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Regelwerk

Änderungstext

Änderung des Code für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (BLU-Code)
Entschließung A.862(20)

Vom 2. April 2007
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2007 S. 214)



Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat auf seiner 82. Tagung beschlossen, den Anwendungsbereich des BLU-Code auf Getreideladungen auszudehnen. Die in der Anlage zu Entschließung MSC.238(82) enthaltenen Änderungen des BLU-Code (Bekanntmachung vom 24. März 1999, VkBl. 1999 S. 278, Sonderband B 8127) werden nachstehend bekannt gemacht. Sie sind am 01. Januar 2007 in Kraft getreten.

Der BLU-Code wird wie folgt geändert:

1. a) In der Einführung werden in Absatz 3, Satz 1, die Wörter "- mit Ausnahme von Getreide -" gestrichen.

b) Nach Absatz 7 wird der neue Absatz 8 angefügt.

2. In Abschnitt 5 (sinngemäß unter 5.1.4 eingefügt) werden am Ende die Wörter " , oder des Internationalen Getreide-Code, soweit dieser anzuwenden ist." angefügt.

3. In Anhang 4 werden in Satz 3 nach den Wörtern "der Schüttgut-Richtlinien" die Wörter "beziehungsweise des Internationalen Getreide-Code" eingefügt.