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MSC.1/Rundschreiben 1268
Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen
Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 600)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vier- undachtzigsten Tagung (7. bis 16. Mai 2008) in Anerkennung der Notwendigkeit von Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen und unter Berücksichtigung der Änderungen zum Kapitel II-2 SOLAS und zum Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code), die mit den Entschließungen MSC.216(82) und MSC.217(82) angenommen wurden, den vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner zweiundfünfzigsten Tagung (14. bis 18. Januar 2008) gemachten Vorschlag geprüft und die in der Anlage wiedergegebenen "Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen" angenommen.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen auf Fahrgastschiffen bei Systemen, die am oder nach dem 1. Juli 2008 eingebaut worden sind, anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen
1.1 Allgemeines
Bei nach Regel II-2/10.6.1.3 ISOLAS vorgeschriebenen, fest eingebauten Druckwasser-Sprühfeuerlöschsystemen für den Schutz von Kabinenvorflächen, auf denen andere Möbel und Einrichtungsgegenstände als solche von beschränkter Brandgefahr genutzt werden, muss durch Erprobung nachgewiesen werden, dass sie die Fähigkeit haben, in solchen Bereichen zu erwartende typische Brände zu unterdrücken und ihre Ausbreitung auf die angrenzenden Kabinen und andere Kabinenvorflächen zu verhindern. Diese Richtlinien sind bei der Zulassung von fest eingebauten Druckwasser-Sprühfeuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen auf Fahrgastschiffen anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2008 eingebaut werden.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Selbsttätiges System ist ein System mit selbsttätigen Düsen. Jeder Düsenkopf muss durch die Wärme des Brandes einzeln ausgelöst werden, bevor Wasser versprüht wird.
1.2.2 System mit Handauslösung ist ein Rohrleitungssystem mit offenen Düsen, die durch eine Abschnitts-Absperreinrichtung gesteuert werden. Wenn eine Abschnitts-Absperreinrichtung geöffnet wird, wird von allen zusammenhängend angeschlossenen Düsen gleichzeitig Wasser versprüht.
2 Grundsätzliche Anforderungen
2.1 Das System muss entweder selbsttätig sein oder kann von einer von dem geschützten Bereich entfernt liegenden Stelle aus von Hand ausgelöst werden.
2.2 Das System muss einen Brand auf der Grundlage einer Brandprüfung entsprechend dem Anhang dieser Richtlinien unterdrücken können.
2.3 Das System muss einen Brand auf freien Decksbereichen bei den zu erwartenden Windverhältnissen während der Fahrt des Schiffes unterdrücken können. Die Brandprüfung erfordert nicht die Anwendung der wirklichen Windgeschwindigkeiten, stattdessen ist eine Nenngeschwindigkeit eingeschlossen, um die Varianten der Kabinenvorflächen-Gestaltungen und zugehörige Punkte zu berücksichtigen. Obwohl die Lüftungsverhältnisse bei der Prüfung dafür vorgesehen sind, einen Sicherheitsfaktor zu bilden, ist anzuerkennen, das:s bei einem tatsächlichen Brand vom Kapitän und der Besatzung zu erwarten ist, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Schiff so zu manövrieren, dass das Brandunterdrückungssystem unterstützt wird.
2.4 Das System muss sofort einsatzfähig sein und ununterbrochen für die Dauer von mindestens 30 min betrieben werden können.
2.5 Das System und seine Einzelkomponenten müssen so ausgelegt sein, dass sie gegen Änderungen der Umgebungstemperatur, Vibration, Feuchtigkeit, Erschütterung, Stoß, Verstopfung und Korrosion, die normalerweise auf freien Deckbereichen vorkommen, unempfindlich sind. Offene Düsen sind in Übereinstimmung mit Anhang A des MSC/Rundschreibens 1165 1 zu prüfen. Selbsttätige Düsen sind in Übereinstimmung mit Anhang 1 der Entschließung A.800(19) 2 zu prüfen.
2.6 Der Einbauort, der Typ und die Charakteristik der Düsen müssen sich innerhalb der bei der Prüfung ermittelten Grenzwerte entsprechend den Anforderungen des Anhangs befinden. Bei der Anordnung der Düsen sind Behinderungen des Wasserversprühens des Feuerlöschsystems zu berücksichtigen. Selbsttätige Düsen müssen die Charakteristik einer schnellansprechenden Düse entsprechend der Norm ISO 6182-1:2004 3 haben.
2.7 Das Rohrleitungssystem muss entsprechend einem hydraulischen Berechnungsverfahren wie beispielsweise dem Hazen-Williams hydraulischen Berechnungsverfahren 4 und dem Darcy-Weisbach hydraulischen Berechnungsverfahren ausgelegt sein, um eine Verfügbarkeit des erforderlichen Volumenstroms und Drucks für eine einwandfreie Funktton des Systems sicherzustellen.
2.8 Die Mindestleistung und die Auslegung des Versorgungssystems für ein System mit Handauslösung sind auf der Grundlage des vollständigen Schutzes des hydraulisch am meisten abfordernden Abschnitts zu ermitteln. Die Mindestleistung und Auslegung des Versorgungssystems für ein selbsttätiges System ist auf der Grundlage des vollständigen Schutzes der acht hydraulisch entferntesten Kabinenvorflächen zu ermitteln, aber nicht mehr als 50 m2.
2.9 Die Wasserversorgung für Kabinenvorflächen-Systeme kann durch eine unabhängige Versorgung erfolgen, oder sie können durch die Versorgung eines anderen Feuerlöschsystems mit einem Löschmittel auf Wasserbasis mit versorgt werden, vorausgesetzt, eine ausreichende Wassermenge und ein ausreichender Druck sind entsprechend den nachfolgend angegebenen Anforderungen verfügbar:
2.10 Das System ist in Abschnitte zu unterteilen. Ein Abschnitt mit Handauslösung darf nicht Kabinenvorflächen auf beiden Seiten des Schiffes versorgen, ausgenommen, der gleiche Abschnitt kann Kabinenvorflächen auf einer Seite des Schiffes und Kabinenvorflächen am vorderen oder hinteren Ende des Schiffes versorgen.
2.11 Die Abschnitts-Absperreinrichtungen und die Bedieneinrichtungen des Systems müssen sich an einer leicht zugänglichen Stelle außerhalb des geschützten Bereiches befinden, die bei einem Brand auf den Kabinenvorflächen voraussichtlich nicht abgeschnitten werden kann.
2.12 Es ist eine Einrichtung für die Prüfung der Auslösung des Systems zur Sicherstellung des erforderlichen Drucks und Volumenstroms vorzusehen.
2.13 Das Anlaufen einer Wasserversorgungs-Pumpe muss einen optischen und akustischen Alarm in einer ständig besetzten zentralen Kontrollstation oder Sicherheitszentrale an Bord auslösen.
2.14 Jeder Teil des Systems, der im Betrieb Gefriertemperaturen ausgesetzt werden könnte, muss gegen Einfrieren in geeigneter Weise geschützt sein.
2.15 Das System muss mit einer redundanten Pumpeinrichtung oder einer anderweitigen Einrichtung versehen sein, mit der die Austrittsdüsen versorgt werden. Die Leistung der redundanten Pumpeinrichtung muss ausreichen, um den Ausfall einer einzigen Förderpumpe oder Versorgungseinrichtung auszugleichen. Das System muss mit einem festen Seewassereinlass versehen und für den Dauerbetrieb mit Seewasser geeignet sein.
2.16 An jeder Bedienungsstelle sind Bedienungsanleitungen für das System sichtbar anzubringen.
2.17 Ersatzteile sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen für das System sind entsprechend den Empfehlungen des Herstellers vorzuhalten.
2.18 Trockenrohrsysteme müssen so ausgelegt sein, dass das Wasser am weitesten entfernten Sprinkler innerhalb von 60 s nach Auslösung des Sprinklers austritt.
Prüfverfahren für fest eingebauten Druckwassersprühfeuerlöschsysteme und Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf wasserbasis für Kabinenvorflächen | Anhang |
1 Anwendungsbereich
1.1 Dieses Prüfverfahren gilt für die Bewertung der Wirksamkeit von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen.
1.2 Es wurde für Deckendüsen oder Seitenwanddüsen entwickelt, die so angeordnet sind, dass sie äußere Kabinenvorflächen, die zum Freien hin offen sind, unter normalen Windverhältnissen schützen.
1.3 Die Systeme für den Schutz der Kabinenvorflächen sind entweder für eine selbsttätige Auslösung oder für eine Auslösung von Hand vorgesehen.
2 Allgemeine Anforderungen
2.1 Die Düsen und anderen Komponenten des Systems sind mit den Entwurfs- und Einbaukriterien, Betriebsanweisungen, Zeichnungen und technischen Angaben, die für die Identifizierung der Komponenten ausreichend sind, vom Hersteller zur Verfügung zu stellen.
2.2 Die Temperaturen sind unter Verwendung von üblichen Thermoelement-Drähten des Typs K, deren Durchmesser 0,5 mm nicht übersteigt, zu messen. Der Thermoelement-Kopf ist abzuschirmen, um gegen eine unmittelbare Beaufschlagung von Wasser geschützt zu sein.
2.3 Sofern nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden Toleranzen:
.1 | Länge | ± 2 % des Wertes, |
.2 | Druck | ± 3% des Wertes, |
.3 | Temperatur | ± 2 % des Wertes. |
2.4 Der Wasserdruck des Systems ist unter Verwendung geeigneter Messeinrichtungen zu messen. Der Gesamt-Wasser-Volumenstrom ist durch direkte Messung oder indirekt unter Verwendung der Druckangaben und des K-Faktors der Düsen zu bestimmen.
2.5 Die Windgeschwindigkeit ist unter Verwendung geeigneter Messeinrichtungen zu messen.
2.6 Die Temperatur- und Druckmessungen sind während der Prüfungen fortlaufend vorzunehmen, mindestens jedoch einmal alle zwei Sekunden.
2.7 Die Prüfungen müssen die Verhältnisse eines tatsächlich eingebauten Systems bezüglich der Zielsetzung wie beispielsweise der Verzögerungszeiten zwischen der Auslösung des Systems und dem minimalen Wasserdruck oder Wasser-Volumenstrom des Systems simulieren. Zusätzlich ist die Verwendung eines zugesetzten, die Brandunterdrückung erhöhenden Additivs, sofern eingesetzt, zu berücksichtigen.
3 Brandprüfungen
3.1 Grundsätze der Prüfung
3.1.1 Die Prüfungen sind für die Bewertung der Brandunterdrückungs-Fähigkeit der Düsen vorgesehen, die für den Schutz von Kabinenvorflächen bei äußeren Bränden von anderen Möbeln und Einrichtungsgegenständen als solchen von beschränkter Brandgefahr verwendet werden. Das Hauptziel dieser Prüfungen ist die Bewertung der System-Leistungsfähigkeit, die Ausbreitung eines Brandes auf einer Kabinenvorfläche auf die angrenzenden Kabinen und andere Kabinenvorflächen zu verhindern.
3.1.2 Die Prüfungen bestimmen auch die folgenden Entwurfs- und Einbaukriterien:
3.2 Beschreibung der Prüfung
3.2.1 Brandversuchsraum
3.2.1.1 Die Prüfungen sind für die Bewertung der Brandunterdrückungs-Fähigkeit der Düsen bei äußeren Bränden auf Kabinenvorflächen vorgesehen. Die Prüfungen können in einem gut belüfteten Versuchsraum durchgeführt werden, der eine festgelegte Grundfläche von mindestens 100 m2, eine festgelegte Höhe von mindestens 5 m und eine ausreichende natürliche Lüftung oder Zwangsbelüftung hat, um sicherzustellen, dass es keine Drosselung der Luftzufuhr für die Prüffeuer gibt. Der Prüfraum muss am Anfang jeder Prüfung eine Raumtemperatur von (25 ± 5)°C haben.
3.2.2 Prüfeinrichtung
3.2.2.1 Die Brandprüfung ist mit einer Prüfeinrichtung durchzuführen, die aus einem Kabinenvorflächen-Modell entsprechend Abbildung 1 besteht. Die Decke der Vorfläche muss eben sein, um einen ungehinderten Luftstrom zu ermöglichen.
3.2.2.2 Das Modell besteht aus nichtbrennbaren Hartfaserplatten mit einer Nenndicke von 12 mm. Auf der Wand unterhalb der Lüftungskanal-Öffnung und auf der Rückwand, von der Ecke der Lüfterseite aus beginnend über eine mindestens 2 m horizontale Strecke, sind Sperrholzplatten angebracht. Die Platten sind 2 m hoch und 3 bis 4 mm dick. Die Entzündungszeit der Platte darf nicht mehr als 35 s und die Flammenausbreitungszeit bis zur 350-mm-Station darf nicht mehr als 100 s betragen, gemessen entsprechend dem Code für Brandprüfverfahren (FTP-Code). Vor der Prüfung sind die Sperrholzplatten bei einer Temperatur von (21 ± 2,8) °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von (50 ± 10) % über einen Zeitraum von 72 h zu konditionieren.
3.2.2.3 Die Abmessungen der Kabinenvorflächen entsprechen der Abbildung 1 oder können bis zur maximalen Abdeckfläche (Länge und Breite), die durch eine einzelne Düse geschützt werden soll, vergrößert werden.
3.2.2.4 Wie in Abbildung 1 dargestellt, wird ein Lüfter am Kabinenvorflächen-Modell angebracht. Der Lüfter muss eine durchschnittliche Luftgeschwindigkeit von (5 ± 0,2) m/s ermöglichen, gemessen als Durchschnittswert mehrerer Messstellen. Ausreichende Abmessungen hat ein üblicher Lüfter mit einem Durchmesser von 0,8 m und einer Leistung von 5,5 kW.
3.2.2.5 Bei Deckendüsen ist die Geschwindigkeitsmessung an neun Stellen vorzunehmen, an der Düse und auf einem Kreis mit einem Radius von 0,5 m um die Düse herum (siehe Abbildung 3a). Bei Seitenwanddüsen ist die Geschwindigkeitsmessung an sechs Stellen vorzunehmen, an der Düse und auf einem Halbkreis mit einem Radius von 0,5 m um die Düse herum (siehe Abbildung 3b). In senkrechter 'Richtung ist die Messung in der Mitte des Windkanals vorzunehmen (25 cm von der Decke entfernt). Der Zweck ist, die Messstellen über den Bereich zu verteilen, wo der Wind das Ausströmen des (Brand-)Unterdrückungsmittels beeinträchtigt.
3.2.3 Brandquelle
3.2.3.1 Die Brandquelle besteht aus einem Holzstapel, zwei simulierten Stühlen und einer Tischattrappe.
3.2.3.2 Jeder Stuhl wird mit zwei Polstern aus Polyether-Schaumstoff versehen, deren Abmessungen 0,5 m x 0,8 m x 0,1 m betragen. Die Polster sind aus nichtfeuerhemmendem Polyether hergestellt, und sie haben eine Dichte von etwa 33 kg/m3. Wenn der Polyether-Schaumstoff entsprechend der Norm ISO 5660-1 5 (ASTM E-1354) geprüft wird, soll er die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Ergebnisse haben. Vor der Prüfung sind die Polster bei einer Temperatur von (21 ± 2,8)°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von (50 ± 10) % über einen Zeitraum von mindestens 72 h zu konditionieren.
Der Rahmen der Stühle ist aus Stahl mit einer Nenndicke von 2 mm, sie bestehen aus rechtwinkligen Rahmen für den Boden und die Rückenlehne, die aus Stahlwinkeln, U-Eisen oder rechtwinkligem Stangenmaterial (Walzstahl) von mindestens 3 mm Dicke gebaut sind. Die Rahmenabmessungen betragen 0,5 m x 0,8 m (siehe Abbildung 2). Die Sitz- und Rückenpolster werden in jedem Rahmen durch Flacheisen mit einer Breite von 20-30 mm und einer Länge von 0,8 m unterstützt, die in der Mitte des Rahmens angebracht und an den Kanten angeschweißt sind. Stahlplatten dürfen zur Unterstützung der Polster nicht verwendet werden. Die zusammengebauten Rahmen werden von vier Beinen getragen, die eine Höhe von 500 mm haben und aus ähnlichem Stangenmaterial (Walzstahl) gebaut sind. Die Rahmen sind mit einem Drahtgeflecht aus Metall versehen, um die Polster zu unterstützen, und das Rückenpolster wird an seiner Stelle festgebunden, um es vor dem Umfallen während der Prüfung zu bewahren. Das Rückenpolster wird oben auf das Sitzpolster gestellt.
ISO 5660-1: Cone-Calorimeter-Verfahren Prüfbedingungen:
Bestrahlungsdichte 35 kW/m2
Horizontale Position
Probekörperdicke 50 mm
Es dürfen keine Rahmenhalterungen verwendet werden
Prüfergebnisse: | Schaum |
Zeit bis zur Entzündung (s) | 2-6 |
3-min-Durchschnittswert HRR * q180 | 270 ± 50 |
Mindestverbrennungswärme (MJ/kg) | 25 |
freigesetzte Gesamtwärmemenge (MJ/m2) | 50 ± 12 |
*) HRR = heat release rate = Wärmefreisetzungsrate
3.2.3.3 Ein Tisch wird aus ähnlichem Stangenmaterial (Walzstahl) wie das der Stühle gebaut. Der Tisch besteht aus einem Stahlrahmen mit den Abmessungen von 0,5 m x 0,5 m, der von vier Beinen getragen wird, die eine Höhe von 520 mm haben. Eine Tischplatte aus Stahlblech mit einer Dicke von 2 mm und den Abmessungen von 0,5 m x 0,5 m wird in den Rahmen eingesetzt.
3.2.3.4 Die beiden Stühle sind in der Ecke der Lüfterseite der Kabinenvorfläche derart platziert, dass entsprechend den Abbildungen 3 und 4 der Polyether-Schaumstoff 0,1 m von der Sperrholzplatte entfernt ist, dabei berühren sich die Ecken der Polster. Der Tisch ist in der Ecke platziert, die Kanten bündig mit den Seiten der Stühle.
3.2.3.5 Der Holzstapel hat die Abmessung von 0,3 m x 0,3 m x 0,15 m (Höhe). Der Stapel besteht aus vier wechselweise geschichteten Lagen von jeweils vier ofengetrockneten Scheiten aus Fichten- oder Tannenholz in handelsüblicher Größe von 38 mm x 38 mm und 0,3 m Länge. Die im Wechsel angeordneten Holzlagen sind rechtwinklig zu den jeweils nächstgelegenen Lagen anzuordnen. Die einzelnen Holzscheite jeder Lage sind in gleichmäßigen Abständen über die Länge der vorhergehenden Holzlage anzuordnen und zusammenzuheften. Nach dem Aufbau des Holzstapels ist dieser mindestens 16 h lang bei einer Temperatur von (50 ± 5)°C zu konditionieren. Nach der Konditionierung ist der Feuchtigkeitsgehalt des Stapels mit einer Feuchtigkeitsmesssonde an verschiedenen Stellen zu messen. Der Feuchtigkeitsgehalt des Stapels darf vor der Brandprüfung 5% nicht überschreiten.
3.2.3.6 Eine quadratische Stahlwanne mit einer Grundfläche von 0,1 m2 und einer Höhe von 0,1 m wird unter dem Tisch derart aufgestellt, dass ihre Ecke an die Stelle angrenzt, an der sich die Stühle berühren. Der Holzstapel wird unmittelbar über der Wanne gelagert, die Kanten bündig mit den Seiten der Stühle. Die Oberseite des Holzstapels befindet sich 0,27 m über dem Boden (siehe Abbildung 4).
3.2.3.7 Für die Entzündung wird die Wanne mit 1 l Wasser und 250 ml handelsüblichem Heptan befüllt.
3.2.4 Anforderungen an die Düsenanordnung
3.2.4.1 Die Prüfungen mit den vorgegebenen Abmessungen der Kabinenvorfläche sind für den Schutz mit einer einzigen Düse vorgesehen. Die einzige Düse ist über der Kabinenvorfläche symmetrisch auf der Mittellinie an der nach den Einbauanweisungen des Herstellers empfohlenen Position und senkrecht mindestens 0,4 m über der unteren Kante des Windkanals anzuordnen. Die beiden vorstellbarsten Positionen sind in Abbildung 3 dargestellt.
3.2.4.2 Wird die Düse dichter an der Seitenwand mit dem Lüfter angeordnet als auf der Mittellinie, beträgt die Schutzweite der Düse weniger als 3 m, d. h. zweimal der geprüfte Abstand zwischen der Düse und der Wand. Wird eine größere Schutzweite angestrebt, so ist für die Prüfung eine breitere Kabinenvorfläche zu bauen.
3.2.4.3 Die Düse wird an eine geeignete Wasserversorgung angeschlossen und so eingestellt, dass sie bei dem vom Hersteller angegebenen Mindestdruck auslöst.
3.2.4.4 Die Prüfungen sind unter Verwendung von zwei Düsen-Ausrichtungen, soweit zutreffend, zu wiederholen. Zuerst ist die niedrigste Wasser-Austritts-Dichte auf die Kabinenwand zu richten und danach auf die Seitenwand mit dem Lüfter.
3.2.5 Instrumentierung
3.2.5.1 Die Thermoelemente sind an vier Positionen anzubringen, zwei an der Vorderkante der Decke in einem Abstand von 1 m und 2 m von der Seitenwand mit dem Lüfter entfernt, eines an der Rückseite der Decke in einem Abstand von 2 m von der Seitenwand mit dem Lüfter entfernt und eines in der Mitte der Seitenwand, die dem Lüfter gegenüber liegt. Die Thermoelemente sind 30 mm von der Decke entfernt zu installieren.
3.2.5.2 Der Nasserdruck des Systems ist in der Nähe der Düse zu messen, und die Wasserdurchflussrate des Systems ist mit für das System geeigneten Messeinrichtungen zu ermitteln.
4 Prüfverfahren
4.1 Prüfprogramm
4.1.1 Mit jedem Düsentyp sind zwei Prüfungen durchzuführen; eine davon mit Wind und die andere ohne Wind.
4.1.2 Bei der Prüfung mit Wind ist der Lüfter vor Beginn der Entzündung einzuschalten und während der Prüfung durchgehend in Betrieb zu lassen. Die Windgeschwindigkeit ist, wenn sie sich angepasst (eingependelt) hat, vor der Entzündung entsprechend Absatz 3.2.2.5 zu messen.
4.1.3 Selbsttätige Düsen sind mit ausgebautem Schmelzlot-Element zu prüfen.
4.2 Entzündung
Das Heptan in der Wanne ist unter Verwendung eines Gasbrenners, langen Stabes, Streichholzes oder etwas Gleichwertigem zu entzünden.
4.3 Ermittlung der Vorbrennzeit
Vor der Durchführung der Düsenprüfung ist die Vorbrennzeit unter Verwendung von Materialien aus der gleichen Lieferung, wie sie während der System-Zulassungsprüfung eingesetzt werden, zu ermitteln.
Es sind mindestens zwei Prüfungen bei freiem Brennen (Freibrennprüfungen) mit Wind und zwei ohne Wind durchzuführen. Bei jeder Prüfung ist die Zeit aufzuzeichnen, bis die Flamme die Wand berührt (Flammenberührungszeit). Die während der Düsenprüfungen angewendete Auslösezeit des Systems mit Wind beträgt 30 s weniger als die durchschnittliche Flammenberührungszeit, die bei den Freibrennprüfungen mit Wind aufgezeichnet worden ist. Die während der Düsenprüfungen angewendete Auslösezeit des Systems ohne Wind beträgt 30 s weniger als die durchschnittliche Flammenberührungszeit, die bei den Freibrennprüfungen ohne Wind aufgezeichnet worden ist.
4.4 Dauer der Prüfung
Das Sprinklersystem ist am Ende der Vorbrennzeit per Hand auszulösen. Die Prüfung ist nach Auslösung des Sprinklersystems über einen Zeitraum von 10 min durchzuführen, und ein eventuell verbleibender Brand ist manuell abzulöschen.
4.5 Beobachtungen und Aufzeichnungen während der Prüfung
Während der Prüfung sind die folgenden Beobachtungen aufzuzeichnen:
5 Akzeptanzkriterien
5.1 Bei allen Prüfungen darf keine Entzündung der Sperrholzplatten erfolgen.
5.2 Bei der Prüfung ohne Wind darf 30 s nach Einschalten des Löschsystems keines der Thermoelemente eine Temperatur von mehr als 100 °C anzeigen.
6 Prüfbericht
Der Prüfbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Abbildung 1
Kabinenvorflächen-Modell
Abbildung 2
Stuhlrahmen
Abbildung 3
Brandszenario und Messungen Thermoelemente-Positionen (x) und Nindmessstellen (9) für (a) Deckendüse und (b) Seitenwanddüse
Abbildung 4
Brandquelle
_____
1) Das Rundschreiben ist mit MSC.1/Rundschreiben 1237 und MSC.1/ Rundschreiben 1269 geändert worden.
2) Die Entschließung ist mit Entschließung MSC.265(84) und Entschließung MSC.284(86) geändert worden.
3) ISO 6182-1:2004 - Fire protection - Automatic sprinkler systems - Part 1: Requirements and test methods for sprinklers
4) Wenn die Hazen-Williams Methode angewendet wird, gelten für den Rohr-Reibungsfaktor , C" der unterschiedlichen verwendeten Rohrleitungswerkstoffe folgende Werte:
Rohrwerkstoff | C-Faktor |
Schwarzer oder verzinkter unlegieder Stahl | 100 |
Kupfer und Kupferlegierungen | 150 |
Edelstahl | 150 |
5) ISO 5660-1 - Prüfungen zum E3randverhalten von Baustoffen - Wärmefreisetzung , Rauchentwicklung und Masseverlustrate - Teil 1: Wärmefreisetzungsrate (Cone-Calorimeter-Verfahren)
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1268 vom 30. Mai 2008
"Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen"
Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 600)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1268, Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Druckwassersprüh-Feuerlöschsystemen und Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Kabinenvorflächen, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
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