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Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von ÖltankschiffenAnlage B

Anlage B Teil A
Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Doppelhüllen-Öltankschiffen

1 Allgemeines

1.1 Anwendung

1.1.1 Der Code gilt für alle Doppelhüllen-Öltankschiffe mit Eigenantrieb mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr.

1.1.2 Der Code gilt für Besichtigungen des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme in Ladetanks, Pumpenräumen, Kofferdämmen, Rohrtunneln, Leerräumen innerhalb des Ladungsbereiches und in allen Ballasttanks.

1.1.3 Der Code enthält den Mindestumfang der Untersuchungen, Dickenmessungen und Tankprüfungen. Die Besichtigung ist zu erweitern, wenn erhebliche Korrosion und/oder Schäden an Bauteilen vorgefunden werden, und muss gegebenenfalls eine zusätzliche Nahbesichtigung mit einschließen.

1.1.4 Die Besichtigungen sind während der in Regel I/10 des Übereinkommens vorgeschriebenen Besichtigungen durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesem Code bestimmt ist.

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1 Doppelhüllen-Öltankschiff ist ein Schiff, das vorwiegend für die Beförderung von Öl als Massengut gebaut ist und bei dem die Ladetanks durch eine Doppelhülle geschützt sind, die sich über die gesamte Länge des Ladungsbereiches erstreckt und die aus Doppelhüllen- und Doppelbodenräumen für die Beförderung von Wasserballast oder Leerräumen besteht.

1.2.2 Ballasttank ist ein Tank, der vorwiegend für die Beförderung von Salzwasser-Ballast benutzt wird.

1.2.3 Kombinierter Lade-/Ballasttank, sofern im Code darauf verwiesen wird, ist ein Tank, der für die Beförderung von Ladung oder Ballastwasser als ein regelmäßiger Bestandteil des Betriebes des Schiffes verwendet wird und als ein Ballasttank behandelt wird. Ladetanks, in denen Wasserballast nur in Ausnahmefällen entsprechend Regel I/18.3 MARPOL befördert werden könnte, sind als Ladetanks zu behandeln.

1.2.4 Generelle Besichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher der allgemeine Zustand des Schiffskörpers festgestellt und der Umfang zusätzlicher Nahbesichtigungen festgelegt wird.

1.2.5 Nahbesichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher die Einzelheiten der Bauteile in unmittelbarer Sichtweite des Besichtigers sind, d. h. normalerweise in Reichweite der Hand.

1.2.6 Schiffsquerschnitt ist der Querschnitt des Schiffskörpers senkrecht zur Mittellinie des Schiffes und schließt alle in Längsrichtung verlaufenden Bauteile mit ein, wie die Beplattung, die Längsbalken und Längsträger des Decks, die Seiten, der Boden, der Innenboden und die Längsschotte. Bei Öltankschiffen in Querspantenbauweise umfasst ein Schiffsquerschnitt angrenzende Spanten und ihre Endbefestigungen im Bereich der Schiffsquerschnitte.

1.2.7 Repräsentative Tanks sind solche Tanks, von denen angenommen wird, dass sie den Zustand anderer Tanks des gleichen Typs und ähnlicher Verwendung und mit den gleichen Korrosionsschutzsystemen wiedergeben. Bei der Auswahl repräsentativer Tanks sind bisherige Verwendung und Reparatur an Bord und erkennbare kritische Strukturbereiche und/oder verdächtige Bereiche zu berücksichtigen.

1.2.8 Verdächtige Bereiche sind Stellen, die eine erhebliche Korrosion aufweisen und/oder bei denen der Besichtiger erwartet, dass sie für schnellen Materialverlust anfällig sind.

1.2.9 Erhebliche Korrosion bezeichnet einen Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung einen Materialverlust von mehr als 75 % der zulässigen Toleranzen ergibt, aber innerhalb zulässiger Grenzen. Bei Schiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, ist erhebliche Korrosion ein solcher Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung eine gemessene Dicke zwischen tren + 0,5 mm und tren ergibt. Die Erneuerungsdicke (tren) ist die zulässige Mindestdicke in Millimeter, unter welcher eine Erneuerung der Bauteile durchgeführt werden muss.

1.2.10 Ein Korrosionsschutzsystem wird im Allgemeinen als eine vollständige harte Schutzbeschichtung angesehen. Eine harte Schutzbeschichtung soll üblicherweise aus Epoxid oder einem gleichwertigen Werkstoff bestehen. Andere Beschichtungssysteme, die weder weiche noch halbharte Beschichtungen sind, können alternativ als zulässig angesehen werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen des Herstellers aufgebracht und instandgehalten werden.

1.2.11 Der Beschichtungszustand wird wie folgt definiert:

GUTZustand mit nur geringfügigen Roststellen;
AUSREICHENDZustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT; und
SCHLECHTZustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen.

1.2.12 Kritische Strukturbereiche sind Stellen, die von den Berechnungen her als überwachungsbedürftig eingestuft oder die auf Grund des bisherigen Betriebsverlaufs mit dem betreffenden Schiff oder gegebenenfalls mit ähnlichen Schiffen bzw. Schwesterschiffen als anfällig für Rissbildung, Beulung oder Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Schiffes beeinträchtigen würden, erkannt worden sind.

1.2.13 Ladungsbereich ist der Teil des Schiffes, der Ladetanks, Sloptanks und Lade-/Ballast-Pumpenräume, Kofferdämme, Ballasttanks und Leerräume, die an Ladetanks angrenzen, sowie auch Deckbereiche auf der ganzen Länge und Breite des Teils des Schiffes, der sich über den genannten Räumen befindet.

1.2.14 Zwischenbesichtigung ist eine Besichtigung, die entweder bei der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen durchgeführt wird.

1.2.15 Eine Umgehende und vollständige Reparatur ist eine dauerhafte Reparatur, die während der Besichtigung zur Zufriedenheit des Besichtigers abgeschlossen wird, womit die Notwendigkeit für das Auferlegen irgendeiner zugehörigen Klassifizierungsbedingung oder Empfehlung aufgehoben wird.

1.2.16 Besondere Prüfung oder besonders geprüft (im Zusammenhang mit Nahbesichtigungen und Dickenmessungen) bedeutet, dass eine ausreichende Nahuntersuchung und Dickenmessungen vorgenommen werden, um den tatsächlichen Durchschnittszustand der Konstruktion unter der Beschichtung zu bestätigen.

1.2.17 Lochfraßkorrosion ist definiert als verstreute Korrosionsstellen bzw. -bereiche mit örtlichen Werkstoffminderungen, die größer sind als bei der einheitlichen Korrosion in dem umgebenden Bereich. Die Lochfraßintensität ist in Abbildung 1 definiert.

1.2.18 Kantenkorrosion ist definiert als örtlicher Materialverlust an den freien Kanten von Platten, Steifen, Haupt-Trägerverbänden und um Öffnungen. Ein Beispiel von Kantenkorrosion ist in Abbildung 2 dargestellt.

1.2.19 Kerbkorrosion ist ein typischer örtlicher Materialverlust neben Schweißverbindungen entlang angrenzender Steifen und an Stößen oder Nähten von Steifen oder Platten. Ein Beispiel von Kerbkorrosion ist in Abbildung 3 dargestellt.

1.2.20 Verwaltung bedeutet die Verwaltung oder die von der Verwaltung anerkannte Organisation.

Abbildung 1 - Lochfraßintensitäts-Diagramme

Abbildung 2 - Kantenkorrosion

Abbildung 3 - Kerbkorrosion

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1.3 Reparaturen

1.3.1 Jede Beschädigung im Zusammenhang mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus (einschließlich Beulung, Einkerbung, Abtrennung oder Bruch) oder ausgedehnte Bereiche mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus, welche sich auf die bauliche, wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit des Schiffes auswirken oder nach Auffassung der Verwaltung auswirken werden, sind umgehend und vollständig zu reparieren (siehe Absatz 1.2.15). Bereiche, die zu überprüfen sind, umfassen:

  1. Bodenverbände und Bodenbeplattung;
  2. Seitenverbände und Seitenbeplattung;
  3. Decksverbände und Deckbeplattung;
  4. wasserdichte oder öldichte Schotte; und
  5. Lukendeckel und Lukensülle, sofern eingebaut (Tank-Massengutschiffe).

An Orten, wo ein angemessener Reparaturbetrieb nicht verfügbar ist, kann die Verwaltung dem Schiff gestatten, dass es seine Fahrt direkt zu einem Reparaturbetrieb fortsetzt. Dies kann ein Löschen der Ladung und/oder Notreparaturen für die beabsichtigte Reise erforderlich machen.

1.3.2 Wenn eine Besichtigung zur Feststellung von Korrosionsschäden oder Schäden an Bauteilen führt, von denen jeder nach Auffassung der Verwaltung die Eignung des Schiffes für einen fortgesetzten Betrieb beeinträchtigt, müssen außerdem Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden, bevor das Schiff wieder in Betrieb geht.

1.3.3 Wo die festgestellte Beschädigung an den in vorstehendem Absatz 1.3.1 genannten Bauteilen isoliert und von einer örtlich begrenzten Art ist, welche die Unversehrtheit der Schiffskonstruktion nicht beeinträchtigt (wie zum Beispiel ein kleines Loch in einem Querdeckstreifen), kann der Besichtiger in Betracht ziehen, eine angemessene vorläufige Reparatur zu genehmigen, um die wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit nach Bewertung der umliegenden Bauteile wieder herzustellen und eine damit verbundene Bedingung oder Empfehlung mit einer bestimmten Frist aufzuerlegen, um die dauerhafte Reparatur abzuschließen und die Gültigkeit der entsprechenden, gesetzlich festgelegten Zertifizierung beizubehalten.

1.4 Besichtiger *

1.4.1 Bei Öltankschiffen von 20 000 Tonnen und mehr Tragfähigkeit muss ab der Erneuerungsbesichtigung Nr. 3, bei Erneuerungs- und Zwischenbesichtigungen des Schiffskörpers, die Besichtigung des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme, für die dieser Code gilt, von mindestens zwei Besichtigern einer Verwaltung durchgeführt werden.

1.4.2 Dies erfordert, dass mindestens zwei Besichtiger zur gleichen Zeit an Bord anwesend sind, um die erforderliche Besichtigung vorzunehmen. Obwohl nicht jeder anwesende Besichtiger alle Komponenten der erforderlichen Besichtigung vornehmen muss, müssen sie sich untereinander absprechen und die generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen gemeinsam in dem Umfang durchführen, der für die Bestimmung des Zustandes der Schiffsbereiche, für die dieser Code gilt, erforderlich ist. Der Umfang dieser Besichtigungen muss für die Besichtiger ausreichend sein, um bei den Maßnahmen übereinzustimmen, die erforderlich sind, um die Besichtigung bezüglich Erneuerungen, Reparaturen und anderer Empfehlungen oder Bedingungen abzuschließen. Jeder Besichtiger hat den Besichtigungsbericht mit zu unterzeichnen oder sie haben ihre Zustimmung in gleichwertiger Weise anzugeben.

1.4.3 Die folgenden Besichtigungen können von einem einzelnen Besichtiger bestätigt werden:

  1. Dickenmessungen;
  2. Tankprüfungen; und
  3. Reparaturen, die in Verbindung mit Zwischen- und Erneuerungsbesichtigungen des Schiffskörpers durchgeführt werden, deren Umfang durch die erforderlichen zwei Besichtiger im Laufe der Besichtigungen festgelegt wurde.

1.5 Dickenmessungen und Nahbesichtigungen

Bei jeder Art von Besichtigung, d. h. Erneuerungsbesichtigungen, Zwischenbesichtigungen, jährliche Besichtigungen oder sonstige Besichtigungen, die den Umfang der vorhergehenden haben, müssen an Konstruktionen in den Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, Dickenmessungen, wenn nach Anlage 2 erforderlich, gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.

2 Erneuerungsbesichtigung

2.1 Allgemeines

2.1.1 Die Erneuerungsbesichtigung kann bei der vierten jährlichen Besichtigung beginnen und während des folgenden Jahres mit dem Ziel eines Abschlusses zum Zeitpunkt des fünften Jahrestages weitergeführt werden. Wenn mit der Erneuerungsbesichtigung vor der vierten jährlichen Besichtigung begonnen wird, muss die vollständige Besichtigung innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen sein, wenn eine derartige Tätigkeit der Erneuerungsbesichtigung anzurechnen ist.

2.1.2 Als Teil der Vorbereitung für die Erneuerungsbesichtigung ist das Besichtigungsprogramm vor der Erneuerungsbesichtigung zu erstellen. Die Dickenmessungen sind nicht vor der vierten jährlichen Besichtigung durchzuführen.

2.1.3 Zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung muss die Besichtigung Untersuchung, Erprobungen und Überprüfungen in ausreichendem Umfang umfassen, um sicherzustellen, dass sich der Schiffskörper und die zugehörigen Rohrleitungen entsprechend Absatz 2.1.5 in einem zufriedenstellenden Zustand befinden und für ihren vorgesehenen Einsatzzweck für die neue Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe in Abhängigkeit von angemessener Wartung bzw. Instandhaltung und sachgemäßem Betrieb sowie der Durchführung der periodischen Besichtigungen an den Fälligkeitsterminen einsatzbereit sind.

2.1.4 Alle Ladetanks, Ballasttanks einschließlich Doppelbodentanks, Pumpenräume, Rohrtunnel, Kofferdämme und Leerräume, die an Ladetanks angrenzen, sowie Decks und die Außenhaut sind zu untersuchen, und diese Untersuchung ist durch Dickenmessungen und Druckprüfungen entsprechend den Absätzen 2.5 und 2.6 zu ergänzen, um sicherzustellen, dass die bauliche Unversehrtheit wirksam bleibt. Die Untersuchung muss gründlich genug sein, um erhebliche Korrosion, wesentliche Verformung, Risse, Beschädigungen oder andere bauliche Zustandsverschlechterungen, die vorhanden sein können, festzustellen.

2.1.5 Ladeleitungen an Deck einschließlich Leitungen zum Tankwaschen mit Rohöl (COW) sowie Lade- und Ballastleitungen in den oben genannten Tanks und Räumen müssen untersucht und einer Funktionsprüfung unter Arbeitsdruck zur Zufriedenheit des anwesenden Besichtigers unterzogen werden, um sicherzustellen, dass Dichtheit und Zustand weiterhin zufriedenstellend bleiben. Besondere Beachtung ist den Ballastleitungen in Ladetanks und den Ladeleitungen in Ballasttanks und Leerräumen zu geben, und die Besichtiger sind in jedem Fall zu verständigen, wenn diese Rohrleitungen einschließlich Ventilen und Armaturen während der Dauer von Reparaturen geöffnet sind und von innen untersucht werden können.

2.1.6 Die gleichzeitige Anrechnung einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung für Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen ist nicht zulässig.

2.2 Besichtigung im Dock

2.2.1 Eine Besichtigung im Dock muss Teil einer Erneuerungsbesichtigung sein. Während der 5-jährigen Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe müssen mindestens zwei Außenuntersuchungen des Schiffsbodens erfolgen. In allen Fällen darf der maximale Zeitabstand zwischen zwei Bodenuntersuchungen 36 Monate nicht überschreiten.

2.2.2 Bei Schiffen mit einem Alter von 15 Jahren oder darüber muss die Außenuntersuchung des Schiffsbodens mit dem Schiff im Dock erfolgen. Bei Schiffen mit einem Alter von weniger als 15 Jahren können alternative Außenuntersuchungen des Schiffsbodens, die nicht im Zusammenhang mit der Erneuerungsbesichtigung vorgenommen werden, am schwimmenden Schiff durchgeführt werden. Eine Untersuchung am schwimmenden Schiff darf nur durchgeführt werden, wenn die Bedingungen dafür zufriedenstellend sind und geeignete Ausrüstung sowie entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.

2.2.3 Wenn eine Besichtigung im Dock nicht in Verbindung mit der Erneuerungsbesichtigung abgeschlossen wird oder wenn der in Absatz 2.2.1 angegebene maximale Zeitabstand von 36 Monaten nicht eingehalten wird, wird die Gültigkeit des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe ausgesetzt, bis eine Besichtigung im Dock abgeschlossen ist.

2.2.4 Die generellen Besichtigungen und die Nahbesichtigungen sowie die Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Ladetanks und Ballasttanks sind in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften für Erneuerungsbesichtigungen durchzuführen, sofern nicht bereits durchgeführt.

Anmerkung:
Als untere Teile der Ladetanks und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.

2.3 Tank- Korrosionsschutzsystem

Soweit vorhanden, ist das Korrosionsschutzsystem in Ladetanks auf seinen Zustand hin zu untersuchen. Ein Ballasttank ist in aufeinander folgenden jährlichen Abständen zu untersuchen, wenn:

  1. eine harte Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist; oder
  2. eine weiche oder halbharte Beschichtung aufgebracht worden ist; oder
  3. erhebliche Korrosion im Tank festgestellt wird; oder
  4. die harte Schutzbeschichtung sich in einem geringeren als GUTEN Zustand befindet und die harte Schutzbeschichtung nicht zur Zufriedenheit des Besichtigers repariert ist.

Dickenmessungen müssen durchgeführt werden, wenn es vom Besichtiger für notwendig gehalten wird.

2.4 Umfang der generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen

2.4.1 Bei der Erneuerungsbesichtigung ist eine generelle Besichtigung aller Tanks und Räume durchzuführen. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden.

2.4.2 Die Mindestanforderungen für Nahbesichtigungen bei einer Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 1 angegeben.

2.4.3 Der Besichtiger kann den Umfang der Nahbesichtigung erweitern, wenn dies unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der besichtigten Tanks, des Zustandes des Korrosionsschutzsystems und auch in den folgenden Fällen als notwendig erscheint:

  1. Besonders bei Tanks, die Bauteilanordnungen oder Einzelausführungen haben, bei denen erlittene Schäden in vergleichbaren Tanks oder vergleichbaren Schiffen aufgetreten sind, entsprechend den verfügbaren Informationen; und
  2. in Tanks, die Bauteile mit verringerten Bauteildicken im Zusammenhang mit einem von der Verwaltung zugelassenem Korrosionsschutzsystem haben.

2.4.4 Bei Bereichen in Tanks, in denen sich die harte Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.11 befindet, kann der Umfang der Nahbesichtigungen entsprechend Anlage 1 von der Verwaltung besonders geprüft werden.

2.5 Umfang der Dickenmessungen

2.5.1 Die Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 2 vorgegeben.

2.5.2 Anforderungen zum Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion sind in Anlage 4 vorgegeben und können in dem nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebenen Besichtigungsprogramm zusätzlich festgelegt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Untersuchungen vorgenommen werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden.

2.5.3 Außerdem kann der Besichtiger die Dickenmessungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.

2.5.4 Für Bereiche in Tanks, in denen sich die harte Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.11 befindet, kann der Umfang der Dickenmessungen entsprechend der Anlage 2 durch die Verwaltung besonders geprüft werden.

2.5.5 Die Messquerschnitte sind danach auszuwählen, wo die stärksten Abrostungen vermutlich auftreten oder wo diese durch Messungen an der Deckbeplattung bereits festgestellt wurden.

2.5.6 In Fällen, in denen zwei oder drei Querschnitte gemessen werden, muss mindestens einer davon einen Ballasttank im Bereich von 0,5 L mittschiffs enthalten. Im Fall von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 Meter und mehr (entsprechend der Begriffsbestimmung im gültigen Internationalen Freibord-Übereinkommen) und mit einem Alter von mehr als 10 Jahren ist das Auswahlverfahren von Dickenmessungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers, wie nach Absatz 9.1.2 vorgeschrieben, in Anlage 13 angegeben.

2.6 Umfang der Tank-Druckprüfungen

2.6.1 Die Mindestanforderungen für Ballasttank-Druckprüfungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Absatz 2.6.3 und Anlage 3 angegeben.

Die Mindestanforderungen für Ladetank-Druckprüfungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Absatz 2.6.4 und Anlage 3 angegeben.

Ladetank-Druckprüfungen, die von der Besatzung des Schiffes unter Leitung des Kapitäns durchgeführt werden, können vom Besichtiger unter der Voraussetzung anerkannt werden, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. Das Tankprüfverfahren, welches die Füllhöhen, die zu befüllenden Tanks, und die zu prüfenden Schotte genau angibt, ist vom Eigner eingereicht und von der Verwaltung vor der Durchführung der Prüfung überprüft worden;
  2. Es gibt keine Aufzeichnung über Leckage, Verformung oder erhebliche Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Tanks beeinträchtigen würde;
  3. die Tankprüfung ist in einem besonderen Besichtigungs-Zeitfenster von nicht mehr als drei Monaten vor dem Datum der Besichtigung, an dem die generelle Besichtigung oder die Nahbesichtigung abgeschlossen wird, zufriedenstellend durchgeführt worden.
  4. die zufriedenstellenden Ergebnisse der Prüfung werden im Schiffstagebuch eingetragen; und
  5. der innere und äußere Zustand der Tanks und der zugehörigen Konstruktion werden zum Zeitpunkt der generellen Besichtigung und der Nahbesichtigung vom Besichtiger als zufriedenstellend befunden.

2.6.2 Der Besichtiger kann die Tank-Druckprüfungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.

2.6.3 Die Begrenzungen von Ballasttanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zur Oberkante der Luftrohre zu prüfen.

2.6.4 Die Begrenzungen von Ladetanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zum höchsten Punkt, bis zu dem die Flüssigkeit unter Betriebsbedingungen ansteigt, zu prüfen.

2.6.5 Die Prüfung von Doppelbodentanks und anderen Räumen, die nicht für die Beförderung von Flüssigkeit bestimmt sind, kann entfallen, sofern eine zufriedenstellende innere Untersuchung zusammen mit einer Untersuchung der Tankdecke durchgeführt wird.

3 Jährliche Besichtigung

3.1 Allgemeines

Jährliche Besichtigungen müssen innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Jahresdatum vom Datum der ersten Besichtigung oder vom für die letzte Erneuerungsbesichtigung erteilten Datum abgehalten werden. Die jährliche Besichtigung muss, soweit wie praktisch durchführbar, aus einer Untersuchung zum Zweck der Sicherstellung, dass der Schiffskörper und die Rohrleitungen in einem zufriedenstellenden Zustand gehalten werden, bestehen und muss den bisherigen Betriebsverlauf, den Zustand und den Umfang des Korrosionsschutzsystems von Ballasttanks und Bereichen, die im Aktenordner für die Besichtigungsberichte aufgeführt sind, berücksichtigen.

3.2 Untersuchung des Schiffskörpers

3.2.1 Eine Untersuchung der Beplattung des Schiffskörpers und seiner Verschlussvorrichtungen ist dort durchzuführen, wo sie sichtbar sind.

3.2.2 Eine Untersuchung wasserdichter Durchführungen ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.3 Untersuchung der Wetterdecks

3.3.1 Eine Untersuchung der Ladetank-Einstiegsöffnungen einschließlich Dichtungen, Abdeckungen, Sülle und Flammensiebe ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.3.2 Eine Untersuchung der Über-/Unterdruckventile und Flammensiebe der Ladetanks ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.3.3 Eine Untersuchung der Flammensiebe in den Be- und Entlüftungen aller Bunkertanks ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.3.4 Eine Untersuchung der Lade-, Rohölwasch-, Bunker- und Lüftungs-Leitungssysteme einschließlich Lüfter-Pfosten und -Köpfe ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.4 Untersuchung der Ladepumpenräume und Rohrtunnel, sofern eingebaut

3.4.1 Eine Untersuchung aller Pumpenraum-Schotte auf Anzeichen von Öl-Leckagen oder Rissen/ Brüchen und insbesondere der Dichtungseinrichtungen aller Pumpenraum-Schottdurchführungen ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.4.2 Eine Untersuchung des Zustandes aller Rohrleitungssysteme und Rohrtunnel ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.5 Untersuchung von Ballasttanks

3.5.1 Eine Untersuchung von Ballasttanks ist durchzuführen, wenn sie als Folge der Ergebnisse der Erneuerungsbesichtigung und der Zwischenbesichtigung erforderlich ist. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, oder wenn großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden.

3.5.2 Wenn eine erhebliche Korrosion entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.9 vorhanden ist, muss der Umfang der Dickenmessungen entsprechend den Anforderungen der Anlage 4 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden. Bei Öltankschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen die Bereiche mit festgestellter erheblicher Korrosion untersucht werden, und es müssen zusätzliche Dickenmessungen durchgeführt werden.

4 Zwischenbesichtigung

4.1 Allgemeines

4.1.1 Bauteile, die zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung zu prüfen sind, können entweder während der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen besichtigt werden.

4.1.2 Der Besichtigungsumfang von Lade- und Ballasttanks ist vom Alter des Schiffes abhängig und ist in den Abschnitten 4.2, 4.3 und 4.4 festgelegt.

4.1.3 Bei Wetterdecks ist, soweit praktisch durchführbar, eine Untersuchung der Lade-, Rohölwasch-, Bunker-, Ballast-, Dampf- und Lüftungs-Leitungssysteme sowie Lüfter-Pfosten und -Köpfe durchzuführen. Wenn nach der Untersuchung hinsichtlich des Zustandes der Rohrleitungen Zweifel bestehen, können Druckprüfungen, Dickenmessungen oder beides an den Rohrleitungen erforderlich sein.

4.1.4 Bei Öltankschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen die Bereiche mit festgestellter erheblicher Korrosion untersucht werden, und es müssen zusätzliche Dickenmessungen durchgeführt werden.

4.1.5 Die gleichzeitige Anrechnung von Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen zu einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung ist nicht zulässig.

4.2 Öltankschiffe mit einem Alter von 5 bis 10 Jahren

4.2.1 Es gelten die Anforderungen des Absatzes 4.1.3.

4.2.2 Bei Tanks, die für Wasserballast verwendet werden, muss eine generelle Besichtigung von repräsentativen, vom Besichtiger ausgewählten Tanks durchgeführt werden. Wenn eine solche generelle Besichtigung keine erkennbaren baulichen Schäden ergibt, kann sich die Untersuchung auf die Bestätigung beschränken, das Korrosionsschutzsystem weiterhin wirksam bleibt.

4.2.3 Ein Ballasttank ist in aufeinander folgenden jährlichen Abständen zu untersuchen, wenn:

  1. Eine harte Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist; oder
  2. eine weiche oder halbharte Beschichtung aufgebracht worden ist; oder
  3. erhebliche Korrosion im Tank festgestellt wird; oder
  4. sich die harte Schutzbeschichtung in einem geringeren als GUTEN Zustand befindet und die harte Schutzbeschichtung nicht zur Zufriedenheit des Besichtigers repariert ist.

4.3 Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 10 bis 15 Jahren

4.3.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine Druckprüfung der Lade- und Ballasttanks und die Anforderungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers entsprechend Absatz 9.1.2 sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht von der Verwaltung als notwendig angesehen.

4.3.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung zum Abschluss zu bringen anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1.

4.3.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann anstelle der Anforderungen des Abschnitts 2.2 eine Unterwasser-Besichtigung in Betracht gezogen werden.

4.4 Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 15 Jahren

4.4.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben, wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine Druckprüfung der Lade- und Ballasttanks und die Anforderungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers entsprechend Absatz 9.1.2 sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht von der Verwaltung als notwendig angesehen.

4.4.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung zum Abschluss zu bringen anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1 .

4.4.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 muss ein Teil der Zwischenbesichtigung eine Besichtigung im Dock sein. Wenn nicht bereits ausgeführt, sind die generellen Besichtigungen und die Nahbesichtigungen sowie die Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Ladetanks und der Wasserballasttanks in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Anforderungen für Zwischenbesichtigungen durchzuführen.

Anmerkung:
Als untere Teile der Ladetanks und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.

5 Vorbereitungen für eine Besichtigung

5.1 Besichtigungsprogramm

5.1.1 Der Eigner hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein spezielles Besichtigungsprogramm vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung und für Doppelhüllen-Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 10 Jahren vor der Zwischenbesichtigung auszuarbeiten. Das Besichtigungsprogramm muss in schriftlicher Form auf der Grundlage der Angaben in Anlage 7A abgefasst sein. Die Besichtigung darf nicht beginnen, bis dem Besichtigungsprogramm zugestimmt worden ist.

5.1.1.1 Vor der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms muss der Fragebogen für die Planung der Besichtigung auf der Grundlage der in der Anlage 7B aufgeführten Angaben durch den Eigner ausgefüllt werden und der Verwaltung übermittelt werden.

5.1.1.2 Das Besichtigungsprogramm bei einer Zwischenbesichtigung kann aus dem Besichtigungsprogramm der vorhergehenden Erneuerungsbesichtigung, ergänzt durch den Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) dieser Erneuerungsbesichtigung und späteren relevanten Besichtigungsberichten, bestehen.

5.1.1.3 Das Besichtigungsprogramm ist unter Berücksichtigung von jeglichen Änderungen der Besichtigungsanforderungen, die eingeführt worden sind, nachdem die letzte Erneuerungsbesichtigung durchgeführt wurde, auszuarbeiten.

5.1.2 Bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms ist die folgende Dokumentation zusammenzustellen und hinsichtlich der Auswahl der zu untersuchenden Tanks, Bereiche und Bauteile heranzuziehen:

  1. Besichtigungsstatus und wesentliche Schiffsdaten;
  2. an Bord vorhandene Dokumentation, wie in den Absätzen 6.2 und 6.3 beschrieben;
  3. Haupt-Baupläne der Lade- und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfester Stähle (HTS - high-tensile steels);
  4. Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffs körper) entsprechend Anlage 10;
  5. maßgebliche bisherige Schäden und vorausgegangene Reparaturen;
  6. maßgebliche vorhergehende Besichtigungs- und Untersuchungsberichte der Verwaltung und des Eigners;
  7. bisherige Ladung und bisheriger Ballast während der letzten drei Jahre einschließlich Beförderung von Ladung im beheizten Zustand;
  8. Einzelheiten der Inertgas-Anlage und der Tank-Reinigungsverfahren;
  9. Informationen und andere relevante Daten hinsichtlich Umbau oder Änderungen der Lade- und Ballasttanks des Schiffes seit dem Zeitpunkt des Neubaus;
  10. Beschreibung und bisheriger Zustand des Korrosionsschutzsystems (ein schließlich bisheriger Klassenzusatzzeichen), soweit vorhanden;
  11. Untersuchungen durch das Personal des Eigners während der letzten drei Jahre in Bezug auf bauliche Zustandsverschlechterungen im Allgemeinen, Leckagen in Begrenzungen der Tanks und an Rohrleitungen sowie Zustand des Korrosionsschutzsystems, soweit vorhanden. Eine Anleitung für die Berichtsabfassung ist in Anlage 6 angegeben;
  12. Informationen hinsichtlich des sachgemäßen Instandhaltungs-Grades während des Schiffsbetriebes einschließlich Untersuchungsberichte der Hafenstaatkontrolle, die den Schiffskörper betreffende Mängel und Nicht-Übereinstimmungen mit dem System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Instandhaltung des Schiffskörpers einschließlich zugehöriger Mängelbehebung bzw. Mängelbehebungen enthalten; und
  13. jegliche sonstigen Informationen, die zur Ermittlung verdächtiger Bereiche und kritischer Strukturbereiche beitragen.

5.1.3 Das vorgelegte Besichtigungsprogramm muss mindestens die Vorgaben des Absatzes 2.6 für Tankprüfungen und der Anlagen 1, 2 und 3 für Nahbesichtigung, Dickenmessungen und Tankprüfungen entsprechend erfassen und einhalten, und es muss sachdienliche Angaben mindestens in folgendem Umfang enthalten:

  1. Wesentliche Schiffsdaten und Einzelangaben;
  2. Haupt-Baupläne der Lade- und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfester Stähle (HTS - high-tensile steels);
  3. Tankplan;
  4. Liste der Tanks mit Angaben über ihre Verwendung, Korrosionsschutzsystem und den Zustand der Beschichtung;
  5. Bedingungen für die Besichtigung (z.B. Angaben bezüglich Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.);
  6. Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen;
  7. Ausrüstung für die Besichtigungen;
  8. Benennung der Tanks und Bereiche für eine Nahbesichtigung (siehe Absatz 2.4);
  9. Benennung der Bereiche und Messquerschnitte für die Dickenmessungen (siehe Absatz 2.5);
  10. Benennung der Tanks für eine Tankprüfung (siehe Absatz 2.6);
  11. Benennung des Dickenmessungs-Unternehmens;
  12. Erfahrungen mit Schäden an dem betreffenden Schiff; und
  13. kritische Strukturbereiche und verdächtige Bereiche, falls von Bedeutung.

5.1.4 Die Verwaltung hat den Eigner über den höchstzulässigen Grad der Bauteilschwächung durch Korrosion für das betreffende Schiff in Kenntnis zu setzen.

5.1.5 Es soll auch Gebrauch gemacht werden von den in Anlage 12 enthaltenen Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen für Tankschiffe. Diese Richtlinien sind ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen der Verwaltung angewendet werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und zweckdienlich erachtet wird. Diese Richtlinien dürfen nicht angewendet werden, um die Anforderungen der Anlagen 1, 2 und 3 sowie des Absatzes 2.6 zu verringern, die in allen Fällen mindestens einzuhalten sind.

5.2 Bedingungen für die Besichtigung

5.2.1 Der Eigner muss die notwendigen Einrichtungen für eine sichere Ausführung der Besichtigung zur Verfügung stellen.

5.2.1.1 Um den anwesenden Besichtigern die Durchführung der Besichtigung zu ermöglichen, sind zwischen dem Eigner und der Verwaltung auf der Grundlage der von der Organisation entwickelten Empfehlungen * Vorkehrungen für einen geeigneten und sicheren Zugang zu vereinbaren.

5.2.1.2 Einzelheiten der Zugangsmöglichkeiten sind im Fragebogen für die Planung der Besichtigung anzugeben.

5.2.1.3 In den Fällen, in denen die Vorkehrungen für die Sicherheit und den erforderlichen Zugang durch die anwesenden Besichtiger nicht als ausreichend angesehen werden, darf die Besichtigung der betreffenden Räume nicht fortgesetzt werden.

5.2.2 Tanks und Räume müssen für einen Zugang sicher sein. Tanks und Räume müssen gasfrei und richtig belüftet sein. Vor dem Begehen eines Tanks, eines leeren oder geschlossenen Raumes muss bestätigt sein, dass die Atmosphäre im Tank/Raum frei von gefährlichem Gas ist und ausreichend Sauerstoff enthält.

5.2.3 Bei der Vorbereitung für Besichtigung und Dickenmessungen und um eine vollständige Untersuchung zu ermöglichen, müssen alle Räume gereinigt werden, einschließlich des Entfernens aller losen angesammelten Rostablagerungen von den Oberflächen. Die Räume müssen ausreichend sauber und frei von Wasser, Rostablagerungen, Schmutz, Ölrückständen usw. sein, um Korrosion, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige bauliche Zustandsverschlechterungen sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen. Diejenigen Bereiche der Bauteile, deren Erneuerung durch den Eigner bereits beschlossen worden ist, brauchen jedoch nur in dem Umfang gereinigt und entrostet zu werden, wie er zur Bestimmung der Grenzen der zu erneuernden Bereiche erforderlich ist.

5.2.4 Es muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein, um Korrosion, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige bauliche Zustandsverschlechterungen sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen.

5.2.5 Dort, wo weiche oder halbharte Beschichtungen aufgebracht worden sind, muss für den Besichtiger ein sicherer Zugang vorhanden sein, um die Wirksamkeit der Beschichtung zu überprüfen und um eine Begutachtung des Zustandes der inneren Bauteile abzugeben, die ein stellenweises Entfernen der Beschichtung einschließen kann. Wenn ein sicherer Zugang nicht bereitgestellt werden kann, muss die weiche oder halbharte Beschichtung entfernt werden.

5.2.6 Der Besichtiger muss bzw. die Besichtiger müssen immer von mindestens einer vom Eigner beauftragten verantwortlichen Person begleitet werden, die mit der Untersuchung von Tanks und geschlossenen Räumen Erfahrung hat.

5.3 Zugang zu den Bauteilen *

5.3.1 Für generelle Besichtigungen müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um dem Besichtiger zu ermöglichen, die Bauteile auf sichere und praktische Art und Weise zu untersuchen.

5.3.2 Für Nahbesichtigungen müssen im Einverständnis mit dem Besichtiger eines oder mehrere der folgenden Hilfsmittel für den Zugang zur Verfügung stehen:

  1. Fest eingebaute Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  2. wegnehmbare Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  3. hydraulische Hebezeuge, wie zum Beispiel übliche Hubsteiger, Hebebühnen und bewegliche Plattformen;
  4. Boote oder Flöße;
  5. tragbare Leitern; und/oder
  6. andere gleichwertige Einrichtungen.

5.4 Ausrüstung für eine Besichtigung

5.4.1 Dickenmessungen sind normalerweise mit Ultraschall-Prüfgeräten durchzuführen. Die Genauigkeit der Prüfgeräte ist dem Besichtiger erforderlichenfalls nachzuweisen.

5.4.2 Eines oder mehrere der folgenden Verfahren ist für die Ermittlung von Rissen, falls es vom Besichtiger als notwendig angesehen wird, erforderlich:

  1. Röntgenstrahlen-Prüfverfahren;
  2. Ultraschall-Prüfverfahren;
  3. Magnetpulver-Prüfverfahren;
  4. Farbeindring-Prüfverfahren; und/oder
  5. andere gleichwertige Verfahren.

5.4.3 Während der Besichtigung müssen Explosimeter, Sauerstoffmessgerät, Atemschutzgerät, Rettungsleinen, Absturzsicherungen mit Seil und Haken sowie Warnpfeifen zusammen mit Anleitungen und Unterweisungen für ihren Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. Eine Sicherheitscheckliste muss vorhanden sein.

5.4.4 Für die sichere und gründliche Durchführung der Besichtigung muss eine angemessene und sichere Beleuchtung vorhanden sein.

5.4.5 Während der Besichtigung muss eine zweckentsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und getragen werden (z.B. Sicherheitshelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, usw.).

5.5 Rettungs- und Notfallausrüstung

Wenn Atemschutzgeräte und/oder andere Ausrüstung als "Rettungs-und Notfallausrüstung" verwendet werden, dann muss die Ausrüstung für die Beschaffenheit des Raumes, der besichtigt wird, geeignet sein."

5.6 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz

5.6.1 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz können zugelassen werden, vorausgesetzt, der Besichtiger erhält bzw. die Besichtiger erhalten seitens der Besatzung die erforderliche Unterstützung. Die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Vorgehensweisen für die Durchführung der Besichtigung müssen den Abschnitten 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 entsprechen.

5.6.2 Zwischen der Besichtigungsgruppe im Tank und dem verantwortlichen Offizier an Deck muss ein Kommunikationssystem eingerichtet sein. Dieses System muss auch die verantwortliche Person für die Bedienung der Ballastpumpe einbinden, wenn Boote oder Flöße eingesetzt werden.

5.6.3 Besichtigungen von Tanks mit Booten oder Flößen dürfen nur mit der Zustimmung des Besichtigers durchgeführt werden, der die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Wettervorhersage und Verhalten des Schiffes unter den vorhersehbaren Verhältnissen und unter der Voraussetzung, dass der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 Meter nicht übersteigt, zu berücksichtigen hat.

5.6.4 Wenn Flöße oder Boote für Nahbesichtigungen eingesetzt werden, müssen die folgenden Bedingungen befolgt werden:

  1. Es dürfen nur für raue Arbeitsbedingungen vorgesehene aufblasbare Flöße oder Boote eingesetzt werden, die einen ausreichenden Restauftrieb und eine ausreichende Reststabilität haben, auch wenn eine Kammer aufgerissen ist;
  2. das Boot oder das Floß muss an der Zugangsleiter angebunden sein, und eine zusätzliche Person muss unten an der Zugangsleiter mit klarer Sicht zum Boot oder Floß positioniert sein;
  3. für alle Teilnehmer müssen geeignete Rettungswesten verfügbar sein;
  4. die Wasseroberfläche im Tank muss ruhig sein (unter allen vorhersehbaren Verhältnissen darf der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 Meter nicht übersteigen), und der Wasserstand muss gleichbleibend sein. Unter keinen Umständen darf der Wasserstand ansteigen, während das Boot oder das Floß im Einsatz ist;
  5. der Tank oder Raum darf nur sauberes Ballastwasser enthalten. Sogar ein dünner Ölschimmer auf dem Wasser darf nicht anerkannt werden;
  6. zu keinem Zeitpunkt darf gestattet werden, dass sich der Wasserstand im Bereich von 1 Meter unter dem tiefsten Gurt des Rahmens unter Deck befindet, damit die Besichtigungsgruppe nicht von einem direkten Fluchtweg zur Tanköffnung abgeschnitten ist. Das Befüllen bis zu Füllständen oberhalb der Deck-Querrahmen darf nur erwogen werden, wenn in dem Raumabschnitt, der untersucht wird, eine Deck-Einstiegsöffnung (Mannloch) eingebaut und geöffnet ist, sodass für die Besichtigungsgruppe jederzeit ein Fluchtweg verfügbar ist. Andere effektive Fluchtmöglichkeiten zum Deck können in Betracht gezogen werden; und
  7. wenn die Tanks (oder Räume) durch ein gemeinsames Lüftungssystem oder ein Inertgassystem miteinander verbunden sind, muss der Tank, in dem das Boot oder das Floß eingesetzt wird, abgetrennt/isoliert sein, um den Gasübertritt aus anderen Tanks (oder Räumen) zu verhindern.

5.6.5 Lediglich Flöße oder Boote können für eine Untersuchung der Bereiche unter Deck von Tanks oder Räumen zugelassen werden, wenn die Höhe der Rahmen 1,5 Meter oder weniger beträgt.

5.6.6 Wenn die Höhe der Rahmen mehr als 1,5 Meter beträgt, dürfen lediglich Flöße oder Boote und nur dann zugelassen werden:

  1. wenn sich die Beschichtung der Unterdeck-Konstruktion in GUTEM Zustand befindet und es keine Anzeichen von Materialverlust gibt; oder
  2. wenn in jedem Raumabschnitt eine feste Zugangsmöglichkeit zur Verfügung steht, die einen sicheren Zugang und Ausgang ermöglicht. Dieses bedeutet:
    1. Zugang unmittelbar vom Deck aus über eine senkrechte Leiter mit kleiner Plattform, die etwa 2 Meter unterhalb des Decks in jedem Raumabschnitt eingebaut ist; oder
    2. Zugang zum Deck von einer längsverlaufenden festen Plattform aus, die an jedem Ende des Tanks Leitern zum Deck hat. Die Plattform muss über die volle Länge des Tanks in Höhe des höchsten Wasserstandes, der für die Benutzung von Flößen unter der Unterdeck-Konstruktion benötigt wird, oder darüber angeordnet sein. Für diesen Zweck ist der füllungsfreie Raum (Ullage), der dem höchsten Wasserstand entspricht, mit nicht mehr als 3 Meter von der Deckbeplattung anzunehmen, gemessen an der Feldmitte der Deck-Querrahmen und der mittleren Länge des Tanks (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4: Maximaler Wasserstand in einem Tank

Bild

Wenn keine der vorstehenden Bedingungen zutrifft, dann müssen für die Besichtigung der Unterdeck-Bereiche Laufstege oder gleichwertige Hilfsvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

5.6.7 Der ausschließliche Einsatz von Flößen oder Booten nach den Absätzen 5.6.5 und 5.6.6 schließt den Einsatz von Booten oder Flößen zum Hin- und Herbewegen in einem Tank während einer Besichtigung nicht aus.

5.7 Besprechung für die Besichtigungsplanung

5.7.1 Eine sachgemäße Vorbereitung und die enge Zusammenarbeit zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern und den Vertretern des Eigners an Bord vor und während der Besichtigung sind ein wesentlicher Teil bei der sicheren und gründlichen Durchführung der Besichtigung. Während der Besichtigung an Bord sind regelmäßig Sicherheitsbesprechungen abzuhalten.

5.7.2 Vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung oder der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung für die Besichtigungsplanung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem diensttuenden Vertreter des Eigners, dem Vertreter des Dickenmessungs-Unternehmens, sofern beteiligt, und dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter abgehalten werden zwecks Überprüfung, dass alle Einrichtungen vorhanden sind, die im Besichtigungsprogramm vorgesehen sind, damit die sichere und gründliche Durchführung der auszuführenden Besichtigungsarbeit sichergestellt ist (siehe auch Absatz 7.1.2).

5.7.3 Das Folgende ist eine Beispielliste von Punkten, die in der Besprechung anzusprechen sind:

  1. Zeitplan des Schiffes (d. h. die Reise, Ein- und Ausdockmanöver, Zeiten des Längsseitsliegens, Ladungs- und Ballasttätigkeiten usw.);
  2. Vorkehrungen und Einrichtungen für Dickenmessungen (d. h. Zugang, Reinigung/Entrostung, Beleuchtung, Lüftung, persönliche Sicherheit);
  3. Umfang der Dickenmessungen;
  4. Abnahme-Kriterien (auf die Liste der Mindestdicken wird verwiesen);
  5. Umfang der Nahbesichtigung und Dickenmessung unter Berücksichtigung von Beschichtungszustand und verdächtigen Bereichen bzw. Bereichen mit erheblicher Korrosion;
  6. Ausführung von Dickenmessungen;
  7. Aufnahme repräsentativer Messungen im Allgemeinen und wo ungleichmäßige Korrosion bzw. ungleichmäßiger Lochfraß festgestellt wird;
  8. zeichnerische Darstellung der Bereiche mit erheblicher Korrosion; und
  9. Kommunikation zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, der ausführenden Person bzw. den ausführenden Personen des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners hinsichtlich festgestellter Fundstellen.

6 Dokumentation an Bord

6.1 Allgemeines

6.1.1 Der Eigner hat die in den Abschnitten 6.2 und 6.3 aufgeführte Dokumentation, die für den Besichtiger jederzeit verfügbar sein muss, zu beschaffen, an Bord des Schiffes zu geben und dort verwahren zu lassen. Der Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper), auf den in Abschnitt 6.2 verwiesen wird, muss eine englische Übersetzung enthalten.

6.1.2 Die Dokumentation muss über die Lebensdauer des Schiffes an Bord aufbewahrt werden.

6.1.3 Bei Öltankschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, hat der Eigner die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes (Ship Construction File -SCF) während der Lebensdauer des Schiffes zu veranlassen, immer wenn eine Änderung der in der Bauakte des Schiffes enthaltenen Unterlagen stattgefunden hat. Die dokumentierten Verfahren für die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes müssen im System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein.

6.1.4 Bei Öltankschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings -PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, und gegebenenfalls bei Rohöltankern mit Beschichtungen von Ladeöltanks entsprechend den Anforderungen der Entschließung MSC.288(87), hat der Eigner die Aktualisierung der Technischen Akte Beschichtung (Coating Technical File -CTF) während der Lebensdauer des Schiffes zu veranlassen, immer wenn eine Wartung, Reparatur oder Wiederbeschichtungs-Maßnahme dieser Beschichtungen stattgefunden hat. Die dokumentierten Verfahren für die Aktualisierung der Technischen Akte Beschichtung müssen im System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein.

6.2 Aktenordner für die Besichtigungsberichte

6.2.1 Ein Aktenordner mit den Besichtigungsberichten ist ein Bestandteil der Dokumentation an Bord und muss bestehen aus:

  1. den Berichten über die baulichen Besichtigungen (Anlage 9);
  2. dem Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) (Anlage 10); und
  3. den Berichten über die Dickenmessungen (Anlage 11A/Anlage 11B).

6.2.2 Eine Ausführung des Aktenorderns mit den Besichtigungsberichten muss auch in den Geschäftsräumen des Eigners und in der Dienststelle der Verwaltung zur Verfügung stehen.

6.3 Ergänzende Unterlagen

6.3.1 Die folgende zusätzliche Dokumentation muss an Bord verfügbar sein:

  1. Das nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebene Besichtigungsprogramm bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Erneuerungsbesichtigung bzw. die Zwischenbesichtigung abgeschlossen worden ist;
  2. Haupt-Baupläne der Lade- und Ballasttanks
    (Bei den nach den IACS Common Structural Rules gebauten Tankschiffen müssen diese Pläne für jedes Bauteil sowohl die ursprüngliche Dicke als auch die Erneuerungsdicke enthalten. Jede Dicke eines freiwilligen Zuschlags ist auf den Plänen ebenfalls deutlich anzugeben. Der Plan des Mitschiffsquerschnitts (Hauptspant), der an Bord des Schiffes mitgeführt wird, muss die zulässigen Mindest-Querschnittseigenschaften des Schiffskörpers für den Tankquerschnitt in allen Ladetanks enthalten);
  3. Aufzeichnungen über vorausgegangene Reparaturen;
  4. Aufzeichnungen über bisherige Ladung und bisherigen Ballast;
  5. Umfang des Einsatzes der Inertgas-Anlage und der Anwendung der Tank- Reinigungsverfahren;
  6. Untersuchungen seitens der Schiffsbesatzung in Bezug auf:
    1. bauliche Zustandsverschlechterungen im Allgemeinen;
    2. Leckagen in Schotten und Rohrleitungen; und
    3. Zustand des Korrosionsschutzsystems, soweit vorhanden. Eine Anleitung für die Berichtsabfassung ist in Anlage 6 angegeben; und
  7. jegliche sonstigen Informationen, die zur Ermittlung kritischer Strukturbereiche und/oder verdächtiger Bereiche, die eine Untersuchung erfordern, beitragen würden.

6.3.2 Bei Öltankschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, muss die Bauakte des Schiffes (SCF), begrenzt auf die Elemente, die an Bord aufzubewahren sind, an Bord verfügbar sein.

6.3.3 Bei Öltankschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings - PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, und gegebenenfalls bei Rohöltankern mit Beschichtungen von Ladeöltanks entsprechend den Anforderungen der Entschließung MSC.288(87), muss die Technische Akte Beschichtung (CTF) an Bord verfügbar sein.

6.4 Überprüfung der Dokumentation an Bord

6.4.1 Vor Beginn der Besichtigung hat der Besichtiger die Vollständigkeit der Dokumentation an Bord und ihren Inhalt als Grundlage für die Besichtigung zu überprüfen.

6.4.2 Bei Öltankschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes (SCF), wenn immer eine Änderung der in der Bauakte des Schiffes enthaltenen Unterlagen stattgefunden hat, ausgeführt worden ist.

6.4.2.1 Bei der an Bord des Schiffes verwahrten Bauakte des Schiffes hat der Besichtiger die Informationen an Bord des Schiffes zu überprüfen. In den Fällen, in denen irgendeine größere Maßnahme durchgeführt wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf umfangreiche Reparaturen und Umbau oder irgendwelche Änderungen an der Schiffskonstruktion, hat der Besichtiger auch zu überprüfen, dass sich die aktualisierten Informationen an Bord des Schiffes befinden. Falls die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes an Bord zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht abgeschlossen ist, hat der Besichtiger dies aufzuzeichnen und eine Bestätigung zur nächsten periodischen Besichtigung zu verlangen.

6.4.2.2 Bei der in einem Archiv an Land verwahrten Bauakte des Schiffes hat der Besichtiger die Liste der Informationen, die im Archiv an Land enthalten sind, zu überprüfen. In den Fällen, in denen irgendeine größere Maßnahme durchgeführt wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf umfangreiche Reparaturen und Umbau oder irgendwelche Änderungen an der Schiffskonstruktion, hat der Besichtiger auch zu überprüfen, dass die aktualisierten Informationen im Archiv an Land aufbewahrt werden, indem er die Liste der Informationen, die im Archiv an Land enthalten sind, an Bord überprüft. Außerdem hat der Besichtiger zu bestätigen, dass der Dienstleistungsvertrag mit dem Archivzentrum gültig ist. Falls die Aktualisierung der Ergänzung der Bauakte des Schiffes an Land zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht abgeschlossen ist, hat der Besichtiger dies aufzuzeichnen und eine Bestätigung zur nächsten periodischen Besichtigung zu verlangen.

6.4.3 Bei Öltankschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass jegliche Hinzufügung und/oder Erneuerung von Werkstoffen, die für die Konstruktion des Schiffskörpers verwendet wurden, in der Werkstoffliste der Bauakte des Schiffes dokumentiert sind.

6.4.4 Bei Öltankschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings -PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, und gegebenenfalls bei Rohöltankern mit Beschichtungen von Ladeöltanks entsprechend den Anforderungen der Entschließung MSC.288(87), hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass alle Wartungen, Reparaturen oder Wiederbeschichtungs-Maßnahmen dieser Beschichtungen in der Technischen Akte Beschichtung (CTF) dokumentiert sind.

7 Verfahren für die Dickenmessungen

7.1 Allgemeines

7.1.1 Die erforderlichen Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden, durch einen Besichtiger Verwaltung bestätigt werden. Der Besichtiger muss sich in dem für die Überwachung des Arbeitsvorganges notwendigen Umfang an Bord befinden.

7.1.2 Das Dickenmessungs-Unternehmen muss Teilnehmer der Besprechung für die Besichtigungsplanung sein, die vor Beginn der Besichtigung abzuhalten ist.

7.1.3 Die Dickenmessungen von Bauteilen in Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.

7.1.4 In allen Fällen muss der Umfang der Dickenmessungen ausreichend sein, um den tatsächlichen Durchschnittszustand darzustellen.

7.1.5 Verfahrensanweisungen für Dickenmessungen sind in Anlage 14 aufgeführt.

7.2 Zertifizierung des Dickenmessungs-Unternehmens

Die Dickenmessungen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, das von der Verwaltung entsprechend den in Anlage 8 aufgeführten Grundsätzen zertifiziert ist.

7.3 Anzahl und Bereiche der Messungen

7.3.1 Anwendung

Dieser Abschnitt gilt nur für Schiffe, die nach den IACS Common Structural Rules* (CSR) gebaut sind. Bei Schiffen, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen die Anforderungen für die Anzahl und die Bereiche der Messungen den Anforderungen der einzelnen von der Verwaltung anerkannten Klassifikationsgesellschaft in Abhängigkeit vom Schiffsalter und den betroffenen Bauteilen entsprechen.

7.3.2 Anzahl der Messungen

Unter Berücksichtigung des Umfanges der Dickenmessungen entsprechend den unterschiedlichen Bauteilen des Schiffes und den Besichtigungen (Erneuerungsbesichtigung, Zwischenbesichtigung und jährliche Besichtigung) sind die Bereiche der zu messenden Stellen für die wichtigsten Bauteile der Schiffskonstruktion angegeben.

7.3.3 Bereiche der Messungen

7.3.3.1 Tabelle 1 bietet Erklärungen und/oder Interpretationen für die Anwendung derjenigen in den IACS Common Structural Rules angegebenen Anforderungen, die sich sowohl au systematische Dickenmessungen in Bezug auf die Berechnung der Festigkeit des Gesamt-Schiffskörpers als auch auf bestimmte mit Nahbesichtigungen in Verbindung stehende Messungen beziehen.

7.3.3.2 Die Abbildungen 5 bis 8 sind vorgesehen, um die in Tabelle 1 angegebenen Erklärungen und/oder Interpretationen zu unterstützen und um typische Bauteilanordnungen von Doppelhüllen-Öltankschiffen darzustellen.

Tabelle 1 - Interpretationen von Anforderungen für die Bereiche und Anzahl von zu messenden Stellen (Messstellen)

Bauteil

Interpretation

Abbildungshinweis

Ausgewählte Platten"Ausgewählt" bedeutet mindestens eine Einzel-Messstelle auf einer von drei Platten, die auf repräsentativen Bereichen der Durchschnitts-Korrosion auszuwählen ist.
Platten des Decks und des Bodens und der Außen- hautgänge in der Luft/Wasser-WechselzoneMindestens zwei Messstellen auf jeder Platte, die entweder auf jedem äußeren Viertel der Platte oder an repräsentativen Bereichen der Durchschnitts-Korrosion anzuordnen sind.
SchiffsquerschnittEs sind Messungen vorzunehmen auf allen in Längsrichtung verlaufenden Bauteilen wie die Beplattung, die Längsspanten und Längsträger des Decks, die Seite, der Boden, die Längsschotte, der Innenboden und die Platten des Hopper-Seitentanks. Auf jeder Platte ist eine Messstelle anzuordnen. Bei Längsspanten sind sowohl der Steg als auch der Gurt bzw. Flansch zu messen, sofern zutreffend.Abbildung 5
Bei Tankschiffen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren innerhalb von 0,1 D (wobei D die gemallte Seitenhöhe des Schiffes ist) vom Deck und vom Boden an jedem zu messenden Schiffsquerschnitt, jeder Längsspant und Längsträger ist auf dem Steg und dem Gurt zu messen, und jede Platte ist an einer Messstelle zwischen Längsspanten zu messen.
Querrahmen-Ringe* in
Lade- und Ballasttank
Mindestens zwei Messstellen auf jeder Platte in versetztem Muster und zwei Messstellen auf dem zugehörigen Gurt, sofern zutreffend.

Mindestens vier Messstellen auf der ersten Platte unter dem Deck. Zusätzliche Messstellen im Bereich gebogener Teile. Mindestens eine Messstelle auf jeder von zwei Steifen zwischen den Stringern bzw. Längsträgern.

Abbildung 6
Querschotte in LadetanksMindestens zwei Messstellen auf jeder Platte. Mindestens vier Messstellen auf der ersten Platte unter dem Hauptdeck.

Mindestens eine Messstelle ist auf jeder dritten Steife zwischen jedem Stringer vorzunehmen.

Mindestens zwei Messstellen auf jeder Platte der Stringer und der Träger, und zwei Messstellen auf dem zugehörigen Gurt. Zusätzliche Messstellen im Bereich gebogener Teile.

Zwei Messstellen auf jeder Zwischenwand-Platte von Schottstühlen, sofern eingebaut.

Abbildung 7
Querschotte in BallasttanksMindestens vier Messstellen auf den Platten zwi- schen den Stringern/Längsträgern, oder je Platte, wenn Stringer bzw. Längsträger nicht eingebaut sind.

Mindestens zwei Messstellen auf jeder Platte der Stringer und der Träger, und zwei Messstellen auf dem zugehörigen Gurt. Zusätzliche Messstellen im Bereich gebogener Teile.

Mindestens eine Messstelle auf zwei Steifen zwischen den Stringern bzw. Längsträgern.

Abbildung 8
Angrenzende BauteileAuf angrenzenden Bauteilen eine Messstelle je Platte und eine Messstelle auf jeder dritten Steife bzw. jedem dritten Längsspant.

Anmerkung:
*
Querrahmen-Ring bedeutet alle querverbauten Bauteile, die in einem Querschnitt des Schiffskörpers bei einer Doppelboden-Bodenwrange, eines senkrechten Rahmens und eines Deckrahmens vorkommen.

Abbildung 5: Schiffsquerschnitt

Abbildung 6: Querrahmen-Ringe in Lade- und Ballasttank

Abbildung 7: Querschotte in Ladetanks

Abbildung 8: Querschotte in Ballasttanks

7.4 Berichte

7.4.1 Ein Bericht über die Dickenmessungen ist anzufertigen und bei der Verwaltung einzureichen. Der Bericht muss die Bereiche der Messungen, die gemessenen Dicken sowie die entsprechenden ursprünglichen Dicken angeben. Ferner muss der Bericht das Datum, an dem die Messungen durchgeführt wurden, den Typ des Messgerätes und die Namen der Personen und ihre Qualifikationen angeben; der Bericht muss vom Messtechniker unterzeichnet sein.Der Bericht über die Dickenmessungen soll die Prinzipien befolgen, wie sie in den Empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen in Anlage 11A bzw. Anlage 11B angegeben sind.

7.4.2 Der Besichtiger hat den Bericht über die endgültigen Dickenmessungen zu überprüfen und auf dem Deckblatt gegenzuzeichnen.

8 Abnahme-Kritereien

8.1 Allgemeines

8.1.1 Die Abnahme-Kriterien für Schiffe, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules *, die in den Abschnitten 8.2, 8.3 und 8.4 festgelegt sind, entsprechen.

8.1.2 Die Abnahme-Kriterien für Schiffe, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen den Anforderungen der Klassifikationsgesellschaft in Abhängigkeit vom Alter des Schiffes und den betreffenden Bauteilen entsprechen.

8.2 Abnahme-Kriterien für Lochfraßkorrosion für nach den IACS Common Structural Rules gebaute Schiffe

8.2.1 Bei Platten mit einer Lochfraßintensität von weniger als 20 % (siehe Abbildung 1) muss die gemessene Dicke tm jeder einzelnen Messung den geringeren Wert der folgenden Kriterien einhalten:

tm ≥ 0,7 (tas-built - tvol add) (mm); und

tm ≥ tren - 1 (mm);

hierbei sind:

tas-builtursprüngliche Dicke des Bauteils, in Millimeter;
tvol addfreiwilliger Dickenzuschlag; Dicke in Millimeter, freiwillig vom Eigner hinzugefügt als zusätzliche Toleranz für Materialverlust durch Korrosion zusätzlich zu tC; und
trenErneuerungskriterien für eine in IACS CSR 1 definierte einheitliche Korrosion, soweit anwendbar.

8.2.2 Die Durchschnittsdicke über einen beliebigen Querschnitt der Beplattung darf nicht geringer sein als die Erneuerungskriterien für einheitliche Korrosion nach den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules +.

8.3 Abnahme-Kriterien für Kantenkorrosion für nach den IACS Common Structural Rules gebaute Schiffe

8.3.1 Unter der Voraussetzung, dass die gesamte korrodierte Länge der Kantenkorrosion des Gurtes/Flansches oder, im Fall von Flachprofil-Steifen, des Steges weniger als 25 % der Breite des Gurtes/Flansches der Steife bzw. der Höhe des Steges beträgt (siehe Abbildung 2), muss die gemessene Dicke tm den geringeren Wert der folgenden Kriterien einhalten:

tm ≥ 0,7 (tas-built - tvol add) (mm); und

tm ≥ tren - 1 (mm).

hierbei sind:

tas-builtursprüngliche Dicke des Bauteils, in Millimeter;
tvol addfreiwilliger Dickenzuschlag; Dicke in Millimeter, freiwillig vom Eigner hinzugefügt als zusätzliche Toleranz für Materialverlust durch Korrosion zusätzlich zu tC; und
trenErneuerungskriterien für eine in IACS CSR * definierte einheitliche Korrosion, soweit anwendbar.

8.3.2 Die durchschnittlich gemessene Dicke über die gesamte Breite oder Höhe der Steife darf nicht geringer sein als die in den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules + definierte Dicke.

8.3.3 Die Plattenkanten an Öffnungen für Mannlöcher, Erleichterungslöcher usw. dürfen unter der in den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules + angegebenen Mindestdicke sein, vorausgesetzt dass

  1. die maximale Ausdehnung der verringerten Plattendicke von der Kante der Öffnung unter dem Mindestmaß nicht mehr als 20 % der kleinsten Abmessung der Öffnung betragen und 100 Millimeter nicht überschreiten darf; und
  2. raue oder unebene Kanten unter der Voraussetzung zurückgeschnitten werden dürfen, dass die maximale Abmessung der Öffnung nicht um mehr als 10 % vergrößert wird, und die verbleibende Dicke der neuen Kante nicht weniger als tren - 1 (mm) betragen darf.

8.4 Abnahme-Kriterien für Kerbkorrosion für nach den IACS Common Structural Rules gebaute Schiffe

8.4.1 Dort, wo die Kerbenbreite höchstens 15 % der Steghöhe hat, aber nicht mehr als 30 Millimeter beträgt (siehe Abbildung 3), muss die gemessene Dicke tm im Kerbenbereich den geringeren Wert der folgenden Kriterien einhalten:

tm ≥ 0,75 (tas-built - tvol add) (mm);

tm ≥ tren - 0,5 (mm); und

tm ≥ 6 (mm).

hierbei sind:

tas-builtursprüngliche Dicke des Bauteils, in Millimeter;
tvol addfreiwilliger Dickenzuschlag; Dicke in Millimeter, freiwillig vom Eigner hinzugefügt als zusätzliche Toleranz für Materialverlust durch Korrosion zusätzlich zu tC; und
trenErneuerungskriterien für eine in IACS CSR ++ definierte einheitliche Korrosion, soweit anwendbar.

8.4.2 Bauteile mit größeren Kerbenbereichen als denen in vorstehendem Absatz 8.4.1 müssen auf der Basis der Kriterien für einheitliche Korrosion nach den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules ++ unter Verwendung der gemessenen Durchschnittsdicke der jeweiligen Beplattung bzw. Steifen bewertet werden

9 Berichte und Auswertung der Besichtigung

9.1 Auswertung des Besichtigungsberichtes

9.1.1 Die Daten und Informationen über den baulichen Zustand des Schiffes, die während der Besichtigung gesammelt werden, müssen auf Akzeptierbarkeit und Aufrechterhaltung der baulichen Unversehrtheit des Schiffes hin beurteilt werden.

9.1.2 Im Fall von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 Meter und mehr (entsprechend der Begriffsbestimmung im gültigen Internationalen Freibord-Übereinkommen) ist die Längsfestigkeit des Schiffes unter Verwendung der gemessenen, erneuerten und verstärkten Dicken der Bauteile, soweit zutreffend, während der durchgeführten Erneuerungsbesichtigung der Sicherheitskonstruktion, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat, entsprechend den in Anlage 13 festgelegten Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers für Öltankschiffe zu bewerten.

9.1.3 Die Analyse der Daten muss von der Verwaltung durchgeführt und bestätigt werden, und die Schlussfolgerungen aus der Analyse müssen einen Teil des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) bilden.

9.1.4 Das Endergebnis der nach Absatz 9.1.2 vorgeschriebenen Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffes nach der Erneuerung von oder Verstärkungsarbeiten an Bauteilen, wenn sie als ein Ergebnis der Erstbewertung durchgeführt wurden, ist als ein Bestandteil des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) zu erfassen.

9.2 Berichte

9.2.1 Die Grundsätze für Besichtigungsberichte sind in Anlage 9 angegeben.

9.2.2 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungs-Standorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teil der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste der untersuchten und/oder geprüften Objekte (Druckprüfungen, Dickenmessungen usw.) und eine Angabe darüber, ob das Objekt für gut befunden worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger bzw. den nächsten anwesenden Besichtigern vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden.

9.2.3 Ein Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) von der Besichtigung und die Ergebnisse ist für den Eigner entsprechend Anlage 10 auszustellen und an Bord des Schiffes zu geben, um für zukünftige Besichtigungen als Bezugsgrundlage zu dienen. Der Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) muss von der Verwaltung bestätigt werden.

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Mindestanforderungen für eine Nahbesichtigung bei Erneuerungsbesichtigungen von Doppelhüllen-ÖltankschiffenAnlage 1 18a


Alter ≤ 5 Jahre5 < Alter ≤ 10 Jahre10 < Alter < 15 JahreAlter > 15 Jahre
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 1
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 2
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 3
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 4 und folgende
(A) Ein Rahmenspant in einem vollständigen Ballasttank
(siehe Anmerkung 1)
(B) Ein Deck-Querrahmen in einem Ölladetank
(D) Ein Querschott in einem vollständigen Ballasttank
(siehe Anmerkung 1)
(E) Ein Querschott in einem Mittel-Ölladetank
(E) Ein Querschott in einem Seiten-Ölladetank (siehe Anmerkung 2)
(A) Alle Rahmenspanten in einem vollständigen Ballasttank
(siehe Anmerkung 1)
(F) Der Knickbereich und der obere Teil (etwa 5 m) eines Rahmenspants in jedem verbleibenden Ballasttank
(B) Ein Deck-Querrahmen in zwei Ölladetanks
(D) Ein Querschott (4) in jedem vollständigen Ballasttank
(siehe Anmerkung 1)
(E) Ein Querschott in zwei Mittel-Ölladetanks
(E) Ein Querschott in einem Seiten-Ölladetank (siehe Anmerkung 2)
(A) Alle Rahmenspanten in allen Ballasttanks
(G) Alle Rahmenspanten einschließlich Deckquerrahmen und Kopplungsanker, sofern eingebaut, in einem Ölladetank
(G) Ein Rahmenspant einschließlich Deckquerrahmen und Kopplungsanker, sofern eingebaut, in jedem verbleibenden Ölladetank
(C) und (D) Alle Querschotten in allen Ölladetanks und Ballasttanks
Wie für Erneuerungsbesichtigung Nr. 3
Zusätzliche querverlaufende Bereiche, wie es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird

Anmerkungen:

(A), (B), (C), (D), (E), (F) und (G) sind Bereiche, die Nahbesichtigungen und Dickenmessungen zu unterziehen sind (siehe Anhang 3 der Anlage 11A/Anlage 11B).

(A) Rahmenspant in einem Ballasttank bedeutet der senkrechte Rahmen im Seitentank, der Rahmen im Hopper-Seitentank, die Bodenwrange im Doppelbodentank und der Deck-Querrahmen in einem Doppeldecktank (sofern eingebaut) einschließlich angrenzender Bauteile. Im Vorpiektank und Achterpiektank bedeutet Rahmenspant ein vollständiger Querrahmen-Ring einschließlich angrenzender Bauteile.

(B) Deck-Querrahmen einschließlich angrenzender Deck-Bauteile (oder außen liegende Konstruktion an Deck im Bereich des Tanks, sofern zutreffend).

(C) Querschott vollständig in Ladetanks einschließlich Träger-System, angrenzende Bauteile (wie beispielsweise Längsschotte) und die Innenkonstruktion des unteren und oberen Schottstuhls, sofern eingebaut.

(D Querschott vollständig in Ballasttanks einschließlich Träger-System und angrenzende Bauteile wie beispielsweise Längsschotte, Träger in Doppelbodentanks, Innenbodenbeplattung, Seitenplatte des Hopper-Seitentanks und Übergänge durch Kniebleche.

(E) Unterer Teil des Querschotts im Ladetank einschließlich Träger-System, angrenzende Bauteile (wie beispielsweise Längsschotte) und die Innenkonstruktion des unteren Schottstuhls, sofern eingebaut.

(F) Der Knickbereich und der obere Teil (etwa 5 m) einschließlich angrenzender Bauteile. Knickbereich ist der Bereich des Rahmenspants in der Nähe der Verbindungen der geneigten Beplattung des Hopper-Seitentanks mit der inneren Seitenbeplattung und der Innenbodenbeplattung bis zu 2 m von den Ecken aus sowohl auf dem Schott als auch auf dem Doppelboden.

(G) Rahmenspant in einem Ölladetank bedeutet Deckquerrahmen, Bauteile am Längsschott und Kopplungsanker, sofern eingebaut, einschließlich angrenzender Bauteile.

Anmerkung 1:

Außer bei Vorpiektanks und Achterpiektanks hat der Begriff "vollständiger Ballasttank" die folgende Bedeutung:

  1. Alle Ballastabteilungen (Hopper-Seitentank, Seitentank und Doppeldecktank, falls von einem Doppelbodentank getrennt), die auf einer Seite angeordnet sind, d. h. Backbordseite oder Steuerbordseite, und zusätzlich ein Doppelbodentank auf der Backbordseite sowie Steuerbordseite, wenn der Mittellängsträger nicht wasserdicht ist und der Doppelbodentank deshalb eine durchgehende Abteilung von der Backbordseite zur Steuerbordseite ist; oder
  2. Alle Ballastabteilungen (Doppelbodentank, Hopper-Seitentank, Seitentank und Doppeldecktank), die auf einer Seite angeordnet sind, d. h. Backbordseite oder Steuerbordseite, wenn der Mittellängsträger wasserdicht ist und demzufolge der Doppelbodentank auf der Backbordseite vom Doppelbodentank auf der Steuerbordseite getrennt ist.

Anmerkung 2:
Wenn keine Mittelladetanks eingebaut sind (wie im Fall eines Mittellängsschotts), müssen Querschotte in Seitentanks besichtigt werden.

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Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei Erneuerungsbesichtigungen von Doppelhüllen-ÖltankschiffenAnlage 2


Alter ≤ 5 Jahre5 < Alter ≤ 10 Jahre10 < Alter ≤ 15 JahreAlter > 15 Jahre
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 1
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 2
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 3
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 4
  1. Ein Querschnitt der Deckbeplattung über die volle Schiffsbreite innerhalb des Ladungsbereiches
  2. Dickenmessungen zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind.
  3. Verdächtige Bereiche
  1. Innerhalb des Ladungsbereiches:
    • jede Deckplatte
    • ein Schiffsquerschnitt
  2. Ausgewählte Gänge in der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches
  3. Dickenmessungen zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu sind.
  4. Verdächtige Bereiche
  1. Innerhalb des Ladungsbereiches:
    • jede Deckplatte
    • zwei Schiffsquerschnitte (1)
    • alle Gänge in der Luft/Wasser-Wechselzone
  2. Ausgewählte Gänge in der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches
  3. Dickenmessungen zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind.
  4. Verdächtige Bereiche
  1. Innerhalb des Ladungsbereiches:
    • jede Deckplatte
    • drei Schiffsquerschnitte (1)
    • jede Bodenplatte
  2. Alle Gänge in der Luft/Wasser-Wechselzone über die volle Länge
  3. Dickenmessungen zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind.
  4. Verdächtige Bereiche
(1) Mindestens ein Querschnitt muss sich im Bereich von 0,5 L mittschiffs befinden

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Mindestanforderungen für Tankprüfungen bei einer Erneuerungsbesichtigung von Doppelhüllen-ÖltankschiffenAnlage 3


Alter des Schiffes
(in Jahren zum Zeitpunkt des Fälligkeitsdatums der Erneuerungsbesichtigung)

Alter ≤ 5 JahreAlter > 5 Jahre
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 1
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 2
  1. Alle Begrenzungen von Ballasttanks
  2. Begrenzungen von Ladetanks, die an Ballasttanks, Leerräume, Rohrtunnel, repräsentative Brennstofftanks, Pumpenräume oder Kofferdämme angrenzen.
  1. Alle Begrenzungen von Ballasttanks
  2. Alle Ladetank-Schotte

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Anforderungen für den Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion bei Doppelhüllen-Öltankschiffen die sich innerhalb des Ladungsbereichs befindenAnlage 4

Konstruktion des Bodens, des Innenbodens und der Hopper-Seitentanks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
Beplattung des Bodens, des Innenbodens und der Konstruktion des Hopper-SeitentanksMindestens drei Felder quer durch den Doppelbodentank einschließlich des hinteren Feldes. Messungen um alle Saugglockenöffnungen herum und darunterFünf-Punkt-Anordnung für jedes Plattenfeld zwischen Längsspanten und Bodenwrangen
Längsspanten des Bodens, des Innenbodens und der Konstruktion des Hopper-SeitentanksMindestens drei Längsspanten in jedem Feld, in dem die Bodenbeplattung gemessen wirdDrei Messstellen in Reihe quer über den Gurt/Flansch und drei Messstellen auf dem senkrechten Steg
Bodenträger einschließlich der wasserdichten TrägerAn den vorderen und hinteren wasserdichten Bodenwrangen und in der Mitte der TanksAuf senkrechter Linie von einzelnen Messstellen auf der Trägerplatte mit je einer Messstelle zwischen den Steifen des Plattenfeldes oder mindestens drei Messstellen
Bodenwrangen einschließlich der wasserdichten WrangenDrei Bodenwrangen in Feldern, in denen die Bodenbeplattung gemessen wird, mit Messungen an beiden Enden und in der MitteFünf-Punkt-Anordnung über 2 m2 Fläche
Rahmenspant-Ring der Konstruktion des Hopper-SeitentanksDrei Bodenwrangen in Feldern, in denen die Bodenbeplattung gemessen wirdFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung.
Einzelmessungen auf dem Gurt/Flansch
Wasserdichtes Querschott oder Schlagschott der Konstruktion des Hopper-Seitentanks- Unteres Drittel des SchottsFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung.
- Obere zwei Drittel des SchottsFünf-Punkt-Anordnung über 2 m2 der Beplattung.
- Steifen (mindestens drei)Für den Steg Fünf-Punkt-Anordnung über die Spannweite (zwei Messstellen quer über den Steg an jedem Ende und eine in der Mitte der Spannweite).

Für den Gurt/Flansch Einzelmessungen an jedem Ende und in der Mitte der Spannweite

Plattenfeld-VersteifungWo zutreffendEinzelmessungen

Konstruktion des Decks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
DeckbeplattungZwei Querstreifen über dem TankMindestens drei Messungen je Platte und je Streifen
Deck-LängsbalkenJeder dritte Längsbalken in jedem von zwei Streifen mit mindestens einem LängsbalkenDrei Messstellen in Reihe senkrecht auf den Stegen und zwei Messstellen auf dem Gurt/Flansch (sofern eingebaut)
Deckträger und Kniebleche
(normalerweise nur in Ladetanks)
Knieblech-Ausläufe am vorderen und hinteren Querschott und in der Mitte der TanksSenkrechte Linie von Einzelmessungen auf der Rahmenbeplattung mit einer Messstelle zwischen jeder Feld- Versteifung oder mindestens drei Messstellen. Zwei Messstellen quer über den Gurt/Flansch. Fünf-Punkt-Anordnung auf den Träger/Schott-Knieblechen
Deck-QuerrahmenMindestens zwei Rahmen mit Messungen an beiden Enden und in der FeldmitteFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Fläche.
Einzelmessungen auf dem Gurt/Flansch
Senkrechter Rahmen und Querschott im Ballast-Seitentank (2 m vom Deck)Mindestens zwei Rahmen und beide QuerschotteFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Fläche
Plattenfeld-VersteifungWo zutreffendEinzelmessungen

Konstruktion in Seiten-Ballasttanks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
Beplattung der Außenhaut und der Längsschotte:
  • oberer Gang und Gänge im Bereich Horizontaler Träger
  • alle anderen Gänge
Beplattung zwischen jedem Paar von Längsspanten in mindestens drei Feldern (längs des Tanks)Einzelmessung
Beplattung zwischen jedem dritten Paar von Längsspanten in den gleichen drei FeldernEinzelmessung
Längsspanten der Außenhaut und Längssteifen des Längsschotts auf:
  • oberem Gang
  • allen anderen Gängen
Jeder Längsspant/jede Längssteife in den gleichen drei Feldern
Jede(r) dritte Längsspant/Längssteife in den gleichen drei Feldern
Drei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Gurt/Flansch
Drei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Gurt/Flansch
Kniebleche der LängsspantenMindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des Tanks in den gleichen drei FeldernFünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs
Senkrechter Rahmen und Querschotte
(ausgenommen der Bereich unter dem Deck):
  • Gänge im Bereich horizontaler Träger
  • andere Gänge
Mindestens zwei Rahmen und beide QuerschotteFünf-Punkt-Anordnung über etwa 2 m2 der Fläche
Mindestens zwei Rahmen und beide QuerschotteZwei Messstellen zwischen jedem Paar von senkrechten Steifen
Horizontale TrägerBeplattung jedes Trägers in mindestens drei FeldernZwei Messstellen zwischen jedem Paar von Längsträger-Steifen
Plattenfeld-VersteifungWo zutreffendEinzelmessungen

ngsschotte in Ladetanks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
Deckgänge und Bodengänge sowie Gänge im Bereich der horizontalen Träger von QuerschottenBeplattung zwischen jedem Paar Längssteifen in mindestens drei FeldernEinzelmessung
Alle anderen GängeBeplattung zwischen jedem dritten Paar von Längssteifen in den gleichen drei FeldernEinzelmessung
Längssteifen unter Deck und auf BodengängenJede Längssteife in den gleichen drei FeldernDrei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Gurt/Flansch
Alle anderen LängssteifenJede dritte Längssteife in den gleichen drei FeldernDrei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Gurt/Flansch
Kniebleche der LängssteifenMindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des Tanks in den gleichen drei FeldernFünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs
Rahmenspanten und KopplungsankerDrei Stege mit mindestens drei Stellen auf jedem Steg einschließlich im Bereich der Kopplungsanker-AnschlüsseFünf-Punkt-Anordnung über etwa 2 m2 der Fläche der Stege sowie Einzelmessungen auf den Gurten/Flanschen der Rahmenspanten und Kopplungsanker
Untere Endkniebleche
(gegenüberliegende Seite des Rahmenspants)
Mindestens drei KnieblecheFünf-Punkt-Anordnung über etwa 2 m2 der Fläche der Kniebleche sowie Einzelmessungen auf den Gurten/Flanschen der Kniebleche

Wasserdichte Querschotte und Schlagschotte in Ladetanks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
Oberer und unterer Schottstuhl, sofern eingebautQuerstreifen innerhalb von 25 mm der Schweißverbindung mit dem Innenboden/der Deckbeplattung.

Querstreifen innerhalb von 25 mm unter der Schweißverbindung mit der Schottstuhl-Topplatte

Fünf-Punkt-Anordnung zwischen den Steifen über 1 m Länge
Deckgänge und Bodengänge sowie Gänge im Bereich der horizontalen StringerBeplattung zwischen einem Paar von Steifen an drei Stellen: bei etwa 1/4 , 1/2 und 3/4 der TankbreiteFünf-Punkt-Anordnung zwischen den Steifen über 1 m Länge
Alle anderen GängeBeplattung zwischen einem Paar von Steifen an mittlerer StelleEinzelmessung
Gänge von gesickten SchottenBeplattung bei jedem Wechsel der Abmessung in der Mitte des Feldes und am Gurt/Flansch der hergestellten VerbindungFünf-Punkt-Anordnung über etwa 1 m2 der Beplattung
SteifenMindestens drei typische SteifenFür den Steg Fünf-Punkt-Anordnung über die Spannweite zwischen den Knieblech-Anschlüssen (zwei Messstellen quer über den Steg an jedem Knieblech-Anschluss und eine in der Mitte der Spannweite).

Für den Gurt/Flansch Einzelmessungen an jedem Knieblech-Auslauf und in der Mitte der Spannweite

KnieblecheMindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des TanksFünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs
Horizontale StringerAlle Stringer mit Messungen an beiden Enden und in der MitteFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Fläche sowie Einzelmessungen in der Nähe der Knieblech-Ausläufe und auf den Gurten/Flanschen

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Mindestanforderungen für eine generelle Besichtigung und Nahbesichtigung sowie Dickenmessungen bei einer Zwischenbesichtigung von Doppelhüllen-ÖltankschiffenAnlage 5


Alter des Schiffes zum Zeitpunkt des Fälligkeitsdatums der Zwischenbesichtigung

5 < Alter = 10

10 < Alter = 15

Alter > 15

Eine generelle Besichtigung von repräsentativen Ballasttanks, vom anwesenden Besichtiger ausgewählt (siehe Abschnitt 4.2.1)Die Anforderungen der vorhergehenden Erneuerungsbesichtigung (siehe Abschnitt 4.3)Die Anforderungen der vorhergehenden Erneuerungsbesichtigung (siehe Abschnitt 4.4)
Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden (siehe Abschnitt 4.2.2)

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Untersuchungsbericht des SchiffseignersAnlage 6

Baulicher Zustand

Name des Schiffes: ........................................................
IMO-Nummer: ..............................................................
Heimathafen: .................................................................
Eigner: ..........................................................................
Tank/LaderaumStahl-GütegradRisseKorrosionBeulenBeschichtungs-ZustandLochfraßUmbau/ReparaturSonstiges

Tank/Laderaum-Nr. ..................

Deck:
Boden:
Seite:
Längsschott:
Querschott:

Reparatur durchgeführt wegen: ..........................................................................................................................................

Dickenmessungen durchgeführt am (Daten): ..................................................................................................................

Befunde im Allgemeinen: ...................................................................................................................................................

Ausstehende Besichtigungen: .............................................................................................................................................

Bestehende Auflagen der Klasse: ......................................................................................................................................

Bemerkungen: ...................................................................................................................................................................

Untersucht durch:

Name

Untersuchungsdatum

Unterschrift

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BesichtigungsprogrammAnlage 7A

Grundlegende und nähere Angaben

Name des Schiffes:
IMO-Nummer:
Flaggenstaat:
Heimathafen:
Bruttoraumzahl:
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):
Länge zwischen den Loten (m):
Bauwerft:
Baunummer:
Anerkannte Organisation (RO):
RO-Schiffsidentität:
Baudatum des Schiffes:
Eigner:
Dickenmessungs-Unternehmen:

1 Einleitung

1.1 Umfang

1.1.1 Das vorliegende Besichtigungsprogramm umfasst den durch den Code vorgeschriebenen Mindestumfang der generellen Besichtigungen, der Nahbesichtigungen, der Dickenmessungen und der Druckprüfungen innerhalb des Ladungsbereichs, der Ladetanks und der Ballasttanks einschließlich des vorderen und hinteren Piektanks.

1.1.2 Die Vorkehrungen und Sicherheitsaspekte der Besichtigung müssen für den bzw. die anwesenden Besichtiger akzeptierbar sein.

1.2 Dokumentation

Alle Unterlagen, die bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms verwendet werden, müssen während der Besichtigung an Bord dem Abschnitt 6 entsprechend verfügbar sein.

2 Anordnung von Tanks und Räumen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben (entweder in der Form von Plänen oder Text) über die Anordnung von Tanks und Räumen, die in den Rahmen der Besichtigung fallen, zur Verfügung stellen.

3 Liste der Tanks und Räume mit Angaben über ihre Verwendung, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben über die Verwendung der Tanks des Schiffes, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind, angeben (und muss diese aktualisieren).

4 Bedingungen für die Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben über die Bedingungen für die Besichtigung zur Verfügung stellen, z.B. Angaben bezüglich Laderaum- und Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.

5 Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben über die Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung vorgesehen sind, angeben (und muss diese aktualisieren).

6 Liste der Ausrüstung für die Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Ausrüstung festlegen und auflisten, die zur Durchführung der Besichtigung und der erforderlichen Dickenmessungen zur Verfügung gestellt wird.

7 Besichtigungsanforderungen

7.1 Generelle Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Räume festlegen und auflisten, die einer generellen Besichtigung für das Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.4.1 zu unterziehen sind.

7.2 Nahbesichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bauteile des Schiffskörpers festlegen und auflisten, die einer Nahbesichtigung für das Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.4.2 zu unterziehen sind.

8 Festlegung von Tanks für die Tankprüfung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Tanks festlegen und auflisten, die einer Tankprüfung für dieses Schiff in Übereinstimmung mit Abschnitt 2.6 zu unterziehen sind.

9 Festlegung von Bereichen und Abschnitten für Dickenmessungen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche und Abschnitte festlegen und auflisten, bei denen Dickenmessungen in Übereinstimmung mit Absatz 2.5.1 vorzunehmen sind.

10 Mindestdicke der Bauteile des Schiffskörpers

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Mindestdicke für die Bauteile des Schiffskörpers dieses Schiffes genau angeben, die dem Code unterliegen (angegeben in (a) oder vorzugsweise in (b), wenn solche Angaben verfügbar sind):

(a) Ermittelt nach der beigefügten Tabelle der Abrostungs-Toleranzen und der ursprünglichen Dicke nach den Plänen des Schiffskörpers des Schiffes;

(b) angegeben in der folgenden Tabelle bzw. den folgenden Tabellen:

Bereich oder StelleUrsprüngliche DickeMindestdickeDicke erheblicher Korrosion
(mm)(mm)(mm)
Deck
Beplattung
Längsbalken
Längsträger
Boden
Beplattung
Längsspanten
Längsträger
Schiffsseite
Beplattung
Längsspanten
Längsträger
Längsschott
Beplattung
Längssteifen
Längsträger
Innenboden
Beplattung
Längssteifen
Längsträger
Querschotte
Beplattung
Steifen
Quer-Rahmenspanten, Bodenwrangen und Stringer
Beplattung
Gurte/Flansche
Steifen
Kopplungsanker
Gurte/Flansche
Stege

Anmerkung:
Die Tabellen der Abrostungs-Toleranzen müssen dem Besichtigungsprogramm beigefügt sein.Bei Schiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, ist die Erneuerungsdicke der Bauteile des Schiffskörpers in den entsprechenden Zeichnungen angegeben.

11 Dickenmessungs-Unternehmen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Änderungen, sofern vorhanden, in Bezug auf die Angaben über das Dickenmessungs-Unternehmen, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind, genau angeben.

12 Erfahrungen mit Schäden am Schiff

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Einzelheiten der Schäden am Schiffskörper über mindestens die letzten drei Jahre im Bereich der Ladetanks, Ballasttanks und Leerräume innerhalb des Ladungsbereichs unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Tabellen angeben. Diese Schäden sind der Besichtigung zu unterziehen.

Schäden am Schiffskörper für dieses Schiff, nach der Lage geordnet

Tank- oder Raum- Nummer oder BereichMögliche Ursache, falls bekanntBeschreibung der SchädenLageReparaturDatum der Reparatur

Schäden am Schiffskörper bei Schwesterschiffen oder ähnlichen Schiffen (falls vorhanden) im Fall konstruktionsbedingter Schäden

Tank- oder Raum- Nummer oder BereichMögliche Ursache, falls bekanntBeschreibung der SchädenLageReparaturDatum der Reparatur

13 Bereiche, in denen erhebliche Korrosion bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche, in denen erhebliche Korrosion bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde, genau angeben und auflisten.

14 Kritische Strukturbereiche und verdächtige Bereiche

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die kritischen Strukturbereiche und verdächtigen Bereiche genau angeben und auflisten, wenn solche Angaben verfügbar sind.

15 Sonstige wichtige Anmerkungen und Informationen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Anmerkungen und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Besichtigung relevant sind.

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Liste der PläneAnhang 1

Die Anforderungen des Absatzes 5.1.3.2 schreiben vor, dass die Haupt-Baupläne von Ladetanks und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfesten Stahls (HTS - high-tensile steel) verfügbar sein müssen. Dieser Anhang des Besichtigungsprogramms muss die Haupt-Baupläne, die einen Teil des Besichtigungsprogramms bilden, genau angeben und auflisten.

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Fragebogen für die Planung der BesichtigungAnhang 2

Der Fragebogen für die Planung der Besichtigung (Anlage 7B), der vom Eigner vorgelegt worden ist, muss dem Besichtigungsprogramm angefügt sein.

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Sonstige UnterlagenAnhang 3

Dieser Teil des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Unterlagen, die einen Teil des Planes bilden, genau angeben und auflisten.

Erarbeitet durch den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für die Einhaltung des Absatzes 5.1.3.

Datum: .................................................................................................................................................................................................

(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters des Eigners)

Datum: .................................................................................................................................................................................................

(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters der Verwaltung)

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Fragebogen für die Planung der BesichtigungAnlage 7B

Die folgenden Informationen versetzen den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in die Lage, ein Besichtigungsprogramm zu entwickeln, das die Anforderungen des Codes erfüllt. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Eigner die aktuellsten Informationen zur Verfügung stellt, wenn der vorliegende Fragebogen ausgefüllt wird. Der vorliegende Fragebogen enthält in ausgefüllter Form alle Angaben und Werkstoffe, die durch die Entschließung vorgeschrieben sind.

Angaben zum Schiff

Name des Schiffes:
IMO-Nummer:
Flaggenstaat:
Heimathafen:
Eigner:
Anerkannte Organisation (RO):
Bruttoraumzahl:
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):
Baudatum:

2 Information über die Zugangseinrichtung für Nahbesichtigungen und Dickenmessung

Der Eigner hat in der nachfolgenden Tabelle die Zugangsmöglichkeiten zu den Bauteilen anzugeben, die einer Nahbesichtigung und einer Dickenmessung unterzogen werden. Eine Nahbesichtigung ist eine Untersuchung, bei der sich die Einzelheiten der Bauteile im Nahbereich einer Sichtprüfung durch den anwesenden Besichtiger befinden, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.

Tank-NummerKonstruktion
(Bauteile)
C Ladung)
/B (Ballast)
Feste ZugangsmöglichkeitenWegnehmbare LaufstegeFlößeLeiternUnmittelbarer ZugangSonstige Einrichtungen
(bitte genau angeben)
Vorderes LotVorpiek
Hinteres LotAchterpiek
SeitentanksUnter Deck
Seitliche Außenhaut
Boden-Querbauteile
Längsverlaufende Bauteile
Querverlaufende Bauteile
MitteltanksUnter Deck
Boden-Querbauteile
Querverlaufende Bauteile


Bisherige Beförderung von Ladung mit H2S-Gehalt oder beheizter Ladung in den letzten drei Jahren sowie mit der Angabe darüber, ob Ladung beheizt wurde, und Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter (MSDS) 12, soweit verfügbar

3 Untersuchungen des Eigners

Unter Verwendung eines Formates, das dem der nachfolgenden Tabelle ähnlich ist (welches als Beispiel angegeben ist), muss der Eigner Einzelheiten der Ergebnisse seiner Untersuchungen über die drei letzten Jahre von allen Lade- und Ballasttanks sowie Leerräumen im Ladungsbereich, einschließlich Piektanks, zur Verfügung stellen.

Tank/Laderaum-NummerKorrosions-SchutzBeschichtungs-UmfangBeschichtungs-ZustandBauliche SchädigungBisherige Schäden an den Tanks
(1)(2)(3)(4)(5)
Mittelladetanks
Seitenladetanks
Sloptanks
Ballasttanks
Achterpiek
Vorpiek
Verschiedene Räume


Anmerkung:
Tanks, die für Öl bzw. Ballast verwendet werden, sind anzugeben.


Name des Vertreters des Eigners:
..............................................................

Unterschrift: .........................................
Datum: ..................................................

1)HC = harte Beschichtung (hard coating)
SC = weiche Beschichtung (soft coating)
SH = halbharte Beschichtung (semi-hard coating)
NP = kein Schutz (no protection)
2)U = oberer Teil (upper part)
M = mittlerer Teil (middle part)
L = unterer Teil (lower part)
C = vollständig (complete)
3)G = gut (good)
F = ausreichend (fair)
P = schlecht (poor)
RC = wiederbeschichtet (recoated) (während der letzten drei Jahre)
4)N = keine Fundstellen aufgezeichnet (no findings recorded)
Y = Fundstellen aufgezeichnet (findings recorded)
Die Beschreibung der Fundstellen ist diesem Fragebogen beizufügen
5)DR = Beschädigung & Reparatur (damage & repair)
L = Leckagen (leakages)
CV = Umbau (conversion)
(Die Beschreibung ist diesem Fragebogen beizufügen)

Berichte über Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle

Die Berichte über Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle, die mit den Bauteilen des Schiffskörpers zusammenhängende Mängel und relevante Informationen über die Behebung der Mängel enthalten, sind hier aufzulisten:

System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

Die Nicht-Übereinstimmungen in Bezug auf die Instandhaltung des Schiffskörpers einschließlich der zugehörigen Abhilfemaßnahmen sind hier aufzulisten:

Name und Anschrift des zugelassenen Dickenmessungs-Unternehmens

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Verfahren für die Zulassung und Zertifizierung eines Unternehmens, das Dickenmessungen an Bauteilen des Schiffskörpers durchführtAnlage 8

1 Anwendung

Diese Anleitung gilt für die Zertifizierung eines Unternehmens, das beabsichtigt, Dickenmessungen an Bauteilen des Schiffskörpers durchzuführen.

2 Verfahren für die Zulassung und Zertifizierung

Einreichen von Unterlagen

2.1 Die folgenden Unterlagen sind bei einer von der Verwaltung anerkannten Organisation für eine Zulassung einzureichen:

  1. Beschreibung des Unternehmens, z.B. Organisation und Führungsstruktur;
  2. Erfahrung des Unternehmens mit der Dickenmessung an Bauteilen des Schiffskörpers;
  3. Berufslaufbahn der Techniker, d.h. Erfahrung der Techniker als Messtechniker für Dickenmessung, technische Kenntnisse und Erfahrung in Bezug auf die Schiffskonstruktion usw. Die Messtechniker müssen entsprechend einer anerkannten industriellen Norm zur zerstörungsfreien Prüfung (ZfP-Norm) qualifiziert sein;
  4. für die Dickenmessung verwendete Ausrüstung, wie zum Beispiel Ultraschall-Geräte und ihre Wartungs- und Kalibrierungs-Verfahren;
  5. eine Arbeitsanleitung für die Messtechniker;
  6. Trainingsprogramme für die Techniker zur Durchführung von Dickenmessungen; und
  7. ein Messprotokoll-Formular in Übereinstimmung mit den empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen (siehe Anlage 11A bzw. Anlage 11B).

Auditierung des Unternehmens

2.2 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen mit zufriedenstellendem Ergebnis muss eine Auditierung des Unternehmens durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Unternehmen entsprechend den eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß organisiert ist und geführt wird und in der Lage ist, eine Dickenmessung an Bauteilen des Schiffskörpers durchzuführen.

2.3 Die Zertifizierung ist abhängig von einer Vorführung der Dickenmessung an Bord sowie zufriedenstellenden Messberichten.

3 Zertifizierung

3.1 Nach zufriedenstellenden Ergebnissen sowohl der Auditierung des Unternehmens nach Absatz 2.2 als auch der Messvorführungen nach Absatz 2.3 hat die Verwaltung ein Zulassungszertifikat auszustellen sowie ein Begleitschreiben mit der Bestätigung, dass das System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens zertifiziert worden ist.

3.2 Eine Erneuerung bzw. Bestätigung des Zertifikates ist in Abständen von nicht mehr als drei Jahren durch Bestätigung, dass die ursprünglich festgelegten Bedingungen weiterhin bestehen, vorzunehmen.

4 Information über jegliche Änderungen am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens

In dem Fall, dass irgendeine Änderung am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens vorgenommen worden ist, muss eine solche Änderung unverzüglich der Verwaltung mitgeteilt werden. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, muss eine Überprüfung (Re-Audit) erfolgen.

5 Aufhebung der Zulassung

In den folgende Fällen kann die Zulassung aufgehoben und die Zertifizierung entzogen werden:

  1. Wenn die Messungen unsachgemäß durchgeführt oder die Ergebnisse falsch wiedergegeben wurden;
  2. wenn der Besichtiger Mängel im zugelassenen System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens festgestellt hat; und
  3. wenn das Unternehmen es unterlassen hat, jegliche Änderungen entsprechend Abschnitt 4 der Verwaltung, wie vorgeschrieben, anzuzeigen.

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Grundsätze für BesichtigungsberichteAnlage 9

Der Besichtiger muss bzw. die Besichtiger müssen bei Öltankschiffen, die diesem Code unterliegen, grundsätzlich die folgenden Inhalte in den Bericht für die Besichtigung des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme aufnehmen, soweit für die Besichtigung von Bedeutung. Die Gliederung des Berichtinhalts kann in Abhängigkeit vom Berichtswesen der Verwaltung unterschiedlich sein.

1 Allgemeines

1.1 Ein Besichtigungsbericht muss in den folgenden Fällen angefertigt werden:

  1. Im Zusammenhang mit dem Beginn, der Weiterführung und/oder dem Abschluss von regelmäßigen Besichtigungen des Schiffskörpers, d. h. jährliche Besichtigungen, Zwischenbesichtigungen bzw. Erneuerungsbesichtigungen;
  2. wenn bauliche Schäden bzw. Mängel festgestellt worden sind;
  3. wenn Reparaturen, Erneuerungen oder Umbauten vorgenommen worden sind; und
  4. wenn eine Auflage der Klasse (Empfehlung) erteilt oder aufgehoben worden ist.

1.2 Der Bericht muss enthalten:

  1. Den Nachweis, dass die vorgeschriebenen Besichtigungen in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften durchgeführt worden sind;
  2. die Dokumentation der durchgeführten Besichtigungen mit Fundstellen, durchgeführten Reparaturen und erteilten oder aufgehobenen Auflagen der Klasse (Empfehlung);
  3. Besichtigungsaufzeichnungen einschließlich vorgenommener Tätigkeiten, die einen prüffähigen dokumentarischen Verlauf darstellen. Die Besichtigungsberichte müssen im Aktenordner für die Besichtigungsberichte, der sich an Bord befinden muss, aufbewahrt werden;
  4. Informationen für die Planung künftiger Besichtigungen; und
  5. Informationen, die als Beitrag für die Weiterentwicklung von Klassifikationsvorschriften und Anweisungen verwendet werden können.

1.3 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungsstandorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teilbereich der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste mit den besichtigten Bauteilen, relevanten Fundstellen und einer Angabe, ob das Bauteil abgenommen worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Eine durchgeführte Dickenmessung und Tankprüfung müssen ebenfalls für den nächsten Besichtiger aufgelistet werden.

2 Umfang der Besichtigung

2.1 Kennzeichnung der Abteilungen, in denen eine generelle Besichtigung durchgeführt worden ist.

2.2 Kennzeichnung der Stellen in jedem Tank, wo eine Nahbesichtigung durchgeführt worden ist, sowie Angaben über die verwendeten Zugangsmöglichkeiten.

2.3 Kennzeichnung der Stellen in jedem Tank, wo eine Dickenmessung durchgeführt worden ist.

Anmerkung:
Die Kennzeichnung der Stelle einer Nahbesichtigung und Dickenmessung muss mindestens eine Bestätigung mit einer Beschreibung der einzelnen Bauteile enthalten, die dem Umfang der Anforderungen entspricht, welche in diesem Teil der Anlage B auf der Grundlage der Art der periodischen Besichtigung und des Schiffsalters festgelegt sind.

Wenn nur eine teilweise Besichtigung erforderlich ist, d. h. ein Querrahmen-Ring bzw. Deck-Querrahmen, muss die Kennzeichnung der Stellen in jedem Ballasttank und Ladetank anhand der Spantnummern erfolgen.

2.4 Bei Bereichen in Tanks, wo sich die Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand befindet und der Umfang der Nahbesichtigung und/oder der Dickenmessung besonders geprüft worden ist, müssen die Bauteile gekennzeichnet sein, die einer besonderen Prüfung unterliegen.

2.5 Kennzeichnung der Tanks, die einer Tankprüfung unterliegen.

2.6 Kennzeichnung von Ladungs-Rohrleitungssystemen an Deck einschließlich Leitungen zum Tankwaschen mit Rohöl (COW) und Ballastleitungen innerhalb von Lade- und Ballasttanks, Pumpenräumen, Rohrtunneln, Kofferdämmen und Leerräumen, bei denen:

  1. eine Untersuchung einschließlich einer Innenuntersuchung an Rohrleitungen mit Ventilen und Fittingen sowie ggf. eine Dickenmessung durchgeführt worden sind; und
  2. eine Funktionsprüfung bei Betriebsdruck durchgeführt worden ist.

3 Ergebnis der Besichtigung

3.1 Art, Umfang und Zustand der Schutzbeschichtung in jedem Tank, soweit zutreffend, (bewertet als GUT, AUSREICHEND oder SCHLECHT).

3.2 Baulicher Zustand der jeweiligen Abteilung mit Angaben zum Folgenden, soweit zutreffend:

  1. Kennzeichnung der Fundstellen, wie beispielsweise:
    1. Korrosion mit Beschreibung der Fundstelle, der Art und des Umfanges;
    2. Bereiche mit erheblicher Korrosion;
    3. Risse bzw. Brüche mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges;
    4. Beulung mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges; und
    5. Kerben mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges;
  2. Kennzeichnung der Abteilungen, in denen keine Beschädigungen bzw. Mängel gefunden wurden. Der Bericht kann durch Skizzen bzw. Fotos ergänzt werden;
  3. Der Bericht mit den Dickenmessungen muss von dem Besichtiger bestätigt und unterzeichnet werden, der die Messungen an Bord beaufsichtigt hat; und
  4. Bewertungsergebnisse der Längsfestigkeit des Schiffskörpers von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren. Die folgenden Angaben sind aufzunehmen, sofern relevant:
    1. Gemessene und ursprüngliche Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen;
    2. Verringerung der Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen; und
    3. Einzelheiten von durchgeführten Erneuerungen oder Verstärkungen, sofern relevant (siehe Absatz 4.2).

4 Eingeleitete Maßnahmen in Bezug auf die Fundstellen

4.1 Immer wenn der anwesende Besichtiger der Ansicht ist, dass Reparaturen erforderlich sind, muss jedes zu reparierende Bauteil in einem Besichtigungsbericht genau angegeben sein. Immer wenn Reparaturen durchgeführt werden, müssen die Einzelheiten der ausgeführten Reparaturen unter genauer Bezugnahme auf die entsprechenden Bauteile im Besichtigungsbericht angegeben sein.

4.2 Ausgeführte Reparaturen müssen genau angegeben werden mit der Angabe von:

  1. Abteilung;
  2. Bauteil;
  3. Art der Reparatur (d. h. Erneuerung oder Ausbesserung) einschließlich:
    1. Gütegrade des Stahls und Abmessungen (falls abweichend von den Originalwerten); und
    2. Skizzen bzw. Fotos, soweit zweckdienlich;
  4. Umfang der Reparatur; und
  5. zerstörungsfreien Prüfungen (ZfP-Norm) / Prüfungen.

4.3 Bei Reparaturen, die während der Zeit der Besichtigung nicht abgeschlossen werden, muss die Klassifizierungsbedingung bzw. Empfehlung eine bestimmte Frist für die Reparaturen auferlegen. Um dem Besichtiger, der für die Besichtigung der Reparaturen anwesend ist, genaue und sachgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, muss die Klassifizierungsbedingung bzw. Empfehlung mit der Kennzeichnung jedes zu reparierenden Bauteils ausreichend detailliert sein. Für die Kenntlichmachung umfangreicher Reparaturen kann im Besichtigungsbericht ein Hinweis aufgenommen werden.

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Bericht über die Zustandsbewertung (Zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper)Anlage 10

Ausgestellt nach Abschluss der Erneuerungsbesichtigung

Allgemeine Angaben

Name des Schiffes:Verwaltung/Identitäts-Nummer der anerkannten Organisation:
IMO-Nummer:
Heimathafen:Nationale Flagge:
Tragfähigkeit
(metrische Tonnen):
Bruttoraumzahl:
National:
ITC (1969):
Baudatum:Klassenzusatzzeichen:
Datum eines größeren Umbaus:
Art des Umbaus:

1 Die unten aufgeführten Besichtigungsberichte und Unterlagen sind vom Unterzeichnenden überprüft und für in Ordnung befunden worden.

2 Eine Zusammenfassung der Besichtigung ist auf Blatt 2 beigefügt.

3 Die Erneuerungsbesichtigung ist in Übereinstimmung mit diesem Code am (Datum) .................................. abgeschlossen worden:

Bericht über die Zustandsbewertung
(zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) erstellt durch:
Name:
Unterschrift:Platzhalter
Titel:Platzhalter
Büro:Datum:
Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) überprüft durch:Name:
Unterschrift:
Titel:
Büro:Datum:

Beigefügte Berichte und Unterlagen:

1)

2)

3)

4)

5)

6)

Inhalt des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper)

Teil 1 - Allgemeine Angaben:- Siehe Titelblatt
Teil 2 - Berichtsübersicht:- Wo und wie die Besichtigung durchgeführt wurde
Teil 3 - Nahbesichtigung:- Umfang (welche Tanks)
Teil 4 - Ladungs- und Ballast-Rohrleitungssystem- Untersucht
- Unter Betriebsbedingungen geprüft
Teil 5 - Dickenmessungen:- Bezugnahme auf den Bericht über Dickenmessungen
- Zusammenfassung der Messstellen (wo gemessen wurde)
- Separates Formblatt, das die Tanks/Räume bzw. Bereiche mit erheblicher Korrosion angibt, und zugehörige
- Dickenminderung (Abrostung)
- Korrosionsverteilung
Teil 6 - Tank-Korrosionsschutzsystem:- Separates Formblatt, das Folgendes angibt:
- Ort der Beschichtung
- Zustand der Beschichtung (sofern zutreffend)
Teil 7 - Reparaturen:- Angabe der Tanks/Räume bzw. Bereiche
Teil 8 - Bedingungen der Klasse (Empfehlungen)/Vorschriften des Flaggenstaates:- ....................................
Teil 9 - Vermerke:- Akzeptierbare Schäden
- Hinweispunkte für zukünftige Besichtigungen, z.B. auf verdächtige Bereiche
- Erweiterte jährliche bzw. Zwischenbesichtigung aufgrund schwerer Beschichtungsschäden
Teil 10 - Bewertungsergebnisse der Schiffs-Längsfestigkeit
(bei Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren):
Teil 11 - Schlussfolgerung:- Bestätigung der Bewertung/Überprüfung des Besichtigungsberichtes

Auszug aus den Dickenmessungen für Schiffe, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind

Auf den Bericht über Dickenmessungen wird verwiesen:

Lage der erheblich korrodierten Tanks/Bereiche 1 oder Bereiche mit tiefem Lochfraß 3Dickenminderung
(Abrostung)
(%)
Korrosions-Verteilung 2Bemerkungen
(z.B. Hinweis auf beigefügte Skizzen)

Anmerkungen:

1 Erhebliche Korrosion, d. h. Verlust von 75-100 % der zulässigen Toleranzen.

2 P = Lochfraßkorrosion (pitting) C = Korrosion im Allgemeinen (corrosion in general).

3 Jede Bodenplatte mit einer Lochfraßintensität von 20 % oder mehr, mit einem Verlust im Umfang einer erheblichen Korrosion, oder mit einer durchschnittlichen Lochfraßtiefe von einem Drittel oder mehr der tatsächlichen Plattendicke ist zu vermerken.

Auszug aus den Dickenmessungen für Schiffe, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind

Auf den Bericht über Dickenmessungen wird verwiesen:

Lage der erheblich korrodierten Tanks/Bereiche 1 oder Bereiche mit tiefem Lochfraß

tm -tren (mm)

Korrosions-Verteilung 2

Bemerkungen
(z.B. Hinweis auf beigefügte Skizzen)

Anmerkungen:

  1. Erhebliche Korrosion: ein Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung eine gemessene Dicke zwischen tren + 0,5 mm und tren ergibt.
  2. P = Lochfraßkorrosion (pitting)) C = Korrosion im Allgemeinen (corrosion in general).
    Bereiche mit tiefem Lochfraß, bewertet entsprechend Abschnitt 8.2, sind in dieser Spalte einzutragen.

Korrosionsschutzsystem im Tank

Tank-Nummern 1Korrosionsschutzsystem 2 des TanksZustand der Beschichtung 3Bemerkungen

Anmerkungen:

1 Alle Tanks für getrennten Ballast und kombinierte Lade-/Ballasttanks müssen aufgeführt sein.

2 C = Beschichtung (coating) NP = kein Schutz (no protection)

3 Zustand der Beschichtung entsprechend der folgenden Festlegung:

GUTZustand mit nur geringfügigen Roststellen;
AUSREICHENDZustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen/Bereiche, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT; und
SCHLECHTZustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen/Bereiche oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen/Bereiche.

Liegt der Beschichtungszustand weniger als GUT vor, müssen erweiterte jährliche Besichtigungen eingeleitet werden. Dies ist in Teil 9 des Berichtsinhalts über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) zu vermerken.

Bewertungsergebnisse der Längsfestigkeit des Schiffskörpers von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren
(von den nachfolgenden Abschnitten 1, 2 und 3 braucht nur ein geeigneter Abschnitt ausgefüllt zu werden)

1 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe unabhängig vom Baudatum:
Die Querschnittsflächen des Deck-Gurtes (Deckbeplattung und Deck-Längsbalken) und des Boden-Gurtes (Bodenbeplattung und Boden-Längsspanten) des Schiffskörpers sind unter Verwendung der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke berechnet worden; die Berechnungen sind zuletzt während der Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung) durchgeführt worden, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und es ist festgestellt worden, dass die Verringerung der Fläche des Schiffsquerschnittes 10 % der ursprünglich vorhandenen Fläche nicht übersteigt, wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen:

Tabelle 1 - Querschnittsflächen der Schiffskörper-Gurtung

Gemessen

Wie ursprünglich gebaut

Verringerung

Schiffsquerschnitt 1Deck-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Boden-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Schiffsquerschnitt 2Deck-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Boden-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Schiffsquerschnitt 3Deck-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Boden-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

2 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe, die am oder nach dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind:
Die Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers sind unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Bauteile berechnet worden; die Berechnungen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 13, sind zuletzt während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung durchgeführt worden, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und es ist festgestellt worden, dass sich die Widerstandsmomente innerhalb der von der Verwaltung festgelegten Verringerungsgrenzen unter Berücksichtigung der mit IMO-Entschließung MSC.108(73) angenommenen, empfohlenen Verringerungsgrenzen (90 % des erforderlichen Widerstandsmoments für Neubauten, wie festgelegt in den IACS' Unified Requirements S7 (C = 1,0 Cn ist für den Zweck dieser Berechnung zu verwenden) oder S11, je nachdem, welcher Wert größer ist) befinden, wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen:

Tabelle 2 - Widerstandsmoment des Querschnitts des Schiffskörpers

Zact (cm3)1Zreq (cm3)2Bemerkungen
Schiffsquerschnitt 1Deck-Gurt
Boden-Gurt
Schiffsquerschnitt 2Deck-Gurt
Boden-Gurt
Schiffsquerschnitt 3Deck-Gurt
Boden-Gurt

Anmerkungen:

1 Zact bedeutet die tatsächlichen Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers, die unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Bauteile während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 13 berechnet wurden.

2 Zreq bedeutet die Verringerungsgrenze der Längsbiegefestigkeit der Schiffe, wie in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 13 berechnet.
Die Berechnungsblätter für Zact müssen diesem Bericht beigefügt werden.

3 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind:

Die Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers sind unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Bauteile berechnet worden; die Berechnungen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.2 der Anlage 13, sind zuletzt während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung durchgeführt worden, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und dabei wurde festgestellt, dass die Widerstandsmomente die von der Verwaltung vorgeschriebenen Kriterien einhalten und, wie im Anhang 2 der Anlage 13 angegeben, der Wert Zact nicht geringer ist als der Wert Zmc (definiert in nachfolgender Anmerkung 2), wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen.
Die von der Verwaltung vorgeschriebenen Kriterien für die Anerkennung der Mindest-Widerstandsmomente des Schiffskörpers für Schiffe im Betrieb sind zu beschreiben.

Tabelle 3 - Widerstandsmoment des Querschnitts des Schiffskörpers

Zact (cm3)1Zmc (cm3)2Bemerkungen
Schiffsquerschnitt 1Deck-Gurt
Boden-Gurt
Schiffsquerschnitt 2Deck-Gurt
Boden-Gurt
Schiffsquerschnitt 3Deck-Gurt
Boden-Gurt

Anmerkungen:

1 Wie in Anmerkung 1 der Tabelle 2 definiert.

2 Zmc bedeutet die Grenze der Verringerung des Mindestwiderstandsmoments, berechnet in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.2 der Anlage 13.

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Empfohlene Verfahren für Dickenmessungen an Doppelhüllen-Öltankschiffen, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind *Anlage 11A

Allgemeines

1 Diese Verfahren sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, wie sie nach den Anlagen 2 und 4 vorgeschrieben sind.

2 Die im Anhang 2 aufgeführten Berichts-Formblätter TM1-DHT, TM2-DHT(i), TM2-DHT(ii), TM3-DHT, TM4-DHT, TM5-DHT und TM6-DHT solen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, und die maximal zulässige Verringerung (Abrostung) soll angegeben werden. Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

3 Anhang 3 enthält anleitende Schaubilder und Anmerkungen in Bezug auf die Berichts-Formblätter und die Anforderungen für die Dickenmessungen.

4 Die Berichts-Formblätter sollen, soweit zweckmäßig, durch Angaben auf Bauteilskizzen ergänzt werden.

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Allgemeine AngabenAnhang 1


Name des Schiffes: .............................................................................................................................
IMO Nummer: ....................................................................................................................................
Identitäts-Nummer der Klasse/der Verwaltung: .................................................................................
Heimathafen: ......................................................................................................................................
Bruttoraumzahl: ..................................................................................................................................
Tragfähigkeit: .....................................................................................................................................
Baudatum: ............................................................................................................................................
Klassifikationsgesellschaft: ................................................................................................................



Name des Unternehmens, das die Dickenmessung durchführt: .........................................................
..............................................................................................................................................................
Dickenmessungs-Unternehmen zertifiziert durch: .............................................................................
Zertifikats-Nummer: ............................................................................................................................
Zertifikat gültig vom .......................................................... bis ...........................................................
Ort der Messung: .................................................................................................................................
Erstes Datum der Messung: .................................................................................................................
Letztes Datum der Messung: ...............................................................................................................
Erneuerungsbesichtigung/Zwischenbesichtigung * fällig am: .............................................................
Einzelheiten der Messausrüstung: ........................................................................................................
Qualifikation des Messtechnikers: ........................................................................................................
Berichtsnummer: ..................................................bestehend aus .......................................... Seiten
Name des Messtechnikers: ...................................Name des Besichtigers: .......................................
Unterschrift des Messtechnikers: ........................Unterschrift des Besichtigers: ..............................
Stempel des Unternehmens: .................................Verwaltung: .........................................................

Siegel


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Berichte über die DickenmessungAnhang 2

TM1-DHT - Bericht über die Dickenmessung an allen Decksplatten, Bodenplatten oder seitlichen Außenhautplatten *

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Lage des Ganges
Lage der PlatteNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeVorderer MesswertHinterer MesswertMittlere AbrostungMaximal zulässige Abrostung
MessungAbrostung BBAbrostung StBMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)BBStBmm%mm%BBStBmm%mm%BBStBmmmm
12. vom
11.
10.
9.
8.
7.
6.
5.
4.
3.
2.
1.
Mittschiffs
1. hinten
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM1-DHT:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen verwendet werden:

  1. Gesamte Beplattung des Gurtungsdecks im Ladungsbereich;
  2. gesamte Beplattung des Kiels, der Bodengänge und Kimmgänge im Ladungsbereich;
  3. Beplattung der seitlichen Außenhaut unter Einbeziehung von ausgewählten Gängen der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches; und
  4. Alle Gänge der Luft/Wasser-Wechselzone innerhalb des Ladungsbereiches.

2 Die Lage des Plattenganges soll wie folgt eindeutig angeben sein:

  1. Für das Gurtungsdeck sind die Plattengänge von der Stringerplatte aus nach innen zu nummerieren;
  2. für die Bodenbeplattung sind die Plattengänge von der Kielplatte aus nach außen zu nummerieren; und
  3. für die seitlichen Außenhautplatten sind die Plattengänge vom Schergang aus nach unten mit Nummern und mit Buchstaben, wie es sich aus der Außenhautform ergibt, zu versehen.

3 Die Messungen sollen jeweils im vorderen und hinteren Bereich aller Platten vorgenommen werden, und wo Platten die Begrenzungen von Ballast-/Lade-Tanks kreuzen, sollen separate Messungen für den Plattenteil im Bereich jedes Tanktyps aufgezeichnet werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM2-DHT(i) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Beplattung des Gurtungsdecks und des Schergangs

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
Stringer-Platte
1. Gang Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-DHT(i):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung des Gurtungsdecks und des Scherganges von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereichs, welche die in den Schaubildern typischer Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (0), (1) und (2) umfassen (Anhang 3).

2 Der obere Bereich umfasst die Decksbeplattung, die Stringerbeplattung und den Schergang (einschließlich abgerundeter Übergänge).

3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM2-DHT(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Beplattung der Außenhaut

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20. Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20. Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20. Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-DHT(ii):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung der Außenhaut von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (3), (4), (5) und (6) umfassen, (Anhang 3).

2 Der untere Bereich umfasst die Beplattung des Kielganges, des Außenbodens und des Kimmganges.

3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM3-DHT - Bericht über die Dickenmessung von Längsverbänden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM3-DHT:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung von Längsverbänden an Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (10) bis (29) umfassen, (Anhang 3).

2 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM4-DHT - Bericht über die Dickenmessung von Querverbänden in den Ölladetanks und Wasserballasttanks innerhalb des Ladetankbereichs

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Bezeichnung des Tanks:
Lage des Bauteils:
BauteilLaufende Nr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM4-DHT:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querverbänden verwendet werden, welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (30) bis (36) umfassen, (Anhang 3).

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden

TM5-DHT - Bericht über die Dickenmessung von wasserdichten/öldichten Querschotten in den Ladetanks oder Laderäumen

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Bezeichnung des Tanks/Laderaums:
Lage des Bauteils:

Spant-Nr.:

Bauteil
(Beplattung/Steife)
Ursprüngliche
Dicke
Max. zulässige
Abrostung
MessungAbrostung
BB
Abrostung
StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM5-DHT:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an wasserdichten/öldichten Querschotten verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM6-DHT - Bericht über die Dickenmessung von sonstigen Bauteilen

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Bauteil:Skizze
Lage des Bauteils:
BeschreibungUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung
BB
Abrostung
StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM6-DHT:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an sonstigen Bauteilen verwendet werden.

2 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

3 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

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Anleitung für die Dickenmessung - Doppelhüllen-Öltankschiffe, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind.Anhang 3


Typischer Schiffsquerschnitt eines Doppelhüllen-Öltankschiffes mit mehr als 150.000 Tonnen Tragfähigkeit für Längs- und Querbauteile.

Bild


Bericht TM2-DHT
(i) und (ii)

Bericht TM3-DHT

0Gurtungsdeckbeplattung10Deck-Längsbalken21Längsschott-Längssteifen
1Stringerplatte11Schergang-Längsspanten22Innere Seitenbeplattung
2Schergang12Außenhaut-Längsspanten23Längssteifen der inneren Seitenbeplattung
3Außenhautbeplattung13Kimm-Längsspanten24Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
4Kimmgangbeplattung14Boden-Längsspanten25Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
5Bodenbeplattung15Deck-Längsträger26Innenbodenbeplattung
6Kielgangplatte16Horizontale Träger im Ballast-Seitentank27Innenboden-Längsspanten
17Boden-Längsträger28Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Oberster Gang des Längsschotts29Längssteifen der geneigten Bodenplatte des oberen Seitentanks
19Unterster Gang des Längsschotts
20Längssschottbeplattung (übriger Teil) 

Bericht TM4-DHT

30Deckquerrahmen - Mitteltank
31Deckquerrahmen - Seitentank  
32Senkrechter Rahmen im Ballast-Seitentank
33Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Seitentank
34Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Mitteltank
35Senkrechter Rahmen am Längsschott
36Kopplungsanker  


Typischer Schiffsquerschnitt eines Doppelhüllen-Öltankschiffes mit bis zu 150.000 Tonnen Tragfähigkeit für Längs- und Querbauteile.

Bild


Bericht TM2-DHT
(i) und (ii)

Bericht TM3-DHT

0Gurtungsdeckbeplattung10Deck-Längsbalken21Längsschott-Längssteifen
1Stringerplatte11Schergang-Längsspanten22Innere Seitenbeplattung
2Schergang12Außenhaut-Längsspanten23Längssteifen der inneren Seitenbeplattung
3Außenhautbeplattung13Kimm-Längsspanten24Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
4Kimmgangbeplattung14Boden-Längsspanten25Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
5Bodenbeplattung15Deck-Längsträger26Innenbodenbeplattung
6Kielgangplatte16Horizontale Träger im Ballast-Seitentank27Innenboden-Längsspanten
17Boden-Längsträger28Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Oberster Gang des Längsschottes29Längssteifen der geneigten Bodenplatte des oberen Seitentanks
19Unterster Gang des Längsschottes
20Längssschottbeplattung (übriger Teil) 

Bericht TM4-DHT

30Deckquerrahmen - Mitteltank
31Deckquerrahmen - Seitentank  
32Senkrechter Rahmen im Ballast-Seitentank
33Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Seitentank
34Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Mitteltank
35Senkrechter Rahmen am Längsschott
36Kopplungsanker  


Schiffsquerschnitt - Kontur

Das Schaubild kann für jene Schiffe verwendet werden, bei denen typische Querschnitte nicht verwendbar sind.

Bild



Bericht TM2-DHT
(i) und (ii)

Bericht TM3-DHT

0Gurtungsdeckbeplattung10Deck-Längsbalken21Längsschott-Längssteifen
1Stringerplatte11Schergang-Längsspanten22Innere Seitenbeplattung
2Schergang12Außenhaut-Längsspanten23Längssteifen der inneren Seitenbeplattung
3Außenhautbeplattung13Kimm-Längsspanten24Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
4Kimmgangbeplattung14Boden-Längsspanten25Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
5Bodenbeplattung15Deck-Längsträger26Innenbodenbeplattung
6Kielgangplatte16Horizontale Träger im Ballast-Seitentank27Innenboden-Längsspanten
17Boden-Längsträger28Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Oberster Gang des Längsschotts29Längssteifen der geneigten Bodenplatte des oberen Seitentanks
19Unterster Gang des Längsschotts
20Längssschottbeplattung (übriger Teil) 

Bericht TM4-DHT

30Deckquerrahmen - Mitteltank
31Deckquerrahmen - Seitentank  
32Senkrechter Rahmen im Ballast-Seitentank
33Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Seitentank
34Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Mitteltank
35Senkrechter Rahmen am Längsschott
36Kopplungsanker  

Bereiche der Nahbesichtigung und der Dickenmessungen

Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessungen zu unterziehen sind - Bereiche (A) bis (E) entsprechend der Festlegung in Anlage 1 . Die Dickenmessungen sollen in die Formblätter TM3-DHT, TM4-DHT und TM5-DHT, eingetragen werden.

Bild


Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessungen zu unterziehen sind - Bereiche (F) bis (G) entsprechend der Festlegung in Anlage 1. Die Dickenmessungen sollen in die Formblätter TM3-DHT und TM4-DHT eingetragen werden.

Bild

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Empfohlene Verfahren für Dickenmessungen an Doppelhüllen-Öltankschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind *Anlage 11B

Allgemeines

1 Diese Verfahren sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen von Schiffen verwendet werden, die nach den IACS Common Struktural Rules gebaut sind.

2 Die Berichts-Formblätter TM1-DHT(CSR), TM2-DHT(CSR)(i), TM2-DHT(CSR)(ii), TM3-DHT(CSR), TM4-DHT(CSR), TM5-DHT(CSR) und TM6-DHT(CSR) (siehe Anhang 2) sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden. Die ursprüngliche Dicke, der freiwillige Dickenzuschlag und die Erneuerungsdicke (zulässige Mindestdicke) sollen in den vorgenannten Formblättern angegeben werden.

3 Anhang 3 enthält Anleitungsschaubilder und Anmerkungen, welche die Bereiche für eine Dickenmessung und die betreffenden Berichts-Formblätter erläutern.

4 Die Berichts-Formblätter sollen, soweit zweckmäßig, durch Angaben auf Bauteilskizzen ergänzt werden.

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Allgemeine AngabenAnhang 1


Name des Schiffes: .............................................................................................................................
IMO Nummer: ....................................................................................................................................
Identitäts-Nummer der Klasse/der Verwaltung: .................................................................................
Heimathafen: ......................................................................................................................................
Bruttoraumzahl: ..................................................................................................................................
Tragfähigkeit: .....................................................................................................................................
Baudatum: ............................................................................................................................................
Klassifikationsgesellschaft: ................................................................................................................



Name des Unternehmens, das die Dickenmessung durchführt: .........................................................
..............................................................................................................................................................
Dickenmessungs-Unternehmen zertifiziert durch: .............................................................................
Zertifikats-Nummer: ............................................................................................................................
Zertifikat gültig vom .......................................................... bis ...........................................................
Ort der Messung: .................................................................................................................................
Erstes Datum der Messung: .................................................................................................................
Letztes Datum der Messung: ...............................................................................................................
Erneuerungsbesichtigung/Zwischenbesichtigung * fällig am: .............................................................
Einzelheiten der Messausrüstung: ........................................................................................................
Qualifikation des Messtechnikers: ........................................................................................................
Berichtsnummer: ..................................................bestehend aus .......................................... Seiten
Name des Messtechnikers: ...................................Name des Besichtigers: .......................................
Unterschrift des Messtechnikers: ........................Unterschrift des Besichtigers: ..............................
Stempel des Unternehmens: .................................Verwaltung: .........................................................

Siegel


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Berichte über die DickenmessungAnhang 2

TM1-DHT(CSR) - Bericht über die Dickenmessung an allen Decksplatten, allen Bodenplatten oder seitlichen Außenhautplatten *

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Lage des Ganges
Lage der PlatteNummer oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

mm

Freiwiliger Dickenzuschlag

mm

Erneuerungsdicke

mm

(a)

Vorderer MesswertHinterer MesswertMittlerer verbleibender Korrosionszuschlag, mm
[(c1)+(c2)]/2
Gemessene Dicke, mm
(b1)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(c1)=(b1)-(a)
Gemessene Dicke, mm
(b2)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(c2)=(b2)-(a)
BBStBBBStBBBStBBBStBBBStB
12. vom
11.
10.
9.
8.
7.
6.
5.
4.
3.
2.
1.
Mittschiffs
1. hinten
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM1-DHT(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen verwendet werden:

  1. Gesamte Beplattung des Gurtungsdecks im Ladungsbereich;
  2. gesamte Beplattung des Kiels, der Bodengänge und Kimmgänge im Ladungsbereich;
  3. Beplattung der seitlichen Außenhaut unter Einbeziehung von ausgewählten Gängen der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches; und
  4. Alle Gänge der Luft/Wasser-Wechselzone innerhalb des Ladungsbereiches.

2 Die Lage des Plattenganges soll wie folgt eindeutig angeben sein:

  1. Für das Gurtungsdeck sind die Plattengänge von der Stringerplatte aus nach innen zu nummerieren;
  2. für die Bodenbeplattung sind die Plattengänge von der Kielplatte aus nach außen zu nummerieren; und
  3. für die seitlichen Außenhautplatten sind die Plattengänge vom Schergang aus mit Nummern und mit Buchstaben, wie es sich aus der Außenhautform ergibt, zu versehen.

3 Die Messungen sollen jeweils im vorderen und hinteren Bereich aller Platten vorgenommen werden, und wo Platten die Begrenzungen von Ballast-/Lade-Tanks kreuzen, sollen separate Messungen für den Plattenteil im Bereich jedes Tanktyps aufgezeichnet werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

TM2-DHT(CSR)(i) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhautplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Beplattung des Gurtungsdecks und des Schergangs

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
Stringer-Platte
1. Gang Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
Stringer-Platte
1. Gang Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
Stringer-Platte
1. Gang Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-DHT(CSR)(i):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung des Gurtungsdecks und des Scherganges von Schiffsquerschnitten verwendet werden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereichs, welche die im Schaubild typischer Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (0), (1) und (2) umfassen (Anhang 3)).

2 Der obere Bereich umfasst die Decksbeplattung, die Stringerbeplattung und den Schergang (einschließlich abgerundeter Übergänge).

3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

TM2-DHT(CSR)(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Beplattung der Außenhaut

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.

16.

17.

18.

19.

20.

Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.

16.

17.

18.

19.

20.

Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.

16.

17.

18.

19.

20.

Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-DHT(CSR)(ii):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung der Außenhaut von Schiffsquerschnitten verwendet werden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (3), (4), (5) und (6) umfassen, (Anhang 3)).

2 Der untere Bereich umfasst die Beplattung des Kielganges, des Außenbodens und des Kimmganges.

3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

TM3-DHT(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von Längsverbänden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Beplattung der Außenhaut

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM3-DHT(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung von Längsverbänden an Schiffsquerschnitten verwendet werden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (10) bis (29) umfassen, (Anhang 3).

2 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

TM4-DHT(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von Querverbänden in den Ölladetanks und Wasserballasttanks innerhalb des Ladungsbereichs

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Bezeichnung des Tanks:
Lage des Bauteils:
Lage des GangesNummer oder Buchstabe
Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM4-DHT(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querverbänden verwendet werden, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (30) bis (36) umfassen, (Anhang 3).

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist in den im Anhang 3 dargestellten Schaubildern angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

TM5-DHT(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von wasserdichten/öldichten Querschotten in den Ladetanks und Ballasttanks

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Bezeichnung des Tanks:
Lage des Bauteils:
Bauteil (Beplattung, Steife)Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM5-DHT(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an wasserdichten/öldichten Querschotten verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist in den im Anhang 3 dargestellten Schaubildern angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

TM6-DHT(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von sonstigen Bauteilen

Name des Schiffes: ............................... IMO-Nummer: .............................
Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ...............................

Bezeichnung des Tanks:Skizze
Lage des Bauteils:PlatzhalterPlatzhalter

Beschreibung:

PlatzhalterPlatzhalter

Ursprüngliche Dicke
mm

Freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke mm
(a)
Gemessene Dicke, mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag, mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM6-DHT(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an sonstigen Bauteilen verwendet werden.

2 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

3 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"angegeben werden.

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Anleitung für die Dickenmessung - Doppelhüllen-Öltankschiffe, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind.Anhang 3


Typischer Schiffsquerschnitt eines Doppelhüllen-Öltankschiffes mit bis zu 150.000 Tonnen Tragfähigkeit für Längs- und Querbauteile.

Bild


Bericht TM2-DHT(CSR)
(i) und (ii)

Bericht TM3-DHT(CSR)

0Gurtungsdeckbeplattung10Deck-Längsbalken21Längsschott-Längssteifen
1Stringerplatte11Schergang-Längsspanten22Innere Seitenbeplattung
2Schergang12Außenhaut-Längsspanten23Längssteifen der inneren Seitenbeplattung
3Außenhautbeplattung13Kimm-Längsspanten24Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
4Kimmgangbeplattung14Boden-Längsspanten25Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
5Bodenbeplattung15Deck-Längsträger26Innenbodenbeplattung
6Kielgangplatte16Horizontale Träger im Ballast-Seitentank27Innenboden-Längsspanten
17Boden-Längsträger28Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Oberster Gang des Längsschotts29Längssteifen der geneigten Bodenplatte des oberen Seitentanks
19Unterster Gang des Längsschotts
20Längssschottbeplattung (übriger Teil) 

Bericht TM4-DHT(CSR)

30Deckquerrahmen - Mitteltank
31Deckquerrahmen - Seitentank  
32Senkrechter Rahmen im Ballast-Seitentank
33Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Seitentank
34Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Mitteltank
35Senkrechter Rahmen am Längsschott
36Kopplungsanker  


Typischer Schiffsquerschnitt eines Doppelhüllen-Öltankschiffes mit mehr als 150.000 Tonnen Tragfähigkeit für Längs- und Querbauteile.

Bild


Bericht TM2-DHT
(i) und (ii)

Bericht TM3-DHT

0Gurtungsdeckbeplattung10Deck-Längsbalken21Längsschott-Längssteifen
1Stringerplatte11Schergang-Längsspanten22Innere Seitenbeplattung
2Schergang12Außenhaut-Längsspanten23Längssteifen der inneren Seitenbeplattung
3Außenhautbeplattung13Kimm-Längsspanten24Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
4Kimmgangbeplattung14Boden-Längsspanten25Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
5Bodenbeplattung15Deck-Längsträger26Innenbodenbeplattung
6Kielgangplatte16Horizontale Träger im Ballast-Seitentank27Innenboden-Längsspanten
17Boden-Längsträger28Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Oberster Gang des Längsschotts29Längssteifen der geneigten Bodenplatte des oberen Seitentanks
19Unterster Gang des Längsschotts
20Längssschottbeplattung (übriger Teil) 

Bericht TM4-DHT

30Deckquerrahmen - Mitteltank
31Deckquerrahmen - Seitentank  
32Senkrechter Rahmen im Ballast-Seitentank
33Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Seitentank
34Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Mitteltank
35Senkrechter Rahmen am Längsschott
36Kopplungsanker  


Schiffsquerschnitt - Kontur

Das Schaubild kann für jene Schiffe verwendet werden, bei denen die obigen Schaubilder nicht geeignet sind.

Bild



Bericht TM2-DHT
(i) und (ii)

Bericht TM3-DHT

0Gurtungsdeckbeplattung10Deck-Längsbalken21Längsschott-Längssteifen
1Stringerplatte11Schergang-Längsspanten22Innere Seitenbeplattung
2Schergang12Außenhaut-Längsspanten23Längssteifen der inneren Seitenbeplattung
3Außenhautbeplattung13Kimm-Längsspanten24Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
4Kimmgangbeplattung14Boden-Längsspanten25Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
5Bodenbeplattung15Deck-Längsträger26Innenbodenbeplattung
6Kielgangplatte16Horizontale Träger im Ballast-Seitentank27Innenboden-Längsspanten
17Boden-Längsträger28Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Oberster Gang des Längsschotts29Längssteifen der geneigten Bodenplatte des oberen Seitentanks
19Unterster Gang des Längsschotts
20Längssschottbeplattung (übriger Teil) 

Bericht TM4-DHT

30Deckquerrahmen - Mitteltank
31Deckquerrahmen - Seitentank  
32Senkrechter Rahmen im Ballast-Seitentank
33Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Seitentank
34Doppelboden-Querträger
(Bodenwrange) - Mitteltank
35Senkrechter Rahmen am Längsschott
36Kopplungsanker  

Bereiche der Nahbesichtigung und der Dickenmessungen

Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessungen zu unterziehen sind - Bereiche (A) bis (E) entsprechend der Festlegung in Anlage 1 - Die Dickenmessungen sollen in die Formblätter TM3-DHT(CSR), TM4-DHT(CSR) und TM5-DHT(CSR), eingetragen werden.

Bild


Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessungen zu unterziehen sind - Bereiche (F) bis (G) entsprechend der Festlegung in Anlage 1 - Die Dickenmessungen sollen in die Formblätter TM3-DHT(CSR) und TM4-DHT(CSR) eingetragen werden.(Red. Anm.: Die deutsche Fassung verweist hier vermutlich irrtümlich auf TM3-DHT und TM4-DHT.)

Bild

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Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen von Öltankschiffen *Anlage 12

Erneuerungsbesichtigung

1 Einleitung

Diese Richtlinien enthalten hinsichtlich der technischen Bewertung Informationen und Anregungen, die im Zusammenhang mit der Planung erweiterter Erneuerungsbesichtigungen von Öltankschiffen von Nutzen sein können. Wie in Absatz 5.1.5 des Codes angegeben, sind diese Richtlinien ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen einer Verwaltung herangezogen werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und nützlich erachtet wird.

2 Zweck und Grundsätze

2.1 Zweck

2.1 Der Zweck der in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen ist es, bei der Ermittlung kritischer Strukturbereiche, bei der Benennung verdächtiger Bereiche und bei der Konzentration auf Bauteile oder Bereiche von Bauteilen behilflich zu sein, die hinsichtlich Materialverlust oder Schäden besonders anfällig sein können oder von denen Materialverlust und Schäden bereits bekannt sind. Diese Informationen können bei der Benennung der Stellen, Bereiche und Tanks für Dickenmessung, Nahbesichtigung und Tankprüfung nützlich sein.

2.2 Terminplanung

Wie auch für andere Aspekte der Besichtigungsplanung gilt, dass die in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen durch den Eigner oder Betreiber, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, rechtzeitig vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung durchgeführt sein sollen, d.h. vor Beginn der Besichtigung und normalerweise mindestens 12 bis 15 Monate vor dem Fälligkeitsdatum für den Abschluss der Besichtigung.

2.3 Zu berücksichtigende Aspekte

2.3.1 Technische Bewertungen, die eine quantitative oder qualitative Beurteilung der jeweiligen Risiken einer möglichen Zustandsverschlechterung der folgenden Aspekte eines bestimmten Schiffes enthalten können, sollen als Grundlage für die Benennung der Tanks und Bereiche für eine Besichtigung verwendet werden:

  1. Konstruktionseigenschaften wie beispielsweise die Spannungshöhen in verschiedenen Bauteilen, die Konstruktionseinzelheiten und Umfang der Verwendung höherfesten Stahls (HTS);
  2. bisherige Erfahrungen hinsichtlich Korrosion, Rissbildung, Beulung, Kerben und Reparaturen bei dem betreffenden Schiff sowie bei ähnlichen Schiffen, soweit vorhanden; und
  3. Informationen hinsichtlich der Arten der beförderten Ladung, der Verwendung der verschiedenen Tanks für Ladung bzw. Ballast, des Korrosionsschutzes der Tanks und des Zustandes der Beschichtung, soweit vorhanden.

2.3.2 Die technischen Bewertungen des jeweiligen Risikos einer Anfälligkeit für einen Schaden oder eine Zustandsverschlechterung verschiedener Bauteile und Bereiche sollen auf der Grundlage anerkannter Grundsätze und Vorgehensweisen beurteilt und entschieden werden, wie sie beispielsweise in den Literaturhinweisen 1 und 2 gefunden werden können.

3 Technische Bewertung

3.1 Allgemeines

3.1.1 Es gibt drei Grundarten möglicher Schäden, die der Gegenstand einer technischen Bewertung im Zusammenhang mit der Planung von Besichtigungen sein sollen: Korrosion, Risse und Beulung. Schäden durch Berührung (Anlegen/Kollision) sind normalerweise durch den Besichtigungsplan nicht erfasst, da Einbeulungen üblicherweise in den Tagebuch-Unterlagen vermerkt sind und angenommen wird, dass sie durch den Besichtiger als übliche Routine behandelt werden.

3.1.2 Technische Bewertungen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf der Besichtigungsplanung durchgeführt werden, sollen grundsätzlich dem in Abbildung 1 dargestellten Schema entsprechen. Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen eine Bewertung des Risikos, die auf der Kenntnis und Erfahrung hinsichtlich Konstruktion und Korrosion beruht.

3.1.3 Die Konstruktion soll Bezug auf konstruktive Einzelheiten überprüft werden, die infolge von Schwingungen, hoher Spannungen oder Ermüdung anfällig für Beulung oder Rissbildung sein können.

3.1.4 Korrosion hängt vom Alterungsprozess ab und steht in engem Zusammenhang mit der Qualität des eingebauten Korrosionsschutzsystems beim Neubau sowie anschließender Instandhaltung während der Lebensdauer des Schiffes. Korrosion kann auch zu Rissen und/oder Beulung führen.

3.2 Verfahren

3.2.1 Konstruktionseinzelheiten

3.2.1.1 Die Erfahrung mit Schäden in Bezug auf das betreffende Schiff und Schwesterschiffe und/oder ähnliche Schiffe, soweit vorhanden, soll die hauptsächliche Informationsquelle sein, die beim Planungsprozess zu verwendet wird. Außerdem soll eine Auswahl von konstruktiven Einzelheiten aus den Konstruktionszeichnungen miteinbezogen werden.

3.2.1.2 Erfahrungen mit typischen Schäden, die berücksichtigt werden sollen, umfassen:

  1. Anzahl, Ausdehnung, Ort und Häufigkeit von Rissen;
  2. Ort von Beulen.

3.2.1.3 Diese Informationen sollen in den Besichtigungsberichten und/oder in den Unterlagen des Eigners einschließlich der Ergebnisse der eigenen Untersuchungen des Eigners gefunden werden. Die Schäden sollen analysiert, aufgezeichnet und in Skizzen markiert werden.

3.2.1.4 Außerdem ist die allgemeine Erfahrung zu nutzen. Beispielsweise ist auf Literaturhinweis 1 zu verweisen, der eine Auflistung typischer Schäden und vorgeschlagener Reparaturverfahren für verschiedene bauliche Einzelheiten von Tankschiffen enthält.

3.2.1.5 Solche Abbildungen sollen zusammen mit einer Durchsicht der Haupt-Konstruktionszeichnungen verwendet werden, um sie mit der tatsächlichen Konstruktion zu vergleichen und um ähnliche Stellen herauszufinden, die schadensanfällig sein können. Ein Beispiel ist in Abbildung 2 dargestellt. Im Besonderen befasst sich Kapitel 3 des Literaturhinweises 1 mit verschiedenen Aspekten, die speziell für Doppelhüllentankschiffe zutreffen, wie beispielsweise Stellen mit Spannungskonzentration, Fehlausrichtung während des Baus, Korrosionsentwicklung, Ermüdungsbetrachtungen und besonders zu beachtende Bereiche, die bei der Ausarbeitung der Besichtigungsplanung berücksichtigt werden sollen.

3.2.1.6 Die Durchsicht der Haupt-Konstruktionszeichnungen, zusätzlich zur Benutzung der obenerwähnten Abbildungen, soll die Überprüfung typischer Konstruktionseinzelheiten umfassen, an denen schon mal eine Rissbildung aufgetreten ist. Die zur Schadensentstehung beitragenden Faktoren sollen sorgfältig geprüft werden.

3.2.1.7 Ein wichtiger Faktor ist die Verwendung höherfesten Stahls (HTS - high-tensile steel). Konstruktionsteile, die ein gutes Verhalten im Betrieb zeigen, wenn gewöhnlicher normalfester Stahl verwendet worden ist, können schadensanfälliger sein, wenn höherfester Stahl, und seine damit verbundenen höheren Spannungen, verwendet wird. Es liegen umfangreiche und im Allgemeinen gute Erfahrungen mit der Verwendung höherfesten Stahls für Längsverbände in Deck- und Bodenkonstruktionen vor. Die Erfahrung mit diesem Stahl an anderen Stellen, wo die dynamischen Beanspruchungen höher sein können, ist weniger günstig, z.B. in Seitenverbänden.

3.2.1.8 Insofern können Festigkeitsberechnungen von typischen und wichtigen Bauelementen und Einzelheiten, unter Verwendung geeigneter Rechenmethoden, sich als nützlich erweisen und sollen in Betracht gezogen werden.

3.2.1.9 Die ausgewählten Bereiche der Konstruktion, die während dieses Vorgangs ermittelt werden, sollen aufgezeichnet und auf den Konstruktionszeichnungen, die dem Besichtigungsprogramm beigefügt werden sollen, gekennzeichnet werden.

3.2.2 Korrosion

3.2.2.1 Um die jeweiligen Korrosionsrisiken zu beurteilen, sollen die folgenden Informationen grundsätzlich berücksichtigt werden:

  1. Art der Nutzung von Tanks und Räumen;
  2. Zustand von Beschichtungen;
  3. Reinigungsverfahren;
  4. vorherige Korrosionsschäden;
  5. Häufigkeit und Dauer der Nutzung von Ladetanks für Ballast;
  6. Korrosionsrisiko-Übersicht (siehe Literaturhinweis 2, Tabelle 2.1); und
  7. Lage von beheizten Tanks.

3.2.2.2 Der Literaturhinweis 2 enthält anschauliche Beispiele mit Bildern typischer Korrosionszustände, die für die Beurteilung und die Beschreibung des Beschichtungszustandes verwendet werden können.

3.2.2.3 Die Bewertung der Korrosionsrisiken soll auf der Grundlage von Informationen aus Literaturhinweis 2 zusammen mit dem Alter des Schiffes und den relevanten Informationen über den voraussichtlichen Zustand des Schiffes, der von den gesammelten Informationen abgeleitet ist, erfolgen, um das Besichtigungsprogramm vorzubereiten.

3.2.2.4 Die verschiedenen Tanks und Räume sollen unter Angabe der entsprechenden Korrosionsrisiken (in einer Tabelle) aufgelistet werden. Es sollen besonders die Bereiche beachtet werden, wo das Doppelhüllen-Tankschiff der Korrosion besonders ausgesetzt ist. Zu diesem Zweck sollen die in Absatz 3.3 (Korrosionsentwicklung) des Literaturhinweises 1 angegebenen speziellen Aspekte, die Korrosion in Doppelhüllen-Tankschiffen behandeln, berücksichtigt werden.

3.2.3 Stellen für Nahbesichtigung und Dickenmessung

3.2.3.1 Auf der Grundlage der Tabelle mit den Korrosionsrisiken und der Auswertung der Konstruktionserfahrungen sollen die Stellen für die erste Nahbesichtigung und Dickenmessung (Bereiche und Abschnitte) festgelegt werden.

3.2.3.2 Die Messquerschnitte, die Dickenmessungen unterliegen, sollen normalerweise in den Tanks und Räumen festgelegt werden, die nach Einschätzung das höchste Korrosionsrisiko haben.

3.2.3.3 Die Festlegung von Tanks und Räumen für die Nahbesichtigung soll sich zunächst nach dem nach Einschätzung höchsten Korrosionsrisiko richten und soll immer Ballasttanks einschließen. Der Grundsatz für die Auswahl soll derart sein, dass der Umfang mit dem Alter des Schiffes oder bei unzureichenden oder unzuverlässigen Informationen erhöht wird.

Literaturhinweise

1 TSCF, Guidelines for the Inspection and Maintenance of Double Hull Tanker Structures, 1995

2 TSCF, Guidance Manual for Tanker Structures, 1997

Abbildung 1 - Technische Bewertung und Ablauf der Besichtigungsplanung

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Abbildung 2 - Typischer Schaden und Reparaturbeispiel
(entnommen aus Literaturhinweis 2)

Bild

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Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers für Doppelhüllen-ÖltankschiffeAnlage 13

1 Allgemeines

1.1 Diese Kriterien sind, wie nach Absatz 9.1.2 vorgeschrieben, für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers zu verwenden.

1.2 Damit die zu bewertende Längsfestigkeit des Schiffes als zulässig anerkannt werden kann, muss die Kehlnahtschweißung zwischen den inneren Längsbauteilen und der Schiffskörperhülle in einwandfreiem Zustand sein, um die Unversehrtheit der inneren Längsbauteile mit der Schiffskörperhülle beizubehalten.

2 Bewertung der Längsfestigkeit

Bei Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und mit einem Alter von mehr als 10 Jahren muss die Längsfestigkeit des Schiffskörpers in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Anlage auf der Grundlage der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke während der Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung) bewertet werden. Der Zustand des Schiffskörpers für die Bewertung der Längsfestigkeit ist in Übereinstimmung mit den im Anhang 3 festgelegten Verfahren zu ermitteln.

2.1 Berechnung der Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen des Schiffskörpers

2.1.1 Die Querschnittsflächen des Deck-Gurtes (Deckbeplattung und Deck-Längsbalken) und des Boden-Gurtes (Bodenbeplattung und Boden-Längsspanten) des Schiffskörpers sind unter Verwendung der gemessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung zu berechnen.

2.1.2 Wenn die Verringerung der Querschnittsflächen entweder des Deck-Gurtes oder des Boden-Gurtes 10 % ihrer entsprechenden Fläche beim Neubau übersteigt (d. h. ursprüngliche Querschnittsfläche, als das Schiff gebaut wurde), ist eine der folgenden Maßnahmen vorzunehmen:

  1. Erneuerung oder Verstärkung des Deck-Gurtes oder des Boden-Gurtes, sodass die tatsächliche Querschnittsfläche nicht weniger als 90 % der Fläche beim Neubau beträgt; oder
  2. Berechnung der tatsächlichen Widerstandsmomente (Zact) des Querschnitts des Schiffskörpers bei Anwendung des im Anhang 1 festgelegten Berechnungsverfahrens unter Verwendung der emessenen, erneuerten bzw. verstärkten Dicke während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung.

2.2 Anforderungen an das Widerstandsmoment des Schiffskörper-Querschnitts

2.2.1 Die in Übereinstimmung mit Absatz 2.1.2.2 berechneten, tatsächlichen Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers müssen die zutreffende der folgenden Bestimmungen einhalten:

  1. Für Schiffe, die an oder nach dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind, dürfen die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Absatzes 2.1.2.2 berechneten tatsächlichen Widerstandsmomente (Zact) des Querschnitts des Schiffskörpers nicht geringer sein als die von der Verwaltung festgelegten Verringerungsgrenzen unter Berücksichtigung der mit IMO-Entschließung MSC.108(73) ange nommenen, empfohlenen Verringerungsgrenzen (90 % des erforderlichen Widerstandsmoments für Neubauten, wie festgelegt in den IACS' Unified Requirements S7 (C = 1,0 C n ist für den Zweck dieser Berechnung zu verwenden) oder S11, je nachdem, welcher Wert größer ist); oder
  2. für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind, müssen die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Absatzes 2.1.2.2 berechneten tatsächlichen Widerstandsmomente (Zact) des Querschnitts des Schiffskörpers die von der Verwaltung vorgeschriebenen Kriterien für das Mindest-Widerstandsmoment für Schiffe im Betrieb unter der Bedingung einhalten, dass Zact in keinem Fall geringer sein darf als die Grenze der Verringerung des Mindest-Widerstandsmoments (Zmc), wie in Anhang 2 vorgegeben.

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Berechnungskriterien für Widerstandsmomente des Mitschiffsquerschnitts des SchiffskörpersAnhang 1

1 Bei der Berechnung des Widerstandsmoments des Schiffskörper- Querschnitts muss die Querschnittsfläche aller durchlaufenden Längsfestigkeitsverbände berücksichtigt werden.

2 Große Öffnungen, d. h. Öffnungen mit einer Länge von mehr als 2,5 m, und einer Breite von mehr als 1,2 m sowie Ausschnitte bei Anwendung von Ausschnittschweißung müssen von den Querschnittsflächen, die in die Berechnung des Widerstandmoments einbezogen werden, grundsätzlich abgezogen werden.

3 Kleinere Öffnungen (Mannlöcher, Erleichterungslöcher, einzelne Ausschnitte im Bereich von Schweißnähten usw.) brauchen nicht abgezogen zu werden, wenn durch die Summe ihrer Breiten oder der Schattenzone-Breiten in einem einzigen Querschnitt das Deck-Widerstandsmoment oder das Boden-Widerstandsmoment um nicht mehr als 3 % verringert wird und wenn die Öffnungshöhe von Erleichterungslöchern, Wasserlauflöchern und einzelnen Durchschweißlöchern in Längssteifen oder Längsträgern 25 % der Steghöhe nicht übersteigt und die Öffnungshöhe von maximal 75 mm beträgt.

4 Eine abzugsfreie Summe von kleineren Öffnungsbreiten in einer Querschnittsebene im Boden oder im Deck von 0,06(B - Σb) (hierbei sind B = Schiffsbreite, Σb = Gesamtbreite großer Öffnungen) kann als gleichwertig mit der vorgenannten Verringerung des Widerstandsmomentes betrachtet werden .

5 Die Schattenzone ergibt sich durch das Einzeichnen von zwei Tangentenlinien mit einem Öffnungswinkel von 30°.

6 Das Deck-Widerstandsmoment ist auf Mallkante Seite Deck bezogen.

7 Das Boden-Widerstandsmoment ist auf die Basislinie bezogen.

8 Durchlaufende Trunks und Lukenlängssülle sind bei den Längsverbänden der Querschnittsfläche mit einzubeziehen, wenn sie durch Längsschotte oder hohe Decklängsträger wirksam unterstützt sind. Das Deck-Widerstandsmoment ist dann durch Teilen des Trägheitsmoments durch den folgenden Abstand zu berechnen, vorausgesetzt, dass dieser größer ist als der Abstand zur Decklinie an Seite Deck:

Formel

Hierbei sind:

y = Abstand von der neutralen Achse bis zur Oberkante des durchlaufenden Längsverbandes,

x = Abstand von der Oberkante des durchlaufenden Längsverbandes bis zur Mittschiffsachse,

x und y sind bis zu dem Punkt zu messen, der den größten Wert von yt ergibt.

9 Längsträger zwischen Mehrfachluken sind durch besondere Berechnung zu berücksichtigen.

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Grenze der Verringerung der Mindestlängs-Längsfestigkeit von Schiffen im BetriebAnhang 2

1 Die Grenze der Verringerung des Mindest-Widerstandsmoments (Zmc) von Öltankschiffen im Betrieb ist durch die folgende Formel vorgegeben:

Zmc = cL2B(Cb + 0, 7)k (cm3)

Hierbei sind:

L =Länge des Schiffes. L ist der Abstand (in Metern) in der Tiefladelinie auf Sommerfreibord von der Vorderkante des Vorstevens bis zur Hinterkante des Ruderpfostens oder Mitte Ruderschaft, wenn kein Ruderpfosten vorhanden ist. L darf nicht kleiner sein als 96 % und braucht nicht größer zu sein als 97 % der größten Länge auf der Tiefladelinie auf Sommerfreibord. Die Länge L von Schiffen mit ungewöhnlichen Vor- und Hinterschiffsformen kann besonders geprüft werden.
B =Größte Breite des Decks gemessen über Außenkante Spanten (in Metern).
C=Völligkeitsgrad der Verdrängung auf Spanten beim Tiefgang d, welcher der Tiefladelinie auf Sommerfreibord entspricht und auf L und B basiert. Cb darf nicht kleiner als mit 0,6 angenommen werden.
platzCb =

Verdrängung (m3) beim Tiefgang d
LBd

platzc =0,9 cn
cn =10,75 - (

300 - L
100

) 1,5bei 130 m ≤ L ≤ 300 m
cn =10,75bei 300 m ≤ L ≤ 350 m
cn =10,75 - (L - 350
150
) 1,5bei 350 m ≤ L ≤ 500 m
k =

Werkstoffkennziffer, z.B.

k = 1,0 bei normalfestem Stahl mit einer Streckgrenze von 235 N/mm2 und höher,
k = 0,78 bei höherfestem Stahl mit einer Streckgrenze von 315 N/mm2 und höher,
k = 0,72 bei höherfestem Stahl mit einer Streckgrenze von 355 N/mm2 und höher.

2 Die Abmessungen aller durchlaufenden Längsverbände des Schiffskörpers, die auf der Anforderung für das Widerstandsmoment nach vorstehendem Absatz 1 beruhen, müssen innerhalb 0,4 L mittschiffs eingehalten halten werden. In besonderen Fällen können jedoch unter Berücksichtigung des Schiffstyps, der Schiffsform und der Belastungsfälle die Abmessungen in Richtung des Endes des 0,4 L-Teils unter Beachtung des Bestrebens, die Beladungsflexibilität des Schiffes nicht zu behindern, schrittweise verringert werden.

3 Der vorstehende Standard kann jedoch möglicherweise nicht auf Schiffe ungewöhnlichen Typs oder ungewöhnlicher Bauart angewendet werden, z.B. bei Schiffen mit ungewöhnlichen Hauptabmessungen und/oder Gewichtsverteilungen.

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Auswahlverfahren für Dickenmessungen für die Bewertung der Längsfestigkeit und ReparaturverfahrenAnhang 3

1 Umfang der Bewertung der Längsfestigkeit

Die Längsfestigkeit ist innerhalb 0,4 L mittschiffs für den Bereich der Schiffskörperlänge, der Tanks enthält, und innerhalb 0,5 L mittschiffs für angrenzende Tanks, die sich möglicherweise über 0,4 L mittschiffs hinaus erstrecken, zu bewerten, wobei Tanks Ballasttanks und Ladetanks bedeuten.

2 Auswahlverfahren für die Dickenmessung

2.1 Entsprechend den Anforderungen des Absatzes 2.5 müssen die Messquerschnitte so ausgewählt werden, dass Dickenmessungen bei so vielen verschiedenen Tanks in korrosiver Umgebung vorgenommen werden können wie möglich, z.B. Ballasttanks, die eine gemeinsame Flächenbegrenzung mit Ladetanks haben, in denen Heizschlangen eingebaut sind, sonstige Ballasttanks, Ladetanks, die mit Seewasser befüllt werden dürfen, und sonstige Ladetanks. Ballasttanks, die eine gemeinsame Flächenbegrenzung mit Ladetanks haben, in denen Heizschlangen eingebaut sind, und Ladetanks, die mit Seewasser befüllt werden dürfen, sind auszuwählen, sofern vorhanden.

2.2 Die Mindestanzahl von auszuwählenden Messquerschnitten muss in Übereinstimmung mit Anlage 2 sein. Die ausgewählten Messquerschnitte müssen dort angeordnet werden, wo die größten Dickenminderungen

  1. vermutlich auftreten werden oder
  2. durch die mit Absatz 2.3 vorgeschriebenen Messungen an der Deck- und Bodenbeplattung bereits festgestellt wurden.

Die Messquerschnitte müssen frei von Bereichen sein, die örtlich erneuert oder verstärkt worden sind.

2.3 Es müssen mindestens zwei Punkte an jeder Deckplatte und/oder Bodenplatte gemessen werden, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 innerhalb des Ladungsbereiches zu messen sind.

2.4 Innerhalb von 0,1 D (hierbei ist D die auf Mallkante gemessene Höhe des Schiffes) vom Deck und vom Boden an jedem Messquerschnitt, der in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 zu messen ist, muss jeder Längsspant bzw. jede Längssteife und jeder Träger am Steg und am Gurt gemessen werden, und jede Platte muss an einem Punkt zwischen den Längsspanten bzw. Längssteifen gemessen werden.

2.5 Bei anderen als den in Absatz 2.4 angegebenen Längsbauteilen, die an jedem Messquerschnitt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 zu messen sind, muss jede Längsspante bzw. Längssteife und jeder Träger am Steg und am Gurt gemessen werden, und jede Platte muss mindestens an einem Punkt pro Plattengang gemessen werden.

2.6 Die Dicke jedes Bauteils ist durch die Mittelwertbildung aller vorgenommenen Messungen an den Messquerschnitten jedes Bauteils zu bestimmen.

3 Zusätzliche Messungen an Stellen, wo die Längsfestigkeit unzureichend ist

3.1 Wenn ein oder mehrere Messquerschnitte in Bezug auf die in dieser Anlage vorgegebenen Längsfestigkeits-Anforderungen als unzureichend befunden werden, muss die Anzahl der Messquerschnitte für die Dickenmessung derart erhöht werden, dass jeder Tank innerhalb 0,5 L des Mittschiffsbereiches einer Prüfung unterzogen worden ist. Tanks, die teilweise innerhalb des 0,5 L-Bereiches liegen, sich aber auch außerhalb dieses Bereiches befinden, müssen einer Prüfung unterzogen werden.

3.2 Zusätzliche Dickenmessungen müssen ebenfalls an einem Messquerschnitt vor und einem Messquerschnitt hinter jedem reparierten Bereich in dem Umfang durchgeführt werden, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die an den reparierten Teil angrenzenden Bereiche auch die Anforderungen des Codes erfüllen.

4 Wirksame Reparaturverfahren

4.1 Der Umfang der durchgeführten Erneuerung oder Verstärkung zwecks Erfüllung dieser Anlage muss sich in Übereinstimmung mit Absatz 4.2 befinden.

4.2 Die durchgehende Mindestlänge eines erneuerten oder verstärkten Bauteils darf nicht geringer sein als der doppelte Abstand der Haupt-Bauteile in dem Bereich. Außerdem darf sich die Abrostung im Bereich der Stumpfnaht jedes angeschlossenen Bauteils vor und hinter dem ersetzten Bauteil (Platten, Steifen, Stege und Gurte von Trägern usw.) nicht innerhalb des Bereiches erheblicher Korrosion befinden (75 % der zulässigen Abrostung in Verbindung mit jedem einzelnen Bauteil). Wenn Unterschiede in der Dicke an der Stumpfnaht 15 % der geringeren Dicke übersteigen, muss eine Übergangsanschrägung vorgesehen sein.

4.3 Alternative Reparaturverfahren, die den Einbau von Streifen/Laschen oder Bauteiländerungen umfassen, müssen einer besonderen Prüfung unterliegen. Bei Prüfung des Einbaus von Streifen/Laschen ist dies auf die folgenden Bedingungen zu begrenzen:

  1. Wiederherstellung und/oder Erhöhung der Längsfestigkeit;
  2. die Dickenminderung (Abrostung) der zu verstärkenden Deck- oder Bodenbeplattung darf sich nicht innerhalb des Bereiches erheblicher Korrosion befinden (75 % der zulässigen Abrostung in Verbindung mit der Deckbeplattung);
  3. die Ausrichtung und Anordnung einschließlich des Abschlusses der Streifen/Laschen befinden sich in Übereinstimmung mit einer von der Verwaltung anerkannten Norm;
  4. die Flacheisen/Streifen sind durchgehend über die gesamte Länge von 0,5 L mittschiffs; und
  5. es müssen durchgehende Kehlnahtschweißung und voll durchgeschweißte Stumpfnahtschweißung und in Abhängigkeit von der Breite des Streifens/der Lasche Schlitzschweißung angewendet werden. Das angewendete Schweißverfahren muss für die Verwaltung akzeptierbar sein.

4.4 Die vorhandenen Bauteile, die an die erneuerten Bereiche angrenzen und in Verbindung mit den eingebauten Streifen/Laschen usw. stehen, müssen den aufgebrachten Belastungen unter Berücksichtigung der Beulfestigkeit und des Zustandes der Schweißnähte zwischen den Längsbauteilen und der Schiffskörperbeplattung standhalten können.

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Verfahrensanweisung für DickenmessungenAnlage 14

1 Allgemeines

Im Zusammenhang mit Besichtigungen der Bauteile des Schiffskörpers erforderliche Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht von der Verwaltung durchgeführt werden, von einem Besichtiger der Verwaltung bestätigt werden. Die Teilnahme des Besichtigers ist aufzuzeichnen. Dies gilt auch für Dickenmessungen, die während der Reise vorgenommen werden.

2 Besichtigungsbesprechung

2.1 Vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung oder der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter, dem diensttuenden Vertreter bzw. den diensttuenden Vertretern des Eigners und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Dickenmessungs-Unternehmens abgehalten werden, um die sichere und gründliche Ausführung der Besichtigungen und Dickenmessungen sicherzustellen, die an Bord durchgeführt werden.

2.2 Zwischen dem Messtechniker bzw. den Messtechnikern des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners muss während der Besprechung eine Verständigung hinsichtlich der folgenden Punkte vereinbart werden:

  1. Berichterstattung über Dickenmessungen auf regelmäßiger Basis an den anwesenden Besichtiger; und
  2. unverzügliche Meldung an den Besichtiger im Fall von Fundstellen wie beispielsweise:
    1. übermäßige und/oder großflächige Korrosion oder signifikanter Lochfraß/signifikante Einkerbungen;
    2. Schäden an Bauteilen wie Beulung, Risse und deformierte Konstruktionen;
    3. abgetrennte und/oder ausgehöhlte Bauteile; und
    4. Korrosion von Schweißnähten.

2.3 Wenn Dickenmessungen im Zusammenhang mit Zwischenbesichtigungen oder Erneuerungsbesichtigungen durchgeführt werden, muss ein dokumentierter Eintrag, der angibt, wo und wann die Besprechung stattgefunden hat und wer teilgenommen hat (die Namen des Besichtigers bzw. der Besichtiger, des Kapitäns des Schiffes oder des vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreters, des Vertreters bzw. der Vertreter des Eigners und des Vertreters bzw. der Vertreter des Dickenmessungs-Unternehmens), vorgenommen werden.

3 Überwachung des Dickenmessungs-Arbeitsvorganges an Bord

3.1 Nach der generellen Besichtigung von repräsentativen Räumen an Bord hat der Besichtiger über den endgültigen Umfang und die Stellen der Dickenmessungen zu entscheiden.

3.2 Falls der Eigner es vorzieht, mit den Dickenmessungen vor der generellen Besichtigung zu beginnen, dann hat der Besichtiger darüber zu informieren, dass der geplante Umfang und die Stellen der Dickenmessungen der Bestätigung während der generellen Besichtigung unterliegen. Gestützt auf die Fundstellen, kann der Besichtiger fordern, dass zusätzliche Dickenmessungen vorgenommen werden.

3.3 Der Besichtiger hat die Messvorgänge durch Auswahl der Stellen derart zu regeln, dass die vorgenommenen Messungen den Durchschnitts-Zustand der Konstruktion in diesem Bereich repräsentieren.

3.4 Dickenmessungen, die hauptsächlich zur Beurteilung des Umfangs der Korrosion, die sich auf die Festigkeit des Schiffskörpers auswirken kann, vorgenommen werden, müssen in einer systematischen Art und Weise so durchgeführt werden, dass erforderlichenfalls alle Längsverbände gemessen werden.

3.5 Wenn die Dickenmessungen eine erhebliche Korrosion oder einen erheblichen Materialverlust von mehr als der zulässigen Abrostung ergeben, hat der Besichtiger Stellen für zusätzliche Dickenmessungen zu bestimmen, um Bereiche von erheblicher Korrosion festzulegen, und die Bauteile für Reparaturen bzw. Erneuerungen zu ermitteln.

3.6 Dickenmessungen von Bauteilen in Bereichen, wo Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen gleichzeitig mit der Nahbesichtigung ausgeführt werden.

4 Überprüfung und Bestätigung

4.1 Nach Beendigung der Dickenmessungen hat der Besichtiger zu bestätigen, dass keine weiteren Messungen erforderlich sind, oder er hat zusätzliche Messungen festzulegen.

4.2 Wenn, falls eine besondere Prüfung nach diesem Code zulässig ist, der Umfang der Dickenmessungen verringert wird, muss die besondere Prüfung des Besichtigers angegeben werden.

4.3 Falls die Dickenmessungen nur teilweise ausgeführt werden, muss der Umfang der restlichen Dickenmessungen als Information für den nächsten Besichtiger angegeben werden.

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