die mit der Verordnung (EU) 2019/1896 3 eingerichtete Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex berücksichtigt werden sollen.

(18) In den Strategien sind ferner der Schengen-Evaluierung nach Verordnung (EU) 2022/922 des Rates 4 und die relevanten Ergebnisse der Überwachung der Einhaltung der Grundrechte nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/1356 5 zu berücksichtigen.

(19) Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet.

(20) Nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit Schreiben vom 27. Juni 2024 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 beteiligen möchte. Die Beteiligung Irlands wurde mit dem Beschluss (EU) 2024/2088 der Kommission 6 bestätigt. Irland ist daher durch diesen Beschluss gebunden.

(21) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das Muster für die nationalen Strategien nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/1351 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 18. März 2025

1) ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/oj.

2) Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (ABl. L 468 vom 30.12.2021 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj).

3) Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj).

4) Verordnung (EU) 2022/922 des Rates vom 9. Juni 2022 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (ABl. L 160 vom 15.06.2022 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/922/oj).

5) Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 (ABl. L, 2024/1356, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1356/oj).

6) Beschluss (EU) 2024/2088 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 (ABl. L, 2024/2088, 2.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2088/oj).

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Muster, das von den Mitgliedstaaten zu verwenden ist, damit ihre nationalen Strategien für Asyl- und Migrationsmanagement bei bestimmten Kernelementen vergleichbar sindAnhang

1. Nationale Gegebenheiten des Asyl- und Migrationsmanagements

Bitte geben Sie einen detaillierten Überblick über die aktuelle nationale Asyl- und Migrationssituation, gestützt u. a. auf Ergebnisse von Risikoanalysen und Beurteilungen der operativen Lage. Skizzieren Sie die zentralen Elemente eines strategischen Ausblicks und zeigen Sie dabei mögliche bestehende und künftige migrationsbezogene Herausforderungen, Erfordernisse und Chancen unter Berücksichtigung der besonderen Situation Ihres Mitgliedstaats, insbesondere seiner geografischen Lage, auf.

2. Strategische Ziele und Schlüsselmaßnahmen im Bereich Asyl- und Migrationsmanagement

Definieren Sie in jedem der folgenden Bereiche die strategischen politischen Ziele und die damit verbundenen Schlüsselmaßnahmen zur wirksamen Umsetzung Ihres Asyl- und Migrationsmanagementsystems unter Befolgung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten und des Grundsatzes der integrierten Politikgestaltung und unter uneingeschränkter Achtung des Unionsrechts und des Völkerrechts sowie der Grundrechte. In den einzelnen Abschnitten sollten bei der Festlegung dieser Ziele alle aktuellen und künftigen Herausforderungen, Erfordernisse und Chancen berücksichtigt werden. Bei der Beschreibung der Maßnahmen berücksichtigen Sie bitte, welche für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in dem betreffenden Bereich in den nächsten fünf Jahren relevant sind. Geben Sie an, inwieweit die Ergebnisse der von der EU-Asylagentur (EUAA) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) durchgeführten Überwachung und andere relevante Evaluierungen und Überwachungsergebnisse 1 berücksichtigt werden. Verweisen Sie gegebenenfalls auf andere Strategien und Pläne, einschließlich der nationalen Strategie für ein integriertes Grenzmanagement und anderer einschlägiger nationaler Notfallpläne, um Synergien, Kohärenz und Komplementarität zu gewährleisten.

2.1. Wirksames Management des Asyl- und Migrationssystems zur Verringerung des Migrationsdrucks auf der Grundlage des Gesamtkonzepts

2.1.1. Elemente der externen Dimension

Beschreiben Sie, wie die strategischen politischen Ziele unter Berücksichtigung Ihrer nationalen Gegebenheiten und Ihrer geografischen Lage, der aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie der ermittelten Erfordernisse und unter uneingeschränkter Achtung des Unionsrechts und des Völkerrechts sowie der Grundrechte auf die betreffenden Migrationsrouten ausgerichtet werden.

Beschreiben Sie, welche der folgenden zentralen Elemente und Maßnahmen für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevant sind. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

2.1.2. Elemente der internen Dimension

Beschreiben Sie die strategischen politischen Ziele, insbesondere in Bezug auf die Verringerung der Anreize für Flucht und unerlaubte Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zwischen den Mitgliedstaaten und die Verhinderung von derlei Bewegungen, unter Berücksichtigung Ihrer nationalen Gegebenheiten und Ihrer geografischen Lage, der aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie der ermittelten Erfordernisse.

Beschreiben Sie, welche der folgenden zentralen Elemente und Maßnahmen für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevant sind. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

2.1.3. Maßnahmen zur wirksamen Unterstützung anderer Mitgliedstaaten

2.2. Wirksames Management der EU-Außengrenzen

Beschreiben Sie die strategischen politischen Ziele für ein wirksames integriertes Management der Außengrenzen unter Berücksichtigung Ihrer nationalen Gegebenheiten und Ihrer geografischen Lage, der aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie der ermittelten Erfordernisse.

Beschreiben Sie, welche der folgenden zentralen Elemente und Maßnahmen für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevant sind. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

2.2.1. Wirksames Management der EU-Außengrenzen und Zugang zu internationalem Schutz

2.2.2. Wirksamer Zugang zu internationalem Schutz an den EU-Außengrenzen

2.3. Ein faires Asyl- und Integrationssystem

Beschreiben Sie, mit welchen strategischen politischen Zielen - unter Berücksichtigung Ihrer nationalen Gegebenheiten und Ihrer geografischen Lage, der aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie der ermittelten Erfordernisse - sichergestellt wird, dass das Asylmanagementsystem einen wirksamen Zugang zum Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes ermöglicht, in dessen Rahmen den Antragstellern ein angemessener Lebensstandard geboten, schutzbedürftigen Antragstellern internationaler Schutz gewährt und ihre Integration in geeigneter Form gewährleistet wird.

Beschreiben Sie, welche der folgenden zentralen Elemente und Maßnahmen für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevant sind. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

2.3.1. Zügiger und wirksamer Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

2.3.2. Verfahrensgarantien und Grundrechte

2.3.3. Ein solides Aufnahmesystem

2.3.4. Voraussetzungen für eine erfolgreiche, frühzeitige Integration

2.4. Vorsorge und Notfallplanung

Prüfen Sie, wie die Notfallplanung und die Krisenvorsorge in Bezug auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie die ermittelten Erfordernisse in den strategischen Ansatz für Asyl und Migration eingebettet sind.

Beschreiben Sie die wichtigsten für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevanten Elemente und Maßnahmen. Beachten Sie bitte, dass die Strategie den Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates 15 zufolge die nachstehenden Elemente abdecken muss. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

2.5. Umsetzung des integrierten Ansatzes - Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes der integrierten Politikgestaltung

Prüfen Sie, wie sich die Umsetzung des Grundsatzes der integrierten Politikgestaltung auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts für das Asyl- und Migrationsmanagement auf strategischer Ebene sicherstellen und weiterentwickeln lässt, einschließlich der Kohärenz zwischen den internen und externen Komponenten dieser Politik und der Notwendigkeit einer engen interinstitutionellen Zusammenarbeit auf nationaler Ebene.

Prüfen und beschreiben Sie, welche der folgenden zentralen Elemente und Maßnahmen für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevant sind. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

2.6. Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für eine wirksame Umsetzung der nationalen Strategie

Beschreiben Sie Ihre strategischen politischen Ziele, anhand deren - unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie der ermittelten Erfordernisse - ausreichende personelle, materielle und finanzielle Kapazitäten für die Umsetzung der verschiedenen Komponenten der Strategie gewährleistet werden sollen.

Beschreiben Sie, welche der folgenden zentralen Elemente und Maßnahmen für die Verwirklichung Ihrer aktuellen und künftigen strategischen Ziele in diesem Bereich relevant sind. Geben Sie außerdem weitere Maßnahmen an, die Ihrer Ansicht nach für die Verwirklichung der strategischen Ziele besonders relevant sind.

1) Die nach der Verordnung (EU) 2022/922 durchgeführte Evaluierung sowie die Überwachung nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/1356.

2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern (COM(2022) 657 final, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022DC0657).

3) Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 (ABl. L, 2024/1350, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1350/oj).

4) Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (ABl. L 468 vom 30.12.2021 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj).

5) Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.06.2009 S. 24. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/52/oj).

6) Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008 S. 98. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/115/oj).

7) Verordnung (EU) 2022/922 des Rates vom 9. Juni 2022 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (ABl. L 160 vom 15.06.2022 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/922/oj).

8) Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/oj).

9) Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj).

10) Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 (ABl. L, 2024/1356, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1356/oj).

11) Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU (ABl. L, 2024/1348, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1348/oj).

12) Verordnung (EU) 2024/1349 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung eines Rückkehrverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148 (ABl. L, 2024/1349, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1349/oj).

13) Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1347, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1347/oj).

14) Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L, 2024/1346, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1346/oj).

15) Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 (ABl. L, 2024/1359, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1359/oj).

16) Empfehlung (EU) 2020/1366 der Kommission vom 23. September 2020 über einen Vorsorge- und Krisenmanagementmechanismus der EU für Migration (Vorsorge- und Krisenplan für Migration) (ABl. L 317 vom 01.10.2020 S. 26, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2020/1366/oj).


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