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Entschliessung MSC.288(87)
Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern
Vom 19. Februar 2013
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2013 S. 230; 13.01.2014 S. 96 14)
Siehe Fn. *
(angenommen am 14. Mai 2010)
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1479 Interpr. )
Der Schiffssicherheitsausschuss,
in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;
gestützt auf Regel II-1/3-11 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974, in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend bezeichnet als "das Übereinkommen"), angenommen in der Entschließung MSC.291(87) bezüglich Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern;
ferner gestützt darauf, dass die vorgenannte Regel II-1/3-11 vorsieht, dass die Schutzbeschichtungen mit den Anforderungen der Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern (nachfolgend bezeichnet als "die Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen") übereinstimmen muss;
in der Erkenntnis, dass diese Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen nicht dem Zweck dient, die Entwicklung neuer oder neuartiger Technologien zu verhindern, die andere mögliche Systeme vorsehen;
nach der auf seiner siebenundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung des Textes der vorgeschlagenen Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen,
Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern
1 Zweck
Diese Norm liefert die technischen Anforderungen für den Mindeststandard für Schutzbeschichtungen, die für Ladeöltanks beim Bau von neuen Rohöltankern verwendet werden.
2 Begriffsbestimmungen Interpr.
Im Sinne dieser Norm gelten die nachstehenden Begriffsbestimmungen:
2.1 Rohöltanker ist definiert in Anlage I von MARPOL 73/78.
2.2 Taupunkt ist die Temperatur, bei welcher die Luft mit Feuchtigkeit gesättigt ist.
2.3 DFT ist die Trockenfilmschichtdicke.
2.4 Staub sind lose Teilchen, die sich auf einer zum Beschichten vorbereiteten Oberfläche befinden und durch Reinigungsstrahlen oder sonstige Verfahren der Oberflächenvorbereitung entstanden sind oder auf Umwelteinwirkung zurückzuführen sind.
2.5 Kantenvorbereitung ist die Behandlung der Kante vor der sekundären Oberflächenvorbereitung.
2.6 "GUT" Zustand ist der Zustand mit geringfügigen Rostflecken gemäß Entschließung A.744(18) zur Beurteilung der Ballasttankbeschichtungen von Tankern.
2.7 Hartstoffbeschichtung ist eine Beschichtung, die sich während des Aushärtungsprozesses chemisch umwandelt oder eine irreversibel lufttrocknende Beschichtung, die zu Wartungszwecken verwendet werden kann. Sie kann entweder anorganisch oder organisch sein.
2.8 NDFT ist die Sollschichtdicke. Die 90/10 Regel bedeutet, dass 90 % aller Schichtdickenmesswerte größer oder ebenso groß wie die Sollschichtdicke sein müssen und keiner der restlichen 10 % der Messwerte den Wert von 0,9 x NDFT unterschreiten darf.
2.9 Grundbeschichtung ist die erste Schicht des Beschichtungssystems, die in der Werft nach der Fertigungsbeschichtung aufgebracht wird.
2.10 Fertigungsbeschichtung (Shop primer) ist die Vorfertigungs-Grundbeschichtung, die auf Stahlplatten, häufig in automatischen Anlagen (und vor der ersten Schicht eines Beschichtungssystems), aufgebracht wird.
2.11 Kantenschutzbeschichtung ist das Anstreichen von Kanten, Schweißnähten, schwer zugänglichen Flächen usw., um eine gute Farbhaftung und eine angemessene Schichtdicke in kritischen Bereichen zu erzielen.
2.12 Soll-Nutzungsdauer ist der Sollwert der Haltbarkeit in Jahren, für die das Beschichtungssystem ausgelegt ist.
2.13 Technisches Datenblatt ist das Produktdatenblatt des Farbherstellers, das ausführliche technische Anleitungen und Informationen über die Beschichtung und ihre Anwendung enthält.
3 Allgemeine Grundlagen
3.1 Die Fähigkeit des Beschichtungssystems, seine Soll-Nutzungsdauer zu erreichen, hängt von der Art des Beschichtungssystems, der Stahlvorbereitung, der Betriebsumgebung, Aufbringung sowie Inspektion und Wartung der Beschichtung ab. All diese Aspekte tragen zu einer guten Leistung des Beschichtungssystems bei.
3.2 Interpr. Die Prüfung der Verfahren zur Vorbereitung und Beschichtung der Oberfläche ist zwischen dem Reeder, der Schiffswerft und dem Beschichtungshersteller abzustimmen und der Verwaltung zur Überprüfung vorzulegen. Die eindeutigen Nachweise dieser Prüfungen sind zu melden und in die Technische Akte Beschichtung (CTF) (siehe 3.4.) einzutragen.
3.3 Bei Betrachtung der Leistungsanforderung in Abschnitt 4 ist Folgendes zu berücksichtigen:
3.4 Technische Akte Beschichtung Interpr.
3.4.1 Die Spezifikation des auf Ladeöltanks aufzubringenden Beschichtungssystems, des Protokolls der Werft und des Reeders über die Beschichtungsarbeit, die gesamten Kriterien für die Auswahl der Beschichtung, Arbeitsbeschreibungen, Inspektion, Wartung und Reparatur sind in der Technischen Akte Beschichtung wie in Entschließung MSC.215(82) gefordert, zu dokumentieren.
3.4.2 Neubauphase
Die Technische Akte Beschichtung muss mindestens folgende Punkte in Bezug auf diese Norm enthalten und ist von der Werft während der Neubauphase des Schiffes bereitzustellen:
3.4.3 Betriebswartung und Reparatur
Wartungs- und Reparaturarbeiten sind in der Technischen Akte Beschichtung gemäß dem Abschnitt der Richtlinien für die Wartung und Reparatur von Schutzanstrichen zu verzeichnen.
3.4.4 Die Technische Akte Beschichtung ist an Bord mitzuführen und während der gesamten Lebensdauer des Schiffes auf dem neuesten Stand zu halten.
3.5 Arbeitssicherheit Interpr.
Die Werft ist für die Einhaltung nationaler Bestimmungen verantwortlich, um die Arbeitssicherheit von Personen zu gewährleisten sowie Brand- und Explosionsgefahr zu minimieren.
4 Norm für Schutzbeschichtung
4.1 Leistungsanforderung
Diese Norm beruht auf Vorgaben und Anforderungen, die dem Zweck dienen sollen, eine Soll-Nutzungsdauer der Beschichtung von 15 Jahren sicherzustellen. Dies bedeutet, dass über diesen Zeitraum das Beschichtungssystem ab der ersten Aufbringung in "GUTEM" Zustand verbleiben soll. Die tatsächliche Nutzungsdauer wird in Abhängigkeit von verschiedenen Einfl ussfaktoren, einschließlich der tatsächlichen Betriebsbedingungen, abweichen.
4.2 Anwendung der Norm
Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks, die beim Bau neuer Rohöltanker aufgebracht werden, müssen mindestens die Anforderungen dieser Norm erfüllen.
4.3 Beschichtungssystem
Es ist zu dokumentieren, dass ein System auf Epoxidharzbasis Prüfung und physikalische Eigenschaften (Tabelle 1.1.3) erfüllt und es ist ein Zeugnis der Typengenehmigung oder eine Konformitätserklärung vorzulegen.
4.4 Bereiche der Aufbringung
Die folgenden Bereiche stellen die Mindestbereiche dar, die gemäß dieser Norm geschützt sein müssen:
Englisch | Deutsch |
TYPICAL SECTION OF V. L. C. C. | Typischer Ausschnitt eines Supertankers |
Marked part only to be painted | Nur der markierte Bereich ist zu beschichten |
UPPER DECK | Oberes Deck |
SIDE SHELL | Seiten-Außenhaut |
First tripping bracket | Erstes Stegknie |
W. B. TKS | Wasserballasttanks |
SIDE C. O. TANK | Seitenrohöltank |
OUTER LONG'L B'HD | Äußeres Längsschott |
INNER LONG'L B'HD | Inneres Längsschott |
center C. O. TANK | Mittlerer Rohöltank |
Detail (typ.) for B'HD | Detail (typisch) für Schott |
Trans. Web. | Quer-Rahmenspant |
Bulkhead | Schott |
Note | Hinweis |
1) Dimension "A" to be from upper most PMA height to upper - deck height | 1) Die Abmessung "A" wird von der Höhe der höchsten dauerhaften Zugangsmöglichkeit bis zur oberen Deckshöhe gemessen |
CL | Mittschiffslinie |
4.5 Spezielle Anwendung Interpr.
4.5.1 Diese Norm umfasst die Anforderungen an Schutzbeschichtungen von Stahlkonstruktionen in Ladeöltanks. Es ist zu beachten, dass andere, unabhängige Teile, die in die Ladeöltanks eingebaut werden, zu beschichten sind, um Korrosionsschutz zu bieten.
4.5.2 Es wird empfohlen, dass soweit möglich diese Norm für Teile in denen unter 4.4 festgelegten Bereichen verwendet wird, die als Zugangsmöglichkeiten für Inspektionszwecke dienen und die nicht zum Schiffstragwerk gehören, wie beispielsweise Relings, separate Plattformen, Leitern usw. Es können auch andere gleichwertige Methoden zum Korrosionsschutz der nicht eingebauten Teile verwendet werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass diese nicht die Leistung der Beschichtung des umgebenden Tragwerks beeinträchtigen. Zugangsvorrichtungen, die zum Schiffskörper gehören wie zum Beispiel tiefere Streben für Gangways, Stringer usw. müssen diese Norm in vollem Umfang erfüllen, wenn sie sich in beschichteten Bereichen befinden.
4.5.3 Es wird ebenfalls empfohlen, Halterungen für Rohrleitungen, Messvorrichtungen usw. wenigstens gemäß den Anforderungen für die nichtintegrierten Teile, die unter 4.5.2 angegeben sind, zu beschichten.
4.6 Grundlegende Anforderungen an die Beschichtung
4.6.1 Die Anforderungen an Beschichtungssysteme im Schiffbau für Ladeöltanks von Rohöltankern, die die in 4.1 beschriebene Leistungsanforderung erfüllen, sind in Tabelle 1 aufgeführt.
4.6.2 Die Hersteller von Schutzanstrichen stellen eine Spezifikation für das Beschichtungssystem zur Verfügung, um die Anforderungen von Tabelle 1 sowie der Betriebsumgebung zu erfüllen.
4.6.3 Die Verwaltung überprüft das Technische Datenblatt und die Konformitätserklärung oder das Zeugnis über die Typgenehmigung für das Schutzbeschichtungssystem.
4.6.4 Die Werft bringt die Schutzbeschichtung gemäß dem überprüften Technischen Datenblatt und ihrer eigenen geprüften Applikationsverfahren auf.
4.7 Die Normen, auf die in dieser Norm Bezug genommen wird, werden von der Organisation als zulässig angesehen. Prüfausrüstung, Prüfmethoden, Vorbereitungsmethoden und/oder Prüfergebnisse müssen Leistungsanforderungen erfüllen, die nicht schlechter als die von der Organisation als zulässig erachteten Standards sind.
Tabelle 1 - Grundlegende Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern Interpr.
Beurteilungsmerkmal | Anforderung | ||
1 Aufgebrachtes Beschichtungssystem | |||
1. | Auswahl des Beschichtungssystems | Die Auswahl des Beschichtungssystems erfolgt durch die beteiligten Parteien hinsichtlich der Betriebsbedingungen und der geplanten Wartung.
Folgende Aspekte sind unter anderem zu beachten:
Der Hersteller von Schutzanstrichen hat Produkte mit dokumentierten zufriedenstellenden Leistungsangaben und technischen Datenblättern zu liefern. Der Hersteller muss auch in der Lage sein, entsprechende fachliche Unterstützung zu geben. Die Leistungsangaben, das technische Datenblatt und die gegebene fachliche Unterstützung des Herstellers sind in der Technischen Akte Beschichtung zu verzeichnen. Schutzanstriche zur Aufbringung unterhalb von Decks, welche direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder auf Schotten, die eine Begrenzung zu beheizten Räumen bilden, müssen in der Lage sein, wiederholtem Erwärmen und/oder Abkühlen standzuhalten, ohne spröde zu werden. | |
2. | Art der Beschichtung | Systeme auf Epoxidharzbasis
Sonstige Beschichtungssysteme mit einer Leistungsfähigkeit gemäß dem Prüfverfahren in der Anlage. Es wird ein Mehrschichtensystem em pfohlen, bei dem jede Schicht aus einer Kon trastfarbe besteht. Die oberste Schicht muss aus einer hellen Farbe bestehen, um die Prüfung während des Betriebs zu erleichtern. Zusätzliche Beschichtung sollte in der Führung von Ansaugtrichtern und Fallleitungen von Heizspiralen erwogen werden. Der Einsatz zusätzlichen Kathodenschutzes sollte in Bereichen mit möglichen galva nischen Problemen erwogen werden. | |
3. | Prüfung der Beschichtung Interpr. | Schutzanstriche auf Epoxidharzbasis, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm in einem Laboratorium gemäß einem in Anlage 1 beschriebenen oder gleichwertigen Prüf verfahren geprüft wurden, und die zumindest die Anforderungen bezüglich Rost- und Blasengrad erfüllen, oder die bei einem nachgewiesenen Einsatz über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Beschichtungszustand von mindestens "GUT" erreichen, können akzeptiert werden.
Für Systeme auf Epoxidharzbasis, die mit oder nach Inkrafttreten dieser Norm bestätigt wurden, ist eine Prüfung nach dem in Anlage 1 beschriebenen oder einem gleichwertigen Verfahren erforderlich. | |
4. | Arbeitsanweisung Interpr. | Es sind mindestens zwei Kantenschutzbeschichtungen und zwei Spritzbeschichtungen durchzuführen.
Um zu hohe Schichtdicke zu vermeiden, kann die zweite Kantenschutzbeschichtung - jedoch nur an Schweißnähten - im Umfang reduziert werden, in dem die Sollschichtdicke (NDFT) nachgewiesenermaßen durch die aufgebrachten Schichten erreicht wird.
Jegliche Reduzierung der zweiten Kantenschutzbeschichtung ist detailliert in der Technischen Akte Beschichtung (CTF) aufzuführen.
Kantenschutzbeschichtungen sind mittels Pinsel oder Rolle aufzubringen. Bei Ausschnitten, Öffnungen usw. sind ausschließlich Rollen zu verwenden. Jede Schicht der Hauptbeschichtung ist vor dem Aufbringen der nächsten Schicht entsprechend den Empfehlungen des Herstellers der Beschichtung sachgemäß auszuhärten. Arbeitsanweisungen müssen die vom Hersteller vorgegebenen Beschichtungsintervalle und Aushärtzeiten enthalten. Verunreinigungen auf der Oberfläche wie Rost, Fett, Salz, Öl etc. sind gemäß der vom Farbenhersteller empfohlenen Methode vor dem Beschichten zu entfernen. Strahlmitteleinlagerungen, die in der Beschichtung eingeschlossen sind, sind zu entfernen | |
5. | NDFT (Sollschichtdicke 1) | Sollschichtdicke 320 µm bei 90/10-Regel für Beschichtungen auf Epoxidharzbasis; sonstige Systeme entsprechend den Vor gaben des Herstellers der Beschichtung.
Höchstschichtdicke gemäß den ausführlichen Herstellerangaben Es ist darauf zu achten, Bereiche mit zu hoher Schichtdicke zu vermeiden. Die Dicke des Nassfilms ist beim Auftragen regelmäßig zu prüfen. Es sind lediglich die vom Hersteller empfohlenen Verdünner in den vom Hersteller empfohlenen Mengen zu verwenden. | |
2 Primäre Oberflächenvorbereitung Interpr. | |||
1. | Strahlreinigung und Rauheit 2, 3 | Sa 2 1/2; mit Rauheiten zwischen 30-75 µm.
Die Strahlreinigung ist nicht durchzuführen wenn:
Nach Beendigung der Oberflächenvorbereitung und vor dem Auftragen des Primers sind Sauberkeit der Stahlflächen und das Rauheitsprofil zu prüfen. Dies hat in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers des Beschichtungsmittels zu erfolgen. | |
2. | Grenzwert für wasserlösliche Salze entsprechend NaCl 4 | < 50 mg/m2 Natriumchlorid | |
3. | Fertigungsbeschichtung | Inhibitorfrei Zink auf Zinksilikat-Basis oder Gleichwertiges.
Die Verträglichkeit mit dem Hauptbeschichtungssystem ist vom Beschichtungshersteller zu bestätigen | |
3 Sekundäre Oberflächenvorbereitung Interpr. | |||
1. | Zustand des Stahls 5 | Die Stahloberfläche ist so vorzubereiten, dass die gewählte Beschichtung eine gleichmäßige Verteilung der erforderlichen Sollschichtdicke erreichen kann sowie über eine ausreichende Adhäsion verfügt durch Beseitigung scharfer Kanten, Abschleifen von Schweißnähten und Beseitigung von Schweißspritzern sowie sonstiger Oberflächenverunreinigung bis zu Grad P2.
Kanten sind so zu bearbeiten, dass sie einen gerundeten Radius von mindestens 2 mm erreichen, oder sie sind drei Schleifvorgängen oder mindestens einem gleichwertigen Verfahren vor dem Anstrich zu unterziehen. | |
2. | Oberflächenbehandlung 6 | Sa 2 1/2 auf beschädigter Fertigungsbeschichtung und Schweißnähten.
Sämtliche zu beschichtenden Oberflächen sind auf Sa 2 zu strahlen, wobei mindestens 70 % der unbeschädigten Fertigungsbeschichtung zu beseitigen ist, die eine durch die Prüfverfahren in Tab.1.3 zertifizierte Vorprüfung nicht erfolgreich bestanden hat. Hat das gesamte Beschichtungssystem, bestehend aus einer Hauptbeschichtung auf Epoxidharzbasis und einer Fertigungsbeschichtung, eine durch die Prüfverfahren in Tabelle 1.3 zertifizierte Vorprüfung erfolgreich bestanden, kann die unbeschädigte Fertigungsbeschichtung beibehalten werden, sofern das gleiche Epoxidharz-Beschichtungssystem verwendet wird. Die beibehaltene Fertigungsbeschichtung ist durch Strahlen, Hochdruckreinigung mit Wasser oder gleichwertiges Verfahren zu reinigen. Wenn eine Zinksilikat-Fertigungsbeschichtung die Vorprüfung nach 1.3 als Bestandteil eines Epoxidharz-Beschichtungssystems bestanden hat, kann sie in Verbindung mit anderen nach Tabelle 1.3 zertifizierten Epoxidharz-Beschichtungen verwendet werden, sofern die Verträglichkeit vom Hersteller durch das Prüfverfahren gemäß Tauchprüfung in Anhang 1 oder in Übereinstimmung mit der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82)) bestätigt wurde. | |
3. | Oberflächenbehandlung nach Zusammenbau | Für Sektionsstöße Reinheitsgrad St 3 oder besser oder Sa 2 1/2 soweit durchführbar.
Für Innenboden:
Für Unterdeck:
An der Überlappung müssen die Übergänge zur ursprünglichen Beschichtung fließend sein. | |
4. | Rauheitsanforderungen 7 | Bei einer vollständigen oder teilweisen Strahlreinigung 30 - 75 µm, ansonsten wie vom Hersteller der Beschichtung empfohlen. | |
5. | Staub 8 | Einstufung der Staubmenge "1" bei Partikelgröße "3", "4" oder "5". Kleinere Partikelgrößen sind zu entfernen, falls sie auf der zu beschichtenden Oberfläche ohne Vergrößerung sichtbar sind. | |
6. | Grenzwert für wasserlösliche Salze entsprechend NaCl nach dem Strahlen/Abschleifen 9 | < 50 mg/m2 Natriumchlorid | |
7. | Verunreinigung | Keine Ölverunreinigung
Die Empfehlungen des Herstellers der Beschichtung hinsichtlich weiterer sonstiger Verunreinigung zwischen den Beschichtungen müssen befolgt werden. | |
4 Sonstiges Interpr. | |||
1. | Belüftung | Eine ausreichende Belüftung ist zum
ordnungsgemäßen Trocknen und Aushärten der Beschichtung erforderlich. Die Belüftung ist während des gesamten Beschichtungsver fahrens und über einen bestimmten Zeitraum hinweg nach Abschluss des Verfahrens, wie vom Hersteller der Beschichtung empfohlen, beizubehalten. | |
2. | Umgebungsbedingungen | Die Beschichtung ist unter kontrollierten Feuchtigkeits- und Oberflächenbedingungen gemäß den Vorgaben des Herstellers aufzubringen.
Darüber hinaus ist keine Beschichtung aufzubringen wenn:
| |
3. | Prüfung der Beschichtung 10 | Eine zerstörende Prüfung ist zu vermeiden.
Die Trockenschichtdicke ist nach jeder Schicht zur Gütekontrolle zu messen und die Gesamtschichtdicke ist nach Fertigstellung der letzten Schicht unter Verwendung entsprechender Dickenmessgeräte zu bestätigen. | |
4. | Reparatur | Mängelbereiche wie zum Beispiel Poren, Blasen, Hohlräume usw. sind zu kennzeichnen und die entsprechenden Reparaturen vorzunehmen. Die gesamten Reparaturen sind erneut zu überprüfen und zu dokumentieren. |
5 Genehmigung des Beschichtungssystems Interpr.
Die Ergebnisse des Eignungsnachweises (Tabelle 1, Absatz 1.3) des Beschichtungssystems sind zu dokumentieren und eine Konformitätserklärung oder ein Typgenehmigungszeugnis sind auszustellen, wenn sie von unabhängiger Stelle, unabhängig vom Hersteller der Beschichtung, als zufriedenstellend befunden wurden.
6 Vorschriften für die Inspektion von Beschichtungen Interpr.
6.1 Allgemeines
6.1.1 Zur Einhaltung dieser Norm sollen die folgenden Maßnahmen von befähigten Beschichtungsbesichtigern, nach NACE Coating Inspector Stufe 2, FROSIO Inspector Stufe III oder einer von der Verwaltung als gleichwertig anerkannten Qualifikation, durchgeführt werden.
6.1.2 Die Beschichtungsbesichtiger prüfen die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen der Beschichtung während des Beschichtungsverfahrens und führen zu diesem Zweck mindestens die in Abschnitt 6.2 beschriebenen Prüfungen durch, um die Einhaltung dieser Norm sicherzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf den Beginn jeder Phase der Oberflächenvorbereitung und des Aufbringens der Beschichtung zu legen, da es im weiteren Beschichtungsverfahren äußerst schwierig ist, unsachgemäße Arbeit auszubessern. Repräsentative Bauteile sind zerstörungsfrei auf die Schichtdicke hin zu untersuchen. Der Inspektor überprüft, ob die entsprechenden Maßnahmen insgesamt durchgeführt wurden.
6.1.3 Die Ergebnisse der Überprüfung sind vom Besichtiger zu protokollieren und in die Technische Akte Beschichtung einzutragen (Siehe Anlage 2).
6.2 Besichtigungselemente
Neubauphase | Besichtigungselemente | |
Primäre Oberflächenvorbereitung | 1 | Die Oberflächentemperatur von Stahl, die relative Feuchte und der Taupunkt sind vor Beginn des Strahlungsverfahrens und bei plötzlicher Wetteränderung zu messen und zu verzeichnen. |
2 | Die Oberfläche von Stahlplatten ist auf lösliches Salz zu prüfen und auf Öl, Fett und sonstige Verunreinigung hin zu untersuchen. | |
3 | Die Reinheit der Stahloberfläche ist während des Auftrages der Fertigungsbeschichtung zu überwachen. | |
4 | Es ist zu bestätigen, dass das Material der Fertigungsbeschichtung die Anforderungen in Nummer 2.3 Tab. 1 erfüllt. Vom Hersteller zu bestätigen. | |
Dicke | Wurde die Verträglichkeit mit dem Hauptbeschichtungssystem festgestellt, ist zu bestätigen, dass Dicke und Aushärtung der Zinksilikat - Fertigungsbeschichtung den vorgegebenen Werten entsprechen. | |
Blockfertigung | 1 | Nach baulicher Fertigstellung des Blocks und vor Beginn der sekundären Oberflächenvorbereitung ist eine Sichtprüfung der Stahloberflächenbehandlung einschließlich der Kantenvorbereitung durchzuführen.
Öle, Fette oder sonstige sichtbare Verunreinigungen sind zu entfernen. |
2 | Nach dem Strahlen/Schleifen/Reinigen und vor dem Beschichten ist eine Sichtprüfung der vorbereiteten Oberflächen vorzunehmen.
Nach Beendigung des Strahlens und der Reinigung und vor dem Aufbringen der ersten Schicht ist die Stahloberfläche auf den verbliebenen löslichen Salzgehalt an mindestens einer Stelle je Block zu prüfen. | |
3 | Die Oberflächentemperatur, die relative Feuchte und der Taupunkt sind während des Aufbringens und Aushärtens der Beschichtung zu überwachen und zu verzeichnen. | |
4 | Inspektionen der in Tab. 1 aufgeführten Verfahrensschritte zum Aufbringen der Beschichtung sind durchzuführen. | |
5 | Es sind Messungen der Trockenschichtdicke vorzunehmen, um den Nachweis zu erbringen, dass die Beschichtung entsprechend der vorgeschriebenen und dargelegten Dicke aufgebracht wurde. | |
Zusammenbau | 1 | Es ist eine Sichtprüfung des Zustands der Stahloberfläche, der Oberflächenvorbereitung und eine Bestätigung der Konformität mit den anderen Anforderungen in Tab. 1 und den vereinbarten Vorgaben vorzunehmen. |
2 | Die Oberflächentemperatur, die relative Feuchte und der Taupunkt sind vor Beginn der Beschichtung und während des Beschichtungsverfahrens zu messen und aufzuzeichnen. | |
3 | Inspektionen der in Tab. 1 aufgeführten Verfahrensschritte zum Aufbringen der Beschichtung sind durchzuführen. |
7 Anforderungen an die Prüfung der Beschichtung Interpr.
Folgende Maßnahmen sind von der Verwaltung vor der Überprüfung der Technischen Akte Beschichtung für das Schiff gemäß dieser Norm durchzuführen:
8 Alternative Beschichtungssysteme
8.1 Alle Systeme, die nicht Epoxid als Basis haben und gemäß Tab. 1 dieser Norm aufgebracht werden, gelten als alternative Systeme.
8.2 Diese Norm beruht auf anerkannten und gebräuchlichen Beschichtungssystemen. Sie dient nicht dem Zweck, sonstige alternative Systeme mit nachgewiesener gleichwertiger Güte, zum Beispiel Systeme, deren Basis nicht Epoxid ist, auszuschließen.
8.3 Die Anerkennung alternativer Systeme erfolgt vorbeachtlich des schriftlichen Nachweises, dass sie einen Korrosionsschutz gewährleisten, der mindestens dem in dieser Norm angegebenen entspricht oder durch entweder:
Prüfverfahren für die Eignung von Beschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern | Anlage 1 Interpr. |
1 Anwendungsbereich
In dieser Anlage werden Einzelheiten der in den Abschnitten 4.6 und 8.3 dieser Norm dargelegten Prüfverfahren von Beschichtungen für Ladetanks auf Rohöltankschiffen beschrieben. Sowohl die Tankdecke als auch die Unterseite des Decks sind mit Beschichtungssystemen zu versehen, die das gesamte Prüfprotokoll wie in diesem Dokument beschrieben, erfolgreich bestanden haben.
2 Begriffsbestimmungen
Beschichtungsvorgaben bezeichnen die Vorgaben für Beschichtungssysteme, einschließlich der Art des Beschichtungssystems, der Stahlvorbereitung, Oberflächenvorbereitung, Oberflächenreinheit, Umgebungsbedingungen, Aufbringungsverfahren, Inspektion und Annahmekriterien.
3 Hintergrund
Es ist bekannt, dass Rohölladetanks an Bord eines Schiffes zwei sehr verschiedenen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind.
3.1 Wenn der Ladetank beladen ist, gibt es drei eindeutige vertikale Zonen:
3.2 Wenn der Tank sich im Ballastzustand befindet:
4 Prüfung
Die folgenden Prüfungen dienen, soweit praktikabel, der Simulation der zwei hauptsächlichen Umgebungsbedingungen, denen die Beschichtung von Rohöl-Ladetanks ausgesetzt sind. Die Beschichtung ist durch die folgenden Prüfungen nachzuweisen: Die Prüfverfahren müssen Anhang 1 (Gasdichte Kammer, die die Dampfphase des beladenen Tanks simuliert) und Anhang 2 (Tauchprüfung, die den beladenen Zustand des Rohöltanks simuliert 12 entsprechen.
5 Zusammensetzung des Prüfgases
Das Prüfgas basiert auf der Zusammensetzung der Dampfphase in Rohöltanks. Es enthält jedoch keine Kohlenwasserstoffanteile, da diese keinen schädlichen Einfluss auf Epoxidharz-Beschichtungen, wie sie in Ladeöltanks verwendet werden, haben.
Zusammensetzung des Prüfgases
N283 ± 2 Volumenprozent des Trockengases
CO213 ± 2 Volumenprozent des Trockengases
O24 ± 1 Volumenprozent des Trockengases
SO2 300 ± 20 ppm
H2S 200 ± 20 ppm
6 Prüfflüssigkeit
Rohöl ist ein komplexer chemischer Stoff, der bei Lagerung nicht beständig ist. Rohöle können sich mit der Zeit auch in ihrer Zusammensetzung verändern. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Verwendung von Rohöl den beteiligten Prüfinstituten Grenzen in der Praxis, aber auch im Arbeits- und Umweltschutz setzt. Deshalb wird eine Modelltauchflüssigkeit benutzt, die Rohöl simuliert. Die Formel dieses Rohöl-Modellsystems ist im Folgenden aufgeführt:
Hinweis: Um der Gefahr der H2S Freisetzung in die Prüfeinrichtung vorzubeugen, wird empfohlen, eine Stammlösung für die Schritte 1 bis 4 zu verwenden, die Prüfbehälter zu befüllen und danach die Prüflösung in den Schritten 5 und 6 fertigzustellen.
Prüfung in der gasdichten Kammer | Anhang 1 |
1 Prüfbedingungen
Die Dampfprüfung ist in einer gasdichten Kammer durchzuführen. Maße und Aufbau der luftdichten Kammer sind nicht entscheidend, vorausgesetzt, die Anforderungen in den folgenden Unterpunkten .6 bis .10 werden erfüllt. Das Prüfgas ist so zusammengesetzt, dass die reale Umgebung von Rohöl-Ladetanks unter Ballastbedingungen sowie die Dampfbedingungen in beladenen Tanks simuliert werden.
2 Prüfergebnisse
2.1 Vor der Prüfung müssen folgende Messdaten für jede Schicht des Beschichtungssystems einschließlich Zinksilikat Fertigungsbeschichtung verzeichnet werden, falls dieser unter dem Beschichtungssystem verwendet wird:
2.2 Nach Beendigung der Testdauer sind die Platten aus der Kammer zu entfernen und mit warmem Leitungswasser abzuspülen. Die Platten sind mit saugfähigem Papier abzutrocknen und innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Prüfung auf Rost und Blasen zu prüfen.
2.3 Nach der Prüfung sollen die folgenden Messdaten festgehalten werden: Blasen und Rostflecken. 18
3 Kriterien für die Zulassung
3.1 Die Prüfergebnisse auf Grundlage von Abschnitt 2 müssen die folgenden Kriterien erfüllen, im Bericht ist die Prüfplatte mit den schlechtesten Ergebnissen zu nutzen:
Prüfelemente | Kriterien für die Zulassung von Systemen auf Epoxidbasis | Kriterien für die Zulassung alternativer Systeme |
Blasen auf der Platte Keine Blasen | Keine Blasen | |
Rost auf der Platte | Ri 0 (0 %) | Ri 0 (0 %) |
3.2 Bei der Bewertung der Prüfplatten sind Blasen oder Rost zu vernachlässigen, die sich in einem Abstand von 5 mm zum Plattenrand befinden.
4 Prüfbericht
Der Prüfbericht muss die folgenden Angaben enthalten:
Tauchprüfung | Anhang 2 |
1 Prüfbedingungen
Die Tauchprüfung 22 wurde entwickelt, um die Bedingungen in einem Rohöltank in beladenem Zustand zu simulieren.
2 Prüfergebnisse
2.1 Vor der Prüfung sollen folgende Messdaten für jede Schicht des Beschichtungssystems einschließlich Zinksilikat-Fertigungsbeschichtung verzeichnet werden falls dieser unter dem Beschichtungssystem verwendet wird:
2.2 Nach der Prüfung sollen die folgenden Messdaten festgehalten werden: Blasen und Rostflecken.25
3 Kriterien für die Zulassung
3.1 Die Prüfergebnisse auf Grundlage von Abschnitt 2 müssen die folgenden Kriterien erfüllen, im Bericht ist die Prüfplatte mit den schlechtesten Ergebnissen zu nutzen:
Prüfelemente | Kriterien für die Zulassung von Systemen auf Epoxidbasis | Kriterien für die Zulassung alternativer Systeme |
Blasen auf der Platte | Keine Blasen | Keine Blasen |
Rost auf der Platte | Ri 0 (0 %) | Ri 0 (0 %) |
3.2 Bei der Bewertung der Prüfplatten sind Blasen oder Rost zu vernachlässigen, die sich in einem Abstand von 5 mm zum Plattenrand befinden.
4 Prüfbericht
Der Prüfbericht muss die folgenden Angaben enthalten:
Vorsichtsmassnahmen beim Einsatz von Gefahrstoffen | Anhang 3 |
1. Bei den Prüfmethoden werden folgende potenziell gesundheitsgefährdende Materialien eingesetzt:
2. In Abhängigkeit von den Vorschriften des Landes, in dem die Prüfungen durchgeführt werden, können spezielle Prüfgeräte und Vorkehrungen erforderlich sein.
3. Obwohl einige Länder über keine bestimmten Anforderungen verfügen, die die Durchführung einer der Prüfungen verhindern könnten, ist dennoch erforderlich, dass:
Beispiel eines Tagesprotokolls und eines Abweichungsberichts | Anlage 2 |
TAGESPROTOKOLL | Blatt Nr.: |
| ||||||||||||
Teil des Schiffskörpers: | ||||||||||||
VORBEREITUNG DER OBERFLÄCHE | ||||||||||||
Methode:
Strahlmittel: Oberflächentemperatur: Relative Feuchte (max.): Rundung von Kanten: | Fläche (m2):
Korngröße: Lufttemperatur: Taupunkt: | |||||||||||
Bemerkungen: | ||||||||||||
| ||||||||||||
AUFBRINGEN DER BESCHICHTUNG:
Verfahren: | ||||||||||||
Schicht Nr. | System | Chargennummer | Datum | Lufttemp. | Oberflächentemp. | Rel.Feuchte % | Taupunkt | Messung der Trockenschichtdichte* | Vorgegeben | |||
* Gemessene Mindest- und Höchstdicke des Trockenfilms. Die Ablesewerte der Trockenschichtdicke sind den Tagesprotokollen beizufügen. | ||||||||||||
Bemerkungen: | ||||||||||||
| |||
Teil des Schiffskörpers: | |||
BESCHREIBUNG DER ZU KORRIGIERENDEN BESICHTIGUNGSBEFUNDE | |||
Beschreibung der Befunde: | |||
Bezugsdokument (Tagesprotokoll): | |||
Korrekturmaßnahme: | |||
|
_____
*) Leitlinien, die von der Organisation zu entwickeln sind.
1) Art der Messung und Eichung gemäß SSPC-PA2:2004 Anweisung Nr. 2 zum Farbauftrag.
2) Siehe ISO 8501-1: 1988 Nachtrag: 1994. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
3) Siehe ISO 8503-1/2: 1988. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen
4) 14 Die Messung der Leitfähigkeit erfolgt nach folgenden Standards
5) Siehe ISO 8501-3: 2001. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit.
6) Siehe ISO 8501-1: 1988/Nachtrag: 1994. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
7) Siehe ISO 8503-1/2: 1988. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen
8) Siehe ISO 8502-3:1993. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zur Beurteilung der Oberflächenreinheit.
9) Messung der Leitfähigkeit gemäß Norm ISO-8502-9: 1998 - Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit..
10) Art der Messung und Eichung gemäß SSPC-PA2:2004 Anweisung Nr. 2 zum Farbauftrag.
11) Für den Nachweis dieses Einsatzes ist es erforderlich, dass das Schiff auf verschiedenen Handelsrouten im Einsatz ist und eine Vielzahl von Rohölsorten transportiert, um eine realistische Einschätzung zu gewährleisten, zum Beispiel drei Schiffe in drei verschiedenen Handelsgebieten mit verschiedenen Rohölsorten.
12) Ähnliche, jedoch nicht identische Prüfmethode leitet sich ab aus der Norm ISO 2812-1:2007 - Beschichtungsstoffe.
Bestimmung der Beständigkeit gegenüber Flüssigkeiten - Teil 1: Tauchen in Flüssigkeiten mit Ausnahme von Wasser.
13) Siehe ISO 8217:2005 - (Mineralölerzeugnisse - Kraft- und Brennstoffe (Klasse F) - Anforderungen an Schifffahrtsbrennstoffe.
14) Siehe ISO 6618:1997 - Mineralölerzeugnisse und Schmierstoffe - Bestimmung der Säure- oder Basenzahl - Farbindikatortitration
15) Siehe ASTM D1141 - 98(2008) - Practice for the Preparation of Substitute Ocean Water (Standardverfahren für die Herstellung von Ersatzmeerwasser).
16) Siehe:
ISO 2811-1/4:1997. Beschichtungsstoffe - Bestimmung der Dichte.
17) Sechs gleich verteilte Messpunkte werden auf Platten mit den Abmessungen 150 mm x 100 mm verwendet.
18) Siehe die folgenden Normen:
1. ISO 4628-1:2003 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bestimmung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 1: Allgemeine Einführung und Markierungssystem;
2. ISO 4628-2:2003 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bestimmung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 2: Bewertung des Blasengrades.; und
3. ISO 4628:2003 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bestimmung der Menge und der Größe von Schäden - Part 3: Bewertung des Rostgrades.
19) Es muss beachtet werden, dass die Prüfung unabhängig von der Produktionsstätte gilt, das heißt, es ist keine Einzelprüfung des Produkts aus verschiedenen Produktionsstätten erforderlich.
20) Siehe die folgenden Normen:
1. ISO 8502-6:2006. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Bewerten der Oberflächenreinheit. - Teil 6: Lösen von wasserlöslichen Verunreinigungen zur Analyse - Bresle-Verfahren; und
2. ISO 8502-9:1998. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit. - Teil 9: Feldverfahren zum Bestimmen von wasserlöslichen Salzen durch Leitfähigkeitsmessung
21) Die tatsächlichen Daten des Musters und die Vorgaben/Empfehlungen des Herstellers.
22) Ähnliche, jedoch nicht identische Prüfmethode leitet sich ab aus der Norm ISO 2812-1:2007 - Beschichtungsstoffe.
Bestimmung der Beständigkeit gegenüber Flüssigkeiten - Teil 1: Tauchen in Flüssigkeiten mit Ausnahme von Wasser.
23) Siehe Norm ISO 2811-1/4:1997 - .Beschichtungsstoffe.
Bestimmung der Dichte.
24) Sechs gleich verteilte Messpunkte werden auf Platten mit den Abmessungen 150 mm x 100 mm verwendet.
25) Siehe die folgenden Normen:
1. ISO 4628-1:2003 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 1: Allgemeine Einführung und Markierungssystem
2. ISO 4628-2:2003 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen - Teil 2: Bewertung des Blasengrades.; und
3. ISO 4628:2003 - Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden - Teil 3: Bewertung des Rostgrades.
26) Es muss beachtet werden, dass die Prüfung unabhängig von der Produktionsstätte gilt, das heißt, es ist keine Einzelprüfung des Produkts aus verschiedenen Produktionsstätten erforderlich.
27) Siehe die folgenden Normen:
1. ISO 8502-6:2006. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Bewerten der Oberflächenreinheit. - Teil 6: Lösen von wasserlöslichen Verunreinigungen zur Analyse - Bresle-Verfahren; und
2. ISO 8502-9:1998. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfungen zum Beurteilen der Oberflächenreinheit. - Teil 9: Feldverfahren zum Bestimmen von wasserlöslichen Salzen durch Leitfähigkeitsmessung
28) Die tatsächlichen Daten des Musters und die Vorgaben/Empfehlungen des Herstellers
29) Anmerkung:
Fußnote 29 existiert in der englischen Originalfassung nicht
Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.288(87) "Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern"
Vom 19. Februar 2013
(VkBl. Nr. 5 vom15.03.2013 S. 230)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.288(87), "Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankern", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
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