RegelwerkzurückFrame öffnen

.

Stoffmerkblätter für die einzelnen SchüttgüterAnhang 1 23

A

- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALFALFA

ALFALFA

BESCHREIBUNG

Wird aus getrocknetem Alfalfagras gewonnen. Wird in gemahlener Form und in der Form von Pellets usw. versandt.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
feines Pulvernicht zutreffend508 bis 7191,39 bis 1,97
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vor dem Laden dieser Güter muss eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder des Versenders darüber vorliegen, dass der Stoff in dem zur Verschiffung kommenden Zustand nicht den Anforderungen für Ölkuchen entspricht. Ladungen, bei denen die Öl- und Feuchtigkeitskriterien für Ölkuchen zur Anwendung kommen, müssen die Anforderungen für ÖLKUCHEN (a) mit der UN-Nr. 1386, ÖLKUCHEN (b) mit der UN-Nr. 1386 oder ÖLKUCHEN mit der UN-Nr. 2217 erfüllen.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMOXID

ALUMINA

BESCHREIBUNG

Aluminiumoxid ist ein feines weißes, geruchloses Pulver mit geringem oder keinem Feuchtigkeitsgehalt. Unlöslich in organischen Flüssigkeiten. Feuchtigkeitsgehalt: 0 % bis 5 %. In nassem Zustand kann Aluminiumoxid nicht gepumpt werden. Ladung in Wasser unlöslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
feines Pulvernicht zutreffend781 bis 10870,92 bis 1,28
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Aluminiumoxidstaub ist stark abriebfördernd und durchdringend. Reizt die Augen und Schleimhäute.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Das für die Reinigung der Laderäume nach dem Löschen dieser Ladung verwendete Wasser darf nicht mittels der fest eingebauten Bilgenpumpen gepumpt werden. Bei Bedarf ist zum Abpumpen des Wassers aus den Laderäumen eine ortsbewegliche Pumpe zu benutzen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMOXID, GEBRANNT

ALUMINA, CALCINED

BESCHREIBUNG

Hell- bis dunkelgrau.
Kein Feuchtigkeitsgehalt.
Ladung in Wasser unlöslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
kleine Körner und Brockennicht zutreffend16390,61
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Das für die Reinigung der Laderäume nach dem Löschen dieser Ladung verwendete Wasser darf nicht mittels der fest eingebauten Bilgenpumpen gepumpt werden. Bei Bedarf ist zum Abpumpen des Wassers aus den Laderäumen eine ortsbewegliche Pumpe zu benutzen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMHYDRAT

ALUMINA HYDRATE

BESCHREIBUNG

Aluminiumhydrat ist ein feines, feuchtes und geruchloses Pulver von weißer Farbe (hell).

Unlöslich in Wasser und organischen Flüssigkeiten.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
feines Pulvernicht zutreffend500 bis 15000,67 bis 2,00
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendCRA und B

GEFAHR(EN)

Dieser Stoff kann breiartig werden, wenn er mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über seiner Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Aluminiumhydratstaub ist stark abriebfördernd und durchdringend. Reizt die Augen, Haut und Schleimhäute.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt" von oxidierend wirkenden Stoffen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatszustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Das für die Reinigung der Laderäume nach dem Löschen dieser Ladung verwendete Wasser darf nicht mittels der fest eingebauten Bilgenpumpen gepumpt werden. Bei Bedarf ist zum Abpumpen des Wassers aus den Laderäumen eine ortsbewegliche Pumpe zu benutzen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Handschuhe, Stiefel, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

keine (nicht brennbar)

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMSILIKAT

ALUMINA SILICA

BESCHREIBUNG

Weiß, besteht aus Aluminiumoxid und Silikat-Kristallen.
Niedriger Feuchtigkeitsgehalt (1 % bis 5 %).
60 % Brocken.
Grobkörniges Pulver - 40 %. Ladung in Wasser unlöslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend1 4290,70
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Das für die Reinigung der Laderäume nach dem Löschen dieser Ladung verwendete Wasser darf nicht mittels der fest eingebauten Bilgenpumpen gepumpt werden. Bei Bedarf ist zum Abpumpen des Wassers aus den Laderäumen eine ortsbewegliche Pumpe zu benutzen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMSILIKAT, Pellets

ALUMINA SILICA, pellets

BESCHREIBUNG

Weiß bis sehr hell. Kein Feuchtigkeitsgehalt.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
Länge: 6,4 mm bis 25,4 mm
Durchmesser: 6,4 mm
nicht zutreffend1190 bis 12820,78 bis 0,84
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMFERROSILICIUMPULVER; UN 1395

ALUMINIUM FERROSILICON POWDER UN 1395

BESCHREIBUNG

Feines Pulver oder Briketts

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend--
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
4.36.1 B

GEFAHR(EN)

In Berührung mit Wasser kann sich Wasserstoff entwickeln, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann. Unter den gleichen Bedingungen können Verunreinigungen zur Bildung von Phosphorwasserstoffen und Arsenwasserstoffen führen, welche hochgiftige Gase sind.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln sowie von allen Flüssigkeiten der Klasse 8.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Vor dem Laden dieser Güter ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Versenders darüber vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde. Die Schotte zum Maschinenraum müssen gasdicht sein und von der Verwaltung überprüft und zugelassen werden. Während des Umschlags dieser Ladung sind Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" an Deck und in der Umgebung der Laderäume aufzustellen und der Gebrauch von offenem Licht darf in diesen Bereichen nicht erlaubt werden. Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Für die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, ist eine ununterbrochene mechanische Lüftung durchzuführen. Gefährdet die Beibehaltung der Lüftung das Schiff oder die Ladung, kann sie unterbrochen werden, sofern nicht durch die Unterbrechung eine Explosionsgefahr oder eine andere Gefahr entsteht. In jedem Fall muss sie über einen angemessenen Zeitraum vor dem Löschen betrieben werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Zur mengenmäßigen Erfassung von Wasserstoff, Phosphorwasserstoffen, Arsenwasserstoffen und Silanen müssen für jedes dieser Gase oder Gemische dieser Gase geeignete Spürgeräte an Bord mitgeführt werden, so lange diese Ladung befördert wird. Die Gasspürgeräte müssen eine Baumusterzulassung zur Verwendung in einer explosiven Atmosphäre haben. Die Konzentrationen dieser Gase in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, sind während der Reise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen; die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und an Bord mitzuführen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume zweimal besenrein zu säubern. Wegen der Gefahr der Gasentwicklung darf kein Wasser für die Reinigung der Laderäume verwendet werden, in denen diese Ladung enthalten war.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

umluftunabhängige Atemschutzgeräte

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwendet werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen und CO2 einsetzen, sofern vorhanden. Kein Wasser verwenden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMFLUORID

ALUMINIUM FLUORIDE

BESCHREIBUNG

Aluminiumfluorid ist ein feines, weißes und geruchloses Pulver, das in trockener Form vorliegt. Die Ladung ist nicht kohäsiv. Der Feuchtigkeitsgehalt beträgt weniger als 1 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
feines Pulver32° bis 35°15270,65
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung kann leichte Reizungen der Augen und der Schleimhäute hervorrufen. In Berührung mit Säuren entwickelt sie giftige Fluorwasserstoffdämpfe. Sie kann unter Feuereinwirkung giftige Fluorwasserstoffgase entwickeln.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Unterkunftsräume und Ausrüstung müssen vor Staub geschützt sein.

REINIGUNG

Vor dem Einsatz von Wasser muss sichergestellt sein, dass die Decks und Laderäume leergeschaufelt und sauber gekehrt worden sind.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMNITRAT; UN-Nr. 1438 23

ALUMINIUM NITRATE UN 1438

BESCHREIBUNG

Farblose oder weiße Kristalle. In Wasser löslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN

GRÖSSE

SCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)

STAUFAKTOR (m3/t)

nicht zutreffend

nicht zutreffend-

-

GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG

KLASSE

ZUSATZGEFAHR(EN)MHB

GRUPPE

5.1

nicht zutreffend 

B

GEFAHR(EN)

Verstärkt erheblich den Abbrand brennbarer Stoffe und entwickelt giftige, nitrose Gase. Obwohl selbst nicht brennbar, sind Gemische mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Ladung nicht mit brennbaren Werkstoffen in Berührung kommt. Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen.

BELÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzanzüge, Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
Sprühdüsen.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Reichlich Wasser verwenden, das am besten als Sprühnebel eingesetzt wird, um ein Aufwirbeln der Ladungsoberfläche zu vermeiden. Der Stoff kann schmelzen oder zerfließen, was bei Einsatz von Wasser zu heftigem Verspritzen des geschmolzenen Stoffes führt. Das Unterbinden der Luftzufuhr oder der Einsatz von CO2 bringen den Brand nicht unter Kontrolle. Die Auswirkungen der angesammelten Wassermengen auf die Stabilität des Schiffes sind gebührend zu berücksichtigen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ALUMINIUMSILICIUMPULVER, NICHT ÜBERZOGEN; UN-Nr. 1398

ALUMINIUM SILICON POWDER, UNCOATED UN 1398

BESCHREIBUNG

Pulver

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend--
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
4.3nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Bei Berührung mit Wasser kann Wasserstoff frei werden, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann. Unter gleichen Umständen können Verunreinigungen zur Bildung von Phosphorwasserstoffen und Arsenwasserstoffen führen, welche hochgiftige Gase sind. Kann auch Silicium-Wasserstoff-Verbindungen (Silane) entwickeln, die giftig und selbstentzündlich sind.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln sowie von allen Flüssigkeiten der Klasse 8.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist vor dem Laden, während des Ladens und während der Reise so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Vor dem Laden dieser Güter ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Versenders darüber vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde. Die Schotte zum Maschinenraum müssen gasdicht sein und von der Verwaltung überprüft und zugelassen werden. Während des Umschlags dieser Ladung sind Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" an Deck und in der Umgebung der Laderäume aufzustellen und der Gebrauch von offenem Licht darf in diesen Bereichen nicht erlaubt werden. Diese Ladung muss in Laderäume geladen werden, die mit einer mechanischen Lüftung mit mindestens zwei getrennten Lüftern ausgerüstet sind. Als Gesamtleistung muss ein mindestens sechsfacher Luftwechsel pro Stunde, bezogen auf den Rauminhalt des leeren Laderaums, sichergestellt sein. Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Für die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, ist eine ununterbrochene mechanische Lüftung durchzuführen. Gefährdet die Beibehaltung der Lüftung das Schiff oder die Ladung, kann sie unterbrochen werden, sofern nicht durch die Unterbrechung eine Explosionsgefahr oder eine andere Gefahr entsteht. In jedem Fall muss sie über einen angemessenen Zeitraum vor dem Löschen betrieben werden. Die Lüftung muss so beschaffen sein, dass entweichende Gase Wohnräume an oder unter Deck nicht erreichen können.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Zur mengenmäßigen Erfassung von Wasserstoff, Phosphorwasserstoffen, und Arsenwasserstoffen müssen für jedes dieser Gase oder Gemische dieser Gase geeignete Spürgeräte an Bord mitgeführt werden, so lange diese Ladung befördert wird. Die Gasspürgeräte müssen von einer durch Feststellungsprüfung als zur Verwendung in einer explosiven Atmosphäre sicher ausgewiesenen Bauart sein. Die Konzentrationen dieser Gase in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, sind während der Reise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen; die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und an Bord mitzuführen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume zweimal besenrein zu säubern. Wegen der Gefahr der Gasentwicklung darf kein Wasser für die Reinigung der Laderäume verwendet werden, in denen diese Ladung enthalten war.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

umluftunabhängige Atemschutzgeräte

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwendet werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen und CO2 einsetzen, sofern vorhanden. Kein Wasser verwenden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMHERSTELLUNG oder
NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUM-UMSCHMELZUNG; UN-Nr. 3170

ALUMINIUM SMELTING BY-PRODUCTS or ALUMINIUM
REMELTING BY-PRODUCTS UN 3170

BESCHREIBUNG

Nebenprodukte der Aluminiumschmelzung sind Abfälle aus der Aluminiumgewinnung. Graues oder schwarzes Pulver oder Klumpen mit metallenen Einschlüssen. Unter diesen Begriff fallen verschiedene Abfallprodukte, zu denen unter anderem gehören:

ALUMINIUMSPÄNEVERBRAUCHTE KATHODEN
ALUMINIUM DROSSSPENT CATHODES
ALUMINIUMSALZSCHLACKEVERBRAUCHTE GEFÄSSAUSKLEIDUNG
ALUMINIUM SALT SLAGSSPENT POTLINER
ALUMINIUMKRÄTZE 
ALUMINIUM SKIMMINGS 

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend12200,82
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
4.3nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Zutritt von Wasser kann Wärmeentwicklung verursachen und die mögliche Bildung entzündbarer und giftiger Gase, wie z.B. Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen.

Ein Brand ist unwahrscheinlich, aber möglich als Folge einer Explosion brennbarer Gase und schwierig zu löschen. Im Hafen kann ein Fluten in Erwägung gezogen werden; jedoch ist dabei die Stabilität des Schiffes angemessen zu berücksichtigen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln sowie von allen Flüssigkeiten der Klasse 8.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Vor dem Laden dieser Güter ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Versenders darüber vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde. Solange das Schiff am Kai liegt und die Luken zu denjenigen Laderäumen, die diese Ladung enthalten, geschlossen sind, ist die mechanische Belüftung ununterbrochen in Betrieb zu halten, sofern die Wetterbedingungen dies gestatten. Während des Umschlags dieser Ladung sind Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" an Deck und in der Umgebung der Laderäume aufzustellen und der Gebrauch von offenem Licht darf in diesen Bereichen nicht erlaubt werden. Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein. Die Schotte zwischen den Laderäumen und dem Maschinenraum müssen gasdicht sein. Ein versehentliches Pumpen dieser Ladung durch Maschinenräume ist zu vermeiden.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Für die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, ist eine ununterbrochene mechanische Lüftung durchzuführen. Gefährdet die Beibehaltung der Lüftung das Schiff oder die Ladung, kann sie unterbrochen werden, sofern nicht durch die Unterbrechung eine Explosionsgefahr oder eine andere Gefahr entsteht. In jedem Fall muss sie über einen angemessenen Zeitraum vor dem Löschen betrieben werden. Die Lüftung muss so beschaffen sein, dass entweichende Gase Wohnräume an oder unter Deck nicht erreichen können.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Zur mengenmäßigen Erfassung von Wasserstoff, Ammonium und Acetylen müssen für jedes dieser Gase oder Gemische dieser Gase geeignete Spürgeräte an Bord mitgeführt werden, so lange diese Ladung befördert wird. Die Gasspürgeräte müssen durch eine Baumusterprüfung zur Verwendung in einer explosiven Atmosphäre zugelassen sein. Die Konzentrationen dieser Gase in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, sind während der Reise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen; die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und an Bord mitzuführen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Wegen der Gefahr der Gasentwicklung darf kein Wasser für die Reinigung der Laderäume verwendet werden, in denen diese Ladung enthalten war.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen und CO2 einsetzen, sofern vorhanden. Kein Wasser verwenden. Falls diese Maßnahmen sich als ungeeignet erweisen sollten, Bemühungen fortsetzen, um die Ausbreitung des Brandes zu verhindern, und den nächsten geeigneten Hafen anlaufen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMHERSTELLUNG/-UMSCHMELZUNG, VERARBEITET

ALUMINIUM SMELTING/REMELTING BY-PRODUCTS, PROCESSED

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden keine Anwendung auf NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMHERSTELLUNG oder NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMUMSCHMELZUNG, UN 3170.

BESCHREIBUNG

Erzeugnis aus der Behandlung von Nebenprodukten aus der Schmelzung/Umformung von Aluminium mit Hilfe von wasser- und/oder alkalihaltigen Lösungen, um die Reaktion des Stoffes mit Wasser zu verringern. Feuchtes Pulver mit leichtem Ammoniakgeruch.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
weniger als 1 mmnicht zutreffend1080 bis 17500,57 bis 0,93
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendWF und/oder WT und/oder CRA und B

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann geringe Mengen Wasserstoff entwickeln, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann; weiterhin können sich geringe Mengen Ammoniak bilden, bei dem es sich um ein sehr giftiges Gas handelt.

Dieser Stoff kann breiartig werden, wenn er mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über seiner Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Ätzend für die Augen.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln sowie allen Flüssigkeiten der Klasse 8. Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.3.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist und ihr Feuchtigkeitsgehalt muss während des Ladens und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf eine Schutzausrüstung, einschließlich Schutzbrillen und/oder Hautschutz tragen. Vor dem Laden dieser Güter ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Versenders über die Wetterbeständigkeit vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 4 Wochen lang vor der Beförderung gelagert wurde. Solange das Schiff am Kai liegt und die Luken zu denjenigen Laderäumen, die diese Ladung enthalten, geschlossen sind, ist die mechanische Belüftung ununterbrochen in Betrieb zu halten, sofern die Wetterbedingungen dies gestatten. Während des Umschlags dieser Ladung sind Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" an Deck und in der Umgebung der Laderäume aufzustellen und der Gebrauch von offenem Licht darf in diesen Bereichen nicht erlaubt werden. Die Schotte zwischen den Laderäumen und dem Maschinenraum müssen gasdicht sein. Ein versehentliches Pumpen dieser Ladung durch Maschinenräume ist zu vermeiden. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Für die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, ist eine ununterbrochene mechanische Lüftung durchzuführen. Gefährdet die Beibehaltung der Lüftung das Schiff oder die Ladung, kann sie unterbrochen werden, sofern nicht durch die Unterbrechung eine Explosionsgefahr oder eine andere Gefahr entsteht. In jedem Fall muss sie über einen angemessenen Zeitraum vor dem Löschen betrieben werden. Die Lüftung muss so beschaffen sein, dass entweichende Gase Wohnräume an oder unter Deck nicht erreichen können.

LADEVORSCHRIFTEN

Zur mengenmäßigen Erfassung von Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen müssen für jedes dieser Gase oder Gemische dieser Gase geeignete Spürgeräte an Bord mitgeführt werden, so lange diese Ladung befördert wird. Die Gasspürgeräte müssen durch eine Baumusterprüfung zur Verwendung in einer explosiven Atmosphäre zugelassen sein. Die Konzentrationen dieser Gase in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, sind während der Reise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen; die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und an Bord mitzuführen. Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatszustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft. Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Personen, die dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf eine Schutzausrüstung, einschließlich Schutzbrillen und/oder Hautschutz tragen. Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatte der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper zu entfernen.

Vor dem Auswaschen der Laderäume mit Wasser, sind diese sauber zu kehren, um möglichst viele Ladungsrückstände zu entfernen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen und Einsatz von CO2, sofern vorhanden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMMONIUMNITRAT; UN 1942 23 nicht mehr als 0,2 % brennbare Stoffe enthaltend, einschließlich organischer Stoffe (berechnet auf Basis Kohlenstoff), ausgenommen sonstige Stoffe und Zusätze

AMMONIUM NITRATE, UN 1942 with not more than 0.2 % total combustible material, including any organic substance, calculated as carbon to the exclusion of any other added substance

BESCHREIBUNG

Weiße Kristalle, Prills oder Granulate. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich.

ANMERKUNG:

Diese Stoffblattseite soll nur für Stoffe herangezogen werden, die keine Eigenschaften der Klasse 1 aufweisen, wenn sie in Übereinstimmung mit den Prüfreihen 1 und 2 der Klasse 1 (siehe UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil 1) geprüft werden.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
1 mm bis 4 mm27° bis 42°1 0001,00
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
5.1nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Oxidationsmittel, brandfördernd. Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Ladung befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie verunreinigt ist (z.B. durch Kraftstoff) oder wenn sie sich unter starker Verdämmung befindet. Auch eine Detonation in der Nähe kann eine Explosion auslösen. Bei starker Erwärmung zersetzt sich diese Ladung unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase.

Ammoniumnitratstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch "Ladevorschriften").

"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Chloraten, Chloriden, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Permanganaten und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).

"Getrennt von" allen anderen Ladungen.

Wenn die Isolierung des Schotts zwischen Laderaum und Maschinenraum nicht dem A-60-Standard entspricht, so ist diese Ladung "entfernt von" dem betreffenden Schott zu stauen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Diese Ladung darf nicht in Laderäumen neben einem Treibstofftank bzw. mehreren Treibstofftanks gestaut werden, es sei denn, die Heizvorrichtungen für den (die) Tank(s) sind während der gesamten Reise von der Stromzufuhr getrennt.

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vor dem Laden müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Diese Ladung darf nicht zur Beförderung angenommen werden, wenn die Temperatur der Ladung über 40 °C liegt.
  2. Vor dem Laden hat der Versender dem Kapitän eine vom Versender unterzeichnete Bescheinigung darüber auszuhändigen, dass alle nach dem Code für diese Ladung vorgeschriebenen Bedingungen einschließlich derjenigen auf dieser Stoffblattseite erfüllt sind.
  3. Treibstofftanks unter den Laderäumen, die zur Beförderung dieser Ladung benutzt werden sollen, sind durch Druckprobe zu überprüfen, um sicherzustellen, dass an Mannlöchern und Leitungssystemen, die zu den Laderäumen führen, keine Undichtigkeit besteht.
  4. Alle elektrischen Anlagen in den Laderäumen, die für diese Ladung benutzt werden sollen, müssen an einer außerhalb des betreffenden Raumes gelegenen Stelle auf zweckmäßige Art und Weise, nicht jedoch mittels einer Sicherung, elektrisch von der Stromquelle getrennt werden; von dieser Bestimmung ausgenommen sind elektrische Anlagen, die einem genehmigten Baumuster entsprechen und sicher sind. Dieser Zustand ist aufrechtzuerhalten, so lange sich die Ladung an Bord befindet.
  5. Es ist zu berücksichtigen, dass es erforderlich werden kann, im Brandfall die Luken zu öffnen, um eine größtmögliche Durchlüftung zu erreichen und in einem Notfall große Mengen Wasser einzusetzen, sowie dass als Folge davon durch den Übergang der Ladung in einen fließfähigen Zustand die Stabilität des Schiffes beeinträchtigt werden kann.

Während des Ladens müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden.
  2. Soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, sind keine brennbaren Sicherungshilfen und kein brennbares Schutzmaterial zu verwenden. Ist Stauholz erforderlich, so ist nur die unvermeidliche Mindestmenge zu verwenden.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Diese Ladung darf nur dann zur Beförderung angenommen werden, wenn sich die zuständige Behörde aufgrund des Ergebnisses der einschlägigen Prüfung 1 von der Explosionsfestigkeit dieses Stoffes überzeugt hat. Vor dem Laden hat der Versender dem Kapitän eine Bescheinigung darüber auszuhändigen, dass die Explosionsfestigkeit dieses Stoffes dieser Vorschrift entspricht. Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen. Während des Ladens und Löschens dieser Ladung muss die Hauptfeuerlöschleitung ständig unter Druck stehen und die Löschschläuche müssen ausgerollt oder in Position gebracht und sofort einsatzbereit sein. Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder Lichtbogen erzeugender Geräten erfordern, dürfen in der Nähe der Laderäume nicht ausgeführt werden, mit Ausnahme von Notfällen. Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Ladung in andere Laderäume, Bilgen und sonstige geschlossene Räume gelangen kann. Immer wenn sich diese Ladung an Bord befindet, darf Rauchen an Deck und in den Laderäumen nicht gestattet werden und es sind an Deck Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" aufzustellen. Immer wenn sich dieser Stoff an Bord befindet, sind die Luken der Laderäume freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern. Die Temperatur dieser Ladung ist während der Reise täglich zu überwachen und aufzuzeichnen, damit eine Zersetzung der Ladung, die zu ihrer Selbsterhitzung und zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts führen kann, entdeckt werden kann.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern. Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Stiefel, Handschuhe, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält: Luken öffnen, umgrößtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Reichlich Wasser verwenden und gegebenenfalls Wärmequelle isolieren. Ein Fluten des Laderaums kann in Erwägung gezogen werden; jedoch ist dabei die Stabilität des Schiffes angemessen zu berücksichtigen.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Brand in einem benachbarten Raum kann zu chemischer Zersetzung des betroffenen Stoffes und zu dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL 23

AMMONIUM NITRATE BASED FERTILIZER

Diese Stoffblattseite findet nur auf ammoniumnitrathaltige Düngemittel Anwendung, die keine der in Ziffer 9.2.2 beziehungsweise Ziffer 9.2.3 dieses Codes aufgeführten Kriterien für gefährliche Güter beziehungsweise für Stoffe, die nur als Schüttgut gefährlich sind, erfüllen.

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel, die unter den auf dieser Stoffblattseite aufgeführten Bedingungen befördert werden, sind Stickstoffeinzeldüngemittel oder Mehrnährstoffdüngemittel mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:

Stickstoffeinzeldüngemittel, die weniger als 2 % Chlorid enthalten, und

  1. nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat mit anderen anorganischen Stoffen oder
  2. nicht mehr als 80 % Ammoniumnitrat gemischt mit Calciumkarbonat und/oder Dolomit und/oder mineralischem Calciumsulfat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent oder
  3. Mischungen von Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat, die nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent enthalten.

NPK/NK/NP-Mehrnährstoffdüngemittel

  1. Mischungen von Stickstoff mit Phosphat und/oder Kali, die nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent oder nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat mit einem unbegrenzten Anteil an brennbaren Bestandteilen und
  2. entweder weniger als 20 % Ammoniumnitrat oder weniger als 2 % Chlorid (wie durch den grauen Bereich der nachstehenden Abbildung für NPK/NP/NK-Düngemittel dargestellt), enthalten.

Der Versender hat nach Ziffer 4.2 dieses Codes eine Erklärung über den Ammoniumnitratgehalt und den Chloridgehalt abzugeben.

Unbeschadet des Vorstehenden fallen Düngemittel mit einer Zusammensetzung innerhalb dieser Grenzen nicht unter die Bestimmungen dieser Stoffblattseite, wenn sie auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung im Trog (nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 39) der Klasse 9 zugeordnet sind, weil sie die Gefahr der selbstunterhaltenden Zersetzung aufweisen.

BESCHREIBUNG

Kristalle, Granulate oder Prills. In trockenem Zustand nicht kohäsiv. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich. Gängige Produkte, die unter diese Stoffblattseite fallen, sind (Liste ist nicht abschließend):

  1. Kalkammonsalpeter (Ammoniumcalciumnitrat);
  2. Ammonsulfatsalpeter (Ammoniumsulfatnitrat);
  3. Ammoniumnitrat mit anderen Sulfaten (z.B. Calcium- oder Magnesiumsulfat);
  4. NPK/NP/NK-Mehrnährstoffdüngemittel.

MERKMALE

Physikalische Eigenschaften
GrösseSchüttwinkelSchüttdichte
(kg/m3)
Staufaktor
(m3/t)
1 bis 5 mm27 ° bis 42 °1.000 bis 1.2000,83 bis 1,00
Gefahrenklassifizierung
KlasseZusatz
gefahr(en)
MHBGruppe
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Bei starker Erhitzung zersetzt sich diese Ladung und gibt giftige Gase ab, wobei die Gefahr giftiger Dämpfe im Laderaum, in den angrenzenden Räumen und an Deck besteht. Hat die Zersetzung an einer örtlich begrenzten Stelle begonnen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie sich durch die gesamte Masse des Düngers ausbreitet. 1

Düngemittelstaub könnte Haut und Schleimhäute reizen. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Wärmequellen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Immer wenn sich diese Ladung an Bord befindet, sind an Deck Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN"/"NO SMOKING" aufzustellen. Rauchen an Deck und in den Laderäumen darf nicht gestattet werden.

Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder Lichtbogen erzeugende Geräte erfordern, dürfen nicht an Ausrüstung oder schiffbaulichen Verbänden ausgeführt werden, die mit dem Düngemittel unmittelbar in Berührung kommen.

Um eine Erwärmung der Ladung zu vermeiden, müssen alle elektrischen Anlagen beziehungsweise sonstige Ausrüstung, die Wärme erzeugen kann, in den Laderäumen, die für diese Ladung benutzt werden sollen, an einer außerhalb des betreffenden Raumes gelegenen Stelle auf zweckmäßige Art und Weise, nicht jedoch mittels einer Sicherung, elektrisch von der Stromquelle getrennt werden; von dieser Bestimmung ausgenommen sind elektrische Anlagen, die einem genehmigten Baumuster entsprechen und sicher sind. Dieser Zustand ist aufrechtzuerhalten, so lange sich die Ladung an Bord befindet.

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.

Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen, außer in einem Notfall, während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Diese Ladung ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen.

Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.

________
1 Hinsichtlich der mit der Ausbreitung der Zersetzung einhergehenden Gefahren wird auf die Stoffblattseite für AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL MHB verwiesen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL MHB 23

AMMONIUM NITRATE BASED FERTILIZER MHB

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel, die unter den auf dieser Stoffblattseite aufgeführten Bedingungen befördert werden, sind einheitliche Mischungen von Stickstoff mit oder ohne Kali und/oder Phosphat mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:

  1. nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent oder nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat mit einem unbegrenzten Anteil an brennbaren Bestandteilen und
  2. sowohl ein Ammoniumnitratgehalt von 20 % oder mehr als auch ein Chloridgehalt von 2 % oder mehr (wie durch den grauen Bereich der nachstehenden Abbildung dargestellt).

Der Versender hat nach Ziffer 4.2 dieses Codes eine Erklärung über den Ammoniumnitratgehalt und den Chloridgehalt abzugeben.

Unbeschadet des Vorstehenden fallen Düngemittel mit einer Zusammensetzung innerhalb dieser Grenzen nicht unter die Bestimmungen dieser Stoffblattseite, wenn sie auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung im Trog (nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 39) der Klasse 9 zugeordnet sind, weil sie die Gefahr der selbstunterhaltenden Zersetzung aufweisen.

BESCHREIBUNG

Kristalle, Granulate oder Prills. In trockenem Zustand nicht kohäsiv. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich.

Gängige Produkte, die unter diese Stoffblattseite fallen, sind NPK/NK-Mehrnährstoffdüngemittel.

MERKMALE

Physikalische Eigenschaften
GrösseSchüttwinkelSchüttdichte
(kg/m3)
Staufaktor
(m3/t)
1 bis 5 mm27 ° bis 42 °1.000 bis 1.2000,83 bis 1,00
Gefahrenklassifizierung
KlasseZusatz
gefahr(en)
MHBGruppe
nicht zutreffendnicht zutreffendOHB

GEFAHR(EN)

Obgleich diese Ladung die Prüfung im Trog (nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 39) besteht und entsprechend nicht unter Klasse 9 fällt, kann es bei ihr, wenn sie in großen Mengen als Massengut befördert wird, dennoch zu einer Zersetzung kommen, wenn sie von externen Quellen stark erwärmt wird. Hat die Zersetzung einmal begonnen, kann sie sich unter Abgabe großer Mengen giftiger Gase allmählich über die restliche Ladung ausbreiten.

Bei dieser Ladung besteht keine Explosionsgefahr.

Düngemittelstaub könnte Haut und Schleimhäute reizen. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Wärmequellen (siehe auch "LADEVORSCHRIFTEN"). Darf nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Tank, Doppelboden oder Rohr gestaut werden, der oder das erhitzten Kraftstoff enthält, sofern nicht dauerhafte Vorrichtungen und Verfahren vorhanden sind, um die Temperatur so zu überwachen und zu steuern, dass sie nicht auf über 50 °C ansteigt. Düngemittel dieser Art sind so zu stauen, dass sie nicht mit einem Maschinenraum-Schott aus Metall in unmittelbare Berührung kommen. Eine hinreichende Trennung lässt sich beispielsweise durch die Verwendung von schwer entflammbaren Säcken, die inerte Stoffe enthalten, oder durch eine gleichwertige, von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes genehmigte Vorkehrung erreichen. Wenn es sich um ein Schott der Klasse A-60 handelt oder im Falle kurzer internationaler Seereisen, findet diese Vorschrift keine Anwendung.

Die Luken der Laderäume, einschließlich derer von Zwischendecks, müssen jederzeit freigehalten werden. Wenn immer sich dieser Stoff an Bord befindet, muss in einem Notfall die Möglichkeit bestehen, die Luken zu öffnen (siehe Ziffer 9.3.1.13 dieses Codes).

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vor dem Laden müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

Um eine Erwärmung der Ladung zu vermeiden, müssen alle elektrischen Anlagen beziehungsweise sonstige Ausrüstung, die Wärme erzeugen kann, in den Laderäumen, die für diese Ladung benutzt werden sollen, an einer außerhalb des betreffenden Raumes gelegenen Stelle auf zweckmäßige Art und Weise, nicht jedoch mittels einer Sicherung, elektrisch von der Stromquelle getrennt werden; von dieser Bestimmung ausgenommen sind elektrische Anlagen, die einem genehmigten Baumuster entsprechen und sicher sind. Dieser Zustand ist aufrechtzuerhalten, so lange sich die Ladung an Bord befindet.

Es ist zu berücksichtigen, dass es möglich sein muss, die Luken im Fall einer Zersetzung zu öffnen, um eine größtmögliche Durchlüftung, einen Druck- und Hitzeabbau und eine Verlangsamung der Reaktion zu erreichen.

Während des Ladens müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

Eine organische Verunreinigung führt zu einer Verschärfung des Zersetzungsverhaltens, wenn sich Wärmequellen in der Nähe befinden; daher ist das Bunkern von Kraftstoff während des Ladens verboten.

Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Immer wenn sich diese Ladung an Bord befindet, sind an Deck Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN"/"NO SMOKING" aufzustellen. Rauchen an Deck und in den Laderäumen darf nicht gestattet werden.

Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder Lichtbogen erzeugende Geräte erfordern, dürfen nicht an Ausrüstung oder schiffbaulichen Verbänden ausgeführt werden, die mit dem Düngemittel unmittelbar in Berührung kommen.

Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einer Zersetzung unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist und nicht eingesetzt werden darf. Wird eine Zersetzung festgestellt, muss unverzüglich Wasser eingesetzt werden. Ein Einbringen in den Herd der Zersetzung ist die erste Maßnahme zur Bekämpfung derselben, da dies weniger Wasser verbraucht und in den frühen Phasen der Zersetzung eine höhere Wirksamkeit haben kann. Ein vollständiges Fluten ist die letzte Bekämpfungsmaßnahme, die allerdings zu Stabilitäts- und Belastungsproblemen führen kann. Die hierdurch entstehende Gefahr der Beeinträchtigung der Stabilität des Schiffes durch den Übergang der Ladung in einen fließfähigen Zustand muss in beiden Fällen berücksichtigt werden. Das Aufbringen von Wasser auf die Oberfläche der Ladung ist weitaus weniger wirksam und kann ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln.

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.

Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen, außer in einem Notfall, während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Die Entwicklung der Ladungstemperatur und der Sauerstoffkonzentration in dem Laderaum beziehungsweise den Laderäumen ist während der gesamten Reise täglich zu überwachen, aufzuzeichnen und einzuschätzen.

Eine Zunahme der Temperatur und eine Abnahme der Sauerstoffkonzentration sind frühzeitige Hinweise auf eine Zersetzung.

Weiterhin ist es im Falle einer Zersetzung möglich, dass die Rückstände des Zersetzungsprozesses nur noch die Hälfte der Masse der ursprünglichen Ladung aufweisen. Es ist zu beachten, dass sich ein Massenverlust auf die Stabilität des Schiffes auswirkt.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Eine organische Verunreinigung führt zu einer Verschärfung des Zersetzungsverhaltens, wenn sich Wärmequellen in der Nähe befinden; daher ist das Bunkern von Kraftstoff während des Entladens verboten.

Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf während des Entladens nicht gestattet werden.

Diese Ladung ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen.

Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE
NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Stiefel, Handschuhe, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
ODER ZERSETZUNG

Zersetzung in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält: Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einer Zersetzung unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist und nicht eingesetzt werden darf. Wird eine Zersetzung festgestellt, muss unverzüglich Wasser eingesetzt werden. Ein Einbringen in den Herd der Zersetzung ist die erste Maßnahme zur Bekämpfung derselben (z.B. Victor-Lanze), da dies weniger Wasser verbraucht und in den frühen Phasen der Zersetzung eine höhere Wirksamkeit haben kann. Ein vollständiges Fluten ist die letzte Bekämpfungsmaßnahme, die allerdings zu Stabilitäts- und Belastungsproblemen führen kann. Die hierdurch entstehende Gefahr der Beeinträchtigung der Stabilität des Schiffes durch den Übergang der Ladung in einen fließfähigen Zustand muss in beiden Fällen berücksichtigt werden. Das Aufbringen von Wasser auf die Oberfläche der Ladung ist weitaus weniger wirksam und kann ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Strahlungshitze von einem Brand in einem benachbarten Raum kann zu chemischer Zersetzung des betroffenen Stoffes und zu dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL; UN 2067 23

AMMONIUM NITRATE BASED FERTILIZER, UN 2067

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit der UN 2067 sind einheitliche Mischungen mit Ammoniumnitrat als dem Hauptbestandteil mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:

  1. nicht weniger als 90 % Ammoniumnitrat mit nicht mehr als insgesamt 0,2 % brennbaren Bestandteilen/ organischen Stoffen als Kohlenstoff-Äquivalent und gegebenenfalls mit zugesetzten Stoffen, die anorganisch und chemisch inert gegenüber Ammoniumnitrat sind; oder
  2. weniger als 90 %, jedoch mehr als 70 % Ammoniumnitrat mit anderen anorganischen Stoffen oder mehr als 80 %, jedoch weniger als 90 % Ammoniumnitrat gemischt mit Calciumcarbonat und/oder Dolomit und/oder mineralischem Calciumsulfat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbaren Bestandteilen/organischen Stoffen als Kohlenstoff-Äquivalent; oder
  3. ammoniumnitrathaltige Düngemittel, die Mischungen von Ammoniumnitrat und Ammoniumsulphat enthalten, mit mehr als 45 %, jedoch weniger als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbaren organischen Stoffen als Kohlenstoff-Äquivalent, so dass die Summe der Anteile von Ammoniumnitrat und Ammoniumsulphat mehr als 70 % beträgt.

BESCHREIBUNG

Kristalle, Granulate oder Prills. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich. Hygroskopisch. ANMERKUNGEN:

  1. Alle Nitrat-Ionen, für die in der Mischung ein Äquivalent an Ammonium-Ionen vorhanden ist, sind als Ammoniumnitrat zu berechnen.
  2. Ammoniumnitratprodukte, deren Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, dürfen nicht befördert werden.
  3. Dieser Eintrag kann nur für Stoffe verwendet werden, die keine Eigenschaften der Klasse 1 aufweisen, wenn sie in Übereinstimmung mit den Prüfreihen 1 und 2 der Klasse 1 (siehe UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil I) geprüft wurden.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
1 mm bis 5 mm27° bis 42°900 bis 1 2000,83 bis 1,11
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
5.1nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Brandfördernd. Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie verunreinigt sind (z.B. durch Kraftstoff) oder wenn sie sich unter starker Verdämmung befinden. Auch eine Detonation in der Nähe kann eine Explosion auslösen.

Bei starker Erwärmung zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger Gase und brandfördernder Gase in den Laderäumen und an Deck.

Düngemittelstaub könnte Haut und Schleimhäute reizen.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Bromaten, Chloraten, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Perchloraten, Permanganaten, Metallpulver und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).

"Getrennt von" allen anderen Ladungen.

"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch unter "Ladevorschriften").

Darf nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Tank, Doppelboden oder Rohr gestaut werden, der oder das erhitzten Kraftstoff enthält, sofern nicht Vorrichtungen vorhanden sind, um die Temperatur so zu überwachen und zu steuern, dass sie nicht auf über 50 °C ansteigt.

Entspricht die Isolierung des Schotts zwischen Laderaum und Maschinenraum nicht dem A-60-Standard, so ist diese Ladung "entfernt von" dem betreffenden Schott zu stauen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vor dem Laden müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Diese Ladung darf nicht zur Beförderung angenommen werden, wenn die Temperatur der Ladung über 40 °C liegt.
  2. Vor dem Laden hat der Versender dem Kapitän eine vom Versender unterzeichnete Bescheinigung darüber auszuhändigen, dass alle nach dem Code für diese Ladung vorgeschriebenen Bedingungen einschließlich derjenigen auf dieser Stoffblattseite erfüllt sind.
  3. Treibstofftanks unter den Laderäumen, die zur Beförderung dieser Ladung benutzt werden sollen, sind durch Druckprobe zu überprüfen, um sicherzustellen, dass an Mannlöchern und Leitungssystemen, die zu den Laderäumen führen, keine Undichtigkeit besteht.
  4. Alle elektrischen Anlagen in den Laderäumen, die für diese Ladung benutzt werden sollen, müssen an einer außerhalb des betreffenden Raumes gelegenen Stelle auf zweckmäßige Art und Weise, nicht jedoch mittels einer Sicherung, elektrisch von der Stromquelle getrennt werden; von dieser Bestimmung ausgenommen sind elektrische Anlagen, die einem genehmigten Baumuster entsprechen und sicher sind. Dieser Zustand ist aufrechtzuerhalten, so lange sich die Ladung an Bord befindet.
  5. Es ist zu berücksichtigen, dass es erforderlich werden kann, im Brandfall die Luken zu öffnen, um eine größtmögliche Durchlüftung zu erreichen, und in einem Notfall große Mengen Wasser einzusetzen, sowie dass als Folge davon durch den Übergang der Ladung in einen fließfähigen Zustand die Stabilität des Schiffes beeinträchtigt werden kann.

Während des Ladens müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden.
  2. Soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, sind keine brennbaren Sicherungshilfen und kein brennbares Schutzmaterial zu verwenden. Ist Stauholz erforderlich, so ist nur die unvermeidliche Mindestmenge zu verwenden.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Diese Ladung darf nur dann zur Beförderung angenommen werden, wenn sich die zuständige Behörde aufgrund des Ergebnisses der einschlägigen Prüfung von der Explosionsfestigkeit dieses Stoffes überzeugt hat. Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen. Vor dem Laden hat der Versender dem Kapitän eine Bescheinigung darüber auszuhändigen, dass die Explosionsfestigkeit dieses Stoffes dieser Vorschrift entspricht. Während des Ladens und Löschens dieser Ladung muss die Hauptfeuerlöschleitung ständig unter Druck stehen und die Löschschläuche müssen ausgerollt oder in Position gebracht und sofort einsatzbereit sein. Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder Lichtbogen erzeugende Geräte erfordern, dürfen in der Nähe der Laderäume nicht ausgeführt werden, mit Ausnahme von Notfällen. Immer wenn sich diese Ladung an Bord befindet, darf Rauchen an Deck und in den Laderäumen nicht gestattet werden und es sind an Deck Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" aufzustellen. Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Ladung in andere Laderäume, Bilgen und sonstige geschlossene Räume gelangen kann. Immer wenn sich dieser Stoff an Bord befindet, sind die Luken der Laderäume freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern. Die Temperatur dieser Ladung ist während der Reise täglich zu überwachen und aufzuzeichnen, damit eine Zersetzung der Ladung, die zu ihrer Selbsterhitzung und zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts führen kann, entdeckt werden kann.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden. Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind hygroskopisch und können sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Stiefel, Handschuhe, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Gas- Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Reichlich Wasser verwenden und gegebenenfalls die Wärmequelle isolieren. Ein Fluten des Laderaums kann in Erwägung gezogen werden; jedoch ist dabei die Stabilität des Schiffes angemessen zu berücksichtigen.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Brand in einem benachbarten Raum kann zu chemischer Zersetzung des betroffenen Stoffes und zu dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL; UN 2071

AMMONIUM NITRATE BASED FERTILIZER, UN 2071

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit der UN 2071 sind einheitliche Ammoniumnitrat-Mischungen mit Stickstoff, Phosphat oder Kali, die nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent, oder nicht mehr als 45 %Ammoniumnitrat mit einem unbegrenzten Anteil an brennbaren Bestandteilen enthalten. Düngemittel mit dieser Zusammensetzung fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Stoffblattseite, wenn bei einem Trogtest nachgewiesen wird (siehe UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3) 2, dass sie nicht zu einer selbstunterhaltenden Zersetzung neigen.

BESCHREIBUNG

In der Regel als Granulat vorliegend. Ganz oder teilweise wasserlöslich. Hygroskopisch. ANMERKUNGEN:

  1. Alle Nitrat-Ionen, für die in der Mischung ein Äquivalent an Ammonium-Ionen vorhanden ist, sind als Ammoniumnitrat zu berechnen.
  2. Ammoniumnitratprodukte, deren Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, dürfen nicht befördert werden.
  3. Die Stickstoff-, Phosphat- und Kali-Anteile in einem Düngemittel sind nicht als Hinweis auf seine Neigung zu einer selbstunterhaltenden Zersetzung zu werten, da dies von den vorhandenen chemischen Stoffen abhängig ist (siehe UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.2).

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
1 mm bis 5 mm27° bis 42°900 bis 1 2000,83 bis 1,11
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
9nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Diese Ladungen können bei Erwärmung der selbstunterhaltenden Zersetzung unterliegen. Die Temperatur kann bei einer solchen Reaktion 500 °C erreichen. Eine Zersetzung, die einmal begonnen hat, kann sich über die gesamte Ladung unter Abgabe giftiger Gase ausbreiten. Bei keiner dieser Ladungen besteht die Gefahr einer Explosion.

Düngemittelstaub könnte Haut und Schleimhäute reizen.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Bromaten, Chloraten, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Perchloraten, Permanganaten, Metallpulver und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).

"Getrennt von" allen anderen Ladungen.

"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch unter "Ladevorschriften").

Darf nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Tank, Doppelboden oder Rohr gestaut werden, der oder das erhitzten Kraftstoff enthält, sofern nicht Vorrichtungen vorhanden sind, um die Temperatur so zu überwachen und zu steuern, dass sie nicht auf über 50 °C ansteigt.

Entspricht die Isolierung des Schotts zwischen Laderaum und Maschinenraum nicht dem A-60-Standard, so ist diese Ladung "entfernt von" dem betreffenden Schott zu stauen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vor dem Laden müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Alle elektrischen Anlagen in den Laderäumen, die für diese Ladung benutzt werden sollen, müssen an einer außerhalb des betreffenden Raumes gelegenen Stelle auf zweckmäßige Art und Weise, nicht jedoch mittels einer Sicherung, elektrisch von der Stromquelle getrennt werden; von dieser Bestimmung ausgenommen sind elektrische Anlagen, die laut Baumusterzulassung eigensicher sind. Dieser Zustand ist aufrechtzuerhalten, so lange sich die Ladung an Bord befindet.
  2. Es ist zu berücksichtigen, dass es erforderlich werden kann, im Brandfall die Luken zu öffnen, um eine größtmögliche Durchlüftung zu erreichen, und in einem Notfall große Mengen Wasser einzusetzen, sowie dass als Folge davon durch den Übergang der Ladung in einen fließfähigen Zustand die Stabilität des Schiffes beeinträchtigt werden kann.
  3. Im Fall einer Zersetzung können die Rückstände des Zersetzungsprozesses jedoch ein bis auf die Hälfte reduziertes Gewicht der ursprünglichen Ladung aufweisen. Es ist zu beachten, dass sich ein Massenverlust auf die Stabilität des Schiffes auswirkt.

Während des Ladens müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden.
  2. Soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, sind keine brennbaren Sicherungshilfen und kein brennbares Schutzmaterial zu verwenden. Ist Stauholz erforderlich, so ist nur die unvermeidliche Mindestmenge zu verwenden.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Diese Ladung darf nur dann zur Beförderung angenommen werden, wenn sich als Ergebnis des Trogtests zeigt, dass ihre Zersetzungsgeschwindigkeit nicht höher liegt als bei 0,25m/h. Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen. Während des Ladens und Löschens dieser Ladung muss die Hauptfeuerlöschleitung ständig unter Druck stehen und die Löschschläuche müssen ausgerollt oder in Position gebracht und sofort einsatzbereit sein. Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder Lichtbogen erzeugende Geräte erfordern, dürfen in der Nähe der Laderäume nicht ausgeführt werden, mit Ausnahme von Notfällen. Immer wenn sich diese Ladung an Bord befindet, darf Rauchen an Deck und in den Laderäumen nicht gestattet werden und es sind an Deck Schilder mit der Aufschrift "RAUCHEN VERBOTEN" / "NO SMOKING" aufzustellen. Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Ladung in andere Laderäume, Bilgen und sonstige geschlossene Räume gelangen kann. Immer wenn sich dieser Stoff an Bord befindet, sind die Luken der Laderäume freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.

Die Temperatur dieser Ladung ist während der Reise täglich zu überwachen und aufzuzeichnen, damit eine Zersetzung der Ladung, die zu ihrer Selbsterhitzung und zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts führt, entdeckt werden kann.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Das Bunkern von Kraftstoff ist verboten. Das Pumpen von Kraftstoff in Räume in der Umgebung der Laderäume für diese Ladung (mit Ausnahme des Maschinenraums) darf nicht gestattet werden. Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind hygroskopisch und können sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Stiefel, Handschuhe, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Brand in einem Laderaum, der diesen Stoff enthält: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Reichlich Wasser verwenden. Ein Fluten des Laderaums kann in Erwägung gezogen werden; jedoch ist dabei die Stabilität des Schiffes angemessen zu berücksichtigen.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Brand in einem benachbarten Raum kann zu chemischer Zersetzung des betroffenen Stoffes und zu dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMMONIUMSULFAT

AMMONIUM SULPHATE

BESCHREIBUNG

Bräunlich grau bis weiße Kristalle. In Wasser löslich. Frei fließend. Nimmt Feuchtigkeit auf. Feuchtigkeitsgehalt 0,04 % bis 0,5 %. Ammoniakgeruch. Neigt zu natürlichem Gewichtsverlust.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
2 mm bis 4 mm28° bis 35°943 bis 10520,95 bis 1,06
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Staub aus dieser Ladung kann Haut und Augen reizen. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Obwohl diese Ladung als "nicht gefährlich" eingestuft ist, kann sie zu schwerer Korrosion des Spantenwerks, der Seitenbeplattung, von Schotten und so weiter führen, wenn es in den Laderäumen zu Kondensation kommt.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Während des Ladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Ammoniumsulfat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume zur Entfernung sämtlicher Spuren der Ladung gründlich zu reinigen, auszuwaschen sowie anschließend auszutrocknen, es sei denn, die nach dem Löschen als nächstes an Bord zu nehmende Ladung ist AMMONIUMSULFAT.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

AMORPHE NATRIUMSILICAT-BROCKEN

AMORPHOUS SODIUM SILICATE LUMPS

Diese Stoffblattseite findet ausschließlich auf amorphe Natriumsilicat-Brocken mit einem molaren Verhältnis zwischen Siliciumdioxid und Natriumoxid (SiO2/Na2O) von mehr als 3,2 Anwendung.

BESCHREIBUNG

Brocken. Farbloser bis grüner, glasartiger fester Stoff.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 100 mmnicht zutreffend1100 bis 15000,67 bis 0,91
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendCRB

GEFAHR(EN)

Staub aus dieser Ladung kann Reizungen der Haut und Augen hervorrufen.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt wenn sie feucht wird. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Während des Ladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber und trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

Personen, die dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Während des Entladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Diese Ladung ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

keine

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ANTIMONERZ UND RÜCKSTÄNDE

ANTIMONY ORE AND RESIDUE

BESCHREIBUNG

Bleigraues Mineral; neigt dazu, schwarz anzulaufen.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend2381 bis 29410,34 bis 0,42
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Bei einem Brand können sich gefährliche Antimon- und Schwefeloxiddämpfe entwickeln.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

B

- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BARIUMNITRAT, UN 1446

BARIUM NITRATE, UN 1446

BESCHREIBUNG

Glänzende weiße Kristalle oder Pulver. In Wasser löslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
feines Pulvernicht zutreffend--
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
5.16.1 B

GEFAHR(EN)

Giftig beim Verschlucken oder beim Einatmen von Staub. Bei einem Brand sind Gemische dieser Ladung mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Während der Reise darf bei dieser Ladung erforderlichenfalls ausschließlich eine Oberflächenbelüftung (entweder natürlich oder mechanisch) durchgeführt werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Handschuhe, Stiefel, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Reichlich Wasser verwenden, das am besten als Sprühnebel eingesetzt wird, um ein Aufwirbeln der Ladungsoberfläche zu vermeiden. Der Stoff kann schmelzen oder zerfließen, was bei Einsatz von Wasser zu heftigem Verspritzen des geschmolzenen Stoffes führt. Das Unterbinden der Luftzufuhr oder der Einsatz von CO2 bringen den Brand nicht unter Kontrolle. Wegen der Wirkung der angesammelten Wassermengen ist besonders auf die Stabilität des Schiffes zu achten.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BARYT

BARYTES

BESCHREIBUNG

Kristallines Erzmineral. Baryt ist ein Bariumsulfat. Feuchtigkeit 1 % bis 6 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
80 % Brocken von 6,4 mm bis 101,6 mm
20 % Feinteilchen von weniger als 6,4 mm
nicht zutreffend29410,34
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BAUXIT

BAUXITE

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Bauxit-Ladungen,

  1. die entweder
    1. 30 % oder weniger Feinteilchen von weniger als 1 mm (D30 > 1 mm) oder
    2. 40 % oder weniger Teilchen von weniger als 2,5 mm (D40 > 2.5 mm) oder
    3. beides enthalten oder
  2. in Fällen, in denen der Versender dem Kapitän eine Bescheinigung über das Ergebnis der von den zuständigen Behörden des Ladehafens 4 zugelassenen Prüfung vorlegt, die besagt, dass die Feuchtigkeit der Ladung ungehindert aus der Ladung abfließt, so dass eine Sättigung von 70 % nicht erreicht wird.

BESCHREIBUNG

Rötlich-braunes bis bräunlich-gelbes lehmartiges und erdiges Mineral. Unlöslich in Wasser.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
typischerweise bis zu 500 mmnicht zutreffend1100 bis 20000,50 bis 0,91
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BAUXIT-FEINTEILCHEN

BAUXITE FINES

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Bauxit-Ladungen, die beides enthalten:

  1. mehr als 30 % Feinteilchen von weniger als 1 mm (D30 < 1 mm) und
  2. mehr als 40 % Teilchen von weniger als 2,5 mm (D40 < 2.5 mm).

Unbeschadet vorstehender Bestimmung darf Bauxit-Ladung, die das oben genannte Kriterium erfüllt, als Ladung der Gruppe C entsprechend den Bestimmungen der Stoffblattseite für "BAUXIT" befördert werden, sofern der Versender dem Kapitän eine Bescheinigung über das Ergebnis der von den zuständigen Behörden des Ladehafens 4 zugelassenen Prüfung vorlegt, die besagt, dass die Feuchtigkeit der Ladung ungehindert aus der Ladung abfließt, so dass eine Sättigung von 70 % nicht erreicht wird.

BESCHREIBUNG

Rötlich-braunes bis bräunlich-gelbes lehmartiges und erdiges Mineral. Unlöslich in Wasser.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
mehr als 30 % Feinteilchen von weniger als 1 mm und mehr als 40 % Teilchen von weniger als 2,5 mmnicht zutreffend1 100 bis 2 0000,50 bis 0,91
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung kann aufgrund ihres Feuchtigkeitsgehalts instabil werden, wodurch es zu einer dynamischen Trennung und zur Bildung eines flüssigen Schlamms (aus Wasser und feinen Feststoffen) oberhalb des festen Stoffes kommt, was zu einem freien Oberflächeneffekt führt, der die Stabilität des Schiffes erheblich beeinträchtigen kann. Diese Ladung neigt nicht zu einer dynamischen Trennung, wenn sie unterhalb ihrer TML befördert wird.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen; hierzu gehören mindestens tägliche Sichtprüfungen, soweit die Bedingungen dies erlauben. Wird während der Reise ungebundenes Wasser oder flüssiger Schlamm über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung, insbesondere ein Abflachen der Ladung, festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung, einen Stabilitätsverlust durch einen freien Oberflächeneffekt und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft. Laderaumbilgen müssen in regelmäßigen Abständen gepeilt und erforderlichenfalls ausgepumpt werden.

Bewegt sich das Schiff atypisch (schlingern), kann dies ebenso auf eine Instabilität der Ladung hindeuten und der Kapitän hat die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu prüfen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BIOSCHLAMM

BIOSLUDGE

BESCHREIBUNG

Wärmegetrockneter, aktivierter Schlamm. Sehr feine Körnung. Feuchtigkeit: 3 % bis 5 %. Schwarz gesprenkelt.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend6541,53
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BORAX (PENTAHYDRAT, ROH)

BORAX (PENTAHYDRATE CRUDE)

BESCHREIBUNG

Eine chemische Verbindung von Borsäure und Natriumcarbonat. Frei fließendes Pulver oder Granulat. Graue Farbe. Staubend.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 2,36 mmnicht zutreffend1 0870,92
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Borax (Pentahydrat, roh) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BORAX, WASSERFREI (roh oder gereinigt)

BORAX, ANHYDROUS (crude or refined)

BESCHREIBUNG

Im Rohzustand ist Borax gewöhnlich hellgelb. Bei hohem Reinheitsgrad wird Borax weiß und kristallin. Staubend und hygroskopisch.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
Granulat mit einer Korngröße von weniger als 1,4 mm35°1 2820,78
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Staub aus dieser Ladung ist stark abriebfördernd und beim Einatmen reizend, aber nicht giftig.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Borax, wasserfrei (roh oder gereinigt) ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BORSÄURE

BORIC ACID

BESCHREIBUNG

Weißes, frei fließendes, kristallines Pulver. Geruchlos und trocken mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 1,0 %. Wasserlöslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
feines kristallines Pulver, trockennicht zutreffend544 bis 8621,16 bis 1,84
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendTX und/oder CRB

GEFAHR(EN)

Kann beim Einatmen leichte Reizungen der Nase und des Halses hervorrufen. Kann Hautreizungen hervorrufen. Kann langfristig gesundheitsschädigende Wirkungen haben.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Metallhydriden und Alkalimetallen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Bei Niederschlag ist das Entladen nicht gestattet.

Borsäure ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Vor dem Auswaschen aller Laderäume ist eine gründliche Trockenreinigung durchzuführen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

keine

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BRAUNKOHLENBRIKETTS 23 (siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite)

BROWN COAL BRIQUETTES (see appendix to this schedule)

BESCHREIBUNG

Briketts aus Braunkohle (Lignit) werden durch Pressen getrockneter Braunkohleteilchen zu Blöcken hergestellt.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
größtenteils bis zu 50 mmnicht zutreffend7501,34
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendCB und/oder SHB

GEFAHR(EN)

Diese Ladung ist leicht entzündbar, neigt zur Selbsterhitzung, kann sich selbst entzünden und kann den Sauerstoffgehalt im Laderaum vermindern.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen. Stauholz aus früherer Verwendung ist aus den Laderäumen zu entfernen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden. Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen. Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein. Kein Wasser verwenden.
Es ist der Rat eines Sachverständigen einzuholen und der nächste geeignete Hafen anzulaufen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.

BEMERKUNGEN

Falls CO2 oder Inertgas zur Verfügung steht, soll dessen Einsatz so lange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.

ANHANG

BRAUNKOHLENBRIKETTS

GEFAHR(EN)

  1. Diese Ladung ist leicht entzündbar und neigt zur Selbsterhitzung sowie zur Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum.
  2. Bei dieser Ladung kann es zur Oxidation kommen, was zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts und zu einer Zunahme des Kohlendioxidgehalts im Laderaum führt (siehe auch Ziffer 3).
  3. Diese Ladung neigt zur Selbsterhitzung und kann sich im Laderaum selbst entzünden. Bei Selbsterhitzung können sich brennbare und giftige Gase, insbesondere Kohlenmonoxid, bilden. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses Gas, ist geringfügig leichter als Luft und kann sich bei einer Konzentration in der Luft zwischen 12 und 75 Volumenprozent entzünden. Es ist giftig, wenn es eingeatmet wird, da es eine Affinität zum Hämoglobin im Blut hat, die mehr als das Zweihundertfache der Affinität von Sauerstoff beträgt. Der empfohlene Schwellengrenzwert (TLV), bis zu dem Menschen sich Kohlenmonoxid aussetzen können, liegt bei 50 ppm.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

  1. Die Schotten von Laderäumen, in denen diese Ladungen befördert werden, müssen feuerbeständig und flüssigkeitsdicht sein.
  2. Diese Ladung ist "getrennt von" Stoffen der Klassen 1 (Unterklasse 1.4), 2, 3, 4 und 5 in verpackter Form (siehe IMDG-Code) sowie "getrennt von" Schüttgut der Klassen 4 und 5.1 zu stauen.
  3. Das Stauen von Stoffen der Klasse 5.1 in verpackter Form oder von Schüttgütern der Klasse 5.1 über oder unter dieser Ladung ist verboten.
  4. Diese Ladung ist "in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischen liegende ganze Abteilung oder einen Laderaum von" Stoffen der Klasse 1, ausgenommen Unterklasse 1.4, zu stauen.
  5. Diese Ladung darf nicht an heiße Bereiche angrenzend gestaut werden. 5

Anmerkung: Die verwendeten Ausdrücke sind in Abschnitt 9 erläutert.

LADEVORSCHRIFTEN

  1. Vor dem Laden hat der Versender oder sein Beauftragter dem Schiffsführer in schriftlicher Form Angaben über die Eigenschaften der Ladung sowie Angaben über die sichere Behandlung beim Laden und bei der Beförderung der Ladung zur Verfügung zu stellen. Zumindest sind die im Frachtvertrag angegebenen Werte für Feuchtigkeitsgehalt, Schwefelgehalt und Siebgröße der Ladung anzugeben.
  2. Diese Ladung ist sieben Tage lang zu lagern, bevor sie an Bord genommen wird. Dadurch wird die Gefahr der Selbstentzündung bei der anschließenden Beförderung und Lagerung sowie beim Umschlag beträchtlich verringert.
  3. Vor dem Laden dieser Güter hat der Schiffsführer Nachstehendes zu beachten.
    1. Verschlussvorrichtungen zwischen Wetterdeck und Laderaum sind überprüft worden, damit ihre Unversehrtheit sichergestellt ist. Diese Verschlussvorrichtungen sind geschlossen und abgedichtet.
    2. Alle elektrischen Leitungen und Anlagenteile in den Ladenräumen und angrenzenden Räumen sind frei von Mängeln. Solche Leitungen und elektrischen Anlagenteile müssen zum Betrieb in einer explosionsfähigen und/oder staubigen Atmosphäre geeignet oder aber vollständig vom Netz getrennt sein. Diese Bestimmungen brauchen keine Anwendung in solchen Fällen zu finden, wo der Maschinenraum vom Laderaum durch ein gasdichtes Schott getrennt und kein unmittelbarer Zugang gegeben ist.
  4. Rauchen und der Gebrauch offenen Feuers ist im Laderaumbereich und in den angrenzenden Räumen verboten; an deutlich sichtbaren Stellen sind entsprechende Warnschilder anzubringen. Brennen, Schneiden, Meißeln, Schweißen oder sonstige Zündquellen sind in der Umgebung von Laderäumen und in sonstigen angrenzenden Räumen verboten.
  5. Diese Ladung darf beim Laden nicht mehr als einen Meter fallen gelassen werden, damit die Entstehung von Staub und Abrieb auf das unvermeidliche Mindestmaß reduziert wird.
  6. Die einzelnen Laderäume sind möglichst ohne Unterbrechung zu beladen. In einem Laderaum, der länger als sechs Tage (bei Temperaturen über 30 °C auch über einen kürzeren Zeitraum) offen gelassen wurde, können sich Brandherde entwickeln.
  7. Vor der Abfahrt hat sich der Kapitän zu vergewissern, dass die Oberfläche der Ladung so weit wie mit vertretbarem Aufwand möglich bis zu den Schotten des Laderaums eben getrimmt worden ist, um die Bildung von Gastaschen zu vermeiden und um zu verhindern, dass die Briketts von Luft durchsetzt werden. In den Laderaum führende Schächte sind ausreichend abzudichten. Der Versender muss sicherstellen, dass der Kapitän die erforderliche Zusammenarbeit seitens des Umschlagbetriebs erfährt.
  8. Jeder einzelne Laderaum ist, nachdem er beladen wurde, so schnell wie möglich zu schließen und abzudichten.

VORSICHTSMASSNAHMEN

  1. Das Schiff muss mit zweckmäßigen und geeigneten Einrichtungen und Geräten ausgerüstet sein, die das Messen folgender Werte ohne das Betreten des Laderaums ermöglichen:
    1. Methankonzentration in der Atmosphäre über der Ladung;
    2. Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre über der Ladung
    3. Kohlenmonoxidkonzentration in der Atmosphäre über der Ladung und
    4. pH-Wert der in den Laderaumbilgen angesammelten Flüssigkeit.

    Die hierfür benutzten Geräte sind regelmäßig zu warten und zu kalibrieren. Die Besatzung ist im Gebrauch der Geräte zu unterweisen. Einzelheiten zur Feststellung der Gaskonzentration sind am Ende dieses Anhangs dargestellt.

  2. Es wird empfohlen, Geräte für die Überwachung der Ladungstemperatur im Bereich von 0 °C bis 100 °C bereitzustellen, die es ermöglichen, die Ladungstemperatur während der gesamten Reise zu messen, ohne den Laderaum betreten zu müssen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

  1. So weit wie möglich ist zu verhindern, dass sich Gase, die von der Ladung freigesetzt werden können, in angrenzenden geschlossenen Räumen wie Stores, Kabelgatten, Gängen, Tunneln und so weiter ansammeln können. Diese Räume sind ausreichend zu belüften und regelmäßig auf das Vorhandensein von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu überwachen.
  2. Unter keinen Umständen dürfen außer in einem Notfall während der Reise die Luken geöffnet oder die Laderäume belüftet oder betreten werden.
  3. Die Atmosphäre in dem Raum über der Ladung ist in jedem Laderaum regelmäßig auf die dortigen Konzentrationen von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu überwachen.
  4. Die Intensität der Überwachung richtet sich nach den vom Versender zur Verfügung gestellten Angaben und den Werten, die sich aus der Analyse der Atmosphäre im Laderaum ergeben. Die Überwachung ist mindestens einmal täglich und soweit wie möglich zur selben Tageszeit durchzuführen. Die Überwachungsergebnisse sind aufzuzeichnen. Der Versender kann eine intensivere Überwachung erbitten, insbesondere, wenn es Anzeichen für eine erhebliche Selbsterhitzung während der Reise gibt.
  5. Es ist Folgendes zu berücksichtigen:
    1. Der Sauerstoffgehalt sinkt in einem abgedichteten Laderaum über einen Zeitraum von einigen Tagen von anfänglich 21 % und stabilisiert sich bei einem Wert in der Größenordnung von 6 % bis 15 %. Sinkt der Sauerstoffgehalt nicht unter 20 % ab oder steigt er nach anfänglichem Absinken schnell an, kann es sein, dass der Laderaum nur ungenügend abgedichtet ist und die Gefahr einer Selbstentzündung besteht.
    2. In einem sicheren, gut abgedichteten Laderaum entwickeln sich Kohlenmonoxid-konzentrationen, die im Bereich zwischen 200 und 2 000 ppm schwanken. Ein rascher Anstieg des Kohlenmonoxidgehalts von etwa 1000 ppm in dieser Ladung über einen Zeitraum von 24 Stunden ist möglicherweise ein Anzeichen für eine Selbstentzündung, insbesondere wenn gleichzeitig der Methangehalt ansteigt.
    3. Der Methananteil in Brikettladungen ist normalerweise gering, weniger als 5 ppm, und stellt keine Gefahr dar. Ein plötzlicher und anhaltender Anstieg des Methangehalts auf Konzentrationen über 10 ppm ist jedoch ein Anzeichen für eine Selbstentzündung im Laderaum.
    4. Die Temperatur dieser Ladung in einem gut abgedichteten Laderaum liegt normalerweise 5 °C bis 10 °C über der Temperatur des Seewassers, wobei der Anstieg auf normales Eindringen geringer Luftmengen in den Laderaum im Laufe des Tages zurückzuführen ist. Die Überprüfung der Laderaumabdichtung ist wichtig, um das Eindringen von Luft so gering wie möglich zu halten. Ein rascher Temperaturanstieg von etwa 20 °C über einen Zeitraum von 24 Stunden ist ein Hinweis auf eine Selbstentzündung.
  6. Die Laderaumbilgen sind regelmäßig systematisch zu überprüfen. Ergibt die Überwachung des pH-Wertes Hinweise auf eine Korrosionsgefahr, hat der Kapitän dafür zu sorgen, dass alle Bilgen während der Reise trocken gehalten werden, um eine mögliche Ansammlung von Säure auf den Tankdecken und im Bilgensystem zu verhindern.
  7. Weicht das Verhalten der Ladung während der Reise von den Angaben in den Ladungspapieren ab, hat der Schiffsführer solche Abweichungen dem Versender mitzuteilen. Dadurch wird dem Versender ermöglicht, Aufzeichnungen über das Verhalten dieser Ladung zu führen, so dass die dem Kapitän zur Verfügung gestellten Angaben anhand der Erfahrungen beim Transport überarbeitet werden können.
  8. Ist der Kapitän über Anzeichen von Selbsterhitzung oder Selbstentzündung der Ladung besorgt, wie zum Beispiel über eine Zunahme der Methan- oder Kohlenmonoxidkonzentration oder einen Temperaturanstieg wie oben beschrieben, so sind die folgenden Maßnahmen zu treffen:
    1. Es ist Kontakt mit dem Schiffsagenten im Ladehafen aufzunehmen. Die vom Unternehmen 6 für diesen Zweck benannte Person an Land ist unverzüglich zu unterrichten.
    2. Die Abdichtung des Laderaums ist zu überprüfen und der Laderaum bei Bedarf erneut abzudichten.
    3. Der Laderaum darf nicht betreten und die Luken dürfen nicht geöffnet werden, es sei denn, der Kapitän hält den Zutritt aus Gründen der Sicherheit des Schiffes oder zum Schutz menschlichen Lebens für erforderlich. Haben Besatzungsmitglieder einen Laderaum betreten, so ist der Laderaum sofort erneut abzudichten, sobald diese Personen den Laderaum verlassen haben.
    4. Nach Möglichkeit ist die Intensität der Überwachung der Zusammensetzung der Gase und der Ladungstemperatur zu erhöhen.
    5. Damit der Rat eines Sachverständigen eingeholt werden kann, sind der Reederei oder dem Schiffsagenten im Ladehafen so bald wie möglich die folgenden Angaben zu übermitteln:
      1. die Anzahl der betroffenen Laderäume;
      2. die Ergebnisse der Überwachung der Kohlenmonoxid-, Methan- und Sauerstoffkonzentration;
      3. falls verfügbar, die Temperatur der Ladung, die Messstelle und das angewandte Messverfahren;
      4. der Zeitpunkt der Entnahme der Gasproben (Überwachungsroutine);
      5. die Ladungsmenge in dem betroffenen Laderaum / in den betroffenen Laderäumen;
      6. die Beschreibung der Ladung gemäß Erklärung des Versenders sowie etwa darin genannte besondere Vorsichtsmaßregeln;
      7. das Ladedatum und die voraussichtliche Ankunftszeit im planmäßigen Löschhafen (dieser ist anzugeben);
      8. sonstige Anmerkungen oder Beobachtungen, die nach Auffassung des Kapitäns von Bedeutung sind.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Vor und während des Löschens ist Folgendes zu beachten

  1. Jeder Laderaum ist bis unmittelbar vor dem Beginn des Löschens der Ladung aus dem betreffenden Laderaum geschlossen zu halten. Zur Verminderung der Staubbildung kann die Ladung mit einem feinen Wassersprühnebel besprüht werden.
  2. Die Laderäume dürfen erst betreten werden, nachdem die Atmosphäre über der Ladung überprüft wurde. Personen, die einen Laderaum betreten, in dem die Atmosphäre weniger als 21 % Sauerstoff enthält, müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte tragen. 7 Vor dem Betreten der Laderäume ist auch die Konzentration von Kohlendioxid und Kohlenmonoxid zu überprüfen. Der empfohlene Schwellengrenzwert (TLV) für Kohlenmonoxid ist 50 ppm.
  3. Während des Löschens der Ladung ist auf Anzeichen für Brandherde (das heißt auf Dampfentwicklung) in der Ladung zu achten. Wird ein Brandherd festgestellt, so ist dieser Bereich mit einem feinen Wassersprühnebel zu besprühen und der Brandherd sofort zu beseitigen, um ein Ausbreiten zu verhindern. Die an dem Brandherd gestaute Ladung ist auf dem Kai entfernt vom Rest der Ladung auszubreiten.
  4. Bevor das Löschen dieser Ladung mehr als acht Stunden lang unterbrochen wird, sind die Lukendeckel und alle sonstigen Belüftungsöffnungen für den betreffenden Laderaum zu schließen.

VERFAHREN ZUR ÜBERWACHUNG DER GASKONZENTRATION BEI
BRAUNKOHLENBRIKETT-LADUNGEN

1 Vorbemerkungen

1.1 Die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts liefert, wenn sie nach dem folgenden Verfahren erfolgt, verlässliche und frühzeitige Hinweise auf eine Selbsterhitzung innerhalb dieser Ladung. Daraufhin können unverzüglich vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Wird in einem Laderaum ein plötzlicher rascher Anstieg des Kohlenmonoxidgehalts festgestellt, so ist dies, insbesondere wenn er mit einem Anstieg des Methangehalts einhergeht, ein untrügliches Zeichen für eine Selbsterhitzung.

1.2 Alle Schiffe, die zur Beförderung dieser Ladung eingesetzt werden, müssen ein Instrument für das Messen der Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid an Bord mitführen, damit die Atmosphäre im Laderaum überwacht werden kann. Dieses Messgerät muss regelmäßig gewartet und gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert werden. Bei der Auswertung der gemessenen Methan-Werte muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden, da in unbelüfteten Laderäumen häufig eine recht niedrige Sauerstoffkonzentration vorliegt. Um präzise Messergebnisse zu erzielen, benötigen die katalytischen Sensoren, die normalerweise für den Nachweis von Methan verwendet werden, ausreichend Sauerstoff. Die Feststellung des Kohlenmonoxidgehalts oder das Messen des Methangehalts durch Infrarot-Sensoren wird davon nicht beeinflusst. Weitere Hinweise kann der Hersteller des Messgeräts geben.

2 Verfahren zur Probennahme und Messung

2.1 Ausrüstung

2.1.1 An Bord eines Schiffes, das diese Ladung befördert, muss ein Gerät mitgeführt werden, das in der Lage ist, die Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu messen. Das Gerät muss über eine Ansaugvorrichtung, eine flexible Verbindung und eine ausreichend lange, metallene, funkenfeste Rohrleitung verfügen, um aus der Luke eine repräsentative Probe entnehmen zu können.

2.1.2 Wenn es vom Hersteller empfohlen ist, ist zum Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ein geeigneter Filter zu verwenden. Selbst geringe Mengen an Feuchtigkeit verfälschen die Genauigkeit des Messergebnisses.

2.2 Lage der Messpunkte

2.2.1 Um aussagekräftige Angaben über das Verhalten dieser Ladung in einem Laderaum zu erhalten, sind an je einem Messpunkt pro Laderaum Gasmessungen vorzunehmen. Um jedoch auch unter ungünstigen Wetterbedingungen bei der Messung flexibel genug vorgehen zu können, sind zwei Messpunkte pro Laderaum vorzusehen, und zwar jeweils einer an der Backbord- und an der Steuerbordseite des Lukendeckels oder des Lukensülls (siehe Darstellung des Gas-Messpunkts). Die Messung braucht nur an einer dieser beiden Stellen zu erfolgen.

Darstellung des Gas-Messpunkt

2.2.2 Jeder Messpunkt muss eine Öffnung von etwa 12 mm Durchmesser haben, die so nah wie möglich an der Oberkante des Lukensülls liegt. Sie muss mit einer dicht schließenden Verschlusskappe abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser und Luft zu verhindern. Dieser Verschluss muss unbedingt nach jedem Messvorgang wieder fest zugeschraubt werden, um die Verschlussdichtigkeit zu gewährleisten.

2.2.3 Das Vorhandensein der Messpunkte darf die Seetüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

2.3 Messvorgang

Nachstehend wird das Messverfahren erklärt:

  1. Verschlusskappe entfernen, Messrohr in den Messpunkt einführen und am Gewindeansatzstück fest anziehen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten.
  2. Messgerät an die Leitung zur Probennahme anschließen.
  3. Mit der Ansaugvorrichtung durch die Leitung so lange Luft aus dem Laderaum ziehen, bis sich die Anzeige des Messergebnisses stabilisiert hat.
  4. Ergebnisse in einem Formblatt eintragen, auf dem die Bezeichnung des Laderaums sowie Datum und Zeit jeder Messung verzeichnet werden.
  5. Verschlusskappe wieder anbringen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

BRUCIT

BRUCITE

BESCHREIBUNG

Weiße bis graue Teilchen. Der Hauptbestandteil ist Magnesiumhydroxid. Die Ladung wird in natürlichen Gruben abgebaut und im Anschluss in Teilchen zerkleinert.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
5 mm bis 40 mmverschieden1100 bis 13000,77 bis 0,91
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

C

- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

MISCHUNG AUS CALCIUMFLUORID, CALCIUMSULFAT UND CALCIUMCARBONAT

CALCIUM FLUORIDE, CALCIUM SULPHATE, CALCIUM CARBONATE MIXTURE

BESCHREIBUNG

Die Ladung enthält 35 % bis 55 % Calciumfluorid, 18 % bis 30 % Calciumsulfat und 10 % bis 20 % Calciumcarbonat.

Diese Ladung besteht aus einem feinen, weiß-hellgrauen, zu Brocken zusammengelagerten Pulver und wird als Filterkuchen befördert. Diese Ladung ist in Wasser unlöslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 50 mmnicht zutreffend1 100 bis 2 5000,40 bis 0,91
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln sowie allen Säuren der Klasse 8.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes. Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

CALCIUMNITRAT, UN 1454

CALCIUM NITRATE, UN 1454

Die Bestimmungen des Codes finden keine Anwendung auf handelsüblichen Calciumnitratdünger, der hauptsächlich aus einem Doppelsalz (Calciumnitrat und Ammoniumnitrat) besteht und nicht mehr als insgesamt 10 % Ammoniumnitrat und mindestens 12 % Konstitutionswasser enthält.

BESCHREIBUNG

Weißer, zum Zerfließen neigender Feststoff; in Wasser löslich.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend893 bis 10990,91 bis 1,12
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
5.1nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Nicht brennbarer Stoff. Verstärkt erheblich den Abbrand brennbarer Stoffe. Obwohl selbst nicht brennbar, sind Gemische mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.

Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird. Diese Ladung ist gesundheitsschädlich, wenn sie verschluckt wird.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Ladung mit brennbaren Stoffen in Berührung kommt.

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Der Kapitän und die Schiffsoffiziere sollen darüber Bescheid wissen, dass die fest eingebaute Gas-Feuerlöschanlage des Schiffes bei einem Brand unter Mitwirkung dieser Ladung unwirksam ist, und dass es notwendig sein kann, reichlich Wasser einzusetzen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Calciumnitrat ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Handschuhe, Stiefel, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
Sprühdüsen.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Reichlich Wasser verwenden, das am besten als Sprühnebel eingesetzt wird, um ein Aufwirbeln der Ladungsoberfläche zu vermeiden.
Der Stoff kann schmelzen oder zerfließen, was bei Einsatz von Wasser zu heftigem Verspritzen des geschmolzenen Stoffes führt.
Das Unterbinden der Luftzufuhr oder der Einsatz von CO2 bringen den Brand nicht unter Kontrolle.
Wegen der Wirkung der angesammelten Wassermengen ist besonders auf die Stabilität des Schiffes zu achten.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

CALCIUMNITRAT-DÜNGEMITTEL

CALCIUM NITRATE FERTILIZER

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden nur Anwendung auf Ladungen, die insgesamt nicht mehr als 15,5 % Stickstoff und mindestens 12 % Wasser enthalten.

BESCHREIBUNG

Körnchen, die hauptsächlich aus einem Doppelsalz (Calciumnitrat und Ammoniumnitrat) bestehen. Siehe Stoffblattseite für Calciumnitrat UN 1454 mit einem Gesamtanteil von Stickstoff von mehr als 15,5 % oder mit einem Wassergehalt von weniger als 12 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
1 mm bis 4 mm34°1053 bis 11110,90 bis 0,95
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ARBORUND / SILICIUMKARBID

CARBORUNDUM

BESCHREIBUNG

Eine harte, schwarze, kristalline Verbindung von Kohlenstoff und Silicium. Geruchlos. Kein Feuchtigkeitsgehalt.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
75 % Brocken von weniger als 203,2 mm 25 % Brocken von weniger als 12,7 mmnicht zutreffend17860,56
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Leicht giftig beim Einatmen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Maschinenanlage, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub aus dieser Ladung zu schützen. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung und Schutzmasken mit Staubfilter zu tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

RIZINUSBOHNEN oder
RIZINUSMEHL oder
RIZINUSPRESSKUCHEN oder
RIZINUSFLOCKEN; UN 2969
23

CASTOR BEANS or
CASTOR MEAL or
CASTOR POMACE or
CASTOR FLAKE UN 2969

Rizinusmehl, Rizinuspresskuchen und Rizinusflocken dürfen nicht als Schüttgut befördert werden.

BESCHREIBUNG

Die Bohnen, aus denen Rizinusöl gewonnen wird.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend--
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
9nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Rizinusbohnen enthalten ein starkes Allergen, das beim Einatmen von Staub oder bei Berührung der Haut mit Erzeugnissen aus zerstoßenen Bohnen bei einigen Menschen schwere Reizungen der Haut, Augen und Schleimhäute hervorrufen kann. Sie sind außerdem beim Verschlucken giftig.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln sowie oxidierend wirkenden Stoffen (verpackte Güter und Schüttgüter).

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es ist in gebotener Art und Weise darauf zu achten, zu verhindern, dass Staub aus dieser Ladung in Unterkunftsräume und Arbeitsbereiche eindringt.

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Während der Reise darf bei dieser Ladung erforderlichenfalls ausschließlich eine Oberflächenbelüftung (entweder natürlich oder mechanisch) durchgeführt werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume zur Entfernung sämtlicher Spuren der Ladung gründlich zu reinigen und auszuwaschen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Handschuhe, Stiefel, Schutzanzüge und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen.

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden. Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ZEMENT

CEMENT

BESCHREIBUNG

Zement ist ein fein zermahlenes Pulver, das sich bei Luftzufuhr oder bei einer größeren Störung fast verflüssigt und dabei einen sehr geringen Schüttwinkel aufweist. Nach dem Abschluss des Ladens erfolgt fast unmittelbar ein Entweichen von Luft, bei dem der Stoff zusammensackt und sich eine stabile Masse bildet. Zementstaub kann beim Laden und Löschen ein größeres Problem darstellen, wenn es sich bei dem Schiff nicht um ein Spezialschiff zur Beförderung von Zement handelt oder wenn die Ausrüstung an Land nicht mit speziellem Staubabsauggerät ausgestattet ist.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 0,1 mmnicht zutreffend1 000 bis 14930,67 bis 1,00
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Kann bei Luftzufuhr verrutschen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Das Schiff muss während des Ladens dieser Güter in einer aufrechten Lage gehalten werden. Diese Ladung muss bis an die Schotten des Laderaums so getrimmt werden, dass die Ladungsoberfläche nicht um mehr als 25° gegen die Horizontale geneigt ist. Sowohl die spezifische Dichte als auch die Fließeigenschaften dieser Ladung sind abhängig von dem Luftanteil innerhalb der Ladung. Der Luftanteil innerhalb der Ladung kann bis zu 12 % betragen. Bevor sich die Ladung gesetzt hat, zeigt sie sich in einem flüssigen Zustand. Ein Schiff, das diese Ladung befördert, darf nicht ablegen, bevor sich die Ladung gesetzt hat. Nach dem Setzen verrutscht die Ladung normalerweise nicht, es sei denn die Ladungsoberfläche ist stärker als 30° gegen die Horizontale geneigt.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Nach Beendigung des Ladens dieser Güter sind die Luken der Laderäume erforderlichenfalls dicht zu verschließen. Alle Lüftungsöffnungen und Zugangswege zu den Laderäumen sind während der Reise zu verschließen. Bilgen in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen nur abgepumpt werden, wenn besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Sollen Reste dieser Ladung ausgewaschen werden, so sind die Laderäume sowie die sonstigen schiffbaulichen Verbände und die Ausrüstungsgegenstände, die mit dieser Ladung oder mit Staub aus dieser Ladung in Berührung gekommen sein können, vor dem Auswaschen gründlich zu kehren. Dabei ist den Lenzbrunnen und den Spanten in den Laderäumen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die fest eingebauten Bilgenpumpen dürfen für das Auspumpen der Laderäume nicht benutzt werden, da diese Ladung die Bilgenpumpensysteme unbrauchbar machen kann.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ZEMENT-KLINKER

CEMENT CLINKERS

BESCHREIBUNG

Zement entsteht durch die Verbrennung von mit Ton durchsetztem Kalk. Bei dieser Verbrennung entstehen grobe Klumpen Schlacke, die später zu einem feinen Pulver zerkleinert werden, welches dann Zement ergibt. Die groben Schlackeklumpen werden als Klinker bezeichnet und in dieser Form befördert, um die Schwierigkeiten bei der Beförderung von Zementpulver zu vermeiden.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 40 mmnicht zutreffend1190 bis 16390,61 bis 0,84
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Nach Beendigung des Ladens dieser Güter sind die Luken der Laderäume dicht zu verschließen.

Alle Lüftungsöffnungen und Zugangswege zu den Laderäumen sind während der Reise zu verschließen. Bilgen in den Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen nur abgepumpt werden, wenn besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Sollen Reste dieser Ladung ausgewaschen werden, so sind die Laderäume sowie die sonstigen schiffbaulichen Verbände und die Ausrüstungsgegenstände, die mit dieser Ladung oder mit Staub aus dieser Ladung in Berührung gekommen sein können, vor dem Auswaschen gründlich zu kehren.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

SCHAMOTTE

CHAMOTTE

BESCHREIBUNG

Gebrannter Ton. Grau. Wird in Form von fein zerkleinertem Gestein befördert. Wird in Zinkschmelzen sowie zur Herstellung von Schamottesteinen verwandt (Straßenschotter). Staubend.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 10 mmnicht zutreffend6671,50
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

HOLZKOHLE

CHARCOAL

BESCHREIBUNG

Bei hohen Temperaturen unter möglichst geringer Luftzufuhr verbranntes Holz. Stark staubend, geringes Gewicht. Kann etwa 18 % bis 70 % ihres Gewichts an Feuchtigkeit aufnehmen. Schwarzes Pulver oder Granulat.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
-nicht zutreffend1995,02
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendCB und/oder SHB

GEFAHR(EN)

Selbstentzündung ist möglich. Kontakt mit Wasser kann zur Selbsterhitzung führen. Neigt dazu, eine Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum zu bewirken.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.
"Getrennt von" ölhaltigen Stoffen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes. Heiße Feinholzkohle über 55 °C sollte nicht geladen werden.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Holzkohle in Klasse 4.2 darf nicht als Schüttgut befördert werden. Diese Ladung muss vor dem Laden mindestens 13 Tage lang dem Wetter ausgesetzt gewesen sein. Vor dem Laden muss der Hersteller oder der Versender dem Kapitän eine Bescheinigung aushändigen, aus der hervorgeht, dass die Ladung ausweislich des Ergebnisses einer von der zuständigen Behörde zugelassenen Prüfung nicht der Klasse 4.2 zuzuordnen ist. 6 In der Bescheinigung muss auch vermerkt sein, dass diese Ladung mindestens 13 Tage lang dem Wetter ausgesetzt gewesen ist. Diese Ladung darf nur dann zur Beförderung angenommen werden, wenn ihr tatsächlich gemessener Feuchtigkeitsgehalt nicht über 10 % liegt.

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden.
Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

CHEMIEGIPS

CHEMICAL GYPSUM

BESCHREIBUNG

Calciumsulfathydrat als Produkt oder Nebenprodukt von Schmelz- und Raffinerieprozessen und Polyaluminiumchlorid.
Geruchloses, unlösliches, weißes oder braunes Pulver.
Wird für Gipsplatten und Zement verwendet.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)

40 um bis 1 mm

nicht zutreffend570 bis 11700,85 bis 1,74
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Vor dem Auswaschen der Reste dieser Ladung sind die Decks und die Laderäume mit Schaufel und Besen zu reinigen, da sich diese Ladung nicht leicht auswaschen lässt.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

CHLORIT

CHLORITE

BESCHREIBUNG

Graue bis grüne Brocken. Zur Gruppe der Chlorite zählt eine Gruppe von Schichtsilicat-Mineralien, deren Hauptbestandteil Silicat ist.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
10 mm bis 200 mmverschieden1500 bis 27000,37 bis 0,67
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ISOLIERGRANULAT AUS GUMMI ODER KUNSTSTOFF

CHOPPED RUBBER AND PLASTIC INSULATION

BESCHREIBUNG

Isolierungsmaterial aus Kunststoff und Gummi, sauber und frei von sonstigen Stoffen, als Granulat.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
Granulat von 1 mm bis 4 mmnicht zutreffend500 bis 5701,76 bis 1,97
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Während des Umschlags und der Beförderung dürfen in der Umgebung der Laderäume, die diese Ladung enthalten, Heißarbeiten, Verbrennen und Rauchen nicht gestattet werden. Vor dem Versand muss der Versender dem Kapitän eine Bescheinigung darüber aushändigen, dass diese Ladung ausschließlich aus sauberem Kunststoff und Gummi besteht. Beträgt der geplante zeitliche Abstand zwischen dem Beginn des Ladens und dem Abschluss des Löschens dieser Ladung mehr als 5 Tage, so darf die Ladung nicht zum Laden angenommen werden, sofern sie nicht in Laderäumen befördert werden soll, die mit einem fest eingebauten Feuerlöschsystem ausgerüstet sind. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die geplante Reisedauer zwischen dem Beginn des Ladens und dem Abschluss des Löschens nicht mehr als 5 Tage beträgt, so kann sie eine Befreiung von der Pflicht zur Ausrüstung der zur Beförderung dieser Ladung vorgesehenen Laderäume mit einem fest eingebauten Feuerlöschsystem erteilen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

CHROMPELLETS

CHROME PELLETS

BESCHREIBUNG

Pellets. Feuchtigkeit: bis maximal 2 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
8 mm bis 25 mmnicht zutreffend16670,60
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

CHROMITERZ

CHROMITE ORE

BESCHREIBUNG

Konzentriert oder klumpig, dunkelgrau.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 254 mmnicht zutreffend2222 bis 30300,33 bis 0,45
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Giftig beim Einatmen von Staub.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

MUSCHELSCHALEN 23

CLAM SHELL

Diese Stoffblattseite findet nur auf ganze Muschelschalen Anwendung.

BESCHREIBUNG

Bei dieser Ladung handelt es sich um ein Nebenprodukt aus der Muschelzucht. Dunkelgrau bis beiger, grobkörniger, unlöslicher, fester und natürlicher Stoff.

MERKMALE

Physikalische Eigenschaften
GrösseSchüttwinkelSchüttdichte
(kg/m3)
Staufaktor
(m3/t)
5 bis 30 mm34 °1.0580,945
Gefahrenklassifizierung
KlasseZusatz
gefahr(en)
MHBGruppe
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Laderäume und die Lenzbrunnen sauber zu kehren und anschließend gründlich auszuwaschen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

TON

CLAY

BESCHREIBUNG

Ton ist normalerweise hell- bis dunkelgrau und besteht zu 10 % aus weichen Brocken und zu 90 % aus weichem Granulat. Der Stoff ist normalerweise feucht, fühlt sich aber bei Berührung nicht nass an. Feuchtigkeitsgehalt bis 25 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 150 mmnicht zutreffend746 bis 15150,66 bis 1,34
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Der Feuchtigkeitsgehalt dieser Ladung ist so gering wie möglich zu halten, um zu verhindern, dass die Ladung schleimig und dadurch der Umgang mit der Ladung extrem schwierig wird.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung ist den Lenzbrunnen der Laderäume besondere Aufmerksamkeit zu schenken.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

SINTERASCHE

CLINKER ASH

BESCHREIBUNG

Kohleasche aus Kohlekraftwerken. Graue Färbung, von fast weiß bis fast schwarz reichend, geruchloser Stoff aus dem Boden des Brennraums, der Sand ähnelt. Feuchtigkeitsgehalt ungefähr 15 % bis 23 %. Diese Ladung kann dem Typ "nass", der unter Verwendung von Wasser entladen wird, oder dem Typ "trocken", der unter trockenen Bedingungen entladen wird, zugeordnet sein.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 90 mmnicht zutreffend600 bis 17000,59 bis 1,67
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendTXA und B

GEFAHR(EN)

Dieser Stoff kann breiartig werden, wenn er mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über seiner Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Kann langfristig gesundheitsschädigende Wirkungen haben.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist vor dem Laden, während des Ladens und während der Reise so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 oder den Vorschriften in Ziffer 7.3.3 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind, und
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Handschuhe, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Schutzbrillen, Schutzmasken mit Staubfilter, Handschuhe und Schutzanzüge)

NOTFALLMASSNAHMEN

Es muss Schutzkleidung getragen werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

keine (nicht brennbar)

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KOHLE 23 (siehe auch den Anhang zu dieser Stoffblattseite)

COAL (see also the appendix to this schedule)

Kohle ist den Gruppen A und B zuzuordnen, sofern sie nicht anhand einer durch die zuständige Behörde 9 festgelegten Prüfung oder in dem Fall, dass sie die folgende Teilchengrößenverteilung aufweist, ausschließlich der Gruppe B zugeordnet wird:

  1. nicht mehr als 10 Gewichtsprozent Teilchen von weniger als 1 mm (D10 > 1 mm) und
  2. nicht mehr als 50 Gewichtsprozent Teilchen von weniger als 10 mm (D50 > 10 mm).

Unbeschadet des Vorstehenden ist eine Mischung aus zwei oder mehreren Kohlesorten Gruppe A und B zuzuordnen, soweit nicht alle ursprünglichen Kohlesorten, die in der Mischung enthalten sind, ausschließlich der Gruppe B angehören.

BESCHREIBUNG

Kohle (bituminöse Kohle und Anthrazit) ist ein natürlicher, fester, brennbarer Stoff, der aus nichtkristallinem Kohlenstoffen und Kohlenwasserstoffen besteht.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 50 mmnicht zutreffend654 bis 12660,79 bis 1,53
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendCB und/oder SH und/oder WF und/oder CRB (und A)

GEFAHR(EN)

Kohle kann eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, sich selbst erhitzen, die Sauerstoffkonzentration vermindern und auf Metalle korrodierend wirken. Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Besteht die Möglichkeit, dass eine Ladung während der Reise breiartig wird, wenn ihr Feuchtigkeitsgehalt über ihrer TML liegt und wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Ohne entsprechendes Trimmen können sich in der Kohleladung senkrechte Risse bilden, die eine Luftzirkulation und damit eine Selbsterhitzung möglich machen können.

Werden Kohlemischungen geladen, ist gebührend zu berücksichtigen, dass es zu einer Feuchtigkeitsverlagerung und zur Bildung einer gefährlichen Feuchtigkeitsansammlung am Boden der Ladungsmasse kommen kann.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Siehe den Anhang zu dieser Stoffblattseite.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Siehe Besondere Vorsichtsmaßnahmen im Anhang zu dieser Stoffblattseite.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Siehe Anhang zu dieser Stoffblattseite.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen. Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein. Kein Wasser verwenden.

Es ist der Rat eines Sachverständigen einzuholen und der nächste geeignete Hafen anzulaufen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.

BEMERKUNGEN

Der Einsatz von CO2 oder von inertem Gas, falls vorhanden, soll solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.

ANHANG

KOHLE

Eigenschaften und Merkmale

  1. 1. Kohle kann Methan, ein brennbares Gas, entwickeln. Ein Methan/Luft-Gemisch, das zwischen 5 Volumenprozent und 16 Volumenprozent Methan enthält, bildet eine explosionsfähige Atmosphäre, die durch Funken, z.B. elektrische oder durch Reibung erzeugte Funken, oder durch eine offene Flamme, z.B. ein Zündholz oder eine glimmende Zigarette, entzündet werden kann. Methan ist ein Gas, das leichter ist als Luft und sich deshalb im oberen Teil des Laderaums und anderer Räume anreichern kann. Sind die Laderaumschotten nicht gasdicht, kann Methan in angrenzende Räume eindringen.
  2. 2. Kohle kann oxidieren, was eine Verminderung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen der Kohlendioxid- oder Kohlenmonoxidkonzentration im Laderaum zur Folge hat. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses Gas, ist geringfügig leichter als Luft und kann sich bei einer Konzentration in der Luft zwischen 12 und 75 Volumenprozenten entzünden. Es ist giftig, wenn es eingeatmet wird, da es eine Affinität zum Hämoglobin des Blutes hat, die mehr als das Zweihundertfache der Affinität von Sauerstoff beträgt.
  3. 3. Manche Kohlesorten können zur Selbsterhitzung neigen; dies kann zur Selbstentzündung der Kohle im Laderaum führen. Es können sich brennbare und giftige Gase, darunter Kohlenmonoxid, bilden.
  4. 4. Manche Kohlesorten können zur Reaktion mit Wasser neigen; dabei entstehen Säuren, die Korrosion verursachen können. Es können sich brennbare und giftige Gase, darunter Wasserstoff, bilden. Wasserstoff ist ein geruchloses Gas, ist wesentlich leichter als Luft und kann sich bei einer Konzentration in der Luft zwischen 4 und 75 Volumenprozenten entzünden.

Stau- und Trennvorschriften

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen Schotten von Laderäumen, in denen diese Ladungen befördert werden, feuerbeständig und flüssigkeitsdicht sein.
  2. Diese Ladung ist "getrennt von" Stoffen der Klassen 1 (Unterklasse 1.4), 2, 3, 4 und 5 in verpackter Form (siehe IMDG-Code) sowie "getrennt von" Schüttgütern der Klassen 4 und 5.1 zu stauen.
  3. Das Stauen von Stoffen der Klasse 5.1 in verpackter Form oder von Schüttgütern der Klasse 5.1 über oder unter dieser Ladung ist verboten.
  4. Der Kapitän muss sicherstellen, dass diese Ladung nicht direkt an heiße Bereiche angrenzend gestaut wird. 5
  5. Diese Ladung ist "in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischen liegende ganze Abteilung oder einen Laderaum von" Stoffen der Klasse 1, ausgenommen Unterklasse 1.4, zu stauen.

Anmerkung: Die verwendeten Ausdrücke sind in Abschnitt 9 erläutert.

Allgemeine Vorschriften für alle Arten dieser Ladungen

  1. Vor dem Laden hat der Versender oder sein Beauftragter dem Kapitän in schriftlicher Form Angaben über die Eigenschaften der Ladung sowie Angaben über die sichere Behandlung beim Laden und bei der Beförderung der Ladung zur Verfügung zu stellen. Zumindest sind die im Frachtvertrag angegebenen Werte für Feuchtigkeitsgehalt, Schwefelgehalt und Siebgröße der Ladung anzugeben sowie insbesondere, ob die Ladung zur Freisetzung von Methan oder zur Selbsterhitzung neigt.
  2. Vor dem Laden hat der Kapitän Folgendes sicherzustellen.

.1 Alle Laderäume und Lenzbrennen sind sauber und trocken. Reste von Abfällen oder früherer Ladung, einschließlich der herausnehmbaren Schweißlatten, sind entfernt.

.2 Alle elektrischen Leitungen und Anlagenteile in den Laderäumen und angrenzenden Räumen sind frei von Mängeln. Elektrische Leitungen und Anlagenteile sind zum Betrieb in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet oder vollständig abgetrennt. Diese Bestimmungen brauchen keine Anwendung in solchen Fällen zu finden, wo der Maschinenraum vom Laderaum durch ein gasdichtes Schott getrennt und kein unmittelbarer Zugang gegeben ist.

3. Das Schiff ist mit zweckmäßigen und geeigneten Einrichtungen und Geräten ausgerüstet, die das Messen folgender Werte ohne das Betreten des Laderaums ermöglichen:

.1 Methankonzentration in der Atmosphäre;

.2 Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre;

.3 Kohlenmonoxidkonzentration in der Atmosphäre;

.4 pH-Wert der in den Laderaumbilgen angesammelten Flüssigkeit.

Die hierfür benutzten Geräte sind regelmäßig zu warten und zu kalibrieren. Die Besatzung ist im Gebrauch der Geräte zu unterweisen. Einzelheiten zur Feststellung der Gaskonzentration sind am Ende dieses Anhangs dargestellt.

Es wird empfohlen, Geräte für das Messen der Ladungstemperatur im Bereich von 0 °C bis 100 °C bereitzustellen, die es ermöglichen, die Ladungstemperatur beim Laden und während der Reise zu messen, ohne den Laderaum betreten zu müssen.

Rauchen und der Gebrauch offenen Feuers ist im Laderaumbereich und in den angrenzenden Räumen verboten; an deutlich sichtbaren Stellen sind entsprechende Warnschilder anzubringen. Brennen, Schneiden, Meißeln, Schweißen oder sonstige Zündquellen sind in der Umgebung von Laderäumen und in sonstigen angrenzenden Räumen verboten, es sei denn, der Raum ist ausreichend belüftet worden und aus den Messungen der Methangaskonzentrationen ergibt sich, dass die entsprechenden Tätigkeiten gefahrlos möglich sind.

Vor der Abfahrt hat sich der Kapitän zu vergewissern, dass die Oberfläche der Ladung so weit wie mit vertretbarem Aufwand möglich bis zu den Schotten des Laderaums eben getrimmt worden ist, um die Bildung von Gastaschen zu vermeiden und um zu verhindern, dass die Briketts von Luft durchsetzt werden. In den Laderaum führende Schächte sind ausreichend abzudichten. Der Versender muss sicherstellen, dass der Kapitän die erforderliche Zusammenarbeit seitens des Umschlagbetriebs erfährt.

Die Atmosphäre in dem Raum über der Ladung ist in jedem Raum regelmäßig auf die dortige Konzentration von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu überwachen. Einzelheiten zur Feststellung der Gaskonzentration sind am Ende dieses Anhangs dargestellt. Die Überwachungsergebnisse sind aufzuzeichnen. Die Intensität der Überwachung richtet sich nach den vom Versender zur Verfügung gestellten Angaben und den Werten, die sich aus der Analyse der Atmosphäre im Laderaum ergeben.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist während der ersten 24 Stunden nach dem Auslaufen aus dem Ladehafen die Oberfläche der Ladung in allen Laderäumen zu belüften, in denen diese Ladung befördert wird. Während dieses Zeitraums ist die Atmosphäre im Laderaum jeweils einmal von jeweils einem Messpunkt je Laderaum zu überwachen; zum Zweck der Gasüberwachung ist vor der Durchführung der Überwachung die Lüftung eine angemessene Zeit lang zu stoppen.

Erreicht die überwachte Methankonzentration innerhalb von 24 Stunden nach Abfahrt ein annehmbar niedriges Niveau, so sind die Lüftungsöffnungen zu schließen und die Atmosphäre in den Laderäumen ist zu überwachen. Erreicht die überwachte Methankonzentration innerhalb von 24 Stunden nach Abfahrt kein annehmbar niedriges Niveau, so ist die Oberflächenbelüftung (mit Ausnahme eines angemessenen Zeitraums für die Gasüberwachung) aufrechtzuerhalten und die Atmosphäre in den Laderäumen ist zu überwachen. Dieses Verfahren ist so lange anzuwenden, bis die Methankonzentration ein annehmbar niedriges Niveau erreicht hat. Auf jeden Fall ist die Atmosphäre in den Laderäumen jeden Tag zu überwachen.

Wird später eine nennenswerte Methankonzentration in einem unbelüfteten Laderaum beobachtet, so sind die einschlägigen besonderen Vorsichtsmaßnahmen für Kohleladungen, die Methan entwickeln, anzuwenden.

Der Kapitän hat nach Möglichkeit sicherzustellen, dass Gase, die aus dieser Ladung freigesetzt werden können, sich nicht in angrenzenden geschlossenen Räumen ansammeln.

Der Kapitän hat sicherzustellen, dass geschlossene Arbeitsräume, zum Beispiel Stores, das Kabelgatt, Gänge, Tunnel und so weiter regelmäßig auf das Vorhandensein von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid überwacht werden. Diese Räume sind ausreichend zu belüften.

Bei Beförderung dieser Ladung sind die Laderaumbilgen während der Reise regelmäßig systematisch zu überprüfen. Ergibt die Überwachung des pH-Wertes Hinweise auf eine Korrosionsgefahr, hat der Kapitän dafür zu sorgen, dass alle Bilgen während der Reise trocken gehalten werden, um eine mögliche Ansammlung von Säure auf den Tankdecken und im Bilgensystem zu verhindern.

Weicht das Verhalten der Ladung während der Reise von den Angaben in der "Erklärung zur Ladung" ab, so hat der Kapitän diese Abweichungen dem Versender mitzuteilen. Dadurch wird dem Versender ermöglicht, Aufzeichnungen über das Verhalten von Kohleladungen zu führen, so dass die dem Kapitän zur Verfügung gestellten Angaben anhand der Erfahrungen beim Transport überarbeitet werden können.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

1 Kohle, die Methan freisetzt

Hat der Versender angegeben, dass die Ladung zur Freisetzung von Methan neigt, oder ergibt die Analyse der Atmosphäre im Laderaum einen Hinweis auf das Vorhandensein von Methan in einer Konzentration von mehr als 20 % der unteren Explosionsgrenze (UEG), so sind die folgenden zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

  1. Es ist eine ausreichende Oberflächenbelüftung aufrechtzuerhalten (mit Ausnahme eines angemessenen Zeitraums für die Gasüberwachung).
  2. Vor dem Bedienen der Lukendeckel oder sonstiger Öffnungen aus irgendeinem Grunde, zum Beispiel zum Entladen, sind etwa angesammelte Gase mit großer Sorgfalt zu entfernen. Zur Vermeidung von Funkenbildung ist bei der Bedienung der Lukendeckel der Laderäume und sonstiger Öffnungen mit großer Sorgfalt vorzugehen. Rauchen und der Gebrauch offenen Feuers ist verboten.
  3. Das Betreten von Laderäumen oder angrenzenden geschlossenen Räumen ist verboten, es sei denn, der Raum wurde belüftet, die Atmosphäre überprüft und festgestellt, dass sie gasfrei ist und genügend Sauerstoff zum Atmen enthält. Unbeschadet dieser Bestimmung darf ein Laderaum in einem Notfall ohne Belüftung, ohne Überprüfung der Atmosphäre oder ohne beides betreten werden, sofern das Betreten des Laderaums nur durch Personen erfolgt, die dafür ausgebildet sind und umluftunabhängige Atemschutzgeräte tragen; außerdem muss dabei ein verantwortlicher Schiffsoffizier die Aufsicht führen und es müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um sicherzustellen, dass keine Zündquelle in den Raum eingebracht werden.
  4. Der Kapitän hat sicherzustellen, dass geschlossene Arbeitsräume, zum Beispiel Stores, das Kabelgatt, Gänge, Tunnel und so weiter regelmäßig auf das Vorhandensein von Methan überwacht werden. Diese Räume sind ausreichend zu belüften; im Fall mechanischer Belüftung darf nur für die Benutzung in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignetes Gerät verwendet werden.

2 Kohle, die zur Selbsterhitzung neigt

Hat der Versender mitgeteilt, dass die Ladung zur Selbsterhitzung neigt, oder ergeben sich aus der Analyse der Atmosphäre im Laderaum Hinweise auf eine Zunahme der Kohlenmonoxidkonzentration, so sind die folgenden zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

  1. Unmittelbar nach der Beendigung des Ladens sind die Luken der betreffenden Laderäume zu schließen. Die Lukendeckel können außerdem mit geeignetem Klebeband zusätzlich abgedichtet werden. Es darf nur natürliche Oberflächenbelüftung zugelassen werden und die Dauer der Belüftung ist auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen, das zur Entfernung von Methan erforderlich ist, das sich möglicherweise angesammelt hat.
  2. Das Betreten des Laderaums während der Reise ist nur mit angelegtem umluftunabhängigem Atemschutzgerät und dann zulässig, wenn der Zugang für die Sicherheit menschlichen Lebens und für die Sicherheit des Schiffes von entscheidender Bedeutung ist.
  3. Vor dem Laden ist die Temperatur dieser Ladung zu überwachen. Diese Ladung darf nur zur Beförderung angenommen werden, wenn die Temperatur der Ladung nicht über 55 °C liegt.
  4. Steigt der Kohlenmonoxidgehalt stetig an, so kann dies unter Umständen ein Anzeichen von Selbsterhitzung sein. In einem solchen Fall ist der Laderaum vollständig zu schließen, jegliche Belüftung abzustellen und der Kapitän muss unverzüglich fachkundigen Rat einholen. Zur Kühlung der Ladung oder zur Bekämpfung eines Kohleladungsbrandes auf See darf kein Wasser benutzt werden, wohl jedoch zur Kühlung der Laderaumschotten.
  5. Erreicht der Kohlenmonoxidgehalt in irgendeinem Laderaum 50 ppm oder zeigt er an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen stetigen Anstieg, so kann dies ein Anzeichen von Selbsterhitzung sein; in einem solchen Fall muss der Kapitän den Versender und das Unternehmen 6 zumindest über folgende Umstände unterrichten, wenn eine zutreffende Bewertung der Lage erreicht werden soll:
    1. die Bezeichnungen der betreffenden Laderäume und die Ergebnisse der Überwachung der Kohlenmonoxid-, Methan- und Sauerstoffkonzentration;
    2. falls verfügbar, die Temperatur der Ladung, die Messstelle und das angewandte Messverfahren;
    3. den Zeitpunkt der Entnahme der Gasproben (Überwachungsroutine);
    4. über den Zeitpunkt des Öffnens/Schließens der Lüfter;
    5. die Kohlemengen in dem betroffenen Laderaum beziehungsweise den betroffenen Laderäumen;
    6. die Art der Kohle gemäß den Angaben zur Ladung sowie jegliche dort angegebene besondere Vorsichtsmaßnahmen;
    7. .7 das Ladedatum und die voraussichtliche Ankunftszeit am planmäßigen Entladehafen (letzterer ist ebenfalls anzugeben);
    8. Anmerkungen/Beobachtungen des Kapitäns.

3 Massengutschiffe mit einer Selbstentladeeinrichtung nach dem Schwerkraftprinzip

3.1 Der Ausdruck "Massengutschiff mit einer Selbstentladeeinrichtung nach dem Schwerkraftprinzip" bezeichnet ein Schiff, das mit Anlagen für das Löschen von Ladung aus dem unteren Bereich der Laderäume ausgerüstet ist, die nach dem Schwerkraftprinzip arbeiten, wobei mittels Toren, die geöffnet und geschlossen werden können, der Fluss der Ladung auf Förderbänder gesteuert wird. Diese Förderbänder laufen unterhalb der Laderäume in Längsrichtung; von dort aus wird die Ladung mittels weiterer Förderanlagen aufs Deck befördert und sodann mit einem Ladebaum, der über die Kaikante hinausragt und über ein Förderband verfügt, an Land gelöscht. Dies gilt nicht für Schiffe mit Anlagen zum Löschen wie zum Beispiel Kränen und Greifern.

3.2 Wird diese Ladung auf einem Massengutschiff mit einer Selbstentladeeinrichtung nach dem Schwerkraftprinzip befördert, so brauchen die nachstehenden Vorschriften dieses Anhangs keine Anwendung zu finden:

3.3 Verfahren für die Überwachung der atmosphärischen Bedingungen von Ladungen während der Reise

3.3.1 Sicherheitsverfahren für Kohleladungen als Schüttgut

3.3.1.1 Diese Vorschriften finden Anwendung, wenn diese Ladungen auf einem Massengutschiff mit einer Selbstentladeeinrichtung nach dem Schwerkraftprinzip befördert werden sollen. Es wird empfohlen, dass vom Betreiber des Schiffes eine geeignete Unterlage, beispielsweise ein Ablaufdiagramm, in dem die ladungsbezogenen Betriebsabläufe und das Beförderungsverfahren für diese Ladungen beschrieben werden, bereitgestellt wird.

3.4 Belüftung

3.4.1 Erfolgt Belüftung, so ist sicherzustellen, dass überschüssige Luft nicht in allzu großem Maße in die Masse der Kohleladung eindringt, da dies letztlich die Selbsterhitzung fördern könnte.

3.4.2 Aufgrund der Tatsache, dass sich am Boden der Ladungsschächte, knapp über den Tunneln, nicht luftdichte Löschtore befinden, sind die nachstehenden Belüftungsverfahren zu verwenden:

Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Kohleladungen

1 Vorbemerkungen

1.1 Die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts liefert, wenn sie nach dem folgenden Verfahren erfolgt, verlässliche und frühzeitige Hinweise auf eine Selbsterhitzung innerhalb dieser Ladung. Daraufhin können unverzüglich vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.

Wird festgestellt, dass der Kohlenmonoxidgehalt in einem Laderaum stetig steigt, so ist dies ein untrügliches Zeichen für eine Selbsterhitzung.

1.2 Alle Schiffe, die zur Beförderung dieser Ladung eingesetzt werden, müssen ein Instrument für das Messen der Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid an Bord mitführen, damit die Atmosphäre im Laderaum überwacht werden kann. Dieses Messgerät muss regelmäßig gewartet und gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert werden. Bei der Auswertung der gemessenen Methan-Werte muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden, da in unbelüfteten Laderäumen häufig eine recht niedrige Sauerstoffkonzentration vorliegt. Um präzise Messergebnisse zu erzielen, benötigen die katalytischen Sensoren, die normalerweise für den Nachweis von Methan verwendet werden, ausreichend Sauerstoff. Die Feststellung des Kohlenmonoxidgehalts oder das Messen des Methangehalts durch Infrarot-Sensoren wird davon nicht beeinflusst. Weitere Hinweise kann der Hersteller des Messgeräts geben.

2 Verfahren zur Probennahme und Messung

2.1 Ausrüstung

2.1.1 An Bord eines Schiffes, das diese Ladung befördert, muss ein Gerät mitgeführt werden, das in der Lage ist, die Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu messen. Das Gerät muss über eine Ansaugvorrichtung, eine flexible Verbindung und eine ausreichend lange metallene funkenfeste Rohrleitung verfügen, um durch die Lukenöffnung eine repräsentative Probe entnehmen zu können.

2.1.2 Wenn es vom Hersteller empfohlen ist, ist zum Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ein geeigneter Filter zu verwenden. Selbst geringe Mengen an Feuchtigkeit verfälschen das Messergebnis.

2.2 Lage der Messpunkte

2.2.1 Um aussagekräftige Angaben über das Verhalten dieser Ladung in einem Laderaum zu erhalten, sind an je einem Messpunkt pro Laderaum Gasmessungen vorzunehmen. Um unter ungünstigen Wetterbedingungen für die Messung flexibel genug vorgehen zu können, sind zwei Messpunkte pro Laderaum einzurichten, und zwar jeweils einer an der Backbord- und an der Steuerbordseite des Lukendeckels oder des Lukensülls. (Siehe Darstellung des Gas-Messpunkts.) Die Messung braucht nur an einer dieser beiden Stellen zu erfolgen.

Darstellung des Gas-Messpunkts

2.2.2 Jeder Messpunkt muss eine Öffnung von etwa 12 mm Durchmesser haben, die so nah wie möglich an der Oberkante des Lukensülls liegt. Sie muss mit einer dicht schließenden Verschlusskappe abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser und Luft zu verhindern. Dieser Verschluss muss unbedingt nach jedem Messvorgang wieder fest zugeschraubt werden, um die Verschlussdichtigkeit zu gewährleisten.

2.2.3 Das Vorhandensein der Messpunkte darf die Seetüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

2.3 Messvorgang

2.3.1 Nachstehend wird das Messverfahren erklärt:

  1. Verschlusskappe entfernen, das funkenfeste metallene Messrohr in den Messpunkt einführen und am Gewindeansatzstück fest anziehen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten.
  2. Messgerät an die Leitung zur Probennahme anschließen.
  3. Mit der Ansaugvorrichtung durch die Leitung so lange Luft aus dem Laderaum ziehen, bis sich die Anzeige des Messergebnisses stabilisiert hat.
  4. Ergebnisse in einem Formblatt eintragen, auf dem die Bezeichnung des Laderaums sowie Datum und Zeit jeder Messung verzeichnet werden.
  5. Verschlusskappe wieder anbringen.

2.4 Messstrategie

Es ist leichter, durch das Messen von Gaskonzentrationen eine beginnende Selbsterhitzung festzustellen, wenn der Laderaum nicht belüftet wird. Dies ist jedoch nicht immer wünschenswert, da in einer solchen Situation eine gefährliche Methankonzentration entstehen kann. Diese Gefahr besteht vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, zu Beginn einer Reise. Daher wird empfohlen, dass die Laderäume zunächst belüftet werden, bis die gemessene Methankonzentration einen annehmbar niedrigen Wert aufweist.

2.5 Messen in unbelüfteten Laderäumen

Unter normalen Bedingungen reicht ein Messvorgang pro Tag als Vorsichtsmaßnahme aus. Falls der Kohlenmonoxidgehalt jedoch 30 ppm übersteigt, ist mindestens zweimal täglich in angemessenen Zeitabständen eine Messung durchzuführen. Die zusätzlichen Messergebnisse sind aufzuzeichnen.

2.6 Messen in belüfteten Laderäumen

2.6.1 Liegt der Methangehalt so hoch, dass die Lüfter offen bleiben müssen, dann ist ein anderes Verfahren anzuwenden, um eine beginnende Selbsterhitzung feststellen zu können.

2.6.2 Um aussagekräftige Werte zu erhalten, sind die Lüfter eine gewisse Zeitlang vor dem Messvorgang zu schließen. Dieser Zeitraum kann in Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen an Bord gewählt werden, aber es sollten mindestens vier Stunden sein. Unabhängig davon, welcher Zeitraum zugrunde gelegt wird, soll er jedoch unbedingt vor dem Messvorgang gleich lang sein, um die Messergebnisse nicht zu verfälschen. Diese Messungen sind täglich vorzunehmen.

2.7 Messungen in Ladräumen und in den Selbstentladebereichen von Massengutschiffen mit einer Selbstentladeeinrichtung nach dem Schwerkraftprinzip

2.7.1 Messungen in unbelüfteten Laderäumen und in Selbstentladebereichen

2.7.1.1 Hat der Versender erklärt, dass die Kohleladung mit Sicherheit oder auch nur möglicherweise zur Selbsterhitzung neigt, so dürfen die Laderäume nicht belüftet werden, sofern nicht in diesem Abschnitt etwas anderes bestimmt ist.

2.7.1.2 Unter normalen Bedingungen reicht ein Messvorgang pro Tag als Vorsichtsmaßnahme aus. Falls der Kohlenmonoxidgehalt jedoch 30 ppm übersteigt, ist mindestens zweimal täglich in angemessenen Zeitabständen eine Messung durchzuführen. Die zusätzlichen Messergebnisse sind aufzuzeichnen.

2.7.1.3 Steigt der Kohlenmonoxidgehalt stetig an oder erreicht er in einem der Laderäume einen Wert vom 50 ppm, so kann es zur Selbsterhitzung kommen; in diesem Fall ist die Reederei entsprechend den Verfahrensvorgaben zu benachrichtigen. Bei Übersteigen dieses Wertes muss die Lüftung auf dem Schiff mit "negativem Druck" betrieben werden, um die Menge an Kohlenmonoxid zu verringern. Die regelmäßige Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration ist fortzusetzen.

2.7.1.4 Laderäume oder Selbstentladebereiche, in denen eine Kohlenmonoxidkonzentration von mehr als 30 ppm herrscht, dürfen nur mit angelegtem umluftunabhängigem Atemschutzgerät betreten werden.*

2.7.2 Messungen in belüfteten Laderäumen und Selbstentladebereichen

2.7.2.1 Wird durch die Überwachung angezeigt, dass Methan vorhanden ist, und liegt der Methangehalt so hoch, dass eine Belüftung erforderlich ist, so ist ein anderes Verfahren anzuwenden, um eine beginnende Selbsterhitzung feststellen zu können. Zum Entfernen des Methans ist entweder "positiver Druck" oder "Durchlüftung" anzuwenden.

2.7.2.2 Um aussagekräftige Werte zu erhalten, sind die Lüfter und/oder die Lüftungsöffnungen eine gewisse Zeitlang vor dem Messvorgang zu schließen. Dieser Zeitraum kann in Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen an Bord gewählt werden, aber es sollten mindestens vier Stunden sein. Unabhängig davon, welcher Zeitraum zugrunde gelegt wird, soll er jedoch unbedingt vor dem Messvorgang gleich lang sein, um die Messergebnisse nicht zu verfälschen. Diese Messungen sind täglich vorzunehmen. Steigt der Kohlenmonoxidgehalt stetig an oder liegt er an einem Tag über 50 ppm, so ist die Reederei zu benachrichtigen.

2.7.2.3 Zusätzlich sind folgende Punkte zu bedenken:


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KOHLENSCHLAMM

COAL SLURRY

BESCHREIBUNG

Kohlenschlamm ist eine Mischung aus feinen Kohlenpartikeln und Wasser.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
unter 1 mmnicht zutreffend870 bis 1 0200,98 bis 1,15
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Eine Selbstentzündung ist möglich, wenn die Kohle trocknet, ist jedoch unter normalen Bedingungen unwahrscheinlich.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Da diese Ladung normalerweise Methan entwickeln kann, müssen die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, regelmäßig mittels eines geeigneten Gasspürgeräts überprüft werden; erforderlichenfalls muss eine natürliche Oberflächenbelüftung durchgeführt werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatszustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

STEINKOHLENTEERPECH

COAL TAR PITCH

BESCHREIBUNG

Grobkörniges Rückstandsprodukt aus der Destillation von Steinkohlenteer, einem Nebenprodukt der Verkokung von Steinkohle. Es enthält im Wesentlichen eine Vielzahl von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Fester schwarzer Stoff bei Umgebungstemperatur. Unlöslich in Wasser. Ausgangsmaterial zur Verwendung in Elektroden und als Bindemittel für Metallurgie-Kohle. Der Feuchtigkeitsgehalt beträgt bis zu 6 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 100 mm 1 % bis 10 % Feinpartikel: weniger als 1 mmnicht zutreffend600 bis 1 1000,91 bis 1,67
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendTX und/oder CRB

GEFAHR(EN)

Schmilzt bei Erwärmung und verwandelt sich in eine entzündbare Flüssigkeit. Weichwerden zwischen 70 °C und 120 °C. Ätzend für die Augen. Kann langfristig gesundheitsschädigende Wirkungen haben.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die mit dieser Ladung in Berührung kommen können, sind mit Schutzhandschuhen,

Staubmasken, Schutzkleidung und Schutzbrillen auszurüsten.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Schutzkleidung (Schutzbrillen, Schutzmasken mit Staubfilter, Handschuhe und Schutzanzüge)

NOTFALLMASSNAHMEN

Es müssen Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Staubmasken und Schutzbrillen verwendet werden.

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dichtmachen: Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden.

Ausschluss von Luft kann zur Kontrolle eines Brandes ausreichend sein.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

GROBGEHÄCKSELTER REIFENABFALL

COARSE CHOPPED TYRES

BESCHREIBUNG

Größere und kleinere Bruchteile von Altreifen ohne feste Formgebung.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
ungefähr 15 cm x 20 cmnicht zutreffend5551,80
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Kann sich langsam selbst erhitzen, wenn er durch Ölreste verschmutzt ist, wenn er vor dem Versand nicht sachgemäß abgelagert wurde oder wenn er in geringerer Korngröße zum Versand angedient wurde, als in der Tabelle "Merkmale" angegeben ist.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist vor dem Laden, während des Ladens und während der Reise so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Während des Umschlags und der Beförderung dürfen in der Umgebung der Laderäume, die diese Ladung enthalten, Heißarbeiten, Verbrennen und Rauchen nicht gestattet werden. Vor dem Versand ist dem Kapitän durch den Versender eine Bescheinigung darüber vorzulegen, dass der Stoff frei von ölhaltigen Anteilen oder Ölresten ist und geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, nicht weniger als 15 Tage lang vor dem Versand gelagert wurde.

Beträgt der geplante zeitliche Abstand zwischen dem Beginn des Ladens und dem Abschluss des Löschens dieser Ladung mehr als 5 Tage, so darf die Ladung nicht zum Laden angenommen werden, sofern sie nicht in Laderäumen befördert werden soll, die mit einem fest eingebauten Feuerlöschsystem ausgerüstet sind. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die geplante Reisedauer zwischen dem Beginn des Ladens und dem Abschluss des Löschens nicht mehr als 5 Tage beträgt, so kann sie von der Pflicht zur Ausrüstung der zur Beförderung dieser Ladung vorgesehenen Laderäume mit einem fest eingebauten Feuerlöschsystem befreien.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

GROBKÖRNIGE EISEN- UND HÜTTENSCHLACKE UND IHRE GEMISCHE

COARSE IRON AND STEEL SLAG AND ITS MIXTURE

BESCHREIBUNG

Grobkörnige Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung sowie grobkörnige Schlacke gemischt mit einer der folgenden Stoffe oder einer Kombination dieser Stoffe: Betonschutt, Flugasche, Schamottesteine, Staub aus der Eisen-/Stahlherstellung, Rückstände von Feuerfestmaterialien und feine Ausgangswerkstoffe der Eisenherstellung.

Diese Ladung enthält geformte Blöcke aus Eisen- und Hüttenschlacke mit einer der folgenden Zuschlagstoffe oder einer Kombination von Zuschlagstoffen: Beton, gemahlene granulierte Hochofenschlacke und Flugasche, und ihre Rückstände, sowie ihr Gemisch mit Eisen- und Hüttenschlacke.

Von grauweißer bis dunkelgrauer Farbe. Die Größe variiert zwischen körnigen Teilchen, kieselgroßen Stücken und Blöcken.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
90 % bis 100 % Brocken: bis zu 300 mm bis zu 10 % Feinteilchen: weniger als 1 mmnicht zutreffend1 200 bis 3 0000,33 bis 0,83
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Anforderungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen:

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KOKS

COKE

BESCHREIBUNG

Graue Klumpen, können Feinpartikel (Grus) enthalten.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 200 mmnicht zutreffend341 bis 8001,25 bis 2,93
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KOKSGRUS

COKE BREEZE

BESCHREIBUNG

Gräuliches Pulver.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
weniger als 10 mmnicht zutreffend5561,80
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatszustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatten der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatten blockieren, zu entfernen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

COLEMANIT

COLEMANITE

BESCHREIBUNG

Natürliches hydratisiertes Calciumborat. Fein bis klumpig; hellgraues lehmartiges Aussehen. Feuchtigkeitsgehalt etwa 7 %.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 300 mmnicht zutreffend1 6390,61
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KUPFERGRANULAT

COPPER GRANULES

BESCHREIBUNG

Kugelförmige Perlen. 75 % Kupfer mit Blei, Zinn, Zink und Spuren anderer Stoffe. Feuchtigkeitsgehalt etwa 1,5 %. Trocken: hellgrau. Feucht: dunkelgrün. Geruchlos.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
Feinteilchen bis zu 10 mm Klinker bis zu 50 mmnicht zutreffend4 000 bis 4 5450,22 bis 0,25
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KUPFERSTEIN

COPPER MATTE

BESCHREIBUNG

Grobes, schwarzes Kupfererz. Zusammensetzung: 75 % Kupfer und 25 % Verunreinigungen. Kleine, metallische runde Steine oder Pellets. Geruchlos.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
3 mm bis 25 mmnicht zutreffend2 857 bis 4 0000,25 bis 0,35
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Keine besonderen Anforderungen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KUPFERSCHLACKE

COPPER SLAG

BESCHREIBUNG

Rückstände aus der Kupferverhüttung. Diese Ladung weist eine hohe Durchlässigkeit auf und Porenwasser läuft bei ihr schnell ab. Sie ist von schwarzer oder rotbrauner Farbe und liegt entweder als Granulat oder in Form von Brocken vor.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
bis zu 10 mmnicht zutreffend1 500 bis 2 5000,40 bis 0,67
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendA

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist abriebfördernd.

Diese Ladung ist nicht brennbar und besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

LADEVORSCHRIFTEN

Diese Ladung ist so zu trimmen, dass sichergestellt ist, dass der Höhenunterschied zwischen Spitzen und Mulden nicht mehr als 5 % der Schiffsbreite beträgt und dass die Ladungshöhe gleichmäßig von den Lukenrändern zu den Schotten abnimmt, um so Ladungsoberflächen mit starker Neigung zu vermeiden, die während der Reise zusammenbrechen könnten.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen.

Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind.

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Das Bilgenwasser muss während der Reise regelmäßig entfernt werden. Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KOPRA (trocken), UN 1363

COPRA (dry), UN 1363

BESCHREIBUNG

Getrocknete Kokosnusskerne mit einem durchdringenden ranzigen Geruch, der andere Ladungen verderben kann.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
nicht zutreffendnicht zutreffend5002,00
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
4.2nicht zutreffend B

GEFAHR(EN)

Neigt zur Hitzeentwicklung und Selbstentzündung, insbesondere bei Berührung mit Wasser. Neigt dazu, eine Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum zu bewirken.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Diese Ladung darf nicht auf oder in unmittelbarer Nachbarschaft von Oberflächen mit hoher Temperatur (einschließlich Oberflächen von Treibstofftanks) gestaut werden.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes. Diese Ladung darf nicht zum Laden angenommen werden, wenn sie feucht ist.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Diese Ladung darf nur zum Laden angenommen werden, wenn sie vor dem Versand mindestens einen Monat lang dem Wetter ausgesetzt war oder wenn der Versender dem Kapitän eine von einer von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes anerkannten Person ausgestellte Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung höchstens 5 % beträgt. Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Licht in Laderäumen und angrenzenden Bereichen müssen untersagt sein. Das Betreten des Laderaums für diese Ladung darf so lange nicht gestattet werden, bis der Laderaum belüftet und die Atmosphäre auf ihre Sauerstoffkonzentration hin geprüft worden ist. 7

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Während der Reise darf bei dieser Ladung erforderlichenfalls ausschließlich eine Oberflächenbelüftung (entweder natürlich oder mechanisch) durchgeführt werden.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Die Temperatur dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu messen und aufzuzeichnen, um so eine mögliche Selbsterhitzung erkennen zu können.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.

NOTFALLMASSNAHMEN

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dicht machten. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden. Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

ZERKLEINERTE KOHLEANODEN

CRUSHED CARBON ANODES

BESCHREIBUNG

Zerkleinerte Kohleanoden sind verbrauchte Anoden aus Kohlenstoff, die in kleine Teile zerstoßen werden, um eine Beförderung zur Wiederverwertung zu ermöglichen. Kohleanoden werden verwendet, um Strom in die Öfen zur Aluminiumherstellung zu leiten. Diese Ladung besteht im Wesentlichen aus schwarzen Brocken und Stücken, die hauptsächlich Kohlenstoff und sonstige Verunreinigungen enthalten. Der Stoff ist geruchlos.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
Hauptsächlich große Stücke bis 60 cm +nicht zutreffend800 bis 1 0001,00 bis 1,25
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Diese Ladung kann Staub erzeugen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen und Schutzcreme auftragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


- IMSBC-Code - Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter -

KRYOLITH

CRYOLITE

BESCHREIBUNG

Ein Fluorid des Natriums und Aluminiums, für die Aluminiumherstellung und für keramische Glasuren verwandt. Graue Pellets.

MERKMALE

PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
GRÖSSESCHÜTTWINKELSCHÜTTDICHTE (kg/m3)STAUFAKTOR (m3/t)
6,4 mm bis 12,7 mmnicht zutreffend1 4290,70
GEFAHRENKLASSIFIZIERUNG
KLASSEZUSATZGEFAHR(EN)MHBGRUPPE
nicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendC

GEFAHR(EN)

Längerer Kontakt kann zu schweren Schäden der Haut und des Nervensystems führen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

STAU- UND TRENNVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

SAUBERKEIT DER LADERÄUME

Keine besonderen Anforderungen.

WITTERUNGSABHÄNGIGE VORKEHRUNGEN

Keine besonderen Anforderungen.

LADEVORSCHRIFTEN

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Bei Bedarf müssen diese Personen auch Schutzkleidung tragen.

LÜFTUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

ENTLADEVORSCHRIFTEN

Keine besonderen Anforderungen.

REINIGUNG

Keine besonderen Anforderungen.


UWS Umweltmanagement GmbHweiter .Frame öffnen