Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt
MoselSchPV
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Erster Teil
Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
§ 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord
§ 1.11 Mitführen der Moselschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bor
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Anzeige von Unfällen, festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte, Amphibienfahrzeuge, Militärfahrzeuge
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde
§ 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Moselkommission
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
§ 1.25 Laden, Löschen und Leichtern
§ 1.26 Sonderrechte der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
§ 1.27 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
Kapitel 2
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03 Schiffseichung
§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05 Kennzeichen der Anker
§ 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
Kapitel 3
Bezeichnung der Fahrzeuge
Abschnitt I
Allgemeines
§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
§ 3.02 Lichter
§ 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel
§ 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel
§ 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
§ 3.06 (ohne Inhalt)
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.
Abschnitt II
Nacht- und Tagbezeichnung
Titel A
Bezeichnung während der Fahrt
§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
(Anlage 3 Bild 2, 3)
§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)
§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 11, 12, 13, 14)
§ 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 15, 16)
§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
(Anlage 3 Bild 17)
§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)
§ 3.15 Bezeichnungen der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist
(Anlage 3 Bild 33)
§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
(Anlage 3 Bild 34, 35, 36)
§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
(Anlage 3 Bild 37)
§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 38)
§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
(Anlage 3 Bild 39)
Titel B
Bezeichnung beim Stilliegen
§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)
§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 42, 43, 44)
§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
(Anlage 3 Bild 45, 46)
§ 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 47)
§ 3.24 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
(Anlage 3 Bild 48)
§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
(Anlage 3 Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
§ 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
(Anlage 3 Bild 53, 54, 55)
Abschnitt III
Sonstige Bezeichnung
§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
(Anlage 3 Bild 56)
§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Sondertransporte sowie der Fahrzeuge und schwimmenden Geräte, die Arbeiten im Fahrwasser ausführen
§ 3.29 Schutz gegen Wellenschlag
(Anlage 3 Bild 58)
§ 3.30 Notzeichen
(Anlage 3 Bild 59)
§ 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
(Anlage 3 Bild 60)
§ 3.32 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
(Anlage 3 Bild 61)
§ 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)
§ 3.34 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern (Anlage 3: Bild 65)
Kapitel 4
Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Abschnitt I
Schallzeichen (Anlage 6)
§ 4.01 Allgemeines
§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03 Verbotene Schallzeichen
§ 4.04 Notzeichen
Abschnitt II
Sprechfunk
§ 4.05 Sprechfunk
Abschnitt III
Informations- und Navigationsgeräte
§ 4.06 Radar
§ 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS
Kapitel 5
Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01 Schiffahrtszeichen
§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6
Fahrregeln
Abschnitt I
Allgemeines
§ 6.01 Fahrt unter Segel
§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge
Abschnitt II
Begegnen und Überholen
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
§ 6.04 Begegnen Grundregeln
(Anlage 3 Bild 63)
§ 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06 (ohne Inhalt)
§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
§ 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen
Abschnitt III
Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13 Wenden
§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen
§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände
§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
(Anlage 3 Bilder 50a, 50b, 52)
Abschnitt IV
Fähren
§ 6.23 Verhalten der Fähren
Abschnitt V
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
§ 6.26 Durchfahrt der Bootsschleusen und Bootsgassen
§ 6.27 Durchfahren der Wehre
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
§ 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
§ 6.29 Vorrecht auf Schleusung
Abschnitt VI
Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar
§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
§ 6.31 Stillliegende Fahrzeuge
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge
§ 6.33 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
Kapitel 7
Regeln für das Stilliegen
§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen
§ 7.02 Liegeverbot
§ 7.03 Ankern und Benutzung von Stelzen oder Ankerpfählen
§ 7.04 Festmachen
§ 7.05 Liegestellen
§ 7.06 Besondere Liegestellen
§ 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
§ 7.08 Wache und Aufsicht
Kapitel 8
Zusatzbestimmungen
§ 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge und Verbände
§ 8.01a Fahrgeschwindigkeit
§ 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände
§ 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
§ 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
§ 8.05 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
§ 8.06 Kupplungen der Schubverbände
§ 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden sowie Fahrzeugen, deren Länge 110,00 m überschreitet
§ 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände
§ 8.09 (ohne Inhalt)
§ 8.10 Bleib-weg-Signal
§ 8.11 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
§ 8.12 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
§ 8.13 Anlegestellen für Fahrgastschiffe
Kapitel 9
Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen
§ 9.01 Fahrbeschränkungen
§ 9.02 Durchfahrt durch die Schleuse Metz außerhalb der Betriebszeiten
§ 9.03 Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen
§ 9.04 Fahrt von Schubverbänden in der Moselmündung
§ 9.05 Meldepflicht
Kapitel 10
Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser
§ 10.01 Hochwassermarken
§ 10.02 Regeln für die Fahrt, wenn die Hochwassermarken erreicht oder überschritten sind
Zweiter Teil
Umweltbestimmungen
Kapitel 11
Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen
§ 11.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung
§ 11.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 11.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 11.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 11.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
§ 11.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
§ 11.07 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
§ 11.08 Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
§ 11.09 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt (nur Hinweis)
Anlage 2 (ohne Inhalt)
Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4 (ohne Inhalt)
Anlage 5 (ohne Inhalt)
Anlage 6 Schallzeichen
A. Allgemeine Zeichen
B. Begegnungszeichen
C. Überholzeichen
D. Wendezeichen
E. Zeichen bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
G. Zeichen bei unsichtigem Wetter
Anlage 7 Schiffahrtszeichen
Abschnitt I
Hauptzeichen
A. Verbotszeichen
B. Gebotszeichen
C. Zeichen für Einschränkungen
D. Empfehlende Zeichen
E. Hinweiszeichen
Abschnitt II
Zusätzliche Tafeln, Schilder, Pfeile oder Aufschriften
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
I. Allgemeines
1. Schiffahrtszeichen
2. Begriffe
II. Bezeichnung der Fahrrinne
III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße
A. Feste Zeichen
B. Schwimmende Zeichen
C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten
IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße
V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschiffahrt
A. Bezeichnung von Brückenpfeilern (falls erforderlich)
B. Bezeichnung von Freileitungen (falls erforderlich)
VI. Bezeichnung von besonderen Wasserflächen
Anlage 9 (ohne Inhalt)
Anlage 10 Muster für das Ölkontrollbuch (§ 11.05 Mosel SchPV; Anlage 2, Anhang I CDNI )
Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des "Navigationsstatus" und des "Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug"
Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV