umwelt-online: JAR-OPS 3 (20)
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8.3 Flugbetriebliche Verfahren
8.3.1 Grundsätze für VFR-/IFR-Flüge
Eine Beschreibung der Grundsätze, nach denen Flüge nach VFR zulässig sind oder Flüge nach IFR erforderlich werden, oder für den Übergang von einer Betriebsart zur anderen.
8.3.2 Navigationsverfahren
Eine Beschreibung aller Navigationsverfahren für die vorgesehenen Betriebsarten und die Einsatzgebiete. Hierbei sind zu berücksichtigen:
(a) Standard-Navigationsverfahren, einschließlich der Grundsätze für die Durchführung unabhängiger Gegenkontrollen von per Tastatur gemachten Eingaben, soweit diese den vom Hubschrauber zu fliegenden Flugweg beeinflussen,(b) Navigation nach Spezifikationen für Mindestnavigationsleistungen, Polarnavigation und Navigation in anderen besonders bezeichneten Gebieten,
(c) Flächennavigation (RNAV). Eine Beschreibung der jeweiligen in Teil C festgelegten Flächennavigationsverfahren,
(d) Umplanung während des Fluges,
(e) Verfahren im Fall der Leistungsverringerung von Systemen.
8.3.3 Verfahren zur Einstellung der Höhenmesser
8.3.4 Bedienung des Stimmenwarngerätes (Audio Voice Alerting Device [AVAD])
8.3.5 Reserviert
8.3.6 Reserviert
8.3.7 Grundsätze und Verfahren für das Kraftstoffmanagement im Fluge
8.3.8 Widrige und möglicherweise gefährliche atmosphärische Bedingungen
Verfahren für den Betrieb unter und/oder für das Meiden möglicherweise gefährlicher atmosphärischer Bedingungen, einschließlich:
(a) Gewittern,(b) Vereisungsbedingungen,
(c) Turbulenz,
(d) Windscherung,
(e) Strahlstrom,
(f) Vulkanaschewolken,
(g) schweren Niederschlägen,
(h) Sandstürmen,
(i) Leewellen
(j) bedeutsamen Temperaturinversionen.
8.3.9 Wirbelschleppen und Rotorabwinde
Staffelungskriterien bezüglich Wirbelschleppen und Rotorabwinden, unter Berücksichtigung des jeweiligen Hubschraubermusters, der Windbedingungen und der Lage der jeweiligen Endanflug- und Startflächen (FATO).
8.3.10 Besatzungsmitglieder an ihren Plätzen
Die Regelungen für Besatzungsmitglieder, nach denen diese während der verschiedenen Flugphasen oder wenn es im Interesse der Sicherheit notwendig erscheint, die ihnen zugewiesenen Plätze oder Sitze einzunehmen haben.
8.3.11 Benutzung von Anschnallgurten durch die Besatzung und die Fluggäste
Die Regelungen für Besatzungsmitglieder und Fluggäste, nach denen diese während der verschiedenen Flugphasen, oder wenn es im Interesse der Sicherheit notwendig erscheint, Anschnallgurte zu benutzen haben.
8.3.12 Zutritt zum Cockpit
Die Bedingungen für das Betreten des Cockpits durch nicht der Flugbesatzung angehörende Personen. Die Regelungen für das Betreten des Cockpits durch behördliche Aufsichtspersonen müssen ebenfalls enthalten sein.
8.3.13 Benutzung freier Besatzungssitze
Die Bedingungen und Verfahren für die Benutzung
freier Besatzungssitze.
8.3.14 Ausfall von Besatzungsmitgliedern während des Fluges
Die Verfahren, die im Falle des Ausfalles von Besatzungsmitgliedern im Flug zu befolgen sind. Beispiele für die Arten der Ausfälle und Mittel zu deren Erkennung sind anzugeben.
8.3.15 Regelungen bezüglich der Sicherheit in der Kabine
Folgende Bereiche müssen erfasst sein:
(a) Vorbereitung der Kabine für den Flug, Regeln, die während des Fluges einzuhalten sind, und Vorbereitung der Kabine zur Landung, einschließlich der Verfahren zur Sicherung von Kabine und Bordküchen(b) Verfahren zur Sicherstellung, dass die Fluggäste so plaziert sind, dass sie bei einer Noträumung diese bestmöglich unterstützen können und nicht behindern,
(c) Verfahren, die beim Ein- und Aussteigen der Fluggäste zu befolgen sind,
(d) Verfahren, die beim Tanken zu befolgen sind, während sich Fluggäste an Bord befinden oder einsteigen oder aussteigen,
(e) Rauchen an Bord.
8.3.16 Verfahren für die Unterweisung der Fluggäste
Der Inhalt, die Mittel und der zeitliche Ablauf der Fluggastunterweisung in Übereinstimmung mit JAR-OPS 3.285.
8.3.17 Reserviert
8.4 Allwetterflugbetrieb
Eine Beschreibung der Betriebsverfahren in Verbindung mit Allwetterflugbetrieb. (Siehe JAR-OPS 3, Abschnitt D und E).
8.5 Reserviert
8.6 Benutzung der Mindestausrüstungslisten (MEL) und der Konfigurationsabweichungslisten (CDL)
8.7 Flüge ohne Entgelt
Verfahren und betriebliche Einschränkungen für:
(a) Schulungsflüge,(b) technische Prüfflüge,
(c) Auslieferungsflüge,
(d) Überführungsflüge (ferry flights),
(e) Vorführungsflüge,
(f) Überstellungsflüge (positioning flights), einschließlich der Personengruppen, die auf solchen Flügen an Bord sein dürfen.
8.8 Regelungen bezüglich Sauerstoff
8.8.1 Eine Darlegung der Bedingungen, unter denen Sauerstoff bereitzustellen und zu verwenden ist.
8.8.2
(a) Die Regelungen bezüglich Sauerstoff für:die Flugbesatzung,
(b) die Flugbegleiter,
(c) die Fluggäste.
9. Gefährliche Güter und Waffen
9.1 Angaben, Anweisungen und allgemeine Richtlinien für die Beförderung gefährlicher Güter, einschließlich:
(a) der Grundsätze des Luftfahrtunternehmers für die Beförderung gefährlicher Güter,(b) von Erläuterungen zu den Vorschriften für die Annahme, Beschilderung (Kennzeichnung), Handhabung, Unterbringung und voneinander getrennte Verstauung gefährlicher Güter,
(c) der Maßnahmen für Notfälle im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern,
(d) der Aufgaben des betroffenen Personals gemäß JAR-OPS 3.1215,
(e) der Anweisungen für die Mitnahme von Mitarbeitern des Luftfahrtunternehmers.
9.2 Die Bedingungen, unter denen Kriegswaffen, Kampfmittel und Sportwaffen mitgeführt werden dürfen.
10. Luftsicherheit
10.1 Nicht vertrauliche Luftsicherheitsvorschriften und -richtlinien, die die Befugnisse und Zuständigkeiten des Betriebspersonals einschließen. Grundsätze und Verfahren für das Verhalten bei und die Meldung von Straftaten an Bord, wie widerrechtliche Eingriffe, Sabotageakte, Bombendrohungen und Entführungen, sind ebenfalls aufzunehmen.
10.2 Eine Beschreibung von vorbeugenden Luftsicherheitsmaßnahmen und der einschlägigen Schulung.
Anmerkung: Teile der Sicherheitsanweisungen und -richtlinien können als vertrauliches Material behandelt werden.
11. Maßnahmen bei Unfällen und besonderen Ereignissen
Verfahren für Maßnahmen bei Unfällen und besonderen Ereignissen sowie für Meldung und Berichte darüber
Dieser Abschnitt muss beinhalten:
(a) Definition von Unfällen und besonderen Ereignissen und die jeweiligen Zuständigkeiten des betroffenen Personals,(b) Beschreibungen, welche Abteilungen des Unternehmens, Behörden oder andere Stellen bei einem Unfall durch welche Mittel und in welcher Reihenfolge zu benachrichtigen sind,
(c) besondere Regelungen für die Meldung von Unfällen oder besonderen Ereignissen, wenn gefährliche Güter befördert werden,
(d) Regelungen für Berichte über besondere Ereignisse und Unfälle,
(e) die für Meldungen und Berichte zu verwendenden Formblätter und die Verfahren für deren Übermittlung an die zuständige Behörde müssen ebenfalls enthalten sein,
(f) wenn der Luftfahrtunternehmer zusätzliche sicherheitsbezogene Melde- und Berichtsverfahren für den internen Gebrauch entwickelt, eine Beschreibung des Anwendungsbereiches und der jeweiligen zu benutzenden Formblätter.
12. Luftverkehrsregeln
Luftverkehrsregeln, einschließlich:
(a) der Sichtflug- und Instrumentenflugregeln,(b) der territorialen Anwendung der Luftverkehrsregeln,
(c) der Flugfunkverfahren, einschließlich Verfahren bei Ausfall von Flugfunkeinrichtungen,
(d) Angaben und Anweisungen bezüglich des Abfangens von Zivilhubschraubern,
(e) Umstände, unter denen Funkhörbereitschaft aufrechtzuerhalten ist,
(f) Signale,
(g) im Betrieb benutztes Zeitsystem,
(h) Flugsicherungsfreigaben, Einhaltung des Flugplanes und Positionsmeldungen,
(i) optische Zeichen, die zur Warnung verwendet werden, wenn ein Hubschrauber ohne Berechtigung in einem Flugbeschränkungs-, Luftsperr- oder Gefahrengebiet fliegt oder im Begriff ist, in eines der genannten Gebiete einzufliegen,
(j) Verfahren für Piloten, die einen Unfall beobachten oder eine Notmeldung empfangen,
(k) Boden/Bord-Sichtzeichen zur Benutzung durch Überlebende, Beschreibung und Verwendung von Signalhilfen,
(1) Not- und Dringlichkeitssignale.
B. Hubschrauberbezogene Betriebsunterlagen
Unterschiede zwischen Mustern und Baureihen von Mustern sind zu berücksichtigen.
0. Allgemeine Informationen und Maßeinheiten
0.1 Allgemeine Informationen (z.B. Hubschrauberabmessungen), einschließlich einer Beschreibung der Maßeinheiten, die für den Betrieb des jeweiligen Hubschraubermusters verwendet werden, und Umrechnungstabellen.
1. Betriebsgrenzen
1.1 Eine Beschreibung der zugelassenen Grenzwerte und der festgelegten Betriebsgrenzen, einschließlich:
(a) der Zulassungsbasis (z.B. JAR-27, JAR-29, ICAO Anhang 16 [JAR-34 und JAR-36] usw.),(b) Fluggastsitzplatzanordnung für jedes Hubschraubermuster, einschließlich einer bildlichen Darstellung,
(c) genehmigte Betriebsarten (z.B. IFR/VFR, CAT 11/111, RNP-Klasse, Flüge unter bekannten Vereisungsbedingungen usw.),
(d) Zusammensetzung der Besatzungen,
(e) Masse und Schwerpunktlage,
(f) Geschwindigkeitsgrenzen,
(g) Flugdiagramme,
(h) Windgrenzwerte,
(i) Leistungsgrenzen in den jeweiligen Konfigurationen,
(j) Neigung,
(k) Ablagerungen auf dem Hubschrauber,
(1) Betriebsgrenzen der Bordanlagen.
2. Notverfahren
2.1 Die Notverfahren und Aufgaben der Besatzung, die entsprechenden Prüflisten, das System für die Verwendung der Prüflisten und die zur Koordinierung zwischen der Flug- und der Kabinenbesatzung notwendigen Verfahren. Die Verfahren und Notverfahren für folgende Fälle müssen enthalten sein:
(a) Ausfall von Besatzungsmitgliedern,(b) Maßnahmen bei Feuer- und Rauchentwicklung,
(c) Blitzschläge,
(d) Notmeldungen und Alarmierung der Flugsicherung bei Notfällen,
(e) Triebwerksausfall,
(f) Ausfälle von Bordanlagen,
(g) Ausweichflüge bei schwerwiegenden technischen Ausfällen,
(h) Stimmenwarngerät (Audio Voice Alerting Device [AVAD]),
(i) Windscherung,
(j) Notlandung/Notwasserung.
3. Normalverfahren
3.1 Die normalen Verfahren und Aufgaben der Besatzung, die entsprechenden Prüflisten, das System für die Verwendung der Prüflisten und die zur Koordinierung zwischen der Flug- und der Kabinenbesatzung notwendigen Verfahren. Die normalen Verfahren und Aufgaben für folgende Fälle müssen enthalten sein:
(a) vor dem Flug,(b) vor dem Abflug,
(c) Höhenmessereinstellung und Höhenmesserüberprüfung,
(d) Rollen, Start und Steigflug,
(e) Lärmminderung,
(f) Reiseflug und Sinkflug,
(g) Anflug und Landevorbereitung (einschließlich briefing),
(h) Anflug nach Sichtflugregeln,
(i) Anflug nach Instrumentenflugregeln,
(j) Sichtanflug und Platzrundenanflug (visual approach und circling approach),
(k) Fehlanflug (missed approach),
(1) normale Landung,
(m) nach der Landung.
4. Flugleistungen
4.0 Flugleistungsdaten müssen in einer Form dargestellt werden, dass sie ohne Schwierigkeiten verwendet werden können.
4.1 Flugleistungsdaten
Flugleistungsunterlagen, aus denen die notwendigen Daten für die Erfüllung der Flugleistungsvorschriften gemäß JAR-OPS 3 Abschnitt F, G, H und 1 hervorgehen, müssen enthalten sein.
4.2 Wenn Flugleistungsdaten, wie für die jeweilige Leistungsklasse erforderlich, im Flughandbuch nicht zur Verfügung stehen, sind andere den Anforderungen der Luftfahrtbehörde genügende Daten aufzunehmen. Das Betriebshandbuch kann auch Querverweise auf die im Flughandbuch enthaltenen genehmigten Daten enthalten, wenn solche Daten wahrscheinlich nicht häufig oder nicht in Notfällen verwendet werden.
5. Masse und Schwerpunktlage
Angaben und Anweisungen für die Berechnung der Masse und Schwerpunktlage, einschließlich:
(a) Berechnungssystem (z.B. Indexsystem),(b) Angaben und Anweisungen für die Erstellung und Verwendung der Unterlagen über Masse und Schwerpunktlage für die Erstellung per Hand und/ oder per Rechner,
(c) Grenzwerte für Massen und Schwerpunktlagen für die vom Luftfahrtunternehmer eingesetzten Muster, Baureihen oder einzelnen Hubschrauber,
(d) Betriebsleermasse und zugehörige Schwerpunktlage oder zugehöriger Index.
6. Beladung
Verfahren und Vorkehrungen für das Einladen und das Sichern der Ladung im Hubschrauber.
7. Flugplanung
7.1 Angaben und Anweisungen, die für die Flugvorbereitung und für Planungen im Fluge notwendig sind. Gegebenenfalls sind Verfahren für den Betrieb mit ausgefallenem/en Triebwerk(en) und Flüge zu abgelegenen Flugplätzen aufzunehmen.
7.2 Angaben für die Berechnung des Kraftstoffbedarfs für die verschiedenen Flugphasen in Übereinstimmung mit JAR-OPS 3.255
8. Konfigurationsabweichungsliste
Die Konfigurationsabweichungsliste (CDL), falls vom Hersteller bereitgestellt, für die eingesetzten Hubschraubermuster und Baureihen, einschließlich der einzuhaltenden Verfahren, wenn ein Hubschrauber unter den Bedingungen seiner CDL abgefertigt wird.
9. Mindestausrüstungsliste
Die Mindestausrüstungsliste (MEL) für die eingesetzten Hubschraubermuster und Baureihen unter Berücksichtigung der Betriebsarten und der Einsatzgebiete. Die Mindestausrüstungsliste muss die Navigationsausrüstung einschließen und die Leistungsanforderungen für die Strecke und das Einsatzgebiet berücksichtigen.
10. Überlebens- und Notausrüstung einschließlich Sauerstoff
10.1 Eine Liste der für die zu fliegenden Strecken mitzuführenden Überlebensausrüstung und die Verfahren zur Prüfung der Einsatzfähigkeit dieser Ausrüstung vor dem Start. Anweisungen bezüglich der Unterbringung, der Zugänglichkeit und der Benutzung der Überlebens- und Notausrüstung und die zugehörigen Prüflisten.
10.2 Das Verfahren für die Ermittlung der mitzuführenden Sauerstoffvorrates und der verfügbaren Menge. Das Flugprofil und die Anzahl der Insassen sind zu berücksichtigen.
11. Noträumungsverfahren
11.1 Anweisungen für die Vorbereitung einer Noträumung, einschließlich der Koordination zwischen den Besatzungsmitgliedern und der Zuweisung der Einsatzpositionen für den Notfall
11.2 Noträumungsverfahren
Eine Beschreibung der Aufgaben aller Besatzungsmitglieder für eine schnelle Räumung des Hubschraubers und des Umgangs mit den Fluggästen bei einer Notlandung, Notwasserung oder einer anderen Notsituation.
12. Hubschraubersysteme
Eine Beschreibung der Hubschraubersysteme, der zugehörigen Bedienungseinrichtungen und Anzeigen sowie die Betriebsanweisungen.
C. Anweisungen und Angaben über Strecken und Flugplätze
1. Anweisungen und Angaben, die sich auf den Flugfunkverkehr, die Navigation und die Flugplätze beziehen, einschließlich Mindestflugflächen und Mindesthöhen für jede vorgesehene Flugstrecke sowie die Betriebsmindestbedingungen für jeden Flugplatz, der angeflogen werden soll. Im Einzelnen sind anzugeben:
(a) Mindestflugfläche/-höhe,(b) Betriebsmindestbedingungen für Startflugplätze, Bestimmungsflugplätze und Ausweichflugplätze,
(c) Flugfunkeinrichtungen und Navigationshilfen,
(d) Pistenangaben und Flugplatzeinrichtungen,
(e) Anflug-, Fehlanflug- und Abflugverfahren, einschließlich Lärmminderungsverfahren,
(f) Verfahren bei Ausfall der Flugfunkverbindung,
(g) Such- und Rettungseinrichtungen in dem Gebiet, über dem der Hubschrauber eingesetzt werden soll,
(h) eine Beschreibung der Luftfahrtkarten, die unter Berücksichtigung der Art des Fluges und der zu fliegenden Strecke mitzuführen sind, einschließlich des Verfahrens zur Prüfung der Gültigkeit der Karten,
(i) Verfügbarkeit von Luftfahrtinformationen und Wetterdiensten,
(j) Flugfunk- und Navigationsverfahren für die Strecke,
(k) absichtlich freigelassen,
(1) besondere hubschrauberflugplatzspezifische Beschränkungen (Flugleistungsbeschränkungen und Betriebsverfahren etc.).
0. Schulung
1. Schulungspläne und Überprüfungsprogramme für alle Angehörigen des Betriebspersonals, denen betriebliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Durchführung eines Fluges zugewiesen sind.
2. Die Schulungspläne und Überprüfungsprogramme müssen umfassen:
2.1 für die Flugbesatzung. Alle in JAR-OPS 3 Abschnitt E und N vorgeschriebenen einschlägigen Punkte,
2.2 für die Kabinenbesatzung. Alle in Abschnitt 0 vorgeschriebenen einschlägigen Punkte,
2.3 für betroffenes Betriebspersonal, einschließlich Besatzungsmitgliedern
(a) alle in Abschnitt R (Transport gefährlicher Güter im .Luftverkehr) vorgeschriebenen einschlägigen Punkte,(b) alle in Abschnitt 5 (Luftsicherheit) vorgeschriebenen einschlägigen Punkte.
2.4 für Betriebspersonal, außer Besatzungsmitgliedern (z.B. Flugdienstberater, Abfertigungspersonal usw.). Alle anderen in JAR-OPS 3 vorgeschriebenen einschlägigen Punkte im Zusammenhang mit den Aufgaben dieses Betriebspersonals.
3. Verfahren
3.1 Schulungs- und Überprüfungsverfahren,
3.2 Anzuwendende Verfahren, wenn ein Mitarbeiter den geforderten Leistungsstandard nicht erreicht oder aufrechterhält,
3.3 Verfahren, um sicherzustellen, dass außergewöhnliche Situationen oder Notsituationen, die die Anwendung eines Teiles oder aller Verfahren für außergewöhnliche Situationen oder Notsituationen erfordern, und Instrumentenflugwetterbedingungen nicht auf Flügen im Rahmen des gewerblichen Luftverkehrs simuliert werden,
4. Aufzubewahrende Unterlagen und Aufbewahrungszeiträume (siehe Anhang 1 zu JAR-OPS 3.1065).
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