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Regelwerk, Lebensmittel&Bedarfsgegenstände

IfSZV - Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz

- Brandenburg -

Vom 27. November 2007
(GVBl. II Nr. 27 vom 19.12.2007 S. 488; I Nr. 28; 10.01.2012 II Nr. 2 12; 25.01.2016 Nr. 5 16; 07.05.2020 Nr. 31 20; 27.04.2021 Nr. 43 21; 21.01.2022 Nr. 8 22)



Auf Grund

  1. des § 54 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) sowie
  2. des § 15 Abs. 3 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 5 Satz 2, § 20 Abs. 7 Satz 2, § 32 Satz 2, § 41 Abs. 2 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes

verordnet die Landesregierung:

§ 1

Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig.

§ 2 12

Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 15 Absatz 3 Satz 1, § 17 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, § 20 Absatz 7 Satz 1, § 23 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 8 Satz 1, § 32 Satz 1 sowie § 41 Absatz 2 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes werden auf das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 3 20

Das Land erstattet den zuständigen Behörden die angemessenen und notwendigen Kosten für die Wahrnehmung der durch Nummer 1.1 der Anlage zugewiesenen Aufgaben. Der nachgewiesene zusätzliche finanzielle Aufwand nach Satz 1 wird den zuständigen Behörden nach Ablauf eines Haushaltsjahres von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied der Landesregierung auf Antrag erstattet.

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Anlage 16 20 21 22
(zu § 1)

Verwendete Abkürzungen:


lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständigkeit
 Infektionsschutzgesetz
1Meldewesen
1.1 § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2Entgegennahme und Weiterleitung der DatenLK/KfS
1.2 § 11 Abs. 1Entgegennahme der von den Gesundheitsämtern übermittelten Erkrankungen, Todesfälle sowie Nachweise von Krankheitserregern und deren Weiterleitung an das Robert Koch-InstitutLAVG
1.3 § 11 Abs. 2Entgegennahme der von den Gesundheitsämtern übermittelten Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bzw. bei Verdacht, dass ein Arzneimittel die Infektionsquelle istLAVG
1.4 § 11 Abs. 3Übermittlung der vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 4 der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998LK/KfS
Entgegennahme und Weiterleitung der Angaben an das Robert Koch-InstitutLAVG
1.5 § 12 Abs. 3Information des Bundesministeriums für Gesundheit über unterrichtungspflichtige Tatbestände nach Artikel 6 der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998MSGIV
1.6 § 13 Abs. 3Beteiligung bei Sentinel-ErhebungenMSGIV
1.7 § 13 Absatz 6 Satz 1Entgegennahme der von den Standesämtern übermittelten Daten im Rahmen der Mortalitätssurveillance und deren Weiterleitung an das Robert Koch-InstitutLAVG
2Verhütung übertragbarer Krankheiten
2.1 § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 6Anordnung und Durchführung der vom Gesundheitsamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren, wenn Tatsachen festgestellt werden, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können oder anzunehmen ist, dass solche Tatsachen vorliegenLK/KfS
2.2 § 16 Abs. 2Durchführung von Ermittlungen und Überwachung der angeordneten MaßnahmenLK/KfS
2.3 § 16 Abs. 7Aufhebung und Veränderung der vom Gesundheitsamt angeordneten MaßnahmenLK/KfS
2.4 § 17 Abs. 1Anordnung und Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren bei kontaminierten GegenständenLK/KfS
2.5 § 17 Abs. 2 Satz 1Anordnung und Durchführung notwendiger Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, wenn die Gefahr begründet ist, dass Krankheitserreger verbreitet werden könnenLK/KfS
2.6 § 17 Abs. 3 Satz 1 und 2Anordnung zur Beauftragung von geeigneten Fachkräften, wenn das zur wirksamen Bekämpfung von Krankheitserregern oder Gesundheitsschädlingen erforderlich istLK/KfS
3Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
3.1 § 25 Absatz 4 Satz 2Anordnung einer inneren Leichenschau auf Anforderung durch das GesundheitsamtLK/KfS
3.2 § 27 Absatz 6 Satz 1Entgegennahme der Unterrichtung über den Befund oder VerdachtMSGIV
3.3 § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten einschließlich Beschränkung oder Untersagung von Veranstaltungen oder sonstigen Ansammlungen von Menschen sowie vollständige oder teilweise Schließung von Badeanstalten oder von in § 33 genannten GemeinschaftseinrichtungenLK/KfS
3.4 § 28b Absatz 3 Satz 6Verlangen von Auskünften von Arbeitgebern sowie von den Leitungen der in § 28b Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen und UnternehmenLAVG
3.5 § 28b Absatz 3 Satz 7Entgegennahme der von voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zu übermittelnden Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sindLASV
3.6 § 28b Absatz 3 Satz 8Anforderung und Entgegennahme der von sonstigen in § 28b Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen zu übermittelnden Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sindLAVG
3.7 § 28b Absatz 4 Satz 3Überwachung der Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Arbeiten in deren Wohnung anzubieten sowie die Pflicht der Beschäftigten, dieses Angebot anzunehmenLAVG
3.8 § 30 Absatz 1Anordnung der Absonderung von PersonenLK/KfS
3.9 § 31Untersagung der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten für Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und AusscheiderLK/KfS
4Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
4.1 § 34 Abs. 7Zulassung von Ausnahmen von Verboten nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3LK/KfS
4.2 § 34 Abs. 9Anordnung von notwendigen Maßnahmen zur Abwendung von GefahrenLK/KfS
5Wasser
5.1 § 39 Abs. 1 Satz 2Überwachung der Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch und von Wasser in Schwimm- und Badebecken; Durchführung von Wasseruntersuchungen auf Grund der nach § 38 Abs. 1 und 2 erlassenen RechtsverordnungLK/KfS
5.2 § 39 Abs. 2Anordnung von notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften nach § 37 Abs. 1 und 2 sowie von Rechtsverordnungen nach § 38 Abs. 1 und 2 und zur Abwendung von GefahrenLK/KfS
5.3 § 41 Abs. 1 Satz 2 und 3Infektionshygienische Überwachung von Abwasserbeseitigungs- anlagenLK/KfS
6Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
6.1 § 43 Abs. 5 Satz 2Überprüfung der Bescheinigungen nach § 43 Abs. 1LK/KfS
7Tätigkeiten mit Krankheitserregern
7.1 § 44Erlaubniserteilung für Tätigkeiten mit KrankheitserregernLAVG
7.2 § 45 Abs. 3Freistellung von der ErlaubnispflichtLAVG
7.3 § 45 Abs. 4Untersagung einer erlaubnisfreien Tätigkeit mit KrankheitserregernLAVG
7.4 § 47 Abs. 1Versagung der ErlaubnisLAVG
7.5 § 47 Abs. 2Anerkennung der SachkenntnisLAVG
7.6 § 47 Abs. 3Anerkennung eingeschränkter SachkenntnisLAVG
7.7 § 49 Abs. 1 Satz 1Entgegennahme und Bearbeitung von Tätigkeitsanzeigen im Sinne des § 44 zur Erstaufnahme einer Tätigkeit mit KrankheitserregernLAVG
7.8 § 49 Abs. 2Zustimmungserteilung für vorfristige TätigkeitsaufnahmeLAVG
7.9 § 49 Abs. 3Untersagung der Tätigkeiten mit KrankheitserregernLAVG
7.10 § 50 Satz 1Entgegennahme und Bearbeitung von Veränderungsanzeigen im Sinne von § 44 zur Tätigkeit mit KrankheitserregernLAVG
7.11 § 51 Satz 1Ausübung der Aufsicht hinsichtlich der in § 44 genannten Tätigkeiten mit KrankheitserregernLAVG
8Entschädigung in besonderen Fällen
8.1 § 56 Absatz 1Zahlung der Entschädigung sowie die Entgegennahme der Darlegung des Anspruchsberechtigten, dass er als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidetLASV
8.2 § 56 Abs. 1aZahlung der Entschädigung sowie die Entgegennahme der Darlegung des Anspruchsberechtigten, dass keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit sichergestellt werden konnteLASV
8.3 § 56 Abs. 4Erstattung von Mehraufwendungen und Ersatz von Betriebsausgaben auf Grund von VerdienstausfallzeitenLASV
8.4 § 56 Abs. 5 Satz 2 und 3 i. V. m. Abs. 11 Satz 3Zahlung und Erstattung von Entschädigungen für Arbeitnehmer infolge eines Tätigkeitsverbotes oder wegen AbsonderungLASV
8.5 § 56 Abs. 12Zahlung von Vorschüssen auf Erstattungsbeträge oder EntschädigungenLASV
8.6 § 57 Abs. 1 Satz 4Erstattung von RentenversicherungsbeiträgenLASV
8.7 § 57 Abs. 3 Satz 3Erstattung von Mehraufwendungen an die UnfallversicherungsträgerLASV
8.8 § 58 Satz 1Erstattung von Aufwendungen für die soziale SicherungLASV
9Straf- und Bußgeldvorschriften
9.1 § 73Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen gegen die §§ 47, 50, 51 des InfektionsschutzgesetzesLAVG
Verfolgung und Ahndung aller weiterer Ordnungswidrigkeiten nach dem InfektionsschutzgesetzLK/KfS
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