umwelt-online: JAR-OPS 3  (19)

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JAR-OPS 3.1055 Bordbuch (Journey Log)

(a) Der Luftfahrtunternehmer hat für jeden Flug die folgenden Angaben in Form eines Bordbuches festzuhalten:
(1) Eintragungszeichen des Hubschraubers,

(2) Datum,

(3) Namen der Besatzungsmitglieder,

(4) Zuweisung der Aufgaben an die Besatzungsmitglieder,

(5) Startflugplatz,

(6) Landeflugplatz,

(7) Abflugzeit,

(8) Ankunftszeit,

(9) Flugdauer,

(10) Art des Fluges,

(11) Störungen, ggf. Bemerkungen,

(12) Unterschrift des Kommandanten oder gleichwertige Kennzeichnung.

(b) Die Luftfahrtbehörde kann dem Luftfahrtunternehmer gestatten, auf die Führung des Bordbuches ganz oder teilweise zu verzichten, wenn die entsprechenden Angaben in anderen Unterlagen verfügbar sind.

JAR-OPS 3.1060 Flugdurchführungsplan (Operational Flight Plan)

(a) Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass der Flugdurchführungsplan und die während des Fluges vorgenommenen Eintragungen folgende Punkte umfassen:
(1) Eintragungszeichen des Hubschraubers,

(2) Hubschraubermuster und Hubschrauberbaureihe,

(3) Datum des Fluges,

(4) Flugnummer oder entsprechende Angabe,

(5) Namen der Flugbesatzungsmitglieder,

(6) Zuweisung der Aufgaben an die Flugbesatzungsmitglieder,

(7) Startflugplatz,

(8) Abflugzeit,

(9) Landeflugplatz (geplanter und tatsächlicher),

(10) Ankunftszeit,

(11) Betriebsart (HEMS, Flug nach Sichtflugregeln usw.),

(12) Strecke und Streckenabschnitte mit Kontrollpunkten/Wegpunkten, Entfernungen, Zeiten und Kursen über Grund,

(13) geplante Reisegeschwindigkeit und Flugzeiten zwischen Kontrollpunkten/Wegpunkten. Voraussichtliche und tatsächliche Überflugzeiten,

(14) Sicherheitshöhen und Mindestflugflächen,

(15) geplante Flughöhen und Flugflächen,

(16) Kraftstoffberechnungen und Aufzeichnungen der Kraftstoffmengenüberprüfungen während des Fluges,

(17) Kraftstoffmenge, die sich zum Zeitpunkt des Anlassens der Triebwerke an Bord befindet,

(18) Bestimmungsausweichflugplätze und gegebenenfalls Startausweichflugplätze und Streckenausweichflugplätze, einschließlich der in den Nummern (12), (13), (14) und (15) geforderten Angaben,

(19) ursprüngliche ATS-Flugplanfreigabe und nachfolgende geänderte Freigaben,

(20) Berechnungen im Fall von Umplanungen während des Fluges,

(21) einschlägige Wetterinformationen.

(b) Angaben, die in anderen Unterlagen oder aus anderen annehmbaren Quellen schnell verfügbar sind oder für die Betriebsart ohne Belang sind, können im Flugdurchführungsplan weggelassen werden.

(c) Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass der Flugdurchführungsplan und dessen Gebrauch im Betriebshandbuch beschrieben sind.

(d) Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass alle Eintragungen im Flugdurchführungsplan unverzüglich erfolgen und dauerhaft sind.

JAR-OPS 3.1065 Zeiträume für die Aufbewahrung von Unterlagen

Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass alle Aufzeichnungen und alle einschlägigen betrieblichen und technischen Unterlagen zu jedem Flug für die in Anhang 1 zu JAR-OPS 3.1065 beschriebenen Zeiträume aufbewahrt werden.

JAR-OPS 3.1070 Instandhaltungs-Organisationshandbuch des Luftfahrtunternehmers

Der Luftfahrtunternehmer hat ein genehmigtes Instandhaltungs-Organisationshandbuch gemäß JAR-OPS 3.905 zur Darstellung seiner Instandhaltungs-Organisation zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten.

JAR-OPS 3.1071 Technisches Bordbuch (Helicopter Technical Log)

Der Luftfahrtunternehmer hat für jeden Hubschrauber ein Technisches Bordbuch gemäß JAR-OPS 3.915 zu führen.

 

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Inhalt des Betriebshandbuches Anhang 1
zu JAR-OPS 3.1045
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Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass das Betriebshandbuch folgenden Inhalt hat:

A. Allgemeines/Grundsätzliches

0. Verwalten des Betriebshandbuches

0.1 Einführung

(a) Eine Erklärung, dass das Handbuch den zutreffenden Vorschriften sowie den Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Luftverkehrsbetreiberzeugnisses entspricht,

(b) eine Erklärung, dass das Handbuch betriebliche Anweisungen enthält, die von dem betroffenen Personal einzuhalten sind,

(c) eine Aufzählung und kurze Darstellung der verschiedenen Teile, deren Inhalt, Geltungsbereiche und Benutzung,

(d) Erklärungen und Definitionen von Begriffen, die für die Benutzung des Handbuches benötigt werden.

0.2 Ergänzungs- und Änderungssystem

(a) Eine Erklärung, wer für die Herausgabe und die Einarbeitung von Ergänzungen und Änderungen verantwortlich ist,

(b) eine Liste der Ergänzungen und Änderungen mit Datum der Einarbeitung und des Inkrafttretens,

(c) eine Erklärung, dass handschriftliche Ergänzungen und Änderungen unzulässig sind, außer in den Fällen, in denen im Interesse der Sicherheit eine sofortige Ergänzung oder Änderung erforderlich ist,

(d) eine Beschreibung des Systems, nach dem die Seiten gekennzeichnet und mit dem Datum des Inkrafttretens versehen werden,

(e) eine Liste der gültigen Seiten,

(f) Kennzeichnung der Änderungen auf Textseiten und, soweit möglich, auf Karten und Abbildungen,

(g) vorläufige Änderungen,

(h) eine Beschreibung des Systems zur Verteilung der Handbücher, Ergänzungen und Änderungen.

1. Organisation und Zuständigkeiten

1.1 Organisationsstruktur

Eine Beschreibung der Organisationsstruktur einschließlich des allgemeinen Unternehmensorganigramms und des Organigramms der Abteilung Betrieb. Aus dieser Darstellung müssen die Verknüpfungen zwischen der Abteilung Betrieb und den anderen Abteilungen des Unternehmens hervorgehen. Insbesondere müssen die Hierarchie und die Ablauforganisation aller Bereiche, die für die Sicherheit des Flugbetriebes von Bedeutung sind, beschrieben werden.

1.2 Fachbereichsleiter

Die Namen der Fachbereichsleiter, die für den Flugbetrieb, die Instandhaltung, die Ausbildung des Personals und den Bodenbetrieb zuständig sind, wie in JAR-OPS 3 Abschnitt C vorgeschrieben. Die Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Fachbereichsleiter muss enthalten sein.

1.3 Zuständigkeiten und Pflichten des leitenden Betriebspersonals

Eine Beschreibung der Zuständigkeiten, Pflichten und Befugnisse des leitenden Betriebspersonals, sofern diese sich auf die Sicherheit des Flugbetriebes und die Erfüllung der anzuwendenden Vorschriften beziehen.

1.4 Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeit des Kommandanten

Eine Erklärung, mit der die Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeit des Kommandanten festgelegt werden (Verantwortlichkeit des Kommandanten).

1.5 Pflichten und Zuständigkeiten der anderen Besatzungsmitglieder

2. Betriebliche Steuerung und Überwachung

2.1 Überwachung des Betriebes durch den Luftfahrtunternehmer

Eine Beschreibung des Systems zur Überwachung des Betriebes durch den Luftfahrtunternehmer (siehe JAR-OPS 3.175(g)). Aus dieser muss hervorgehen, wie die Sicherheit des Flugbetriebes und die Qualifikation des Personals überwacht werden. Insbesondere sind die Verfahren bezüglich der folgenden Punkte zu beschreiben:

(a) Gültigkeit von Lizenzen und Qualifikationen,

(b) Befähigung des Betriebspersonals,

(c) Kontrolle, Auswertung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Flugunterlagen, zusätzlichen Informationen und Daten.

2.2 System für die Ausgabe von zusätzlichen betrieblichen Anweisungen und Informationen

Eine Beschreibung aller Systeme zur Ausgabe von Informationen betrieblichen Inhaltes ergänzend zu denen im Betriebshandbuch. Die Anwendbarkeit dieser Informationen und die Zuständigkeit für die Verteilung müssen festgelegt sein.

2.3 Unfallverhütungs- und Flugsicherheitsgrogramm

Eine Beschreibung der Hauptaspekte des Flugsicherheitsprogramms

2.4 Betriebliche Steuerung

Eine Beschreibung der Verfahren und Zuständigkeiten, die für die Ausübung der betrieblichen Steuerung in Bezug auf die Flugsicherheit erforderlich sind

2.5 Befugnisse der Luftfahrtbehörde

Eine Beschreibung der Befugnisse der Luftfahrtbehörde

3. Qualitätssystem

Eine Beschreibung des eingeführten Qualitätssystems, die mindestens Folgendes beinhaltet

(a) die Qualitätsgrundsätze,

(b) die Beschreibung der Organisation des Qualitätssystems,

(c) die Verteilung der Aufgaben und der Verantwortlichkeiten.

4. Zusammensetzung der Besatzungen

4.1 Zusammensetzung der Besatzungen

Eine Beschreibung des Verfahrens, nach dem unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte die Zusammensetzung der Besatzung erfolgt:

(a) verwendetes Hubschraubermuster,

(b) Einsatzgebiet und Betriebsart,

(c) Flugphase,

(d) vorgeschriebene Mindestbesatzung und geplante Flugdienstzeit,

(e) Flugerfahrung - insgesamt und auf dem jeweiligen Muster, Flugerfahrung der letzten Zeit und Qualifikation der Besatzungsmitglieder,

(f) die Bestimmung des Kommandanten,

(g) die Bestimmung des leitenden Flugbegleiters.

4.2 Reserviert

4.3 Ausfall von Flugbesatzungsmitgliedern während des Fluges

Anweisungen für die Übertragung der Verantwortung im Falle des Ausfalls eines Flugbesatzungsmitglieds.

4.4 Einsatz auf verschiedenen Mustern

Eine Angabe, welche Hubschrauber als ein Muster betrachtet werden können für

(a) die Einsatzplanung der Flugbesatzung,

(b) die Einsatzplanung der Kabinenbesatzung

5. Qualifikationserfordernisse

5.1 Für Angehörige des Betriebspersonals eine Beschreibung der Lizenz, Berechtigungen, Qualifikation/Befähigung, z.B. für Strecken und Flugplätze, Erfahrung, Schulung, Überprüfungen und Erfahrung der letzten Zeit, die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Hubschraubermuster, Betriebsart und Zusammensetzung der Besatzung müssen dabei berücksichtigt werden.

5.2 Flugbesatzung

(a) Kommandant,

(b) der den Kommandanten ablösende Pilot,

(c) Kopilot,

(d) Pilot unter Überwachung,

(e) Flugbesatzungsmitglied zum Bedienen der Hubschraubersysteme,

(f) Einsatz auf mehr als einem Muster oder mehr als einer Baureihe.

5.3 Kabinenbesatzung

(a) Leitender Flugbegleiter,

(b) Flugbegleiter,

(i) Flugbegleiter, der zur Mindestbesatzung gehört,

(ii) zusätzlicher Flugbegleiter und Flugbegleiter auf Flügen zum Zwecke des Vertrautmachens,

(c) Einsatz auf mehr als einem Muster oder mehr als einer Baureihe.

5.4 Schulungs-, Überprüfungs- und Überwachungspersonal

(a) für die Flugbesatzung,

(b) für die Kabinenbesatzung.

5.5 Anderes Betriebspersonal

6. Gesundheitsvorsichtsmaßnahmen für Besatzungen

6.1 Gesundheitsvorsichtsmaßnahmen für Besatzungen

Die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien für Besatzungsmitglieder, einschließlich:

(a) Alkohol und anderer berauschender Getränke,

(b) Narkotika,

(c) Drogen,

(d) Schlaftabletten,

(e) pharmazeutischer Präparate,

(f) Impfung,

(g) Tieftauchen,

(h) Blutspenden,

(i) vorbeugender Maßnahmen bezüglich der Mahlzeiten vor und während des Fluges,

(j) Schlafen und Ruhen,

(k) chirurgischer Eingriffe.

7. Beschränkung der Flugzeiten20

7.1 Beschränkung der Flug- und Dienstzeiten und Ruhe Vorschriften

Eine Darlegung der in Abschnitt Q enthaltenen Beschränkungen der Flugzeiten und Dienstzeiten sowie der Ruhevorschriften, soweit für den Betrieb zutreffend.

7.2 Überschreitungen der zulässigen Flugzeiten und Dienstzeiten und/oder Unterschreitung von Mindestruhezeiten

Bedingungen, unter denen Flugzeiten und Dienstzeiten überschritten oder Mindestruhezeiten unterschritten werden dürfen, und die Verfahren, die für die Meldung solcher Abweichungen angewandt werden.

8. Betriebliche Verfahren

8.1 Anweisungen für die Flugvorbereitung

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebes ist festzulegen:

8.1.1 Mindestflughöhen

Eine Beschreibung der Methode zur Bestimmung und Anwendung der Mindesthöhen, einschließlich:

(a) eines Verfahrens zur Festlegung der Mindestflughöhen/Mindestflugflächen für VFR-Flüge,

(b) eines Verfahrens zur Festlegung der Mindestflughöhen/Mindestflugflächen für IFR-Flüge.

8.1.2 Kriterien für die Feststellung der Benutzbarkeit von Flugplätzen

8.1.3 Methoden zur Bestimmung der Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen

Das Verfahren zur Festlegung der Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen eines Flugplatzes für IFR-Flüge in Übereinstimmung mit JAR-OPS 3 Abschnitt E. Es ist einzugehen auf Verfahren zur Bestimmung der Sicht und/oder der Pistensichtweite und zur Anwendbarkeit der von den Piloten beobachteten Sicht, der gemeldeten Sicht und der gemeldeten Pistensichtweite.

8.1.4 Betriebsmindestbedingungen für den Reiseflug für VFR-Flüge oder für VFR-Flugabschnitte eines Fluges und, wenn einmotorige Hubschrauber eingesetzt werden, Anweisungen für die Streckenauswahl im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Gelände, das eine sichere Notlandung erlaubt.

8.1.5 Darstellung und Anwendung von Betriebsmindestbedingungen für Flugplätze und für den Reiseflug

8.1.6 Interpretation von meteorologischen Informationen

Erläuterungen zur Entschlüsselung von MET-Vorhersagen und MET-Berichten, sofern diese für die jeweiligen Einsatzgebiete von Bedeutung sind, einschließlich der Interpretation von Kennbuchstaben (conditional expressions).

8.1.7 Bestimmung der mitzuführenden Mengen an Kraftstoff, Öl und Wasser/Methanol

Die Verfahren, nach denen die mitzuführenden Mengen an Kraftstoff, Öl und Wasser/Methanol bestimmt und im Fluge überwacht werden. Dieser Abschnitt muss auch die Anweisungen für die Messung und die Verteilung dieser mitgeführten Betriebsstoffe enthalten. Solche Anweisungen müssen alle Umstände berücksichtigen, deren Auftreten während des Fluges wahrscheinlich ist, einschließlich der Möglichkeit einer Umplanung während des Fluges und des Ausfalles eines oder mehrerer Triebwerke. Das Verfahren zur Führung der Aufzeichnungen über Kraftstoffe und Öl muss ebenfalls beschrieben werden.

8.1.8 Masse und Schwerpunktlage

Die allgemeinen Grundsätze über Masse und Schwerpunktlage, einschließlich:

(a) Begriffsbestimmungen,

(b) Methoden, Verfahren und Zuständigkeiten für die Erstellung von und die Zustimmung zu Masse- und Schwerpunktberechnungen,

(c) die Verfahren für die Benutzung von Standard- und/oder tatsächlichen Massewerten,

(d) die Methode für die Bestimmung der zu verwendenden Massewerte für Fluggäste, Gepäck und Fracht,

(e) die zu verwendenden Massewerte für Fluggäste und Gepäck für die verschiedenen Arten von Flügen und Hubschraubermuster,

(f) allgemeine Anweisungen und Angaben, die für die Verwendung der verschiedenen Arten von Unterlagen über Masse und Schwerpunktlage notwendig sind,

(g) Verfahren für kurzfristig auftretende Änderungen,

(h) Dichte von Kraftstoff, Öl und Wasser/Methanol,

(i) Grundsätze und Verfahren für die Sitzplatzverteilung,

(j) Standard-Beladungspläne.

8.1.9 ATS-Flugplan

Verfahren und Zuständigkeiten für das Erstellen und Einreichen des ATS-Flugplanes. Die zu berücksichtigenden Faktoren müssen auch die Mittel für die Einreichung von Einzel- sowie von Dauerflugplänen umfassen.

8.1.10 Flugdurchführungsplan

Verfahren und Zuständigkeiten für die Erstellung und die Annahme des Flugdurchführungsplanes. Die Verwendung des Flugdurchführungsplanes, einschließlich der verwendeten Muster der Flugdurchführungspläne, ist zu beschreiben.

8.1.11 Technisches Bordbuch des Luftfahrtunternehmers

Die Zuständigkeiten und die Verwendung des Technischen Bordbuches, einschließlich der verwendeten Muster, sind zu beschreiben.

8.1.12 Liste der mitzuführenden Dokumente, Formblätter und zusätzlichen Unterlagen

8.2 Anweisungen für die Bodenabfertigung

8.2.1 Verfahren für das Tanken

Eine Beschreibung des Verfahrens für das Tanken, einschließlich:

(a) Sicherheitsvorkehrungen während des Be- und Enttankens, auch bei sich drehenden Rotoren, laufenden Triebwerken und auch wenn eine APU in Betrieb ist,

(b) Be- und Enttanken während Fluggäste einsteigen, sich an Bord befinden oder aussteigen,

(c) Vorkehrungen gegen das Vermischen von Kraftstoffsorten.

8.2.2 Sicherheitsrelevante Verfahren für die Bodenabfertigung des Hubschraubers und der Fracht sowie für den Umgang mit Fluggästen

Eine Beschreibung der bei der Zuteilung der Sitzplätze, während des Ein- und Aussteigens der Fluggäste und während des Be- und Entladens des Hubschraubers anzuwendenden Verfahren. Weitere sicherheitsbezogene Verfahren für den Zeitraum, während sich der Hubschrauber auf der Abstellfläche befindet, sind ebenfalls anzugeben. Die Verfahren müssen sich erstrecken auf:

(a) Kinder/Kleinkinder, kranke Fluggäste und Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit,

(b) Beförderung von Personen, denen die Einreise verwehrt wurde, zwangsweise abgeschobenen Personen oder in Gewahrsam befindlichen Personen,

(c) zulässige Abmessungen und Massen für Handgepäck,

(d) Einladen von Gegenständen und deren Sicherung im Hubschrauber,

(e) spezielle Ladungen und Klassifizierung der Laderäume,

(f) Positionierung von Bodengeräten,

(g) Betätigen der Hubschraubertüren,

(h) Sicherheit auf dem Vorfeld, einschließlich Brandverhütung, Abgasstrahl- und Ansaugbereiche,

(i) Verfahren beim Anlassen der Triebwerke und während des Rollens auf dem Vorfeld und der Ankunft an der Abstellposition,

(j) Versorgung von Hubschraubern,

(k) Unterlagen und Formblätter für die Abfertigung von Hubschraubern,

(1) Mehrfachbelegung von Hubschraubersitzen.

8.2.3 Verfahren für die Zurückweisung von Fluggästen

Verfahren um sicherzustellen, dass Personen, die berauscht erscheinen oder die aufgrund ihres Verhaltens oder körperlicher Symptome offenbar unter dem Einfluss von Drogen stehen, das Betreten des Hubschraubers verwehrt wird, ausgenommen hiervon sind Patienten in ärztlicher Behandlung, die entsprechend betreut werden.

8.2.4 Enteisung und Vereisungsschutz am Boden

Eine Beschreibung der Grundsätze und Verfahren für die Enteisung und den Vereisungsschutz für Hubschrauber am Boden. Eine Beschreibung der Arten und der Auswirkungen von Vereisung und anderen Ablagerungen auf Hubschraubern im Stillstand, während des Rollens und während des Starts muss enthalten sein. Darüber hinaus sind die verwendeten Arten von Enteisungsflüssigkeiten, einschließlich folgender Angaben, zu beschreiben:

(a) Markenbezeichnung oder Handelsnamen,

(b) Eigenschaften,

(c) Auswirkungen auf die Flugleistung,

(d) die jeweilige Wirksamkeitsdauer,

(e) Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung.

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