zurück |
Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen
Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen
1 Allgemeines
1.1 Anwendung
1.1.1 Der Code gilt für alle Öltankschiffe mit Eigenantrieb mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen nach der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.1 des Teils A der Anlage B.
1.1.2 Der Code gilt für Besichtigungen des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme in Ladetanks, Pumpenräumen, Kofferdämmen, Rohrtunneln, Leerräumen innerhalb des Ladungsbereiches und in allen Ballasttanks.
1.1.3 Der Code enthält den Mindestumfang der Untersuchungen, Dickenmessungen und Tankprüfungen. Die Besichtigung ist zu erweitern, wenn erhebliche Korrosion und/oder Schäden an Bauteilen vorgefunden werden, und muss gegebenenfalls eine zusätzliche Nahbesichtigung mit einschließen.
1.1.4 Die Besichtigungen sind während der in Regel I/10 des Übereinkommens vorgeschriebenen Besichtigungen durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesem Code bestimmt ist.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Öltankschiff ist ein Schiff, das vorwiegend für die Beförderung von Öl als Massengut gebaut ist, und umfasst Schiffstypen wie beispielsweise Tank-Massengutschiffe (Erz/Öl-Schiffe usw.).
1.2.2 Ballasttank ist ein Tank, der vorwiegend für die Beförderung von Salzwasser-Ballast benutzt wird.
1.2.3 Kombinierter Lade-/Ballasttank, sofern im Code darauf verwiesen wird, ist ein Tank, der für die Beförderung von Ladung oder Ballastwasser als ein regelmäßiger Bestandteil des Betriebes des Schiffes verwendet wird und als ein Ballasttank behandelt wird. Ladetanks, in denen Wasserballast nur in Ausnahmefällen entsprechend Regel I/18.3 MARPOL befördert werden könnte, sind als Ladetanks zu behandeln.
1.2.4 Generelle Besichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher der allgemeine Zustand des Schiffskörpers festgestellt und der Umfang zusätzlicher Nahbesichtigungen festgelegt wird.
1.2.5 Nahbesichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher die Einzelheiten der Bauteile in unmittelbarer Sichtweite des Besichtigers sind, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.
1.2.6 Schiffsquerschnitt ist der Querschnitt des Schiffskörpers senkrecht zur Mittellinie des Schiffes und schließt alle in Längsrichtung verlaufenden Bauteile mit ein, wie die Beplattung, die Längsbalken und Längsträger des Decks, die Seiten, der Boden, der Innenboden und die Längsschotte. Bei Öltankschiffen in Querspantenbauweise umfasst ein Schiffsquerschnitt angrenzende Spanten und ihre Endbefestigungen im Bereich der Schiffsquerschnitte
1.2.7 Repräsentative Tanks sind solche Tanks, von denen angenommen wird, dass sie den Zustand anderer Tanks des gleichen Typs und ähnlicher Verwendung und mit den gleichen Korrosionsschutzsystemen wiedergeben. Bei der Auswahl repräsentativer Tanks sind bisherige Verwendung und Reparatur an Bord und erkennbare kritische Strukturbereiche und/oder verdächtige Bereiche zu berücksichtigen.
1.2.8 Verdächtige Bereiche sind Stellen, die eine erhebliche Korrosion aufweisen und/oder bei denen der Besichtiger erwartet, dass sie für schnellen Materialverlust anfällig sind.
1.2.9 Erhebliche Korrosion bezeichnet einen Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung einen Materialverlust von mehr als 75 % der zulässigen Toleranzen ergibt, aber innerhalb zulässiger Grenzen.
1.2.10 Ein Korrosionsschutzsystem wird im Allgemeinen als vollständige harte Schutzbeschichtung angesehen. Eine harte Schutzbeschichtung soll üblicherweise aus Epoxid oder einem gleichwertigen Werkstoff bestehen. Andere Beschichtungssysteme, die weder weiche noch halbharte Beschichtungen sind, können alternativ als zulässig angesehen werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen des Herstellers aufgebracht und instandgehalten werden.
1.2.11 Der Beschichtungszustand wird wie folgt definiert:
GUT | Zustand mit nur geringfügigen Roststellen; |
AUSREICHEND | Zustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT; |
SCHLECHT | Zustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen. |
1.2.12 Kritische Strukturbereiche sind Stellen, die von den Berechnungen her als überwachungsbedürftig eingestuft oder die auf Grund des bisherigen Betriebsverlaufs mit dem betreffenden Schiff oder gegebenenfalls mit ähnlichen Schiffen bzw. Schwesterschiffen als anfällig für Rissbildung, Beulung oder Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Schiffes beeinträchtigen würden, erkannt worden sind.
1.2.13 Ladungsbereich ist der Teil des Schiffes, der Ladetanks, Sloptanks und Lade-/Ballast-Pumpenräume, Kofferdämme, Ballasttanks und Leerräume, die an Ladetanks angrenzen, sowie auch Deckbereiche auf der ganzen Länge und Breite des Teils des Schiffes, der sich über den genannten Räumen befindet.
1.2.14 Zwischenbesichtigung ist eine Besichtigung, die entweder bei der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen durchgeführt wird.
1.2.15 Eine umgehende und vollständige Reparatur ist eine dauerhafte Reparatur, die während der Besichtigung zur Zufriedenheit des Besichtigers abgeschlossen wird, womit die Notwendigkeit für das Auferlegen irgendeiner zugehörigen Klassifizierungsbedingung oder Empfehlung aufgehoben wird.
1.2.16 Besondere Prüfung oder besonders geprüft (im Zusammenhang mit Nahbesichtigungen und Dickenmessungen) bedeutet, dass eine ausreichende Nahuntersuchung und Dickenmessungen vorgenommen werden, um den tatsächlichen Durchschnittszustand der Konstruktion unter der Beschichtung zu bestätigen.
1.2.17 Verwaltung bedeutet die Verwaltung oder die von der Verwaltung anerkannte Organisation.
1.3 Reparaturen
1.3.1 Jede Beschädigung im Zusammenhang mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus (einschließlich Beulung, Einkerbung, Abtrennung oder Bruch) oder ausgedehnte Bereiche mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus, welche sich auf die bauliche, wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit des Schiffes auswirken oder nach Auffassung der Verwaltung auswirken werden, sind umgehend und vollständig zu reparieren (siehe Absatz 1.2.15). Bereiche, die zu überprüfen sind, umfassen:
An Orten, wo ein angemessener Reparaturbetrieb nicht verfügbar ist, kann die Verwaltung dem Schiff gestatten, dass es seine Fahrt direkt zu einem Reparaturbetrieb fortsetzt. Dies kann ein Löschen der Ladung und/oder Notreparaturen für die beabsichtigte Reise erforderlich machen.
1.3.2 Wenn eine Besichtigung zur Feststellung von Korrosionsschäden oder Schäden an Bauteilen führt, von denen jeder nach Auffassung der Verwaltung die Eignung des Schiffes für einen fortgesetzten Betrieb beeinträchtigt, müssen außerdem Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden, bevor das Schiff wieder in Betrieb geht.
1.3.3 Wo die festgestellte Beschädigung an den in vorstehendem Absatz 1.3.1 genannten Bauteilen isoliert und von einer örtlich begrenzten Art ist, welche die Unversehrtheit der Schiffskonstruktion nicht beeinträchtigt (wie zum Beispiel ein kleines Loch in einem Querdeckstreifen), kann der Besichtiger in Betracht ziehen, eine angemessene vorläufige Reparatur zu genehmigen, um die wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit nach Bewertung der umliegenden Bauteile wieder herzustellen und eine damit verbundene Bedingung oder Empfehlung mit einer bestimmten Frist aufzuerlegen, um die dauerhafte Reparatur abzuschließen und die Gültigkeit der entsprechenden, gesetzlich festgelegten Zertifizierung beizubehalten.
1.4.1 Bei Öltankschiffen von 20 000 Tonnen und mehr Tragfähigkeit muss ab der Erneuerungsbesichtigung Nr. 3, bei Erneuerungs-und Zwischenbesichtigungen des Schiffskörpers, die Besichtigung des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme, für die dieser Code gilt, von mindestens zwei Besichtigern einer Verwaltung durchgeführt werden.
1.4.2 Dies erfordert, dass mindestens zwei Besichtiger zur gleichen Zeit an Bord anwesend sind, um die erforderliche Besichtigung vorzunehmen. Obwohl nicht jeder anwesende Besichtiger alle Komponenten der erforderlichen Besichtigung vornehmen muss, müssen sie sich untereinander absprechen und die generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen gemeinsam in dem Umfang durchführen, der für die Bestimmung des Zustandes der Schiffsbereiche, für die dieser Code gilt, erforderlich ist. Der Umfang dieser Besichtigungen muss für die Besichtiger ausreichend sein, um bei den Maßnahmen übereinzustimmen, die erforderlich sind, um die Besichtigung bezüglich Erneuerungen, Reparaturen und anderer Empfehlungen oder Bedingungen abzuschließen. Jeder Besichtiger hat den Besichtigungsbericht mit zu unterzeichnen oder sie haben ihre Zustimmung in gleichwertiger Weise anzugeben.
1.4.3 Die folgenden Besichtigungen können von einem einzelnen Besichtiger bestätigt werden:
1.5 Dickenmessungen und Nahbesichtigungen
Bei jeder Art von Besichtigung, d. h. Erneuerungsbesichtigungen, Zwischenbesichtigungen, jährliche Besichtigungen oder sonstige Besichtigungen, die den Umfang der vorhergehenden haben, müssen an Konstruktionen in den Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, Dickenmessungen, wenn nach Anlage 2 erforderlich, gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.
2 Erneuerungsbesichtigung
2.1 Allgemeines
2.1.1 Die Erneuerungsbesichtigung kann bei der vierten jährlichen Besichtigung beginnen und während des folgenden Jahres mit dem Ziel eines Abschlusses zum Zeitpunkt des fünften Jahrestages weitergeführt werden. Wenn mit der Erneuerungsbesichtigung vor der vierten jährlichen Besichtigung begonnen wird, muss die vollständige Besichtigung innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen sein, wenn eine derartige Tätigkeit der Erneuerungsbesichtigung anzurechnen ist.
2.1.2 Als Teil der Vorbereitung für die Erneuerungsbesichtigung ist das Besichtigungsprogramm vor der Erneuerungsbesichtigung zu erstellen. Die Dickenmessungen sind nicht vor der vierten jährlichen Besichtigung durchzuführen.
2.1.3 Zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung muss die Besichtigung Untersuchung, Erprobungen und Überprüfungen in ausreichendem Umfang umfassen, um sicherzustellen, dass sich der Schiffskörper und die zugehörigen Rohrleitungen entsprechend Absatz 2.1.5 in einem zufriedenstellenden Zustand befinden und für ihren vorgesehenen Einsatzzweck für die neue Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe in Abhängigkeit von angemessener Wartung bzw. Instandhaltung und sachgemäßem Betrieb sowie der Durchführung der periodischen Besichtigungen an den Fälligkeitsterminen einsatzbereit sind.
2.1.4 Alle Ladetanks, Ballasttanks einschließlich Doppelbodentanks, Pumpenräume, Rohrtunnel, Kofferdämme und Leerräume, die an Ladetanks angrenzen, sowie Decks und die Außenhaut sind zu untersuchen, und diese Untersuchung ist durch Dickenmessungen und Druckprüfungen entsprechend den Absätzen 2.5 und 2.6 zu ergänzen, um sicherzustellen, dass die bauliche Unversehrtheit wirksam bleibt. Die Untersuchung muss gründlich genug sein, um erhebliche Korrosion, wesentliche Verformung, Risse, Beschädigungen oder andere bauliche Zustandsverschlechterungen, die vorhanden sein können, festzustellen.
2.1.5 Ladeleitungen an Deck einschließlich Leitungen zum Tankwaschen mit Rohöl (COW) sowie Lade- und Ballastleitungen in den oben genannten Tanks und Räumen müssen untersucht und einer Funktionsprüfung unter Arbeitsdruck zur Zufriedenheit des anwesenden Besichtigers unterzogen werden, um sicherzustellen, dass Dichtheit und Zustand weiterhin zufriedenstellend bleiben. Besondere Beachtung ist den Ballastleitungen in Ladetanks und den Ladeleitungen in Ballasttanks und Leerräumen zu geben, und die Besichtiger sind in jedem Fall zu verständigen, wenn diese Rohrleitungen einschließlich Ventilen und Armaturen während der Dauer von Reparaturen geöffnet sind und von innen untersucht werden können.
2.1.6 Die gleichzeitige Anrechnung einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung für Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen ist nicht zulässig.
2.2 Besichtigung im Dock
2.2.1 Eine Besichtigung im Dock muss Teil einer Erneuerungsbesichtigung sein. Während der 5jährigen Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe müssen mindestens zwei Außenuntersuchungen des Schiffsbodens erfolgen. In allen Fällen darf der maximale Zeitabstand zwischen zwei Bodenuntersuchungen 36 Monate nicht überschreiten.
2.2.2 Bei Schiffen mit einem Alter von 15 Jahren oder darüber muss die Außenuntersuchung des Schiffsbodens mit dem Schiff im Dock erfolgen. Bei Schiffen mit einem Alter von weniger als 15 Jahren können alternative Außenuntersuchungen des Schiffsbodens, die nicht im Zusammenhang mit der Erneuerungsbesichtigung vorgenommen werden, am schwimmenden Schiff durchgeführt werden. Eine Untersuchung am schwimmenden Schiff darf nur durchgeführt werden, wenn die Bedingungen dafür zufriedenstellend sind und geeignete Ausrüstung sowie entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.
2.2.3 Wenn eine Besichtigung im Dock nicht in Verbindung mit der Erneuerungsbesichtigung abgeschlossen wird oder wenn der in Absatz 2.2.1 angegebene maximale Zeitabstand von 36 Monaten nicht eingehalten wird, wird die Gültigkeit des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe ausgesetzt, bis eine Besichtigung im Dock abgeschlossen ist.
2.2.4 Die generellen Besichtigungen und die Nahbesichtigungen sowie die Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Ladetanks und Ballasttanks sind in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften für Erneuerungsbesichtigungen durchzuführen, sofern nicht bereits durchgeführt.
Anmerkung:
Als untere Teile der Ladetanks und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.
2.3 Tank-Korrosionsschutzsystem
Soweit vorhanden, ist das Korrosionsschutzsystem in Ladetanks auf seinen Zustand hin zu untersuchen. Ein Ballasttank ist in jährlichen Abständen zu untersuchen, wenn:
Dickenmessungen müssen durchgeführt werden, wenn es vom Besichtiger für notwendig gehalten wird.
2.4 Umfang der generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen
2.4.1 Bei der Erneuerungsbesichtigung ist eine generelle Besichtigung aller Tanks und Räume durchzuführen. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden.
2.4.2 Die Mindestanforderungen für Nahbesichtigungen bei einer Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 1 angegeben.
2.4.3 Der Besichtiger kann den Umfang der Nahbesichtigung erweitern, wenn dies unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der besichtigten Tanks, des Zustandes des Korrosionsschutzsystems und auch in den folgenden Fällen als notwendig erscheint:
2.4.4 Bei Bereichen in Tanks, in denen sich die harte Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.11 befindet, kann der Umfang der Nahbesichtigungen entsprechend Anlage Anlage 1 von der Verwaltung besonders geprüft werden.
2.5 Umfang der Dickenmessungen
2.5.1 Die Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 2 vorgegeben.
2.5.2 Anforderungen zum Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion sind in Anlage 4 vorgegeben und können gegebenenfalls in dem nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebenen Besichtigungsprogramm zusätzlich festgelegt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden.
2.5.3 Außerdem kann der Besichtiger die Dickenmessungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.
2.5.4 Für Bereiche in Tanks, in denen sich die harte Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.11 befindet, kann der Umfang der Dickenmessungen entsprechend der Anlage 2 durch die Verwaltung besonders geprüft werden.
2.5.5 Die Messquerschnitte sind danach auszuwählen, wo die stärksten Abrostungen vermutlich auftreten oder wo diese durch Messungen an der Deckbeplattung bereits festgestellt wurden.
2.5.6 In Fällen, in denen zwei oder drei Querschnitte gemessen werden, muss mindestens einer davon einen Ballasttank im Bereich von 0,5 L mittschiffs enthalten. Im Fall von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 Meter und mehr (entsprechend der Begriffsbestimmung im gültigen Internationalen Freibord-Übereinkommen) und mit einem Alter von mehr als 10 Jahren ist das Auswahlverfahren von Dickenmessungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers, wie nach Absatz 8.1.2 vorgeschrieben, in Anlage 12 angegeben.
2.6 Umfang der Tank-Druckprüfungen
2.6.1 Die Mindestanforderungen für Ballasttank-Druckprüfungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Absatz 2.6.3 und Anlage 3 angegeben.
Die Mindestanforderungen für Ladetank-Druckprüfungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Absatz 2.6.4 und Anlage 3 angegeben.
Ladetank-Druckprüfungen, die von der Besatzung des Schiffes unter Leitung des Kapitäns durchgeführt werden, können vom Besichtiger unter der Voraussetzung anerkannt werden, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
2.6.2 Der Besichtiger kann die Tank-Druckprüfungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.
2.6.3 Die Begrenzungen von Ballasttanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zur Oberkante der Luftrohre zu prüfen.
2.6.4 Die Begrenzungen von Ladetanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zum höchsten Punkt, bis zu dem die Flüssigkeit unter Betriebsbedingungen ansteigt, zu prüfen.
3 Jährliche Besichtigung
3.1 Allgemeines
Jährliche Besichtigungen müssen innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Jahresdatum vom Datum der ersten Besichtigung oder vom für die letzte Erneuerungsbesichtigung erteilten Datum abgehalten werden. Die jährliche Besichtigung muss, soweit wie praktisch durchführbar, aus einer Untersuchung zum Zweck der Sicherstellung, dass der Schiffskörper und die Rohrleitungen in einem zufriedenstellenden Zustand gehalten werden, bestehen und muss den bisherigen Betriebsverlauf, den Zustand und den Umfang des Korrosionsschutzsystems von Ballasttanks und Bereichen, die im Aktenordner für die Besichtigungsberichte aufgeführt sind, berücksichtigen.
3.2 Untersuchung des Schiffskörpers
3.2.1 Eine Untersuchung der Beplattung des Schiffskörpers und seiner Verschlussvorrichtungen dort durchzuführen, wo sie sichtbar sind.
3.2.2 Eine Untersuchung wasserdichter Durchführungen ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.3 Untersuchung der Wetterdecks
3.3.1 Eine Untersuchung der Ladetank-Einstiegsöffnungen einschließlich Dichtungen, Abdeckungen, Sülle und Flammensiebe ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.3.2 Eine Untersuchung der Über-/Unterdruckventile und Flammensiebe der Ladetanks ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.3.3 Eine Untersuchung der Flammensiebe in den Be-und Entlüftungen aller Bunkertanks ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.3.4 Eine Untersuchung der Lade-, Rohölwasch-, Bunker- und Lüftungs-Leitungssysteme einschließlich Lüfter-Pfosten und -Köpfe ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.4 Untersuchung der Ladepumpenräume und Rohrtunnel, sofern eingebaut
3.4.1 Eine Untersuchung aller Pumpenraum-Schotte auf Anzeichen von Öl-Leckagen oder Rissen/Brüchen und insbesondere der Dichtungseinrichtungen aller Pumpenraum-Schottdurchführungen ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.4.2 Eine Untersuchung des Zustandes aller Rohrleitungssysteme und Rohrtunnel ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.
3.5 Untersuchung von Ballasttanks
3.5.1 Eine Untersuchung von Ballasttanks ist durchzuführen, wenn sie als Folge der Ergebnisse der Erneuerungsbesichtigung und der Zwischenbesichtigung erforderlich ist. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, oder wenn großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden.
3.5.2 Wenn eine erhebliche Korrosion entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.9 vorhanden ist, muss der Umfang der Dickenmessungen entsprechend den Anforderungen der Anlage 4 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden.
4 Zwischenbesichtigung
4.1 Allgemeines
4.1.1 Bauteile, die zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung zu prüfen sind, können entweder während der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen besichtigt werden.
4.1.2 Der Besichtigungsumfang von Lade- und Ballasttanks ist vom Alter des Schiffes abhängig und ist in den Abschnitten 4.2, 4.3 und 4.4 festgelegt.
4.1.3 Bei Wetterdecks ist, soweit praktisch durchführbar, eine Untersuchung der Lade-, Rohölwasch-, Bunker-, Ballast-, Dampf- und Lüftungs-Leitungssysteme sowie Lüfter-Pfosten und -Köpfe durchzuführen. Wenn nach der Untersuchung hinsichtlich des Zustandes der Rohrleitungen Zweifel bestehen, können Druckprüfungen, Dickenmessungen oder beides an den Rohrleitungen erforderlich sein.
4.1.4 Die gleichzeitige Anrechnung von Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen zu einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung ist nicht zulässig.
4.2 Öltankschiffe mit einem Alter von 5 bis 10 Jahren
4.2.1 Es müssen alle Ballasttanks untersucht werden. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, müssen Dickenmessungen und Druckprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die bauliche Unversehrtheit wirksam bleibt.
4.2.2 Ein Ballasttank ist in aufeinander folgenden jährlichen Abständen zu untersuchen, wenn:
4.2.3 Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen müssen verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, einer generellen Besichtigung und einer Nahbesichtigung unterzogen werden.
4.3 Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 10 bis 15 Jahren
4.3.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine Druckprüfung der Lade- und Ballasttanks und die Anforderungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers entsprechend Absatz 8.1.2 sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht von der Verwaltung als notwendig angesehen.
4.3.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung zum Abschluss zu bringen anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1.
4.3.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann anstelle der Anforderungen des Abschnitts 2.2 eine Unterwasser-Besichtigung in Betracht gezogen werden.
4.4 Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 15 Jahren
4.4.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine Druckprüfung der Lade- und Ballasttanks und die Anforderungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers entsprechend Absatz 8.1.2 sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht von der Verwaltung als notwendig angesehen.
4.4.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung zum Abschluss zu bringen anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1.
4.4.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 muss ein Teil der Zwischenbesichtigung eine Besichtigung im Dock sein. Wenn nicht bereits ausgeführt, sind die generellen Besichtigungen und die Nahbesichtigungen sowie die Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Ladetanks und der Wasserballasttanks in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Anforderungen für Zwischenbesichtigungen durchzuführen.
Anmerkung:
Als untere Teile der Ladetanks und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.
5 Vorbereitungen für eine Besichtigung
5.1 Besichtigungsprogramm
5.1.1 Der Eigner hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein spezielles Besichtigungsprogramm vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung und für ein Öltankschiff, mit einem Alter von mehr als 10 Jahren, mit Ausnahme eines Doppelhüllen-Öltankschiffes, vor der Zwischenbesichtigung auszuarbeiten. Das Besichtigungsprogramm muss in schriftlicher Form auf der Grundlage der Angaben in Anlage 6A abgefasst sein. Die Besichtigung darf nicht beginnen, bis dem Besichtigungsprogramm zugestimmt worden ist.
5.1.1.1 Vor der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms muss der Fragebogen für die Planung der Besichtigung auf der Grundlage der in der Anlage 6B aufgeführten Angaben durch den Eigner ausgefüllt werden und der Verwaltung übermittelt werden.
5.1.1.2 Das Besichtigungsprogramm bei einer Zwischenbesichtigung kann aus dem Besichtigungsprogramm der vorhergehenden Erneuerungsbesichtigung, ergänzt durch den Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) dieser Erneuerungsbesichtigung und späteren relevanten Besichtigungsberichten, bestehen.
5.1.1.3 Das Besichtigungsprogramm ist unter Berücksichtigung von jeglichen Änderungen der Besichtigungsanforderungen, die eingeführt worden sind, nachdem die letzte Erneuerungsbesichtigung durchgeführt wurde, auszuarbeiten.
5.1.2 Bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms ist die folgende Dokumentation zusammenzustellen und hinsichtlich der Auswahl der zu untersuchenden Tanks, Bereiche und Bauteile heranzuziehen:
5.1.3 Das vorgelegte Besichtigungsprogramm muss mindestens die Vorgaben des Absatzes 2.6 für Tankprüfungen und der Anlagen 1, 2 und 3 für Nahbesichtigung, Dickenmessungen und Tankprüfungen entsprechend erfassen und einhalten, und es muss sachdienliche Angaben mindestens in folgendem Umfang enthalten:
5.1.4 Die Verwaltung hat den Eigner über den höchstzulässigen Grad der Bauteilschwächung durch Korrosion für das betreffende Schiff in Kenntnis zu setzen.
5.1.5 Es soll auch Gebrauch gemacht werden von den in Anlage 11 enthaltenen Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen für Tankschiffe.
Diese Richtlinien sind ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen der Verwaltung angewendet werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und zweckdienlich erachtet wird.
Diese Richtlinien dürfen nicht angewendet werden, um die Anforderungen der Anlagen 1, 2 und 3 sowie des Absatzes 2.6 zu verringern, die in allen Fällen mindestens einzuhalten sind.
5.2 Bedingungen für die Besichtigung
5.2.1 Der Eigner muss die notwendigen Einrichtungen für eine sichere Ausführung der Besichtigung zur Verfügung stellen *.
5.2.1.1 Um den anwesenden Besichtigern die Durchführung der Besichtigung zu ermöglichen, sind zwischen dem Eigner und der Verwaltung auf der Grundlage der von der Organisation entwickelten Empfehlungen + Vorkehrungen für einen geeigneten und sicheren Zugang zu vereinbaren.
5.2.1.2 Einzelheiten der Zugangsmöglichkeiten sind im Fragebogen für die Planung der Besichtigung anzugeben.
5.2.1.3 In den Fällen, in denen die Vorkehrungen für die Sicherheit und den erforderlichen Zugang durch die anwesenden Besichtiger nicht als ausreichend angesehen werden, darf die Besichtigung der betreffenden Räume nicht fortgesetzt werden.
5.2.2 Tanks und Räume müssen für einen Zugang sicher sein. Tanks und Räume müssen gasfrei und richtig belüftet sein. Vor dem Begehen eines Tanks, eines leeren oder geschlossenen Raumes muss bestätigt sein, dass die Atmosphäre im Tank/Raum frei von gefährlichem Gas ist und ausreichend Sauerstoff enthält.
5.2.3 Bei der Vorbereitung für Besichtigung und Dickenmessungen und um eine vollständige Untersuchung zu ermöglichen, müssen alle Räume gereinigt werden, einschließlich des Entfernens aller losen angesammelten Rostablagerungen von den Oberflächen. Die Räume müssen ausreichend sauber und frei von Wasser, Rostablagerungen, Schmutz, Ölrückständen usw. sein, um Korrosion, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige bauliche Zustandsverschlechterungen sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen. Diejenigen Bereiche der Bauteile, deren Erneuerung durch den Eigner bereits beschlossen worden ist, brauchen jedoch nur in dem Umfang gereinigt und entrostet zu werden, wie er zur Bestimmung der Grenzen der zu erneuernden Bereiche erforderlich ist.
5.2.4 Es muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein, um Korrosion, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige bauliche Zustandsverschlechterungen sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen.
5.2.5 Dort, wo weiche oder halbharte Beschichtungen aufgebracht worden sind, muss für den Besichtiger ein sicherer Zugang vorhanden sein, um die Wirksamkeit der Beschichtung zu überprüfen und um eine Begutachtung des Zustandes der inneren Bauteile abzugeben, die ein stellenweises Entfernen der Beschichtung einschließen kann. Wenn ein sicherer Zugang nicht bereitgestellt werden kann, muss die weiche oder halbharte Beschichtung entfernt werden.
5.2.6 Der Besichtiger muss bzw. die Besichtiger müssen immer von mindestens einer vom Eigner beauftragten verantwortlichen Person begleitet werden, die mit der Untersuchung von Tanks und geschlossenen Räumen Erfahrung hat.
5.3.1 Für generelle Besichtigungen müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um dem Besichtiger zu ermöglichen, die Bauteile auf sichere und praktische Art und Weise zu untersuchen.
5.3.2 Für Nahbesichtigungen müssen im Einverständnis mit dem Besichtiger eines oder mehrere der folgenden Hilfsmittel für den Zugang zur Verfügung stehen:
5.4 Ausrüstung für eine Besichtigung
5.4.1 Dickenmessungen sind normalerweise mit Ultraschall-Prüfgeräten durchzuführen. Die Genauigkeit der Prüfgeräte ist dem Besichtiger erforderlichenfalls nachzuweisen.
5.4.2 Eines oder mehrere der folgenden Verfahren ist für die Ermittlung von Rissen, falls es vom Besichtiger als notwendig angesehen wird, erforderlich:
5.4.3 Während der Besichtigung müssen Explosimeter, Sauerstoffmessgerät, Atemschutzgerät, Rettungsleinen, Absturzsicherungen mit Seil und Haken sowie Warnpfeifen zusammen mit Anleitungen und Unterweisungen für ihren Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. Eine Sicherheitscheckliste muss vorhanden sein.
5.4.4 Für die sichere und gründliche Durchführung der Besichtigung muss eine angemessene und sichere Beleuchtung vorhanden sein.
5.4.5 Während der Besichtigung muss eine zweckentsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und getragen werden (z.B. Sicherheitshelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, usw.).
5.5 Rettungs- und Notfallausrüstung
Wenn Atemschutzgeräte und/oder andere Ausrüstung als "Rettungs- und Notfallausrüstung" verwendet werden, dann muss die Ausrüstung für die Beschaffenheit des Raumes, der besichtigt wird, geeignet sein.
5.6 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz
5.6.1 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz können zugelassen werden, vorausgesetzt, der Besichtiger erhält bzw. die Besichtiger erhalten seitens der Besatzung die erforderliche Unterstützung. Die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Vorgehensweisen für die Durchführung der Besichtigung müssen den Abschnitten 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 entsprechen.
5.6.2 Zwischen der Besichtigungsgruppe im Tank und dem verantwortlichen Offizier an Deck muss ein Kommunikationssystem eingerichtet sein. Dieses System muss auch die verantwortliche Person für die Bedienung der Ballastpumpe einbinden, wenn Boote oder Flöße eingesetzt werden.
5.6.3 Besichtigungen von Tanks mit Booten oder Flößen dürfen nur mit der Zustimmung des Besichtigers durchgeführt werden, der die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Wettervorhersage und Verhalten des Schiffes unter den vorhersehbaren Verhältnissen und unter der Voraussetzung, dass der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 Meter nicht übersteigt, zu berücksichtigen hat.
5.6.4 Wenn Flöße oder Boote für Nahbesichtigungen eingesetzt werden, müssen die folgenden Bedingungen befolgt werden:
5.6.5 Lediglich Flöße oder Boote können für eine Untersuchung der Bereiche unter Deck von Tanks oder Räumen zugelassen werden, wenn die Höhe der Rahmen 1,5 Meter oder weniger beträgt.
5.6.6 Wenn die Höhe der Rahmen mehr als 1,5 Meter beträgt, dürfen lediglich Flöße oder Boote und nur dann zugelassen werden:
Wenn keine der vorstehenden Bedingungen zutrifft, dann müssen für die Besichtigung der Unterdeck-Bereiche Laufstege oder gleichwertige Hilfsvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
5.6.7 Der ausschließliche Einsatz von Flößen oder Booten nach den Absätzen 5.6.5 und 5.6.6 schließt den Einsatz von Booten oder Flößen zum Hin- und Herbewegen in einem Tank während einer Besichtigung nicht aus.
5.7 Besprechung für die Besichtigungsplanung
5.7.1 Eine sachgemäße Vorbereitung und die enge Zusammenarbeit zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern und den Vertretern des Eigners an Bord vor und während der Besichtigung sind ein wesentlicher Teil bei der sicheren und gründlichen Durchführung der Besichtigung. Während der Besichtigung an Bord sind regelmäßig Sicherheitsbesprechungen abzuhalten.
5.7.2 Vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung oder der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung für die Besichtigungsplanung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem diensttuenden Vertreter des Eigners, dem Vertreter des Dickenmessungs-Unternehmens, sofern beteiligt, und dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter abgehalten werden zwecks Überprüfung, dass alle Einrichtungen vorhanden sind, die im Besichtigungsprogramm vorgesehen sind, damit die sichere und gründliche Durchführung der auszuführenden Besichtigungsarbeit sichergestellt ist (siehe auch Absatz 7.1.2).
5.7.3 Das Folgende ist eine Beispielliste von Punkten, die in der Besprechung anzusprechen sind:
Besichtigern, der ausführenden Person bzw. den ausführenden Personen des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners hinsichtlich festgestellter Fundstellen.
6 Dokumentation an Bord
6.1 Allgemeines
6.1.1 Der Eigner hat die in den Abschnitten 6.2 und 6.3 aufgeführte Dokumentation, die für den Besichtiger jederzeit verfügbar sein muss, zu beschaffen, an Bord des Schiffes zu geben und dort verwahren zu lassen. Der Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper), auf den in Abschnitt 6.2 verwiesen wird, muss eine englische Übersetzung enthalten.
6.1.2 Die Dokumentation muss über die Lebensdauer des Schiffes an Bord aufbewahrt werden.
6.1.3 Bei Öltankschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings - PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, hat der Eigner die Aktualisierung der Technischen Akte Beschichtung (Coating Technical File -CTF) während der Lebensdauer des Schiffes zu veranlassen, immer wenn eine Wartung, Reparatur oder Wiederbeschichtungs-Maßnahme dieser Beschichtungen stattgefunden hat. Die dokumentierten Verfahren für die Aktualisierung der Technischen Akte Beschichtung müssen im System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein.
6.2 Aktenordner für die Besichtigungsberichte
6.2.1 Ein Aktenordner mit den Besichtigungsberichten ist ein Bestandteil der Dokumentation an Bord und muss bestehen aus:
6.2.2 Eine Ausführung des Aktenorders mit den Besichtigungsberichten muss auch in den Geschäftsräumen des Eigners und in der Dienststelle der Verwaltung zur Verfügung stehen.
6.3 Ergänzende Unterlagen
6.3.1 Die folgende zusätzliche Dokumentation muss an Bord verfügbar sein:
6.3.2 Bei Öltankschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings - PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, muss die Technische Akte Beschichtung (CTF) an Bord verfügbar sein.
6.4 Überprüfung der Dokumentation an Bord
6.4.1 Vor Beginn der Besichtigung hat der Besichtiger die Vollständigkeit der Dokumentation an Bord und ihren Inhalt als Grundlage für die Besichtigung zu überprüfen.
6.4.2 Bei Öltankschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings - PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass alle Wartungen, Reparaturen oder Wiederbeschichtungs-Maßnahmen dieser Beschichtungen in der Technischen Akte Beschichtung (CTF) dokumentiert sind.
7 Verfahren für die Dickenmessungen
7.1 Allgemeines
7.1.1 Die erforderlichen Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden, durch einen Besichtiger der Verwaltung bestätigt werden. Der Besichtiger muss sich in dem für die Überwachung des Arbeitsvorganges notwendigen Umfang an Bord befinden.
7.1.2 Das Dickenmessungs-Unternehmen muss Teilnehmer der Besprechung für die Besichtigungsplanung sein, die vor Beginn der Besichtigung abzuhalten ist.
7.1.3 Die Dickenmessungen von Bauteilen in Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.
7.1.4 In allen Fällen muss der Umfang der Dickenmessungen ausreichend sein, um den tatsächlichen Durchschnittszustand darzustellen.
7.1.5 Verfahrensanweisungen für Dickenmessungen sind in Anlage 13 aufgeführt.
7.2 Zertifizierung des Dickenmessungs-Unternehmens
Die Dickenmessungen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, das von der Verwaltung entsprechend den in Anlage 7 aufgeführten Grundsätzen zertifiziert ist.
7.3 Berichte
7.3.1 Ein Bericht über die Dickenmessungen ist anzufertigen und bei der Verwaltung einzureichen.
Der Bericht muss die Bereiche der Messungen, die gemessenen Dicken sowie die entsprechenden ursprünglichen Dicken angeben.
Ferner muss der Bericht das Datum, an dem die Messungen durchgeführt wurden, den Typ des Messgerätes und die Namen der Personen und ihre Qualifikationen angeben; der Bericht muss vom Messtechniker unterzeichnet sein.
Der Bericht über die Dickenmessungen soll die Prinzipien befolgen, wie sie in den Empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen in Anlage 10 angegeben sind.
7.3.2 Der Besichtiger hat den Bericht über die endgültigen Dickenmessungen zu überprüfen und auf dem Deckblatt gegenzuzeichnen.
8 Berichte und Auswertung der Besichtigung
8.1 Auswertung des Besichtigungsberichtes
8.1.1 Die Daten und Informationen über den baulichen Zustand des Schiffes, die während der Besichtigung gesammelt werden, müssen auf Akzeptierbarkeit und Aufrechterhaltung der baulichen Unversehrtheit des Schiffes hin beurteilt werden.
8.1.2 Im Fall von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 Meter und mehr (entsprechend der Begriffsbestimmung im gültigen Internationalen Freibord-Übereinkommen) ist die Längsfestigkeit des Schiffes unter Verwendung der gemessenen, erneuerten und verstärkten Dicken der Bauteile, soweit zutreffend, während der durchgeführten Erneuerungsbesichtigung der Sicherheitskonstruktion, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat, entsprechend den in Anlage 12 festgelegten Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers für Öltankschiffe zu bewerten.
8.1.3 Die Analyse der Daten muss von der Verwaltung durchgeführt und bestätigt werden, und die Schlussfolgerungen aus der Analyse müssen einen Teil des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) bilden.
8.1.4 Das Endergebnis der nach Absatz 8.1.2 vorgeschriebenen Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffes nach der Erneuerung von oder Verstärkungsarbeiten an Bauteilen, wenn sie als ein Ergebnis der Erstbewertung durchgeführt wurden, ist als ein Bestandteil des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) zu erfassen.
8.2 Berichte
8.2.1 Die Grundsätze für Besichtigungsberichte sind in Anlage 8 angegeben.
8.2.2 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungs-Standorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teil der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste der untersuchten und/oder geprüften Objekte (Druckprüfungen, Dickenmessungen usw.) und eine Angabe darüber, ob das Objekt für gut befunden worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger bzw. den nächsten anwesenden Besichtigern vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden.
8.2.3 Ein Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) von der Besichtigung und die Ergebnisse ist für den Eigner entsprechend Anlage 9 auszustellen und an Bord des Schiffes zu geben, um für zukünftige Besichtigungen als Bezugsgrundlage zu dienen. Der Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) muss von der Verwaltung bestätigt werden.
Mindestanforderungen für eine Nahbesichtigung bei Erneuerungsbesichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen | Anlage 1 |
Alter ≤ 5 Jahre | 5 < Alter ≤ 10 Jahre | 10 < Alter ≤ 15 Jahre | Alter > 15 Jahre |
Erneuerungsbesichtigung Nr. 1 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 2 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 3 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 4 und folgende |
(A) Ein Querrahmen-Ring - in einem Seiten-Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Seiten- Ladetank, der vorwiegend für Wasserballast benutzt wird
(B) Ein Deck-Querrahmen - in einem Ladetank (D) Ein Querschott - in einem Ballasttank (D) Ein Querschott - in einem Seiten-Ladetank (D) Ein Querschott - in einem Mittel-Ladetank | (A) Alle Querrahmen-Ringe - in einem Seiten-Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Seiten- Ladetank, der vorwiegend für Wasserballast benutzt wird
(B) Ein Deck-Querrahmen - in jedem verbleibenden Ballasttank, sofern vorhanden (B) Ein Deck-Querrahmen - in einem Seiten-Ladetank (B) Ein Deck-Querrahmen - in zwei Mittel-Ladetanks (C) Beide Querschotte - in einem Seiten-Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Seiten- Ladetank, der überwiegend für Wasserballast benutzt wird (D) Ein Querschott - in jedem verbleibenden Ballasttank (D) Ein Querschott - in einem Seiten-Ladetank (D) Ein Querschott - in zwei Mittel-Ladetanks | (A) Alle Querrahmen-Ringe - in allen Ballasttanks
(A) Alle Querrahmen-Ringe - in einem Seiten-Ladetank (A) Mindestens 30 % aller Querrahmen-Ringe in jedem verbleibenden Seiten-Ladetank (siehe Anmerkung 1) (C) Alle Querschotte - in allen Ladetanks und Ballasttanks (E) Mindestens 30 % der Deck- und Boden-Querrahmen einschließlich angrenzender Bauteile in jedem Mittel-Ladetank (siehe Anmerkung 1) (F) Wie es von der Verwaltung für notwendig gehaltenen wird | Wie in Erneuerungsbesichtigung Nr. 3
Zusätzliche Querrahmen einbezogen, wie es von der Verwaltung für notwendig angesehen wird |
Anmerkung 1:
Die 30 % sind auf die nächste ganze Zahl aufzurunden.
(A), (B), (C), (D), (E) und (F) sind Bereiche, die Nahbesichtigungen und Dickenmessungen zu unterziehen sind (siehe Anhang 3 der Anlage 10).
(A) Vollständiger Querrahmen-Ring einschließlich angrenzender Bauteile.(B) Deck-Querrahmen einschließlich angrenzender Deck-Bauteile.
(C) Querschott vollständig - einschließlich Träger-System und angrenzender Bauteile.
(D) Querschott unterer Teil - einschließlich Träger-System und angrenzender Bauteile.
(E) Deck- und Boden-Querrahmen einschließlich angrenzender Bauteile.
(F) Zusätzlicher vollständiger Querrahmen-Ring.
Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei Erneuerungsbesichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen | Anlage 2 |
Alter ≤ 5 Jahre | 5 < Alter ≤ 10 Jahre | 10 < Alter ≤ 15 Jahre | Alter > 15 Jahre |
Erneuerungsbesichtigung Nr. 1 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 2 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 3 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 4 und folgende |
1 Ein Querschnitt der Deckbeplattung über die volle Schiffsbreite innerhalb des Ladungsbereiches (im Bereich eines Ballasttanks, sofern vorhanden, oder eines Ladetanks, der vorwiegend für Wasserballast verwendet wird)
2 Dickenmessungen an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung 3 Verdächtige Bereiche | 1 Innerhalb des Ladungsbereiches:
2 Dickenmessungen an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung 3 Verdächtige Bereiche | 1 Innerhalb des Ladungsbereiches:
2 Dickenmessungen an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung 3 Verdächtige Bereiche | 1 Innerhalb des Ladungsbereiches:
2 Dickenmessungen an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung 3 Verdächtige Bereiche |
Mindestanforderungen für Tankprüfungen bei Erneuerungsbesichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen | Anlage 3 |
Alter des Schiffes (in Jahren zum Zeitpunkt des Fälligkeitsdatums der Erneuerungsbesichtigung) | |
Alter ≤ 5 Jahre | Alter > 5 Jahre |
Erneuerungsbesichtigung Nr. 1 | Erneuerungsbesichtigung Nr. 2 und folgende |
1 Alle Begrenzungen von Ballasttanks
2 Begrenzungen von Ladetanks, die an Ballasttanks, Leerräume, Rohrtunnel, Brennstofftanks, Pumpenräume oder Kofferdämme angrenzen | 1 Alle Begrenzungen von Ballasttanks
2 Alle Schotte von Ladetanks |
Anforderungen für den Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion bei Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen | Anlage 4 |
Erneuerungsbesichtigung im Ladungsbereich
Konstruktion des Bodens
Bauteil | Umfang der Messungen | Anordnung der Messstellen |
Beplattung des Bodens | Mindestens drei Felder quer durch den Tank einschließlich des hinteren Feldes. Messungen um alle Saugglockenöffnungen herum und darunter | Fünf-Punkt-Anordnung für jedes Plattenfeld zwischen Längsspanten und Rahmen |
Längsspanten des Bodens | Mindestens drei Längsspanten in jedem Feld, in dem die Bodenbeplattung gemessen wird | Drei Messstellen in Reihe quer über den Gurt/Flansch und drei Messstellen auf dem senkrechten Steg |
Bodenträger und Kniebleche | An den vorderen und hinteren Knieblechausläufen des Querschotts und in der Mitte der Tanks | Auf senkrechter Linie von einzelnen Messstellen auf dem Steg mit je einer Messstelle zwischen den Steifen des Plattenfeldes oder mindestens drei Messstellen. Zwei Messstellen quer über den Gurt/Flansch. Fünf-Punkt-Anordnung auf den Träger/Schott-Knieblechen |
Querrahmen des Bodens | Drei Querrahmen in Feldern, in denen die Bodenbeplattung gemessen wird, mit Messungen an beiden Enden und in der Mitte | Fünf-Punkt-Anordnung über 2 m2 der Fläche. Einzelmessungen auf dem Gurt/Flansch |
Plattenfeld-Versteifung | Wo zutreffend | Einzelmessungen |
Decksverbände
Bauteil | Umfang der Messungen | Anordnung der Messstellen |
Deckbeplattung | Zwei Streifen über dem Tank | Mindestens drei Messungen je Platte und je Streifen |
Deck-Längsbalken | Mindestens drei Längsbalken in jedem von zwei Feldern | Drei Messstellen in Reihe senkrecht auf den Stegen und zwei Messstellen auf dem Gurt/Flansch (sofern eingebaut) |
Deckträger und Kniebleche | Knieblech-Ausläufe am vorderen und hinteren Querschott und in der Mitte der Tanks | Senkrechte Linie von Einzelmessungen auf der Rahmenbeplattung mit einer Messstelle zwischen jeder Feld-Versteifung oder mindestens drei Messstellen. Zwei Messstellen quer über den Gurt/Flansch Fünf-Punkt-Anordnung auf den Träger/ Schott-Knieblechen |
Deck-Querrahmen | Mindestens zwei Rahmen mit Messungen in der Feldmitte und an beiden Enden | Fünf-Punkt-Anordnung über 2 m2 der Fläche. Einzelmessungen auf dem Gurt/Flansch |
Plattenfeld-Versteifung | Wo zutreffend | Einzelmessungen |
Außenhaut und Längsschotte
Bauteil | Umfang der Messungen | Anordnung der Messstellen |
Deckgänge und Bodengänge sowie Gänge im Bereich von Stringer-Plattformen | Beplattung zwischen jedem Paar Längssteifen in mindestens drei Feldern | Einzelmessung |
Alle anderen Gänge | Beplattung zwischen jedem dritten Paar von Längssteifen in den gleichen drei Feldern | Einzelmessung |
Längssteifen unter Deck und auf Bodengängen | Jede Längssteife in den gleichen drei Feldern | Drei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Gurt/Flansch |
Alle anderen Längssteifen | Jede dritte Längssteife in den gleichen drei Feldern | Drei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Gurt/Flansch |
Kniebleche der Längssteifen | Mindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des Tanks in den gleichen drei Feldern | Fünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs |
Rahmenspanten und Kopplungsanker | Drei Stege mit mindestens drei Stellen auf jedem Steg einschließlich im Bereich der Kopplungsanker-Anschlüsse | Fünf-Punkt-Anordnung über etwa 2 m2 der Fläche (der Stege) sowie Einzelmessungen auf den Gurten/Flanschen der Rahmenspanten und Kopplungsanker |
Querschotte und Schlagschotte
Bauteil | Umfang der Messungen | Anordnung der Messstellen |
Deckgänge und Bodengänge sowie Gänge im Bereich von Stringer-Plattformen | Beplattung zwischen einem Paar von Steifen an drei Stellen - bei etwa 1/4 , 1/2 und 3/4 der Tankbreite | Fünf-Punkt-Anordnung zwischen den Steifen über 1 m Länge |
Alle anderen Gänge | Beplattung zwischen einem Paar von Steifen an mittlerer Stelle | Einzelmessung |
Gänge von gesickten Schotten | Beplattung bei jedem Wechsel der Abmessung in der Mitte des Feldes und am Gurt/Flansch der hergestellten Verbindung | Fünf-Punkt-Anordnung über etwa 1 m2 der Beplattung |
Steifen | Mindestens drei typische Steifen | Für den Steg fünf-Punkt-Anordnung über die Spannweite zwischen den Knieblech-Anschlüssen (zwei Messstellen quer über den Steg an jedem Knieblech-Anschluss und eine in der Mitte der Spannweite).
Für den Gurt/Flansch Einzelmessungen an jedem Knieblech-Auslauf und in der Mitte der Spannweite |
Kniebleche | Mindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des Tanks | Fünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs |
Hohe Stege und Träger | Messungen am Auslauf des Kniebleches und in der Mitte der Spannweite | Für den Steg fünf-Punkt-Anordnung über etwa 1 m2 der Fläche. Drei Messstellen quer über den Gurt/Flansch |
Stringer-Plattformen | Alle Stringer mit Messungen an beiden Enden und in der Mitte | Fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Fläche sowie Einzelmessungen in der Nähe der Knieblech-Ausläufe und auf den Gurten/Flanschen |
Untersuchungsbericht des Schiffseigners | Anlage 5 |
Baulicher Zustand
Name des Schiffes: ........................................................ IMO-Nummer: .............................................................. Heimathafen: ................................................................. Eigner: .......................................................................... | ||||||||
Tank/Laderaum | Stahl-Gütegrad | Risse | Korrosion | Beulen | Beschichtungs-Zustand | Lochfraß | Umbau/Reparatur | Sonstiges |
Tank/Laderaum-Nr. .................. | ||||||||
Deck: | ||||||||
Boden: | ||||||||
Seite: | ||||||||
Längsschott: | ||||||||
Querschott: | ||||||||
Reparatur durchgeführt wegen: .......................................................................................................................................... Dickenmessungen durchgeführt am (Daten): .................................................................................................................. Befunde im Allgemeinen: ................................................................................................................................................... Ausstehende Besichtigungen: ............................................................................................................................................. Bestehende Auflagen der Klasse: ...................................................................................................................................... Bemerkungen: ................................................................................................................................................................... | ||||||||
Untersucht durch: | ||||||||
Name |
Untersuchungsdatum |
Unterschrift |
Besichtigungsprogramm | Anlage 6A |
Grundlegende und nähere Angaben
Name des Schiffes: |
IMO-Nummer: |
Flaggenstaat: |
Heimathafen: |
Bruttoraumzahl: |
Tragfähigkeit (metrische Tonnen): |
Länge zwischen den Loten (m): |
Bauwerft: |
Baunummer: |
Anerkannte Organisation (RO): |
RO-Schiffsidentität: |
Baudatum des Schiffes: |
Eigner: |
Dickenmessungs-Unternehmen: |
1 Einleitung
1.1 Umfang
1.1.1 Das vorliegende Besichtigungsprogramm umfasst den durch den Code vorgeschriebenen Mindestumfang der generellen Besichtigungen, der Nahbesichtigungen, der Dickenmessungen und der Druckprüfungen innerhalb des Ladungsbereichs und der Ballasttanks einschließlich des vorderen und hinteren Piektanks.
1.1.2 Die Vorkehrungen und Sicherheitsaspekte der Besichtigung müssen für den bzw. die anwesenden Besichtiger akzeptierbar sein.
1.2 Dokumentation
Alle Unterlagen, die bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms verwendet werden, müssen während der Besichtigung an Bord dem Abschnitt 6 entsprechend verfügbar sein.
2 Anordnung von Tanks und Räumen
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben (entweder in der Form von Plänen oder Text) über die Anordnung von Tanks und Räumen, die in den Rahmen der Besichtigung fallen, zur Verfügung stellen.
3 Liste der Tanks und Räume mit Angaben über ihre Verwendung, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben über die Verwendung der Tanks des Schiffes, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind, angeben (und muss diese aktualisieren).
4 Bedingungen für die Besichtigung
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben über die Bedingungen für die Besichtigung zur Verfügung stellen, z.B. Angaben bezüglich Laderaum- und Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.
5 Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben über die Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung vorgesehen sind, angeben (und muss diese aktualisieren).
6 Liste der Ausrüstung für die Besichtigung
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Ausrüstung festlegen und auflisten, die zur Durchführung der Besichtigung und der erforderlichen Dickenmessungen zur Verfügung gestellt wird.
7 Besichtigungsanforderungen
7.1 Generelle Besichtigung
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Räume festlegen und auflisten, die einer generellen Besichtigung für das Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.4.1 zu unterziehen sind.
7.2 Nahbesichtigung
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bauteile des Schiffskörpers festlegen und auflisten, die einer Nahbesichtigung für das Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.4.2 zu unterziehen sind.
8 Festlegung von Tanks für die Tankprüfung
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Tanks festlegen und auflisten, die einer Tankprüfung für das Schiff in Übereinstimmung mit Abschnitt 2.6 zu unterziehen sind.
9 Festlegung von Bereichen und Abschnitten für Dickenmessungen
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche und Abschnitte festlegen und auflisten, bei denen Dickenmessungen in Übereinstimmung mit Absatz 2.5.1 vorzunehmen sind.
10 Mindestdicke der Bauteile des Schiffskörpers
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Mindestdicke für die Bauteile des Schiffskörpers dieses Schiffes genau angeben, die dem Code unterliegen (angegeben in (a) oder vorzugsweise in (b), wenn solche Angaben verfügbar sind):
(a) Ermittelt nach der beigefügten Tabelle der Abrostungs-Toleranzen und der ursprünglichen Dicke nach den Plänen des Schiffskörpers des Schiffes;
(b) angegeben in der folgenden Tabelle bzw. den folgenden Tabellen:
Bereich oder Stelle | Ursprüngliche Neubau-Dicke (mm) | Mindestdicke (mm) | Dicke erheblicher Korrosion (mm) |
Deck | |||
Beplattung | |||
Längsbalken | |||
Längsträger | |||
Boden | |||
Beplattung | |||
Längsspanten | |||
Längsträger | |||
Schiffsseite | |||
Beplattung | |||
Längsspanten | |||
Längsträger | |||
Längsschott | |||
Beplattung | |||
Längssteifen | |||
Längsträger | |||
Innenboden | |||
Beplattung | |||
Längssteifen | |||
Längsträger | |||
Querschotte | |||
Beplattung | |||
Steifen | |||
Quer-Rahmenspanten, Bodenwrangen und Stringer | |||
Beplattung | |||
Gurte/Flansche | |||
Steifen | |||
Kopplungsanker | |||
Gurte/Flansche | |||
Stege |
Anmerkung:
Die Tabellen der Abrostungs-Toleranzen müssen dem Besichtigungsprogramm beigefügt sein.
11 Dickenmessungs-Unternehmen
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Änderungen, sofern vorhanden, in Bezug auf die Angaben über das Dickenmessungs-Unternehmen, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind, genau angeben.
12 Erfahrungen mit Schäden am Schiff
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Einzelheiten der Schäden am Schiffskörper über mindestens die letzten drei Jahre im Bereich der Ladetanks, Ballasttanks und Leerräume innerhalb des Ladungsbereichs unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Tabellen angeben. Diese Schäden sind der Besichtigung zu unterziehen.
Schäden am Schiffskörper für das Schiff, nach der Lage geordnet
Tank- oder Raum-Nummer oder Bereich | Mögliche Ursache, falls bekannt | Beschreibung der Schäden | Lage | Reparatur | Datum der Reparatur |
Schäden am Schiffskörper bei Schwesterschiffen oder ähnlichen Schiffen (falls vorhanden) im Fall konstruktionsbedingter Schäden
Tank- oder Raum- Nummer oder Bereich | Mögliche Ursache, falls bekannt | Beschreibung der Schäden | Lage | Reparatur | Datum der Reparatur |
13 Bereiche, in denen erhebliche Korrosion bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche, in denen erhebliche Korrosion bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde, genau angeben und auflisten.
14 Kritische Strukturbereiche und verdächtige Bereiche
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die kritischen Strukturbereiche und verdächtigen Bereiche genau angeben und auflisten, wenn solche Angaben verfügbar sind.
15 Sonstige wichtige Anmerkungen und Informationen
Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Anmerkungen und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Besichtigung relevant sind.
Liste der Pläne | Anhang 1 |
Die Anforderungen des Absatzes 5.1.3.2 schreiben vor, dass die Haupt-Baupläne von Ladetanks und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfesten Stahls (HTS - high-tensile steel) verfügbar sein müssen. Dieser Anhang des Besichtigungsprogramms muss die Haupt-Baupläne, die einen Teil des Besichtigungsprogramms bilden, genau angeben und auflisten.
Fragebogen für die Planung der Besichtigung | Anhang 2 |
Der Fragebogen für die Planung der Besichtigung (Anlage 6B), der vom Eigner vorgelegt worden ist, muss dem Besichtigungsprogramm angefügt sein.
Sonstige Unterlagen | Anhang 3 |
Dieser Teil des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Unterlagen, die einen Teil des Planes bilden, genau angeben und auflisten.
Erarbeitet durch den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für die Einhaltung des Absatzes 5.1.3.
Datum: .........................................................................................................................................................................................
(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters des Eigners)
Datum: .........................................................................................................................................................................................
(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters der Verwaltung)
Fragebogen für die Planung der Besichtigung | Anlage 6B |
Die folgenden Informationen versetzen den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in die Lage, ein Besichtigungsprogramm zu entwickeln, das die Anforderungen des Codes erfüllt. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Eigner die aktuellsten Informationen zur Verfügung stellt, wenn der vorliegende Fragebogen ausgefüllt wird. Der vorliegende Fragebogen enthält in ausgefüllter Form alle Angaben und Werkstoffe, die durch die Entschließung vorgeschrieben sind.
1 Angaben zum Schiff
Name des Schiffes: |
IMO-Nummer: |
Flaggenstaat: |
Heimathafen: |
Eigner: |
Anerkannte Organisation (RO): |
Bruttoraumzahl: |
Tragfähigkeit (metrische Tonnen): |
Baudatum: |
2 Information über die Zugangseinrichtung für Nahbesichtigungen und Dickenmessung
Der Eigner hat in der nachfolgenden Tabelle die Zugangsmöglichkeiten zu den Bauteilen anzugeben, die einer Nahbesichtigung und einer Dickenmessung unterzogen werden.
Eine Nahbesichtigung ist eine Untersuchung, bei der sich die Einzelheiten der Bauteile im Nahbereich einer Sichtprüfung durch den anwesenden Besichtiger befinden, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.
Tank-Nummer | Konstruktion (Bauteile) | C (Ladung)/ B (Ballast) | Wegnehmbare Laufstege | Flöße | Leitern | Unmittelbarer Zugang | Sonstige Einrichtungen (bitte genau angeben) |
Vorderes Lot | Vorpiek | ||||||
Hinteres Lot | Achterpiek | ||||||
Seitentanks | Unter Deck | ||||||
Seitliche Außenhaut | |||||||
Boden-Querbauteile | |||||||
Längsverlaufende Bauteile | |||||||
Querverlaufende Bauteile | |||||||
Mitteltanks | Unter Deck | ||||||
Boden-Querbauteile | |||||||
Querverlaufende Bauteile |
Bisherige Beförderung von Ladung mit H2S-Gehalt oder beheizte Ladung in den letzten drei Jahren sowie mit der Angabe darüber, ob Ladung beheizt wurde, und Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter (MSDS) § , soweit verfügbar |
3 Untersuchungen des Eigners
Unter Verwendung eines Formates, das dem der nachfolgenden Tabelle ähnlich ist (welches als Beispiel angegeben ist), muss der Eigner Einzelheiten der Ergebnisse seiner Untersuchungen über die drei letzten Jahre von allen Lade- und Ballasttanks sowie Leerräumen im Ladungsbereich, einschließlich Piektanks, zur Verfügung stellen.
Tank Nr. | Korrosions-Schutz (1) | Beschichtungs-Umfang (2) | Beschichtungs-Zustand (3) | Bauliche Schädigung (4) | Bisherige Schäden an den Tanks (5) |
Mittelladetanks | |||||
Seitenladetanks | |||||
Sloptanks | |||||
Ballasttanks | |||||
Achterpiek | |||||
Vorpiek | |||||
Verschiedene Räume |
Anmerkung: Tanks, die für Öl bzw. Ballast verwendet werden, sind anzugeben. |
| ||
1) | HC = harte Beschichtung (hard coating) SC = weiche Beschichtung (soft coating) SH = halbharte Beschichtung (semi-hard coating) NP = kein Schutz (no protection) | ||
2) | U = oberer Teil (upper part) M = mittlerer Teil (middle part) L = unterer Teil (lower part) C = vollständig (complete) | ||
3) | G = gut (good) F = ausreichend (fair) P = schlecht (poor) RC = wiederbeschichtet (recoated) (während der letzten drei Jahre) | ||
4) | N = keine Fundstellen aufgezeichnet (no findings recorded) Y = Fundstellen aufgezeichnet (findings recorded) Die Beschreibung der Fundstellen ist diesem Fragebogen beizufügen | ||
5) | DR = Beschädigung & Reparatur (damage & repair) L = Leckagen (leakages) CV = Umbau (conversion) (Die Beschreibung ist diesem Fragebogen beizufügen) |
Berichte über Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle
Die Berichte über Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle, die mit den Bauteilen des Schiffskörpers zusammenhängende Mängel und relevante Informationen über die Behebung der Mängel enthalten, sind hier aufzulisten: |
System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
Die Nicht-Übereinstimmungen in Bezug auf die Instandhaltung des Schiffskörpers einschließlich der zugehörigen Abhilfemaßnahmen sind hier aufzulisten: |
Name und Anschrift des zugelassenen Dickenmessungs-Unternehmens
Verfahren für die Zulassung und Zertifizierung eines Unternehmens, das Dickenmessungen an Bauteilen des Schiffskörpers durchführt | Anlage 7 |
1 Anwendung
Diese Anleitung gilt für die Zertifizierung eines Unternehmens, das beabsichtigt, Dickenmessungen an Bauteilen des Schiffskörpers durchzuführen.
2 Verfahren für die Zulassung und Zertifizierung
Einreichen von Unterlagen
2.1 Die folgenden Unterlagen sind bei einer von der Verwaltung anerkannten Organisation für eine Zulassung einzureichen:
Auditierung des Unternehmens
2.2 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen mit zufriedenstellendem Ergebnis muss eine Auditierung des Unternehmens durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Unternehmen entsprechend den eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß organisiert ist und geführt wird und schließlich in der Lage ist, eine Dickenmessung an Bauteilen des Schiffskörpers durchzuführen.
2.3 Die Zertifizierung ist abhängig von einer Vorführung der Dickenmessung an Bord sowie zufriedenstellenden Messberichten.
3 Zertifizierung
3.1 Nach zufriedenstellenden Ergebnissen sowohl der Auditierung des Unternehmens nach Absatz 2.2 als auch der Messvorführungen nach Absatz 2.3 hat die Verwaltung ein Zulassungszertifikat auszustellen sowie ein Begleitschreiben mit der Bestätigung, dass das System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens zertifiziert worden ist.
3.2 Eine Erneuerung bzw. Bestätigung des Zertifikates ist in Abständen von nicht mehr als drei Jahren durch Bestätigung, dass die ursprünglich festgelegten Bedingungen weiterhin bestehen, vorzunehmen.
4 Information über jegliche Änderungen am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens
In dem Fall, dass irgendeine Änderung am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens vorgenommen worden ist, muss eine solche Änderung unverzüglich der Verwaltung mitgeteilt werden. Wenn es von der von der Verwaltung anerkannten Organisation für notwendig gehalten wird, muss eine Überprüfung (Re-Audit) erfolgen.
5 Aufhebung der Zulassung
In den folgende Fällen kann die Zulassung aufgehoben und die Zertifizierung entzogen werden:
Grundsätze für Besichtigungsberichte | Anlage 8 |
Der Besichtiger muss bzw. die Besichtiger müssen bei Öltankschiffen, die diesem Code unterliegen, grundsätzlich die folgenden Inhalte in den Bericht für die Besichtigung ddes Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme aufnehmen, soweit für die Besichtigung von Bedeutung.
Die Gliederung des Berichtinhalts kann in Abhängigkeit vom Berichtswesen der Verwaltung unterschiedlich sein.
1 Allgemeines
1.1 Ein Besichtigungsbericht muss in den folgenden Fällen angefertigt werden:
1.2 Der Bericht muss enthalten:
1.3 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungsstandorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teilbereich der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste mit den besichtigten Bauteilen, relevanten Fundstellen und einer Angabe, ob das Bauteil abgenommen worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Eine durchgeführte Dickenmessung und Tankprüfung müssen ebenfalls für den nächsten Besichtiger aufgelistet werden.
2 Umfang der Besichtigung
2.1 Kennzeichnung der Abteilungen, in denen eine generelle Besichtigung durchgeführt worden ist.
2.2 Kennzeichnung der Stellen in jedem Tank, wo eine Nahbesichtigung durchgeführt worden ist, sowie Angaben über die verwendeten Zugangsmöglichkeiten.
2.3 Kennzeichnung der Stellen in jedem Tank, wo eine Dickenmessung durchgeführt worden ist.
Anmerkung:
Die Kennzeichnung der Stelle einer Nahbesichtigung und Dickenmessung muss mindestens eine Bestätigung mit einer Beschreibung der einzelnen Bauteile enthalten, die dem Umfang der Anforderungen entspricht, welche in diesem Teil der Anlage B auf der Grundlage der Art der periodischen Besichtigung und des Schiffsalters festgelegt sind.
Wenn nur eine teilweise Besichtigung erforderlich ist, d. h. ein Querrahmen-Ring bzw. Deck-Querrahmen, muss die Kennzeichnung der Stellen in jedem Ballasttank und Ladetank anhand der Spantnummern erfolgen.
2.4 Bei Bereichen in Tanks, wo sich die Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand befindet und der Umfang der Nahbesichtigung und/oder der Dickenmessung besonders geprüft worden ist, müssen die Bauteile gekennzeichnet sein, die einer besonderen Prüfung unterliegen.
2.5 Kennzeichnung der Tanks, die einer Tankprüfung unterliegen.
2.6 Kennzeichnung von Ladungs-Rohrleitungssystemen an Deck einschließlich Leitungen zum Tankwaschen mit Rohöl (COW) und Ballastleitungen innerhalb von Lade- und Ballasttanks, Pumpenräumen, Rohrtunneln, Kofferdämmen und Leerräumen, bei denen:
3 Ergebnis der Besichtigung
3.1 Art, Umfang und Zustand der Schutzbeschichtung in jedem Tank, soweit zutreffend, (bewertet als GUT, AUSREICHEND oder SCHLECHT).
3.2 Baulicher Zustand der jeweiligen Abteilung mit Angaben zum Folgenden, soweit zutreffend:
4 Eingeleitete Maßnahmen in Bezug auf die Fundstellen
4.1 Immer wenn der anwesende Besichtiger der Ansicht ist, dass Reparaturen erforderlich sind, muss jedes zu reparierende Bauteil in einem Besichtigungsbericht genau angegeben sein. Immer wenn Reparaturen durchgeführt werden, müssen die Einzelheiten der ausgeführten Reparaturen unter genauer Bezugnahme auf die entsprechenden Bauteile im Besichtigungsbericht angegeben sein.
4.2 Ausgeführte Reparaturen müssen genau angegeben werden mit der Angabe von:
4.3 Bei Reparaturen, die während der Besichtigung nicht abgeschlossen werden, muss die Klassifizierungsbedingung bzw. Empfehlung eine bestimmte Frist für die Reparaturen auferlegen. Um dem Besichtiger, der für die Besichtigung der Reparaturen anwesend ist, genaue und sachgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, muss die Klassifizierungsbedingung bzw. Empfehlung mit der Kennzeichnung jedes zu reparierenden Bauteils ausreichend detailliert sein. Für die Kenntlichmachung umfangreicher Reparaturen kann im Besichtigungsbericht ein Hinweis aufgenommen werden.
Bericht über die Zustandsbewertung (Zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) | Anlage 9 |
Ausgestellt nach Abschluss der Erneuerungsbesichtigung
Allgemeine Angaben
Name des Schiffes: | Verwaltung/Identitäts-Nummer der anerkannten Organisation: |
IMO-Nummer: | |
Heimathafen: | Nationale Flagge: |
Tragfähigkeit (metrische Tonnen): | Bruttoraumzahl: |
National: | |
ITC (1969): | |
Baudatum: | Klassenzusatzzeichen: |
Datum eines größeren Umbaus: | |
Art des Umbaus: | |
Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) erstellt durch: | Name: Unterschrift: | Titel: |
Büro: | Datum: | |
Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) überprüft durch: | Name: Unterschrift: | Titel: |
Büro: | Datum: |
Beigefügte Berichte und Unterlagen:
1)2)
3)
4)
5)
6)
Inhalt des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper)
Teil 1 - Allgemeine Angaben: | - Siehe Titelblatt |
Teil 2 - Berichtsübersicht: | - Wo und wie die Besichtigung durchgeführt wurde |
Teil 3 - Nahbesichtigung: | - Umfang (welche Tanks) |
Teil 4 - Ladungs- und Ballast-Rohrleitungssystem | - Untersucht |
- Unter Betriebsbedingungen geprüft | |
Teil 5 - Dickenmessungen: | - Bezugnahme auf den Bericht über Dickenmessungen |
- Zusammenfassung der Messstellen (wo gemessen wurde) | |
- Separates Formblatt, das die Tanks/Räume bzw. Bereiche mit erheblicher Korrosion angibt, und zugehörige | |
-Dickenminderung (Abrostung) | |
- Korrosionsverteilung | |
Teil 6 - Tank-Korrosionsschutzsystem: | - Separates Formblatt, das Folgendes angibt: |
- Ort der Beschichtung | |
- Zustand der Beschichtung (soweit zutreffend) | |
Teil 7 - Reparaturen: | - Angabe der Tanks/Räume bzw. Bereiche |
Teil 8 - Bedingungen der Klasse (Empfehlungen)/Vorschriften des Flaggenstaates: | - ............................................................... |
Teil 9 - Vermerke: | - Akzeptierbare Schäden |
- Hinweispunkte für zukünftige Besichtigungen, z.B. auf verdächtige Bereiche | |
- Erweiterte jährliche bzw. Zwischenbesichtigung aufgrund schwerer Beschichtungsschäden | |
Teil 10 - Bewertungsergebnisse der Schiffs-Längsfestigkeit (bei Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren): | |
Teil 11 - Schlussfolgerung: | - Bestätigung der Bewertung/Überprüfung des Besichtigungsberichtes |
Auszug aus den Dickenmessungen
Auf den Bericht über Dickenmessungen wird verwiesen:
Lage der erheblich korrodierten Tanks/Bereiche 1 oder Bereiche mit tiefem Lochfraß 3 | Dickenminderung (Abrostung) (%) | Korrosions- Verteilung 2 | Bemerkungen (z.B. Hinweis auf beigefügte Skizzen) |
Anmerkungen:
Korrosionsschutzsystem im Tank
Tank-Nummern 1 | Korrosionsschutzsystem 2 des Tanks | Zustand der Beschichtung 3 | Bemerkungen |
Anmerkungen:
1 Alle Tanks für getrennten Ballast und kombinierte Lade-/Ballasttanks müssen aufgeführt sein.
2 C = Beschichtung (coating) NP = kein Schutz (no protection)
3 Zustand der Beschichtung entsprechend der folgenden Festlegung:
GUT | Zustand mit nur geringfügigen Roststellen; |
AUSREICHEND | Zustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen/Bereiche, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT; und |
SCHLECHT | Zustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen/Bereiche oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen/Bereiche. |
Liegt der Beschichtungszustand weniger als GUT vor, müssen erweiterte jährliche Besichtigungen eingeleitet werden. Dies ist in Teil 9 des Inhalts des Berichtsinhalts über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) zu vermerken.
Bewertungsergebnisse der Längsfestigkeit des Schiffskörpers von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren
(von den nachfolgenden Abschnitten 1, 2 und 3 braucht nur ein geeigneter Abschnitt ausgefüllt zu werden)
1 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe unabhängig vom Baudatum:
Die Querschnittsflächen des Deck-Gurtes (Deckbeplattung und Deck-Längsbalken) und des Boden-Gurtes (Bodenbeplattung und Boden-Längsspanten) des Schiffskörpers sind unter Verwendung der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke berechnet worden; die Berechnungen sind zuletzt während der Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung) durchgeführt worden, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und es ist festgestellt worden, dass die Verringerung der Fläche des Schiffsquerschnittes 10 % der ursprünglich vorhandenen Fläche nicht übersteigt, wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen:
Tabelle 1 - Querschnittsflächen der Schiffskörper-Gurtung
Gemessen | Wie ursprünglich gebaut | Verringerung | ||
Schiffsquerschnitt 1 | Deck-Gurt |
cm2 |
cm2 |
cm2 (%) |
Boden Gurt |
cm2 |
cm2 |
cm2 (%) | |
Schiffsquerschnitt 2 | Deck-Gurt |
cm2 |
cm2 |
cm2 (%) |
Boden Gurt |
cm2 |
cm2 |
cm2 (%) | |
Schiffsquerschnitt 3 | Deck-Gurt |
cm2 |
cm2 |
cm2 (%) |
Boden Gurt |
cm2 |
cm2 |
cm2 (%) |
2 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe, die am oder nach dem 1. Juli 2002 gebaut sind:
Die Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers sind unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke berechnet worden; die Berechnungen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 12, sind zuletzt während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung durchgeführt worden, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und es ist festgestellt worden, dass sich die Widerstandsmomente innerhalb der von der Verwaltung festgelegten Verringerungsgrenzen unter Berücksichtigung der mit der angenommenen IMO-Entschließung MSC.108(73) empfohlenen Verringerungsgrenzen (90 % des erforderlichen Widerstandsmoments für Neubauten, wie in den IACS' Unified Requirements S7 (C = 1,0 Cn ist für den Zweck dieser Berechnung zu verwenden) oder S11, je nachdem, welcher Wert größer ist) befinden, wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen:
Tabelle 2 - Widerstandsmoment des Querschnitts des Schiffskörpers
Zact (cm3) 1 | Zreq (cm3) 2 | Bemerkungen | ||
Schiffsquerschnitt 1 | Deck-Gurt | |||
Boden-Gurt | ||||
Schiffsquerschnitt 2 | Deck-Gurt | |||
Boden-Gurt | ||||
Schiffsquerschnitt 3 | Deck-Gurt | |||
Boden-Gurt |
Anmerkungen:1 Zact bedeutet die tatsächlichen Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers, die unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Bauteile während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 12 berechnet wurden.
2 Zreq bedeutet die Verringerungsgrenze der Längsbiegefestigkeit der Schiffe, wie in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 12 berechnet.
Die Berechnungsblätter für Zact müssen diesem Bericht beigefügt werden.
3 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind:
Die Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers sind unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Bauteile berechnet worden; die Berechnungen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.2 der Anlage 12, sind zuletzt während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung durchgeführt worden, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und dabei wurde festgestellt, dass die Widerstandsmomente die von der Verwaltung vorgeschriebenen Kriterien einhalten und, wie im Anhang 2 der Anlage 12 angegeben, der Wert Zact nicht geringer ist als der Wert Zmc (definiert in nachfolgender Anmerkung 2), wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen.
Die von der Verwaltung vorgeschriebenen Kriterien für die Anerkennung der Mindest-Widerstandsmomente des Schiffskörpers für Schiffe im Betrieb sind zu beschreiben
Tabelle 3 - Widerstandsmoment des Querschnitts des Schiffskörpers
Zact (cm3) 1 | Zmc (cm3) 2 | Bemerkungen | ||
Schiffsquerschnitt 1 | Deck-Gurt | 2.2.1.2 | ||
Boden-Gurt | ||||
Schiffsquerschnitt 2 | Deck-Gurt | |||
Boden-Gurt | ||||
Schiffsquerschnitt 3 | Deck-Gurt | |||
Boden-Gurt |
Anmerkungen:
1 Wie in Anmerkung 1 der Tabelle 2 definiert.
2 Zmc bedeutet die Grenze der Verringerung des Mindestwiderstandsmoments, berechnet in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.2 der Anlage 12.
Empfohlene Verfahren für Dickenmessungen bei Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen * | Anlage 10 |
Allgemeines
1 Diese Verfahren sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, wie sie nach den Anlagen 2 und 4 vorgeschrieben sind.
2 Die im Anhang 2 aufgeführten Berichts-Formblätter TM1-T, TM2-T(i), TM2-T(ii), TM3-T, TM4-T, TM5-T und TM6-T sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, und die maximal zulässige Verringerung (Abrostung) soll angegeben werden. Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
3 Anhang 3 enthält anleitende Schaubilder und Anmerkungen in Bezug auf die Berichts-Formblätter und die Anforderungen für die Dickenmessungen.
4 Die Berichts-Formblätter sollen, soweit zweckmäßig, durch Angaben auf Bauteilskizzen ergänzt
Allgemeine Angaben | Anhang 1 |
Name des Schiffes: ............................................................................................................................. | |
IMO Nummer: .................................................................................................................................... | |
Identitäts-Nummer der Klasse/der Verwaltung: ................................................................................. | |
Heimathafen: ...................................................................................................................................... | |
Bruttoraumzahl: .................................................................................................................................. | |
Tragfähigkeit: ..................................................................................................................................... | |
Baudatum: .............................................................................................................................................. | |
Klassifikationsgesellschaft: ................................................................................................................
| |
Name des Unternehmens, das die Dickenmessung durchführt: ......................................................... | |
Dickenmessungs-Unternehmen zertifiziert durch: ............................................................................. | |
Zertifikats-Nummer: ............................................................................................................................ | |
Zertifikat gültig vom .......................................................... bis ........................................................... | |
Ort der Messung: ................................................................................................................................. | |
Erstes Datum der Messung: ................................................................................................................. | |
Letztes Datum der Messung: ............................................................................................................... | |
Erneuerungsbesichtigung/Zwischenbesichtigung * fällig am: ............................................................. | |
Einzelheiten der Messausrüstung: ....................................................................................................... | |
Qualifikation des Messtechnikers: ............................................................................. | |
Berichtsnummer: .................................................... | bestehend aus ............................................. Seiten |
Name des Messtechnikers: ..................................... | Name des Besichtigers: .......................................... |
Unterschrift des Messtechnikers: ........................... | Unterschrift des Besichtigers: ................................. |
Stempel des Unternehmens: ................................... | Verwaltung: ............................................................. |
Siegel
Berichte über die Dickenmessung | Anhang 2 |
TM1-T - Bericht über die Dickenmessung an allen Decksplatten, Bodenplatten oder seitlichen Außenhautplatten *
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
Lage des Ganges | |||||||||||||||||
Lage der Platte | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Vorderer Messwert | Hinterer Messwert | Mittlere Abrostung | Max.
zulässige Abrostung | |||||||||||
Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | ||||||||||||
mm | BB | StB | mm | % | mm | % | BB | StB | mm | % | mm | % | BB | StB | mm | ||
12. vom | |||||||||||||||||
11. | |||||||||||||||||
10. | |||||||||||||||||
9. | |||||||||||||||||
8. | |||||||||||||||||
7. | |||||||||||||||||
6. | |||||||||||||||||
5. | |||||||||||||||||
4. | |||||||||||||||||
3. | |||||||||||||||||
2. | |||||||||||||||||
1. | |||||||||||||||||
Mittschiffs | |||||||||||||||||
1. hinten | |||||||||||||||||
2. | |||||||||||||||||
3. | |||||||||||||||||
4. | |||||||||||||||||
5. | |||||||||||||||||
6. | |||||||||||||||||
7. | |||||||||||||||||
8. | |||||||||||||||||
9. | |||||||||||||||||
10. | |||||||||||||||||
11. | |||||||||||||||||
12. |
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM1-T:
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen verwendet werden:
2 Die Lage des Plattenganges soll wie folgt eindeutig angegeben sein:
3 Bei Öltankschiffen sollen alle Gänge der Deckbeplattung eingetragen werden; bei Erz/Öl- Massengutschiffen sollen nur die Gänge der Deckbeplattung außerhalb der Linie von Öffnungen eingetragen werden.
4 Die Messungen sollen jeweils im vorderen und hinteren Bereich aller Platten vorgenommen werden, und wo Platten die Begrenzungen von Ballast-/Lade-Tanks kreuzen, sollen separate Messungen für den Plattenteil im Bereich jedes Tanktyps aufgezeichnet werden.
5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
6 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
TM2-T(i) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
Beplattung des Gurtungsdecks und des Schergangs
1. Querschnitt bei Spant-Nummer
Lage des Ganges | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
Stringer- Platte | |||||||||
1. Gang Richtung MS | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
5. | |||||||||
6. | |||||||||
7. | |||||||||
8. | |||||||||
9. | |||||||||
10. | |||||||||
11. | |||||||||
12. | |||||||||
13. | |||||||||
14. | |||||||||
Gang auf MS | |||||||||
Schergang | |||||||||
Oberer Bereich Gesamtanzahl |
2. Querschnitt bei Spant-Nummer
Lage des Ganges | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
Stringer- Platte | |||||||||
1. Gang Richtung MS | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
5. | |||||||||
6. | |||||||||
7. | |||||||||
8. | |||||||||
9. | |||||||||
10. | |||||||||
11. | |||||||||
12. | |||||||||
13. | |||||||||
14. | |||||||||
Gang auf MS | |||||||||
Schergang | |||||||||
Oberer Bereich Gesamtanzahl |
3. Querschnitt bei Spant-Nummer
Lage des Ganges | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
Stringer- Platte | |||||||||
1. Gang Richtung MS | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
5. | |||||||||
6. | |||||||||
7. | |||||||||
8. | |||||||||
9. | |||||||||
10. | |||||||||
11. | |||||||||
12. | |||||||||
13. | |||||||||
14. | |||||||||
Gang auf MS | |||||||||
Schergang | |||||||||
Oberer Bereich Gesamtanzahl |
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM2-T(i):
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung des Gurtungsdecks und des Scherganges von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereichs, welche die in den Schaubildern typischer Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (1), (2), und (3) umfassen (Anhang 3).
2 Bei Öltankschiffen sollen alle Gänge der Deckbeplattung eingetragen werden; bei Erz/ÖlMassengutschiffen sollen nur die Gänge der Deckbeplattung außerhalb der Linie von Öffnungen eingetragen werden.
3 Der obere Bereich umfasst die Deckbeplattung, die Stringerbeplattung und den Schergang (einschließlich abgerundeter Übergänge).
4 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.
5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
6 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
TM2-T(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
Beplattung der Außenhaut
1. Querschnitt bei Spant-Nummer
Lage des Ganges | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
1. Gang unter Schergang | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
5. | |||||||||
6. | |||||||||
7. | |||||||||
8. | |||||||||
9. | |||||||||
10. | |||||||||
11. | |||||||||
12. | |||||||||
13. | |||||||||
14. | |||||||||
15. | |||||||||
16. | |||||||||
17. | |||||||||
17.18. | |||||||||
19. | |||||||||
20. | |||||||||
Kielgang | |||||||||
Unterer Bereich Gesamtanzahl |
2. Querschnitt bei Spant-Nummer
Lage des Ganges | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
1. Gang unter Schergang | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
5. | |||||||||
6. | |||||||||
7. | |||||||||
8. | |||||||||
9. | |||||||||
10. | |||||||||
11. | |||||||||
12. | |||||||||
13. | |||||||||
14. | |||||||||
15. | |||||||||
16. | |||||||||
17. | |||||||||
17.18. | |||||||||
19. | |||||||||
20. | |||||||||
Kielgang | |||||||||
Unterer Bereich Gesamtanzahl |
3. Querschnitt bei Spant-Nummer
Lage des Ganges | Nummer oder Buchstabe | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
1. Gang unter Schergang | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
5. | |||||||||
6. | |||||||||
7. | |||||||||
8. | |||||||||
9. | |||||||||
10. | |||||||||
11. | |||||||||
12. | |||||||||
13. | |||||||||
14. | |||||||||
15. | |||||||||
16. | |||||||||
17. | |||||||||
17.18. | |||||||||
19. | |||||||||
20. | |||||||||
Kielgang | |||||||||
Unterer Bereich Gesamtanzahl |
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM2-T(ii):
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung der Außenhaut von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereichs, welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (4), (5), (6) und (7) umfassen (Anhang 3).
2 Der untere Bereich umfasst die Beplattung des Kielganges, des Außenbodens und des Kimmganges.
3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.
4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
5 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
TM3-T- Bericht über die Dickenmessung von Längsverbänden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
1. Querschnitt bei Spant-Nummer
Bauteil | Bauteil- Nummer | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
2. Querschnitt bei Spant-Nummer
Bauteil | Bauteil- Nummer | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
3. Querschnitt bei Spant-Nummer
Bauteil | Bauteil- Nummer | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM3-T:
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Längsverbänden von Schiffsquerschnitten verwendet:
Zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereichs, welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (8) bis (20) umfassen (Anhang 3).
2 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.
3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
TM4-T - Bericht über die Dickenmessung von Querverbänden in den Ölladetanks und Wasserballasttanks innerhalb des Ladetankbereichs
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
Bezeichnung des Tanks: | |||||||||
Lage des Bauteils: | |||||||||
Bauteil | Laufende Nr. | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM4-T:
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querverbänden verwendet werden,welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (25) bis (32) umfassen (Anhang 3).
2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.
3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
TM5-T - Bericht über die Dickenmessung von wasserdichten/öldichten Querschotten in den Ladetanks oder Laderäumen
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
Bezeichnung des Tanks/Laderaums: | ||||||||
Lage des Bauteils: | Spant-Nr.: | |||||||
Bauteil (Beplattung/Steife) | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | |||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | |
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM5-T:
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an wasserdichten/öldichten Querschotten verwendet werden.
2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.
3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
TM6-T - Bericht über die Dickenmessung an sonstigen Bauteilen
Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................
Bauteil-Bezeichnung: | Skizze | ||||||||
Lage des Bauteils: | PlatzhalterPlatzhalter | ||||||||
Beschreibung | Ursprüngliche Dicke | Max. zulässige Abrostung | Messung | Abrostung BB | Abrostung StB | ||||
mm | mm | BB | StB | mm | % | mm | % | ||
Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................
Anmerkungen zum Bericht TM6-T:
1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an sonstigen Bauteilen einschließlich der Bauteile (36), (37) und (38) (Anhang 3) verwendet werden:
2 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.
3 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.
Anleitung für die Dickenmessung von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen | Anhang 3 |
Typischer Schiffsquerschnitt eines Öltankschiffes mit der Angabe von Längs- und Querverbänden
Bericht TM2-T |
Bericht TM3-T |
Bericht TM4-T | |||
1 | Gurtungsdeckbeplattung | 8 | Deck-Längsbalken | 25 | Mitteltank-Deckquerrahmen |
2 | Stringerplatte | 9 | Deck-Längsträger | 26 | Mitteltank-Bodenquerrahmen |
3 | Schergang | 10 | Schergang-Längsspanten | 27 | Seitentank-Deckquerrahmen |
4 | Außenhautbeplattung | 11 | Oberster Gang des Längsschotts | 28 | Senkrechter Rahmen an der Außenhaut |
5 | Kimmgangbeplattung | 12 | Boden-Längsspanten | 29 | Senkrechter Rahmen am Längsschott |
6 | Bodenbeplattung | 13 | Boden-Längsträger | 30 | Seitentank-Bodenquerrahmen |
7 | Kielgangplatte | 14 | Kimm-Längsspanten | 31 | Ankerstreben/Stützprofile |
15 | Unterster Gang des Längsschotts | 32 | Querrahmen-Gurtung | ||
16 | Außenhaut-Längsspanten | 33 | Doppelboden-Querträger (Bodenwrange) | ||
17 | Längssschottbeplattung (übriger Teil) | 34 | |||
Bericht TM6-T | 18 | Längsschott-Längssteifen | 35 | ||
36 | Luken-Längssülle | 19 | Innenbodenbeplattung | ||
37 | Deck-Beplattung zwischen den Luken | 20 | Innenboden-Längsspanten | ||
38 | Lukendeckel | 21 | |||
39 | 22 | ||||
40 | 23 | ||||
24 |
Hinweis zur Übersetzung: Diese Abbildung wurde fälschlicherweise bei der Überarbeitung der alten Fassung nicht gestrichen.
Red. Anmerkung:
Die Abbildung und die dazugehörigen Tabellen, auf die sich der Hinweis bezieht, sind identisch mit der oben stehenden Abbildung und den Tabellen und werden zugunsten der Übersichtlichkeit nicht dargestellt
Typischer Schiffsquerschnitt eines Erz/Öl-Massengutschiffes für Längs- und Querbauteile
Bericht TM2-T |
Bericht TM3-T |
Bericht TM4-T | |||
1 | Gurtungsdeckbeplattung | 8 | Deck-Längsbalken | 25 | Mitteltank-Deckquerrahmen |
2 | Stringerplatte | 9 | Deck-Längsträger | 26 | Mitteltank-Bodenquerrahmen |
3 | Schergang | 10 | Schergang-Längsspanten | 27 | Seitentank-Deckquerrahmen |
4 | Außenhautbeplattung | 11 | Oberster Gang des Längsschotts | 28 | Senkrechter Rahmen an der Außenhaut |
5 | Kimmgangbeplattung | 12 | Boden-Längsspanten | 29 | Senkrechter Rahmen am Längsschott |
6 | Bodenbeplattung | 13 | Boden-Längsträger | 30 | Seitentank-Bodenquerrahmen |
7 | Kielgangplatte | 14 | Kimm-Längsspanten | 31 | Ankerstreben/Stützprofile |
15 | Unterster Gang des Längsschotts | 32 | Querrahmen-Gurtung | ||
16 | Außenhaut-Längsspanten | 33 | Doppelboden-Querträger (Bodenwrange) | ||
17 | Längssschottbeplattung (übriger Teil) | 34 | |||
Bericht TM6-T | 18 | Längsschott-Längssteifen | 35 | ||
36 | Luken-Längssülle | 19 | Innenbodenbeplattung | ||
37 | Deck-Beplattung zwischen den Luken | 20 | Innenboden-Längsspanten | ||
38 | Lukendeckel | 21 | |||
39 | 22 | ||||
40 | 23 | ||||
24 |
Hinweis zur Übersetzung: Diese Abbildung einschließlich der erläuternden Tabellen wurde fälschlicherweise bei der Überarbeitung der alten Fassung nicht gestrichen.
Red. Anmerkung:
Die Abbildung und die dazugehörigen Tabellen, auf die sich der Hinweis bezieht, sind identisch mit der oben stehenden Abbildung und den Tabellen und werden zugunsten der Übersichtlichkeit nicht dargestellt
Umriss des Schiffsquerschnitts
(zu verwenden für Längs- und Querbauteile, bei denen typische Querschnitte von Öltankschiffen oder Erz/Öl-Massengutschiffen nicht verwendbar sind)
Bericht TM2-T |
Bericht TM3-T |
Bericht TM4-T | |||
1 | Gurtungsdeckbeplattung | 8 | Deck-Längsbalken | 25 | Mitteltank-Deckquerrahmen |
2 | Stringerplatte | 9 | Deck-Längsträger | 26 | Mitteltank-Bodenquerrahmen |
3 | Schergang | 10 | Schergang-Längsspanten | 27 | Seitentank-Deckquerrahmen |
4 | Außenhautbeplattung | 11 | Oberster Gang des Längsschotts | 28 | Senkrechter Rahmen an der Außenhaut |
5 | Kimmgangbeplattung | 12 | Boden-Längsspanten | 29 | Senkrechter Rahmen am Längsschott |
6 | Bodenbeplattung | 13 | Boden-Längsträger | 30 | Seitentank-Bodenquerrahmen |
7 | Kielgangplatte | 14 | Kimm-Längsspanten | 31 | Ankerstreben/Stützprofile |
15 | Unterster Gang des Längsschotts | 32 | Querrahmen-Gurtung | ||
16 | Außenhaut-Längsspanten | 33 | Doppelboden-Querträger (Bodenwrange) | ||
17 | Längssschottbeplattung (übriger Teil) | 34 | |||
Bericht TM6-T | 18 | Längsschott-Längssteifen | 35 | ||
36 | Luken-Längssülle | 19 | Innenbodenbeplattung | ||
37 | Deck-Beplattung zwischen den Luken | 20 | Innenboden-Längsspanten | ||
38 | Lukendeckel | 21 | |||
39 | 22 | ||||
40 | 23 | ||||
24 |
Hinweis zur Übersetzung: Diese Abbildung einschließlich der erläuternden Tabellen wurde fälschlicherweise bei der Überarbeitung der alten Fassung nicht gestrichen.
Red. Anmerkung:
Die Abbildung und die dazugehörigen Tabellen, auf die sich der Hinweis bezieht, sind identisch mit der oben stehenden Abbildung und den Tabellen und werden zugunsten der Übersichtlichkeit nicht dargestellt
Typische Schiffsquerschnitte, die alle Längsbauteile darstellen, deren Werte in die Formblätter TM2-T(i), TM2-T(ii) und TM3-T einzutragen sind
Nahbesichtigungs-Anforderungen
Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessung zu unterziehen sind - Bereiche (A) bis (E), wie in Anlage 1 definiert.
Die Dickenmessung sollen in die Formblätter TM3-T, TM4-T bzw. TM5-T eingetragen werden.
Ölschiff: |
Öltanktschiff: |
|
|
Die Dicken sollen in die Formblätter TM3-T bzw. TM4-T, je nach Bauteil, eingetragen werden |
Die Dicken sollen in Formblatt TM5-T eingetragen werden |
Erz/Öl-Massengutschiffe: |
Erz/Öl-Massengutschiffen: |
|
|
Die Dicken sollen in die Formblätter TM3-T bzw. TM4-T eingetragen werden |
Die Dicken sollen in Formblatt TM5-T eingetragen werden |
| Vorschläge für den Messbereich und die Anordnung der Messstellen sind in Anlage 4 angegben |
Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen * | Anlage 11 |
Erneuerungsbesichtigung
1 Einleitung
Diese Richtlinien enthalten hinsichtlich der technischen Bewertung Informationen und Anregungen, die im Zusammenhang mit der Planung erweiterter Erneuerungsbesichtigungen von Öltankschiffen von Nutzen sein können. Wie in Absatz 5.1.5 des Codes angegeben, sind diese Richtlinien ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen einer Verwaltung herangezogen werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und nützlich erachtet wird.
2 Zweck und Grundsätze
2.1 Zweck
2.1 Der Zweck der in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen ist es, bei der Ermittlung kritischer Strukturbereiche, bei der Benennung verdächtiger Bereiche und bei der Konzentration auf Bauteile oder Bereiche von Bauteilen behilflich zu sein, die hinsichtlich Materialverlust oder Schäden besonders anfällig sein können oder von denen Materialverlust und Schäden bereits bekannt sind. Diese Informationen können bei der Benennung der Stellen, Bereiche und Tanks für Dickenmessung, Nahbesichtigung und Tankprüfung nützlich sein.
2.2 Terminplanung
Wie auch für andere Aspekte der Besichtigungsplanung gilt, dass die in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen durch den Eigner oder Betreiber, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, rechtzeitig vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung durchgeführt sein sollen, d.h. vor Beginn der Besichtigung und normalerweise mindestens 12 bis 15 Monate vor dem Fälligkeitsdatum für den Abschluss der Besichtigung.
2.3 Zu berücksichtigende Aspekte
2.3.1 Technische Bewertungen, die eine quantitative oder qualitative Beurteilung der jeweiligen Risiken einer möglichen Zustandsverschlechterung der folgenden Aspekte eines bestimmten Schiffes enthalten können, sollen als Grundlage für die Benennung der Tanks und Bereiche für eine Besichtigung verwendet werden:
2.3.2 Die technischen Bewertungen des jeweiligen Risikos einer Anfälligkeit für einen Schaden oder eine Zustandsverschlechterung verschiedener Bauteile und Bereiche sollen auf der Grundlage anerkannter Grundsätze und Vorgehensweisen beurteilt und entschieden werden, wie sie beispielsweise in den Literaturhinweisen 1 und 2 gefunden werden können.
3 Technische Bewertung
3.1 Allgemeines
3.1.1 Es gibt drei Grundarten möglicher Schäden, die der Gegenstand einer technischen Bewertung im Zusammenhang mit der Planung von Besichtigungen sein sollen: Korrosion, Risse und Beulung. Schäden durch Berührung (Anlegen/Kollision) sind normalerweise durch den Besichtigungsplan nicht erfasst, da Einbeulungen üblicherweise in den Tagebuch-Unterlagen vermerkt sind und angenommen wird, dass sie durch den Besichtiger als übliche Routine behandelt werden.
3.1.2 Technische Bewertungen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf der Besichtigungsplanung durchgeführt werden, sollen grundsätzlich dem in Abbildung 1 dargestellten Schema entsprechen. Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen eine Bewertung des Risikos, die auf der Kenntnis und Erfahrung hinsichtlich Konstruktion und Korrosion beruht.
3.1.3 Die Konstruktion soll in Bezug auf konstruktive Einzelheiten überprüft werden, die infolge von Schwingungen, hoher Spannungen oder Ermüdung anfällig für Beulung oder Rissbildung sein können.
3.1.4 Korrosion hängt vom Alterungsprozess ab und steht in engen Zusammenhang mit der Qualität des eingebauten Korrosionsschutzsystems beim Neubau sowie anschließender Instandhaltung während der Lebensdauer des Schiffes. Korrosion kann auch zu Rissen und/oder Beulung führen.
3.2 Verfahren
3.2.1 Konstruktionseinzelheiten
3.2.1.1 Die Erfahrung mit Schäden in Bezug auf das betreffende Schiff und Schwesterschiffe und/oder ähnliche Schiffe, soweit vorhanden, soll die hauptsächliche Informationsquelle sein, die beim Planungsprozess verwendet wird. Außerdem soll eine Auswahl von konstruktiven Einzelheiten aus den Konstruktionszeichnungen miteinbezogen werden.
3.2.1.2 Erfahrungen mit typischen Schäden, die berücksichtigt werden sollen, umfassen:
3.2.1.3 Diese Informationen sollen in den Besichtigungsberichten und/oder in den Unterlagen des Eigners einschließlich der Ergebnisse der eigenen Untersuchungen des Eigners gefunden werden. Die Schäden sollen analysiert, aufgezeichnet und in Skizzen markiert werden.
3.2.1.4 Außerdem ist die allgemeine Erfahrung zu nutzen. Beispielsweise ist auf Literaturhinweis 1 zu verweisen, der eine Auflistung typischer Schäden und vorgeschlagener Reparaturverfahren für verschiedene bauliche Einzelheiten von Tankschiffen enthält.
3.2.1.5 Solche Abbildungen sollen zusammen mit einer Durchsicht der Haupt-Konstruktionszeichnungen verwendet werden, um sie mit der tatsächlichen Konstruktion zu vergleichen und um ähnliche Stellen herauszufinden, die schadensanfällig sein können. Ein Beispiel ist in Abbildung 2 dargestellt.
3.2.1.6 Die Durchsicht der Haupt-Konstruktionszeichnungen, zusätzlich zur Benutzung der obenerwähnten Abbildungen, soll die Überprüfung typischer Konstruktionseinzelheiten umfassen, an denen schon mal eine Rissbildung aufgetreten ist. Die zur Schadensentstehung beitragenden Faktoren sollen sorgfältig geprüft werden.
3.2.1.7 Ein wichtiger Faktor ist die Verwendung höherfesten Stahls (HTS - high-tensile steel). Konstruktionsteile, die ein gutes Verhalten im Betrieb zeigen, wenn gewöhnlicher normalfester Stahl verwendet worden ist, können schadensanfälliger sein, wenn höherfester Stahl, und seine damit verbundenen höheren Spannungen verwendet wird. Es liegen umfangreiche und im Allgemeinen gute Erfahrungen mit der Verwendung höherfesten Stahls für Längsverbände in Deck- und Bodenkonstruktionen vor. Die Erfahrung mit diesem Stahl an anderen Stellen, wo die dynamischen Beanspruchungen höher sein können, ist weniger günstig, z.B. in Seitenverbänden.
3.2.1.8 Insofern können Festigkeitsberechnungen von typischen und wichtigen Bauelementen und Einzelheiten, unter Verwendung geeigneter Rechenmethoden, sich als nützlich erweisen und sollen in Betracht gezogen werden.
3.2.1.9 Die ausgewählten Bereiche der Konstruktion, die während dieses Vorgangs ermittelt werden, sollen aufgezeichnet und auf den Konstruktionszeichnungen, die dem Besichtigungsprogramm beigefügt werden sollen, gekennzeichnet werden.
3.2.2 Korrosion
3.2.2.1 Um die jeweiligen Korrosionsrisiken zu beurteilen, sollen die folgenden Informationen grundsätzlich berücksichtigt werden:
3.2.2.2 Der Literaturhinweis 2 enthält anschauliche Beispiele mit Bildern typischer Korrosionszustände, die für die Beurteilung und die Beschreibung des Beschichtungszustandes verwendet werden können.
3.2.2.3 Die Bewertung der Korrosionsrisiken soll auf der Grundlage von Informationen aus Literaturhinweis 2 zusammen mit dem Alter des Schiffes und den relevanten Informationen über den voraussichtlichen Zustand des Schiffes, der von den gesammelten Informationen abgeleitet ist, erfolgen, um das Besichtigungsprogramm vorzubereiten.
3.2.2.4 Die verschiedenen Tanks und Räume sollen unter Angabe der entsprechenden Korrosionsrisiken (in einer Tabelle) aufgelistet werden.
3.2.3 Stellen für Nahbesichtigung und Dickenmessung
3.2.3.1 Auf der Grundlage der Tabelle mit den Korrosionsrisiken und der Auswertung der Konstruktionserfahrungen sollen die Stellen für die erste Nahbesichtigung und Dickenmessung (Bereiche und Abschnitte) festgelegt werden.
3.2.3.2 Die Messquerschnitte, die Dickenmessungen unterliegen, sollen normalerweise in den Tanks und Räumen festgelegt werden, die nach Einschätzung das höchste Korrosionsrisiko haben.
3.2.3.3 Die Festlegung von Tanks und Räumen für die Nahbesichtigung soll sich zunächst nach dem nach Einschätzung höchsten Korrosionsrisiko richten und soll immer Ballasttanks einschließen. Der Grundsatz für die Auswahl soll derart sein, dass der Umfang mit dem Alter des Schiffes oder bei unzureichenden oder unzuverlässigen Informationen erhöht wird.
Literaturhinweise
1 TSCF, Guidance Manual for the Inspection and Condition Assessment of Tanker Structures, 1986.
2 TSCF, Condition Evaluation and Maintenance of Tanker Structures, 1992
Abbildung 1 - Planungsablauf: Technische Bewertung und die Besichtigung
Abbildung 2 - Typischer Schaden und Reparaturbeispiel (entnommen aus Literaturhinweis 1)
Stelle: Beispiel Nr. 1 | Verbindung von Längssteifen mit Querrahmen Rahmen- und Flacheisen-Risse an Ausschnitten für Längs- steifen-Verbindungen | Platzhalter |
Typischer Schaden |
Vorgeschlagene Reparatur |
Anmerkung* Es können ein oder mehrere Risse auftreten | Rahmen und Flacheisen ausgeschnitten und teilerneuert oder alternativ geschweißt |
FAKTOREN, DIE ZU SCHÄDEN BEITRAGEN
| ||
Abbildung |
TANKER STRUCTURE CO-OPERATIVE FORUM |
Abbil- |
THEMA: KATALOG BAULICHER EINZELHEITEN |
Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers für Öltankschiffe mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen | Anlage 12 |
1 Allgemeines
1.1 Diese Kriterien sind, wie nach Absatz 8.1.2 vorgeschrieben, für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers zu verwenden.
1.2 Damit die zu bewertende Längsfestigkeit des Schiffes als zulässig anerkannt werden kann, muss die Kehlnahtschweißung zwischen den inneren Längsbauteilen und der Schiffskörperhülle in einwandfreiem Zustand sein, um die Unversehrtheit der inneren Längsbauteile mit der Schiffskörperhülle beizubehalten.
2 Bewertung der Längsfestigkeit
Bei Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und mit einem Alter von mehr als 10 Jahren muss die Längsfestigkeit des Schiffskörpers in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Anlage auf der Grundlage der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke während der Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung) bewertet werden. Der Zustand des Schiffskörpers für die Bewertung der Längsfestigkeit ist in Übereinstimmung mit den im Anhang 3 festgelegten Verfahren zu ermitteln.
2.1 Berechnung der Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen des Schiffskörpers
2.1.1 Die Querschnittsflächen des Deck-Gurtes (Deckbeplattung und Deck-Längsbalken) und des Boden-Gurtes (Bodenbeplattung und Boden-Längsspanten) des Schiffskörpers sind unter Verwendung der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung zu berechnen.
2.1.2 Wenn die Verringerung der Querschnittsflächen entweder des Deck-Gurtes oder des Boden-Gurtes 10 % ihrer entsprechenden Fläche beim Neubau übersteigt (d. h. ursprüngliche Querschnittsfläche, als das Schiff gebaut wurde), ist eine der folgenden Maßnahmen vorzunehmen:
2.2 Anforderungen an das Widerstandsmoment des Schiffskörper-Querschnitts
2.2.1 Die in Übereinstimmung mit Absatz 2.1.2.2 berechneten, tatsächlichen Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers müssen die zutreffende der folgenden Bestimmungen einhalten:
Berechnungskriterien für Widerstandsmomente des Mitschiffsquerschnitts des Schiffskörpers | Anhang 1 |
1 Bei der Berechnung des Widerstandsmoments des Schiffskörper-Querschnitts muss die Querschnittsfläche aller durchlaufenden Längsfestigkeitsverbände berücksichtigt werden.
2 Große Öffnungen, d. h. Öffnungen mit einer Länge von mehr als 2,5 m oder einer Breite von mehr als 1,2 m, und Ausschnitte bei Anwendung von Ausschnittschweißung müssen von den Querschnittsflächen, die in die Berechnung des Widerstandmoments einbezogen werden, grundsätzlich abgezogen werden.
3 Kleinere Öffnungen (Mannlöcher, Erleichterungslöcher, einzelne Ausschnitte im Bereich von Schweißnähten usw.) brauchen nicht abgezogen zu werden, wenn durch die Summe ihrer Breiten oder der Schattenzone-Breiten in einem einzigen Querschnitt das Deck-Widerstandsmoment oder das Boden-Widerstandsmoment um nicht mehr als 3 % verringert wird und wenn die Öffnungshöhe von Erleichterungslöchern, Wasserlauflöchern und einzelnen Durchschweißlöchern in Längssteifen oder Längsträgern 25 % der Steghöhe nicht übersteigt und die Öffnungshöhe von Ausschnitten maximal 75 mm beträgt.
4 Eine abzugsfreie Summe von kleineren Öffnungsbreiten in einer Querschnittsebene im Boden oder im Deck von 0,06 (B - Σb) (hierbei sind B = Schiffsbreite, Σb = Gesamtbreite großer Öffnungen) kann als gleichwertig mit der vorgenannten Verringerung des Widerstandsmomentes betrachtet werden.
5 Die Schattenzone ergibt sich durch das Einzeichnen von zwei Tangentenlinien mit einem Öffnungswinkel von 30°.
6 Das Deck-Widerstandsmoment ist auf Mallkante Seite Deck bezogen.
7 Das Boden-Widerstandsmoment ist auf die Basislinie bezogen.
8 Durchlaufende Trunks und Lukenlängssülle sind bei den Längsverbänden der Querschnittsfläche mit einzubeziehen, wenn sie durch Längsschotte oder hohe Decklängsträger wirksam unterstützt sind. Das Deck-Widerstandsmoment ist dann durch Teilen des Trägheitsmoments durch den folgenden Abstand zu berechnen, vorausgesetzt, dass dieser größer ist als der Abstand zur Decklinie an Seite Deck:
Hierbei sind:y = Abstand von der neutralen Achse bis zur Oberkante des durchlaufenden Längsverbandes,
x = Abstand von der Oberkante des durchlaufenden Längsverbandes bis zur Mittschiffsachse;
x und y sind bis zu dem Punkt zu messen, der den größten Wert von yt ergibt.
9 Längsträger zwischen Mehrfachluken sind durch besondere Berechnung zu berücksichtigen.
Grenze der Verringerung der Mindest-Längsfestigkeit von Schiffen im Betrieb | Anhang 2 |
1 Die Grenze der Verringerung des Mindest-Widerstandsmoments (Zmc) von Öltankschiffen im Betrieb ist durch die folgende Formel vorgegeben:
Zmc = cL2B(Cb + 0,7k (cm3)
Hierbei sind:
L = | Länge des Schiffes. L ist der Abstand (in Metern) in der Tiefladelinie auf Sommerfreibord von der Vorderkante des Vorstevens bis zur Hinterkante des Ruderpfostens oder Mitte Ruderschaft, wenn kein Ruderpfosten vorhanden ist. L darf nicht kleiner sein als 96 % und braucht nicht größer zu sein als 97 % der größten Länge auf der Tiefladelinie auf Sommerfreibord. Die Länge L von Schiffen mit ungewöhnlichen Vor- und Hinterschiffsformen kann besonders geprüft werden. |
B = | Größte Breite des Decks gemessen über Außenkante Spanten (in Metern). |
Cb = | Völligkeitsgrad der Verdrängung auf Spanten beim Tiefgang d, welcher der Tiefladelinie auf Sommerfreibord entspricht und auf L und B basiert. Cb darf nicht kleiner als mit 0,6 angenommen werden. |
platz | Cb = |
Verdrängung auf Spanten (m3) beim Tiefgang d |
platz | c = | 0,9 cn | ||||
cn = | 10,75 - ( |
300 - L | ) 1,5 | bei 130 m ≤ L ≤ 300 m | ||
cn = | 10,75 | bei 300 m ≤ L ≤ 350 m | ||||
cn = | 10,75 - ( | L - 350 150 | ) 1,5 | bei 350 m ≤ L ≤ 500 m |
k = |
Werkstoffkennziffer, z.B.
|
2 Die Abmessungen aller durchlaufenden Längsverbände des Schiffskörpers, die auf der Anforderung für das Widerstandsmoment nach vorstehendem Absatz 1 beruhen, müssen innerhalb 0,4 L mittschiffs eingehalten werden. In besonderen Fällen können jedoch unter Berücksichtigung des Schiffstyps, der Schiffsform und der Belastungsfälle die Abmessungen in Richtung des Endes des 0,4 L-Teils unter Beachtung des Bestrebens, die Beladungsflexibilität des Schiffes nicht zu behindern, schrittweise verringert werden.
3 Der vorstehende Standard kann jedoch möglicherweise nicht auf Schiffe ungewöhnlichen Typs oder ungewöhnlicher Bauart angewendet werden, z.B. bei Schiffen mit ungewöhnlichen Hauptabmessungen und/oder Gewichtsverteilungen.
Auswahlverfahren für Dickenmessungen für die Bewertung der Längsfestigkeit und Reparaturverfahren | Anhang 3 |
1 Umfang der Bewertung der Längsfestigkeit
Die Längsfestigkeit ist innerhalb 0,4 L mittschiffs für den Bereich der Schiffskörperlänge, der Tanks enthält, und innerhalb 0,5 L mittschiffs für angrenzende Tanks, die sich möglicherweise über 0,4 L mittschiffs hinaus erstrecken, zu bewerten, wobei Tanks Ballasttanks und Ladetanks bedeuten.
2 Auswahlverfahren für die Dickenmessung
2.1 Entsprechend den Anforderungen des Absatzes 2.5 müssen die Messquerschnitte so ausgewählt werden, dass Dickenmessungen bei so vielen verschiedenen Tanks in korrosiver Umgebung vorgenommen werden können wie möglich, z.B. Ballasttanks, die eine gemeinsame Flächenbegrenzung mit Ladetanks haben, in denen Heizschlangen eingebaut sind, sonstige Ballasttanks, Ladetanks, die mit Seewasser befüllt werden dürfen, und sonstige Ladetanks. Ballasttanks, die eine gemeinsame Flächenbegrenzung mit Ladetanks haben, in denen Heizschlangen eingebaut sind, und Ladetanks, die mit Seewasser befüllt werden dürfen, sind auszuwählen, sofern vorhanden.
2.2 Die Mindestanzahl von auszuwählenden Messquerschnitten muss in Übereinstimmung mit Anlage 2 sein. Die ausgewählten Messquerschnitte müssen dort angeordnet werden, wo die größten Dickenminderungen
Die Messquerschnitte müssen frei von Bereichen sein, die örtlich erneuert oder verstärkt worden sind.
2.3 Es müssen mindestens zwei Punkte an jeder Deckplatte und/oder Bodenplatte gemessen werden, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 innerhalb des Ladungsbereiches zu messen sind.
2.4 Innerhalb von 0,1 D (hierbei ist D die auf Mallkante gemessene Höhe des Schiffes) vom Deck und vom Boden an jedem Messquerschnitt, der in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 zu messen ist, muss jeder Längsspant bzw. jede Längssteife und jeder Träger am Steg und am Gurt gemessen werden, und jede Platte muss an einem Punkt zwischen den Längsspanten bzw. Längssteifen gemessen werden.
2.5 Bei anderen als den in Absatz 2.4 angegebenen Längsbauteilen, die an jedem Messquerschnitt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 zu messen sind, muss jeder Längsspant bzw. jede Längssteife und jeder Träger am Steg und am Gurt gemessen werden, und jede Platte muss mindestens an einem Punkt pro Plattengang gemessen werden.
2.6 Die Dicke jedes Bauteils ist durch die Mittelwertbildung aller vorgenommenen Messungen an den Messquerschnitten jedes Bauteils zu bestimmen.
3 Zusätzliche Messungen an Stellen, wo die Längsfestigkeit unzureichend ist
3.1 Wenn ein oder mehrere Messquerschnitte in Bezug auf die in dieser Anlage vorgegebenen Längsfestigkeits-Anforderungen als unzureichend befunden werden, muss die Anzahl der Messquerschnitte für die Dickenmessung derart erhöht werden, dass jeder Tank innerhalb 0,5 L des Mittschiffsbereiches einer Prüfung unterzogen worden ist. Tanks, die teilweise innerhalb des 0,5 L-Bereiches liegen, sich aber auch außerhalb dieses Bereiches befinden, müssen einer Prüfung unterzogen werden.
3.2 Zusätzliche Dickenmessungen müssen ebenfalls an einem Messquerschnitt vor und einem Messquerschnitt hinter jedem reparierten Bereich in dem Umfang durchgeführt werden, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die an den reparierten Teil angrenzenden Bereiche auch die Anforderungen des Codes erfüllen.
4 Wirksame Reparaturverfahren
4.1 Der Umfang der durchgeführten Erneuerung oder Verstärkung zwecks Erfüllung dieser Anlage muss sich in Übereinstimmung mit Absatz 4.2 befinden.
4.2 Die durchgehende Mindestlänge eines erneuerten oder verstärkten Bauteils darf nicht geringer sein als der doppelte Abstand der Haupt-Bauteile in dem Bereich. Außerdem darf sich die Abrostung im Bereich der Stumpfnaht jedes angeschlossenen Bauteils vor und hinter dem ersetzten Bauteil (Platten, Steifen, Stege und Gurte von Trägern usw.) nicht innerhalb des Bereiches erheblicher Korrosion befinden (75 % der zulässigen Abrostung in Verbindung mit jedem einzelnen Bauteil). Wenn Unterschiede in der Dicke an der Stumpfnaht 15 % der geringeren Dicke übersteigen, muss eine Übergangsanschrägung vorgesehen sein.
4.3 Alternative Reparaturverfahren, die den Einbau von Streifen/Laschen oder Bauteiländerungen umfassen, müssen einer besonderen Prüfung unterliegen. Bei Prüfung des Einbaus von Streifen/Laschen ist dies auf die folgenden Bedingungen zu begrenzen:
4.4 Die vorhandenen Bauteile, die an die erneuerten Bereiche angrenzen und in Verbindung mit den eingebauten Streifen/Laschen usw. stehen, müssen den aufgebrachten Belastungen unter Berücksichtigung der Beulfestigkeit und des Zustandes der Schweißnähte zwischen den Längsbauteilen und der Schiffskörperbeplattung standalten können.
Verfahrensanweisung für Dickenmessungen | Anlage 13 |
1 Allgemeines
Im Zusammenhang mit Besichtigungen der Bauteile des Schiffskörpers erforderliche Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht von der Verwaltung durchgeführt werden, von einem Besichtiger der Verwaltung bestätigt werden. Die Teilnahme des Besichtigers ist aufzuzeichnen. Dies gilt auch für Dickenmessungen, die während der Reise vorgenommen werden.
2 Besichtigungsbesprechung
2.1 Vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung oder der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter, dem diensttuenden Vertreter bzw. den diensttuenden Vertretern des Eigners und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Dickenmessungs-Unternehmens abgehalten werden, um die sichere und gründliche Ausführung der Besichtigungen und Dickenmessungen sicherzustellen, die an Bord durchgeführt werden.
2.2 Zwischen dem Messtechniker bzw. den Messtechnikern des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners muss während der Besprechung eine Verständigung hinsichtlich der folgenden Punkte vereinbart werden:
2.3 Wenn Dickenmessungen im Zusammenhang mit Zwischenbesichtigungen oder Erneuerungsbesichtigungen durchgeführt werden, muss ein dokumentierter Eintrag, der angibt, wo und wann die Besprechung stattgefunden hat und wer teilgenommen hat (die Namen des Besichtigers bzw. der Besichtiger, des Kapitäns des Schiffes oder des vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreters, des Vertreters bzw. der Vertreter des Eigners und des Vertreters bzw. der Vertreter des Dickenmessungs-Unternehmens), vorgenommen werden.
3 Überwachung des Dickenmessungs-Arbeitsvorganges an Bord
3.1 Nach der generellen Besichtigung von repräsentativen Räumen an Bord hat der Besichtiger über den endgültigen Umfang und die Stellen der Dickenmessungen zu entscheiden.
3.2 Falls der Eigner es vorzieht, mit den Dickenmessungen vor der generellen Besichtigung zu beginnen, dann hat der Besichtiger darüber zu informieren, dass der geplante Umfang und die Stellen der Dickenmessungen der Bestätigung während der generellen Besichtigung unterliegen. Gestützt auf die Fundstellen, kann der Besichtiger fordern, dass zusätzliche Dickenmessungen vorgenommen werden.
3.3 Der Besichtiger hat die Messvorgänge durch Auswahl der Stellen derart zu regeln, dass die vorgenommenen Messungen den Durchschnitts-Zustand der Konstruktion in diesem Bereich repräsentieren.
3.4 Dickenmessungen, die hauptsächlich zur Beurteilung des Umfangs der Korrosion, die sich auf die Festigkeit des Schiffskörpers auswirken kann, vorgenommen werden, müssen in einer systematischen Art und Weise so durchgeführt werden, dass erforderlichenfalls alle Längsverbände gemessen werden.
3.5 Wenn die Dickenmessungen eine erhebliche Korrosion oder einen erheblichen Materialverlust von mehr als der zulässigen Abrostung ergeben, hat der Besichtiger Stellen für zusätzliche Dickenmessungen zu bestimmen, um Bereiche von erheblicher Korrosion festzulegen, und die Bauteile für Reparaturen bzw. Erneuerungen zu ermitteln.
3.6 Dickenmessungen von Bauteilen in Bereichen, wo Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen gleichzeitig mit der Nahbesichtigung ausgeführt werden.
4 Überprüfung und Bestätigung
4.1 Nach Beendigung der Dickenmessungen hat der Besichtiger zu bestätigen, dass keine weiteren Messungen erforderlich sind, oder er hat zusätzliche Messungen festzulegen.
4.2 Wenn, falls eine besondere Prüfung nach diesem Code zulässig ist, der Umfang der Dickenmessungen verringert wird, muss die besondere Prüfung des Besichtigers angegeben werden.
4.3 Falls die Dickenmessungen nur teilweise ausgeführt werden, muss der Umfang der restlichen Dickenmessungen als Information für den nächsten Besichtiger angegeben werden.
______
1) Auf Absatz 4.2.4 des Teils 2 des Codes für anerkannte Organisationen (RO-Code), der mit Entschließung MSC.349(92) angenommen wurde, wird verwiesen.
2) IACS Common Structural Rules bedeutet IACS Common Structural Rules for Bulk Carriers (IACS CSR for Bulk carriers) oder IACS Common Structural Rules for Bulk Carriers and Oil Tankers (IACS CSR BC&OT).
3) Auf die Guidelines on the Means of Access to Structures for Inspections and Maintenance of Oil Tankers and Bulk Carriers (MSC/Circ.686) (Richtlinien über Zugangsmöglichkeiten zu Bauteilen für Besichtigung und Instandhaltung von Öltankschiffen und Massengutschiffen (MSC/Rundschreiben 686)) wird verwiesen.
4) Nicht zutreffendes streichen
5) Auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen wird verwiesen.
6) Chapter 13 der IACS CSR for Bulk Carriers oder Chapter 13 von Part 1 der IACS CSR BC & OT
7) Section 5 von Chapter 3 der IACS CSR for Bulk Carriers oder Section 4 von Chapter 3 von Part 1 der IACS CSR BC & OT
8) diese Anlage ist empfehlend
9) Section 12 der IACS CSR for Oil Tankers oder Chapter 13 von Part 1 der IACS CSR BC&OT
10) Auf Absatz 1.4.2.1 von Section 12 der IACS CSR for Oil Tankers oder Section 2 von Chapter 13 von Part 1 der IACS CSR BC & OT wird verwiesen.
11) Fußnotentext nicht vorhanden im englischen Original.
12) Auf die Entschließung MSC.150(77) "Empfehlungen für Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter für Ladungen und Schiffskraftstoffe nach Anlage I zu MARPOL" wird verwiesen (VkBl 2005 S.263).
Diese Entschließung wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2009 durch Entschließung MSC.286(86) "Empfehlungen für Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter (MSDS) für Ölladung und Ölkraftstoff nach Anlage 1 zu MARPOL" ersetzt.
13) Auf den International Safety Guide for Oil Tankers and Terminals (ISGOTT) - Entry into and working in enclosed spaces - wird verwiesen.
14) Mindestens ein Querschnitt muss einen Ballasttank im Bereich von 0,5 L mittschiffs umfassen.
ENDE |