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MSC.1/Rundschreiben 1403 - 23. Mai 2011
MSC Rundschreiben - Überarbeitete Fassung des NAVTEX Handbuches
Vom 23. Dezember 2013
(VkBl. Nr. 1 vom 15.01.2014 S. 20)
Siehe Fn. *
1 Bei der neunundachtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2011) vermerkte und verabschiedete der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) das überarbeitete NAVTEX Handbuch, dass von der IHO, WMO und IMSO erstellt wurde und vom Unterausschuss Funkverkehr und Such- und Rettungsdienst (COMSAR) bei deren fünfzehnter Tagung (vom 7. bis 11. März 2011) Zustimmung erhielt, wie es auch im Anhang wiedergegeben ist.
2 Dieses Rundschreiben löst die Dokumente COMSAR/ Circ.7, COMSAR/Circ.28 und COMSAR/Circ.34 ab und ersetzt den bisherigen Wortlaut des NAVTEX Handbuches.
3 Der Ausschuss legte fest, dass der überarbeitete Wortlaut des NAVTEX Handbuches am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird.
Die SOLAS Regel IV/12.2 legt fest, dass "jedes Schiff, während es auf See ist, eine Funkwache für Sendungen von Seesicherheitsinformationen auf der bzw. den entsprechenden Frequenz/en aufrechterhalten muss, auf der/denen solche Informationen in dem Gebiet, welches das Schiff zu der Zeit befährt, ausgesendet werden".
Nach dem Ersuchen des IMO Unterausschusses Funkverkehr wurde das NAVTEX Handbuch 1988 zum ersten Mal erstellt. Drei nachfolgende Editionen wurden seitdem verfasst, von welchen die vierte Edition, die 2005 veröffentlicht wurde, Änderungen enthält, die vom Schiffssicherheitsausschuss bei seiner siebenundachtzigsten Tagung im Mai 2004 in MSC/Circ.1122 bestätigt wurden.
Bei dem siebten Treffen im September 2005 wurde vom IHO Ausschuss zur Veröffentlichung von Funknavigationswarnungen (CPRNW 1) eine Arbeitsgruppe gegründet, um die gesamten Aufzeichnungen des Weltweiten Navigationswarndienstes (WWNWS) zu überprüfen. Zu der Arbeitsgruppe zählten Repräsentanten der WMO und sie erstellte vor allem Überarbeitungen der IMO Entschließungen A.705(17), "Veröffentlichung der Seesicherheitsinformationen" und A.706(17), "Der Weltweite Navigationswarndienst". Die vorgeschlagenen Überarbeitungen dieser Entschließungen wurden in den IHO Mitgliedsstaaten unter Abdeckung des IHB CL 104/2007 in Umlauf gebracht, von COMSAR bei dessen zwölfter Tagung im April 2008 bestätigt und anschließend vom Schiffssicherheitsausschuss bei seiner fünfundachtzigsten Tagung November/Dezember 2008 in MSC.1/Circ.1287 bzw. MSC.1/Circ.1288 beschlossen.
Die Arbeitsgruppe stellte dann das überarbeitete Gemeinsame IMO/IHO/WMO Handbuch zu Seesicherheitsinformationen mit den darin enthaltenen überarbeiteten Informationen der Entschließungen A.705(17), und A.706(17), in der jeweils geltenden Fassung, zusammen. Der überarbeitete Wortlaut wurde in den IHO Mitgliedsstaaten unter Abdeckung des IHB CL 70/2008 in Umlauf gebracht, von COMSAR bei dessen dreizehnter Tagung im Januar 2004 bestätigt und anschließend vom Schiffssicherheitsausschuss bei seiner sechsundachtzigsten Tagung im Mai/Juni 2009 beschlossen.
Die Arbeitsgruppe erstellte anschließend die dritte Überarbeitung des Internationalen SafetyNET Handbuches. Der überarbeitete Wortlaut des Internationalen SafetyNET Handbuches wurde in den IHO Mitgliedsstaaten unter Abdeckung des IHB CL 68/2009 in Umlauf gebracht, von COMSAR bei dessen vierzehnter Tagung im März 2010 bestätigt und anschließend vom Schiffssicherheitsausschuss bei seiner siebenundachtzigsten Tagung im Mai 2010 in MSC.1/Circ.1364 beschlossen.
In Weiterführung einer flächendeckenden Überarbeitung aller Dokumente bezüglich Seesicherheitsinformationen, angefangen mit den wichtigsten, erstellte die Arbeitsgruppe die fünfte Überarbeitung des NAVTEX Handbuches. Der überarbeitete Wortlaut des NAVTEX Handbuches wurde in den IHO Mitgliedsstaaten unter Abdeckung des IHB CL 74/2010 in Umlauf gebracht, von COMSAR bei dessen fünfzehnter Tagung im März 2011 bestätigt und anschließend vom Schiffssicherheitsausschuss bei seiner neunundachtzigsten Tagung im Mai 2011 beschlossen.
1 Allgemeine Informationen
NAVTEX ist ein internationaler automatisierter Sofortdruckdienst zur Veröffentlichung von Navigations- und meteorologischen Warnungen, meteorologischen Vorhersagen und anderen dringenden Informationen an Schiffe. Er wurde entwickelt, um auf eine günstige, einfache und automatisierte Art Schiffssicherheitsinformationen an Bord von Schiffen auf See in Küstengewässern zu empfangen. Die gesendeten Informationen können alle Schiffsgrößen und -typen betreffen und die selektive Meldungsablehnungsfunktion sorgt dafür, dass alle Seeleute eine Sicherheitsinformationsaussendung, die an ihre Bedürfnisse angepasst ist, empfangen können.
NAVTEX erfüllt eine wesentliche Rolle in dem Weltweiten Seenot- und Schiffssicherheitsfunksystem (GMDSS), das von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) entwickelt wurde und zu den Änderungen von 1988 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), in der jeweils geltenden Fassung, als eine Anforderung für die Schiffe, für die das Übereinkommen gilt, hinzugefügt wurde.
Dieses Handbuch beschreibt den Aufbau und die Ausführung des NAVTEX Dienstes. Es ist hauptsächlich für Schifffahrtsverwaltungen und andere Betroffene im Bereich der Erstellung und Aussendung von Maritimen Sicherheitsinformationen vorgesehen. Außerdem wird es für Seeleute, Reeder und andere, die solche Informationen benötigen, um sicher ihrer Arbeit auf See nachgehen zu können, von Belang sein. Es muss zusammen mit dem Gemeinsamen IMO/IHO/WMO Handbuch zu Maritimen Sicherheitsinformationen (auch veröffentlicht als die IHO/IMO Weltweite Bedienungsanleitung für den Navigationswarndienst, IHO Veröffentlichung S-53, und S-53 Anhang 1) verwendet werden.
2 Der NAVTEX Dienst
2.1 Einleitung
2.1.1 NAVTEX versorgt die Schifffahrt mit Navigations- und meteorologischen Warnungen, meteorologischen Vorhersagen und anderen dringenden Informationen (siehe Tabelle 1, Abschnitt 5) mittels einer automatischen Anzeige oder einem Ausdruck eines bestimmten Empfängers. Es ist für Schiffe aller Größenordnungen und Arten geeignet. Bild 1 stellt dar, wie der Dienst für gewöhnlich aufgebaut ist.
2.1.2 NAVTEX ist ein Bestandteil des IMO/IHO Weltweiten Navigationswarndienstes (WWNWS) bestimmt von der IMO Entschließung A.706(17), in der jeweils geltenden Fassung, und dem WMO Handbuch zu Seemeteorologischen Diensten, Teil 1bis, Versorgung mit Warnungen und Wetter- und Seebekanntmachungen (GMDSS Anwendung). Es ist außerdem Teil des Weltweiten Seenot- und Schiffssicherheitsfunksystems (GMDSS).
2.1.3 Nach dem GMDSS ist eine NAVTEX Empfangsmöglichkeit Teil der Pflichtausrüstung, die bestimmte Schiffe nach den Festlegungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), in der jeweils geltenden Fassung, mitführen müssen.
2.1.4 Die Ermächtigung, die Verwendung der Frequenzen 518 kHz, 490 kHz und 4209,5 kHz für NAVTEX Dienste weltweit zu koordinieren, wurde der IMO von der ITU bei der WRC-95 durch die Entschließung 339 wirksam übertragen. Dies wurde nochmals bei der WRC-97 bestätigt. Die IMO hat ihrem Koordinationsgremium der NAVTEX Dienste die Verantwortung für die gesamte Leitung und Koordination der globalen NAVTEX Dienste übertragen. Die Koordinationsaufgabe des Gremiums bezüglich der Nationalen NAVTEX Aussendungen auf 490 kHz und 4209,5 kHz ist beschränkt auf die Zuteilung der Senderidentifikationszeichen 2. Die Richtlinien für dieses Gremium sind zu Anlage 1 hinzugefügt. Dabei muss erwähnt werden, dass die Festlegungen des NAVTEX Handbuches nicht für die Planung eines nationalen NAVTEX Dienstes auf anderen national zugeteilten Frequenzen gelten.
2.1.5 Die Einzelheiten zu den betriebsbereiten und geplanten NAVTEX Diensten werden in den verschiedenen nationalen Funksignallisten, in einer Anlage zu der Liste IV - Liste der Küsten- und Sonderdienstfunkstellen der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) und in dem GMDSS Rahmenplan, herausgebracht von der IMO in ihrer Serie GMDSS Rundschreiben, periodisch veröffentlicht.
Bild 1 - Grundkonzept des NAVTEX Systems
2.2 Begriffsbestimmungen
2.2.1 Für die Zwecke dieses Handbuches gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2.2.2 Abgrenzung der NAVAREAS
Weltweiter Navigationswarndienst für NAVAREAS
Bild 2 - NAVAREAS zur Koordination und Veröffentlichung von Navigationswarnungen
Die Abgrenzung solcher Gebiete steht nicht in Zusammenhang mit den Abgrenzungen von Staatsgrenzen und darf diese nicht beeinflussen.
2.2.3 Abgrenzung der METAREAS
Grenzen der METAREAS
Bild 3 - METAREAS zur Koordination und Veröffentlichung von meteorologischen Warnungen und Vorhersagen
Die Abgrenzung solcher Gebiete steht nicht in Zusammenhang mit den Abgrenzungen von Staatsgrenzen und darf diese nicht beeinflussen.
3 Allgemeine Merkmale des NAVTEX Systems
3.1 Die Grundmerkmale sind:
518 kHz
Diensttyp: | International |
Inhalt: | Schiffssicherheitsinformationen |
Sprache: | Englisch |
Koordination: | Durch das IMO NAVTEX Koordinationsgremium |
490 kHz und 4209,5 kHz
Diensttyp: | National |
Inhalt: | Schiffssicherheitsinformationen |
Sprache: | Von der nationalen Verwaltung ausgewählt |
Koordination: | Vom IMO NAVTEX Koordinationsgremium zugeteiltes Senderidentifikationszeichen |
Andere von der ITU zugeteilte nationale Frequenzen
Diensttyp: | National |
Inhalt: | Von der nationalen Verwaltung ausgewählt |
Sprache: | Von der nationalen Verwaltung ausgewählt |
Koordination: | Durch die zuständige nationale Verwaltung |
mit der Funktion Meldungen auszusuchen, die zum Druck oder zur Ansicht und Speicherung verwendet werden können entsprechend:
3.2 Die betrieblichen und technischen Eigenschaften des NAVTEX Systems sind in der Empfehlung ITU-R M.540 10 enthalten. Die Leistungsstandards für Bordanlagen, die vor dem 1. Juli 2005 installiert wurden, sind in der IMO Entschließung A.525(13) festgelegt. Sollte die Installation am oder nach dem 1. Juli 2005 stattgefunden haben, muss sie der IMO Entschließung MSC.148(77) 11 entsprechen.
4 Planung der NAVTEX Dienste
4.1 Bei der Planung von NAVTEX Diensten wird dringend empfohlen, dass die Verwaltungen schon frühzeitig Beratung von der IMO durch das NAVTEX Koordinationsgremium einholen. Dies könnte besonders wichtig sein, wenn erwogen wird neue Funkstellen zu installieren und/oder neue Ausrüstung zu kaufen. Nähere Angaben zur Kontaktaufnahme mit dem Gremium befinden sich in Anlage 1.
4.2 Internationale NAVTEX Dienste auf 518 kHz
Bei der Planung von NAVTEX Diensten ist es unerlässlich den hohen Grad der benötigten nationalen und internationalen Koordination zu berücksichtigen. Die zentralen Grundsätze, die dabei berücksichtigt werden müssen, sind wie folgt:
Bild 4 - Beispiel für NAVTEX Dienstgebiete
Die Ostsee und ihre Zufahrten wurden in vier einzelne NAVTEX Dienstgebiete unterteilt. Innerhalb jedes Dienstgebietes werden Schiffssicherheitsinformationen von einer separaten NAVTEX Funkstelle mit einem zugewiesenen B1 Senderidentifi kationszeichen bereitgestellt. Es ist eine wesentliche Anforderung, dass die Reichweite jedes NAVTEX Senders ausreicht das gesamte NAVTEX Dienstgebiet seines B1 Senderidentifi kationszeichens abzudecken.
muss der gesamte oben erwähnte Koordinationsprozess wiederholt werden, wobei das NAVTEX Koordinationsgremium immer informiert bleiben muss.
4.3 Nationale NAVTEX Dienste auf 490 kHz oder 4209,5 kHz
Die Festlegungen im NAVTEX Handbuch gelten für die Nationalen NAVTEX Dienste auf 490 kHz oder 4209,5 kHz. Wenn ein Nationaler NAVTEX Dienst eingerichtet werden soll, ist das IMO NAVTEX Koordinationsgremium zuständig für die Zuteilung der B1 Senderidentifi kationszeichen; jedoch sind die Einrichtung von NAVTEX Dienstgebieten und der obligatorische Gebrauch der englischen Sprache nicht vorgeschrieben.
4.4 Nationale NAVTEX Dienste auf anderen Frequenzen
Die Festlegungen des NAVTEX Handbuches gelten nicht für die Planung eines nationalen NAVTEX Dienstes auf national zugeteilten Frequenzen.
5 Technische Zeichen in NAVTEX Meldungen
5.1 Überblick über die technischen Zeichen B1, B2, B3, B4
5.1.1 In den NAVTEX Meldungen sind Befehle für den NAVTEX Empfänger enthalten, um die Schiffssicherheitsinformationen in das Format der NAVTEX Meldungskennung umzuwandeln, die aus vier technischen "B"-Zeichen besteht, die einen alphanummerischen Code bilden. Damit die Meldungen korrekt verarbeitet werden können, müssen sie aus Datenmaterial bestehen, das mit diesen B-Zeichen übereinstimmt.
B1 | Senderidentifikationszeichen (Transmitter Identifi cation Character) |
B2 | Betreffanzeigezeichen (Subject Indicator Character) |
B3, B4 | Meldungsnummerierungszeichen (Message Numbering Characters) |
Tabelle 1 - Die technischen "B"-Zeichen, die die gesamte NAVTEX Meldungskennung bilden
B1 Senderidentifikationszeichen | B2 Betreffanzeigezeichen | B3 B4 Meldungsnummerierungszeichen | |
1 Buchstabe | 1 Buchstabe | 2 Ziffern | |
A = Navigationswarnung | |||
B = Meteorologische Warnung | |||
C = Eisbericht | |||
D 12 = Such- und Rettungsinformationen, Warnungen über Piraterievorfälle, Tsunamis und andere Naturphänomene | |||
E = meteorologische Vorhersagen | |||
F = Lotsen und VTS Dienstmeldungen | |||
G = AIS Dienstmeldungen (keine Navigationshilfe) | |||
H = LORAN Meldungen | |||
I = derzeit nicht in Gebrauch | 01 bis 99 (Die Meldungsnummerierungszeichen "00" sind nicht für Routinemeldungen zu verwenden) | ||
J = GNSS Meldungen | |||
A bis X | K = andere elektronische Navigationsh ilfesystemmeldungen | ||
L = andere Navigationswarnungen - zusätzlich zu B2 Zeichen A 13 | |||
M =
N = O = P = Q = R = S = Z = U = | derzeit nicht in Gebrauch | ||
V =
W = X = Y = | Zuteilung für Sonderdienste durch das IMO NAVTEX Koordinationsgremium | ||
Z = Derzeit keine Meldungen |
Bild 5 - Beispiel eines NAVTEX Empfängers mit LCD Bildschirm
5.2 B1 - Senderidentifikationszeichen
5.2.1 Das Senderidentifikationszeichen (transmitter identification character) ist ein einzelner Buchstabe, der jedem Sender zugeordnet wird. Es wird dazu verwendet zu bestimmen, ob eine Aussendung vom Empfänger angenommen oder abgelehnt wird, und in welches Zeitfenster die Übertragung fällt.
5.2.2 Um einen fehlerhaften Empfang und Störungen bei den Übertragungen zweier Funkstellen mit dem gleichen Senderidentifikationszeichen zu vermeiden, ist es notwendig sicherzustellen, dass solche Funkstellen eine genügend große geographische Entfernung voneinander haben. Die Zuteilung der Senderidentifikationszeichen nach alphabetischer Reihenfolge bei benachbarten Standorten kann auch zu Problemen führen; deshalb werden aufeinanderfolgende Senderidentifikationszeichen normalerweise nicht an benachbarte Funkstellen vergeben. Erfahrungsgemäß verringert dies das Risiko, dass eine Funkstelle, die ihr Zeitfenster überschreitet, dabei das Phasensignal einer benachbarten Funkstelle, die gerade mit ihrer Übertragung anfängt, verbirgt.
5.2.2 NAVTEX Übertragungen haben eine vorgesehene maximale Reichweite von ungefähr 400 Seemeilen. Die kürzeste Distanz zwischen zwei Sendern mit dem gleichen Senderidentifikationszeichen muss deshalb ausreichen sicherstellen zu können, dass ein Empfänger sich nicht zur selben Zeit in der Reichweite von beiden befindet.
5.2.3 Eine enge Zusammenarbeit zwischen sendenden Funkstellen in benachbarten NAVAREAs/METAREAs ist notwendig um diese Trennung aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund müssen nationale Verwaltungen schon in den frühen Phasen der Planung eines neuen NAVTEX Dienstes die Beratung des IMO NAVTEX Koordinationsgremiums in Anspruch nehmen. Das Gremium wird ein B1 Senderidentifikationszeichen danach so zuteilen, dass das Risiko auftretender Störungen minimiert ist.
5.2.5 Tabelle 2 zeigt die Senderidentifikationszeichen und ihre zugehörigen Sendeanfangszeiten, die das IMO NAVTEX Koordinationsgremium dafür verwendet Senderidentifikationszeichen A bis X auszuwerten und zuzuteilen, unabhängig von der geographischen Position der Funkstelle auf der Welt. Jedes Senderidentifikationszeichen bekommt maximal eine Sendezeit von 10 Minuten alle 4 Stunden zugeteilt. Da das NAVTEX System immer eine einzige Frequenz benutzt, ist es für eine erfolgreiche Durchführung grundlegend, dass die folgenden Zeitfenster genau eingehalten werden, und dass die Aussendungen nicht die vorgesehenen 10 Minuten überschreiten.
Tabelle 2 - NAVTEX Anfangszeiten der Übertragung
Senderidentifikationszeichen (B1) | Sendeanfangszeiten (UTC) | |||||
A | 0000 | 0400 | 0800 | 1200 | 1600 | 2000 |
B | 0010 | 0410 | 0810 | 1210 | 1610 | 2010 |
C | 0020 | 0420 | 0820 | 1220 | 1620 | 2020 |
D | 0030 | 0430 | 0830 | 1230 | 1630 | 2030 |
E | 0040 | 0440 | 0840 | 1240 | 1640 | 2040 |
F | 0050 | 0450 | 0850 | 1250 | 1650 | 2050 |
G | 0100 | 0500 | 0900 | 1300 | 1700 | 2100 |
H | 0110 | 0510 | 0910 | 1310 | 1710 | 2110 |
I | 0120 | 0520 | 0920 | 1320 | 1720 | 2120 |
J | 0130 | 0530 | 0930 | 1330 | 1730 | 2130 |
K | 0140 | 0540 | 0940 | 1340 | 1740 | 2140 |
L | 0150 | 0550 | 0950 | 1350 | 1750 | 2150 |
M | 0200 | 0600 | 1000 | 1400 | 1800 | 2200 |
N | 0210 | 0610 | 1010 | 1410 | 1810 | 2210 |
O | 0220 | 0620 | 1020 | 1420 | 1820 | 2220 |
P | 0230 | 0630 | 1030 | 1430 | 1830 | 2230 |
Q | 0240 | 0640 | 1040 | 1440 | 1840 | 2240 |
R | 0250 | 0650 | 1050 | 1450 | 1850 | 2250 |
S | 0300 | 0700 | 1100 | 1500 | 1900 | 2300 |
T | 0310 | 0710 | 1110 | 1510 | 1910 | 2310 |
U | 0320 | 0720 | 1120 | 1520 | 1920 | 2320 |
V | 0330 | 0730 | 1130 | 1530 | 1930 | 2330 |
W | 0340 | 0740 | 1140 | 1540 | 1940 | 2340 |
X | 0350 | 0750 | 1150 | 1550 | 1950 | 2350 |
5.2.6 In einigen Seegebieten ist es notwendig geworden eine große Anzahl Funkstellen unterzubringen. In Extremfällen war es sogar notwendig einige Senderidentifikationszeichen ein zweites Mal innerhalb eines Seegebietes zu verwenden. Wenn so ein Fall auftritt wird alles versucht um sicherzustellen, dass die Funkstellen so weit wie möglich voneinander entfernt sind, um das Risiko der gegenseitigen Störung zu minimieren.
5.3 B2 - Betreffanzeigezeichen
5.3.1 Die Informationen werden in der NAVTEX Aussendung nach Betreff angeordnet und jeder Betreffgruppe wird ein B2 Betreffanzeigezeichen (subject indicator character) zugeteilt.
5.3.2 Das Betreffanzeigezeichen dient dem Empfänger dazu die verschiedenen Meldungsklassen, wie sie in Tabelle 1 wiedergegeben sind, zu unterscheiden.
5.3.3 Einige Betreffanzeigezeichen können dafür verwendet werden bestimmte Meldungstypen, die vom Schiff nicht benötigt werden, auszumustern (z.B. können LORAN Meldungen ausgemustert werden, indem das B2 Betreffanzeigezeichen H auf dem NAVTEX Empfänger an Bord eines Schiffes, das nicht mit einem LORAN Empfänger ausgestattet ist, abgewählt wird).
5.3.4 Der Empfang von Meldungen, die mit dem Betreffanzeigezeichen A, B, D und L gesendet werden, die für Navigationswarnungen, meteorologische Warnungen, Such- und Rettungsinformationen, Warnungen über Piraterievorfälle, Tsunamis und andere Naturphänomene zugeteilt wurden, ist obligatorisch und kann auf dem NAVTEX Empfänger nicht abgewählt werden. Dies ist dafür vorgesehen sicherzustellen, dass Schiffe, die NAVTEX verwenden, immer die wichtigsten Informationen empfangen.
5.3.5 Es ist nicht möglich zwei NAVTEX Meldungen mit der gleichen NAVTEX Meldungskennung (aus den vier technischen Zeichen bestehend) zu senden oder zu empfangen. Deshalb wurde die Verwendung des B2 Betreffanzeigezeichens L für den unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, dass ein NAVTEX Koordinator mehr als 99 geltende Navigationswarnungen hat und gleichzeitig senden muss, wobei alle das mit B2 Betreffanzeigezeichen A mit dem gleichen B1 Senderidentifikationszeichen benutzen.
5.3.6 Wenn Meldungen empfangen werden, die mit dem Betreffanzeigezeichen D gesendet wurden, wird ein in den NAVTEX Empfänger eingebauter Alarm ausgelöst.
5.3.7 Im Internationalen NAVTEX Dienst müssen die Verwaltungen die Zustimmung des IMO NAVTEX Koordinationsgremiums für alle Vorschläge für die Verwendung von Betreffanzeigezeichen für Sonderdienste einholen. Die Vorschläge müssen folgende Kriterien erfüllen:
5.4 B3 B4 - Meldungsnummerierungszeichen (NAVTEX Nummer)
5.4.1 Jeder Meldung innerhalb jeder Betreffgruppe wird eine fortlaufende Seriennummer mit zwei Ziffern zugeteilt, die mit 01 anfängt und mit 99 aufhört. Die B3 B4 Meldungsnummerierungszeichen (message numbering characters) werden zusammen oft als "NAVTEX Nummer" bezeichnet.
5.4.2 Die NAVTEX Nummer dient nur als Teil der NAVTEX Meldungskennung und darf nicht verwechselt werden (und steht auch nicht in Zusammenhang) mit der Serienkennung und der folgenden Nummer der NAVAREA oder der Küstenwarnung in der Meldung.
5.4.3 Meldungen, die mit der NAVTEX Nummer B3 B4 = 00 ausgesendet werden, können nicht ausgemustert werden und überschreiben automatisch jegliche Auswahl der B1 Senderidentifikationszeichen sowie jegliche B2 Betreffanzeigezeichen, die auf dem NAVTEX Empfänger eingestellt sind.
5.4.4 Die Verwendung der NAVTEX Nummer B3 B4 = 00 muss deshalb streng überwacht werden, weil diese Meldungen jedes Mal, wenn sie empfangen werden, gedruckt bzw. angezeigt werden. Routinemeldungen und Dienstmeldungen dürfen nie die NAVTEX Nummer B3 B4 = 00 zugeteilt bekommen. Die korrekte Verwendung der B2 Zeichen A, B, D und L stellt sicher, dass Meldungen mit Sicherheitsinformationen immer beim ersten Empfang ausgedruckt oder angezeigt werden.
6 Meldungskennung
6.1 Die jeweilige NAVTEX Meldungskennung ist die Zusammenlegung aller vier technischen Zeichen B1 B2 B3 B4 (Senderidentifikationszeichen/Betreffanzeigezeichen/Meldu ngsn u mmerierungszeichen).
6.2 Wenn eine Meldung zum ersten Mal von einem NAVTEX Empfänger empfangen wird, wird die Meldungskennung verzeichnet und für 72 Stunden gespeichert. Dies stellt sicher, dass nachfolgende Übertragungen der gleichen Nachricht nicht erneut gedruckt bzw. angezeigt werden, außer sie werden nach den 72 Stunden wieder empfangen. In dem unwahrscheinlichen Falle, dass alle 99 NAVTEX Nummern für eine bestimmte Betreffgruppe, von einem bestimmten Sender, gleichzeitig in Gebrauch sind, oder innerhalb der letzten 72 Stunden zugeteilt wurden, muss ein alternatives B2 Zeichen eingesetzt werden; zum Beispiel: B2 = L wurde für zusätzliche Navigationswarnungen aufgespart, falls alle 99 NAVTEX Nummern der Betreffgruppe B2 = A in Gebrauch sind.
6.3 Jede NAVTEX Meldungskennung wird von dem entsprechenden NAVTEX Koordinator zugeteilt, der dafür verantwortlich ist die Auswahl der von jedem Sender innerhalb jeder Betreffgruppe auszusendenden Informationen zu treffen. Ein einzelner Koordinator kann für mehr als nur einen Sender zuständig sein. Genaue Auskunft zur Verwendung der alternativen B2 Betreffanzeigezeichen, wie sie in 6.2 erläutert sind, kann von dem IMO NAVTEX Koordinationsgremium bereitgestellt werden.
7 Meldungsformat
7.1 NAVTEX Meldungen müssen nach den Vorgaben des Gemeinsamen IMO/IHO/WMO Handbuches zu Schiffssicherheitsinformationen und der IHO Veröffentlichung S-53 verfasst werden. Das Format aller Meldungen richtet sich in genauer Übereinstimmung nach Grafik 6. Diese legt die genauen Bestandteile der Meldungen fest, die die Funktion des Empfängers beeinflussen. Es muss besonders darauf geachtet werden, keine Syntaxfehler in den Gruppen ZCZC B1 B2 B3 B4 und NNNN zu machen, da diese dazu führen, dass Empfänger fehlerhaft arbeiten, und dies könnte dazu führen, dass Meldungen nicht empfangen werden.
Bild 6 - Standardformat der NAVTEX Meldungen
Vokabelliste:
Phasing signals = Phasensignale
One space = ein Leerzeichen
Carriage return + line feed = Wagenrücklauf mit Zeilenvorschub Message = Meldung
End of emissions = Ende der Aussendungen
Idle signals = Ruhe-Zeichen
7.2 Das Phasensignal wird am Anfang jeder Meldung automatisch vom NAVTEX Sender gesendet und ist entscheidend für eine effektive Funktion des Systems. Es ist dieses Signal, welches es dem Empfänger ermöglicht sich einer Übertragung einer bestimmten Funkstelle anzuschließen, vorausgesetzt die Frequenz wird noch nicht verwendet.
7.3 Falls eine andere Funkstelle innerhalb der Sendereichweite und mit einem Zeitfenster, das dem der ausgewählten Funkstelle voraus geht, sein Zeitfenster überschreitet (unabhängig von dem verwendeten B1 Senderidentifikationszeichen), wird ihre Übertragung das Phasensignal des folgenden Senders auslöschen. Für den Empfänger erscheint es dann so, als hätte die zweite Funkstelle den Sendebetrieb eingestellt und ihre Aussendungen können nicht empfangen werden, was dem Anwender möglicherweise wichtige Sicherheitsinformationen verwehrt. Vor allem deswegen ist es so wichtig, dass jede Funkstelle sich an ihre zugeteilten Zeitfenster hält. Gleichermaßen wird es, falls das Phasensignal für eine bestimmte Funkstelle zu kurz ist, einigen Empfänger nicht möglich sein sich der Übertragung anzuschließen.
7.4 Grundlegende Meldungsbestandteile:
Tabelle 3 - Grundlegende Meldungsbestandteile
Bestandteil | Beispiel |
Phasensignal | |
Anfang einer Meldungsgruppe | ZCZC |
Ein Leerzeichen | |
NAVTEX Meldungs- kennung | FA 01 |
Wagenrücklauf + Zeilenvorschub | |
Meldungsinhalt | (Date Time Group - Optional e. g. 040735 UTC OCT 10) NAV I 114/10 ENGLISH CHANNEL. START POINT SOUTHWARD. CHART BA 442 (INT 1701). UNEXPLODED ORDNANCE LOCATED 49-51.97N 003-39.54W AND 49-55.24N 003-40.79W. |
Befehl zur Meldungsbeendung | NNNN |
Wagenrücklauf + zwei Zeilenvorschübe | |
Phasensignal |
7.5 Wenn eine Meldung fehlerfrei empfangen wurde, wird von dem Empfänger über die NAVTEX Meldungskennung ein Bericht angefertigt. Diese einzigartige Kennzeichnung sorgt dafür, dass der Druck oder die Anzeige wiederholter Übertragungen derselben Meldung unterdrückt werden.
7.6 Es ist wichtig, dass sich nationale NAVTEX Dienste auch an dasselbe grundlegende Meldungsformat, wie es für die Internationalen NAVTEX Dienste gilt, halten. Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, dass eine vollständige Aussendung nicht das vorgegebene Zeitfenster überschreitet. Allerdings darf der Meldungsinhalt von den Vorgaben für die Internationalen NAVTEX Dienste wenn nötig abweichen, um den nationalen Anforderungen gerecht zu werden.
7.7 Beispiele für Navigationswarnmeldungen
ZCZC LA 18
140356 UTC AUG 10
NORWEGIAN NAV.WARNING 280
CHART 4
AREA OSLOFJORDEN
TORPENE LIGHTBUOY 59-46.1N 010- 33.2E UNLIT
NNNN
ZCZC LA26
250911 UTC JUN 10
DANISH NAVIGATIONAL WARNING NO. 154/10
KATTEGAT, AALBORG BIGHT LIGHTHOUSE SVITRINGEN RENDE NO.13 56-54.4N 010-30.6E DESTROYED AND MAKES AN OBSTRUCTION.
DEPTH ABOVE FOUNDATION 1 METRE.
THE POS. IS MARKED AS FOLLOWS:
GREEN LIGHT BUOY Q. G. APPROX 50 M SW
YELLOW BUOY APPROX. 50 M N
YELLOW BUOY APPROX. 50 M ESE
MARINERS ARE ADVISED TO KEEP WELL CLEAR
NNNN
ZCZC KA79
AVURNAV CHERBOURG 098
DOVER STRAIT TSS
AIS AID TO NAVIGATION
MMSI NUMBER: 992271107
ETABLISHED ON ZC2 BOUY
50-53.6N 001-30.9E (WGS 84)
NNNN
ZCZC MA99
301435 UTC AUG 10
WZ 972
ENGLAND, EAST COAST.
HAMES ESTUARY.
1. EXPOSED CABLE EXISTS ON SEABED IN VICINITY OF LINE JOINING:
51-28.7N 000-46.8E
51-29.2N 001-01.7E
51-28.5N 001-09.5E
51-28.8N 001-14.0E
51-28.3N 001-18.6E AND
51-28.7N 001-25.2E.
WIDE BERTH REQUESTED.
2. CANCEL WZ957
NNNN
ZCZC SA38
NAVTEX-HAMBURG (NCC)
131120 UTC SEP 10
NAV WARN NO. 428
TSS TERSCHELLING-GERMAN BIGHT,TG 2/GW' LIGHTBUOY 53-52N 006-22E OFF STATION AND DAMAGED.
NNNN
ZCZC TA93
151530 UTC JAN
OOSTENDERADIO - INFO 17/10
1. OSTEND HARBOUR - WORKING AREA EASTERN BREAKWATER. ALL SHIPPING (EXCEPT GOVERNMENT VESSELS AND WORKBOATS INVOLVED IN THIS PROJECT) FORBIDDEN IN THE WORK ING AREA BOUNDED BY THE FOLLOWING POS: 51-14.278N 002-55.719E 51-14.424N 002-55.696E
51-14.840N 002-55.370E
51-14.579N 002-55.058E
51-14.462N 002-55.186E
51-14.381N 002-55.293E
51-14.253N 002-55.360E
SHIPPING REQUESTED TO PASS WITH REDUCED SPEED
2. CANCEL INFO 121/09 NNNN
ZCZC JA93
101200 UTC SEP
GERMAN NAV WARN 424
WESTERN BALTIC. FEHMARN.
PUTTGARDEN.
UNDERWATER OPERATIONS BY ,DEEP
DIVER 1/J8HC7', IN VICINITY OF:
54-32.8N 011-16.9E. GUARD VESSELS STANDING BY VHF CHANNEL 16. 0.5 NM BERTH REQUESTED
NNNN
ZCZC MA97
291351 UTC AUG
NAVAREA I 238/10
ENGLAND EAST COAST.
THAMES ESTUARY APPROACHES.
CHART BA 1138(INT 1561).
WAVERIDER LIGHT-BUOY AND FOUR GUARD
LIGHT-BUOYS, ALL FL (5) Y.20S, ESTABLISHED 51-42.5N 001-51.0E.
WIDE BERTH REQUESTED.
NNNN
ZCZC JA38
051444 UTC AUG
KALININGRAD NAV WARN 097
SOUTHEASTERN BALTIC, KUSHKAYA KOSA LIGHT LESNOJ 55-01.0N 020-36.8E
UNLIT
NNNN
7.8 Beispiele für Meteorologische Meldungen
OE35
ISSUED BY THE MET OFFICE AT 0620
ON TUESDAY 14 SEPTEMBER
GALE WARNINGS: LUNDY FASTNET IRISH SEA ROCKALL MALIN
HEBRIDES BAILEY FAIR ISLE FAEROES SE ICELAND
THE GENERAL SITUATION AT MIDNIGHT LOW NE OF ICELAND 986, MOV
SWWARDS, THEN SEWARDS, EXP N HEBRIDES 988 BY MIDNIGHT TONIGHT
24-HR FCSTS
LUNDY FASTNET
SW VEER NW 5 TO 7, OCNL GALE 8 AT FIRST.
ROUGH. RAIN, FAIR LATER. MOD OR POOR, BECMG GOOD
IRISH SEA
SW VEER NW 5 TO 7, OCNL GALE 8, PERHAPS SEV GALE 9 LATER.
ROUGH. RAIN THEN SQUALLY SHWRS.
MOD OR GOOD, OCNL POOR AT
FIRST
ROCKALL MALIN HEBRIDES BAILEY
W 6 TO GALE 8, OCNL SEV GALE 9, VEER NW LATER. VERY ROUGH
OR HIGH. SQUALLY SHWRS. MOD OR GOOD, OCNL POOR
FAIR ISLE FAEROES
SW 5 TO 7, OCNL GALE 8 IN S, VEER N 5 OR 6 LATER. ROUGH
BECMG VERY ROUGH OR HIGH. SQUALLY SHWRS. MOD OR GOOD
SE ICELAND
SW BECMG CYCLONIC, THEN N 5 TO 7, INCR GALE 8 LATER.
ROUGH, BECMG VERY ROUGH IN S. SQUALLY SHWRS. MOD OR GOOD,
OCNL POOR
OUTLOOK FLW 24 HOURS:
STRG WINDS EXP IN LUNDY AND FASTNET. GALES EXP IN ALL OTHER AREAS WITH SEV GALES IN IRISH SEA, MALIN, HEBRIDES AND SE ICELAND
IB54
WWJP73 RJTD 140600
IMPORTANT WARNING FOR YOKOHAMA
NAVTEX AREA 140600 UTC ISSUED AT 140900 UTC
LOW 1002HPA AT 38N 150E MOVING SE 10 KNOTS
COLD FRONT FROM 38N 150E TO 34N 143E 31N 139E 30N 133E
STATIONARY FRONT FROM 30N 133E TO 30N 127E 31N 122E 31N 119E
WARNING(NEAR GALE) EASTERN SEA OFF SANRIKU
WARNING(DENSE FOG) EASTERN SEA OFF SANRIKU POOR VISIBILITY 0.3 MILES OR LESS IN PLACES
NEXT WARNING WILL BE ISSUED BEFORE 141500 UTC
8 Sprach- und nationale Aussendungsoptionen
8.1 Der Internationale NAVTEX Dienst darf Meldungen auf 518 kHz nur auf Englisch aussenden.
8.2 Es gibt häufig einen Bedarf an NAVTEX Aussendungen in einer nationalen Sprache zusätzlich zum Gebrauch von Englisch. Dies darf nur stattfinden, wenn ein nationaler NAVTEX Dienst dafür festgelegt wird. Nationale NAVTEX Dienste verwenden andere Frequenzen als 518 kHz und Sprachen, die von den betroffenen Verwaltungen festgelegt werden. Diese Nationalen NAVTEX Dienste dürfen auf 490 kHz oder 4209,5 kHz oder auf einer alternativen national bestimmten Frequenz ausgesendet werden.
9 Informationskontrolle
9.1 Da die NAVTEX Dienste auf einem Zeitteilverfahren basieren, ergibt sich die Notwendigkeit den Informationsfluss der Aussendung streng zu kontrollieren. Um dies zu erreichen, ist es nötig die Meldungen in jeder B2 Kategorie eines jeden Senders zu koordinieren. Grundsätzlich gilt, dass jede Meldung kurz, klar und ohne Wiederholungen sein sollte. Die genaue Befolgung der relevanten Richtlinien, wie die in IMO Entschließung A.706(17), in der jeweils geltenden Fassung, im Gemeinsamen IMO/IHO/WMO Handbuch zu Seesicherheitsinformationen und im WMO Handbuch zu Seemeteorologischen Diensten, Teil 1 bis, Versorgung mit Warnungen und Wetter- und Seebekanntmachungen (GMDSS Anwendung), wird empfohlen, aber bestimmte zusätzliche Betriebsverfahren haben sich als notwendig erwiesen:
10 Meldungsinhalt
10.1 Es ist wichtig, dass die nationalen Verwaltungen, die NAVTEX Dienste betreiben oder planen, deutlich machen welche Art von Informationen in einer Meldung sein sollte oder nicht.
10.2 Der Internationale NAVTEX Dienst darf nur zum Senden von Schiffssicherheitsinformationen verwendet werden und darf nicht als Medium dienen Nachrichten für Seefahrer oder örtliche Warnungen auszusenden. NAVTEX ist im Wesentlichen ein Medium, das Informationen aussendet, die von den Schiffen benötigt werden, um sicher durch das NAVTEX Dienstgebiet der zuständigen NAVTEX Funkstelle zu navigieren, besonders jene Schiffe auf Küstenstrecken. Eine weitere ausführliche Anleitung bezüglich der unterschiedlichen Meldungsklassen ist unten aufgeführt. Beispiele für den Inhalt und die Gestaltung der NAVTEX Meldungen sind im Gemeinsamen IMO/IHO/WMO Handbuch zu Seesicherheitsinformationen dargestellt. Diese Informationsschrift muss dem gesamten Personal, das für die Zusammenstellung der von NAVTEX Funkstellen auszusendenden Meldungen zuständig ist, zur Verfügung stehen.
10.2.1 Navigationswarnungen
10.2.2 Meteorologische Warnungen und Vorhersagen
10.2.3 Such- und Rettungsinformationen
10.2.4 Warnungen vor Piratenangriffen
Warnungen vor Piratenangriffen werden auf B2 = D gesendet um Seeleute mit einem Audioalarm darauf aufmerksam zu machen. Sie werden umgehend nach dem Empfang und zu darauffolgenden planmäßigen Übertragungen ausgesendet.
10.2.5 Warnmeldungen vor Tsunamis und anderen Naturphänomenen
Tsunamiwarnungen und Warnungen vor einer negativen Gezeitenwelle werden mit B2 = D übertragen, um Seeleute mit einem Audioalarm darauf aufmerksam zu machen. Sie werden umgehend nach dem Empfang und zu darauffolgenden planmäßigen Übertragungen ausgesendet.
10.2.6 Lotsen- und VTS-Dienstmeldungen
Das technische Betreffanzeigezeichen B2 = F darf nur zur Aussendung von vorübergehenden Änderungen, Bewegungen oder Aufhebung der Lotsen- und VTS-Dienste verwendet werden. Diese Kategorie ist für die Informierung aller Schiffe vorgesehen und darf nicht für spezifische Anweisungen an einzelne Schiffe oder Lotsen verwendet werden.
10.2.7 Keine vorliegenden Meldungen
Wenn keine NAVTEX Meldungen zu einer planmäßigen Aussendungszeit verbreitet werden müssen, wird eine kurze Meldung gesendet, die die Seeleute darüber informiert, dass kein Meldungsverkehr vorliegt. Das technische Betreffanzeigezeichen B2 = Z wird für die Ankündigung "KEINE VORLIEGENDEN MELDUNGEN" verwendet.
10.2.8 Gebrauch von Abkürzungen
Die gängigen Abkürzungen, die von dem Internationalen NAVTEX Dienst verwendet werden, sind im Gemeinsamen IMO/IHO/WMO Handbuch zu Seesicherheitsinformationen enthalten.
10.2.9 Nationale NAVTEX Dienste
Übertragungen auf 490 kHz oder 4209,5 kHz können einfach die Meldungen, die vom Internationalen NAVTEX Dienst ausgesendet werden, in der nationalen Sprache wiederholen oder sie können auch besonderen nationalen Bedingungen angepasst werden, z.B. indem andere als die oder zusätzliche Informationen zu denen vom Internationalen NAVTEX Dienst ausgesendeten bereitgestellt werden, die Freizeitfahrzeuge oder Fischfangflotten betreffen.
11 Meldungsprioritäten und Aussendungsverfahren beim internationalen NAVTEX Dienst
11.1 Meldungsprioritäten
11.1.1 Der Meldungsersteller ist zuständig dafür den Dringlichkeitsgrad der Informationen einzustufen und die geeignete Prioritätsmarkierung einzutragen. Eine von drei Meldungsprioritäten wird dazu benutzt, die zeitliche Planung der ersten Aussendung einer neuen Warnung im NAVTEX Dienst zu bestimmen. In absteigender Reihenfolge der Dringlichkeit sind dies:
ENTSCHEIDEND zur umgehenden Aussendung vorbehaltlich der Vermeidung von Störungen laufender Übertragungen. Solche Meldungen werden auch, für eine mögliche Übertragung als NAVAREA Meldung über SafetyNET, an den zuständigen NAVAREA Koordinator übermittelt;
WICHTIG zur Aussendung im nächstmöglichen Zeitfenster wenn die Frequenz unbenutzt ist; und
ROUTINE zur Aussendung in der nächstenplanmäßigen Übertragung.
11.1.2 Sollte die Situation immer noch bestehen, werden ENTSCHEIDENDE und WICHTIGE Meldungen mindestens einmal im nächsten planmäßigen Sendezeitfenster wiederholt.
11.1.3 Die Meldungspriorität ist eine Verfahrensanweisung für den NAVTEX Koordinator oder die sendende Funkstelle und darf nicht in der Meldung enthalten sein. Indem die angemessene Priorität aus ENTSCHEIDEND, WICHTIG und ROUTINE beim Sendeterminal ausgewählt wird, findet eine Aussendung mit der korrekten Priorität statt.
11.1.4 Um eine zu große Unterbrechung des Dienstes zu vermeiden, darf die Prioritätsmarkierung ENTSCHEIDEND nur in extrem dringenden Fällen benutzt werden, d. h. um erste Land-Schiff notfallbezogene Meldungen oder Warnungen vor Piraterievorfällen, Tsunamis oder anderen Naturphänomenen weiterzuleiten. Darüber hinaus müssen ENTSCHEIDENDE Meldungen so kurz wie möglich gehalten werden. Der Informationsanbieter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sich der NAVTEX Koordinator genau und sofort darüber klar ist, dass eine Meldung mit der Priorität ENTSCHEIDEND ausgesendet werden muss.
11.1.5 ENTSCHEIDENDE Meldungen werden normalerweise mit der NATEX Nummer B3 B4 = 00 ausgesendet.
11.2 Aussendungsverfahren
11.3 Meteorologische NAVTEX Meldungen
Die folgenden Prioritäten werden den meteorologischen NAVTEX Meldungen zugeordnet:
11.4 Nationale NAVTEX Dienste
Die Aussendungsverfahren betreffend die unterschiedlichen Meldungsprioritäten sind die gleichen für Internationale und Nationale NAVTEX Dienste.
12 Pflichten eines NAVTEX Koordinators
12.1 Der NAVTEX Koordinator ist verantwortlich für die Meldungen die von den Funkstellen unter seiner Leitung gesendet werden. Diese Verantwortlichkeit beinhaltet zu überprüfen, ob der Inhalt jeder Meldung in Einklang ist mit dem Gemeinsamen IMO/ IHO/WMO Handbuch zu Seesicherheitsinformationen, und dass er für das NAVTEX Dienstgebiet der Sendefunkstelle sachdienlich ist. Ein/e Anwender In kann sich also je nach Situation aussuchen, ob eine Meldung von einem einzelnen Sender, der das Seegebiet um seine Position herum bedient, oder von mehreren Sendern angenommen werden soll. Idealerweise sollte der Anwender die Funkstelle wählen, in der sich das Abdeckungsgebiet befindet, in dem sein Schiff derzeit agiert und jene, die das Schiff als nächstes durchqueren wird.
12.2 Der NAVTEX Koordinator muss:
12.3 Handhabung des Dienstes
12.4 Abstimmung der auszusendenden Datenmenge im Laufe des täglichen Sendeablaufs
Für viele Meldungskategorien gibt es keine Wahlmöglichkeit wann sie gesendet werden. Um jedoch das Risiko einer Überschreitung des zugewiesenen 10 Minuten Zeitfensters zu minimieren, ist es möglich die allgemeine Länge der Übertragungen auszugleichen, indem NAVAREA Warnungen zu anderen Zeiten ausgesendet werden als Wettervorhersagen und die wöchentliche Zusammenfassung der geltenden Navigationswarnungen. Ein Beispiel wie dies bewerkstelligt werden könnte, wird unten für eine Funkstelle mit dem B1 Senderidentifikationszeichen C gegeben:
Zeitfenster | Inhalt |
0020-0030 | Küstenwarnungen NAVAREA Warnungen |
0420-0430 | Küstenwarnungen Zusammenfassung der geltenden Navigationswarnungen (nur einmal pro Woche) |
0820-0830 | Küstenwarnungen Wettervorhersagen |
1220-1230 | Küstenwarnungen NAVAREA Warnungen |
1620-1630 | Küstenwarnungen Eisberichte |
2020-2030 | Küstenwarnungen Wettervorhersagen |
13 Bewährte Vorgehensweisen für Dienstnutzer
13.1 Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schiffssicherheitsinformationen empfangen werden, wird es empfohlen, dass der NAVTEX Empfänger spätestens 12 Stunden vor dem Auslaufen angeschaltet wird, oder vorzugsweise immer angelassen wird.
13.2 Protokollierung. Der Empfang von Wettervorhersagen oder Navigationswarnungen über NAVTEX braucht nicht im Funklog vermerkt werden; der NAVTEX Ausdruck (oder der nicht löschbare Meldungsspeicher) genügen den Anforderungen der Regel 17 des Kapitels IV des SOLAS Übereinkommens von 1974, in der jeweils geltenden Fassung.
14 Gegenseitige Störungen zwischen NAVTEX Funkstellen
14.1 Die zwei Hauptursachen für Störungen sind:
14.2 Obwohl NAVTEX grundsätzlich zuverlässig und ein effektives Medium für die Veröffentlichung von Schiffssicherheitsinformationen bleibt, erweitert sich die weltweite Infrastruktur immer weiter und die Menge an Informationen, die eine Verwaltung über den internationalen NAVTEX Dienst verbreitet, nimmt weiter zu. Die Gefahr besteht, dass in einigen geographischen Gebieten, ohne feste Regelungen, das System und Systemnutzer auf der einzigen verwendeten Frequenz mit Informationen überladen werden könnten. Dies ist von besonderer Wichtigkeit wenn es sich um Meldungen mit der Priorität ENTSCHEIDEND handelt.
14.3 Viele Funkstellen füllen ihre zugeschriebenen 10-Minuten Zeitfenster aus und überziehen diese zunehmend. Vorfälle von Störungen benachbarter Funkstellen, auf Grund einer Überziehung der Zeitzuteilung nehmen ebenfalls zu. An den Orten, wo angrenzende Funkstellen alphabetisch organisierte Senderidentifikationszeichen haben (d. h. aufeinanderfolgende Zeitfenster), könnte es dazu kommen, sollte die erste Funkstelle überziehen, dass das Phasensignal der zweiten Funkstelle verdeckt wird, und dass es dem Anwender so vorkommt als hätte die zweite Funkstelle den Sendebetrieb eingestellt. Sicherheitskritische Informationen von der zweiten Funkstelle, würden, obwohl sie ausgesendet wurden, nicht von den Systemanwendern empfangen werden. Eine Überschreitung entsteht normalerweise aus einem oder mehreren der folgenden Gründe, welche unbedingt vermieden werden müssen, am besten indem die ausgesendete Datenmenge kontrolliert wird:
14.4 Da das GMDSS sich auf Nicht-SOLAS Seeleute ausbreitet, ist deren Bedarf an Informationen oft unterschiedlich zu dem der SOLAS Schiffe und kann auf nationaler Ebene bestimmt werden. SO-LAS Schiffe, die international fahren, durchqueren normalerweise das Erfassungsgebiet eines NAVTEX Senders innerhalb eines Tages; ihnen genügt im Allgemeinen eine 24-Stunden-Wettervorhersage. Fischerei- und Freizeitfahrzeuge bleiben jedoch oft mehrere Tage in der gleichen Umgebung und benötigen eine viel weitreichendere Vorhersage, die mehr Sendezeit beansprucht.
14.5 Um die Menge der Informationen, die auf 518 kHz ausgesendet werden auf einem überschaubaren Niveau zu halten und um vermeidbare Störungen auf dieser Frequenz zu verringern, müssen Verwaltungen:
14.6 Eine zu starke Ausgangsleistung führt auch zu Störungen zwischen Funkstellen mit der gleichen B1 Senderidentifikationsnummer/dem gleichen Zeitfenster, die aber in anderen Seegebieten liegen. Dies ist besonders nachts aufgefallen, da dann die Anzahl der NAVTEX Funkstellen, die in Betrieb sind, zunimmt. Gelegentlich kann dies auch durch Witterungsverhältnisse hervorgerufen werden, doch für gewöhnlich ist eine zu starke Ausgangsleistung von einer der Funkstellen die Ursache. Es wird empfohlen, dass die Verwaltungen die Ausgangsleistung von ihren Sendern auf die Leistung begrenzen, die benötigt wird, um das vorgesehene NAVTEX Dienstgebiet abzudecken, besonders bei Nacht, damit Störungen vermieden werden. In der Regel soll die Sendestärke 1 kW bei Tag und 300 Watt bei Nacht nicht überschreiten.
14.7 Wenn eine Störung festgestellt wird, besonders wenn diese die Übermittlung an Systemnutzer betrifft, soll die Angelegenheit sofort angegangen werden. Wenn die Störung mit benachbarten Funkstellen auftritt, sollversucht werden das Problem vor Ort zu beheben. Der NAVAREA Koordinator kann auch um Hilfe gebeten werden. Sollte dies erfolglos bleiben, kann das IMO NAVTEX Koordinationsgremium auf das Problem aufmerksam gemacht werden und ihr Ratschlag eingeholt werden. Wenn die Störung von einer Funkstelle mit dem gleichen B1 Zeichen aber in einem anderen Gebiet verursacht wird, muss das NAVTEX Koordinationsgremium kontaktiert werden und es wird die nötigten Untersuchungen/ Maßnahmen veranlassen.
15 Benachrichtigung über NAVTEX Dienste
15.1 Es ist die Aufgabe der nationalen Verwaltungen sicherzustellen, dass Seeleute über die Gründung von und/oder Veränderungen an NAVTEX Diensten informiert werden, indem alle Einzelheiten in den Nachrichten für Seefahrer und den Lists of Radio Signals (in Deutschland: Handbuch Nautischer Funkdienst) aufgeführt werden. Zusätzlich werden die Einzelheiten an den zuständigen NAVAREA Koordinator und den METAREA Herausgabedienst weitergeleitet sowie an:
Richtlinien des IMO NAVTEX Koordinationsgremiums | Anlage 1 |
1 Richtlinien
2 Kontaktadressen
Das NAVTEX Koordinationsgremium ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
The Chairman
IMO NAVTEX Coordinating Panel
International Maritime Organization
4 Albert Embankment
London SE1 7SR
Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 (0)20 7735 7611
Telefax: +44 (0)20 7587 3210
E-Mail: info@imo.org
3 Gremiumsmitgliedschaft und Mitwirkung
3.1 Dem IMO NAVTEX Koordinationsgremium kann jede Mitgliedsregierung beitreten und es enthält außerdem ein nominiertes Mitglied aus jeder der folgenden internationalen Organisationen:
3.2 Die folgenden Gruppen können als Beobachter im Gremium repräsentiert sein:
3.3 Die Arbeit des Gremiums wird vorwiegend über Schriftverkehr ausgeführt. Sollte eine Sitzung erforderlich sein, wird diese im Voraus angekündigt und normalerweise am Rande einer anderen IMO oder IHO Sitzung abgehalten.
Empfehlung ITU-R M.540* | Anlage 2 |
Betriebliche und Technische Eigenschaften eines Automatisierten Sofortdrucktelegraphensystems zur Veröffentlichung von Navigations- und Meteorologischen Warnungen und Dringenden Informationen für Schiffe
(Frage 5/8)
Das CCIR, 14
(1978-1982-1990)
Unter Berücksichtigung dessen,
(a) dass die Verfügbarkeit von meteorologischen und Navigationswarnungen und dringenden Informationen an Bord eines Schiffes unerlässlich für die Sicherheit ist;
(b) dass das existierende Funkkommunikationssystem zur Veröffentlichung von Navigations- und meteorologischen Warnungen und dringenden Informationen für Schiffe durch die Verwendung moderner Verfahren verbessert werden kann;
(c) dass die IMO die folgenden Begriffsbestimmungen für die Veröffentlichung von Schiffssicherheitsinformationen festgelegt hat:
(d) dass die Änderungen von 1988 des Internationales Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) vorgeben, dass jedes Schiff, für das das Übereinkommen gilt, mit einem Empfänger, der in der Lage ist internationale NAVTEX Dienstaussendungen zu empfangen, ausgestattet wird;
(e) dass mehrere Länder einen koordinierten NAVTEX Dienst mit Schmalbandsofortdruck betreiben entsprechend dem Artikel 14A der Funkregeln (Radio Regulations);
(f) dass das System für den Seemobilfunkdienst (international und national) anwendbar sein muss;
(g) dass es wünschenswert ist, dass der Dienst für jede Art Schiff geeignet ist, das ihn benutzen möchte;
(h) dass, obwohl jedes Gebiet vielleicht bestimmter Anleitung bedarf, die Verwendung von standardisierten technischen und betrieblichen Eigenschaften den Ausbau des Dienstes ermöglichen würde,
Empfiehlt EINSTIMMIG,
Betriebliche Eigenschaften | Anlage I (zur Empfehlung ITU-R M.540) |
1. Schmalbandsofortdrucktechniken müssen für ein automatisiertes Telegraphensystem zur Veröffentlichung von Navigations- und meteorologischen Warnungen und dringenden Informationen an Schiffe verwendet werden. Die üblichen Frequenzen für solche Übertragungen müssen international vereinbart werden und die Frequenz 518 kHz ist zur weltweiten Nutzung des internationalen NAVTEX Dienstes vorgesehen (siehe Funkregeln (Radio Regulations) Nr. 474, 2971 B und N2971 B).
1.1 Für nationale NAVTEX Dienste müssen Verwaltungen auch das Format dieser Empfehlung auf den entsprechenden Frequenzen, wie es in den Funkregeln (Radio Regulations) festgelegt wurde, verwenden.
2. Die ausgestrahlte Stärke vom Sender der Küstenfunkstelle darf nur gerade ausreichen um das vorgesehene Dienstgebiet der Küstenfunkstelle abzudecken. Die Ausdehnung der Reichweite bei Nacht muss auch berücksichtigt werden.
3. Die übertragenen Informationen müssen vornehmlich von der Art sein, die für Küstengewässer benutzt wird, möglichst unter Benutzung einer einzigen Frequenz (Entschließung Nr. 324 (Mob-87)).
4. Die jeder Funkstelle zugeteilte Sendezeit muss darauf begrenzt sein, was angemessen für die zu erwartenden Meldungen ist, die für das betroffene Gebiet auszusenden sind.
5. Die geplanten Aussendungen dürfen nicht länger als acht Stunden auseinander liegen und müssen koordiniert sein, um Störungen der Aussendungen anderer Funkstellen zu vermeiden.
6. Meldungsprioritäten
6.1 Es werden drei Meldungsprioritäten eingesetzt, um den Zeitpunkt der Erstaussendung einer neuen Warnung im NAVTEX Dienst zu bestimmen. Diese sind in absteigender Dringlichkeit:
ENTSCHEIDEND: zur umgehenden Aussendung, vorbehaltlich der Vermeidung von Störungen laufender Übertragungen;
WICHTIG: zur Aussendung im nächstmöglichen Zeitfenster, wenn die Frequenz unbenutzt ist; und
ROUTINE: zur Aussendung in der nächsten planmäßigen Übertragungszeit.
Anmerkung: ENTSCHEIDENDE und WICHTIGE Warnungen, falls sie noch gelten, erfordern für gewöhnlich eine Wiederholung zur nächsten planmäßigen Übertragungszeit.
6.2 Um unnötige Unterbrechungen des Dienstes zu vermeiden, darf die Prioritätsmarkierung ENTSCHEIDEND nur in extrem dringenden Fällen benutzt werden, wie z.B. einige Notfallalarmierungen. Außerdem müssen ENTSCHEIDENDE Meldungen so kurz wie möglich gehalten werden.
6.3 Es müssen Abschnitte zwischen den regulären Sendezeiten eingeplant werden, die eine umgehende/frühe Übertragung ENTSCHEIDENDER Meldungen ermöglichen.
6.4 Indem die Meldungsseriennummer 00 in dem Vorwort einer Meldung verwendet wird (siehe auch Anlage 11 § 6), kann der Ausschluss von Küstenfunkstellen oder Meldungstypen, der vielleicht in der Empfangsanlage eingestellt wurde, aufgehoben werden.
7. Erste notfallbezogene Meldungen Küste-Schiff müssen erst auf der entsprechenden Notfallfrequenz von den Küstenfunkstellen, in deren SAR Gebiet die Notfälle bearbeitet werden, ausgesendet werden.
8. Beteiligte Sendefunkstellen müssen mit Überwachungsausrüstungen ausgestattet sein, die ihnen ermöglichen:
9. Sollte eine Meldung von mehr als einer Sendefunkstelle innerhalb des gleichen NAVTEX Seegebietes wiederholt werden (z.B. um eine bessere Abdeckung zu gewährleisten), muss das Originalvorwort B1~B4 (siehe Anlage II) benutzt werden.
10. Um eine Überlastung des Kanals zu vermeiden, ist es wünschenswert, dass nur eine einzige Sprache verwendet wird und wenn nur eine Sprache verwendet wird, soll diese Englisch sein.
11 Es wird eine geeignete Bordausrüstung empfohlen.
12 Andere betriebliche Eigenschaften und eine detaillierte Beschreibung sind im NAVTEX Handbuch, das von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation entwickelt wurde, zu finden.
Technische Eigenschaften | Anlage II (zur Empfehlung ITU-R M.540) |
1 Die gesendeten Signale müssen mit der kollektiven B-Betriebsart des Sofortdrucksystems, wie es in den Empfehlungen 476 und 625 aufgeführt ist, übereinstimmen.
2 Das technische Format der Übertragung muss wie folgt aussehen: wobei ZCZC das Ende des Phasenabschnitts bestimmt,
das B1 Zeichen ein Buchstabe (A-Z) 15 ist, der das Senderabdeckungsgebiet ausweist,
das B2 Zeichen ein Buchstabe (A-Z) für jeden Meldungstyp ist.
Vokabelliste:
Phasing signals = Phasensignale
One space = ein Leerzeichen
Carriage return + line feed = Wagenrücklauf mit Zeilenvorschub
Message = Meldung
End of emissions = Ende der Aussendungen
Idle signals = Ruhe-Zeichen
2.1 Die B1 Zeichen, die die unterschiedlichen Senderabdeckungsgebietekennzeichnen, und die B2 Zeichen, die die unterschiedlichen Meldungstypen kennzeichnen, werden beide von der IMO festgelegt und aus Tabelle I der Empfehlungen 476 und 625, aus den Kombinationsnummern 1-26, ausgewählt.
2.1.1 Die Schiffsanlage muss dazu im Stande sein automatisch ungewollte Informationen mit dem Zeichen B1 abzuweisen.
2.1.2 Die Schiffsanlage muss dazu im Stande sein den Ausdruck ausgewählter Meldungstypen mit dem Zeichen B2, ausgenommen Meldungen mit den B2 Zeichen A, B und D 16 (siehe auch § 2.1), zu sperren.
2.1.3 falls bei einer Anlage eine Abweisung oder Sperrung, wie in den § 2.1.1 und 2.1.2 oben beschrieben, vorliegt, müssen diese Beschränkungen dem Nutzer deutlich angezeigt werden.
2.2 B3 B4 ist eine zweiziffrige Seriennummer für jedes B2, die mit 01 anfängt, außer in Ausnahmefällen, wo die Seriennummer 00 verwendet wird (siehe § 6 unten).
2.3 Die Zeichen ZCZC B1 B2 B3 B4 brauchen nicht gedruckt werden.
3 Der Drucker darf nur aktiviert werden, wenn das Vorwort B1, B4 ohne Fehler empfangen wird.
4 Anlagen müssen damit ausgestattet sein einen wiederholten Druck der gleichen Meldung auf demselben Schiff zu vermeiden, wenn die Meldung schon zufriedenstellend empfangen worden ist.
5 Die nötigen Informationen für die Maßnahmen, wie sie in § 4 oben beschrieben sind, müssen von der Sequenz B1 B2 B3 B4 und von der Meldung abgezogen werden.
6 im Falle von B3 B4 = 00 muss eine Meldung immer gedruckt werden.
7 Extra (überzählige) Buchstaben-Zeichen-Wechsel müssen in der Meldung verwendet werden um Verstümmelungen zu verringern.
8 Wenn eine Meldung von einer anderen Sendefunkstelle (z.B. zur besseren Abdeckung) wiederholt wird, muss das ursprüngliche Vorwort B1-B4 wiederverwendet werden.
9 Die Ausrüstung an Bord eines Schiffes darf nicht übermäßig komplex oder teuer sein.
10 Die Senderfrequenztoleranz für die Markierungs- und Leerzeichensignale muss besser als ± 10 Hz sein.
IMO ENTSCHLIESSUNG MSC.148(77) | Anlage 3 |
Auszug aus der IMO Entschliessung A.801(19), Anlage 4 | Anlage 4 |
Nutzungskriterien bei der Bereitstellung eines NAVTEX Dienstes
1 Zwei grundlegende Gebiete sind zu bestimmen, wenn ein NAVTEX Dienst eingerichtet wird. Diese sind:
Das Abdeckungsgebiet: Ein Gebiet in Form eines Kreisbogens mit einem Radius vom Sender, der nach den in dieser Anlage vorgegebenen Methoden und Kriterien berechnet wird.
Das Dienstgebiet: Ein einzelnes und genau bestimmtes Seegebiet, das vollständig innerhalb des Abdeckungsgebietes liegt, für das Schiffssicherheitsinformationen von einem bestimmten NAVTEX Sender bereitgestellt werden. Normalerweise wird es von einer Linie abgegrenzt, die vollständig die lokalen Ausbreitungsbedingungen und die Art und Menge der Informationen und Seeverkehrsgegebenheiten in dem Seegebiet berücksichtigt.
2 Die Regierungen, die einen NAVTEX Dienst bereitstellen wollen, müssen folgende Kriterien zur Berechnung des Abdeckungsgebietes des zu installierenden NAVTEX Senders benutzen, um:
3 Die Bodenwellenabdeckung kann für jede Küstenfunkstelle mit Bezug auf die Empfehlung
ITU-R PN.368-7 und ITU-R Bericht P.322 20 für die Leistung eines Systems unter den folgenden Gegebenheiten ermittelt werden:
Frequenz | - 518 kHz |
Bandbreite | - 500 Hz |
Ausbreitung | - Bodenwelle |
Tageszeit | - 21 |
Jahreszeit | - 21 |
Senderstärke | - 22 |
Antenneneffizienz | - 22 |
RF S/N auf 500 Hz Bandbreite | - 8 db 23 |
Prozentanteil der Zeit | - 90 |
4 Die vollständige Abdeckung eines NAVTEX Dienstgebietes muss mithilfe einer Feldstärkenmessung überprüft werden.
Verfahren für Änderungen des NAVTEX Handbuches | Anlage 5 |
1 Vorschläge zur Änderung des NAVTEX Handbuches werden gründlich vom Unterausschuss Funkverkehr und Such- und Rettungsdienst (COMSAR) geprüft und daraufhin vom Schiffssicherheitsausschuss bewilligt.
2 Änderungen des Handbuches müssen für gewöhnlich in Abständen von ungefähr zwei Jahren oder länger, wenn dies vom Schiffssicherheitsausschuss bestimmt wird, bewilligt werden. Die vom Schiffssicherheitsausschuss bewilligten Änderungen werden an alle Betroffenen bekanntgegeben, eine Ankündigung wird mindestens 12 Monate im Voraus bereitgestellt und treten am 1. Januar des Folgejahres in Kraft.
3 Die Zustimmung der Internationalen Hydrographischen Organisation und der Welt-Meteorologie-Organisation, und die aktive Teilnahme anderer Gremien, wird je nach Art der vorgeschlagenen Änderungen angestrebt.
1) CPRNW wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 umbenannt zu IHO WWNWS Unterausschuss (WWNWS).
2) Das Senderidentifikationszeichen ist ein einziger Buchstabe, der jedem Sender zugeteilt wird, um die NAVTEX Funkstelle und Aussendungszeit zu ermitteln.
3) Wie in diesem Handbuch wiedergegeben.
4) Wie in Regel IV/2 des SOLAS Übereinkommens, in der jeweils geltenden Fassung, festgelegt ist.
5) Welches von Seeschiffen befahrbare Innlandmeere, Seen und Wasserwege miteinschließen kann.
6) Im Rahmen dieses Handbuches bedeutet "ausgewiesenes Gebiet" das NAVTEX Dienstgebiet.
7) Welches von Seeschiffen befahrbare Binnenmeere, Seen und Wasserwege miteinschließen kann.
9) Wie in der Entschließung A.706(17), in der jeweils geltenden Fassung, wiedergegeben.
12) Die Verwendung des B2-Zeichens D löst automatisch einen Alarm beim NAVTEX Empfänger aus.
13) Bei einigen älteren NAVTEX Empfängern ist es gegebenenfalls möglich B2-Zeichen L abzuwählen (Fortsetzung der B2 Betreffgruppe A), davon wird aber dringend abgeraten.
14) "CCIR" wurde am 1. März 1993 im Zuge der Reorganisation der Internationalen Telekommunikationsunion zu "Funkkommunikationsamt" umbenannt.
15) Auf den Frequenzen 518 kHz, 490 kHz und 4209,5 kHz werden nur die Buchstaben A-X verwendet, siehe Tabelle 2 des NAVTEX Handbuchs.
16) B2 Buchstabe L (Fortsetzung von B2 Themen Gruppe A), darf auch nicht unterdrückt werden können (siehe IEC 61097-6).
17) -
18) -
20) Die Empfehlungen ITU-R PN.368-7 und ITU-R Bericht P.322 sind durch die Empfehlung ITU-RP.368-9 bzw. Empfehlung ITU-R P.372-10 abgelöst worden.
21) Die Verwaltungen müssen Zeitabschnitte festlegen in Übereinstimmung mit dem NAVTEX Übertragungszeitplan (NAVTEX Handbuch, Tabelle 2) und entsprechend der Jahreszeiten je nach dem geographischen Gebiet, basierend auf dem vorherrschenden Geräuschpegel.
22) Die Reichweite eines NAVTEX Senders ist abhängig von der Senderstärke und den lokalen Ausbreitungsbedingungen. Die tatsächlich erlangte Reichweite muss den Mindestvoraussetzungen eines adäquaten Empfangs innerhalb des versorgten NAVTEX Gebietes angeglichen werden, wobei der Bedarf der sich aus anderen Gebieten nähernden Schiffe berücksichtigt werden muss. Erfahrungsgemäß kann die benötigte Reichweite von 250 bis 400 Seemeilen für gewöhnlich mit einer Senderstärke zwischen 100 und 1000 W bei Tageslicht und mit einer Reduzierung von 60 v. H. bei Nacht erreicht werden.
23) Bitfehlerrate 1 x 10-2.
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1403, "MSC Rundschreiben "Überarbeitete Fassung des NAVTEX Handbuches"", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |